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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1332475.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
27.10.17, 12:00
Aktualisiert
16.01.18, 20:30

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04516-DS-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: 1. Ergänzung zum Planungsbeschluss zur Reaktivierung des Schulgebäudes Hainbuchenstraße 13, 04329 Leipzig als Oberschule der Stadt Leipzig, Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 13.12.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die erste Ergänzung zum Planungsbeschluss zur Reaktivierung des Schulgebäudes in der Hainbuchenstraße 13 wird gefasst. 2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI) betragen 600.000 €. 3. Für die Deckung der zusätzlichen Planungsmittel in 2017 i.H.v. 180.000 € wird eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in gleicher Höhe bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element "Schule Rückmarsdorf-Erweiterung Schulanlage" (7.0001491). In 2018 werden diesem PSPE die Mittel über eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 180.000 € wieder zugeführt. Die Deckung erfolgt dann aus dem PSPE "GS Max-Planck-Straße" (7.0001353). 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis 2017 2017 Höhe in EUR wo veranschlagt 180.000 7.000.1497.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen 2017 2018 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Begründung der Eilbedürftigkeit Mit Beschluss VI-DS-04516 „Planungsbeschluss zur Reaktivierung des Schulgebäudes Hainbuchenstraße 13, 04329 Leipzig als Oberschule der Stadt Leipzig, Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO“ ist die Grundlage für Planung geschaffen worden, um das zeitweise als Asylunterkunft vorgesehene Objekt „Hainbuchenweg 13“ als Oberschule zu reaktivieren. Der Planungsbeschluss wurde durch den Verwaltungsausschuss am 06.09.2017 gefaßt. Im Zuge der daraufhin begonnenen Detailplanung ist festgestellt worden, dass die zur Verfügung stehende Gebäudekubatur das notwendige Raumprogramm nicht abbilden kann. Daraufhin wird vorgeschlagen, die Sanierungsmaßnahme und einen Erweiterungsbau zu ergänzen. In der Kombination beider Maßnahmen ist das Raumsoll umsetzbar. Um die bereits laufende Planung aufgrund der notwendigen Anpassung bzw. Änderung nicht verzögern, soll die 1. Änderung zum Planungsbeschluss im Rahmen der Dezember-Sitzung des Stadtrates gefasst werden. Auf Grundlage des Änderungsbeschlusses werden dieser Maßnahme die notwendigen Mittel für den erweiterten Planungsauftrag zugeordnet. 3/4 Sachverhalt: Erhöhung Mittelmehrbedarf für Planung Notwendigkeit des Nachweises der Mittel zum Start VgV Verfahren Das Schulgebäude Hainbuchenstraße 13 soll von der Asylgemeinschaftsunterkunft zur Oberschule umgebaut werden. In Vorgesprächen zwischen AGM und AfJFB wurde deutlich, dass das Raumprogramm einer Oberschule nicht im Bestandsbau (WBS 70-GL) zu realisieren ist. Als Lösungsvorschlag wurde der Rückbau des niedrigeren mittleren Gebäudeteils für einen größeren Erweiterungsbau entwickelt und damit die Leistungsgrundlage für den bereits bestätigten Planungsbeschluss erweitert. Im Planungsbeschluss wurde für die Modernisierung des Bestandsgebäudes eine Investitionssumme von 7,0 Mio. EUR brutto geschätzt. Nach neuer Schätzung auf Grundlage des BKI Baukostenindex ergibt sich eine Gesamtinvestitionssumme für Modernisierung und Erweiterung von ca. 9,92 Mio. EUR. Die sich daraus ergebenden voraussichtlichen Kosten für die KG 700 belaufen sich für die LP 1-3 HOAI auf rd. 600.000 EUR und nicht wie im Planungsbeschluss VI-DS-04516 ausgewiesenen i. H. v. 420.000 EUR. Für die Deckung der zusätzlichen Planungsmittel in 2017 i.H.v. 180.000 € wird eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in gleicher Höhe bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Schule Rückmarsdorf-Erweiterung Schulanlage“ (7.0001491). In 2018 werden diesem PSPE die Mittel über eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 180.000 € wieder zugeführt. Die Deckung erfolgt dann aus dem PSPE „GS Max-Planck-Straße“ (7.0001353). Für dieses Vorhaben wird ein gesonderter Planungsbeschluss erarbeitet. Infolge des dargestellten Deckungsrings sind planungsseitige Verzögerungen bei allen hierin eingefassten Maßnahmen ausgeschlossen, da die zur Verfügung stehende Mittel entsprechend ihres zeitlichen Bedarfs zielgerichtet eingesetzt werden können. Demgemäß erfolgt bei der Deckungsquelle die Rück- bzw. Zuführung zuvor entnommener Mittel entsprechend des zeitlichen Bedarfs dieser Maßnahmen:  Planungsmittel Hainbuchenweg (Mehrbedarf) – im Haushaltsjahr 2017 vorübergehend aus Schule Rückmarsdorf entnommen  Haushaltsansatz Rückmarsdorf im Haushaltsjahr 2018 aus Finanzmitteln der Grundschule Max-Planck-Straße wieder aufgefüllt, um die Planungsverlauf in Rückmarsdorf nicht zu verzögern  Haushaltsansatz Grundschule Max-Planck-Straße wird im Rahmen des Planungsbeschlusses für die Gesamtmaßnahme wieder zugeführt, spätestens im Rahmen der Planung für die Haushaltsjahre 2019 ff. Für die Durchführung des VgV-Verfahrens Hainbuchenstraße 13 ist es zwingend erforderlich, die Mittel für die Durchführung der LP 1-3 nachzuweisen. 4/4