Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1309235.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
01.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.01.18, 11:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04695-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Skateanlage Südwest/Altwest
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
SBB Alt-West
SBB Südwest
Jugendhilfeausschuss
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
10.01.2018
15.01.2018
15.01.2018
16.01.2018
31.01.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Stadtbezirken Altwest oder Südwest eine
geeignete Fläche für die Errichtung einer neuen Skateanlage zu suchen.
Nach der Standortentscheidung wird innerhalb eines Jahres aus den Haushaltsmitteln des
Amtes für Stadtgrün und Gewässer unter Einbeziehung von Nutzerinitiativen eine
Vorplanung erstellt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Maßnahme zu
Ergeb. HH Erträge
erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
X
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Grundsätzlich ist es Anliegen der Stadt, vorhandene Möglichkeiten zum Skaten zu erhalten
und neue Angebote zu schaffen.
Dies setzt das Eigentum an den Flächen, die Einhaltung der technischen Vorschriften und
des Lärmschutzes voraus.
Gerade auch niedrigschwellige Angebote, welche altersgruppenübergreifend genutzt werden
und Einwohner aller sozialen und ethnischen Herkünfte verbinden, liegen der Stadt am
Herzen.
Im Bereich der im Antrag benannten Standorte Gießerstraße und Plagwitzer Bahnhof wurde
die Eignung für die Errichtung einer neuen Skateanlage bereits untersucht. Die notwendigen
Lärmschutzabstände lassen sich dort nicht einhalten, so dass hier keine entsprechenden
Anlagen errichtet werden können.
Um einen geeigneten Standort für eine neue Skateanlage zu finden, ist es notwendig über
die diesbezüglich bereits untersuchten öffentlichen Grünflächen hinaus auch
Standortpotentiale in Sportflächen, in Freiflächen sozialer Einrichtungen, in gewerblichen
Entwicklungsflächen und weiteren möglicherweise geeigneten Bereichen zu prüfen.
Sobald eine Standortentscheidung gemeinsam mit dem betreffenden Stadtbezirksbeirat
vorliegt, kann die Kinder- und Jugendbeteiligung und die Einbeziehung von Nutzerinitiativen
beginnen, um auf der Basis der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung auch die Kosten für
Planung, Bau und Instandhaltung der Anlage zu ermitteln.
Dazu wird nach der Vermessung und Baugrunduntersuchung eine Vorplanung erstellt.
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