Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1335780.pdf
Größe
2,6 MB
Erstellt
07.11.17, 12:00
Aktualisiert
13.12.17, 08:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05030
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Finanzbericht zum 30.09.2017
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
13.12.2017
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Der Finanzbericht zum 30.09.2017 wird zur Kenntnis genommen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Finanzbericht 30.09.2017
Anlage 1
Übersicht EH nach Kontengruppen
Anlage 2
Budgetabweichungen EH zahlungswirksam
Anlage 3
Übersicht FH nach Kontengruppen
Anlage 4
Budgetabweichungen FH zahlungswirksam
Anlage 5
Investitionsplan VwV Investkraft Sachsen
Anlage 6
Investitionsplan VwV Investkraft Bund
3/3
Stadt Leipzig
Dezernat Finanzen
Finanzbericht 2017
zum
Stichtag 30.09.2017
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
_________________________________________________________________________________________________________________
Inhaltsverzeichnis
1
Sachstand der Haushaltsdurchführung
Stichtag 30.09.2017
2017
zum
5
1.1
Vorbemerkung
5
1.2
Verfahren zum Berichtswesen 2017
5
Ergebnishaushalt 2017
7
2.1
Gesamteinschätzung
7
2.2
Aktuelle Haushaltslage
7
2.3
Veränderungen im zahlungswirksamen (zw) Bereich
8
2.4
Veränderungen im nicht-zahlungswirksamen (nz) Bereich
14
Finanzhaushalt 2017
15
3.1
Gesamteinschätzung
15
3.2
Cash Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit
16
3.3
Cash Flow aus Investitionstätigkeit
18
3.4
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
21
Bürgschaften und Entschuldung
22
4.1
Entschuldung
22
4.2
Kernparameter des Kredit- und Derivatportfolios
22
4.3
Bürgschaften
24
2
3
4
2
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
_________________________________________________________________________________________________________________
Anlagenübersicht
Anlage 1
Querübersicht Ergebnisrechnung 2017 nach Kostenartengruppen
Anlage 2
Übersicht Budgetabweichungen Ergebnishaushalt (zahlungswirksam)
einschließlich Begründungen bei Abweichungen in Höhe von 200 T€
Anlage 3
Querübersicht Finanzrechnung 2017 nach Kostenartengruppen
Anlage 4
Budgetabweichungen Investitionsplan einschließlich Begründungen ab
Abweichen i.H. von 1 Mio. €
Anlage 5
Investitionsplan VwV Investkraft Budget Sachsen
Anlage 6
Investitionsplan VwV Investkraft Budget Bund
3
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
_________________________________________________________________________________________________________________
Begriffsübersicht
Plan
beschlossener Haushaltsplan 2017/2018
aktueller Plan
beschlossener
Haushaltsplan
2017/2018
Übertrag aus Ermächtigungen Vorjahre
fortgeschriebener Plan
aktueller
Plan
Erträge/Einzahlungen
Deckungsfähigkeit
des
und
einschließlich
zzgl.
über-/außerplanmäßige
Aufwände/Auszahlungen, sowie
VIST
Einschätzung
Jahresende
voraussichtlichen
Ergebnisses
zum
VIST liqui.
Einschätzung des voraussichtlichen liquditätswirskamen
Ergebnisses
zum
Jahresende,
d.h.
tatsächliche
Kassenwirksamkeit im Haushaltsjahr 2017
VIST – VIST liqui.
Abweichung
des
voraussichtlichen
Ergebnisses
zahlungswirksamen Budget (Ergebnishaushalt) von
liquiditätswirksamen Einschätzung
im
der
4
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
_________________________________________________________________________________________________________________
1
Sachstand der Haushaltsdurchführung 2017 zum Stichtag 30.09.2017
1.1
Vorbemerkung
Mit dem vorliegenden Bericht informiert das Dezernat Finanzen entsprechend den bestehenden Berichtspflichten gem. § 75 Abs. 5 SächsGemO den Stadtrat sowie die Rechtsaufsichtsbehörde über die aktuelle Haushaltssituation der Stadt Leipzig zum Stichtag
30.09.2017.
Die Ratsversammlung hat die Haushaltssatzung der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr
2017 (Doppelhaushalt 2017/2018) am 01.02.2017 mit einem Defizit i.H. von rund 38,2 Mio. €
im Ergebnishaushalt beschlossen (DS-03318-DS-03).
Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2017 wurden mit Bescheid
vom 22.06.2017 durch die Landesdirektion Sachsen mit Auflagen genehmigt. Der Stadtrat
wurde über die wesentlichen Auflagen dieses Bescheides informiert. Die damit verbundenen
Folgen für die Verwaltung wurden in der Ratsversammlung im September 2017 zur Kenntnis
genommen.
Mit Wirkung zum 09.07.2017 wurde durch den Beigeordneten für Finanzen für das Haushaltsjahr 2017 die vorläufige Haushaltsführung gem. § 78 SächsGemO beendet und die
pauschale Freigabe auf 90 Prozent erhöht. Davon ausgenommen sind Budgets mit einer
bereits höheren Freigabe aufgrund vertraglicher Verpflichtungen.
In Anlehnung an § 28 SächsKomHVO-Doppik wurden, mit Wirkung zum 10.07.2017, für Investitionsmaßnahmen und einzelne Budgets des Ergebnishaushaltes zur verbesserten
Steuerung des Haushaltes Einzelverfügungen erlassen.
Das Dezernat Finanzen hält an der bereits im Vorjahr vorgelegten, inhaltlichen Erweiterung
der Vorlage zur Haushaltsdurchführung fest. Hierzu gehört u.a. ein stärkerer Fokus auf die
Veränderungen im Finanzhaushalt (Cash-Flow) der Stadt Leipzig.
1.2
Verfahren zum Berichtswesen 2017
Der durch die Ratsversammlung beschlossene Haushalt stellt das Gesamtbudget dar, welches nicht überschritten werden darf. Das Gesamtbudget unterteilt sich gemäß DA 02/2012
(Budgetbildung und -bewirtschaftung für die Stadt Leipzig) in Budgets des Ergebnishaushaltes und in Investitionsbudgets.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Budgetansätze obliegt den jeweiligen Amtsleitern.
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Entwicklungen, die zu einer möglichen Überschreitung des Budgetansatzes führen können, rechtzeitig analysiert und Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Mit dieser Vorlage erfolgt für das Haushaltsjahr 2017 u.a. eine Einschätzung des voraussichtlichen IST (VIST) auf Budgetebene im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt (Teilbereiche lfd. Verwaltungstätigkeit sowie Investitionstätigkeit). Soweit zur besseren Nachvollziehbarkeit Kontengruppen angegeben wurden, entsprechen diese dem Kontenplan der
Stadt Leipzig gem. VwV KomHSys.
Die Erhebung der Daten für das VIST wurde erneut mittels des vollautomatisierten Softwareverfahrens „Ämterframework“ durchgeführt. Hierbei wurde den Ämtern eine Erfassungsmaske zur Verfügung gestellt, in die die Daten pro Budgeteinheit einzutragen waren. Neben
der Meldung der Daten erhielten die Fachämter zusätzliche Informationen zu ihren Budgets
5
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
_________________________________________________________________________________________________________________
und wurden ab einem Abweichungswert von über 200 T€ im Ergebnishaushalt und von über
1 Mio. € im Finanzhaushalt (Investitionen) automatisch zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert.
Die die Abweichungen begründenden Angaben basieren auf den der Stadtkämmerei
übergebenen Stellungnahmen der Fachämter.
Grundsätzlich werden Verschlechterungen (Budgetüberschreitungen) mittels eines
Minuszeichens „-“ und Verbesserungen (Budgetunterschreitungen) „ohne Vorzeichen“ dargestellt.
6
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
_________________________________________________________________________________________________________________
2
Ergebnishaushalt 2017
2.1
Gesamteinschätzung
Mit der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2017 und 2018 wurden zwar separate Haushaltssatzungen bestätigt, diese stehen jedoch in einem unmittelbaren genehmigungsrelevanten Zusammenhang. Eine Genehmigung für 2017 konnte unter Beachtung des dort ausgewiesenen negativen Gesamtergebnisses von ca. 38,2 Mio. € nur erreicht werden, da das
positive Ergebnis 2018 (ca. 55,7 Mio. €) mit bei der Bewertung eingeflossen ist.
2.2
Aktuelle Haushaltslage
Mit dem Haushaltsplan 2017/2018 wurde für das Haushaltsjahr 2017 ein Ergebnishaushalt
mit einem Volumen von rd. 1,727 Mrd. € bei einem Defizit von rd. 38,24 Mio. € beschlossen.
Zum Stichtag 30.09.2017 wurden rund 1,1 Mio. € Ermächtigungen aus den Vorjahren übertragen, weshalb das geplante Defizit zu diesem Zeitpunkt 39,3 Mio. € (vgl. Anlage 1, Spalte
„akt. Plan“) betrug.
Nach dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen wird die Verwaltungstätigkeit der Gemeinden über Aufwendungen und Erträge in der Ergebnisrechnung dargestellt.
Dabei können Erträge und Aufwendungen zahlungswirksam sein (Mieten, Steuern, Sachund Dienstleistungen etc.), aber auch nicht zahlungswirksam (Zu- und Abschreibungen, Auflösung von Sonderposten, Rückstellungen etc.).
Dies bedeutet, dass die Erfassung der Daten in der Ergebnisrechnung nicht nur für zahlungswirksame Positionen, sondern auch unabhängig von der Kassenwirksamkeit erfolgt.
Die Gegenüberstellung der tatsächlich geleisteten Ein- und Auszahlungen wird in der Finanzrechnung vorgenommen (vgl. Punkt 3).
Aufgegliedert wird das Ergebnis in das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis.
Im ordentlichen Ergebnis finden sich alle ordentlichen Erträge und Aufwendungen. Dazu
zählen alle regelmäßig wiederkehrenden, planbaren Erträge und Aufwendungen, die im
Rahmen der Verwaltungstätigkeit entstehen. Im Sonderergebnis werden alle außerordentlichen Erträge und Aufwendungen verbucht. Diese Positionen sind in der Regel nicht
planbar und kehren auch nicht regelmäßig wieder.
Nach der aktuellen Hochrechnung zum Stichtag 30.09.2017 wird eingeschätzt, dass im Ergebnishaushalt ein Defizit i.H. von 12,4 Mio. € zu verzeichnen ist.
Die hieraus resultierende Verbesserung i.H. von insgesamt 26,9 Mio. € (12,4 Mio. € Defizit
lt. VIST abzgl. 39,3 Mio. € Defizit lt. aktuellem Plan) aus der Haushaltsdurchführung resultiert
aus
•
positiven Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich i.H. von 13,7 Mio. €
sowie
•
positiven Veränderungen im nichtzahlungswirksamen Bereich i.H. von 13,2 Mio. €.
7
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
_________________________________________________________________________________________________________________
Veränderung zum akt. Planansatz
Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich
(vgl. Punkt 2.2)
Veränderungen im nicht-zahlungswirksamen Bereich
(vgl. Punkt 2.3)
13,7 Mio. €
13,2 Mio. €
Veränderungen gesamt
26,9 Mio. €
Defizit lt. akt. HH-Plan
(einschließlich Ermächtigungsübertrag per 30.09.17)
-39,3 Mio. €
prognostiziertes Defizit ErgHH
-12,4 Mio. €
Eine Übersicht über die Ergebnisrechnung zum Stand 30.09.2017, sortiert nach Kostenartengruppen, kann der Anlage 1 entnommen werden.
Die Analyse zur Haushaltsdurchführung 2017 zum Stand 30.09.2017 ist eine stichtagsbezogene Darstellung der Haushaltssituation. Die künftige „tatsächliche“ Entwicklung ist von
einer Vielzahl noch nicht abschätzbarer Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren abhängig.
2.3
Veränderungen im zahlungswirksamen (zw) Bereich
Die unter Punkt 2.1 genannten Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich ergeben sich
im Wesentlichen aus den nachstehenden Budgetüberschreitungen bzw. Budgetunterschreitungen:
(„-„ Verschlechterung/“+“ Verbesserung)
Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich
OBM
01 - GB OBM/Stadtrat
Abweichungen absolut
VIST - akt. Plan (Zuschuss)
-2.250 T€
60 T€
02 - GB OBM II
-2.310 T€
ohne Dezernat
-21 T€
13 - Gesamtpersonalrat
14 - Rechnungsprüfungsamt
0 T€
-21 T€
19 - Personalrat Stadtverwaltung
0 T€
801 - Schwerbehindertenvertretung
0 T€
Dezernat Allgemeine Verwaltung
15.023 T€
10 - Hauptamt
11 - Personalamt
80 T€
15.000 T€
12 - Amt für Statistik und Wahlen
-8 T€
17 - Ref. f. Gleichst. Frau u. Mann
-7 T€
18 - Ref. f. Migr. und Integration
-85 T€
8
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
_________________________________________________________________________________________________________________
Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich
Abweichungen absolut
VIST - akt. Plan (Zuschuss)
30 - Rechtsamt
-35 T€
34 - Standesamt
24 T€
921 - Dezernat I
54 T€
Dezernat Finanzen
-265 T€
20 - Stadtkämmerei
-99 T€
21 - Stadtkasse
-166 T€
22 - Referat SAP
0 T€
922 - Dezernat II
0 T€
Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport
32 - Ordnungsamt
36 - Amt für Umweltschutz
37 - Branddirektion
52 - Amt für Sport
56 - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
-4.300 T€
-991 T€
69 T€
-1.228 T€
-567 T€
-21 T€
67 - Amt für Stadtgrün und Gewässer
-955 T€
923 - Dezernat III
-607 T€
Dezernat Kultur
-899 T€
41 - Kulturamt
-374 T€
42 - Volkshochschule
-165 T€
43 - Museum der bildenden Künste
-124 T€
45 - Leipziger Städtische Bibliotheken
72 - Marktamt
924 - Dezernat IV
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
50 - Sozialamt
51 - Amt für Jugend, Familie und Bildung
53 - Gesundheitsamt
57 - Beauftragte für Senioren und Menschen mit
Behinderungen
925 - Dezernat V
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
0 T€
93 T€
-329 T€
4.924 T€
7.457 T€
-2.156 T€
-384 T€
0 T€
7 T€
-78 T€
61 - Stadtplanungsamt
68 T€
62 - Amt für Geoinformation und Bodenordnung
19 T€
63 - Amt für Bauordnung und Denkmalpflege
64 - Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
65 - Amt für Gebäudemanagement
-255 T€
282 T€
204 T€
9
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
_________________________________________________________________________________________________________________
Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich
Abweichungen absolut
VIST - akt. Plan (Zuschuss)
66 - Verkehrs- und Tiefbauamt
-263 T€
926 - Dezernat VI
-133 T€
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
3.187 T€
23 - Liegenschaftsamt
1.764 T€
80 - Amt für Wirtschaftsförderung
951 T€
81 - Referat für Beschäftigungspolitik
472 T€
927 - Dezernat VII
0 T€
allgemeine Finanzwirtschaft
-1.588 T€
98 - allgemeine Finanzwirtschaft
-1.588 T€
Projekt Unterbringung Flüchtlinge
0 T€
928 - Projekt Unterbringung Flüchtlinge
0 T€
Gesamtsumme
13.731 T€
Detaillierte verbale Begründungen zu den einzelnen Abweichungen in der o.g. Tabelle können der Anlage 2 zu dieser Vorlage entnommen werden.
Nachfolgend werden nur die wesentlichen Budgetabweichungen in den Dezernaten kurz
erläutert:
Geschäftsbereich OBM
Die Konzessionsabgabe sowie der Gemeinderabatt für Strom sind in der Höhe verbrauchsabhängig und somit nicht konkret planbar. Abschläge werden auf Grundlage der Vorjahresergebnisse gezahlt, finale Abrechnungen erfolgen 2 Jahre später. Unter Berücksichtigung
aktueller Prognosen der Stadtwerke Leipzig wird mit Mindererträgen i.H. von rd. 2,3 Mio. €
gerechnet.
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Im Dezernat Allgemeine Verwaltung ist zu berücksichtigen, dass dem Personalamt die zentralen Personalaufwendungen zugeordnet sind, in welchen nach aktueller Einschätzung eine
Budgetunterschreitung i.H. von 14,5 Mio. € zu verzeichnen ist. Diese resultiert zum einen
aus der verzögerten Besetzung von Stellen und zum anderen aus der Nichtbesetzung von
Stellen in verschiedenen Bereichen (vgl. Anlage 2). Dem entgegen stehen Budgetüberschreitungen i.H. von insgesamt ca. 142 T€ aus der externen Vergabe von arbeitsmedizinischen Dienstleistungen (Budgets 11_111_ZW/53_414_ZW) und 51_364_1ZW Inobhutnahme umA i.H.von ca. 215 T€ sowie entsprechende Mindererträge im Budget 37_127_2ZW
Integrierte Regionalleitstelle i. H. von ca. 450 T€.
Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport
Im Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport wird sich das ordentliche Ergebnis voraussichtlich
um rund 4,3 Mio. € (ohne Berücksichtigung Personalaufwendungen) verschlechtern.
Wesentliche Veränderungen ergeben sich aus:
- einer Budgetüberschreitung im Ordnungsamt i.H. von insgesamt 990 T€. Diese resultieren einerseits aus Mindererträgen bei Buß- und Verwarnungsgeldern i.H. von ca.
600 T€ sowie bei Vollstreckungskosten i.H. von ca. 40 T€ und andererseits aus
10
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
_________________________________________________________________________________________________________________
-
-
-
-
Mehraufwendungen bei Bestattungskosten i.H. von ca. 300 T€ aufgrund gestiegener
Sterbefälle
Mindererträgen i.H. von über 1,2 Mio. € einerseits durch die Verzögerung bei der Inbetriebnahme der Integrierten Regionalleitstelle Leipzig IRLS für die Aufnahme des
Dienstbetriebes für das Stadtgebiet Leipzig sowie des seit nunmehr 30.08.2017 aufgeschalteten Landkreises Leipzig (ca. 970 T€, im Gegenzug Personalminderaufwendungen).
Des Weiteren werden aufgrund des Vorsichtsprinzips unter Anbetracht des vorläufigen Ergebnisses der Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern Mindererträge
i.H. von rd. 330 T€ erwartet.
im Amt für Sport einerseits Mindererträge i.H. von 100 T€ resultierend aus nicht in
2017 ertragswirksam werdenden Fördermitteln und andererseits Mehraufwendungen i.H. von 230 T€ für baulich-technische Unterhaltung
Mindererträgen und Mehraufwendungen i.H. von insgesamt 955 T€ im Amt für
Stadtgrün und Gewässer. Nähere Erläuterungen hierzu können der Anlage 2 entnommen werden.
Mehraufwendungen i.H. von 606 T€ für Umsetzung des Winterdienstes im Eigenbetrieb Stadtreinigung.
Dezernat Kultur
Im Dezernat Kultur wird voraussichtlich eine Budgetüberschreitung i.H. von ca. 899 T€ zu
verzeichnen sein. Diese resultiert im Wesentlichen aus den beiden folgenden Sachverhalten:
Zum einen erfolgt eine Verschiebung vom investiven Bereich in den Ergebnishaushalt, da die
Straßenausbaubeiträge Pfaffendorfer Straße gegenüber dem Zoo nicht aktivierungsfähig
sind. Zum anderen kann die Maßnahme „Sanierung Altes Rathaus“ nicht entsprechend der
geplanten Haushaltsansätze im Jahr 2017 umgesetzt werden. Die Fördermittel werden erst
in 2018 abgefordert, Planungsleistungen zur Maßnahme wurden bereitgestellt. Die Realisierung der Maßnahme wird insgesamt umgesetzt.
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Im Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule wird sich das ordentliche Ergebnis
voraussichtlich um rund 4,9 Mio. € (ohne Berücksichtigung Personalaufwendungen) verbessern.
Ursache für das Ergebnis ist eine Vielzahl von Mehr-/Mindererträgen und Mehr/Minderaufwendungen im Sozialamt und Amt für Jugend, Familie und Bildung, die in der Anlage 2 ausführlich dargestellt sind.
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Im Dezernat Stadtentwicklung und Bau wird sich das ordentliche Ergebnis voraussichtlich
um rund 78 T€ (ohne Berücksichtigung Personalaufwendungen) verschlechtern. Dies ist auf
verschiedene Mehr-/Mindererträge sowie Mehr/Minderaufwendungen einzelner Ämter zurückzuführen. Entsprechende Begründungen können der Anlage 2 entnommen werden. Es
ist darauf hinzuweisen, dass der Ergebnisverschlechterung im Bereich Straßenbauvorhaben
in Verbindung mit Straßenbeleuchtungsanlagen des Verkehrs- und Tiefbauamtes (ca. 350
T€) die Sperrung von Ansätzen im Investitionsprogramm in gleicher Höhe gegenüber stehen
(Verschiebung von Teilmaßnahmen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt, hinsichtlich der
Liquidität damit insgesamt neutral).
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Im Dezernat für Wirtschaft und Arbeit wird sich das ordentliche Ergebnis voraussichtlich um
rund 3,2 Mio. € verbessern. Die Budgetunterschreitung resultiert im Wesentlichen aus Mehrerträgen im Liegenschaftsamt. Zum einen können auf Grund von nicht zu zahlenden Entschädigungsbeträgen im Rahmen von Dienstbarkeiten der KWL aus der Pauschalver11
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
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einbarung 2008 Verwahrgelder i.H. von ca. 1 Mio. € reduziert werden. Zum anderen ist eine
Entschädigungsleistung vom Bund zu „share deal“-Fällen i.H. von ca. 2 Mio. € zu erwarten.
Des Weiteren erfolgt eine Mittelumschichtung vom Amt für Wirtschaftsförderung an andere
Fachämter i.H. von rund 950 T€ für die „Sofortmaßnahme im Rahmen des Nordraumkonzeptes Leipzig 2025+“ (vgl. VI-DS-01222-NF-05).
Allgemeine Finanzwirtschaft
Im Rahmen der allgemeinen Finanzwirtschaft ist insgesamt eine Verschlechterung i.H. von
1,6 Mio. € zu verzeichnen. Dies ist neben Mindererträgen aus Zinsen bei Kreditinstituten i.H.
von rd. 770 T€ insbesondere auf folgende Sachverhalte zurückzuführen:
1.
Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleich (FAG) sowie Mehrbelastungsausgleich für übertragene Aufgaben (vgl. Budget 98_611_ZW)
Die Planansätze der Schlüsselzuweisungen basieren auf den Berechnungen des FAG-Prognosemodells, welches die Daten gemeindescharf sehr verlässlich prognostiziert.
Die Haushaltsansätze 2017 stimmen weitestgehend mit dem FAG-Bescheid vom 02.03.2017
überein, es sind leicht höhere Zuweisungen zu verzeichnen. Für die Haushaltsdurchführung
2017 besteht aus dem Finanzausgleich somit kein Risiko mehr, was einen wichtigen Beitrag
zur Umsetzung des Haushaltsplanes darstellt.
Im Einzelnen stellen sich die Zuweisungen wie folgt dar:
-in €-
H H -P la n
2017
allg. Schlüsselzuw eisung
377.000.000
Investive Schlüsselzuw eisung - Anteil ErgHH
Investive SZW - Anteil InvestHH
Entnahme FAG-Vorsorgevermögen (nicht zahlungswirksam)
Mehrbelastungsausgleich für übertragene Aufgaben
GE S A MT :
FA GB e s c he id
A b we ic hung
378.727.830
1.727.830
81.000.000
81.339.991
339.991
8.000.000
8.444.694
444.694
27.294.000
27.294.986
986
493.294.000 495.807.501
2.513.501
26.720.000
54.280.000
Für die Schlüsselzuweisungen in 2018 wird auf Basis der vorliegenden Erkenntnislage (IstEinflüsse im FAG-System) eingeschätzt, dass die Haushaltsansätze der allgemeinen und
investiven Schlüsselzuweisungen überschritten werden können. Diese Annahme basiert auf
zwei Effekten/Einflüssen. Einmal kommt es aufgrund der Steuerkraftentwicklung auf kommunaler Ebene zu einer regelgebundenen Umschichtung zwischen den Säulen ländlicher und
kreisfreier Raum. Die diesbezügliche Schlüsselmassenaufteilungsverordnung 2018 des
Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wurde im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 03.07.2017 veröffentlicht. Zum anderen zeichnet sich eine Umverteilung gegenüber den bisherigen Annahmen innerhalb der kreisfreien Säule ab. Grund ist eine äußerst positive Entwicklung der Ist-Steuerkraft der Stadt Dresden. Insgesamt stehen nach wie
vor nicht alle Einflussfaktoren zur Verfügung, die für die Höhe der Schlüsselzuweisungen in
2018 relevant sind. So fehlen die erforderlichen Einwohner- und Schülerzahlen. Mit den Einwohnerzahlen ist aufgrund einer Systemumstellung bei den Statistischen Landesämtern wohl
nicht vor Anfang 2018 zu rechnen. Des Weiteren fehlen die ab 2018 gültigen Schlüsselzah12
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
_________________________________________________________________________________________________________________
len zur Verteilung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer, welche
im 3-Jahres-Rhythmus an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden.
2.
Information zu Steuererträgen (Budget 98_611_ZW)
In diesem Zusammenhang ist Folgendes zu berücksichtigen:
1. Der unterjährige Verlauf der Gewerbesteuer in 2017 stellt sich auch per 30.09.2017
positiv dar. Der Start am Jahresanfang lag deutlich über dem Niveau der Vorjahre,
der Verlauf im ersten Halbjahr war allerdings vergleichsweise abgeschwächt. Im dritten Quartal setzt sich die grundsätzlich stabile, positive Entwicklung fort. Für das vierte Quartal wird auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes nicht mit erheblichen Zugängen gerechnet. Eine aktuelle Analyse ergibt, dass bereits für über 90 % der Unternehmen die Gewerbesteuerveranlagung für 2015 erfolgt ist. Die Vorauszahlungen
wurden zudem in großen Teilen von den Gewerbebetrieben an die aktuellen Erwartungen angepasst. Des Weiteren unterliegt der Banken- und Versicherungssektor
starken Schwankungen mit der Tendenz sinkender Gewerbesteuerzahlungen. Zum
Jahresende ist darüber hinaus üblicherweise mit Bereinigungen und Abgängen zu
rechnen.
2. Für den Gemeindeanteil Einkommensteuer liegen per 30.09. Abschlagsbescheide für
den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2017 vor. Auf Basis einer aktuellen Hochrechnung
bzw. Prognose per 31.12. kann davon ausgegangen werden, dass der Planansatz
erfüllt wird. Auch die Mai-Steuerschätzung 2017 bestätigte den Planansatz.
Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird per 30.09. davon ausgegangen,
dass der Planansatz leicht unterschritten wird. Es liegen bisher Abschlagsbescheide
für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2017 vor. Eine Hochrechnung unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte der Vorjahre ergibt Mindererträge von 2 bis 3 Mio. EUR.
Auch die Mai-Steuerschätzung 2017 lag leicht unter dem Planansatz.
3. Der Start der Jahresveranlagung der Grundsteuer verlief wie angenommen leicht
über dem Niveau des Vorjahres. Der Verlauf im ersten Halbjahr bestätigte den Haushaltsansatz. Nach aktueller Analyse per 30.09.2017 unter Berücksichtigung aller vorliegenden Erkenntnisse wird allerdings eingeschätzt, dass die Erfüllung des Planansatzes um 500 T€ leicht unterschritten werden könnte. Seitens des Finanzamtes
werden zwar wie gewohnt fortlaufend Eigentumsveränderungen gemeldet, allerdings
ergeben sich aus diesen eher nur unbeträchtliche höhere Bewertungen.
4. Grundsätzlich wird für die örtlichen Aufwandsteuern insgesamt von der Erfüllung der
Planansätze ausgegangen.
Für die Vergnügungsteuer lassen sich aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen
derzeit noch keine Aussagen treffen. Es erfolgt eine gründliche Analyse und Prüfung
der Auswirkungen der zuletzt durch das Bundesverwaltungsgericht erfolgten Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt Leipzig.
Mit Wirkung 01.01.2017 wurde eine neue Satzung für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer durch die Ratsversammlung beschlossen in deren Zusammenhang
der Haushaltsansatz ab 2017 von 0,5 Mio. € auf 1,3 Mio. € angehoben wurde. Die
Gründe liegen in den Neureglungen hinsichtlich des Wegfalls des Ausnahmetatbestandes für Studierende und einer stringenteren Prüfung der beruflichen Gründe, zudem wurde der Steuersatz erhöht. In der Umsetzung kommt es nunmehr zu einem
Bearbeitungsrückstau, so dass per 30.09.2017 davon ausgegangen wird, dass der
Planansatz bis 31.12. nicht vollständig erreicht wird. Dabei handelt es sich um eine
Verschiebung der Erträge i.H. von ca. 300 T€ ins Folgejahr, denn es wird damit ge13
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
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rechnet, dass der Bearbeitungsrückstau spätestens im Laufe des Jahres 2018 aufgearbeitet wird.
Bei der Hundesteuer wird davon ausgegangen, dass der Planansatz überschritten
wird. Dazu werden per 30.09.2017 Mehrerträge von 300 T€ berücksichtigt. Hintergrund für die steigenden Erträge ist insbesondere das Einwohnerwachstum der Stadt.
So steigt die Anzahl der zu versteuernden Hunde fortlaufend. Gleichwohl bleibt die
Anzahl der Hunde je 1.000 Einwohner stabil, so dass von einer normalen Entwicklung
im Zusammenhang mit dem Einwohnerwachstum gesprochen werden kann.
Hinweis zu Aufwand aus Abschreibungen durch Erlasse, Niederschlagungen oder
Aussetzungen der Vollziehung (nicht zahlungswirksam):
Mit der Haushaltsplanung 2017/2018 wurden für die Steuern erstmals Aufwendungen durch
Erlasse, Niederschlagungen oder Aussetzungen der Vollziehung mit Haushaltsansätzen untersetzt. Dazu wurden Durchschnittswerte der Jahre seit der Doppikumstellung 2012 herangezogen. Hier besteht grundsätzlich eine Unsicherheit hinsichtlich eventueller Mehr- oder
Minderaufwendungen, da die tatsächliche Höhe von unterjährig vorzunehmenden Erlassen,
Niederschlagungen und Aussetzungen der Vollziehung nicht verlässlich prognostiziert werden kann. Ein konkrete Untersetzung / Analyse kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
nicht erfolgen, da die Buchungen in Teilen erst im Rahmen des Jahresabschlusses erfolgen.
2.4
Veränderungen im nicht-zahlungswirksamen (nz) Bereich
Die Verbesserungen bei den nicht-zahlungswirksamen Positionen i.H. von insgesamt
13,2 Mio. € ergeben sich im Wesentlichen aus Zuschreibungen auf Finanzanlagevermögen
der Eigenbetriebe Stadtreinigung Leipzig, Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen sowie der LVV GmbH.
Die tatsächliche Entwicklung der Zu-/Abschreibung aus Finanzanlagevermögen ist in Abhängigkeit der Wirtschaftsplanerfüllung der Beteiligungsunternehmen zu sehen. Im Rahmen
der Betrachtung zum VIST 30.09.2017 wurden zunächst erhöhte Zuschreibungswerte gegenüber den Planwerten unterstellt. Vor diesem Hintergrund handelt es sich hierbei um eine
entsprechende Risikoposition zum 31.12.2017.
Des Weiteren wird voraussichtlich in 2017 die Rückstellung für das Gerichtsverfahren gegen
den Bund im Rahmen Gewerbepark Nordost ertragswirksam aufgelöst. Im genannten
Rechtsstreit wurde zu Gunsten der Stadt Leipzig entschieden. Im Jahresabschluss 2015
wurden bereits auf Grund eines Urteils 11 Mio. € der Rückstellung in Anspruch genommen.
Mit dem aktuellen Urteil ist mit keinen weiteren Zahlungen für Hauptforderung und Prozesszinsen zu rechnen. Somit wird die Rückstellung voraussichtlich i.H. von 35 Mio. € ertragswirksam aufgelöst. Die Auflösung ist nicht mit zahlungswirksamen Mitteln unterlegt und wurde aufgrund der fehlenden schriftlichen Urteilsverkündung im VIST zum 30.09.2017 noch
nicht berücksichtigt.
14
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
_________________________________________________________________________________________________________________
3
Finanzhaushalt 2017
3.1
Gesamteinschätzung
Die Finanzrechnung erbringt mit der Gegenüberstellung von Ein- und Auszahlungen den
Nachweis, ob die Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gemeinde erfüllt werden bzw. wie
die Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde selbst gegenüber Dritten erfolgen. Es handelt
sich um tatsächliche Ein- und Auszahlungen im Haushaltsjahr unabhängig von der Sollstellung.
Die Finanzrechnung besteht aus drei Teilen:
1. Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit
(Cash Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit)
2. Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
(Cash Flow aus Investitionstätigkeit)
3. Ein- und Auszahlungen im Rahmen der Finanzierungstätigkeit
(Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit)
Die Summe der drei Cash-Flows ergibt die Änderung des Zahlungsmittelbestandes im
Haushaltsjahr. Zu diesem werden die Einzahlungen aus der Rückzahlung von Geldanlagen,
aus Darlehensrückflüssen und aus Liquiditätskrediten sowie die Entnahme aus der Liquidität
hinzugerechnet und die Auszahlungen für Geldanlagen, für die Gewährung von Darlehen
und für die Tilgung von Liquiditätskrediten sowie die Zuführung zur Liquidität abgezogen, um
den Überschuss bzw. Bedarf an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr zu ermitteln.
Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde ein Bedarf an Zahlungsmitteln aus Veranschlagungen des Haushaltsjahres i.H. von 17 Mio. € ausgewiesen (vgl. Zeile 44 Querübersicht
HH-Plan 2017/18). Es wurden keine Einzahlungen und Auszahlungen aus übertragenen Ermächtigungen der Vorjahre geplant.
Unter Berücksichtigung der übertragenen Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aus Vorjahren und bei vollständiger Inanspruchnahme dieser finanziellen Mittel würde sich der Finanzmittelbestand im Haushaltsjahr
um 229 Mio. € verringern (vgl. Anlage 3, Spalte akt. Plan). Dies würde voraussetzen, dass im
Haushaltsjahr 2017 ein vollständiger Abbau der Haushaltsreste erfolgt, was jedoch aufgrund
der Erfahrungen der Vorjahre und dem tatsächlichen Ist zum 30.09.2017 mehr als unrealistisch ist.
Nach der aktuellen Hochrechnung zum Stichtag 30.09.2017 wird eingeschätzt, dass sich im
Finanzhaushalt das geplante Defizit auf ca. 24,4 Mio. € (vgl. Anlage 3, Spalte VIST 30.09.17)
erhöhen wird.
Das Zahlenwerk der Gesamtfinanzrechnung ist in der Anlage 3 dargestellt.
15
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
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3.2
Cash Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit
Die Stadt Leipzig hat Einzahlungen aus der Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.644 Mio. €
geplant. Nach aktueller Prognose ist mit Einzahlungen in Höhe von 1.605 Mio. € zu rechnen,
dies entspricht Mindereinzahlungen von 39 Mio. €.
Dem gegenüber stehen Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit in Höhe von
1.607 Mio. €, welche im Rahmen der Fortschreibung der Planansätze geringfügig (Ermächtigungsübertrag aus Vorjahr) auf rd. 1.608 Mio. € erhöht wurden. Dieser Gesamtansatz wird
voraussichtlich nur mit 1.567 Mio. € in Anspruch genommen. Somit werden Minderauszahlungen in Höhe von 41 Mio. € prognostiziert.
Der geplante Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 35,5 Mio. € (unter Berücksichtigung der
bereits übertragenen Ermächtigungen aus dem Vorjahr) erhöht sich demzufolge um
1,7 Mio. € auf 37,2 Mio. €.
Im Kontext auf die Ausführungen zum Ergebnishaushalt ist auf Folgendes hinzuweisen:
Der Cash-Flow der laufenden Verwaltungstätigkeit verbessert sich lediglich um 1,7 Mio. €,
während im zahlungswirksamen Bereich des Ergebnishaushaltes eine positive Veränderung
i.H. von rd. 13,7 Mio. € zu verzeichnen ist. Die Differenz von 12 Mio. € ergibt sich zum einen
aus Erträgen, welche zwar in 2017 angeordnet aber voraussichtlich nicht kassenwirksam
werden, und zum anderen aus der Auflösung von Rückstellungen. Sachverhalte, die im Wesentlichen zum Unterschied der Entwicklung im Ergebnishaushalt und dem Cash Flow aus
laufender Verwaltungstätigkeit beitragen, werden im Folgenden kurz erläutert.
Im Budget 02_531_ZW werden für Konzessionsabgaben sowie den Gemeinderabatt ca. 5,5
Mio. € mehr Einzahlungen als Erträge prognostiziert. Diese Differenz resultiert aus Spitzabrechnungen für Vorjahre, welche in 2017 liquiditätswirksam werden, aber deren Erträge periodengerecht den Vorjahren zuzuordnen sind.
Bei der Refinanzierung der Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Asylbewerber wird
es wahrscheinlich zu einer lediglich zahlungswirksamen Verschlechterung i.H. von 9,5 Mio. €
kommen. Liquiditätsseitig sind im Budget 51_364_2ZW insgesamt ca. 28,6 Mio. € Einzahlungen (16,1 Mio. € für 2017 zzgl. 12,5 Mio. € aus 2016) im Haushaltsplan 2017 veranschlagt. Es wird eingeschätzt, dass davon in 2017 ca. 19,1 Mio. € kassenseitig vereinnahmt
werden (vgl. Begründung zum Budget in Anlage 2).
Darüber hinaus werden beim Rettungsdienst (Budget 37_127_1ZW) Mindereinzahlungen
i.H. von ca. 10 Mio. € prognostiziert. Mit der Inbetriebnahme der neuen Integrierten Regionalleitstelle Leipzig am 27.01.2016 konnte das bisherige Verfahren zur Einsatzberichtserfassung und -abrechnung im Rettungsdienst nicht mehr fortgeführt werden. Übergangsweise war ein Dualbetrieb von Alt- und Neusystem erforderlich, welcher zum Teil sehr zeitintensiv war. Daneben kam es zu Ausfällen der Datenerfassung beim Land, was eine ebenfalls sehr zeitintensive manuelle Erfassung erforderte. Durch den erhöhten Erfassungsaufwand und personelle Engpässe bildete sich ein Rückstau im Bereich der Leistungsabrechnung. Der aktuelle Rückstau aus der Leistungsabrechnung 2016 wurde im Oktober 2017
abgeschlossen. Die Leistungsabrechnung 2017 begann parallel im August 2017. Vor diesem
Hintergrund werden bei einem liquiditätswirksamen Planansatz i.H. von 35 Mio. € (23,1 Mio.
€ für 2017 zzgl. 11,9 Mio. € aus 2016) voraussichtlich 25 Mio. € bis zum 31.12.2017 kassenwirksam.
In Anlage 2 wird ebenfalls dargestellt, welche Sachverhalte im Einzelnen die Entwicklung
des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit prägen. In der Spalte VIST16
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
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VIST liqui. kann die Abweichung zwischen der Einschätzung VIST (d.h. Anordnung im
Ergebnishaushalt) und der tatsächlichen Liquiditätswirksamkeit entnommen werden.
Abschließend ist bzgl. des Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit Folgendes darzulegen:
Gemäß § 72 Abs. 4 SächsGemO müssen mit dem Cash Flow (Zahlungsmittelsaldo) aus laufender Verwaltungstätigkeit die voraussichtlich anfallenden Auszahlungen für die ordentliche
Tilgung, Kreditbeschaffungskosten und Zahlungsverpflichtungen aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften finanziert werden. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel werden im
Doppelhaushalt 2017/2018 der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2017 mit 46,5 Mio. € veranschlagt.
Wenn eine Kommune dazu nicht in der Lage ist, muss auf freie Liquidität zurückgegriffen,
Einsparungen erwirtschaftet oder Sperren verfügt werden.
Der Cash Flow (Zahlungsmittelsaldo) aus laufender Verwaltungstätigkeit wurde für das
Haushaltsjahr 2017 mit einem Überschuss i.H. von 36,4 Mio. € geplant. Dieser erhöht sich
zum Stand 30.09.2017 geringfügig auf ca. 37,2 Mio. €. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass sich im Vergleich zum Vorjahr bei einzelnen Budgets die Rückstellungsneubildung erhöht hat. Die entsprechenden Auszahlungen werden allerdings erst im Folgejahr liquiditätswirksam.
Bereits im Rahmen der Haushaltsplanung wurde deutlich, dass die Stadt Leipzig nicht in der
Lage ist, mit dem Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit die voraussichtlich anfallenden Auszahlungen für die ordentliche Tilgung zu erwirtschaften. Diese Aussage ist mit Prognose zum Stand 30.09.2017 weiterhin gültig.
Demzufolge schmälert der derzeitig bestehende Differenzbetrag i.H. von 9,3 Mio. € (ordentliche Tilgung i.H. von 46,5 Mio. € abzgl. Cash-Flow laufende Verwaltungstätigkeit i.H. von rd.
37,2 Mio. €) die bestehende Liquidität der Stadt Leipzig.
17
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
_________________________________________________________________________________________________________________
3.3
Cash Flow aus Investitionstätigkeit
Gesamteinschätzung
Mit der Meldung zum V-IST liquiditätswirksam (Stichtag 30.09.2017) wurde durch alle
Fachämter prognostiziert, wie die einzelnen Investitionsprojekte im Verlauf des Jahres umgesetzt werden können. Die entsprechenden Planansätze und Einschätzungen sind der Anlage 4 zu entnehmen.
Entsprechend den vorgenommenen Angaben der Fachämter wird bei einem Planansatz von
231,4 Mio. € und übertragenen Ansätzen aus Vorjahren von 222,4 Mio. € eingeschätzt, dass
von diesen Auszahlungsansätzen (in Summe 453,8 Mio. €) in 2017 zum Jahresende
243,9 Mio. €, also ca. 54 % abfinanziert werden und die Liquidität zum Ende des Jahres entsprechend geschmälert werden würde.
Die Erfahrungen der Vorjahre haben gezeigt, dass eine Abfinanzierung der für Investitionen
zur Auszahlung zur Verfügung stehenden Mittel in dieser Größenordnung nicht möglich sein
wird. Dies wird dadurch unterstrichen, dass bis zum 30.09. erst 27 % der Ansätze zur Auszahlung gekommen sind (siehe Tabelle 2, Spalte Ist Budget in %).
Da der quartalsweise zu erstellende Finanzbericht des Dezernates Finanzen auch zur Steuerung der Liquidität dienen soll, kann eine solch unrealistische Einschätzung der Fachbereiche zum Mittelabfluss nicht mehr Basis für die Bewertung der aktuellen Situation sein.
Das Dezernat Finanzen wird deshalb bei künftigen Finanzberichten dazu übergehen, die
Einschätzung des liquiditätswirksamen VIST auf der Basis der verfügten Ansätze und des
gebuchten IST zum jeweiligen Stichtag vorzunehmen.
Durch das Dezernat Finanzen wird eingeschätzt, dass maximal eine Abfinanzierung der zur
Verfügung stehenden Investitionsauszahlungen in Höhe von ca. 177,6 Mio. € möglich sein
wird. Damit erfolgt kein Abbau des für 2017 geplanten Investitionsvolumens sowie der Reste
aus Vorjahren i.H. von insgesamt 276,2 Mio. €, womit diese Mittel in Folge nach 2018 übertragen werden müssen. Dies entspricht auch den Erfahrungen der Vorjahre, wonach einerseits die Reste stetig angewachsen sind und andererseits entsprechend nachfolgender Tabelle 1 Investitionsauszahlungen von maximal 161 Mio. €, meist aber deutlich darunter, realisierbar waren.
in Mio. €
aktualisierter Plan
übertragene Ansätze ins Folgejahr
tatsächl. in Anspruch genommene Mittel
2012
241,93
101,24
140,69
2013
294,38
133,45
160,93
2014
284,83
141,05
143,78
2015
299,09
191,93
107,16
2016
340,30
222,38
117,92
Tabelle 1: Übersicht der aus Planansätzen und übertragenen Mitteln in Anspruch genommenen Mittel zum Jahresende
18
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
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Auf dieser Basis (Einschätzung der Auszahlungen durch Dezernat Finanzen) und den Meldungen der Fachämter zu den prognostizierten Einzahlungen stellt sich der prognostizierte
Cash Flow aus Investitionstätigkeit in 2017 wie folgt dar:
Einzahlungen
Auszahlungen
Zuschüsse
Plan 2017
Übertrag VJ
akt. Plan
Verfügt
173.672.781
231.381.615
57.708.834
11.252.366
222.384.295
211.131.929
184.925.147
453.765.910
268.840.763
174.080.538
271.943.465
97.862.927
Verfügt
in %
94%
60%
36%
Ist Budget
172.913.608
123.778.267
-49.135.341
Ist in
%
VIST Kämmerei liqui.
94%
27%
-18%
111.629.748
177.612.234
65.982.486
akt. Plan VIST Kämmerei
73.295.399
276.153.676
202.858.277
Tabelle 2: Übersicht VIST Investitionsprogramm nach Einschätzung Dezernat Finanzen
Fazit
In Bezug auf die Liquidität kann zum heutigen Tag eingeschätzt werden, dass aus der Umsetzung der Investitionen kein Finanzierungs- bzw. Liquiditätsrisiko für das laufende Haushaltsjahr entsteht. Die Auszahlungen werden deutlich geringer ausfallen als im aktuellen
Plan vorgesehen, die Einzahlungen aus Fördermitteln werden entsprechend der durchschnittlichen Förderquote prognostiziert.
Abweichungen investiver Maßnahmen
In Anlage 4 werden alle Maßnahmen dargestellt, für welche im Haushaltsplan 2017/2018
Mittel veranschlagt wurden bzw. bei denen Mittel aus Vorjahren übertragen wurden.
Durch die Fachämter wurden Abweichungen im Saldo der einzelnen Budgets zum aktuellen
Plan größer 1 Mio. € (sowohl zum VIST, als auch zum VIST liqui.) begründet.
Stand der Investitionspläne gemäß VwV Investkraft
Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) stellt der Bund den
Ländern Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung, wovon ca. 155 Mio. Euro (ca.
4,45%) dem Freistaat Sachsen zu Gute kommen.
Mit dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz (SächsInvStärkG) unterstützt der
Freistaat Sachsen die kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte bei
der Durchführung von Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen. Hierfür stellt der Freistaat
Sachsen aus seinem Fond „Brücken in die Zukunft“ Mittel nach dem o.g. KInvFG sowie weitere eigene Mittel zur Verfügung.
Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift der sächsischen Staatsministerien zur Gewährung
von Zuwendungen nach dem o.g. SächsInvStärkG, kurz VwV Investkraft, legt die Förderrahmen für die einzelnen Landkreise und die kreisfreien Städte in Sachsen fest. Für die Stadt
Leipzig stehen im sog. Budget „Bund“ 35.235.425 € und im sog. Budget „Sachsen“
104.479.417 € bereit, insgesamt also ca. 140 Mio. €.
Die Ende 2016 mit Drucksache VI-DS-03336 zur Beschlussfassung vorgelegten Investitionspläne beruhen auf dem Stand der eingereichten Maßnahmepläne vom Juni 2016 und somit
teilweise auf ersten groben Schätzungen hinsichtlich der Kosten und technologischen Abläufe. Verschiebungen aufgrund von Kostenveränderungen oder durch den Bauablauf bedingten Anpassungserfordernissen waren und sind daher unvermeidbar. Die aktuellen Investitionspläne werden insofern auch weiterhin einem ständigen Anpassungsbedarf unterliegen.
19
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
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Im Budget „Bund“ wurden ursprünglich insgesamt 21 Einzelmaßnahmen zur Förderung angemeldet (12 Maßnahmen zum Bau bzw. der energetischen Sanierung von Schulen, 8 Maßnahmen zum Bau bzw. der Sanierung von Kindertageseinrichtungen, eine Maßnahme zur
der energetischen Sanierung der Hauptfeuerwache am Goerdelerring). Aufgrund von diversen Kostenerhöhungen und terminlichen Verschiebungen von Bauabläufen mussten bislang
bereits 4 Maßnahmen aus der Förderung im Budget „Bund“ zurückgezogen (Stand 09/2017)
werden. Im Gegenzug wurden bzw. werden neue Maßnahmen angemeldet, um die Ausschöpfung der Fördermittel sicherzustellen. Zudem wurden Mehrkosten verbliebener Maßnahmen durch Umverteilung von Fördermitteln teilweise „aufgefangen“.
Im Budget „Sachsen“ wurden ursprünglich ebenfalls 21 Einzelmaßnahmen zur Förderung
angemeldet (16 allein im Bereich Schulhausbau, zudem: 2 Baumaßnahmen zur Errichtung
bzw. Herrichtung von Asylunterkünften, eine Brückenbaumaßnahme, eine Sanierungsmaßnahme für das Alte Rathaus sowie eine Maßnahme zur umfassenden inneren Sanierung
der Hauptfeuerwache am Goerdelerring). Auch im Budget „Sachsen“ bestand bereits Anpassungsbedarf, so wurde bislang eine der Asylunterkünfte vollständig aus der Förderung zurückgezogen. Eine Schulbaumaßnahme wurde aufgrund von Kostensteigerungen und Terminverschiebungen in Bauabschnitte geteilt und teilweise aus dem Förderprogramm herausgenommen. Auch hier wurden Mehrkosten verbliebener Maßnahmen teilweise durch Umverteilung von Fördermitteln „aufgefangen“.
Als Anlage 5 und 6 zum vorliegenden Finanzbericht finden Sie die aktuellen Investitionspläne
(Budget „Bund“ und Budget „Sachsen“) der Stadt Leipzig zur VwV Investkraft mit letztem
Änderungsstand vom 15.05.2017. Im aktuell laufenden Verfahren zur erneuten Änderung der
Investitionspläne wurden die Maßnahmen Kita Ferdinand-Rhode-Str. (ID 3903) und Sporthalle Max-Klinger-Schule (ID 3900) von der Förderung im Budget „Bund“ zurückgezogen. Es
erfolgte eine Neuanmeldung der Maßnahme Kita Zeumerstraße 5.
20
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
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3.4
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit wurde für das Haushaltsjahr 2017 in einer Höhe
von 4,3 Mio. € geplant. Dieser Wert resultiert aus geplanten Einzahlungen aus der Aufnahme
von Krediten i.H. von 55,8 Mio. € und einer geplanten ordentlichen Tilgung von Krediten i. H.
von 46,5 Mio. €.
- in € -
Aufnahme von Krediten für Investitionen
Aufnahme von Krediten für Umschuldungen
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
ordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen
außerordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen
Tilgung von Krediten für Umschuldungen
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit
2017
2017
2017
2017
Plan
akt. Plan
VIST
VIST-akt. Plan
55.805.500
55.805.500
55.805.500
0
0
0
117.400.000
117.400.000
55.805.500
55.805.500
55.805.500
117.400.000
46.500.000
46.500.000
46.500.000
0
5.000.000
5.000.000
5.000.000
0
0
0
117.400.000
117.400.000
51.500.000
51.500.000
51.500.000
117.400.000
4.305.500
4.305.500
4.305.500
0
Kreditneuaufnahmen
Für das Jahr 2017 steht folgende Kreditermächtigung zur Verfügung:
5,5 Mio. € Kreditermächtigung aus Vorjahr
50,3 Mio. € Kreditermächtigung 2017
55,8 Mio. € verfügbare Kreditermächtigung
Die verfügbare Kreditermächtigung 2016 wurde Anfang 2017 i.H.v. ca. 5,5 Mio. € genutzt.
Des Weiteren stehen Kreditermächtigungen i.H.v. 50,3 Mio. € für das Jahr 2017 zur Verfügung.
Per 30.06.2017 erfolgte eine Kreditaufnahme i.H.v. 5,5 Mio. €. Per 31.12.2017 wird die Kreditaufnahme auf insgesamt 55,8 Mio. € prognostiziert.
Umschuldungen
Bis zum 30.09.2017 erfolgten bereits Umschuldungen i.H. von insgesamt 99,2 Mio. €. Im
letzten Quartal 2017 stehen noch planmäßig 18,2 Mio. € zur Umschuldung an, so dass die
Umschuldungen per 31.12.2017 voraussichtlich 117,4 Mio. € betragen werden. Abhängig
von der Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt kann es gegebenenfalls noch zu weiteren
ungeplanten Umschuldungen kommen.
Tilgung:
Für die Tilgung der laufenden Kredite und der geplanten Neuaufnahmen wurden ursprünglich im Haushaltsplan 2017 für die ordentliche Tilgung rund 46,5 Mio. € veranschlagt. Aufgrund der im Oktober 2015 stattgegebenen Berufung der UBS im KWL-Prozess ist die jährliche zusätzliche außerordentliche Tilgung i.H. von 5 Mio. €, mit der die Stadt Leipzig durch
den Bescheid der Landesdirektion Leipzig vom 30.09.2011 seit 2012 beauflagt wurde, weiter
zu leisten.
In Summe beträgt die Tilgung per 31.12.2017 insgesamt 51,5 Mio. EUR (46,5 Mio. EUR ordentliche Tilgung; 5,0 Mio. EUR außerordentliche Tilgung).
21
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
_________________________________________________________________________________________________________________
4
Bürgschaften und Entschuldung
4.1
Entschuldung
Haushaltsdurchführung
2017
Prognose
31.12.2017
IST 31.12.2016
Schuldenstand
Einwohner mit Hauptwohnsitz
Pro-Kopf-Verschuldung
Differenz
626,2 Mio. €
630,5 Mio. €
579.530*
583.543*
1.080 €
1.080 €
+4,3 Mio. €
0€
Der Schuldenstand steigt um 4,3 Mio. EUR von 626,2 Mio. EUR auf 630,5 Mio. EUR per
31.12.2017.
Die Pro-Kopf-Verschuldung bleibt zunächst konstant bei ca. 1.080 EUR.
* Die Einwohnerzahl zum 31.12.2016 sowie für die Prognose zum 31.12.2017 ist die des
Einwohnermelderegisters des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig zum Stand 30.06.2017.
Die maßgeblichen Daten vom Statistischen Landesamt liegen bisher aufgrund einer ITVerfahrensumstellung noch nicht vor.
4.2
Kernparameter des Kredit- und Derivatportfolios
Durchschnittsverzinsung
Die Durchschnittsverzinsung liegt im 3. Quartal 2017 bei ca. 1,46 %.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Durchschnittsverzinsung. Für 2017 ist wie schon ausgeführt - nur ein unterjähriger Wert angegeben.
3,50%
3,03%
3,00%
2,70%
2,50%
2,30%
2,08%
2,00%
1,94%
1,65%
1,54%
1,50%
1,43%
1,00%
0,50%
0,00%
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
III /2017
22
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
_________________________________________________________________________________________________________________
Zinsstruktur
Die Zinsstruktur beinhaltet die Quote zwischen festen und variablen Finanzierungen. Als
Richtwert sind maximal 30% variable Finanzierungen und mindestens 70% festverzinsliche
Finanzierungen festgelegt.
Bestand
Volumen
Quote
Schuldenstand per 30.09.2017:
600,2 Mio. €
100%
Variable Finanzierungen
121,2 Mio. €
20,0%
Festverzinsliche Finanzierungen:
479,0 Mio. €
80,0%
Die aktuelle Quote liegt bei 20,0% variabel und 80,0% festverzinslich. Der hohe Anteil
festverzinslicher Positionen liegt in der langfristigen Sicherung des aktuellen
Niedrigzinsumfeldes begründet.
Zinsanpassungsvolumen und Zinsänderungsrisikovolumen
Das Zinsanpassungsvolumen umfasst die planmäßig auslaufenden Zinsbindungen der
Kredite bzw. Swaps sowie die geplanten Kreditneuaufnahmen. In 2017 stehen durch die
Kreditermächtigung aus dem Vorjahr 55,8 Mio. € zur Neuaufnahme zur Verfügung. In den
Folgejahren 2018/2019 beträgt die Kreditermächtigung jährlich ca. 50,3 Mio. €. Weiteres
Zinsanpassungsvolumen liegt in den auslaufenden Zinsbindungen der Kredite bzw. der
Swaps begründet.
120.000.000,00
100.000.000,00
80.000.000,00
60.000.000,00
40.000.000,00
20.000.000,00
0,00
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2030 2032
Das Zinsänderungsrisikovolumen beschreibt das im aktuellen Jahr noch bestehende
Zinsanpassungsvolumen und die variablen Darlehen, da diese auch dem
Zinsänderungsrisiko unterliegen.
Zinsänderungsrisiko per 30.09.2017:
Neuaufnahme:
Umschuldungen:
Variable Darlehen:
50,3 Mio. €
18,2 Mio. €
121,2 Mio. €
insgesamt:
189,7 Mio. €
23
Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017
_________________________________________________________________________________________________________________
In Bezug auf den Schuldenstand per 30.09.2017 von 600,2 Mio. € machen die 189,7 Mio. €
einen Anteil von 31,6% aus.
Zinsentwicklung am Geld- und Kapitalmarkt
Zinssätze in %
EONIA
1-Monats-Euribor
3-Monats-Euribor
5J-Swap
10J-Swap
27.09.2017 30.06.2017 Änderung
-0,36
-0,356
-0,004
-0,371
-0,372
-0,001
-0,329
-0,329
-0,000
0,224
0,207
+0,017
0,87
0,842
+0,028
Das Zinsniveau am Geldmarkt bleibt unverändert niedrig. Der Tagesgeldsatz EONIA liegt bei
-0,36%, ähnlich wie der 1-Monats-Euribor bei aktuell -0,371%. Der 3-Monats-Euribor liegt
weiterhin bei -0,329%.
Vermehrt reichen die Banken die Negativzinsen auch an die Kommunen weiter. Auch für die
Stadt Leipzig ist es eine große Herausforderung, die Zahlung von Verwahrentgelten zu
vermeiden.
4.3
Bürgschaften
Haushaltsplanung 2017
Bürgschaften
IST
31.12.2016
279,8 Mio. €
Prognose
31.12.2017
293,3 Mio. €
Änderung
+13,5 Mio. €
Das durch Bürgschaften der Stadt Leipzig besicherte Kreditvolumen steigt um 13,5 Mio. €
von 279,8 Mio. € auf 281,7 Mio. €.
Die Bürgschaftsprovisionen betragen im Jahr ca. 1,8 Mio. €.
Im Jahr 2017 sind 2 neue Bürgschaften ausgereicht worden.
Mit Beschluss der Ratsversammlung Nr. VI –DS-03656 vom 08.03.2017 hat die Stadt Leipzig
eine Ausfallbürgschaft für die SAH gGmbH in Höhe von 2,2 Mio. € für das Projekt „Görlitzer
Straße“ übernommen.
Mit Beschluss der Ratsversammlung Nr. VI-DS-03974-NF-01-DS-01 vom 23. August 2017
hat die Stadt Leipzig eine Ausfallbürgschaft für die LESG mbH in Höhe von bis zu 9,352 Mio.
€ (80% der Finanzierungskosten von 11,69 Mio. €) für den Bau des Kinderhauses Curiestraße als Kindertagesstätte und Schulhaus übernommen.
Neben den verbürgten Krediten bestehen zudem 2 Bürgschaften i.H. v. insgesamt 4,6 Mio. €
für die Einräumung von Kontokorrentkreditlinien zweier Beteiligungsgesellschaften übernommen hat, welche jedoch aktuell mit 0 EUR valutierten. Im Bürgschaftsnachweis werden
beide Bürgschaften aufgrund der fehlenden Inanspruchnahme der Kontokorrentkreditlinie
deshalb nicht ausgewiesen.
24
Anlage 1
Vorläufiges Rechnungsergebnis 2017
Ergebnishaushalt
30.09.2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
Plan
akt. Plan
fortg. Plan
Ist 30.09.
Ist 30.09. - Plan
VIST 30.09.
Diff VIST 30.09.-akt.
Plan
-11.063.792
18.534.486
726.240
-1.223.883
-26.213.922
10.029.652
-913.589
0
-10.124.809
0
-10.124.809
-14.315.367
0
-6.100.159
-14.858.242
-324.115
12.123
0
297.016
-35.288.746
0
-35.288.746
25.163.936
1.847.473
66.089
1.781.384
26.945.321
30 Steuern/ Abgaben1
31 Zuwend., Zuweisungen, allg. Umlagen, aufgelöste SP1
32 Sonstige Transfererträge1
33 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte1
34 PR Leistungsentgelt, Kostenerstatt., Kostenumlagen
35 Sonstige ordentliche Erträge aus lfd. Vw-tätigkeit1
36 Finanzerträge1
37 Aktivierte Eigenleistungen, Bestandsveränderungen
Summe Ordentliche Erträge ohne ILV
38 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Summe Ordentliche Erträge
617.313.050
703.387.269
9.040.200
39.769.050
230.466.190
68.854.459
18.101.800
0
1.686.932.019
12.070.050
1.699.002.069
617.313.050
703.387.269
9.040.200
39.769.050
230.466.190
68.854.459
18.101.800
0
1.686.932.019
12.070.050
1.699.002.069
617.313.050
712.253.833
9.040.200
39.992.906
230.772.876
68.857.267
18.101.800
0
1.696.331.932
12.070.050
1.708.401.982
500.593.080
650.633.305
7.614.426
31.236.429
128.908.033
42.498.205
1.874.075
0
1.363.357.554
1.020.768
1.364.378.322
-116.719.970
-52.753.964
-1.425.774
-8.532.621
-101.558.157
-26.356.254
-16.227.725
0
-323.574.464
-323.574.464
606.249.258
721.921.755
9.766.440
38.545.167
204.252.268
78.884.111
17.188.211
0
1.676.807.209
12.070.050
1.688.877.259
40 Personalaufwendungen
41 Versorgungsaufwendungen
42 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
43 Transferaufwendungen
44 Sonst. ordentl. Aufwendungen aus lfd. Vw-tätigkeit
45 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
46 Bilanzielle Zuschreibungen
47 Bilanzielle Abschreibungen
Summe Ordentliche Aufwendungen ohne ILV
48 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Summe Ordentliche Aufwendungen
veranschlagtes ordentliches Ergebnis
50 außerordentliche Erträge
51 außerordentliche Aufwendungen
veranschlagtes Sonderergebnis
veranschlagtes Gesamtergebnis
407.587.500
0
224.081.643
698.193.550
270.220.715
12.199.300
0
114.892.164
1.727.174.872
12.070.050
1.739.244.922
-40.242.853
2.000.000
0
2.000.000
-38.242.853
407.587.500
0
224.239.530
698.253.550
270.301.715
12.199.300
0
114.892.164
1.727.473.759
12.070.050
1.739.543.809
-40.541.741
2.000.000
768.006
1.231.994
-39.309.747
407.461.625
0
230.752.152
699.012.788
270.386.682
12.207.738
0
114.932.367
1.734.753.352
12.070.050
1.746.823.402
-38.421.420
2.000.000
768.006
1.231.994
-37.189.425
261.173.919
4.763
196.497.655
567.042.972
227.917.883
8.206.164
0
3.376.556
1.264.219.911
1.020.768
1.265.240.679
99.137.643
3.848.580
264.482
3.584.097
102.721.741
-146.413.581
4.763
-27.583.988
-131.150.578
-42.302.832
-3.993.136
0
-111.515.608
-462.954.961
-11.049.282
-474.004.243
150.429.779
1.848.580
264.482
1.584.097
152.013.876
393.272.133
0
218.139.371
683.395.308
269.977.600
12.211.423
0
115.189.180
1.692.185.014
12.070.050
1.704.255.064
-15.377.804
3.847.473
834.094
3.013.379
-12.364.426
Anlage 2
Budgetabweichungen Ergebnishaushalt 2017 (zahlungswirksam)
akt. Plan
1 - GB OBM/Stadtrat
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
5.218.450
4.499.895
5.157.984
5.157.984
60.466
60.466
0
50.000
40.000
45.000
45.000
5.000
5.000
0
01_111_1ZW - Verwaltungssteuerung/-service zw
3.854.350
3.492.331
3.743.000
3.743.000
111.350
111.350
0
01_111_2ZW - Fraktion zw
1.314.100
967.564
1.369.985
1.369.985
-55.885
-55.885
0
15.935.700
13.797.151
15.855.146
15.885.786
80.554
49.914
-30.640
0
1.512
6.464
6.464
-6.464
-6.464
0
2.864.450
1.947.625
2.898.682
2.929.322
-34.232
-64.872
-30.640
13.071.250
10.743.240
12.950.000
12.950.000
121.250
121.250
0
0
1.104.774
0
0
0
0
0
400.819.900
252.979.206
385.820.094
385.797.218
14.999.806
15.022.682
22.876
0
265
1.835
1.835
-1.835
-1.835
0
1.215.950
-1.382.788
743.609
720.733
472.341
495.217
22.876
01 111_VM - Verfügungsmittel
10 - Hauptamt
10_111_1ZW - Datenschutzbeauftragter zw
10_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
10_DV - Datenverarbeitung
10_LAGERTOPF - Lagertopf
11 - Personalamt
11_111_1ZW - Frauenbeauftragte zw
11_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
Begründung
Die Budgetunterschreitung ergibt sich hauptsächlich aus folgenden Sachverhalten:
Der Mehrertrag i.H.v. 677 T€ resultiert zum überwiegenden Teil aus der Erstattung sozialer Leistungen von Sozialversicherungsträgern auf Grundlage Aufwendungsausgleichsgesetz. Nach diesem hat der
Arbeitgeber Anspruch auf Erstattungen der Aufwendungen für Entgeltfortzahlungen und Mutterschaftsleistungen. Da eine Verrechnung nicht statthaft ist, werden die monatlichen Beiträge zur Sozialversicherung
aus dem Budget Personalaufwendungen in voller Höhe an die Krankenkassen überwiesen; die fraglichen Erstattungen durch die Krankenkassen monatlich als Ertrag im ZW Budget des Personalamtes
verbucht.
Die Mehraufwendungen i.H.v. 206 T€ resultieren hauptsächlich aus Folgenden:
- externe Beauftragung von Arbeitsmedizinischen Dienstleistungen s. Vorlage VI-DS-04607. Deckung durch Einsparungen bei den Personalaufwendungen für Betriebsärzte.
- Beauftragung einer Personalberaterfirma zur Stellenbesetzung des Amtsleiters Wirtschaftsförderung - Kostenteilung Amt 11 und Amt 80
- Beauftragung der BBVL zur Unterstützung des kommissarischen Abteilungsleiters 51.6 "Infrastruktur" - Kostenteilung Amt 11 und Amt 51
- Gewährung von Rechtsschutz gem. DA 01/2009
11_PA_ZW - Personalaufw. zahlungswirksam
399.603.950
254.361.729
Seite 1 von 30
385.074.650
385.074.650
14.529.300
14.529.300
0
Anlage 2
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
Begründung
Per 30.09.2017 wird eine Budgetunterschreitung i.H. von 3,6% des Planansatzes von rd. 400 Mio. €, d.h. in Höhe von ca. 14,5 Mio. €, prognostiziert. Dem gegenüber stehen noch in 2017 voraussichtlich zu
bildende Rückstellungen in Höhe von 3,7 Mio €.
Grundlage der Planung der Personalaufwendungen ist der Stellenplan. Ergänzend zu diesem wurden Festlegungen zur Stellenbesetzung (Mehrbedarfsstellen) getroffen: In der Regel sollen Mehrbedarfsstellen
ab 01.10.2017 besetzt werden.
Die Budgetunterschreitung resultiert zum einen aus der Nichtbesetzung von Stellen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Erzieherbereich:
Neben der schwierigen Bewerberlage spielt auch die personalwirtschaftliche Situation (Schwangerschaft, Kündigung, Langzeiterkrankung) im Bereich der Erzieher eine maßgebliche Rolle - Minderaufwand 1,3
Mio. € (Soll-Stellen im Durchschnitt = 1293 VzÄ; IST-Besetzung im Durchschnitt = 1263 VzÄ, d. h. eine durchschnittliche Unterbesetzung von rd. 30 VzÄ).
- Bereich Inobhutnahme umA:
In diesem Bereich wurde weniger Betreuungspersonal benötigt. Dem gegenüber stehen Leistungen, welche aus dem Budget 51_364_1ZW "Gebäude Inobhutnahme umA" extern vergeben wurden. Die
Einsparung im Personalbudget wird sich ganzjährig auf 0,9 Mio. € belaufen.
- Bereich Feuerwehr:
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/18 wurde davon ausgegangen, dass die vollständige Disposition der IRLS inkl. des Landkreises Leipzig zum 1.1.17 erfolgt. Die Migration erfolgte tatsächlich im August
2017. Aufgrund der verzögerten Besetzung von diesen 10 VzÄ Stellen resultiert ein Minderaufwand i.H. v. 0,45 Mio. €;
- Bereich arbeitsmedizinische Leistungen:
Aufgrund der Personalsituation kommt es zu einem Minderaufwand i. H. 0,45 Mio. € (Soll-Stellen im Durchschnitt = 5 VzÄ; IST-Besetzung im Durchschnitt = 2,5 VzÄ, d. h. eine durchschnittliche Unterbesetzung
von rd. 2,5 VzÄ). Ein Teil der Leistungen musste extern vergeben werden, dieser Sachverhalt führt zu einem Mehrbedarf i.H. von 60 T€ im Budget 11_111_ZW.
- Bundesfreiwilligendienst:
Vereinbarungen wurden nicht im geplanten Umfang (0,6 Mio €) abgeschlossen, Einsparung 0,3 Mio. €.
- Bereich Hilfen zur Erziehung:
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/18 wurden zusätzlich 20 Stellen im Bereich Hilfen zur Erziehung gemäß Controlling- und Steuerungskonzept geplant. Die Besetzung konnte jedoch erst nach
Bestätigung des Konzeptes sowie nach Vorliegen der jeweiligen Arbeitsplatzbeschreibungen erfolgen, so dass hier eine Einsparung i.H. von 1,1 Mio. € zu verzeichnen ist.
Zum anderen ist zu konstatieren, dass in 2017 eine Vielzahl von Stellenausschreibungen zu verzeichnen war. Die Besetzungsverfahren gestalteten sich zum Teil sehr schwierig, in einigen Fällen mussten
aufgrund der nicht geeigneten Bewerberlage die Stellen mehrfach ausgeschrieben werden (z. B. Abteilungsleiter/-innen im Amt 51: viermalige Ausschreibung). Auch bei einem verwaltungsinternen Wechsel
bzw. Umsetzung gilt für die neu nachzubesetzende Stelle das reguläre Besetzungsverfahren mit entsprechenden Fristen (z.B. für Ausschreibung). Hierbei nutzten einzelne Fachämter auch die Möglichkeit die
Eingruppierung dieser Stellen nochmal prüfen zu lassen bzw. die Stellenbeschreibung auf den aktuellen Stand zu bringen. Im Durchschnitt waren die Stellen insgesamt ca. 3 Monate nicht besetzt. Unter
Berücksichtigung dessen ergibt sich rein rechnerisch hieraus ein Personalminderaufwand i.H. von ca. 8 Mio. €. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass davon ein Einspareffekt i.H. von ca. 3 Mio.
€ auf die haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie internen Regularien während der Vorläufigen Haushaltsführung zurückzuführen ist.
Weiterhin können die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen der Entgeltordnung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend analysiert werden. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/18 wurde
zur Umsetzung dessen ein Mehrbedarf i.H. von 1,7 Mio. € bereitgestellt. Aufgrund der aktuell bearbeiteten Anträge, 800 Antragstellungen - 400 bearbeitet, ist jedoch zu konstatieren, dass die daraus
resultierenden Mehrbelastungen durch das „Einfrieren“ der Jahressonderzahlung kompensiert werden können und somit der Mehrbedarf nicht in Anspruch genommen wird. Tarifbeschäftigte haben jedoch noch
bis zum 31.12.2017 die Möglichkeit zur Antragstellung. Daraus resultieren mögliche finanzielle Belastungen im Jahr 2018. In diesem Fall sind Rückstellungen im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen zu
bilden (siehe Position „Rückstellung“). Der Aufwand i. H. v. 1,7 Mio € ist nicht im VIST berücksichtigt.
Rückstellungen sind entsprechend folgenden Sachverhalten zu bilden:
- Beamte:
Nachzahlung für Beamte ab Besoldungsgruppe A 10 gem. Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur verfassungskonformen Angleichung der Ost-West-Besoldung i. H. v. geschätzt 1,0 Mio €.
- Neue Entgeltordnung:
gem. der o. g. Darstellung zur Umsetzung der Entgeltordnung können Tarifbeschäftigte bis zum 31.12.2017
Seite 2 voneinen
30 Antrag auf Eingruppierung stellen. Somit sind die finanziellen Auswirkungen erst 2018 wirksam.
Geschätzt wird ein Rückstellungsbedarf i. H. v. 1,7 Mio €.
- Stadtordnungsdienst:
Rückstellungen sind entsprechend folgenden Sachverhalten zu bilden:
Anlage 2
- Beamte:
Nachzahlung für Beamte ab Besoldungsgruppe A 10 gem. Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur verfassungskonformen Angleichung der Ost-West-Besoldung i. H. v. geschätzt 1,0 Mio €.
akt. Plan - VIST
VIST akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST liqui.
- Neue Entgeltordnung:
gem. der o. g. Darstellung zur Umsetzung der Entgeltordnung können Tarifbeschäftigte bis zum 31.12.2017 einen Antrag auf Eingruppierung stellen. Somit sind die finanziellen Auswirkungen erst 2018 wirksam.
Geschätzt wird ein Rückstellungsbedarf i. H. v. 1,7 Mio €.
- Stadtordnungsdienst:
Aufgund der Eingruppierungsklagen im Stadtordnungsdienst auf Höhergruppierung sind Rückstellungen i. H. v. 0,2 Mio € zu bilden.
- Jobcenter:
Aufgrund der Eingruppierungsklagen im Jobcenter auf Höhergruppierung sind Rückstellungen i. H. v. 0,4 Mio € zu bilden.
- Rettungsdienst:
Aufgrund von Klagen Beschäftigter im Rettungsdienst auf Vergütung von Mehrarbeitszeit sind Rückstellungen i. H. v. 0,4 Mio € zu bilden.
12 - Amt für Statistik und Wahlen
800.000
653.172
808.000
808.000
-8.000
-8.000
0
12_121_ZW - Statistik u.Wahlen zahlungswirk
800.000
653.172
808.000
808.000
-8.000
-8.000
0
13 - Gesamtpersonalrat
16.900
8.088
16.900
16.900
0
0
0
13_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
16.900
8.088
16.900
16.900
0
0
0
14 - Rechnungsprüfungsamt
109.650
88.814
130.450
130.450
-20.800
-20.800
0
14_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
109.500
88.814
130.300
130.300
-20.800
-20.800
0
150
0
150
150
0
0
0
17 - Ref. f. Gleichst. Frau u. Mann
69.850
72.638
77.275
77.075
-7.425
-7.225
200
17_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
69.850
72.638
77.275
77.075
-7.425
-7.225
200
18 - Ref. f. Migr. und Integration
35.050
66.634
120.339
120.339
-85.289
-85.289
0
18_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
35.050
66.634
120.339
120.339
-85.289
-85.289
0
19 - Personalrat Stadtverwaltung
26.600
7.294
26.600
26.600
0
0
0
19_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
26.600
7.294
26.600
26.600
0
0
0
-27.261.150
-21.674.610
-24.950.588
-30.707.500
-2.310.562
3.446.350
5.756.912
137.000
66.856
136.812
136.812
188
188
0
14_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
2 - GB OBM II
02_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswirk
Seite 3 von 30
Anlage 2
akt. Plan
02_531_ZW - Elektr.versorgung zahlungswirksam
-23.464.300
Verfügt
-17.810.109
VIST
-21.542.150
VIST liqui.
-27.103.000
akt. Plan - VIST
-1.922.150
akt. Plan - VIST
liqui.
3.638.700
VIST VIST liqui.
5.560.850
Begründung
Die Konzessionsabgabe (KA) sowie der Gemeinderabatt (GR) für Strom richten sich nach der Konzessionsabgabenverordnung und dem Konzessionsvertrag. Sie sind der Höhe nach verbrauchsabhängig und
somit nicht konkret planbar. Auf Grundlage der Vorjahresergebnisse werden von den Energieversorgungsunternehmen (SWL und enviaM) für das laufende Jahr Abschläge gezahlt; für die KA jeweils zum
15.04., 15.07., 15.10. und zum 15.12. des laufenden Jahres. Aufgrund rollierender Abrechnung erfolgt die vorläufige Abrechnung bis zum 15.04. des Folgejahres, die finale Abrechnung zum 15.04. des zweiten
Folgejahres (d.h. für 2017 erst zum 15.04.2019).
Unter Berücksichtigung der Prognose der SWL vom 31.08.2017 sowie dem aktualisierten 3-Jahres-Durchschnitt 2013-2015 für enviaM werden für das Jahr 2017 Erträge i. H. v. -21.675 T€ aus KA und -390 T€
aus GR erwartet. Demnach entstehen Mindererträge i.H.v rd. 1,9 Mio. €. Auf das Ertragsrisiko wurde bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 (siehe auch Vorbericht) hingewiesen. Die finale
Abrechnung nebst Zahlung erfolgt bis April 2019.
Die Abweichung zwischen VIST und VIST liqui. i. H. v. 5.561 T€ resultiert aus dem Auseinanderfallen von Ertragsentstehung und tatsächlichem Zahlfluss. So erfolgten in 2017 Abrechnungen und Zahlungen i.
H. v. -5.561 T€, die die Abrechnungsjahre 2015 und 2016 betreffen und deren Erträge somit periodengerecht noch den Vorjahren zuzuordnen sind.
Darüber hinaus wird gem. Vorsichtsprinzip analog der Vorjahre von einer Rückerstattung zu viel erhaltener Abschläge i. H. v. 522,8 T€ ausgegangen. Diese werden aufwandswirksam per Rückstellung in 2017
erfasst. Rückerstattungsforderungen aus Vorjahren werden seitens der Energieversorgungsunternehmen mit den laufenden Abschlägen verrechnet und somit nicht zahlungswirksam.
02_532_ZW - Gasversorgung zahlungswirksam
-1.844.400
-1.051.910
-1.011.900
-793.500
-832.500
-1.050.900
-218.400
Begründung
Die Konzessionsabgabe (KA) sowie der Gemeinderabatt (GR) für Gas richten sich nach der Konzessionsabgabenverordnung und dem Konzessionsvertrag. Sie sind der Höhe nach verbrauchsabhängig und
somit nicht konkret planbar. Auf Grundlage der Vorjahresergebnisse werden von den Energieversorgungsunternehmen (SWL, Mitgas und Evil) für das laufende Jahr Abschläge gezahlt; für die KA jeweils zum
15.04., 15.07., 15.10. und zum 15.12. des laufenden Jahres. Aufgrund rollierender Abrechnung erfolgt die vorläufige Abrechnung bis zum 15.04. des Folgejahres, die finale Abrechnung zum 15.04. des
zweiten Folgejahres (d.h. für 2017 erst zum 15.04.2019).
Unter Berücksichtigung der Prognose der SWL vom 31.08.2017 sowie dem aktualisierten 3-Jahres-Durchschnitt 2013-2015 für Mitgas werden für das Jahr 2017 Erträge i. H. v. -1.253 T€ aus KA und -53 T€
aus GR erwartet. Demnach entstehen Mindererträge i.H.v. rd. 832 T€. Auf das Ertragsrisiko wurde bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 (siehe auch Vorbericht) hingewiesen. Die finale
Abrechnung nebst Zahlung erfolgt bis April 2019.
Die Abweichung zwischen VIST und VIST liqui. i. H. v. -218 T€ resultiert aus dem Auseinanderfallen von Ertragsentstehung und tatsächlichem Zahlfluss. Darüber hinaus wird gem. Vorsichtsprinzip analog der
Vorjahre von einer Rückerstattung zu viel erhaltener Abschläge i. H. v. 294 T€ ausgegangen. Diese werden aufwandswirksam per Rückstellung in 2017 erfasst und i. d. R. mit den laufenden Abschlägen
verrechnet und somit nicht zahlungswirksam. Aus den Vorjahresabrechnungen 2015/16 ergaben sich in 2017 allerdings seitens der SWL Rückerstattungsforderungen i. H. v. 440 T€, die nicht mehr mit den
laufenden Abschlägen verrechnet werden konnten und somit liquiditätswirksam wurden.
Seite 4 von 30
Anlage 2
akt. Plan
02_533_ZW - Wasserversorgung zahlungswirksam
-5.380.850
Verfügt
-6.037.458
VIST
-5.831.000
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
-6.037.458
450.150
akt. Plan - VIST
liqui.
656.608
VIST VIST liqui.
206.458
Begründung
Die Konzessionsabgabe (KA) sowie der Gemeinderabatt (GR) sind verbrauchsabhängig, woraus Planabweichungen resultieren können. Zudem muss gem. § 8 des Konzessionsvertrages nach Zahlung der KA
dem Unternehmen (KWL) im Veranschlagungszeitraum sowie in den folgenden fünf Jahren im Durchschnitt ein angemessener handelsrechtlicher Jahresüberschuss (Mindestgewinn) verbleiben. Dieser
Mindestgewinn darf 1,5 % des Sachanlagevermögens, das am Anfang des Wirtschaftsjahres in der Handelsbilanz ausgewiesen ist, nicht unterschreiten. Die Zahlung von KA und GR erfolgt nach Vorliegen des
Jahresabschlusses der KWL, i. d. R. im Juni des Folgejahres.
Unter Berücksichtigung des aktualisierten 3-Jahres-Durchschnittes 2014-2016 sowie der Wirtschaftsplanung 2017 der KWL werden für das Jahr 2017 Erträge i. H. v. -5.831 T€ erwartet. Die Abrechnung nebst
Zahlung erfolgt im Juni 2018.
Die aktuell im Ist verbuchten und liquiditätswirksamen Erträge i. H. v. -6.037 T€ betreffen das Abrechnungsjahr 2016 und sind somit periodengerecht noch dem HH-Jahr 2016 zuzuordnen. Aus diesem Grund
werden im V-IST zum 30.09. lediglich Mehrerträge i. H. v. -450 T€ ausgewiesen.
Die Abweichung zwischen VIST und VIST liqui. i. H. v. 206 T€ resultiert aus dem Auseinanderfallen von Ertragsentstehung und tatsächlichem Zahlfluss.
02_534_ZW - Fernwärmeversorgung zahlungswirksa
-1.785.150
-1.922.504
-1.714.500
-1.922.504
-70.650
137.354
208.004
Begründung
Die vertraglichen Regelungen binden die Zahlung des Gestattungsentgeltes (GE) an den handelsrechtlichen Jahresumsatz des Energieversorgungsunternehmens (SWL). Die SWL zahlt einen Anteil von 1,5 %
auf den handelsrechtlichen Jahresumsatz, mindestens aber einen Grundbetrag von 800 T€. Das GE ist daher ergebnisabhängig, woraus etwaige Planabweichungen resultieren. Die Zahlung des GE nebst
nachvollziehbarer Abrechnung erfolgt nach Schluss des Kalenderjahres, spätestens zum 15.04. des Folgejahres.
Unter Berücksichtigung der Prognose der SWL vom 31.08.2017 sowie der Einigung mit dem Bundeskartellamt werden für das Jahr 2017 Gestattungsentgelte i. H. v. -1.714,5 T€ erwartet. Die Abrechnung
nebst Zahlung erfolgt im April 2018.
Die aktuell im Ist verbuchten und liquiditätswirksamen Erträge i. H. v. -1.922,5 T€ betreffen das Abrechnungsjahr 2016 und sind somit periodengerecht noch dem HH-Jahr 2016 zuzuordnen. Aus diesem Grund
werden im V-IST zum 30.09. keine Mehrerträge ausgewiesen.
Die Abweichung zwischen VIST und VIST liqui. i. H. v. 208 T€ resultiert aus dem Auseinanderfallen von Ertragsentstehung und tatsächlichem Zahlfluss.
02_573_ZW - Allg.Einricht.u.UN zahlungswirksam
5.076.550
5.080.514
5.012.150
5.012.150
64.400
64.400
0
20 - Stadtkämmerei
1.311.300
907.136
1.410.072
1.397.053
-98.772
-85.753
13.019
20_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
1.311.300
907.136
1.410.072
1.397.053
-98.772
-85.753
13.019
Seite 5 von 30
Anlage 2
akt. Plan
21 - Stadtkasse
21_111_1ZW - Gesetzliche Vertretung
21_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
-769.650
271.393
-603.046
-981.959
-166.604
212.309
378.913
58.450
4.232
54.204
54.204
4.246
4.246
0
-828.100
-541.617
-657.250
-1.036.163
-170.850
208.063
378.913
Begründung
Die Differenz zwischen VIST und VIST liqui. von 378.912,64 € ergibt sich aus den Abschreibungen für unbefristete Niederschlagungen und Abschreibungen für Erlasse, welche als Wertkorrektur nicht
zahlungswirksam sind.
21_TECHN.ERLASS - techn. Umsetzung Erlass
0
808.779
0
0
0
0
0
27_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
0
0
0
0
0
0
0
3.728.150
3.528.320
3.728.080
3.728.080
70
70
0
16.400
4.008
31.330
31.330
-14.930
-14.930
0
842.550
777.939
827.550
827.550
15.000
15.000
0
2.571.200
2.569.051
2.586.200
2.586.200
-15.000
-15.000
0
220.000
171.516
220.000
220.000
0
0
0
78.000
5.807
63.000
63.000
15.000
15.000
0
23 - Liegenschaftsamt
-4.461.650
-4.927.516
-6.225.490
-6.237.659
1.763.840
1.776.009
12.169
23_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
-3.788.700
-4.209.940
-5.507.914
-5.520.083
1.719.214
1.731.383
12.169
22 - Referat SAP
22_111_1ZW - Verwaltung
22_111_2ZW - Hardware
22_111_3ZW - Software
22_111_4ZW - Entwicklung SAP
22_111_5ZW - Entwicklung Vor- u. Nachverfahren
Begründung
Die Budgetunterschreitung i.H. von rd. 2,5 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus folgenden Mehrerträgen:
- Im Rahmen der Entschädigungszahlung zu Dienstbarkeiten der KWL aus der Pauschalvereinabrung von 2008 nach § 9 GBBerG erfolgte die Verwahrung finanzieller Mittel i.H. von 1,4 Mio. €. Dieser Betrag
sichert Entschädigungszahlungen der KWL an die Vertragspartner der Stadt Leipzig ab, wenn die Stadt in der Zeit vom 02.07.2007 bis zum Abschluss der Pauschalvereinbarung am 12.03.2008 Kaufverträge
abgeschlossen hat, in denen die Entschädigungsansprüche nach § 9 GBBerG gegen die KWL an die Käufer abgetreten worden sind. Nach aktueller Einschätzung kann dieser verwahrte Betrag um 1 Mio. €
reduziert werden, da davon auszugehen ist, dass mögliche Entschädigungsbeträge nicht über einen Gesamtbetrag von 0,4 Mio. € hinausgehen werden.
- Weiterhin ist ein Zahlungseingang vom Bund ohne Terminsierung zu share deal Fällen i. H. von ca. 2 Mio. € zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen die Stadt die Zuordnung von
Grundstücken beantragt hat, für die ehemalige Unternehmen ebenfalls Ansprüche angemeldet haben, für Teilflächen oder Anteile. In den Fällen, wo die Stadt Leipzig "leer" ausging, wurde eine Entschädigung
gezahlt, die Einzelfälle sind abgearbeitet und diese Ertrag ist die Abschlussvergütung, sozusagen pauschal für alle eventuell noch offenen Fälle
23_315_ZW - Soz. Einrichtungen zahlungswirk
-438.700
-443.134
-443.134
-443.134
4.434
4.434
0
23_511_ZW - Räuml.Planung-/Entw.maßn. zahlgsw
-234.250
-274.443
-274.443
-274.443
40.193
40.193
0
0
0
0
0
0
0
0
23_535_ZW - Kombinierte Versorgung zahlungsw
Seite 6 von 30
Anlage 2
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
30 - Rechtsamt
2.912.350
2.633.492
2.947.031
2.946.951
-34.681
-34.601
80
30_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
2.919.400
2.640.650
2.954.231
2.954.151
-34.831
-34.751
80
-7.050
-7.158
-7.200
-7.200
150
150
0
32 - Ordnungsamt
-17.189.100
-11.528.338
-16.198.734
-16.398.734
-990.366
-790.366
200.000
32_122_ZW - Ordnungsangelegenh. zahlungswirk
-17.189.100
-11.528.338
-16.198.734
-16.398.734
-990.366
-790.366
200.000
30_122_ZW - Ordnungsangelegenh. zahlungswirk
Begründung
Die Budgetüberschreitung i.H.v. ca 990 T€ ergibt sich aus folgenden Sachverhalten:
-In 2016 wurde der Planansatz in den Buß- und Verwarnungsgeldern erfüllt. Für das Haushaltsjahr 2017 wird jedoch ein Defizit von ca. 600 T€ prognostiziert.
-durch Gegensteuerungsmaßnahmen konnten die Mindererträge in den Vollstreckungskosten auf ca 40 T€ reduziert werden.
-Der Merhrbedarf bei den Bestattungskosten von ca 300 T€ resultiert insbesondere aus dem Anstieg der Anzahl der Sterbefälle.
32_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
0
0
0
0
0
0
0
34 - Standesamt
-459.300
-387.448
-482.950
-483.250
23.650
23.950
300
34_122_ZW - Ordnungsangelegenh. zahlungswirk
-459.300
-387.448
-482.950
-483.250
23.650
23.950
300
36 - Amt für Umweltschutz
643.250
656.826
574.425
889.307
68.825
-246.057
-314.882
36_56_ZW - Umweltschutz ges.(552,554,561) zw
639.000
655.078
570.175
885.057
68.825
-246.057
-314.882
Begründung
Die ausgewiesene Abweichung im Budget 36_56_ZW zwischen VIST und dem liquititätswirksamen VIST i.H. von 314,9 T€ begründet sich im Wesentlichen mit der erforderlichen Inanspruchnahme von
Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien bzw. für die Sanierung von Altslasten und sonstigen Umweltschutzmaßnahmen. Diese Inanspruchnache wirkt nur als Auszahlung im
Finanzhaushalt und führt zu keinem Aufwand im Ergebnishaushalt.
36_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
4.250
1.748
4.250
4.250
0
0
0
37 - Branddirektion
-4.662.850
2.251.446
-3.434.800
-5.634.800
-1.228.050
971.950
2.200.000
37_126_ZW - Brandschutz zahlungswirksam
2.602.700
1.386.188
2.683.700
2.683.700
-81.000
-81.000
0
Seite 7 von 30
Anlage 2
akt. Plan
37_127_1ZW - Rettungsdienst zahlungswirksam
-5.995.850
Verfügt
665.804
VIST
-5.667.000
VIST liqui.
-7.867.000
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
-328.850
VIST VIST liqui.
1.871.150
2.200.000
Begründung
Einleitend ist auf die Problematik bzgl. des Abrechnungsverfahrens im Rettungsdienst hinzuweisen:
• Mit Inbetriebnahme der neuen IRLS am 27.01.16 konnte das bisherige Verfahren/Software zur Einsatzberichtserfassung und –abrechnung im Rettungsdienst nicht mehr fortgeführt werden.
• Schwierigkeiten bei der Datenübertragung vom Land erschwerten die Migration. Durch den übergangsweise erforderlichen Dualbetrieb von Alt- und Neusystem waren Arbeiten zeitintensiver als erwartet.
Zudem kam es zu mehrfachen Ausfällen der Datenübertragung von Land, was zusätzliche Erfassungsaufwendungen verursachte.
• Durch die zeitintensive Erfassung und durch personelle Engpässe entstand ein Rückstau im Bereich der Leistungsabrechnung.
• Die neue Software zum System konnte erst im 2. Quartal 2016 in vollem Umfang zur Einsatzberichtserfassung und somit Abrechnung mit Datendurchfluss bis zu den Kostenträgern (Krankenkassen) in Betrieb
genommen werden.
Mittlerweile wurden durch die BD Gegensteuerungsmaßnahmen, wie Schaffung von 4 zusätzlichen temporären Arbeitsplätzen, welche durch Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes besetzt
werden und die Tätigkeit aus dem 24-Stundes-Dienst heraus durchführen, vorgenommen.
Der aktuelle Rückstau aus der Leistungsabrechnung 2016 wird mit Übergabe der letzten Sollstellungen aus dem Vorverfahren an SAP zum 11.10.2017 abgeschlossen sein und danach werden die
Korrekturbuchungen für die periodengerechte Zuordnung zum Haushalt 2016 mit dem Bereich Bilanzbuchhaltung der Stadtkämmerei veranlasst.
Der Beginn der Leistungsabrechnung 2017 hat parallel seit Ende August begonnen. In Anlehnung des Abarbeitungsvolumens von 2016 wird geschätzt, dass pro Monat rd. 1,5 Mio. € Ertragsrückstände
abgebaut werden können. Bis Dezember 2017 sind es noch 4 Abrechnungsmonate mit 5,8 Mio. € erwartetem Ertrag sowie Liquiditätseingang.
Aufgrund des Vorsichtsprinzips unter Anbetracht des vorläufigen Ergebnisses der Entgeltverhandlungen und der ausstehenden nächsten Verhandlung (vorauss. Nov. 2017) mit den Kostenträgern werden
Mindererträge i.H. von rd. 334 T€ absolut für 2017 erwartet.
Unter Berücksichtigung des o.g. Sachverhaltes ist jedoch zu beachten, dass es weiterhin damit zu einem enormen liquiditätswirksamen Rückstau der Entgelterträge kommt.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 wurden zusätzlich zu den geplanten Erträgen aus Benutzungsentgelten von 23,1 Mio. € weitere 11,8 Mio. € im Finanzhaushalt veranschlagt, da im Finanzbericht
zum 30.09.2016 für 2016 Mindereinzahlungen in dieser Höhe prognostiziert wurden, die 2017 kassenwirksam vereinnahmt werden sollten.
Damit sind liquiditätswirksam Einzahlungen i.H. von rd. 35. Mio € in 2017 zu erbringen.
Aktuell kann eingeschätzt werden, dass in 2017 kassenwirksam voraussichtlich 25 Mio. € vereinnahmt werden. Hierbei handelt es sich zum einen um Erträge i.H.v. rd. 11,7 Mio. € welche ertragswirksam in das
Jahr 2016 mit dem Jahresabschluss Korrektur gebucht werden. Zum anderen können voraussichtlich bis zum Buchungsschluss 2017 für das Haushaltsjahr 2017 Entgelte i.H. von rd. 16 Mio. € abgerechnet
werden und somit auch liquiditätswirksam in 2017 fließen. Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine Differenz von rd. 10 Mio. €.
37_127_2ZW - Integrierte Regionalleitstelle
-2.038.750
-326.979
-1.160.000
-1.160.000
-878.750
-878.750
0
Begründung
Zum Zeitpunkt der Haushaltplanung 2017/18 sollte die vollständige Disposition der Integrierten Regionalleitstelle (IRLS), d. h. inkl. des bisher nicht aufgeschalteten Landkreises Leipzig, im Haushaltjahr 2017
gewährleistet sein.
Der Migrationszeitpunkt wurde mehrfach verschoben und nunmehr ist der LK Leipzig seit 30.08.2017 auf die IRLS aufgeschaltet.
Mit vorangegangener Einigung im "Gemeinsamen Ausschuss" wurden nunmehr auch die für 2017 verbleibenden BK-Umlagen mit beiden Landkreisen (Nordsachsen und Leipzig) angeordnet, so dass das
Defizit im Ertragsbereich bei ca. 970 T€ liegt.
Im Gegenzug werden Minderaufwendungen in der Personalaufwendungen i. H. v. 453 T€ durch das Personalamt erwartet (nicht in gleicher Höhe). Bei den Sackosten zum Betrieb der IRLS hat der verzögerte
Aufschalttermin des LK Leipzig wenig bis gar keine finanziellen Auswirkungen, weil die gebäudeabhängigen Kosten, die Kfz-Kosten und die sonstigen Sachkosten unwesentlich darüber beeinflusst werden.
37_128_ZW - Katastrophenschutz zahlungswirksa
-34.450
-50.172
Seite 8 von 30
-35.500
-35.500
1.050
1.050
0
Anlage 2
akt. Plan
37_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
803.500
576.606
744.000
744.000
59.500
59.500
0
74.215.968
70.962.516
74.590.469
74.651.788
-374.500
-435.820
-61.319
1.906.280
1.794.766
1.906.035
1.906.035
245
245
0
41_252_2ZW - Naturkundemuseum zw
279.350
252.368
276.627
276.627
2.723
2.723
0
41_252_3ZW - Stadtgeschichtliches Museum zw
895.245
887.402
931.393
931.393
-36.148
-36.148
0
-21.672.550
-21.554.111
-21.606.466
-21.606.466
-66.085
-66.085
0
41_261_ZW - Theater zahlungswirksam
68.262.000
65.913.050
68.262.000
68.262.000
0
0
0
41_262_ZW - Musikpflege zahlungswirksam
19.868.384
19.956.006
19.847.642
19.847.642
20.742
20.742
0
3.682.700
3.482.700
3.682.700
3.682.700
0
0
0
432.459
-169.288
76.144
116.999
356.316
315.460
-40.855
41 - Kulturamt
41_252_1ZW - Museum f. angewandte Kunst zw
41_254_ZW - so.Spartenübergr. Förd. zahlungsw
41_263_ZW - Musikschulen zahlungswirksam
41_281_ZW - Heimat-/so.Kulturpflege zahlungsw
Begründung
Die Abweichung resultiert daraus, dass die Maßnahme "Sanierung Altes Rathaus" im Haushaltsjahr 2017 nicht entsprechend den geplanten Haushaltsansätzen umgesetzt werden kann.
Die Fördermittel werden i.H.v. 330.000 € in 2017 nicht abgefordert. Die planmäßig veranschlagten Aufwendungen (SK-Gruppe 42) für diese Maßnahme wurden in das Budget 41_UH zur Bewirtschaftung durch
das AGM umbewilligt (580.000 € mit § 79 SächsGemO).
Darüber hinaus wurden Rückstellungen aus dem Vorjahr liquiditätswirksam aufgelöst. Dies betrifft das Zöllner Denkmal (20.000 €) und die Betriebskostenabrechnung Grassimuseum (20.855,30 €). Weiterhin
wurden außerplanmäßige Aufwendungen an die Künstlersozialkasse (11.324,69 €) und Zinszahlung für zu spät abgerechnete Fördermittel (Baumaßnahme Anker, 5.631,01 €) zusätzlich bereitgestellt.
Für die Restaurierung des Stein-Treuenfeld-Denkmal sind Fördermittel (11.510,50 €) abgefordert worden (SK-gruppe 31). Diese werden zweckgebunden für entsprechende Aufwendungen (SK-gruppe 42) zur
Verfügung gestellt.
41_291_ZW - Förd.Kirchen-./Rel.gem. zahlungsw
41_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
15.600
75.232
75.232
75.232
-59.632
-59.632
0
546.500
324.391
1.139.162
1.159.626
-592.662
-613.126
-20.464
Begründung
Die Budgetüberschreitung i.H. von 563 T€ ergibt sich im Wesentlichen aus der Verschiebung der Aufwendungen für die Baumaßnahme "Altes Rathaus" i.H. von 580 T€ vom Budget 41_281_ZW in das Budget
41_UH.
Weitere Abweichungen sind wie folgt begründet:
- Für die Beauftragung der Machbarkeitsstudie für die Vorbereitung der Ausschreibung des Objektes "Kino der Jugend" wurden dem Amt 23 (LSA) gem. dem Stadtratsbeschluss VI-V-02140-NF-04 die
Planungsmittel in Höhe von 50.000 € zur Verfügung gestellt.
- Desweiteren wurden investive Verstärkungsmittel für förderfähige Bausausgaben abgerufen.
- Für die Erneuerung der Lüftungsanlage im Kultur- und Kommunikationszentrum naTo e. V. wurden Haushaltsmittel in Höhe von 27.867 € ins Budget AGM (UH_65_1) umbewilligt.
Seite 9 von 30
Anlage 2
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
42 - Volkshochschule
-670.450
-457.663
-505.612
-505.612
-164.838
-164.838
0
42_271_ZW - Volkshochschulen zahlungswirksam
-760.450
-515.255
-595.612
-595.612
-164.838
-164.838
0
42_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
90.000
57.592
90.000
90.000
0
0
0
43 - Museum der bildenden Künste
1.536.150
1.556.636
1.660.312
1.660.312
-124.162
-124.162
0
43_252_ZW - Nichtwissensch.Museen zahlungswir
1.536.150
1.556.636
1.660.312
1.660.312
-124.162
-124.162
0
45 - Leipziger Städtische Bibliotheken
1.658.050
1.686.229
1.658.050
1.658.050
0
0
0
45_272_ZW - Bibliotheken zahlungswirksam
1.578.050
1.612.985
1.558.050
1.558.050
20.000
20.000
0
80.000
73.245
100.000
100.000
-20.000
-20.000
0
198.102.700
178.413.932
190.645.943
197.354.902
7.456.757
747.798
-6.708.959
46.241.200
45.456.079
47.313.652
54.060.699
-1.072.452
-7.819.499
-6.747.047
45_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
50 - Sozialamt
50_311_ZW - Grundvers/Hilfe(SGBXII) zahlungsw
Begründung
Die Budgetüberschreitung i. H. von 1,1 Mio. € ergibt sich zum einen aus den Auswirkungen des 3. Pflegestärkungsgesetzes und zum anderen durch höhere Fallzahlen in der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie in
der Eingliederungshilfe.
Für 2017 wird mit der Inanspruchnahme von Rückstellungen i.H. von 2,5 Mio. € bei den Erstattungen an Krankenkassen und i.H. von 4,4 Mio. € in der Eingliederungshilfe, in der Hilfe zum Lebensunterhalt
sowie in der Hilfe zur Pflege gerechnet. Inwiefern die Bildung einer Rückstellung für 2017 notwendig ist, kann voraussichtlich zum 31.12.2017 eingeschätzt werden.
50_312_ZW - Grundsich.f.Arbeitsuch. zahlungsw
84.228.100
79.996.267
80.552.963
80.529.679
3.675.137
3.698.421
23.284
Begründung
Die Budgetunterschreitung i.H. von 3,7 Mio. € lässt sich wie folgt begründen:
Zum einen ergeben sich voraussichtliche Minderaufwendungen in den laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung i.H. von 0,7 Mio. € und damit im Zusammenhang stehende Mindererträge bei der
Bundesbeteiligung i.H.von 0,3 Mio. €. Diese resultieren aus der Leistungsausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017. Da keine rückwirkende Leistungsgewährung vorgesehen ist, haben
Leistungsberechtigte in 2017 einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für den verbleibenden Zeitraum von maximal sechs Monaten, wenn eine Antragstellung noch im Juli 2017 erfolgt.
Zum anderen enstehen Mehraufwendungen i.H. von 1,0 Mio. € bei den sonstigen Leistungen für Erstausstattung Wohnung und für Erstausstattung Bekleidung sowie bei den kommunalen Aufwendungen für
die Bildungs- und Teilhabeleistungen i. H. von 0,4 Mio. € hauptsächlich bei der Mittagsverpflegung in Schule und Kita und bei mehrtägigen Klassenfahrten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für das Jahr 2017 rückwirkend zum 01.01. eine Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und
Heizung für das Jahr 2017 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2017 - BBFestV 2017) beschlossen. Entsprechend § 3 zur Festlegung und Anpassung der landesspezifischen Beteiligungsquoten nach
§ 46 Absatz 5 Satz 3 SGB II der o.g. Verordnung, ist für den Freistaat Sachsen eine Bundesbeteiligung von 45,0 % festgelegt, so dass mit überplanmäßigen Erträgen in Höhe von ca. 4,6 Mio. € gerechnet wird.
Seite 10 von 30
Anlage 2
akt. Plan
50_313_ZW - Hilfen f.Asylbewerber zahlungswir
Verfügt
24.066.300
VIST
15.034.149
VIST liqui.
13.346.428
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
13.342.703
10.719.872
VIST VIST liqui.
10.723.597
3.725
Begründung
Die Budgetunterschreitung i.H. von 10,7 Mio. € erklärt sich wie folgt:
Die Planung für die Aufwendungen und Erträge in den PSP-Elementen im Rahmen der Hilfen für Asylbewerber für 2017 war mit großen Unsicherheiten behaftet, da es keine verlässliche Grundlage für die
Abschätzung der zu erwartenden Neuzuweisungen, der Dauer der Leistungsbezüge nach AsylbLG und der Aufenthaltsdauer in den Gemeinschaftsunterkünften gab.
Auch im laufenden Haushaltsvollzug 2017 hat sich diese Situation nicht maßgeblich verändert. Seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder des Freistaates Sachsen fehlen weiterhin Prognosen
über die Zahl der aufzunehmenden Asylbewerber in der Stadt Leipzig für 2017. Bis Ende September 2017 wurden der Stadt Leipzig insgesamt 653 Personen neu zugewiesen. Im Gesamtjahr 2016 waren es
1.997 Personen. Wie viele Personen es im Gesamtjahr 2017 sein werden, ist offen. Derzeit wird mit 1.500 Zugängen gerechnet (siehe VI-DS-3588: Kapazitätsplanung für die Unterbringung von Geflüchteten).
Aufgrund dieser Zuweisungszahlen sowie der Entscheidungen in den individuellen Asylverfahren hat sich auch die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG reduziert. Zum 31.05.2016 haben 4.911
Personen Leistungen nach dem AsylbLG bezogen, zum 31.12.2016 waren es 3.900 Personen, zum 30.09.2017 hat sich diese Zahl auf 3.258 Leistungsberechtigte reduziert.
Darüber hinaus ergeben sich viele Abweichungen gegenüber dem Plan durch die Veränderungen in der Kapazitätsplanung der Unterbringung Geflüchteter in Leipzig (s. u.a. VI-DS-3588: Kapazitätsplanung für
die Unterbringung von Geflüchteten) u.a. durch den Wegfall geplanter Unterkünfte (z.B. Barnet-Licht-Platz, Wurzener Straße 20), Verschiebungen des Nutzungsbeginns von Einrichtungen (z. B. Waldstr. 74-80,
Lindenthaler Str. 63-65, Weißdornstr. 102) und Wegfall bestehender Unterkünfte oder Nutzung als Reserveunterkünfte (z.B. Notunterkünfte, Rosenowstr. 26).
Desweiteren waren die derzeit in Nutzung befindlichen Unterkünfte mit Stand Ende September 2017 nur zu rund 55 % ausgelastet. Anpassungen der verfügbaren Objekte und deren Nutzung befinden sich
derzeit in der Umsetzung. Eine plausible Hochrechnung des zu erwartenden V-Ist zum 31.12.2017 ist aufgrund der vorgenannten Schwierigkeiten risikobehaftet.
50_315_ZW - Soz. Einrichtungen zahlungswirksa
2.949.800
2.093.432
2.818.759
2.808.065
131.041
141.735
10.694
50_331_ZW - Förd.v.Tr.d.Wohlfahrts. zahlungsw
3.984.450
2.294.232
3.937.021
3.937.021
47.429
47.429
0
-6.100
-4.116
-5.422
-5.422
-678
-678
0
50_344_ZW - Hilfen f.Heimkehrer zahlungswirk
0
46.907
0
0
0
0
0
50_345_ZW - Leist.f.Bildung/Teilhab zahlungsw
1.007.500
744.882
993.525
993.138
13.975
14.362
386
50_351_ZW - so.soz.Hilfen/Leist. zahlungswirk
2.050.250
1.641.019
1.995.769
1.995.769
54.481
54.481
0
11.000
-249
19.598
19.598
-8.598
-8.598
0
50_343_ZW - Betreuungsleistungen zahlungswirk
50_522_ZW - Wohnbauförderung zahlungswirksam
Seite 11 von 30
Anlage 2
akt. Plan
50_611_ZW - Sonderlastenausgl., Sozialumlage
33.200.200
Verfügt
30.972.993
VIST
39.281.962
VIST liqui.
39.281.962
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
-6.081.762
VIST VIST liqui.
-6.081.762
0
Begründung
Die Budgetüberschreitung i.H. von insgesamt 6 Mio. € lässt sich wie folgt begründen:
a)
Sonderlastenausgleich Hartz IV:
Der vierte Abschlagsbescheid vom 05.10.2017 auf den Sonderlastenausgleich gem. § 18 Abs. 1 und 2 SächsAGSGB für 2017 liegt vor. Daraus würden sich voraussichtliche Mindererträge in Höhe von rd. 5,5
Mio. € ergeben. Grundlage für die Berechnung sind hilfsweise auch Daten aus 2016, da für 2017 noch keine vollständigen Daten vorliegen. Da es sich um einen vorläufigen Bescheid handelt und in den letzten
Jahren regelmäßig die Höhe zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Bescheid (ca. November/Dezember 2017) stark differierte, kann sich der Zahlbetrag noch ändern. Grund dafür ist die unterjährige
Datenaktualisierung für den letzten Monat des jeweiligen Ausgleichsjahres.
b)
Sonderlastenausgleich Eingliederungshilfe:
Nach Berechnung durch das Statistische Landesamt erging an die Stadt Leipzig der Festsetzungsbescheid vom 06.02.2017 für den Sonderlastenausgleich Eingliederungshilfe für das Ausgleichsjahr 2017 in
Höhe von 1.160.637 € gemäß § 21a des Gesetzes über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Finanzausgleichsgesetz – SächsFAG). Im Zuge der
Haushaltsplanung 2017 wurde von einem Sonderlastenausgleich von 3,6 Mio. € ausgegangen, so dass Mindererträge von 2,5 Mio. € zu verzeichnen sind.
c)
Bedarfszuweisungen gemäß SächsFAG:
Bei der Haushaltsplanung 2017 wurden von Erträgen in Höhe von 4,39 Mio. € ausgegangen. Mit Bescheid vom 12.06.2017 erhielt die Stadt Leipzig eine Bedarfszuweisung gem. § 22 Abs. 2 Nr. 8 SächsFAG in
Höhe von 2.738.904 als Zuweisung für besondere Belastungen im Rahmen der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Außerdem erhielt die Stadt Leipzig eine Bedarfszuweisung gem. § 22 Abs. 2 Nr.
7 SächsFAG in Höhe von 3.909.335 € gemäß Bescheid vom ebenfalls 12.06.2017 zur Reduzierung von Belastungsunterschieden in der Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Kosten der
Unterkunft). Somit ergeben sich Mehrerträge in Höhe von 2,3 Mio. €.
d)
Mehraufwendungen für KSV Umlage:
Der Stadt Leipzig liegt nunmehr der endgültige Bescheid vom 03.08.2017 zur Erhebung der Sozialumlage 2017 vor. Demnach beträgt die Sozialumlage 75.039.337,53 € und somit ergeben sich überplanmäßige
Aufwendungen in Höhe von ca. 0,3 Mio. €.
50_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
100.000
30.813
121.689
121.689
-21.689
-21.689
0
50_UH2 - bauliche Unterhaltung (Asyl)
270.000
107.525
270.000
270.000
0
0
0
Seite 12 von 30
Anlage 2
akt. Plan
51 - Amt für Jugend, Familie und Bildung
51_211_ZW - Grundschulen zahlungswirksam
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
226.963.244
199.551.197
229.119.385
217.227.725
-2.156.141
9.735.519
11.891.660
567.500
-2.779.490
-1.592.147
-1.592.197
2.159.647
2.159.697
50
Begründung
Im Bereich Grundschulen wird eine Budgetunterschreitung in Höhe von 2,15 Mio. € prognostiziert. Diese ergibt sich maßgeblich aus Mehrerträgen i.H. von 2,03 Mio. € und Minderaufwendungen i.H. von 124 T€.
Die Minderaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Verschiebung der Fertigstellung des Erweiterungsbaus der 77. Schule / Fritz-Baumgarten-Schule (VI-DS-02019). In der Budgeteinheit sind dafür
konsumtive Ausstattungsmittel (66 T€) sowie Umzugs- und Transportkosten (5,5 T€) geplant. Die für den Sommer 2017 avisierte Inbetriebnahme verschiebt sich in die Winterferien 2018. Ein entsprechender
Beschluss zur Bestätigung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 wird im IV. Quartal 2017 ins Vorlagenverfahren gebracht. Weitere 50 T€
Minderaufwendungen ergeben sich aus der für 2017 avisierten aber nicht umsetzbaren Erbbaupacht für die Schule Wiederitzsch. Hier sind noch umfangreiche Gespräche mit dem Eigentümer notwendig.
Es sind Mehrerträge i.H. von 1,02 Mio. € für die konsumtiven Baumaßnahmen 9. Schule (VI-DS-01367) und Wilhelm-Hauff-Schule (VI-DS-01366) für die äußere Sanierung und Sanitärmaßnahmen der Schulen
zu verzeichnen. Diese waren im Rahmen der Haushaltsplanung 2015/2016 veranschlagt und konnten erst nach Fertigstellung der Maßnahmen vereinnahmt werden. Die unterjährigen Mehrerträge werden den
Maßnahmen im Budget 51_UH2 zum Ausgleich der Vorfinanzierung aus der Budgeteinheit bereitgestellt.
Es wurden weiterhin Mehrerträge i.H. von 263 T€ für die Maßnahmen Geschwister-Scholl-GS Sanitär und für die Freifläche der 74. Schule beschieden. Diese wurden für die Maßnahmen in jeweiligen Budgets
51_UH2 und 51_ASG bereitgestellt.
Zusätzlich entstehen Mindererträge im Rahmen der Maßnahme Sanierung Sportplatz An der Kotsche i.H.v. 125 T€. Hier wurden mit Beschlussfassung der Haushaltsanträge (A 0125/17/18) ASW Fördermittel
für den Sportplatz an der Kotsche eingestellt, die jedoch nicht vereinnahmt werden können. Der Fördermittelabruf bedingt einen Baubeginn in 2017, dieser kann jedoch nicht realisiert werden, da in
Berücksichtigung der Baumaßnahme am Schulgebäude die Maßnahme Sportplatz erst in 2018 beginnen kann. Im Budget 51_ASG werden entsprechende Minderaufwendungnen vorgehalten. Um die ASWFördermittel auszuschöpfen, wird aktuell geprüft diese für die 100. Schule umzulenken.
51_2111_ZW - Grundschulen - Schulbudget
1.799.550
1.801.022
1.820.608
1.807.500
-21.058
-7.950
13.108
51_215_ZW - Mittelschulen zahlungswirksam
1.319.450
117.888
367.064
367.064
952.386
952.386
0
Begründung
Im Bereich Oberschulen wird eine Budgetunterschreitung in Höhe von rd. 952 T€ prognostiziert. Diese ergibt sich maßgeblich aus Mehrerträgen i.H. von 296 T€ und Minderaufwendungen i.H. von rd. 656 T€.
Die Minderaufwendungen sind im Bereich der konsumtiven Ausstattungsmittel zu verzeichnen. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen Oberschule Am Weißeplatz Haus 2 (DS-01954/14), der neuen
Sportoberschule (DS-00526/14) sowie der Oberschule Ratzelstraße (DS-00553/14) verschieben sich auf das Jahr 2018. Die geplanten Aufwendungen werden im laufenden Haushaltsjahr gesperrt und sollen im
Jahr der Inbetriebnahme überplanmäßig bereitgestellt werden. Ein entsprechender Beschluss wird im IV. Quartal 2017 ins Vorlageverfahren gebracht.
Die Mehrerträge resultieren maßgeblich aus den zusätzlich beschiedenen Fördermittel der konsumtiven Baumaßnahme Oberschule Paunsdorf - Sporthalle Sanitär i.H. von rd. 202 T€. Diese werden der
Maßnahme zur Minderung des Eigenanteils im Budget 51_UH2 zur Verfügung gestellt.
51_2151_ZW - Mittelschulen - Schulbudget
1.443.350
1.415.602
1.419.198
1.407.165
24.152
36.185
12.033
51_2153_ZW - Abendmittelschule - Schulbudget
21.300
19.485
21.255
21.255
45
45
0
51_2154_ZW - Gemeinschaftsschule - Schulbudget
60.700
55.620
59.825
59.500
875
1.200
325
Seite 13 von 30
Anlage 2
akt. Plan
51_217_ZW - Gymnasien,Kollegs zahlungswirksam
177.100
Verfügt
-828.185
VIST
VIST liqui.
-849.890
-19.890
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
1.026.990
VIST VIST liqui.
196.990
-830.000
Begründung
Die Budgetunterschreitung i.H. von rd. 1 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus Mehrerträge i.H. von 830 T€ aus der Maßnahme Sanierung Dach, Fenster, Fassade des F.A.-Brockhaus-Gymnasium. Mit
Einordnung der Maßnahme im Förderprogramm VwVInvestkraft konnte eine höhere Förderquote erreicht werden als geplant.
51_2171_ZW - Gymnasien;Kolleg - Schulbudget
1.685.000
1.658.979
1.665.105
1.658.824
19.895
26.176
6.281
51_2173_ZW - Abendgymnasium - Schulbudget
29.500
26.632
15.742
15.742
13.758
13.758
0
-547.750
-869.479
-968.963
-969.113
421.213
421.363
150
51_221_ZW - Förderschulen zahlungswirksam
Begründung
Im Bereich Förderschulen wird eine Budgetunterschreitung in Höhe von 421 T€ prognostiziert. Diese ergibt sich maßgeblich aus Mehrerträgen i.H. von 243 T€ und Minderaufwendungen i.H. von 177 T€.
Die Minderaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Verschiebung der Neubaumaßnahme Schule Thonberg am Gesamtkomplex Curiestraße (VI-DS-03974-NF-01 Beschluss RV 17.05.2017). In der
Budgeteinheit sind dafür konsumtive Ausstattungsmittel i.H. von rd. 164 T€ sowie Umzugs- und Transportkosten geplant. Die für den Sommer 2017 avisierte Inbetriebnahme der Schule verschiebt sich in die
Winterferien 2019. Der Mietbeginn des Objekt erfolgt ab dem 01.01.2019. Die erforderlichen konsumtiven Ausstattungsmittel werden zur Haushaltsplanung 2019/2020 angemeldet.
Die Mehrerträge von 243 T€ ergeben sich zum einen aus Fördermitteln der konsumtiven Baumaßnahmen Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule Sanitär i.H. von 150 T€, die der Maßnahme im Budget 51_UH2
bereitgestellt wurden. Zum anderen sind Mehrerträge von rd. 58 T€ aus Schadensersatzforderungen für die Baumaßnahme Käthe-Kollwitz-Schule zu verzeichnen. Weitere Mehrerträge in Höhe von 35 T€
ergeben sich aus der Zuweisung von Fördermitteln für Ganztagsangebote.
51_2211_ZW - Blinde/Sehbehinderte-Schulbudget
19.950
18.266
17.925
17.818
2.025
2.132
107
51_2213_ZW - geistig Beh. - Schulbudget
45.450
41.555
45.429
45.100
21
350
329
51_2214_ZW - Körperbehinderte - Schulbudget
33.900
31.007
32.002
31.575
1.898
2.325
427
176.300
161.416
164.671
161.400
11.629
14.900
3.271
51_2216_ZW - Sprachheilschule - Schulbudget
37.950
34.842
36.725
36.100
1.225
1.850
625
51_2217_ZW - FÖZ-EZH - Schulbudget
30.800
28.175
30.259
29.500
541
1.300
759
8.900
8.128
8.228
7.980
672
920
248
278.150
125.602
138.670
138.370
139.480
139.780
300
1.121.100
1.045.472
1.015.003
1.005.158
106.097
115.942
9.845
45.150
41.264
44.307
41.900
843
3.250
2.407
4.228.300
2.831.736
4.325.420
4.251.250
-97.120
-22.950
74.170
15.000
13.512
15.000
15.000
0
0
0
348.800
223.967
253.875
253.825
94.925
94.975
50
51_2215_ZW - Lernförderg. - Schulbudget
51_2218_ZW - K-KHS - Schulbudget
51_231_ZW - Berufl. Schulen zahlungswirksam
51_2311_ZW - BSZ - Schulbudget
51_2313_ZW - BSZ 12 - Schulbudget
51_241_ZW - Schülerbeförderung zahlungswirksa
51_242_ZW - Förd.maßn. f.Schüler zahlungswirk
51_243_ZW - so.schul. Aufg. zahlungswirksam
Seite 14 von 30
Anlage 2
akt. Plan
51_341_ZW - UHV-Leist. zahlungswirksam
2.519.450
Verfügt
VIST
5.476.242
VIST liqui.
3.881.980
3.835.090
akt. Plan - VIST
-1.362.530
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
-1.315.640
46.890
Begründung
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 wurde die geplante Gesetzesänderung für den Leistungsbereich Unterhaltsvorschuss zunächst für das gesamte Haushaltsjahr berücksichtigt. Nunmehr trat die
Leistungsausweitung erst zum 01.07.2017 in Kraft. Weiter erfolgte die Planung auf Basis einer 100%igen Erstattung der zusätzlich anfallenden Aufwendungen.
Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und Hochrechnung wird zum Stichtag 30.09.2017 von einer Budgetüberschreitung in Höhe von rd. 1,3 Mio. € ausgegangen. Diese setzt sich aus Mindererträgen von 7,0
Mio. € und Minderaufwendungen von 5,7 Mio. € zusammen.
In die Ermittlung der voraussichtlichen Zahlbeträge für Unterhaltsvorschussleistungen ab 01.07.2017 wurden die Vorgaben des SMS vom 03.07.2017 zur vorläufigen haushaltsmäßigen Umsetzung der neuen
gesetzlichen Regelungen wie folgt berücksichtigt:
Kostenanteil von je 30% an den Leistungsausgaben von Land und Kommune
Kostenübernahme von 40% durch den Bund
60% der Erträge nach § 7 UVG verbleiben bei den Kommunen
Die Hochrechnung basiert auf den Bestandfällen von Januar bis August 2017 (rd. 794.100 €) sowie aus der Prognose von 2.100 Neufällen der 1. und 2. Altersstufe mit durchschnittlich 176 € und 2.900
Neufällen aus der 3. Altersstufe mit durchschnittlich 268 € ab 01.09.2017. Es werden insgesamt Aufwendungen für Unterhaltsvorschusszahlungen in Höhe von rd. 14,1 Mio € prognostiziert.
Es wird darauf hingewiesen, dass weitere Veränderungen hinsichtlich der Fallzahlenentwicklungen bis zum 31.12.2017 möglich sind. Dazu erfolgt ein vierteljährlicher Statistikbericht. Die Übergabe des Bericht
per 30.09.2017 erfolgt bis Mitte Oktober 2017.
51_351_ZW - so.soz.Hilfen/Leist. zahlungswirk
73.650
66.649
75.035
75.035
-1.385
-1.385
0
51_361_ZW - Förd.v.Kind.i.Kitas zahlungswirk
22.915.200
13.354.007
22.401.148
22.501.240
514.052
413.960
-100.092
Begründung
In der Budgeteinheit kommt es zu einer Budgetunterschreitung i.H. von 514 T€.
Die Budgetunterschreitung ergibt sich aus Mehrerträgen i.H. von 413 T€ und Minderaufwendungen i.H. von 101 T€.
Die Mehrerträge i.H. von 413 T€ ergeben sich aus Rückforderungen von den ausgereichten Pauschalen 2016 nach Abgleich der tatsächlichen Kinderzahlen für Absenkungen und Ermäßigungen der
Elternbeiträge, freier Träger. Gegenüber der V-IST-Einschätzung per 30.06.2017 (1,3 Mio. €) musste die Prognose der Mehrerträge aufgrund des Abschlusses aller möglichen Rückforderungen aus den
gezahlten Pauschalen korrigiert werden.
Die voraussichtlich ermittelten Minderaufwendungen i.H. von 101 T€ setzen wie folgt zusammen:
- Mehraufwendungen i.H. von 250 T€ für die Absenkung, Ermäßigung der Elternbeiträge in kommunalen Kitas (Bruttoprinzip -> siehe BE 51_365_2 ZW)
- Minderaufwendungen i.H. von 66 T€ aus der Übernahme von Elternbeiträgen aus der kommunalen Tagespflege (Bruttoprinzip --> siehe BE 51_365_6_ZW)
- Minderaufwendungen i.H. von 11 T€ für die Absenkung, Ermäßigung der Elternbeiträge in Horten/ Lernförderschulen
- Minderaufwendungen in H. von 274 T€ für Absenkungen und Ermäßigungen bei den bei den Kitas reien Träger und der Tagespflege freier Träger, diese begründen sich durch die geringere Betreuung ggü.
der im Rahmen der Planung vorgesehenen Bedarfe
Die Rückstellungen des Vorjahres in Höhe von 1,55 Mio € wird voraussichtlich vollständig in Anspruch genommen. Die notwendigen Rückstellungen für 2017 betragen 1,45 Mio €.
51_362_ZW - Jugendarbeit zahlungswirksam
7.198.200
6.896.469
Seite 15 von 30
7.272.297
7.272.197
-74.097
-73.997
100
Anlage 2
akt. Plan
51_363_1ZW - Kinder-/Jugend-/Familienarbeit
3.156.400
Verfügt
3.030.789
VIST
VIST liqui.
3.699.473
3.545.533
akt. Plan - VIST
-543.073
akt. Plan - VIST
liqui.
-389.133
VIST VIST liqui.
153.940
Begründung
Die Budgetüberschreitung von rd. 543 T€ ergibt sich aus Mindererträgen in Höhe von rd. 257 T€ und Mehraufwendungen in Höhe von rd. 286 T€. Der Mehrbedarf entsteht grundsätzlich im Bereich der
Schulsozialarbeit. So wurde im Rahmen der Haushaltsplanung von einer Förderung von 1,497 Mio. € ausgegangen. Tatsächlich wurde nur eine Zuwendung i.H. von 1,137 Mio. € für den Zeitraum 01.08.2017 –
31.12.2017 bewilligt. Es entsteht eine Differenz in Höhe von 360 T€. Für das Berufsvorbereitungsjahr können für das neue Schuljahr 2017/2018 nach gegenwärtig vorliegenden Bescheiden der Sächsischen
Bildungsagentur Mehrerträge in Höhe von insgesamt rd. 103 T€ im Haushaltsjahr 2017 erwartet werden. Diese werden für die Bereitstellung von 3 zusätzlichen Stellen zur sozialpädagogischen Betreuung an
Beruflichen Schulzentren lt. Beschlussvorlage VI-DS-04475 eingesetzt.
Weiter wird durch das AfJFB folgende Erklärung abgegeben:
Die im Rahmen der Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2017/2018 politisch geführten Diskussionen sowie die Position der Stadtspitze führte bei der Umsetzung des Teilfachplanes Kinder- und Jugendförderung
zu der Annahme, dass die geplanten Drittmittel in Höhe von 1,497 Mio. € zusätzlich im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung stehen. Aus genannten Gründen erfolgte der Abschluss von Kostenvereinbarungen
nach § 77 SGB VIII mit den freien Trägern zur Implementierung von weiteren Leistungsangeboten über die Schulsoziarbeit an Schulen der Stadt Leipzig.
Diese Annahme und Verfahrensweise entspricht jedoch nicht dem bestätigten Haushaltsplan 2017 und führte im Haushaltsvollzug zu einem nicht deckungsfähigen Mehraufwand in Höhe von
rd. 330.400 € im Amtsbudget. Das weitere Verfahren ist derzeit verwaltungsintern in Planung.
Die ausgewiesenen Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam i.H. von rd. 154 T€ begründet sich wie folgt:
Für die Durchführung des ESF-Bundesprogrammes „Jugend Stärken im Quartier“ liegt ein Zuwendungsbescheid für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 in Höhe von 610 T€ vor. Das darin
festgeschriebene Erstattungsverfahren gewährleistet eine Zahlung der Fördersummen erst nach Vorlage der entsprechenden Buchungsbelege und deren vollumfänglicher Prüfung. Für bereits erbrachte
Leistungen des Jahres 2016 besteht noch ein Erstattungsanspruch beim Bund in Höhe von rd. 154 T€ im Haushaltsjahr 2017.
51_363_2ZW - andere Aufgaben der Jugendhilfe
1.529.600
-106.114
Seite 16 von 30
1.717.505
1.711.005
-187.905
-181.405
6.500
Anlage 2
akt. Plan
51_363_3ZW - erzieherische Hilfen
79.591.750
Verfügt
83.889.214
VIST
90.853.936
VIST liqui.
82.283.668
akt. Plan - VIST
-11.262.186
akt. Plan - VIST
liqui.
-2.691.918
VIST VIST liqui.
8.570.268
Begründung
Die Budgetüberschreitung von 11,26 Mio. € ergibt sich aus prognostizierten Mehraufwendungen i.H. von rd. 10,7 Mio. € und Mindererträgen i.H. von 528 T€.
Die Mehraufwendungen sind zurückzuführen
- auf die Fallzahlentwicklung von geplanten durchschnittlichen 2.958 Fällen auf prognostiziert 3.007 Fälle (+ 49 Fälle)
- die stetig steigenden durchschnittlichen jährlichen Fallkosten von geplant 28.682 € auf prognostiziert 31.785 € (+ 3.103 €).
Hochgerechnet auf des Haushaltsjahr ist aktuell mit einer Entgeltsteigerung der freien Träger von 5% zu rechnen.
Der Mehrbedarf teilt sich für die einzelnen Leistungsbereiche unter Annahme der o.g. Fallzahl- und Fallkostensteigerung wie folgt:
- für die stationären Aufwendungen in Höhe von rd. 6,4 Mio. €
- für die Vollzeitpflege von Minderjährigen sowie Vorhaltung von Pflegestellen i.H. von rd. 1,8 Mio. €
- für die ambulanten Aufwendungen in Höhe von rd. 1,9 Mio. €
- für die teilstationären Aufwendungen in Höhe von 293 T€
- für sonstige Leistungen 354 T€
Die Mindererträge i.H. von 528 T€ begründen sich wie folgt:
Im Rahmen der Planung für 2017 wurden die gestiegenen Mehrerträge 2015 für die Berechnung der Erträge 2017 und die steigenden Fallzahlen zu Grunde gelegt.
Dabei wurde von der Annahme ausgegangen, dass sich die Steigerung der Erträge im Jahr 2016 und 2017 fortsetzt. Dies trat jedoch nicht in dem prognostizierten Maße ein. Es entstanden bereits im Jahr 2016
Mindererträge von 542 T€ (siehe MB-Vorlage VI-DS-04110-NF-01) und dies setzt sich 2017 in Höhe von 528 T€ fort.
Eine entsprechende Mehrbedarfsvorlage befindet sich im Verfahren.
Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam von rd. 8,5 Mio. € begründet sich aus den zu bildenden Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Es ist davon auszugehen, dass bis zum
Jahresende Rückstellungen und Verbindlichkeiten i.H. von rd. 3,4 Mio. € in Anspruch genommen und rd. 12 Mio. € neu gebildet werden. Die Errechnung der neu zu bildenden Rückstellungen orientiert sich an
den Ergebnissen der Vorjahre. In der Hochrechnung auf die einzelnen Hilfearten wird von einem monatlichen Ausgabevolumen von rd. 8,0 Mio. € und einer verspäteten Abrechnung ausgegangen. Es handelt
sich hierbei um den Eingang der Kostenabrechnungen beim Allgemeinen Sozialen Dienst sowie die Kostenerstattungen an andere Jugendämter.
51_364_1ZW - Gebäude Inobhutnahme umA
380.250
292.351
Seite 17 von 30
535.739
535.739
-155.489
-155.489
0
Anlage 2
akt. Plan
51_364_2ZW - Hilfen zur Erziehung umA
Verfügt
-3.945.720
204.070
VIST
-5.241.827
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
-4.862.164
1.296.107
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
916.444
-379.663
Begründung
Die Budgetunterschreitung von rd. 1,3 Mio € bildet sich zunächst über Mehrerträge i.H. von rd. 3 Mio. € und Mehraufwendungen i.H. von 1,77 Mio. € ab.
Die Mehraufwendungen entstehen durch die steigenden Kosten pro Betreuungsfall von geplant 51.919 € auf 59.165 € (+7.246 €). Gegenwärtig wird mit durchschnittlich 235 Fällen (Plan: 234 Fälle) gerechnet.
Die Ursachen der Kostensteigerung liegen u.a. in den Entgeltsteigerungen 2017 für die einzelnen Hilfearten.
Schwerpunktmäßig untersetzen sich die o. g. Mehraufwendungen auf die Hilfearten wie folgt:
- stationären Betreuung rd.+ 477 T€
- Krankenhilfen rd. + 643T€
- Sachverständigenkosten rd. + 481 T€
- übrigen Hilfearten rd. +154 T€
Eine entsprechende Vorlage wird durch das Fachamt erarbeitet.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 wurden zusätzlich zu den geplanten Erträgen aus Kostenerstattungen von 16 Mio. € weitere 12,4 Mio. € im Finanzhaushalt veranschlagt, da im Finanzbericht zum
30.09.2016 für 2016 Mindereinzahlungen von 12,4 Mio. € prognostiziert wurden, die 2017 kassenwirksam vereinnahmt werden sollten. Dies begründete sich aus dem verzögerten Verfahren der
Kostenerstattung.
Damit sind liquiditätswirksam Einzahlungen i.H. von 28,56 Mio. € in 2017 zu erbringen.
Aktuell kann eingeschätzt werden, dass in 2017 ertrags- und kassenwirksam 19,1 Mio. € vereinnahmt werden, wobei davon 12,4 Mio. € den Vorjahren zuzuordnen sind. Es handelt sich somit nicht um
Mehrerträge, sondern um die Deckung der Mindererträge der Vorjahre.
Die Spitzabrechnung zur Abschlagszahlung für 2016 ist aktuell bis 08/2016 mit 12,1 Mio. erfolgt. Es ist davon auszugehen, dass die prognostizierten Mindererträge von 12,4 Mio. € aus 2016 vollständig in 2017
eingeholt werden können.
Die geplanten Erträge für 2017 können im laufenden Haushaltsjahr nicht erreicht werden, da sich das Abrechnungsverfahren durch den Wechsel der Kostenerstattung beim Landesjugendamt zum Ministerium
sowie das geänderte Verfahren verzögert. Aktuell konnte erwirkt werden das für 2017 eine weitere Abschlagszahlungen für das I. und II. Quartal ausgereicht wird. Eine Spitzabrechnung sowie die Erstattung für
die ausstehenden Quartale ist erst in 2018 möglich. Im Rahmen der Abschlagszahlung werden lediglich 80 % der beantragten Summe ausgereicht. Damit können für 2017 lediglich Erträge i.H. von 6,8 Mio. €
prognostiziert werden.
Die Differenz zu den geplanten Einzahlungen von 9,4 Mio. € in 2017 begründet sich durch die Mindererträge und -einzahlungen für das laufende Haushaltsjahr. Es ist davon auszugehen, dass diese in 2018
vereinnahmt werden.
Weiter kommt es im Aufwandsbereich zu einer liquiditätswirksamen Abweichung von 380 T€, diese begründet sich aus den zu bildenden Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Voraussichtlich werden bis zum
Jahresende Rückstellungen und Verbindlichkeiten i.H. von rd. 499 T€ in Anspruch genommen und 879 T€ neu gebildet.
51_365_1ZW - Kindertageseinr./Kindertagespf.zw
1.523.300
1.370.893
Seite 18 von 30
1.523.020
1.523.020
280
280
0
Anlage 2
akt. Plan
51_365_2ZW - Kitas kommunal zahlungsw.
-50.517.700
Verfügt
-42.912.141
VIST
-51.555.688
VIST liqui.
-51.594.938
akt. Plan - VIST
1.037.988
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
1.077.238
39.250
Begründung
Für den Bereich kommunale Kindertageseinrichtungen wird eine Budgetunterschreitung von rd. 1,04 Mio.€ ermittelt. Diese ergibt sich aus Mehrerträgen i.H. von 1,1 Mio. € und Mehraufwendungen in Höhe von
80 T€.
Bei den prognostizierten Mehrerträgen handelt es sich im Wesentlichen um die Elternbeiträge in Höhe von 867 T€ aufgrund steigender Kinderzahlen im Hortbereich (Ist-Belegung gegenüber dem Monat Juli
steigt um rd. 2.400 Kinder) und die voraussichtlichen Bruttobuchungen der Absenkungen und Ermäßigungen der Elternbeiträge für die kommunalen Einrichtungen zum Jahresabschluss i.H. von 250 T€ (vgl.
Budget 51_361_ZW).
Die Mehraufwendungen i.H. von 80 T€ resultieren im Wesentlichen aus den Mehraufwendungen aus den durchzuführenden Ferienfahrten im Hortbereich i.H. von 61 T€. Die Deckung des zusätzlichen
Kostenaufwandes für die Ferienfahrten Horte wird zu 100% aus den Teilnehmerbeiträgen der Eltern gewährleistet, somit stehen in gleicher Höhe Mehrerträge gegenüber.
51_365_3ZW - Kindertageseinr.,fr.Träger zw
90.243.500
79.955.666
89.893.087
88.568.087
350.413
1.675.413
1.325.000
Begründung
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen freie Träger wird mit einem Budgetunterschreitung von 350 T€ gerechnet.
Diese setzt sich überwiegend aus prognostizierten Minderaufwendungen von 279 T€ und Mehrerträgen i.H. von 71 T€ zusammen.
Der Hochrechnung wurden die ausgezahlten Abschläge der Kita freie Träger für den Zeitraum 01-06/2017, eine Hochrechnung der aktuellen Berechnung der neuen Platzkostenpauschalen plus Trägerplanung
der Kinder sowie die Kosten für in 2017 in Betrieb genommene bzw. noch gehende Einrichtungen zu Grunde gelegt. Insbesondere für die zweite Jahreshälfte gibt es einen erheblichen Risikofaktor in der
Prognose, da mit einem Großteil der freien Träger bisher noch kein Kompromiss in der Verhandlung über die neue Vereinbarung gefunden werden konnte.
Die Mehrerträge setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
- Es ergeben sich Mindererträge i.H. von 17 T€ aus den tatsächlichen Landeszuschüssen nach § 18 SächsKitaG. Diese sind anhand der Kinderzahlen des Stichtages für das Jahr 2017 beschieden.
- Weiter werden Mehrerträge bei den Kostenerstattungen von Gemeinden i.H. von 85,5 T€ prognostiziert.
51_365_4ZW - Projekte Kindertageseinr. zw
165.600
337.607
294.472
294.472
-128.872
-128.872
0
Begründung
Die per 30.09.2017 festzustellende Ertragsbuchung in Höhe von nur ca. 57 % resultiert schwerpunktmäßig aus:
- der Verschiebung des Bewilligungszeitraumes für das Projekt "Kita-Einstieg: Brücken bauen frühe Bildung" auf den 01.07.2017 mit einem Minderertrag in Höhe von rd. 75.000 €
- Mindererträgen des Projektes "Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen" in Höhe von rd. 50.000 € auf Grund der tatsächlich angefallenen Personalaufwendungen
- Mittelabforderungen, welche entweder nur für 2 Monate im Voraus oder nach erbrachten Projektleistungen möglich sind.
51_365_5ZW - Kindertagespfl.n.§ 23 SGB VIII zw
429.850
391.590
Seite 19 von 30
334.950
334.950
94.900
94.900
0
Anlage 2
akt. Plan
51_365_6ZW - Kindertagespfl.,kommunal zw
4.747.400
Verfügt
3.914.081
VIST
4.357.323
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
3.940.023
390.077
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
807.377
417.300
Begründung
Im Bereich der kommunalen Tagespflege wird eine Budgetunterschreitung von rd. 390 T€ prognostiziert. Sie setzt sich schwerpunktmäßig aus Mindererträgen von Elternbeiträgen i.H. von 92 T€ und
Minderaufwendungen i.H. von rd. 482 T€ zusammen.
Zunächst werden per 31.12.2017 laufende Geldleistungen in Höhe von rd. 7,69 Mio.€ erwartet, resultierend aus dem Stadtratsbeschluss vom 25.02.2017 und der Hochrechnungen der Elternbeiträge und
Tagespflegeaufwendungen an Hand der aktuellen Kinderzahlen von 01 bis 07/2017 mit gegenwärtig 910 Kindern. Die durchschnittliche Auslastung beträgt zum Stichtag 94%.
Gegenüber dem Berichtszeitraum 30.06.2017 erfolgten notwendige Anpassungen an die tatsächlichen Gegebenheiten, wie u. a. die Veränderung der prozentualen Anteile bei der Durchführung von
Tagespflegeleistungen im eigenen und angemieteten Wohnraum. Als Folge waren die Aufwendungen zum Stichtag per 30.09.2017 um rd. 97 T€ nach oben zu korrigieren.
Weiter befindet sich zum bestehenden o. g. Stadtratsbeschluss eine erste Änderung zu weiteren notwendigen finanzieller Anpassungen der Sachaufwendungen für die Gewährung einer höheren
Sachkostenpauschale pro Kind, Mietkostenzuschüssen sowie der Erstattung von Versicherungsleistungen an die Tagespflegepersonen im Verwaltungsverfahren. Hierfür entstehen voraussichtliche
Mehraufwendungen in Höhe von rd. 779 T€.
In Summe ergeben sich damit zum Planansatz Minderaufwendungen für die laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen i.H. von rd. 491 T€.
Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam i.H. von rd. 417 T€ begründet sich im Wesentlichen wie folgt: Es wird davon ausgegangen, dass von den gebildeten Rückstellungen der
Vorjahre im Haushaltsjahr 2017 insgesamt 820 T€ in Anspruch genommen werden. Die Neubildung von Rückstellungen wird mit rd. 1,23 Mio. € eingeschätzt. Die neuen Rückstellungen betreffen die
Abrechnung der Versicherungsleistungen des Jahres 2017 auf der Grundlage der entsprechenden Nachweise der Krankenkassen- und Rentenversicherungen durch die Tagespflegepersonen in Höhe von rd.
450 T€ sowie die Umsetzung der Anpassung der Sachaufwendungen Höhe von 779 T€ nach Beschlussfassung im Stadtrat im IV. Quartal 2017.
51_365_7ZW - Kindertagespfl.,freie Träger zw
13.528.800
9.776.226
10.758.449
9.278.318
2.770.351
4.250.482
1.480.131
Begründung
Im Bereich der Tagespflege freie Träger wird eine Budgetunterschreitung aufgrund von Minderaufwendungen i.H. von rd. 2,7 Mio. € prognostiziert.
Zunächst werden per 31.12.2017 laufende Geldleistungen in Höhe von rd. 13 Mio.€ erwartet, resultierend aus dem Stadtratsbeschluss vom 25.02.2017 und der Hochrechnungen der
Tagespflegeaufwendungen an Hand der aktuellen Kinderzahlen von 01 bis 07/2017. Dabei wurde berücksichtigt dass ein Beschluss zum Vertretungssystem aussteht.
Weiter befindet sich zum bestehenden o. g. Stadtratsbeschluss eine erste Änderung zu weiteren notwendigen finanzieller Anpassungen der Sachaufwendungen für die Gewährung einer höheren
Sachkostenpauschale pro Kind, Mietkostenzuschüssen sowie der Erstattung von Versicherungsleistungen an die Tagespflegepersonen im Verwaltungsverfahren. Hierfür entstehen voraussichtliche
Mehraufwendungen in Höhe von rd. 1,5 Mio. €.
In Summe ergeben sich damit zum Planansatz Minderaufwendungen für die laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen i.H. von rd. 2,7 Mio. €.
Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam von rd. 1,5 Mio. € begründet sich wie folgt:
Es wird von einer Inanspruchnahme der bisher gebildeten Rückstellungen in Höhe von 1,23 Mio. € ausgegangen. Am Jahresende werden voraussichtlich Rückstellungen in Höhe von insgesamt 2,71 Mio.€ neu
gebildet werden. Die Erhöhung der Rückstellungen gegenüber dem Vorjahr um rd. 1,5 Mio. € begründet sich mit der Umsetzung der Anpassung der Sachaufwendungen nach Beschlussfassung durch den
Stadtrat.
Seite 20 von 30
Anlage 2
akt. Plan
51_365_8ZW - private Kindereinrichtungen
150.000
Verfügt
624.000
VIST
VIST liqui.
624.000
624.000
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
-474.000
VIST VIST liqui.
-474.000
0
Begründung
Die Budgetüberschreitung von 474 T€ begründet sich aus den Mehraufwendungen für die Erstattung der Aufwendungen für die Kinder die in Kitas privater Träger betreut werden.
Die Mehrbedarfsvorlage für private Kitas VI-DS-03856 über 474 T€ wurde am 07.06.2017 im Verwaltungsausschuss bestätigt.
Die Deckung erfolgt zunächst unter dem Vorbehalt der unterjährigen Entwicklung aus der Budgeteinheit 51_365_7 ZW Kindertagespflege freie Träger.
51_3650_ZW - Horte - Hortbudget
845.114
801.415
839.371
839.371
5.743
5.743
0
51_366_ZW - Einricht.d.Jugendarbeit zahlungsw
153.350
142.167
99.405
99.405
53.945
53.945
0
51_367_ZW - so.Einricht.Ki/Ju/Fam.hilf zahlgw
2.661.500
2.651.399
2.586.771
2.586.771
74.729
74.729
0
51_ASG - Bewirtschaftung ASG
1.597.500
1.097.959
1.410.500
1.410.500
187.000
187.000
0
51_BW - Bewirtschaftung zw
12.793.900
11.023.405
12.818.827
12.818.827
-24.927
-24.927
0
51_UH1 - baul. u. techn. Unterhaltung 1
14.925.350
10.327.327
14.525.000
14.403.000
400.350
522.350
122.000
Begründung
Die Budgetunterschreitung i.H. von 400 T€ resultiert aus Minderaufwendungen in Folge von Mittelverschiebungen, darunter
- 149 T€ für die Umsetzung von Maßnahmen an Außenspielgeräten in Kitas uns Schulen in die jeweiligen Investitionsbudgets,
- 89 T€ für die Planung umfangreicher Sanierungsarbeiten an der Kita Neptunweg in das entsprechende Investitionsbudget,
- 50 T€ für die Schule am Rabet ins Budget 51_UH2, da dort bereits mit der Planung der Sanierung der Sanitäranlagen begonnen wurde sowie
- 40 T€ für die Baumaßnahme am BSZ 7, die im FinHH als Investitions auf Raten abzubilden ist.
Die weiteren zur Verfügung stehenden Mittel werden in voller Höhe benötigt. Aufgrund der überjährigen größeren Maßnahmen der Bürgereinwände und des Jahresvorhabenplanes sowie der Berücksichtigung
der Ausschreibungsfristen werden sie jedoch nicht in voller Höhe gebunden und abgerechnet werden können. Es ist daher mit einer Rückstellungsbildung nach 2018 in Höhe von 1,65 Mio. € zu rechnen.
Aus dem Jahr 2016 werden voraussichtlich Rückstellungen in Höhe von ca. 1,528 Mio. € in Anspruch genommen. Daher begründet sich die Abweichung vom V-IST zum V-IST liquiditätswirksam i.H. von 122
T€.
51_UH2 - baul. u. techn. Unterhaltung 2
7.351.550
1.722.910
7.329.300
6.413.750
22.250
937.800
915.550
Begründung
Die Abweichung zwischne dem V-IST und V-IST liquiditätswirksam i.H. von 915 T€ begründet sich wie folgt:
Aus 2016 werden voraussichtlich Rückstellungen i.H. von 4,575 Mio. € in Anspruch genommen. Es wird eingeschätzt, dass per Jahresende neue Rückstellungen i.H. von 5,13 Mio. € gebildet werden müssen.
Die Bildung von Rückstellungen in dieser Größenordnung begründet sich grundsätzlich durch die Mehrjährigkeit der umfangreichen Maßnahmen sowie die Verzögerungen aufgrund fehlender Baufreiheit.
Weiter kommt es aufgrund von Problemen bei der Schaffung von Baufreiheit in einigen Objekten (Schule am Auwald, 9. Schule, Hauff-Schule, Kita Hans-Otto-Str.2) und damit einhergehenden
Bauunterbrechungen dazu dass Rückstellungen aus 2016 in Höhe von ca. 360 T€ in diesem Jahr nicht kassenwirksam umgesetzt werden können.
Seite 21 von 30
Anlage 2
akt. Plan
52 - Amt für Sport
52_421_ZW - Förd. d. Sports zahlungswirksam
52_424_ZW - Sportstätten u.Bäder zahlungswirk
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
14.710.600
14.207.099
15.277.756
15.277.756
-567.156
-567.156
0
3.556.950
3.069.972
3.695.050
3.695.050
-138.100
-138.100
0
10.734.150
10.790.597
11.113.787
11.113.787
-379.637
-379.637
0
Begründung
Es wurden 100.000 EUR Fördermittel geplant. Diese waren für Maßnahmen in der Sporthalle Wittenberger Straße und in der Sporthalle Holzhausen vorgesehen. Beide Maßnahmen befinden sich zur Erstellung
der Leistungsphase 3 beim AGM. Gemäß der aktuellen Zeitschiene werden beide Maßnahmen jedoch erst in 2018 umgesetzt. Entsprechende Bau- und Finanzierungsbeschlüsse werden nach Erstellung der
Leistungsphase 3 ins Verfahren gebracht. In diesem Zusammenhang werden auch die 100.000 EUR zu spät erbrachten Fördermittel thematisiert.
Zudem ist eine Mehrbedarfsvorlage für baulich-technischen Unterhalt in Höhe von 230.000 EUR im Verfahren.
52_742_ZW - Schaden Sportförderung
52_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
53 - Gesundheitsamt
53_411_ZW - Krankenhäuser zahlungswirksam
53_414_ZW - Gesundheitspflege zahlungswirksam
0
588
49.919
49.919
-49.919
-49.919
0
419.500
345.942
419.000
419.000
500
500
0
4.264.600
4.801.897
4.648.499
4.647.999
-383.899
-383.399
500
0
0
0
0
0
0
0
4.244.600
4.794.500
4.627.510
4.627.010
-382.910
-382.410
500
Begründung
Die Budgetüberschreitung i.H. von ca. 383 T€ ergibt sich aus folgenden Sachverhalten:
1. Vorsorgeuntersuchungen durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst wurden teilweise durch Fachärzte auf Honorarbasis durchgeführt, da Arztstellen im Gesundheitsamt bis zum 31.12.2017 nicht
besetzt werden können. Hieraus ergeben sich Mehraufwendungen i.H. von ca 82 T€.
2. Durch rückläufige Flüchtlingszahlen sind die Personal- und Sachaufwendungen der Erstuntersuchungsstelle für Asylbewerber (EUSA) rückläufig. Dementsprechend sinkt die Erstattung durch die
Landesdirektion Sachsen hierfür. Im Gesundheitsamtes ergeben sich somit Minderträge von ca. 312 T€ und Minderaufwendungen für Sachkosten von ca. 25 T€. Weitere Minderaufwendungen ergeben sich bei
den Personalaufwendungen, sodass sich dies für den Gesamthaushalt haushaltsneutral darstellt.
53_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
20.000
7.397
20.989
20.989
-989
-989
0
56 - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
545.450
500.589
566.326
566.326
-20.876
-20.876
0
56_122_ZW - Ordnungsangelegenh. zahlungswirk
530.450
496.870
551.326
551.326
-20.876
-20.876
0
56_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
15.000
3.719
15.000
15.000
0
0
0
57 - Beauftragte für Senioren und Menschen mit
Behinderungen
15.950
6.687
15.950
15.950
0
0
0
57_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
15.950
6.687
15.950
15.950
0
0
0
61 - Stadtplanungsamt
731.850
594.613
663.697
663.406
68.153
68.444
291
61_511_ZW - Räuml.Planung-/Entw.maßn. zahlgsw
731.850
594.613
663.697
663.406
68.153
68.444
291
Seite 22 von 30
Anlage 2
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
62 - Amt für Geoinformation und Bodenordnung
41.500
34.540
23.000
23.000
18.500
18.500
0
62_512_ZW - Flächen-u.Grundst.bez. zahlungsw
41.500
34.540
23.000
23.000
18.500
18.500
0
63 - Amt für Bauordnung und Denkmalpflege
-3.706.700
-3.073.149
-3.451.783
-3.511.765
-254.917
-194.935
59.982
63_521_ZW - Bau- u.Grundst.ordnung zahlungsw
-3.155.700
-2.844.905
-3.096.854
-3.155.700
-58.846
0
58.846
-551.100
-228.245
-355.030
-356.165
-196.070
-194.935
1.136
100
0
100
100
0
0
0
64 - Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
3.479.400
1.033.005
3.196.974
787.463
282.426
2.691.937
2.409.511
64_511_ZW - Räuml.Planung-/Entw.maßn. zahlgsw
2.331.900
716.933
2.193.474
-216.037
138.426
2.547.937
2.409.511
63_523_ZW - Denkmalschutz/-pflege zahlungsw
63_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
Begründung
Die Abweichung zwischen VIST und VIST-liqui. i. H. von 2.4 Mio. € ergibt sich daraus, dass es sich hierbei um Ausgleichsbeträge handelt, welche im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 der sonstigen
Verbindlichkeiten zugeführt und in Folgejahren zweckgebunden verwenden werden. Somit werden in 2017 nur Einzahlungen, aber keine Erträge ausgewiesen.
64_522_ZW - Wohnbauförderung zahlungswirksam
1.147.500
316.071
Seite 23 von 30
1.003.500
1.003.500
144.000
144.000
0
Anlage 2
akt. Plan
65 - Amt für Gebäudemanagement
65_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
65_EN_ZW - Energie
65_MP - Mieten und Pachten
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
40.691.600
39.789.990
40.487.890
40.697.740
203.710
-6.140
-209.850
1.532.350
1.673.838
1.530.273
1.530.273
2.077
2.077
0
28.519.300
28.215.682
28.330.000
28.330.000
189.300
189.300
0
8.728.050
8.404.261
8.402.850
8.402.850
325.200
325.200
0
Begründung
Die Abweichung setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Komponenten zusammen:
1) Mindererträge mit einer Abweichung zw. V-Ist ./. akt.Plan = i.H.v. 145 T€
darunter:
a) 80 T€ Mindererträge – Diskothek Große Fleischergasse 12
Die im Doppelhaushalt 2017/2018 veranschlagten Erträge aus der Vermietung des Diskothekenbereiches in der Großen Fleischergasse werden in 2017 nicht realisiert. Es gab bereits Interessenten als
Nachfolgemieter der Diskothek „Alpenmax“. Diese Mieterträge werden allerdings tatsächlich nicht realisiert, da intern entschieden wurde, den Diskothekenbereich nicht weiter zu vermieten. Stattdessen wurden
die Räume für den Eigenbedarf als Lager des Amtes für Statistik und Wahlen hinsichtlich der Bundestagswahl 2017 benötigt. Ob künftig wieder eine externe Vermietung avisiert wird, oder ob die Räumlichkeiten
durch die Stadt Leipzig selbst genutzt werden, ist zurzeit noch nicht festgelegt.
b) 50T€ Mindererträge – Kita Gundermannstr./Erbbau
Das Objekt ist unvorhergesehen in Erbbau übergegangen, somit fallen die Erträge für Betriebskostenvorauszahlungen vom freien Träger weg.
Gleichzeitig fallen aber auch die Bewirtschaftungsaufwendungen für die Stadt Leipzig weg, da Kosten vom freien Träger direkt getragen werden (Energie, Gebäudedienstleistungen, Versicherungen, Wartung
Techn.Anlagen Maschinen).
Hinweis:
Im Liegenschaftsamt ergeben sich daher entsprechende Mehrerträge aus Erbbauzinsen. Diese werden zur teilweisen Kompensation der Mindererträge im AGM gesperrt. Für die Kita Gundermannstr. betragen
die Erbbauzinsen 22 T€.
2) Minderaufwendungen i.H.v. 470.400 Abweichungen zw. V-Ist ./. akt.Plan:
a) 72,7T€ wurden ins Budget 65_UH2 umgewidmet, zur Realisierung baulicher Vorbereitungsmaßnahmen im Mietobjekt Prager Str. 21 bevor dort die Zentralisierung von Abteilungen des Sozialamtes erfolgen
kann s. DS-VI-3166 (RV 08.02.17).
b) 389T € Sperre der ursprünglich für das Objekt Prager Str. 21 geplanten Mietaufwendungen:
Da der ursprünglich avisierte Mietbeginn des genannten Objektes nicht mehr realisierbar war, wurde über den Differenzbetrag bis zum tatsächichen Mietbeginn 08/2017 eine Sperre der Planansätze im Budget
65_MP veranlasst.
Es wird versucht zunächst die Mindererträge aus nicht benötigten Planansätzen für die Anmietung des Objektes Prager Str. 21 (Minderaufwendungen) im eigenen Budget zu kompensieren.
65_UH1 - baul. und techn. Unterhaltung 1
869.700
602.749
904.567
1.027.867
-34.867
-158.167
-123.300
65_UH2 - baul. und techn. Unterhaltung 2
1.042.200
893.461
1.320.200
1.406.750
-278.000
-364.550
-86.550
Begründung
Die Budgetüberschreitung i.H.v. 278 T€ ergibt sich zum großen Teil daraus, dass verschiedene Renovierungsarbeiten in den Fachamtsräumen bis zum Jahresende durch das AGM umgesetzt werden. Die
Deckung erfolgt zum Großteil aus den entsprechenden Fachamtsbudgets.
Seite 24 von 30
Anlage 2
akt. Plan
66 - Verkehrs- und Tiefbauamt
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
16.893.575
11.141.282
17.157.150
18.431.800
-263.575
-1.538.225
-1.274.650
-453.100
-514.229
-603.100
-604.500
150.000
151.400
1.400
66_511_ZW - Räuml.Planung-/Entw.maßn. zahlgsw
718.200
312.114
614.600
707.500
103.600
10.700
-92.900
66_533_ZW - Wasserversorgung zahlungswirksam
-123.150
-64.351
-127.150
-127.150
4.000
4.000
0
66_538_ZW - Abwasserbeseitigung zahlungswirk
-156.150
-81.821
-153.150
-153.200
-3.000
-2.950
50
21.970.225
16.622.550
23.262.000
24.467.700
-1.291.775
-2.497.475
-1.205.700
66_122_ZW - Ordnungsangelegenh. zahlungswirk
66_54_ZW - Straßen
Begründung
Die Budgetüberschreitung i.H. von 1,3 Mio € ergibt sich insbesondere aus folgenden Sachverhalten:
1. Bei der Umsetzung der investiven Straßenbauvorhaben werden in der Regel auch Straßenbeleuchtungsanlagen erneuert. Wegen der Festbetragsbewertung muss das über den Ergebnishaushalt finanziert
werden. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel erfolgt über die investive Schlüsselzuweisung (für Instandhaltungen) Parallel dazu erfolgt eine Sperrung der hierfür im Investitionshaushalt vorgesehenen
Auszahlungen. Der Betrag beläuft sich momentan auf 351.350 €.
2. Unter Inanspruchnahme der sonstigen Verbindlichkeit Stellplatzablöse wurden zur Finanzierung von Bushaltestellen 558.330 € zusätzliche Aufwendungen bereit gestellt. Darüberhinaus wurden weitere
50.000 € für nichtinvestive radverkehrliche Anlagen entnommen. Die Entnahme aus der sonstigen Verbindlichkeit erfolgt im Budget 66_12_NZ "Entnahme Rücklage Stellplatzablöse". Weitere 29.950 € werden
zur Umsetzung von SBL-Maßnahmen in Rückmarsdorf durch die Entnahme aus der sonstigen Verbindlichkeit (ehemalige Rücklage Rückmarsdorf) finanziert. Somit sind diese Sachverhalt insgesamt
haushaltsneutral.
3. Die beantragten Übertragungen von Ansätzen aus dem Vorjahr wurden mit 103.850 € bereits berücksichtigt, wobei 28.750 € bereits vorzeitig bewilligt wurden.
4. Auf Grund der Erhöhung der ausgereichten Fördermittel um 731.900 € zur Instandsetzung, Teil B RL-KStB ist der Stadtanteil zur Umsetzung der geplanten Maßnahme i. H. v. 73.200 € anzupassen. Die
Deckung erfolgt aus Mehrerträgen des Budgets 66_549_ZW.
5. Darüberhinaus wurden in diversen Sachkonten bereits jetzt Mehrbedarfe für Pflichtaufgaben (z.B. Verkehrssicherung, Brückenunterhaltung) von ca. 275.000 € avisiert, welche ebenfalls aus dem Mehrertrag
des Budgets 66_549_ZW gedeckt werden sollen.
6. Für Sicherungsmaßnahmen am Objekt Wurzner Straße wurden seitens des AGM 73.600 € aus dem Budget 66_UH zur Verfügung gestellt.
7. Zur Realisierung des Bewohnerparkens im Waldstraßenviertel werden ca. 166.100 € als überplanmäßige Auszahlung im Budget 766IN70001694 aus Mehrerträgen der Schlussrechnunng zur BÜ Beseitigung
Messeallee zur Verfügung gestellt (Vorlage VI-DS-03681 ist gegenwärtig im Verfahren).
Die Differenz zwischen VIST und VIST liqui. ergibt sich hauptsächlich aus aufgelöster sonstiger Verbindlichkeiten aus dem Vorjahr für:
- Fördermittel Bushaltestellen (ca. 310 T€)
- Fördermittel Straßenbeleuchtung (ca. 480 T€)
- Fördermittel Park & Ride Plätze (ca. 200 T€)
Inwieweit mit dem Jahresabschluss 2017 neue sonstige Verbindlichkeiten gebildet werden müssen, ist von den Witterungsbedingungen und vom Baufortschritt abhängig und wurde daher bisher vom VTA noch
nicht beim VIST berücksichtigt.
66_546_ZW - Parkeinrichtungen zahlungswirksam
-2.020.000
-1.654.864
Seite 25 von 30
-2.020.000
-2.020.000
0
0
0
Anlage 2
akt. Plan
66_549_ZW - so.Leist.d.Str.baulasttr. zahlgsw
Verfügt
-3.167.450
-3.493.859
VIST
VIST liqui.
-3.867.450
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
-3.889.950
700.000
VIST VIST liqui.
722.500
22.500
Begründung
Die ausgewiesene Budgetunterschreitung ergibt sich aus Mehrerträgen i.H. von 652.100 €, welche auf den rasanten Bevölkerungszuwachs und der damit verbundenen erhöhten Bautätigkeit zurückzuführen
sind. Des Weiteren konnten durch die Neuausschreibung der Werbekonzession bislang 90.000 € Mehrerträge erwirtschaftet werden.
Davon werden 22,5 T€ zur Deckung der Abschreibung von Forderungen aus Erlass und Niederschlagung verwendet und 19.600 € zur Absicherung von Mehrbedarfen (Stellenausschreibung, Gutachterkosten)
innerhalb des Budgets, so dass eine Budgetunterschreitung von 700 T€ ausgewiesen wird.
209.700 € werden zur Rückzahlung von Fördermitteln (für nachträglich nicht anerkannte förderfähige Kosten) im investiven Bereich benötigt.
Weiterhin sollen insgegsamt 293,2 T€ zur Deckung von Mehraufwendungen im Budget 66_54_ZW zur Verfügung gestellt werden.
66_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
125.000
15.742
51.400
51.400
73.600
73.600
0
67 - Amt für Stadtgrün und Gewässer
11.421.794
11.832.161
12.377.230
12.377.230
-955.436
-955.436
0
67_551_ZW - Öff.Grün/Landschaftsbau zahlungsw
13.706.020
13.866.887
13.714.683
13.714.683
-8.663
-8.663
0
269.750
557.047
792.505
792.505
-522.755
-522.755
0
67_552_ZW - Öff.Gewässer/baul.Anl. zahlungsw
Begründung
Die Budgetüberschreitung i.H.v. rd. 523 T€ resultiert aus folgenden Sachverhalten:
1. Die neue Gewässerunterhaltungssatzung wurde mit Beschluss Nr. VI-DS-03119 in der RV am 12.04.2017 beschlossen und trat mit der Veröffentlichung im Leipziger Amtsblatt Nr.8 vom 22.04.2017
rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.
Das Defizit der Erträge in Höhe von 261.600 € zum Planansatz entsteht durch die noch nicht vollständig erfassten Anlieger an den Gewässern.
Für die Verarbeitung dieser Daten ist eine Software erforderlich, die allerdings erst ab 2018 zur Verfügung steht.
2. Weiterhin entstehen Mehraufwendungen i.H.v. ca. 175 T€ aus der Mittelumschichtung Nordraumkonzept vom Amt für Wirtschaftsförderung.
3. Darüber hinaus wurden ca. 99 T€ Mehraufwendungen für Störstellenbeseitigung in der Pleiße bereitgestellt.
67_553_ZW - Friedhofs-/Bestattg.wesen zahlgsw
-3.965.132
-2.899.814
-3.541.114
-3.541.114
-424.018
-424.018
0
Begründung
Für die Sanierung der äußeren Gebäudehülle an der Kapelle auf dem Friedhof Sellerhausen (Siehe Vorlage VI-DS-04719) werden 400.000 € als überplanmäßige Aufwendung nach § 79 SächsGemO im
Ergebnishaushalt (PSP-Element 1.100.55.3.0.01.17.04) bereitgestellt. Zur Deckung werden die im Jahr 2017 im Finanzhaushalt (PSP-Element 7.0001690.700) geplante Mittel in gleicher Höhe gesperrt.
67_554_ZW - Natur-/Landschaftspfl. zahlungsw
230.000
261.235
230.000
230.000
0
0
0
67_555_ZW - Land- u.Forstwirtschaft zahlungsw
59.400
30.584
59.400
59.400
0
0
0
-50
-425.309
-50
-50
0
0
0
67_755_ZW - Schaden Naturpflege
768.006
247.706
768.006
768.006
0
0
0
67_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
353.800
193.825
353.800
353.800
0
0
0
67_561_ZW - Umweltschutzmaßn. zahlungswirksam
Seite 26 von 30
Anlage 2
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
72 - Marktamt
-730.450
-853.179
-823.542
-823.595
93.092
93.145
54
72_549_ZW - so.Leist.d.Str.baulasttr. zahlgsw
-162.150
-198.204
-218.550
-218.550
56.400
56.400
0
72_573_ZW - Allg. Einricht.u. UN zahlungswirk
-577.300
-656.031
-613.992
-614.045
36.692
36.745
54
9.000
1.055
9.000
9.000
0
0
0
80 - Amt für Wirtschaftsförderung
6.259.650
4.776.513
5.309.027
5.309.027
950.623
950.623
0
80_571_ZW - Wirtschaftsförd. zahlungswirksam
3.659.650
2.176.475
2.708.940
2.708.940
950.710
950.710
0
72_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
Begründung
Die Budgetunterschreitung lässt sich insbesondere wie folgt erklären:
Für die "Sofortmaßnahmen im Rahmen des Nordraumkonzeptes Leipzig 2025+" (VI-DS-01222-NF-05) erfolgt eine Mittelumschichtung i.H.v. 950.000 € an die jeweiligen Fachämter.
80_575_ZW - Tourismus zahlungswirksam
2.600.000
2.600.038
2.600.087
2.600.087
-87
-87
0
801 - Schwerbehindertenvertretung
4.200
725
4.200
4.200
0
0
0
801_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw
4.200
725
4.200
4.200
0
0
0
81 - Referat für Beschäftigungspolitik
4.821.850
3.909.566
4.349.682
4.349.682
472.168
472.168
0
81_571_ZW - Wirtschaftsförd. zahlungswirksam
4.821.850
3.909.566
4.349.682
4.349.682
472.168
472.168
0
Begründung
Die Budgetunterschreitung i.H.v. ca. 472 T€ zum Planansatz begründet sich vor allem in Minderaufwendungen i.H. von rd. 430 T€ im Bereich der Beschäftigungsförderung sowohl beim KEE als auch bei freien
Trägern und setzt sich wie folgt zusammen:
1. Das Projekt "Soziale Teilhabe" hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2018. Wärend dieses Zeitraumes können die Teilnehmer jederzeit aus dem Projekt ausscheiden. Vor allem bei den freien Trägern werden frei
gewordene Stellen aus dem Programm nicht mehr nachbesetzt, da auf Grund der Laufzeitbegrenzung das Einarbeiten einer Person mit multiplen Vermittlungshemnissen als nicht mehr zielführend eingeschätzt
wird.
2. Auch beim KEE scheiden regelmäßig Personen aus dem Programm aus. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden aber alle Stellen nachbesetzt. Das Nachbesetzungsverfahren nimmt allerdings einige Zeit in
Anspruch, sodass eine lückenlose Stellenbesetzung nicht gegeben ist.
3. Im Programm FAV können im Jahr 2017 sowohl bei den freien Trägern als auch beim KEE nicht alle Arbeitsplätze das gesamte Jahr über besetzt werden. Grund hierfür ist die Zuweisung von Teilnehmern
durch das Jobcenter in die Maßnahmen, die oft nicht mit der Planung der Besetzung der Arbeitsplätze einher geht.
Die Mehrerträge i.H. von rd. 40 T€ im Budget resultieren aus der Auszahlung des Sicherhaltseinbehaltes der SAB für den Förderzeitraum 2015-2016 für die Koordinierungsstelle für Berufs- und
Studienorientierung nach erfolgter Abschlussprüfung im Jahr 2017. Zudem wurden bei der Abrechnung von Beschäftigungspolitischen Maßnahmen gegenüber freien Trägern und dem KEE höhere Ansprüche
der Stadt Leipzig festgestellt, als diese geplant war.
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Anlage 2
akt. Plan
921 - Dezernat I
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
187.900
71.612
133.790
133.790
54.110
54.110
0
1.500
500
1.500
1.500
0
0
0
86.400
21.112
82.290
82.290
4.110
4.110
0
921_573_ZW - Allg. Einricht.u.UN zahlungsw
100.000
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
0
922 - Dezernat II
500.500
171.679
500.250
500.250
250
250
0
1.500
500
1.500
1.500
0
0
0
499.000
171.179
498.750
498.750
250
250
0
6.680.650
6.656.841
7.287.663
7.287.663
-607.013
-607.013
0
1.500
278
1.500
1.500
0
0
0
923_111_ZW - Innere Verwalt. zahlungsunwirksa
71.700
48.200
71.450
71.450
250
250
0
923_533_ZW - Wasserversorgung zahlungswirksam
-3.500
-2.587
-2.587
-2.587
-913
-913
0
835.450
835.450
835.450
835.450
0
0
0
5.775.500
5.775.500
6.381.850
6.381.850
-606.350
-606.350
0
921_111_VM - Verfügungsmittel
921_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw
922_111_VM - Verfügungsmittel
922_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw
923 - Dezernat III
923_111_VM - Verfügungsmittel
923_537_ZW - Abfallwirtschaft zahlungswirksam
923_545_ZW - Str.reinig./Winterdienst zahlgsw
Begründung
Die Budgetüberschreitung i.H. von 606.350 € ergibt sich aus der Umsetzung des Ratsbesschlusses VI-DS-02908 (Mehrbedarfe zur Umsetzung des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen in der Stadt Leipzig)
vom 23.08.2017.
924 - Dezernat IV
4.401.430
4.585.509
4.730.430
4.730.430
-329.000
-329.000
0
1.500
1.500
1.500
1.500
0
0
0
924_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw
1.599.930
1.446.009
1.590.930
1.590.930
9.000
9.000
0
924_253_ZW - Zoolog.u.Botan. Gärten zahlungsw
2.800.000
3.138.000
3.138.000
3.138.000
-338.000
-338.000
0
924_111_VM - Verfügungsmittel
Begründung
Die Budgetüberschreitung i.H. von 338 T€ ergibt sich aus einer Verschiebung aus dem investiven Bereich. Die Veranschlagung der Straßenausbaubeiträge zur Pfaffendorfer Straße gegenüber dem Zoo erfolgte
ursprünglich im Finanzhaushalt, da diese jedoch nicht aktivierungsfähig sind, muss die Mittelbereitstellung im Ergebnishaushalt erfolgen.
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Anlage 2
akt. Plan
925 - Dezernat V
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
-38.650
8.841
-45.729
-45.729
7.079
7.079
0
1.500
167
1.000
1.000
500
500
0
925_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw
22.850
8.674
16.271
16.271
6.579
6.579
0
925_315_ZW - Soz. Einrichtungen zahlungswirk
-63.000
0
-63.000
-63.000
0
0
0
77.700
207.497
210.350
210.350
-132.650
-132.650
0
926_111_VM - Verfügungsmittel
1.500
1.350
1.350
1.350
150
150
0
926_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw
1.000
19.947
22.800
22.800
-21.800
-21.800
0
926_511_ZW - Räuml.Planung-/Entwmaßn. zahlgsw
75.200
186.200
186.200
186.200
-111.000
-111.000
0
927 - Dezernat VII
57.000
18.214
56.550
56.550
450
450
0
1.500
277
1.500
1.500
0
0
0
55.500
17.937
55.050
55.050
450
450
0
0
0
0
0
0
0
0
928 - Projekt Unterbringung Flüchtlinge
48.900
8.997
48.863
48.863
37
37
0
928_313_ZW - Projekt Unterbring. Flüchtlinge
48.900
8.997
48.863
48.863
37
37
0
925_111_VM - Verfügungsmittel
926 - Dezernat VI
927_111_VM - Verfügungsmittel
927_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw
927_573_ZW - Allg. Einricht.u.UN zahlungsw
Seite 29 von 30
Anlage 2
akt. Plan
98 - allgemeine Finanzwirtschaft
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
-995.965.400
-901.172.345
-994.377.020
-997.472.020
-1.588.380
1.506.620
3.095.000
98_253_ZW - Zoolog.u.Botan. Gärten zahlungsw
-37.050
-37.029
-37.029
-37.029
-21
-21
0
98_315_ZW - Soz. Einrichtungen zahlungswirksa
-54.750
-52.462
-52.462
-52.462
-2.288
-2.288
0
-123.500
-134.770
-134.770
-134.770
11.270
11.270
0
0
0
0
0
0
0
0
-15.807.000
-1.536.175
-15.806.964
-15.806.964
-36
-36
0
-990.288.000
-907.375.593
-989.457.367
-992.552.367
-830.633
2.264.367
3.095.000
98_511_ZW - Räuml.Planung-/Entw.maßn. zahlgsw
98_547_ZW - Öff. Pers.nahverkehr zahlungswirk
98_573_ZW - Allg. Einricht. u.UN zahlungswirk
98_611_ZW - Steuern,allg.Zuw.u.Uml. zahlungsw
Begründung
Die Budgetüberschreitung von 0,83 Mio. € ergibt sich aus folgenden Sachverhalten:
1. Derzeit liegen Abschlagsbescheide für den Gemeindeanteil Einkommens- und Umsatzsteuer bis 07/2017 vor. Während nach Hochrechnung unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte der Vorjahre sowie
der Mai-Steuerschätzung 2017 beim Gemeindeanteil Einkommensteuer von Erfüllung des Planansatzes ausgegangen wird, ist beim Gemeindeanteil Umsatzsteuer mit Mindererträgen von ca. 2,5 Mio. € zu
rechnen.
2. Auf der Basis des FAG-Bescheides vom 02.03.2017 liegen Mehrerträge insbesondere bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen i.H.v. 1,73 Mio. € vor.
3. Es erfolgte unterjährig eine Verschiebung der investiven Schlüsselzuweisungen (investiver Bereich) zugunsten der investiven Schlüsselzuweisungen (Instandhaltung) im Ergebnishaushalt i.H. von 0,4 Mio. € siehe auch Begründung zum Budget 66_54_ZW "Straßen".
4. Weiterhin wird nach aktueller Analyse per 30.09.2017 unter Berücksichtigung aller vorliegenden Erkenntnisse eingeschätzt, dass die Erfüllung des Planansatzes der Grundsteuer B um ca. 500 T€
unterschritten werden könnte.
98_612_ZW - so.allg.Finanzwirtschaft zahlgsw
10.344.900
7.963.683
11.111.571
11.111.571
-766.671
-766.671
0
Begründung
Die Budgetüberschreitung von 0,77 Mio. € ergubt sich aus folgenden Sachverhalten:
1. Das historische Tief für Zinsen an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten hält weiter an und lässt Mindererträge bei den Zinserträgen von Kreditinstituten von 0,88 Mio. € erwarten.
2. Demgegenüber werden aus heutiger Sicht bei den sonstigen Zinsen Mehrerträge von 0,11 Mio. € erwartet.
98_TECHNISCH - techn. Umsetzung
0
0
Seite 30 von 30
0
0
0
0
0
Anlage 3
Vorläufiges Rechnungsergebnis 2017
Finanzhaushalt
30.09.2017
2017
2017
Plan
60 Steuern/ Abgaben
61 Zuwend., Zuweisungen, allg. Umlagen
62 Sonstige Transfeinzahlungen
63 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
64 Privatrechtliche Leistungsentgelte
65 Sonstige Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
66 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
außerordentliche Einzahlungen
2017
akt. Plan
2017
fortg. Plan
Ist 30.09.
2017
2017
VIST 30.09.
VIST 30.09.-akt.
Plan
617.313.050
652.116.450
9.040.200
39.769.050
256.805.190
50.306.550
18.101.800
617.313.050
652.116.450
9.040.200
39.769.050
256.805.190
50.306.550
18.101.800
617.313.050
657.480.770
9.040.200
39.812.460
256.991.856
50.309.357
18.101.800
428.372.878
494.735.900
6.358.331
30.260.453
128.051.350
37.106.026
3.659.083
606.249.258
667.248.153
9.766.440
38.480.167
208.861.468
53.014.623
17.188.211
3.847.473
-11.063.792
15.131.703
726.240
-1.288.883
-47.943.722
2.708.073
-913.589
3.847.473
1.643.452.290
1.643.452.290
1.649.049.494
1.128.544.020
1.604.655.793
-38.796.497
402.380.150
0
224.081.643
698.193.550
270.220.715
12.199.300
402.380.150
0
224.918.043
698.193.550
270.260.715
12.199.300
402.513.630
0
219.499.145
696.886.473
270.100.061
12.196.493
254.948.994
4.763
143.770.443
474.927.876
196.709.666
8.372.478
388.064.583
0
217.560.941
679.028.663
269.691.871
12.266.323
834.094
-14.315.567
0
-7.357.102
-19.164.887
-568.844
67.023
834.094
1.607.075.358
36.376.932
1.607.951.758
35.500.532
1.601.195.801
47.853.693
1.078.734.220
49.809.799
1.567.446.474
37.209.318
-40.505.284
1.708.787
173.672.781
231.381.615
-57.708.834
184.925.147
453.798.831
-268.873.684
190.356.806
463.760.750
-273.403.944
81.286.319
112.637.961
-31.351.642
111.629.748
177.612.234
-65.982.486
-73.295.399
-276.186.597
202.891.198
69 Aufnahme von Krediten für Investitionen
69 Aufnahme von Krediten für Umschuldungen
55.805.500
0
55.805.500
0
55.805.500
0
5.505.500
99.200.000
55.805.500
117.400.000
0
0
117.400.000
Einzahlungen a. lfd. Verwaltungstätigkeit
70 Personalauszahlungen
71 Versorgungsauszahlungen
72 Sach- und Dienstleistungen
73 Transferauszahlungen
74 Sonstige Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
75 Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
außerordentliche Auszahlungen
Auszahlungen a. lfd. Verwaltungstätigkeit
Cash-Flow aus lfd. Verwaltungstätigkeit
0
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
55.805.500
55.805.500
55.805.500
104.705.500
173.205.500
117.400.000
79 ordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen
79 außerordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen
79 Tilgung von Krediten für Umschuldungen
46.500.000
5.000.000
0
46.500.000
5.000.000
0
46.500.000
5.000.000
0
21.233.856
0
99.200.000
46.500.000
5.000.000
117.400.000
0
0
117.400.000
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit
51.500.000
4.305.500
51.500.000
4.305.500
51.500.000
4.305.500
120.433.856
-15.728.356
168.900.000
4.305.500
117.400.000
0
-17.026.402
-229.067.652
-221.244.751
2.729.801
-24.467.668
204.599.984
60.000
21.000
60.000
21.000
60.000
21.000
0
0
60.000
21.000
0
0
0
-16.987.402
-229.028.652
-221.205.751
2.729.801
-24.428.668
204.599.984
0
Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr ohne Ausleihungen
Einz. Rückz. Geldanl., Darlehen, Liqu.kr
Ausz. Geldanl., Gewähr. Darl, Tilg. Liqu
Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr mit Ausleihungen
Anlage 4
Budgetabweichungen Finanzhaushalt investiv 2017
akt. Plan
1 - GB OBM/Stadtrat
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
523.743
102.024
570.743
453.743
-47.000
70.000
117.000
01IN70000215 - bewegliches AV
25.507
17.596
25.507
25.507
0
0
0
01IN70000986 - EDV Software
81.235
82.792
128.235
128.235
-47.000
-47.000
0
417.000
1.636
417.000
300.000
0
117.000
117.000
1.396.252
411.350
1.317.046
517.323
79.206
878.929
799.723
10IN70000178 - bewegliches AV (Bürgeramt)
97.235
80.375
100.948
85.298
-3.713
11.937
15.650
10IN70000182 - bewegliches AV (Stadtarchiv)
586.890
2.826
586.890
5.293
0
581.597
581.597
10IN70000187 - bewegliches AV (Fuhrpark)
24.466
20.628
21.362
19.809
3.105
4.657
1.552
10IN70000189 - bewegliches AV (Druckerei)
22.658
16.856
22.658
22.658
0
0
0
10IN70000192 - bewegliches AV (Post)
86.505
32.849
84.720
36.220
1.785
50.285
48.500
10IN70000206 - bewegliches AV
268.892
132.164
171.819
171.819
97.073
97.073
0
10IN70000208 - bewegliches AV
74.205
43.754
57.205
57.205
17.000
17.000
0
213.300
60.877
213.300
60.877
0
152.423
152.423
0
16.123
16.123
16.123
-16.123
-16.123
0
14.400
0
14.400
14.400
0
0
0
10IN70001334 - Software für Druckerei
5.500
4.898
5.500
5.500
0
0
0
10IN70001344 - bewegliches AV (10.3)
2.200
0
22.121
22.121
-19.921
-19.921
0
11 - Personalamt
5.742
23.444
23.492
23.492
-17.750
-17.750
0
11IN70000231 - bewegliches AV
5.742
23.444
23.492
23.492
-17.750
-17.750
0
12 - Amt für Statistik und Wahlen
12.311
14.875
18.975
18.975
-6.664
-6.664
0
12IN70000001 - bewegliches AV
4.100
0
4.100
4.100
0
0
0
12IN70001323 - Software Blubbsoft
8.211
14.875
14.875
14.875
-6.664
-6.664
0
01IN70001531 - Intranet
10 - Hauptamt
10IN70001053 - E-Government Basisinfrastruktur
10IN70001165 - Stundenkontingent Lecos
10IN70001301 - EDV-Software (Ausschreibung)
Seite 1 von 42
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
14 - Rechnungsprüfungsamt
27.827
2.918
27.827
7.827
0
20.000
20.000
14IN70000233 - DV-Software
20.000
0
20.000
0
0
20.000
20.000
14IN70001123 - Erwerb von beweglichen AV
1.427
2.918
4.427
4.427
-3.000
-3.000
0
14IN70001679 - Software
6.400
0
3.400
3.400
3.000
3.000
0
17 - Ref. f. Gleichst. Frau u. Mann
10.712
10.391
10.390
10.390
322
322
0
17IN70001725 - bewegliches AV
10.712
10.391
10.390
10.390
322
322
0
18 - Ref. f. Migr. und Integration
21.577
25.837
25.837
25.837
-4.260
-4.260
0
18IN70001730 - bewegliches AV
21.577
25.837
25.837
25.837
-4.260
-4.260
0
19 - Personalrat Stadtverwaltung
0
1.168
0
0
0
0
0
19IN70001759 - bewegl. Anlagevermögen
0
1.168
0
0
0
0
0
17.419.617
17.301.800
17.419.617
17.384.300
0
35.317
35.317
1.000.000
1.000.000
1.000.000
1.000.000
0
0
0
16.270.800
16.270.800
16.270.800
16.270.800
0
0
0
143.817
31.000
143.817
108.500
0
35.317
35.317
5.000
0
5.000
5.000
0
0
0
132.880
13.074
136.940
24.662
-4.060
108.218
112.278
77.880
602
77.880
602
0
77.278
77.278
0
4.060
4.060
4.060
-4.060
-4.060
0
55.000
8.413
55.000
20.000
0
35.000
35.000
21 - Stadtkasse
653.918
325.610
653.918
191.016
0
462.901
462.901
21IN70000364 - bewegliches AV
153.718
13.016
153.718
13.016
0
140.701
140.701
21IN70001134 - Zentraler Rechnungseingang
270.000
242.593
270.000
178.000
0
92.000
92.000
21IN70001247 - Erwerb immaterielles Vermögen
230.200
70.000
230.200
0
0
230.200
230.200
2 - GB OBM II
02IN70000617 - Kapital-/Werterhöhung LMG mbH
02IN70000803 - Kapitaleinlage LVV
02IN70000827 - Kapitaleinlage MFAG
02IN70001202 - bewegl. Anlagevermögen
20 - Stadtkämmerei
20IN70000090 - bewegliches AV
20IN70001174 - Stundenkontingent Lecos
20IN70001620 - Erwerb immateriellen Vermögen
Seite 2 von 42
Anlage 4
akt. Plan
22 - Referat SAP
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
464.845
141.113
478.378
467.378
-13.533
-2.533
11.000
11.000
0
11.000
0
0
11.000
11.000
453.845
141.113
467.378
467.378
-13.533
-13.533
0
42.019.922
20.865.307
38.557.002
646.954
3.462.920
41.372.968
37.910.048
0
-84.490
0
0
0
0
0
327.909
77.909
327.909
160.000
0
167.909
167.909
1.000
0
1.000
1.000
0
0
0
10.000
505
10.000
10.000
0
0
0
792.035
768.305
792.035
200.000
0
592.035
592.035
14.698
2.514
22.698
16.000
-8.000
-1.302
6.698
-4.348.300
-3.748.808
-4.348.300
-4.348.300
0
0
0
44.958
-13.572
6.646
-43.312
38.312
88.270
49.958
23IN70000055 - Rückzahl.überzahlt.Grunderwerbsko
-10.000
-1.834
-3.000
-3.000
-7.000
-7.000
0
23IN70000057 - Grunderwerb Altverträge
110.000
110.000
110.000
50.000
0
60.000
60.000
3.941.320
847.856
2.498.743
-1.342.577
1.442.577
5.283.897
3.841.320
22IN70001707 - bewegliches AV
22IN70001708 - Software
23 - Liegenschaftsamt
23IN70000042 - Einnahmen aus Verkauf v.Grunds
23IN70000044 - Entschädigung f. Verwaltungsverm.
23IN70000045 - Gütl. Einigung/Wertausgleich
23IN70000046 - Zahlungen f.Steckengeblieb.Entsch
23IN70000047 - Verkehrsflächenbereinigung
23IN70000049 - bewegliches AV
23IN70000051 - Veräußerung von Grundstücken
23IN70000053 - Sachenrecht
23IN70000059 - strateg.Grundstückankauf/-verkauf
Begründung
Verkauf der Flurstücke 948/36 und 948/40 der Gemarkung Paunsdorf an die GOLDBECK Immobilien GmbH zum Kaufpreis von 1,3 Mio. € (bestätigt mit Vorlage VI-DS-03741)
Derzeit ist eine Vorlage zum Grunderwerb im B-Plangebiet E-192 "Gewerbegebiet Eulengraben" i.H.v. 1,65 Mio. € in Vorbereitung.
Für den Grunderwerb div. Flurstücke der Gemarkungen Rückmarsdorf und Gundorf sind 421.000 € gebunden.
23IN70000063 - Vorkaufsrecht
50.000
0
50.000
0
0
50.000
50.000
23IN70000064 - Schadenersatzforderungen
62.000
53.000
54.000
1.000
8.000
61.000
53.000
23IN70000065 - Tauschverträge
199.802
-138.730
-137.790
-287.592
337.592
487.394
149.802
23IN70000066 - Optionszins
170.113
70.113
170.113
50.000
0
120.113
120.113
23IN70000067 - Entschädigungszahlung Grunderwerb
200.000
139.034
200.000
50.000
0
150.000
150.000
23IN70000075 - LEVG KG
817.853
0
0
0
817.853
817.853
0
Seite 3 von 42
Anlage 4
akt. Plan
23IN70000079 - GE AfJFB-OE51
8.472.372
Verfügt
VIST
4.614.678
VIST liqui.
8.472.372
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
50.000
0
VIST VIST liqui.
8.422.372
8.422.372
Begründung
Einzelne Verträge sollen Ende 2017 endverhandelt werden, danach Beurkundungen und Auszahlungen in Folgejahren. Z.Z nur Auszahlung von Nebenkosten.
Aufgrund RB VI-DS-01854 vom 19.11.2015 zum Schulentwicklungsplan sind 2.079.500 € gesperrt. Nach den Festlegungen der AG Standortsicherung, welche Grundstücke nach welcher Priorität angekauft
werden sollen, wird jeweils die Freigabe der Mittel beantragt werden.
23IN70000296 - Pauschalpos.f.kl.Einzelmaßn.-OE66
1.200.881
937.783
1.200.881
400.000
0
800.881
800.881
23IN70000298 - Altes Messegelände-OE66
1.372.342
1.142.342
1.372.342
0
0
1.372.342
1.372.342
Begründung
Für die Erschließung Straßen Alte Messe bestehen derzeit Verhandlungen zu einem Tauschvertrag. Mit den Auszahlungen ist erst in den Folgejahren zu rechnen.
23IN70000299 - Antonienbrücke-OE66
498.346
498.346
498.346
200.000
0
298.346
298.346
23IN70000300 - Bayrischer Platz/Windmühlens.OE66
407.662
350.162
407.662
0
0
407.662
407.662
7.300
5.000
7.300
0
0
7.300
7.300
23IN70000304 - Rad-/Gehweg Naunhofer Lands.-OE66
57.500
57.500
57.500
0
0
57.500
57.500
23IN70000307 - Rad-/Gehweg S-Bahnh.Heiterbl.OE66
126.500
126.500
126.500
0
0
126.500
126.500
82.273
13.273
82.273
10.000
0
72.273
72.273
1.710.179
1.392.332
2.010.179
650.000
-300.000
1.060.179
1.360.179
23IN70000301 - Landsberger Brücke-OE66
23IN70000404 - Pauschalposition Vorkaufsr.-OE66
23IN70000598 - GE Liegenschaftsamt
Begründung
Einzelne Verträge werden erst in 2018 ff fällig. Hierzu gehört auch der Ankauf zu Grünen Bogen Paunsdorf i.H.V. 730.000 €.
Bereitstellung von weiteren 300 T € nach § 79 Sächs.GemO zur Auszahlungen an den Staatsbetrieb zentrales Flächenmanagement Sachsen wegen Übertragung von Flächen herrenloser Grundstücke nach
Aneignungsrecht in einer Gesamthöhe von 404.671,20 €.
23IN70000652 - Anger Crottendorf Kreuzung-OE67
127.400
127.400
127.400
0
0
127.400
127.400
23IN70000658 - Elstermühlgraben-OE67
20.424
20.424
20.424
20.424
0
0
0
23IN70000659 - Wiedervernässung Luppe-OE67
20.000
20.000
20.000
0
0
20.000
20.000
23IN70000661 - Plagwitzer Bahnhof-OE64
99.641
99.641
99.641
99.641
0
0
0
23IN70000682 - Erschließung Agra Gelände
150.000
150.000
150.000
150.000
0
0
0
23IN70000684 - Grundstücksarrondierung
180.000
100.000
180.000
80.000
0
100.000
100.000
23IN70000689 - Proj.Freiheits-u.Einheitsd.-OE41
196.728
0
0
0
196.728
196.728
0
Seite 4 von 42
Anlage 4
akt. Plan
23IN70000694 - Gleis Grünzug Plagwit.Bahnh.-OE64
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
157.600
157.600
157.600
50.000
0
107.600
107.600
23IN70000695 - ASW Bergstraße 20-OE64
64.000
64.000
64.000
0
0
64.000
64.000
23IN70000774 - Kreisverkehr Seehausen-OE66
46.155
46.155
46.155
30.000
0
16.155
16.155
3.000
3.000
3.000
0
0
3.000
3.000
23IN70000777 - Mittl.Ring S1 b.Landsberg.St.OE66
248.745
248.745
248.745
100.000
0
148.745
148.745
23IN70000778 - B186 Baalsd./Stötter.Landstr.OE66
325.984
325.856
325.984
160.000
0
165.984
165.984
23IN70000779 - S 78 OT Engelsd/Althener Str.OE66
516.221
516.221
516.221
0
0
516.221
516.221
23IN70000780 - B87 Lützner S/Linden.BA19-20-OE66
272.565
10.098
10.098
10.098
262.467
262.467
0
23IN70000784 - Tangentenviereck Nord-OE66
421.009
150.744
421.009
50.000
0
371.009
371.009
23IN70000785 - Rad- und Gehwege VTA
266.900
266.900
266.900
20.000
0
246.900
246.900
20.776
20.776
20.776
0
0
20.776
20.776
240.874
240.874
240.874
10.000
0
230.874
230.874
35.653
0
0
0
35.653
35.653
0
23IN70000796 - Nebenkosten Altverträge
180.401
180.401
180.401
50.000
0
130.401
130.401
23IN70000815 - Mil.St./Saturnst.Alt Dorfstr.OE66
437.562
437.562
437.562
331.296
0
106.266
106.266
23IN70000819 - Leitungsrechte Regenrückhalteb.
103.296
6.314
6.314
280
96.982
103.016
6.034
23IN70000833 - Deponien-OE36
157.564
157.564
157.564
0
0
157.564
157.564
23IN70000845 - Rundweg Cospudener See-OE67
107.601
107.601
107.601
0
0
107.601
107.601
1.450
1.450
1.450
1.450
0
0
0
23IN70000935 - Tangentenviereck Süd-OE66
92.426
92.426
92.426
0
0
92.426
92.426
23IN70001004 - Max-Liebermann-St./Olbrichts.OE66
12.131
12.131
12.131
7.000
0
5.131
5.131
23IN70001006 - Rad/Gehw.Lützschena/Lindenth.OE66
280.450
280.450
280.450
0
0
280.450
280.450
23IN70001007 - Teslast.v.Rostock.b.Teslaabr.OE66
241.500
241.500
241.500
0
0
241.500
241.500
23IN70001037 - Schule Weißenfelser Str.-OE51
215.000
215.000
215.000
0
0
215.000
215.000
43.431
43.431
43.431
5.000
0
38.431
38.431
23IN70000776 - Slevoigt/G.Schumann/Didero-S.OE66
23IN70000787 - Geh/Radweg Pater-Gordian-Str.OE66
23IN70000788 - Wurzner.v.Breite.b.Torgauer-OE66
23IN70000790 - Sportplatz Rückmarsdorf-OE52
23IN70000933 - Gehwegankauf Zuckelhausen-OE66
23IN70001038 - Schule Gorkistr.-OE51
Seite 5 von 42
Anlage 4
akt. Plan
23IN70001055 - Industrie- u. Gewerbefl. Nordraum
8.176.999
Verfügt
VIST
5.033.114
VIST liqui.
8.176.999
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
2.626.011
0
VIST VIST liqui.
5.550.989
5.550.989
Begründung
Die Verhandlungen zum Grunderwerb Merkwitz für die Flurstücke 131, 132, 133 sind abgeschlossen. Die Auszahlung von 2,4 Mio. € erfolgt voraussichtlich Ende 2017.
Die Mittel für einen weiteren Grunderwerb in Merkwitz für die Flurstücke 141 und 142 in Höhe von 2.194.750,00 € sind bereit gestellt und bis zur Bestätigung der Vorlage gesperrt.
Die Kaufpreiszahlungen Grunderwerb in Fl. 131/3 Gemarkung Miltitz
in Höhe von 200T € erfolgte.
23IN70001115 - Folgemaßn. City-Tunnel Leipz.OE66
345.629
345.629
10.000
10.000
335.629
335.629
0
23IN70001116 - Rad/Gehweg Verb.Fl.25 Eng.do-OE66
155.250
155.250
155.250
0
0
155.250
155.250
87.658
87.325
57.658
33.101
30.000
54.557
24.557
805.000
805.000
805.000
0
0
805.000
805.000
23IN70001119 - Rad-/Gehweg Dieskaustraße-OE66
52.200
52.200
52.200
0
0
52.200
52.200
23IN70001120 - Goethest.v.Matzelst.b.Wundts.OE66
13.479
13.479
13.479
10.000
0
3.479
3.479
23IN70001121 - Rad/Gehweg S78 Baalsdorfer S.OE66
86.250
86.250
86.250
0
0
86.250
86.250
328.117
203.367
328.117
0
0
328.117
328.117
40.250
40.250
40.250
0
0
40.250
40.250
7.200
7.200
7.200
0
0
7.200
7.200
23.000
23.000
23.000
0
0
23.000
23.000
106.200
106.200
106.200
0
0
106.200
106.200
23IN70001223 - Sportplatz Althen-OE52
16.500
16.500
16.500
0
0
16.500
16.500
23IN70001315 - Einzahlungen Nordraum
-540.000
0
0
0
-540.000
-540.000
0
23IN70001470 - Asyl - Arno-Nitzsche-Str.
49.975
49.975
49.975
49.975
0
0
0
23IN70001507 - Rad-/Gehweg Stahmelner Allee-OE66
115.000
115.000
115.000
0
0
115.000
115.000
23IN70001508 - Rad-/Gehweg Muldentalstraße-OE66
261.600
261.600
261.600
0
0
261.600
261.600
23IN70001509 - G-Schwarz-St. v.H.Driesch-St.OE66
5.750
5.750
5.750
186
0
5.564
5.564
23IN70001511 - Holzhäuser St.von Baumeyerst.OE66
57.500
57.500
57.500
2.470
0
55.030
55.030
23IN70001512 - Simering.zw.Aurelien/Lützner-OE66
57.206
57.206
1.818
1.818
55.388
55.388
0
23IN70001117 - K.-Liebknecht-St/Petersteinw.OE66
23IN70001118 - G.-Schumann/Delitz.Str.Stahm.OE66
23IN70001122 - Kreisver.Hirschf./Hersfeld.S.OE66
23IN70001205 - Rad/Gehw.Eichberg Schneebg.S.OE66
23IN70001206 - Zweinaundorfer Str.-OE64
23IN70001207 - Angercrottendorfer Kreuzung-OE64
23IN70001209 - Marina Leipzig Lindenau-OE67
Seite 6 von 42
Anlage 4
akt. Plan
23IN70001513 - Matzelstr./Bornaische Str.-OE66
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
15.000
15.000
15.000
0
0
15.000
15.000
23IN70001514 - Busparkpl.hinter OBI-Markt-OE66
486.811
105.811
105.811
70.000
381.000
416.811
35.811
23IN70001516 - Georg-Schwarz-Brücken-OE66
501.962
227.262
501.962
100.000
0
401.962
401.962
437
0
0
0
437
437
0
226.982
226.982
226.982
0
0
226.982
226.982
12.849
1.045
1.045
1.045
11.804
11.804
0
128.300
120.750
128.300
50.000
0
78.300
78.300
17.250
0
17.250
17.250
0
0
0
23IN70001571 - VTA Rad-Gehweg Am Sommerfeld
5.750
0
5.750
0
0
5.750
5.750
23IN70001572 - VTA Stahmelner Str. v. Pittler
5.750
0
5.750
0
0
5.750
5.750
23IN70001573 - VTA Brücke verl. Turmgutstraße
57.500
4.060
25.000
4.060
32.500
53.440
20.940
23IN70001574 - VTA Brücke Lützschenaer Str. II
11.500
0
11.500
0
0
11.500
11.500
23IN70001576 - VTA BHF Plagwitz BHS K.-Heine-Str
63.250
0
63.250
0
0
63.250
63.250
5.750
0
5.750
0
0
5.750
5.750
490.000
0
0
0
490.000
490.000
0
23IN70001590 - ASG GE Fl. 191 Mockau
70.000
0
70.000
0
0
70.000
70.000
23IN70001602 - Kultur Begegnungsz. Wiederitzsch
13.847
13.844
13.847
13.847
0
0
0
7.000.000
0
7.000.000
0
0
7.000.000
7.000.000
23IN70001525 - Fl. 926 Paunsdorf-OE67
23IN70001541 - Haltelichtanl.Sicherg.BÜ Handelsr
23IN70001559 - Asyl - Diezmannstraße 12
23IN70001566 - FbV Knauthainer Elstermühlgraben
23IN70001570 - VTA Rad-Gehweg Schönauer Landstr.
23IN70001577 - VTA Knautnaundorfer Kreisv.
23IN70001578 - LA Rückbau Südstraße 72
23IN70001689 - Strategischer GE Wachsende Stadt
Begründung
Die Erstvorlage zum Grundstückstausch mit der LWB war in der DB OBM. Derzeit werden Tauschverhandlungen geführt. Die Erst- und Zweitvorlage wird ca. im Dezember 2017 erneut eingebracht.
23IN70001720 - Blockinnenber. Schiebestr. Amt 64
1.050.997
1.050.997
1.050.997
650.000
0
400.997
400.997
23IN70001796 - Amt 41 Kriegerdenkmal
0
5.000
5.000
0
-5.000
0
5.000
23IN70001817 - Bau Sofortmaßnahme Nordraum
0
8.783
250.000
8.783
-250.000
-8.783
241.217
Seite 7 von 42
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
30 - Rechtsamt
28.502
20.932
26.073
26.073
2.429
2.429
0
30IN70000004 - bewegliches AV
28.502
7.819
12.000
12.000
16.502
16.502
0
0
13.112
14.073
14.073
-14.073
-14.073
0
32 - Ordnungsamt
798.252
490.779
791.009
791.009
7.243
7.243
0
32IN70000212 - bewegliches AV
703.250
448.279
690.332
690.332
12.919
12.919
0
32IN70000624 - Neubau stationäre Verkehrsüberwac
29.215
34.891
34.891
34.891
-5.676
-5.676
0
32IN70001373 - Software
65.787
7.610
65.787
65.787
0
0
0
34 - Standesamt
37.544
5.019
36.800
5.019
744
32.526
31.781
34IN70000248 - bewegliches AV
12.865
2.339
12.800
2.339
65
10.526
10.461
34IN70001625 - DV-Software
24.679
2.679
24.000
2.679
679
22.000
21.321
36 - Amt für Umweltschutz
52.578
31.647
57.631
57.631
-5.053
-5.053
0
36IN70000366 - bewegl. AV
22.400
5.587
22.400
22.400
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
29.000
20.211
29.000
29.000
0
0
0
0
2.053
2.053
2.053
-2.053
-2.053
0
1.178
3.796
4.178
4.178
-3.000
-3.000
0
12.974.554
9.339.748
12.834.443
8.853.606
140.110
4.120.948
3.980.838
-20.000
-3.400
-15.000
-15.000
-5.000
-5.000
0
37IN70000159 - bewegliches AV
24.355
11.272
24.000
24.000
355
355
0
37IN70000161 - bewegliches AV
28.720
23.643
28.000
28.000
720
720
0
1.437.324
54.282
1.439.738
80.000
-2.414
1.357.324
1.359.738
30IN70001732 - Erwerb von immateriellen Vermögen
36IN70000371 - Ertüchtig.Notbrun.zur Notwasserve
36IN70001173 - Errichtung Grundwassermessstellen
36IN70001230 - Stundenkontigent Lecos
36IN70001567 - Erwerb immaterielles Vermögen
37 - Branddirektion
37IN70000158 - Vm.-veräußerg./Einzahlg. Fw
37IN70000162 - Spezialfahrzeuge Fw
Begründung
Gem. dem Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Löschfahrzeugen für die Feuerwehr der Stadt Leipzig (VI-DS-03875-NF-02), welche in der Ratsversammlung am 21.06.2017 beschlossen wurde,
kommt es bei der Ausschreibung sowie des Auftragszuschlags zu zeitlichen Verzögerungen, sodass die Lieferung der Löschwasserfahrzeuge und somit die kassenwirksame Auszahlung erst im Jahr 2018
liegen wird. Aus diesem Grund kommt es zu den Abweichungen zwischen dem V-IST und V-IST liqui. i.H.v. rd. 1,36 Mio. €. Im Jahr 2017 werden die Auszahlungsansätze der Spezialfahrzeuge um den Anteil
der nicht fließenden FÖM i.H.v. 23 T€ gekürzt, somit stehen Auszahlungen in 2017 i.H.v. 1.439.737,88 € (auch zur Übertragung nach 2018) zur Verfügung.
37IN70000163 - Zuweisung Land Wechselladeertechn
0
0
Seite 8 von 42
0
0
0
0
0
Anlage 4
akt. Plan
37IN70000164 - Zuweisung Land Spezialausstattung
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
540.587
362.042
485.587
485.587
55.000
55.000
0
5.469
6.413
7.019
7.019
-1.550
-1.550
0
357.388
244.206
350.000
250.000
7.388
107.388
100.000
37IN70000168 - Feuerwehrzentrum Südwest
7.350.245
7.132.563
7.285.000
7.035.000
65.245
315.245
250.000
37IN70000169 - Freiwillige Feuerwehr Miltitz
525
525
0
0
525
525
0
37IN70000170 - Neubau Gruppenwache Nordost
124.197
31.599
80.000
80.000
44.197
44.197
0
37IN70000171 - Zuweisung vom Land Digitalfunk
2.000
0
0
0
2.000
2.000
0
-2.000
0
0
0
-2.000
-2.000
0
37IN70000174 - Spezialfahrzeuge RD
872.157
36.609
865.000
393.000
7.157
479.157
472.000
37IN70000176 - IRLS - Anteil RD
382.801
197.587
370.000
250.000
12.801
132.801
120.000
96
96
0
0
96
96
0
0
5.203
5.500
5.500
-5.500
-5.500
0
28.276
8.976
17.000
17.000
11.276
11.276
0
1.259.600
0
0
0
1.259.600
1.259.600
0
37IN70000166 - Baumaßnahmen Gruppenwache Süd
37IN70000167 - IRLS - Anteil FW
37IN70000173 - Vm.-veräußerg./Einzahlg. RD
37IN70000750 - Stellflächenerweit. Westwache
37IN70001185 - Stundenkontingent Lecos
37IN70001215 - Erwerb bewegliches AV
37IN70001342 - Erweiter. Gerätehaus FF Baalsdorf
Begründung
Gem. der internen Planung zum "Planungsbeschluss Neubau Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Nordost" soll die Erweiterung des Gerätehauses FF Baalsdorf nicht realisiert werden. Die Branddirektion
schätzt das V-IST bereits mit einem Mittelübertrag auf die Maßn. "Neubau Feuerwehrgerätehaus FF Nordost" (7.0001695) ein.
Die Mittel sollen komplett auf die neue Maßn. FF-Gerätehaus FFW Nordost (7.0001695) übertragen werden, somit können auch keine Mittel liquiditätswirksam unter der "alten" Maßnahme Baalsdorf laufen.
Die Vorlage wurde am 27.09.17 ins Mitzeichnungsverfahren gegeben.
Auszug STN zur DS 03888:
"Punkt 6.4 „Investitionskonzept Bauvorhaben im Brandschutz…“ sowie dem dazugehörigen Unterpunkt 6.4.2 „Neubau Feuerwehrgerätehaus FF Nordost“ ist der Planansatz 2017 aus Ermächtigungen aus
Vorjahren i.H.v. von rd. 1,26 Mio. € nicht korrekt. Für diese Maßnahme gibt es im HH-Jahr 2017 keinen Planansatz. Dies ist entsprechend anzupassen. Mit einer Vorlage aus dem internen
Mitzeichnungsverfahren im Jahr 2016 „Planungsbeschluss Feuerwehrgerätehaus Nordost…“ (s. Vorlage VI-DS-02045) ging hervor, dass die geplante Maßnahme „Baalsdorf“ verschoben werden sollte, diese
Vorlage wurde jedoch nie beschlossen. Der Planungsbeschluss ist umgehend in die DB OBM einzureichen sowie die Punkte 6.4 und 6.4.2 sind entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen."
37IN70001343 - Erwerb immat. Vm RD - Technik
126.190
13.151
126.000
13.000
190
113.190
113.000
24.666
7.011
108.000
108.000
-83.334
-83.334
0
37IN70001674 - Komplettsanierung HW-Budget Bund
134.041
171.357
236.500
0
-102.459
134.041
236.500
37IN70001675 - Komplettsanierung HW-Budget Sachs
297.918
1.008.914
120.000
0
177.918
297.918
120.000
37IN70001624 - Erwerb immat. Vm Fw
Seite 9 von 42
Anlage 4
akt. Plan
37IN70001695 - Neubau Fw.-gerätehaus FF Nordost
Verfügt
0
VIST
0
VIST liqui.
1.259.600
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
50.000
-1.259.600
VIST VIST liqui.
-50.000
1.209.600
Begründung
Gem. der internen Planung zum "Planungsbeschluss Neubau Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Nordost" soll diese Maßnahme in 2017 beginnen. Die dafür notwendigen Mittel sollen aus dem Projekt
"Erweiterung des Gerätehauses FF Baalsdorf" gedeckt werden, da diese Maßnahme nicht mehr realisiert werden soll.
Die Vorlage wurde am 27.09.17 ins Mitzeichnungsverfahren gegeben.
37IN70001771 - Erwerb immat. Vm Kat-S
0
471
500
500
-500
-500
0
37IN70001798 - Baumaßn. FW Nord d. Dislok. HW
0
3.630
11.000
11.000
-11.000
-11.000
0
37IN70001799 - Baumaßn. FW Süd d. Dislok. HW
0
23.598
31.000
31.000
-31.000
-31.000
0
13.085.210
8.469.043
13.512.012
13.512.012
-426.803
-426.803
0
41IN70000003 - Investitionszuschuss Bacharchiv
36.000
6.450
36.000
36.000
0
0
0
41IN70000014 - Investitionszuschuss Zoo GmbH
4.500.000
2.500.000
4.500.000
4.500.000
0
0
0
110.000
-179.885
110.000
110.000
0
0
0
1.530.000
1.530.000
1.530.000
1.530.000
0
0
0
41IN70000018 - Zusch. Inv. EB Theater d.J.Welt
55.000
55.000
55.000
55.000
0
0
0
41IN70000019 - Zusch. Inv. EB Gewandhaus
55.000
0
55.000
55.000
0
0
0
41IN70000020 - Zusch. Inv. EB Musikschule
70.000
37.998
70.000
70.000
0
0
0
41IN70000023 - bewegliches AV KA
13.240
11.392
16.090
16.090
-2.850
-2.850
0
41IN70000027 - Zusch. Stiftung Völkerschlacht
480.000
546.280
546.280
546.280
-66.280
-66.280
0
41IN70000028 - Zusch. Ausstattung an Fr.Träger
121.780
116.401
121.780
121.780
0
0
0
41IN70000031 - bewegliches AV
130.980
66.594
124.573
124.573
6.407
6.407
0
41IN70000033 - bewegliches AV NKM
51.010
15.767
48.160
48.160
2.850
2.850
0
41IN70000035 - bewegliches AV MAK
94.128
6.372
89.128
89.128
5.000
5.000
0
193.996
180.448
193.996
193.996
0
0
0
3.437.793
2.815.576
3.437.793
3.437.793
0
0
0
41IN70000604 - Ausstellungsbau MAK
9.080
1.264
9.080
9.080
0
0
0
41IN70000606 - Interim Thomanerchor
10.152
10.152
10.152
10.152
0
0
0
41 - Kulturamt
41IN70000016 - Zusch. Inv. EB Oper
41IN70000017 - Zusch. Inv. EB Schauspiel
41IN70000039 - Thomas Alumnat
41IN70000603 - Anker
Seite 10 von 42
Anlage 4
akt. Plan
41IN70000736 - Naturkundemuseum -Baumaßnahme
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
759.618
24.176
682.618
682.618
77.000
77.000
0
41IN70000844 - Werk II - Fördermittel
4.791
3.864
4.791
4.791
0
0
0
41IN70000847 - Theatrium Alte Salzstraße
4.225
0
4.225
4.225
0
0
0
41IN70000849 - Altes Rathaus - Baumaßnahme
100.261
99.200
100.261
100.261
0
0
0
41IN70000850 - Baumaßnahme Grassi - Komplex
382.734
9.925
382.734
382.734
0
0
0
41IN70000851 - Begegnungszentrum Wiederitzsch
22.207
22.207
22.207
22.207
0
0
0
375.000
375.000
375.000
375.000
0
0
0
41IN70001216 - Silzer-Sammlung
80.000
80.000
80.000
80.000
0
0
0
41IN70001371 - bewegl. AV Thomanerchor
76.504
24.555
76.504
76.504
0
0
0
41IN70001450 - Investitionszuschuss Die Villa
10.000
10.000
10.000
10.000
0
0
0
41IN70001546 - Mahnmal Abtnaundorf
44.116
13.744
53.616
53.616
-9.500
-9.500
0
41IN70001623 - Kunstvorhaben i.ö. Raum
15.000
14.868
15.000
15.000
0
0
0
41IN70001637 - Bandhaus 2.0, Saarländer Straße
25.000
25.000
43.000
43.000
-18.000
-18.000
0
9.025
8.584
9.025
9.025
0
0
0
278.570
38.112
700.000
700.000
-421.430
-421.430
0
42 - Volkshochschule
88.461
96.782
96.803
96.803
-8.341
-8.341
0
42IN70000083 - bewegliches AV
75.755
87.171
87.191
87.191
-11.436
-11.436
0
42IN70000085 - Grundsanierung Objekt Löhrstraße
6.822
6.822
6.822
6.822
0
0
0
42IN70001678 - Immaterielles Vermögen
5.885
2.790
2.790
2.790
3.095
3.095
0
43 - Museum der bildenden Künste
479.484
397.249
552.301
552.301
-72.817
-72.817
0
43IN70000040 - bewegliches AV
465.070
601.188
756.240
756.240
-291.169
-291.169
0
14.413
14.413
14.413
14.413
0
0
0
43IN70001001 - Nachlässe f.Kunsterwerb
0
-182.000
-182.000
-182.000
182.000
182.000
0
43IN70001603 - Nachlass Margit Christina Merkel
0
-36.352
-36.352
-36.352
36.352
36.352
0
41IN70001106 - Zuschuss Mendelssohnhaus
41IN70001682 - NKM-Lortzingstraße
41IN70001706 - Erwerb bew. AV Halle 7
43IN70000889 - Neubau MdbK, Endabrechnung
Seite 11 von 42
Anlage 4
akt. Plan
45 - Leipziger Städtische Bibliotheken
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
1.474.010
1.319.530
1.585.875
1.585.875
-111.865
-111.865
0
109.087
64.895
68.287
68.287
40.800
40.800
0
45IN70000088 - Sanierungsmaßn. Stadtbibo Wilhe
70.461
109.993
109.993
109.993
-39.533
-39.533
0
45IN70000753 - Baumaßnahme Bibliothek Plagwitz
960.345
978.941
1.037.345
1.037.345
-77.000
-77.000
0
45IN70000754 - Baumaßn. Bibliothek Südvorstadt
153.500
0
153.500
153.500
0
0
0
45IN70000875 - Sanierungsmaßn. Stadtbibl. KPII
50.849
11.317
11.317
11.317
39.533
39.533
0
3.500
3.500
3.500
3.500
0
0
0
100.000
95.619
100.000
100.000
0
0
0
26.269
55.266
101.933
101.933
-75.665
-75.665
0
29.374.302
18.147.501
20.207.924
19.951.937
9.166.378
9.422.365
255.987
71.863
98.880
133.752
133.752
-61.889
-61.889
0
745.600
690.632
840.600
840.600
-95.000
-95.000
0
0
5.740
8.610
8.610
-8.610
-8.610
0
50IN70001287 - Komm.An.Ersatzneub.FBB St.Michael
108.600
108.594
108.594
108.594
6
6
0
50IN70001409 - Eigena.NB heilp.Hort Dittes 9 SEB
850.633
850.633
850.633
850.633
0
0
0
50IN70001410 - Eigena.NB Kita beh.Kinder Plov.51
8.084
0
0
0
8.084
8.084
0
50IN70001467 - Asyl - Zweenfurther Straße 21
45.424
26.668
26.668
26.668
18.755
18.755
0
50IN70001468 - Asyl - Liliensteinstraße 1
17.893
17.762
17.762
17.762
130
130
0
50IN70001472 - Asyl - Deiwitzweg 1
67.583
58.058
58.058
58.058
9.525
9.525
0
257
0
0
0
257
257
0
50IN70001474 - Asyl - Torgauer Str. 290 Systemb.
82.000
0
0
0
82.000
82.000
0
50IN70001479 - Asyl - GU Messehalle 17
43.417
43.417
46.417
46.417
-3.000
-3.000
0
2.227
2.227
2.227
2.227
0
0
0
3.908.081
3.845.431
3.845.431
3.845.431
62.650
62.650
0
25.490
0
0
0
25.490
25.490
0
45IN70000086 - bewegliches AV
45IN70001291 - Kauf Vorlass
45IN70001462 - Ausstattung Bibliothek Plagwitz
45IN70001757 - Allg.Betriebs- und Geschäftsausst
50 - Sozialamt
50IN70000245 - bewegliches AV
50IN70001158 - Sanierg. Asyl - ÜWH Torgauer Str.
50IN70001169 - Stundenkontingent Lecos
50IN70001473 - Asyl - Gustav-Mahler-Str. 21
50IN70001480 - Asyl - Alte Messe Pavillions
50IN70001481 - Asyl - GU Messehalle 13
50IN70001493 - Asyl - GU Alte Messe(Systembauw.)
Seite 12 von 42
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
50IN70001495 - Asyl - Weißdornstraße 102
1.683.332
1.424.111
1.424.111
1.424.111
259.221
259.221
0
50IN70001528 - Asyl - GU Stötteritzer Landstraße
1.032.782
886.954
868.954
868.954
163.829
163.829
0
3.336
0
0
0
3.336
3.336
0
50IN70001535 - Asyl - GU Muldentalstraße 91-93
714.110
521.815
521.815
521.815
192.295
192.295
0
50IN70001536 - Asyl - GU Karl-Heine-Straße 22b
278.674
217.006
217.006
217.006
61.668
61.668
0
50IN70001537 - Asyl - GU Barnet-Licht-Platz(Sys)
3.053.097
2.306.645
3.053.097
3.053.097
0
0
0
50IN70001538 - Asyl - GU Dietzmannstr.(Systemb.)
8.268.501
28.001
28.001
28.001
8.240.500
8.240.500
0
50IN70001529 - Asyl - GU Hainbuchenstraße 13
Begründung
Die Realisierung des Objektes entfällt (siehe Beschlussvorlage VI-DS-02488-NF-05) Die Entschädigungszahlungen werden aus dem Ergebnishaushalt 2017 beglichen.
50IN70001550 - Asyl - GU Prager Dreieck(Systemb)
5.503.000
4.918.250
5.503.000
5.503.000
0
0
0
56.673
30.000
30.000
30.000
26.673
26.673
0
50IN70001554 - Asyl - GU Auenseestr. 31-33
1.010.693
876.020
876.020
876.020
134.673
134.673
0
50IN70001560 - Asyl - Höltystraße 51
1.555.987
1.166.276
1.555.987
1.300.000
0
255.987
255.987
50IN70001561 - Asyl - Deutscher Platz
34.593
0
0
0
34.593
34.593
0
50IN70001562 - Notunterkunft Asyl Nr. 8
10.072
0
0
0
10.072
10.072
0
50IN70001696 - Komm. Anteil Kita Plovdiver Str.
14.400
14.400
14.400
14.400
0
0
0
50IN70001697 - Komm. Anteil Philipuskirche
10.000
0
10.000
10.000
0
0
0
50IN70001698 - Komm.Ant. Kirchgemeinde Bethanien
10.000
9.980
9.980
9.980
20
20
0
50IN70001700 - Komm.Ant. Außenwohngr. Prager Str
1.100
0
0
0
1.100
1.100
0
50IN70001701 - Komm.Ant. Wohneinrichtg. H.Wagner
8.800
0
8.800
8.800
0
0
0
148.000
0
148.000
148.000
0
0
0
87.948.606
15.475.196
93.117.149
84.281.062
-5.168.542
3.667.545
8.836.087
51IN70000120 - bewegliches AV
61.727
0
61.727
50.000
0
11.727
11.727
51IN70000127 - bewegliches AV
954
0
0
0
954
954
0
51IN70000131 - bewegliches AV
20.500
7.539
20.500
10.000
0
10.500
10.500
50IN70001552 - Asyl - Sanitärcontainer
50IN70001702 - Komm.Ant. Kita F.-Dittes-Straße
51 - Amt für Jugend, Familie und Bildung
Seite 13 von 42
Anlage 4
akt. Plan
51IN70000135 - bewegliches AV (Horte)
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
99.155
15.177
97.400
79.250
1.755
19.905
18.150
799.348
137.016
467.198
465.081
332.150
334.267
2.117
1.014.724
-760.835
740.079
750.000
274.645
264.724
-9.921
51IN70000143 - Kita Konradstr. 70
12.816
6.090
7.267
0
5.550
12.816
7.267
51IN70000144 - Kita, An der Lehde 12
98.666
58.828
58.828
32.000
39.838
66.666
26.828
51IN70000145 - Ringstr. 4
35.297
25.414
25.414
10.000
9.883
25.297
15.414
51IN70000146 - Kita Lichtenbergweg/Plang Neubau
508
508
508
0
0
508
508
51IN70000147 - Kita Tschaikowskistraße 28
139
0
0
0
139
139
0
8.118
0
0
0
8.118
8.118
0
0
-163.258
0
0
0
0
0
4.920
-108
0
0
4.920
4.920
0
51IN70000151 - Wasserstraße 18
27.347
22.676
22.694
0
4.653
27.347
22.694
51IN70000288 - 120. Grundschule - Brandschutz
38.920
18.222
18.222
4.118
20.698
34.802
14.104
1.010
0
0
0
1.010
1.010
0
13.905
0
0
0
13.905
13.905
0
51IN70000292 - BSZ 11 - Brandschutz
2.017
2.017
2.017
2.017
0
0
0
51IN70000294 - Schule Portitz - Brandschutz
8.844
2.420
2.420
2.420
6.424
6.424
0
51IN70000295 - K.-Liebknecht-Schule-Brandschutz
1.382
1.382
1.382
0
0
1.382
1.382
51IN70000297 - 21. Schule - Brandschutz
3.204
3.004
3.004
0
200
3.204
3.004
21.003
14.270
14.270
4.331
6.734
16.672
9.938
51IN70000303 - 20. Schule - Brandschutz
8.254
7.902
7.902
7.902
352
352
0
51IN70000312 - SH F.-A.-Brockhausschule
1.562
0
0
0
1.562
1.562
0
51IN70000313 - SH Schule Portitz
2.224
0
0
0
2.224
2.224
0
1.076.462
264.760
1.041.178
600.955
35.284
475.507
440.223
522.641
201.103
398.641
200.000
124.000
322.641
198.641
51IN70000138 - bewegliches AV (JA)
51IN70000142 - Kita Reichelstr. 5, Sanierung
51IN70000148 - Kita G.-Große-Str. 1a
51IN70000149 - Investzuschuss an freie Träger
51IN70000150 - Zuweisung vom Land
51IN70000289 - 16. Schule - Brandschutz
51IN70000290 - FS Pestalozzi-Schule -Brandschutz
51IN70000302 - L.-Voigt-Schule - Teilsanierung
51IN70000315 - bewegliches AV
51IN70000317 - Neubau 3. GS mit 3-Feldhalle
Seite 14 von 42
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
51IN70000319 - Raumsys.Schule Böhlitz-Ehrenberg
25.677
0
25.677
25.677
0
0
0
51IN70000320 - E.-Kästner-Schule
27.264
1.375
1.375
1.375
25.889
25.889
0
51IN70000321 - P.-Neruda-Schule
64.521
13.679
13.679
4.623
50.843
59.898
9.055
857.791
622.520
1.008.899
398.531
-151.108
459.260
610.368
51IN70000324 - 68.Schule
48.657
17.692
17.692
17.692
30.965
30.965
0
51IN70000325 - 68. Schule, Sporthallenneubau
78.807
36.577
36.577
200
42.230
78.607
36.377
51IN70000326 - bewegliches AV
7.368
0
6.200
6.200
1.168
1.168
0
51IN70000330 - bewegliches AV
711.002
178.897
700.618
397.704
10.384
313.298
302.914
51IN70000332 - Humboldtschule
80.208
38.500
38.500
36.500
41.708
43.708
2.000
51IN70000333 - W.-Ostwald-Schule
27.720
27.720
27.720
0
0
27.720
27.720
51IN70000334 - A.-Ph.-Reclam-Schule
85.379
9.970
10.000
10.000
75.379
75.379
0
138.084
65.615
133.469
133.469
4.614
4.614
0
52.526
13.809
14.819
4.500
37.707
48.026
10.319
51IN70000337 - bewegliches AV
828
0
0
0
828
828
0
51IN70000339 - bewegliches AV
439.929
178.715
431.346
341.050
8.583
98.879
90.296
51IN70000341 - bewegliches AV
19.682
18.944
18.944
18.944
738
738
0
51IN70000343 - bewegliches AV
29.059
26.512
28.232
28.232
827
827
0
51IN70000345 - bewegliches AV
70.794
7.914
67.992
17.350
2.802
53.444
50.642
51IN70000347 - bewegliches AV
39.118
2.496
20.700
20.700
18.418
18.418
0
51IN70000349 - Albert-Schweitzer-Schule
40.072
22.051
22.051
0
18.021
40.072
22.051
51IN70000350 - bewegliches AV
106.831
11.896
56.831
56.831
50.000
50.000
0
51IN70000352 - bewegliches AV
1.903
0
900
900
1.003
1.003
0
51IN70000354 - bewegliches AV
8.142
4.886
6.618
6.618
1.524
1.524
0
51IN70000356 - bewegliches AV
4.037
2.943
3.734
3.734
303
303
0
51IN70000358 - bewegliches AV
21.500
2.989
25.000
25.000
-3.500
-3.500
0
51IN70000322 - bewegliches AV
51IN70000335 - I.-Kant-Schule
51IN70000336 - Reclam-Schule, Neubau 3-Feld-SH
Seite 15 von 42
Anlage 4
akt. Plan
51IN70000568 - SH W.-Hauff-Schule, Teilsanierung
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
159.624
101.560
101.560
56.042
58.065
103.582
45.517
2.894
1.806
1.806
0
1.088
2.894
1.806
0
-37.279
0
0
0
0
0
51IN70000663 - 2.GS am Standort E.-Zeigner-Schu.
40.132
8.484
8.484
0
31.648
40.132
8.484
51IN70000664 - Energet.San.Schulgeb.B.-Göring-St
1.021.070
795.097
921.070
2.782.670
100.000
-1.761.600
-1.861.600
51IN70000629 - Kita Louis-Fürnberg 21
51IN70000631 - Investzuschuss fr.Tr. (Ausstattg)
Begründung
Die „fiktiven“ Mehreinzahlungen resultieren aus der Abweichung des Fördermittelbescheides zur Haushaltplanung. Die Planung erfolgte in Jahresscheiben, die Fördermittelbescheidung für das Förderprogramm
VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum und ist damit vollständig im laufenden Haushaltsjahr abzubilden. Der tatsächliche Abruf der Fördermittel erfolgt jedoch noch nicht
im laufenden Haushaltsjahr, daher begründet sich die Abweichung zum V-IST liquiditätswirksam.
51IN70000665 - Neubau Sportpbersch.m.Dreifeldh.
8.607.419
6.323.895
8.607.413
8.832.240
5
-224.821
-224.826
51IN70000675 - Zusf.Kollwitz-Schul-Standort RIWA
-196.984
-204.726
-196.984
-317.302
0
120.318
120.318
672.504
579.554
1.572.504
1.310.000
-900.000
-637.496
262.504
5.424.305
5.136.798
5.889.309
4.647.818
-465.003
776.488
1.241.491
51IN70000680 - Neubau GS+Hort in Lindenau
51IN70000691 - Sanier. Ratzelstr. (eh.55.Schule)
Begründung
Die Baumaßnahme wurde 11/2015 begonnen.
Mit Änderung zum Baubeschluss (VI-DS-03987 Beschluss RV 17.05.2017) wurden Mehrkosten i.H. von 2,5 Mio € sowie eine Risiko von 500 T€ bestätigt. Diese begründen sich aus Auflagen aus der
Baugenehmigung, Leistungserweiterung aus unerwarteten Bautenzustände, unverhältmäßig hohe Ausschreibungsergebnisse und Leistungserweiterungen durch geänderte Aufgabenstellungen. Weiterhin
musste die Rohbauleistungen nach Kündigung neu ausgeschrieben werden.
Die Deckung der Mehrkosten erfolgt i.H. von 300 T€ aus zusätzlichen Fördermitteln; 2,2 Mio. € die im Rahmen der verwaltungsintenernen Änderung zum Haushaltsplan 2017/2018 haushaltsneutral
umgewidmet wurden und i.H. von 465 T€ aus der Bestätigung überplanmäßiger Auszahlungen.
Die Prognose für den Fertigstellungstermin liegt jetzt bei 06/2018.
Die Mittel werden zur Weiterführung und Fertigstellung komplett benötigt, die Abfinanzierung erfolgt nach Bautenstand und Rechnungslegung. Die Restmittel sind vollständig nach 2018 zu übertragen.
51IN70000698 - Schulstandort Ihmelstraße - OS
1.133.503
868.699
1.133.503
803.505
0
329.998
329.998
448
448
448
0
0
448
448
7.113
2.223
2.223
0
4.889
7.113
2.223
51IN70000702 - 85. Schule - Brandschutz
16.289
11.456
11.456
3.552
4.833
12.737
7.905
51IN70000704 - 91. Schule - Brandschutz
3.142
7.628
7.628
0
-4.485
3.142
7.628
51IN70000709 - Helmholtz-Schule - Brandschutz
186.672
169.677
186.672
186.672
0
0
0
51IN70000711 - W.-Hauff-Schule - Brandschutz
37.180
4.244
4.244
0
32.935
37.180
4.244
51IN70000699 - Raumoptimierung Schiller-Schule
51IN70000701 - Brockhaus-Schule Haus 2-Brandsch.
Seite 16 von 42
Anlage 4
akt. Plan
51IN70000714 - 120.Schule-Energetische Sanierung
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
318.050
0
0
0
318.050
318.050
0
51IN70000715 - 9. Schule - Brandschutz
24.662
2.560
2.560
2.560
22.103
22.103
0
51IN70000718 - W-Heisenberg-Schule,Komplexsanier
18.502
0
0
0
18.502
18.502
0
51IN70000719 - Neue Nikolaischule, Innensanierun
12.039
3.440
3.440
0
8.599
12.039
3.440
51IN70000720 - 60.Schule, Erweit.bau Schule/Hort
300.000
286.452
300.000
300.000
0
0
0
51IN70000721 - Einrichtung Gym. Bornaische Str.
107.900
23.598
23.598
1.100
84.303
106.800
22.498
51IN70000724 - Herrichtung ehemalige 57. Schule
732
0
0
0
732
732
0
1.430.621
2.049.679
2.267.121
800.000
-836.500
630.621
1.467.121
51IN70000756 - OFT Klingenthaler Str.14
Begründung
Per 1. Änderung zum Baubeschluss (VI-DS-03562-DS-03 Beschluss RV vom 21.06.2017) wurde die geplante Jahresscheibe 2018 i.H.v. 609.000 € im Vorgriff in 2017 bereitgestellt.
Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber im Objekt Klingenthaler Straße.
Der Realisierungsablauf für den OFT erstreckt sich geplant bis 2018.
51IN70000757 - Rathenaustr. 21
7.972
7.972
7.972
0
0
7.972
7.972
21.685
13.546
13.546
1.000
8.139
20.685
12.546
4.434
4.434
4.434
0
0
4.434
4.434
23.676
12.534
12.534
0
11.142
23.676
12.534
5.696
263
306
0
5.390
5.696
306
67.825
4.504
4.504
4.504
63.321
63.321
0
51IN70000857 - FÖS Pestalozzi, Fassadendämmung
5.897
0
0
0
5.897
5.897
0
51IN70000858 - BSZ 10
8.000
0
0
0
8.000
8.000
0
51IN70000859 - BSZ 9
9.555
1.864
1.864
0
7.691
9.555
1.864
51IN70000861 - Schule am Auwald KP II
5.338
0
0
0
5.338
5.338
0
647
18
18
0
629
647
18
51IN70000863 - BSZ 11 KP II
1.325
1.325
1.325
0
0
1.325
1.325
51IN70000864 - 172. Schule KP II
9.641
0
0
0
9.641
9.641
0
51IN70000759 - Kita Bornaische Str.184, Neubau
51IN70000762 - F.-Bosse-Str 19/21
51IN70000767 - Kita Gohliser Str. 6, Neubau
51IN70000853 - Leipzig-Kolleg - KP II
51IN70000854 - A.-Diesterweg-Schule KP II
51IN70000862 - Nachbarschaftsschule KP II
Seite 17 von 42
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
51IN70000865 - Oeser-Schule KP II
9.249
0
0
0
9.249
9.249
0
51IN70000866 - Schule Portitz KP II
22.681
0
0
0
22.681
22.681
0
51IN70000867 - Chr.-Arnold-Schule KP II
36.724
0
0
0
36.724
36.724
0
793
0
0
0
793
793
0
3.318
0
0
0
3.318
3.318
0
51IN70000876 - Vorplanung von Kindertagesstätten
253.800
1.839
103.418
103.418
150.383
150.383
0
51IN70000877 - Kita F.-Rhode-Str. 17
461.427
68.391
70.000
70.000
391.427
391.427
0
51IN70000880 - Kita G.-Freytag-Straße 33a
4.375
0
0
0
4.375
4.375
0
51IN70000881 - Kita Eisenbahnstraße 52
9.147
9.147
9.147
3.000
0
6.147
6.147
51IN70000883 - Kita Lerchenrain
2.830
0
0
0
2.830
2.830
0
280.378
22.097
30.378
20.097
250.000
260.281
10.281
1.122
0
0
0
1.122
1.122
0
931
549
550
550
381
381
0
51IN70000897 - 157. Schule Sporthallensan., KPII
5.724
0
0
0
5.724
5.724
0
51IN70000900 - Stötteritzer Straße 1 KP II
1.350
1.350
1.350
0
0
1.350
1.350
51IN70000904 - KITA Sternwartenstraße 30 KP II
1.150
1.150
1.150
0
0
1.150
1.150
51IN70000905 - KITA Seidelstraße 1-3 KP II
950
950
950
0
0
950
950
51IN70000907 - Kita Holsteinstraße 62 KP II
1.000
1.000
1.000
1.000
0
0
0
51IN70000915 - KITA J.-Schmittchen-Weg KP II
1.500
1.500
1.500
0
0
1.500
1.500
51IN70000917 - KITA fr.Träger Zingster Str.2KPII
5.806
1.350
1.350
0
4.456
5.806
1.350
300.000
0
25.000
0
275.000
300.000
25.000
51IN70000921 - KITA fr.Tr. K.-Tuch.-St.10-12KPII
743
743
743
0
0
743
743
51IN70000922 - KITA fr.Tr. Tarostr. 17/19 KP II
950
950
950
0
0
950
950
5.608
0
0
0
5.608
5.608
0
51IN70000868 - 21. Schule KP II
51IN70000869 - F.-Mehring-Schule SH KP II
51IN70000885 - Kita Erich-Zeigner-Allee 77
51IN70000887 - Kita Erich-Zeigner-Allee77 Freifl
51IN70000891 - Kita Engelsdorfer Straße 130
51IN70000919 - KITA fr.Tr. Breisgaustr. 21 KP II
51IN70000948 - Schule am Floßplatz, Brandschutz
Seite 18 von 42
Anlage 4
akt. Plan
51IN70000956 - Einr.Gym.i.Zent.Ost ink.2-Feld SH
Verfügt
3.586.677
VIST
4.194.948
VIST liqui.
5.075.646
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
5.640.431
-1.488.969
VIST VIST liqui.
-2.053.754
-564.785
Begründung
Mit Bestätigung der 2. Änderung des Baubeschlusses in der Ratsversammlung am 12.04.2017 (VI-DS-02532-DS-02) wurden Mehrauszahlungen in Höhe von 1,8 Mio € bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus zusätzlichen Fördermitteln i.H. von rd. 80 T€, der Maßnahme Gym. Telemannstr. i.H. von 700 T€ sowie aus Einsparungen in anderen Maßnahmen i.H. von 1,02 Mio. €.
Nunmehr konnten weitere zusätzlich Fördermittel vereinnahmt werden.
Die Schule wurde zum Schuljahresbeginn 2017/18 in Nutzung genommen. Nach Beginn der Nutzung werden noch Restleistungen und Mangelbeseitigungen zu leisten sein.
Zunächst wird eingschätzt, dass die eingestellten Mittel in voller Höhe für die Maßnahme benötigt und verausgabt werden. Ggf. nicht verbrauchte Mittel zum Jahresende sind für Restzahlungen nach 2018 zu
übertragen.
51IN70000962 - W.-Wander-Schule, H1 Brandschutz
59.971
36.928
36.928
0
23.043
59.971
36.928
51IN70000964 - 24. Schule, Brandschutz
81.315
26.822
26.822
0
54.494
81.315
26.822
2.325.867
-7.787.238
2.325.867
1.500.000
0
825.867
825.867
156.626
37.063
156.626
0
0
156.626
156.626
2.599
1.049
2.118
0
481
2.599
2.118
51IN70000971 - Kita Stollberger Straße 8
11.834
766
766
0
11.068
11.834
766
51IN70000973 - Ausstattungen Schulen/Bau (51.6)
21.500
7.621
21.500
21.500
0
0
0
51IN70000974 - Ausstattungen UVG (51.23)
5.102
3.958
8.000
6.000
-2.898
-898
2.000
51IN70000975 - Ausstattungen Elterngeld (51.24)
3.100
2.543
3.100
3.100
0
0
0
51IN70000976 - Ausstatt. Wirtsch.JH (51.14)
1.966
0
1.966
1.966
0
0
0
51IN70000977 - Ausstatt. Kinder- u. Jugendförd.
13.300
1.390
13.300
13.300
0
0
0
51IN70000978 - Ausstatt. Straßensozialarbeit
15.718
6.421
14.500
14.500
1.218
1.218
0
51IN70000979 - Ausstattungen HZE (51.32)
81.085
6.703
77.700
27.700
3.385
53.385
50.000
2.197
0
2.197
2.197
0
0
0
51IN70000985 - Einr.5-züg.Gym.,3-F.-SH/Telem.str
7.386.803
4.804.414
6.700.812
6.936.832
685.991
449.971
-236.020
51IN70000993 - OFT K.-Tucholsky-Str. 10-12 KP II
850
850
850
0
0
850
850
7.615
8.018
8.022
6.092
-408
1.522
1.930
51IN70001041 - Schule Paunsdorf, Brandschutz
66.918
2.888
2.888
0
64.030
66.918
2.888
51IN70001042 - H.-C.-Andersen-Schule, Brandsch.
23.737
29.383
30.921
50
-7.184
23.687
30.871
51IN70000965 - K.-Heine-Str. 22b, Einrichtg. Gym
51IN70000969 - Kita Seipelweg 16a/b
51IN70000970 - Kita Bisamstr. 15
51IN70000980 - Ausstattungen Allg. Sozialdienst
51IN70000995 - 74. Schule, BSM
Seite 19 von 42
Anlage 4
akt. Plan
51IN70001043 - W.-Heisenberg-Schule BSM
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
1.449.649
618.630
1.521.149
1.250.000
-71.499
199.649
271.149
148.060
65.031
65.031
0
83.029
148.060
65.031
51IN70001045 - FÖS LF Engelsd.,Riesaer Str.Brand
29.660
3.707
3.707
0
25.953
29.660
3.707
51IN70001046 - FÖS LF NST Andromedaweg, Brandsch
21.773
1.913
1.913
0
19.860
21.773
1.913
5.568
0
0
0
5.568
5.568
0
249
249
0
0
249
249
0
51IN70001059 - P.-Robeson-Schule, BS + Teilsan.
100.021
21
0
0
100.021
100.021
0
51IN70001061 - 56. Schule, BSM
646.068
600.605
646.068
300.000
0
346.068
346.068
1.478
1.602
1.602
0
-123
1.478
1.602
22.366
27.998
28.007
-118
-5.641
22.484
28.125
2.208.789
1.942.551
3.017.588
2.762.555
-808.799
-553.765
255.034
46.645
12.372
12.372
0
34.274
46.645
12.372
931.487
-1.070.355
780.540
1.100.000
150.947
-168.513
-319.460
1.569.156
4.437.354
1.569.156
3.385.000
0
-1.815.844
-1.815.844
51IN70001044 - Gym. Engelsdorf, Brandschutz
51IN70001047 - FÖS Garskestr.19, Brandschutz
51IN70001050 - Kita fr.Träger Gersterstr.9 KP II
51IN70001065 - H.-Pestalozzi-Schule, Brandschutz
51IN70001067 - G.-Schumann-Schule, BSM
51IN70001069 - Reaktivierung C.F.-Weiße-Schule
51IN70001075 - Schule Seehausen, Brandschutz
51IN70001077 - Schule Böhl.-Ehrenb., Brandschutz
51IN70001078 - Reaktivierung Opferweg
Begründung
Die „fiktiven“ Mehreinzahlungen resultieren aus der Abweichung des Fördermittelbescheides zur Haushaltplanung. Die Planung erfolgte in Jahresscheiben, die Fördermittelbescheidung für das Förderprogramm
VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum und ist damit vollständig im laufenden Haushaltsjahr abzubilden. Der tatsächliche Abruf der Fördermittel erfolgt jedoch noch nicht
im laufenden Haushaltsjahr, daher begründet sich die Abweichung zum V-IST liquiditätswirksam.
51IN70001080 - Schule Liebertwolkwitz, Brandsch.
7.118
5.807
5.807
0
1.311
7.118
5.807
33.005
36.199
36.199
10.000
-3.195
23.005
26.199
150.000
0
150.000
50.000
0
100.000
100.000
51IN70001083 - C.-Arnold-Schule, Brandschutz
6.712
1.837
1.837
0
4.875
6.712
1.837
51IN70001086 - A.-Bebel-Schule, Brandschutz
45.147
45.614
58.783
20.000
-13.636
25.147
38.783
689.277
292.512
689.277
450.000
0
239.277
239.277
51IN70001089 - N. Nikolaischule, Brandschutz
37.529
29.137
29.137
660
8.392
36.869
28.477
51IN70001090 - J.-Kepler-Schule, Brandschutz
330.216
7.821
246.484
15.700
83.732
314.516
230.784
51IN70001081 - H.-Mann-Schule, BSM
51IN70001082 - Zusammenführ. Schule Stahmeln
51IN70001088 - 66.Schule,energet.San.Komarowstr.
Seite 20 von 42
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
51IN70001091 - M.-Klinger-Schule, Brandschutz
19.108
10.343
10.343
2.242
8.765
16.866
8.101
51IN70001092 - Lindenhofschule, Fös
10.045
7.567
10.045
10.045
0
0
0
51IN70001093 - FÖS Grünau, Brandschutz
27.874
2.977
2.977
2.977
24.897
24.897
0
51IN70001094 - BSZ 1, Dachsstr., Brandschutz
3.282
3.115
3.115
0
167
3.282
3.115
51IN70001095 - K.-Heine-Schule, Brandschutz
37.550
2.684
2.684
0
34.866
37.550
2.684
51IN70001096 - BSZ 7, An d. Querbr., Brandschutz
34.794
3.483
3.483
0
31.311
34.794
3.483
1.284.271
1.163.478
1.324.271
1.500.000
-40.000
-215.730
-175.730
51IN70001098 - BSZ 12, BSM
531.056
435.295
531.056
531.056
0
0
0
51IN70001104 - Zentr. Planungsmittel - Schulbau
708.569
288.106
708.569
120.000
0
588.569
588.569
51IN70001145 - Campus Grünau Energet.2 Feld-Spor
227.862
77.852
80.000
80.000
147.862
147.862
0
51IN70001152 - Grünauer Allee 18
4.032
0
0
0
4.032
4.032
0
51IN70001153 - Tarostraße 17/19
12.000
12.000
0
0
12.000
12.000
0
51IN70001162 - Schule Connewitz(54. Schule)KP II
1.295
1.295
1.295
0
0
1.295
1.295
51IN70001163 - 46. Schule, KP II
4.492
4.492
4.492
0
0
4.492
4.492
450
0
0
0
450
450
0
14.687
11.743
11.750
11.750
2.937
2.937
0
0
5.133
5.133
5.133
-5.133
-5.133
0
51IN70001225 - Kita L.-Frank-Str.
670.464
-1.752.213
670.464
900.000
0
-229.536
-229.536
51IN70001227 - Richard-Lehmann-Str. 28-30
300.000
0
0
0
300.000
300.000
0
2.614
2.457
2.457
0
157
2.614
2.457
51IN70001352 - 31. Schule,Neubau mit 2 Feldhalle
1.248.002
429.901
898.002
500.000
350.000
748.002
398.002
51IN70001354 - 77. Schule, Kapazitätserweiterung
1.935.232
3.714.049
1.935.232
2.100.000
0
-164.768
-164.768
51IN70001355 - Ersatzneubau Kita Lindenallee 3a
554.454
-880.467
554.454
900.000
0
-345.546
-345.546
51IN70001356 - Neubau Kita Windscheidstraße 45
165.000
0
0
0
165.000
165.000
0
51IN70001359 - Kita Goldsternstraße 21
100.000
0
100.000
0
0
100.000
100.000
51IN70001097 - BSZ 7,Neustädt. Str./Inv.a.Raten
51IN70001217 - BGA Erziehungsberatungst. (51.35)
51IN70001218 - BGA Bildung (51.7)
51IN70001222 - Stundenkontingent Lecos
51IN70001341 - BSZ 12,AS Kohlgartenstr.58, Brand
Seite 21 von 42
Anlage 4
akt. Plan
51IN70001363 - Erwerb bew. Anlagevermögen
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
8.100
0
8.100
8.100
0
0
0
51IN70001376 - Spielplätze Grundschulen
91.288
77.628
141.287
90.000
-49.999
1.288
51.287
51IN70001377 - Spielplätze Kita
41.700
63.794
140.700
70.000
-99.000
-28.300
70.700
600
0
600
600
0
0
0
51IN70001406 - KH Ziolkowskistraße 25 - 25a
194.638
192.517
194.638
0
0
194.638
194.638
51IN70001408 - Schulgeb.Str.Dösner Weg 27-en.San
883.799
588.035
1.129.364
2.949.064
-245.566
-2.065.266
-1.819.700
51IN70001397 - Immaterielles Vermögen
Begründung
Die „fiktiven“ Mehreinzahlungen resultieren aus der Abweichung des Fördermittelbescheides zur Haushaltplanung. Die Planung erfolgte in Jahresscheiben, die Fördermittelbescheidung für das Förderprogramm
VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum und ist damit vollständig im laufenden Haushaltsjahr abzubilden. Der tatsächliche Abruf der Fördermittel erfolgt jedoch noch nicht
im laufenden Haushaltsjahr, daher begründet sich die Abweichung zum V-IST liquiditätswirksam.
51IN70001412 - Kita Waldkerbelstraße 2
438.744
-357.157
438.744
120.000
0
318.744
318.744
51IN70001414 - Immat. Vermögen Grundschulen
10.200
1.785
10.200
10.200
0
0
0
51IN70001415 - Immat. Vermögen Oberschulen
12.320
1.987
9.600
9.600
2.720
2.720
0
51IN70001418 - IV Gymnasien,Kollegs
7.527
3.194
7.400
7.400
127
127
0
51IN70001419 - IV Berufliche/Berufsbild.Schulen
9.000
5.885
9.000
9.000
0
0
0
51IN70001422 - IV Schulen für geistig Behinderte
600
0
0
0
600
600
0
51IN70001424 - IV Schulen zur Lernförderung
1.800
0
0
0
1.800
1.800
0
51IN70001431 - IV Elternbeiträge
2.000
0
2.000
2.000
0
0
0
51IN70001432 - IV Jugendarbeit
30.000
0
30.000
10.000
0
20.000
20.000
51IN70001433 - IV Jugendsozialarbeit
5.000
0
5.000
2.500
0
2.500
2.500
51IN70001434 - IV För.d.Erziehung in der Familie
4.000
0
4.000
2.000
0
2.000
2.000
51IN70001435 - IV Hilfe zur Erziehung
43.439
26.714
43.400
25.000
39
18.439
18.400
51IN70001436 - IV Adoption/Beistand/Vorm./Gerich
62.000
0
62.000
25.000
0
37.000
37.000
51IN70001437 - IV Kindertagesein./Kindertagespfl
88.975
81.759
88.975
81.759
0
7.216
7.216
Seite 22 von 42
Anlage 4
akt. Plan
51IN70001442 - Energet.San.An der Kotsche,78.Mar
Verfügt
941.910
VIST
-3.535.775
VIST liqui.
986.910
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
3.000.000
-44.999
VIST VIST liqui.
-2.058.090
-2.013.090
Begründung
Die „fiktiven“ Mehreinzahlungen resultieren aus der Abweichung des Fördermittelbescheides zur Haushaltplanung. Die Planung erfolgte in Jahresscheiben, die Fördermittelbescheidung für das Förderprogramm
VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum und ist damit vollständig im laufenden Haushaltsjahr abzubilden. Der tatsächliche Abruf der Fördermittel erfolgt jedoch noch nicht
im laufenden Haushaltsjahr, daher begründet sich die Abweichung zum V-IST liquiditätswirksam.
51IN70001444 - FÖS Rosenweg, Brandschutz
474.267
252.129
289.267
474.307
185.000
-40
-185.040
51IN70001445 - Schulmensa Gym. Engelsdorf
625.665
654.547
665.665
665.665
-40.000
-40.000
0
51IN70001446 - Kita Holbeinstraße
751.563
0
0
0
751.563
751.563
0
51IN70001448 - Planungsm.Erweiter.von Speiseräum
303.585
10.817
303.585
200.000
0
103.585
103.585
51IN70001459 - Edmond-Kaiser-Straße 11
110.957
81.197
110.957
110.957
0
0
0
51IN70001461 - Flex. Raumsyst. P-Neruda-Schule
28.700
28.700
28.700
0
0
28.700
28.700
51IN70001471 - energet.San.Schulgeb.Erfurter Str
808.055
-1.941.297
1.078.481
587.500
-270.426
220.555
490.981
1.003.999
966.798
1.033.999
1.033.999
-30.000
-30.000
0
51IN70001485 - Sanierg. Diderotstr. (ehem. 68.)
326.645
-1.429.059
326.645
483.426
0
-156.782
-156.782
51IN70001486 - E.-Pinkert-Schule, San. Haus II
458.611
-3.348.764
458.611
500.000
0
-41.389
-41.389
51IN70001487 - Neub.5-züg.OS+3Feld-SH Dösn.W/Sem
900.000
14.962
900.000
150.000
0
750.000
750.000
51IN70001489 - GS Liebertwolkwitz, Horterweiter.
432.979
-2.517.295
432.979
250.000
0
182.979
182.979
51IN70001490 - Ersatzneubau Schule am Adler
864.383
736.996
864.383
920.000
0
-55.617
-55.617
51IN70001491 - Schule Rückmarsdorf, Erweiter.bau
391.075
29.570
391.075
50.000
0
341.075
341.075
51IN70001496 - 1. BA Erweiterung OS Mölkau
514.390
-3.779.390
414.390
500.000
100.000
14.390
-85.610
51IN70001497 - Reaktivierung Hainbuchenstr.
0
0
40.000
0
-40.000
0
40.000
1.200.000
14.000
1.200.000
300.000
0
900.000
900.000
51IN70001502 - G.-Schumann-Schule als OS
702.510
232.004
702.510
702.510
0
0
0
51IN70001503 - Erweiterung R.-Schumann-Schule
100.000
0
100.000
30.000
0
70.000
70.000
1.629.500
1.629.500
1.629.500
1.629.500
0
0
0
48.660
48.660
48.660
48.660
0
0
0
51IN70001484 - Neue Grundschule Mitte/SO
51IN70001498 - Neub.5-züg.Gym+3Feld-SH Dösn.W/Se
51IN70001505 - Raumsystem Georg-Schumann-Sch.DAZ
51IN70001506 - Raumsystem OS Portitz (DAZ)
Seite 23 von 42
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
51IN70001510 - Raumsystem 84. Schule (DAZ)
37.460
37.460
37.460
37.460
0
0
0
51IN70001515 - Raumsystem Schule Paunsdorf (DAZ)
43.410
43.410
43.410
43.410
0
0
0
51IN70001517 - Campus Grünau
281.596
99.073
281.596
115.000
0
166.596
166.596
51IN70001519 - Gym. Gorkistr., neu
747.397
-3.647.860
747.397
400.000
0
347.397
347.397
51IN70001521 - Kita Th.-Neubauer-Str. 18, BS
159.801
203.445
204.801
190.000
-45.000
-30.199
14.801
0
13.005
14.100
13.000
-14.100
-13.000
1.100
51IN70001532 - Getreidegasse 4
969.371
869.809
969.370
406.000
0
563.371
563.370
51IN70001543 - Klingenthaler Str. 14/umA
419.320
307.533
421.070
-292.000
-1.750
711.320
713.070
51IN70001544 - Kita Diderotstraße 13/13a
2.821
2.355
2.821
2.821
0
0
0
51IN70001545 - Hans-Otto-Straße 2a/2b
144.608
-221.878
144.608
200.000
0
-55.392
-55.392
51IN70001568 - Kita Tarostraße 7/9
246.525
1.728
129.275
2.000
117.250
244.525
127.275
51IN70001592 - KIta A.-Nagel-Straße 1A
254.925
132.530
254.925
600.000
0
-345.075
-345.075
50.000
24.868
50.000
20.000
0
30.000
30.000
655.847
250.899
1.137.097
500
-481.250
655.347
1.136.597
51IN70001522 - soz. Einricht. Inobhutnahme umA
51IN70001593 - KIta Dahlienstraße 75
51IN70001601 - Einrichtung Am Mühlholz, umA
Begründung
Mit der 1. Änderung zum Baubeschluss, die sich aktuell im Verwaltungsverfahren befindet, sollen überplanmäßige Auszahlungen für Mehrkosten i.H. von 214 T€ sowie Zusatzkosten i.H. von 267 T€ bestätigt
werden.
Die Fertigstellung und Abrechnung der Maßnahme kann nicht wie ursprünglich geplant noch in 2017 erfolgen, sondern erst Anfang 2018, daher begründet sich die Abweichung zum V-IST liquiditätswirksam.
51IN70001639 - Ausstattung umA, Personal
10.067
0
10.067
10.067
0
0
0
51IN70001640 - Umnutzung Tauchaer Str.188 als GS
50.000
0
50.000
15.000
0
35.000
35.000
138.200
-856.046
138.200
400.000
0
-261.800
-261.800
80.000
0
80.000
0
0
80.000
80.000
51IN70001658 - Erweiterung Schule Wiederitzsch
800.000
630.360
783.000
750.000
17.000
50.000
33.000
51IN70001660 - Innere San. Schule Erfurter Str.
600.000
292.314
600.000
300.000
0
300.000
300.000
51IN70001661 - Campus inn. San. Klinger-SchuleH1
400.000
187.770
400.000
400.000
0
0
0
51IN70001651 - Schule am Auwald, Mensa
51IN70001656 - Neubau 2-FH Schule am Weißeplatz
Seite 24 von 42
Anlage 4
akt. Plan
51IN70001662 - Inn. San,. Schule Dösner Weg 27
Verfügt
0
VIST
-1.307.951
VIST liqui.
0
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
1.400.000
0
VIST VIST liqui.
-1.400.000
-1.400.000
Begründung
Die „fiktiven“ Mehreinzahlungen resultieren aus der Abweichung des Fördermittelbescheides zur Haushaltplanung. Die Planung erfolgte in Jahresscheiben, die Fördermittelbescheidung für das Förderprogramm
VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum und ist damit vollständig im laufenden Haushaltsjahr abzubilden. Der tatsächliche Abruf der Fördermittel erfolgt jedoch noch nicht
im laufenden Haushaltsjahr, daher begründet sich die Abweichung zum V-IST liquiditätswirksam.
51IN70001663 - Campus 94. Schule Inn. Sanierg.
400.000
148.614
400.000
400.000
0
0
0
51IN70001664 - Innere San. Schule B.-Göring-Str.
0
-918.259
0
1.400.000
0
-1.400.000
-1.400.000
Begründung
Die „fiktiven“ Mehreinzahlungen resultieren aus der Abweichung des Fördermittelbescheides zur Haushaltplanung. Die Planung erfolgte in Jahresscheiben, die Fördermittelbescheidung für das Förderprogramm
VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum und ist damit vollständig im laufenden Haushaltsjahr abzubilden. Der tatsächliche Abruf der Fördermittel erfolgt jedoch noch nicht
im laufenden Haushaltsjahr, daher begründet sich die Abweichung zum V-IST liquiditätswirksam.
51IN70001665 - Innere San. 66. Schule Komarowstr
51IN70001666 - 78. Schule Innere Sanierung
700.000
32.566
700.000
100.000
0
600.000
600.000
1.000.000
451.361
1.000.000
2.000.000
0
-1.000.000
-1.000.000
Begründung
Die „fiktiven“ Mehreinzahlungen resultieren aus der Abweichung des Fördermittelbescheides zur Haushaltplanung. Die Planung erfolgte in Jahresscheiben, die Fördermittelbescheidung für das Förderprogramm
VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum und ist damit vollständig im laufenden Haushaltsjahr abzubilden. Der tatsächliche Abruf der Fördermittel erfolgt jedoch noch nicht
im laufenden Haushaltsjahr, daher begründet sich die Abweichung zum V-IST liquiditätswirksam.
51IN70001667 - Innere San. Diderotstr. (eh. 68.)
100.000
162.555
100.000
70.000
0
30.000
30.000
51IN70001668 - energet. San. Klinger-Schule H1
367.500
-1.079.610
367.500
375.000
0
-7.500
-7.500
51IN70001669 - energet. San. Klinger-Schule H2
400.000
237.789
400.000
400.000
0
0
0
51IN70001670 - Sanierung FÖS Grünau
300.000
177.035
300.000
300.000
0
0
0
51IN70001671 - Campus Grünau Erweiterungsbau
200.000
198.390
200.000
200.000
0
0
0
51IN70001673 - energet. San. 94. Schule
351.079
-1.261.226
380.000
160.000
-28.921
191.079
220.000
1.100.000
0
0
0
1.100.000
1.100.000
0
51IN70001714 - Flexibl.Raumsystem,Lene-Voigt-Sch
Begründung
Die Budgetunterschreitung von 1,1 Mio. € resultiert aus der Zurückstellung der Maßnahme. Die Maßnahme Raumsystem Lene-Voigt-Schule wird zu Gunsten der Maßnahme Erweiterung an der Grundschule
Engelsdorf, Christoph-Arnold-Schule, zurückgestellt, die Mittel werden entsprechend gesperrt. Eine entsprechende Beschlussvorlage befindet sich in Erarbeitung.
51IN70001715 - Flexibles Raumsystem, 20.Schule
51IN70001723 - Reakti.Schulgebäude Höltystr.(OS)
1.100.000
0
1.100.000
600.000
0
500.000
500.000
0
265.755
450.000
450.000
-450.000
-450.000
0
Seite 25 von 42
Anlage 4
akt. Plan
51IN70001731 - imm. Vermögen soz. Einr. umA
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
0
0
1.150
1.150
-1.150
-1.150
0
51IN70001734 - 120.Schule Ersatzn.m.Hort+2FeldSH
200.000
0
200.000
50.000
0
150.000
150.000
51IN70001735 - Ernst-Pinkert-Sch.,NB2-FeldSH2.BA
50.000
0
50.000
25.000
0
25.000
25.000
51IN70001736 - Astrid-Lindgren-Sch.ErwSystem8AUR
60.000
0
60.000
30.000
0
30.000
30.000
51IN70001737 - 91.Schule,Erweit.Systembauw.8AUR
60.000
0
60.000
60.000
0
0
0
51IN70001738 - 172.Schule,Erweit.Systembauw.8AUR
60.000
0
60.000
60.000
0
0
0
51IN70001739 - Schuler.Alfred-Kästner-Sch.System
60.000
0
60.000
60.000
0
0
0
51IN70001740 - Schule Rückmarsdorf,Systemb.4AUR
60.000
0
60.000
60.000
0
0
0
51IN70001741 - Gesch.-Scholl-Sch.Anb.Mensa/Aula
50.000
0
50.000
50.000
0
0
0
590.000
0
590.000
0
0
590.000
590.000
51IN70001744 - 35.Schule,Erweit.in Systemb.6 AUR
90.000
0
90.000
90.000
0
0
0
51IN70001745 - A.-v.-Wiedebach-Sch.Er.System6AUR
90.000
0
90.000
90.000
0
0
0
51IN70001746 - OS Höltystraße - 2-Feld-Sporth.
280.000
0
280.000
140.000
0
140.000
140.000
51IN70001747 - J.-Kepler-Schule-Systembau 8 AUR
170.000
0
170.000
170.000
0
0
0
0
0
100.000
0
-100.000
0
100.000
51IN70001750 - Neub.Sporthalle(6-Felder)Ihmelsst
700.000
101.928
700.000
350.000
0
350.000
350.000
51IN70001751 - Unterkünfte für stationäre Hilfen
750.000
0
750.000
750.000
0
0
0
51IN70001753 - Kita Neptunweg 29
0
7.032
99.000
49.500
-99.000
-49.500
49.500
51IN70001754 - Raumsystem Schule Mölkau
0
649.885
685.585
685.585
-685.585
-685.585
0
51IN70001761 - 78. Schule, Sportpl.Zschampertaue
0
0
50.000
10.000
-50.000
-10.000
40.000
51IN70001762 - Kita Schulzeweg 11-13 Kapazitäts.
0
3.437
0
0
0
0
0
51IN70001772 - Kita-Auslagerungobj. Helenenstr.
0
0
220.000
220.000
-220.000
-220.000
0
51IN70001773 - 2. BA Erweiterung OS Mölkau
0
28.702
71.298
38.000
-71.298
-38.000
33.298
51IN70001794 - J.-Kepler-Schule, Freifläche
0
-64.931
3.300
3.300
-3.300
-3.300
0
51IN70001795 - IV Unterhaltsvorschuss
0
23.516
23.520
23.520
-23.520
-23.520
0
51IN70001742 - Wiederitzsch NB OS5-zügig+2FeldSH
51IN70001749 - 2-Feld-Sporthalle B.-Göring-Str.
Seite 26 von 42
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
51IN70001800 - bewegliches AV Smarte Schule
0
71.378
130.000
130.000
-130.000
-130.000
0
51IN70001802 - Kita Zeumerstraße 5 Ersatzneubau
0
0
150.000
150.000
-150.000
-150.000
0
51IN70001804 - "Leipzig-Kita" Hinter der Kirche
0
75.000
4.184.000
75.000
-4.184.000
-75.000
4.109.000
Begründung
Mit Beschlussfassung zur Vorlage VI-DS-04806-NF-06 "Leipzig-Kitas" in der Ratsversammlung 18.10.2017 wurden ingesamt 5 Mio. € für die Einrichtung von 13 neuen Kita's für das Haushaltsjahr 2017
bestätigt.
Bisher wurden 891 T€ objektkonkret verbucht. Die abschließende Aufteilung der Mittel konnte bisher noch nicht erfolgen, sodass der Differenzbetrag i.H. von 4,1 Mio. € zunächst pauschal auf ein Objekt
zugeordnet wurde.
51IN70001805 - "Leipzig-Kita" Richterstraße
0
75.000
75.000
75.000
-75.000
-75.000
0
51IN70001806 - "Leipzig-Kita" Bockstraße
0
75.000
75.000
75.000
-75.000
-75.000
0
51IN70001807 - "Leipzig-Kita" Ludolf-Colditz-Str
0
68.000
68.000
68.000
-68.000
-68.000
0
51IN70001808 - "Leipzig-Kita" Holzhäuser Str.
0
75.000
75.000
75.000
-75.000
-75.000
0
51IN70001809 - "Leipzig-Kita" Eigenheimstraße
0
68.000
68.000
68.000
-68.000
-68.000
0
51IN70001810 - "Leipzig-Kita" Gärtnerstraße 179
0
68.000
68.000
68.000
-68.000
-68.000
0
51IN70001811 - "Leipzig-Kita" Delitzscher Straße
0
61.000
61.000
61.000
-61.000
-61.000
0
51IN70001812 - "Leipzig-Kita" Kuhturmstraße
0
68.000
68.000
68.000
-68.000
-68.000
0
51IN70001813 - "Leipzig-Kita" Paul-Küstner-Str.
0
68.000
68.000
68.000
-68.000
-68.000
0
51IN70001814 - "Leipzig-Kita" Virchowstraße
0
61.000
61.000
61.000
-61.000
-61.000
0
51IN70001815 - "Leipzig-Kita" Herloßsohnstraße
0
61.000
61.000
61.000
-61.000
-61.000
0
51IN70001816 - "Leipzig-Kita" Kleiststraße 58
0
68.000
68.000
68.000
-68.000
-68.000
0
Seite 27 von 42
Anlage 4
akt. Plan
52 - Amt für Sport
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
5.349.416
1.687.306
5.248.761
2.999.814
100.655
2.349.602
2.248.947
47.580
38.190
70.000
70.000
-22.420
-22.420
0
152.012
159.067
191.012
160.000
-39.000
-7.988
31.012
52IN70000102 - bewegl. AV-Trainingshalle Nordanl
41.826
16.127
25.749
25.749
16.077
16.077
0
52IN70000108 - Sanierung Sporthalle Leplaystraße
126.478
126.478
126.478
0
0
126.478
126.478
4.704
4.704
4.704
0
0
4.704
4.704
52IN70000407 - Neubau 3-Feldhalle an Radrennba
119.873
88.561
119.873
0
0
119.873
119.873
52IN70000596 - Zuschüsse für Bauinvstitionen
954.158
464.000
954.158
700.000
0
254.158
254.158
52IN70000728 - SH Rabet
110.835
9.964
10.000
10.000
100.835
100.835
0
52IN70000738 - Grundsanier. WSA Schleußiger Weg
223.651
0
413.000
413.000
-189.349
-189.349
0
28.588
4.850
4.850
4.850
23.738
23.738
0
250.000
28.854
250.000
50.000
0
200.000
200.000
52IN70001048 - Sportstätten-Ausstattung
55.487
15.265
55.487
55.487
0
0
0
52IN70001049 - Sportstätten-Betriebsvorrichtunge
39.309
14.052
39.309
39.309
0
0
0
2.685
2.685
2.685
0
0
2.685
2.685
244.184
203.585
203.585
222.291
40.599
21.893
-18.706
1.183.579
-172.993
1.118.405
200.000
65.174
983.579
918.405
0
0
0
0
0
0
0
52IN70001367 - Sprintgerade Nordanlage
894.128
723.336
894.128
894.128
0
0
0
52IN70001647 - Maßnahmen öffentlichen Raum
150.000
21.705
45.000
45.000
105.000
105.000
0
52IN70001654 - Sport/ Bewegungszentrum Grünau
130.000
6.893
130.000
50.000
0
80.000
80.000
52IN70001705 - Funktionsgebäude Wurzener Str.
410.339
-68.017
410.338
40.000
0
370.339
370.338
52IN70001743 - Grundsan. Alfred-Kunze-Sportpark
180.000
0
180.000
20.000
0
160.000
160.000
52IN70000096 - bewegliches AV
52IN70000098 - bewegliches AV - MZSH ARENA
52IN70000406 - Rundlaufbahn Stadion des Friedens
52IN70000798 - SH Georg-Schumann-Straße
52IN70001036 - Grundsanierung Bahn (Radrennbahn)
52IN70001257 - Beseitigung von DIN-Mängeln
52IN70001304 - Grundsan. Sporthalle Brüderstraße
52IN70001365 - Aktionsplan Funktionsgebäude
52IN70001366 - Sporthalle Böhlitz-Ehrenberg
Seite 28 von 42
Anlage 4
akt. Plan
53 - Gesundheitsamt
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
190.296
7.069
190.296
190.296
0
0
0
23.861
6.600
23.861
23.861
0
0
0
5.500
0
5.500
5.500
0
0
0
53IN70001469 - Investitionszuschuss an Dritte
160.935
468
160.935
160.935
0
0
0
56 - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
67.899
47.044
77.255
47.044
-9.357
20.855
30.211
56IN70000092 - bewegliches AV
67.899
37.687
67.899
37.687
0
30.211
30.211
0
9.357
9.357
9.357
-9.357
-9.357
0
61 - Stadtplanungsamt
-414.992
-461.729
-435.555
-435.555
20.563
20.563
0
61IN70000074 - Investitionszuwendung an Dritte
-650.000
-650.000
-650.000
-650.000
0
0
0
15.200
8.192
12.100
12.100
3.100
3.100
0
212.817
173.088
195.354
195.354
17.463
17.463
0
6.991
6.991
6.991
6.991
0
0
0
276.211
111.978
279.211
279.211
-3.000
-3.000
0
66.734
0
66.734
66.734
0
0
0
104.477
60.550
104.477
104.477
0
0
0
62IN70000156 - Software (Immaterielles Vermögen)
25.000
1.428
25.000
25.000
0
0
0
62IN70000954 - Geoinfrastruktu r- GDI Leipzig
80.000
50.000
80.000
80.000
0
0
0
0
0
3.000
3.000
-3.000
-3.000
0
63 - Amt für Bauordnung und Denkmalpflege
2.557
0
2.557
2.557
0
0
0
63IN70000094 - bewegliches AV
2.557
0
2.557
2.557
0
0
0
19.417.434
11.696.669
18.065.812
7.064.171
1.351.622
12.353.263
11.001.641
104.911
99.195
104.911
81.500
0
23.411
23.411
6.324
938
6.324
1.000
0
5.324
5.324
385.053
0
194.853
0
190.200
385.053
194.853
53IN70000010 - bewegliches AV
53IN70001374 - Software
56IN70001721 - Stundenkontingent Lecos
61IN70000106 - bewegliches AV
61IN70000768 - Modellfläche "Urbaner Wald"
61IN70001200 - Software
62 - Amt für Geoinformation und Bodenordnung
62IN70000153 - Entschädig./Ausgleich aus Grundst
62IN70000155 - bewegliches AV
62IN70001181 - Entschädigung Verkehrsfl.bereini
64 - Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
64IN70000377 - Innenstadt
64IN70000378 - Folgemaßn. CTL, Teilobjekt Markt
64IN70000379 - Soziale Stadt Leipziger Osten
Seite 29 von 42
Anlage 4
akt. Plan
64IN70000380 - Stadtumbau Ost
Verfügt
2.978.450
VIST
1.128.863
VIST liqui.
2.858.450
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
1.097.560
120.000
VIST VIST liqui.
1.880.890
1.760.890
Begründung
Durch die zeitliche Verzögerung / Verschiebung von geplanten Maßnahmen können nicht alle für 2017 geplanten Einzahlungen erzielt werden. Dies führt dazu, dass auch die geplanten Auszahlungen nicht in
voller Höhe in Anspruch genommen werden können.
64IN70000381 - Soziale Stadt Grünau
215.188
-234.624
215.188
165.900
0
49.288
49.288
64IN70000384 - EU-Programme EFRE Ost
167.919
0
167.919
0
0
167.919
167.919
64IN70000385 - EU-Programme EFRE West
630.275
29.637
630.275
20.800
0
609.475
609.475
64IN70000386 - Georg-Schumann-Straße
1.139.646
786.989
1.049.646
358.500
90.000
781.146
691.146
64IN70000387 - SOP G.-Schwarz-Straße
255.588
450.890
465.588
149.500
-210.000
106.088
316.088
8.650
0
8.650
4.000
0
4.650
4.650
899.982
831.063
831.063
0
68.919
899.982
831.063
908
0
0
0
908
908
0
5.037
4.951
205.037
205.037
-200.000
-200.000
0
853.906
749.170
1.015.406
711.500
-161.500
142.406
303.906
-1.219.550
-3.225.690
-3.225.690
-3.225.690
2.006.140
2.006.140
0
64IN70000396 - bewegliches AV
64IN70000595 - Lindenauer Hafen
64IN70000808 - Bosehaus
64IN70000812 - Lindenau II
64IN70000982 - Innerer Süden
64IN70001253 - Einzahl. aus Vermögensveräußerung
Begründung
Einzahlungen aus Vermögensveräußerungen am Lindnauer Hafen. Auf Grund der aktuellen Entwicklung können die Einzahlungen eher als geplant erzielt werden.
64IN70001380 - Ankaufträger für Grundstücke
240.000
0
240.000
0
0
240.000
240.000
64IN70001401 - Reudnitz
147.128
269.684
722.128
217.500
-575.000
-70.372
504.628
64IN70001440 - Prager Straße
173.745
110.638
173.744
128.700
0
45.045
45.044
37.312
23.000
82.312
23.000
-45.000
14.312
59.312
1.000.850
0
1.000.850
170.250
0
830.600
830.600
64IN70001478 - Neustädter Markt
25.915
219.920
234.146
219.800
-208.231
-193.885
14.346
64IN70001482 - Plagwitz
47.519
500.413
526.819
228.300
-479.300
-180.781
298.519
64IN70001569 - Soziale Stadt Paunsdorf
21.700
-23.588
21.700
3.000
0
18.700
18.700
0
0
0
0
0
0
0
64IN70001453 - Gohlis
64IN70001475 - Parkbogen Ost - NSP
64IN70001586 - Maßn. zur Wohnungsbauförderung
Seite 30 von 42
Anlage 4
akt. Plan
64IN70001626 - Kleinzschocher
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
25.000
30.183
50.000
30.200
-25.000
-5.200
19.800
0
0
0
0
0
0
0
64IN70001628 - SSP Leipziger Osten
221.372
65.774
221.372
65.800
0
155.572
155.572
64IN70001629 - Stadtumbau Ost
965.164
790.164
965.164
491.900
0
473.264
473.264
90.500
0
90.500
90.500
0
0
0
9.988.942
9.069.099
9.189.456
5.805.614
799.486
4.183.328
3.383.842
64IN70001627 - Innenstadt
64IN70001632 - EFFRE WEST
64IN70001636 - Baumwollspinnerei Halle 7
Begründung
Auf Grund des aktuellen Baufortschritts können in 2017 nach jetzigem Kenntnisstand nur 6,6 Mio. € zahlungswirksam werden.
64IN70001688 - Neuschönefeld
0
20.000
20.000
20.000
-20.000
-20.000
0
2.244.728
1.198.233
2.171.617
1.496.861
73.111
747.867
674.756
41.942
10.514
42.642
42.642
-700
-700
0
1.038.675
633.380
1.038.675
500.000
0
538.675
538.675
65IN70000205 - Am Röschenhof
31.669
19.859
19.859
19.859
11.811
11.811
0
65IN70000210 - bewegliches AV
50.918
19.328
50.918
50.918
0
0
0
195.465
20.557
45.465
20.557
150.000
174.908
24.908
96.483
49.684
96.483
96.483
0
0
0
65IN70001449 - Modernies.Sitzungssaal/Abstimmanl
411.173
11.673
411.173
300.000
0
111.173
111.173
65IN70001530 - NRH-Umnutzung Kasematten
362.097
429.431
450.097
450.097
-88.000
-88.000
0
16.305
3.808
16.305
16.305
0
0
0
62.753.922
32.591.664
59.943.918
20.988.138
2.810.004
41.765.784
38.955.780
-5.000
0
-5.000
-5.000
0
0
0
-1.000.000
-157.150
-1.000.000
-1.000.000
0
0
0
66IN70000421 - bewegliches AV
672.202
345.148
650.000
450.000
22.202
222.202
200.000
66IN70000424 - Garagen privater Investoren
225.500
225.500
225.000
0
500
225.500
225.000
66IN70000425 - Weiterleitung Fömi an KWL
0
0
0
0
0
0
0
65 - Amt für Gebäudemanagement
65IN70000199 - bewegliches AV (Gebäudem.)
65IN70000203 - Sanierung NR/Stadthaus
65IN70000752 - Sanierung Goerdelerring
65IN70001109 - BGA Kantine
65IN70001680 - Erwerb Immaterielles Vermögen
66 - Verkehrs- und Tiefbauamt
66IN70000417 - Erschließungsbeiträge
66IN70000418 - Straßenausbaubeiträge
Seite 31 von 42
Anlage 4
akt. Plan
66IN70000430 - Stellplätze Dornberger Straße
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
8.088
8.088
8.100
8.100
-12
-12
0
0
0
0
0
0
0
0
66IN70000434 - Planungsmittel Verkehrstechnik
357.080
318.899
357.100
100.000
-20
257.080
257.100
66IN70000435 - Planungsmittel Verkehrsmanagement
412.651
0
412.650
0
1
412.651
412.650
66IN70000438 - Radverkehrsanlagen Promenadenring
150.000
0
150.000
0
0
150.000
150.000
66IN70000439 - Teslabrücke, BA I.1
888.882
603.761
657.380
318.500
231.502
570.382
338.880
27.050
27.050
27.050
27.050
0
0
0
66IN70000447 - westl.GW Miltitzer Straße
282.257
282.257
282.260
282.260
-3
-3
0
66IN70000454 - Großverkehrszeichen
226.115
99.615
226.150
100.150
-35
125.965
126.000
66IN70000455 - Schulwegsicherung
269.376
92.355
267.000
97.000
2.376
172.376
170.000
50.000
0
50.000
50.000
0
0
0
104.089
0
104.000
0
89
104.089
104.000
1.369.251
934.852
1.208.900
808.900
160.351
560.351
400.000
231.071
17.445
231.100
50.000
-29
181.071
181.100
18.152
14.652
18.150
18.150
2
2
0
886.440
875.036
886.500
100.000
-60
786.440
786.500
66IN70000516 - Lützner Straße BA 20.1
19.151
12.250
19.200
19.200
-49
-49
0
66IN70000517 - Lützner Str. BA 19
16.469
16.469
16.500
16.500
-31
-31
0
66IN70000518 - Wurzner Straße
33.482
7.871
22.250
9.250
11.232
24.232
13.000
66IN70000524 - Liebigstraße
11.513
11.513
11.500
11.500
13
13
0
1.135.971
965.321
1.134.150
921.200
1.821
214.771
212.950
132.090
146
132.100
0
-10
132.090
132.100
3.526.425
1.829.746
3.526.000
2.274.000
425
1.252.425
1.252.000
66IN70000432 - Regenwassernetz/-leitg Rückmarsdo
66IN70000442 - RBL-gekoppelte LSA-Steuerung
66IN70000474 - Beteiligung AZV Parthe
66IN70000475 - Albertbrücke im Zuge K-Heine-Str.
66IN70000497 - Rekonstruktion LSA
66IN70000501 - Folgemaßnahme CTL - TV Süd
66IN70000506 - Kn. Chemnitzer/Leinestr.
66IN70000514 - Brücke Bornaische Straße
66IN70000526 - Könneritzstraße
66IN70000528 - TV Nord zw. Leibniz- u. Löhrstr.
66IN70000529 - Antonienbrücke
Begründung
Die Schlussrechnungen zum Vorhaben stehen teilweise noch aus bzw.müssen nachverhandelt werden.
Seite 32 von 42
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
66IN70000530 - autoarme Innenstadt
10.542
9.950
10.500
10.500
42
42
0
66IN70000531 - Brücke Tauchaer Straße
25.760
-67.402
-47.250
-47.250
73.010
73.010
0
445
445
445
445
0
0
0
66IN70000535 - Höfe am Brühl
4.785
574
4.500
4.500
285
285
0
66IN70000536 - Richard-Wagner-Straße
2.238
2.238
2.250
2.250
-12
-12
0
12.384
12.384
12.400
12.400
-16
-16
0
0
-13.078
-13.100
-13.100
13.100
13.100
0
1.661.381
-617.979
368.050
368.050
1.293.331
1.293.331
0
66IN70000533 - Höfe a.Brühl TO Knoten Tröndlinri
66IN70000537 - Richard-Wagner-Platz
66IN70000538 - Lärmschutzwand B 2
66IN70000539 - B6 West/B87 v.Pittlerstr. bis S1
Begründung
Die mit ZB bewilligten Fördermittel resultieren aus der Abrechnung des Vorhabens gegenüber dem Zuwendungsgeber. Die damit vom LASuV avisierten Mehreinzahlungen sind abhängig vom finanziellen
Leistungsvermögen des Zuwendungsgebers. Sofern eine Auszahlung an die Stadt erfolgen kann, sollen diese Mittel dem durch die DB Netz AG für 2018 angekündigtem Vorhaben "EÜ Dieskaustraße" (PSP
70001687.740) noch in 2017 zur Verfügung gestellt werden (Vorlage gegenwärtig in Erarbeitung). Das Vorhaben ist im städtischen Haushalt bisher erst für 2019 geplant.
66IN70000552 - KV K.-Tauchnitz-Str.
66IN70000554 - K-Eisner-Str(A-Hoffmann-Wundtstr)
66IN70000555 - B6(neu)/B87(neu), Mittl.Ring Nord
66IN70000557 - S 38, Prager Str. in Probstheida
66IN70000559 - Miltitzer Str.v.Saturn-b.AlteDorf
66IN70000560 - S1, Anbindg.Slevogtstr.(Diderot-b
8.309
8.309
8.300
8.300
9
9
0
336.250
0
0
0
336.250
336.250
0
0
-342.216
-342.200
-342.200
342.200
342.200
0
1.113
0
1.100
1.100
13
13
0
618
-9.098
-9.100
-9.100
9.718
9.718
0
1.211.250
1.861.885
2.237.281
837.281
-1.026.031
373.969
1.400.000
Begründung
Aufgrund der beim LASuV als Fördermittelgeber vorhandenen finanziellen Situation ist trotz förderunschädlichem Baubeginns eine zwischenzeitliche amtsinterne Umverteilung von städtischen Eigenmitteln
zugunsten des Vorhabens notwendig. Siehe dazu auch den Ratsbeschluss VI-DS-03245-DS-01. Die Umsetzung des Vorhabens erstreckt sich über das Jahr 2017 hinaus. Die Auftragsvergabe erfolgt bereits ab
2017, Rechungen liegen dafür jedoch erst in 2018 vor.
66IN70000562 - Parkeinrichtungen
66IN70000570 - Ablösebeträge für Stellplätze
66IN70000571 - Einsatz Stellplatzablösebeträge
66IN70000572 - Radwege
66IN70000573 - Verkehrswichtige Straßen
65.000
65.000
65.000
65.000
0
0
0
-250.000
-478.700
-450.000
-450.000
200.000
200.000
0
300.000
120.481
399.950
399.950
-99.950
-99.950
0
1.078.549
641.478
1.068.500
468.500
10.049
610.049
600.000
446.268
176.706
180.050
180.050
266.218
266.218
0
Seite 33 von 42
Anlage 4
akt. Plan
66IN70000574 - Maßnahmen EKrG
1.580.617
Verfügt
VIST
1.101.932
VIST liqui.
1.560.600
akt. Plan - VIST
200.600
akt. Plan - VIST
liqui.
20.017
1.380.017
VIST VIST liqui.
1.360.000
Begründung
Die Endabrechnungen seitens der DB Netz AG stehen für viele Altmaßnahmen noch aus. Es existieren Kreuzungsvereinbarungen zwischen Stadt und DB Netz AG, so dass die Mittel weiterhin vorgehalten
werden müssen.
66IN70000575 - Straßen Innenstadt
1.197.560
841.073
1.131.000
231.000
66.560
966.560
900.000
66IN70000577 - Kommunale Brücken
3.189.944
2.582.761
3.191.900
1.391.900
-1.956
1.798.044
1.800.000
1.349.680
1.100.000
Begründung
Die Maßnahmen sind in der Umsetzung. Die Rechnungen werden jedoch teilweise erst im Jahr 2018 gelegt werden könen, da sich die Vorhaben bis ins nächste Jahr erstrecken.
66IN70000579 - Ingenieurbauwerke
1.658.030
141.983
1.408.350
308.350
249.680
Begründung
Die Vorhaben befinden sich in der Umsetzung bzw. der Ausschreibungsphase. Eine Beendigung erfolgt in 2018, so dass auch erst dann die Rechnungslegung vorgenommen werden kann.
66IN70000581 - Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-St
1.286.705
965.364
968.200
368.200
318.505
918.505
600.000
66IN70000582 - Brückenplanung
1.958.409
1.867.983
1.880.000
1.300.000
78.409
658.409
580.000
66IN70000583 - Planung investiver Vorhaben
1.683.558
1.551.460
1.682.600
986.600
958
696.958
696.000
66IN70000584 - Brücken Autobahn A14
694.092
156.175
644.100
0
49.992
694.092
644.100
66IN70000586 - Beitragsfähige Straßen
891.133
294.909
883.900
250.000
7.233
641.133
633.900
66IN70000587 - Straßenbau in Ortsteilen
739.298
347.439
699.000
351.000
40.298
388.298
348.000
7.483
7.483
7.500
7.500
-17
-17
0
66IN70000589 - Erneuerung von Gehwegen
260.000
54.173
250.000
100.000
10.000
160.000
150.000
66IN70000590 - Schwachstellenanalyse IP Nord
304.776
151.417
300.000
300.000
4.776
4.776
0
66IN70000593 - Lützner Straße BA 20.2
169.265
169.265
170.000
170.000
-735
-735
0
23.431
19.600
23.400
23.400
31
31
0
1.992.129
1.312.463
1.900.000
800.000
92.129
1.192.129
1.100.000
-99.816
-99.816
0
66IN70000588 - Straßenbaumaßn.(stadtbezirksbez.)
66IN70000636 - Ersatzinvest.Verkehrsmanagem.syst
66IN70000639 - Deckenbauprogramm
Begründung
Vorhaben befinden sich in der Umsetzung. Der Bau erstreckt sich bis ins Jahr 2018, erst dann können die Schlussrechnungen gelegt werden.
66IN70000641 - Leitungsdüker Brücke Str.18.Oktob
246.184
0
Seite 34 von 42
346.000
346.000
Anlage 4
akt. Plan
66IN70000642 - G-Schumann-Str. v.Delitzsch.b.Sta
66IN70000643 - FM CTL - Petersstraße, 3. BA
66IN70000645 - Neubau LSA
66IN70000653 - Brücke Straße des 18. Oktober
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
689.485
470.456
689.100
489.100
385
200.385
200.000
11.010
0
0
0
11.010
11.010
0
672.985
518.981
673.350
273.350
-365
399.635
400.000
2.787.379
2.787.120
2.787.400
0
-21
2.787.379
2.787.400
Begründung
Die Fördermittel für dieses Vorhaben konnten bisher aufgrund der finanziellen Situation beim LASuV nicht bewilligt werden. Ohne die Zuwendungen ist eine Finanzierung jedoch nicht zu gewährleisten. Das
Vorhaben verschiebt sich damit auf die Jahre 2019 ff.
66IN70000655 - Standtanteil LVB-Vorhaben
2.280.718
1.820.105
2.953.300
463.300
-672.582
1.817.418
2.490.000
Begründung
hier enthalten sind die finanziellen Mittel für das Vorhaben "Karl-Heine-Straße im Zuge der Plagwitzer Brücke". Die bauliche Umsetzung erfolgt ab 2018. Siehe dazu auch den BFB VI-DS-04438 (gegenwärtig im
Verfahren)
66IN70000908 - FöMi aus Abr. Verwendungsnachw.
66IN70000951 - FÜ Miltitzer Allee
66IN70001010 - S 78 OT Holzhausen
66IN70001015 - S 78 (ehem. B 186) Althener Str.
0
-1.299.759
-699.000
-699.000
699.000
699.000
0
5.149
-45.146
-45.150
-45.150
50.299
50.299
0
796.978
652.440
800.000
800.000
-3.022
-3.022
0
1.446.050
0
1.446.050
0
0
1.446.050
1.446.050
Begründung
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme erfolgt 2018 ff. Die Mittel werden für die finanzielle Absicherung des Vorhabens angespart
66IN70001016 - Karl-Marx-Straße
66IN70001017 - Landsberger Brücke
215.473
2.912
2.900
2.900
212.573
212.573
0
3.456.775
2.346.870
3.456.000
566.500
775
2.890.275
2.889.500
Begründung
Die Umsetzung des Vorhabens erstreckt sich bis 2018/2019. Erst danach erfolgt Rechnungslegung.
66IN70001018 - Ersatzneubau Plagwitzer Brücke
1.487.073
301.976
1.487.100
587.100
-27
899.973
900.000
66IN70001019 - Brücken G.-Schwarz-Str. I u. II
2.535.642
953.004
2.535.650
1.000.000
-8
1.535.642
1.535.650
Begründung
Die bauliche Umsetzung erfolgt ab 2020 ff. Die derzeit verfügbaren finanziellen Mittel dienen der späteren finanziellen Absicherung des Gesamtvorhabens.
66IN70001021 - Bayrischer Platz
248.650
0
248.000
0
650
248.650
248.000
66IN70001022 - Arthur-Hoffmann-Straße
718.800
0
718.000
0
800
718.800
718.000
Seite 35 von 42
Anlage 4
akt. Plan
66IN70001023 - Georg-Schwarz-Straße
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
2.256.425
1.811.402
2.256.400
1.356.400
25
900.025
900.000
349.950
0
99.500
0
250.450
349.950
99.500
81.885
81.885
81.885
81.885
0
0
0
66IN70001028 - straßenb. Anl., OT Rückmarsdorf
250.000
379.229
387.000
387.000
-137.000
-137.000
0
66IN70001030 - BGA Programmierg./Testplätze LSA
100.000
0
100.000
100.000
0
0
0
66IN70001031 - BGA Qualitätsanalyse-Tools LSA
105.324
51.639
105.300
105.300
24
24
0
66IN70001032 - Umsetz.Maßn.Verkehrsunfallkommiss
250.000
-191.928
250.000
-50.000
0
300.000
300.000
38.132
38.132
38.100
38.100
32
32
0
900.000
0
900.000
0
0
900.000
900.000
36.800
36.800
36.800
36.800
0
0
0
841.469
0
841.500
0
-31
841.469
841.500
646
646
650
650
-4
-4
0
12.817
12.817
12.800
12.800
17
17
0
66IN70001239 - Prager Straße
596.400
301.798
596.000
-400.000
400
996.400
996.000
66IN70001296 - Erikenbrücke
552.016
301.704
552.000
552.000
16
16
0
66IN70001313 - Schlachthofbrücke
792.900
0
792.900
-100
0
793.000
793.000
66IN70001320 - Brücke Johannapark
172.953
192.008
252.000
252.000
-79.047
-79.047
0
66IN70001321 - Umfeld Sportforum
217.919
32.505
217.567
-282.433
352
500.352
500.000
3.094
3.094
3.100
3.100
-6
-6
0
66IN70001375 - Straßenentwässerg. R.-Lehmann-Str
193.766
181.901
187.000
187.000
6.766
6.766
0
66IN70001382 - Software "eVergabe"
250.000
0
250.000
250.000
0
0
0
6.699
6.699
6.700
6.700
-1
-1
0
200.000
0
200.000
0
0
200.000
200.000
66IN70001026 - Koordinierung Stadttechnik
66IN70001027 - Umfeld Probsteikirche
66IN70001033 - FM CTL, Vorfeld Portikus
66IN70001110 - Kreisverkehr Hirschfeld
66IN70001128 - Lärmschutzwall B-Plan 25.1
66IN70001130 - Erschließung Markthalle
66IN70001131 - Linksabbiegespur Paunsd./Sommerf.
66IN70001178 - Grundstückszufahrten mit LSA
66IN70001337 - Freifläche Karl-Liebknecht-Straße
66IN70001399 - Gestaltung W.-Leuschner-Platz
66IN70001403 - Umfeld Bahnhof Plagwitz
Seite 36 von 42
Anlage 4
akt. Plan
66IN70001447 - Ausbau HST Gorki-/Löbauer Str.
Verfügt
1.105.000
VIST
0
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
1.105.000
0
0
1.105.000
1.105.000
Begründung
Umverteilung zum Vorhaben S1, Slevogtstraße (PSP-Element 7.0000560.700) lt. BFB VI-DS-03245-DS-01
Vorhaben wird auf 2019 ff. verschoben.
66IN70001456 - Maßnahmen Nordraum
238.994
185.673
289.000
89.000
-50.006
149.994
200.000
1.481.808
1.181.125
1.481.800
1.000.800
8
481.008
481.000
66IN70001589 - B87/B6 Kn. Delitz./Essn./Lieberm.
536.900
0
536.900
0
0
536.900
536.900
66IN70001622 - Angersiedlung Knauthain
615.000
0
615.000
0
0
615.000
615.000
66IN70001693 - Realisierung Verkehrsmanagement
30.000
0
30.000
30.000
0
0
0
66IN70001694 - Bewohnerparken Waldstraßenviertel
330.000
0
496.000
496.000
-166.000
-166.000
0
9.046
8.294
9.050
9.050
-4
-4
0
0
0
0
0
0
0
0
19.019.481
8.844.078
18.657.140
6.814.389
362.341
12.205.093
11.842.752
1.907
1.907
1.907
1.907
0
0
0
30.000
0
30.000
15.000
0
15.000
15.000
374.838
178.867
342.338
342.338
32.500
32.500
0
67IN70000262 - Ausbau Parthe-Mulde Radroute
86.945
9.254
85.006
6.560
1.940
80.385
78.445
67IN70000263 - GB Paunsdorf (Bürgerpark BA 2)
103.549
103.549
103.549
20.000
0
83.549
83.549
67IN70000264 - Südwesteil BA 5
716.595
366.625
716.595
450.000
0
266.595
266.595
67IN70000276 - Busplatz Störmthaler Str. Ausgl.m
1.838
1.838
1.838
1.838
0
0
0
67IN70000277 - Fläche Südfriedhof /Harnischstr.
3.485
393
3.485
3.485
0
0
0
3.387.668
302.905
3.387.668
-110.000
0
3.497.668
3.497.668
66IN70001565 - Brücke+Uferwand K.-Heine-Kanal22b
66IN70001711 - Polleranlagen
66IN70001752 - Investitionsprojekte allgemein
67 - Amt für Stadtgrün und Gewässer
67IN70000255 - Erweiterung Steg Schleuse Cospude
67IN70000256 - Steg Wehr Großzschocher
67IN70000258 - bewegliches AV
67IN70000279 - Wiederherstellg Flussläufe Luppe
Begründung
In 2017 werden die notwendigen Planungen fortgesetzt, um das Projekt voraussichtlich in 2018 in das Planfeststellungsverfahren zu überführen. Eine inhaltliche Projekterweiterung, die
Projektlaufzeitverlängerung sowie die Kostenentwicklung wurden mit der Vorlage VI-DS-02029 Lebendige Luppe- Projekterweiterung und Kostenentwicklung in der RV am 08.02.2017 beschlossen.
Seite 37 von 42
Anlage 4
akt. Plan
67IN70000281 - Elstermühlgraben
Verfügt
4.559.426
VIST
3.122.766
VIST liqui.
4.559.426
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
2.372.321
0
VIST VIST liqui.
2.187.104
2.187.104
Begründung
Die Zuwendung der Landesdirektion Sachsen lt. 1. Änderungsbescheid vom 22.04.2016 für die Öffnung des Elstermühlgrabens BA 3, Errichtung Grabenabschnitt TBA 3.1 wurde im Haushaltsjahr 2016
angeordnet und über die Zweckbindung in den Auszahlungen bereitgestellt. Da die Mittel in 2016 nicht Inanspruch genopmmen wurden, erfolgte die Übertragung nach 2017. Aufgrund dessen erfoglte eine
Sperrung des Planansatz 2017 in gleicher Höhe.
Mit dem 2. Änderungsbescheid vom 20.06.2017 ist die Erhöhung der Zuwendung um 253.881,18 € beschieden worden. Die Anordnung dieser Mittel erfolgt in 2017.
Mit Zuwendungsbescheid vom 28.07.2017 wurden 827.934 € für den Bau der Funkenburgbrücke, die mit dem TBA 3.1 realisiert wird, bewilligt.
Die Änderung zum Bau-und Finanzierungsbeschluss RB III-1663/04 vom 07.07.2004 für das städtische Bauvorhaben "Öffnung Elstermühlgraben, BA 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Neubau der
Funkenburgbrücke" wurde in der RV am 18.05.2016 unter VI-DS-02090 bestätigt. In Ergänzung dazu wurde die Mehrbedarfsvorlage Nr. VI-DS-03866 erstellt, welche in der RV am 18.10.2017 bestätigt wurde.
67IN70000282 - bewegliches AV
247.951
169.673
224.316
224.316
23.635
23.635
0
398
256
398
398
0
0
0
1.733
347
1.733
1.733
0
0
0
1.420.608
1.095.744
1.479.771
810.863
-59.163
609.745
668.908
186.997
5.360
186.997
38.000
0
148.997
148.997
0
51.820
0
0
0
0
0
67IN70000726 - Aufforstung Naturbad Südwest
35.919
35.919
35.919
35.919
0
0
0
67IN70000727 - Entsiegl.,Bepflanz. bfb-Gelände
50.366
16.099
50.366
50.366
0
0
0
67IN70000731 - Hochwasserschutz
238.020
198.333
238.020
190.000
0
48.020
48.020
67IN70000732 - Wassernetz 2. BA Südfriedhof
159.849
136.390
159.849
120.000
0
39.849
39.849
180
180
180
180
0
0
0
969.190
1.112.594
1.145.390
650.359
-176.200
318.831
495.031
67IN70000821 - Promenadenring
53.409
53.406
53.409
53.409
0
0
0
67IN70000822 - Anlage Ringcafe
0
-33.924
-33.924
-33.924
33.924
33.924
0
1.037
1.037
1.037
1.037
0
0
0
58.508
1.696
58.508
8.508
0
50.000
50.000
67IN70000830 - Kiebitzmark/Goldene Hufe
9.947
9.947
9.947
9.947
0
0
0
67IN70000831 - Böschungssanierung K.Heine-Kanal
4.396
3.924
4.396
4.396
0
0
0
257.461
0
257.461
103.000
0
154.461
154.461
67IN70000285 - Sanier.Krematorium SFH Kolumbariu
67IN70000670 - Abbr.Entsieg.Begrün.SW Koburger
67IN70000703 - Parkanlagen
67IN70000707 - Anger-Crottendorfer Bahnschneise
67IN70000722 - Ext.Kompensationsfläch.B-Plan 383
67IN70000734 - Wiederherstell.Mauerwerk Nordfr.
67IN70000746 - Spielplätze
67IN70000824 - Gedenkort Friedenspark
67IN70000826 - AGRA Park
67IN70000832 - Heidegraben-B-Plan 383,Regenwass.
Seite 38 von 42
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
67IN70000834 - Umtrageein.Teilungsw.Großzschoch.
3.150
3.150
3.150
3.150
0
0
0
67IN70000835 - Ausgleichsmaßn. Gewerbegeb.NO
1.739
1.739
1.739
1.739
0
0
0
67IN70000836 - Ausgleichsmaßn. B Plan 750 IP Nor
20.344
15.240
20.344
8.200
0
12.144
12.144
601
601
601
601
0
0
0
67IN70000960 - Trauerhalle Südfriedhof
195.638
189.104
195.638
195.638
0
0
0
67IN70001039 - Leichenhalle Kleinzschocher
122.134
127.216
135.634
135.634
-13.500
-13.500
0
67IN70001040 - ÖG B-Plan 69.2 Rosenmüllerstraße
144.258
144.258
144.258
144.258
0
0
0
11.822
0
11.822
11.822
0
0
0
338.353
335.362
338.353
160.000
0
178.353
178.353
0
6.323
6.323
6.323
-6.323
-6.323
0
67IN70001183 - Brachfläche Dösner Weg 16
38.179
14.080
38.179
11.500
0
26.679
26.679
67IN70001210 - Beschilderung tour. Gewässerverb.
21.850
1.850
21.850
5.000
0
16.850
16.850
131.032
87.655
131.032
105.000
0
26.032
26.032
8.100
8.074
8.074
8.074
26
26
0
67IN70001214 - Mauer Friedhof Kleinzschocher
11.894
10.310
11.894
11.894
0
0
0
67IN70001236 - bewegliches AV BgA Krematorium
20.432
5.281
20.432
20.432
0
0
0
67IN70001249 - Vermögensveräußerung
0
-1
-1
-1
1
1
0
67IN70001250 - Vermögensveräußerung
0
-1.407
-1.407
-1.407
1.407
1.407
0
67IN70001282 - Verlegung Spielplatz Zetkin-Park
44.705
2.458
44.705
-74.295
0
119.000
119.000
67IN70001283 - Sicherheitsvorr. Palmengartenwehr
61.528
346
61.528
61.528
0
0
0
67IN70001317 - Kälteanl.Leichenhalle Südfriedhof
55.078
55.078
55.078
55.078
0
0
0
67IN70001338 - Funktionserweiterung an Schleusen
96.069
72.418
96.069
58.000
0
38.069
38.069
67IN70001345 - Gärtnerunterkunft Südfriedhof
100.000
10.013
100.000
50.000
0
50.000
50.000
67IN70001458 - Geh-u.Radw.Heidegrab./Freirod.Weg
198.857
195.845
198.857
198.857
0
0
0
14.500
14.475
14.475
14.475
25
25
0
67IN70000843 - Grunderw.Ausgleichsmaßn.Neue Mess
67IN70001125 - Forstfläche an der E.-Köhn-Str.
67IN70001154 - Holzsteganlage Cosp. See Nordufer
67IN70001175 - Stundenkontingent Lecos
67IN70001212 - Filtertechnik Krematorium
67IN70001213 - Mietkauf Hakotrac 3500 DA
67IN70001549 - Mietk. Tiefenwasserbelüftungsanl.
Seite 39 von 42
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
67IN70001604 - DV Software
10.000
28.631
34.942
34.942
-24.942
-24.942
0
67IN70001605 - DV Software
5.000
0
5.000
5.000
0
0
0
400.000
33.551
0
0
400.000
400.000
0
4.001.996
535.522
3.817.984
175.989
184.011
3.826.007
3.641.996
67IN70001690 - Kapelle Friedhof Sellerhausen
67IN70001722 - Ausgleichsmaßnahmen
Begründung
Die Ausgleichsgelder sind von den Investoren in den vergangenen Haushaltsjahren eingezahlt worden. Entsprechend der getroffenen Vereinbarungen zwischen dem Investor und der Stadt Leipzig
(Städtebauliche Verträge) werden die Maßnahmen mit der Bereitstellung notwendiger Flächen nach und nach von der Stadt Leipzig umgesetzt.
Das bis 2016 geführte Bestandskonto wurde zum 31.12.2016 aufgelöst und die verbuchten Beträge in das PSP-Element 7.0001722 Ausgleichsmaßnahmen gebucht.
67IN70001797 - Absaug- u.Filteranlage Tischlerei
0
0
35.000
35.000
-35.000
-35.000
0
72 - Marktamt
24.936
27.171
24.900
24.900
36
36
0
72IN70000605 - Erwerb AV
24.936
27.171
24.900
24.900
36
36
0
Seite 40 von 42
Anlage 4
akt. Plan
80 - Amt für Wirtschaftsförderung
80IN70000398 - bewegliches AV
80IN70000678 - Revital. Altindustrie Seehausen
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
9.956.028
838.565
9.859.556
3.145.450
96.472
6.810.578
6.714.106
15.567
19.094
19.094
19.094
-3.528
-3.528
0
3.098.000
0
3.098.000
0
0
3.098.000
3.098.000
Begründung
Es ergibt sich eine Mittelverschiebung auf 2018 und 2019. Für das Gebiet Seehausen 2 musste eine komplette Neuaufstellung des B-Planes erfolgen, da in Seehausen 1 keine Fläche für Regenrückhaltung in
Anspruch genommen werden kann (Biotopschutz und Insolvenz). Weitere Gründe für eine Verschiebung waren fehlende Ausgleichsmaßnahmen (da Übertragung auf Porsche-Werkserweiterung B-Plan im Jahr
2016) und neue Auflagen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr zur Kreuzungsausbildung. Die in Seehausen 1 geplanten Investitionen werden nun in Seehausen 2 vollständig eingesetzt. Der
überarbeitete B-Plan liegt voraussichtlich im September 2017 vor, sodass der Bau- und Finanzierungsbeschluss noch in 2017 gefasst werden kann. Das Vorhaben wird unter Zuhilfenahme von GRWFördermitteln durchgeführt. Bis zum Bau- und Finanzierungsbeschluss basiert die Maßnahme auf den Vorlagen DBV-856/14 (Bauherrenamt) sowie VI-DS-03598 (Anpassung Finanzierung).
80IN70000681 - Erschl.Seehausen II Regenrückhal.
1.171.512
48.392
1.171.512
48.392
0
1.123.120
1.123.120
80IN70000688 - Erschließ.Gew.areal Nordraumkonz.
100.000
0
0
0
100.000
100.000
0
80IN70000809 - IP-Nord GE 11-13 Umverlegung 110
1.833.700
0
1.833.700
1.833.700
0
0
0
80IN70001327 - IP Nord Sanierung Tiefendrainage
1.124.264
758.277
1.124.264
1.124.264
0
0
0
80IN70001328 - GE Hans-Weigel-Str. Revitalisier.
1.612.986
12.802
1.612.986
120.000
0
1.492.986
1.492.986
Begründung
Die Entwicklung des Gewerbegebietes Hans-Weigel-Straße verschiebt sich auf die Jahre 2018 und 2019. Ursache ist eine Anpassung in der Entwurfsplanung, da statt einer Kreuzung mit Ampel ein
Kreisverkehr durch das VTA als Lösung favorisiert wurde. Nach Einholung aller Genehmigungen, einschließlich der Bauerlaubnis fremder Grundstückseigentümer, kann im Januar 2018 die Ausschreibung und
anschließend der Bau erfolgen. Das Bauvorhaben wird mit GRW-Fördermitteln umgesetzt werden. Bis zum Bau- und Finanzierungsbeschluss basiert die Maßnahme auf den Vorlagen DBV-856/14
(Bauherrenamt) sowie VI-DS-03598 (Anpassung Finanzierung). Ein Bau- und Finanzierungsbeschluss wird bis Ende 2017 erarbeitet.
80IN70001619 - Strategischer Grunderwerb
1.000.000
0
1.000.000
0
0
1.000.000
1.000.000
Begründung
Diese Grunderwerbsmittel sind für den Erwerb von innerstädtischen Gewerbegrundstücken vorgesehen. Die bisher anvisierten Grundstücke sind im Eigentum der Deutschen Bahn.
Die bisherigen Grundstücksverhandlungen konnten nicht erfolgreich abgeschlossen werden, da die Deutsche Bahn die Grundstücke derzeit nicht verkaufen möchte.
Momentan werden Ersatzkaufobjekte geprüft.
81 - Referat für Beschäftigungspolitik
112.932
47.249
112.932
106.550
0
6.382
6.382
81IN70000022 - Zusch. für Inv. Eigenbetr
59.300
0
59.300
59.300
0
0
0
81IN70000081 - bewegliches AV
53.632
47.249
53.632
47.250
0
6.382
6.382
921 - Dezernat I
24.449
25.030
25.030
25.030
-581
-581
0
921IN70000217 - bewegliches AV
24.449
25.030
25.030
25.030
-581
-581
0
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Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
liqui.
akt. Plan - VIST
VIST VIST liqui.
922 - Dezernat II
15.000
7.935
15.000
15.000
0
0
0
922IN70000219 - bewegliches AV
15.000
7.935
15.000
15.000
0
0
0
923 - Dezernat III
15.000
3.801
15.000
15.000
0
0
0
923IN70000221 - bewegliches AV
15.000
3.801
15.000
15.000
0
0
0
461.094
0
16.227
16.227
444.868
444.868
0
16.227
0
16.227
16.227
0
0
0
444.868
0
0
0
444.868
444.868
0
925 - Dezernat V
17.000
0
13.033
13.033
3.967
3.967
0
925IN70000225 - bewegliches AV
17.000
0
13.033
13.033
3.967
3.967
0
926 - Dezernat VI
16.580
0
11.500
11.500
5.080
5.080
0
926IN70000227 - bewegliches AV
16.580
0
11.500
11.500
5.080
5.080
0
927 - Dezernat VII
15.000
2.692
2.706
2.706
12.294
12.294
0
927IN70000229 - bewegliches AV
15.000
2.692
2.706
2.706
12.294
12.294
0
98 - allgemeine Finanzwirtschaft
-59.819.000
-60.259.988
-60.298.988
-60.298.988
479.988
479.988
0
-5.500.000
-6.039.997
-6.039.997
-6.039.997
539.997
539.997
0
-54.280.000
-54.219.991
-54.219.991
-54.219.991
-60.009
-60.009
0
-60.000
0
-60.000
-60.000
0
0
0
21.000
0
21.000
21.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
924 - Dezernat IV
924IN70000223 - bewegliches AV
924IN70001229 - Investitionsz.Straßenausbaubeitr
98IN70000021 - Infrastrukturpauschale II
98IN70000615 - invest. SZW
98IN70001684 - Ausleihungen St. Georg
98IN70001685 - Ausleihungen MFAG
98IN70001703 - Wertpapiere
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Anlage 5
Investitionsplan gemäß Buchstabe D Nr. 5 bzw. Nr. 6 VwV Investkraft i. V. m. § 3 Abs. 3 S. 2 Sächsisches Investitionskraftstärkungsgesetz - Budget "Sachsen"
Stadt Leipzig
Finanzieller Rahmen gem. Buchstabe B und C VwV Investkraft
Budget "Bund"
Budget "Sachsen"
Gesamtsumme
35.235.425,00 €
104.479.417,00 €
Gesamt
139.714.842,00 €
Finanzielle Übersicht Budgetinanspruchnahme
Gesamtsumme
Gesamtsumme
137.175.317,00 €
derzeit nicht untersetztes Budget
2.539.525,00 €
Budget "Bund"
35.226.650,00 €
8.775,00 €
Budget "Sachsen"
101.948.667,00 €
2.530.750,00 €
lfd. Nr.
Id-Nr.
1
3931
2
3932
3
4
3936
3942
5
3945
6
Kurztitel
meldende Kommune
Maßnahmeträger
Fördergegenstand
Summe
Bemerkungen
Zuwendung
12.000.000,00 €
Hauptfeuerwache Leipzig, BA Innere Sanierung +
Freianlagen
Altes Rathaus Leipzig, Sanierung Fassade und
Ertüchtigung Brandschutz/Elektro
Asylunterkunft Auenseestraße 31-33, Sanierung
Neue Grundschule Planungsraum Süd (B.-Göring-Str.),
BA Innere Sanierung + Freianlagen
Erweiterungsbau Grundschule Liebertwolkwitz
Leipzig
Stadt Leipzig (Branddirektion)
Sonstige Gebäude
Leipzig
Stadt Leipzig (Kulturamt)
Sonstige Gebäude
990.000,00 €
Leipzig
Leipzig
Sonstige Gebäude
Schulhausbau
1.162.500,00 €
2.411.500,00 €
Schulhausbau
3.114.650,00 €
3948
Schulstandort Opferweg 1-3 (Sanierung,
Erweiterungsneubau, Neubau Sporthalle)
Leipzig
Stadt Leipzig (Sozialamt)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Schulhausbau
7
3949
Leipzig
3951
Schulhausbau
3.404.000,00 €
9
3952
Schulhausbau
2.961.250,00 €
10
3953
Schulhausbau
5.603.100,00 €
11
3955
Schulhausbau
11.546.000,00 €
12
3956
Schulhausbau
3.620.600,00 €
13
3957
Neubau Grundschule Rolf-Axen-Straße + Sporthalle
Leipzig
Schulhausbau
11.863.125,00 €
14
3958
Erweiterungsbau Schule am Auwald, Schülermensa
Leipzig
Schulhausbau
997.500,00 €
15
3959
Leipzig
Schulhausbau
2.834.350,00 €
16
3960
Schulgebäude Diderotstraße 35 (ehem. 68.Schule),
BA Innere Sanierung + Freianlagen
Erweiterungsbau Oberschule Mölkau
Schulhausbau
4.168.150,00 €
17
3961
Leipzig
Schulhausbau
19.581.308,00 €
18
3962
Neubau + Sanierung "Campus Grünau", BA Innere
Sanierung + Freianlagen
Neubau Sporthalle am Gymnasium Gorkistraße
Schulhausbau
3.911.600,00 €
19
4052
Neubau Funkenburgbrücke (Thomasiusstraße)
Leipzig
20
4134
Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, Erweiterung BA 2.1
Leipzig
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend ,
Familie und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Stadtgrün und
Gewässer)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Schulhausbau
8
66.Schule (Grundschule Komarowstr.), BA Innere
Sanierung + Freianlagen
Erweiterungsbau 77.Schule (Grundschule) +
Brandschutz im Bestand
Schulgebäude Straße des 18.Oktober (ehem. PabloNeruda-Schule), BA Innere Sanierung + Freianlagen
78.Schule (Grundschule) und Martin-Schule (für gesitig
Behinderte), BA Innere Sanierung + Freianlagen
Neubau Grundschule Mitte/Südost (Brüderstr.) +
Sporthalle
Ernst-Pinkert-Schule (Grundschule), Sanierung Haus II
6.604.850,00 € Fördergegenstand grundsätzlich plausibel
(archäologische Baugrunduntersuchungen jedoch
nicht förderfähig)
2.565.000,00 €
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Gewässer - Zustand
Schulhausbau
Gesamtsumme
SMUL – Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
827.934,00 €
1.781.250,00 €
101.948.667,00 €
Erstellt am 15.05.2017 um 15:59:23 Uhr
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Anlage 6
Investitionsplan gemäß Buchstabe D Nr. 5 bzw. Nr. 6 VwV Investkraft i. V. m. § 3 Abs. 3 S. 2 Sächsisches Investitionskraftstärkungsgesetz - Budget "Bund"
Stadt Leipzig
Finanzieller Rahmen gem. Buchstabe B und C VwV Investkraft
Budget "Bund"
Budget "Sachsen"
Gesamtsumme
35.235.425,00 €
104.479.417,00 €
lfd. Nr.
Id-Nr.
1
3885
2
3890
3
3891
4
3893
5
3895
6
3896
7
3897
8
3898
9
3900
10
Kurztitel
Gesamt
139.714.842,00 €
meldende Kommune
Leipzig
3902
Neue Grundschule Planungsraum Süd (B.-Göring-Str.),
BA Energetische Sanierung
66.Schule (Grundschule Komarowstr.), BA
Energtische Sanierung
Schulgebäude Straße des 18.Oktober (ehem. PabloNeruda-Schule), BA Energetische Sanierung
78.Schule (Grundschule) und Martin-Schule (für geistig
Behinderte), BA Energetische Sanierung
Energetische Sanierung Schule Erfurter Str.14 (ehem.
Erich-Kästner-Schule)
Schulgebäude Diderotstraße 35 (ehem. 68. Schule),
BA Energetische Sanierung
94.Schule (Oberschule) am "Campus Grünau", BA
Energetische Sanierung
Max-Klinger-Schule (Haus I) am "Campus Grünau",
BA Energetische Sanierung
Energetische Sanierung Sporthalle Max-Klinger-Schule
am "Campus Grünau"
Sanierung Kita Reichelstraße 3/5
11
3903
Sanierung Kita Ferdinand-Rhode-Str.17
Leipzig
12
3904
Ersatzneubau Kita Lindenallee 3a
Leipzig
13
3911
Sanierung Kita Hans-Otto-Straße 2a/2b, Brandschutz Leipzig
14
3919
Sanierung Kita Arthur-Nagel-Straße 1, Brandschutz
Leipzig
15
3923
Energetische Sanierung 85.Schule (Grundschule)
Leipzig
16
3925
17
3927
Energetische Sanierung Haus 2 der F.-A.-Brockhaus- Leipzig
Schule (Gymnasium)
Sanierung Kita Hans-Otto-Straße 2a/2b, Gebäudehülle Leipzig
18
3928
Hauptfeuerwache Leipzig, BA Energetische Sanierung Leipzig
19
3981
Sanierung Kita Leonhard-Frank-Straße 24a/24b
Leipzig
20
4135
Sanierung Regelkita, Friedrich-Dittes-Straße 9
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
SMUL – Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
Finanzielle Übersicht Budgetinanspruchnahme
Gesamtsumme
Gesamtsumme
137.175.317,00 €
derzeit nicht untersetztes Budget
2.539.525,00 €
Maßnahmeträger
Fördergegenstand
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Branddirektion)
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Frühkindliche
Infrastruktur
Frühkindliche
Infrastruktur
Frühkindliche
Infrastruktur
Frühkindliche
Infrastruktur
Frühkindliche
Infrastruktur
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Frühkindliche
Infrastruktur
Energ. Sanierung Gebäude
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Städtischer Eigenbetrieb
Behindertenhilfe Leipzig
Frühkindliche
Infrastruktur
Frühkindliche
Infrastruktur
Gesamtsumme
Budget "Sachsen"
101.948.667,00 €
2.530.750,00 €
Budget "Bund"
35.226.650,00 €
8.775,00 €
Summe
Bemerkungen
Zuwendung
1.861.600,00 €
1.923.750,00 €
1.819.700,00 €
4.243.650,00 €
2.655.300,00 €
2.057.550,00 €
1.282.500,00 €
1.282.500,00 €
2.030.650,00 €
1.946.300,00 €
1.909.850,00 €
1.995.000,00 €
317.100,00 €
629.300,00 €
1.282.500,00 €
1.350.000,00 €
1.054.750,00 €
2.250.000,00 € Achtung: Im Rahmen der
Verwendungsnachweisprüfung ist die Einhaltung
der gültigen EnEV durch einen Sachverständigen
zu bestätigen (Unternehmererklärung nach §26a
EnEV u/bzw. nach Anlage 4a EnEV)
2.278.600,00 €
1.056.050,00 €
35.226.650,00 €
Erstellt am 15.05.2017 um 15:58:54 Uhr
Seite 1 von 1