Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1344548.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
01.12.17, 12:00
Aktualisiert
15.12.17, 12:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05132
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Forstwirtschaftliche Maßnahmen im Leipziger Auwald - mit Pflegekonzept?
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Der größte Teil des Leipziger Stadtwaldes liegt im Landschaftsschutzgebiet „Leipziger
Auwald“, welcher mit ca. 1.116,7 ha eine wichtige Funktion für das Stadtklima besitzt.
Schutzziel des Leipziger Auwaldes ist die nachhaltige Sicherung und weitestgehende
Regenerierung des Landschaftsschutzgebietes mit seiner strukturierten Auenlandschaft, wie
Hartholzaue, Weichholzaue, Altwässer, Altarme, Feuchtwiesen und sonstiger wertgebender
Strukturen.
Der Abteilung Stadtforsten im Amt für Stadtgrün und Gewässer kommt deshalb bei der
Erhaltung, Regenerierung und Verbesserung der Waldbestände eine Schlüsselposition zu,
da sie direkt Einfluss auf Baumartenzusammensetzung und Bestandsstruktur nimmt.
Alljährlich gehören deshalb die Pflegemaßnahmen im Leipziger Auwald, welche auf den
städtischen Forstwirtschaftsplänen basieren, dazu.
Allerdings werden die Beschlusslage und die Kommunikation der Stadtverwaltung zu der
Ordnungsgemäßheit und den ggf. nicht vorhandenen Rechtsgrundlagen entsprechend des
Sächsischen Waldgesetzes zu den Pflegemaßnahmen des Stadtwaldes zur Zeit offen
infrage gestellt und kontrovers diskutiert.
Wir fragen daher an:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die Bewirtschaftung bzw. der Waldumbau
des Leipziger Auwaldes und die Pflegemaßnahmen durchgeführt? Gibt es dazu
gültige Beschlusslagen im Stadtrat? Sind diese von der oberen Forstbehörde als
Aufsichtsbehörde bestätigt und mit dieser abgestimmt? Gab es von dieser aus
naturschutzfachlicher Sicht Kritiken?
2. Wie und wann wurden welche städtischen Gremien einbezogen bzw. der Stadtrat
damit befasst?
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3. Auf welche Art und Weise und wann wurde und wird die Öffentlichkeit über die Pläne
und die konkreten regionalen Maßnahmen informiert?
Anlagen:
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