Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1344641.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
01.12.17, 12:00
Aktualisiert
05.12.17, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-04971-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss zur "Verkehrlichen Erschließung des
Gewerbegebietes Hans-Weigel-Straße" in Leipzig-Engelsdorf und zur "Errichtung und
des Ausbaus von Abwasserleitungen zur Anbindung der Unternehmen an das
städtische Versorgungsnetz"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Finanzen
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Stadtentwicklung und Bau
OR Engelsdorf
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
13.12.2017
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Baumaßnahmen zur "Verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebietes HansWeigel-Straße" in Leipzig-Engelsdorf und "Errichtung und Ausbau von Abwasserleitungen
zur Anbindung der Unternehmen an das städtische Versorgungsnetz“ werden realisiert.
2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 3.521.300 EUR.
Der städtische Eigenanteil beträgt 562.195 EUR.
3. Die Auszahlungen werden im PSP-Element „Revitalisierung GE Hans-Weigel-Straße“
7.0001328.700 wie folgt bereitgestellt:
2017
2018
2019
2020
130.000 EUR
615.000 EUR
1.550.000 EUR
1.226.300 EUR
4. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen der
Jahresabschlüsse 2017 und 2018 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 und 2019
übertragen.
Die Ermächtigungsübertragung steht entsprechend § 7 der Haushaltssatzung 2017/2018
unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Stadtrat zu gegebenem Zeitpunkt.
5. Die vorgenannten Auszahlungsansätze für 2019 und 2020 werden an die aktuelle
Entwicklung angepasst und mit der Haushaltsplanung 2019/2020 entsprechend eingeordnet.
Die Einordnung erfolgt innerhalb der bestehenden Budgets des Amtes für
Wirtschaftsförderung.
6. Die Realisierung des Gesamtinvestitionsvorhabens erfolgt erst nach Vorlage, Prüfung
1/4
und Annahme des GRW-Fördermittelzuwendungsbescheides. Die Einzahlungen
erfolgen auf das PSP-Element 7.0001328.705 „Revitalisierung GE Hans-Weigel-Straße“.
2018
130.000 EUR
2020 2.829.105 EUR
7. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Kaufverhandlungen zum Grunderwerb der
zur öffentlichen Erschließung notwendigen Grundstücke aufzunehmen. Die Teilfläche des
Grundstückes in der Gemarkung Engelsdorf Flurstück 190 d (Gesamtfläche 13.329 m²) von
48 m² mit einem Kaufpreis zzgl. Nebenkosten i. H. v. 44.000 EUR aus dem PSP-Element
„Revitalisierung GE Hans-Weigel-Straße“ 7.0001328.700, ist zu erwerben.
Diese Kosten sind in den Auszahlungen 2018 beinhaltet (siehe BP 3).
8. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt das Widmungsverfahren für die
Gewerbeerschließung zwischen den Hans-Weigel-Straße/A.-Winkler-Straße und
Mühlweg/E.-Guhr-Straße einzuleiten. Die hergestellte öffentliche Straße wird nach
mangelfreier Herstellung öffentlich gewidmet.
9. Die im Haushaltsjahr 2020 ff. anfallenden Folgekosten werden zukünftig innerhalb des
jeweiligen Fachamtes finanziert und durch das Fachamt entsprechend bei der
Haushaltsplanung berücksichtigt.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
130.000
2.829.105
130.000
615.000
1.550.000
1.226.300
7.0001328.705
7.0001328.705
7.0001328.700
7.0001328.700
7.0001328.700
7.0001328.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2018
2020
2017
2018
2019
2020
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Sachverhalt:
s. Begründung
Anlagen:
Begründung
Eilbedürftigkeit
4/4
Begründung
1.
Ausgangslage und Problemstellung
Das Gewerbegebiet „Hans-Weigel-Straße“ ist nicht öffentlich erschlossen. Die verkehrliche
Anbindung und medientechnische Erschließung sind im Zuge der Grundstücksprivatisierungen der
90er Jahre nicht weiter entwickelt worden und befinden sich in einem mangelhaftem bzw. nicht
nutzbaren Zustand, der weitere Investitionen für ansässige Unternehmen bzw. Eigentümer
befindlicher Brachflächen nicht zulässt.
Die öffentliche Erschließung endet an den beiden öffentlichen Anbindungen der Hans-WeigelStraße und der Arthur-Winkler-Straße. Wirtschaftsverkehre führen gegenwärtig über angrenzende
Wohngebietsstraßen (Ernst-Guhr-Straße, Knorrstraße, Hans-Weigel-Straße) mit resultierenden
Nutzungskonflikten.
Seitens des kommunalen Versorgers (Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH – Bereich
Erschließung/Dezentrale Entsorgung, nachfolgend „KWL“) ist die Erneuerung der veralteten Verund Entsorgungsanlagen im Gewerbegebiet nicht mittelfristig geplant. Die bestehenden Anlagen
sind aufgrund der Trassenlagen und Systemausbildungen nicht sanierungsfähig
2.
Lösungsvorschlag
Mit Beschluss RB IV 281/05 vom 20.04.2005 wurde der Bau der Staatsstraße S 79 beschlossen.
Im Jahr 2011 wurde mit Beschluss RB V 971/11 vom 12.10.2011 der erste Beschluss aus dem
Jahr 2005 konkretisiert und auf der Trasse der ehemals geplanten Staatsstraße 79 die
Gewerbegebietserschließung geplant. Die S 79 wurde zur Ortsstraße abgestuft.
2011 wurde durch den Stadtrat beschlossen, die Gewerbegebietszufahrt im Ortsteil Engelsdorf
durch die Verlängerung des Mühlweges und die Verlängerung der Arthur-Winkler-Straße bis zum
dadurch entstehenden gemeinsamen Kreuzungspunkt zu sichern. Das Baurecht zur Erschließung
wurde 2017 erneut gem. § 34 BauGB bestätigt.
Mit der verkehrlichen und medientechnischen Erschließung des Gewerbegebietes wird die
Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen gesichert. Somit ist auch eine zweigeteilte
Förderung über GRW-Infra möglich. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss ist eine
voraussetzende Grundlage der Fördermittelbeantragung.
Die erstmalige Herstellung der öffentlichen Erschließung (Teil 1 "Verkehrlichen Erschließung des
Gewerbegebietes Hans-Weigel-Straße") ergibt die Möglichkeit, eine geordnete und sichere
medientechnische Ver- und Entsorgung (Teil 2 „Errichtung und Ausbau von Abwasserleitungen in
der Hans-Weigel-Straße zur Anbindung der Unternehmen an das städtische Versorgungsnetz“)
des Gewerbegebietes aufzubauen.
Mit der Durchsetzung der verkehrlichen Erschließung als bestimmende Baumaßnahme wird die
Stadt ebenso die Entwässerung des Gebietes in Abstimmung mit der KWL vorfristig lösen.
Zur Gewinnung und Sicherung der Fördermittel stellt die Stadt die Entwässerungsanlagen
erstmalig her und ist für den Zeitraum der Zweckbindung von 20 Jahren Eigentümerin.
Mit der KWL ist die Vorgehensweise zur Betreibung und Übertragung der hergestellten
Entwässerungsanlagen abgestimmt worden. Zudem erfolgte bereits eine rechtliche Bewertung
hinsichtlich Herstellung, Unterhaltung, Bewirtschaftung und Übertragung der herzustellenden
Anlagen unter Verwendung von Fördermitteln. Diese Einschätzung wurde dem Fördermittelgeber
zur Prüfung übergeben. Nach erster Prüfung wurde diese Beurteilung von der Landesdirektion
anerkannt und die geplante Vorgehensweise als förderunschädlich eingestuft. Endgültig wird dies
mit dem Fördermittelbescheid beschieden.
Begründung B/F Beschluss "Erschließung GE Hans-Weigel-Straße"
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Es wurde festgestellt, dass der bereits bestehenden gesamtstädtische Betreibervertrag zwischen
der Stadt und der KWL, ebenso die Unterhaltung und den Betrieb der jetzt neu errichtenden
Anlage für den Zeitraum der Zweckbindung abdeckt.
In diesem Zeitraum wird eine ortsübliche Erhebung von Nutzungsentgelten und Gebühren seitens
der KWL gegenüber den Grundstückseigentümern/Nutzern erfolgen.
In einem Vertrag zwischen KWL und der Stadtverwaltung wird nach Vorlage des
Förderbescheides und seinen Nebenbestimmungen die Übertragung der hergestellten
Entwässerungsanlagen auf die KWL nach dem Ende der Zweckbindung geregelt werden,
angestrebt wird eine beihilferechtlich unbedenkliche Übertragung.
Mit dem Eintreten der Stadt als Eigentümerin der baulichen Anlagen und der Grundstücke zur
öffentlichen Erschließung ist eine 85 %-ige Fördermittelsicherung möglich.
Das Gewerbegebiet, das unmittelbar an der Erschließung angrenzt, umfasst ca. 25 ha und weist
gegenwärtig folgende Betriebe (Arbeitsplätze) auf. Die ansässigen Unternehmen sind in der
nachfolgenden Abbildung und Tabelle aufgeführt.
Begründung B/F Beschluss "Erschließung GE Hans-Weigel-Straße"
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Abb.1
Übersicht Hauptbetriebe im Gewerbegebiet
Begründung B/F Beschluss "Erschließung GE Hans-Weigel-Straße"
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Tab. 1
Nr.
1
2
3
4
5
6
8
7
10
11
12
13
14
15
Erläuterung zur Abb. 1 Übersicht „Hauptbetriebe im Gewerbegebiet“
Betriebe, Eigentümer bzw. Mieter
ausgeübtes Gewerbe
AVN (A. Schneider)
Fa. Valentin August
Modellbauer Haß
Fa. Strautmann
Saare-Immobilien
CargoBEamer intermodal operations
GmbH und Dritte
Chespa Flexosysteme GmbH
Stadt Leipzig
Eigentümer
Dyckerhoff Transportbeton
Mieter
GP Betonwerke Ost GmbH
Eigentümer
EFB - Engelsdorfer
Fahrzeugbau GmbH
Mieter SAXIL - Werk GmbH
Mieter Sergej Semenov
IW-Truckstyling GmbH
Hotelbedarf Scheid
Raisch Hausbau GmbH u.a.
IPR Gebäudeservice GmbH
Fa. Lutz Kegel
Fa. Thieme
GP Betonwerke Ost GmbH
Harass Consulting
Scania Vertrieb und Service GmbH
Firma Lutz Kegel
Volpp + Beck
Deltschew
Fa. Peer Schmidt
Fa. Speidel System Trocknung GmbH
Fa. Biendl
Fa. Falk Fiebig
Fa. Dienstleistungsbetrieb R. Schneider
Stand: 09.11.2017
Lager Natursteine
Vertrieb Russischer Lebensmittel
Werkstatt
Lager Umwelttechnik
Lager Hausverwaltung
Logistiker, Zulieferer
Verwaltung
Kreativwirtschaft, Druck
Kegelbahn
Baustoffhersteller
Mischanlage, Baustoffhandel
Kfz-Reparaturwerkstatt
Herstellung von konfessionierten
Herstellen von Gartenmöbeln u.a.
Transportunternehmen,
Dienstleistung
technische Baubetreuung,
Hausmeisterservice
Büro Kanalreinigung
Malermeister
Büro, Labor
Büro
Kfz-Reparaturwerkstatt
Städte- u. Kanalreinigung
Werbetechnik und Digitaldruck
Werkstatt Maschinenbau
Dienstleistungsbetrieb
Bautrocknung/Sanierung
Räderlager mit InstandsetzungsService historische Veranstaltung
Messe-, Ladenbau, Montage
Gesamt
Arbeitsplätze
2
6
1
2
2
301
25
10
2
12
2
2
93
3
7
12
1
3
3
2
12
9
4
1
2
10
5
10
2
546
Mit der erstmaligen Herstellung der öffentlichen Erschließung und der bedarfsgerechten
medientechnischen Ver- und Entsorgung ist die Sicherung bzw. Erweiterung der bestehenden
Nutzungen sowie die Revitalisierung von angrenzenden Brachflächen (15 ha) möglich.
Die Stadt Leipzig hat den Eigentümern und Nutzern im Gebiet die anstehenden Bauabsichten
detailliert erläutert (Anliegerkonferenzen) und erfährt hierzu vollständige Zustimmung.
Begründung B/F Beschluss "Erschließung GE Hans-Weigel-Straße"
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Es wurden mit der Mehrzahl der Grundstückseigentümer bereits Bauerlaubnisvereinbarungen
geschlossen. Die Medienbedarfe (Trinkwasser, RW/SW- Abwasser im Mischsystem, Elt.
Telekommunikation) wurden mit den Nutzern und Versorgern abgestimmt und werden in dem
Bauvorhaben berücksichtigt. Hierzu notwendige Hausanschlussanträge zur Kapazitätsbestimmung bei den Versorgern sind bereits durch die Nutzer gestellt worden.
Zur Sicherung der von der öffentlichen Erschließung betroffenen 15 privaten Grundstücke sind
Kaufverträge mit Rückabwicklung bei Förderausfall abzuschließen, um als Eigentümerin die
Fördermittelbeantragung durchsetzen zu können. Der Nachweis der Grundstücksverfügbarkeit ist
zwingende Voraussetzung der Fördermittelakquisition. Bei Versagen der Förderung bzw. der
Unwirtschaftlichkeit der Durchsetzung ist eine Rückabwicklung vorgesehen und notwendig.
3.
Kostenbestandteile
Teil 1
Kostenbestandteile Verkehrsanlagen, sonstiges
Hauptgruppenbezeichnung
1. Grunderwerb
2. Baustelleneinrichtung, baubegleitende
Leistungen
3. Verkehrssicherung an Arbeitsstellen
4. Erdbau (Untergrund, Unterbau,
Entwässerung von Straßen),
Bodenerkundung, Entsorgung
5. Oberbau
6. Ausstattung
7. Sonstige besondere Anlagen und Kosten
Teilsumme 1 Baukosten, brutto
Teil 2
44.000 €
73.000 €
69.000 €
232.000 €
938.000 €
109.000 €
94.000 €
1.559.000 €
Kostenbestandteile, Entwässerungsanlagen
Hauptgruppenbezeichnung
1. Baufeldfreimachung/ Abbruch
2. Oberflächenarbeiten
(Aufbruch/ Wiederherstellung)
3. Kanal
(inkl. Erdarbeiten, Verbau, Bodenklasse 3-6)
4. Schächte
5. ff. Grundstücksanschlüsse
(inkl. Erdarbeiten, Verbau in BK 3-6)
1.270 €
17.200 €
552.200 €
872.800 €
59.600 €
Teilsumme 1 Baukosten, brutto
1.503.000 €
Gesamtbaukosten (zzgl. Grunderwerb)
3.062.000 €
Gesamtkosten des Projekts
(Baukosten und Baunebenkosten)
3.521.300 €
Begründung B/F Beschluss "Erschließung GE Hans-Weigel-Straße"
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Zuschuss durch Dritte
(GRW- Infra)
verbleibender Eigenmittelanteil Stadt
2.959.105 €
562.195 €
Die Kostensteigerung im Vergleich zu den Mittelansätzen der Vorjahre ergibt sich aus der
Notwendigkeit zur Realisierung des Teil 2 (Entwässerungsanlagen) und der Ausbildung eines
Kreisverkehres. Nach Abstimmung der Vorplanung stadtintern und mit den Beteiligten
Medienversorgern ergab sich die Notwendigkeit der vorgenannten Einbringung kostenaufwendiger
Bauanlagen, die unter Zuhilfenahme von Fördermitteln (85 %) durch die Stadt realisiert werden
können. Der Mehrbedarf beträgt gegenüber der Vorplanung der Haushaltsjahre ca. 1,6 Mio. EUR.
Die Deckung der nicht förderfähigen Kosten, die als Eigenmittelanteil bei der Stadt nicht
umlagefähig verbleiben, wird aus dem Haushaltsbudget des Amt für Wirtschaftsförderung in Höhe
von 562.195 € getragen. Diese Mittel werden aus dem Projekt der geplanten
Industriegebietsentwicklung Seehausen 2 eingesetzt, da dort gleich hohe Kosteneinsparungen im
Bau der Regenrückhaltebecken möglich geworden sind.
Die Kostenbestandteile und deren Finanzierung/Gegenfinanzierung sind im nachfolgenden
Investitions- und Finanzierungsplan tabellarisch zusammengefasst.
Begründung B/F Beschluss "Erschließung GE Hans-Weigel-Straße"
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Begründung B/F Beschluss "Erschließung GE Hans-Weigel-Straße"
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Baubeschreibung
Ziel ist es, die Erschließung in vier Bauabschnitten (s. Abb. 2) in rund zwei Jahren Bauzeit bis
2020 sicherzustellen.
Abb. 2
Bauabschnitte mit Umleitungsstrecken
N
Die neu geplante Straße (ca. 680 m) wird als Gewerbegebietsstraße mit einem Regelquerschnitt
von 6,50 m Fahrbahnbreite (2-spurig) und einem Gesamtquerschnitt mit beidseitigem Gehweg von
11,50 m ausgebaut (s. Abb.3 und 4 Straßenbau und Querschnitt). Radfahrer werden auf der
Fahrbahn geführt.
Abb. 3
geplanter Straßenbau
Kreuzung 2
Mühlweg/
E.-GuhrStraße
Begründung B/F Beschluss "Erschließung GE Hans-Weigel-Straße"
Kreuzung 1
H.-WeigelStraße/
A.-WinklerStraße
N
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Abb. 4
Straßenquerschnitt
Die Herstellung der Entwässerungsanlagen erfolgt im Rahmen der Gesamterschließung
bauabschnittsweise mit dem geplanten Bau der Verkehrsanlagen und umfasst die Sammelkanäle, alle Grundstücksanschlüsse, die Straßenentwässerung und Anlagen zur Regenwasserrückhaltung.
Dabei wird ein Entwässerungskonzept umgesetzt, welches in Zusammenarbeit mit der KWL
aufgestellt wurde und das gesamte Einzugsgebiet und die zukünftigen Flächen der Erschließungsstraße berücksichtigt. Das Einzugsgebiet entwässert in zwei Richtungen. Die Übergabe in das
zentrale Mischwassernetz der KWL erfolgt an der Haupteinleitstelle im Kreuzungsbereich 1 des
geplantes Kreisverkehres (Arthur-Winkler-Straße/Hans-Weigel-Straße) sowie an der Kreuzung 2
(Mühlweg/H.-Weigel-Str./ E.-Guhr-Straße).
Der Kostenberechnung liegt der Vorplanungsstand (Vorentwurf Stand 09/2017) zugrunde. Dieser
beinhaltet auch das Straßenbegrünungskonzept, als raumbildender und ökologischer Beitrag zur
Integration des Gewerbegebietes in den Stadtraum (Ergebnis der Projektkonferenz vom
15.09.2017). Dies wurde in der Anliegerkonferenz vom 28.09.2017 vorgestellt und soll im Rahmen
der vertiefenden Planung mit den Anliegern durch das Amt für Wirtschaftsförderung verhandelt
und vertraglich geregelt werden.
Begründung B/F Beschluss "Erschließung GE Hans-Weigel-Straße"
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Eilbedürftigkeit zur Vorlage: VI-DS-04971
Bau- und Finanzierungsbeschluss zur "Verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebietes Hans-Weigel-Straße" in Leipzig-Engelsdorf und zur "Errichtung und des
Ausbaus von Abwasserleitungen zur Anbindung der Unternehmen an das städtische
Versorgungsnetz"
Begründung:
Die finale Abstimmung mit Dritten hinsichtlich der technischen Ausführung und die
notwendige Grundstückssicherung konnte erst im November 2017 erreicht werden.
Die Beschlussfassung im Dezember 2017 ist eine notwendige Grundlage der
Fördermittelbeantragung und -sicherung (GRW-Infra) für die Jahre 2018 ff. bei der
Landesdirektion Sachsen.
Sollte diese Terminkette nicht erreicht werden, verschiebt sich die Baurealisierung
auf 2019 ff. verbunden mit dem Risiko eines Fördermittelausfalles aufgrund der
endenden Förderperiode im Jahr 2020.
Nur eine Beschlussfassung im Stadtrat im Dezember 2017 und die
Fördermittelzusicherung im Frühjahr 2018 ermöglichen die geplante Baurealisierung.