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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1344641.pdf
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Erstellt
01.12.17, 12:00
Aktualisiert
05.12.17, 17:08

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-04971-NF-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff: Bau- und Finanzierungsbeschluss zur "Verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebietes Hans-Weigel-Straße" in Leipzig-Engelsdorf und zur "Errichtung und des Ausbaus von Abwasserleitungen zur Anbindung der Unternehmen an das städtische Versorgungsnetz" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Finanzen FA Wirtschaft und Arbeit FA Stadtentwicklung und Bau OR Engelsdorf Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 13.12.2017 Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Baumaßnahmen zur "Verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebietes HansWeigel-Straße" in Leipzig-Engelsdorf und "Errichtung und Ausbau von Abwasserleitungen zur Anbindung der Unternehmen an das städtische Versorgungsnetz“ werden realisiert. 2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 3.521.300 EUR. Der städtische Eigenanteil beträgt 562.195 EUR. 3. Die Auszahlungen werden im PSP-Element „Revitalisierung GE Hans-Weigel-Straße“ 7.0001328.700 wie folgt bereitgestellt: 2017 2018 2019 2020 130.000 EUR 615.000 EUR 1.550.000 EUR 1.226.300 EUR 4. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 und 2019 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht entsprechend § 7 der Haushaltssatzung 2017/2018 unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Stadtrat zu gegebenem Zeitpunkt. 5. Die vorgenannten Auszahlungsansätze für 2019 und 2020 werden an die aktuelle Entwicklung angepasst und mit der Haushaltsplanung 2019/2020 entsprechend eingeordnet. Die Einordnung erfolgt innerhalb der bestehenden Budgets des Amtes für Wirtschaftsförderung. 6. Die Realisierung des Gesamtinvestitionsvorhabens erfolgt erst nach Vorlage, Prüfung 1/4 und Annahme des GRW-Fördermittelzuwendungsbescheides. Die Einzahlungen erfolgen auf das PSP-Element 7.0001328.705 „Revitalisierung GE Hans-Weigel-Straße“. 2018 130.000 EUR 2020 2.829.105 EUR 7. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Kaufverhandlungen zum Grunderwerb der zur öffentlichen Erschließung notwendigen Grundstücke aufzunehmen. Die Teilfläche des Grundstückes in der Gemarkung Engelsdorf Flurstück 190 d (Gesamtfläche 13.329 m²) von 48 m² mit einem Kaufpreis zzgl. Nebenkosten i. H. v. 44.000 EUR aus dem PSP-Element „Revitalisierung GE Hans-Weigel-Straße“ 7.0001328.700, ist zu erwerben. Diese Kosten sind in den Auszahlungen 2018 beinhaltet (siehe BP 3). 8. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt das Widmungsverfahren für die Gewerbeerschließung zwischen den Hans-Weigel-Straße/A.-Winkler-Straße und Mühlweg/E.-Guhr-Straße einzuleiten. Die hergestellte öffentliche Straße wird nach mangelfreier Herstellung öffentlich gewidmet. 9. Die im Haushaltsjahr 2020 ff. anfallenden Folgekosten werden zukünftig innerhalb des jeweiligen Fachamtes finanziert und durch das Fachamt entsprechend bei der Haushaltsplanung berücksichtigt. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 130.000 2.829.105 130.000 615.000 1.550.000 1.226.300 7.0001328.705 7.0001328.705 7.0001328.700 7.0001328.700 7.0001328.700 7.0001328.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen 2018 2020 2017 2018 2019 2020 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: s. Begründung Anlagen: Begründung Eilbedürftigkeit 4/4 Begründung 1. Ausgangslage und Problemstellung Das Gewerbegebiet „Hans-Weigel-Straße“ ist nicht öffentlich erschlossen. Die verkehrliche Anbindung und medientechnische Erschließung sind im Zuge der Grundstücksprivatisierungen der 90er Jahre nicht weiter entwickelt worden und befinden sich in einem mangelhaftem bzw. nicht nutzbaren Zustand, der weitere Investitionen für ansässige Unternehmen bzw. Eigentümer befindlicher Brachflächen nicht zulässt. Die öffentliche Erschließung endet an den beiden öffentlichen Anbindungen der Hans-WeigelStraße und der Arthur-Winkler-Straße. Wirtschaftsverkehre führen gegenwärtig über angrenzende Wohngebietsstraßen (Ernst-Guhr-Straße, Knorrstraße, Hans-Weigel-Straße) mit resultierenden Nutzungskonflikten. Seitens des kommunalen Versorgers (Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH – Bereich Erschließung/Dezentrale Entsorgung, nachfolgend „KWL“) ist die Erneuerung der veralteten Verund Entsorgungsanlagen im Gewerbegebiet nicht mittelfristig geplant. Die bestehenden Anlagen sind aufgrund der Trassenlagen und Systemausbildungen nicht sanierungsfähig 2. Lösungsvorschlag Mit Beschluss RB IV 281/05 vom 20.04.2005 wurde der Bau der Staatsstraße S 79 beschlossen. Im Jahr 2011 wurde mit Beschluss RB V 971/11 vom 12.10.2011 der erste Beschluss aus dem Jahr 2005 konkretisiert und auf der Trasse der ehemals geplanten Staatsstraße 79 die Gewerbegebietserschließung geplant. Die S 79 wurde zur Ortsstraße abgestuft. 2011 wurde durch den Stadtrat beschlossen, die Gewerbegebietszufahrt im Ortsteil Engelsdorf durch die Verlängerung des Mühlweges und die Verlängerung der Arthur-Winkler-Straße bis zum dadurch entstehenden gemeinsamen Kreuzungspunkt zu sichern. Das Baurecht zur Erschließung wurde 2017 erneut gem. § 34 BauGB bestätigt. Mit der verkehrlichen und medientechnischen Erschließung des Gewerbegebietes wird die Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen gesichert. Somit ist auch eine zweigeteilte Förderung über GRW-Infra möglich. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss ist eine voraussetzende Grundlage der Fördermittelbeantragung. Die erstmalige Herstellung der öffentlichen Erschließung (Teil 1 "Verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebietes Hans-Weigel-Straße") ergibt die Möglichkeit, eine geordnete und sichere medientechnische Ver- und Entsorgung (Teil 2 „Errichtung und Ausbau von Abwasserleitungen in der Hans-Weigel-Straße zur Anbindung der Unternehmen an das städtische Versorgungsnetz“) des Gewerbegebietes aufzubauen. Mit der Durchsetzung der verkehrlichen Erschließung als bestimmende Baumaßnahme wird die Stadt ebenso die Entwässerung des Gebietes in Abstimmung mit der KWL vorfristig lösen. Zur Gewinnung und Sicherung der Fördermittel stellt die Stadt die Entwässerungsanlagen erstmalig her und ist für den Zeitraum der Zweckbindung von 20 Jahren Eigentümerin. Mit der KWL ist die Vorgehensweise zur Betreibung und Übertragung der hergestellten Entwässerungsanlagen abgestimmt worden. Zudem erfolgte bereits eine rechtliche Bewertung hinsichtlich Herstellung, Unterhaltung, Bewirtschaftung und Übertragung der herzustellenden Anlagen unter Verwendung von Fördermitteln. Diese Einschätzung wurde dem Fördermittelgeber zur Prüfung übergeben. Nach erster Prüfung wurde diese Beurteilung von der Landesdirektion anerkannt und die geplante Vorgehensweise als förderunschädlich eingestuft. Endgültig wird dies mit dem Fördermittelbescheid beschieden. Begründung B/F Beschluss "Erschließung GE Hans-Weigel-Straße" Seite 1 von 9 Es wurde festgestellt, dass der bereits bestehenden gesamtstädtische Betreibervertrag zwischen der Stadt und der KWL, ebenso die Unterhaltung und den Betrieb der jetzt neu errichtenden Anlage für den Zeitraum der Zweckbindung abdeckt. In diesem Zeitraum wird eine ortsübliche Erhebung von Nutzungsentgelten und Gebühren seitens der KWL gegenüber den Grundstückseigentümern/Nutzern erfolgen. In einem Vertrag zwischen KWL und der Stadtverwaltung wird nach Vorlage des Förderbescheides und seinen Nebenbestimmungen die Übertragung der hergestellten Entwässerungsanlagen auf die KWL nach dem Ende der Zweckbindung geregelt werden, angestrebt wird eine beihilferechtlich unbedenkliche Übertragung. Mit dem Eintreten der Stadt als Eigentümerin der baulichen Anlagen und der Grundstücke zur öffentlichen Erschließung ist eine 85 %-ige Fördermittelsicherung möglich. Das Gewerbegebiet, das unmittelbar an der Erschließung angrenzt, umfasst ca. 25 ha und weist gegenwärtig folgende Betriebe (Arbeitsplätze) auf. Die ansässigen Unternehmen sind in der nachfolgenden Abbildung und Tabelle aufgeführt. Begründung B/F Beschluss "Erschließung GE Hans-Weigel-Straße" Seite 2 von 9 Abb.1 Übersicht Hauptbetriebe im Gewerbegebiet Begründung B/F Beschluss "Erschließung GE Hans-Weigel-Straße" Seite 3 von 9 Tab. 1 Nr. 1 2 3 4 5 6 8 7 10 11 12 13 14 15 Erläuterung zur Abb. 1 Übersicht „Hauptbetriebe im Gewerbegebiet“ Betriebe, Eigentümer bzw. Mieter ausgeübtes Gewerbe AVN (A. Schneider) Fa. Valentin August Modellbauer Haß Fa. Strautmann Saare-Immobilien CargoBEamer intermodal operations GmbH und Dritte Chespa Flexosysteme GmbH Stadt Leipzig Eigentümer Dyckerhoff Transportbeton Mieter GP Betonwerke Ost GmbH Eigentümer EFB - Engelsdorfer Fahrzeugbau GmbH Mieter SAXIL - Werk GmbH Mieter Sergej Semenov IW-Truckstyling GmbH Hotelbedarf Scheid Raisch Hausbau GmbH u.a. IPR Gebäudeservice GmbH Fa. Lutz Kegel Fa. Thieme GP Betonwerke Ost GmbH Harass Consulting Scania Vertrieb und Service GmbH Firma Lutz Kegel Volpp + Beck Deltschew Fa. Peer Schmidt Fa. Speidel System Trocknung GmbH Fa. Biendl Fa. Falk Fiebig Fa. Dienstleistungsbetrieb R. Schneider Stand: 09.11.2017 Lager Natursteine Vertrieb Russischer Lebensmittel Werkstatt Lager Umwelttechnik Lager Hausverwaltung Logistiker, Zulieferer Verwaltung Kreativwirtschaft, Druck Kegelbahn Baustoffhersteller Mischanlage, Baustoffhandel Kfz-Reparaturwerkstatt Herstellung von konfessionierten Herstellen von Gartenmöbeln u.a. Transportunternehmen, Dienstleistung technische Baubetreuung, Hausmeisterservice Büro Kanalreinigung Malermeister Büro, Labor Büro Kfz-Reparaturwerkstatt Städte- u. Kanalreinigung Werbetechnik und Digitaldruck Werkstatt Maschinenbau Dienstleistungsbetrieb Bautrocknung/Sanierung Räderlager mit InstandsetzungsService historische Veranstaltung Messe-, Ladenbau, Montage Gesamt Arbeitsplätze 2 6 1 2 2 301 25 10 2 12 2 2 93 3 7 12 1 3 3 2 12 9 4 1 2 10 5 10 2 546 Mit der erstmaligen Herstellung der öffentlichen Erschließung und der bedarfsgerechten medientechnischen Ver- und Entsorgung ist die Sicherung bzw. Erweiterung der bestehenden Nutzungen sowie die Revitalisierung von angrenzenden Brachflächen (15 ha) möglich. Die Stadt Leipzig hat den Eigentümern und Nutzern im Gebiet die anstehenden Bauabsichten detailliert erläutert (Anliegerkonferenzen) und erfährt hierzu vollständige Zustimmung. Begründung B/F Beschluss "Erschließung GE Hans-Weigel-Straße" Seite 4 von 9 Es wurden mit der Mehrzahl der Grundstückseigentümer bereits Bauerlaubnisvereinbarungen geschlossen. Die Medienbedarfe (Trinkwasser, RW/SW- Abwasser im Mischsystem, Elt. Telekommunikation) wurden mit den Nutzern und Versorgern abgestimmt und werden in dem Bauvorhaben berücksichtigt. Hierzu notwendige Hausanschlussanträge zur Kapazitätsbestimmung bei den Versorgern sind bereits durch die Nutzer gestellt worden. Zur Sicherung der von der öffentlichen Erschließung betroffenen 15 privaten Grundstücke sind Kaufverträge mit Rückabwicklung bei Förderausfall abzuschließen, um als Eigentümerin die Fördermittelbeantragung durchsetzen zu können. Der Nachweis der Grundstücksverfügbarkeit ist zwingende Voraussetzung der Fördermittelakquisition. Bei Versagen der Förderung bzw. der Unwirtschaftlichkeit der Durchsetzung ist eine Rückabwicklung vorgesehen und notwendig. 3. Kostenbestandteile Teil 1 Kostenbestandteile Verkehrsanlagen, sonstiges Hauptgruppenbezeichnung 1. Grunderwerb 2. Baustelleneinrichtung, baubegleitende Leistungen 3. Verkehrssicherung an Arbeitsstellen 4. Erdbau (Untergrund, Unterbau, Entwässerung von Straßen), Bodenerkundung, Entsorgung 5. Oberbau 6. Ausstattung 7. Sonstige besondere Anlagen und Kosten Teilsumme 1 Baukosten, brutto Teil 2 44.000 € 73.000 € 69.000 € 232.000 € 938.000 € 109.000 € 94.000 € 1.559.000 € Kostenbestandteile, Entwässerungsanlagen Hauptgruppenbezeichnung 1. Baufeldfreimachung/ Abbruch 2. Oberflächenarbeiten (Aufbruch/ Wiederherstellung) 3. Kanal (inkl. Erdarbeiten, Verbau, Bodenklasse 3-6) 4. Schächte 5. ff. Grundstücksanschlüsse (inkl. Erdarbeiten, Verbau in BK 3-6) 1.270 € 17.200 € 552.200 € 872.800 € 59.600 € Teilsumme 1 Baukosten, brutto 1.503.000 € Gesamtbaukosten (zzgl. Grunderwerb) 3.062.000 € Gesamtkosten des Projekts (Baukosten und Baunebenkosten) 3.521.300 € Begründung B/F Beschluss "Erschließung GE Hans-Weigel-Straße" Seite 5 von 9 Zuschuss durch Dritte (GRW- Infra) verbleibender Eigenmittelanteil Stadt 2.959.105 € 562.195 € Die Kostensteigerung im Vergleich zu den Mittelansätzen der Vorjahre ergibt sich aus der Notwendigkeit zur Realisierung des Teil 2 (Entwässerungsanlagen) und der Ausbildung eines Kreisverkehres. Nach Abstimmung der Vorplanung stadtintern und mit den Beteiligten Medienversorgern ergab sich die Notwendigkeit der vorgenannten Einbringung kostenaufwendiger Bauanlagen, die unter Zuhilfenahme von Fördermitteln (85 %) durch die Stadt realisiert werden können. Der Mehrbedarf beträgt gegenüber der Vorplanung der Haushaltsjahre ca. 1,6 Mio. EUR. Die Deckung der nicht förderfähigen Kosten, die als Eigenmittelanteil bei der Stadt nicht umlagefähig verbleiben, wird aus dem Haushaltsbudget des Amt für Wirtschaftsförderung in Höhe von 562.195 € getragen. Diese Mittel werden aus dem Projekt der geplanten Industriegebietsentwicklung Seehausen 2 eingesetzt, da dort gleich hohe Kosteneinsparungen im Bau der Regenrückhaltebecken möglich geworden sind. Die Kostenbestandteile und deren Finanzierung/Gegenfinanzierung sind im nachfolgenden Investitions- und Finanzierungsplan tabellarisch zusammengefasst. Begründung B/F Beschluss "Erschließung GE Hans-Weigel-Straße" Seite 6 von 9 Begründung B/F Beschluss "Erschließung GE Hans-Weigel-Straße" Seite 7 von 9 Baubeschreibung Ziel ist es, die Erschließung in vier Bauabschnitten (s. Abb. 2) in rund zwei Jahren Bauzeit bis 2020 sicherzustellen. Abb. 2 Bauabschnitte mit Umleitungsstrecken N Die neu geplante Straße (ca. 680 m) wird als Gewerbegebietsstraße mit einem Regelquerschnitt von 6,50 m Fahrbahnbreite (2-spurig) und einem Gesamtquerschnitt mit beidseitigem Gehweg von 11,50 m ausgebaut (s. Abb.3 und 4 Straßenbau und Querschnitt). Radfahrer werden auf der Fahrbahn geführt. Abb. 3 geplanter Straßenbau Kreuzung 2 Mühlweg/ E.-GuhrStraße Begründung B/F Beschluss "Erschließung GE Hans-Weigel-Straße" Kreuzung 1 H.-WeigelStraße/ A.-WinklerStraße N Seite 8 von 9 Abb. 4 Straßenquerschnitt Die Herstellung der Entwässerungsanlagen erfolgt im Rahmen der Gesamterschließung bauabschnittsweise mit dem geplanten Bau der Verkehrsanlagen und umfasst die Sammelkanäle, alle Grundstücksanschlüsse, die Straßenentwässerung und Anlagen zur Regenwasserrückhaltung. Dabei wird ein Entwässerungskonzept umgesetzt, welches in Zusammenarbeit mit der KWL aufgestellt wurde und das gesamte Einzugsgebiet und die zukünftigen Flächen der Erschließungsstraße berücksichtigt. Das Einzugsgebiet entwässert in zwei Richtungen. Die Übergabe in das zentrale Mischwassernetz der KWL erfolgt an der Haupteinleitstelle im Kreuzungsbereich 1 des geplantes Kreisverkehres (Arthur-Winkler-Straße/Hans-Weigel-Straße) sowie an der Kreuzung 2 (Mühlweg/H.-Weigel-Str./ E.-Guhr-Straße). Der Kostenberechnung liegt der Vorplanungsstand (Vorentwurf Stand 09/2017) zugrunde. Dieser beinhaltet auch das Straßenbegrünungskonzept, als raumbildender und ökologischer Beitrag zur Integration des Gewerbegebietes in den Stadtraum (Ergebnis der Projektkonferenz vom 15.09.2017). Dies wurde in der Anliegerkonferenz vom 28.09.2017 vorgestellt und soll im Rahmen der vertiefenden Planung mit den Anliegern durch das Amt für Wirtschaftsförderung verhandelt und vertraglich geregelt werden. Begründung B/F Beschluss "Erschließung GE Hans-Weigel-Straße" Seite 9 von 9 Eilbedürftigkeit zur Vorlage: VI-DS-04971 Bau- und Finanzierungsbeschluss zur "Verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebietes Hans-Weigel-Straße" in Leipzig-Engelsdorf und zur "Errichtung und des Ausbaus von Abwasserleitungen zur Anbindung der Unternehmen an das städtische Versorgungsnetz" Begründung: Die finale Abstimmung mit Dritten hinsichtlich der technischen Ausführung und die notwendige Grundstückssicherung konnte erst im November 2017 erreicht werden. Die Beschlussfassung im Dezember 2017 ist eine notwendige Grundlage der Fördermittelbeantragung und -sicherung (GRW-Infra) für die Jahre 2018 ff. bei der Landesdirektion Sachsen. Sollte diese Terminkette nicht erreicht werden, verschiebt sich die Baurealisierung auf 2019 ff. verbunden mit dem Risiko eines Fördermittelausfalles aufgrund der endenden Förderperiode im Jahr 2020. Nur eine Beschlussfassung im Stadtrat im Dezember 2017 und die Fördermittelzusicherung im Frühjahr 2018 ermöglichen die geplante Baurealisierung.