Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1344720.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
03.12.17, 12:00
Aktualisiert
16.02.18, 14:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05137
Status: öffentlich
Eingereicht von
Faulhaber, Andreas
Betreff:
DS 04614 / Kostendeckung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
31.01.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Für den Bau- und Finanzierungsbeschluss Erweiterung Christoph-Arnold-Schule wird in der
Drucksache 04614 zur Kostendeckung das PSP Element 7.000.1491 "Schule Rückmarsdorf"
genannt.
Ich frage an:
1.) Führt die Übertragung der o.g. Mittel zu einer Verzögerung oder gar Aufgabe von
geplanten Maßnahmen am Standort Rückmarsdorf? Kann die Verzögerung zeitlich benannt
werden?
2.) Welche "ungeklärten Liegenschaftsfragen" sind für die Situation ursächlich? Wie werden
diese Fragen geklärt? Bis wann kann von einer Klärung der Liegenschaftsfragen
ausgegangen werden?
3.) Sind die Beteiligten vor Ort, insbes. der Ortschaftsrat und die Schulleitung über eine
veränderte Sachlage und die weitere Planung in Kenntnis gesetzt? Wenn nicht, wann wird
das geschehen?
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