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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1344798.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
04.12.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.17, 15:04

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-04614-NF-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Bau- und Finanzierungsbeschluss 1. BA Erweiterung Chr.-Arnold-Schule Engelsdorf, Grundschule in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit FA Finanzen OR Engelsdorf FA Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Ratsversammlung 04.12.2017 04.12.2017 05.12.2017 07.12.2017 11.12.2017 13.12.2017 1. Lesung Anhörung Vorberatung Vorberatung 2. Lesung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung der Stadt Leipzig § 13 Abs. 7 Punkt 1 in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für den 1. Bauabschnitt betragen 2.053.000 €, die vollständig aus städtischen Mitteln finanziert werden. 3. Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 1.100.000 € im PSP-Element "Erw. Chr.-Arnold-Schule" (7.0001648.700) werden bestätigt. 4. Zur formalen Deckung i.H.v. 1,1 Mio. € aus der Kostenstelle werden die bereitgestellten Mittel im PSP-Element "Raumsystem Lene-Voigt-Schule" (7.0001714.700) gesperrt. Für die Umsetzung der Maßnahme "Raumsystem Ch.Arnold-Schule" wird die Realisierung der Maßnahme "Raumsystem Lene-VoigtSchule" (VI-DS-02946) zurückgestellt. 5. Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 953.000 € im PSP-Element "Chr.-Arnold-Schule" (7.0001648.700) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.000.1491 "Schule Rückmarsdorf, Erweiterungsbau". 6. Die im Haushaltsjahr 2018 anfallenden Folgekosten in Höhe von 4.000 € und im Haushaltsjahr 2019 i.H. von 8.000 € werden zunächst innerhalb des Budgets des Fachamtes gedeckt. 1/4 7. Über eine zusätzliche Bereitstellung der Folgekosten ab dem Haushaltsjahr 2019 wird nach Anmeldung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 entschieden. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2018 2018 4.000 1.100.21.1.1.01.61 2017 2018 2017 2018 1.100.000 953.000 7.000.1765.700 7.000.1491.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Begründung der Eilbedürftigkeit Im Zuge der Erstellung der LP 3 musste festgestellt werden, dass die technischen Anlagen des Bestandsgebäudes im Zuge der Erweiterung durch zwei Bauabschnitte einer Ertüchtigung und Erweiterung bedürfen. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen mussten nachgezogen werden und liegen seit der 45. Kalenderwoche vor. Auf dieser Grundlage ist der vorliegende Bau- und Finanzierungsbeschluss erstellt worden, eine frühzeitigere Einbringung war deshalb vorher nicht möglich. Um die technischen Anschlussarbeiten, die ein nutzerfreies Bestandsgebäude erfordern, spätestens in den Herbstferien 2018 gewährleisten zu können, ist eine Beauftragung des Rohbaus im Februar 2018 erforderlich. Damit muss die Ausschreibung Anfang Januar 2018 erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die auf einem Bau- und Finanzierungsbeschluss beruhende Finanzierungssicherheit. Um die für den Betrieb der Schule zwingend erforderliche Zeitschiene nicht weiter zu gefährden ist entsprechend den voranstehenden Aussagen somit ein Beschluss des Stadtrats in der Sitzung am 13.12.2017 erforderlich. Sachverhalt siehe Anhang Anlagen: Anlage 1 Luftbild Anlage 2 Verbindungsbau 4/4 Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Zum Investitionsvorhaben: Schulstandort Christoph-Arnold-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig Gaswerksweg 1, 04319 Leipzig Bau- und Finanzierungsbeschluss Erweiterung Christoph-Arnold-Schule (1. Bauabschnitt) in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO für die Haushaltjahre 2017 und 2018 Bauherrenamt: Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Projektsteuerung: LESG GmbH Salomonstraße 21 04103 Leipzig Leipzig, den 15.11.2017 VI-DS-04614 1. Bauabschnitt Erweiterung Christoph-Arnold Schule, Grundschule Seite 1/8 Inhalt 1. 1.1 Grundlagen Ziel- und Entwicklungskonzeption 2. 2.1 2.2 2.3 2.4. 2.5 Begründete Zielstellung der Investition Ist –Zustand Ableitung des Investitionsbedarfs Notwendigkeit / Dringlichkeit Alternativlösungen Folgen bei Nichtbeschlussfassung 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 Beschreibung der beabsichtigten Investition Städtebauliche Einordnung Erläuterung des Projektkonzeptes Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition Eigentumsverhältnisse Energiekonzept Barrierefreies Bauen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 4. Investitionsaufwand 5. Finanzierungsplan 6. Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung 7. 7.1 Effektivität und Wirtschaftlichkeit Folgekosten 8. Fristenplan 9. Planungsbüro 10. Anlagenverzeichnis VI-DS-04614 1. Bauabschnitt Erweiterung Christoph-Arnold Schule, Grundschule Seite 2/8 1 1.1 Grundlagen Ziel- und Entwicklungskonzeption Mit dem anhaltenden Bevölkerungs- und Geburtenwachstum in der Stadt Leipzig werden erforderliche Maßnahmen zur bedarfsgerechten Entwicklung der Schulinfrastruktur notwendig. Das vorhandene Schulnetz ist am Bedarf auszurichten und es besteht für den kommunalen Schulträger die Verpflichtung, die entsprechenden Kapazitäten bereitzustellen. Am Standort der Grundschule Engelsdorf wird ein Erweiterungsneubau für die Umsetzung des Raumprogramms einer Fünfzügigkeit erforderlich. Die Erweiterung muss die besonderen Standortbedingungen durch die Lage im Stadtgebiet berücksichtigen. Der Erweiterungsneubau ist Bestandteil des Sammelplanungsbeschlusses. Die Vorlage (VIDS-3932-NF-02) wurde am 17.05.2017 in der Ratsversammlung beschlossen. Die Erweiterung ist dabei grundsätzlich in zwei Bauabschnitte gegliedert, der erste Bauabschnitt soll bis zum Schuljahresbeginn 2018/2019 realisiert werden, der zweite bis zum Schuljahresbeginn 2020/2021. Im ersten Bauabschnitt sieht die Vorzugsvariante vor, im Obergeschoss des Erweiterungsbau 4 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) als Verbindungsbau auszubilden. Im Erdgeschoss (EG) darunter wird der Küchentrakt mit Ausgabe und Nebenräumen angeordnet. Mittels einer Überdachung des Innenhofes zwischen Alt- und Neubau wird der neue zentrale Mensa/Speiseraum geschaffen. Durch einen direkten Zugang vom Hof in den Altbau, werden auch die dortigen WC-Räume besser zugänglich. Der Vorteil dieser Variante besteht darin, dass nach Errichtung des gesamten Rohbaus (einschl. Mensa und Küchentrakt im Erdgeschoss) zuerst die 4 AUR im Obergeschoss durch die direkte Verbindung an den Bestandsbau zügig ausgebaut und pünktlich in Betrieb genommen werden können. 1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen Die Grundlage bildet: - Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt Leipzig vom 17.03.2016 (DS00157/14-DS-01) - Sammelplanungsbeschluss für Schulbauinvestitionen, Planungsmittel im Finanzhaushalt 2017/18 (VI-DS-03932-NF-02), Ratsbeschluss vom 17.05.2017 2 2.1 Begründete Zielstellung der Investition Ist-Zustand Die Grundschule Engelsdorf läuft seit mehreren Jahren an der Auslastungsgrenze. Der Kapazitätsrichtwert für das Schulgebäude liegt bei einer 3-4 Zügigkeit mit ca. 388 Schülern in 17 Klassen. Im Schuljahr 2016/2017 hat die Schule bereits eine Vierzügigkeit mit 17 Klassen erreicht. Die Tendenz ist infolge der Bedarfe steigend in Richtung Fünfzügigkeit (20 Klassen). Es ist festzustellen, dass sich die Schul- und Raumsituation an der Grundschule Engelsdorf ab dem Schuljahr 2017/2018 so entwickelt, dass die Absicherung des Unterrichts mit der derzeit vorhandenen Raumkapazität nicht mehr ohne Weiteres gewährleistet werden kann. Bis zur Fertigstellung des 2. Bauabschnittes werden die Kapazitätsengpässe durch einen Verbindungsbau (1. BA) ausgeglichen. Ab Januar 2018 werden vier allgemeine Unterrichtsräume (AUR) mit ca. 70 m² sowie eine Mensa gebaut. 2.2 Ableitung des Investitionsbedarfs Der Investitionsbedarf leitet sich aus dem Punkten 1.1 und 2.1 ab. VI-DS-04614 1. Bauabschnitt Erweiterung Christoph-Arnold Schule, Grundschule Seite 3/8 2.3 Notwendigkeit / Dringlichkeit Ab dem Schuljahr 2018/2019 reichen aufgrund des weiteren Bedarfsanstieges die vorhandenen Kapazitäten nicht mehr aus, um die Nachfrage aus dem Schulbezirk abdecken zu können. 2.4 Alternativlösungen Aufgrund der steigenden Schülerzahlen in allen Schularten, besteht die Notwendigkeit der Kapazitätserweiterungen im Schulnetz der Stadt Leipzig. Da die Reserven, wie Überbelegung, Mehrfachnutzung sowie Veränderungen von Schulbezirken weitgehend aufgebraucht sind und die Beschulung sich als kommunale Pflichtaufgabe darstellt, ist eine Erweiterung in Form eines Verbindungsbaus am Standort alternativlos. 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Bei Nichtbeschlussfassung sind die räumlichen Kapazitäten ab dem Schuljahr 2018/2019 am Schulstandort Engelsdorf definitiv nicht mehr ausreichend. Vorhandene schulischen Einrichtungen können den Bedarf nicht mehr absichern. Die Stadt Leipzig ist entsprechend § 21 Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes verpflichtet, Schulen einzurichten und fortzuführen, wenn ein öffentliches Bedürfnis hierfür besteht. Dies ist entsprechend dem in der Fortschreibung 2017 des Schulentwicklungsplanes (VI-DS-03577-NF-01-ÄÄ-01) und durch die Ratsversammlung der Stadt Leipzig bestätigtem Bedarf der Fall. 3 3.1 Beschreibung der beabsichtigten Investition Städtebauliche Einordnung Das Baugrundstück befindet sich im Flächenbereich „Schulstandort Engelsdorf“. Neben der Grundschule und einem separaten Hortgebäude befindet sich eine Einfeldfeldsporthalle mit Sportfreianlagen sowie die zugehörigen Außenanlagen der Schulen. Der Verbindungsbau soll auf dem Schulgelände in Form von einem zweigeschossigen Systembau errichtet werden (siehe Anlage). 3.2 Erläuterung des Projektkonzeptes Folgende Planungs- und Baumaßnahmen sind erforderlich: - Planung der Medienversorgung - Planung der Leistungsbeschreibung - Medienanbindung (Wasser, Abwasser, Stark- und Schwachstromleitungen) - Errichtung des zweigeschossigen Systembaus inkl. Ausbau - Wiederherstellung/Anarbeitung von Außenflächen 3.3 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition Mit der beschriebenen Baumaßnahme wird das bestehende Kapazitätsdefizit bis zur Inbetriebnahme des Erweiterungsneubaus der Grundschule abgefangen. 3.4 Eigentumsverhältnisse Eigentum: Gemarkung: 3.5 Stadt Leipzig Leipzig Energiekonzeption Bauliches Konzept Der Verbindungsbau soll den Wärmeschutz nach EneV erfüllen. Anlagentechnisches Konzept VI-DS-04614 1. Bauabschnitt Erweiterung Christoph-Arnold Schule, Grundschule Seite 4/8 Folgende energie- und betriebskostensparende Maßnahmen sind geplant: Wasser - Auslaufarmaturen mit Wasserbegrenzer bzw. Selbstschlussarmaturen - WC‘s mit Zweimengenspülung - Leitungsdämmung entsprechend aktueller Vorschrift Heizung Der Verbindungsbau wird über die vorhandene Wärmeversorgungsanlage beheizt. Lüftungstechnik Die Unterrichtsräume und die Mensa werden über eine Lüftungsanlage be- und entlüftet. Stark- und Schwachstrom - Beleuchtungsanlage mit elektronischen Vorschaltgeräten - Präsenzmelder in den Sanitärbereichen der Schüler zur autarken Steuerung der Beleuchtungsanlage - Einzelbatteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung Die Medienver- und -entsorgung wird über die bestehenden Anschlüsse der Sporthalle bzw. des Schulgebäudes erfolgen. 3.6 Barrierefreies Bauen Der Verbindungsbau wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, SG Behindertenhilfe, barrierefrei hergestellt (lichte Türbreite, schwellenlose Übergänge, Bewegungsflächen) und wird über den bereits vorhandenen Aufzug erschlossen. 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist kostenneutral im Bereich des Farbkonzeptes vorgesehen und zeitlich im Rahmen der Baumaßnahme eingeordnet. 4 Investitionsaufwand (Kosten in € brutto 19% MwSt.) Die Maßnahme soll über die LESG als Projektsteuerer/Geschäftsbesorger realisiert werden. Die Realisierung soll ab Januar 2018 erfolgen. VI-DS-04614 1. Bauabschnitt Erweiterung Christoph-Arnold Schule, Grundschule Seite 5/8 4.1 Finanzieller Aufwand im Finanzhaushalt Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung Kostengruppe 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließung 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 370 feste Einbauten (Tafeln, Pinwand Garderobenhakenleiste) 400 Bauwerk - Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke (investiv) 700 Baunebenkosten Summe Summe gerundet 4.2 Gesamt 0€ 10.000 € 1.040.000 3.580 414.000 € 70.000 € 0€ 515.000 € 2.052.580 € 2.053.000 € Ausstattung (KG 600) konsumtiv im Ergebnishaushalt Darüber hinaus entstehen für die Ausstattung des Verbindungsbaus zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 Kosten von 12.000 Euro sowie zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 für die Ergänzungsausstattung der Mensa Kosten von 5.000 Euro, die im Ergebnishaushalt innerhalb des im Planentwurfs veranschlagten Budgets gedeckt werden. ErgHH Grundschule im SK 4253 1000 5. PSP-Element 1.100.21.1.1.01.61 17.000 Euro Finanzierungsplan Maßnahme Gesamt Fördermittel*) Eigenmittel Kosten 2.053.000 € 0€ 2.053.000 € *) aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme kann keine Förderung der Maßnahme beantragt werden Beide Bauabschnitte am Grundschulstandort Engelsdorf erfolgen außerplanmäßig, die Gesamtkosten in Höhe von insgesamt 2.053.000 Euro für den 1. Bauabschnitt werden entsprechend bereitgestellt. Als Teildeckung in Höhe von 1.100.000 Euro wird das PSP-Element 7.000.1714.700 „Raumsystem Lene-Voigt-Schule“ herangezogen, da die ursprünglich hier geplante Erweiterung infolge baulicher und schulorganisatorischer Gründe nicht weiterverfolgt wird. Begründung: Am Standort Lene-Voigt-Schule wurde auf Grundlage des Beschlusses Nr. VI-DS-02946 eine Erweiterung von 4 AUR, Nebenraum und Sanitärbereichen geplant. Innerhalb der Projektbearbeitung durch die LESG und Vorstellung/Abstimmung der Planungsstände mit der Schulleitung sowie der Schulnetzplanung hat sich ergeben, dass dieser Standort für eine Kapazitätserweiterung ungeeignet ist. Nach intensiver Prüfung des Schulstandortes (einschließlich des Schulgebäudes und Freifläche) wurde von einer Erweiterung am Schulstandort der Lene-Voigt-Schule Abstand genommen. Es erfolgte ein eingehender Abgleich der vorhandenen Räume und der Pausenhoffläche zur geplanten Kapazitätserweiterung. Es haben sich in der Konsequenz für den Schulbetrieb bzw. Schulorganisation mehrere Punkte als nachteilig und nicht realisierbar herausgestellt. Die Erweiterung hätte die Situation bspw. bei der Unterrichtsabsicherung verschärft bzw. wäre sie teilweise nicht mehr umsetzbar gewesen. VI-DS-04614 1. Bauabschnitt Erweiterung Christoph-Arnold Schule, Grundschule Seite 6/8 6. Einordnung in die mittelfristige Haushaltplanung (brutto, in €) Jahr 2017 2018 gesamt Ausgaben 1.100.000 953.000 2.053.000 Einnahmen 0 0 0 Eigenanteil 1.100.000 953.000 2.053.000 Für das Haushaltsjahr 2018 ist darüber hinaus eine außerplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 953.000 € notwendig. Die Deckung erfolgt aus dem PSPElement 7.000.1491 „Schule Rückmarsdorf, Erweiterungsbau“, der sich infolge noch ungeklärter Liegenschaftsfragen in spätere Haushaltsjahre verschieben wird. Für die in Rückmarsdorf geplante Maßnahme wird ein neuer Ansatz im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff. Berücksichtigung finden. Im Haushaltsjahr 2018 stehen für die Gesamtmaßnahme „Schule Rückmarsdorf, Erweiterungsbau“ weiterhin finanzielle Mittel in Höhe von 197 TEUR zur Verfügung, die zunächst ausreichend sind, das Projekt weiterentwickeln zu können. 7 7.1 Effektivität und Wirtschaftlichkeit Folgekosten Die Folgekosten i.H.v. ca. 4.000 € im Jahr 2018 und 2019 i.H.v. ca. 8.000 € werden in den jeweiligen Budgets des Fachamtes innerhalb des Budgets Amt 51 gedeckt. Die Folgekosten des Haushaltsjahres 2019ff. i.H.v. 8.000 € im Rahmen der HH-Planung des Doppelhaushaltes 2019/2020 entsprechend angemeldet. 7.2 Aufwandsvergleiche Die Kostenprognose orientiert sich an Baukostenwerten vergleichbarer Vorhaben unter Einbeziehung aktueller Vergleichsangebote und wurde im Rahmen der Grundlagenermittlung für das Vorhaben unter Mitwirkung diverser Fachplaner in Beachtung der abgestimmten Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung aktuell gültiger baulicher und technischer Standards erstellt. Kennwerte des Vorhabens: NUF 1 – 7 655 m² BGF 807 m² BRI 3.169 m³ KG 300 + 400 1.457.000,00 € BKI-Kennwertvergleich mit Mittelwert aus Allgemeinbildenden Schulen und Mensen, Stand 1. Quartal 2015 ohne Berücksichtigung des Regionalfaktors Leipzig Stadt Mittel-Wert Kennwerte des Vorhabens KG 300 + 400/NUF 2.550 €/m² > 2.224 €/m² (2.430€/m² Schulen + 2.670 €/m² Mensen / 2) Das Bauvorhaben unterschreitet den Kennwert. (13%) KG 300 + 400/BGF 1.760 €/m² < 1.805 €/m² (1.550€/m² Schulen + 1.970€/m² Mensen / 2) Das Bauvorhaben überschreitet den Kennwert. (+ 2 %) KG 300 + 400/BRI 413 €/m³ Das Bauvorhaben über- < 460 €/m³ VI-DS-04614 1. Bauabschnitt Erweiterung Christoph-Arnold Schule, Grundschule Seite 7/8 (365€/m² Schulen + 460€/m² Mensen / 2) 8 schreitet den Kennwert. (+ 11%) Fristenplan Bau- und Finanzierungsbeschluss 13.12.2017 Ausschreibung Rohbau Anfang 01 / 2018 Beauftragung Rohbau 02 / 2018 Technische Anschlussarbeiten zwischen Herbstferien 2018 Bestand und Neubau Teilfertigstellung 1. OG / Inbetriebnahme mit 4 10 / 2018 (Nach Herbstferien) AUR Fertigstellung Mensa EG 12 / 2018 Aufgrund der notwendigen Abläufe kann eine Inbetriebnahme des 1. Bauabschnittes in Bezug auf die vier Allgemeinen Unterrichtsräume zum Schuljahresbeginn 2018/2019 nicht sichergestellt werden. Daher wird der Schulträger in Abstimmung mit der Schulleitung und der SBA-L eine kurzfristig notwendige räumliche Überbrückung abstimmen und sicherstellen. 9 Planungsbüros Die Projektsteuerung/Geschäftsbesorgung erfolgt durch die LESG. Die Gebäudeplanung übernimmt L.P. Bauplanung GmbH 10 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Luftbild Grundschulstandort Engelsdorf Anlage 2 Variante 4 modifizierte Erweiterungsoption – Perspektive von Osten – mit Darstellung des Verbindungsbaus und dem geplanten Erweiterungsneubau VI-DS-04614 1. Bauabschnitt Erweiterung Christoph-Arnold Schule, Grundschule Seite 8/8 Anlage 2 Variante 4 komplett - modifizierte Erweiterungsoption – Perspektive von Osten (Verbindungsbau rot dargestellt)