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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1309235.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
01.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.01.18, 11:17

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04695-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Skateanlage Südwest/Altwest Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters SBB Alt-West SBB Südwest Jugendhilfeausschuss FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 10.01.2018 15.01.2018 15.01.2018 16.01.2018 31.01.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Stadtbezirken Altwest oder Südwest eine geeignete Fläche für die Errichtung einer neuen Skateanlage zu suchen. Nach der Standortentscheidung wird innerhalb eines Jahres aus den Haushaltsmitteln des Amtes für Stadtgrün und Gewässer unter Einbeziehung von Nutzerinitiativen eine Vorplanung erstellt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu Ergeb. HH Erträge erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen X Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: X Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Grundsätzlich ist es Anliegen der Stadt, vorhandene Möglichkeiten zum Skaten zu erhalten und neue Angebote zu schaffen. Dies setzt das Eigentum an den Flächen, die Einhaltung der technischen Vorschriften und des Lärmschutzes voraus. Gerade auch niedrigschwellige Angebote, welche altersgruppenübergreifend genutzt werden und Einwohner aller sozialen und ethnischen Herkünfte verbinden, liegen der Stadt am Herzen. Im Bereich der im Antrag benannten Standorte Gießerstraße und Plagwitzer Bahnhof wurde die Eignung für die Errichtung einer neuen Skateanlage bereits untersucht. Die notwendigen Lärmschutzabstände lassen sich dort nicht einhalten, so dass hier keine entsprechenden Anlagen errichtet werden können. Um einen geeigneten Standort für eine neue Skateanlage zu finden, ist es notwendig über die diesbezüglich bereits untersuchten öffentlichen Grünflächen hinaus auch Standortpotentiale in Sportflächen, in Freiflächen sozialer Einrichtungen, in gewerblichen Entwicklungsflächen und weiteren möglicherweise geeigneten Bereichen zu prüfen. Sobald eine Standortentscheidung gemeinsam mit dem betreffenden Stadtbezirksbeirat vorliegt, kann die Kinder- und Jugendbeteiligung und die Einbeziehung von Nutzerinitiativen beginnen, um auf der Basis der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung auch die Kosten für Planung, Bau und Instandhaltung der Anlage zu ermitteln. Dazu wird nach der Vermessung und Baugrunduntersuchung eine Vorplanung erstellt. 3/3