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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1342082.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
23.11.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:53

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05082 Status: öffentlich Eingereicht von Beirat für Gleichstellung Betreff: Ergänzung der Sondernutzungssatzung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung FA Stadtentwicklung und Bau 13.12.2017 19.12.2017 Verweisung in die Gremien 1. Lesung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die sogenannte Sondernutzungssatzung nach dem Beschluss Nr. VI-DS-01213-NF-002 der Ratsversammlung vom 16.09.2015, im § 6 wie folgt zu ergänzen: Ebenso ist die Erlaubnis zu versagen oder nachträglich zu entziehen, wenn der/die Erlaubnisnehmende mit Inhalten und Bildern wirbt, die den guten Sitten nicht entsprechen oder die die Grundsätze des Deutschen Werberates missachten. Dies gilt für Darstellungen direkt am Gegenstand der Sondernutzung wie auch für mobile Werbemittel. Begründung: Diese Ergänzung soll offensichtliche Lücken zum Ratsbeschluss RBV-1406/12 - Schluss mit sexistischer Werbung in Leipzig - schließen, da es bei Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen bisher keine Möglichkeiten der Beeinflussung durch die Stadt gab. Bilder prägen bewusst und unbewusst unsere Vorstellungen, wie Frauen und Männer, Mädchen und Jungen sind oder sein sollten und welches Aussehen, welche Verhaltensweisen und Erwartungen damit gesellschaftlich verbunden werden. Werbung in Leipzig darf zukünftig keine Form der Diskriminierung anregen oder stillschweigend dulden, die auf Rasse, Abstammung, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexuelle Orientierung bzw. die Reduzierung auf ein sexuelles Objekt abzielt. Sie darf außerdem keine Form gewalttätigen, aggressiven oder unsozialen Verhaltens anregen oder stillschweigend dulden. 1/2 2/2