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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1335780.pdf
Größe
2,6 MB
Erstellt
07.11.17, 12:00
Aktualisiert
13.12.17, 08:51

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05030 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: Finanzbericht zum 30.09.2017 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 13.12.2017 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Der Finanzbericht zum 30.09.2017 wird zur Kenntnis genommen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Finanzbericht 30.09.2017 Anlage 1 Übersicht EH nach Kontengruppen Anlage 2 Budgetabweichungen EH zahlungswirksam Anlage 3 Übersicht FH nach Kontengruppen Anlage 4 Budgetabweichungen FH zahlungswirksam Anlage 5 Investitionsplan VwV Investkraft Sachsen Anlage 6 Investitionsplan VwV Investkraft Bund 3/3 Stadt Leipzig Dezernat Finanzen Finanzbericht 2017 zum Stichtag 30.09.2017 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ Inhaltsverzeichnis 1 Sachstand der Haushaltsdurchführung Stichtag 30.09.2017 2017 zum 5 1.1 Vorbemerkung 5 1.2 Verfahren zum Berichtswesen 2017 5 Ergebnishaushalt 2017 7 2.1 Gesamteinschätzung 7 2.2 Aktuelle Haushaltslage 7 2.3 Veränderungen im zahlungswirksamen (zw) Bereich 8 2.4 Veränderungen im nicht-zahlungswirksamen (nz) Bereich 14 Finanzhaushalt 2017 15 3.1 Gesamteinschätzung 15 3.2 Cash Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit 16 3.3 Cash Flow aus Investitionstätigkeit 18 3.4 Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit 21 Bürgschaften und Entschuldung 22 4.1 Entschuldung 22 4.2 Kernparameter des Kredit- und Derivatportfolios 22 4.3 Bürgschaften 24 2 3 4 2 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ Anlagenübersicht Anlage 1 Querübersicht Ergebnisrechnung 2017 nach Kostenartengruppen Anlage 2 Übersicht Budgetabweichungen Ergebnishaushalt (zahlungswirksam) einschließlich Begründungen bei Abweichungen in Höhe von 200 T€ Anlage 3 Querübersicht Finanzrechnung 2017 nach Kostenartengruppen Anlage 4 Budgetabweichungen Investitionsplan einschließlich Begründungen ab Abweichen i.H. von 1 Mio. € Anlage 5 Investitionsplan VwV Investkraft Budget Sachsen Anlage 6 Investitionsplan VwV Investkraft Budget Bund 3 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ Begriffsübersicht Plan beschlossener Haushaltsplan 2017/2018 aktueller Plan beschlossener Haushaltsplan 2017/2018 Übertrag aus Ermächtigungen Vorjahre fortgeschriebener Plan aktueller Plan Erträge/Einzahlungen Deckungsfähigkeit des und einschließlich zzgl. über-/außerplanmäßige Aufwände/Auszahlungen, sowie VIST Einschätzung Jahresende voraussichtlichen Ergebnisses zum VIST liqui. Einschätzung des voraussichtlichen liquditätswirskamen Ergebnisses zum Jahresende, d.h. tatsächliche Kassenwirksamkeit im Haushaltsjahr 2017 VIST – VIST liqui. Abweichung des voraussichtlichen Ergebnisses zahlungswirksamen Budget (Ergebnishaushalt) von liquiditätswirksamen Einschätzung im der 4 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ 1 Sachstand der Haushaltsdurchführung 2017 zum Stichtag 30.09.2017 1.1 Vorbemerkung Mit dem vorliegenden Bericht informiert das Dezernat Finanzen entsprechend den bestehenden Berichtspflichten gem. § 75 Abs. 5 SächsGemO den Stadtrat sowie die Rechtsaufsichtsbehörde über die aktuelle Haushaltssituation der Stadt Leipzig zum Stichtag 30.09.2017. Die Ratsversammlung hat die Haushaltssatzung der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2017 (Doppelhaushalt 2017/2018) am 01.02.2017 mit einem Defizit i.H. von rund 38,2 Mio. € im Ergebnishaushalt beschlossen (DS-03318-DS-03). Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2017 wurden mit Bescheid vom 22.06.2017 durch die Landesdirektion Sachsen mit Auflagen genehmigt. Der Stadtrat wurde über die wesentlichen Auflagen dieses Bescheides informiert. Die damit verbundenen Folgen für die Verwaltung wurden in der Ratsversammlung im September 2017 zur Kenntnis genommen. Mit Wirkung zum 09.07.2017 wurde durch den Beigeordneten für Finanzen für das Haushaltsjahr 2017 die vorläufige Haushaltsführung gem. § 78 SächsGemO beendet und die pauschale Freigabe auf 90 Prozent erhöht. Davon ausgenommen sind Budgets mit einer bereits höheren Freigabe aufgrund vertraglicher Verpflichtungen. In Anlehnung an § 28 SächsKomHVO-Doppik wurden, mit Wirkung zum 10.07.2017, für Investitionsmaßnahmen und einzelne Budgets des Ergebnishaushaltes zur verbesserten Steuerung des Haushaltes Einzelverfügungen erlassen. Das Dezernat Finanzen hält an der bereits im Vorjahr vorgelegten, inhaltlichen Erweiterung der Vorlage zur Haushaltsdurchführung fest. Hierzu gehört u.a. ein stärkerer Fokus auf die Veränderungen im Finanzhaushalt (Cash-Flow) der Stadt Leipzig. 1.2 Verfahren zum Berichtswesen 2017 Der durch die Ratsversammlung beschlossene Haushalt stellt das Gesamtbudget dar, welches nicht überschritten werden darf. Das Gesamtbudget unterteilt sich gemäß DA 02/2012 (Budgetbildung und -bewirtschaftung für die Stadt Leipzig) in Budgets des Ergebnishaushaltes und in Investitionsbudgets. Die Verantwortung für die Einhaltung der Budgetansätze obliegt den jeweiligen Amtsleitern. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Entwicklungen, die zu einer möglichen Überschreitung des Budgetansatzes führen können, rechtzeitig analysiert und Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Mit dieser Vorlage erfolgt für das Haushaltsjahr 2017 u.a. eine Einschätzung des voraussichtlichen IST (VIST) auf Budgetebene im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt (Teilbereiche lfd. Verwaltungstätigkeit sowie Investitionstätigkeit). Soweit zur besseren Nachvollziehbarkeit Kontengruppen angegeben wurden, entsprechen diese dem Kontenplan der Stadt Leipzig gem. VwV KomHSys. Die Erhebung der Daten für das VIST wurde erneut mittels des vollautomatisierten Softwareverfahrens „Ämterframework“ durchgeführt. Hierbei wurde den Ämtern eine Erfassungsmaske zur Verfügung gestellt, in die die Daten pro Budgeteinheit einzutragen waren. Neben der Meldung der Daten erhielten die Fachämter zusätzliche Informationen zu ihren Budgets 5 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ und wurden ab einem Abweichungswert von über 200 T€ im Ergebnishaushalt und von über 1 Mio. € im Finanzhaushalt (Investitionen) automatisch zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die die Abweichungen begründenden Angaben basieren auf den der Stadtkämmerei übergebenen Stellungnahmen der Fachämter. Grundsätzlich werden Verschlechterungen (Budgetüberschreitungen) mittels eines Minuszeichens „-“ und Verbesserungen (Budgetunterschreitungen) „ohne Vorzeichen“ dargestellt. 6 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ 2 Ergebnishaushalt 2017 2.1 Gesamteinschätzung Mit der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2017 und 2018 wurden zwar separate Haushaltssatzungen bestätigt, diese stehen jedoch in einem unmittelbaren genehmigungsrelevanten Zusammenhang. Eine Genehmigung für 2017 konnte unter Beachtung des dort ausgewiesenen negativen Gesamtergebnisses von ca. 38,2 Mio. € nur erreicht werden, da das positive Ergebnis 2018 (ca. 55,7 Mio. €) mit bei der Bewertung eingeflossen ist. 2.2 Aktuelle Haushaltslage Mit dem Haushaltsplan 2017/2018 wurde für das Haushaltsjahr 2017 ein Ergebnishaushalt mit einem Volumen von rd. 1,727 Mrd. € bei einem Defizit von rd. 38,24 Mio. € beschlossen. Zum Stichtag 30.09.2017 wurden rund 1,1 Mio. € Ermächtigungen aus den Vorjahren übertragen, weshalb das geplante Defizit zu diesem Zeitpunkt 39,3 Mio. € (vgl. Anlage 1, Spalte „akt. Plan“) betrug. Nach dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen wird die Verwaltungstätigkeit der Gemeinden über Aufwendungen und Erträge in der Ergebnisrechnung dargestellt. Dabei können Erträge und Aufwendungen zahlungswirksam sein (Mieten, Steuern, Sachund Dienstleistungen etc.), aber auch nicht zahlungswirksam (Zu- und Abschreibungen, Auflösung von Sonderposten, Rückstellungen etc.). Dies bedeutet, dass die Erfassung der Daten in der Ergebnisrechnung nicht nur für zahlungswirksame Positionen, sondern auch unabhängig von der Kassenwirksamkeit erfolgt. Die Gegenüberstellung der tatsächlich geleisteten Ein- und Auszahlungen wird in der Finanzrechnung vorgenommen (vgl. Punkt 3). Aufgegliedert wird das Ergebnis in das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis. Im ordentlichen Ergebnis finden sich alle ordentlichen Erträge und Aufwendungen. Dazu zählen alle regelmäßig wiederkehrenden, planbaren Erträge und Aufwendungen, die im Rahmen der Verwaltungstätigkeit entstehen. Im Sonderergebnis werden alle außerordentlichen Erträge und Aufwendungen verbucht. Diese Positionen sind in der Regel nicht planbar und kehren auch nicht regelmäßig wieder. Nach der aktuellen Hochrechnung zum Stichtag 30.09.2017 wird eingeschätzt, dass im Ergebnishaushalt ein Defizit i.H. von 12,4 Mio. € zu verzeichnen ist. Die hieraus resultierende Verbesserung i.H. von insgesamt 26,9 Mio. € (12,4 Mio. € Defizit lt. VIST abzgl. 39,3 Mio. € Defizit lt. aktuellem Plan) aus der Haushaltsdurchführung resultiert aus • positiven Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich i.H. von 13,7 Mio. € sowie • positiven Veränderungen im nichtzahlungswirksamen Bereich i.H. von 13,2 Mio. €. 7 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ Veränderung zum akt. Planansatz Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich (vgl. Punkt 2.2) Veränderungen im nicht-zahlungswirksamen Bereich (vgl. Punkt 2.3) 13,7 Mio. € 13,2 Mio. € Veränderungen gesamt 26,9 Mio. € Defizit lt. akt. HH-Plan (einschließlich Ermächtigungsübertrag per 30.09.17) -39,3 Mio. € prognostiziertes Defizit ErgHH -12,4 Mio. € Eine Übersicht über die Ergebnisrechnung zum Stand 30.09.2017, sortiert nach Kostenartengruppen, kann der Anlage 1 entnommen werden. Die Analyse zur Haushaltsdurchführung 2017 zum Stand 30.09.2017 ist eine stichtagsbezogene Darstellung der Haushaltssituation. Die künftige „tatsächliche“ Entwicklung ist von einer Vielzahl noch nicht abschätzbarer Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren abhängig. 2.3 Veränderungen im zahlungswirksamen (zw) Bereich Die unter Punkt 2.1 genannten Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich ergeben sich im Wesentlichen aus den nachstehenden Budgetüberschreitungen bzw. Budgetunterschreitungen: („-„ Verschlechterung/“+“ Verbesserung) Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich OBM 01 - GB OBM/Stadtrat Abweichungen absolut VIST - akt. Plan (Zuschuss) -2.250 T€ 60 T€ 02 - GB OBM II -2.310 T€ ohne Dezernat -21 T€ 13 - Gesamtpersonalrat 14 - Rechnungsprüfungsamt 0 T€ -21 T€ 19 - Personalrat Stadtverwaltung 0 T€ 801 - Schwerbehindertenvertretung 0 T€ Dezernat Allgemeine Verwaltung 15.023 T€ 10 - Hauptamt 11 - Personalamt 80 T€ 15.000 T€ 12 - Amt für Statistik und Wahlen -8 T€ 17 - Ref. f. Gleichst. Frau u. Mann -7 T€ 18 - Ref. f. Migr. und Integration -85 T€ 8 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich Abweichungen absolut VIST - akt. Plan (Zuschuss) 30 - Rechtsamt -35 T€ 34 - Standesamt 24 T€ 921 - Dezernat I 54 T€ Dezernat Finanzen -265 T€ 20 - Stadtkämmerei -99 T€ 21 - Stadtkasse -166 T€ 22 - Referat SAP 0 T€ 922 - Dezernat II 0 T€ Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport 32 - Ordnungsamt 36 - Amt für Umweltschutz 37 - Branddirektion 52 - Amt für Sport 56 - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt -4.300 T€ -991 T€ 69 T€ -1.228 T€ -567 T€ -21 T€ 67 - Amt für Stadtgrün und Gewässer -955 T€ 923 - Dezernat III -607 T€ Dezernat Kultur -899 T€ 41 - Kulturamt -374 T€ 42 - Volkshochschule -165 T€ 43 - Museum der bildenden Künste -124 T€ 45 - Leipziger Städtische Bibliotheken 72 - Marktamt 924 - Dezernat IV Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 50 - Sozialamt 51 - Amt für Jugend, Familie und Bildung 53 - Gesundheitsamt 57 - Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen 925 - Dezernat V Dezernat Stadtentwicklung und Bau 0 T€ 93 T€ -329 T€ 4.924 T€ 7.457 T€ -2.156 T€ -384 T€ 0 T€ 7 T€ -78 T€ 61 - Stadtplanungsamt 68 T€ 62 - Amt für Geoinformation und Bodenordnung 19 T€ 63 - Amt für Bauordnung und Denkmalpflege 64 - Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung 65 - Amt für Gebäudemanagement -255 T€ 282 T€ 204 T€ 9 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich Abweichungen absolut VIST - akt. Plan (Zuschuss) 66 - Verkehrs- und Tiefbauamt -263 T€ 926 - Dezernat VI -133 T€ Dezernat Wirtschaft und Arbeit 3.187 T€ 23 - Liegenschaftsamt 1.764 T€ 80 - Amt für Wirtschaftsförderung 951 T€ 81 - Referat für Beschäftigungspolitik 472 T€ 927 - Dezernat VII 0 T€ allgemeine Finanzwirtschaft -1.588 T€ 98 - allgemeine Finanzwirtschaft -1.588 T€ Projekt Unterbringung Flüchtlinge 0 T€ 928 - Projekt Unterbringung Flüchtlinge 0 T€ Gesamtsumme 13.731 T€ Detaillierte verbale Begründungen zu den einzelnen Abweichungen in der o.g. Tabelle können der Anlage 2 zu dieser Vorlage entnommen werden. Nachfolgend werden nur die wesentlichen Budgetabweichungen in den Dezernaten kurz erläutert: Geschäftsbereich OBM Die Konzessionsabgabe sowie der Gemeinderabatt für Strom sind in der Höhe verbrauchsabhängig und somit nicht konkret planbar. Abschläge werden auf Grundlage der Vorjahresergebnisse gezahlt, finale Abrechnungen erfolgen 2 Jahre später. Unter Berücksichtigung aktueller Prognosen der Stadtwerke Leipzig wird mit Mindererträgen i.H. von rd. 2,3 Mio. € gerechnet. Dezernat Allgemeine Verwaltung Im Dezernat Allgemeine Verwaltung ist zu berücksichtigen, dass dem Personalamt die zentralen Personalaufwendungen zugeordnet sind, in welchen nach aktueller Einschätzung eine Budgetunterschreitung i.H. von 14,5 Mio. € zu verzeichnen ist. Diese resultiert zum einen aus der verzögerten Besetzung von Stellen und zum anderen aus der Nichtbesetzung von Stellen in verschiedenen Bereichen (vgl. Anlage 2). Dem entgegen stehen Budgetüberschreitungen i.H. von insgesamt ca. 142 T€ aus der externen Vergabe von arbeitsmedizinischen Dienstleistungen (Budgets 11_111_ZW/53_414_ZW) und 51_364_1ZW Inobhutnahme umA i.H.von ca. 215 T€ sowie entsprechende Mindererträge im Budget 37_127_2ZW Integrierte Regionalleitstelle i. H. von ca. 450 T€. Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport Im Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport wird sich das ordentliche Ergebnis voraussichtlich um rund 4,3 Mio. € (ohne Berücksichtigung Personalaufwendungen) verschlechtern. Wesentliche Veränderungen ergeben sich aus: - einer Budgetüberschreitung im Ordnungsamt i.H. von insgesamt 990 T€. Diese resultieren einerseits aus Mindererträgen bei Buß- und Verwarnungsgeldern i.H. von ca. 600 T€ sowie bei Vollstreckungskosten i.H. von ca. 40 T€ und andererseits aus 10 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ - - - - Mehraufwendungen bei Bestattungskosten i.H. von ca. 300 T€ aufgrund gestiegener Sterbefälle Mindererträgen i.H. von über 1,2 Mio. € einerseits durch die Verzögerung bei der Inbetriebnahme der Integrierten Regionalleitstelle Leipzig IRLS für die Aufnahme des Dienstbetriebes für das Stadtgebiet Leipzig sowie des seit nunmehr 30.08.2017 aufgeschalteten Landkreises Leipzig (ca. 970 T€, im Gegenzug Personalminderaufwendungen). Des Weiteren werden aufgrund des Vorsichtsprinzips unter Anbetracht des vorläufigen Ergebnisses der Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern Mindererträge i.H. von rd. 330 T€ erwartet. im Amt für Sport einerseits Mindererträge i.H. von 100 T€ resultierend aus nicht in 2017 ertragswirksam werdenden Fördermitteln und andererseits Mehraufwendungen i.H. von 230 T€ für baulich-technische Unterhaltung Mindererträgen und Mehraufwendungen i.H. von insgesamt 955 T€ im Amt für Stadtgrün und Gewässer. Nähere Erläuterungen hierzu können der Anlage 2 entnommen werden. Mehraufwendungen i.H. von 606 T€ für Umsetzung des Winterdienstes im Eigenbetrieb Stadtreinigung. Dezernat Kultur Im Dezernat Kultur wird voraussichtlich eine Budgetüberschreitung i.H. von ca. 899 T€ zu verzeichnen sein. Diese resultiert im Wesentlichen aus den beiden folgenden Sachverhalten: Zum einen erfolgt eine Verschiebung vom investiven Bereich in den Ergebnishaushalt, da die Straßenausbaubeiträge Pfaffendorfer Straße gegenüber dem Zoo nicht aktivierungsfähig sind. Zum anderen kann die Maßnahme „Sanierung Altes Rathaus“ nicht entsprechend der geplanten Haushaltsansätze im Jahr 2017 umgesetzt werden. Die Fördermittel werden erst in 2018 abgefordert, Planungsleistungen zur Maßnahme wurden bereitgestellt. Die Realisierung der Maßnahme wird insgesamt umgesetzt. Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Im Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule wird sich das ordentliche Ergebnis voraussichtlich um rund 4,9 Mio. € (ohne Berücksichtigung Personalaufwendungen) verbessern. Ursache für das Ergebnis ist eine Vielzahl von Mehr-/Mindererträgen und Mehr/Minderaufwendungen im Sozialamt und Amt für Jugend, Familie und Bildung, die in der Anlage 2 ausführlich dargestellt sind. Dezernat Stadtentwicklung und Bau Im Dezernat Stadtentwicklung und Bau wird sich das ordentliche Ergebnis voraussichtlich um rund 78 T€ (ohne Berücksichtigung Personalaufwendungen) verschlechtern. Dies ist auf verschiedene Mehr-/Mindererträge sowie Mehr/Minderaufwendungen einzelner Ämter zurückzuführen. Entsprechende Begründungen können der Anlage 2 entnommen werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Ergebnisverschlechterung im Bereich Straßenbauvorhaben in Verbindung mit Straßenbeleuchtungsanlagen des Verkehrs- und Tiefbauamtes (ca. 350 T€) die Sperrung von Ansätzen im Investitionsprogramm in gleicher Höhe gegenüber stehen (Verschiebung von Teilmaßnahmen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt, hinsichtlich der Liquidität damit insgesamt neutral). Dezernat Wirtschaft und Arbeit Im Dezernat für Wirtschaft und Arbeit wird sich das ordentliche Ergebnis voraussichtlich um rund 3,2 Mio. € verbessern. Die Budgetunterschreitung resultiert im Wesentlichen aus Mehrerträgen im Liegenschaftsamt. Zum einen können auf Grund von nicht zu zahlenden Entschädigungsbeträgen im Rahmen von Dienstbarkeiten der KWL aus der Pauschalver11 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ einbarung 2008 Verwahrgelder i.H. von ca. 1 Mio. € reduziert werden. Zum anderen ist eine Entschädigungsleistung vom Bund zu „share deal“-Fällen i.H. von ca. 2 Mio. € zu erwarten. Des Weiteren erfolgt eine Mittelumschichtung vom Amt für Wirtschaftsförderung an andere Fachämter i.H. von rund 950 T€ für die „Sofortmaßnahme im Rahmen des Nordraumkonzeptes Leipzig 2025+“ (vgl. VI-DS-01222-NF-05). Allgemeine Finanzwirtschaft Im Rahmen der allgemeinen Finanzwirtschaft ist insgesamt eine Verschlechterung i.H. von 1,6 Mio. € zu verzeichnen. Dies ist neben Mindererträgen aus Zinsen bei Kreditinstituten i.H. von rd. 770 T€ insbesondere auf folgende Sachverhalte zurückzuführen: 1. Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleich (FAG) sowie Mehrbelastungsausgleich für übertragene Aufgaben (vgl. Budget 98_611_ZW) Die Planansätze der Schlüsselzuweisungen basieren auf den Berechnungen des FAG-Prognosemodells, welches die Daten gemeindescharf sehr verlässlich prognostiziert. Die Haushaltsansätze 2017 stimmen weitestgehend mit dem FAG-Bescheid vom 02.03.2017 überein, es sind leicht höhere Zuweisungen zu verzeichnen. Für die Haushaltsdurchführung 2017 besteht aus dem Finanzausgleich somit kein Risiko mehr, was einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Haushaltsplanes darstellt. Im Einzelnen stellen sich die Zuweisungen wie folgt dar: -in €- H H -P la n 2017 allg. Schlüsselzuw eisung 377.000.000 Investive Schlüsselzuw eisung - Anteil ErgHH Investive SZW - Anteil InvestHH Entnahme FAG-Vorsorgevermögen (nicht zahlungswirksam) Mehrbelastungsausgleich für übertragene Aufgaben GE S A MT : FA GB e s c he id A b we ic hung 378.727.830 1.727.830 81.000.000 81.339.991 339.991 8.000.000 8.444.694 444.694 27.294.000 27.294.986 986 493.294.000 495.807.501 2.513.501 26.720.000 54.280.000 Für die Schlüsselzuweisungen in 2018 wird auf Basis der vorliegenden Erkenntnislage (IstEinflüsse im FAG-System) eingeschätzt, dass die Haushaltsansätze der allgemeinen und investiven Schlüsselzuweisungen überschritten werden können. Diese Annahme basiert auf zwei Effekten/Einflüssen. Einmal kommt es aufgrund der Steuerkraftentwicklung auf kommunaler Ebene zu einer regelgebundenen Umschichtung zwischen den Säulen ländlicher und kreisfreier Raum. Die diesbezügliche Schlüsselmassenaufteilungsverordnung 2018 des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wurde im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 03.07.2017 veröffentlicht. Zum anderen zeichnet sich eine Umverteilung gegenüber den bisherigen Annahmen innerhalb der kreisfreien Säule ab. Grund ist eine äußerst positive Entwicklung der Ist-Steuerkraft der Stadt Dresden. Insgesamt stehen nach wie vor nicht alle Einflussfaktoren zur Verfügung, die für die Höhe der Schlüsselzuweisungen in 2018 relevant sind. So fehlen die erforderlichen Einwohner- und Schülerzahlen. Mit den Einwohnerzahlen ist aufgrund einer Systemumstellung bei den Statistischen Landesämtern wohl nicht vor Anfang 2018 zu rechnen. Des Weiteren fehlen die ab 2018 gültigen Schlüsselzah12 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ len zur Verteilung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer, welche im 3-Jahres-Rhythmus an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden. 2. Information zu Steuererträgen (Budget 98_611_ZW) In diesem Zusammenhang ist Folgendes zu berücksichtigen: 1. Der unterjährige Verlauf der Gewerbesteuer in 2017 stellt sich auch per 30.09.2017 positiv dar. Der Start am Jahresanfang lag deutlich über dem Niveau der Vorjahre, der Verlauf im ersten Halbjahr war allerdings vergleichsweise abgeschwächt. Im dritten Quartal setzt sich die grundsätzlich stabile, positive Entwicklung fort. Für das vierte Quartal wird auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes nicht mit erheblichen Zugängen gerechnet. Eine aktuelle Analyse ergibt, dass bereits für über 90 % der Unternehmen die Gewerbesteuerveranlagung für 2015 erfolgt ist. Die Vorauszahlungen wurden zudem in großen Teilen von den Gewerbebetrieben an die aktuellen Erwartungen angepasst. Des Weiteren unterliegt der Banken- und Versicherungssektor starken Schwankungen mit der Tendenz sinkender Gewerbesteuerzahlungen. Zum Jahresende ist darüber hinaus üblicherweise mit Bereinigungen und Abgängen zu rechnen. 2. Für den Gemeindeanteil Einkommensteuer liegen per 30.09. Abschlagsbescheide für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2017 vor. Auf Basis einer aktuellen Hochrechnung bzw. Prognose per 31.12. kann davon ausgegangen werden, dass der Planansatz erfüllt wird. Auch die Mai-Steuerschätzung 2017 bestätigte den Planansatz. Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird per 30.09. davon ausgegangen, dass der Planansatz leicht unterschritten wird. Es liegen bisher Abschlagsbescheide für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2017 vor. Eine Hochrechnung unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte der Vorjahre ergibt Mindererträge von 2 bis 3 Mio. EUR. Auch die Mai-Steuerschätzung 2017 lag leicht unter dem Planansatz. 3. Der Start der Jahresveranlagung der Grundsteuer verlief wie angenommen leicht über dem Niveau des Vorjahres. Der Verlauf im ersten Halbjahr bestätigte den Haushaltsansatz. Nach aktueller Analyse per 30.09.2017 unter Berücksichtigung aller vorliegenden Erkenntnisse wird allerdings eingeschätzt, dass die Erfüllung des Planansatzes um 500 T€ leicht unterschritten werden könnte. Seitens des Finanzamtes werden zwar wie gewohnt fortlaufend Eigentumsveränderungen gemeldet, allerdings ergeben sich aus diesen eher nur unbeträchtliche höhere Bewertungen. 4. Grundsätzlich wird für die örtlichen Aufwandsteuern insgesamt von der Erfüllung der Planansätze ausgegangen. Für die Vergnügungsteuer lassen sich aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen derzeit noch keine Aussagen treffen. Es erfolgt eine gründliche Analyse und Prüfung der Auswirkungen der zuletzt durch das Bundesverwaltungsgericht erfolgten Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt Leipzig. Mit Wirkung 01.01.2017 wurde eine neue Satzung für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer durch die Ratsversammlung beschlossen in deren Zusammenhang der Haushaltsansatz ab 2017 von 0,5 Mio. € auf 1,3 Mio. € angehoben wurde. Die Gründe liegen in den Neureglungen hinsichtlich des Wegfalls des Ausnahmetatbestandes für Studierende und einer stringenteren Prüfung der beruflichen Gründe, zudem wurde der Steuersatz erhöht. In der Umsetzung kommt es nunmehr zu einem Bearbeitungsrückstau, so dass per 30.09.2017 davon ausgegangen wird, dass der Planansatz bis 31.12. nicht vollständig erreicht wird. Dabei handelt es sich um eine Verschiebung der Erträge i.H. von ca. 300 T€ ins Folgejahr, denn es wird damit ge13 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ rechnet, dass der Bearbeitungsrückstau spätestens im Laufe des Jahres 2018 aufgearbeitet wird. Bei der Hundesteuer wird davon ausgegangen, dass der Planansatz überschritten wird. Dazu werden per 30.09.2017 Mehrerträge von 300 T€ berücksichtigt. Hintergrund für die steigenden Erträge ist insbesondere das Einwohnerwachstum der Stadt. So steigt die Anzahl der zu versteuernden Hunde fortlaufend. Gleichwohl bleibt die Anzahl der Hunde je 1.000 Einwohner stabil, so dass von einer normalen Entwicklung im Zusammenhang mit dem Einwohnerwachstum gesprochen werden kann. Hinweis zu Aufwand aus Abschreibungen durch Erlasse, Niederschlagungen oder Aussetzungen der Vollziehung (nicht zahlungswirksam): Mit der Haushaltsplanung 2017/2018 wurden für die Steuern erstmals Aufwendungen durch Erlasse, Niederschlagungen oder Aussetzungen der Vollziehung mit Haushaltsansätzen untersetzt. Dazu wurden Durchschnittswerte der Jahre seit der Doppikumstellung 2012 herangezogen. Hier besteht grundsätzlich eine Unsicherheit hinsichtlich eventueller Mehr- oder Minderaufwendungen, da die tatsächliche Höhe von unterjährig vorzunehmenden Erlassen, Niederschlagungen und Aussetzungen der Vollziehung nicht verlässlich prognostiziert werden kann. Ein konkrete Untersetzung / Analyse kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen, da die Buchungen in Teilen erst im Rahmen des Jahresabschlusses erfolgen. 2.4 Veränderungen im nicht-zahlungswirksamen (nz) Bereich Die Verbesserungen bei den nicht-zahlungswirksamen Positionen i.H. von insgesamt 13,2 Mio. € ergeben sich im Wesentlichen aus Zuschreibungen auf Finanzanlagevermögen der Eigenbetriebe Stadtreinigung Leipzig, Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen sowie der LVV GmbH. Die tatsächliche Entwicklung der Zu-/Abschreibung aus Finanzanlagevermögen ist in Abhängigkeit der Wirtschaftsplanerfüllung der Beteiligungsunternehmen zu sehen. Im Rahmen der Betrachtung zum VIST 30.09.2017 wurden zunächst erhöhte Zuschreibungswerte gegenüber den Planwerten unterstellt. Vor diesem Hintergrund handelt es sich hierbei um eine entsprechende Risikoposition zum 31.12.2017. Des Weiteren wird voraussichtlich in 2017 die Rückstellung für das Gerichtsverfahren gegen den Bund im Rahmen Gewerbepark Nordost ertragswirksam aufgelöst. Im genannten Rechtsstreit wurde zu Gunsten der Stadt Leipzig entschieden. Im Jahresabschluss 2015 wurden bereits auf Grund eines Urteils 11 Mio. € der Rückstellung in Anspruch genommen. Mit dem aktuellen Urteil ist mit keinen weiteren Zahlungen für Hauptforderung und Prozesszinsen zu rechnen. Somit wird die Rückstellung voraussichtlich i.H. von 35 Mio. € ertragswirksam aufgelöst. Die Auflösung ist nicht mit zahlungswirksamen Mitteln unterlegt und wurde aufgrund der fehlenden schriftlichen Urteilsverkündung im VIST zum 30.09.2017 noch nicht berücksichtigt. 14 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ 3 Finanzhaushalt 2017 3.1 Gesamteinschätzung Die Finanzrechnung erbringt mit der Gegenüberstellung von Ein- und Auszahlungen den Nachweis, ob die Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gemeinde erfüllt werden bzw. wie die Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde selbst gegenüber Dritten erfolgen. Es handelt sich um tatsächliche Ein- und Auszahlungen im Haushaltsjahr unabhängig von der Sollstellung. Die Finanzrechnung besteht aus drei Teilen: 1. Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit (Cash Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit) 2. Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit (Cash Flow aus Investitionstätigkeit) 3. Ein- und Auszahlungen im Rahmen der Finanzierungstätigkeit (Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit) Die Summe der drei Cash-Flows ergibt die Änderung des Zahlungsmittelbestandes im Haushaltsjahr. Zu diesem werden die Einzahlungen aus der Rückzahlung von Geldanlagen, aus Darlehensrückflüssen und aus Liquiditätskrediten sowie die Entnahme aus der Liquidität hinzugerechnet und die Auszahlungen für Geldanlagen, für die Gewährung von Darlehen und für die Tilgung von Liquiditätskrediten sowie die Zuführung zur Liquidität abgezogen, um den Überschuss bzw. Bedarf an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr zu ermitteln. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde ein Bedarf an Zahlungsmitteln aus Veranschlagungen des Haushaltsjahres i.H. von 17 Mio. € ausgewiesen (vgl. Zeile 44 Querübersicht HH-Plan 2017/18). Es wurden keine Einzahlungen und Auszahlungen aus übertragenen Ermächtigungen der Vorjahre geplant. Unter Berücksichtigung der übertragenen Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aus Vorjahren und bei vollständiger Inanspruchnahme dieser finanziellen Mittel würde sich der Finanzmittelbestand im Haushaltsjahr um 229 Mio. € verringern (vgl. Anlage 3, Spalte akt. Plan). Dies würde voraussetzen, dass im Haushaltsjahr 2017 ein vollständiger Abbau der Haushaltsreste erfolgt, was jedoch aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre und dem tatsächlichen Ist zum 30.09.2017 mehr als unrealistisch ist. Nach der aktuellen Hochrechnung zum Stichtag 30.09.2017 wird eingeschätzt, dass sich im Finanzhaushalt das geplante Defizit auf ca. 24,4 Mio. € (vgl. Anlage 3, Spalte VIST 30.09.17) erhöhen wird. Das Zahlenwerk der Gesamtfinanzrechnung ist in der Anlage 3 dargestellt. 15 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ 3.2 Cash Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit Die Stadt Leipzig hat Einzahlungen aus der Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.644 Mio. € geplant. Nach aktueller Prognose ist mit Einzahlungen in Höhe von 1.605 Mio. € zu rechnen, dies entspricht Mindereinzahlungen von 39 Mio. €. Dem gegenüber stehen Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.607 Mio. €, welche im Rahmen der Fortschreibung der Planansätze geringfügig (Ermächtigungsübertrag aus Vorjahr) auf rd. 1.608 Mio. € erhöht wurden. Dieser Gesamtansatz wird voraussichtlich nur mit 1.567 Mio. € in Anspruch genommen. Somit werden Minderauszahlungen in Höhe von 41 Mio. € prognostiziert. Der geplante Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 35,5 Mio. € (unter Berücksichtigung der bereits übertragenen Ermächtigungen aus dem Vorjahr) erhöht sich demzufolge um 1,7 Mio. € auf 37,2 Mio. €. Im Kontext auf die Ausführungen zum Ergebnishaushalt ist auf Folgendes hinzuweisen: Der Cash-Flow der laufenden Verwaltungstätigkeit verbessert sich lediglich um 1,7 Mio. €, während im zahlungswirksamen Bereich des Ergebnishaushaltes eine positive Veränderung i.H. von rd. 13,7 Mio. € zu verzeichnen ist. Die Differenz von 12 Mio. € ergibt sich zum einen aus Erträgen, welche zwar in 2017 angeordnet aber voraussichtlich nicht kassenwirksam werden, und zum anderen aus der Auflösung von Rückstellungen. Sachverhalte, die im Wesentlichen zum Unterschied der Entwicklung im Ergebnishaushalt und dem Cash Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit beitragen, werden im Folgenden kurz erläutert. Im Budget 02_531_ZW werden für Konzessionsabgaben sowie den Gemeinderabatt ca. 5,5 Mio. € mehr Einzahlungen als Erträge prognostiziert. Diese Differenz resultiert aus Spitzabrechnungen für Vorjahre, welche in 2017 liquiditätswirksam werden, aber deren Erträge periodengerecht den Vorjahren zuzuordnen sind. Bei der Refinanzierung der Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Asylbewerber wird es wahrscheinlich zu einer lediglich zahlungswirksamen Verschlechterung i.H. von 9,5 Mio. € kommen. Liquiditätsseitig sind im Budget 51_364_2ZW insgesamt ca. 28,6 Mio. € Einzahlungen (16,1 Mio. € für 2017 zzgl. 12,5 Mio. € aus 2016) im Haushaltsplan 2017 veranschlagt. Es wird eingeschätzt, dass davon in 2017 ca. 19,1 Mio. € kassenseitig vereinnahmt werden (vgl. Begründung zum Budget in Anlage 2). Darüber hinaus werden beim Rettungsdienst (Budget 37_127_1ZW) Mindereinzahlungen i.H. von ca. 10 Mio. € prognostiziert. Mit der Inbetriebnahme der neuen Integrierten Regionalleitstelle Leipzig am 27.01.2016 konnte das bisherige Verfahren zur Einsatzberichtserfassung und -abrechnung im Rettungsdienst nicht mehr fortgeführt werden. Übergangsweise war ein Dualbetrieb von Alt- und Neusystem erforderlich, welcher zum Teil sehr zeitintensiv war. Daneben kam es zu Ausfällen der Datenerfassung beim Land, was eine ebenfalls sehr zeitintensive manuelle Erfassung erforderte. Durch den erhöhten Erfassungsaufwand und personelle Engpässe bildete sich ein Rückstau im Bereich der Leistungsabrechnung. Der aktuelle Rückstau aus der Leistungsabrechnung 2016 wurde im Oktober 2017 abgeschlossen. Die Leistungsabrechnung 2017 begann parallel im August 2017. Vor diesem Hintergrund werden bei einem liquiditätswirksamen Planansatz i.H. von 35 Mio. € (23,1 Mio. € für 2017 zzgl. 11,9 Mio. € aus 2016) voraussichtlich 25 Mio. € bis zum 31.12.2017 kassenwirksam. In Anlage 2 wird ebenfalls dargestellt, welche Sachverhalte im Einzelnen die Entwicklung des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit prägen. In der Spalte VIST16 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ VIST liqui. kann die Abweichung zwischen der Einschätzung VIST (d.h. Anordnung im Ergebnishaushalt) und der tatsächlichen Liquiditätswirksamkeit entnommen werden. Abschließend ist bzgl. des Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit Folgendes darzulegen: Gemäß § 72 Abs. 4 SächsGemO müssen mit dem Cash Flow (Zahlungsmittelsaldo) aus laufender Verwaltungstätigkeit die voraussichtlich anfallenden Auszahlungen für die ordentliche Tilgung, Kreditbeschaffungskosten und Zahlungsverpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften finanziert werden. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel werden im Doppelhaushalt 2017/2018 der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2017 mit 46,5 Mio. € veranschlagt. Wenn eine Kommune dazu nicht in der Lage ist, muss auf freie Liquidität zurückgegriffen, Einsparungen erwirtschaftet oder Sperren verfügt werden. Der Cash Flow (Zahlungsmittelsaldo) aus laufender Verwaltungstätigkeit wurde für das Haushaltsjahr 2017 mit einem Überschuss i.H. von 36,4 Mio. € geplant. Dieser erhöht sich zum Stand 30.09.2017 geringfügig auf ca. 37,2 Mio. €. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass sich im Vergleich zum Vorjahr bei einzelnen Budgets die Rückstellungsneubildung erhöht hat. Die entsprechenden Auszahlungen werden allerdings erst im Folgejahr liquiditätswirksam. Bereits im Rahmen der Haushaltsplanung wurde deutlich, dass die Stadt Leipzig nicht in der Lage ist, mit dem Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit die voraussichtlich anfallenden Auszahlungen für die ordentliche Tilgung zu erwirtschaften. Diese Aussage ist mit Prognose zum Stand 30.09.2017 weiterhin gültig. Demzufolge schmälert der derzeitig bestehende Differenzbetrag i.H. von 9,3 Mio. € (ordentliche Tilgung i.H. von 46,5 Mio. € abzgl. Cash-Flow laufende Verwaltungstätigkeit i.H. von rd. 37,2 Mio. €) die bestehende Liquidität der Stadt Leipzig. 17 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ 3.3 Cash Flow aus Investitionstätigkeit Gesamteinschätzung Mit der Meldung zum V-IST liquiditätswirksam (Stichtag 30.09.2017) wurde durch alle Fachämter prognostiziert, wie die einzelnen Investitionsprojekte im Verlauf des Jahres umgesetzt werden können. Die entsprechenden Planansätze und Einschätzungen sind der Anlage 4 zu entnehmen. Entsprechend den vorgenommenen Angaben der Fachämter wird bei einem Planansatz von 231,4 Mio. € und übertragenen Ansätzen aus Vorjahren von 222,4 Mio. € eingeschätzt, dass von diesen Auszahlungsansätzen (in Summe 453,8 Mio. €) in 2017 zum Jahresende 243,9 Mio. €, also ca. 54 % abfinanziert werden und die Liquidität zum Ende des Jahres entsprechend geschmälert werden würde. Die Erfahrungen der Vorjahre haben gezeigt, dass eine Abfinanzierung der für Investitionen zur Auszahlung zur Verfügung stehenden Mittel in dieser Größenordnung nicht möglich sein wird. Dies wird dadurch unterstrichen, dass bis zum 30.09. erst 27 % der Ansätze zur Auszahlung gekommen sind (siehe Tabelle 2, Spalte Ist Budget in %). Da der quartalsweise zu erstellende Finanzbericht des Dezernates Finanzen auch zur Steuerung der Liquidität dienen soll, kann eine solch unrealistische Einschätzung der Fachbereiche zum Mittelabfluss nicht mehr Basis für die Bewertung der aktuellen Situation sein. Das Dezernat Finanzen wird deshalb bei künftigen Finanzberichten dazu übergehen, die Einschätzung des liquiditätswirksamen VIST auf der Basis der verfügten Ansätze und des gebuchten IST zum jeweiligen Stichtag vorzunehmen. Durch das Dezernat Finanzen wird eingeschätzt, dass maximal eine Abfinanzierung der zur Verfügung stehenden Investitionsauszahlungen in Höhe von ca. 177,6 Mio. € möglich sein wird. Damit erfolgt kein Abbau des für 2017 geplanten Investitionsvolumens sowie der Reste aus Vorjahren i.H. von insgesamt 276,2 Mio. €, womit diese Mittel in Folge nach 2018 übertragen werden müssen. Dies entspricht auch den Erfahrungen der Vorjahre, wonach einerseits die Reste stetig angewachsen sind und andererseits entsprechend nachfolgender Tabelle 1 Investitionsauszahlungen von maximal 161 Mio. €, meist aber deutlich darunter, realisierbar waren. in Mio. € aktualisierter Plan übertragene Ansätze ins Folgejahr tatsächl. in Anspruch genommene Mittel 2012 241,93 101,24 140,69 2013 294,38 133,45 160,93 2014 284,83 141,05 143,78 2015 299,09 191,93 107,16 2016 340,30 222,38 117,92 Tabelle 1: Übersicht der aus Planansätzen und übertragenen Mitteln in Anspruch genommenen Mittel zum Jahresende 18 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ Auf dieser Basis (Einschätzung der Auszahlungen durch Dezernat Finanzen) und den Meldungen der Fachämter zu den prognostizierten Einzahlungen stellt sich der prognostizierte Cash Flow aus Investitionstätigkeit in 2017 wie folgt dar: Einzahlungen Auszahlungen Zuschüsse Plan 2017 Übertrag VJ akt. Plan Verfügt 173.672.781 231.381.615 57.708.834 11.252.366 222.384.295 211.131.929 184.925.147 453.765.910 268.840.763 174.080.538 271.943.465 97.862.927 Verfügt in % 94% 60% 36% Ist Budget 172.913.608 123.778.267 -49.135.341 Ist in % VIST Kämmerei liqui. 94% 27% -18% 111.629.748 177.612.234 65.982.486 akt. Plan VIST Kämmerei 73.295.399 276.153.676 202.858.277 Tabelle 2: Übersicht VIST Investitionsprogramm nach Einschätzung Dezernat Finanzen Fazit In Bezug auf die Liquidität kann zum heutigen Tag eingeschätzt werden, dass aus der Umsetzung der Investitionen kein Finanzierungs- bzw. Liquiditätsrisiko für das laufende Haushaltsjahr entsteht. Die Auszahlungen werden deutlich geringer ausfallen als im aktuellen Plan vorgesehen, die Einzahlungen aus Fördermitteln werden entsprechend der durchschnittlichen Förderquote prognostiziert. Abweichungen investiver Maßnahmen In Anlage 4 werden alle Maßnahmen dargestellt, für welche im Haushaltsplan 2017/2018 Mittel veranschlagt wurden bzw. bei denen Mittel aus Vorjahren übertragen wurden. Durch die Fachämter wurden Abweichungen im Saldo der einzelnen Budgets zum aktuellen Plan größer 1 Mio. € (sowohl zum VIST, als auch zum VIST liqui.) begründet. Stand der Investitionspläne gemäß VwV Investkraft Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung, wovon ca. 155 Mio. Euro (ca. 4,45%) dem Freistaat Sachsen zu Gute kommen. Mit dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz (SächsInvStärkG) unterstützt der Freistaat Sachsen die kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Durchführung von Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen. Hierfür stellt der Freistaat Sachsen aus seinem Fond „Brücken in die Zukunft“ Mittel nach dem o.g. KInvFG sowie weitere eigene Mittel zur Verfügung. Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift der sächsischen Staatsministerien zur Gewährung von Zuwendungen nach dem o.g. SächsInvStärkG, kurz VwV Investkraft, legt die Förderrahmen für die einzelnen Landkreise und die kreisfreien Städte in Sachsen fest. Für die Stadt Leipzig stehen im sog. Budget „Bund“ 35.235.425 € und im sog. Budget „Sachsen“ 104.479.417 € bereit, insgesamt also ca. 140 Mio. €. Die Ende 2016 mit Drucksache VI-DS-03336 zur Beschlussfassung vorgelegten Investitionspläne beruhen auf dem Stand der eingereichten Maßnahmepläne vom Juni 2016 und somit teilweise auf ersten groben Schätzungen hinsichtlich der Kosten und technologischen Abläufe. Verschiebungen aufgrund von Kostenveränderungen oder durch den Bauablauf bedingten Anpassungserfordernissen waren und sind daher unvermeidbar. Die aktuellen Investitionspläne werden insofern auch weiterhin einem ständigen Anpassungsbedarf unterliegen. 19 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ Im Budget „Bund“ wurden ursprünglich insgesamt 21 Einzelmaßnahmen zur Förderung angemeldet (12 Maßnahmen zum Bau bzw. der energetischen Sanierung von Schulen, 8 Maßnahmen zum Bau bzw. der Sanierung von Kindertageseinrichtungen, eine Maßnahme zur der energetischen Sanierung der Hauptfeuerwache am Goerdelerring). Aufgrund von diversen Kostenerhöhungen und terminlichen Verschiebungen von Bauabläufen mussten bislang bereits 4 Maßnahmen aus der Förderung im Budget „Bund“ zurückgezogen (Stand 09/2017) werden. Im Gegenzug wurden bzw. werden neue Maßnahmen angemeldet, um die Ausschöpfung der Fördermittel sicherzustellen. Zudem wurden Mehrkosten verbliebener Maßnahmen durch Umverteilung von Fördermitteln teilweise „aufgefangen“. Im Budget „Sachsen“ wurden ursprünglich ebenfalls 21 Einzelmaßnahmen zur Förderung angemeldet (16 allein im Bereich Schulhausbau, zudem: 2 Baumaßnahmen zur Errichtung bzw. Herrichtung von Asylunterkünften, eine Brückenbaumaßnahme, eine Sanierungsmaßnahme für das Alte Rathaus sowie eine Maßnahme zur umfassenden inneren Sanierung der Hauptfeuerwache am Goerdelerring). Auch im Budget „Sachsen“ bestand bereits Anpassungsbedarf, so wurde bislang eine der Asylunterkünfte vollständig aus der Förderung zurückgezogen. Eine Schulbaumaßnahme wurde aufgrund von Kostensteigerungen und Terminverschiebungen in Bauabschnitte geteilt und teilweise aus dem Förderprogramm herausgenommen. Auch hier wurden Mehrkosten verbliebener Maßnahmen teilweise durch Umverteilung von Fördermitteln „aufgefangen“. Als Anlage 5 und 6 zum vorliegenden Finanzbericht finden Sie die aktuellen Investitionspläne (Budget „Bund“ und Budget „Sachsen“) der Stadt Leipzig zur VwV Investkraft mit letztem Änderungsstand vom 15.05.2017. Im aktuell laufenden Verfahren zur erneuten Änderung der Investitionspläne wurden die Maßnahmen Kita Ferdinand-Rhode-Str. (ID 3903) und Sporthalle Max-Klinger-Schule (ID 3900) von der Förderung im Budget „Bund“ zurückgezogen. Es erfolgte eine Neuanmeldung der Maßnahme Kita Zeumerstraße 5. 20 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ 3.4 Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit wurde für das Haushaltsjahr 2017 in einer Höhe von 4,3 Mio. € geplant. Dieser Wert resultiert aus geplanten Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten i.H. von 55,8 Mio. € und einer geplanten ordentlichen Tilgung von Krediten i. H. von 46,5 Mio. €. - in € - Aufnahme von Krediten für Investitionen Aufnahme von Krediten für Umschuldungen Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit ordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen außerordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen Tilgung von Krediten für Umschuldungen Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit 2017 2017 2017 2017 Plan akt. Plan VIST VIST-akt. Plan 55.805.500 55.805.500 55.805.500 0 0 0 117.400.000 117.400.000 55.805.500 55.805.500 55.805.500 117.400.000 46.500.000 46.500.000 46.500.000 0 5.000.000 5.000.000 5.000.000 0 0 0 117.400.000 117.400.000 51.500.000 51.500.000 51.500.000 117.400.000 4.305.500 4.305.500 4.305.500 0 Kreditneuaufnahmen Für das Jahr 2017 steht folgende Kreditermächtigung zur Verfügung: 5,5 Mio. € Kreditermächtigung aus Vorjahr 50,3 Mio. € Kreditermächtigung 2017 55,8 Mio. € verfügbare Kreditermächtigung Die verfügbare Kreditermächtigung 2016 wurde Anfang 2017 i.H.v. ca. 5,5 Mio. € genutzt. Des Weiteren stehen Kreditermächtigungen i.H.v. 50,3 Mio. € für das Jahr 2017 zur Verfügung. Per 30.06.2017 erfolgte eine Kreditaufnahme i.H.v. 5,5 Mio. €. Per 31.12.2017 wird die Kreditaufnahme auf insgesamt 55,8 Mio. € prognostiziert. Umschuldungen Bis zum 30.09.2017 erfolgten bereits Umschuldungen i.H. von insgesamt 99,2 Mio. €. Im letzten Quartal 2017 stehen noch planmäßig 18,2 Mio. € zur Umschuldung an, so dass die Umschuldungen per 31.12.2017 voraussichtlich 117,4 Mio. € betragen werden. Abhängig von der Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt kann es gegebenenfalls noch zu weiteren ungeplanten Umschuldungen kommen. Tilgung: Für die Tilgung der laufenden Kredite und der geplanten Neuaufnahmen wurden ursprünglich im Haushaltsplan 2017 für die ordentliche Tilgung rund 46,5 Mio. € veranschlagt. Aufgrund der im Oktober 2015 stattgegebenen Berufung der UBS im KWL-Prozess ist die jährliche zusätzliche außerordentliche Tilgung i.H. von 5 Mio. €, mit der die Stadt Leipzig durch den Bescheid der Landesdirektion Leipzig vom 30.09.2011 seit 2012 beauflagt wurde, weiter zu leisten. In Summe beträgt die Tilgung per 31.12.2017 insgesamt 51,5 Mio. EUR (46,5 Mio. EUR ordentliche Tilgung; 5,0 Mio. EUR außerordentliche Tilgung). 21 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ 4 Bürgschaften und Entschuldung 4.1 Entschuldung Haushaltsdurchführung 2017 Prognose 31.12.2017 IST 31.12.2016 Schuldenstand Einwohner mit Hauptwohnsitz Pro-Kopf-Verschuldung Differenz 626,2 Mio. € 630,5 Mio. € 579.530* 583.543* 1.080 € 1.080 € +4,3 Mio. € 0€ Der Schuldenstand steigt um 4,3 Mio. EUR von 626,2 Mio. EUR auf 630,5 Mio. EUR per 31.12.2017. Die Pro-Kopf-Verschuldung bleibt zunächst konstant bei ca. 1.080 EUR. * Die Einwohnerzahl zum 31.12.2016 sowie für die Prognose zum 31.12.2017 ist die des Einwohnermelderegisters des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig zum Stand 30.06.2017. Die maßgeblichen Daten vom Statistischen Landesamt liegen bisher aufgrund einer ITVerfahrensumstellung noch nicht vor. 4.2 Kernparameter des Kredit- und Derivatportfolios Durchschnittsverzinsung Die Durchschnittsverzinsung liegt im 3. Quartal 2017 bei ca. 1,46 %. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Durchschnittsverzinsung. Für 2017 ist wie schon ausgeführt - nur ein unterjähriger Wert angegeben. 3,50% 3,03% 3,00% 2,70% 2,50% 2,30% 2,08% 2,00% 1,94% 1,65% 1,54% 1,50% 1,43% 1,00% 0,50% 0,00% 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 III /2017 22 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ Zinsstruktur Die Zinsstruktur beinhaltet die Quote zwischen festen und variablen Finanzierungen. Als Richtwert sind maximal 30% variable Finanzierungen und mindestens 70% festverzinsliche Finanzierungen festgelegt. Bestand Volumen Quote Schuldenstand per 30.09.2017: 600,2 Mio. € 100% Variable Finanzierungen 121,2 Mio. € 20,0% Festverzinsliche Finanzierungen: 479,0 Mio. € 80,0% Die aktuelle Quote liegt bei 20,0% variabel und 80,0% festverzinslich. Der hohe Anteil festverzinslicher Positionen liegt in der langfristigen Sicherung des aktuellen Niedrigzinsumfeldes begründet. Zinsanpassungsvolumen und Zinsänderungsrisikovolumen Das Zinsanpassungsvolumen umfasst die planmäßig auslaufenden Zinsbindungen der Kredite bzw. Swaps sowie die geplanten Kreditneuaufnahmen. In 2017 stehen durch die Kreditermächtigung aus dem Vorjahr 55,8 Mio. € zur Neuaufnahme zur Verfügung. In den Folgejahren 2018/2019 beträgt die Kreditermächtigung jährlich ca. 50,3 Mio. €. Weiteres Zinsanpassungsvolumen liegt in den auslaufenden Zinsbindungen der Kredite bzw. der Swaps begründet. 120.000.000,00 100.000.000,00 80.000.000,00 60.000.000,00 40.000.000,00 20.000.000,00 0,00 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2030 2032 Das Zinsänderungsrisikovolumen beschreibt das im aktuellen Jahr noch bestehende Zinsanpassungsvolumen und die variablen Darlehen, da diese auch dem Zinsänderungsrisiko unterliegen. Zinsänderungsrisiko per 30.09.2017: Neuaufnahme: Umschuldungen: Variable Darlehen: 50,3 Mio. € 18,2 Mio. € 121,2 Mio. € insgesamt: 189,7 Mio. € 23 Finanzbericht Haushalt 2017/2018 zum 30.09.2017 _________________________________________________________________________________________________________________ In Bezug auf den Schuldenstand per 30.09.2017 von 600,2 Mio. € machen die 189,7 Mio. € einen Anteil von 31,6% aus. Zinsentwicklung am Geld- und Kapitalmarkt Zinssätze in % EONIA 1-Monats-Euribor 3-Monats-Euribor 5J-Swap 10J-Swap 27.09.2017 30.06.2017 Änderung -0,36 -0,356 -0,004 -0,371 -0,372 -0,001 -0,329 -0,329 -0,000 0,224 0,207 +0,017 0,87 0,842 +0,028 Das Zinsniveau am Geldmarkt bleibt unverändert niedrig. Der Tagesgeldsatz EONIA liegt bei -0,36%, ähnlich wie der 1-Monats-Euribor bei aktuell -0,371%. Der 3-Monats-Euribor liegt weiterhin bei -0,329%. Vermehrt reichen die Banken die Negativzinsen auch an die Kommunen weiter. Auch für die Stadt Leipzig ist es eine große Herausforderung, die Zahlung von Verwahrentgelten zu vermeiden. 4.3 Bürgschaften Haushaltsplanung 2017 Bürgschaften IST 31.12.2016 279,8 Mio. € Prognose 31.12.2017 293,3 Mio. € Änderung +13,5 Mio. € Das durch Bürgschaften der Stadt Leipzig besicherte Kreditvolumen steigt um 13,5 Mio. € von 279,8 Mio. € auf 281,7 Mio. €. Die Bürgschaftsprovisionen betragen im Jahr ca. 1,8 Mio. €. Im Jahr 2017 sind 2 neue Bürgschaften ausgereicht worden. Mit Beschluss der Ratsversammlung Nr. VI –DS-03656 vom 08.03.2017 hat die Stadt Leipzig eine Ausfallbürgschaft für die SAH gGmbH in Höhe von 2,2 Mio. € für das Projekt „Görlitzer Straße“ übernommen. Mit Beschluss der Ratsversammlung Nr. VI-DS-03974-NF-01-DS-01 vom 23. August 2017 hat die Stadt Leipzig eine Ausfallbürgschaft für die LESG mbH in Höhe von bis zu 9,352 Mio. € (80% der Finanzierungskosten von 11,69 Mio. €) für den Bau des Kinderhauses Curiestraße als Kindertagesstätte und Schulhaus übernommen. Neben den verbürgten Krediten bestehen zudem 2 Bürgschaften i.H. v. insgesamt 4,6 Mio. € für die Einräumung von Kontokorrentkreditlinien zweier Beteiligungsgesellschaften übernommen hat, welche jedoch aktuell mit 0 EUR valutierten. Im Bürgschaftsnachweis werden beide Bürgschaften aufgrund der fehlenden Inanspruchnahme der Kontokorrentkreditlinie deshalb nicht ausgewiesen. 24 Anlage 1 Vorläufiges Rechnungsergebnis 2017 Ergebnishaushalt 30.09.2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 Plan akt. Plan fortg. Plan Ist 30.09. Ist 30.09. - Plan VIST 30.09. Diff VIST 30.09.-akt. Plan -11.063.792 18.534.486 726.240 -1.223.883 -26.213.922 10.029.652 -913.589 0 -10.124.809 0 -10.124.809 -14.315.367 0 -6.100.159 -14.858.242 -324.115 12.123 0 297.016 -35.288.746 0 -35.288.746 25.163.936 1.847.473 66.089 1.781.384 26.945.321 30 Steuern/ Abgaben1 31 Zuwend., Zuweisungen, allg. Umlagen, aufgelöste SP1 32 Sonstige Transfererträge1 33 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte1 34 PR Leistungsentgelt, Kostenerstatt., Kostenumlagen 35 Sonstige ordentliche Erträge aus lfd. Vw-tätigkeit1 36 Finanzerträge1 37 Aktivierte Eigenleistungen, Bestandsveränderungen Summe Ordentliche Erträge ohne ILV 38 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen Summe Ordentliche Erträge 617.313.050 703.387.269 9.040.200 39.769.050 230.466.190 68.854.459 18.101.800 0 1.686.932.019 12.070.050 1.699.002.069 617.313.050 703.387.269 9.040.200 39.769.050 230.466.190 68.854.459 18.101.800 0 1.686.932.019 12.070.050 1.699.002.069 617.313.050 712.253.833 9.040.200 39.992.906 230.772.876 68.857.267 18.101.800 0 1.696.331.932 12.070.050 1.708.401.982 500.593.080 650.633.305 7.614.426 31.236.429 128.908.033 42.498.205 1.874.075 0 1.363.357.554 1.020.768 1.364.378.322 -116.719.970 -52.753.964 -1.425.774 -8.532.621 -101.558.157 -26.356.254 -16.227.725 0 -323.574.464 -323.574.464 606.249.258 721.921.755 9.766.440 38.545.167 204.252.268 78.884.111 17.188.211 0 1.676.807.209 12.070.050 1.688.877.259 40 Personalaufwendungen 41 Versorgungsaufwendungen 42 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 43 Transferaufwendungen 44 Sonst. ordentl. Aufwendungen aus lfd. Vw-tätigkeit 45 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 46 Bilanzielle Zuschreibungen 47 Bilanzielle Abschreibungen Summe Ordentliche Aufwendungen ohne ILV 48 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Summe Ordentliche Aufwendungen veranschlagtes ordentliches Ergebnis 50 außerordentliche Erträge 51 außerordentliche Aufwendungen veranschlagtes Sonderergebnis veranschlagtes Gesamtergebnis 407.587.500 0 224.081.643 698.193.550 270.220.715 12.199.300 0 114.892.164 1.727.174.872 12.070.050 1.739.244.922 -40.242.853 2.000.000 0 2.000.000 -38.242.853 407.587.500 0 224.239.530 698.253.550 270.301.715 12.199.300 0 114.892.164 1.727.473.759 12.070.050 1.739.543.809 -40.541.741 2.000.000 768.006 1.231.994 -39.309.747 407.461.625 0 230.752.152 699.012.788 270.386.682 12.207.738 0 114.932.367 1.734.753.352 12.070.050 1.746.823.402 -38.421.420 2.000.000 768.006 1.231.994 -37.189.425 261.173.919 4.763 196.497.655 567.042.972 227.917.883 8.206.164 0 3.376.556 1.264.219.911 1.020.768 1.265.240.679 99.137.643 3.848.580 264.482 3.584.097 102.721.741 -146.413.581 4.763 -27.583.988 -131.150.578 -42.302.832 -3.993.136 0 -111.515.608 -462.954.961 -11.049.282 -474.004.243 150.429.779 1.848.580 264.482 1.584.097 152.013.876 393.272.133 0 218.139.371 683.395.308 269.977.600 12.211.423 0 115.189.180 1.692.185.014 12.070.050 1.704.255.064 -15.377.804 3.847.473 834.094 3.013.379 -12.364.426 Anlage 2 Budgetabweichungen Ergebnishaushalt 2017 (zahlungswirksam) akt. Plan 1 - GB OBM/Stadtrat Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 5.218.450 4.499.895 5.157.984 5.157.984 60.466 60.466 0 50.000 40.000 45.000 45.000 5.000 5.000 0 01_111_1ZW - Verwaltungssteuerung/-service zw 3.854.350 3.492.331 3.743.000 3.743.000 111.350 111.350 0 01_111_2ZW - Fraktion zw 1.314.100 967.564 1.369.985 1.369.985 -55.885 -55.885 0 15.935.700 13.797.151 15.855.146 15.885.786 80.554 49.914 -30.640 0 1.512 6.464 6.464 -6.464 -6.464 0 2.864.450 1.947.625 2.898.682 2.929.322 -34.232 -64.872 -30.640 13.071.250 10.743.240 12.950.000 12.950.000 121.250 121.250 0 0 1.104.774 0 0 0 0 0 400.819.900 252.979.206 385.820.094 385.797.218 14.999.806 15.022.682 22.876 0 265 1.835 1.835 -1.835 -1.835 0 1.215.950 -1.382.788 743.609 720.733 472.341 495.217 22.876 01 111_VM - Verfügungsmittel 10 - Hauptamt 10_111_1ZW - Datenschutzbeauftragter zw 10_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir 10_DV - Datenverarbeitung 10_LAGERTOPF - Lagertopf 11 - Personalamt 11_111_1ZW - Frauenbeauftragte zw 11_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir Begründung Die Budgetunterschreitung ergibt sich hauptsächlich aus folgenden Sachverhalten: Der Mehrertrag i.H.v. 677 T€ resultiert zum überwiegenden Teil aus der Erstattung sozialer Leistungen von Sozialversicherungsträgern auf Grundlage Aufwendungsausgleichsgesetz. Nach diesem hat der Arbeitgeber Anspruch auf Erstattungen der Aufwendungen für Entgeltfortzahlungen und Mutterschaftsleistungen. Da eine Verrechnung nicht statthaft ist, werden die monatlichen Beiträge zur Sozialversicherung aus dem Budget Personalaufwendungen in voller Höhe an die Krankenkassen überwiesen; die fraglichen Erstattungen durch die Krankenkassen monatlich als Ertrag im ZW Budget des Personalamtes verbucht. Die Mehraufwendungen i.H.v. 206 T€ resultieren hauptsächlich aus Folgenden: - externe Beauftragung von Arbeitsmedizinischen Dienstleistungen s. Vorlage VI-DS-04607. Deckung durch Einsparungen bei den Personalaufwendungen für Betriebsärzte. - Beauftragung einer Personalberaterfirma zur Stellenbesetzung des Amtsleiters Wirtschaftsförderung - Kostenteilung Amt 11 und Amt 80 - Beauftragung der BBVL zur Unterstützung des kommissarischen Abteilungsleiters 51.6 "Infrastruktur" - Kostenteilung Amt 11 und Amt 51 - Gewährung von Rechtsschutz gem. DA 01/2009 11_PA_ZW - Personalaufw. zahlungswirksam 399.603.950 254.361.729 Seite 1 von 30 385.074.650 385.074.650 14.529.300 14.529.300 0 Anlage 2 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. Begründung Per 30.09.2017 wird eine Budgetunterschreitung i.H. von 3,6% des Planansatzes von rd. 400 Mio. €, d.h. in Höhe von ca. 14,5 Mio. €, prognostiziert. Dem gegenüber stehen noch in 2017 voraussichtlich zu bildende Rückstellungen in Höhe von 3,7 Mio €. Grundlage der Planung der Personalaufwendungen ist der Stellenplan. Ergänzend zu diesem wurden Festlegungen zur Stellenbesetzung (Mehrbedarfsstellen) getroffen: In der Regel sollen Mehrbedarfsstellen ab 01.10.2017 besetzt werden. Die Budgetunterschreitung resultiert zum einen aus der Nichtbesetzung von Stellen insbesondere in folgenden Bereichen: - Erzieherbereich: Neben der schwierigen Bewerberlage spielt auch die personalwirtschaftliche Situation (Schwangerschaft, Kündigung, Langzeiterkrankung) im Bereich der Erzieher eine maßgebliche Rolle - Minderaufwand 1,3 Mio. € (Soll-Stellen im Durchschnitt = 1293 VzÄ; IST-Besetzung im Durchschnitt = 1263 VzÄ, d. h. eine durchschnittliche Unterbesetzung von rd. 30 VzÄ). - Bereich Inobhutnahme umA: In diesem Bereich wurde weniger Betreuungspersonal benötigt. Dem gegenüber stehen Leistungen, welche aus dem Budget 51_364_1ZW "Gebäude Inobhutnahme umA" extern vergeben wurden. Die Einsparung im Personalbudget wird sich ganzjährig auf 0,9 Mio. € belaufen. - Bereich Feuerwehr: Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/18 wurde davon ausgegangen, dass die vollständige Disposition der IRLS inkl. des Landkreises Leipzig zum 1.1.17 erfolgt. Die Migration erfolgte tatsächlich im August 2017. Aufgrund der verzögerten Besetzung von diesen 10 VzÄ Stellen resultiert ein Minderaufwand i.H. v. 0,45 Mio. €; - Bereich arbeitsmedizinische Leistungen: Aufgrund der Personalsituation kommt es zu einem Minderaufwand i. H. 0,45 Mio. € (Soll-Stellen im Durchschnitt = 5 VzÄ; IST-Besetzung im Durchschnitt = 2,5 VzÄ, d. h. eine durchschnittliche Unterbesetzung von rd. 2,5 VzÄ). Ein Teil der Leistungen musste extern vergeben werden, dieser Sachverhalt führt zu einem Mehrbedarf i.H. von 60 T€ im Budget 11_111_ZW. - Bundesfreiwilligendienst: Vereinbarungen wurden nicht im geplanten Umfang (0,6 Mio €) abgeschlossen, Einsparung 0,3 Mio. €. - Bereich Hilfen zur Erziehung: Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/18 wurden zusätzlich 20 Stellen im Bereich Hilfen zur Erziehung gemäß Controlling- und Steuerungskonzept geplant. Die Besetzung konnte jedoch erst nach Bestätigung des Konzeptes sowie nach Vorliegen der jeweiligen Arbeitsplatzbeschreibungen erfolgen, so dass hier eine Einsparung i.H. von 1,1 Mio. € zu verzeichnen ist. Zum anderen ist zu konstatieren, dass in 2017 eine Vielzahl von Stellenausschreibungen zu verzeichnen war. Die Besetzungsverfahren gestalteten sich zum Teil sehr schwierig, in einigen Fällen mussten aufgrund der nicht geeigneten Bewerberlage die Stellen mehrfach ausgeschrieben werden (z. B. Abteilungsleiter/-innen im Amt 51: viermalige Ausschreibung). Auch bei einem verwaltungsinternen Wechsel bzw. Umsetzung gilt für die neu nachzubesetzende Stelle das reguläre Besetzungsverfahren mit entsprechenden Fristen (z.B. für Ausschreibung). Hierbei nutzten einzelne Fachämter auch die Möglichkeit die Eingruppierung dieser Stellen nochmal prüfen zu lassen bzw. die Stellenbeschreibung auf den aktuellen Stand zu bringen. Im Durchschnitt waren die Stellen insgesamt ca. 3 Monate nicht besetzt. Unter Berücksichtigung dessen ergibt sich rein rechnerisch hieraus ein Personalminderaufwand i.H. von ca. 8 Mio. €. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass davon ein Einspareffekt i.H. von ca. 3 Mio. € auf die haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie internen Regularien während der Vorläufigen Haushaltsführung zurückzuführen ist. Weiterhin können die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen der Entgeltordnung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend analysiert werden. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/18 wurde zur Umsetzung dessen ein Mehrbedarf i.H. von 1,7 Mio. € bereitgestellt. Aufgrund der aktuell bearbeiteten Anträge, 800 Antragstellungen - 400 bearbeitet, ist jedoch zu konstatieren, dass die daraus resultierenden Mehrbelastungen durch das „Einfrieren“ der Jahressonderzahlung kompensiert werden können und somit der Mehrbedarf nicht in Anspruch genommen wird. Tarifbeschäftigte haben jedoch noch bis zum 31.12.2017 die Möglichkeit zur Antragstellung. Daraus resultieren mögliche finanzielle Belastungen im Jahr 2018. In diesem Fall sind Rückstellungen im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen zu bilden (siehe Position „Rückstellung“). Der Aufwand i. H. v. 1,7 Mio € ist nicht im VIST berücksichtigt. Rückstellungen sind entsprechend folgenden Sachverhalten zu bilden: - Beamte: Nachzahlung für Beamte ab Besoldungsgruppe A 10 gem. Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur verfassungskonformen Angleichung der Ost-West-Besoldung i. H. v. geschätzt 1,0 Mio €. - Neue Entgeltordnung: gem. der o. g. Darstellung zur Umsetzung der Entgeltordnung können Tarifbeschäftigte bis zum 31.12.2017 Seite 2 voneinen 30 Antrag auf Eingruppierung stellen. Somit sind die finanziellen Auswirkungen erst 2018 wirksam. Geschätzt wird ein Rückstellungsbedarf i. H. v. 1,7 Mio €. - Stadtordnungsdienst: Rückstellungen sind entsprechend folgenden Sachverhalten zu bilden: Anlage 2 - Beamte: Nachzahlung für Beamte ab Besoldungsgruppe A 10 gem. Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur verfassungskonformen Angleichung der Ost-West-Besoldung i. H. v. geschätzt 1,0 Mio €. akt. Plan - VIST VIST akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. VIST liqui. - Neue Entgeltordnung: gem. der o. g. Darstellung zur Umsetzung der Entgeltordnung können Tarifbeschäftigte bis zum 31.12.2017 einen Antrag auf Eingruppierung stellen. Somit sind die finanziellen Auswirkungen erst 2018 wirksam. Geschätzt wird ein Rückstellungsbedarf i. H. v. 1,7 Mio €. - Stadtordnungsdienst: Aufgund der Eingruppierungsklagen im Stadtordnungsdienst auf Höhergruppierung sind Rückstellungen i. H. v. 0,2 Mio € zu bilden. - Jobcenter: Aufgrund der Eingruppierungsklagen im Jobcenter auf Höhergruppierung sind Rückstellungen i. H. v. 0,4 Mio € zu bilden. - Rettungsdienst: Aufgrund von Klagen Beschäftigter im Rettungsdienst auf Vergütung von Mehrarbeitszeit sind Rückstellungen i. H. v. 0,4 Mio € zu bilden. 12 - Amt für Statistik und Wahlen 800.000 653.172 808.000 808.000 -8.000 -8.000 0 12_121_ZW - Statistik u.Wahlen zahlungswirk 800.000 653.172 808.000 808.000 -8.000 -8.000 0 13 - Gesamtpersonalrat 16.900 8.088 16.900 16.900 0 0 0 13_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir 16.900 8.088 16.900 16.900 0 0 0 14 - Rechnungsprüfungsamt 109.650 88.814 130.450 130.450 -20.800 -20.800 0 14_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir 109.500 88.814 130.300 130.300 -20.800 -20.800 0 150 0 150 150 0 0 0 17 - Ref. f. Gleichst. Frau u. Mann 69.850 72.638 77.275 77.075 -7.425 -7.225 200 17_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir 69.850 72.638 77.275 77.075 -7.425 -7.225 200 18 - Ref. f. Migr. und Integration 35.050 66.634 120.339 120.339 -85.289 -85.289 0 18_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir 35.050 66.634 120.339 120.339 -85.289 -85.289 0 19 - Personalrat Stadtverwaltung 26.600 7.294 26.600 26.600 0 0 0 19_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir 26.600 7.294 26.600 26.600 0 0 0 -27.261.150 -21.674.610 -24.950.588 -30.707.500 -2.310.562 3.446.350 5.756.912 137.000 66.856 136.812 136.812 188 188 0 14_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 2 - GB OBM II 02_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswirk Seite 3 von 30 Anlage 2 akt. Plan 02_531_ZW - Elektr.versorgung zahlungswirksam -23.464.300 Verfügt -17.810.109 VIST -21.542.150 VIST liqui. -27.103.000 akt. Plan - VIST -1.922.150 akt. Plan - VIST liqui. 3.638.700 VIST VIST liqui. 5.560.850 Begründung Die Konzessionsabgabe (KA) sowie der Gemeinderabatt (GR) für Strom richten sich nach der Konzessionsabgabenverordnung und dem Konzessionsvertrag. Sie sind der Höhe nach verbrauchsabhängig und somit nicht konkret planbar. Auf Grundlage der Vorjahresergebnisse werden von den Energieversorgungsunternehmen (SWL und enviaM) für das laufende Jahr Abschläge gezahlt; für die KA jeweils zum 15.04., 15.07., 15.10. und zum 15.12. des laufenden Jahres. Aufgrund rollierender Abrechnung erfolgt die vorläufige Abrechnung bis zum 15.04. des Folgejahres, die finale Abrechnung zum 15.04. des zweiten Folgejahres (d.h. für 2017 erst zum 15.04.2019). Unter Berücksichtigung der Prognose der SWL vom 31.08.2017 sowie dem aktualisierten 3-Jahres-Durchschnitt 2013-2015 für enviaM werden für das Jahr 2017 Erträge i. H. v. -21.675 T€ aus KA und -390 T€ aus GR erwartet. Demnach entstehen Mindererträge i.H.v rd. 1,9 Mio. €. Auf das Ertragsrisiko wurde bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 (siehe auch Vorbericht) hingewiesen. Die finale Abrechnung nebst Zahlung erfolgt bis April 2019. Die Abweichung zwischen VIST und VIST liqui. i. H. v. 5.561 T€ resultiert aus dem Auseinanderfallen von Ertragsentstehung und tatsächlichem Zahlfluss. So erfolgten in 2017 Abrechnungen und Zahlungen i. H. v. -5.561 T€, die die Abrechnungsjahre 2015 und 2016 betreffen und deren Erträge somit periodengerecht noch den Vorjahren zuzuordnen sind. Darüber hinaus wird gem. Vorsichtsprinzip analog der Vorjahre von einer Rückerstattung zu viel erhaltener Abschläge i. H. v. 522,8 T€ ausgegangen. Diese werden aufwandswirksam per Rückstellung in 2017 erfasst. Rückerstattungsforderungen aus Vorjahren werden seitens der Energieversorgungsunternehmen mit den laufenden Abschlägen verrechnet und somit nicht zahlungswirksam. 02_532_ZW - Gasversorgung zahlungswirksam -1.844.400 -1.051.910 -1.011.900 -793.500 -832.500 -1.050.900 -218.400 Begründung Die Konzessionsabgabe (KA) sowie der Gemeinderabatt (GR) für Gas richten sich nach der Konzessionsabgabenverordnung und dem Konzessionsvertrag. Sie sind der Höhe nach verbrauchsabhängig und somit nicht konkret planbar. Auf Grundlage der Vorjahresergebnisse werden von den Energieversorgungsunternehmen (SWL, Mitgas und Evil) für das laufende Jahr Abschläge gezahlt; für die KA jeweils zum 15.04., 15.07., 15.10. und zum 15.12. des laufenden Jahres. Aufgrund rollierender Abrechnung erfolgt die vorläufige Abrechnung bis zum 15.04. des Folgejahres, die finale Abrechnung zum 15.04. des zweiten Folgejahres (d.h. für 2017 erst zum 15.04.2019). Unter Berücksichtigung der Prognose der SWL vom 31.08.2017 sowie dem aktualisierten 3-Jahres-Durchschnitt 2013-2015 für Mitgas werden für das Jahr 2017 Erträge i. H. v. -1.253 T€ aus KA und -53 T€ aus GR erwartet. Demnach entstehen Mindererträge i.H.v. rd. 832 T€. Auf das Ertragsrisiko wurde bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 (siehe auch Vorbericht) hingewiesen. Die finale Abrechnung nebst Zahlung erfolgt bis April 2019. Die Abweichung zwischen VIST und VIST liqui. i. H. v. -218 T€ resultiert aus dem Auseinanderfallen von Ertragsentstehung und tatsächlichem Zahlfluss. Darüber hinaus wird gem. Vorsichtsprinzip analog der Vorjahre von einer Rückerstattung zu viel erhaltener Abschläge i. H. v. 294 T€ ausgegangen. Diese werden aufwandswirksam per Rückstellung in 2017 erfasst und i. d. R. mit den laufenden Abschlägen verrechnet und somit nicht zahlungswirksam. Aus den Vorjahresabrechnungen 2015/16 ergaben sich in 2017 allerdings seitens der SWL Rückerstattungsforderungen i. H. v. 440 T€, die nicht mehr mit den laufenden Abschlägen verrechnet werden konnten und somit liquiditätswirksam wurden. Seite 4 von 30 Anlage 2 akt. Plan 02_533_ZW - Wasserversorgung zahlungswirksam -5.380.850 Verfügt -6.037.458 VIST -5.831.000 VIST liqui. akt. Plan - VIST -6.037.458 450.150 akt. Plan - VIST liqui. 656.608 VIST VIST liqui. 206.458 Begründung Die Konzessionsabgabe (KA) sowie der Gemeinderabatt (GR) sind verbrauchsabhängig, woraus Planabweichungen resultieren können. Zudem muss gem. § 8 des Konzessionsvertrages nach Zahlung der KA dem Unternehmen (KWL) im Veranschlagungszeitraum sowie in den folgenden fünf Jahren im Durchschnitt ein angemessener handelsrechtlicher Jahresüberschuss (Mindestgewinn) verbleiben. Dieser Mindestgewinn darf 1,5 % des Sachanlagevermögens, das am Anfang des Wirtschaftsjahres in der Handelsbilanz ausgewiesen ist, nicht unterschreiten. Die Zahlung von KA und GR erfolgt nach Vorliegen des Jahresabschlusses der KWL, i. d. R. im Juni des Folgejahres. Unter Berücksichtigung des aktualisierten 3-Jahres-Durchschnittes 2014-2016 sowie der Wirtschaftsplanung 2017 der KWL werden für das Jahr 2017 Erträge i. H. v. -5.831 T€ erwartet. Die Abrechnung nebst Zahlung erfolgt im Juni 2018. Die aktuell im Ist verbuchten und liquiditätswirksamen Erträge i. H. v. -6.037 T€ betreffen das Abrechnungsjahr 2016 und sind somit periodengerecht noch dem HH-Jahr 2016 zuzuordnen. Aus diesem Grund werden im V-IST zum 30.09. lediglich Mehrerträge i. H. v. -450 T€ ausgewiesen. Die Abweichung zwischen VIST und VIST liqui. i. H. v. 206 T€ resultiert aus dem Auseinanderfallen von Ertragsentstehung und tatsächlichem Zahlfluss. 02_534_ZW - Fernwärmeversorgung zahlungswirksa -1.785.150 -1.922.504 -1.714.500 -1.922.504 -70.650 137.354 208.004 Begründung Die vertraglichen Regelungen binden die Zahlung des Gestattungsentgeltes (GE) an den handelsrechtlichen Jahresumsatz des Energieversorgungsunternehmens (SWL). Die SWL zahlt einen Anteil von 1,5 % auf den handelsrechtlichen Jahresumsatz, mindestens aber einen Grundbetrag von 800 T€. Das GE ist daher ergebnisabhängig, woraus etwaige Planabweichungen resultieren. Die Zahlung des GE nebst nachvollziehbarer Abrechnung erfolgt nach Schluss des Kalenderjahres, spätestens zum 15.04. des Folgejahres. Unter Berücksichtigung der Prognose der SWL vom 31.08.2017 sowie der Einigung mit dem Bundeskartellamt werden für das Jahr 2017 Gestattungsentgelte i. H. v. -1.714,5 T€ erwartet. Die Abrechnung nebst Zahlung erfolgt im April 2018. Die aktuell im Ist verbuchten und liquiditätswirksamen Erträge i. H. v. -1.922,5 T€ betreffen das Abrechnungsjahr 2016 und sind somit periodengerecht noch dem HH-Jahr 2016 zuzuordnen. Aus diesem Grund werden im V-IST zum 30.09. keine Mehrerträge ausgewiesen. Die Abweichung zwischen VIST und VIST liqui. i. H. v. 208 T€ resultiert aus dem Auseinanderfallen von Ertragsentstehung und tatsächlichem Zahlfluss. 02_573_ZW - Allg.Einricht.u.UN zahlungswirksam 5.076.550 5.080.514 5.012.150 5.012.150 64.400 64.400 0 20 - Stadtkämmerei 1.311.300 907.136 1.410.072 1.397.053 -98.772 -85.753 13.019 20_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir 1.311.300 907.136 1.410.072 1.397.053 -98.772 -85.753 13.019 Seite 5 von 30 Anlage 2 akt. Plan 21 - Stadtkasse 21_111_1ZW - Gesetzliche Vertretung 21_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. -769.650 271.393 -603.046 -981.959 -166.604 212.309 378.913 58.450 4.232 54.204 54.204 4.246 4.246 0 -828.100 -541.617 -657.250 -1.036.163 -170.850 208.063 378.913 Begründung Die Differenz zwischen VIST und VIST liqui. von 378.912,64 € ergibt sich aus den Abschreibungen für unbefristete Niederschlagungen und Abschreibungen für Erlasse, welche als Wertkorrektur nicht zahlungswirksam sind. 21_TECHN.ERLASS - techn. Umsetzung Erlass 0 808.779 0 0 0 0 0 27_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 0 0 0 0 0 0 0 3.728.150 3.528.320 3.728.080 3.728.080 70 70 0 16.400 4.008 31.330 31.330 -14.930 -14.930 0 842.550 777.939 827.550 827.550 15.000 15.000 0 2.571.200 2.569.051 2.586.200 2.586.200 -15.000 -15.000 0 220.000 171.516 220.000 220.000 0 0 0 78.000 5.807 63.000 63.000 15.000 15.000 0 23 - Liegenschaftsamt -4.461.650 -4.927.516 -6.225.490 -6.237.659 1.763.840 1.776.009 12.169 23_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir -3.788.700 -4.209.940 -5.507.914 -5.520.083 1.719.214 1.731.383 12.169 22 - Referat SAP 22_111_1ZW - Verwaltung 22_111_2ZW - Hardware 22_111_3ZW - Software 22_111_4ZW - Entwicklung SAP 22_111_5ZW - Entwicklung Vor- u. Nachverfahren Begründung Die Budgetunterschreitung i.H. von rd. 2,5 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus folgenden Mehrerträgen: - Im Rahmen der Entschädigungszahlung zu Dienstbarkeiten der KWL aus der Pauschalvereinabrung von 2008 nach § 9 GBBerG erfolgte die Verwahrung finanzieller Mittel i.H. von 1,4 Mio. €. Dieser Betrag sichert Entschädigungszahlungen der KWL an die Vertragspartner der Stadt Leipzig ab, wenn die Stadt in der Zeit vom 02.07.2007 bis zum Abschluss der Pauschalvereinbarung am 12.03.2008 Kaufverträge abgeschlossen hat, in denen die Entschädigungsansprüche nach § 9 GBBerG gegen die KWL an die Käufer abgetreten worden sind. Nach aktueller Einschätzung kann dieser verwahrte Betrag um 1 Mio. € reduziert werden, da davon auszugehen ist, dass mögliche Entschädigungsbeträge nicht über einen Gesamtbetrag von 0,4 Mio. € hinausgehen werden. - Weiterhin ist ein Zahlungseingang vom Bund ohne Terminsierung zu share deal Fällen i. H. von ca. 2 Mio. € zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen die Stadt die Zuordnung von Grundstücken beantragt hat, für die ehemalige Unternehmen ebenfalls Ansprüche angemeldet haben, für Teilflächen oder Anteile. In den Fällen, wo die Stadt Leipzig "leer" ausging, wurde eine Entschädigung gezahlt, die Einzelfälle sind abgearbeitet und diese Ertrag ist die Abschlussvergütung, sozusagen pauschal für alle eventuell noch offenen Fälle 23_315_ZW - Soz. Einrichtungen zahlungswirk -438.700 -443.134 -443.134 -443.134 4.434 4.434 0 23_511_ZW - Räuml.Planung-/Entw.maßn. zahlgsw -234.250 -274.443 -274.443 -274.443 40.193 40.193 0 0 0 0 0 0 0 0 23_535_ZW - Kombinierte Versorgung zahlungsw Seite 6 von 30 Anlage 2 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 30 - Rechtsamt 2.912.350 2.633.492 2.947.031 2.946.951 -34.681 -34.601 80 30_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir 2.919.400 2.640.650 2.954.231 2.954.151 -34.831 -34.751 80 -7.050 -7.158 -7.200 -7.200 150 150 0 32 - Ordnungsamt -17.189.100 -11.528.338 -16.198.734 -16.398.734 -990.366 -790.366 200.000 32_122_ZW - Ordnungsangelegenh. zahlungswirk -17.189.100 -11.528.338 -16.198.734 -16.398.734 -990.366 -790.366 200.000 30_122_ZW - Ordnungsangelegenh. zahlungswirk Begründung Die Budgetüberschreitung i.H.v. ca 990 T€ ergibt sich aus folgenden Sachverhalten: -In 2016 wurde der Planansatz in den Buß- und Verwarnungsgeldern erfüllt. Für das Haushaltsjahr 2017 wird jedoch ein Defizit von ca. 600 T€ prognostiziert. -durch Gegensteuerungsmaßnahmen konnten die Mindererträge in den Vollstreckungskosten auf ca 40 T€ reduziert werden. -Der Merhrbedarf bei den Bestattungskosten von ca 300 T€ resultiert insbesondere aus dem Anstieg der Anzahl der Sterbefälle. 32_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 0 0 0 0 0 0 0 34 - Standesamt -459.300 -387.448 -482.950 -483.250 23.650 23.950 300 34_122_ZW - Ordnungsangelegenh. zahlungswirk -459.300 -387.448 -482.950 -483.250 23.650 23.950 300 36 - Amt für Umweltschutz 643.250 656.826 574.425 889.307 68.825 -246.057 -314.882 36_56_ZW - Umweltschutz ges.(552,554,561) zw 639.000 655.078 570.175 885.057 68.825 -246.057 -314.882 Begründung Die ausgewiesene Abweichung im Budget 36_56_ZW zwischen VIST und dem liquititätswirksamen VIST i.H. von 314,9 T€ begründet sich im Wesentlichen mit der erforderlichen Inanspruchnahme von Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien bzw. für die Sanierung von Altslasten und sonstigen Umweltschutzmaßnahmen. Diese Inanspruchnache wirkt nur als Auszahlung im Finanzhaushalt und führt zu keinem Aufwand im Ergebnishaushalt. 36_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 4.250 1.748 4.250 4.250 0 0 0 37 - Branddirektion -4.662.850 2.251.446 -3.434.800 -5.634.800 -1.228.050 971.950 2.200.000 37_126_ZW - Brandschutz zahlungswirksam 2.602.700 1.386.188 2.683.700 2.683.700 -81.000 -81.000 0 Seite 7 von 30 Anlage 2 akt. Plan 37_127_1ZW - Rettungsdienst zahlungswirksam -5.995.850 Verfügt 665.804 VIST -5.667.000 VIST liqui. -7.867.000 akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. -328.850 VIST VIST liqui. 1.871.150 2.200.000 Begründung Einleitend ist auf die Problematik bzgl. des Abrechnungsverfahrens im Rettungsdienst hinzuweisen: • Mit Inbetriebnahme der neuen IRLS am 27.01.16 konnte das bisherige Verfahren/Software zur Einsatzberichtserfassung und –abrechnung im Rettungsdienst nicht mehr fortgeführt werden. • Schwierigkeiten bei der Datenübertragung vom Land erschwerten die Migration. Durch den übergangsweise erforderlichen Dualbetrieb von Alt- und Neusystem waren Arbeiten zeitintensiver als erwartet. Zudem kam es zu mehrfachen Ausfällen der Datenübertragung von Land, was zusätzliche Erfassungsaufwendungen verursachte. • Durch die zeitintensive Erfassung und durch personelle Engpässe entstand ein Rückstau im Bereich der Leistungsabrechnung. • Die neue Software zum System konnte erst im 2. Quartal 2016 in vollem Umfang zur Einsatzberichtserfassung und somit Abrechnung mit Datendurchfluss bis zu den Kostenträgern (Krankenkassen) in Betrieb genommen werden. Mittlerweile wurden durch die BD Gegensteuerungsmaßnahmen, wie Schaffung von 4 zusätzlichen temporären Arbeitsplätzen, welche durch Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes besetzt werden und die Tätigkeit aus dem 24-Stundes-Dienst heraus durchführen, vorgenommen. Der aktuelle Rückstau aus der Leistungsabrechnung 2016 wird mit Übergabe der letzten Sollstellungen aus dem Vorverfahren an SAP zum 11.10.2017 abgeschlossen sein und danach werden die Korrekturbuchungen für die periodengerechte Zuordnung zum Haushalt 2016 mit dem Bereich Bilanzbuchhaltung der Stadtkämmerei veranlasst. Der Beginn der Leistungsabrechnung 2017 hat parallel seit Ende August begonnen. In Anlehnung des Abarbeitungsvolumens von 2016 wird geschätzt, dass pro Monat rd. 1,5 Mio. € Ertragsrückstände abgebaut werden können. Bis Dezember 2017 sind es noch 4 Abrechnungsmonate mit 5,8 Mio. € erwartetem Ertrag sowie Liquiditätseingang. Aufgrund des Vorsichtsprinzips unter Anbetracht des vorläufigen Ergebnisses der Entgeltverhandlungen und der ausstehenden nächsten Verhandlung (vorauss. Nov. 2017) mit den Kostenträgern werden Mindererträge i.H. von rd. 334 T€ absolut für 2017 erwartet. Unter Berücksichtigung des o.g. Sachverhaltes ist jedoch zu beachten, dass es weiterhin damit zu einem enormen liquiditätswirksamen Rückstau der Entgelterträge kommt. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 wurden zusätzlich zu den geplanten Erträgen aus Benutzungsentgelten von 23,1 Mio. € weitere 11,8 Mio. € im Finanzhaushalt veranschlagt, da im Finanzbericht zum 30.09.2016 für 2016 Mindereinzahlungen in dieser Höhe prognostiziert wurden, die 2017 kassenwirksam vereinnahmt werden sollten. Damit sind liquiditätswirksam Einzahlungen i.H. von rd. 35. Mio € in 2017 zu erbringen. Aktuell kann eingeschätzt werden, dass in 2017 kassenwirksam voraussichtlich 25 Mio. € vereinnahmt werden. Hierbei handelt es sich zum einen um Erträge i.H.v. rd. 11,7 Mio. € welche ertragswirksam in das Jahr 2016 mit dem Jahresabschluss Korrektur gebucht werden. Zum anderen können voraussichtlich bis zum Buchungsschluss 2017 für das Haushaltsjahr 2017 Entgelte i.H. von rd. 16 Mio. € abgerechnet werden und somit auch liquiditätswirksam in 2017 fließen. Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine Differenz von rd. 10 Mio. €. 37_127_2ZW - Integrierte Regionalleitstelle -2.038.750 -326.979 -1.160.000 -1.160.000 -878.750 -878.750 0 Begründung Zum Zeitpunkt der Haushaltplanung 2017/18 sollte die vollständige Disposition der Integrierten Regionalleitstelle (IRLS), d. h. inkl. des bisher nicht aufgeschalteten Landkreises Leipzig, im Haushaltjahr 2017 gewährleistet sein. Der Migrationszeitpunkt wurde mehrfach verschoben und nunmehr ist der LK Leipzig seit 30.08.2017 auf die IRLS aufgeschaltet. Mit vorangegangener Einigung im "Gemeinsamen Ausschuss" wurden nunmehr auch die für 2017 verbleibenden BK-Umlagen mit beiden Landkreisen (Nordsachsen und Leipzig) angeordnet, so dass das Defizit im Ertragsbereich bei ca. 970 T€ liegt. Im Gegenzug werden Minderaufwendungen in der Personalaufwendungen i. H. v. 453 T€ durch das Personalamt erwartet (nicht in gleicher Höhe). Bei den Sackosten zum Betrieb der IRLS hat der verzögerte Aufschalttermin des LK Leipzig wenig bis gar keine finanziellen Auswirkungen, weil die gebäudeabhängigen Kosten, die Kfz-Kosten und die sonstigen Sachkosten unwesentlich darüber beeinflusst werden. 37_128_ZW - Katastrophenschutz zahlungswirksa -34.450 -50.172 Seite 8 von 30 -35.500 -35.500 1.050 1.050 0 Anlage 2 akt. Plan 37_UH - baul. u. techn. Unterhaltung Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 803.500 576.606 744.000 744.000 59.500 59.500 0 74.215.968 70.962.516 74.590.469 74.651.788 -374.500 -435.820 -61.319 1.906.280 1.794.766 1.906.035 1.906.035 245 245 0 41_252_2ZW - Naturkundemuseum zw 279.350 252.368 276.627 276.627 2.723 2.723 0 41_252_3ZW - Stadtgeschichtliches Museum zw 895.245 887.402 931.393 931.393 -36.148 -36.148 0 -21.672.550 -21.554.111 -21.606.466 -21.606.466 -66.085 -66.085 0 41_261_ZW - Theater zahlungswirksam 68.262.000 65.913.050 68.262.000 68.262.000 0 0 0 41_262_ZW - Musikpflege zahlungswirksam 19.868.384 19.956.006 19.847.642 19.847.642 20.742 20.742 0 3.682.700 3.482.700 3.682.700 3.682.700 0 0 0 432.459 -169.288 76.144 116.999 356.316 315.460 -40.855 41 - Kulturamt 41_252_1ZW - Museum f. angewandte Kunst zw 41_254_ZW - so.Spartenübergr. Förd. zahlungsw 41_263_ZW - Musikschulen zahlungswirksam 41_281_ZW - Heimat-/so.Kulturpflege zahlungsw Begründung Die Abweichung resultiert daraus, dass die Maßnahme "Sanierung Altes Rathaus" im Haushaltsjahr 2017 nicht entsprechend den geplanten Haushaltsansätzen umgesetzt werden kann. Die Fördermittel werden i.H.v. 330.000 € in 2017 nicht abgefordert. Die planmäßig veranschlagten Aufwendungen (SK-Gruppe 42) für diese Maßnahme wurden in das Budget 41_UH zur Bewirtschaftung durch das AGM umbewilligt (580.000 € mit § 79 SächsGemO). Darüber hinaus wurden Rückstellungen aus dem Vorjahr liquiditätswirksam aufgelöst. Dies betrifft das Zöllner Denkmal (20.000 €) und die Betriebskostenabrechnung Grassimuseum (20.855,30 €). Weiterhin wurden außerplanmäßige Aufwendungen an die Künstlersozialkasse (11.324,69 €) und Zinszahlung für zu spät abgerechnete Fördermittel (Baumaßnahme Anker, 5.631,01 €) zusätzlich bereitgestellt. Für die Restaurierung des Stein-Treuenfeld-Denkmal sind Fördermittel (11.510,50 €) abgefordert worden (SK-gruppe 31). Diese werden zweckgebunden für entsprechende Aufwendungen (SK-gruppe 42) zur Verfügung gestellt. 41_291_ZW - Förd.Kirchen-./Rel.gem. zahlungsw 41_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 15.600 75.232 75.232 75.232 -59.632 -59.632 0 546.500 324.391 1.139.162 1.159.626 -592.662 -613.126 -20.464 Begründung Die Budgetüberschreitung i.H. von 563 T€ ergibt sich im Wesentlichen aus der Verschiebung der Aufwendungen für die Baumaßnahme "Altes Rathaus" i.H. von 580 T€ vom Budget 41_281_ZW in das Budget 41_UH. Weitere Abweichungen sind wie folgt begründet: - Für die Beauftragung der Machbarkeitsstudie für die Vorbereitung der Ausschreibung des Objektes "Kino der Jugend" wurden dem Amt 23 (LSA) gem. dem Stadtratsbeschluss VI-V-02140-NF-04 die Planungsmittel in Höhe von 50.000 € zur Verfügung gestellt. - Desweiteren wurden investive Verstärkungsmittel für förderfähige Bausausgaben abgerufen. - Für die Erneuerung der Lüftungsanlage im Kultur- und Kommunikationszentrum naTo e. V. wurden Haushaltsmittel in Höhe von 27.867 € ins Budget AGM (UH_65_1) umbewilligt. Seite 9 von 30 Anlage 2 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 42 - Volkshochschule -670.450 -457.663 -505.612 -505.612 -164.838 -164.838 0 42_271_ZW - Volkshochschulen zahlungswirksam -760.450 -515.255 -595.612 -595.612 -164.838 -164.838 0 42_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 90.000 57.592 90.000 90.000 0 0 0 43 - Museum der bildenden Künste 1.536.150 1.556.636 1.660.312 1.660.312 -124.162 -124.162 0 43_252_ZW - Nichtwissensch.Museen zahlungswir 1.536.150 1.556.636 1.660.312 1.660.312 -124.162 -124.162 0 45 - Leipziger Städtische Bibliotheken 1.658.050 1.686.229 1.658.050 1.658.050 0 0 0 45_272_ZW - Bibliotheken zahlungswirksam 1.578.050 1.612.985 1.558.050 1.558.050 20.000 20.000 0 80.000 73.245 100.000 100.000 -20.000 -20.000 0 198.102.700 178.413.932 190.645.943 197.354.902 7.456.757 747.798 -6.708.959 46.241.200 45.456.079 47.313.652 54.060.699 -1.072.452 -7.819.499 -6.747.047 45_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 50 - Sozialamt 50_311_ZW - Grundvers/Hilfe(SGBXII) zahlungsw Begründung Die Budgetüberschreitung i. H. von 1,1 Mio. € ergibt sich zum einen aus den Auswirkungen des 3. Pflegestärkungsgesetzes und zum anderen durch höhere Fallzahlen in der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie in der Eingliederungshilfe. Für 2017 wird mit der Inanspruchnahme von Rückstellungen i.H. von 2,5 Mio. € bei den Erstattungen an Krankenkassen und i.H. von 4,4 Mio. € in der Eingliederungshilfe, in der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie in der Hilfe zur Pflege gerechnet. Inwiefern die Bildung einer Rückstellung für 2017 notwendig ist, kann voraussichtlich zum 31.12.2017 eingeschätzt werden. 50_312_ZW - Grundsich.f.Arbeitsuch. zahlungsw 84.228.100 79.996.267 80.552.963 80.529.679 3.675.137 3.698.421 23.284 Begründung Die Budgetunterschreitung i.H. von 3,7 Mio. € lässt sich wie folgt begründen: Zum einen ergeben sich voraussichtliche Minderaufwendungen in den laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung i.H. von 0,7 Mio. € und damit im Zusammenhang stehende Mindererträge bei der Bundesbeteiligung i.H.von 0,3 Mio. €. Diese resultieren aus der Leistungsausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017. Da keine rückwirkende Leistungsgewährung vorgesehen ist, haben Leistungsberechtigte in 2017 einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für den verbleibenden Zeitraum von maximal sechs Monaten, wenn eine Antragstellung noch im Juli 2017 erfolgt. Zum anderen enstehen Mehraufwendungen i.H. von 1,0 Mio. € bei den sonstigen Leistungen für Erstausstattung Wohnung und für Erstausstattung Bekleidung sowie bei den kommunalen Aufwendungen für die Bildungs- und Teilhabeleistungen i. H. von 0,4 Mio. € hauptsächlich bei der Mittagsverpflegung in Schule und Kita und bei mehrtägigen Klassenfahrten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für das Jahr 2017 rückwirkend zum 01.01. eine Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2017 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2017 - BBFestV 2017) beschlossen. Entsprechend § 3 zur Festlegung und Anpassung der landesspezifischen Beteiligungsquoten nach § 46 Absatz 5 Satz 3 SGB II der o.g. Verordnung, ist für den Freistaat Sachsen eine Bundesbeteiligung von 45,0 % festgelegt, so dass mit überplanmäßigen Erträgen in Höhe von ca. 4,6 Mio. € gerechnet wird. Seite 10 von 30 Anlage 2 akt. Plan 50_313_ZW - Hilfen f.Asylbewerber zahlungswir Verfügt 24.066.300 VIST 15.034.149 VIST liqui. 13.346.428 akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST 13.342.703 10.719.872 VIST VIST liqui. 10.723.597 3.725 Begründung Die Budgetunterschreitung i.H. von 10,7 Mio. € erklärt sich wie folgt: Die Planung für die Aufwendungen und Erträge in den PSP-Elementen im Rahmen der Hilfen für Asylbewerber für 2017 war mit großen Unsicherheiten behaftet, da es keine verlässliche Grundlage für die Abschätzung der zu erwartenden Neuzuweisungen, der Dauer der Leistungsbezüge nach AsylbLG und der Aufenthaltsdauer in den Gemeinschaftsunterkünften gab. Auch im laufenden Haushaltsvollzug 2017 hat sich diese Situation nicht maßgeblich verändert. Seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder des Freistaates Sachsen fehlen weiterhin Prognosen über die Zahl der aufzunehmenden Asylbewerber in der Stadt Leipzig für 2017. Bis Ende September 2017 wurden der Stadt Leipzig insgesamt 653 Personen neu zugewiesen. Im Gesamtjahr 2016 waren es 1.997 Personen. Wie viele Personen es im Gesamtjahr 2017 sein werden, ist offen. Derzeit wird mit 1.500 Zugängen gerechnet (siehe VI-DS-3588: Kapazitätsplanung für die Unterbringung von Geflüchteten). Aufgrund dieser Zuweisungszahlen sowie der Entscheidungen in den individuellen Asylverfahren hat sich auch die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG reduziert. Zum 31.05.2016 haben 4.911 Personen Leistungen nach dem AsylbLG bezogen, zum 31.12.2016 waren es 3.900 Personen, zum 30.09.2017 hat sich diese Zahl auf 3.258 Leistungsberechtigte reduziert. Darüber hinaus ergeben sich viele Abweichungen gegenüber dem Plan durch die Veränderungen in der Kapazitätsplanung der Unterbringung Geflüchteter in Leipzig (s. u.a. VI-DS-3588: Kapazitätsplanung für die Unterbringung von Geflüchteten) u.a. durch den Wegfall geplanter Unterkünfte (z.B. Barnet-Licht-Platz, Wurzener Straße 20), Verschiebungen des Nutzungsbeginns von Einrichtungen (z. B. Waldstr. 74-80, Lindenthaler Str. 63-65, Weißdornstr. 102) und Wegfall bestehender Unterkünfte oder Nutzung als Reserveunterkünfte (z.B. Notunterkünfte, Rosenowstr. 26). Desweiteren waren die derzeit in Nutzung befindlichen Unterkünfte mit Stand Ende September 2017 nur zu rund 55 % ausgelastet. Anpassungen der verfügbaren Objekte und deren Nutzung befinden sich derzeit in der Umsetzung. Eine plausible Hochrechnung des zu erwartenden V-Ist zum 31.12.2017 ist aufgrund der vorgenannten Schwierigkeiten risikobehaftet. 50_315_ZW - Soz. Einrichtungen zahlungswirksa 2.949.800 2.093.432 2.818.759 2.808.065 131.041 141.735 10.694 50_331_ZW - Förd.v.Tr.d.Wohlfahrts. zahlungsw 3.984.450 2.294.232 3.937.021 3.937.021 47.429 47.429 0 -6.100 -4.116 -5.422 -5.422 -678 -678 0 50_344_ZW - Hilfen f.Heimkehrer zahlungswirk 0 46.907 0 0 0 0 0 50_345_ZW - Leist.f.Bildung/Teilhab zahlungsw 1.007.500 744.882 993.525 993.138 13.975 14.362 386 50_351_ZW - so.soz.Hilfen/Leist. zahlungswirk 2.050.250 1.641.019 1.995.769 1.995.769 54.481 54.481 0 11.000 -249 19.598 19.598 -8.598 -8.598 0 50_343_ZW - Betreuungsleistungen zahlungswirk 50_522_ZW - Wohnbauförderung zahlungswirksam Seite 11 von 30 Anlage 2 akt. Plan 50_611_ZW - Sonderlastenausgl., Sozialumlage 33.200.200 Verfügt 30.972.993 VIST 39.281.962 VIST liqui. 39.281.962 akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST -6.081.762 VIST VIST liqui. -6.081.762 0 Begründung Die Budgetüberschreitung i.H. von insgesamt 6 Mio. € lässt sich wie folgt begründen: a) Sonderlastenausgleich Hartz IV: Der vierte Abschlagsbescheid vom 05.10.2017 auf den Sonderlastenausgleich gem. § 18 Abs. 1 und 2 SächsAGSGB für 2017 liegt vor. Daraus würden sich voraussichtliche Mindererträge in Höhe von rd. 5,5 Mio. € ergeben. Grundlage für die Berechnung sind hilfsweise auch Daten aus 2016, da für 2017 noch keine vollständigen Daten vorliegen. Da es sich um einen vorläufigen Bescheid handelt und in den letzten Jahren regelmäßig die Höhe zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Bescheid (ca. November/Dezember 2017) stark differierte, kann sich der Zahlbetrag noch ändern. Grund dafür ist die unterjährige Datenaktualisierung für den letzten Monat des jeweiligen Ausgleichsjahres. b) Sonderlastenausgleich Eingliederungshilfe: Nach Berechnung durch das Statistische Landesamt erging an die Stadt Leipzig der Festsetzungsbescheid vom 06.02.2017 für den Sonderlastenausgleich Eingliederungshilfe für das Ausgleichsjahr 2017 in Höhe von 1.160.637 € gemäß § 21a des Gesetzes über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Finanzausgleichsgesetz – SächsFAG). Im Zuge der Haushaltsplanung 2017 wurde von einem Sonderlastenausgleich von 3,6 Mio. € ausgegangen, so dass Mindererträge von 2,5 Mio. € zu verzeichnen sind. c) Bedarfszuweisungen gemäß SächsFAG: Bei der Haushaltsplanung 2017 wurden von Erträgen in Höhe von 4,39 Mio. € ausgegangen. Mit Bescheid vom 12.06.2017 erhielt die Stadt Leipzig eine Bedarfszuweisung gem. § 22 Abs. 2 Nr. 8 SächsFAG in Höhe von 2.738.904 als Zuweisung für besondere Belastungen im Rahmen der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Außerdem erhielt die Stadt Leipzig eine Bedarfszuweisung gem. § 22 Abs. 2 Nr. 7 SächsFAG in Höhe von 3.909.335 € gemäß Bescheid vom ebenfalls 12.06.2017 zur Reduzierung von Belastungsunterschieden in der Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Kosten der Unterkunft). Somit ergeben sich Mehrerträge in Höhe von 2,3 Mio. €. d) Mehraufwendungen für KSV Umlage: Der Stadt Leipzig liegt nunmehr der endgültige Bescheid vom 03.08.2017 zur Erhebung der Sozialumlage 2017 vor. Demnach beträgt die Sozialumlage 75.039.337,53 € und somit ergeben sich überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von ca. 0,3 Mio. €. 50_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 100.000 30.813 121.689 121.689 -21.689 -21.689 0 50_UH2 - bauliche Unterhaltung (Asyl) 270.000 107.525 270.000 270.000 0 0 0 Seite 12 von 30 Anlage 2 akt. Plan 51 - Amt für Jugend, Familie und Bildung 51_211_ZW - Grundschulen zahlungswirksam Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 226.963.244 199.551.197 229.119.385 217.227.725 -2.156.141 9.735.519 11.891.660 567.500 -2.779.490 -1.592.147 -1.592.197 2.159.647 2.159.697 50 Begründung Im Bereich Grundschulen wird eine Budgetunterschreitung in Höhe von 2,15 Mio. € prognostiziert. Diese ergibt sich maßgeblich aus Mehrerträgen i.H. von 2,03 Mio. € und Minderaufwendungen i.H. von 124 T€. Die Minderaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Verschiebung der Fertigstellung des Erweiterungsbaus der 77. Schule / Fritz-Baumgarten-Schule (VI-DS-02019). In der Budgeteinheit sind dafür konsumtive Ausstattungsmittel (66 T€) sowie Umzugs- und Transportkosten (5,5 T€) geplant. Die für den Sommer 2017 avisierte Inbetriebnahme verschiebt sich in die Winterferien 2018. Ein entsprechender Beschluss zur Bestätigung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 wird im IV. Quartal 2017 ins Vorlagenverfahren gebracht. Weitere 50 T€ Minderaufwendungen ergeben sich aus der für 2017 avisierten aber nicht umsetzbaren Erbbaupacht für die Schule Wiederitzsch. Hier sind noch umfangreiche Gespräche mit dem Eigentümer notwendig. Es sind Mehrerträge i.H. von 1,02 Mio. € für die konsumtiven Baumaßnahmen 9. Schule (VI-DS-01367) und Wilhelm-Hauff-Schule (VI-DS-01366) für die äußere Sanierung und Sanitärmaßnahmen der Schulen zu verzeichnen. Diese waren im Rahmen der Haushaltsplanung 2015/2016 veranschlagt und konnten erst nach Fertigstellung der Maßnahmen vereinnahmt werden. Die unterjährigen Mehrerträge werden den Maßnahmen im Budget 51_UH2 zum Ausgleich der Vorfinanzierung aus der Budgeteinheit bereitgestellt. Es wurden weiterhin Mehrerträge i.H. von 263 T€ für die Maßnahmen Geschwister-Scholl-GS Sanitär und für die Freifläche der 74. Schule beschieden. Diese wurden für die Maßnahmen in jeweiligen Budgets 51_UH2 und 51_ASG bereitgestellt. Zusätzlich entstehen Mindererträge im Rahmen der Maßnahme Sanierung Sportplatz An der Kotsche i.H.v. 125 T€. Hier wurden mit Beschlussfassung der Haushaltsanträge (A 0125/17/18) ASW Fördermittel für den Sportplatz an der Kotsche eingestellt, die jedoch nicht vereinnahmt werden können. Der Fördermittelabruf bedingt einen Baubeginn in 2017, dieser kann jedoch nicht realisiert werden, da in Berücksichtigung der Baumaßnahme am Schulgebäude die Maßnahme Sportplatz erst in 2018 beginnen kann. Im Budget 51_ASG werden entsprechende Minderaufwendungnen vorgehalten. Um die ASWFördermittel auszuschöpfen, wird aktuell geprüft diese für die 100. Schule umzulenken. 51_2111_ZW - Grundschulen - Schulbudget 1.799.550 1.801.022 1.820.608 1.807.500 -21.058 -7.950 13.108 51_215_ZW - Mittelschulen zahlungswirksam 1.319.450 117.888 367.064 367.064 952.386 952.386 0 Begründung Im Bereich Oberschulen wird eine Budgetunterschreitung in Höhe von rd. 952 T€ prognostiziert. Diese ergibt sich maßgeblich aus Mehrerträgen i.H. von 296 T€ und Minderaufwendungen i.H. von rd. 656 T€. Die Minderaufwendungen sind im Bereich der konsumtiven Ausstattungsmittel zu verzeichnen. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen Oberschule Am Weißeplatz Haus 2 (DS-01954/14), der neuen Sportoberschule (DS-00526/14) sowie der Oberschule Ratzelstraße (DS-00553/14) verschieben sich auf das Jahr 2018. Die geplanten Aufwendungen werden im laufenden Haushaltsjahr gesperrt und sollen im Jahr der Inbetriebnahme überplanmäßig bereitgestellt werden. Ein entsprechender Beschluss wird im IV. Quartal 2017 ins Vorlageverfahren gebracht. Die Mehrerträge resultieren maßgeblich aus den zusätzlich beschiedenen Fördermittel der konsumtiven Baumaßnahme Oberschule Paunsdorf - Sporthalle Sanitär i.H. von rd. 202 T€. Diese werden der Maßnahme zur Minderung des Eigenanteils im Budget 51_UH2 zur Verfügung gestellt. 51_2151_ZW - Mittelschulen - Schulbudget 1.443.350 1.415.602 1.419.198 1.407.165 24.152 36.185 12.033 51_2153_ZW - Abendmittelschule - Schulbudget 21.300 19.485 21.255 21.255 45 45 0 51_2154_ZW - Gemeinschaftsschule - Schulbudget 60.700 55.620 59.825 59.500 875 1.200 325 Seite 13 von 30 Anlage 2 akt. Plan 51_217_ZW - Gymnasien,Kollegs zahlungswirksam 177.100 Verfügt -828.185 VIST VIST liqui. -849.890 -19.890 akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST 1.026.990 VIST VIST liqui. 196.990 -830.000 Begründung Die Budgetunterschreitung i.H. von rd. 1 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus Mehrerträge i.H. von 830 T€ aus der Maßnahme Sanierung Dach, Fenster, Fassade des F.A.-Brockhaus-Gymnasium. Mit Einordnung der Maßnahme im Förderprogramm VwVInvestkraft konnte eine höhere Förderquote erreicht werden als geplant. 51_2171_ZW - Gymnasien;Kolleg - Schulbudget 1.685.000 1.658.979 1.665.105 1.658.824 19.895 26.176 6.281 51_2173_ZW - Abendgymnasium - Schulbudget 29.500 26.632 15.742 15.742 13.758 13.758 0 -547.750 -869.479 -968.963 -969.113 421.213 421.363 150 51_221_ZW - Förderschulen zahlungswirksam Begründung Im Bereich Förderschulen wird eine Budgetunterschreitung in Höhe von 421 T€ prognostiziert. Diese ergibt sich maßgeblich aus Mehrerträgen i.H. von 243 T€ und Minderaufwendungen i.H. von 177 T€. Die Minderaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Verschiebung der Neubaumaßnahme Schule Thonberg am Gesamtkomplex Curiestraße (VI-DS-03974-NF-01 Beschluss RV 17.05.2017). In der Budgeteinheit sind dafür konsumtive Ausstattungsmittel i.H. von rd. 164 T€ sowie Umzugs- und Transportkosten geplant. Die für den Sommer 2017 avisierte Inbetriebnahme der Schule verschiebt sich in die Winterferien 2019. Der Mietbeginn des Objekt erfolgt ab dem 01.01.2019. Die erforderlichen konsumtiven Ausstattungsmittel werden zur Haushaltsplanung 2019/2020 angemeldet. Die Mehrerträge von 243 T€ ergeben sich zum einen aus Fördermitteln der konsumtiven Baumaßnahmen Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule Sanitär i.H. von 150 T€, die der Maßnahme im Budget 51_UH2 bereitgestellt wurden. Zum anderen sind Mehrerträge von rd. 58 T€ aus Schadensersatzforderungen für die Baumaßnahme Käthe-Kollwitz-Schule zu verzeichnen. Weitere Mehrerträge in Höhe von 35 T€ ergeben sich aus der Zuweisung von Fördermitteln für Ganztagsangebote. 51_2211_ZW - Blinde/Sehbehinderte-Schulbudget 19.950 18.266 17.925 17.818 2.025 2.132 107 51_2213_ZW - geistig Beh. - Schulbudget 45.450 41.555 45.429 45.100 21 350 329 51_2214_ZW - Körperbehinderte - Schulbudget 33.900 31.007 32.002 31.575 1.898 2.325 427 176.300 161.416 164.671 161.400 11.629 14.900 3.271 51_2216_ZW - Sprachheilschule - Schulbudget 37.950 34.842 36.725 36.100 1.225 1.850 625 51_2217_ZW - FÖZ-EZH - Schulbudget 30.800 28.175 30.259 29.500 541 1.300 759 8.900 8.128 8.228 7.980 672 920 248 278.150 125.602 138.670 138.370 139.480 139.780 300 1.121.100 1.045.472 1.015.003 1.005.158 106.097 115.942 9.845 45.150 41.264 44.307 41.900 843 3.250 2.407 4.228.300 2.831.736 4.325.420 4.251.250 -97.120 -22.950 74.170 15.000 13.512 15.000 15.000 0 0 0 348.800 223.967 253.875 253.825 94.925 94.975 50 51_2215_ZW - Lernförderg. - Schulbudget 51_2218_ZW - K-KHS - Schulbudget 51_231_ZW - Berufl. Schulen zahlungswirksam 51_2311_ZW - BSZ - Schulbudget 51_2313_ZW - BSZ 12 - Schulbudget 51_241_ZW - Schülerbeförderung zahlungswirksa 51_242_ZW - Förd.maßn. f.Schüler zahlungswirk 51_243_ZW - so.schul. Aufg. zahlungswirksam Seite 14 von 30 Anlage 2 akt. Plan 51_341_ZW - UHV-Leist. zahlungswirksam 2.519.450 Verfügt VIST 5.476.242 VIST liqui. 3.881.980 3.835.090 akt. Plan - VIST -1.362.530 akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. -1.315.640 46.890 Begründung Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 wurde die geplante Gesetzesänderung für den Leistungsbereich Unterhaltsvorschuss zunächst für das gesamte Haushaltsjahr berücksichtigt. Nunmehr trat die Leistungsausweitung erst zum 01.07.2017 in Kraft. Weiter erfolgte die Planung auf Basis einer 100%igen Erstattung der zusätzlich anfallenden Aufwendungen. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und Hochrechnung wird zum Stichtag 30.09.2017 von einer Budgetüberschreitung in Höhe von rd. 1,3 Mio. € ausgegangen. Diese setzt sich aus Mindererträgen von 7,0 Mio. € und Minderaufwendungen von 5,7 Mio. € zusammen. In die Ermittlung der voraussichtlichen Zahlbeträge für Unterhaltsvorschussleistungen ab 01.07.2017 wurden die Vorgaben des SMS vom 03.07.2017 zur vorläufigen haushaltsmäßigen Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen wie folgt berücksichtigt: Kostenanteil von je 30% an den Leistungsausgaben von Land und Kommune Kostenübernahme von 40% durch den Bund 60% der Erträge nach § 7 UVG verbleiben bei den Kommunen Die Hochrechnung basiert auf den Bestandfällen von Januar bis August 2017 (rd. 794.100 €) sowie aus der Prognose von 2.100 Neufällen der 1. und 2. Altersstufe mit durchschnittlich 176 € und 2.900 Neufällen aus der 3. Altersstufe mit durchschnittlich 268 € ab 01.09.2017. Es werden insgesamt Aufwendungen für Unterhaltsvorschusszahlungen in Höhe von rd. 14,1 Mio € prognostiziert. Es wird darauf hingewiesen, dass weitere Veränderungen hinsichtlich der Fallzahlenentwicklungen bis zum 31.12.2017 möglich sind. Dazu erfolgt ein vierteljährlicher Statistikbericht. Die Übergabe des Bericht per 30.09.2017 erfolgt bis Mitte Oktober 2017. 51_351_ZW - so.soz.Hilfen/Leist. zahlungswirk 73.650 66.649 75.035 75.035 -1.385 -1.385 0 51_361_ZW - Förd.v.Kind.i.Kitas zahlungswirk 22.915.200 13.354.007 22.401.148 22.501.240 514.052 413.960 -100.092 Begründung In der Budgeteinheit kommt es zu einer Budgetunterschreitung i.H. von 514 T€. Die Budgetunterschreitung ergibt sich aus Mehrerträgen i.H. von 413 T€ und Minderaufwendungen i.H. von 101 T€. Die Mehrerträge i.H. von 413 T€ ergeben sich aus Rückforderungen von den ausgereichten Pauschalen 2016 nach Abgleich der tatsächlichen Kinderzahlen für Absenkungen und Ermäßigungen der Elternbeiträge, freier Träger. Gegenüber der V-IST-Einschätzung per 30.06.2017 (1,3 Mio. €) musste die Prognose der Mehrerträge aufgrund des Abschlusses aller möglichen Rückforderungen aus den gezahlten Pauschalen korrigiert werden. Die voraussichtlich ermittelten Minderaufwendungen i.H. von 101 T€ setzen wie folgt zusammen: - Mehraufwendungen i.H. von 250 T€ für die Absenkung, Ermäßigung der Elternbeiträge in kommunalen Kitas (Bruttoprinzip -> siehe BE 51_365_2 ZW) - Minderaufwendungen i.H. von 66 T€ aus der Übernahme von Elternbeiträgen aus der kommunalen Tagespflege (Bruttoprinzip --> siehe BE 51_365_6_ZW) - Minderaufwendungen i.H. von 11 T€ für die Absenkung, Ermäßigung der Elternbeiträge in Horten/ Lernförderschulen - Minderaufwendungen in H. von 274 T€ für Absenkungen und Ermäßigungen bei den bei den Kitas reien Träger und der Tagespflege freier Träger, diese begründen sich durch die geringere Betreuung ggü. der im Rahmen der Planung vorgesehenen Bedarfe Die Rückstellungen des Vorjahres in Höhe von 1,55 Mio € wird voraussichtlich vollständig in Anspruch genommen. Die notwendigen Rückstellungen für 2017 betragen 1,45 Mio €. 51_362_ZW - Jugendarbeit zahlungswirksam 7.198.200 6.896.469 Seite 15 von 30 7.272.297 7.272.197 -74.097 -73.997 100 Anlage 2 akt. Plan 51_363_1ZW - Kinder-/Jugend-/Familienarbeit 3.156.400 Verfügt 3.030.789 VIST VIST liqui. 3.699.473 3.545.533 akt. Plan - VIST -543.073 akt. Plan - VIST liqui. -389.133 VIST VIST liqui. 153.940 Begründung Die Budgetüberschreitung von rd. 543 T€ ergibt sich aus Mindererträgen in Höhe von rd. 257 T€ und Mehraufwendungen in Höhe von rd. 286 T€. Der Mehrbedarf entsteht grundsätzlich im Bereich der Schulsozialarbeit. So wurde im Rahmen der Haushaltsplanung von einer Förderung von 1,497 Mio. € ausgegangen. Tatsächlich wurde nur eine Zuwendung i.H. von 1,137 Mio. € für den Zeitraum 01.08.2017 – 31.12.2017 bewilligt. Es entsteht eine Differenz in Höhe von 360 T€. Für das Berufsvorbereitungsjahr können für das neue Schuljahr 2017/2018 nach gegenwärtig vorliegenden Bescheiden der Sächsischen Bildungsagentur Mehrerträge in Höhe von insgesamt rd. 103 T€ im Haushaltsjahr 2017 erwartet werden. Diese werden für die Bereitstellung von 3 zusätzlichen Stellen zur sozialpädagogischen Betreuung an Beruflichen Schulzentren lt. Beschlussvorlage VI-DS-04475 eingesetzt. Weiter wird durch das AfJFB folgende Erklärung abgegeben: Die im Rahmen der Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2017/2018 politisch geführten Diskussionen sowie die Position der Stadtspitze führte bei der Umsetzung des Teilfachplanes Kinder- und Jugendförderung zu der Annahme, dass die geplanten Drittmittel in Höhe von 1,497 Mio. € zusätzlich im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung stehen. Aus genannten Gründen erfolgte der Abschluss von Kostenvereinbarungen nach § 77 SGB VIII mit den freien Trägern zur Implementierung von weiteren Leistungsangeboten über die Schulsoziarbeit an Schulen der Stadt Leipzig. Diese Annahme und Verfahrensweise entspricht jedoch nicht dem bestätigten Haushaltsplan 2017 und führte im Haushaltsvollzug zu einem nicht deckungsfähigen Mehraufwand in Höhe von rd. 330.400 € im Amtsbudget. Das weitere Verfahren ist derzeit verwaltungsintern in Planung. Die ausgewiesenen Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam i.H. von rd. 154 T€ begründet sich wie folgt: Für die Durchführung des ESF-Bundesprogrammes „Jugend Stärken im Quartier“ liegt ein Zuwendungsbescheid für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 in Höhe von 610 T€ vor. Das darin festgeschriebene Erstattungsverfahren gewährleistet eine Zahlung der Fördersummen erst nach Vorlage der entsprechenden Buchungsbelege und deren vollumfänglicher Prüfung. Für bereits erbrachte Leistungen des Jahres 2016 besteht noch ein Erstattungsanspruch beim Bund in Höhe von rd. 154 T€ im Haushaltsjahr 2017. 51_363_2ZW - andere Aufgaben der Jugendhilfe 1.529.600 -106.114 Seite 16 von 30 1.717.505 1.711.005 -187.905 -181.405 6.500 Anlage 2 akt. Plan 51_363_3ZW - erzieherische Hilfen 79.591.750 Verfügt 83.889.214 VIST 90.853.936 VIST liqui. 82.283.668 akt. Plan - VIST -11.262.186 akt. Plan - VIST liqui. -2.691.918 VIST VIST liqui. 8.570.268 Begründung Die Budgetüberschreitung von 11,26 Mio. € ergibt sich aus prognostizierten Mehraufwendungen i.H. von rd. 10,7 Mio. € und Mindererträgen i.H. von 528 T€. Die Mehraufwendungen sind zurückzuführen - auf die Fallzahlentwicklung von geplanten durchschnittlichen 2.958 Fällen auf prognostiziert 3.007 Fälle (+ 49 Fälle) - die stetig steigenden durchschnittlichen jährlichen Fallkosten von geplant 28.682 € auf prognostiziert 31.785 € (+ 3.103 €). Hochgerechnet auf des Haushaltsjahr ist aktuell mit einer Entgeltsteigerung der freien Träger von 5% zu rechnen. Der Mehrbedarf teilt sich für die einzelnen Leistungsbereiche unter Annahme der o.g. Fallzahl- und Fallkostensteigerung wie folgt: - für die stationären Aufwendungen in Höhe von rd. 6,4 Mio. € - für die Vollzeitpflege von Minderjährigen sowie Vorhaltung von Pflegestellen i.H. von rd. 1,8 Mio. € - für die ambulanten Aufwendungen in Höhe von rd. 1,9 Mio. € - für die teilstationären Aufwendungen in Höhe von 293 T€ - für sonstige Leistungen 354 T€ Die Mindererträge i.H. von 528 T€ begründen sich wie folgt: Im Rahmen der Planung für 2017 wurden die gestiegenen Mehrerträge 2015 für die Berechnung der Erträge 2017 und die steigenden Fallzahlen zu Grunde gelegt. Dabei wurde von der Annahme ausgegangen, dass sich die Steigerung der Erträge im Jahr 2016 und 2017 fortsetzt. Dies trat jedoch nicht in dem prognostizierten Maße ein. Es entstanden bereits im Jahr 2016 Mindererträge von 542 T€ (siehe MB-Vorlage VI-DS-04110-NF-01) und dies setzt sich 2017 in Höhe von 528 T€ fort. Eine entsprechende Mehrbedarfsvorlage befindet sich im Verfahren. Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam von rd. 8,5 Mio. € begründet sich aus den zu bildenden Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Es ist davon auszugehen, dass bis zum Jahresende Rückstellungen und Verbindlichkeiten i.H. von rd. 3,4 Mio. € in Anspruch genommen und rd. 12 Mio. € neu gebildet werden. Die Errechnung der neu zu bildenden Rückstellungen orientiert sich an den Ergebnissen der Vorjahre. In der Hochrechnung auf die einzelnen Hilfearten wird von einem monatlichen Ausgabevolumen von rd. 8,0 Mio. € und einer verspäteten Abrechnung ausgegangen. Es handelt sich hierbei um den Eingang der Kostenabrechnungen beim Allgemeinen Sozialen Dienst sowie die Kostenerstattungen an andere Jugendämter. 51_364_1ZW - Gebäude Inobhutnahme umA 380.250 292.351 Seite 17 von 30 535.739 535.739 -155.489 -155.489 0 Anlage 2 akt. Plan 51_364_2ZW - Hilfen zur Erziehung umA Verfügt -3.945.720 204.070 VIST -5.241.827 VIST liqui. akt. Plan - VIST -4.862.164 1.296.107 akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 916.444 -379.663 Begründung Die Budgetunterschreitung von rd. 1,3 Mio € bildet sich zunächst über Mehrerträge i.H. von rd. 3 Mio. € und Mehraufwendungen i.H. von 1,77 Mio. € ab. Die Mehraufwendungen entstehen durch die steigenden Kosten pro Betreuungsfall von geplant 51.919 € auf 59.165 € (+7.246 €). Gegenwärtig wird mit durchschnittlich 235 Fällen (Plan: 234 Fälle) gerechnet. Die Ursachen der Kostensteigerung liegen u.a. in den Entgeltsteigerungen 2017 für die einzelnen Hilfearten. Schwerpunktmäßig untersetzen sich die o. g. Mehraufwendungen auf die Hilfearten wie folgt: - stationären Betreuung rd.+ 477 T€ - Krankenhilfen rd. + 643T€ - Sachverständigenkosten rd. + 481 T€ - übrigen Hilfearten rd. +154 T€ Eine entsprechende Vorlage wird durch das Fachamt erarbeitet. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 wurden zusätzlich zu den geplanten Erträgen aus Kostenerstattungen von 16 Mio. € weitere 12,4 Mio. € im Finanzhaushalt veranschlagt, da im Finanzbericht zum 30.09.2016 für 2016 Mindereinzahlungen von 12,4 Mio. € prognostiziert wurden, die 2017 kassenwirksam vereinnahmt werden sollten. Dies begründete sich aus dem verzögerten Verfahren der Kostenerstattung. Damit sind liquiditätswirksam Einzahlungen i.H. von 28,56 Mio. € in 2017 zu erbringen. Aktuell kann eingeschätzt werden, dass in 2017 ertrags- und kassenwirksam 19,1 Mio. € vereinnahmt werden, wobei davon 12,4 Mio. € den Vorjahren zuzuordnen sind. Es handelt sich somit nicht um Mehrerträge, sondern um die Deckung der Mindererträge der Vorjahre. Die Spitzabrechnung zur Abschlagszahlung für 2016 ist aktuell bis 08/2016 mit 12,1 Mio. erfolgt. Es ist davon auszugehen, dass die prognostizierten Mindererträge von 12,4 Mio. € aus 2016 vollständig in 2017 eingeholt werden können. Die geplanten Erträge für 2017 können im laufenden Haushaltsjahr nicht erreicht werden, da sich das Abrechnungsverfahren durch den Wechsel der Kostenerstattung beim Landesjugendamt zum Ministerium sowie das geänderte Verfahren verzögert. Aktuell konnte erwirkt werden das für 2017 eine weitere Abschlagszahlungen für das I. und II. Quartal ausgereicht wird. Eine Spitzabrechnung sowie die Erstattung für die ausstehenden Quartale ist erst in 2018 möglich. Im Rahmen der Abschlagszahlung werden lediglich 80 % der beantragten Summe ausgereicht. Damit können für 2017 lediglich Erträge i.H. von 6,8 Mio. € prognostiziert werden. Die Differenz zu den geplanten Einzahlungen von 9,4 Mio. € in 2017 begründet sich durch die Mindererträge und -einzahlungen für das laufende Haushaltsjahr. Es ist davon auszugehen, dass diese in 2018 vereinnahmt werden. Weiter kommt es im Aufwandsbereich zu einer liquiditätswirksamen Abweichung von 380 T€, diese begründet sich aus den zu bildenden Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Voraussichtlich werden bis zum Jahresende Rückstellungen und Verbindlichkeiten i.H. von rd. 499 T€ in Anspruch genommen und 879 T€ neu gebildet. 51_365_1ZW - Kindertageseinr./Kindertagespf.zw 1.523.300 1.370.893 Seite 18 von 30 1.523.020 1.523.020 280 280 0 Anlage 2 akt. Plan 51_365_2ZW - Kitas kommunal zahlungsw. -50.517.700 Verfügt -42.912.141 VIST -51.555.688 VIST liqui. -51.594.938 akt. Plan - VIST 1.037.988 akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 1.077.238 39.250 Begründung Für den Bereich kommunale Kindertageseinrichtungen wird eine Budgetunterschreitung von rd. 1,04 Mio.€ ermittelt. Diese ergibt sich aus Mehrerträgen i.H. von 1,1 Mio. € und Mehraufwendungen in Höhe von 80 T€. Bei den prognostizierten Mehrerträgen handelt es sich im Wesentlichen um die Elternbeiträge in Höhe von 867 T€ aufgrund steigender Kinderzahlen im Hortbereich (Ist-Belegung gegenüber dem Monat Juli steigt um rd. 2.400 Kinder) und die voraussichtlichen Bruttobuchungen der Absenkungen und Ermäßigungen der Elternbeiträge für die kommunalen Einrichtungen zum Jahresabschluss i.H. von 250 T€ (vgl. Budget 51_361_ZW). Die Mehraufwendungen i.H. von 80 T€ resultieren im Wesentlichen aus den Mehraufwendungen aus den durchzuführenden Ferienfahrten im Hortbereich i.H. von 61 T€. Die Deckung des zusätzlichen Kostenaufwandes für die Ferienfahrten Horte wird zu 100% aus den Teilnehmerbeiträgen der Eltern gewährleistet, somit stehen in gleicher Höhe Mehrerträge gegenüber. 51_365_3ZW - Kindertageseinr.,fr.Träger zw 90.243.500 79.955.666 89.893.087 88.568.087 350.413 1.675.413 1.325.000 Begründung Im Bereich der Kindertageseinrichtungen freie Träger wird mit einem Budgetunterschreitung von 350 T€ gerechnet. Diese setzt sich überwiegend aus prognostizierten Minderaufwendungen von 279 T€ und Mehrerträgen i.H. von 71 T€ zusammen. Der Hochrechnung wurden die ausgezahlten Abschläge der Kita freie Träger für den Zeitraum 01-06/2017, eine Hochrechnung der aktuellen Berechnung der neuen Platzkostenpauschalen plus Trägerplanung der Kinder sowie die Kosten für in 2017 in Betrieb genommene bzw. noch gehende Einrichtungen zu Grunde gelegt. Insbesondere für die zweite Jahreshälfte gibt es einen erheblichen Risikofaktor in der Prognose, da mit einem Großteil der freien Träger bisher noch kein Kompromiss in der Verhandlung über die neue Vereinbarung gefunden werden konnte. Die Mehrerträge setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: - Es ergeben sich Mindererträge i.H. von 17 T€ aus den tatsächlichen Landeszuschüssen nach § 18 SächsKitaG. Diese sind anhand der Kinderzahlen des Stichtages für das Jahr 2017 beschieden. - Weiter werden Mehrerträge bei den Kostenerstattungen von Gemeinden i.H. von 85,5 T€ prognostiziert. 51_365_4ZW - Projekte Kindertageseinr. zw 165.600 337.607 294.472 294.472 -128.872 -128.872 0 Begründung Die per 30.09.2017 festzustellende Ertragsbuchung in Höhe von nur ca. 57 % resultiert schwerpunktmäßig aus: - der Verschiebung des Bewilligungszeitraumes für das Projekt "Kita-Einstieg: Brücken bauen frühe Bildung" auf den 01.07.2017 mit einem Minderertrag in Höhe von rd. 75.000 € - Mindererträgen des Projektes "Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen" in Höhe von rd. 50.000 € auf Grund der tatsächlich angefallenen Personalaufwendungen - Mittelabforderungen, welche entweder nur für 2 Monate im Voraus oder nach erbrachten Projektleistungen möglich sind. 51_365_5ZW - Kindertagespfl.n.§ 23 SGB VIII zw 429.850 391.590 Seite 19 von 30 334.950 334.950 94.900 94.900 0 Anlage 2 akt. Plan 51_365_6ZW - Kindertagespfl.,kommunal zw 4.747.400 Verfügt 3.914.081 VIST 4.357.323 VIST liqui. akt. Plan - VIST 3.940.023 390.077 akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 807.377 417.300 Begründung Im Bereich der kommunalen Tagespflege wird eine Budgetunterschreitung von rd. 390 T€ prognostiziert. Sie setzt sich schwerpunktmäßig aus Mindererträgen von Elternbeiträgen i.H. von 92 T€ und Minderaufwendungen i.H. von rd. 482 T€ zusammen. Zunächst werden per 31.12.2017 laufende Geldleistungen in Höhe von rd. 7,69 Mio.€ erwartet, resultierend aus dem Stadtratsbeschluss vom 25.02.2017 und der Hochrechnungen der Elternbeiträge und Tagespflegeaufwendungen an Hand der aktuellen Kinderzahlen von 01 bis 07/2017 mit gegenwärtig 910 Kindern. Die durchschnittliche Auslastung beträgt zum Stichtag 94%. Gegenüber dem Berichtszeitraum 30.06.2017 erfolgten notwendige Anpassungen an die tatsächlichen Gegebenheiten, wie u. a. die Veränderung der prozentualen Anteile bei der Durchführung von Tagespflegeleistungen im eigenen und angemieteten Wohnraum. Als Folge waren die Aufwendungen zum Stichtag per 30.09.2017 um rd. 97 T€ nach oben zu korrigieren. Weiter befindet sich zum bestehenden o. g. Stadtratsbeschluss eine erste Änderung zu weiteren notwendigen finanzieller Anpassungen der Sachaufwendungen für die Gewährung einer höheren Sachkostenpauschale pro Kind, Mietkostenzuschüssen sowie der Erstattung von Versicherungsleistungen an die Tagespflegepersonen im Verwaltungsverfahren. Hierfür entstehen voraussichtliche Mehraufwendungen in Höhe von rd. 779 T€. In Summe ergeben sich damit zum Planansatz Minderaufwendungen für die laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen i.H. von rd. 491 T€. Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam i.H. von rd. 417 T€ begründet sich im Wesentlichen wie folgt: Es wird davon ausgegangen, dass von den gebildeten Rückstellungen der Vorjahre im Haushaltsjahr 2017 insgesamt 820 T€ in Anspruch genommen werden. Die Neubildung von Rückstellungen wird mit rd. 1,23 Mio. € eingeschätzt. Die neuen Rückstellungen betreffen die Abrechnung der Versicherungsleistungen des Jahres 2017 auf der Grundlage der entsprechenden Nachweise der Krankenkassen- und Rentenversicherungen durch die Tagespflegepersonen in Höhe von rd. 450 T€ sowie die Umsetzung der Anpassung der Sachaufwendungen Höhe von 779 T€ nach Beschlussfassung im Stadtrat im IV. Quartal 2017. 51_365_7ZW - Kindertagespfl.,freie Träger zw 13.528.800 9.776.226 10.758.449 9.278.318 2.770.351 4.250.482 1.480.131 Begründung Im Bereich der Tagespflege freie Träger wird eine Budgetunterschreitung aufgrund von Minderaufwendungen i.H. von rd. 2,7 Mio. € prognostiziert. Zunächst werden per 31.12.2017 laufende Geldleistungen in Höhe von rd. 13 Mio.€ erwartet, resultierend aus dem Stadtratsbeschluss vom 25.02.2017 und der Hochrechnungen der Tagespflegeaufwendungen an Hand der aktuellen Kinderzahlen von 01 bis 07/2017. Dabei wurde berücksichtigt dass ein Beschluss zum Vertretungssystem aussteht. Weiter befindet sich zum bestehenden o. g. Stadtratsbeschluss eine erste Änderung zu weiteren notwendigen finanzieller Anpassungen der Sachaufwendungen für die Gewährung einer höheren Sachkostenpauschale pro Kind, Mietkostenzuschüssen sowie der Erstattung von Versicherungsleistungen an die Tagespflegepersonen im Verwaltungsverfahren. Hierfür entstehen voraussichtliche Mehraufwendungen in Höhe von rd. 1,5 Mio. €. In Summe ergeben sich damit zum Planansatz Minderaufwendungen für die laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen i.H. von rd. 2,7 Mio. €. Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam von rd. 1,5 Mio. € begründet sich wie folgt: Es wird von einer Inanspruchnahme der bisher gebildeten Rückstellungen in Höhe von 1,23 Mio. € ausgegangen. Am Jahresende werden voraussichtlich Rückstellungen in Höhe von insgesamt 2,71 Mio.€ neu gebildet werden. Die Erhöhung der Rückstellungen gegenüber dem Vorjahr um rd. 1,5 Mio. € begründet sich mit der Umsetzung der Anpassung der Sachaufwendungen nach Beschlussfassung durch den Stadtrat. Seite 20 von 30 Anlage 2 akt. Plan 51_365_8ZW - private Kindereinrichtungen 150.000 Verfügt 624.000 VIST VIST liqui. 624.000 624.000 akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. -474.000 VIST VIST liqui. -474.000 0 Begründung Die Budgetüberschreitung von 474 T€ begründet sich aus den Mehraufwendungen für die Erstattung der Aufwendungen für die Kinder die in Kitas privater Träger betreut werden. Die Mehrbedarfsvorlage für private Kitas VI-DS-03856 über 474 T€ wurde am 07.06.2017 im Verwaltungsausschuss bestätigt. Die Deckung erfolgt zunächst unter dem Vorbehalt der unterjährigen Entwicklung aus der Budgeteinheit 51_365_7 ZW Kindertagespflege freie Träger. 51_3650_ZW - Horte - Hortbudget 845.114 801.415 839.371 839.371 5.743 5.743 0 51_366_ZW - Einricht.d.Jugendarbeit zahlungsw 153.350 142.167 99.405 99.405 53.945 53.945 0 51_367_ZW - so.Einricht.Ki/Ju/Fam.hilf zahlgw 2.661.500 2.651.399 2.586.771 2.586.771 74.729 74.729 0 51_ASG - Bewirtschaftung ASG 1.597.500 1.097.959 1.410.500 1.410.500 187.000 187.000 0 51_BW - Bewirtschaftung zw 12.793.900 11.023.405 12.818.827 12.818.827 -24.927 -24.927 0 51_UH1 - baul. u. techn. Unterhaltung 1 14.925.350 10.327.327 14.525.000 14.403.000 400.350 522.350 122.000 Begründung Die Budgetunterschreitung i.H. von 400 T€ resultiert aus Minderaufwendungen in Folge von Mittelverschiebungen, darunter - 149 T€ für die Umsetzung von Maßnahmen an Außenspielgeräten in Kitas uns Schulen in die jeweiligen Investitionsbudgets, - 89 T€ für die Planung umfangreicher Sanierungsarbeiten an der Kita Neptunweg in das entsprechende Investitionsbudget, - 50 T€ für die Schule am Rabet ins Budget 51_UH2, da dort bereits mit der Planung der Sanierung der Sanitäranlagen begonnen wurde sowie - 40 T€ für die Baumaßnahme am BSZ 7, die im FinHH als Investitions auf Raten abzubilden ist. Die weiteren zur Verfügung stehenden Mittel werden in voller Höhe benötigt. Aufgrund der überjährigen größeren Maßnahmen der Bürgereinwände und des Jahresvorhabenplanes sowie der Berücksichtigung der Ausschreibungsfristen werden sie jedoch nicht in voller Höhe gebunden und abgerechnet werden können. Es ist daher mit einer Rückstellungsbildung nach 2018 in Höhe von 1,65 Mio. € zu rechnen. Aus dem Jahr 2016 werden voraussichtlich Rückstellungen in Höhe von ca. 1,528 Mio. € in Anspruch genommen. Daher begründet sich die Abweichung vom V-IST zum V-IST liquiditätswirksam i.H. von 122 T€. 51_UH2 - baul. u. techn. Unterhaltung 2 7.351.550 1.722.910 7.329.300 6.413.750 22.250 937.800 915.550 Begründung Die Abweichung zwischne dem V-IST und V-IST liquiditätswirksam i.H. von 915 T€ begründet sich wie folgt: Aus 2016 werden voraussichtlich Rückstellungen i.H. von 4,575 Mio. € in Anspruch genommen. Es wird eingeschätzt, dass per Jahresende neue Rückstellungen i.H. von 5,13 Mio. € gebildet werden müssen. Die Bildung von Rückstellungen in dieser Größenordnung begründet sich grundsätzlich durch die Mehrjährigkeit der umfangreichen Maßnahmen sowie die Verzögerungen aufgrund fehlender Baufreiheit. Weiter kommt es aufgrund von Problemen bei der Schaffung von Baufreiheit in einigen Objekten (Schule am Auwald, 9. Schule, Hauff-Schule, Kita Hans-Otto-Str.2) und damit einhergehenden Bauunterbrechungen dazu dass Rückstellungen aus 2016 in Höhe von ca. 360 T€ in diesem Jahr nicht kassenwirksam umgesetzt werden können. Seite 21 von 30 Anlage 2 akt. Plan 52 - Amt für Sport 52_421_ZW - Förd. d. Sports zahlungswirksam 52_424_ZW - Sportstätten u.Bäder zahlungswirk Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 14.710.600 14.207.099 15.277.756 15.277.756 -567.156 -567.156 0 3.556.950 3.069.972 3.695.050 3.695.050 -138.100 -138.100 0 10.734.150 10.790.597 11.113.787 11.113.787 -379.637 -379.637 0 Begründung Es wurden 100.000 EUR Fördermittel geplant. Diese waren für Maßnahmen in der Sporthalle Wittenberger Straße und in der Sporthalle Holzhausen vorgesehen. Beide Maßnahmen befinden sich zur Erstellung der Leistungsphase 3 beim AGM. Gemäß der aktuellen Zeitschiene werden beide Maßnahmen jedoch erst in 2018 umgesetzt. Entsprechende Bau- und Finanzierungsbeschlüsse werden nach Erstellung der Leistungsphase 3 ins Verfahren gebracht. In diesem Zusammenhang werden auch die 100.000 EUR zu spät erbrachten Fördermittel thematisiert. Zudem ist eine Mehrbedarfsvorlage für baulich-technischen Unterhalt in Höhe von 230.000 EUR im Verfahren. 52_742_ZW - Schaden Sportförderung 52_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 53 - Gesundheitsamt 53_411_ZW - Krankenhäuser zahlungswirksam 53_414_ZW - Gesundheitspflege zahlungswirksam 0 588 49.919 49.919 -49.919 -49.919 0 419.500 345.942 419.000 419.000 500 500 0 4.264.600 4.801.897 4.648.499 4.647.999 -383.899 -383.399 500 0 0 0 0 0 0 0 4.244.600 4.794.500 4.627.510 4.627.010 -382.910 -382.410 500 Begründung Die Budgetüberschreitung i.H. von ca. 383 T€ ergibt sich aus folgenden Sachverhalten: 1. Vorsorgeuntersuchungen durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst wurden teilweise durch Fachärzte auf Honorarbasis durchgeführt, da Arztstellen im Gesundheitsamt bis zum 31.12.2017 nicht besetzt werden können. Hieraus ergeben sich Mehraufwendungen i.H. von ca 82 T€. 2. Durch rückläufige Flüchtlingszahlen sind die Personal- und Sachaufwendungen der Erstuntersuchungsstelle für Asylbewerber (EUSA) rückläufig. Dementsprechend sinkt die Erstattung durch die Landesdirektion Sachsen hierfür. Im Gesundheitsamtes ergeben sich somit Minderträge von ca. 312 T€ und Minderaufwendungen für Sachkosten von ca. 25 T€. Weitere Minderaufwendungen ergeben sich bei den Personalaufwendungen, sodass sich dies für den Gesamthaushalt haushaltsneutral darstellt. 53_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 20.000 7.397 20.989 20.989 -989 -989 0 56 - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt 545.450 500.589 566.326 566.326 -20.876 -20.876 0 56_122_ZW - Ordnungsangelegenh. zahlungswirk 530.450 496.870 551.326 551.326 -20.876 -20.876 0 56_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 15.000 3.719 15.000 15.000 0 0 0 57 - Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen 15.950 6.687 15.950 15.950 0 0 0 57_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir 15.950 6.687 15.950 15.950 0 0 0 61 - Stadtplanungsamt 731.850 594.613 663.697 663.406 68.153 68.444 291 61_511_ZW - Räuml.Planung-/Entw.maßn. zahlgsw 731.850 594.613 663.697 663.406 68.153 68.444 291 Seite 22 von 30 Anlage 2 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 62 - Amt für Geoinformation und Bodenordnung 41.500 34.540 23.000 23.000 18.500 18.500 0 62_512_ZW - Flächen-u.Grundst.bez. zahlungsw 41.500 34.540 23.000 23.000 18.500 18.500 0 63 - Amt für Bauordnung und Denkmalpflege -3.706.700 -3.073.149 -3.451.783 -3.511.765 -254.917 -194.935 59.982 63_521_ZW - Bau- u.Grundst.ordnung zahlungsw -3.155.700 -2.844.905 -3.096.854 -3.155.700 -58.846 0 58.846 -551.100 -228.245 -355.030 -356.165 -196.070 -194.935 1.136 100 0 100 100 0 0 0 64 - Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung 3.479.400 1.033.005 3.196.974 787.463 282.426 2.691.937 2.409.511 64_511_ZW - Räuml.Planung-/Entw.maßn. zahlgsw 2.331.900 716.933 2.193.474 -216.037 138.426 2.547.937 2.409.511 63_523_ZW - Denkmalschutz/-pflege zahlungsw 63_UH - baul. u. techn. Unterhaltung Begründung Die Abweichung zwischen VIST und VIST-liqui. i. H. von 2.4 Mio. € ergibt sich daraus, dass es sich hierbei um Ausgleichsbeträge handelt, welche im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 der sonstigen Verbindlichkeiten zugeführt und in Folgejahren zweckgebunden verwenden werden. Somit werden in 2017 nur Einzahlungen, aber keine Erträge ausgewiesen. 64_522_ZW - Wohnbauförderung zahlungswirksam 1.147.500 316.071 Seite 23 von 30 1.003.500 1.003.500 144.000 144.000 0 Anlage 2 akt. Plan 65 - Amt für Gebäudemanagement 65_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir 65_EN_ZW - Energie 65_MP - Mieten und Pachten Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 40.691.600 39.789.990 40.487.890 40.697.740 203.710 -6.140 -209.850 1.532.350 1.673.838 1.530.273 1.530.273 2.077 2.077 0 28.519.300 28.215.682 28.330.000 28.330.000 189.300 189.300 0 8.728.050 8.404.261 8.402.850 8.402.850 325.200 325.200 0 Begründung Die Abweichung setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Komponenten zusammen: 1) Mindererträge mit einer Abweichung zw. V-Ist ./. akt.Plan = i.H.v. 145 T€ darunter: a) 80 T€ Mindererträge – Diskothek Große Fleischergasse 12 Die im Doppelhaushalt 2017/2018 veranschlagten Erträge aus der Vermietung des Diskothekenbereiches in der Großen Fleischergasse werden in 2017 nicht realisiert. Es gab bereits Interessenten als Nachfolgemieter der Diskothek „Alpenmax“. Diese Mieterträge werden allerdings tatsächlich nicht realisiert, da intern entschieden wurde, den Diskothekenbereich nicht weiter zu vermieten. Stattdessen wurden die Räume für den Eigenbedarf als Lager des Amtes für Statistik und Wahlen hinsichtlich der Bundestagswahl 2017 benötigt. Ob künftig wieder eine externe Vermietung avisiert wird, oder ob die Räumlichkeiten durch die Stadt Leipzig selbst genutzt werden, ist zurzeit noch nicht festgelegt. b) 50T€ Mindererträge – Kita Gundermannstr./Erbbau Das Objekt ist unvorhergesehen in Erbbau übergegangen, somit fallen die Erträge für Betriebskostenvorauszahlungen vom freien Träger weg. Gleichzeitig fallen aber auch die Bewirtschaftungsaufwendungen für die Stadt Leipzig weg, da Kosten vom freien Träger direkt getragen werden (Energie, Gebäudedienstleistungen, Versicherungen, Wartung Techn.Anlagen Maschinen). Hinweis: Im Liegenschaftsamt ergeben sich daher entsprechende Mehrerträge aus Erbbauzinsen. Diese werden zur teilweisen Kompensation der Mindererträge im AGM gesperrt. Für die Kita Gundermannstr. betragen die Erbbauzinsen 22 T€. 2) Minderaufwendungen i.H.v. 470.400 Abweichungen zw. V-Ist ./. akt.Plan: a) 72,7T€ wurden ins Budget 65_UH2 umgewidmet, zur Realisierung baulicher Vorbereitungsmaßnahmen im Mietobjekt Prager Str. 21 bevor dort die Zentralisierung von Abteilungen des Sozialamtes erfolgen kann s. DS-VI-3166 (RV 08.02.17). b) 389T € Sperre der ursprünglich für das Objekt Prager Str. 21 geplanten Mietaufwendungen: Da der ursprünglich avisierte Mietbeginn des genannten Objektes nicht mehr realisierbar war, wurde über den Differenzbetrag bis zum tatsächichen Mietbeginn 08/2017 eine Sperre der Planansätze im Budget 65_MP veranlasst. Es wird versucht zunächst die Mindererträge aus nicht benötigten Planansätzen für die Anmietung des Objektes Prager Str. 21 (Minderaufwendungen) im eigenen Budget zu kompensieren. 65_UH1 - baul. und techn. Unterhaltung 1 869.700 602.749 904.567 1.027.867 -34.867 -158.167 -123.300 65_UH2 - baul. und techn. Unterhaltung 2 1.042.200 893.461 1.320.200 1.406.750 -278.000 -364.550 -86.550 Begründung Die Budgetüberschreitung i.H.v. 278 T€ ergibt sich zum großen Teil daraus, dass verschiedene Renovierungsarbeiten in den Fachamtsräumen bis zum Jahresende durch das AGM umgesetzt werden. Die Deckung erfolgt zum Großteil aus den entsprechenden Fachamtsbudgets. Seite 24 von 30 Anlage 2 akt. Plan 66 - Verkehrs- und Tiefbauamt Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 16.893.575 11.141.282 17.157.150 18.431.800 -263.575 -1.538.225 -1.274.650 -453.100 -514.229 -603.100 -604.500 150.000 151.400 1.400 66_511_ZW - Räuml.Planung-/Entw.maßn. zahlgsw 718.200 312.114 614.600 707.500 103.600 10.700 -92.900 66_533_ZW - Wasserversorgung zahlungswirksam -123.150 -64.351 -127.150 -127.150 4.000 4.000 0 66_538_ZW - Abwasserbeseitigung zahlungswirk -156.150 -81.821 -153.150 -153.200 -3.000 -2.950 50 21.970.225 16.622.550 23.262.000 24.467.700 -1.291.775 -2.497.475 -1.205.700 66_122_ZW - Ordnungsangelegenh. zahlungswirk 66_54_ZW - Straßen Begründung Die Budgetüberschreitung i.H. von 1,3 Mio € ergibt sich insbesondere aus folgenden Sachverhalten: 1. Bei der Umsetzung der investiven Straßenbauvorhaben werden in der Regel auch Straßenbeleuchtungsanlagen erneuert. Wegen der Festbetragsbewertung muss das über den Ergebnishaushalt finanziert werden. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel erfolgt über die investive Schlüsselzuweisung (für Instandhaltungen) Parallel dazu erfolgt eine Sperrung der hierfür im Investitionshaushalt vorgesehenen Auszahlungen. Der Betrag beläuft sich momentan auf 351.350 €. 2. Unter Inanspruchnahme der sonstigen Verbindlichkeit Stellplatzablöse wurden zur Finanzierung von Bushaltestellen 558.330 € zusätzliche Aufwendungen bereit gestellt. Darüberhinaus wurden weitere 50.000 € für nichtinvestive radverkehrliche Anlagen entnommen. Die Entnahme aus der sonstigen Verbindlichkeit erfolgt im Budget 66_12_NZ "Entnahme Rücklage Stellplatzablöse". Weitere 29.950 € werden zur Umsetzung von SBL-Maßnahmen in Rückmarsdorf durch die Entnahme aus der sonstigen Verbindlichkeit (ehemalige Rücklage Rückmarsdorf) finanziert. Somit sind diese Sachverhalt insgesamt haushaltsneutral. 3. Die beantragten Übertragungen von Ansätzen aus dem Vorjahr wurden mit 103.850 € bereits berücksichtigt, wobei 28.750 € bereits vorzeitig bewilligt wurden. 4. Auf Grund der Erhöhung der ausgereichten Fördermittel um 731.900 € zur Instandsetzung, Teil B RL-KStB ist der Stadtanteil zur Umsetzung der geplanten Maßnahme i. H. v. 73.200 € anzupassen. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen des Budgets 66_549_ZW. 5. Darüberhinaus wurden in diversen Sachkonten bereits jetzt Mehrbedarfe für Pflichtaufgaben (z.B. Verkehrssicherung, Brückenunterhaltung) von ca. 275.000 € avisiert, welche ebenfalls aus dem Mehrertrag des Budgets 66_549_ZW gedeckt werden sollen. 6. Für Sicherungsmaßnahmen am Objekt Wurzner Straße wurden seitens des AGM 73.600 € aus dem Budget 66_UH zur Verfügung gestellt. 7. Zur Realisierung des Bewohnerparkens im Waldstraßenviertel werden ca. 166.100 € als überplanmäßige Auszahlung im Budget 766IN70001694 aus Mehrerträgen der Schlussrechnunng zur BÜ Beseitigung Messeallee zur Verfügung gestellt (Vorlage VI-DS-03681 ist gegenwärtig im Verfahren). Die Differenz zwischen VIST und VIST liqui. ergibt sich hauptsächlich aus aufgelöster sonstiger Verbindlichkeiten aus dem Vorjahr für: - Fördermittel Bushaltestellen (ca. 310 T€) - Fördermittel Straßenbeleuchtung (ca. 480 T€) - Fördermittel Park & Ride Plätze (ca. 200 T€) Inwieweit mit dem Jahresabschluss 2017 neue sonstige Verbindlichkeiten gebildet werden müssen, ist von den Witterungsbedingungen und vom Baufortschritt abhängig und wurde daher bisher vom VTA noch nicht beim VIST berücksichtigt. 66_546_ZW - Parkeinrichtungen zahlungswirksam -2.020.000 -1.654.864 Seite 25 von 30 -2.020.000 -2.020.000 0 0 0 Anlage 2 akt. Plan 66_549_ZW - so.Leist.d.Str.baulasttr. zahlgsw Verfügt -3.167.450 -3.493.859 VIST VIST liqui. -3.867.450 akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST -3.889.950 700.000 VIST VIST liqui. 722.500 22.500 Begründung Die ausgewiesene Budgetunterschreitung ergibt sich aus Mehrerträgen i.H. von 652.100 €, welche auf den rasanten Bevölkerungszuwachs und der damit verbundenen erhöhten Bautätigkeit zurückzuführen sind. Des Weiteren konnten durch die Neuausschreibung der Werbekonzession bislang 90.000 € Mehrerträge erwirtschaftet werden. Davon werden 22,5 T€ zur Deckung der Abschreibung von Forderungen aus Erlass und Niederschlagung verwendet und 19.600 € zur Absicherung von Mehrbedarfen (Stellenausschreibung, Gutachterkosten) innerhalb des Budgets, so dass eine Budgetunterschreitung von 700 T€ ausgewiesen wird. 209.700 € werden zur Rückzahlung von Fördermitteln (für nachträglich nicht anerkannte förderfähige Kosten) im investiven Bereich benötigt. Weiterhin sollen insgegsamt 293,2 T€ zur Deckung von Mehraufwendungen im Budget 66_54_ZW zur Verfügung gestellt werden. 66_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 125.000 15.742 51.400 51.400 73.600 73.600 0 67 - Amt für Stadtgrün und Gewässer 11.421.794 11.832.161 12.377.230 12.377.230 -955.436 -955.436 0 67_551_ZW - Öff.Grün/Landschaftsbau zahlungsw 13.706.020 13.866.887 13.714.683 13.714.683 -8.663 -8.663 0 269.750 557.047 792.505 792.505 -522.755 -522.755 0 67_552_ZW - Öff.Gewässer/baul.Anl. zahlungsw Begründung Die Budgetüberschreitung i.H.v. rd. 523 T€ resultiert aus folgenden Sachverhalten: 1. Die neue Gewässerunterhaltungssatzung wurde mit Beschluss Nr. VI-DS-03119 in der RV am 12.04.2017 beschlossen und trat mit der Veröffentlichung im Leipziger Amtsblatt Nr.8 vom 22.04.2017 rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. Das Defizit der Erträge in Höhe von 261.600 € zum Planansatz entsteht durch die noch nicht vollständig erfassten Anlieger an den Gewässern. Für die Verarbeitung dieser Daten ist eine Software erforderlich, die allerdings erst ab 2018 zur Verfügung steht. 2. Weiterhin entstehen Mehraufwendungen i.H.v. ca. 175 T€ aus der Mittelumschichtung Nordraumkonzept vom Amt für Wirtschaftsförderung. 3. Darüber hinaus wurden ca. 99 T€ Mehraufwendungen für Störstellenbeseitigung in der Pleiße bereitgestellt. 67_553_ZW - Friedhofs-/Bestattg.wesen zahlgsw -3.965.132 -2.899.814 -3.541.114 -3.541.114 -424.018 -424.018 0 Begründung Für die Sanierung der äußeren Gebäudehülle an der Kapelle auf dem Friedhof Sellerhausen (Siehe Vorlage VI-DS-04719) werden 400.000 € als überplanmäßige Aufwendung nach § 79 SächsGemO im Ergebnishaushalt (PSP-Element 1.100.55.3.0.01.17.04) bereitgestellt. Zur Deckung werden die im Jahr 2017 im Finanzhaushalt (PSP-Element 7.0001690.700) geplante Mittel in gleicher Höhe gesperrt. 67_554_ZW - Natur-/Landschaftspfl. zahlungsw 230.000 261.235 230.000 230.000 0 0 0 67_555_ZW - Land- u.Forstwirtschaft zahlungsw 59.400 30.584 59.400 59.400 0 0 0 -50 -425.309 -50 -50 0 0 0 67_755_ZW - Schaden Naturpflege 768.006 247.706 768.006 768.006 0 0 0 67_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 353.800 193.825 353.800 353.800 0 0 0 67_561_ZW - Umweltschutzmaßn. zahlungswirksam Seite 26 von 30 Anlage 2 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 72 - Marktamt -730.450 -853.179 -823.542 -823.595 93.092 93.145 54 72_549_ZW - so.Leist.d.Str.baulasttr. zahlgsw -162.150 -198.204 -218.550 -218.550 56.400 56.400 0 72_573_ZW - Allg. Einricht.u. UN zahlungswirk -577.300 -656.031 -613.992 -614.045 36.692 36.745 54 9.000 1.055 9.000 9.000 0 0 0 80 - Amt für Wirtschaftsförderung 6.259.650 4.776.513 5.309.027 5.309.027 950.623 950.623 0 80_571_ZW - Wirtschaftsförd. zahlungswirksam 3.659.650 2.176.475 2.708.940 2.708.940 950.710 950.710 0 72_UH - baul. u. techn. Unterhaltung Begründung Die Budgetunterschreitung lässt sich insbesondere wie folgt erklären: Für die "Sofortmaßnahmen im Rahmen des Nordraumkonzeptes Leipzig 2025+" (VI-DS-01222-NF-05) erfolgt eine Mittelumschichtung i.H.v. 950.000 € an die jeweiligen Fachämter. 80_575_ZW - Tourismus zahlungswirksam 2.600.000 2.600.038 2.600.087 2.600.087 -87 -87 0 801 - Schwerbehindertenvertretung 4.200 725 4.200 4.200 0 0 0 801_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw 4.200 725 4.200 4.200 0 0 0 81 - Referat für Beschäftigungspolitik 4.821.850 3.909.566 4.349.682 4.349.682 472.168 472.168 0 81_571_ZW - Wirtschaftsförd. zahlungswirksam 4.821.850 3.909.566 4.349.682 4.349.682 472.168 472.168 0 Begründung Die Budgetunterschreitung i.H.v. ca. 472 T€ zum Planansatz begründet sich vor allem in Minderaufwendungen i.H. von rd. 430 T€ im Bereich der Beschäftigungsförderung sowohl beim KEE als auch bei freien Trägern und setzt sich wie folgt zusammen: 1. Das Projekt "Soziale Teilhabe" hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2018. Wärend dieses Zeitraumes können die Teilnehmer jederzeit aus dem Projekt ausscheiden. Vor allem bei den freien Trägern werden frei gewordene Stellen aus dem Programm nicht mehr nachbesetzt, da auf Grund der Laufzeitbegrenzung das Einarbeiten einer Person mit multiplen Vermittlungshemnissen als nicht mehr zielführend eingeschätzt wird. 2. Auch beim KEE scheiden regelmäßig Personen aus dem Programm aus. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden aber alle Stellen nachbesetzt. Das Nachbesetzungsverfahren nimmt allerdings einige Zeit in Anspruch, sodass eine lückenlose Stellenbesetzung nicht gegeben ist. 3. Im Programm FAV können im Jahr 2017 sowohl bei den freien Trägern als auch beim KEE nicht alle Arbeitsplätze das gesamte Jahr über besetzt werden. Grund hierfür ist die Zuweisung von Teilnehmern durch das Jobcenter in die Maßnahmen, die oft nicht mit der Planung der Besetzung der Arbeitsplätze einher geht. Die Mehrerträge i.H. von rd. 40 T€ im Budget resultieren aus der Auszahlung des Sicherhaltseinbehaltes der SAB für den Förderzeitraum 2015-2016 für die Koordinierungsstelle für Berufs- und Studienorientierung nach erfolgter Abschlussprüfung im Jahr 2017. Zudem wurden bei der Abrechnung von Beschäftigungspolitischen Maßnahmen gegenüber freien Trägern und dem KEE höhere Ansprüche der Stadt Leipzig festgestellt, als diese geplant war. Seite 27 von 30 Anlage 2 akt. Plan 921 - Dezernat I Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 187.900 71.612 133.790 133.790 54.110 54.110 0 1.500 500 1.500 1.500 0 0 0 86.400 21.112 82.290 82.290 4.110 4.110 0 921_573_ZW - Allg. Einricht.u.UN zahlungsw 100.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 0 922 - Dezernat II 500.500 171.679 500.250 500.250 250 250 0 1.500 500 1.500 1.500 0 0 0 499.000 171.179 498.750 498.750 250 250 0 6.680.650 6.656.841 7.287.663 7.287.663 -607.013 -607.013 0 1.500 278 1.500 1.500 0 0 0 923_111_ZW - Innere Verwalt. zahlungsunwirksa 71.700 48.200 71.450 71.450 250 250 0 923_533_ZW - Wasserversorgung zahlungswirksam -3.500 -2.587 -2.587 -2.587 -913 -913 0 835.450 835.450 835.450 835.450 0 0 0 5.775.500 5.775.500 6.381.850 6.381.850 -606.350 -606.350 0 921_111_VM - Verfügungsmittel 921_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw 922_111_VM - Verfügungsmittel 922_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw 923 - Dezernat III 923_111_VM - Verfügungsmittel 923_537_ZW - Abfallwirtschaft zahlungswirksam 923_545_ZW - Str.reinig./Winterdienst zahlgsw Begründung Die Budgetüberschreitung i.H. von 606.350 € ergibt sich aus der Umsetzung des Ratsbesschlusses VI-DS-02908 (Mehrbedarfe zur Umsetzung des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen in der Stadt Leipzig) vom 23.08.2017. 924 - Dezernat IV 4.401.430 4.585.509 4.730.430 4.730.430 -329.000 -329.000 0 1.500 1.500 1.500 1.500 0 0 0 924_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw 1.599.930 1.446.009 1.590.930 1.590.930 9.000 9.000 0 924_253_ZW - Zoolog.u.Botan. Gärten zahlungsw 2.800.000 3.138.000 3.138.000 3.138.000 -338.000 -338.000 0 924_111_VM - Verfügungsmittel Begründung Die Budgetüberschreitung i.H. von 338 T€ ergibt sich aus einer Verschiebung aus dem investiven Bereich. Die Veranschlagung der Straßenausbaubeiträge zur Pfaffendorfer Straße gegenüber dem Zoo erfolgte ursprünglich im Finanzhaushalt, da diese jedoch nicht aktivierungsfähig sind, muss die Mittelbereitstellung im Ergebnishaushalt erfolgen. Seite 28 von 30 Anlage 2 akt. Plan 925 - Dezernat V Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. -38.650 8.841 -45.729 -45.729 7.079 7.079 0 1.500 167 1.000 1.000 500 500 0 925_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw 22.850 8.674 16.271 16.271 6.579 6.579 0 925_315_ZW - Soz. Einrichtungen zahlungswirk -63.000 0 -63.000 -63.000 0 0 0 77.700 207.497 210.350 210.350 -132.650 -132.650 0 926_111_VM - Verfügungsmittel 1.500 1.350 1.350 1.350 150 150 0 926_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw 1.000 19.947 22.800 22.800 -21.800 -21.800 0 926_511_ZW - Räuml.Planung-/Entwmaßn. zahlgsw 75.200 186.200 186.200 186.200 -111.000 -111.000 0 927 - Dezernat VII 57.000 18.214 56.550 56.550 450 450 0 1.500 277 1.500 1.500 0 0 0 55.500 17.937 55.050 55.050 450 450 0 0 0 0 0 0 0 0 928 - Projekt Unterbringung Flüchtlinge 48.900 8.997 48.863 48.863 37 37 0 928_313_ZW - Projekt Unterbring. Flüchtlinge 48.900 8.997 48.863 48.863 37 37 0 925_111_VM - Verfügungsmittel 926 - Dezernat VI 927_111_VM - Verfügungsmittel 927_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw 927_573_ZW - Allg. Einricht.u.UN zahlungsw Seite 29 von 30 Anlage 2 akt. Plan 98 - allgemeine Finanzwirtschaft Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. -995.965.400 -901.172.345 -994.377.020 -997.472.020 -1.588.380 1.506.620 3.095.000 98_253_ZW - Zoolog.u.Botan. Gärten zahlungsw -37.050 -37.029 -37.029 -37.029 -21 -21 0 98_315_ZW - Soz. Einrichtungen zahlungswirksa -54.750 -52.462 -52.462 -52.462 -2.288 -2.288 0 -123.500 -134.770 -134.770 -134.770 11.270 11.270 0 0 0 0 0 0 0 0 -15.807.000 -1.536.175 -15.806.964 -15.806.964 -36 -36 0 -990.288.000 -907.375.593 -989.457.367 -992.552.367 -830.633 2.264.367 3.095.000 98_511_ZW - Räuml.Planung-/Entw.maßn. zahlgsw 98_547_ZW - Öff. Pers.nahverkehr zahlungswirk 98_573_ZW - Allg. Einricht. u.UN zahlungswirk 98_611_ZW - Steuern,allg.Zuw.u.Uml. zahlungsw Begründung Die Budgetüberschreitung von 0,83 Mio. € ergibt sich aus folgenden Sachverhalten: 1. Derzeit liegen Abschlagsbescheide für den Gemeindeanteil Einkommens- und Umsatzsteuer bis 07/2017 vor. Während nach Hochrechnung unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte der Vorjahre sowie der Mai-Steuerschätzung 2017 beim Gemeindeanteil Einkommensteuer von Erfüllung des Planansatzes ausgegangen wird, ist beim Gemeindeanteil Umsatzsteuer mit Mindererträgen von ca. 2,5 Mio. € zu rechnen. 2. Auf der Basis des FAG-Bescheides vom 02.03.2017 liegen Mehrerträge insbesondere bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen i.H.v. 1,73 Mio. € vor. 3. Es erfolgte unterjährig eine Verschiebung der investiven Schlüsselzuweisungen (investiver Bereich) zugunsten der investiven Schlüsselzuweisungen (Instandhaltung) im Ergebnishaushalt i.H. von 0,4 Mio. € siehe auch Begründung zum Budget 66_54_ZW "Straßen". 4. Weiterhin wird nach aktueller Analyse per 30.09.2017 unter Berücksichtigung aller vorliegenden Erkenntnisse eingeschätzt, dass die Erfüllung des Planansatzes der Grundsteuer B um ca. 500 T€ unterschritten werden könnte. 98_612_ZW - so.allg.Finanzwirtschaft zahlgsw 10.344.900 7.963.683 11.111.571 11.111.571 -766.671 -766.671 0 Begründung Die Budgetüberschreitung von 0,77 Mio. € ergubt sich aus folgenden Sachverhalten: 1. Das historische Tief für Zinsen an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten hält weiter an und lässt Mindererträge bei den Zinserträgen von Kreditinstituten von 0,88 Mio. € erwarten. 2. Demgegenüber werden aus heutiger Sicht bei den sonstigen Zinsen Mehrerträge von 0,11 Mio. € erwartet. 98_TECHNISCH - techn. Umsetzung 0 0 Seite 30 von 30 0 0 0 0 0 Anlage 3 Vorläufiges Rechnungsergebnis 2017 Finanzhaushalt 30.09.2017 2017 2017 Plan 60 Steuern/ Abgaben 61 Zuwend., Zuweisungen, allg. Umlagen 62 Sonstige Transfeinzahlungen 63 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 64 Privatrechtliche Leistungsentgelte 65 Sonstige Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 66 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen außerordentliche Einzahlungen 2017 akt. Plan 2017 fortg. Plan Ist 30.09. 2017 2017 VIST 30.09. VIST 30.09.-akt. Plan 617.313.050 652.116.450 9.040.200 39.769.050 256.805.190 50.306.550 18.101.800 617.313.050 652.116.450 9.040.200 39.769.050 256.805.190 50.306.550 18.101.800 617.313.050 657.480.770 9.040.200 39.812.460 256.991.856 50.309.357 18.101.800 428.372.878 494.735.900 6.358.331 30.260.453 128.051.350 37.106.026 3.659.083 606.249.258 667.248.153 9.766.440 38.480.167 208.861.468 53.014.623 17.188.211 3.847.473 -11.063.792 15.131.703 726.240 -1.288.883 -47.943.722 2.708.073 -913.589 3.847.473 1.643.452.290 1.643.452.290 1.649.049.494 1.128.544.020 1.604.655.793 -38.796.497 402.380.150 0 224.081.643 698.193.550 270.220.715 12.199.300 402.380.150 0 224.918.043 698.193.550 270.260.715 12.199.300 402.513.630 0 219.499.145 696.886.473 270.100.061 12.196.493 254.948.994 4.763 143.770.443 474.927.876 196.709.666 8.372.478 388.064.583 0 217.560.941 679.028.663 269.691.871 12.266.323 834.094 -14.315.567 0 -7.357.102 -19.164.887 -568.844 67.023 834.094 1.607.075.358 36.376.932 1.607.951.758 35.500.532 1.601.195.801 47.853.693 1.078.734.220 49.809.799 1.567.446.474 37.209.318 -40.505.284 1.708.787 173.672.781 231.381.615 -57.708.834 184.925.147 453.798.831 -268.873.684 190.356.806 463.760.750 -273.403.944 81.286.319 112.637.961 -31.351.642 111.629.748 177.612.234 -65.982.486 -73.295.399 -276.186.597 202.891.198 69 Aufnahme von Krediten für Investitionen 69 Aufnahme von Krediten für Umschuldungen 55.805.500 0 55.805.500 0 55.805.500 0 5.505.500 99.200.000 55.805.500 117.400.000 0 0 117.400.000 Einzahlungen a. lfd. Verwaltungstätigkeit 70 Personalauszahlungen 71 Versorgungsauszahlungen 72 Sach- und Dienstleistungen 73 Transferauszahlungen 74 Sonstige Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 75 Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen außerordentliche Auszahlungen Auszahlungen a. lfd. Verwaltungstätigkeit Cash-Flow aus lfd. Verwaltungstätigkeit 0 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Cash-Flow aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 55.805.500 55.805.500 55.805.500 104.705.500 173.205.500 117.400.000 79 ordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen 79 außerordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen 79 Tilgung von Krediten für Umschuldungen 46.500.000 5.000.000 0 46.500.000 5.000.000 0 46.500.000 5.000.000 0 21.233.856 0 99.200.000 46.500.000 5.000.000 117.400.000 0 0 117.400.000 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit 51.500.000 4.305.500 51.500.000 4.305.500 51.500.000 4.305.500 120.433.856 -15.728.356 168.900.000 4.305.500 117.400.000 0 -17.026.402 -229.067.652 -221.244.751 2.729.801 -24.467.668 204.599.984 60.000 21.000 60.000 21.000 60.000 21.000 0 0 60.000 21.000 0 0 0 -16.987.402 -229.028.652 -221.205.751 2.729.801 -24.428.668 204.599.984 0 Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr ohne Ausleihungen Einz. Rückz. Geldanl., Darlehen, Liqu.kr Ausz. Geldanl., Gewähr. Darl, Tilg. Liqu Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr mit Ausleihungen Anlage 4 Budgetabweichungen Finanzhaushalt investiv 2017 akt. Plan 1 - GB OBM/Stadtrat Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 523.743 102.024 570.743 453.743 -47.000 70.000 117.000 01IN70000215 - bewegliches AV 25.507 17.596 25.507 25.507 0 0 0 01IN70000986 - EDV Software 81.235 82.792 128.235 128.235 -47.000 -47.000 0 417.000 1.636 417.000 300.000 0 117.000 117.000 1.396.252 411.350 1.317.046 517.323 79.206 878.929 799.723 10IN70000178 - bewegliches AV (Bürgeramt) 97.235 80.375 100.948 85.298 -3.713 11.937 15.650 10IN70000182 - bewegliches AV (Stadtarchiv) 586.890 2.826 586.890 5.293 0 581.597 581.597 10IN70000187 - bewegliches AV (Fuhrpark) 24.466 20.628 21.362 19.809 3.105 4.657 1.552 10IN70000189 - bewegliches AV (Druckerei) 22.658 16.856 22.658 22.658 0 0 0 10IN70000192 - bewegliches AV (Post) 86.505 32.849 84.720 36.220 1.785 50.285 48.500 10IN70000206 - bewegliches AV 268.892 132.164 171.819 171.819 97.073 97.073 0 10IN70000208 - bewegliches AV 74.205 43.754 57.205 57.205 17.000 17.000 0 213.300 60.877 213.300 60.877 0 152.423 152.423 0 16.123 16.123 16.123 -16.123 -16.123 0 14.400 0 14.400 14.400 0 0 0 10IN70001334 - Software für Druckerei 5.500 4.898 5.500 5.500 0 0 0 10IN70001344 - bewegliches AV (10.3) 2.200 0 22.121 22.121 -19.921 -19.921 0 11 - Personalamt 5.742 23.444 23.492 23.492 -17.750 -17.750 0 11IN70000231 - bewegliches AV 5.742 23.444 23.492 23.492 -17.750 -17.750 0 12 - Amt für Statistik und Wahlen 12.311 14.875 18.975 18.975 -6.664 -6.664 0 12IN70000001 - bewegliches AV 4.100 0 4.100 4.100 0 0 0 12IN70001323 - Software Blubbsoft 8.211 14.875 14.875 14.875 -6.664 -6.664 0 01IN70001531 - Intranet 10 - Hauptamt 10IN70001053 - E-Government Basisinfrastruktur 10IN70001165 - Stundenkontingent Lecos 10IN70001301 - EDV-Software (Ausschreibung) Seite 1 von 42 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 14 - Rechnungsprüfungsamt 27.827 2.918 27.827 7.827 0 20.000 20.000 14IN70000233 - DV-Software 20.000 0 20.000 0 0 20.000 20.000 14IN70001123 - Erwerb von beweglichen AV 1.427 2.918 4.427 4.427 -3.000 -3.000 0 14IN70001679 - Software 6.400 0 3.400 3.400 3.000 3.000 0 17 - Ref. f. Gleichst. Frau u. Mann 10.712 10.391 10.390 10.390 322 322 0 17IN70001725 - bewegliches AV 10.712 10.391 10.390 10.390 322 322 0 18 - Ref. f. Migr. und Integration 21.577 25.837 25.837 25.837 -4.260 -4.260 0 18IN70001730 - bewegliches AV 21.577 25.837 25.837 25.837 -4.260 -4.260 0 19 - Personalrat Stadtverwaltung 0 1.168 0 0 0 0 0 19IN70001759 - bewegl. Anlagevermögen 0 1.168 0 0 0 0 0 17.419.617 17.301.800 17.419.617 17.384.300 0 35.317 35.317 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 0 0 0 16.270.800 16.270.800 16.270.800 16.270.800 0 0 0 143.817 31.000 143.817 108.500 0 35.317 35.317 5.000 0 5.000 5.000 0 0 0 132.880 13.074 136.940 24.662 -4.060 108.218 112.278 77.880 602 77.880 602 0 77.278 77.278 0 4.060 4.060 4.060 -4.060 -4.060 0 55.000 8.413 55.000 20.000 0 35.000 35.000 21 - Stadtkasse 653.918 325.610 653.918 191.016 0 462.901 462.901 21IN70000364 - bewegliches AV 153.718 13.016 153.718 13.016 0 140.701 140.701 21IN70001134 - Zentraler Rechnungseingang 270.000 242.593 270.000 178.000 0 92.000 92.000 21IN70001247 - Erwerb immaterielles Vermögen 230.200 70.000 230.200 0 0 230.200 230.200 2 - GB OBM II 02IN70000617 - Kapital-/Werterhöhung LMG mbH 02IN70000803 - Kapitaleinlage LVV 02IN70000827 - Kapitaleinlage MFAG 02IN70001202 - bewegl. Anlagevermögen 20 - Stadtkämmerei 20IN70000090 - bewegliches AV 20IN70001174 - Stundenkontingent Lecos 20IN70001620 - Erwerb immateriellen Vermögen Seite 2 von 42 Anlage 4 akt. Plan 22 - Referat SAP Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 464.845 141.113 478.378 467.378 -13.533 -2.533 11.000 11.000 0 11.000 0 0 11.000 11.000 453.845 141.113 467.378 467.378 -13.533 -13.533 0 42.019.922 20.865.307 38.557.002 646.954 3.462.920 41.372.968 37.910.048 0 -84.490 0 0 0 0 0 327.909 77.909 327.909 160.000 0 167.909 167.909 1.000 0 1.000 1.000 0 0 0 10.000 505 10.000 10.000 0 0 0 792.035 768.305 792.035 200.000 0 592.035 592.035 14.698 2.514 22.698 16.000 -8.000 -1.302 6.698 -4.348.300 -3.748.808 -4.348.300 -4.348.300 0 0 0 44.958 -13.572 6.646 -43.312 38.312 88.270 49.958 23IN70000055 - Rückzahl.überzahlt.Grunderwerbsko -10.000 -1.834 -3.000 -3.000 -7.000 -7.000 0 23IN70000057 - Grunderwerb Altverträge 110.000 110.000 110.000 50.000 0 60.000 60.000 3.941.320 847.856 2.498.743 -1.342.577 1.442.577 5.283.897 3.841.320 22IN70001707 - bewegliches AV 22IN70001708 - Software 23 - Liegenschaftsamt 23IN70000042 - Einnahmen aus Verkauf v.Grunds 23IN70000044 - Entschädigung f. Verwaltungsverm. 23IN70000045 - Gütl. Einigung/Wertausgleich 23IN70000046 - Zahlungen f.Steckengeblieb.Entsch 23IN70000047 - Verkehrsflächenbereinigung 23IN70000049 - bewegliches AV 23IN70000051 - Veräußerung von Grundstücken 23IN70000053 - Sachenrecht 23IN70000059 - strateg.Grundstückankauf/-verkauf Begründung Verkauf der Flurstücke 948/36 und 948/40 der Gemarkung Paunsdorf an die GOLDBECK Immobilien GmbH zum Kaufpreis von 1,3 Mio. € (bestätigt mit Vorlage VI-DS-03741) Derzeit ist eine Vorlage zum Grunderwerb im B-Plangebiet E-192 "Gewerbegebiet Eulengraben" i.H.v. 1,65 Mio. € in Vorbereitung. Für den Grunderwerb div. Flurstücke der Gemarkungen Rückmarsdorf und Gundorf sind 421.000 € gebunden. 23IN70000063 - Vorkaufsrecht 50.000 0 50.000 0 0 50.000 50.000 23IN70000064 - Schadenersatzforderungen 62.000 53.000 54.000 1.000 8.000 61.000 53.000 23IN70000065 - Tauschverträge 199.802 -138.730 -137.790 -287.592 337.592 487.394 149.802 23IN70000066 - Optionszins 170.113 70.113 170.113 50.000 0 120.113 120.113 23IN70000067 - Entschädigungszahlung Grunderwerb 200.000 139.034 200.000 50.000 0 150.000 150.000 23IN70000075 - LEVG KG 817.853 0 0 0 817.853 817.853 0 Seite 3 von 42 Anlage 4 akt. Plan 23IN70000079 - GE AfJFB-OE51 8.472.372 Verfügt VIST 4.614.678 VIST liqui. 8.472.372 akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST 50.000 0 VIST VIST liqui. 8.422.372 8.422.372 Begründung Einzelne Verträge sollen Ende 2017 endverhandelt werden, danach Beurkundungen und Auszahlungen in Folgejahren. Z.Z nur Auszahlung von Nebenkosten. Aufgrund RB VI-DS-01854 vom 19.11.2015 zum Schulentwicklungsplan sind 2.079.500 € gesperrt. Nach den Festlegungen der AG Standortsicherung, welche Grundstücke nach welcher Priorität angekauft werden sollen, wird jeweils die Freigabe der Mittel beantragt werden. 23IN70000296 - Pauschalpos.f.kl.Einzelmaßn.-OE66 1.200.881 937.783 1.200.881 400.000 0 800.881 800.881 23IN70000298 - Altes Messegelände-OE66 1.372.342 1.142.342 1.372.342 0 0 1.372.342 1.372.342 Begründung Für die Erschließung Straßen Alte Messe bestehen derzeit Verhandlungen zu einem Tauschvertrag. Mit den Auszahlungen ist erst in den Folgejahren zu rechnen. 23IN70000299 - Antonienbrücke-OE66 498.346 498.346 498.346 200.000 0 298.346 298.346 23IN70000300 - Bayrischer Platz/Windmühlens.OE66 407.662 350.162 407.662 0 0 407.662 407.662 7.300 5.000 7.300 0 0 7.300 7.300 23IN70000304 - Rad-/Gehweg Naunhofer Lands.-OE66 57.500 57.500 57.500 0 0 57.500 57.500 23IN70000307 - Rad-/Gehweg S-Bahnh.Heiterbl.OE66 126.500 126.500 126.500 0 0 126.500 126.500 82.273 13.273 82.273 10.000 0 72.273 72.273 1.710.179 1.392.332 2.010.179 650.000 -300.000 1.060.179 1.360.179 23IN70000301 - Landsberger Brücke-OE66 23IN70000404 - Pauschalposition Vorkaufsr.-OE66 23IN70000598 - GE Liegenschaftsamt Begründung Einzelne Verträge werden erst in 2018 ff fällig. Hierzu gehört auch der Ankauf zu Grünen Bogen Paunsdorf i.H.V. 730.000 €. Bereitstellung von weiteren 300 T € nach § 79 Sächs.GemO zur Auszahlungen an den Staatsbetrieb zentrales Flächenmanagement Sachsen wegen Übertragung von Flächen herrenloser Grundstücke nach Aneignungsrecht in einer Gesamthöhe von 404.671,20 €. 23IN70000652 - Anger Crottendorf Kreuzung-OE67 127.400 127.400 127.400 0 0 127.400 127.400 23IN70000658 - Elstermühlgraben-OE67 20.424 20.424 20.424 20.424 0 0 0 23IN70000659 - Wiedervernässung Luppe-OE67 20.000 20.000 20.000 0 0 20.000 20.000 23IN70000661 - Plagwitzer Bahnhof-OE64 99.641 99.641 99.641 99.641 0 0 0 23IN70000682 - Erschließung Agra Gelände 150.000 150.000 150.000 150.000 0 0 0 23IN70000684 - Grundstücksarrondierung 180.000 100.000 180.000 80.000 0 100.000 100.000 23IN70000689 - Proj.Freiheits-u.Einheitsd.-OE41 196.728 0 0 0 196.728 196.728 0 Seite 4 von 42 Anlage 4 akt. Plan 23IN70000694 - Gleis Grünzug Plagwit.Bahnh.-OE64 Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 157.600 157.600 157.600 50.000 0 107.600 107.600 23IN70000695 - ASW Bergstraße 20-OE64 64.000 64.000 64.000 0 0 64.000 64.000 23IN70000774 - Kreisverkehr Seehausen-OE66 46.155 46.155 46.155 30.000 0 16.155 16.155 3.000 3.000 3.000 0 0 3.000 3.000 23IN70000777 - Mittl.Ring S1 b.Landsberg.St.OE66 248.745 248.745 248.745 100.000 0 148.745 148.745 23IN70000778 - B186 Baalsd./Stötter.Landstr.OE66 325.984 325.856 325.984 160.000 0 165.984 165.984 23IN70000779 - S 78 OT Engelsd/Althener Str.OE66 516.221 516.221 516.221 0 0 516.221 516.221 23IN70000780 - B87 Lützner S/Linden.BA19-20-OE66 272.565 10.098 10.098 10.098 262.467 262.467 0 23IN70000784 - Tangentenviereck Nord-OE66 421.009 150.744 421.009 50.000 0 371.009 371.009 23IN70000785 - Rad- und Gehwege VTA 266.900 266.900 266.900 20.000 0 246.900 246.900 20.776 20.776 20.776 0 0 20.776 20.776 240.874 240.874 240.874 10.000 0 230.874 230.874 35.653 0 0 0 35.653 35.653 0 23IN70000796 - Nebenkosten Altverträge 180.401 180.401 180.401 50.000 0 130.401 130.401 23IN70000815 - Mil.St./Saturnst.Alt Dorfstr.OE66 437.562 437.562 437.562 331.296 0 106.266 106.266 23IN70000819 - Leitungsrechte Regenrückhalteb. 103.296 6.314 6.314 280 96.982 103.016 6.034 23IN70000833 - Deponien-OE36 157.564 157.564 157.564 0 0 157.564 157.564 23IN70000845 - Rundweg Cospudener See-OE67 107.601 107.601 107.601 0 0 107.601 107.601 1.450 1.450 1.450 1.450 0 0 0 23IN70000935 - Tangentenviereck Süd-OE66 92.426 92.426 92.426 0 0 92.426 92.426 23IN70001004 - Max-Liebermann-St./Olbrichts.OE66 12.131 12.131 12.131 7.000 0 5.131 5.131 23IN70001006 - Rad/Gehw.Lützschena/Lindenth.OE66 280.450 280.450 280.450 0 0 280.450 280.450 23IN70001007 - Teslast.v.Rostock.b.Teslaabr.OE66 241.500 241.500 241.500 0 0 241.500 241.500 23IN70001037 - Schule Weißenfelser Str.-OE51 215.000 215.000 215.000 0 0 215.000 215.000 43.431 43.431 43.431 5.000 0 38.431 38.431 23IN70000776 - Slevoigt/G.Schumann/Didero-S.OE66 23IN70000787 - Geh/Radweg Pater-Gordian-Str.OE66 23IN70000788 - Wurzner.v.Breite.b.Torgauer-OE66 23IN70000790 - Sportplatz Rückmarsdorf-OE52 23IN70000933 - Gehwegankauf Zuckelhausen-OE66 23IN70001038 - Schule Gorkistr.-OE51 Seite 5 von 42 Anlage 4 akt. Plan 23IN70001055 - Industrie- u. Gewerbefl. Nordraum 8.176.999 Verfügt VIST 5.033.114 VIST liqui. 8.176.999 akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST 2.626.011 0 VIST VIST liqui. 5.550.989 5.550.989 Begründung Die Verhandlungen zum Grunderwerb Merkwitz für die Flurstücke 131, 132, 133 sind abgeschlossen. Die Auszahlung von 2,4 Mio. € erfolgt voraussichtlich Ende 2017. Die Mittel für einen weiteren Grunderwerb in Merkwitz für die Flurstücke 141 und 142 in Höhe von 2.194.750,00 € sind bereit gestellt und bis zur Bestätigung der Vorlage gesperrt. Die Kaufpreiszahlungen Grunderwerb in Fl. 131/3 Gemarkung Miltitz in Höhe von 200T € erfolgte. 23IN70001115 - Folgemaßn. City-Tunnel Leipz.OE66 345.629 345.629 10.000 10.000 335.629 335.629 0 23IN70001116 - Rad/Gehweg Verb.Fl.25 Eng.do-OE66 155.250 155.250 155.250 0 0 155.250 155.250 87.658 87.325 57.658 33.101 30.000 54.557 24.557 805.000 805.000 805.000 0 0 805.000 805.000 23IN70001119 - Rad-/Gehweg Dieskaustraße-OE66 52.200 52.200 52.200 0 0 52.200 52.200 23IN70001120 - Goethest.v.Matzelst.b.Wundts.OE66 13.479 13.479 13.479 10.000 0 3.479 3.479 23IN70001121 - Rad/Gehweg S78 Baalsdorfer S.OE66 86.250 86.250 86.250 0 0 86.250 86.250 328.117 203.367 328.117 0 0 328.117 328.117 40.250 40.250 40.250 0 0 40.250 40.250 7.200 7.200 7.200 0 0 7.200 7.200 23.000 23.000 23.000 0 0 23.000 23.000 106.200 106.200 106.200 0 0 106.200 106.200 23IN70001223 - Sportplatz Althen-OE52 16.500 16.500 16.500 0 0 16.500 16.500 23IN70001315 - Einzahlungen Nordraum -540.000 0 0 0 -540.000 -540.000 0 23IN70001470 - Asyl - Arno-Nitzsche-Str. 49.975 49.975 49.975 49.975 0 0 0 23IN70001507 - Rad-/Gehweg Stahmelner Allee-OE66 115.000 115.000 115.000 0 0 115.000 115.000 23IN70001508 - Rad-/Gehweg Muldentalstraße-OE66 261.600 261.600 261.600 0 0 261.600 261.600 23IN70001509 - G-Schwarz-St. v.H.Driesch-St.OE66 5.750 5.750 5.750 186 0 5.564 5.564 23IN70001511 - Holzhäuser St.von Baumeyerst.OE66 57.500 57.500 57.500 2.470 0 55.030 55.030 23IN70001512 - Simering.zw.Aurelien/Lützner-OE66 57.206 57.206 1.818 1.818 55.388 55.388 0 23IN70001117 - K.-Liebknecht-St/Petersteinw.OE66 23IN70001118 - G.-Schumann/Delitz.Str.Stahm.OE66 23IN70001122 - Kreisver.Hirschf./Hersfeld.S.OE66 23IN70001205 - Rad/Gehw.Eichberg Schneebg.S.OE66 23IN70001206 - Zweinaundorfer Str.-OE64 23IN70001207 - Angercrottendorfer Kreuzung-OE64 23IN70001209 - Marina Leipzig Lindenau-OE67 Seite 6 von 42 Anlage 4 akt. Plan 23IN70001513 - Matzelstr./Bornaische Str.-OE66 Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 15.000 15.000 15.000 0 0 15.000 15.000 23IN70001514 - Busparkpl.hinter OBI-Markt-OE66 486.811 105.811 105.811 70.000 381.000 416.811 35.811 23IN70001516 - Georg-Schwarz-Brücken-OE66 501.962 227.262 501.962 100.000 0 401.962 401.962 437 0 0 0 437 437 0 226.982 226.982 226.982 0 0 226.982 226.982 12.849 1.045 1.045 1.045 11.804 11.804 0 128.300 120.750 128.300 50.000 0 78.300 78.300 17.250 0 17.250 17.250 0 0 0 23IN70001571 - VTA Rad-Gehweg Am Sommerfeld 5.750 0 5.750 0 0 5.750 5.750 23IN70001572 - VTA Stahmelner Str. v. Pittler 5.750 0 5.750 0 0 5.750 5.750 23IN70001573 - VTA Brücke verl. Turmgutstraße 57.500 4.060 25.000 4.060 32.500 53.440 20.940 23IN70001574 - VTA Brücke Lützschenaer Str. II 11.500 0 11.500 0 0 11.500 11.500 23IN70001576 - VTA BHF Plagwitz BHS K.-Heine-Str 63.250 0 63.250 0 0 63.250 63.250 5.750 0 5.750 0 0 5.750 5.750 490.000 0 0 0 490.000 490.000 0 23IN70001590 - ASG GE Fl. 191 Mockau 70.000 0 70.000 0 0 70.000 70.000 23IN70001602 - Kultur Begegnungsz. Wiederitzsch 13.847 13.844 13.847 13.847 0 0 0 7.000.000 0 7.000.000 0 0 7.000.000 7.000.000 23IN70001525 - Fl. 926 Paunsdorf-OE67 23IN70001541 - Haltelichtanl.Sicherg.BÜ Handelsr 23IN70001559 - Asyl - Diezmannstraße 12 23IN70001566 - FbV Knauthainer Elstermühlgraben 23IN70001570 - VTA Rad-Gehweg Schönauer Landstr. 23IN70001577 - VTA Knautnaundorfer Kreisv. 23IN70001578 - LA Rückbau Südstraße 72 23IN70001689 - Strategischer GE Wachsende Stadt Begründung Die Erstvorlage zum Grundstückstausch mit der LWB war in der DB OBM. Derzeit werden Tauschverhandlungen geführt. Die Erst- und Zweitvorlage wird ca. im Dezember 2017 erneut eingebracht. 23IN70001720 - Blockinnenber. Schiebestr. Amt 64 1.050.997 1.050.997 1.050.997 650.000 0 400.997 400.997 23IN70001796 - Amt 41 Kriegerdenkmal 0 5.000 5.000 0 -5.000 0 5.000 23IN70001817 - Bau Sofortmaßnahme Nordraum 0 8.783 250.000 8.783 -250.000 -8.783 241.217 Seite 7 von 42 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 30 - Rechtsamt 28.502 20.932 26.073 26.073 2.429 2.429 0 30IN70000004 - bewegliches AV 28.502 7.819 12.000 12.000 16.502 16.502 0 0 13.112 14.073 14.073 -14.073 -14.073 0 32 - Ordnungsamt 798.252 490.779 791.009 791.009 7.243 7.243 0 32IN70000212 - bewegliches AV 703.250 448.279 690.332 690.332 12.919 12.919 0 32IN70000624 - Neubau stationäre Verkehrsüberwac 29.215 34.891 34.891 34.891 -5.676 -5.676 0 32IN70001373 - Software 65.787 7.610 65.787 65.787 0 0 0 34 - Standesamt 37.544 5.019 36.800 5.019 744 32.526 31.781 34IN70000248 - bewegliches AV 12.865 2.339 12.800 2.339 65 10.526 10.461 34IN70001625 - DV-Software 24.679 2.679 24.000 2.679 679 22.000 21.321 36 - Amt für Umweltschutz 52.578 31.647 57.631 57.631 -5.053 -5.053 0 36IN70000366 - bewegl. AV 22.400 5.587 22.400 22.400 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 29.000 20.211 29.000 29.000 0 0 0 0 2.053 2.053 2.053 -2.053 -2.053 0 1.178 3.796 4.178 4.178 -3.000 -3.000 0 12.974.554 9.339.748 12.834.443 8.853.606 140.110 4.120.948 3.980.838 -20.000 -3.400 -15.000 -15.000 -5.000 -5.000 0 37IN70000159 - bewegliches AV 24.355 11.272 24.000 24.000 355 355 0 37IN70000161 - bewegliches AV 28.720 23.643 28.000 28.000 720 720 0 1.437.324 54.282 1.439.738 80.000 -2.414 1.357.324 1.359.738 30IN70001732 - Erwerb von immateriellen Vermögen 36IN70000371 - Ertüchtig.Notbrun.zur Notwasserve 36IN70001173 - Errichtung Grundwassermessstellen 36IN70001230 - Stundenkontigent Lecos 36IN70001567 - Erwerb immaterielles Vermögen 37 - Branddirektion 37IN70000158 - Vm.-veräußerg./Einzahlg. Fw 37IN70000162 - Spezialfahrzeuge Fw Begründung Gem. dem Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Löschfahrzeugen für die Feuerwehr der Stadt Leipzig (VI-DS-03875-NF-02), welche in der Ratsversammlung am 21.06.2017 beschlossen wurde, kommt es bei der Ausschreibung sowie des Auftragszuschlags zu zeitlichen Verzögerungen, sodass die Lieferung der Löschwasserfahrzeuge und somit die kassenwirksame Auszahlung erst im Jahr 2018 liegen wird. Aus diesem Grund kommt es zu den Abweichungen zwischen dem V-IST und V-IST liqui. i.H.v. rd. 1,36 Mio. €. Im Jahr 2017 werden die Auszahlungsansätze der Spezialfahrzeuge um den Anteil der nicht fließenden FÖM i.H.v. 23 T€ gekürzt, somit stehen Auszahlungen in 2017 i.H.v. 1.439.737,88 € (auch zur Übertragung nach 2018) zur Verfügung. 37IN70000163 - Zuweisung Land Wechselladeertechn 0 0 Seite 8 von 42 0 0 0 0 0 Anlage 4 akt. Plan 37IN70000164 - Zuweisung Land Spezialausstattung Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 540.587 362.042 485.587 485.587 55.000 55.000 0 5.469 6.413 7.019 7.019 -1.550 -1.550 0 357.388 244.206 350.000 250.000 7.388 107.388 100.000 37IN70000168 - Feuerwehrzentrum Südwest 7.350.245 7.132.563 7.285.000 7.035.000 65.245 315.245 250.000 37IN70000169 - Freiwillige Feuerwehr Miltitz 525 525 0 0 525 525 0 37IN70000170 - Neubau Gruppenwache Nordost 124.197 31.599 80.000 80.000 44.197 44.197 0 37IN70000171 - Zuweisung vom Land Digitalfunk 2.000 0 0 0 2.000 2.000 0 -2.000 0 0 0 -2.000 -2.000 0 37IN70000174 - Spezialfahrzeuge RD 872.157 36.609 865.000 393.000 7.157 479.157 472.000 37IN70000176 - IRLS - Anteil RD 382.801 197.587 370.000 250.000 12.801 132.801 120.000 96 96 0 0 96 96 0 0 5.203 5.500 5.500 -5.500 -5.500 0 28.276 8.976 17.000 17.000 11.276 11.276 0 1.259.600 0 0 0 1.259.600 1.259.600 0 37IN70000166 - Baumaßnahmen Gruppenwache Süd 37IN70000167 - IRLS - Anteil FW 37IN70000173 - Vm.-veräußerg./Einzahlg. RD 37IN70000750 - Stellflächenerweit. Westwache 37IN70001185 - Stundenkontingent Lecos 37IN70001215 - Erwerb bewegliches AV 37IN70001342 - Erweiter. Gerätehaus FF Baalsdorf Begründung Gem. der internen Planung zum "Planungsbeschluss Neubau Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Nordost" soll die Erweiterung des Gerätehauses FF Baalsdorf nicht realisiert werden. Die Branddirektion schätzt das V-IST bereits mit einem Mittelübertrag auf die Maßn. "Neubau Feuerwehrgerätehaus FF Nordost" (7.0001695) ein. Die Mittel sollen komplett auf die neue Maßn. FF-Gerätehaus FFW Nordost (7.0001695) übertragen werden, somit können auch keine Mittel liquiditätswirksam unter der "alten" Maßnahme Baalsdorf laufen. Die Vorlage wurde am 27.09.17 ins Mitzeichnungsverfahren gegeben. Auszug STN zur DS 03888: "Punkt 6.4 „Investitionskonzept Bauvorhaben im Brandschutz…“ sowie dem dazugehörigen Unterpunkt 6.4.2 „Neubau Feuerwehrgerätehaus FF Nordost“ ist der Planansatz 2017 aus Ermächtigungen aus Vorjahren i.H.v. von rd. 1,26 Mio. € nicht korrekt. Für diese Maßnahme gibt es im HH-Jahr 2017 keinen Planansatz. Dies ist entsprechend anzupassen. Mit einer Vorlage aus dem internen Mitzeichnungsverfahren im Jahr 2016 „Planungsbeschluss Feuerwehrgerätehaus Nordost…“ (s. Vorlage VI-DS-02045) ging hervor, dass die geplante Maßnahme „Baalsdorf“ verschoben werden sollte, diese Vorlage wurde jedoch nie beschlossen. Der Planungsbeschluss ist umgehend in die DB OBM einzureichen sowie die Punkte 6.4 und 6.4.2 sind entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen." 37IN70001343 - Erwerb immat. Vm RD - Technik 126.190 13.151 126.000 13.000 190 113.190 113.000 24.666 7.011 108.000 108.000 -83.334 -83.334 0 37IN70001674 - Komplettsanierung HW-Budget Bund 134.041 171.357 236.500 0 -102.459 134.041 236.500 37IN70001675 - Komplettsanierung HW-Budget Sachs 297.918 1.008.914 120.000 0 177.918 297.918 120.000 37IN70001624 - Erwerb immat. Vm Fw Seite 9 von 42 Anlage 4 akt. Plan 37IN70001695 - Neubau Fw.-gerätehaus FF Nordost Verfügt 0 VIST 0 VIST liqui. 1.259.600 akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST 50.000 -1.259.600 VIST VIST liqui. -50.000 1.209.600 Begründung Gem. der internen Planung zum "Planungsbeschluss Neubau Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Nordost" soll diese Maßnahme in 2017 beginnen. Die dafür notwendigen Mittel sollen aus dem Projekt "Erweiterung des Gerätehauses FF Baalsdorf" gedeckt werden, da diese Maßnahme nicht mehr realisiert werden soll. Die Vorlage wurde am 27.09.17 ins Mitzeichnungsverfahren gegeben. 37IN70001771 - Erwerb immat. Vm Kat-S 0 471 500 500 -500 -500 0 37IN70001798 - Baumaßn. FW Nord d. Dislok. HW 0 3.630 11.000 11.000 -11.000 -11.000 0 37IN70001799 - Baumaßn. FW Süd d. Dislok. HW 0 23.598 31.000 31.000 -31.000 -31.000 0 13.085.210 8.469.043 13.512.012 13.512.012 -426.803 -426.803 0 41IN70000003 - Investitionszuschuss Bacharchiv 36.000 6.450 36.000 36.000 0 0 0 41IN70000014 - Investitionszuschuss Zoo GmbH 4.500.000 2.500.000 4.500.000 4.500.000 0 0 0 110.000 -179.885 110.000 110.000 0 0 0 1.530.000 1.530.000 1.530.000 1.530.000 0 0 0 41IN70000018 - Zusch. Inv. EB Theater d.J.Welt 55.000 55.000 55.000 55.000 0 0 0 41IN70000019 - Zusch. Inv. EB Gewandhaus 55.000 0 55.000 55.000 0 0 0 41IN70000020 - Zusch. Inv. EB Musikschule 70.000 37.998 70.000 70.000 0 0 0 41IN70000023 - bewegliches AV KA 13.240 11.392 16.090 16.090 -2.850 -2.850 0 41IN70000027 - Zusch. Stiftung Völkerschlacht 480.000 546.280 546.280 546.280 -66.280 -66.280 0 41IN70000028 - Zusch. Ausstattung an Fr.Träger 121.780 116.401 121.780 121.780 0 0 0 41IN70000031 - bewegliches AV 130.980 66.594 124.573 124.573 6.407 6.407 0 41IN70000033 - bewegliches AV NKM 51.010 15.767 48.160 48.160 2.850 2.850 0 41IN70000035 - bewegliches AV MAK 94.128 6.372 89.128 89.128 5.000 5.000 0 193.996 180.448 193.996 193.996 0 0 0 3.437.793 2.815.576 3.437.793 3.437.793 0 0 0 41IN70000604 - Ausstellungsbau MAK 9.080 1.264 9.080 9.080 0 0 0 41IN70000606 - Interim Thomanerchor 10.152 10.152 10.152 10.152 0 0 0 41 - Kulturamt 41IN70000016 - Zusch. Inv. EB Oper 41IN70000017 - Zusch. Inv. EB Schauspiel 41IN70000039 - Thomas Alumnat 41IN70000603 - Anker Seite 10 von 42 Anlage 4 akt. Plan 41IN70000736 - Naturkundemuseum -Baumaßnahme Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 759.618 24.176 682.618 682.618 77.000 77.000 0 41IN70000844 - Werk II - Fördermittel 4.791 3.864 4.791 4.791 0 0 0 41IN70000847 - Theatrium Alte Salzstraße 4.225 0 4.225 4.225 0 0 0 41IN70000849 - Altes Rathaus - Baumaßnahme 100.261 99.200 100.261 100.261 0 0 0 41IN70000850 - Baumaßnahme Grassi - Komplex 382.734 9.925 382.734 382.734 0 0 0 41IN70000851 - Begegnungszentrum Wiederitzsch 22.207 22.207 22.207 22.207 0 0 0 375.000 375.000 375.000 375.000 0 0 0 41IN70001216 - Silzer-Sammlung 80.000 80.000 80.000 80.000 0 0 0 41IN70001371 - bewegl. AV Thomanerchor 76.504 24.555 76.504 76.504 0 0 0 41IN70001450 - Investitionszuschuss Die Villa 10.000 10.000 10.000 10.000 0 0 0 41IN70001546 - Mahnmal Abtnaundorf 44.116 13.744 53.616 53.616 -9.500 -9.500 0 41IN70001623 - Kunstvorhaben i.ö. Raum 15.000 14.868 15.000 15.000 0 0 0 41IN70001637 - Bandhaus 2.0, Saarländer Straße 25.000 25.000 43.000 43.000 -18.000 -18.000 0 9.025 8.584 9.025 9.025 0 0 0 278.570 38.112 700.000 700.000 -421.430 -421.430 0 42 - Volkshochschule 88.461 96.782 96.803 96.803 -8.341 -8.341 0 42IN70000083 - bewegliches AV 75.755 87.171 87.191 87.191 -11.436 -11.436 0 42IN70000085 - Grundsanierung Objekt Löhrstraße 6.822 6.822 6.822 6.822 0 0 0 42IN70001678 - Immaterielles Vermögen 5.885 2.790 2.790 2.790 3.095 3.095 0 43 - Museum der bildenden Künste 479.484 397.249 552.301 552.301 -72.817 -72.817 0 43IN70000040 - bewegliches AV 465.070 601.188 756.240 756.240 -291.169 -291.169 0 14.413 14.413 14.413 14.413 0 0 0 43IN70001001 - Nachlässe f.Kunsterwerb 0 -182.000 -182.000 -182.000 182.000 182.000 0 43IN70001603 - Nachlass Margit Christina Merkel 0 -36.352 -36.352 -36.352 36.352 36.352 0 41IN70001106 - Zuschuss Mendelssohnhaus 41IN70001682 - NKM-Lortzingstraße 41IN70001706 - Erwerb bew. AV Halle 7 43IN70000889 - Neubau MdbK, Endabrechnung Seite 11 von 42 Anlage 4 akt. Plan 45 - Leipziger Städtische Bibliotheken Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 1.474.010 1.319.530 1.585.875 1.585.875 -111.865 -111.865 0 109.087 64.895 68.287 68.287 40.800 40.800 0 45IN70000088 - Sanierungsmaßn. Stadtbibo Wilhe 70.461 109.993 109.993 109.993 -39.533 -39.533 0 45IN70000753 - Baumaßnahme Bibliothek Plagwitz 960.345 978.941 1.037.345 1.037.345 -77.000 -77.000 0 45IN70000754 - Baumaßn. Bibliothek Südvorstadt 153.500 0 153.500 153.500 0 0 0 45IN70000875 - Sanierungsmaßn. Stadtbibl. KPII 50.849 11.317 11.317 11.317 39.533 39.533 0 3.500 3.500 3.500 3.500 0 0 0 100.000 95.619 100.000 100.000 0 0 0 26.269 55.266 101.933 101.933 -75.665 -75.665 0 29.374.302 18.147.501 20.207.924 19.951.937 9.166.378 9.422.365 255.987 71.863 98.880 133.752 133.752 -61.889 -61.889 0 745.600 690.632 840.600 840.600 -95.000 -95.000 0 0 5.740 8.610 8.610 -8.610 -8.610 0 50IN70001287 - Komm.An.Ersatzneub.FBB St.Michael 108.600 108.594 108.594 108.594 6 6 0 50IN70001409 - Eigena.NB heilp.Hort Dittes 9 SEB 850.633 850.633 850.633 850.633 0 0 0 50IN70001410 - Eigena.NB Kita beh.Kinder Plov.51 8.084 0 0 0 8.084 8.084 0 50IN70001467 - Asyl - Zweenfurther Straße 21 45.424 26.668 26.668 26.668 18.755 18.755 0 50IN70001468 - Asyl - Liliensteinstraße 1 17.893 17.762 17.762 17.762 130 130 0 50IN70001472 - Asyl - Deiwitzweg 1 67.583 58.058 58.058 58.058 9.525 9.525 0 257 0 0 0 257 257 0 50IN70001474 - Asyl - Torgauer Str. 290 Systemb. 82.000 0 0 0 82.000 82.000 0 50IN70001479 - Asyl - GU Messehalle 17 43.417 43.417 46.417 46.417 -3.000 -3.000 0 2.227 2.227 2.227 2.227 0 0 0 3.908.081 3.845.431 3.845.431 3.845.431 62.650 62.650 0 25.490 0 0 0 25.490 25.490 0 45IN70000086 - bewegliches AV 45IN70001291 - Kauf Vorlass 45IN70001462 - Ausstattung Bibliothek Plagwitz 45IN70001757 - Allg.Betriebs- und Geschäftsausst 50 - Sozialamt 50IN70000245 - bewegliches AV 50IN70001158 - Sanierg. Asyl - ÜWH Torgauer Str. 50IN70001169 - Stundenkontingent Lecos 50IN70001473 - Asyl - Gustav-Mahler-Str. 21 50IN70001480 - Asyl - Alte Messe Pavillions 50IN70001481 - Asyl - GU Messehalle 13 50IN70001493 - Asyl - GU Alte Messe(Systembauw.) Seite 12 von 42 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 50IN70001495 - Asyl - Weißdornstraße 102 1.683.332 1.424.111 1.424.111 1.424.111 259.221 259.221 0 50IN70001528 - Asyl - GU Stötteritzer Landstraße 1.032.782 886.954 868.954 868.954 163.829 163.829 0 3.336 0 0 0 3.336 3.336 0 50IN70001535 - Asyl - GU Muldentalstraße 91-93 714.110 521.815 521.815 521.815 192.295 192.295 0 50IN70001536 - Asyl - GU Karl-Heine-Straße 22b 278.674 217.006 217.006 217.006 61.668 61.668 0 50IN70001537 - Asyl - GU Barnet-Licht-Platz(Sys) 3.053.097 2.306.645 3.053.097 3.053.097 0 0 0 50IN70001538 - Asyl - GU Dietzmannstr.(Systemb.) 8.268.501 28.001 28.001 28.001 8.240.500 8.240.500 0 50IN70001529 - Asyl - GU Hainbuchenstraße 13 Begründung Die Realisierung des Objektes entfällt (siehe Beschlussvorlage VI-DS-02488-NF-05) Die Entschädigungszahlungen werden aus dem Ergebnishaushalt 2017 beglichen. 50IN70001550 - Asyl - GU Prager Dreieck(Systemb) 5.503.000 4.918.250 5.503.000 5.503.000 0 0 0 56.673 30.000 30.000 30.000 26.673 26.673 0 50IN70001554 - Asyl - GU Auenseestr. 31-33 1.010.693 876.020 876.020 876.020 134.673 134.673 0 50IN70001560 - Asyl - Höltystraße 51 1.555.987 1.166.276 1.555.987 1.300.000 0 255.987 255.987 50IN70001561 - Asyl - Deutscher Platz 34.593 0 0 0 34.593 34.593 0 50IN70001562 - Notunterkunft Asyl Nr. 8 10.072 0 0 0 10.072 10.072 0 50IN70001696 - Komm. Anteil Kita Plovdiver Str. 14.400 14.400 14.400 14.400 0 0 0 50IN70001697 - Komm. Anteil Philipuskirche 10.000 0 10.000 10.000 0 0 0 50IN70001698 - Komm.Ant. Kirchgemeinde Bethanien 10.000 9.980 9.980 9.980 20 20 0 50IN70001700 - Komm.Ant. Außenwohngr. Prager Str 1.100 0 0 0 1.100 1.100 0 50IN70001701 - Komm.Ant. Wohneinrichtg. H.Wagner 8.800 0 8.800 8.800 0 0 0 148.000 0 148.000 148.000 0 0 0 87.948.606 15.475.196 93.117.149 84.281.062 -5.168.542 3.667.545 8.836.087 51IN70000120 - bewegliches AV 61.727 0 61.727 50.000 0 11.727 11.727 51IN70000127 - bewegliches AV 954 0 0 0 954 954 0 51IN70000131 - bewegliches AV 20.500 7.539 20.500 10.000 0 10.500 10.500 50IN70001552 - Asyl - Sanitärcontainer 50IN70001702 - Komm.Ant. Kita F.-Dittes-Straße 51 - Amt für Jugend, Familie und Bildung Seite 13 von 42 Anlage 4 akt. Plan 51IN70000135 - bewegliches AV (Horte) Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 99.155 15.177 97.400 79.250 1.755 19.905 18.150 799.348 137.016 467.198 465.081 332.150 334.267 2.117 1.014.724 -760.835 740.079 750.000 274.645 264.724 -9.921 51IN70000143 - Kita Konradstr. 70 12.816 6.090 7.267 0 5.550 12.816 7.267 51IN70000144 - Kita, An der Lehde 12 98.666 58.828 58.828 32.000 39.838 66.666 26.828 51IN70000145 - Ringstr. 4 35.297 25.414 25.414 10.000 9.883 25.297 15.414 51IN70000146 - Kita Lichtenbergweg/Plang Neubau 508 508 508 0 0 508 508 51IN70000147 - Kita Tschaikowskistraße 28 139 0 0 0 139 139 0 8.118 0 0 0 8.118 8.118 0 0 -163.258 0 0 0 0 0 4.920 -108 0 0 4.920 4.920 0 51IN70000151 - Wasserstraße 18 27.347 22.676 22.694 0 4.653 27.347 22.694 51IN70000288 - 120. Grundschule - Brandschutz 38.920 18.222 18.222 4.118 20.698 34.802 14.104 1.010 0 0 0 1.010 1.010 0 13.905 0 0 0 13.905 13.905 0 51IN70000292 - BSZ 11 - Brandschutz 2.017 2.017 2.017 2.017 0 0 0 51IN70000294 - Schule Portitz - Brandschutz 8.844 2.420 2.420 2.420 6.424 6.424 0 51IN70000295 - K.-Liebknecht-Schule-Brandschutz 1.382 1.382 1.382 0 0 1.382 1.382 51IN70000297 - 21. Schule - Brandschutz 3.204 3.004 3.004 0 200 3.204 3.004 21.003 14.270 14.270 4.331 6.734 16.672 9.938 51IN70000303 - 20. Schule - Brandschutz 8.254 7.902 7.902 7.902 352 352 0 51IN70000312 - SH F.-A.-Brockhausschule 1.562 0 0 0 1.562 1.562 0 51IN70000313 - SH Schule Portitz 2.224 0 0 0 2.224 2.224 0 1.076.462 264.760 1.041.178 600.955 35.284 475.507 440.223 522.641 201.103 398.641 200.000 124.000 322.641 198.641 51IN70000138 - bewegliches AV (JA) 51IN70000142 - Kita Reichelstr. 5, Sanierung 51IN70000148 - Kita G.-Große-Str. 1a 51IN70000149 - Investzuschuss an freie Träger 51IN70000150 - Zuweisung vom Land 51IN70000289 - 16. Schule - Brandschutz 51IN70000290 - FS Pestalozzi-Schule -Brandschutz 51IN70000302 - L.-Voigt-Schule - Teilsanierung 51IN70000315 - bewegliches AV 51IN70000317 - Neubau 3. GS mit 3-Feldhalle Seite 14 von 42 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 51IN70000319 - Raumsys.Schule Böhlitz-Ehrenberg 25.677 0 25.677 25.677 0 0 0 51IN70000320 - E.-Kästner-Schule 27.264 1.375 1.375 1.375 25.889 25.889 0 51IN70000321 - P.-Neruda-Schule 64.521 13.679 13.679 4.623 50.843 59.898 9.055 857.791 622.520 1.008.899 398.531 -151.108 459.260 610.368 51IN70000324 - 68.Schule 48.657 17.692 17.692 17.692 30.965 30.965 0 51IN70000325 - 68. Schule, Sporthallenneubau 78.807 36.577 36.577 200 42.230 78.607 36.377 51IN70000326 - bewegliches AV 7.368 0 6.200 6.200 1.168 1.168 0 51IN70000330 - bewegliches AV 711.002 178.897 700.618 397.704 10.384 313.298 302.914 51IN70000332 - Humboldtschule 80.208 38.500 38.500 36.500 41.708 43.708 2.000 51IN70000333 - W.-Ostwald-Schule 27.720 27.720 27.720 0 0 27.720 27.720 51IN70000334 - A.-Ph.-Reclam-Schule 85.379 9.970 10.000 10.000 75.379 75.379 0 138.084 65.615 133.469 133.469 4.614 4.614 0 52.526 13.809 14.819 4.500 37.707 48.026 10.319 51IN70000337 - bewegliches AV 828 0 0 0 828 828 0 51IN70000339 - bewegliches AV 439.929 178.715 431.346 341.050 8.583 98.879 90.296 51IN70000341 - bewegliches AV 19.682 18.944 18.944 18.944 738 738 0 51IN70000343 - bewegliches AV 29.059 26.512 28.232 28.232 827 827 0 51IN70000345 - bewegliches AV 70.794 7.914 67.992 17.350 2.802 53.444 50.642 51IN70000347 - bewegliches AV 39.118 2.496 20.700 20.700 18.418 18.418 0 51IN70000349 - Albert-Schweitzer-Schule 40.072 22.051 22.051 0 18.021 40.072 22.051 51IN70000350 - bewegliches AV 106.831 11.896 56.831 56.831 50.000 50.000 0 51IN70000352 - bewegliches AV 1.903 0 900 900 1.003 1.003 0 51IN70000354 - bewegliches AV 8.142 4.886 6.618 6.618 1.524 1.524 0 51IN70000356 - bewegliches AV 4.037 2.943 3.734 3.734 303 303 0 51IN70000358 - bewegliches AV 21.500 2.989 25.000 25.000 -3.500 -3.500 0 51IN70000322 - bewegliches AV 51IN70000335 - I.-Kant-Schule 51IN70000336 - Reclam-Schule, Neubau 3-Feld-SH Seite 15 von 42 Anlage 4 akt. Plan 51IN70000568 - SH W.-Hauff-Schule, Teilsanierung Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 159.624 101.560 101.560 56.042 58.065 103.582 45.517 2.894 1.806 1.806 0 1.088 2.894 1.806 0 -37.279 0 0 0 0 0 51IN70000663 - 2.GS am Standort E.-Zeigner-Schu. 40.132 8.484 8.484 0 31.648 40.132 8.484 51IN70000664 - Energet.San.Schulgeb.B.-Göring-St 1.021.070 795.097 921.070 2.782.670 100.000 -1.761.600 -1.861.600 51IN70000629 - Kita Louis-Fürnberg 21 51IN70000631 - Investzuschuss fr.Tr. (Ausstattg) Begründung Die „fiktiven“ Mehreinzahlungen resultieren aus der Abweichung des Fördermittelbescheides zur Haushaltplanung. Die Planung erfolgte in Jahresscheiben, die Fördermittelbescheidung für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum und ist damit vollständig im laufenden Haushaltsjahr abzubilden. Der tatsächliche Abruf der Fördermittel erfolgt jedoch noch nicht im laufenden Haushaltsjahr, daher begründet sich die Abweichung zum V-IST liquiditätswirksam. 51IN70000665 - Neubau Sportpbersch.m.Dreifeldh. 8.607.419 6.323.895 8.607.413 8.832.240 5 -224.821 -224.826 51IN70000675 - Zusf.Kollwitz-Schul-Standort RIWA -196.984 -204.726 -196.984 -317.302 0 120.318 120.318 672.504 579.554 1.572.504 1.310.000 -900.000 -637.496 262.504 5.424.305 5.136.798 5.889.309 4.647.818 -465.003 776.488 1.241.491 51IN70000680 - Neubau GS+Hort in Lindenau 51IN70000691 - Sanier. Ratzelstr. (eh.55.Schule) Begründung Die Baumaßnahme wurde 11/2015 begonnen. Mit Änderung zum Baubeschluss (VI-DS-03987 Beschluss RV 17.05.2017) wurden Mehrkosten i.H. von 2,5 Mio € sowie eine Risiko von 500 T€ bestätigt. Diese begründen sich aus Auflagen aus der Baugenehmigung, Leistungserweiterung aus unerwarteten Bautenzustände, unverhältmäßig hohe Ausschreibungsergebnisse und Leistungserweiterungen durch geänderte Aufgabenstellungen. Weiterhin musste die Rohbauleistungen nach Kündigung neu ausgeschrieben werden. Die Deckung der Mehrkosten erfolgt i.H. von 300 T€ aus zusätzlichen Fördermitteln; 2,2 Mio. € die im Rahmen der verwaltungsintenernen Änderung zum Haushaltsplan 2017/2018 haushaltsneutral umgewidmet wurden und i.H. von 465 T€ aus der Bestätigung überplanmäßiger Auszahlungen. Die Prognose für den Fertigstellungstermin liegt jetzt bei 06/2018. Die Mittel werden zur Weiterführung und Fertigstellung komplett benötigt, die Abfinanzierung erfolgt nach Bautenstand und Rechnungslegung. Die Restmittel sind vollständig nach 2018 zu übertragen. 51IN70000698 - Schulstandort Ihmelstraße - OS 1.133.503 868.699 1.133.503 803.505 0 329.998 329.998 448 448 448 0 0 448 448 7.113 2.223 2.223 0 4.889 7.113 2.223 51IN70000702 - 85. Schule - Brandschutz 16.289 11.456 11.456 3.552 4.833 12.737 7.905 51IN70000704 - 91. Schule - Brandschutz 3.142 7.628 7.628 0 -4.485 3.142 7.628 51IN70000709 - Helmholtz-Schule - Brandschutz 186.672 169.677 186.672 186.672 0 0 0 51IN70000711 - W.-Hauff-Schule - Brandschutz 37.180 4.244 4.244 0 32.935 37.180 4.244 51IN70000699 - Raumoptimierung Schiller-Schule 51IN70000701 - Brockhaus-Schule Haus 2-Brandsch. Seite 16 von 42 Anlage 4 akt. Plan 51IN70000714 - 120.Schule-Energetische Sanierung Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 318.050 0 0 0 318.050 318.050 0 51IN70000715 - 9. Schule - Brandschutz 24.662 2.560 2.560 2.560 22.103 22.103 0 51IN70000718 - W-Heisenberg-Schule,Komplexsanier 18.502 0 0 0 18.502 18.502 0 51IN70000719 - Neue Nikolaischule, Innensanierun 12.039 3.440 3.440 0 8.599 12.039 3.440 51IN70000720 - 60.Schule, Erweit.bau Schule/Hort 300.000 286.452 300.000 300.000 0 0 0 51IN70000721 - Einrichtung Gym. Bornaische Str. 107.900 23.598 23.598 1.100 84.303 106.800 22.498 51IN70000724 - Herrichtung ehemalige 57. Schule 732 0 0 0 732 732 0 1.430.621 2.049.679 2.267.121 800.000 -836.500 630.621 1.467.121 51IN70000756 - OFT Klingenthaler Str.14 Begründung Per 1. Änderung zum Baubeschluss (VI-DS-03562-DS-03 Beschluss RV vom 21.06.2017) wurde die geplante Jahresscheibe 2018 i.H.v. 609.000 € im Vorgriff in 2017 bereitgestellt. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber im Objekt Klingenthaler Straße. Der Realisierungsablauf für den OFT erstreckt sich geplant bis 2018. 51IN70000757 - Rathenaustr. 21 7.972 7.972 7.972 0 0 7.972 7.972 21.685 13.546 13.546 1.000 8.139 20.685 12.546 4.434 4.434 4.434 0 0 4.434 4.434 23.676 12.534 12.534 0 11.142 23.676 12.534 5.696 263 306 0 5.390 5.696 306 67.825 4.504 4.504 4.504 63.321 63.321 0 51IN70000857 - FÖS Pestalozzi, Fassadendämmung 5.897 0 0 0 5.897 5.897 0 51IN70000858 - BSZ 10 8.000 0 0 0 8.000 8.000 0 51IN70000859 - BSZ 9 9.555 1.864 1.864 0 7.691 9.555 1.864 51IN70000861 - Schule am Auwald KP II 5.338 0 0 0 5.338 5.338 0 647 18 18 0 629 647 18 51IN70000863 - BSZ 11 KP II 1.325 1.325 1.325 0 0 1.325 1.325 51IN70000864 - 172. Schule KP II 9.641 0 0 0 9.641 9.641 0 51IN70000759 - Kita Bornaische Str.184, Neubau 51IN70000762 - F.-Bosse-Str 19/21 51IN70000767 - Kita Gohliser Str. 6, Neubau 51IN70000853 - Leipzig-Kolleg - KP II 51IN70000854 - A.-Diesterweg-Schule KP II 51IN70000862 - Nachbarschaftsschule KP II Seite 17 von 42 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 51IN70000865 - Oeser-Schule KP II 9.249 0 0 0 9.249 9.249 0 51IN70000866 - Schule Portitz KP II 22.681 0 0 0 22.681 22.681 0 51IN70000867 - Chr.-Arnold-Schule KP II 36.724 0 0 0 36.724 36.724 0 793 0 0 0 793 793 0 3.318 0 0 0 3.318 3.318 0 51IN70000876 - Vorplanung von Kindertagesstätten 253.800 1.839 103.418 103.418 150.383 150.383 0 51IN70000877 - Kita F.-Rhode-Str. 17 461.427 68.391 70.000 70.000 391.427 391.427 0 51IN70000880 - Kita G.-Freytag-Straße 33a 4.375 0 0 0 4.375 4.375 0 51IN70000881 - Kita Eisenbahnstraße 52 9.147 9.147 9.147 3.000 0 6.147 6.147 51IN70000883 - Kita Lerchenrain 2.830 0 0 0 2.830 2.830 0 280.378 22.097 30.378 20.097 250.000 260.281 10.281 1.122 0 0 0 1.122 1.122 0 931 549 550 550 381 381 0 51IN70000897 - 157. Schule Sporthallensan., KPII 5.724 0 0 0 5.724 5.724 0 51IN70000900 - Stötteritzer Straße 1 KP II 1.350 1.350 1.350 0 0 1.350 1.350 51IN70000904 - KITA Sternwartenstraße 30 KP II 1.150 1.150 1.150 0 0 1.150 1.150 51IN70000905 - KITA Seidelstraße 1-3 KP II 950 950 950 0 0 950 950 51IN70000907 - Kita Holsteinstraße 62 KP II 1.000 1.000 1.000 1.000 0 0 0 51IN70000915 - KITA J.-Schmittchen-Weg KP II 1.500 1.500 1.500 0 0 1.500 1.500 51IN70000917 - KITA fr.Träger Zingster Str.2KPII 5.806 1.350 1.350 0 4.456 5.806 1.350 300.000 0 25.000 0 275.000 300.000 25.000 51IN70000921 - KITA fr.Tr. K.-Tuch.-St.10-12KPII 743 743 743 0 0 743 743 51IN70000922 - KITA fr.Tr. Tarostr. 17/19 KP II 950 950 950 0 0 950 950 5.608 0 0 0 5.608 5.608 0 51IN70000868 - 21. Schule KP II 51IN70000869 - F.-Mehring-Schule SH KP II 51IN70000885 - Kita Erich-Zeigner-Allee 77 51IN70000887 - Kita Erich-Zeigner-Allee77 Freifl 51IN70000891 - Kita Engelsdorfer Straße 130 51IN70000919 - KITA fr.Tr. Breisgaustr. 21 KP II 51IN70000948 - Schule am Floßplatz, Brandschutz Seite 18 von 42 Anlage 4 akt. Plan 51IN70000956 - Einr.Gym.i.Zent.Ost ink.2-Feld SH Verfügt 3.586.677 VIST 4.194.948 VIST liqui. 5.075.646 akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST 5.640.431 -1.488.969 VIST VIST liqui. -2.053.754 -564.785 Begründung Mit Bestätigung der 2. Änderung des Baubeschlusses in der Ratsversammlung am 12.04.2017 (VI-DS-02532-DS-02) wurden Mehrauszahlungen in Höhe von 1,8 Mio € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus zusätzlichen Fördermitteln i.H. von rd. 80 T€, der Maßnahme Gym. Telemannstr. i.H. von 700 T€ sowie aus Einsparungen in anderen Maßnahmen i.H. von 1,02 Mio. €. Nunmehr konnten weitere zusätzlich Fördermittel vereinnahmt werden. Die Schule wurde zum Schuljahresbeginn 2017/18 in Nutzung genommen. Nach Beginn der Nutzung werden noch Restleistungen und Mangelbeseitigungen zu leisten sein. Zunächst wird eingschätzt, dass die eingestellten Mittel in voller Höhe für die Maßnahme benötigt und verausgabt werden. Ggf. nicht verbrauchte Mittel zum Jahresende sind für Restzahlungen nach 2018 zu übertragen. 51IN70000962 - W.-Wander-Schule, H1 Brandschutz 59.971 36.928 36.928 0 23.043 59.971 36.928 51IN70000964 - 24. Schule, Brandschutz 81.315 26.822 26.822 0 54.494 81.315 26.822 2.325.867 -7.787.238 2.325.867 1.500.000 0 825.867 825.867 156.626 37.063 156.626 0 0 156.626 156.626 2.599 1.049 2.118 0 481 2.599 2.118 51IN70000971 - Kita Stollberger Straße 8 11.834 766 766 0 11.068 11.834 766 51IN70000973 - Ausstattungen Schulen/Bau (51.6) 21.500 7.621 21.500 21.500 0 0 0 51IN70000974 - Ausstattungen UVG (51.23) 5.102 3.958 8.000 6.000 -2.898 -898 2.000 51IN70000975 - Ausstattungen Elterngeld (51.24) 3.100 2.543 3.100 3.100 0 0 0 51IN70000976 - Ausstatt. Wirtsch.JH (51.14) 1.966 0 1.966 1.966 0 0 0 51IN70000977 - Ausstatt. Kinder- u. Jugendförd. 13.300 1.390 13.300 13.300 0 0 0 51IN70000978 - Ausstatt. Straßensozialarbeit 15.718 6.421 14.500 14.500 1.218 1.218 0 51IN70000979 - Ausstattungen HZE (51.32) 81.085 6.703 77.700 27.700 3.385 53.385 50.000 2.197 0 2.197 2.197 0 0 0 51IN70000985 - Einr.5-züg.Gym.,3-F.-SH/Telem.str 7.386.803 4.804.414 6.700.812 6.936.832 685.991 449.971 -236.020 51IN70000993 - OFT K.-Tucholsky-Str. 10-12 KP II 850 850 850 0 0 850 850 7.615 8.018 8.022 6.092 -408 1.522 1.930 51IN70001041 - Schule Paunsdorf, Brandschutz 66.918 2.888 2.888 0 64.030 66.918 2.888 51IN70001042 - H.-C.-Andersen-Schule, Brandsch. 23.737 29.383 30.921 50 -7.184 23.687 30.871 51IN70000965 - K.-Heine-Str. 22b, Einrichtg. Gym 51IN70000969 - Kita Seipelweg 16a/b 51IN70000970 - Kita Bisamstr. 15 51IN70000980 - Ausstattungen Allg. Sozialdienst 51IN70000995 - 74. Schule, BSM Seite 19 von 42 Anlage 4 akt. Plan 51IN70001043 - W.-Heisenberg-Schule BSM Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 1.449.649 618.630 1.521.149 1.250.000 -71.499 199.649 271.149 148.060 65.031 65.031 0 83.029 148.060 65.031 51IN70001045 - FÖS LF Engelsd.,Riesaer Str.Brand 29.660 3.707 3.707 0 25.953 29.660 3.707 51IN70001046 - FÖS LF NST Andromedaweg, Brandsch 21.773 1.913 1.913 0 19.860 21.773 1.913 5.568 0 0 0 5.568 5.568 0 249 249 0 0 249 249 0 51IN70001059 - P.-Robeson-Schule, BS + Teilsan. 100.021 21 0 0 100.021 100.021 0 51IN70001061 - 56. Schule, BSM 646.068 600.605 646.068 300.000 0 346.068 346.068 1.478 1.602 1.602 0 -123 1.478 1.602 22.366 27.998 28.007 -118 -5.641 22.484 28.125 2.208.789 1.942.551 3.017.588 2.762.555 -808.799 -553.765 255.034 46.645 12.372 12.372 0 34.274 46.645 12.372 931.487 -1.070.355 780.540 1.100.000 150.947 -168.513 -319.460 1.569.156 4.437.354 1.569.156 3.385.000 0 -1.815.844 -1.815.844 51IN70001044 - Gym. Engelsdorf, Brandschutz 51IN70001047 - FÖS Garskestr.19, Brandschutz 51IN70001050 - Kita fr.Träger Gersterstr.9 KP II 51IN70001065 - H.-Pestalozzi-Schule, Brandschutz 51IN70001067 - G.-Schumann-Schule, BSM 51IN70001069 - Reaktivierung C.F.-Weiße-Schule 51IN70001075 - Schule Seehausen, Brandschutz 51IN70001077 - Schule Böhl.-Ehrenb., Brandschutz 51IN70001078 - Reaktivierung Opferweg Begründung Die „fiktiven“ Mehreinzahlungen resultieren aus der Abweichung des Fördermittelbescheides zur Haushaltplanung. Die Planung erfolgte in Jahresscheiben, die Fördermittelbescheidung für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum und ist damit vollständig im laufenden Haushaltsjahr abzubilden. Der tatsächliche Abruf der Fördermittel erfolgt jedoch noch nicht im laufenden Haushaltsjahr, daher begründet sich die Abweichung zum V-IST liquiditätswirksam. 51IN70001080 - Schule Liebertwolkwitz, Brandsch. 7.118 5.807 5.807 0 1.311 7.118 5.807 33.005 36.199 36.199 10.000 -3.195 23.005 26.199 150.000 0 150.000 50.000 0 100.000 100.000 51IN70001083 - C.-Arnold-Schule, Brandschutz 6.712 1.837 1.837 0 4.875 6.712 1.837 51IN70001086 - A.-Bebel-Schule, Brandschutz 45.147 45.614 58.783 20.000 -13.636 25.147 38.783 689.277 292.512 689.277 450.000 0 239.277 239.277 51IN70001089 - N. Nikolaischule, Brandschutz 37.529 29.137 29.137 660 8.392 36.869 28.477 51IN70001090 - J.-Kepler-Schule, Brandschutz 330.216 7.821 246.484 15.700 83.732 314.516 230.784 51IN70001081 - H.-Mann-Schule, BSM 51IN70001082 - Zusammenführ. Schule Stahmeln 51IN70001088 - 66.Schule,energet.San.Komarowstr. Seite 20 von 42 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 51IN70001091 - M.-Klinger-Schule, Brandschutz 19.108 10.343 10.343 2.242 8.765 16.866 8.101 51IN70001092 - Lindenhofschule, Fös 10.045 7.567 10.045 10.045 0 0 0 51IN70001093 - FÖS Grünau, Brandschutz 27.874 2.977 2.977 2.977 24.897 24.897 0 51IN70001094 - BSZ 1, Dachsstr., Brandschutz 3.282 3.115 3.115 0 167 3.282 3.115 51IN70001095 - K.-Heine-Schule, Brandschutz 37.550 2.684 2.684 0 34.866 37.550 2.684 51IN70001096 - BSZ 7, An d. Querbr., Brandschutz 34.794 3.483 3.483 0 31.311 34.794 3.483 1.284.271 1.163.478 1.324.271 1.500.000 -40.000 -215.730 -175.730 51IN70001098 - BSZ 12, BSM 531.056 435.295 531.056 531.056 0 0 0 51IN70001104 - Zentr. Planungsmittel - Schulbau 708.569 288.106 708.569 120.000 0 588.569 588.569 51IN70001145 - Campus Grünau Energet.2 Feld-Spor 227.862 77.852 80.000 80.000 147.862 147.862 0 51IN70001152 - Grünauer Allee 18 4.032 0 0 0 4.032 4.032 0 51IN70001153 - Tarostraße 17/19 12.000 12.000 0 0 12.000 12.000 0 51IN70001162 - Schule Connewitz(54. Schule)KP II 1.295 1.295 1.295 0 0 1.295 1.295 51IN70001163 - 46. Schule, KP II 4.492 4.492 4.492 0 0 4.492 4.492 450 0 0 0 450 450 0 14.687 11.743 11.750 11.750 2.937 2.937 0 0 5.133 5.133 5.133 -5.133 -5.133 0 51IN70001225 - Kita L.-Frank-Str. 670.464 -1.752.213 670.464 900.000 0 -229.536 -229.536 51IN70001227 - Richard-Lehmann-Str. 28-30 300.000 0 0 0 300.000 300.000 0 2.614 2.457 2.457 0 157 2.614 2.457 51IN70001352 - 31. Schule,Neubau mit 2 Feldhalle 1.248.002 429.901 898.002 500.000 350.000 748.002 398.002 51IN70001354 - 77. Schule, Kapazitätserweiterung 1.935.232 3.714.049 1.935.232 2.100.000 0 -164.768 -164.768 51IN70001355 - Ersatzneubau Kita Lindenallee 3a 554.454 -880.467 554.454 900.000 0 -345.546 -345.546 51IN70001356 - Neubau Kita Windscheidstraße 45 165.000 0 0 0 165.000 165.000 0 51IN70001359 - Kita Goldsternstraße 21 100.000 0 100.000 0 0 100.000 100.000 51IN70001097 - BSZ 7,Neustädt. Str./Inv.a.Raten 51IN70001217 - BGA Erziehungsberatungst. (51.35) 51IN70001218 - BGA Bildung (51.7) 51IN70001222 - Stundenkontingent Lecos 51IN70001341 - BSZ 12,AS Kohlgartenstr.58, Brand Seite 21 von 42 Anlage 4 akt. Plan 51IN70001363 - Erwerb bew. Anlagevermögen Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 8.100 0 8.100 8.100 0 0 0 51IN70001376 - Spielplätze Grundschulen 91.288 77.628 141.287 90.000 -49.999 1.288 51.287 51IN70001377 - Spielplätze Kita 41.700 63.794 140.700 70.000 -99.000 -28.300 70.700 600 0 600 600 0 0 0 51IN70001406 - KH Ziolkowskistraße 25 - 25a 194.638 192.517 194.638 0 0 194.638 194.638 51IN70001408 - Schulgeb.Str.Dösner Weg 27-en.San 883.799 588.035 1.129.364 2.949.064 -245.566 -2.065.266 -1.819.700 51IN70001397 - Immaterielles Vermögen Begründung Die „fiktiven“ Mehreinzahlungen resultieren aus der Abweichung des Fördermittelbescheides zur Haushaltplanung. Die Planung erfolgte in Jahresscheiben, die Fördermittelbescheidung für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum und ist damit vollständig im laufenden Haushaltsjahr abzubilden. Der tatsächliche Abruf der Fördermittel erfolgt jedoch noch nicht im laufenden Haushaltsjahr, daher begründet sich die Abweichung zum V-IST liquiditätswirksam. 51IN70001412 - Kita Waldkerbelstraße 2 438.744 -357.157 438.744 120.000 0 318.744 318.744 51IN70001414 - Immat. Vermögen Grundschulen 10.200 1.785 10.200 10.200 0 0 0 51IN70001415 - Immat. Vermögen Oberschulen 12.320 1.987 9.600 9.600 2.720 2.720 0 51IN70001418 - IV Gymnasien,Kollegs 7.527 3.194 7.400 7.400 127 127 0 51IN70001419 - IV Berufliche/Berufsbild.Schulen 9.000 5.885 9.000 9.000 0 0 0 51IN70001422 - IV Schulen für geistig Behinderte 600 0 0 0 600 600 0 51IN70001424 - IV Schulen zur Lernförderung 1.800 0 0 0 1.800 1.800 0 51IN70001431 - IV Elternbeiträge 2.000 0 2.000 2.000 0 0 0 51IN70001432 - IV Jugendarbeit 30.000 0 30.000 10.000 0 20.000 20.000 51IN70001433 - IV Jugendsozialarbeit 5.000 0 5.000 2.500 0 2.500 2.500 51IN70001434 - IV För.d.Erziehung in der Familie 4.000 0 4.000 2.000 0 2.000 2.000 51IN70001435 - IV Hilfe zur Erziehung 43.439 26.714 43.400 25.000 39 18.439 18.400 51IN70001436 - IV Adoption/Beistand/Vorm./Gerich 62.000 0 62.000 25.000 0 37.000 37.000 51IN70001437 - IV Kindertagesein./Kindertagespfl 88.975 81.759 88.975 81.759 0 7.216 7.216 Seite 22 von 42 Anlage 4 akt. Plan 51IN70001442 - Energet.San.An der Kotsche,78.Mar Verfügt 941.910 VIST -3.535.775 VIST liqui. 986.910 akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST 3.000.000 -44.999 VIST VIST liqui. -2.058.090 -2.013.090 Begründung Die „fiktiven“ Mehreinzahlungen resultieren aus der Abweichung des Fördermittelbescheides zur Haushaltplanung. Die Planung erfolgte in Jahresscheiben, die Fördermittelbescheidung für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum und ist damit vollständig im laufenden Haushaltsjahr abzubilden. Der tatsächliche Abruf der Fördermittel erfolgt jedoch noch nicht im laufenden Haushaltsjahr, daher begründet sich die Abweichung zum V-IST liquiditätswirksam. 51IN70001444 - FÖS Rosenweg, Brandschutz 474.267 252.129 289.267 474.307 185.000 -40 -185.040 51IN70001445 - Schulmensa Gym. Engelsdorf 625.665 654.547 665.665 665.665 -40.000 -40.000 0 51IN70001446 - Kita Holbeinstraße 751.563 0 0 0 751.563 751.563 0 51IN70001448 - Planungsm.Erweiter.von Speiseräum 303.585 10.817 303.585 200.000 0 103.585 103.585 51IN70001459 - Edmond-Kaiser-Straße 11 110.957 81.197 110.957 110.957 0 0 0 51IN70001461 - Flex. Raumsyst. P-Neruda-Schule 28.700 28.700 28.700 0 0 28.700 28.700 51IN70001471 - energet.San.Schulgeb.Erfurter Str 808.055 -1.941.297 1.078.481 587.500 -270.426 220.555 490.981 1.003.999 966.798 1.033.999 1.033.999 -30.000 -30.000 0 51IN70001485 - Sanierg. Diderotstr. (ehem. 68.) 326.645 -1.429.059 326.645 483.426 0 -156.782 -156.782 51IN70001486 - E.-Pinkert-Schule, San. Haus II 458.611 -3.348.764 458.611 500.000 0 -41.389 -41.389 51IN70001487 - Neub.5-züg.OS+3Feld-SH Dösn.W/Sem 900.000 14.962 900.000 150.000 0 750.000 750.000 51IN70001489 - GS Liebertwolkwitz, Horterweiter. 432.979 -2.517.295 432.979 250.000 0 182.979 182.979 51IN70001490 - Ersatzneubau Schule am Adler 864.383 736.996 864.383 920.000 0 -55.617 -55.617 51IN70001491 - Schule Rückmarsdorf, Erweiter.bau 391.075 29.570 391.075 50.000 0 341.075 341.075 51IN70001496 - 1. BA Erweiterung OS Mölkau 514.390 -3.779.390 414.390 500.000 100.000 14.390 -85.610 51IN70001497 - Reaktivierung Hainbuchenstr. 0 0 40.000 0 -40.000 0 40.000 1.200.000 14.000 1.200.000 300.000 0 900.000 900.000 51IN70001502 - G.-Schumann-Schule als OS 702.510 232.004 702.510 702.510 0 0 0 51IN70001503 - Erweiterung R.-Schumann-Schule 100.000 0 100.000 30.000 0 70.000 70.000 1.629.500 1.629.500 1.629.500 1.629.500 0 0 0 48.660 48.660 48.660 48.660 0 0 0 51IN70001484 - Neue Grundschule Mitte/SO 51IN70001498 - Neub.5-züg.Gym+3Feld-SH Dösn.W/Se 51IN70001505 - Raumsystem Georg-Schumann-Sch.DAZ 51IN70001506 - Raumsystem OS Portitz (DAZ) Seite 23 von 42 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 51IN70001510 - Raumsystem 84. Schule (DAZ) 37.460 37.460 37.460 37.460 0 0 0 51IN70001515 - Raumsystem Schule Paunsdorf (DAZ) 43.410 43.410 43.410 43.410 0 0 0 51IN70001517 - Campus Grünau 281.596 99.073 281.596 115.000 0 166.596 166.596 51IN70001519 - Gym. Gorkistr., neu 747.397 -3.647.860 747.397 400.000 0 347.397 347.397 51IN70001521 - Kita Th.-Neubauer-Str. 18, BS 159.801 203.445 204.801 190.000 -45.000 -30.199 14.801 0 13.005 14.100 13.000 -14.100 -13.000 1.100 51IN70001532 - Getreidegasse 4 969.371 869.809 969.370 406.000 0 563.371 563.370 51IN70001543 - Klingenthaler Str. 14/umA 419.320 307.533 421.070 -292.000 -1.750 711.320 713.070 51IN70001544 - Kita Diderotstraße 13/13a 2.821 2.355 2.821 2.821 0 0 0 51IN70001545 - Hans-Otto-Straße 2a/2b 144.608 -221.878 144.608 200.000 0 -55.392 -55.392 51IN70001568 - Kita Tarostraße 7/9 246.525 1.728 129.275 2.000 117.250 244.525 127.275 51IN70001592 - KIta A.-Nagel-Straße 1A 254.925 132.530 254.925 600.000 0 -345.075 -345.075 50.000 24.868 50.000 20.000 0 30.000 30.000 655.847 250.899 1.137.097 500 -481.250 655.347 1.136.597 51IN70001522 - soz. Einricht. Inobhutnahme umA 51IN70001593 - KIta Dahlienstraße 75 51IN70001601 - Einrichtung Am Mühlholz, umA Begründung Mit der 1. Änderung zum Baubeschluss, die sich aktuell im Verwaltungsverfahren befindet, sollen überplanmäßige Auszahlungen für Mehrkosten i.H. von 214 T€ sowie Zusatzkosten i.H. von 267 T€ bestätigt werden. Die Fertigstellung und Abrechnung der Maßnahme kann nicht wie ursprünglich geplant noch in 2017 erfolgen, sondern erst Anfang 2018, daher begründet sich die Abweichung zum V-IST liquiditätswirksam. 51IN70001639 - Ausstattung umA, Personal 10.067 0 10.067 10.067 0 0 0 51IN70001640 - Umnutzung Tauchaer Str.188 als GS 50.000 0 50.000 15.000 0 35.000 35.000 138.200 -856.046 138.200 400.000 0 -261.800 -261.800 80.000 0 80.000 0 0 80.000 80.000 51IN70001658 - Erweiterung Schule Wiederitzsch 800.000 630.360 783.000 750.000 17.000 50.000 33.000 51IN70001660 - Innere San. Schule Erfurter Str. 600.000 292.314 600.000 300.000 0 300.000 300.000 51IN70001661 - Campus inn. San. Klinger-SchuleH1 400.000 187.770 400.000 400.000 0 0 0 51IN70001651 - Schule am Auwald, Mensa 51IN70001656 - Neubau 2-FH Schule am Weißeplatz Seite 24 von 42 Anlage 4 akt. Plan 51IN70001662 - Inn. San,. Schule Dösner Weg 27 Verfügt 0 VIST -1.307.951 VIST liqui. 0 akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST 1.400.000 0 VIST VIST liqui. -1.400.000 -1.400.000 Begründung Die „fiktiven“ Mehreinzahlungen resultieren aus der Abweichung des Fördermittelbescheides zur Haushaltplanung. Die Planung erfolgte in Jahresscheiben, die Fördermittelbescheidung für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum und ist damit vollständig im laufenden Haushaltsjahr abzubilden. Der tatsächliche Abruf der Fördermittel erfolgt jedoch noch nicht im laufenden Haushaltsjahr, daher begründet sich die Abweichung zum V-IST liquiditätswirksam. 51IN70001663 - Campus 94. Schule Inn. Sanierg. 400.000 148.614 400.000 400.000 0 0 0 51IN70001664 - Innere San. Schule B.-Göring-Str. 0 -918.259 0 1.400.000 0 -1.400.000 -1.400.000 Begründung Die „fiktiven“ Mehreinzahlungen resultieren aus der Abweichung des Fördermittelbescheides zur Haushaltplanung. Die Planung erfolgte in Jahresscheiben, die Fördermittelbescheidung für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum und ist damit vollständig im laufenden Haushaltsjahr abzubilden. Der tatsächliche Abruf der Fördermittel erfolgt jedoch noch nicht im laufenden Haushaltsjahr, daher begründet sich die Abweichung zum V-IST liquiditätswirksam. 51IN70001665 - Innere San. 66. Schule Komarowstr 51IN70001666 - 78. Schule Innere Sanierung 700.000 32.566 700.000 100.000 0 600.000 600.000 1.000.000 451.361 1.000.000 2.000.000 0 -1.000.000 -1.000.000 Begründung Die „fiktiven“ Mehreinzahlungen resultieren aus der Abweichung des Fördermittelbescheides zur Haushaltplanung. Die Planung erfolgte in Jahresscheiben, die Fördermittelbescheidung für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum und ist damit vollständig im laufenden Haushaltsjahr abzubilden. Der tatsächliche Abruf der Fördermittel erfolgt jedoch noch nicht im laufenden Haushaltsjahr, daher begründet sich die Abweichung zum V-IST liquiditätswirksam. 51IN70001667 - Innere San. Diderotstr. (eh. 68.) 100.000 162.555 100.000 70.000 0 30.000 30.000 51IN70001668 - energet. San. Klinger-Schule H1 367.500 -1.079.610 367.500 375.000 0 -7.500 -7.500 51IN70001669 - energet. San. Klinger-Schule H2 400.000 237.789 400.000 400.000 0 0 0 51IN70001670 - Sanierung FÖS Grünau 300.000 177.035 300.000 300.000 0 0 0 51IN70001671 - Campus Grünau Erweiterungsbau 200.000 198.390 200.000 200.000 0 0 0 51IN70001673 - energet. San. 94. Schule 351.079 -1.261.226 380.000 160.000 -28.921 191.079 220.000 1.100.000 0 0 0 1.100.000 1.100.000 0 51IN70001714 - Flexibl.Raumsystem,Lene-Voigt-Sch Begründung Die Budgetunterschreitung von 1,1 Mio. € resultiert aus der Zurückstellung der Maßnahme. Die Maßnahme Raumsystem Lene-Voigt-Schule wird zu Gunsten der Maßnahme Erweiterung an der Grundschule Engelsdorf, Christoph-Arnold-Schule, zurückgestellt, die Mittel werden entsprechend gesperrt. Eine entsprechende Beschlussvorlage befindet sich in Erarbeitung. 51IN70001715 - Flexibles Raumsystem, 20.Schule 51IN70001723 - Reakti.Schulgebäude Höltystr.(OS) 1.100.000 0 1.100.000 600.000 0 500.000 500.000 0 265.755 450.000 450.000 -450.000 -450.000 0 Seite 25 von 42 Anlage 4 akt. Plan 51IN70001731 - imm. Vermögen soz. Einr. umA Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 0 0 1.150 1.150 -1.150 -1.150 0 51IN70001734 - 120.Schule Ersatzn.m.Hort+2FeldSH 200.000 0 200.000 50.000 0 150.000 150.000 51IN70001735 - Ernst-Pinkert-Sch.,NB2-FeldSH2.BA 50.000 0 50.000 25.000 0 25.000 25.000 51IN70001736 - Astrid-Lindgren-Sch.ErwSystem8AUR 60.000 0 60.000 30.000 0 30.000 30.000 51IN70001737 - 91.Schule,Erweit.Systembauw.8AUR 60.000 0 60.000 60.000 0 0 0 51IN70001738 - 172.Schule,Erweit.Systembauw.8AUR 60.000 0 60.000 60.000 0 0 0 51IN70001739 - Schuler.Alfred-Kästner-Sch.System 60.000 0 60.000 60.000 0 0 0 51IN70001740 - Schule Rückmarsdorf,Systemb.4AUR 60.000 0 60.000 60.000 0 0 0 51IN70001741 - Gesch.-Scholl-Sch.Anb.Mensa/Aula 50.000 0 50.000 50.000 0 0 0 590.000 0 590.000 0 0 590.000 590.000 51IN70001744 - 35.Schule,Erweit.in Systemb.6 AUR 90.000 0 90.000 90.000 0 0 0 51IN70001745 - A.-v.-Wiedebach-Sch.Er.System6AUR 90.000 0 90.000 90.000 0 0 0 51IN70001746 - OS Höltystraße - 2-Feld-Sporth. 280.000 0 280.000 140.000 0 140.000 140.000 51IN70001747 - J.-Kepler-Schule-Systembau 8 AUR 170.000 0 170.000 170.000 0 0 0 0 0 100.000 0 -100.000 0 100.000 51IN70001750 - Neub.Sporthalle(6-Felder)Ihmelsst 700.000 101.928 700.000 350.000 0 350.000 350.000 51IN70001751 - Unterkünfte für stationäre Hilfen 750.000 0 750.000 750.000 0 0 0 51IN70001753 - Kita Neptunweg 29 0 7.032 99.000 49.500 -99.000 -49.500 49.500 51IN70001754 - Raumsystem Schule Mölkau 0 649.885 685.585 685.585 -685.585 -685.585 0 51IN70001761 - 78. Schule, Sportpl.Zschampertaue 0 0 50.000 10.000 -50.000 -10.000 40.000 51IN70001762 - Kita Schulzeweg 11-13 Kapazitäts. 0 3.437 0 0 0 0 0 51IN70001772 - Kita-Auslagerungobj. Helenenstr. 0 0 220.000 220.000 -220.000 -220.000 0 51IN70001773 - 2. BA Erweiterung OS Mölkau 0 28.702 71.298 38.000 -71.298 -38.000 33.298 51IN70001794 - J.-Kepler-Schule, Freifläche 0 -64.931 3.300 3.300 -3.300 -3.300 0 51IN70001795 - IV Unterhaltsvorschuss 0 23.516 23.520 23.520 -23.520 -23.520 0 51IN70001742 - Wiederitzsch NB OS5-zügig+2FeldSH 51IN70001749 - 2-Feld-Sporthalle B.-Göring-Str. Seite 26 von 42 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 51IN70001800 - bewegliches AV Smarte Schule 0 71.378 130.000 130.000 -130.000 -130.000 0 51IN70001802 - Kita Zeumerstraße 5 Ersatzneubau 0 0 150.000 150.000 -150.000 -150.000 0 51IN70001804 - "Leipzig-Kita" Hinter der Kirche 0 75.000 4.184.000 75.000 -4.184.000 -75.000 4.109.000 Begründung Mit Beschlussfassung zur Vorlage VI-DS-04806-NF-06 "Leipzig-Kitas" in der Ratsversammlung 18.10.2017 wurden ingesamt 5 Mio. € für die Einrichtung von 13 neuen Kita's für das Haushaltsjahr 2017 bestätigt. Bisher wurden 891 T€ objektkonkret verbucht. Die abschließende Aufteilung der Mittel konnte bisher noch nicht erfolgen, sodass der Differenzbetrag i.H. von 4,1 Mio. € zunächst pauschal auf ein Objekt zugeordnet wurde. 51IN70001805 - "Leipzig-Kita" Richterstraße 0 75.000 75.000 75.000 -75.000 -75.000 0 51IN70001806 - "Leipzig-Kita" Bockstraße 0 75.000 75.000 75.000 -75.000 -75.000 0 51IN70001807 - "Leipzig-Kita" Ludolf-Colditz-Str 0 68.000 68.000 68.000 -68.000 -68.000 0 51IN70001808 - "Leipzig-Kita" Holzhäuser Str. 0 75.000 75.000 75.000 -75.000 -75.000 0 51IN70001809 - "Leipzig-Kita" Eigenheimstraße 0 68.000 68.000 68.000 -68.000 -68.000 0 51IN70001810 - "Leipzig-Kita" Gärtnerstraße 179 0 68.000 68.000 68.000 -68.000 -68.000 0 51IN70001811 - "Leipzig-Kita" Delitzscher Straße 0 61.000 61.000 61.000 -61.000 -61.000 0 51IN70001812 - "Leipzig-Kita" Kuhturmstraße 0 68.000 68.000 68.000 -68.000 -68.000 0 51IN70001813 - "Leipzig-Kita" Paul-Küstner-Str. 0 68.000 68.000 68.000 -68.000 -68.000 0 51IN70001814 - "Leipzig-Kita" Virchowstraße 0 61.000 61.000 61.000 -61.000 -61.000 0 51IN70001815 - "Leipzig-Kita" Herloßsohnstraße 0 61.000 61.000 61.000 -61.000 -61.000 0 51IN70001816 - "Leipzig-Kita" Kleiststraße 58 0 68.000 68.000 68.000 -68.000 -68.000 0 Seite 27 von 42 Anlage 4 akt. Plan 52 - Amt für Sport Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 5.349.416 1.687.306 5.248.761 2.999.814 100.655 2.349.602 2.248.947 47.580 38.190 70.000 70.000 -22.420 -22.420 0 152.012 159.067 191.012 160.000 -39.000 -7.988 31.012 52IN70000102 - bewegl. AV-Trainingshalle Nordanl 41.826 16.127 25.749 25.749 16.077 16.077 0 52IN70000108 - Sanierung Sporthalle Leplaystraße 126.478 126.478 126.478 0 0 126.478 126.478 4.704 4.704 4.704 0 0 4.704 4.704 52IN70000407 - Neubau 3-Feldhalle an Radrennba 119.873 88.561 119.873 0 0 119.873 119.873 52IN70000596 - Zuschüsse für Bauinvstitionen 954.158 464.000 954.158 700.000 0 254.158 254.158 52IN70000728 - SH Rabet 110.835 9.964 10.000 10.000 100.835 100.835 0 52IN70000738 - Grundsanier. WSA Schleußiger Weg 223.651 0 413.000 413.000 -189.349 -189.349 0 28.588 4.850 4.850 4.850 23.738 23.738 0 250.000 28.854 250.000 50.000 0 200.000 200.000 52IN70001048 - Sportstätten-Ausstattung 55.487 15.265 55.487 55.487 0 0 0 52IN70001049 - Sportstätten-Betriebsvorrichtunge 39.309 14.052 39.309 39.309 0 0 0 2.685 2.685 2.685 0 0 2.685 2.685 244.184 203.585 203.585 222.291 40.599 21.893 -18.706 1.183.579 -172.993 1.118.405 200.000 65.174 983.579 918.405 0 0 0 0 0 0 0 52IN70001367 - Sprintgerade Nordanlage 894.128 723.336 894.128 894.128 0 0 0 52IN70001647 - Maßnahmen öffentlichen Raum 150.000 21.705 45.000 45.000 105.000 105.000 0 52IN70001654 - Sport/ Bewegungszentrum Grünau 130.000 6.893 130.000 50.000 0 80.000 80.000 52IN70001705 - Funktionsgebäude Wurzener Str. 410.339 -68.017 410.338 40.000 0 370.339 370.338 52IN70001743 - Grundsan. Alfred-Kunze-Sportpark 180.000 0 180.000 20.000 0 160.000 160.000 52IN70000096 - bewegliches AV 52IN70000098 - bewegliches AV - MZSH ARENA 52IN70000406 - Rundlaufbahn Stadion des Friedens 52IN70000798 - SH Georg-Schumann-Straße 52IN70001036 - Grundsanierung Bahn (Radrennbahn) 52IN70001257 - Beseitigung von DIN-Mängeln 52IN70001304 - Grundsan. Sporthalle Brüderstraße 52IN70001365 - Aktionsplan Funktionsgebäude 52IN70001366 - Sporthalle Böhlitz-Ehrenberg Seite 28 von 42 Anlage 4 akt. Plan 53 - Gesundheitsamt Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 190.296 7.069 190.296 190.296 0 0 0 23.861 6.600 23.861 23.861 0 0 0 5.500 0 5.500 5.500 0 0 0 53IN70001469 - Investitionszuschuss an Dritte 160.935 468 160.935 160.935 0 0 0 56 - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt 67.899 47.044 77.255 47.044 -9.357 20.855 30.211 56IN70000092 - bewegliches AV 67.899 37.687 67.899 37.687 0 30.211 30.211 0 9.357 9.357 9.357 -9.357 -9.357 0 61 - Stadtplanungsamt -414.992 -461.729 -435.555 -435.555 20.563 20.563 0 61IN70000074 - Investitionszuwendung an Dritte -650.000 -650.000 -650.000 -650.000 0 0 0 15.200 8.192 12.100 12.100 3.100 3.100 0 212.817 173.088 195.354 195.354 17.463 17.463 0 6.991 6.991 6.991 6.991 0 0 0 276.211 111.978 279.211 279.211 -3.000 -3.000 0 66.734 0 66.734 66.734 0 0 0 104.477 60.550 104.477 104.477 0 0 0 62IN70000156 - Software (Immaterielles Vermögen) 25.000 1.428 25.000 25.000 0 0 0 62IN70000954 - Geoinfrastruktu r- GDI Leipzig 80.000 50.000 80.000 80.000 0 0 0 0 0 3.000 3.000 -3.000 -3.000 0 63 - Amt für Bauordnung und Denkmalpflege 2.557 0 2.557 2.557 0 0 0 63IN70000094 - bewegliches AV 2.557 0 2.557 2.557 0 0 0 19.417.434 11.696.669 18.065.812 7.064.171 1.351.622 12.353.263 11.001.641 104.911 99.195 104.911 81.500 0 23.411 23.411 6.324 938 6.324 1.000 0 5.324 5.324 385.053 0 194.853 0 190.200 385.053 194.853 53IN70000010 - bewegliches AV 53IN70001374 - Software 56IN70001721 - Stundenkontingent Lecos 61IN70000106 - bewegliches AV 61IN70000768 - Modellfläche "Urbaner Wald" 61IN70001200 - Software 62 - Amt für Geoinformation und Bodenordnung 62IN70000153 - Entschädig./Ausgleich aus Grundst 62IN70000155 - bewegliches AV 62IN70001181 - Entschädigung Verkehrsfl.bereini 64 - Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung 64IN70000377 - Innenstadt 64IN70000378 - Folgemaßn. CTL, Teilobjekt Markt 64IN70000379 - Soziale Stadt Leipziger Osten Seite 29 von 42 Anlage 4 akt. Plan 64IN70000380 - Stadtumbau Ost Verfügt 2.978.450 VIST 1.128.863 VIST liqui. 2.858.450 akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST 1.097.560 120.000 VIST VIST liqui. 1.880.890 1.760.890 Begründung Durch die zeitliche Verzögerung / Verschiebung von geplanten Maßnahmen können nicht alle für 2017 geplanten Einzahlungen erzielt werden. Dies führt dazu, dass auch die geplanten Auszahlungen nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden können. 64IN70000381 - Soziale Stadt Grünau 215.188 -234.624 215.188 165.900 0 49.288 49.288 64IN70000384 - EU-Programme EFRE Ost 167.919 0 167.919 0 0 167.919 167.919 64IN70000385 - EU-Programme EFRE West 630.275 29.637 630.275 20.800 0 609.475 609.475 64IN70000386 - Georg-Schumann-Straße 1.139.646 786.989 1.049.646 358.500 90.000 781.146 691.146 64IN70000387 - SOP G.-Schwarz-Straße 255.588 450.890 465.588 149.500 -210.000 106.088 316.088 8.650 0 8.650 4.000 0 4.650 4.650 899.982 831.063 831.063 0 68.919 899.982 831.063 908 0 0 0 908 908 0 5.037 4.951 205.037 205.037 -200.000 -200.000 0 853.906 749.170 1.015.406 711.500 -161.500 142.406 303.906 -1.219.550 -3.225.690 -3.225.690 -3.225.690 2.006.140 2.006.140 0 64IN70000396 - bewegliches AV 64IN70000595 - Lindenauer Hafen 64IN70000808 - Bosehaus 64IN70000812 - Lindenau II 64IN70000982 - Innerer Süden 64IN70001253 - Einzahl. aus Vermögensveräußerung Begründung Einzahlungen aus Vermögensveräußerungen am Lindnauer Hafen. Auf Grund der aktuellen Entwicklung können die Einzahlungen eher als geplant erzielt werden. 64IN70001380 - Ankaufträger für Grundstücke 240.000 0 240.000 0 0 240.000 240.000 64IN70001401 - Reudnitz 147.128 269.684 722.128 217.500 -575.000 -70.372 504.628 64IN70001440 - Prager Straße 173.745 110.638 173.744 128.700 0 45.045 45.044 37.312 23.000 82.312 23.000 -45.000 14.312 59.312 1.000.850 0 1.000.850 170.250 0 830.600 830.600 64IN70001478 - Neustädter Markt 25.915 219.920 234.146 219.800 -208.231 -193.885 14.346 64IN70001482 - Plagwitz 47.519 500.413 526.819 228.300 -479.300 -180.781 298.519 64IN70001569 - Soziale Stadt Paunsdorf 21.700 -23.588 21.700 3.000 0 18.700 18.700 0 0 0 0 0 0 0 64IN70001453 - Gohlis 64IN70001475 - Parkbogen Ost - NSP 64IN70001586 - Maßn. zur Wohnungsbauförderung Seite 30 von 42 Anlage 4 akt. Plan 64IN70001626 - Kleinzschocher Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 25.000 30.183 50.000 30.200 -25.000 -5.200 19.800 0 0 0 0 0 0 0 64IN70001628 - SSP Leipziger Osten 221.372 65.774 221.372 65.800 0 155.572 155.572 64IN70001629 - Stadtumbau Ost 965.164 790.164 965.164 491.900 0 473.264 473.264 90.500 0 90.500 90.500 0 0 0 9.988.942 9.069.099 9.189.456 5.805.614 799.486 4.183.328 3.383.842 64IN70001627 - Innenstadt 64IN70001632 - EFFRE WEST 64IN70001636 - Baumwollspinnerei Halle 7 Begründung Auf Grund des aktuellen Baufortschritts können in 2017 nach jetzigem Kenntnisstand nur 6,6 Mio. € zahlungswirksam werden. 64IN70001688 - Neuschönefeld 0 20.000 20.000 20.000 -20.000 -20.000 0 2.244.728 1.198.233 2.171.617 1.496.861 73.111 747.867 674.756 41.942 10.514 42.642 42.642 -700 -700 0 1.038.675 633.380 1.038.675 500.000 0 538.675 538.675 65IN70000205 - Am Röschenhof 31.669 19.859 19.859 19.859 11.811 11.811 0 65IN70000210 - bewegliches AV 50.918 19.328 50.918 50.918 0 0 0 195.465 20.557 45.465 20.557 150.000 174.908 24.908 96.483 49.684 96.483 96.483 0 0 0 65IN70001449 - Modernies.Sitzungssaal/Abstimmanl 411.173 11.673 411.173 300.000 0 111.173 111.173 65IN70001530 - NRH-Umnutzung Kasematten 362.097 429.431 450.097 450.097 -88.000 -88.000 0 16.305 3.808 16.305 16.305 0 0 0 62.753.922 32.591.664 59.943.918 20.988.138 2.810.004 41.765.784 38.955.780 -5.000 0 -5.000 -5.000 0 0 0 -1.000.000 -157.150 -1.000.000 -1.000.000 0 0 0 66IN70000421 - bewegliches AV 672.202 345.148 650.000 450.000 22.202 222.202 200.000 66IN70000424 - Garagen privater Investoren 225.500 225.500 225.000 0 500 225.500 225.000 66IN70000425 - Weiterleitung Fömi an KWL 0 0 0 0 0 0 0 65 - Amt für Gebäudemanagement 65IN70000199 - bewegliches AV (Gebäudem.) 65IN70000203 - Sanierung NR/Stadthaus 65IN70000752 - Sanierung Goerdelerring 65IN70001109 - BGA Kantine 65IN70001680 - Erwerb Immaterielles Vermögen 66 - Verkehrs- und Tiefbauamt 66IN70000417 - Erschließungsbeiträge 66IN70000418 - Straßenausbaubeiträge Seite 31 von 42 Anlage 4 akt. Plan 66IN70000430 - Stellplätze Dornberger Straße Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 8.088 8.088 8.100 8.100 -12 -12 0 0 0 0 0 0 0 0 66IN70000434 - Planungsmittel Verkehrstechnik 357.080 318.899 357.100 100.000 -20 257.080 257.100 66IN70000435 - Planungsmittel Verkehrsmanagement 412.651 0 412.650 0 1 412.651 412.650 66IN70000438 - Radverkehrsanlagen Promenadenring 150.000 0 150.000 0 0 150.000 150.000 66IN70000439 - Teslabrücke, BA I.1 888.882 603.761 657.380 318.500 231.502 570.382 338.880 27.050 27.050 27.050 27.050 0 0 0 66IN70000447 - westl.GW Miltitzer Straße 282.257 282.257 282.260 282.260 -3 -3 0 66IN70000454 - Großverkehrszeichen 226.115 99.615 226.150 100.150 -35 125.965 126.000 66IN70000455 - Schulwegsicherung 269.376 92.355 267.000 97.000 2.376 172.376 170.000 50.000 0 50.000 50.000 0 0 0 104.089 0 104.000 0 89 104.089 104.000 1.369.251 934.852 1.208.900 808.900 160.351 560.351 400.000 231.071 17.445 231.100 50.000 -29 181.071 181.100 18.152 14.652 18.150 18.150 2 2 0 886.440 875.036 886.500 100.000 -60 786.440 786.500 66IN70000516 - Lützner Straße BA 20.1 19.151 12.250 19.200 19.200 -49 -49 0 66IN70000517 - Lützner Str. BA 19 16.469 16.469 16.500 16.500 -31 -31 0 66IN70000518 - Wurzner Straße 33.482 7.871 22.250 9.250 11.232 24.232 13.000 66IN70000524 - Liebigstraße 11.513 11.513 11.500 11.500 13 13 0 1.135.971 965.321 1.134.150 921.200 1.821 214.771 212.950 132.090 146 132.100 0 -10 132.090 132.100 3.526.425 1.829.746 3.526.000 2.274.000 425 1.252.425 1.252.000 66IN70000432 - Regenwassernetz/-leitg Rückmarsdo 66IN70000442 - RBL-gekoppelte LSA-Steuerung 66IN70000474 - Beteiligung AZV Parthe 66IN70000475 - Albertbrücke im Zuge K-Heine-Str. 66IN70000497 - Rekonstruktion LSA 66IN70000501 - Folgemaßnahme CTL - TV Süd 66IN70000506 - Kn. Chemnitzer/Leinestr. 66IN70000514 - Brücke Bornaische Straße 66IN70000526 - Könneritzstraße 66IN70000528 - TV Nord zw. Leibniz- u. Löhrstr. 66IN70000529 - Antonienbrücke Begründung Die Schlussrechnungen zum Vorhaben stehen teilweise noch aus bzw.müssen nachverhandelt werden. Seite 32 von 42 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 66IN70000530 - autoarme Innenstadt 10.542 9.950 10.500 10.500 42 42 0 66IN70000531 - Brücke Tauchaer Straße 25.760 -67.402 -47.250 -47.250 73.010 73.010 0 445 445 445 445 0 0 0 66IN70000535 - Höfe am Brühl 4.785 574 4.500 4.500 285 285 0 66IN70000536 - Richard-Wagner-Straße 2.238 2.238 2.250 2.250 -12 -12 0 12.384 12.384 12.400 12.400 -16 -16 0 0 -13.078 -13.100 -13.100 13.100 13.100 0 1.661.381 -617.979 368.050 368.050 1.293.331 1.293.331 0 66IN70000533 - Höfe a.Brühl TO Knoten Tröndlinri 66IN70000537 - Richard-Wagner-Platz 66IN70000538 - Lärmschutzwand B 2 66IN70000539 - B6 West/B87 v.Pittlerstr. bis S1 Begründung Die mit ZB bewilligten Fördermittel resultieren aus der Abrechnung des Vorhabens gegenüber dem Zuwendungsgeber. Die damit vom LASuV avisierten Mehreinzahlungen sind abhängig vom finanziellen Leistungsvermögen des Zuwendungsgebers. Sofern eine Auszahlung an die Stadt erfolgen kann, sollen diese Mittel dem durch die DB Netz AG für 2018 angekündigtem Vorhaben "EÜ Dieskaustraße" (PSP 70001687.740) noch in 2017 zur Verfügung gestellt werden (Vorlage gegenwärtig in Erarbeitung). Das Vorhaben ist im städtischen Haushalt bisher erst für 2019 geplant. 66IN70000552 - KV K.-Tauchnitz-Str. 66IN70000554 - K-Eisner-Str(A-Hoffmann-Wundtstr) 66IN70000555 - B6(neu)/B87(neu), Mittl.Ring Nord 66IN70000557 - S 38, Prager Str. in Probstheida 66IN70000559 - Miltitzer Str.v.Saturn-b.AlteDorf 66IN70000560 - S1, Anbindg.Slevogtstr.(Diderot-b 8.309 8.309 8.300 8.300 9 9 0 336.250 0 0 0 336.250 336.250 0 0 -342.216 -342.200 -342.200 342.200 342.200 0 1.113 0 1.100 1.100 13 13 0 618 -9.098 -9.100 -9.100 9.718 9.718 0 1.211.250 1.861.885 2.237.281 837.281 -1.026.031 373.969 1.400.000 Begründung Aufgrund der beim LASuV als Fördermittelgeber vorhandenen finanziellen Situation ist trotz förderunschädlichem Baubeginns eine zwischenzeitliche amtsinterne Umverteilung von städtischen Eigenmitteln zugunsten des Vorhabens notwendig. Siehe dazu auch den Ratsbeschluss VI-DS-03245-DS-01. Die Umsetzung des Vorhabens erstreckt sich über das Jahr 2017 hinaus. Die Auftragsvergabe erfolgt bereits ab 2017, Rechungen liegen dafür jedoch erst in 2018 vor. 66IN70000562 - Parkeinrichtungen 66IN70000570 - Ablösebeträge für Stellplätze 66IN70000571 - Einsatz Stellplatzablösebeträge 66IN70000572 - Radwege 66IN70000573 - Verkehrswichtige Straßen 65.000 65.000 65.000 65.000 0 0 0 -250.000 -478.700 -450.000 -450.000 200.000 200.000 0 300.000 120.481 399.950 399.950 -99.950 -99.950 0 1.078.549 641.478 1.068.500 468.500 10.049 610.049 600.000 446.268 176.706 180.050 180.050 266.218 266.218 0 Seite 33 von 42 Anlage 4 akt. Plan 66IN70000574 - Maßnahmen EKrG 1.580.617 Verfügt VIST 1.101.932 VIST liqui. 1.560.600 akt. Plan - VIST 200.600 akt. Plan - VIST liqui. 20.017 1.380.017 VIST VIST liqui. 1.360.000 Begründung Die Endabrechnungen seitens der DB Netz AG stehen für viele Altmaßnahmen noch aus. Es existieren Kreuzungsvereinbarungen zwischen Stadt und DB Netz AG, so dass die Mittel weiterhin vorgehalten werden müssen. 66IN70000575 - Straßen Innenstadt 1.197.560 841.073 1.131.000 231.000 66.560 966.560 900.000 66IN70000577 - Kommunale Brücken 3.189.944 2.582.761 3.191.900 1.391.900 -1.956 1.798.044 1.800.000 1.349.680 1.100.000 Begründung Die Maßnahmen sind in der Umsetzung. Die Rechnungen werden jedoch teilweise erst im Jahr 2018 gelegt werden könen, da sich die Vorhaben bis ins nächste Jahr erstrecken. 66IN70000579 - Ingenieurbauwerke 1.658.030 141.983 1.408.350 308.350 249.680 Begründung Die Vorhaben befinden sich in der Umsetzung bzw. der Ausschreibungsphase. Eine Beendigung erfolgt in 2018, so dass auch erst dann die Rechnungslegung vorgenommen werden kann. 66IN70000581 - Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-St 1.286.705 965.364 968.200 368.200 318.505 918.505 600.000 66IN70000582 - Brückenplanung 1.958.409 1.867.983 1.880.000 1.300.000 78.409 658.409 580.000 66IN70000583 - Planung investiver Vorhaben 1.683.558 1.551.460 1.682.600 986.600 958 696.958 696.000 66IN70000584 - Brücken Autobahn A14 694.092 156.175 644.100 0 49.992 694.092 644.100 66IN70000586 - Beitragsfähige Straßen 891.133 294.909 883.900 250.000 7.233 641.133 633.900 66IN70000587 - Straßenbau in Ortsteilen 739.298 347.439 699.000 351.000 40.298 388.298 348.000 7.483 7.483 7.500 7.500 -17 -17 0 66IN70000589 - Erneuerung von Gehwegen 260.000 54.173 250.000 100.000 10.000 160.000 150.000 66IN70000590 - Schwachstellenanalyse IP Nord 304.776 151.417 300.000 300.000 4.776 4.776 0 66IN70000593 - Lützner Straße BA 20.2 169.265 169.265 170.000 170.000 -735 -735 0 23.431 19.600 23.400 23.400 31 31 0 1.992.129 1.312.463 1.900.000 800.000 92.129 1.192.129 1.100.000 -99.816 -99.816 0 66IN70000588 - Straßenbaumaßn.(stadtbezirksbez.) 66IN70000636 - Ersatzinvest.Verkehrsmanagem.syst 66IN70000639 - Deckenbauprogramm Begründung Vorhaben befinden sich in der Umsetzung. Der Bau erstreckt sich bis ins Jahr 2018, erst dann können die Schlussrechnungen gelegt werden. 66IN70000641 - Leitungsdüker Brücke Str.18.Oktob 246.184 0 Seite 34 von 42 346.000 346.000 Anlage 4 akt. Plan 66IN70000642 - G-Schumann-Str. v.Delitzsch.b.Sta 66IN70000643 - FM CTL - Petersstraße, 3. BA 66IN70000645 - Neubau LSA 66IN70000653 - Brücke Straße des 18. Oktober Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 689.485 470.456 689.100 489.100 385 200.385 200.000 11.010 0 0 0 11.010 11.010 0 672.985 518.981 673.350 273.350 -365 399.635 400.000 2.787.379 2.787.120 2.787.400 0 -21 2.787.379 2.787.400 Begründung Die Fördermittel für dieses Vorhaben konnten bisher aufgrund der finanziellen Situation beim LASuV nicht bewilligt werden. Ohne die Zuwendungen ist eine Finanzierung jedoch nicht zu gewährleisten. Das Vorhaben verschiebt sich damit auf die Jahre 2019 ff. 66IN70000655 - Standtanteil LVB-Vorhaben 2.280.718 1.820.105 2.953.300 463.300 -672.582 1.817.418 2.490.000 Begründung hier enthalten sind die finanziellen Mittel für das Vorhaben "Karl-Heine-Straße im Zuge der Plagwitzer Brücke". Die bauliche Umsetzung erfolgt ab 2018. Siehe dazu auch den BFB VI-DS-04438 (gegenwärtig im Verfahren) 66IN70000908 - FöMi aus Abr. Verwendungsnachw. 66IN70000951 - FÜ Miltitzer Allee 66IN70001010 - S 78 OT Holzhausen 66IN70001015 - S 78 (ehem. B 186) Althener Str. 0 -1.299.759 -699.000 -699.000 699.000 699.000 0 5.149 -45.146 -45.150 -45.150 50.299 50.299 0 796.978 652.440 800.000 800.000 -3.022 -3.022 0 1.446.050 0 1.446.050 0 0 1.446.050 1.446.050 Begründung Die bauliche Umsetzung der Maßnahme erfolgt 2018 ff. Die Mittel werden für die finanzielle Absicherung des Vorhabens angespart 66IN70001016 - Karl-Marx-Straße 66IN70001017 - Landsberger Brücke 215.473 2.912 2.900 2.900 212.573 212.573 0 3.456.775 2.346.870 3.456.000 566.500 775 2.890.275 2.889.500 Begründung Die Umsetzung des Vorhabens erstreckt sich bis 2018/2019. Erst danach erfolgt Rechnungslegung. 66IN70001018 - Ersatzneubau Plagwitzer Brücke 1.487.073 301.976 1.487.100 587.100 -27 899.973 900.000 66IN70001019 - Brücken G.-Schwarz-Str. I u. II 2.535.642 953.004 2.535.650 1.000.000 -8 1.535.642 1.535.650 Begründung Die bauliche Umsetzung erfolgt ab 2020 ff. Die derzeit verfügbaren finanziellen Mittel dienen der späteren finanziellen Absicherung des Gesamtvorhabens. 66IN70001021 - Bayrischer Platz 248.650 0 248.000 0 650 248.650 248.000 66IN70001022 - Arthur-Hoffmann-Straße 718.800 0 718.000 0 800 718.800 718.000 Seite 35 von 42 Anlage 4 akt. Plan 66IN70001023 - Georg-Schwarz-Straße Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 2.256.425 1.811.402 2.256.400 1.356.400 25 900.025 900.000 349.950 0 99.500 0 250.450 349.950 99.500 81.885 81.885 81.885 81.885 0 0 0 66IN70001028 - straßenb. Anl., OT Rückmarsdorf 250.000 379.229 387.000 387.000 -137.000 -137.000 0 66IN70001030 - BGA Programmierg./Testplätze LSA 100.000 0 100.000 100.000 0 0 0 66IN70001031 - BGA Qualitätsanalyse-Tools LSA 105.324 51.639 105.300 105.300 24 24 0 66IN70001032 - Umsetz.Maßn.Verkehrsunfallkommiss 250.000 -191.928 250.000 -50.000 0 300.000 300.000 38.132 38.132 38.100 38.100 32 32 0 900.000 0 900.000 0 0 900.000 900.000 36.800 36.800 36.800 36.800 0 0 0 841.469 0 841.500 0 -31 841.469 841.500 646 646 650 650 -4 -4 0 12.817 12.817 12.800 12.800 17 17 0 66IN70001239 - Prager Straße 596.400 301.798 596.000 -400.000 400 996.400 996.000 66IN70001296 - Erikenbrücke 552.016 301.704 552.000 552.000 16 16 0 66IN70001313 - Schlachthofbrücke 792.900 0 792.900 -100 0 793.000 793.000 66IN70001320 - Brücke Johannapark 172.953 192.008 252.000 252.000 -79.047 -79.047 0 66IN70001321 - Umfeld Sportforum 217.919 32.505 217.567 -282.433 352 500.352 500.000 3.094 3.094 3.100 3.100 -6 -6 0 66IN70001375 - Straßenentwässerg. R.-Lehmann-Str 193.766 181.901 187.000 187.000 6.766 6.766 0 66IN70001382 - Software "eVergabe" 250.000 0 250.000 250.000 0 0 0 6.699 6.699 6.700 6.700 -1 -1 0 200.000 0 200.000 0 0 200.000 200.000 66IN70001026 - Koordinierung Stadttechnik 66IN70001027 - Umfeld Probsteikirche 66IN70001033 - FM CTL, Vorfeld Portikus 66IN70001110 - Kreisverkehr Hirschfeld 66IN70001128 - Lärmschutzwall B-Plan 25.1 66IN70001130 - Erschließung Markthalle 66IN70001131 - Linksabbiegespur Paunsd./Sommerf. 66IN70001178 - Grundstückszufahrten mit LSA 66IN70001337 - Freifläche Karl-Liebknecht-Straße 66IN70001399 - Gestaltung W.-Leuschner-Platz 66IN70001403 - Umfeld Bahnhof Plagwitz Seite 36 von 42 Anlage 4 akt. Plan 66IN70001447 - Ausbau HST Gorki-/Löbauer Str. Verfügt 1.105.000 VIST 0 VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 1.105.000 0 0 1.105.000 1.105.000 Begründung Umverteilung zum Vorhaben S1, Slevogtstraße (PSP-Element 7.0000560.700) lt. BFB VI-DS-03245-DS-01 Vorhaben wird auf 2019 ff. verschoben. 66IN70001456 - Maßnahmen Nordraum 238.994 185.673 289.000 89.000 -50.006 149.994 200.000 1.481.808 1.181.125 1.481.800 1.000.800 8 481.008 481.000 66IN70001589 - B87/B6 Kn. Delitz./Essn./Lieberm. 536.900 0 536.900 0 0 536.900 536.900 66IN70001622 - Angersiedlung Knauthain 615.000 0 615.000 0 0 615.000 615.000 66IN70001693 - Realisierung Verkehrsmanagement 30.000 0 30.000 30.000 0 0 0 66IN70001694 - Bewohnerparken Waldstraßenviertel 330.000 0 496.000 496.000 -166.000 -166.000 0 9.046 8.294 9.050 9.050 -4 -4 0 0 0 0 0 0 0 0 19.019.481 8.844.078 18.657.140 6.814.389 362.341 12.205.093 11.842.752 1.907 1.907 1.907 1.907 0 0 0 30.000 0 30.000 15.000 0 15.000 15.000 374.838 178.867 342.338 342.338 32.500 32.500 0 67IN70000262 - Ausbau Parthe-Mulde Radroute 86.945 9.254 85.006 6.560 1.940 80.385 78.445 67IN70000263 - GB Paunsdorf (Bürgerpark BA 2) 103.549 103.549 103.549 20.000 0 83.549 83.549 67IN70000264 - Südwesteil BA 5 716.595 366.625 716.595 450.000 0 266.595 266.595 67IN70000276 - Busplatz Störmthaler Str. Ausgl.m 1.838 1.838 1.838 1.838 0 0 0 67IN70000277 - Fläche Südfriedhof /Harnischstr. 3.485 393 3.485 3.485 0 0 0 3.387.668 302.905 3.387.668 -110.000 0 3.497.668 3.497.668 66IN70001565 - Brücke+Uferwand K.-Heine-Kanal22b 66IN70001711 - Polleranlagen 66IN70001752 - Investitionsprojekte allgemein 67 - Amt für Stadtgrün und Gewässer 67IN70000255 - Erweiterung Steg Schleuse Cospude 67IN70000256 - Steg Wehr Großzschocher 67IN70000258 - bewegliches AV 67IN70000279 - Wiederherstellg Flussläufe Luppe Begründung In 2017 werden die notwendigen Planungen fortgesetzt, um das Projekt voraussichtlich in 2018 in das Planfeststellungsverfahren zu überführen. Eine inhaltliche Projekterweiterung, die Projektlaufzeitverlängerung sowie die Kostenentwicklung wurden mit der Vorlage VI-DS-02029 Lebendige Luppe- Projekterweiterung und Kostenentwicklung in der RV am 08.02.2017 beschlossen. Seite 37 von 42 Anlage 4 akt. Plan 67IN70000281 - Elstermühlgraben Verfügt 4.559.426 VIST 3.122.766 VIST liqui. 4.559.426 akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST 2.372.321 0 VIST VIST liqui. 2.187.104 2.187.104 Begründung Die Zuwendung der Landesdirektion Sachsen lt. 1. Änderungsbescheid vom 22.04.2016 für die Öffnung des Elstermühlgrabens BA 3, Errichtung Grabenabschnitt TBA 3.1 wurde im Haushaltsjahr 2016 angeordnet und über die Zweckbindung in den Auszahlungen bereitgestellt. Da die Mittel in 2016 nicht Inanspruch genopmmen wurden, erfolgte die Übertragung nach 2017. Aufgrund dessen erfoglte eine Sperrung des Planansatz 2017 in gleicher Höhe. Mit dem 2. Änderungsbescheid vom 20.06.2017 ist die Erhöhung der Zuwendung um 253.881,18 € beschieden worden. Die Anordnung dieser Mittel erfolgt in 2017. Mit Zuwendungsbescheid vom 28.07.2017 wurden 827.934 € für den Bau der Funkenburgbrücke, die mit dem TBA 3.1 realisiert wird, bewilligt. Die Änderung zum Bau-und Finanzierungsbeschluss RB III-1663/04 vom 07.07.2004 für das städtische Bauvorhaben "Öffnung Elstermühlgraben, BA 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Neubau der Funkenburgbrücke" wurde in der RV am 18.05.2016 unter VI-DS-02090 bestätigt. In Ergänzung dazu wurde die Mehrbedarfsvorlage Nr. VI-DS-03866 erstellt, welche in der RV am 18.10.2017 bestätigt wurde. 67IN70000282 - bewegliches AV 247.951 169.673 224.316 224.316 23.635 23.635 0 398 256 398 398 0 0 0 1.733 347 1.733 1.733 0 0 0 1.420.608 1.095.744 1.479.771 810.863 -59.163 609.745 668.908 186.997 5.360 186.997 38.000 0 148.997 148.997 0 51.820 0 0 0 0 0 67IN70000726 - Aufforstung Naturbad Südwest 35.919 35.919 35.919 35.919 0 0 0 67IN70000727 - Entsiegl.,Bepflanz. bfb-Gelände 50.366 16.099 50.366 50.366 0 0 0 67IN70000731 - Hochwasserschutz 238.020 198.333 238.020 190.000 0 48.020 48.020 67IN70000732 - Wassernetz 2. BA Südfriedhof 159.849 136.390 159.849 120.000 0 39.849 39.849 180 180 180 180 0 0 0 969.190 1.112.594 1.145.390 650.359 -176.200 318.831 495.031 67IN70000821 - Promenadenring 53.409 53.406 53.409 53.409 0 0 0 67IN70000822 - Anlage Ringcafe 0 -33.924 -33.924 -33.924 33.924 33.924 0 1.037 1.037 1.037 1.037 0 0 0 58.508 1.696 58.508 8.508 0 50.000 50.000 67IN70000830 - Kiebitzmark/Goldene Hufe 9.947 9.947 9.947 9.947 0 0 0 67IN70000831 - Böschungssanierung K.Heine-Kanal 4.396 3.924 4.396 4.396 0 0 0 257.461 0 257.461 103.000 0 154.461 154.461 67IN70000285 - Sanier.Krematorium SFH Kolumbariu 67IN70000670 - Abbr.Entsieg.Begrün.SW Koburger 67IN70000703 - Parkanlagen 67IN70000707 - Anger-Crottendorfer Bahnschneise 67IN70000722 - Ext.Kompensationsfläch.B-Plan 383 67IN70000734 - Wiederherstell.Mauerwerk Nordfr. 67IN70000746 - Spielplätze 67IN70000824 - Gedenkort Friedenspark 67IN70000826 - AGRA Park 67IN70000832 - Heidegraben-B-Plan 383,Regenwass. Seite 38 von 42 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 67IN70000834 - Umtrageein.Teilungsw.Großzschoch. 3.150 3.150 3.150 3.150 0 0 0 67IN70000835 - Ausgleichsmaßn. Gewerbegeb.NO 1.739 1.739 1.739 1.739 0 0 0 67IN70000836 - Ausgleichsmaßn. B Plan 750 IP Nor 20.344 15.240 20.344 8.200 0 12.144 12.144 601 601 601 601 0 0 0 67IN70000960 - Trauerhalle Südfriedhof 195.638 189.104 195.638 195.638 0 0 0 67IN70001039 - Leichenhalle Kleinzschocher 122.134 127.216 135.634 135.634 -13.500 -13.500 0 67IN70001040 - ÖG B-Plan 69.2 Rosenmüllerstraße 144.258 144.258 144.258 144.258 0 0 0 11.822 0 11.822 11.822 0 0 0 338.353 335.362 338.353 160.000 0 178.353 178.353 0 6.323 6.323 6.323 -6.323 -6.323 0 67IN70001183 - Brachfläche Dösner Weg 16 38.179 14.080 38.179 11.500 0 26.679 26.679 67IN70001210 - Beschilderung tour. Gewässerverb. 21.850 1.850 21.850 5.000 0 16.850 16.850 131.032 87.655 131.032 105.000 0 26.032 26.032 8.100 8.074 8.074 8.074 26 26 0 67IN70001214 - Mauer Friedhof Kleinzschocher 11.894 10.310 11.894 11.894 0 0 0 67IN70001236 - bewegliches AV BgA Krematorium 20.432 5.281 20.432 20.432 0 0 0 67IN70001249 - Vermögensveräußerung 0 -1 -1 -1 1 1 0 67IN70001250 - Vermögensveräußerung 0 -1.407 -1.407 -1.407 1.407 1.407 0 67IN70001282 - Verlegung Spielplatz Zetkin-Park 44.705 2.458 44.705 -74.295 0 119.000 119.000 67IN70001283 - Sicherheitsvorr. Palmengartenwehr 61.528 346 61.528 61.528 0 0 0 67IN70001317 - Kälteanl.Leichenhalle Südfriedhof 55.078 55.078 55.078 55.078 0 0 0 67IN70001338 - Funktionserweiterung an Schleusen 96.069 72.418 96.069 58.000 0 38.069 38.069 67IN70001345 - Gärtnerunterkunft Südfriedhof 100.000 10.013 100.000 50.000 0 50.000 50.000 67IN70001458 - Geh-u.Radw.Heidegrab./Freirod.Weg 198.857 195.845 198.857 198.857 0 0 0 14.500 14.475 14.475 14.475 25 25 0 67IN70000843 - Grunderw.Ausgleichsmaßn.Neue Mess 67IN70001125 - Forstfläche an der E.-Köhn-Str. 67IN70001154 - Holzsteganlage Cosp. See Nordufer 67IN70001175 - Stundenkontingent Lecos 67IN70001212 - Filtertechnik Krematorium 67IN70001213 - Mietkauf Hakotrac 3500 DA 67IN70001549 - Mietk. Tiefenwasserbelüftungsanl. Seite 39 von 42 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 67IN70001604 - DV Software 10.000 28.631 34.942 34.942 -24.942 -24.942 0 67IN70001605 - DV Software 5.000 0 5.000 5.000 0 0 0 400.000 33.551 0 0 400.000 400.000 0 4.001.996 535.522 3.817.984 175.989 184.011 3.826.007 3.641.996 67IN70001690 - Kapelle Friedhof Sellerhausen 67IN70001722 - Ausgleichsmaßnahmen Begründung Die Ausgleichsgelder sind von den Investoren in den vergangenen Haushaltsjahren eingezahlt worden. Entsprechend der getroffenen Vereinbarungen zwischen dem Investor und der Stadt Leipzig (Städtebauliche Verträge) werden die Maßnahmen mit der Bereitstellung notwendiger Flächen nach und nach von der Stadt Leipzig umgesetzt. Das bis 2016 geführte Bestandskonto wurde zum 31.12.2016 aufgelöst und die verbuchten Beträge in das PSP-Element 7.0001722 Ausgleichsmaßnahmen gebucht. 67IN70001797 - Absaug- u.Filteranlage Tischlerei 0 0 35.000 35.000 -35.000 -35.000 0 72 - Marktamt 24.936 27.171 24.900 24.900 36 36 0 72IN70000605 - Erwerb AV 24.936 27.171 24.900 24.900 36 36 0 Seite 40 von 42 Anlage 4 akt. Plan 80 - Amt für Wirtschaftsförderung 80IN70000398 - bewegliches AV 80IN70000678 - Revital. Altindustrie Seehausen Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 9.956.028 838.565 9.859.556 3.145.450 96.472 6.810.578 6.714.106 15.567 19.094 19.094 19.094 -3.528 -3.528 0 3.098.000 0 3.098.000 0 0 3.098.000 3.098.000 Begründung Es ergibt sich eine Mittelverschiebung auf 2018 und 2019. Für das Gebiet Seehausen 2 musste eine komplette Neuaufstellung des B-Planes erfolgen, da in Seehausen 1 keine Fläche für Regenrückhaltung in Anspruch genommen werden kann (Biotopschutz und Insolvenz). Weitere Gründe für eine Verschiebung waren fehlende Ausgleichsmaßnahmen (da Übertragung auf Porsche-Werkserweiterung B-Plan im Jahr 2016) und neue Auflagen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr zur Kreuzungsausbildung. Die in Seehausen 1 geplanten Investitionen werden nun in Seehausen 2 vollständig eingesetzt. Der überarbeitete B-Plan liegt voraussichtlich im September 2017 vor, sodass der Bau- und Finanzierungsbeschluss noch in 2017 gefasst werden kann. Das Vorhaben wird unter Zuhilfenahme von GRWFördermitteln durchgeführt. Bis zum Bau- und Finanzierungsbeschluss basiert die Maßnahme auf den Vorlagen DBV-856/14 (Bauherrenamt) sowie VI-DS-03598 (Anpassung Finanzierung). 80IN70000681 - Erschl.Seehausen II Regenrückhal. 1.171.512 48.392 1.171.512 48.392 0 1.123.120 1.123.120 80IN70000688 - Erschließ.Gew.areal Nordraumkonz. 100.000 0 0 0 100.000 100.000 0 80IN70000809 - IP-Nord GE 11-13 Umverlegung 110 1.833.700 0 1.833.700 1.833.700 0 0 0 80IN70001327 - IP Nord Sanierung Tiefendrainage 1.124.264 758.277 1.124.264 1.124.264 0 0 0 80IN70001328 - GE Hans-Weigel-Str. Revitalisier. 1.612.986 12.802 1.612.986 120.000 0 1.492.986 1.492.986 Begründung Die Entwicklung des Gewerbegebietes Hans-Weigel-Straße verschiebt sich auf die Jahre 2018 und 2019. Ursache ist eine Anpassung in der Entwurfsplanung, da statt einer Kreuzung mit Ampel ein Kreisverkehr durch das VTA als Lösung favorisiert wurde. Nach Einholung aller Genehmigungen, einschließlich der Bauerlaubnis fremder Grundstückseigentümer, kann im Januar 2018 die Ausschreibung und anschließend der Bau erfolgen. Das Bauvorhaben wird mit GRW-Fördermitteln umgesetzt werden. Bis zum Bau- und Finanzierungsbeschluss basiert die Maßnahme auf den Vorlagen DBV-856/14 (Bauherrenamt) sowie VI-DS-03598 (Anpassung Finanzierung). Ein Bau- und Finanzierungsbeschluss wird bis Ende 2017 erarbeitet. 80IN70001619 - Strategischer Grunderwerb 1.000.000 0 1.000.000 0 0 1.000.000 1.000.000 Begründung Diese Grunderwerbsmittel sind für den Erwerb von innerstädtischen Gewerbegrundstücken vorgesehen. Die bisher anvisierten Grundstücke sind im Eigentum der Deutschen Bahn. Die bisherigen Grundstücksverhandlungen konnten nicht erfolgreich abgeschlossen werden, da die Deutsche Bahn die Grundstücke derzeit nicht verkaufen möchte. Momentan werden Ersatzkaufobjekte geprüft. 81 - Referat für Beschäftigungspolitik 112.932 47.249 112.932 106.550 0 6.382 6.382 81IN70000022 - Zusch. für Inv. Eigenbetr 59.300 0 59.300 59.300 0 0 0 81IN70000081 - bewegliches AV 53.632 47.249 53.632 47.250 0 6.382 6.382 921 - Dezernat I 24.449 25.030 25.030 25.030 -581 -581 0 921IN70000217 - bewegliches AV 24.449 25.030 25.030 25.030 -581 -581 0 Seite 41 von 42 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST liqui. akt. Plan - VIST VIST VIST liqui. 922 - Dezernat II 15.000 7.935 15.000 15.000 0 0 0 922IN70000219 - bewegliches AV 15.000 7.935 15.000 15.000 0 0 0 923 - Dezernat III 15.000 3.801 15.000 15.000 0 0 0 923IN70000221 - bewegliches AV 15.000 3.801 15.000 15.000 0 0 0 461.094 0 16.227 16.227 444.868 444.868 0 16.227 0 16.227 16.227 0 0 0 444.868 0 0 0 444.868 444.868 0 925 - Dezernat V 17.000 0 13.033 13.033 3.967 3.967 0 925IN70000225 - bewegliches AV 17.000 0 13.033 13.033 3.967 3.967 0 926 - Dezernat VI 16.580 0 11.500 11.500 5.080 5.080 0 926IN70000227 - bewegliches AV 16.580 0 11.500 11.500 5.080 5.080 0 927 - Dezernat VII 15.000 2.692 2.706 2.706 12.294 12.294 0 927IN70000229 - bewegliches AV 15.000 2.692 2.706 2.706 12.294 12.294 0 98 - allgemeine Finanzwirtschaft -59.819.000 -60.259.988 -60.298.988 -60.298.988 479.988 479.988 0 -5.500.000 -6.039.997 -6.039.997 -6.039.997 539.997 539.997 0 -54.280.000 -54.219.991 -54.219.991 -54.219.991 -60.009 -60.009 0 -60.000 0 -60.000 -60.000 0 0 0 21.000 0 21.000 21.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 924 - Dezernat IV 924IN70000223 - bewegliches AV 924IN70001229 - Investitionsz.Straßenausbaubeitr 98IN70000021 - Infrastrukturpauschale II 98IN70000615 - invest. SZW 98IN70001684 - Ausleihungen St. Georg 98IN70001685 - Ausleihungen MFAG 98IN70001703 - Wertpapiere Seite 42 von 42 Anlage 5 Investitionsplan gemäß Buchstabe D Nr. 5 bzw. Nr. 6 VwV Investkraft i. V. m. § 3 Abs. 3 S. 2 Sächsisches Investitionskraftstärkungsgesetz - Budget "Sachsen" Stadt Leipzig Finanzieller Rahmen gem. Buchstabe B und C VwV Investkraft Budget "Bund" Budget "Sachsen" Gesamtsumme 35.235.425,00 € 104.479.417,00 € Gesamt 139.714.842,00 € Finanzielle Übersicht Budgetinanspruchnahme Gesamtsumme Gesamtsumme 137.175.317,00 € derzeit nicht untersetztes Budget 2.539.525,00 € Budget "Bund" 35.226.650,00 € 8.775,00 € Budget "Sachsen" 101.948.667,00 € 2.530.750,00 € lfd. Nr. Id-Nr. 1 3931 2 3932 3 4 3936 3942 5 3945 6 Kurztitel meldende Kommune Maßnahmeträger Fördergegenstand Summe Bemerkungen Zuwendung 12.000.000,00 € Hauptfeuerwache Leipzig, BA Innere Sanierung + Freianlagen Altes Rathaus Leipzig, Sanierung Fassade und Ertüchtigung Brandschutz/Elektro Asylunterkunft Auenseestraße 31-33, Sanierung Neue Grundschule Planungsraum Süd (B.-Göring-Str.), BA Innere Sanierung + Freianlagen Erweiterungsbau Grundschule Liebertwolkwitz Leipzig Stadt Leipzig (Branddirektion) Sonstige Gebäude Leipzig Stadt Leipzig (Kulturamt) Sonstige Gebäude 990.000,00 € Leipzig Leipzig Sonstige Gebäude Schulhausbau 1.162.500,00 € 2.411.500,00 € Schulhausbau 3.114.650,00 € 3948 Schulstandort Opferweg 1-3 (Sanierung, Erweiterungsneubau, Neubau Sporthalle) Leipzig Stadt Leipzig (Sozialamt) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Schulhausbau 7 3949 Leipzig 3951 Schulhausbau 3.404.000,00 € 9 3952 Schulhausbau 2.961.250,00 € 10 3953 Schulhausbau 5.603.100,00 € 11 3955 Schulhausbau 11.546.000,00 € 12 3956 Schulhausbau 3.620.600,00 € 13 3957 Neubau Grundschule Rolf-Axen-Straße + Sporthalle Leipzig Schulhausbau 11.863.125,00 € 14 3958 Erweiterungsbau Schule am Auwald, Schülermensa Leipzig Schulhausbau 997.500,00 € 15 3959 Leipzig Schulhausbau 2.834.350,00 € 16 3960 Schulgebäude Diderotstraße 35 (ehem. 68.Schule), BA Innere Sanierung + Freianlagen Erweiterungsbau Oberschule Mölkau Schulhausbau 4.168.150,00 € 17 3961 Leipzig Schulhausbau 19.581.308,00 € 18 3962 Neubau + Sanierung "Campus Grünau", BA Innere Sanierung + Freianlagen Neubau Sporthalle am Gymnasium Gorkistraße Schulhausbau 3.911.600,00 € 19 4052 Neubau Funkenburgbrücke (Thomasiusstraße) Leipzig 20 4134 Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, Erweiterung BA 2.1 Leipzig Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend , Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Stadtgrün und Gewässer) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Schulhausbau 8 66.Schule (Grundschule Komarowstr.), BA Innere Sanierung + Freianlagen Erweiterungsbau 77.Schule (Grundschule) + Brandschutz im Bestand Schulgebäude Straße des 18.Oktober (ehem. PabloNeruda-Schule), BA Innere Sanierung + Freianlagen 78.Schule (Grundschule) und Martin-Schule (für gesitig Behinderte), BA Innere Sanierung + Freianlagen Neubau Grundschule Mitte/Südost (Brüderstr.) + Sporthalle Ernst-Pinkert-Schule (Grundschule), Sanierung Haus II 6.604.850,00 € Fördergegenstand grundsätzlich plausibel (archäologische Baugrunduntersuchungen jedoch nicht förderfähig) 2.565.000,00 € Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Gewässer - Zustand Schulhausbau Gesamtsumme SMUL – Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH) 827.934,00 € 1.781.250,00 € 101.948.667,00 € Erstellt am 15.05.2017 um 15:59:23 Uhr Seite 1 von 1 Anlage 6 Investitionsplan gemäß Buchstabe D Nr. 5 bzw. Nr. 6 VwV Investkraft i. V. m. § 3 Abs. 3 S. 2 Sächsisches Investitionskraftstärkungsgesetz - Budget "Bund" Stadt Leipzig Finanzieller Rahmen gem. Buchstabe B und C VwV Investkraft Budget "Bund" Budget "Sachsen" Gesamtsumme 35.235.425,00 € 104.479.417,00 € lfd. Nr. Id-Nr. 1 3885 2 3890 3 3891 4 3893 5 3895 6 3896 7 3897 8 3898 9 3900 10 Kurztitel Gesamt 139.714.842,00 € meldende Kommune Leipzig 3902 Neue Grundschule Planungsraum Süd (B.-Göring-Str.), BA Energetische Sanierung 66.Schule (Grundschule Komarowstr.), BA Energtische Sanierung Schulgebäude Straße des 18.Oktober (ehem. PabloNeruda-Schule), BA Energetische Sanierung 78.Schule (Grundschule) und Martin-Schule (für geistig Behinderte), BA Energetische Sanierung Energetische Sanierung Schule Erfurter Str.14 (ehem. Erich-Kästner-Schule) Schulgebäude Diderotstraße 35 (ehem. 68. Schule), BA Energetische Sanierung 94.Schule (Oberschule) am "Campus Grünau", BA Energetische Sanierung Max-Klinger-Schule (Haus I) am "Campus Grünau", BA Energetische Sanierung Energetische Sanierung Sporthalle Max-Klinger-Schule am "Campus Grünau" Sanierung Kita Reichelstraße 3/5 11 3903 Sanierung Kita Ferdinand-Rhode-Str.17 Leipzig 12 3904 Ersatzneubau Kita Lindenallee 3a Leipzig 13 3911 Sanierung Kita Hans-Otto-Straße 2a/2b, Brandschutz Leipzig 14 3919 Sanierung Kita Arthur-Nagel-Straße 1, Brandschutz Leipzig 15 3923 Energetische Sanierung 85.Schule (Grundschule) Leipzig 16 3925 17 3927 Energetische Sanierung Haus 2 der F.-A.-Brockhaus- Leipzig Schule (Gymnasium) Sanierung Kita Hans-Otto-Straße 2a/2b, Gebäudehülle Leipzig 18 3928 Hauptfeuerwache Leipzig, BA Energetische Sanierung Leipzig 19 3981 Sanierung Kita Leonhard-Frank-Straße 24a/24b Leipzig 20 4135 Sanierung Regelkita, Friedrich-Dittes-Straße 9 Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig SMUL – Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH) Finanzielle Übersicht Budgetinanspruchnahme Gesamtsumme Gesamtsumme 137.175.317,00 € derzeit nicht untersetztes Budget 2.539.525,00 € Maßnahmeträger Fördergegenstand Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Branddirektion) Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Frühkindliche Infrastruktur Frühkindliche Infrastruktur Frühkindliche Infrastruktur Frühkindliche Infrastruktur Frühkindliche Infrastruktur Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Frühkindliche Infrastruktur Energ. Sanierung Gebäude Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe Leipzig Frühkindliche Infrastruktur Frühkindliche Infrastruktur Gesamtsumme Budget "Sachsen" 101.948.667,00 € 2.530.750,00 € Budget "Bund" 35.226.650,00 € 8.775,00 € Summe Bemerkungen Zuwendung 1.861.600,00 € 1.923.750,00 € 1.819.700,00 € 4.243.650,00 € 2.655.300,00 € 2.057.550,00 € 1.282.500,00 € 1.282.500,00 € 2.030.650,00 € 1.946.300,00 € 1.909.850,00 € 1.995.000,00 € 317.100,00 € 629.300,00 € 1.282.500,00 € 1.350.000,00 € 1.054.750,00 € 2.250.000,00 € Achtung: Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung ist die Einhaltung der gültigen EnEV durch einen Sachverständigen zu bestätigen (Unternehmererklärung nach §26a EnEV u/bzw. nach Anlage 4a EnEV) 2.278.600,00 € 1.056.050,00 € 35.226.650,00 € Erstellt am 15.05.2017 um 15:58:54 Uhr Seite 1 von 1