Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1342082.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
23.11.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05082
Status: öffentlich
Eingereicht von
Beirat für Gleichstellung
Betreff:
Ergänzung der Sondernutzungssatzung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
FA Stadtentwicklung und Bau
13.12.2017
19.12.2017
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und
Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die sogenannte Sondernutzungssatzung nach dem Beschluss Nr. VI-DS-01213-NF-002 der Ratsversammlung vom 16.09.2015, im § 6 wie folgt zu ergänzen:
Ebenso ist die Erlaubnis zu versagen oder nachträglich zu entziehen, wenn der/die Erlaubnisnehmende mit Inhalten und Bildern wirbt, die den guten Sitten nicht entsprechen oder die
die Grundsätze des Deutschen Werberates missachten. Dies gilt für Darstellungen direkt am
Gegenstand der Sondernutzung wie auch für mobile Werbemittel.
Begründung:
Diese Ergänzung soll offensichtliche Lücken zum Ratsbeschluss RBV-1406/12 - Schluss mit
sexistischer Werbung in Leipzig - schließen, da es bei Sondernutzungen auf öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen bisher keine Möglichkeiten der Beeinflussung durch die Stadt
gab.
Bilder prägen bewusst und unbewusst unsere Vorstellungen, wie Frauen und Männer, Mädchen und Jungen sind oder sein sollten und welches Aussehen, welche Verhaltensweisen
und Erwartungen damit gesellschaftlich verbunden werden.
Werbung in Leipzig darf zukünftig keine Form der Diskriminierung anregen oder stillschweigend dulden, die auf Rasse, Abstammung, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung oder
sexuelle Orientierung bzw. die Reduzierung auf ein sexuelles Objekt abzielt. Sie darf außerdem keine Form gewalttätigen, aggressiven oder unsozialen Verhaltens anregen oder stillschweigend dulden.
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