Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1332475.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
27.10.17, 12:00
Aktualisiert
16.01.18, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04516-DS-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
1. Ergänzung zum Planungsbeschluss zur Reaktivierung des Schulgebäudes
Hainbuchenstraße 13, 04329 Leipzig als Oberschule der Stadt Leipzig, Bestätigung
außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
13.12.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die erste Ergänzung zum Planungsbeschluss zur Reaktivierung des Schulgebäudes in
der Hainbuchenstraße 13 wird gefasst.
2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI)
betragen 600.000 €.
3. Für die Deckung der zusätzlichen Planungsmittel in 2017 i.H.v. 180.000 € wird eine
überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in gleicher Höhe bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus dem PSP-Element "Schule Rückmarsdorf-Erweiterung Schulanlage"
(7.0001491). In 2018 werden diesem PSPE die Mittel über eine überplanmäßige
Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 180.000 € wieder zugeführt. Die
Deckung erfolgt dann aus dem PSPE "GS Max-Planck-Straße" (7.0001353).
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
2017
2017
Höhe in EUR
wo veranschlagt
180.000
7.000.1497.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2017
2018
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung der Eilbedürftigkeit
Mit Beschluss VI-DS-04516 „Planungsbeschluss zur Reaktivierung des Schulgebäudes
Hainbuchenstraße 13, 04329 Leipzig als Oberschule der Stadt Leipzig, Bestätigung
außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO“ ist die Grundlage für Planung
geschaffen worden, um das zeitweise als Asylunterkunft vorgesehene Objekt
„Hainbuchenweg 13“ als Oberschule zu reaktivieren. Der Planungsbeschluss wurde durch
den Verwaltungsausschuss am 06.09.2017 gefaßt.
Im Zuge der daraufhin begonnenen Detailplanung ist festgestellt worden, dass die zur
Verfügung stehende Gebäudekubatur das notwendige Raumprogramm nicht abbilden kann.
Daraufhin wird vorgeschlagen, die Sanierungsmaßnahme und einen Erweiterungsbau zu
ergänzen. In der Kombination beider Maßnahmen ist das Raumsoll umsetzbar.
Um die bereits laufende Planung aufgrund der notwendigen Anpassung bzw. Änderung nicht
verzögern, soll die 1. Änderung zum Planungsbeschluss im Rahmen der Dezember-Sitzung
des Stadtrates gefasst werden. Auf Grundlage des Änderungsbeschlusses werden dieser
Maßnahme die notwendigen Mittel für den erweiterten Planungsauftrag zugeordnet.
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Sachverhalt:
Erhöhung Mittelmehrbedarf für Planung
Notwendigkeit des Nachweises der Mittel zum Start VgV Verfahren
Das Schulgebäude Hainbuchenstraße 13 soll von der Asylgemeinschaftsunterkunft zur
Oberschule umgebaut werden.
In Vorgesprächen zwischen AGM und AfJFB wurde deutlich, dass das Raumprogramm einer
Oberschule nicht im Bestandsbau (WBS 70-GL) zu realisieren ist. Als Lösungsvorschlag
wurde der Rückbau des niedrigeren mittleren Gebäudeteils für einen größeren
Erweiterungsbau entwickelt und damit die Leistungsgrundlage für den bereits bestätigten
Planungsbeschluss erweitert.
Im Planungsbeschluss wurde für die Modernisierung des Bestandsgebäudes eine
Investitionssumme von 7,0 Mio. EUR brutto geschätzt.
Nach neuer Schätzung auf Grundlage des BKI Baukostenindex ergibt sich eine
Gesamtinvestitionssumme für Modernisierung und Erweiterung von ca. 9,92 Mio. EUR.
Die sich daraus ergebenden voraussichtlichen Kosten für die KG 700 belaufen sich für die
LP 1-3 HOAI auf rd. 600.000 EUR und nicht wie im Planungsbeschluss VI-DS-04516
ausgewiesenen i. H. v. 420.000 EUR.
Für die Deckung der zusätzlichen Planungsmittel in 2017 i.H.v. 180.000 € wird eine
überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in gleicher Höhe bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Schule Rückmarsdorf-Erweiterung Schulanlage“
(7.0001491). In 2018 werden diesem PSPE die Mittel über eine überplanmäßige Auszahlung
gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 180.000 € wieder zugeführt. Die Deckung erfolgt
dann aus dem PSPE „GS Max-Planck-Straße“ (7.0001353). Für dieses Vorhaben wird ein
gesonderter Planungsbeschluss erarbeitet.
Infolge des dargestellten Deckungsrings sind planungsseitige Verzögerungen bei allen hierin
eingefassten Maßnahmen ausgeschlossen, da die zur Verfügung stehende Mittel
entsprechend ihres zeitlichen Bedarfs zielgerichtet eingesetzt werden können. Demgemäß
erfolgt bei der Deckungsquelle die Rück- bzw. Zuführung zuvor entnommener Mittel
entsprechend des zeitlichen Bedarfs dieser Maßnahmen:
Planungsmittel Hainbuchenweg (Mehrbedarf) – im Haushaltsjahr 2017
vorübergehend aus Schule Rückmarsdorf entnommen
Haushaltsansatz Rückmarsdorf im Haushaltsjahr 2018 aus Finanzmitteln der
Grundschule Max-Planck-Straße wieder aufgefüllt, um die Planungsverlauf in
Rückmarsdorf nicht zu verzögern
Haushaltsansatz Grundschule Max-Planck-Straße wird im Rahmen des
Planungsbeschlusses für die Gesamtmaßnahme wieder zugeführt, spätestens im
Rahmen der Planung für die Haushaltsjahre 2019 ff.
Für die Durchführung des VgV-Verfahrens Hainbuchenstraße 13 ist es zwingend
erforderlich, die Mittel für die Durchführung der LP 1-3 nachzuweisen.
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