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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1300105.pdf
Größe
23 MB
Erstellt
11.08.17, 12:00
Aktualisiert
08.01.18, 21:01

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04670 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bebauungsplan Nr. 437 "Wohnen am Klucksgraben"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg/Knauthain; Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters SBB Südwest FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 31.01.2018 Bestätigung Anhörung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Sitzungssaal des Stadtrates ausgehängte Plan. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Aufstellungsbeschluss Der Vorlage zugrunde liegen folgende Beschlüsse: Mit dem Beschluss (A-00053/14-NF-003) der Ratsversammlung vom 25.03.2015 wurde die Verwaltung beauftragt einen mit Flächen und Kosten untersetzten Strategievorschlag zur konkreten weiteren Entwicklung der vermarktbaren Flächen im Geltungsbereich des BPlanes Nr. 132.1 „Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung“ zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen (…). Für die Flächen liegt ein verwaltungsintern abgestimmtes städtebauliches Konzept vor, welches aus einem Gutachterverfahren im Jahr 2015 hervor gegangen ist und dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau im Januar 2016 zur Kenntnis gegeben wurde. In Umsetzung des Ratsbeschlusses (VI-A-01788-NF-2) „Neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kita-Neubauten bzw. Schul- und Kita-Sanierung gehen“ vom 24.02.2016, sollen von der Stadt Leipzig der LESG mbH zeitnah Flächen zur Vermarktung übertragen werden. Die Verwaltung ist sich mit der LESG mbH einig, dass die Flächen im Gebiet des rechtskräftigen B-Plans 123.2 „Rehbacher Straße“ am kurzfristigsten vermarktbar sind. Weiterhin erfolgte mit Beschluss (VI-A-02691-NF-03) der Ratsversammlung vom 26.10.2016 zur „Übertragung Baulandfläche in der Gemarkung Knauthain an die LESG“, die Einbeziehung der LESG in die planerische Bearbeitung der angestrebten Gebietsentwicklung, um im Weiteren die Entwicklung der Restflächen der Erweiterten Thomas-Müntzer-Siedlung (B-Plan Nr. 132.1) durch die LESG GmbH vornehmen zu lassen. Die Weichen für die Übertragung der Baulandflächen in der Gemarkung Knauthain (B-Plan Nr. 132.2 "Rehbacher Straße") wurden mit gleichnamigen Beschluss (VI-DS-03757-NF-01) vom 23.08.2017 gestellt. Ein städtebaulicher Vertrag soll regeln, dass die LESG das Eigenheimgebiet Rehbacher Straße (B-Plan 132.2) erschließt und an Einzelbauherren vermarktet. Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ für das in den Anlagen, der Übersichtskarte und dem Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden. Ziel dieses Planverfahrens ist in Übereinstimmung mit dem Beschluss Nr. A-00053/14-NF-003 die Überplanung von Teilbereichen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 132.1 „Erweiterung Thomas-Müntzer-Siedlung“ und Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“. Mit der Aufstellung dieses B-Planes soll eine planerische Anpassung an die geänderten Bedürfnisse und die geänderten Gegebenheiten (Waldentwicklung) einhergehend mit einer wirtschaftlicheren Flächenausnutzung erfolgen. Nähere Angaben hierzu sind in den Ausführungen zum Städtebaulichen Konzept in Kap. 2 der Begründung zum B-Plan enthalten. Es ist angedacht, die zu überplanenden Teilbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne, im weiteren Verfahren aufzuheben. Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:  Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen In Folge der Aufstellung des B-Planes ist aufgrund seiner vorrangigen Ausrichtung auf die Schaffung von Wohnraum davon auszugehen, dass nur eine untergeordnete Zahl von Arbeitsplätzen neu geschaffen wird.  Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass die Entwicklung bzw. Erweiterung der bestehenden Wohnsiedlung zu einer Wohnraumangebotsverbesserung führt. 3/4 Die Bildung von Wohneigentum führt zu einer stärkeren Identifizierung der Bewohner mit ihrem Stadtteil. Die Ausweisung neuer Baugrundstücke in Ergänzung zur bestehenden Wohnbebauung führt zu einer Durchmischung der Nutzergruppen und demzufolge auch zu einer ausgeglicheneren Altersstruktur. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung betroffen. Dabei handelt es sich um eine landwirtschaftliche Teilfläche im Bereich des rechtskräftigen B-Planes Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“. Diese Fläche hat eine Flächengröße von ca. 1,9 ha. Das Pachtverhältnis mit der Agrarprodukte Kitzen e.G. wurde zum 28.02.2017 gekündigt und die Flächen zum 01.03.2017 übergeben. Es wurde zwischen Liegenschaftsamt der Stadt Leipzig, der LESG mbH und der Agrarprodukte Kitzen e.G. vereinbart, dass diese die Flächen bis voraussichtlich Ende des Jahres 2017 auf eigenes Risiko weiter landwirtschaftlich bewirtschaften kann. Detaillierte Aussagen zu möglichen Auswirkungen erfolgen im weiteren Verfahren. Flächen im Eigentum der Stadt sind von der Planung betroffen. Hierbei handelt es sich um die noch nicht realisierten Flächen im Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 132.1 „Erweiterung Thomas-Müntzer-Siedlung“ und Teile der Flächen des rechtskräftigen BPlanes Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“. Die städtischen Flächen im B-Plangebiet Nr. 132.2 werden mit Beschluss (VI-DS-03757-NF-01) vom 23.08.2017 als Baulandflächen an die LESG mbH zur Entwicklung übertragen. Weitere Angaben enthält Kap. 2 der Begründung zum B-Plan. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung des B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Dem Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. Anlagen: 1 Prüfkatalog 2 Übersichtskarte 3 Übersichtsplan 4 Auszug Flächennutzungsplan 5 Begründung zum Bebauungsplan 4/4 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert 1 Arbeitsplatzsituation ✘ 2 Ausbildungsplatzsituation ✘ gesichert verschlechtert       ✘ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung hoch mittel ja nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.       keine Auswirkung ✘ niedrig       Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 negative Auswirkung positive Auswirkung 5 Finanzierung 1 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung       Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau 1 Vorschulische Bildungs- verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 ✘       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien ✘       ✘       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ✘       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ✘       7 Finanzielle Bedingungen von Familien ✘       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1       ✘ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       Bebauungsplan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ Übersichtskarte – Lage des Plangebietes Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 15000, Stand: 11/2016 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 5000, Stand: 11/2016 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Bebauungsplan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ Auszug aus dem Flächennutzungsplan Datengrundlage: M 1 : 10000, Stand: 11/2016 Grenze des Plangebietes Begründung zum Bebauungsplan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ (Aufstellungsbeschluss) Stadtbezirk: Südwest Ortsteil: Knautkleeberg-Knauthain Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Grenze der rechtskräftigen Bebauungspläne Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: Stadtplanungsamt 07.07.2017 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 2 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Südwest, im Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain1. Es umfasst eine Fläche von ca. 26,5 ha und wird umgrenzt • im Norden von der Straßenverkehrsfläche „Rehbacher Straße“ und den daran angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, • im Nordosten von den Flächen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“, • im Osten von den privaten Wohngrundstücken der historischen Thomas-Müntzer-Siedlung, • im Süden von den privaten Wohngrundstücken der erweiterten Thomas-Müntzer-Siedlung (B-Plan Nr. 132.1 „Erweiterung Thomas-Müntzer-Siedlung“), • im Südwesten von Grünflächen und Flächen zur Gewinnung bodennaher Rohstoffe, • und anschließend nach Westen von aufgeforsteten Flächen (Waldumwandlung). Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan zu ersehen. 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis Ausgangslage Die zu überplanenden Flächen befinden sich in Randlage zu den gewachsenen Siedlungsstrukturen. Derzeit sind die Flächen unbebaut und nur in Teilen erschlossen. Innerhalb der Plangebietsflächen existieren zwei rechtskräftige Bebauungspläne. Den westlichen und gleichzeitig größeren Teil des Plangebietes überlagern Flächen die sich im Bereich des B-Planes Nr. 132.1 „Erweiterung Thomas-Müntzer-Siedlung“ befinden. Den kleineren, östlichen Teil des Plangebietes überlagern Flächen, die im Bereich des B-Planes Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“ liegen. Eigentumsverhältnisse Bei den Flächen im Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 132.1 „Erweiterung ThomasMüntzer-Siedlung“ und des B-Planes Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“ handelt es ich um städtische Flächen. Die stadteigenen Teilflächen im B-Plangebiet Nr. 132.2 sollen entsprechend dem Beschluss (VI-DS03757-NF-01) vom 23.08.2017 als Baulandflächen an die LESG mbH, die Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH, übertragen werden. Bisherige Entwicklung der Flächen Seit Mitte der 1990-er Jahre wurden auf Basis des Bebauungsplanes Nr. 132.1 die Flächen der erweiterten Thomas-Müntzer-Siedlung von Süden nach Norden in einzelnen Abschnitten (Siedlungsteile C, D, E) realisiert. Der erste Realisierungsabschnitt umfasste die Umsetzung der Erschließung mit Anlage des Niederschlagsentwässerungssystems zur Realisierung der Siedlungsteile E und D. Aufgrund der geänderten Marktlage und des nahen Kiesabbaugebietes ging die Vermarktung des Siedlungsteiles C nur schleppend voran. Dem hoffte man durch eine B-PlanÄnderung und unterstützend einer Verkaufspreisanpassung zu begegnen. Dies sicherte letztlich eine kontinuierliche Vermarktung und Entwicklung der bereits erschlossenen Flächen in den südlichen Siedlungsteilen C, D und E. Die letzten zur Verfügung stehenden Bauflächen dieser Siedlungsteile wurden bis zum Jahr 2015 veräußert. 1 Stadtbezirks- und Ortsteilbezeichnungen lt. Ratsbeschluss 423/92, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss RBV-1759/13 07.07.2017 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 3 Im Rahmen der umgesetzten Erschließungsmaßnahmen für die südlichen Siedlungsteile wurden bereits Medien wie Gas und Elektro in die geplante Hauptverkehrsachse der Siedlungsteile A, B und F verlegt. Eine weitere Erschließung bzw. Bebauung der nördlichen Siedlungsteile erfolgte nicht. Mit Beginn der Entwicklung der im Plangebiet gelegenen Flächen, wurde die damalige, landwirtschaftliche Nutzung eingestellt. Seitdem liegen die nördlichen Siedlungsteile brach und müssen in regelmäßigen Abständen gepflegt werden. Aufgrund ausbleibender Pflegemaßnahmen entwickelte sich auf weiten Teilen der brachliegenden Flächen Gehölze, für die im Jahr 2012 die Waldeigenschaft festgestellt wurde. Im Frühjahr 2015 erfolgte in Abstimmung mit der Unteren Forstbehörde eine Waldumwandlung (Rodung und Neuanlage) für Teilflächen, sowie die Festlegung einer zwischenzeitlichen Nutzung der potentiellen Bauflächen als Weideland. In der Vergangenheit konnten auf Grund mangelnder Nachfrage Teilflächen des B-Planes Nr. 132.1 (Siedlungsteile A, B, F) und die Gesamtfläche des B-Planes 132.2 nicht erschlossen und vermarktet werden. Die Nachfragesituation hat sich deutlich geändert. Die geänderten Rahmenbedingungen begünstigen die Entwicklung und Vermarktung von Bauflächen im gesamten Stadtgebiet und somit auch die Marktlage der noch zu entwickelnden Flächen. Besonders positiv wirkt sich zudem die geringe Restbetriebszeit der Kiesgrube Rehbach bis 2020 aus. Nach Einstellung des Betriebs soll sich um die Kiesgrube ein Naherholungsbereich entwickeln. In diesem Zusammenhang stellen auch die in Wachstum befindlichen Waldflächen ein erhebliches Erholungspotenzial dar und tragen so zur Steigerung der Attraktivität der Plangebietsflächen bei. Heutige Situation Prägend für die Plangebietsflächen sind heute die sich im westlichen und tlw. im nördlichen Bereich entwickelten Waldflächen sowie der markante Heckenstreifen entlang des Klucksgrabens. Teile dieser Waldflächen sind als Hutewald, die restlichen, unbebauten Flächen als Huteflächen an eine Landschaftsschäferin zur Pflege (Beweidung) verpachtet. Es handelt sich hierbei um Pflegepachtverträge, in deren Rahmen Zahlungen zur Pflege getätigt und keine Einnahmen erzielt werden. Im Süden grenzen die vorhandene Wohnbebauung am „Hagebuttenweg“ und die Straße „Am Klucksgraben“ mit Wendeanlage an. In Nord-Süd-Richtung verläuft der „Klucksgraben“, ein Gewässer 2. Ordnung. Die beiden existenten Bebauungspläne weisen in ihren Grundzügen Wohnbauflächen, vorrangig für eine Einfamilienhausbebauung aus. Für den westlichen und gleichzeitig größeren Teil des Plangebietes ist der B-Plan Nr. 132.1 „Erweiterung Thomas-Müntzer-Siedlung“ verbindlich. Dieser setzt Wohnbauflächen mit einer zulässigen Art der baulichen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. Reines Wohngebiet (WR) bei einer zweigeschossigen, offenen Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern sowie Hausgruppen und einer Grundflächenzahl von 0,35 bzw. 0,40 fest. Im östlichen Bereich ist eine Fläche für Gemeinbedarf, hier eines Kindergartens/Kindertagesstätte und eines Gemeindehauses ausgewiesen. Neben den Verkehrsflächen sind auch Flächen für Stellplätze, Garagen sowie Gemeinschaftsstellplätze, öffentliche wie private Grünflächen mit Mietergärten sowie Spielflächen festgesetzt. Diese Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Leipzig. Der kleinere, östliche Bereich des Plangebietes überlagert Flächen, die sich im Bereich des B-Planes Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“ befinden. Dort ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. Reines Wohngebiet (WR) bei eingeschossiger, offener Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern und einer Grundflächenzahl von 0,25 festsetzt. Neben den Verkehrs- und Parkflächen sind auch Grünflächen (Park- und Spielflächen) ausgewiesen. 07.07.2017 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 4 Städtebauliches Konzept Im Jahr 2015, basierend auf dem Beschluss der Ratsversammlung, wurde für diese noch entwicklungsfähigen Flächen ein städtebauliches Konzept im Rahmen eines Gutachterverfahrens erarbeitet. Der Flächenumgriff erstreckte sich über die nördlichen, bisher unbebauten Flächen des Bebauungsplanes 132.1 (Siedlungsteile A, B und tlw. F) von der „Rehbacher Straße“ im Norden bis zum „Hagebuttenweg“ und „Am Klucksgraben“ im Süden. In einer ersten Stufe entwickelten drei qualifizierte Büros eine zeitgemäße, städtebauliche Idee. Die eingereichten Konzepte wurden anschließend im Hinblick auf die formulierte Aufgabenstellung mit den einzuhaltenden Kriterien ausgewertet. Das nachhaltigste und städtebaulich schlüssigste Konzept wurde in einem zweiten Schritt weiter entwickelt. Durch eine Optimierung der öffentlichen Verkehrsflächen konnte der Anteil privater Baugrundstücke gegenüber den ursprünglichen Planinhalten erhöht werden. Zugleich wurde der Anteil pflegeintensiver öffentlicher Grünflächen verringert. Das vorliegende, städtebauliche Konzept zeigt noch einmal deutlich die Notwendigkeit einer Überplanung der nicht realisierten Flächen des B-Planes Nr. 132.1, sowie einer Anpassung der Verkehrs- und Baulandflächen in Teilbereichen des B-Planes Nr. 132.2 auf. Das Konzept, das die Grundlage für die weitere Entwicklung des Gebietes und auch Grundlage für das erforderliche Bauleitplanverfahren bildet, wurde dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau im Februar 2016 zur Kenntnis gegeben. Erschließung Im Rahmen der bereits erfolgen Konzepterstellung und der Vorbereitung der Erschließung der Plangebietsflächen des B-Planes Nr. 132.1 durch die LESG mbH, sind bereits erste Abstimmungen mit den örtlichen Versorgungsunternehmen erfolgt. Diese haben im Ergebnis gezeigt, dass die vorhandenen Netzkapazitäten der Leipziger Wasserwerke ausgeschöpft sind. Bevor eine weitere Entwicklung und Realisierung der im FNP dargestellten Wohnbauflächen in den Ortsteilen Knautkleeberg-Knauthain und Hartmannsdorf-Knautnaundorf in erheblichen Umfang erfolgen kann, müssen zwingend die vorgelagerten Netzstrukturen ertüchtigt werden. Um insbesondere die Anbindung an das Trink- und Abwassernetz für das Gesamtareal zu gewährleisten, wird ein Ausbau der externen Erschließungsnetze und -anlagen erforderlich. Bis zum 1.Quartal 2018 werden die Leipziger Wasserwerke eine Konzeptstrategie erarbeiten. Vom Ergebnis wird es abhängen, in welchem Zeitraum sich eine Entwicklung des Gebietes vollziehen kann. Übergeordnete und sonstige Planungen Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist der größte Teil der Fläche des Plangebietes als Wohnbaufläche, nördliche, östliche und westliche Teile als Grünfläche und einige westliche Bereiche als Fläche für Wald dargestellt. Für das Plangebiet stellt das integrierte Entwicklungskonzept des Landschaftsplanes das Leitbild 9 "Siedlungsgebiete der Einfamilien- und Reihenhäuser" dar. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (INSEK) ist als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des BauGB (§ 1 Abs. 6 Nr. 11) vom Stadtrat beschlossen worden (RB IV – 1595-09 vom 20.05.2009). Es befindet sich angesichts veränderter Rahmenbedingungen in Leipzig, vor allem mit Blick auf das hohe aktuelle und prognostizierte Einwohnerwachstum, seit 2015 in Fortschreibung (RB V-0832). Im Rahmen der Fortschreibung wird im Stadtentwicklungskonzept eine stärkere Stadtteilorientierung verfolgt, um die Attraktivität und Eigenentwicklung aller Ortsteile zu fördern. Das Vorhaben wird in der Raumkategorie „Wachstum vorausschauend planen“ liegen, in der Möglichkeiten zur Nachverdichtung, Arrondierung und Stadterweiterung genutzt 07.07.2017 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 5 werden sollen, in Abhängigkeit von infrastruktureller und ÖPNV-Anbindung sowie vorhandenen Flächenpotenzialen. Mit dem Wohnungspolitischen Konzept werden die mit dem Teilplan Wohnungsbau (beschlossen 2011) festgelegten Bewertungskriterien für eine günstige Flächeneignung bestätigt. Vor dem Hintergrund steigender Nachfrage nach Wohnungen und einer effizienten Flächennutzung wird Geschosswohnungsneubau an infrastrukturell gut erschlossenen Standorten insbesondere im Einzugsbereich des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs priorisiert. Für den gleichzeitigen Erhalt einer Vielfalt an Wohnformen wird daneben auch eine ausreichende Bereithaltung von Flächen für Eigenheime und eigenheimähnliche Wohnformen angestrebt. So wurden auch die Flächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 437 im Teilplan Wohnungsbau einer Standortbewertung unterzogen. Im Ergebnis erfüllt der Standort nicht alle Kriterien. Aufgrund des bereits damals bestehenden Planungsrechtes, wurde der Standort in die Kategorie „Fläche mit Entwicklungspriorität“ eingestuft. Auch aktuell wird die Fläche vor dem Hintergrund der Ziele des wohnungspolitischen Konzeptes als Standort für den Einfamilienhausbau als erforderlich eingestuft. Die Entwicklung als Standort für den Mehrfamilienhausbau kommt jedoch aufgrund der nicht vorhandenen Anbindung an den schienengebundenen ÖPNV nicht in Frage. Der Planungsanlass liegt in der Notwendigkeit einer Anpassung der Entwicklungsziele an die sich in den letzten 20 Jahren geänderten Rahmenbedingungen begründet. Die Entwicklung der noch nicht bebauten Flächen des Bebauungsplanes Nr.132.1 „Erweiterung Thomas-Müntzer-Siedlung“ wird durch einen, durch Sukzession, entstandenen Wald erschwert. Die Waldfläche als solche ist festgestellt und überlagert Teile der bisher als überbaubare Grundstücksflächen festgesetzten Bereiche. Weiterhin wird es als notwendig erachtet die bereits in die Realisierung gegangenen Flächen des nordöstlich angrenzenden B-Plangebietes Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“ teilweise mit einzubeziehen, um die verkehrliche und medienseitige Anbindung entsprechend der heutigen Vorgaben umsetzen zu können, sowie die überbaubaren Bereiche und Grünflächen neu zu ordnen. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach bezahlbaren Bauflächen für den Einfamilienhausbau, einhergehend mit dem anhaltenden Wachstum der Stadt sollen die brach liegenden potentiellen Baulandflächen mit Wohnungsbau und einem gewissen Anteil an Gemeinbedarfsflächen entwickelt werden. Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ begründet sich im § 1 BauGB und der Notwendigkeit eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen miteinander in Einklang bringt, eine menschenwürdige Umwelt und sowie den Klimaschutz sichert. Auch haben sich nicht nur die Marktlage, sondern auch die Ansprüche an potentielles Wohnbauland seit 1996 geändert. Durch die Entstehung von Wald nach SächsWG innerhalb der Plangebietsflächen kam es zur Überlagerung dieser Waldflächen und der einzuhaltenden Waldabstände mit den bebaubaren Flächen und der Erschließungsanlagen. Mittlerweile erfolgte die abschließende Vermessung und Feststellung der Waldgrenze. Damit ist die noch zur Verfügung stehende entwicklungsfähige Fläche des Plangebietes definiert. 07.07.2017 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 6 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen vor allem die folgenden Ziele und Zwecke verfolgt werden: ● Entwicklung der im FNP dargestellten Wohnbauflächen ● Überplanung der noch nicht realisierten Plangebietsflächen unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen und Entwicklung einer zeitgemäßen Siedlungserweiterung; ● Schaffung einer zeitgemäßen, planungsrechtlichen Grundlage für die bauliche Entwicklung im Südwesten von Leipzig; ● Schaffung bezahlbaren Baulandes für Einfamilienhäuser; ● und Ermittlung, Berücksichtigung und Integration wichtiger umweltrelevanten Belange. Im Rahmen der Planaufstellung sind die Belange der Umwelt zu ermitteln und zu bewerten. Insbesondere sind Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft zu erarbeiten und soweit dies nach umfassender Prüfung möglich ist, innerhalb des Plangebietes umzusetzen. 4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung Wesentliche Inhalte der Planung sollen sein: − Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet, in Teilen ggf. als Gemeinbedarfsfläche, zum Maß der baulichen Nutzung sowie zu überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen; − Festsetzungen zur inneren und äußeren verkehrlichen Erschließung sowie der medienseitigen Erschließung des Plangebietes; − Festsetzungen zur Regelung eines Ressourcen schonenden Flächenverbrauchs, Einbindung der Flächen unter Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungs- und Ortsrandstruktur sowie Umsetzung von identitätsstiftenden Maßnahmen; − Festsetzungen zur Grünordnung, insbesondere zur Kompensation der mit der Umsetzung der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft. Folgende wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu erwarten: • Erweiterung der vorhandenen Siedlungsbereiche Die südlich und östlich liegenden Siedlungsbereiche der alten und der erweiterten Thomas-MüntzerSiedlung werden in Richtung Norden zur Rehbacher Straße hin ergänzt. • Neuerrichtung von Erschließungsanlagen Unter Berücksichtigung der vorhandenen Wegebeziehungen und verkehrlichen Anbindung sind die zu beplanenden Flächen zu erschließen und die notwendigen Anlagen hierfür herzustellen. Im Hinblick auf die vorgesehene Entwicklung im Ortsteil, wird eine entsprechende Verkehrsuntersuchung zur Leistungsfähigkeit hinsichtlich der vorhandenen und der Erforderlichkeit neuer Verkehrsinfrastruktur notwendig. • Anbindung an die angrenzenden B-Plangebiete und vorhandenen Siedlungsbereiche 07.07.2017 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 7 Das Plangebiet soll durch die straßenseitige Anbindung an den Weigandtweg, an die sich in Realisierung befindenden Wohnbauflächen des B-Planes Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“ und die alte Thomas-Müntzer-Siedlung angebunden werden. • Entwicklung von bisher brach liegenden Baulandflächen zu Wohnbauflächen Die Entwicklung der Plangebietsflächen soll unter Berücksichtigung der neu definierten bebaubaren Flächen, der festgestellten Waldflächen und den Anforderungen an potentielle Baulandflächen erfolgen. Unter Berücksichtigung des sparsamen Umgangs mit Bauland und der Schaffung von Baugrundstücken um die 500 m² kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt abgeschätzt werden, dass sich die Flächenbilanz im Vergleich zwischen bestehenden Bebauungsplan und bereits erarbeiteten Städtebaulichen Konzept insbesondere für - die ausgewiesenen öffentlichen und privaten Grünflächen des BP Nr. 132.1 aufgrund der involvierten Waldfläche leicht erhöhen wird, sich der Anteil der ausgewiesenen Verkehrsflächen verringert und sich der Anteil der ausgewiesenen Baugrundstücke wiederum leicht erhöht. So wird durch eine Überplanung der Flächen ein Wohnbaustandort gesichert, an dem vorwiegend Einfamilienhäuser in Ortsrandlage errichtet werden können. Zudem sollen Flächen für ggf. notwendige Gemeinbedarfseinrichtungen planungsrechtlich gesichert werden. • Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft Ob und in welchem Umfang Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlich werden, wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens dargestellt. 5. Verfahren, weiteres Vorgehen Es soll das volle Verfahren - mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) - zur Anwendung kommen. Leipzig, Jochem Lunebach Leiter des Stadtplanungsamtes 07.07.2017