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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1253288.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
16.02.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:05

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-03841 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung Verweisung in die Gremien FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Bestätigung Jugendhilfeausschuss Bestätigung Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Schulsozialarbeit durch Änderung des Schulgesetzes anpassen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Mit dem neuen Schulgesetz übernimmt der Freistaat Sachsen zu 100 Prozent die Kosten für die Schulsozialarbeit an Oberschulen. Durch die Übernahme der Kosten für Schulsozialarbeit an den Oberschulen durch den Freistaat Sachsen, sollen die freiwerdenden Mittel für zusätzliche Schulsozialarbeit an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig haushaltsneutral eingesetzt werden. Hierzu macht die Stadtverwaltung dem Stadtrat bis zum Ende des IV. Quartals 2017 einen Vorschlag, damit zum Schuljahresbeginn 2018/19 weitere Schulen Schulsozialarbeit erhalten. Die neuen Stellen sollen bei freien Trägern geschaffen werden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: Durch die Novellierung des sächsischen Schulgesetzes erhalten alle sächsischen Oberschulen 1,0 VzÄ für Schulsozialarbeit. Diese wird vom Freistaat Sachsen finanziert. In Leipzig betrifft dies die 25 Oberschulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Durch die Übernahme der Kosten durch den Freistaat kann die Stadt Leipzig an weiteren Schulen Schulsozialarbeit schaffen, beziehungsweise den Stellenanteil an Schulen, welche bereits Schulsozialarbeit haben, erhöhen. Anlagen: Seite 2/3