Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1300105.pdf
Größe
23 MB
Erstellt
11.08.17, 12:00
Aktualisiert
08.01.18, 21:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04670
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 437 "Wohnen am Klucksgraben";
Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg/Knauthain;
Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
SBB Südwest
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
31.01.2018
Bestätigung
Anhörung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ wird für das im
Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des
Beschlusses im Sitzungssaal des Stadtrates ausgehängte Plan.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt:
Aufstellungsbeschluss
Der Vorlage zugrunde liegen folgende Beschlüsse:
Mit dem Beschluss (A-00053/14-NF-003) der Ratsversammlung vom 25.03.2015 wurde die
Verwaltung beauftragt einen mit Flächen und Kosten untersetzten Strategievorschlag zur
konkreten weiteren Entwicklung der vermarktbaren Flächen im Geltungsbereich des BPlanes Nr. 132.1 „Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung“ zu erarbeiten und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorzulegen (…). Für die Flächen liegt ein verwaltungsintern abgestimmtes
städtebauliches Konzept vor, welches aus einem Gutachterverfahren im Jahr 2015 hervor
gegangen ist und dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau im Januar 2016 zur
Kenntnis gegeben wurde.
In Umsetzung des Ratsbeschlusses (VI-A-01788-NF-2) „Neue Wege in der Realisierung von
Schul- und Kita-Neubauten bzw. Schul- und Kita-Sanierung gehen“ vom 24.02.2016, sollen
von der Stadt Leipzig der LESG mbH zeitnah Flächen zur Vermarktung übertragen werden.
Die Verwaltung ist sich mit der LESG mbH einig, dass die Flächen im Gebiet des
rechtskräftigen B-Plans 123.2 „Rehbacher Straße“ am kurzfristigsten vermarktbar sind.
Weiterhin erfolgte mit Beschluss (VI-A-02691-NF-03) der Ratsversammlung vom 26.10.2016
zur „Übertragung Baulandfläche in der Gemarkung Knauthain an die LESG“, die
Einbeziehung der LESG in die planerische Bearbeitung der angestrebten
Gebietsentwicklung, um im Weiteren die Entwicklung der Restflächen der Erweiterten
Thomas-Müntzer-Siedlung (B-Plan Nr. 132.1) durch die LESG GmbH vornehmen zu lassen.
Die Weichen für die Übertragung der Baulandflächen in der Gemarkung Knauthain (B-Plan
Nr. 132.2 "Rehbacher Straße") wurden mit gleichnamigen Beschluss (VI-DS-03757-NF-01)
vom 23.08.2017 gestellt. Ein städtebaulicher Vertrag soll regeln, dass die LESG das
Eigenheimgebiet Rehbacher Straße (B-Plan 132.2) erschließt und an Einzelbauherren
vermarktet.
Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr.
437 „Wohnen am Klucksgraben“ für das in den Anlagen, der Übersichtskarte und dem
Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden. Ziel dieses
Planverfahrens ist in Übereinstimmung mit dem Beschluss Nr. A-00053/14-NF-003 die
Überplanung von Teilbereichen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 132.1
„Erweiterung Thomas-Müntzer-Siedlung“ und Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“. Mit der
Aufstellung dieses B-Planes soll eine planerische Anpassung an die geänderten Bedürfnisse
und die geänderten Gegebenheiten (Waldentwicklung) einhergehend mit einer
wirtschaftlicheren Flächenausnutzung erfolgen. Nähere Angaben hierzu sind in den
Ausführungen zum Städtebaulichen Konzept in Kap. 2 der Begründung zum B-Plan
enthalten.
Es ist angedacht, die zu überplanenden Teilbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne,
im weiteren Verfahren aufzuheben.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt
gegeben:
Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von
Arbeitsplätzen
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist aufgrund seiner vorrangigen Ausrichtung auf die
Schaffung von Wohnraum davon auszugehen, dass nur eine untergeordnete Zahl von
Arbeitsplätzen neu geschaffen wird.
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass die Entwicklung bzw.
Erweiterung der bestehenden Wohnsiedlung zu einer Wohnraumangebotsverbesserung
führt.
3/4
Die Bildung von Wohneigentum führt zu einer stärkeren Identifizierung der Bewohner mit
ihrem Stadtteil. Die Ausweisung neuer Baugrundstücke in Ergänzung zur bestehenden
Wohnbebauung führt zu einer Durchmischung der Nutzergruppen und demzufolge auch zu
einer ausgeglicheneren Altersstruktur.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung betroffen. Dabei handelt es sich um
eine landwirtschaftliche Teilfläche im Bereich des rechtskräftigen B-Planes Nr. 132.2
„Rehbacher Straße“. Diese Fläche hat eine Flächengröße von ca. 1,9 ha. Das
Pachtverhältnis mit der Agrarprodukte Kitzen e.G. wurde zum 28.02.2017 gekündigt und die
Flächen zum 01.03.2017 übergeben. Es wurde zwischen Liegenschaftsamt der Stadt
Leipzig, der LESG mbH und der Agrarprodukte Kitzen e.G. vereinbart, dass diese die
Flächen bis voraussichtlich Ende des Jahres 2017 auf eigenes Risiko weiter
landwirtschaftlich bewirtschaften kann. Detaillierte Aussagen zu möglichen Auswirkungen
erfolgen im weiteren Verfahren.
Flächen im Eigentum der Stadt sind von der Planung betroffen. Hierbei handelt es sich um
die noch nicht realisierten Flächen im Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.
132.1 „Erweiterung Thomas-Müntzer-Siedlung“ und Teile der Flächen des rechtskräftigen BPlanes Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“. Die städtischen Flächen im B-Plangebiet Nr. 132.2
werden mit Beschluss (VI-DS-03757-NF-01) vom 23.08.2017 als Baulandflächen an die
LESG mbH zur Entwicklung übertragen.
Weitere Angaben enthält Kap. 2 der Begründung zum B-Plan.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der
Aufstellung des B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich
sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von
Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz)
können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Dem Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest wird die Vorlage durch das Büro für
Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM
zugeleitet.
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Übersichtskarte
3 Übersichtsplan
4 Auszug Flächennutzungsplan
5 Begründung zum Bebauungsplan
4/4
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
1 Arbeitsplatzsituation
✘
2 Ausbildungsplatzsituation
✘
gesichert
verschlechtert
✘
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
hoch
mittel
ja
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
✘ niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
5 Finanzierung
1
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
1 Vorschulische Bildungs-
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
✘
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
✘
✘
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
✘
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
✘
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
✘
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
✘
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Bebauungsplan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 15000, Stand: 11/2016
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 5000, Stand: 11/2016
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Bebauungsplan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Datengrundlage: M 1 : 10000, Stand: 11/2016
Grenze des Plangebietes
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 437
„Wohnen am Klucksgraben“
(Aufstellungsbeschluss)
Stadtbezirk:
Südwest
Ortsteil:
Knautkleeberg-Knauthain
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Grenze der
rechtskräftigen
Bebauungspläne
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt
07.07.2017
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 2
1.
Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Südwest, im Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain1.
Es umfasst eine Fläche von ca. 26,5 ha und wird umgrenzt
•
im Norden von der Straßenverkehrsfläche „Rehbacher Straße“ und den daran angrenzenden
landwirtschaftlichen Flächen,
•
im Nordosten von den Flächen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 132.2 „Rehbacher
Straße“,
•
im Osten von den privaten Wohngrundstücken der historischen Thomas-Müntzer-Siedlung,
•
im Süden von den privaten Wohngrundstücken der erweiterten Thomas-Müntzer-Siedlung
(B-Plan Nr. 132.1 „Erweiterung Thomas-Müntzer-Siedlung“),
•
im Südwesten von Grünflächen und Flächen zur Gewinnung bodennaher Rohstoffe,
•
und anschließend nach Westen von aufgeforsteten Flächen (Waldumwandlung).
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan zu ersehen.
2.
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Ausgangslage
Die zu überplanenden Flächen befinden sich in Randlage zu den gewachsenen Siedlungsstrukturen.
Derzeit sind die Flächen unbebaut und nur in Teilen erschlossen.
Innerhalb der Plangebietsflächen existieren zwei rechtskräftige Bebauungspläne. Den westlichen
und gleichzeitig größeren Teil des Plangebietes überlagern Flächen die sich im Bereich des B-Planes
Nr. 132.1 „Erweiterung Thomas-Müntzer-Siedlung“ befinden. Den kleineren, östlichen Teil des
Plangebietes überlagern Flächen, die im Bereich des B-Planes Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“ liegen.
Eigentumsverhältnisse
Bei den Flächen im Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 132.1 „Erweiterung ThomasMüntzer-Siedlung“ und des B-Planes Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“ handelt es ich um städtische
Flächen.
Die stadteigenen Teilflächen im B-Plangebiet Nr. 132.2 sollen entsprechend dem Beschluss (VI-DS03757-NF-01) vom 23.08.2017 als Baulandflächen an die LESG mbH, die Gesellschaft der Stadt
Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH, übertragen werden.
Bisherige Entwicklung der Flächen
Seit Mitte der 1990-er Jahre wurden auf Basis des Bebauungsplanes Nr. 132.1 die Flächen der
erweiterten Thomas-Müntzer-Siedlung von Süden nach Norden in einzelnen Abschnitten
(Siedlungsteile C, D, E) realisiert. Der erste Realisierungsabschnitt umfasste die Umsetzung der
Erschließung mit Anlage des Niederschlagsentwässerungssystems zur Realisierung der Siedlungsteile E und D. Aufgrund der geänderten Marktlage und des nahen Kiesabbaugebietes ging die
Vermarktung des Siedlungsteiles C nur schleppend voran. Dem hoffte man durch eine B-PlanÄnderung und unterstützend einer Verkaufspreisanpassung zu begegnen. Dies sicherte letztlich eine
kontinuierliche Vermarktung und Entwicklung der bereits erschlossenen Flächen in den südlichen
Siedlungsteilen C, D und E. Die letzten zur Verfügung stehenden Bauflächen dieser Siedlungsteile
wurden bis zum Jahr 2015 veräußert.
1
Stadtbezirks- und Ortsteilbezeichnungen lt. Ratsbeschluss 423/92, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss RBV-1759/13
07.07.2017
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 3
Im Rahmen der umgesetzten Erschließungsmaßnahmen für die südlichen Siedlungsteile wurden
bereits Medien wie Gas und Elektro in die geplante Hauptverkehrsachse der Siedlungsteile A, B und
F verlegt. Eine weitere Erschließung bzw. Bebauung der nördlichen Siedlungsteile erfolgte nicht.
Mit Beginn der Entwicklung der im Plangebiet gelegenen Flächen, wurde die damalige,
landwirtschaftliche Nutzung eingestellt. Seitdem liegen die nördlichen Siedlungsteile brach und
müssen in regelmäßigen Abständen gepflegt werden. Aufgrund ausbleibender Pflegemaßnahmen
entwickelte sich auf weiten Teilen der brachliegenden Flächen Gehölze, für die im Jahr 2012 die
Waldeigenschaft festgestellt wurde. Im Frühjahr 2015 erfolgte in Abstimmung mit der Unteren
Forstbehörde eine Waldumwandlung (Rodung und Neuanlage) für Teilflächen, sowie die Festlegung
einer zwischenzeitlichen Nutzung der potentiellen Bauflächen als Weideland.
In der Vergangenheit konnten auf Grund mangelnder Nachfrage Teilflächen des B-Planes Nr. 132.1
(Siedlungsteile A, B, F) und die Gesamtfläche des B-Planes 132.2 nicht erschlossen und vermarktet
werden. Die Nachfragesituation hat sich deutlich geändert. Die geänderten Rahmenbedingungen
begünstigen die Entwicklung und Vermarktung von Bauflächen im gesamten Stadtgebiet und somit
auch die Marktlage der noch zu entwickelnden Flächen. Besonders positiv wirkt sich zudem die
geringe Restbetriebszeit der Kiesgrube Rehbach bis 2020 aus. Nach Einstellung des Betriebs soll
sich um die Kiesgrube ein Naherholungsbereich entwickeln. In diesem Zusammenhang stellen auch
die in Wachstum befindlichen Waldflächen ein erhebliches Erholungspotenzial dar und tragen so zur
Steigerung der Attraktivität der Plangebietsflächen bei.
Heutige Situation
Prägend für die Plangebietsflächen sind heute die sich im westlichen und tlw. im nördlichen Bereich
entwickelten Waldflächen sowie der markante Heckenstreifen entlang des Klucksgrabens.
Teile dieser Waldflächen sind als Hutewald, die restlichen, unbebauten Flächen als Huteflächen an
eine Landschaftsschäferin zur Pflege (Beweidung) verpachtet. Es handelt sich hierbei um
Pflegepachtverträge, in deren Rahmen Zahlungen zur Pflege getätigt und keine Einnahmen erzielt
werden.
Im Süden grenzen die vorhandene Wohnbebauung am „Hagebuttenweg“ und die Straße „Am
Klucksgraben“ mit Wendeanlage an. In Nord-Süd-Richtung verläuft der „Klucksgraben“, ein
Gewässer 2. Ordnung.
Die beiden existenten Bebauungspläne weisen in ihren Grundzügen Wohnbauflächen, vorrangig für
eine Einfamilienhausbebauung aus. Für den westlichen und gleichzeitig größeren Teil des
Plangebietes ist der B-Plan Nr. 132.1 „Erweiterung Thomas-Müntzer-Siedlung“ verbindlich. Dieser
setzt Wohnbauflächen mit einer zulässigen Art der baulichen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet
(WA) bzw. Reines Wohngebiet (WR) bei einer zweigeschossigen, offenen Bauweise mit Einzel- und
Doppelhäusern sowie Hausgruppen und einer Grundflächenzahl von 0,35 bzw. 0,40 fest. Im
östlichen Bereich ist eine Fläche für Gemeinbedarf, hier eines Kindergartens/Kindertagesstätte und
eines Gemeindehauses ausgewiesen. Neben den Verkehrsflächen sind auch Flächen für Stellplätze,
Garagen sowie Gemeinschaftsstellplätze, öffentliche wie private Grünflächen mit Mietergärten
sowie Spielflächen festgesetzt. Diese Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Leipzig.
Der kleinere, östliche Bereich des Plangebietes überlagert Flächen, die sich im Bereich des B-Planes
Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“ befinden. Dort ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. Reines
Wohngebiet (WR) bei eingeschossiger, offener Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern und einer
Grundflächenzahl von 0,25 festsetzt. Neben den Verkehrs- und Parkflächen sind auch Grünflächen
(Park- und Spielflächen) ausgewiesen.
07.07.2017
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 4
Städtebauliches Konzept
Im Jahr 2015, basierend auf dem Beschluss der Ratsversammlung, wurde für diese noch
entwicklungsfähigen Flächen ein städtebauliches Konzept im Rahmen eines Gutachterverfahrens
erarbeitet. Der Flächenumgriff erstreckte sich über die nördlichen, bisher unbebauten Flächen des
Bebauungsplanes 132.1 (Siedlungsteile A, B und tlw. F) von der „Rehbacher Straße“ im Norden bis
zum „Hagebuttenweg“ und „Am Klucksgraben“ im Süden.
In einer ersten Stufe entwickelten drei qualifizierte Büros eine zeitgemäße, städtebauliche Idee. Die
eingereichten Konzepte wurden anschließend im Hinblick auf die formulierte Aufgabenstellung mit
den einzuhaltenden Kriterien ausgewertet. Das nachhaltigste und städtebaulich schlüssigste Konzept
wurde in einem zweiten Schritt weiter entwickelt. Durch eine Optimierung der öffentlichen
Verkehrsflächen konnte der Anteil privater Baugrundstücke gegenüber den ursprünglichen
Planinhalten erhöht werden. Zugleich wurde der Anteil pflegeintensiver öffentlicher Grünflächen
verringert. Das vorliegende, städtebauliche Konzept zeigt noch einmal deutlich die Notwendigkeit
einer Überplanung der nicht realisierten Flächen des B-Planes Nr. 132.1, sowie einer Anpassung der
Verkehrs- und Baulandflächen in Teilbereichen des B-Planes Nr. 132.2 auf.
Das Konzept, das die Grundlage für die weitere Entwicklung des Gebietes und auch Grundlage für
das erforderliche Bauleitplanverfahren bildet, wurde dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
im Februar 2016 zur Kenntnis gegeben.
Erschließung
Im Rahmen der bereits erfolgen Konzepterstellung und der Vorbereitung der Erschließung der
Plangebietsflächen des B-Planes Nr. 132.1 durch die LESG mbH, sind bereits erste Abstimmungen
mit den örtlichen Versorgungsunternehmen erfolgt. Diese haben im Ergebnis gezeigt, dass die
vorhandenen Netzkapazitäten der Leipziger Wasserwerke ausgeschöpft sind. Bevor eine weitere
Entwicklung und Realisierung der im FNP dargestellten Wohnbauflächen in den Ortsteilen
Knautkleeberg-Knauthain und Hartmannsdorf-Knautnaundorf in erheblichen Umfang erfolgen
kann, müssen zwingend die vorgelagerten Netzstrukturen ertüchtigt werden. Um insbesondere die
Anbindung an das Trink- und Abwassernetz für das Gesamtareal zu gewährleisten, wird ein Ausbau
der externen Erschließungsnetze und -anlagen erforderlich.
Bis zum 1.Quartal 2018 werden die Leipziger Wasserwerke eine Konzeptstrategie erarbeiten. Vom
Ergebnis wird es abhängen, in welchem Zeitraum sich eine Entwicklung des Gebietes vollziehen
kann.
Übergeordnete und sonstige Planungen
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist der größte Teil der Fläche des Plangebietes als
Wohnbaufläche, nördliche, östliche und westliche Teile als Grünfläche und einige westliche
Bereiche als Fläche für Wald dargestellt.
Für das Plangebiet stellt das integrierte Entwicklungskonzept des Landschaftsplanes das Leitbild 9
"Siedlungsgebiete der Einfamilien- und Reihenhäuser" dar.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (INSEK) ist als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des BauGB (§ 1 Abs. 6 Nr. 11) vom Stadtrat beschlossen worden (RB IV –
1595-09 vom 20.05.2009). Es befindet sich angesichts veränderter Rahmenbedingungen in Leipzig,
vor allem mit Blick auf das hohe aktuelle und prognostizierte Einwohnerwachstum, seit 2015 in
Fortschreibung (RB V-0832). Im Rahmen der Fortschreibung wird im Stadtentwicklungskonzept
eine stärkere Stadtteilorientierung verfolgt, um die Attraktivität und Eigenentwicklung aller
Ortsteile zu fördern. Das Vorhaben wird in der Raumkategorie „Wachstum vorausschauend planen“
liegen, in der Möglichkeiten zur Nachverdichtung, Arrondierung und Stadterweiterung genutzt
07.07.2017
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 5
werden sollen, in Abhängigkeit von infrastruktureller und ÖPNV-Anbindung sowie vorhandenen
Flächenpotenzialen.
Mit dem Wohnungspolitischen Konzept werden die mit dem Teilplan Wohnungsbau (beschlossen
2011) festgelegten Bewertungskriterien für eine günstige Flächeneignung bestätigt. Vor dem
Hintergrund steigender Nachfrage nach Wohnungen und einer effizienten Flächennutzung wird
Geschosswohnungsneubau an infrastrukturell gut erschlossenen Standorten insbesondere im
Einzugsbereich des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs priorisiert. Für den
gleichzeitigen Erhalt einer Vielfalt an Wohnformen wird daneben auch eine ausreichende
Bereithaltung von Flächen für Eigenheime und eigenheimähnliche Wohnformen angestrebt. So
wurden auch die Flächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 437 im Teilplan Wohnungsbau einer
Standortbewertung unterzogen. Im Ergebnis erfüllt der Standort nicht alle Kriterien. Aufgrund des
bereits damals bestehenden Planungsrechtes, wurde der Standort in die Kategorie „Fläche mit
Entwicklungspriorität“ eingestuft. Auch aktuell wird die Fläche vor dem Hintergrund der Ziele des
wohnungspolitischen Konzeptes als Standort für den Einfamilienhausbau als erforderlich eingestuft.
Die Entwicklung als Standort für den Mehrfamilienhausbau kommt jedoch aufgrund der nicht
vorhandenen Anbindung an den schienengebundenen ÖPNV nicht in Frage.
Der Planungsanlass liegt in der Notwendigkeit einer Anpassung der Entwicklungsziele an die sich
in den letzten 20 Jahren geänderten Rahmenbedingungen begründet.
Die Entwicklung der noch nicht bebauten Flächen des Bebauungsplanes Nr.132.1 „Erweiterung
Thomas-Müntzer-Siedlung“ wird durch einen, durch Sukzession, entstandenen Wald erschwert. Die
Waldfläche als solche ist festgestellt und überlagert Teile der bisher als überbaubare
Grundstücksflächen festgesetzten Bereiche.
Weiterhin wird es als notwendig erachtet die bereits in die Realisierung gegangenen Flächen des
nordöstlich angrenzenden B-Plangebietes Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“ teilweise mit
einzubeziehen, um die verkehrliche und medienseitige Anbindung entsprechend der heutigen
Vorgaben umsetzen zu können, sowie die überbaubaren Bereiche und Grünflächen neu zu ordnen.
Aufgrund der steigenden Nachfrage nach bezahlbaren Bauflächen für den Einfamilienhausbau,
einhergehend mit dem anhaltenden Wachstum der Stadt sollen die brach liegenden potentiellen
Baulandflächen mit Wohnungsbau und einem gewissen Anteil an Gemeinbedarfsflächen entwickelt
werden.
Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“
begründet sich im § 1 BauGB und der Notwendigkeit eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung
zu gewährleisten, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen
miteinander in Einklang bringt, eine menschenwürdige Umwelt und sowie den Klimaschutz sichert.
Auch haben sich nicht nur die Marktlage, sondern auch die Ansprüche an potentielles Wohnbauland
seit 1996 geändert.
Durch die Entstehung von Wald nach SächsWG innerhalb der Plangebietsflächen kam es zur
Überlagerung dieser Waldflächen und der einzuhaltenden Waldabstände mit den bebaubaren
Flächen und der Erschließungsanlagen.
Mittlerweile erfolgte die abschließende Vermessung und Feststellung der Waldgrenze. Damit ist die
noch zur Verfügung stehende entwicklungsfähige Fläche des Plangebietes definiert.
07.07.2017
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 6
3.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen vor allem die folgenden Ziele und Zwecke verfolgt
werden:
●
Entwicklung der im FNP dargestellten Wohnbauflächen
●
Überplanung der noch nicht realisierten Plangebietsflächen unter Berücksichtigung der
geänderten Rahmenbedingungen und Entwicklung einer zeitgemäßen Siedlungserweiterung;
●
Schaffung einer zeitgemäßen, planungsrechtlichen Grundlage für die bauliche Entwicklung im
Südwesten von Leipzig;
●
Schaffung bezahlbaren Baulandes für Einfamilienhäuser;
●
und Ermittlung, Berücksichtigung und Integration wichtiger umweltrelevanten Belange.
Im Rahmen der Planaufstellung sind die Belange der Umwelt zu ermitteln und zu bewerten. Insbesondere sind Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft zu erarbeiten und
soweit dies nach umfassender Prüfung möglich ist, innerhalb des Plangebietes umzusetzen.
4.
Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung
Wesentliche Inhalte der Planung sollen sein:
−
Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet, in Teilen ggf. als
Gemeinbedarfsfläche, zum Maß der baulichen Nutzung sowie zu überbaubaren und nicht
überbaubaren Flächen;
−
Festsetzungen zur inneren und äußeren verkehrlichen Erschließung sowie der medienseitigen
Erschließung des Plangebietes;
−
Festsetzungen zur Regelung eines Ressourcen schonenden Flächenverbrauchs, Einbindung der
Flächen unter Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungs- und Ortsrandstruktur sowie
Umsetzung von identitätsstiftenden Maßnahmen;
−
Festsetzungen zur Grünordnung, insbesondere zur Kompensation der mit der Umsetzung der
Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft.
Folgende wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu erwarten:
•
Erweiterung der vorhandenen Siedlungsbereiche
Die südlich und östlich liegenden Siedlungsbereiche der alten und der erweiterten Thomas-MüntzerSiedlung werden in Richtung Norden zur Rehbacher Straße hin ergänzt.
•
Neuerrichtung von Erschließungsanlagen
Unter Berücksichtigung der vorhandenen Wegebeziehungen und verkehrlichen Anbindung sind die
zu beplanenden Flächen zu erschließen und die notwendigen Anlagen hierfür herzustellen.
Im Hinblick auf die vorgesehene Entwicklung im Ortsteil, wird eine entsprechende Verkehrsuntersuchung zur Leistungsfähigkeit hinsichtlich der vorhandenen und der Erforderlichkeit neuer
Verkehrsinfrastruktur notwendig.
•
Anbindung an die angrenzenden B-Plangebiete und vorhandenen Siedlungsbereiche
07.07.2017
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 7
Das Plangebiet soll durch die straßenseitige Anbindung an den Weigandtweg, an die sich in
Realisierung befindenden Wohnbauflächen des B-Planes Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“ und die alte
Thomas-Müntzer-Siedlung angebunden werden.
•
Entwicklung von bisher brach liegenden Baulandflächen zu Wohnbauflächen
Die Entwicklung der Plangebietsflächen soll unter Berücksichtigung der neu definierten bebaubaren
Flächen, der festgestellten Waldflächen und den Anforderungen an potentielle Baulandflächen
erfolgen.
Unter Berücksichtigung des sparsamen Umgangs mit Bauland und der Schaffung von
Baugrundstücken um die 500 m² kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt abgeschätzt werden, dass sich
die Flächenbilanz im Vergleich zwischen bestehenden Bebauungsplan und bereits erarbeiteten
Städtebaulichen Konzept insbesondere für
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die ausgewiesenen öffentlichen und privaten Grünflächen des BP Nr. 132.1 aufgrund der
involvierten Waldfläche leicht erhöhen wird,
sich der Anteil der ausgewiesenen Verkehrsflächen verringert
und sich der Anteil der ausgewiesenen Baugrundstücke wiederum leicht erhöht.
So wird durch eine Überplanung der Flächen ein Wohnbaustandort gesichert, an dem vorwiegend
Einfamilienhäuser in Ortsrandlage errichtet werden können. Zudem sollen Flächen für ggf.
notwendige Gemeinbedarfseinrichtungen planungsrechtlich gesichert werden.
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Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft
Ob und in welchem Umfang Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft
erforderlich werden, wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens dargestellt.
5.
Verfahren, weiteres Vorgehen
Es soll das volle Verfahren - mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)
sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) - zur Anwendung kommen.
Leipzig,
Jochem Lunebach
Leiter des
Stadtplanungsamtes
07.07.2017