Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1344798.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
04.12.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-04614-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss 1. BA Erweiterung Chr.-Arnold-Schule Engelsdorf,
Grundschule in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1)
SächsGemO für die Haushaltsjahre 2017 und 2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Finanzen
OR Engelsdorf
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Ratsversammlung
04.12.2017
04.12.2017
05.12.2017
07.12.2017
11.12.2017
13.12.2017
1. Lesung
Anhörung
Vorberatung
Vorberatung
2. Lesung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung der Stadt
Leipzig § 13 Abs. 7 Punkt 1 in der zurzeit gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten für den 1. Bauabschnitt betragen 2.053.000 €, die vollständig aus
städtischen Mitteln finanziert werden.
3. Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 1.100.000 € im PSP-Element "Erw. Chr.-Arnold-Schule"
(7.0001648.700) werden bestätigt.
4. Zur formalen Deckung i.H.v. 1,1 Mio. € aus der Kostenstelle werden die
bereitgestellten Mittel im PSP-Element "Raumsystem Lene-Voigt-Schule"
(7.0001714.700) gesperrt. Für die Umsetzung der Maßnahme "Raumsystem Ch.Arnold-Schule" wird die Realisierung der Maßnahme "Raumsystem Lene-VoigtSchule" (VI-DS-02946) zurückgestellt.
5. Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 953.000 € im PSP-Element "Chr.-Arnold-Schule"
(7.0001648.700) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element
7.000.1491 "Schule Rückmarsdorf, Erweiterungsbau".
6. Die im Haushaltsjahr 2018 anfallenden Folgekosten in Höhe von 4.000 € und im
Haushaltsjahr 2019 i.H. von 8.000 € werden zunächst innerhalb des Budgets des
Fachamtes gedeckt.
1/4
7. Über eine zusätzliche Bereitstellung der Folgekosten ab dem Haushaltsjahr 2019
wird nach Anmeldung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung im Rahmen der
Haushaltsplanung 2019 entschieden.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2018
2018
4.000
1.100.21.1.1.01.61
2017
2018
2017
2018
1.100.000
953.000
7.000.1765.700
7.000.1491.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Begründung der Eilbedürftigkeit
Im Zuge der Erstellung der LP 3 musste festgestellt werden, dass die technischen Anlagen
des Bestandsgebäudes im Zuge der Erweiterung durch zwei Bauabschnitte einer
Ertüchtigung und Erweiterung bedürfen. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen
mussten nachgezogen werden und liegen seit der 45. Kalenderwoche vor. Auf dieser
Grundlage ist der vorliegende Bau- und Finanzierungsbeschluss erstellt worden, eine
frühzeitigere Einbringung war deshalb vorher nicht möglich.
Um die technischen Anschlussarbeiten, die ein nutzerfreies Bestandsgebäude erfordern,
spätestens in den Herbstferien 2018 gewährleisten zu können, ist eine Beauftragung des
Rohbaus im Februar 2018 erforderlich. Damit muss die Ausschreibung Anfang Januar 2018
erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die auf einem Bau- und Finanzierungsbeschluss
beruhende Finanzierungssicherheit.
Um die für den Betrieb der Schule zwingend erforderliche Zeitschiene nicht weiter zu
gefährden ist entsprechend den voranstehenden Aussagen somit ein Beschluss des
Stadtrats in der Sitzung am 13.12.2017 erforderlich.
Sachverhalt
siehe Anhang
Anlagen:
Anlage 1 Luftbild
Anlage 2 Verbindungsbau
4/4
Haushaltsvorlage
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Zum Investitionsvorhaben:
Schulstandort Christoph-Arnold-Schule, Grundschule
der Stadt Leipzig
Gaswerksweg 1, 04319 Leipzig
Bau- und Finanzierungsbeschluss Erweiterung
Christoph-Arnold-Schule (1. Bauabschnitt) in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Auszahlung
nach § 79 (1) SächsGemO für die Haushaltjahre
2017 und 2018
Bauherrenamt:
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
Projektsteuerung:
LESG GmbH
Salomonstraße 21
04103 Leipzig
Leipzig, den 15.11.2017
VI-DS-04614 1. Bauabschnitt Erweiterung Christoph-Arnold Schule, Grundschule
Seite 1/8
Inhalt
1.
1.1
Grundlagen
Ziel- und Entwicklungskonzeption
2.
2.1
2.2
2.3
2.4.
2.5
Begründete Zielstellung der Investition
Ist –Zustand
Ableitung des Investitionsbedarfs
Notwendigkeit / Dringlichkeit
Alternativlösungen
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
Beschreibung der beabsichtigten Investition
Städtebauliche Einordnung
Erläuterung des Projektkonzeptes
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
Eigentumsverhältnisse
Energiekonzept
Barrierefreies Bauen
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
4.
Investitionsaufwand
5.
Finanzierungsplan
6.
Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
7.
7.1
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
Folgekosten
8.
Fristenplan
9.
Planungsbüro
10.
Anlagenverzeichnis
VI-DS-04614 1. Bauabschnitt Erweiterung Christoph-Arnold Schule, Grundschule
Seite 2/8
1
1.1
Grundlagen
Ziel- und Entwicklungskonzeption
Mit dem anhaltenden Bevölkerungs- und Geburtenwachstum in der Stadt Leipzig werden erforderliche Maßnahmen zur bedarfsgerechten Entwicklung der Schulinfrastruktur notwendig.
Das vorhandene Schulnetz ist am Bedarf auszurichten und es besteht für den kommunalen
Schulträger die Verpflichtung, die entsprechenden Kapazitäten bereitzustellen.
Am Standort der Grundschule Engelsdorf wird ein Erweiterungsneubau für die Umsetzung
des Raumprogramms einer Fünfzügigkeit erforderlich. Die Erweiterung muss die besonderen
Standortbedingungen durch die Lage im Stadtgebiet berücksichtigen.
Der Erweiterungsneubau ist Bestandteil des Sammelplanungsbeschlusses. Die Vorlage (VIDS-3932-NF-02) wurde am 17.05.2017 in der Ratsversammlung beschlossen. Die Erweiterung ist dabei grundsätzlich in zwei Bauabschnitte gegliedert, der erste Bauabschnitt soll bis
zum Schuljahresbeginn 2018/2019 realisiert werden, der zweite bis zum Schuljahresbeginn
2020/2021.
Im ersten Bauabschnitt sieht die Vorzugsvariante vor, im Obergeschoss des Erweiterungsbau 4 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) als Verbindungsbau auszubilden. Im Erdgeschoss
(EG) darunter wird der Küchentrakt mit Ausgabe und Nebenräumen angeordnet. Mittels einer
Überdachung des Innenhofes zwischen Alt- und Neubau wird der neue zentrale Mensa/Speiseraum geschaffen. Durch einen direkten Zugang vom Hof in den Altbau, werden
auch die dortigen WC-Räume besser zugänglich. Der Vorteil dieser Variante besteht darin,
dass nach Errichtung des gesamten Rohbaus (einschl. Mensa und Küchentrakt im Erdgeschoss) zuerst die 4 AUR im Obergeschoss durch die direkte Verbindung an den Bestandsbau zügig ausgebaut und pünktlich in Betrieb genommen werden können.
1.2
Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen
Die Grundlage bildet:
- Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt Leipzig vom 17.03.2016 (DS00157/14-DS-01)
- Sammelplanungsbeschluss für Schulbauinvestitionen, Planungsmittel im Finanzhaushalt 2017/18 (VI-DS-03932-NF-02), Ratsbeschluss vom 17.05.2017
2
2.1
Begründete Zielstellung der Investition
Ist-Zustand
Die Grundschule Engelsdorf läuft seit mehreren Jahren an der Auslastungsgrenze. Der Kapazitätsrichtwert für das Schulgebäude liegt bei einer 3-4 Zügigkeit mit ca. 388 Schülern in
17 Klassen. Im Schuljahr 2016/2017 hat die Schule bereits eine Vierzügigkeit mit 17 Klassen
erreicht. Die Tendenz ist infolge der Bedarfe steigend in Richtung Fünfzügigkeit (20 Klassen).
Es ist festzustellen, dass sich die Schul- und Raumsituation an der Grundschule Engelsdorf
ab dem Schuljahr 2017/2018 so entwickelt, dass die Absicherung des Unterrichts mit der
derzeit vorhandenen Raumkapazität nicht mehr ohne Weiteres gewährleistet werden kann.
Bis zur Fertigstellung des 2. Bauabschnittes werden die Kapazitätsengpässe durch einen
Verbindungsbau (1. BA) ausgeglichen. Ab Januar 2018 werden vier allgemeine Unterrichtsräume (AUR) mit ca. 70 m² sowie eine Mensa gebaut.
2.2
Ableitung des Investitionsbedarfs
Der Investitionsbedarf leitet sich aus dem Punkten 1.1 und 2.1 ab.
VI-DS-04614 1. Bauabschnitt Erweiterung Christoph-Arnold Schule, Grundschule
Seite 3/8
2.3
Notwendigkeit / Dringlichkeit
Ab dem Schuljahr 2018/2019 reichen aufgrund des weiteren Bedarfsanstieges die vorhandenen Kapazitäten nicht mehr aus, um die Nachfrage aus dem Schulbezirk abdecken zu
können.
2.4
Alternativlösungen
Aufgrund der steigenden Schülerzahlen in allen Schularten, besteht die Notwendigkeit der
Kapazitätserweiterungen im Schulnetz der Stadt Leipzig. Da die Reserven, wie Überbelegung, Mehrfachnutzung sowie Veränderungen von Schulbezirken weitgehend aufgebraucht
sind und die Beschulung sich als kommunale Pflichtaufgabe darstellt, ist eine Erweiterung in
Form eines Verbindungsbaus am Standort alternativlos.
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung sind die räumlichen Kapazitäten ab dem Schuljahr 2018/2019 am
Schulstandort Engelsdorf definitiv nicht mehr ausreichend. Vorhandene schulischen Einrichtungen können den Bedarf nicht mehr absichern. Die Stadt Leipzig ist entsprechend § 21
Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes verpflichtet, Schulen einzurichten und fortzuführen,
wenn ein öffentliches Bedürfnis hierfür besteht. Dies ist entsprechend dem in der Fortschreibung 2017 des Schulentwicklungsplanes (VI-DS-03577-NF-01-ÄÄ-01) und durch die Ratsversammlung der Stadt Leipzig bestätigtem Bedarf der Fall.
3
3.1
Beschreibung der beabsichtigten Investition
Städtebauliche Einordnung
Das Baugrundstück befindet sich im Flächenbereich „Schulstandort Engelsdorf“. Neben der
Grundschule und einem separaten Hortgebäude befindet sich eine Einfeldfeldsporthalle mit
Sportfreianlagen sowie die zugehörigen Außenanlagen der Schulen. Der Verbindungsbau
soll auf dem Schulgelände in Form von einem zweigeschossigen Systembau errichtet werden (siehe Anlage).
3.2
Erläuterung des Projektkonzeptes
Folgende Planungs- und Baumaßnahmen sind erforderlich:
- Planung der Medienversorgung
- Planung der Leistungsbeschreibung
- Medienanbindung (Wasser, Abwasser, Stark- und Schwachstromleitungen)
- Errichtung des zweigeschossigen Systembaus inkl. Ausbau
- Wiederherstellung/Anarbeitung von Außenflächen
3.3
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
Mit der beschriebenen Baumaßnahme wird das bestehende Kapazitätsdefizit bis zur Inbetriebnahme des Erweiterungsneubaus der Grundschule abgefangen.
3.4
Eigentumsverhältnisse
Eigentum:
Gemarkung:
3.5
Stadt Leipzig
Leipzig
Energiekonzeption
Bauliches Konzept
Der Verbindungsbau soll den Wärmeschutz nach EneV erfüllen.
Anlagentechnisches Konzept
VI-DS-04614 1. Bauabschnitt Erweiterung Christoph-Arnold Schule, Grundschule
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Folgende energie- und betriebskostensparende Maßnahmen sind geplant:
Wasser
- Auslaufarmaturen mit Wasserbegrenzer bzw. Selbstschlussarmaturen
- WC‘s mit Zweimengenspülung
- Leitungsdämmung entsprechend aktueller Vorschrift
Heizung
Der Verbindungsbau wird über die vorhandene Wärmeversorgungsanlage beheizt.
Lüftungstechnik
Die Unterrichtsräume und die Mensa werden über eine Lüftungsanlage be- und entlüftet.
Stark- und Schwachstrom
- Beleuchtungsanlage mit elektronischen Vorschaltgeräten
- Präsenzmelder in den Sanitärbereichen der Schüler zur autarken Steuerung der Beleuchtungsanlage
- Einzelbatteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung
Die Medienver- und -entsorgung wird über die bestehenden Anschlüsse der Sporthalle bzw.
des Schulgebäudes erfolgen.
3.6
Barrierefreies Bauen
Der Verbindungsbau wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, SG Behindertenhilfe,
barrierefrei hergestellt (lichte Türbreite, schwellenlose Übergänge, Bewegungsflächen) und
wird über den bereits vorhandenen Aufzug erschlossen.
3.7
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist kostenneutral im Bereich des Farbkonzeptes vorgesehen und zeitlich im Rahmen der Baumaßnahme eingeordnet.
4
Investitionsaufwand (Kosten in € brutto 19% MwSt.)
Die Maßnahme soll über die LESG als Projektsteuerer/Geschäftsbesorger realisiert werden.
Die Realisierung soll ab Januar 2018 erfolgen.
VI-DS-04614 1. Bauabschnitt Erweiterung Christoph-Arnold Schule, Grundschule
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4.1
Finanzieller Aufwand im Finanzhaushalt
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung
Kostengruppe
100 Grundstück
200 Herrichten und Erschließung
300 Bauwerk – Baukonstruktionen
370 feste Einbauten (Tafeln, Pinwand Garderobenhakenleiste)
400 Bauwerk - Technische Anlagen
500 Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke (investiv)
700 Baunebenkosten
Summe
Summe gerundet
4.2
Gesamt
0€
10.000 €
1.040.000
3.580
414.000 €
70.000 €
0€
515.000 €
2.052.580 €
2.053.000 €
Ausstattung (KG 600) konsumtiv im Ergebnishaushalt
Darüber hinaus entstehen für die Ausstattung des Verbindungsbaus zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 Kosten von 12.000 Euro sowie zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 für
die Ergänzungsausstattung der Mensa Kosten von 5.000 Euro, die im Ergebnishaushalt innerhalb des im Planentwurfs veranschlagten Budgets gedeckt werden.
ErgHH Grundschule im SK 4253 1000
5.
PSP-Element 1.100.21.1.1.01.61
17.000 Euro
Finanzierungsplan
Maßnahme
Gesamt
Fördermittel*)
Eigenmittel
Kosten
2.053.000 €
0€
2.053.000 €
*) aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme kann keine Förderung der Maßnahme beantragt
werden
Beide Bauabschnitte am Grundschulstandort Engelsdorf erfolgen außerplanmäßig, die Gesamtkosten in Höhe von insgesamt 2.053.000 Euro für den 1. Bauabschnitt werden entsprechend bereitgestellt. Als Teildeckung in Höhe von 1.100.000 Euro wird das PSP-Element
7.000.1714.700 „Raumsystem Lene-Voigt-Schule“ herangezogen, da die ursprünglich hier
geplante Erweiterung infolge baulicher und schulorganisatorischer Gründe nicht weiterverfolgt wird.
Begründung:
Am Standort Lene-Voigt-Schule wurde auf Grundlage des Beschlusses Nr. VI-DS-02946
eine Erweiterung von 4 AUR, Nebenraum und Sanitärbereichen geplant. Innerhalb der Projektbearbeitung durch die LESG und Vorstellung/Abstimmung der Planungsstände mit der
Schulleitung sowie der Schulnetzplanung hat sich ergeben, dass dieser Standort für eine
Kapazitätserweiterung ungeeignet ist. Nach intensiver Prüfung des Schulstandortes (einschließlich des Schulgebäudes und Freifläche) wurde von einer Erweiterung am Schulstandort der Lene-Voigt-Schule Abstand genommen. Es erfolgte ein eingehender Abgleich der
vorhandenen Räume und der Pausenhoffläche zur geplanten Kapazitätserweiterung. Es haben sich in der Konsequenz für den Schulbetrieb bzw. Schulorganisation mehrere Punkte als
nachteilig und nicht realisierbar herausgestellt. Die Erweiterung hätte die Situation bspw. bei
der Unterrichtsabsicherung verschärft bzw. wäre sie teilweise nicht mehr umsetzbar gewesen.
VI-DS-04614 1. Bauabschnitt Erweiterung Christoph-Arnold Schule, Grundschule
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6.
Einordnung in die mittelfristige Haushaltplanung (brutto, in €)
Jahr
2017
2018
gesamt
Ausgaben
1.100.000
953.000
2.053.000
Einnahmen
0
0
0
Eigenanteil
1.100.000
953.000
2.053.000
Für das Haushaltsjahr 2018 ist darüber hinaus eine außerplanmäßige Auszahlung nach § 79
(1) SächsGemO in Höhe von 953.000 € notwendig. Die Deckung erfolgt aus dem PSPElement 7.000.1491 „Schule Rückmarsdorf, Erweiterungsbau“, der sich infolge noch ungeklärter Liegenschaftsfragen in spätere Haushaltsjahre verschieben wird. Für die in Rückmarsdorf geplante Maßnahme wird ein neuer Ansatz im Rahmen der Haushaltsplanung
2019ff. Berücksichtigung finden. Im Haushaltsjahr 2018 stehen für die Gesamtmaßnahme
„Schule Rückmarsdorf, Erweiterungsbau“ weiterhin finanzielle Mittel in Höhe von 197 TEUR
zur Verfügung, die zunächst ausreichend sind, das Projekt weiterentwickeln zu können.
7
7.1
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
Folgekosten
Die Folgekosten i.H.v. ca. 4.000 € im Jahr 2018 und 2019 i.H.v. ca. 8.000 € werden in den
jeweiligen Budgets des Fachamtes innerhalb des Budgets Amt 51 gedeckt. Die Folgekosten
des Haushaltsjahres 2019ff. i.H.v. 8.000 € im Rahmen der HH-Planung des Doppelhaushaltes 2019/2020 entsprechend angemeldet.
7.2
Aufwandsvergleiche
Die Kostenprognose orientiert sich an Baukostenwerten vergleichbarer Vorhaben unter Einbeziehung aktueller Vergleichsangebote und wurde im Rahmen der Grundlagenermittlung für
das Vorhaben unter Mitwirkung diverser Fachplaner in Beachtung der abgestimmten Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung aktuell gültiger baulicher und technischer
Standards erstellt.
Kennwerte des Vorhabens:
NUF 1 – 7
655 m²
BGF
807 m²
BRI
3.169 m³
KG 300 + 400
1.457.000,00 €
BKI-Kennwertvergleich mit Mittelwert aus Allgemeinbildenden Schulen und Mensen,
Stand 1. Quartal 2015 ohne Berücksichtigung des Regionalfaktors Leipzig Stadt
Mittel-Wert
Kennwerte des
Vorhabens
KG 300 + 400/NUF
2.550 €/m²
> 2.224 €/m²
(2.430€/m² Schulen + 2.670 €/m²
Mensen / 2)
Das Bauvorhaben unterschreitet den Kennwert. (13%)
KG 300 + 400/BGF
1.760 €/m²
< 1.805 €/m²
(1.550€/m² Schulen + 1.970€/m²
Mensen / 2)
Das Bauvorhaben überschreitet den Kennwert. (+
2 %)
KG 300 + 400/BRI
413 €/m³
Das Bauvorhaben über-
< 460 €/m³
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(365€/m² Schulen + 460€/m²
Mensen / 2)
8
schreitet den Kennwert. (+
11%)
Fristenplan
Bau- und Finanzierungsbeschluss
13.12.2017
Ausschreibung Rohbau
Anfang 01 / 2018
Beauftragung Rohbau
02 / 2018
Technische Anschlussarbeiten zwischen
Herbstferien 2018
Bestand und Neubau
Teilfertigstellung 1. OG / Inbetriebnahme mit 4 10 / 2018 (Nach Herbstferien)
AUR
Fertigstellung Mensa EG
12 / 2018
Aufgrund der notwendigen Abläufe kann eine Inbetriebnahme des 1. Bauabschnittes in Bezug auf die vier Allgemeinen Unterrichtsräume zum Schuljahresbeginn 2018/2019 nicht sichergestellt werden. Daher wird der Schulträger in Abstimmung mit der Schulleitung und der
SBA-L eine kurzfristig notwendige räumliche Überbrückung abstimmen und sicherstellen.
9
Planungsbüros
Die Projektsteuerung/Geschäftsbesorgung erfolgt durch die LESG.
Die Gebäudeplanung übernimmt L.P. Bauplanung GmbH
10
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Luftbild Grundschulstandort Engelsdorf
Anlage 2 Variante 4 modifizierte Erweiterungsoption – Perspektive von Osten – mit Darstellung des Verbindungsbaus und dem geplanten Erweiterungsneubau
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Anlage 2
Variante 4 komplett - modifizierte Erweiterungsoption – Perspektive von Osten
(Verbindungsbau rot dargestellt)