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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1321605.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
04.10.17, 12:00
Aktualisiert
15.01.18, 10:10

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-A-04105-NF-02 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion DIE LINKE Betreff: Konsequentes Eintreten für den Klimaschutz – Auch bei der Fernwärme! Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Verwaltungsausschuss FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 04.10.2017 17.10.2017 18.10.2017 2. Lesung 2. Lesung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Antrag wird auf Grundlage des Alternativvorschlages der Verwaltung neu gefasst: 1. Die Stadt Leipzig bekennt sich grundsätzlich zum schrittweisen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung. Sie ergreift in ihrem Zuständigkeitsbereich Maßnahmen, die diesem Ziel unter den Aspekten der Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und Klimaschutz förderlich sind. 2. Dem Verwaltungsausschuss und dem Fachausschuss Umwelt und Ordnung sind bis Ende des II. Quartals 2018 die Prüfergebnisse hinsichtlich einer Exit-Strategie zum Ausstieg aus dem Fernwärmebezug des Kraftwerks Lippendorf vorzulegen. Die ExitStrategie umfasst Szenarien zum Ausstieg im Jahr 2023 und 2030. Die Szenarien beinhalten vor allem die technische Machbarkeit, die ökonomischen Folgen für die Stadtwerke bzw. den LVV-Konzern sowie den Haushalt der Stadt Leipzig, weiterhin lokale, nachhaltige, erneuerbare und regionale Wertschöpfungsmodelle, Berechnungen des aktuellen und zukünftigen Wärmeverbrauchs unter Bezugnahme der Einwohnerentwicklung, Effizienzverbesserung und energetischer Gebäudesanierung und der finanziellen und sozialen Auswirkung auf den Endkunden. Die Prüfergebnisse werden in geeigneter Form der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Sachverhalt: Im Kontext der Verpflichtungen unter dem Kyoto-Protokoll und des Ziels der Staatengemeinschaft, die globale Erwärmung auf maximal zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, hat Deutschland maßgebliche Schritte eingeleitet, um zur Reduktion von Treibhausgasen beizutragen. Ziel der Bundesregierung ist eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von mindestens 40 % bis 2020, 55 % bis 2030, 70 % bis 2040 und 80 bis 95 % bis 2050 jeweils gegenüber 1990. Das soll insbesondere durch den Ausbau erneuerbarer Energien erreicht werden. Diese Ziele sind in ihren Grundzügen bereits im Energiekonzept der Bundesregierung von 2010 festgeschrieben [5]. Die Forderung einer lokalen, erneuerbaren und nachhaltigen Fernwärme steht somit im Zeichen der vereinbarten Klimaziele Deutschlands. Allerdings können die Klimaziele nicht erreicht werden, wenn im Rahmen der Energiewende nicht auch die Wärmewende vorangetrieben wird. Mehr als die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf Wärmeanwendungen (54 %). Der Wärmesektor ist für jährlich rund 26 % der gesamten deutschen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich [6]. Vor diesem Hintergrund trägt die Forderung einer grünen Fernwärme einen Beitrag zur notwendigen Wärmewende bei. Eine dezentrale Erzeugung durch kleine Erzeugungseinheiten, die optimaler Weise unter Bürgerbeteiligung errichtet und betrieben werden, sehen wir als zielführend an. Aus Gründen der Flächenschonung im Stadtgebiet Leipzig sollten diese Einheiten möglichst in, an und auf Gebäuden errichtet werden. Dafür geeignete erneuerbare Energien in Leipzig sind insbesondere Biomasse, Solarthermie und Erdwärme bzw. Geothermie. Aufgrund der vergleichsweise niedrigen Temperaturen, die aus Solar- und Geothermie physikalisch gewonnen werden können, sehen wir beim weiteren Ausbau der Fernwärme in Leipzig die Notwendigkeit zur Installation von Niedrig-Temperatur-Wärmenetzen, wie sie derzeit schon in Dänemark flächendeckend errichtet werden [7]. Als „Europäische Energie- und Klimaschutzkommune“ des European Energy Awards [8] steht die Stadt in der Pflicht, auch bei ihrer Wärmeversorgung nachhaltig und klimaneutral zu agieren. Hinsichtlich der Notwendigkeit einer Wärmewende zum Gelingen der Energiewende muss die Stadt Leipzig eine Vorreiterrolle übernehmen. Das bedeutet konkret den Aufbau einer alternativen, erneuerbaren und CO2-freien Erzeugungsstruktur für die Fernwärme. Die jetzige Fernwärmeerzeugung aus der Kohleverstromung des Kraftwerkes Lippendorf deckt mehr als die Hälfte (ca. 60 Prozent) des Leipziger Fernwärmebedarfes. Vor diesem Hintergrund fordern wir von der Stadt Leipzig eine Exit-Strategie. Damit soll die bisherige Systemrelevanz des Braunkohlekraftwerkes Lippendorf für die Fernwärmeerzeugung der Stadt Leipzig abgebaut werden. Diese Exit-Strategie soll einen konkreten Fahrplan für einen Ausstieg aus der Abwärmenutzung aus dem Braunkohlekraftwerk Lippendorf beinhalten. Mit einem selbstbestimmten Ausstiegsfahrplan erhält sich die Stadt Leipzig Gestaltungsfähigkeit in der Wärmewende, anstatt im Rahmen eines nationalen Kohleausstiegs später nur noch reagieren zu können. Die Kraftwerksblöcke des Standortes Lippendorf wurden in den Jahren 1999 und 2000 in Betrieb genommen. Laut den Plänen des Think-Tanks „Agora Energiewende“ [1] kann das Kraftwerk Lippendorf in den Jahren 2032 - 2034 vom Netz genommen werden. Da die Verträge zum Fernwärmebezug aus Lippendorf im Jahr 2023 neu verhandelt werden ist jetzt der richtige Zeitpunkt um sich mit einem möglichen Ausstieg zu befassen und eine ExitStrategie zu entwickeln .Bis jetzt erhält der Betreiber des Kraftwerks Lippendorf einen Anteil der Umsätze aus dem Fernwärmeverkauf an die Leipziger Bürger*innen als Kaufpreis für die dort abgenommene Fernwärme. Der schwedische Staatskonzern Vattenfall verkaufte 2016 den Block R des Kraftwerkes Lippendorf an die tschechische Energie- und Industrieholding (EPH). Somit gehören dieser Holding 50 % am Kraftwerk in Lippendorf [2]. Die EPH ist ein Konzern mit mehr als 150 von ihr dominierten Firmen in zwölf Staaten. Das Vermögen der EPH beläuft sich auf 11,3 Mrd. Euro. 2015 machte die Holding knapp eine Mrd. Euro 3/5 Gewinn [3]. Zudem ist der Konzern EPH laut der aktuellen Studie „Schwarzbuch EPH“ von Greenpeace ein sehr intransparenter Konzern, der weltweit in Steuerparadiesen agiert und dort teils fragwürdigen Geschäften nachgeht. Die Studie von Greenpeace kommt zu dem Schluss, dass das Finanzgebaren außerdem zu Instabilität neigt und es somit eine Gefahr für öffentliche Finanzgeber darstellt [4]. Die Erzeugungsstruktur soll zukünftig unter dem Gedanken der lokalen Wertschöpfung durch lokale Akteure errichtet und betrieben werden. Diese Struktur könnte sich aus dem Stadtkonzern, aus lokalen Anlagenherstellern, Zusammenschlüssen von Bürger*innen sowie aus Handwerksbetrieben bilden. Die Erzeugungsorte müssen aufgrund der Eigenschaften erneuerbarer Energien dezentral über das gesamte Stadtgebiet verteilt sein. Daraus ergibt sich die Möglichkeit eines intelligenten Wärmenetzes, welches auf Basis vieler kleiner Erzeugungseinheiten den städtischen Fernwärmebedarf effizient und nachhaltig decken kann. Zur Zielerreichung und zur Aufstellung eines Fahrplans für eine lokale, nachhaltige, erneuerbare und der regionalen Wertschöpfung fördernde Fernwärme für Leipzig beauftragt die Stadt Leipzig eine fundierte und umsetzbare Exit-Fachstudie durch einen unabhängigen Gutachter (bspw. eine wissenschaftliche Institution). Die Studie soll anhand konkreter Maßnahmen einen optimalen Exit-Pfad mit mittel- und langfristigen Meilensteinen darlegen. Diese Meilensteine aus Einzelmaßnahmen sollen auf Basis einer technisch-wirtschaftlichen Betrachtung einen möglichst genauen Zeitplan mit einzelnen Umsetzungsschritten und – Technologien enthalten, um die ökonomisch optimale, alternative Erzeugungsstruktur zu identifizieren und so eine Roadmap für deren Aufbau zu schaffen. Quellen: [1] Agora Energiewende (2016): Was bedeuten Deutschlands Klimaschutzziele für die Braunkohleregionen. [2] ZEIT ONLINE (2016): http://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2016-04/vattenfallbraunkohleverkauf-eph. [3] Wolf, U. (2016): http://www.sz-online.de/nachrichten/ausverkauf-anoligarchen3513528.html. [4] Greenpeace (2016): Schwarzbuch EPH: https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/201609 01_greenpeace_schwarzbuch-eph.pdf. [5] BMUB (2014): http://www.bmub.bund.de/themen/klimaenergie/klimaschutz/nationaleklimapolitik/. [6] KfW (2016): https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Resear ch/PDFDokumente-Fokus-Volkswirtschaft/FokusNr.-129-Juni-2016-Wärmewende.pdf. [7] Solar District Heating (2011): http://solardistrictheating.eu/Portals/3/120105_Broschüre_SDH_deutsch.pdf.pdf. [8] Stadt Leipzig (2014): http://www.leipzig.de/news/news/klimaschutz-stadt-leipzigbekommt-europeanenergy-award/. 4/5 Anlagen: 5/5