Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1344263.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
30.11.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05122
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Anfragen zum Nachtschwimmen durch Badegäste
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag VI-A-04692 Nachtbaden in Schwimmhallen und
Freibädern der Sportbäder Leipzig GmbH teilt die Verwaltung mit, dass es bisher keine
Anfragen zu nächtlichen Öffnungszeiten nach 22 Uhr durch Badegäste gegeben habe.
Außerdem seien die vielen Seen in und um Leipzig möglicherweise ausreichend, um den
eventuell vorherrschenden Bedarf nach Nachtbaden zu stillen.
Hierzu fragen wir an:
1. Besteht ein festgelegter Prozess, der gewährleistet, dass jede Badegast-Anfrage
aufgenommen, verarbeitet und weitergereicht wird? Wie sieht dieser aus? Ist das
Personal der Schwimmhallen und Freibäder zusätzlich auch angehalten, Gäste nach
einer Rückmeldung oder Vorschlägen zum Badeaufenthalt zu befragen?
2. Werden die Anfragen der Badegäste dokumentiert und von wem? Wie werden
Anfragen, die an Beschäftigte in Schwimmhallen und Freibädern gerichtet werden,
zur Verarbeitung an die zuständigen Gremien vermittelt?
3. Wie viele Verbesserungsvorschläge wurden im Jahr 2017 bisher aufgenommen und
bearbeitet? Welchen davon konnte entsprochen werden? Was beinhalten die
Verbesserungen?
4. Ist es der Anspruch der Stadt Leipzig, eine durch Mechanismen der Anlage und
durch fehlendes Informations- bzw. Rettungspersonal nicht ausreichend gesicherte
Badestätte wie einen See als Alternative anzubieten, anstatt eigene Badeanstalten
entsprechend eventuell vorherrschender Bedarfe zu sichern und aufzurüsten?
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