Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1342919.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
27.11.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-04733-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Beirat für Gleichstellung
Betreff:
Marktsatzung - Satzung der Stadt Leipzig über die Durchführung, Zulassung und
Gebührenerhebung auf Wochen- und Spezialmärkten
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der erste Absatz der Anlage 3 ist zu ergänzen:
Anlage 3
Kriterien für Bewerber Leipziger Spezialmärkte (Ostermarkt, Weinfest, Leipziger Markttage,
Leipziger Weihnachtsmarkt)
Die Stadt Leipzig - das Marktamt - ist Veranstalter aller Spezialmärkte. Es ist vorrangiges
Ziel, sowohl ein attraktives und ausgewogenes Angebot der Anbietergruppen als auch
innerhalb der Sortimente zu schaffen. Der Veranstalter ist daher berechtigt, die Anzahl der
Händler für jede Anbietergruppe bzw. Sortiment für jeden Spezialmarkt entsprechend dem
Gestaltungswillen festzulegen. Auch die äußere Gestaltung der Verkaufseinrichtungen hat
dem Charakter des Marktes Rechnung zu tragen.
Ergänzung:
Dazu gehört, dass die Gestaltung sowohl den guten Sitten als auch den Grundsätzen des
Deutschen Werberates entspricht.
Sachverhalt:
Mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta für Gleichstellung von Frauen und
Männern auf lokaler Ebene hat sich Leipzig im Artikel 6 (Kampf gegen Stereotype)
verpflichtet, „sprachliche Wendungen sowie Bilder zu bekämpfen und so weit wie möglich zu
verhindern, welche auf der Vorstellung der Über- oder Unterlegenheit eines Geschlechts
oder auf stereotypen Geschlechterrollen für Frauen oder Männer beruhen.“
In der Vergangenheit haben auch in Leipzig Markstände mit offenkundig stereotyper und
sexistischer Wagengestaltung in Leipzig ihre Produkte angeboten.
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