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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1344263.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
30.11.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:56

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-05122 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Freibeuter Betreff: Anfragen zum Nachtschwimmen durch Badegäste Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 13.12.2017 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag VI-A-04692 Nachtbaden in Schwimmhallen und Freibädern der Sportbäder Leipzig GmbH teilt die Verwaltung mit, dass es bisher keine Anfragen zu nächtlichen Öffnungszeiten nach 22 Uhr durch Badegäste gegeben habe. Außerdem seien die vielen Seen in und um Leipzig möglicherweise ausreichend, um den eventuell vorherrschenden Bedarf nach Nachtbaden zu stillen. Hierzu fragen wir an: 1. Besteht ein festgelegter Prozess, der gewährleistet, dass jede Badegast-Anfrage aufgenommen, verarbeitet und weitergereicht wird? Wie sieht dieser aus? Ist das Personal der Schwimmhallen und Freibäder zusätzlich auch angehalten, Gäste nach einer Rückmeldung oder Vorschlägen zum Badeaufenthalt zu befragen? 2. Werden die Anfragen der Badegäste dokumentiert und von wem? Wie werden Anfragen, die an Beschäftigte in Schwimmhallen und Freibädern gerichtet werden, zur Verarbeitung an die zuständigen Gremien vermittelt? 3. Wie viele Verbesserungsvorschläge wurden im Jahr 2017 bisher aufgenommen und bearbeitet? Welchen davon konnte entsprochen werden? Was beinhalten die Verbesserungen? 4. Ist es der Anspruch der Stadt Leipzig, eine durch Mechanismen der Anlage und durch fehlendes Informations- bzw. Rettungspersonal nicht ausreichend gesicherte Badestätte wie einen See als Alternative anzubieten, anstatt eigene Badeanstalten entsprechend eventuell vorherrschender Bedarfe zu sichern und aufzurüsten? 1/1