Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1253288.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
16.02.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-03841
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Verweisung in die Gremien
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Bestätigung
Jugendhilfeausschuss
Bestätigung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Schulsozialarbeit durch Änderung des Schulgesetzes anpassen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Mit dem neuen Schulgesetz übernimmt der Freistaat Sachsen zu 100 Prozent die Kosten für die
Schulsozialarbeit an Oberschulen. Durch die Übernahme der Kosten für Schulsozialarbeit an den
Oberschulen durch den Freistaat Sachsen, sollen die freiwerdenden Mittel für zusätzliche
Schulsozialarbeit an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig haushaltsneutral eingesetzt werden.
Hierzu macht die Stadtverwaltung dem Stadtrat bis zum Ende des IV. Quartals 2017 einen
Vorschlag, damit zum Schuljahresbeginn 2018/19 weitere Schulen Schulsozialarbeit erhalten. Die
neuen Stellen sollen bei freien Trägern geschaffen werden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Durch die Novellierung des sächsischen Schulgesetzes erhalten alle sächsischen Oberschulen 1,0
VzÄ für Schulsozialarbeit. Diese wird vom Freistaat Sachsen finanziert. In Leipzig betrifft dies die 25
Oberschulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Durch die Übernahme der Kosten durch den
Freistaat kann die Stadt Leipzig an weiteren Schulen Schulsozialarbeit schaffen, beziehungsweise
den Stellenanteil an Schulen, welche bereits Schulsozialarbeit haben, erhöhen.
Anlagen:
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