Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1041646.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
16.02.15, 12:00
Aktualisiert
19.07.18, 13:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-DS-01069
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig
Teil A: Kindertagesstätten
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
31.01.2018
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Der Stadtrat nimmt die Vorgaben zu den baulichen Standards für Kindertageseinrichtungen
zur Kenntnis.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
wenn ja,
X nein
Finanzielle Auswirkungen
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
X nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X nein
2/3
ja,
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig hat sich zum Ziel gesetzt, Planungsvorgaben für öffentliche Gebäude zu
entwickeln, die Planern als Grundlage für Ihren Entwurf dienen sollen. Funktionalität,
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit stehen an vorderster Stelle. Ein wichtiges Ziel ist die
Optimierung der Bewirtschaftungskosten.
Die festgelegten baulichen Standards dienen der Stadt als Instrument zur Qualitäts- und
Kostensicherung bei Eigenbau und fremdfinanzierten Einrichtungen.
Im ersten Teil werden die baulichen Standards für Kindertageseinrichtungen definiert. Dabei
ersetzen die Vorgaben zu den baulichen und räumlichen Standards keine baurechtlichen
oder anderweitigen gesetzlichen Vorgaben/ Normen.
Anlagen:
•
Anlage:
Beschlussvorlage_Textteil
•
Anlage 1:
Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig – Teil A
Kindertageseinrichtungen
3/3
BESCHLUSSVORLAGE
Bestätigung der Standards als Vertragsbestandteil für
Baumaßnahmen an Kindertagesstätten
Inhalt:
Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der
Stadt Leipzig
Teil A: Kindertagesstätten
Federführendes Amt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 118-136, 04317 Leipzig
Mitwirkendes Amt:
Stadt Leipzig
Dezernat V
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig
Stand:
21.09.2017
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
1
Grundlagen
1.1 Anwendung
1.2 Ziel der Vorlage
1.3 Mitwirkende
2
Inhalt
2.1 Allgemeine bauliche Vorgaben
2.2 Räumliche Vorgaben
3
Weiteres Vorgehen
Anlagen
Anlage 1
Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Gebäudemanagement
Haushaltsvorlage Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig Teil A: Kindertagesstätten
Stand vom: 21.09.2017
Kurzerläuterung
Die Stadt Leipzig hat sich zum Ziel gesetzt, Planungsgrundsätze für öffentliche Gebäude zu entwickeln,
die Planern als Grundlage für Ihren Entwurf dienen sollen. Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit stehen an vorderster Stelle. Ein wichtiges Ziel ist die Optimierung der Bewirtschaftungskosten.
Die festgelegten baulichen Standards dienen der Stadt als Instrument zur Qualitäts- und Kostensicherung
bei Eigenbau und fremdfinanzierten Einrichtungen.
Im ersten Teil werden die baulichen Standards für Kindertageseinrichtungen definiert. Dabei ersetzen die
Vorgaben zu den baulichen und räumlichen Standards keine baurechtlichen oder anderweitigen gesetzlichen Vorgaben/ Normen.
1
1.1
Grundlagen
Anwendung
Es gilt, dass für alle von der Stadt Leipzig bzw. in deren unmittelbaren Auftrag neu zu errichtenden bzw.
zu sanierenden Kindertagesstätten die mit der Vorlage beschlossenen Standards eingehalten und entsprechend geplant werden müssen. Bei Nichteinhaltung der Standards ist dies im Planungs- bzw. Baubeschluss mit entsprechender Benennung der Abweichungen, der Gründe dafür sowie eventuelle Risiken
und Folgekosten darzustellen.
Die Vorgaben zu baulichen Standards werden auch freien Trägern und Investoren, welche die Kita nicht
im direkten Auftrag der Stadt Leipzig errichten, zur Umsetzung empfohlen.
Die Standards können bei gesetzlichen und geringfügigen Änderungen in Abstimmung zwischen AfJFB,
Stadtkämmerei und AGM ggf. unter Beteiligung weiterer Fachämter ohne neue Beschlussfassung angepasst werden.
1.2
Ziel der Vorlage
Ziel der Vorlage ist die Festlegung von baulichen Standards für Kindertageseinrichtungen,
welche allen beauftragten Planern eine einheitliche Arbeitsgrundlage liefert. Sie sollen Bestandteil für alle
vertraglichen Vereinbarungen für den Bau und die Sanierung von Kindertagesstätten werden, sowohl für
eigene Projekte der Stadt Leipzig als auch beim Bau durch Dritte (Investoren, freie Träger, etc.).
Folgende Vorteile lassen sich daraus ableiten:
• Gleichbehandlung von Bauvorhaben durch Schaffung annähernd vergleichbarer Objekte
• Vereinfachung der Abstimmungen zwischen Fachämtern und der am Bau Beteiligten
• besserer Vergleich der Bewirtschaftungskosten im Hinblick auf die Planung zukünftiger Vorhaben
Insgesamt soll ein vereinheitlichter Planungs- und Bauprozess für Baumaßnahmen an Kindertagesstätten
geschaffen und so die Abläufe optimiert werden.
1.3
Mitwirkende
An der Vorlage haben amtsübergreifend verschiedene Partner mitgewirkt. Dabei lag die Federführung im
Amt für Gebäudemanagement, in der Abteilung Projektmanagement und Technisches Gebäudemanagement. Unterstützend bei der Definition der baulichen Standards – vor allem in Hinblick auf die spätere Bewirtschaftung – arbeitete die Abteilung Infrastrukturelles Gebäudemanagement umfangreiche Informationen zu.
Des Weiteren übernahm das Amt für Jugend, Familie und Bildung die inhaltliche Prüfung bezüglich der
Funktionalität und nutzungsbezogenen Aspekten.
Stadt Leipzig
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Gebäudemanagement
Haushaltsvorlage Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig Teil A: Kindertagesstätten
Stand vom: 21.09.2017
Fachämter und Behörden trugen zur detaillierten Ausformulierung der fachspezifischen Bedarfe bei. Dazu
gehörten beispielsweise:
• das Gesundheitsamt: Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie Bauhygiene
• das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt: Definition der baulichen Vorgaben an die Küchen
und deren Nebenräumen
• die Unfallkasse Sachsen: Abstimmungen zu Unfallschutz, v.a. bei Treppen
• Amt für Umweltschutz: Abstimmung zu energetischen Belangen
2
Inhalt
2.1
Allgemeine bauliche Vorgaben
Im ersten Teil des Werkes werden Aussagen zu den allgemeinen Planungsgrundsätzen getroffen und gesetzliche Grundlagen benannt. Diese erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Das zweiten Kapitel beschreibt allgemeine bauliche Vorgaben, wie z.B. zu den Anforderungen an den
Brandschutz oder die Barrierefreiheit sowie Bauhygiene, etc..
In den nachfolgenden Kapiteln werden baukonstruktive und technische Details erläutert, die bei der Planung zu beachten sind. Abschließend erfolgt die Beschreibung der Außenanlagen und der Ausstattung.
2.2
Räumliche Vorgaben
Zunächst werden allgemeine Aussagen zur Kubatur und räumlichen Einordnung der Kindertagesstätte getroffen und eine Übersicht über das gesamte Raumprogramm gegeben. Auf Grundlage dieses Raumprogramm wurde ein detailliertes Raumbuch erstellt, welches alle baulichen und technischen Vorgaben zu jedem Raum der Kindertagesstätte enthält. Dies sind beispielsweise Anforderungen an die Beschaffenheit
der Oberfläche, zur Raumakustik, zur Beleuchtung, zur Sanitärausstattung, den Raumtemperaturen, etc.
Mit verschiedenen Fachämtern und der Unfallkasse abgestimmte Musterskizzen unterstützen die Erläuterungen.
3
Weiteres Vorgehen
Derzeit wird im Amt für Gebäudemanagement die Vorlage zu den baulichen Standards für Schulen erarbeitet, welche nach Fertigstellung durch den Oberbürgermeister bestätigt werden soll.
Stadt Leipzig
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Vorgaben zu baulichen Standards
für Objekte der Stadt Leipzig
Teil A: Kindertageseinrichtungen
Teil B: Grundschulen
Teil C: Oberschulen
Teil D: Gymnasien
Teil E: Berufsschulen
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Inhaltsverzeichnis
1
1.1
1.2
1.3
Allgemeines
Vorbemerkungen
Allgemeine Planungsgrundsätze
Gesetzliche Grundlagen
3
3
4
5
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
Allgemeine bauliche Vorgaben
Energetische Anforderungen
Raumakustik
Bauhygiene
Vorbeugender Brandschutz
Barrierefreiheit
Unfallverhütungsvorschriften/ Arbeitsstättenverordnung
Sicherheit
6
6
6
6
6
7
7
7
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
Baukonstruktive Vorgaben
Böden
Wände
Decken
Dach
Fenster/ Fenstertüren/ Verglasung
Türen/ Zargen/ Brandschutztüren/ Tore
Treppen/ Rampen/ Umwehrungen
8
8
8
10
10
10
11
12
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
Technische Gebäudeausrüstung
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
Wärmeversorgungsanlagen
Lufttechnische Anlagen
Starkstromanlagen
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Förderanlagen
Gebäudeautomation
13
13
15
17
18
19
20
21
5
5.1
5.2
5.3
5.4
Außenanlagen
Geländeflächen
Befestigte Flächen
Baukonstruktionen in Außenanlagen
Technische Anlagen in Außenanlagen
22
22
22
23
24
6
Ausstattung
24
7
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
Räumliche Vorgaben
Einordnung auf dem Baugrundstück
Kubatur
Raumprogramm
Raumorganisation
Raumbuch
25
25
25
25
26
27
Anlagen:
• Anlage 1: Beispielskizzen für Musterküchen
• Anlage 2: Systemskizze „Kindergarten-Lösung“
• Anlage 3: Systemskizze Zaun
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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1 Allgemeines
1.1
Vorbemerkungen
Die Stadt Leipzig hat sich zum Ziel gesetzt, Planungsvorgaben für öffentliche Gebäude zu entwickeln, die
Planern als Grundlage für Ihren Entwurf dienen sollen, ohne dabei die Gestaltung einzuschränken oder
Einzelfälle auszuschließen. Pädagogische und/ oder bauliche Innovationen sind dabei ausdrücklich
erwünscht, sofern sie sich im vorgegebenen finanziellen Rahmen bewegen.
Diese Vorgaben untersetzen das in der Dienstberatung des Oberbürgermeister am 05.09.2012 bestätigte
Musterraumprogramm für Kita-Neubauten (Vorlage DSV/2479) und sind verbindlich einzuhalten, Ausnahmen
sind zu begründen. Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit stehen an vorderster Stelle.
Wichtigstes Ziel ist dabei die Optimierung der Bewirtschaftungskosten.
Die festgelegten baulichen Standards dienen der Stadt als Instrument zur Qualitäts- und Kostensicherung im
Hinblick auf hohe funktionelle und gestalterische Anforderungen.
Grundsätzlich muss die Planung wirtschaftlich und nachhaltig über die gesamte Standzeit des Gebäudes
sein und langfristig Veränderungen, z.B. in der Nutzung ohne große Investitionen und baulichen Aufwand
erlauben.
Die nachfolgenden Vorgaben zu den baulichen und räumlichen Standards ersetzen keine baurechtlichen
oder anderweitigen gesetzlichen Vorgaben/ Normen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Vorgaben zu den baulichen Standards gelten für alle neu zu errichtenden städtischen Kindertagesstätten
in Leipzig, sind jedoch sinngemäß für alle Sanierungsmaßnahmen anzuwenden. In diesem Zusammenhang
ist die jeweilige Aufgabenstellung des Bauherrenamtes zu beachten. Detaillierte Planungsvorgaben zum
speziellen Projekt sind eng mit dem Auftraggeber/ Bauherrn abzustimmen, dabei sind die Nutzungskonzepte
des Amtes für Jugend, Familie und Bildung bzw. freien Träger der Einrichtungen zu realisieren.
Der folgende Leitfaden ist untergliedert in einen allgemeinen Teil, der Aussagen über allgemeine bauliche
Vorgaben enthält. Im zweiten Teil, dem Raumbuch, werden die konkreten Anforderungen der einzelnen
Räume beschrieben. Diese Planungsvorgaben werden Bestandteil aller Architekten- und
Ingenieurbeauftragungen.
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Stand: 14.09.2017
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1.2
Allgemeine Planungsgrundsätze
Bei der Planung von Neubauten als auch bei Maßnahmen am Bestand sind die Grundprinzipien Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Nachhaltigkeit einzuhalten:
Wirtschaftlichkeit:
• Neben den Herstellungskosten sind die Folgekosten zu betrachten, welche über die gesamte Nutzungsdauer anfallen.
• Während der Vorplanung ist dazu eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchzuführen.
Ökologie:
• Durch einen optimierten Einsatz der Baumaterialien und Verbrauchskosten wird angestrebt, die Ressourcen so weit wie möglich zu schonen. Dabei sind auch die Besonderheiten von Bauprodukten zu
beachten.
• Schwer trennbare Verbundbaustoffe sind möglichst zu vermeiden. Es ist auf eine geringe Schadstoffbelastung der Baustoffe zu achten.
• Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass der Einsatz folgender Materialien vom Auftraggeber untersagt ist, insbesondere Tropenholz, FCKW- und HFCKW-haltige Baustoffe, PCB-haltige Baustoffe.
• Die Materialien müssen möglichst recyclingfähig sein.
Nachhaltigkeit:
• Zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit und Verlängerung der Nutzungsdauer, sind planerisch alle Möglichkeiten zur Mehrfachnutzung/ Umnutzung auszuschöpfen.
• Ziel der Planung ist die Errichtung/ Sanierung eines Gebäudes, welches die Ansprüche der Nutzer an
z.B. Behaglichkeit, Gesundheitsschutz, Barrierefreiheit, optimale Nutzung der Räume mit kurzen Verkehrswegen, etc. erfüllt. Das Gebäude ist so zu gestalten, dass sich der Nutzer positiv damit identifiziert.
Baustoffe:
• Es sind möglichst langlebige, recyclinggerechte und leicht demontierbare Konstruktionen zu verwenden (schrauben statt kleben und nageln). Dies gilt besonders für Griffgarnituren, Fußbodenleisten,
Rohre, Kanäle und Leitungen. (Quelle: S. 12 Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen – Frankfurt).
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Stand: 14.09.2017
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1.3
Gesetzliche Grundlagen
Gesetze/ Verordnungen/ allgemein anerkannte Regeln der Technik (in den jeweils gültigen Fassungen)
• Die geltenden Rechtsnormen und allgemein anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten.
Richtlinien und Sicherheitsregeln
• Empfehlung des Sächsischen Staatsministerium für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an
Kindertageseinrichtungen
Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkasse Sachsen, insbesondere
• BG/GUV-SR S2 (Regeln Tageseinrichtungen)
• GUV-V S2 (Unfallverhütungsvorschrift Tageseinrichtungen)
• Planungshinweise für Kindertageseinrichtungen (Gebäude und Freianlagen)
• Geländermaße in Kindertagesstätten
Weitere Anforderungen
Die
Energieleitlinie der Stadt Leipzig
Merkblätter der Branddirektion Leipzig
Verkabelungsrichtlinie der Stadt Leipzig
vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Leipzig gegenüber z.B. Versicherern, Energie- und
Wasserversorgern, Abwasser-/ Fettabwasserentsorgern, Küchenbetreibern, Pächtern, etc.
• Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude
in der jeweils geltenden Fassung sind einzuhalten.
•
•
•
•
Planungsanforderungen
• Einhaltung des Pflichtenheftes für den CAD-Datenaustausch der Stadt Leipzig (insbesondere Raumnummerierung und Raumbezeichnung)
• Erstellung eines Raumbuchs
• Aufstellung der Kosten für Gebäudenutzung und Instandhaltung (Wartungskosten) nach DIN 18960
bzw. DIN 276
• Erstellung der Revisionsunterlagen gemäß Vorgaben
Wartungsplanung/ Betreiberaufgaben als integraler Bestandteil der Planung
Die Wartungsplanung und deren Ausschreibung sowie die Erstellung gewerkeübergreifender
Betriebsanleitungen (z.B. Betriebshandbuch) sind in die Planung einzubeziehen. Dies schließt die Planung
notwendiger Hilfsmittel für Instandhaltungszwecke ein.
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Stand: 14.09.2017
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2 Allgemeine bauliche Vorgaben
2.1
Energetische Anforderungen
•
•
•
2.2
Das Gebäude ist entsprechend der Vorgaben aus den Energieleitlinien und des Passivhausbeschlusses bei grundsätzlicher Eignung und bei vorliegendem Wirtschaftlichkeitsnachweis im Passivhausstandard zu errichten. Bei begründeter Nichtwirtschaftlichkeit und vorliegenden Ausnahmetatbeständen ist entsprechend der Vorgaben der aktuell gültigen EnEV zu planen und zu bauen.
Es sind der Energieausweis, der bautechnische Nachweis für den Wärmeschutz nach DIN 4108 sowie ggf. weitere geforderte Nachweise vorzulegen.
Die Vorgaben aus der Energieleitlinie der Stadt Leipzig sind zu beachten. Die Raumtemperaturen wie
in der Anlage Raumbuch vorgegeben sind einzuhalten.
Raumakustik
Der Schallschutz innerhalb des Gebäudes (Raumakustik) ist zur Planung der schalltechnischen Maßnahmen
mittels eines Gutachtens zu ermitteln. Da es in Sachsen keine offiziellen Vorgaben zur Gestaltung der Raumakustik in Kindereinrichtungen gibt, ist neben der DIN 4109 die Broschüre „Lärmschutz für kleine Ohren“
(Leitfaden zur akustischen Gestaltung von Kindertagesstätten, herausgegeben vom Umweltministerium Baden-Württemberg, verfasst vom Fraunhofer Institut für Bauphysik Stuttgart, 1. Ausgabe 2009) anzuwenden.
In Übereinstimmung mit der DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen“ werden für Kindertageseinrichtungen bestimmte Nachhallzeiten vorgegeben. Diese sind im Raumbuch definiert.
2.3
Bauhygiene
Um eine ausreichende Luftqualität in den Aufenthaltsräumen (Zielwert: 1.000 ppm CO2) zu gewährleisten, ist
vorzugsweise eine natürliche Lüftung anzustreben. Dabei ist eine möglichst einseitige freie Fensterlüftung zu
planen, Lichtkuppeln sind zu vermeiden. Folgende Vorgaben sind dabei einzuhalten:
• lichte Raumhöhe min. 2,40 m (nach SächsBO) – Gewährleistung von ca. 6 m³ Luftvolumen pro Kind
• Die notwendige Mindestluftwechselrate ist einzuhalten.
System gemäß
ASR 3.6
Max. zulässige Raumtiefe, bezogen Öffnungsfläche zur Sicherung des
auf die lichte Raumhöhe
Mindestluftwechsels
Einseitige
Lüftung
Raumtiefe = 2,5 x h (angenommene für kontinuierliche Lüftung: für Stoßlüftung:
Luftgeschwindigkeit im Querschnitt 0,35 m²/ anwesende
1,05 m²/ 10 m²
0,8 m/s)
Person
Grundfläche)
Zur Vermeidung von Feuchteschäden und der Verschlechterung der Raumluftqualität ist ein Lüftungskonzept
zu erstellen.
Sollte eine freie Fensterlüftung in Sanitärräumen, Garderoben bzw. Nebenräumen nicht möglich sein, ist eine
Lüftungsanlage nach DIN 13779 zu planen. An zu errichtenden raumlufttechnischen Anlagen ist in der Bauphase eine Verunreinigung von Aggregaten und Kanalnetz auszuschließen. (Weitere Informationen siehe
Punkt 4.3 Lufttechnische Anlagen.)
2.4
Vorbeugender Brandschutz
Bereits in der Vorplanungsphase ist eine Abstimmung zur Genehmigungsfähigkeit mit dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege sowie der Branddirektion durchzuführen. Die Schulbaurichtlinie darf nicht bei der
Erstellung des Brandschutzkonzeptes herangezogen werden.
Baulichem Brandschutz ist technischen Maßnahmen der Vorzug zu geben. In der Planung von Kindertagesstätten haben sich folgende Ansätze bewährt:
• Planung von Nutzungseinheiten, da Garderoben offen an Flure angrenzen und notwendige Flure
nicht praktikabel sind
• Führung des 1. Rettungsweges im Erdgeschoss direkt aus Gruppenräumen nach außen
• Rettungswege aus Obergeschoss entweder über notwendiges Treppenhaus und/ oder Außentreppe
• Türen sind grundsätzlich in Fluchtrichtung aufzuschlagen (auch Gruppenraumtüren)
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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2.5
Barrierefreiheit
Neubauten sind grundsätzlich barrierefrei nach DIN 18040-1 zu planen. Vor allem bei Abweichungen und
Sonderlösungen ist eine enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, Abteilung Amtsärztlicher Dienst (Sozialmedizin) zu führen.
Folgende Vorgaben sind im Besonderen festgelegt:
• Eingangstür/ Klingelanlage:
◦ Unterkante Klingelanlage = 85 cm
◦ vertikale Anordnung des Tastenfeldes: oben Sprechanlage (bei Bedarf), Mitte Codefeld, unten
Klingeltasten, (ganz oben Hausnummer)
◦ Klingeltasten als Großflächentaster (quadratisch 5 x 5 cm oder länglich 3 x 7 cm, aus Grundplatte hervorstehend/ ertastbar)
• schwellenlose Übergänge (geprüftes System nach DIN EN 12208)
• barrierefreier Aufzug bei mehrgeschossigen Gebäuden (Typ 2 nach DIN 81-70, einschl. Anhang G
bzgl. Kabinentableau)
• Die Türdrücker werden in einer Höhe von 1,05 m vorgesehen, da die „85 cm-Regelung“ ausschließlich für Rollstuhlfahrer mit eingeschränkter Handmotorik und Kleinwüchsige gilt (i.S.d. ASR V3a.2).
Ausnahmen bilden das Behinderten-WC, und die Türen zu den Bereichen, wo sich Kinder/ Erwachsene im Rollstuhl aufhalten (ausgewählter Gruppenraum mit zugehörigem Sanitärraum, Atelier,
Raum für diff. Arbeiten, ggf. Garderobe), hier ist der Türdrücker in einer Höhe von 85 cm zu planen.
• Bei Glasflächen innerhalb des Gebäudes sind Fenster mit kontrastreichem Rahmen vollflächigen
Verglasungen vorzuziehen, Glasflächenmarkierungen sind nach DIN auszuführen.
• Die Farben der Bodenflächen (sowie ggf. häufig genutzter Bedienelemente – Türdrücker, Schalter,…)
sind kontrastierend zu den Wandflächen zu planen.
• Barrierefreie Gestaltung der Treppen beachten – v.a. Handlaufproblematik (beidseitig an allen Treppenstufen innerhalb und außerhalb des Gebäudes, Höhen: 65 cm sowie 85-90 cm), Stufenkantenmarkierung (bei mehr als drei Stufen min. erste und letzte Stufe des Laufes, sonst alle Stufen, Maße:
4-5 cm auf Trittstufe, 1-2 cm auf Setzstufe)
• Rampen barrierefrei gestalten: u.a. Längsneigung max. 6 %, beidseitige Handläufe, rutschhemmende Oberfläche
Bei Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sind die Vorgaben soweit wie möglich umzusetzen.
Hinweis
• Das Fachbuch EPH – Evidenzbasiertes Planungshandbuch Barrierefreiheit (auch online verfügbar),
herausgegeben von der universalRAZM GmbH, kann als Orientierung bei der Planung der
Barrierefreiheit der Kindertagesstätte angewendet werden. Es liefert praxistaugliche Beispiele zur
Umsetzung der DIN 18040-1.
2.6
Unfallverhütungsvorschriften/ Arbeitsstättenverordnung
Neben der Sächsischen Bauordnung und den Empfehlungen des SMS zu den räumlichen Anforderungen an
Kindertagesstätten sind auch die Unfallverhütungsvorschriften der UKS sowie die Arbeitsstättenrichtlinien einzuhalten.
Der sicherheitstechnische Dienst der Stadt Leipzig (ASID) ist in die Planung mit einzubinden und bei der Abnahme einzubeziehen.
2.7
Sicherheit
Es ist eine Abfrage des Gefährdungspotentials bei der Polizei einzuholen. Diese kennt das Umfeld des Objektes und kann die Gefährdungen durch Dritte relativ klar abschätzen.
Dieses Vorgehen ist insbesondere bei geförderten Bauten wichtig, da oft nur relativ einfache Maßnahmen förderfähig sind. Durch die Feststellungen der Polizei können ggf. weitere Maßnahmen förderfähig werden.
Daraus ergibt sich die Festlegung der Widerstandsklasse an Fenstern und Türen in Abstimmung mit dem
Bauherrn.
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Stand: 14.09.2017
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3 Baukonstruktive Vorgaben
Baustoffe und Konstruktionen sind zweckgerichtet und wirtschaftlich sinnvoll einzusetzen. Vorgabe ist der
weitestgehende Verzicht auf Sonderformen, -anfertigungen und -maße.
Bei Neubauten ist auf eine kompakte Gebäudestruktur zu achten, die langfristig auf veränderte
Nutzungsansprüche reagieren kann.
3.1
Böden
3.1.1
•
Sicherheiten
Die Bodenbeläge müssen entsprechend ihrer Nutzung rutschhemmend ausgeführt sein. Die
Rutschsicherheitswerte R sind im jeweiligen Raumbuchblatt angegeben.
3.1.2
•
•
Bodenbeläge
Es ist ein strapazierfähiger, glatter und homogener Bodenbelag (pflegeleicht) zu planen,
vorzugsweise Linoleum.
Oberflächenvergütung zum Schutz des Belags und zur Reduzierung der Reinigungs- und
Pflegekosten
In Feuchträumen sind Fliesen mit Hersteller-Standardgrößen vorzusehen. Dabei ist die geringst
mögliche Rutschfestigkeitsklasse zu verwenden.
Textile Bodenbeläge, Filz oder Noppenbeläge sind zu vermeiden. Parkett ist in hoch frequentierten
Bereichen zu vermeiden
Es sind keine Unifarben (insbesondere Schwarz oder Weiß) zu verwenden, besser ist eine
marmorierte, helle Farbgebung.
Genaue Angaben sind im Raumbuch definiert.
3.1.3
•
•
•
•
Fußleisten/ Sockel
dauerhaft befestigte Fußleisten z.B. aus Holz oder als Hartkernsockelleisten bei elastischen Böden
geklebter Fliesensockel in Nassräumen, h min. 5 cm (möglichst als Hohlkehlsockelleiste)
dauerelastische Versiegelung zur Wand und zum Bodenbelag
Vermeidung von Kunststoff-Sockelleisten
3.1.4
•
Reinigung
Bei der Auswahl der Belagsmaterialien ist besonderer Wert auf die wirtschaftliche und leichte
Reinigung zu legen.
Die Beläge sollten grundsätzlich mit dem AG auch hinsichtlich der Pflege abgestimmt werden.
Die Oberbodenbeläge sind für Handreinigungen auszulegen.
•
•
•
•
•
•
3.2
Wände
3.2.1
•
•
•
3.2.2
•
•
•
Sicherheiten
Wände und Stützen müssen so beschaffen sein, dass Verletzungsgefahren durch scharfe Kanten
und spitzig-raue Oberflächen vermieden werden.
Oberflächen bis min. 1,50 m ü. FFB müssen glatt sein (z.B. glatt verputztes Mauerwerk, entgratete
Betonflächen)
Kanten müssen gerundet, gebrochen oder gefast sein (2 mm im Kindergarten-, 5 mm im
Kinderkrippenbereich)
Schallschutzanforderungen – nach DIN 4109
Wände zwischen Gruppenräumen untereinander und zu Fluren:
Wände zwischen Gruppenräumen und Treppenhaus:
Wände zw. Gruppenräumen und besonders lauten Räumen (z.B. MZW):
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
mind. R´w 47 dB
mind. R´w 52 dB
mind. R´w 55 dB
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3.2.3
Wandkonstruktionen
Außenwände:
• Es sind dauerhafte und schadensfreie Konstruktionen mit hoher Wirtschaftlichkeit (auch in
Unterhaltung) zu wählen, die zur Verbesserung des Raumklimas im Sommer über eine hohe
Speicherkapazität verfügen.
• Bei der Wahl des Wandmaterials ist auf den Einsatz von umweltfreundlichen und physiologisch unbedenklichen Baustoffen zu achten.
• Bei einem Einsatz von Wärmedämmverbundsystemen sind vorzugsweise mineralische Systeme zu
verwenden.
Innenwände:
• Es sind möglichst massive Innenwandkonstruktionen zu verwenden.
Metallständerwände:
• Einfach-/ Doppelständerwand mit 2-lagiger Beplankung (2 x 12,5 mm GK)
• Flächen mit Anstrich Q3, Fläche mit Fliesen Q1 gespachtelt
Sanitärtrennwände:
• Systemtrennwände, davon 1 pro Kindergartenbad mit Türen (im KK-Bad nicht notwendig)
• im KG-Integrationsbereich 1 Toilette ohne Trennwand (Rollstuhlnutzung)
• Bodenfreiheit max. 10 cm im Kindergartenbereich
• Bauhöhe im Kinderbereich: 1,20 m ü. FFB
• vollständig feuchtraumgeeignet
• Oberfläche leicht zu reinigen und chemikalienbeständig
3.2.4
Wandoberflächen
Wandoberflächen/ -bekleidungen müssen glatt, druck- und stoßfest, resistent gegen mechanische
Einwirkungen, leicht und dauerhaft zu reinigen und hygienisch sein.
Fassade:
• Für Fassaden sind ökologische und nachhaltige Materialien zu verwenden.
• Bei geputzten Fassaden sollte im Regelfall ein zweilagiger mineralischer Außenputz (ohne Fungizide
oder Biozide) Anwendung finden.
• Sollte z.B. aus gestalterischen Gründen eine Platten- oder Holzverkleidung gewählt werden, ist auf
eine Außenbeschichtung mit Grafittischutz zu achten.
• Beim Anstrich ist auf die Langlebigkeit des Farbtons zu achten.
Putzqualitäten:
• Auf die Innenseiten der Wände von Neubauten ist bevorzugt ein Kalkputz aufzubringen.
Anstrich:
• offene Anstrichsysteme
• Grundierungen und Deckanstriche lösungsmittelfrei
• mineralische Farben (dampfdiffusionsoffen), in Nassräumen z.B. Silikatfarben
• KEINE Kunstharzdispersionen (organische Anstriche), auch für Decken
• Klasse 2 (scheuerbeständig) nach DIN EN 1330
Fliesen:
• Wandfliesenflächen im Kindernassbereich sind komplett umlaufend auszuführen
• Oberflächen möglichst glatt und leicht abwaschbar
◦ Ecken und Kanten sind mit geeigneten Profilen zur Vermeidung der Scharfkantigkeit herzustellen
• Es sind Fiesenspiegelpläne einschl. Sanitärobjekte und Accessoires zu erstellen.
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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3.3
Decken
•
•
•
3.4
Die Decke ist aufgrund von raumakustischen Maßnahmen oder der Verteilung von Mediensträngen
möglichst abzuhängen. Im Raumbuch ist definiert, in welchen Räumen Maßnahmen zur
Verbesserung der Raumakustik vorzusehen sind.
Abgehängte Elemente sind mit der technischen Ausrüstung abzustimmen.
Sollte z.B. in Nebenräumen eine Abhängung der Decke nicht notwendig sein, ist diese zu
verspachteln und weiß zu streichen.
Dach
3.4.1 Konstruktion
Bereits während der Vorplanung ist zu prüfen, ob sich der Standort für eine Nutzung von Sonnenenergie
geeignet ist. Sollten keine grundlegenden Tatbestände dagegen sprechen, ist eine solaroptimierte Bebauung
umzusetzen. Die Statik ist so auszulegen, dass eine Nutzung von Photovoltaik bzw. Solarthermie ermöglicht
wird.
Um Eiszapfen und Schneelasten zu verhindern, ist der Planer zur Entwicklung konstruktiver Lösungen
angehalten. Eine Entfernung dieser durch Hausmeister ist nicht vorgesehen.
3.4.2 Dachöffnungen
Die Anzahl von Dachausstiegen und Lichtkuppeln ist auf das notwendigen Minimum zu begrenzen.
Aufgrund der Schadenverringerung bei Starkregenereignissen sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach
Möglichkeit vertikal zu planen.
3.4.3 Dachbeläge
Wenn bei Neubauten ein Flachdach geplant wird, ist dieses Gründach auszubilden, wenn es sich im Gesamtvorhaben wirtschaftlich und technisch darstellen lässt.
3.4.4 Sonstiges
Der Eingangsbereich ist zu überdachen.
Ab einer Dachhöhe von > 3 m sind Absturzsicherungen anzubringen. Der Zugang auf das Dach sollte bei eingeschossigen Gebäuden möglichst mittels eines Außenaufstieges erfolgen. Das dazugehörige Sicherungsgeschirr ist nach Abstimmung mit dem Sachgebiet Hausmeisterdienste beim Stützpunktleiter einzulagern.
Es ist eine Blitzschutzanlage gemäß VDE-Vorschriften zu planen (siehe Punkt 4.4.6).
3.5
Fenster/ Fenstertüren/ Verglasung
3.5.1
•
•
3.5.2
•
•
3.5.3
•
•
•
Fenster-/ Fenstertürkonstruktionen
Falls Kunststofffenster verwendet werden sollten, gilt: Fenster aus Kunststoff/ PVC müssen frei von
Blei- und Cadmiumbestandteilen sein und einen möglichst hohen Anteil an recyceltem Kunststoff/
PVC enthalten. PVC-Altfenster sind nachweislich über Recyclingverfahren zu entsorgen.
Die notwendige Widerstandsklasse (Einbruchschutz) ist nach Einholung einer Stellungnahme bei der
Polizeidirektion zu planen.
Fingerklemmschutz
An für Kinder zugänglichen Bereichen ist grundsätzlich beidseitig ein Fingerklemmschutz bis zu einer
Höhe von min. 1,50 m ü. FFB anzuordnen. Die betreffenden Bereiche sind im Raumbuch exakt
definiert.
Außen-/ Terrassentüren sind dabei außenseitig mit Schutzprofil und innenseitig mit Rollband zu
versehen.
Fensterflügel
Öffenbare Flügel und deren Beschläge dürfen nicht in den Spiel- und Bewegungsbereich
hineinragen.
In Bereichen mit Absturzgefährdung sind Maßnahmen zur Sicherung der Öffnungen (von innen nach
außen, sondern auch umgekehrt) erforderlich (siehe Vorschriften der Unfallkasse Sachsen).
Die Bedienbarkeit durch das Fachpersonal muss ohne zusätzliche Hilfsmittel gewährleistet sein.
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3.5.4
•
Verglasung
Verglasungen sind so anzuordnen, dass sie ohne den Einsatz von Arbeitsbühnen/ Gerüsten o.ä. gereinigt werden können.
3.5.5
•
Fensterbrüstungen
Brüstungshöhen in Gruppenräumen sind so zu wählen, dass Kinder ihrem Alter entsprechend hinaus
schauen können.
3.5.6
•
Sonnenschutz
Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist zu erbringen. Es sind geeignete Maßnahmen
umzusetzen.
Bei Bedarf ist ein außenliegender Sonnenschutz mit minimalem Wartungsaufwand und dauerhaften
Materialien vorzusehen, vorzugsweise als feststehender Sonnenschutz oder elektrisch zentral steuerbar (mit wenigen mechanischen Bauteilen).
Es sind keine seilgeführten Außenverschattungen zu verwenden.
Ausgangstüren, Ausgängen und Rettungswegausgängen dürfen nicht durch Sonnenschutz blockiert
werden. In diesen Fällen sind alternative Möglichkeiten des Sonnenschutzes vorzusehen, z.B.
Sonnenschutzverglasung.
•
•
•
3.5.7
•
3.6
Verdunklung
Die Fensteröffnungen in den Gruppenräumen sowie Schlafräumen der Krippenkinder sind mit
Verdunklungseinrichtungen auszustatten. Die Beschaffung erfolgt über das Bauherrenamt.
Türen/ Zargen/ Brandschutztüren/ Tore
3.6.1
•
•
3.6.2
•
•
Türhöhen/ Türbreiten
Es ist abzustimmen, welche Türen barrierefrei ausgestattet werden. Außer in den Nebenräumen ist
eine lichte Durchgangsbreite von 90 cm zu gewährleisten.
Die Beschaffenheit der einzelnen Türen wird im Raumbuch definiert, z.B. die Eingangstür im Raumbuchblatt „Windfang“.
Fingerklemmschutz
An für Kinder zugänglichen Bereichen ist grundsätzlich ein Fingerklemmschutz beidseitig bis zu einer
Höhe von min. 1,50 m ü. FFB anzuordnen. Diese sind im Raumbuch exakt definiert.
Außentüren sind dabei mit Schutzprofil, Innentüren mit Rollband oder Schutzprofil zu versehen.
3.6.3
•
•
•
Glasflächenmarkierungen
Höhen: im Bereich zwischen 40 – 70 cm sowie 120 – 140 cm über Fußboden
Höhe der Markierung jeweils min. 8 cm (Muster mit einen Flächenanteil von min. 50 % im Streifen)
Markierung visuell stark kontrastierend (z.B. abwechselnd helles und dunkles Feld: Größe 8 x 8 cm
mit einem Abstand untereinander von max. 8 cm)
3.6.4
•
Brandschutztüren
Für Türen mit Brandschutzanforderungen sind nur zugelassene Systeme (Zarge und Türblatt) möglich. Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung sowie die Abnahmeprüfung sind vorzulegen.
Dichtschließend: umlaufende, dreiseitige Türdichtung, Türe ohne sonstige Brandschutzqualität
Dicht- und selbstschließend: wie vor, jedoch mit Obentürschließer. Bei Türen, die ständig von Kindern begangen werden, sind die Obentürschließer als Freilaufschließer auszubilden.
Rauchdicht: Türe mit Zulassung, vierseitiger Dichtung, mit Obentür-/ Freilaufschließer, ggf. mit Feststelleinrichtung
T30-RS: Türe mit Zulassung, vierseitiger Dichtung, mit Obentür-/ Freilaufschließer, ggf. mit Feststelleinrichtung, auch mit zugelassener Verglasung
•
•
•
•
3.6.5
•
Schallschutztüren nach DIN 4109
Einbau/ Erfordernis von absenkbaren Bodendichtungen ist im Einzelfall zu prüfen
3.6.6
•
•
•
Beschläge
Alle Beschläge und Bänder sind in Edelstahl auszuführen.
Alle Kanten sind abzurunden, Radius min. 2 mm
Kindergartenbeschläge mit abgerundeten Griffen, so dass ein Hängenbleiben ausgeschlossen wird.
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3.6.7 Schließanlage
Die Schließanlage ist mit der Abteilung Infrastrukturelles Gebäudemanagement/ Sachgebiet Hausmeisterdienste abzustimmen. Dabei ist zu prüfen, ob Außentüren und/ oder besondere Abschnitte mittels elektronischem Schließzylinder in die Schließanlage integriert werden können. Dann können Schlüsselverluste nicht
mehr dazu führen, dass die gesamte Anlage getauscht werden muss. (Im Falle eines Verlustes kann der entsprechende Schlüssel relativ einfach aus dem System genommen werden, ihm wird die Schließberechtigung
entzogen.)
Weiterhin können bei kompatiblen Systemen berechtigte Personen auch mit einem Schlüssel in mehreren
Objekten schließen (z.B. Hausmeister).
Die Beschaffungs- und Unterhaltskosten von mechanischen und elektronischen Schließanlagen ist ggf. gegenüberzustellen.
Sonstiges
• Im Bereich der Außenanlagen ist die Feuerwehrzufahrt zu deklarieren und in diesen Toren ein Tandemzylinder einzubauen.
• Die Abstimmung mit der Branddirektion hat in der Vor-, spätestens Entwurfsplanung zu erfolgen.
• Des Weiteren ist zu klären, inwieweit das Brandschutzkonzept Einfluss auf die Schließanlage hat. Im
Falle eines Feuerwehreinsatzes muss das Entsperren der Einbruchmeldeanlage (EMA) einfach ermöglicht werden. Es muss geprüft werden, ob bei einem Brandalarm die EMA unscharf geschalten
werden kann.
Umsetzung Schließplan:
• Der Schließplan wird in Zusammenarbeit mit Kita-Leitung, Hausmeister und Errichterfirma erstellt.
• Dabei ist auf eine sinnvolle Aufteilung der einzelnen Räume zu achten.
3.7
Treppen/ Rampen/ Umwehrungen
Treppen sind gemäß der unten stehenden Beispielskizze auszuführen.
Sonderlösungen sind mit der Unfallkasse Sachsen und dem Gesundheitsamt (Amtsärztlicher Dienst)
abzustimmen.
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4 Technische Gebäudeausrüstung
Allgemeine Arbeits- und Planungsanforderungen
Die haustechnischen Anlagen einer Kindertagesstätte (Kindergarten/ Kinderkrippe) sind gemäß aktuellstem
Stand der anerkannten Regeln der Technik, Richtlinien und Normen auszulegen. Die Nutzungszeit der
haustechnischen Anlagen beträgt mindestens 20 Jahre. Bei den neuen Installationen ist generell auf
Energieeinsparung zu achten (Energieleitlinie der Stadt Leipzig). Die Anlagen der technischen
Gebäudeausrüstung sind wartungsarm bzw. mit einem Minimum an Steuerungstechnik zu planen und sollen
gleichzeitig visuell ansprechend sein sowie hygienischen Anforderungen genügen.
Das Betreiberkonzept für Kindertagesstätten der Stadt Leipzig sieht keine arbeitstägliche Präsenz des
technischen Personals vor. Der Anlagenaufbau ist so zu gestalten, dass regelmäßige Wartungen und
Hygienekontrollen ohne Einschränkung des Betriebes erfolgen können.
Bei der Ausschreibung und Abnahme der Anlagen ist auf eine umfängliche Dokumentation sowie auf die
Übergabe eines Wartungsvertrages zur Erhaltung von Garantieansprüchen zu achten.
Für die haustechnischen Gewerke sind detaillierte Folgekosten in der Entwurfsplanung zu ermitteln.
Abweichungen von dieser TGA-Leitlinie sind aufgrund baulicher Gegebenheiten (z.B. Sanierung Altbestand)
in Rücksprache mit Bauherren möglich, jedoch nicht wenn DIN-Normen, Richtlinien, o.ä. verletzt werden.
Die Planung und Ausstattung ist vor dem Start in die LP 2/ 3 mit dem Bauherrn (z.B. Amt für Jugend, Familie
und Bildung) und dem SG Betriebstechnik (z.B. Amt für Gebäudemanagement) abzustimmen bzw. zu bemustern.
Spezielle Schnittstellen zwischen den Planungsbeteiligten
Schnittstelle Haustechnik- und Objektplaner (KG 400/ 300)
Türen, RWA und Sonnenschutzanlagen sind durch den Architekten als anschluss-, betriebsfertige und
funktionsfähige Komplettleistung zu planen und auszuschreiben. Alle notwendigen Anschluss- und
Verkabelungsleistungen, auch von etwa notwendigen Tastern, Schaltern, Radarsensoren usw., sind vom
Architekten zu planen und im LV des liefernden Auftragnehmers (AN-Bau) vorzusehen. Falls der Architekt
bzw. der AN-Bau dazu fachlich nicht in der Lage ist, so muss er eigenverantwortlich den Einsatz eines
entsprechenden Nachauftragnehmers zu seinen Lasten vorsehen. Die Schnittstelle zur Haustechnik stellt
eine Übergabedose mit anliegender Versorgungsspannung dar. Die Art der Versorgungsspannung und die
Lage der Übergabedose für die Versorgungsspannung ist dem Elektroplaner aktenkundig durch den Planer
(Architekt) der entsprechenden Anlagen zu übergeben. Dem Auftraggeber ist parallel zum Elektroplaner ein
Kopie dieser Liste als Nachweis der Schnittstellenabstimmung zu übergeben.
Schnittstelle Haustechnik- und Außenanlagenplaner (KG 400/ 540)
Die Planung jeglicher technischen Anlagen in den Außenanlagen ist ausschließlich Leistungsumfang des Außenanlagenplaners und nicht des Haustechnikplaners! Ist der Außenanlagenplaner dazu selbst fachlich nicht
in der Lage, so muss er zu seinen Lasten einen entsprechenden Technikplaner als NAN binden bzw. beauftragen. Der Leistungsumfang der Haustechnik und seitens des AGM beauftragten Technikplaners (KG 400)
endet im Abstand von maximal 1 m zur Gebäudeaußenwand.
4.1
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
4.1.1
•
•
•
•
•
•
Abwasseranlagen
Die Schmutz- und Regenwasserleitungen sind im Objekt getrennt zu führen.
Das Schmutzwassersystem besteht aus PE- bzw. Gussrohr. Es sind an den erforderlichen Stellen (lt.
DIN) Revisionsöffnungen vorzusehen. Die Objektanbindungen können unter Beachtung des Schallund Brandschutzes aus heißwasserbeständigen PP-Rohr bestehen.
Abwässer, die unter Rückstauebene anfallen, sind mittels Hebeanlagen zu entsorgen. Bei ständig
anfallenden Abwässern unter der Rückstauebene sind Doppelhebeanlagen mit Alarmmeldung aus
Gründen der Betriebssicherheit einzusetzen. Es ist rückstausicher zu planen.
Regenwassersysteme im Freispiegel- oder Hochdruckentwässerungssystem sollten aus PE-Rohr
(ggf. Gussrohr) bestehen.
Dachentwässerungssysteme sollten möglichst außenliegend sein, Freiflächen sollten versickern.
Bei allen Küchen mit Rücklaufgeschirr ist ein Fettabscheider nach DIN EN 1825 bzw. DIN 4040
einzubauen. Die Art und Größe bzw. auch eine mögliche Befreiung zur Installation eines
Fettabscheiders ist über den Entwässerungsantrag mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt abzustimmen.
Das Rohrmaterial und die Dichtungen müssen zugelassen, temperatur- und fettsäurebeständig sein
(z.B. PE/ KG 2000). Es sind die Ver- und Entsorgungswege zu beachten. Fettabscheider dürfen nur
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so eingebaut werden, dass die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmittel bei deren
Betrieb, Wartung oder Reinigung ausgeschlossen ist. Dies schließt den Einbau von Fettabscheidern
in Lebensmittelräumen in der Regel aus.
4.1.2
Wasseranlagen
Trinkwasseranlage
• Vom Versorger ist eine TW-Analyse, Druckaussage und ein Löschwassernachweis einzuholen
(Formulare unter www.wasser-leipzig.de).
• Der Hausanschluss ist nach DIN 1988 und den Anschlussbedingungen der Kommunalen
Wasserwerke Leipzig (KWL) auszuführen.
• Es kommen manuell bedienbare Rückspülfilter (Filterqualität ca. 80 – 120 Mikrometer) zum Einsatz.
• Der Wasserzähler ist ökonomisch unter Beachtung späterer Betriebskosten mit den KWL
auszulegen.
• Druckminderer im Hausanschluss sind im Versorgungsgebiet Leipzig zumeist nicht erforderlich.
• Unterschiedliche Nutzergruppen (z.B. verschiedene Träger /Küche) erhalten in Absprache mit dem
Bauherrn in den Abgängen Zähler für den Kalt- und Warmwasserverbrauch zur separaten
Verrechnung.
• Installationen sollten aus ästhetischen und reinigungstechnischen Gründen unter Putz
(Vorwandinstallation und Schächte) erfolgen.
• Es sind nur Materialien und Geräte mit zugelassenen Prüfzeichen (DIN-, DVGW-, GS-Zeichen) zu
verwenden.
• Die Rohrmaterialien der TW-Installation werden gemäß örtlicher Wasseranalyse eingesetzt. Es sind
nur zugelassene Edelstahl- bzw. PE-Presssysteme einzusetzen.
• In den Verteilungen sind auch flexible Rohrwerkstoffe unter Berücksichtigung des Brandschutzes
möglich.
• Jeder Strang erhält ein Absperrventil mit Entleerung aus Rotguss (ggf. Edelstahl).
• Es sind Prüfanschlüsse zur Probeentnahme (Hygieneprüfung) gemäß TrinkwV vorzuhalten.
• Frostfreie Außenzapfzellen sind nach Nutzungskonzept der Außenanlagen einzuplanen.
• Im Trinkwassersystem ist stagnierendes Wasser lt. TrinkwV zu vermeiden (z.B. Systeme schleifen).
• Alle Rohrleitungen und Armaturen sind nach EnEV (warm gehende Leitungen) bzw. gegen
unzulässige Erwärmung (Kaltwasserleitungen) diffusionsdicht zu dämmen.
• Sichtbare Isolierungen sind mit Alu-Grobkorn zu ummanteln. Stark stoßgefährdete Bereiche werden
unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit, mit einem verzinkten Blechmantel versehen (z.B. bis 2 m
Höhe).
• Revisionierbare Bauteile erhalten abnehmbare Armaturenkappen.
• Putzräume werden mit Kalt- und Warmwasseranschluss vorgerichtet. Bei mehrgeschossigen
Einrichtungen ist in jeder Etage eine Wasserentnahmestelle vorzusehen.
• Blei- und PVC-haltige Materialien sind unzulässig.
Warmwasserbereitung
• Nach den Maßstäben einer Wirtschaftlichkeitsanalyse sollten bevorzugt dezentrale
Warmwassersysteme oder ggf. Speicherladesysteme mit/ ohne Solarsystemen gewählt werden.
• Sollte eine zentrale Warmwasserbereitung zu Einsatz kommen, bestehen die Speicher aus
Edelstahl bzw. glasemaillierten Stahlbehältern mit Opferanode und Revisionsöffnung.
• Die Speicher werden gemäß DVGW-Arbeitblatt 551/553 mit 60°C betrieben (Zuschaltung ≥ 55°C).
Die notwendige Anzahl der Probeentnahmestellen ist entsprechend den anerkannten Regeln der
Technik zu definieren und zu installieren.
• Die Warmwassertemperaturen an den Auslaufstellen bzw. Mischarmaturen dürfen 38°C nicht
überschreiten (außer Putzraum 45°C/ Küchenbereich 55°C), siehe auch dazu AMEV Punkt 4.
Zentrale Mischer sollten aus hygienischer Sicht (s. VDI 6023) vermieden werden.
• Duschanlagen werden mittels Thermostatarmatur auf 38°C begrenzt.
• Ladepumpen müssen der gültigen ErP-Richtlinie und TrinkwV entsprechen.
• Die Möglichkeit der thermischen Desinfektion muss bei einer zentralen Warmwasserbereitung
gegeben sein, siehe auch dazu AMEV Punkt 5.
• Warmwasserleitungen sind nach TrinkwV kurz anzubinden und sollten voll durchzirkulieren können.
• Im Trinkwasserzirkulationssystem müssen zum hydraulischen Abgleich thermostatische
Regulierventile vorhanden sein.
• Wasseraufbereitungsanlagen sind zu vermeiden und nur in dringender Erfordernis einzusetzen (s.
AMEV Punkt 9).
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Sanitärausstattung
• Die Sanitärobjekte sind gemäß Raumbuch mit dem Architekten in einer Mindestanzahl unter der
Beachtung ausreichender Bewegungsflächen auszulegen.
• Die Anordnung der Sanitäreinrichtungen einschl. Accessoires sollte unter Einbeziehung des Trägers
unter Beachtung der altersgerechten Höhen nach VDI 6000 geplant und dargestellt werden.
• Die Anordnung der Sanitärobjekte nach Fliesenspiegel (Kreuzfuge) ist empfehlenswert.
• Alle Sanitärobjekte einschl. Farbkonzept sind in der LP 3 zu bemustern.
• Die Sanitärobjekte sind so anzuordnen, dass das Personal problemlos seiner Aufsichtspflicht
nachkommen kann.
• Leicht zu reinigende Sanitäreinheiten (z.B. wandhängende Objekte) sind zu bevorzugt einzusetzen.
• Die Ecken und Kanten auch der Armaturen müssen nach GUV abgerundet (r ≥ 2mm) sein.
• Material und Oberflächen der Ausstattung müssen reinigungsmittelresistent und UV-beständig sein.
• Alle Sanitärobjekte sind schallschutztechnisch entkoppelt auszuführen.
• Die Sanitärkeramik soll in Farbe weiß und voll glasiert sein.
• Waschbecken/ Waschrinnen ohne Überläufe, Abläufe (gratfrei) ohne Verschluss.
• Klosettbecken als Tief-/ Flachspülklosetts altersgerecht, Spülmenge ≤ 4,5 Liter.
• Die WC-Sitze sind bruchfest mit Edelstahlscharnieren, die Sitzflächen sind mit Deckel oder festen
Sitzbacken ohne Deckel (z.B. Baby-WC) zu planen.
• Die WC-Kabinentüren sind nach außen zu öffnen und von außen öffenbar auszuführen.
Scharfkantigen Ecken an den WC-Trennwänden (GUV-Vorschriften) sind zu vermeiden.
• Duschwannen sollten tief und mit rutschhemmender Oberfläche (Anti-Slip-System, keine Matten)
versehen sein.
• Armaturen verchromt oder farbig, wassersparend mit Verbrühungsschutz (für Kinder ≤ 38°C bei
Warmwasseranschluss), einfache, leichte Bedienung, glatte Flächen, abgestimmt zur
Sanitärkeramik, Geräuschklasse I, Einsatz nach VDI 6000 Blatt 6.
• Duscharmaturen mit Handbrausen nur einsetzen, wenn diese ausschließlich durch das
Betreuungspersonal bedient werden.
• Die Kinderdusche erhält einen Griff (300 mm) in ergonomischer Höhe/ Lage.
• Einsatz Fäkalienausguss, etc. erfolgt nach VDI 6000.
• Werkraumbecken bzw. Waschrinnen sind aus keramischen Material mit Ablaufgarnitur als
Standrohrventil.
• Bodeneinläufe in Sanitärräumen sind einzusetzen und zur Erneuerung des Sperrwassers an einen
Ablauf eines Waschtisches anzuschließen.
• Auslaufventile (z.B. für Reinigungszwecke) mit Schlauchverschraubung, Rückschlagventil und
Rohrbelüfter, verchromt, mit Betätigung durch Steckschlüssel möglichst ohne
Kinderzugriffsmöglichkeit einsetzen.
4.1.3
•
•
Gasanlagen
Gasanlagen kommen nur bei Einsatz von Gasbrennwerttechnik in der Heizungsanlage zum Einsatz.
Gasanlagen sind gemäß den Regeln der aktuellen TRGI zu planen.
4.1.4
•
Feuerlöschanlagen
Feuerlöschsysteme und mobile Feuerlöscher sind mit der Brandschutzbehörde und dem -gutachter
abzustimmen und entsprechend der Vorgaben einzusetzen.
Es sind vorzugsweise Wasser- oder Schaumlöscher gemäß der erforderlichen Löschmitteleinheiten
zu planen.
Die mobilen Löscher sollten max. 6 kg haben.
In Technikzentralen sind z.T. CO2-Löscher einzuplanen.
Montagehöhe: Griffhöhe: 1,20 m
•
•
•
•
4.2
Wärmeversorgungsanlagen
4.2.1
•
•
•
Wärmeerzeugungsanlagen
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist ein Variantenvergleich für die Energieträger und
Heizsysteme nach Anlage 2 der Energieleitlinie durchzuführen. Die Ergebnisse dieses Vergleichs
sind in einem Energiekonzept dazustellen. Die wirtschaftlichste Lösung ist dem AGM SG
Betriebstechnik vorzustellen und per Energieträgerbescheid durch das SG Energie festzulegen.
Kriterien zur Auswahl des Energieträgers ergeben sich aus der Energieleitlinie.
Der Einsatz regenerativer Energien ist im Zusammenhang mit EEWärmeG, EnEV/
Passivhausstandard zu prüfen.
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•
•
•
•
•
•
•
•
•
4.2.2
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
4.2.3
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Bei Verwendung von Erdgas bzw. Fernwärme als Energieträger ist der Hausanschluss gemäß den
Anschlussbedingungen der Kommunalen Versorger auszuführen.
Die vertragliche Wärmeleistung mit dem Versorger ist unter Beachtung von Gleichzeitigkeiten und
späterer Betriebskosten für die Anlage festzulegen.
Unterschiedliche Nutzergruppen (z.B. Träger von Einrichtungen) erhalten in den Heizabgängen in
Absprache mit dem Bauherrn Wärmezähler zur separaten Verrechnung.
Es sind Niedertemperaturheizsysteme (z.B. Tvl ≤ 55°C) zu planen.
Bei Einsatz von Erdgas als Energieträger sind Brennwertheizgeräte zu verwenden.
Bei Einsatz von Fernwärme ist darauf zu achten, dass die Primärrücklauftemperatur auf ≤ 50°C
durch entsprechende Regeltechnik begrenzt wird.
Die Heizungsanlage ist optimal zu steuern und zu regeln. Zum Beispiel sind außerhalb der
Nutzungszeiten (z.B. nachts oder am Wochenende) die Raumtemperaturen um 5 K abzusenken, bei
Nutzungsunterbrechung > 72 h um 10 K, jedoch nicht unter + 5°C.
Der Frostschutz im Gebäude ist immer zu gewährleisten.
Die Wärmeerzeuger erhalten normgerechte sicherheitstechnische Einrichtungen.
Wärmeverteilnetze
Es sind nur Materialien und Geräte mit zugelassenen Prüfzeichen (DIN-, CE-Zeichen) zu verwenden.
Als Rohrmaterial der Hausinstallation kommt in Zentralen, Kellerverteilungen und Steigesträngen
Stahlrohr nach der Verlegungsrichtlinie unter Berücksichtigung des Brandschutzes nach MLAR zum
Einsatz.
Bei Verlegungen im Estrichbereich sind Mehrschichtverbundrohrsysteme möglich.
Fußbodenheizungssysteme sind zu bevorzugen und sind aus sauerstoffdiffusionsdichtes
Kunststoffrohr (z.B. PE-Xa) zu erstellen.
Die Verrohrung sollte aus ästhetischen und reinigungstechnischen Gründen möglichst nicht sichtbar
(Vorwandinstallation bzw. Schächte) erfolgen.
Der Verbrühschutz (T < 55°C) ist an Rohren/ Heizflächen einzuhalten.
Jeder Heizkreis muss gut zu entleeren bzw. zu entlüften sein.
Verteiler erhalten Lufttöpfe bzw. Luftabscheider.
Automatische Be- und Entlüfter sollten nicht eingesetzt werden.
Im Gebäude erfolgt eine sinnvolle Aufteilung im der Heizkreise (statische Heizung,
Fußbodenheizung, sowie ggf. Warmwasserbereitung (mit der Möglichkeit der thermischer
Desinfektion).
Alle Rohrleitungen sind nach EnEV zu dämmen.
Sichtbare Isolierungen sind mit Alu-Grobkorn zu ummanteln. Stark stoßgefährdete Bereiche werden
mit einem verzinkten Blechmantel versehen (z.B. bis 2m Höhe).
Revisionierbare Bauteile erhalten abnehmbare Armaturenkappen.
Die Installation ist so zu gestalten, dass regelmäßige Wartungen ohne Einschränkung des Betriebes
erfolgen können.
Es ist in Heizräumen ein stagnationsfreier Kaltwasseranschluss vorzuhalten.
Der Einsatz von Hocheffizienzpumpen nach ErP-Richlinie ist Pflicht.
Die Verwendung von wartungsfreien Armaturen wird bevorzugt.
Einsatz von Strangregulierventilen zum hydraulischem Abgleich.
Raumheizflächen
Die Oberflächen-/ Berührungstemperatur darf 55°C nicht überschreiten.
Vorzugsweise sollte in Abstimmung mit den Planungsverantwortlichen ein Fußbodenheizsystem auf
Niedertemperaturbasis zum Einsatz kommen.
Auch Plattenheizkörper, Radiatoren sind möglich. Dabei sollten die Heizflächen hygienisch sein,
möglichst glatte Oberflächen und eine gute Reinigungsmöglichkeit aufweisen.
Die Standorte sind außerhalb von Spritzwasser zu wählen.
Heizflächen mit Sitz- und Ablagefunktion sind zu vermeiden.
Jeder Heizkörper erhält ein Thermostatventil mit absperrbarer Rücklaufverschraubung (vernickelt).
Als Thermostatkopf kommen flüssigkeitsgefüllte Thermostate mit Diebstahl- und
Blockiereinrichtungen zum Einsatz.
Heizflächen sind evtl. mit Farbkonzept sind in der Lph 3 zu bemustern.
Leicht zu reinigende Bauteile (z.B. Heizkörper) einsetzen, die Ecken und Kanten sollen nach GUV
abgerundet (r ≥ 2mm) oder entsprechend stark angefast sein.
Material und Oberflächen der Ausstattung müssen reinigungsmittelresistent und UV-beständig sein.
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4.3
Lufttechnische Anlagen
4.3.1
•
•
•
•
•
•
•
•
4.3.2
•
Lüftungsanlagen
Im Regelfall sollte eine natürliche Be- und Entlüftung angestrebt werden. Sollte aufgrund
energetischer bzw. schallschutztechnischer Anforderungen der Einsatz mechanischer
Lüftungssysteme erforderlich werden, ist dieser nachzuweisen und zu begründen.
Grundsätzlich ist eine technische Klimatisierung/ Kühlung weitestgehend auszuschließen.
Bei Einsatz von RLT-Anlagen sind gemäß Normung (z.B. DIN EN 13779) folgende Parameter
anzusetzen:
- Luftmengen und Außenluftanteile auf das Mindestmaß begrenzen
- Schalldruckpegel 35 – 40 dB(A), max. 45 dB(A)
- Schadstoffkonzentration von CO2 in Gruppen-/ Personalräumen max. 1.000 ppm
- Luftfeuchte 40 – 60 % rel. F.
- Anlagen im Betriebszustand nach Effizienzklasse SFB1 oder 2
In Abstimmung mit dem Architekten und Brandschutzgutachter sind optimale Trassen und
Verteilungen zu planen, sodass ein schlankes Kanalnetz mit wenig Brandschutzklappen entsteht.
Die Lüftungsanlage sollte nach IDA-C3 zeit- und bedarfsgesteuert, ggf. in Nassräumen
feuchtegeregelt bzw. in WC-Räumen mit Nachlauf gefahren werden können.
Der Umluftbetrieb in Kindertagesstätten ist aus hygienischer Sicht und auf Grund hoher WRGGrade des RLT-Gerätes zu vermeiden bzw. ist nicht erforderlich.
Es ist anzustreben, dass in der Sommermonaten die Lüftungsanlage außer Betrieb geht und eine
Fensterlüftung erfolgt, gleichfalls soll die Möglichkeit der Nachtkühlung gegeben sein.
Es hat eine Sachverständigenprüfung nach SächsTechnPrüfV zu erfolgen.
Lüftungsgerät
Aus energetischen Aspekten sind Lüftungsgeräte mit einen hohen WRG – Grad (> 75%)
einzusetzen.
Die Aufstellung als Innengerät ist zu favorisieren (Energieverluste/ Wartung/ Betrieb im Winter).
Die Ventilatoren im RLT-Gerät sind nach höchster Effizienzklasse min. FU-gesteuert zu planen.
Auf ausreichende Qualität bei Filter- und Kanaldichtigkeitsklassen ist zu achten.
Mindestanforderung Zuluftfilter Energieeffizienzklasse A nach Eurovent, Klasse F 7
Ein Schalttableau zur Fernüberwachung des RLT-Gerätes ist an geeigneter Stelle (z.B. Raum KitaLeitung) zu positionieren.
Die Möglichkeit einer Weiterleitung an eine DDC / GLT soll vorhanden sein.
•
•
•
•
•
•
4.3.3
•
•
•
•
•
•
•
•
Kanalnetz
Lüftungsnetz besteht aus verzinkten Kanälen oder/ und Wickelfalzrohren.
Die Anzahl evtl. erforderlicher BSK ist unter Berücksichtigung des Brandschutzes und der MLAR
Sachsen zu minimieren.
Anlagen nach Hygienevorschrift VDI 6022 mit ausreichend und optimalen Revisionsöffnungen.
Der Druckverlust des Kanalnetzes ist in Klasse „normal bis niedrig“ zu planen.
Luftdichtheitsklasse B ist als Standard zu wählen (Klasse C bei Anlagen z.B. ohne WRG möglich).
Eine optimale Luftverteilung z.B. Zuluft über Gruppenräume mit Überströmung und Absaugung über
Nebenräume/ Nassräume ist als Planungsvariante zu prüfen, sodass geringe Gesamtluftmengen
möglich sind.
Da in Kindertagesstätten zumeist eine kontinuierliche Nutzung vorliegt und der steuerungstechnische Aufwand einzuschränken ist, sind i.d.R. konstante Volumenstromregler ausreichend.
Die Kanäle werden mit möglichst nicht brennbaren Materialien (z.B. Mineralwolle alukaschiert WLG
040) wärmegedämmt. Die Dämmdicken sind je Einsatzfall und Umgebungstemperatur auszulegen.
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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4.4
Starkstromanlagen
4.4.1
•
•
4.4.2
•
•
•
•
4.4.3
•
•
•
•
•
4.4.4
•
•
•
•
•
4.4.5
•
•
•
•
Elektroenergieversorgung/ Einspeisung
Einspeisungen sind entsprechend den geltenden technischen und brandschutztechnischen
Vorschriften zu errichten bzw. zu ertüchtigen.
Im Zusammenhang mit dem eventuellen Abriss von Gebäuden ist die Versorgung der verbleibenden
Gebäudeteile zu sichern. Kabel sind gegebenenfalls umzuschwenken. Dabei ist zu prüfen, inwieweit
hier technische Veränderungen notwendig sind.
Niederspannungsschaltanlagen
Niederspannungsschaltanlagen sind entsprechend den geltenden Richtlinien für Verteilungen und
Unterverteilungen zu planen. Die Grundsätze des Brandschutzes sind dabei zu beachten.
Die NSHV ist als fabrikfertige Schaltergerätekombination auszuführen. Es ist zu überprüfen, ob eine
Kompensationsanlage notwendig ist. Es ist eine Wandlerzählung vorzusehen. Für Bereiche mit
Fremdnutzung ist eine getrennte Zählung zu errichten.
Ab der NSHV sind die Unterverteilungen getrennt einzuspeisen. Die Unterverteilungen sind
grundsätzlich abschaltbar und als sicherungslose Anlagen zu gestalten. Die Unterverteiler sind je
nach baulicher Gegebenheit in den Fluren mit verschließbaren Türen (gleiche Schließung für alle
Türen) anzuordnen.
Ab der NSHV ist ein TN-S-Netz aufzubauen.
Niederspannungsinstallationsanlage
Der Einsatz von halogenfreien Kabeln und Leitungen richtet sich nach der verwendeten
Installationsmethode.
Bei Verlegung in Kanälen, Rohren oder auf Kabelbahnen ist eine halogenfreie Verkabelung
anzuwenden.
Eine Verlegung der Starkstrom- und Schwachstromtrasse sollte auf getrennten Installationswegen
erfolgen. In Kanälen und auf Kabelbahnen ist mit Trennsteg zu arbeiten.
Bei Querungen von notwendigen Fluren ist die Installation mit I 30-Kanal/ I 30-Verkleidungen bzw.
von notwendigen Treppenräumen mit I 90- Kanal bzw. I 90-Verkleidungen gemäß
Leitungsanlagenrichtlinie (bei offener Verlegung) vorzusehen. Die Anzahl der Querungen soll so
gering wie möglich gehalten werden.
Sämtliche Steckdosenstromkreise sind mit FI-Schutzschaltern auszurüsten. Die Steckdosen werden
mit Kindersicherung versehen.
Allgemeinbeleuchtung
Zur Energieeinsparung und Steuerbarkeit sind grundsätzlich Leuchten mit elektronischem
Vorschaltgerät einzusetzen. Es ist ein hoher Leuchtenwirkungsgrad vorzusehen.
Die Flur- und Treppenraumbeleuchtung sollte zentral schaltbar sein.
Im Gelände ist eine ausreichende Außenbeleuchtung vorzusehen. Diese ist mittels
Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr zu schalten.
Die erforderlichen Beleuchtungsstärken richten sich nach den Vorgaben der EN 12464 und den
geltenden AMEV-Richtlinien. Die nach AMEV empfohlene Lichtsteuerung / Lichtregelung ist zu
untersuchen und die Wirtschaftlichkeit ist nachzuweisen.
Die Berechnung der Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung ist der Entwurfsplanung beizulegen.
Sicherheitsbeleuchtung
Treppenhäuser, Flure und technische Betriebsräume werden mit Sicherheitsbeleuchtung
ausgerüstet.
Nach DIN VDE 0108 Teil 100 beträgt die Nennbetriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtung 3h, kann
aber im Rahmen einer Einzelfallabstimmung mit Bauordnungsamt und Feuerwehr beim Vorliegen
eines Evakuierungsplanes in der Regel auf 1h reduziert werden.
Der Einsatz von Einzelbatterieleuchten oder einer Zentralbatterie richtet sich nach der Anzahl der
notwendigen Leuchten. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist der Planung beizulegen.
Die Sicherheitsbeleuchtung ist generell mit der Funktion automatischer Funktionstest und
Protokollierung zu planen. Die Sicherheitsbeleuchtung ist in den Leuchten der Allgemeinbeleuchtung
unter Beachtung der DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22) „Besondere Anforderungen – Leuchten
für Notbeleuchtung“ in Verbindung mit DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1) „Allgemeine Anforderungen
und Prüfungen“ zu integrieren. Es sind fabrikfertige Leuchten zu verwenden.
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Stand: 14.09.2017
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•
4.4.6
•
•
•
4.5
Die Sicherheitsbeleuchtungsanlage erhält eine Kopplung zur Einbruchmeldeanlage. Mit dem
Scharfschalten der EMA ist die Sicherheitsbeleuchtungsanlage zu blockieren.
Potentialausgleich, Blitzschutz- und Erdungsanlage
Das Gebäude erhält eine äußere und innere Blitzschutz- und Erdungsanlage nach VDE 0185-305
und DIN 18014.
Für alle elektrischen Anlagen ist ein übergreifendes Schutzkonzept gegen innere und äußere
Überspannungen zu erarbeiten und umzusetzen. Dabei sind außenliegende Bauteile (z.B. Geländer,
Außentreppen, etc.) zu integrieren,
Insbesondere bei Einsatz von elektronischen Bauelementen (z.B. EMA, BMA, Hausalarmanlagen,
Gebäudeautomation, Telefoneinspeisung usw.) sind die erforderlichen Maßnahmen
(Potentialausgleich, Schirmung, Überspannungsschutz) festzulegen.
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
4.5.1
•
Telefon /Telefonanlage / Datenverkabelung
Die Kita erhält eine telefontechnische Ausrüstung nach den Anforderungen des Auftraggebers
(Festanschlüsse pro Gruppenraum und Leitungszimmer, 1 transportables Telefon für Leitungszimmer
zum flexiblen Einsatz....) und unter Beachtung der aktuellen Verkabelungsrichtlinie der LECOS
GmbH.
4.5.2
•
Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen nach DIN VDE 0833 / DIN 14675 sind nur vorzusehen, wenn diese im
Brandschutzkonzept oder in der Baugenehmigung ausdrücklich gefordert werden.
4.5.3
•
Hausalarmanlage
Für die Kitas ist eine Hausalarmanlage erforderlich. Besonders gefährdete Bereiche z.B. die Räume
der Hausalarmzentrale und des Sicherheitslichtgerätes sind mit automatischen Rauchmeldern zu
überwachen.
Eine Aufschaltung auf die Feuerwehr, wenn im Brandschutzkonzept bzw. Baugenehmigung nicht
anders festgelegt, erfolgt nicht. Die Art der Alarmierung ist im Rahmen der Planung abzustimmen.
Eine Alarm-Weiterleitung kann bei Bedarf über ein Wählgerät zu einem Wachunternehmen erfolgen.
Die Hausalarmzentrale ist in Ringbus-Technik zu planen. Die Notstromüberbrückungszeit ist auf 72
Stunden auszulegen.
•
•
•
4.5.4
•
•
•
4.5.5
•
•
•
•
•
•
•
Feststell- und RWA-Anlagen
Die autark auszulegenden Feststelleinrichtungen der Rauchschutztüren zu den Treppenhäusern und
den Brandabschnittswänden sollten für eine Auslösung durch eine automatische BMA vorbereitet
sein.
In den Treppenhäusern sind je nach Erfordernis des Gebäudes autarke Rauch- und
Wärmeabzugsanlagen entsprechend den gültigen Richtlinien vorzusehen. Die Ansteuerung durch die
automatische Hausalarmanlage (BMA) muss realisiert werden.
Eine Störung und / oder Auslösung der RWA ist an der „ständig besetzten Stelle“ zu signalisieren.
Einbruchmeldeanlage
Aus Gründen der Sicherheit gegen Einbruch und Vandalismus wird der Einbau einer
Einbruchmeldeanlage (gem. Richtlinie 2311 des VdS Klasse B) mit Fernalarmierung zur Leitzentrale
eines Wachschutzunternehmens (eventuell mittels Wählgerät der BMA) empfohlen.
Die Entscheidung ist über den Nutzer herbeizuführen. Für die EMA ist ein Schutzkonzept zu
erstellen. Die Hausalarmzentrale ist in Ringbus-Technik zu planen.
Sämtliche Außentüren sind auf Verschluss und Öffnung zu überwachen. Besonders gefährdete
Einstiegsmöglichkeiten (z.B. nicht einsehbare Zugänge und Fenster, Dachluken usw.) sind ebenfalls
auf Verschluss und Öffnung zu überwachen.
In den Innenräumen ist eine Fallenüberwachung vornehmlich mit Bewegungsmeldern vorzusehen.
Zu Überwachen sind Bereiche, welche die Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betreten.
Die Scharf-/ Unscharfschaltung ist über berührungslose, sabotagesichere Transpondertechnik zu
realisieren.
Die Zwangsläufigkeit der Verriegelung ist insbesondere unter Berücksichtigung der Richtlinie
„Verriegelungen in Rettungswegen“ zu gewährleisten. Die externe Alarmierung erfolgt mit einer
Kombination Sirene/ Blitzleuchte.
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Stand: 14.09.2017
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•
4.5.6
•
•
•
•
4.6
Die EMA erhält eine Kopplung zur Sicherheitsbeleuchtungsanlage. Mit dem Scharfschalten der EMA
ist die Sicherheitsbeleuchtungsanlage zu blockieren.
Türsteuerung
Mindestens der Hauptzugang ist außen mit einer Türsteuerung (Pin-Code-Anlage oder Transpondersystem) auszustatten. Hierbei ist die so genannte „Kindergarten-Lösung“ (siehe Anlage 2) zu realisieren, die das unbeaufsichtigte Verlassen von Kindern aus der Einrichtung verhindert. Dabei ist an der
Innenseite der Tür vorzugsweise eine Klinke in 1,60 m Höhe anzuordnen. Diese Lösung ist nur möglich, wenn die Haupteingangstür nicht als Fluchtweg dient.
Ansonsten ist ein elektrisches Notausgangssystem (mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis) vorzusehen.
Mit dieser Anlage wird sichergestellt, dass zu den Öffnungszeiten der Kindertagesstätte Eltern die
Eingangstür von innen und außen öffnen können.
In der Brandschutzordnung ist schriftlich festzuhalten, dass während der Öffnungszeiten der Kita die
Eingangstür nicht zu verschließen ist. Eine Panikverriegelung ist nicht notwendig, wenn organisatorisch gewährleistet wird, dass die Tür während der Nutzungszeit unverschlossen bleibt.
Förderanlagen
4.6.1
•
•
•
•
•
•
•
•
4.6.2
•
•
•
4.6.3
Personenaufzugsanlagen (Mindestanforderungen)
Aufzug nach Aufzugsrichtlinie 95/16EG
Ausführung nach DIN 18040-1, EN 81-1, EN 81-70 Anhang G, EN 81-71, EN 81-73, mit
Konformitätserklärung in triebwerksraumloser Bauart
Mindestgröße: lichte Maße der Kabine 1,40 m Tiefe + 1,10 Breite
Tragfähigkeit mindestens 630 kg bzw. gemäß Baugenehmigung
Fahrgeschwindigkeit mit Nutzlast Auf/ Ab maximal 1,0m/s
Anordnung des Triebwerks i.d.R. im Schachtkopf als getriebeloser Treibscheibenantrieb
Die Aufzugsfreischaltung (Nutzung des Aufzugs) erfolgt nur über Transponder, dabei ist zu beachten,
dass für alle Gewerke nur ein einheitlicher Transponder / Transponderleser zum Einsatz kommt. Der
Aufzug ist für eine einmalige automatische Evakuierungsfahrt auszulegen. Weitergehende
Forderungen sind dem Brandschutzgutachten zu entnehmen.
Auf Grund der barrierefreien Ausführung sind in der Kabine mindestens vorzusehen:
– Etagenanzeige
– schräg gestelltes Pulttableau (kein weiteres Tableau erforderlich)
– Großflächentaster 5 x 5 cm (gilt auch für die Rufaster außen), Höhe 90 cm (Mittelachse über
Fußboden)
– Spiegel (gegenüber der Tür)
– Sprachansage bei mehr als zwei Haltepunkten
Speiseaufzüge
Bei Vorhandensein eines Personenaufzugs ist auf einen Speiseaufzug zu verzichten.
Eventuell vorhandene Speiseaufzüge (im Bestand) sind entsprechend der geltenden Normen und
Richtlinien zu erneuern.
Die Größe der Servierwagen ist mit dem Küchenplaner und der Kita-Leitung abzustimmen.
Nutzungsspezifische Anlagen
Küchen in Kindertageseinrichtungen sind grundsätzlich Ausgabeküchen. Die Speisen werden vom Caterer
geliefert, wobei verschiedene Systeme zur Anwendung kommen können (z.B. Cook an Hold, Cook and
Freeze oder Cook and Chill). Die Ausgabeküche und dazugehörigen Nebenräume sind für diese Systeme zu
planen bzw. vorzurüsten, so dass ein Systemwechsel ohne große Investitionen (Lüftungsanlage, Elektroverteilung, …) möglich ist.
Die zum Einsatz kommende Küchentechnik wird vom Bauherrenamt vorgegeben.
Die Planung ist frühzeitig zwischen Küchenplaner, Amt für Jugend, Familie und Bildung (Nutzer), Veterinärund Lebensmittelaufsichtsamt (VLA) und dem Amt für Gebäudemanagement abzustimmen.
Bei der Planung haben sich nachfolgende Ansätze bewährt:
• Der Objektplaner und der Planer für die Technische Ausrüstung haben sich bereits ab der LP 2 mit
dem Küchenplaner hinsichtlich Größe und Lage der Küche und der dazugehörigen Nebenräume abzustimmen.
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Verkehrswege innerhalb der Küche und des Gebäudes sind zu optimieren (kurze Wege). Empfehlenswert ist eine zentrale Lage zu den Gruppenräumen mit einem direkten Zugang zum Aufzug (bei
Mehrgeschossigkeit).
• Sauber- und Schmutzbereiche sind in der Küche möglichst räumlich zu trennen.
• Sollte ein separater, nicht durch den Haupteingang führender Anlieferbereich von außen für die Küche geplant werden, ist dieser nicht durch die Spielbereiche der Kinder zu führen. Von einer täglichen
Anfahrt mittels Kleintransporter ist auszugehen. Die Zufahrt ist entsprechend zu befestigen.
• Das Merkblatt Bauhygiene/ Lebensmittelhygiene vom Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt (VLA)
ist in seiner jeweilig gültigen Fassung zu beachten.
• Bei der Planung der Lüftungstechnik ist prinzipiell die ASR 3.6 einzuhalten (10-facher Luftwechsel).
Innenliegende Räume werden grundsätzlich zwangsbelüftet.
• Unter Berücksichtigung der ASR 4.1 sind die Umkleide für das Küchenpersonal nahe dem Küchenbereich anzuordnen.
• Die Ausstattung ist in Edelstahl zu planen.
Detaillierte bauliche und technische Vorgaben zur Ausgabeküche sind im Raumbuch zu finden.
•
Zwei Planungsbeispiele für Musterküchen für Kindertagesstätten mit 165 Kindern finden sich in Anlage 1.
Sollte eine Milchküche vorgesehen werden (bei der Aufnahme von Kindern < 1 Jahr), müssen folgende
Aspekte in der Planung berücksichtigt werden:
• Vorhaltung von Kühlmöglichkeiten für die Muttermilch, sowie eines Lagerbereiches (z.B. für
Trockenmilchpulver)
• Installation eines Handwaschbeckens
• Installation eines ausreichend dimensionierten Dunstabzugs über dem Kochbereich
• Einbau eines Insektenschutzes an den Fenstern
• Vorlage eines Einrichtungsplanes mit Geräten beim VLA
4.7
Gebäudeautomation
4.7.1
•
•
•
•
Regelungstechnik
Zur Steuerung und Regelung der technischen Anlagen wie Heizung und Lüftung ist ein modulares
DDC-System vorzusehen.
Die Notwendigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit des DDC-Systems ist gemäß „AMEV Gebäudeautomation
2005“ Punkt 3.3 und 3.4 nachzuweisen.
Bei der Systemauswahl ist zu beachten, dass perspektivisch eine Fernaufschaltung auf die
Leitzentralen des Hochbauamtes erfolgen soll.
Aus diesem Grund sind nur Systeme, welche zu den im Amt vorhandenen Leitzentralen kompatibel
sind oder offene DDC-Systeme nach LON oder BAC-Net Standard vorzusehen. Die DDC Stationen
sollen sowohl vor Ort als auch via Fernbedienung per Internet eine Bedienung über einen integrierten
WEB-Browser ermöglichen.
Zur Feststellung von Funktionsstörungen, welche die Sicherheit und/oder Nutzungsfähigkeit und/oder Wirtschaftlichkeit der Immobilie einschränken, sind technische Einrichtungen vorzusehen, die dem vor Ort anwesenden Personal ohne technische Qualifikation das Erkennen von Störungen ermöglicht und darüber hinaus
eine selbsttätige Fernübertragung konkreter Störungsmeldungen an eine vom Auftraggeber vorgegebene
und vom Betreiber änderbare E-Mail-Adresse realisiert. Die E-Mail muss die Bezeichnung der Liegenschaft
und die Bezeichnung der von der Störung betroffenen Anlage als Klartextmeldung beinhalten.
Notwendige erschließungsseitige Voraussetzungen (insbes. ein stadtnetzfähiger Internetanschluss inkl.
hausinterne Verkabelungen und aktiven Netzwerkkomponenten) sind in die Planung einzubeziehen.
In einem zentralen, regelmäßig vom Nutzer aufgesuchten Raum (z.B. Technikraum) sind Visualisierungen
technischer Störungen vorzusehen für
• die Brand- und Einbruchmeldetechnik
• Zugangskontrollanlagen
• die Sicherheitsbeleuchtungs- und Netzersatzanlage
• Raumlufttechnik,
• Entrauchung
• die Heizungsanlage
• sonst. für die Gebäudenutzung relevante techn. Einrichtungen, wie Hebeanlagen,
Rückstauautomaten, Förderanlagen o.ä.
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Kontroll- und Bedieneinrichtungen sind so auszuführen, dass sie folgende Anforderungen erfüllen:
• selbsterklärende lokale Bedienung mit Klartext-Menueführung in deutscher Sprache
• mindestens 2 Bedienebenen für einfache und qualifizierte Bedienhandlungen
• Zugriffsrecht an Heizungsreglern auf Sollwerte, Heizkennlinien, Fühlerabgleich, Systemzeiten
• dynamische Außentemperaturanpassung, Schaltzeitoptimierung und eine saisonale
außentemperaturabhängige Ab- und Einschaltung der Gebäudeheizung
• Möglichkeit der zentralen Eingabe von mindestens 10 Absenk- und Sondernutzungszeiträumen
(Feiertage, Elternabende) pro Jahr, zentral editierbar pro Heizkreis für beliebige Kalendertage
• alle Einstellwerte haben zum Zeitpunkt der Abnahme der Anlage den geltenden Regeln sowie den
anlagenkonkreten Parametern zu entsprechen
• eine automatische, uneingeschränkte Netzwiederkehrfunktion nach Netzausfall
• ein browsergestützter Zugriff per Netzanbindung ist zu ermöglichen, an Browser- oder JavaVersionen sind keine Spezialanforderungen zu stellen.
• Funk-Übertragungen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren bzw. möglichst auszuschließen
• Unbefugte Handlungen an gebäudetechnischen Anlagen (insbes. Elektroverteilungen, Armaturen
u.s.w.) sind durch deren Positionierung oder geeignete Einrichtungen zu verhindern.
5 Außenanlagen
5.1
Geländeflächen
5.1.1
•
•
•
•
•
•
•
•
Allgemeine Hinweise zur Gestaltung
Die Gestaltung der Außenanlagen ist mit dem Träger abzustimmen. Dabei sind diese so zu planen,
dass eine problemlose Wartung, Pflege und Materialaustausch (z.B. Sand oder Kies) regelmäßig
möglich ist.
Pflegeintensive Freiflächengestaltungen (Böschungen, Aufschüttungen) sind zu vermeiden (Ausnahme für Bewegungsräume), große Sandspiel- und Rasenflächen sind zu bevorzugen.
Außenanlagen sind weitgehend barrierefrei zu gestalten.
Bänke sind möglichst nicht aus Holz, sondern aus witterungsbeständigem Material zu errichten. Falls
Holzbauteile geplant werden, ist langlebiges und wartungsarmes Holz bzw. ähnliche Materialien zu
verwenden, z.B. Douglasie.
Vom Erdreich berührte Bauteile sind nicht aus Holz zu fertigen.
In befestigte Flächen integrierte ebenerdige Sand-/ Kiesflächen sind zu vermeiden.
Es ist ein vom Garten aus einfach zugängliches WC vorzusehen (siehe Raumbuch).
Gebäude und Objekte in Freianlagen sind mit Kantenschutz zu versehen.
5.1.2 Spielflächen
Spielgeräte:
• Im Rahmen des fachlichen Konzeptes ist min. 1 Spielgerät pro Krippenbereich und Kindergartenbereich, welches den definierten Kostenrahmen nicht überschreitet, vorzusehen.
Sandflächen
• Einfassung als Sitzgelegenheit ausbilden
• Im Krippenbereich ist diese abdeckbar zu gestalten und mit Sonnenschutz zu versehen.
Fallschutzflächen
• Kies ist zu bevorzugen.
Rasen
• Die Rasenflächen sind möglichst im vormittags besonnten Bereich zu planen.
5.2
5.2.1
•
Befestigte Flächen
Wege
befestigte Fläche (Asphalt, erschütterungsarmes Pflaster oder wassergebundene Wegedecke) zum
Befahren mit Rollern, Bobbycars, Rollstühlen, etc.
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•
5.2.2
•
•
•
•
kurze Zufahrtswege für Entsorgungsfirmen mit ausreichender Wegbreite (min. 3,20 m Breite)
Terrassen
Material: pflegearme Terrassenplatten (z.B. Beton in Natursteinoptik), mit vollflächigem Unkrauvlies
Breite: min. 3 m
Die Terrasse ist zu überdachen. Im Bedarfsfall ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung/ Vergleich der
möglichen Verschattungssysteme (Investition/ Unterhaltung/ Dauerhaftigkeit) durchzuführen.
barrierefreie Anbindung an das Freigelände
5.2.3 Stellplätze
Fahrräder
• Es ist mindestens 1 Fahrradstellplatz (Leipziger Bügel) pro 20 - 30 Kinder vorzusehen. Sollte mehr
Platz zur Verfügung stehen, ist die Zahl entsprechend der Vorgaben seitens des Bauherrn zu
erhöhen.
• Ein Teil der Stellplätze für Fahrräder und Fahrradanhänger ist mit Überdachung und ausreichend
Bewegungsfläche zu planen.
Kraftfahrzeuge
• Zum Bringen und Holen der Kinder sind jeweils 1 Stellplatz pro 20 bis 30 Kinder (i.d.R. 25 Kinder als
Bemessungsgrundlage) zu planen.
• Es ist mindestens 1 Behinderten-Parkplatz vorzusehen (zusätzlich zu den gesetzlich geforderten).
Aufstellfläche für die Feuerwehr
• Mit der Branddirektion Leipzig ist frühzeitig die Notwendigkeit einer Aufstellfläche für die Feuerwehr
inkl. Wendehammer abzustimmen.
5.2.4
•
•
•
•
•
5.3
Müllplatz
Lage nahe einer Zufahrtsstraße, die durch die 3-achsigen Fahrzeuge der Stadtreinigung/Abfalllogistik
Leipzig befahren werden dürfen (i.d.R. 20 t schwere Fahrzeuge)
Möglichkeit der unkomplizierten und kurzen Bewegung der Mülltonnen auf die Straße (durch
Hausmeister), da sonst durch Entsorgungsfirmen „Zusatzkosten zur Entsorgung“ berechnet werden
Ansprechpartner Stadtreinigung: Frau Albrecht (0341/6 57 11 38), kann in Planung einbezogen werden
Gestaltung des Müllplatzes so, dass Tonnen gegen Diebstahl und Vandalismus gesichert sind (Einhausung)
Bei einer festen Einhausung ist darauf zu achten, dass das Tor (die Tür) die notwendige Mindestbreite aufweist, um den Transport großer Abfallbehälter (l x b = 1,80 m x 1,25 m) zu ermöglichen.
Baukonstruktionen in Außenanlagen
5.3.1
•
•
•
Einfriedung/ Zaun
1,80 m hoch, ohne spitze Enden (oben und unten), vorzugsweise Stabgitterzaun (Systemskizze siehe Anlage 3)
Tor zur Befahrung der Freifläche mit einem (kleinen) Fahrzeug zum Auswechseln des Spielsands
Die Schließung der Türen/ Tore soll in die Schließanlage integriert werden. Im Bedarfsfall ist eine Abstimmung mit der Branddirektion zu führen.
5.3.2
•
Rampen, Treppen
Es sind die Vorgaben der Unfallkasse Sachsen einzuhalten (siehe Punkt 3.7)
5.3.3
•
•
Überdachungen/ Verschattung
Einordnung von schattenspendenden Bereichen, z.B. durch lichtkronige Bäume oder Sonnensegel
Sonnensegel sind so zu planen, dass das Fachpersonal diese selbständig anbringen/ verstellen können.
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5.3.4 Sonstiges
Spielgerätehäuser
• zur Unterbringung der Spielgeräte (Roller, Bälle, Sandspielzeug, …)
• Anzahl 2: Kinderkrippenbereich und Kindergartenbereich
• Größe: mindestens 3 x 3 m
• Stromanschluss abhängig von Lage des Gerätehauses in Abstimmung mit Nutzer
• Beschaffenheit: z.B. imprägniertes Holz mit Anstrich (pflegeleicht), möglichst mit Dachvorsprung,
wartungsarm, betonierter Untergrund
Gerätehaus für Hausmeistertechnik
• Unterbringungsmöglichkeiten für Rasenmäher, Gartengeräte, etc.
• Größe: min. 10 m²
• Beschaffenheit: z.B. imprägniertes Holz mit Anstrich (pflegeleicht), möglichst mit Dachvorsprung,
wartungsarm, betonierter Untergrund (kein Metallgerätehaus aufgrund scharfer Kanten), doppelflüglige Tür nach Abstimmung, Stromanschluss für Beleuchtung und Steckdose
Hinweis: Die Gerätehäuser werden im CAFM-Programm der Stadt Leipzig als eigenständiges Objekt geführt
und sind mit einer eigenen Nummer zu versehen. Diese ist mit der Abteilung Technisches Gebäudemanagement abzustimmen.
5.4
Technische Anlagen in Außenanlagen
5.4.1
•
•
•
•
Abwasseranlagen
Schnittstellen siehe Punkt 4 – Technische Gebäudeausrüstung
Auf dem Grundstück sind die Regen- und Schmutzwassersysteme getrennt bis zur Übergabestelle
des Entsorgers (KWL) zu führen.
Der Einsatz von mineralfaserverstärkten PP-Rohr (KG 2000) ist empfehlenswert.
Zur Senkung des Abflussbeiwertes in den Außenanlagen ist auf wasserdurchlässige bzw.
versickerungsfähige Oberflächengestaltung zu achten.
5.4.2
•
Wasseranlagen
Es sind ein bis zwei abschließbare frostfreie Außenzapfhähne (Kaltwasser) für eine Matschgelegenheit und zum Bewässern (Beachtung Abfluss/ Versickerung) zu planen.
5.4.3
•
Starkstromanlagen
Außenbeleuchtung an Hauswänden und als Wegebeleuchtung planen – Lichtstärke 5 lx nach DIN
EN 12464 (2), Tabelle 5.9.1
bei Bedarf Gerätehäuser mit Beleuchtung versehen (Abstimmung Nutzer)
•
5.4.4
•
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Telefonanschluss/ Benutzbarkeit schnurloses Telefon im Garten ermöglichen
6 Ausstattung
Die Ausstattung wird über den Träger beschafft (gemäß Ausstattungsrichtlinie).
Einzige Ausnahmen bilden die Ausstattung für die Küche sowie die Grundausstattung in den Sanitärräumen
(Papierhandtuchspender, Seifenspender, etc.) - siehe Raumbuch.
Anforderungen an bestimmte Räume (z.B. Hausmeisterraum) werden im Raumbuch erläutert. Diese sind in
die Planung zu integrieren.
Garderoben:
• Die Garderoben sind individuell zu planen und auszuschreiben.
• Es sind pro Kind zwei Fächer oben inkl. 3-Fach-Sicherheitshaken sowie ein Schuhablagefach unter
der Sitzbank zu planen.
• Eventuelle Schalter oder Steckdosen im Garderobenbereich sind entsprechend zu planen.
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7 Räumliche Vorgaben
7.1
Einordnung auf dem Baugrundstück
Erfahrungsgemäß werden bei Neubauten auf dem Grundstück Stellplätze zum Holen und Bringen der Kinder
gefordert. Diese sind so anzuordnen, dass sie den fußläufigen Verkehr nicht behindern oder gefährden.
Des Weiteren sind mögliche Umweltbelastungen, z.B. durch Lärm, zu beachten (vgl. TA Lärm, §§ 4, 5, 22
BImSchG, DIN 18005). Vor den Aufenthaltsräumen und im Freispielbereich ist ein Lärmpegel von 50 dB(A)
bis max. 55 dB(A) einzuhalten.
Bei Neubauten (kritische Standorte mit Lärmbelastung > 55 dB[A]) ist ein Schallschutznachweis zur Ermittlung der Auswirkungen des Straßen- und des Straßenbahnverkehrs auf das Gebäude und die Freiflächen der
Kindertagesstätte zu erbringen und ggf. Lösungen zur Schallminimierung aufzuzeigen. Diese sind eng mit
dem Gesundheitsamt abzustimmen.
Bei Sanierungsmaßnahmen sind die örtlichen Gegebenheiten mit den geforderten Maßnahmen abzugleichen
und die wirtschaftlichste Lösung anzustreben.
Die Ausrichtung des Gebäudes ist möglichst so zu wählen, dass im Winter solare Gewinne erzeugt werden
können.
Zur Förderung radfahrender Beschäftigter ist eine ausreichende Anzahl von Fahrradstellplätzen in der Nähe
des Haupteingangs zu planen, die nach Möglichkeit überdacht werden sollten.
7.2
Kubatur
Das Gebäude (Neubau) ist möglichst kompakt zu planen, je nach Größe ein- bis maximal dreigeschossig.
Bewährt hat sich eine Mittelflurerschließung, mit Ausrichtung der Gruppenräume zum Garten (möglichst
Südseite). Die passende Ausführung sollte der Entwurf für den jeweiligen Ort hervorbringen.
Das Verhältnis zwischen Bruttogrundfläche und Nutzfläche soll zwischen 1,3 und 1,5 betragen.
7.3
Raumprogramm
Die Umsetzung des Raumprogramms gilt nur für Neubauten. Die Anzahl der benötigten Gruppenräume und
dazugehörenden Nebenräume werden jeweils vorgegeben. Abweichungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei Maßnahmen im Bestand ist die übergebene Aufgabenstellung umzusetzen.
Die Raumbezeichnung ist zwingend nach Anlage 8.11 (Katalog Raumverwendung/ Nutzungsart nach DIN
277-2 // Pflichtenheft für den CAD-Datenaustausch der Stadt Leipzig) umzusetzen.
1
Funktions- und Bildungsräume
Benennung
Gruppenraum
Nr. bei mehreren Gruppenräumen
Schlafraum
Nr. bei mehreren Schlafräumen
Projektraum
Mehrzweckraum
Integrationsraum
2
Sanitär
Sanitärraum
Nr. bei mehreren Sanitärräumen (für Kinder)
WC-D, WC-H
Erziehertoiletten
WC-Personal
nur für Küchenpersonal
Waschraum
nur für Küchenpersonal
WC-Beh.
Besucher-WC
WC
Außen-WC für Kinder
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3
Küche
Küche
Ausgabeküche
Spülraum
4
Lager
Küche
Milchküche
nur notwendig bei Aufnahme von Kindern < 1 Jahr
Servierwagen
nur, falls nicht in Küche untergebracht, 1 m²/ Wagen
Umkleide-Personal
nur für Küchenpersonal
Bereich Personal + Eltern
Leitung
Kita-Leitung
Personalraum
5
Umkleide-D, Umkleide-H
für Erzieher
HM Werkstatt
Hausmeister
Besprechungsraum
Raum für Eltern- und Familienarbeit
Abstellflächen
Garderobe
Nr. bei mehreren Garderoben (für Kinder)
Lager
Nr. bei mehreren Lagerräumen
Kinderwagenraum
6
Reinigungsraum
Putzmittel
Waschküche
saubere Wäsche
Waschküche
Schmutzwäsche
Verkehrs-/ Technikflächen
Windfang
Foyer
kreativ genutzt
Flur
Treppe
Personenaufzug
behindertengerecht
Hausanschlussraum
7.4
Technischer Betriebsraum
z.B. für Heizung
Installationsraum
z.B. für BMZ/ ELA/ Batterieraum
Raumorganisation
7.4.1 Eingangsbereich
Im Eingangsbereich sind der Kinderwagenraum, das Foyer in Verbindung mit dem Mehrzweckraum, der
Raum Kita-Leitung sowie das Behinderten-WC so anzuordnen, dass ein einladender und übersichtlicher Bereich entsteht, der auch ortsfremden Besuchern eine einfache Orientierung ermöglicht. Es ist möglichst ein
ausreichend großer unbeheizter Windfang vorzusehen. Dabei ist eine freie Bewegungsfläche (für Rollstuhlfahrer) von 150 x 150 cm außerhalb der Drehfläche der Türen vorzusehen .
7.4.2 Krippenbereich
Die Räume für Krippenkinder sind im Erdgeschoss so zu planen, dass von den Gruppenräumen ein direkter
Zugang in den Garten gewährleistet wird.
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7.4.3 Kindergartenbereich
Sollte die Kindertagesstätte mehrgeschossig geplant werden, ist darauf zu achten, dass aus dem/ den Obergeschoss/en ein direkter Gartenzugang erfolgt.
7.4.4 Nebenräume
Die Nebenräume sind so zu anzuordnen, dass sie den täglichen Ablauf in der Kindertageseinrichtung nicht
stören.
7.5
Raumbuch
Zu den einzelnen Räumen wurde ein Leitfaden (Raumbuch – siehe folgende Seiten) erstellt, die dem Planer
als Orientierungshilfe dienen sollen und weitestgehend einzuhalten sind. Abweichungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die im Planungsprozess umgesetzten Vorgaben sind in ein Übersichtsraumbuch zu übertragen.
Hinweise zur Raumbezeichnung:
In den Planunterlagen (Zeichnungen) ist die vorgegebene Raumverwendung zwingend einzuhalten. Die Zusatzbezeichnungen (beispielsweise Nummerierung bei Gruppenräumen) kann in der nachfolgenden Zeile ergänzt werden.
Die Raumnummerierung ist bereits in der Leistungsphase 2 mit dem Sachgebiet Technisches Objektmanagement vorabzustimmen und in der Leistungsphase 3 bestätigen zu lassen.
Beispiel:
Raumnummer:
Raumverwendung:
Benennung:
Raumhöhe:
Fläche:
Umfang:
001
Gruppenraum
Nr. 1
RH: 3,00 m
A: 50,0 m²
U: 28,3 m
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
Gruppenraum
Nr. bei mehreren Gruppenräumen
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
Kindergarten: 2,5 m² pro Kind
Kinderkrippe: 3 m² pro Kind
5 m² pro Integrationskind
5 m² pro Integrationskind
Lage
EG oder OG
EG, direkter Gartenzugang
Nachhallzeit (T)
bei Raumvolumen < 300 m³: T ≤ 0,6 s (möglichst an Decke angebracht)
Fenster
Öffnungsart
Verdunklung
Sonstiges
Kipp-vor Drehfunktion, Drehfunktion abschließbar
nur bei Sonnenschutzverglasung
Sonnenschutz (außer auf Nordseite)
Türen
Größe
Glasausschnitt
Fingerklemmschutz
lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm
in Türblatt oder alternativ als Glasfeld neben der Tür
beidseitig
Wände
Oberfläche
Sonstiges
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Sichtverbindungen zu Flur und Sanitärraum (nur Krippe)
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R9
Linoleum
Heizung
Raumtemperatur
22 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper nach GUV)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Anschlüsse
300 lx
stufenweise schaltbare Deckenleuchten, nicht dimmbar
8 Steckdosen (teilweise als Doppelsteckdose), 1 Doppeldatendose
Wandtelefon nach Absprache
Sanitär
nicht vorhanden
Sonstiges
Ausstattung
kleinen Arbeitsplatz für Erzieher vorsehen (Nähe Datenanschlüssen)
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
Schlafraum
Nr. bei mehreren Schlafräumen
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
1,8 m² pro Kind, die Möblierung ist in der Vorplanung nachzuweisen.
Lage
ruhiger Bereich ohne Störeinflüsse (Lärm)
Nachhallzeit (T)
bei Raumvolumen < 300 m³: T ≤ 1,0 s (möglichst an Decke angebracht)
Fenster
Öffnungsart
Verdunklung
Sonstiges
Kipp-vor Drehfunktion, Drehfunktion abschließbar
zusätzlich innenliegende Verdunklung (KG 600)
Sonnenschutz (außer auf Nordseite)
Beachtung der Mindestluftwechselrate
Türen
Größe
Glasausschnitt
Fingerklemmschutz
lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm
in Tür
beidseitig
Wände
Oberfläche
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R9
Linoleum
Heizung
Raumtemperatur
18 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper nach GUV)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
300 lx
Decken- oder Wandleuchten, dimmbar
2 Doppelsteckdosen
Sanitär
nicht vorhanden
Sonstiges
Planung
Die Möblierung mit 15 Betten à 70 x 140 cm ist nachzuweisen.
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
gemäß CAD-Anlage
Projektraum
Benennung
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
nach Vorgabe Bauherr
Lage
nahe den Gruppenräumen (Kindergarten)
Nachhallzeit (T)
bei Raumvolumen < 300 m³: T ≤ 0,6 s (möglichst an Decke angebracht)
Fenster
Öffnungsart
Verdunklung
Sonstiges
Kipp-vor Drehfunktion, Drehfunktion abschließbar
nur bei Sonnenschutzverglasung
Sonnenschutz (außer auf Nordseite)
Türen
Größe
Glasausschnitt
Fingerklemmschutz
lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm
in Türblatt oder alternativ als Glasfeld neben der Tür
beidseitig
Wände
Oberfläche
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Fliesenspiegel hinter Ausgussbecken
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R9
Linoleum
Heizung
Raumtemperatur
20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper nach GUV)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
500 lx
stufenweise schaltbare Deckenleuchten
4 Doppelsteckdosen, 1 Doppeldatendose, 1 Herdanschlussdose
Sanitär
Objekte
Armaturen
Sonstiges
1 Ausgussbecken b = 55 bis 60 cm, Keramik/ Feuerton , weiß
Einhebelmischer verchromt, Auslauftemperatur ≤ 38°C
Papierhandtuchspender, Abfallkorb klein, nach Nutzerkonzept
Sonstiges
Kinderküche
Planung
Anschlüsse des v.g. Ausgussbecken sollten für Nachrüstung einer Kinderküche
möglich sein
Fliesenspiegel inkl. Anordnung der vorgegebenen Sanitärobjekte in LP 3
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
gemäß CAD-Anlage
Mehrzweckraum
Benennung
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
0,5 m² pro Kindergartenkind
Lage
angebunden an Foyer
Nachhallzeit (T)
bei Raumvolumen von ca. 500 m³: T ≤ 0,7 s (möglichst an Decke angebracht)
Fenster
Öffnungsart
Verdunklung
Sonstiges
Türen
Größe
Fingerklemmschutz
Sonstiges
Kipp-vor Drehfunktion, Drehfunktion abschließbar
nur bei Sonnenschutzverglasung
Sonnenschutz (außer auf Nordseite)
lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm (mit Glasausschnitt)
beidseitig
Faltwand als Verbindung zum Foyer mit Sporthallenbeschlägen, mit Prall- und
Schallschutz, ggf. mit integrierter Tür (mit Glasausschnitt)
Wände
Oberfläche
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R9
Linoleum mit Korkmentunterlage
Heizung
Raumtemperatur
20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper nach GUV)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
300 lx
ballwurfsichere Ausführung, dimmbar
4 Doppelsteckdosen, 1 Doppeldatendose
Sanitär
nicht vorhanden
Sonstiges
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
gemäß CAD-Anlage
Integrationsraum
Benennung
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
min. 10 m² (nach Vorgabe Bauherr)
Lage
Kindergartenbereich, ruhige Lage
Nachhallzeit
T ≤ 1,5 s (möglichst an Decke angebracht)
Fenster
Öffnungsart
Verdunklung
Sonstiges
Kipp-vor Drehfunktion, Drehfunktion abschließbar
zusätzlich innenliegende Verdunklung (KG 600)
Sonnenschutz (außer auf Nordseite)
Türen
Größe
Fingerklemmschutz
lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm
beidseitig
Wände
Oberfläche
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R9
Linoleum
Heizung
Raumtemperatur
20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper nach GUV)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
300 lx
Deckenleuchten
2 Doppelsteckdosen, ggf. eine Doppeldatendose
Sanitär
nicht vorhanden
Sonstiges
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
Sanitärraum
Nr. bei mehreren Sanitärräumen
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
Kindergarten:
min. 0,5 m² pro Kind
Lage
nahe den Gruppenräumen
Kinderkrippe:
min. 0,8 - 1 m² pro Kind
Fenster
Öffnungsart
Verdunklung
Sonstiges
Kipp-vor Drehfunktion, Drehfunktion abschließbar
keine
Sichtschutzfolien auf Außenfenster aufbringen
Türen
Größe
Glasausschnitt
Fingerklemmschutz
lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm bei rollstuhlgerechter Ausführung
in Türblatt
beidseitig
Wände
Oberfläche
Fliesen
Sonstiges
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Fliesenspiegel bis 1,6 – 1,65 m, möglichst geringer Fugenanteil (20 x 20 cm)
Spiegel über Waschbecken eingefliest oder aus VSG, Silikonfugen für Sanitär
Sichtverbindung (Glasausschnitt) zum Gruppenraum (nur Kinderkrippe)
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R10
Fliesen mit möglichst geringem Fugenanteil (min. 20 x 20 cm), Standardfliesen
Heizung
Raumtemperatur
24 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper nach GUV)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
200 lx
Deckenleuchten
Steckdosen in Feuchtraumausführung nach Bedarf
Lüftung
Grund-/ Bedarfslüftung Generell Fensterlüftung, mech. Lüftung mit / ohne WRG nach Bedarf
Sanitär
Objekte
Armaturen
Sonstiges
Kindergarten:
1 WB pro 6 Kinder, 1 WC pro 9 Kinder
ggf. Waschrinne lt. Konzept
mit Warm- und Kaltwasser
1 Sanitärraum mit bodengleicher Dusche für behindertes Kind siehe Punkt
Sonstiges*
Kinderkrippe:
1 WB/ WC pro 6 Kinder, 1 Duschwanne
(hmin. = 24 cm) mit Trennwand & Haltegriff
(30 cm) sowie Schlauch & Brause,
1 Fäkalspüle, 1 Handwaschbecken (Erzieher), Desinfektionsmittelspender,
1 Papierhandtuchspender mit C/Z-Falz,
Abfallkorb nach Nutzerkonzept
Einhebelmischer bzw. Duschthermostat verchromt, Auslauftemperatur ≤ 38°C
WCs kindgerecht z.T. mit Spüldrossel für WC Kind mit Spül-/ Stopp-Taste bzw.
Zweimengenspülung
WC-Sitze bruchfest ohne Deckel bzw. Sitzbacken lt. Hersteller nach Farbkonzept
Seifenspender frei befüllbar und leicht bedienbar (1 Spender pro 2 Waschbecken),
Papierrollenhalter (pro WC ein Stück), WC-Bürste (1 pro WC im Kiga-Bereich, Krippe 1 pro Sanitärraum),
wandbefestigte Hakenleisten für Handtücher (3 Sicherheitshaken und Zahnputzbecherhalter) – keine Rollwagen für Handtücher,
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Wickeltisch mit Anstelltreppe im Krippenbereich (Standardmaße beachten)
Sonstiges
Inst.-höhen Sanitärausstattung nach VDI 6000 Blatt 6 und nach Abstimmung mit
Nutzer, Schamwände zwischen WCs im Kindergartenbereich außer 1 für Rollstuhlfahrer, Errichtung einer geschlossenen WC-Kabine für Kinder, h = 1,20 m (10 cm
Bodenfreiheit)
Kinderkrippe mit „Baby-Toi“, ansonsten Hänge-WCs ohne „Löwenfüßchen“
* Barrierefreier WC-,
freie Bewegungsflächen von 150 x 150 cm vor dem WC und Waschbecken
Wasch- und Duschplatz WC:
in einem Sanitärraum
• Ausladung min. 65 cm, Sitzhöhe ca. 40 – 43 cm
im Kindergarten
• fester Haltegriff auf der nicht anfahrbaren Seite (Höhe OK 65 cm) mit WC-Papier-Halter und Spülfernauslösung (vorzugsweise als Funktaster)
• seitliche Stellfläche: min. 90 cm
Unterfahrbarer Waschtisch:
• Höhe OK 65 bis max. 70 cm, Ausladung 50 cm
• Unterfahrbreite: 90 cm
• Spiegel: h x b = min. 60 x 40 cm (Anordnung, ca. 10 cm über Waschtisch)
• Seifenspender möglichst oberhalb des Waschbeckens
Bodengleiche Dusche
• Lage: in seitlicher Stellfläche zum WC
Planung
• Möblierungsnachweis in LP 2 (für Sanitärobjekte und Wickeltisch/ Schrank)
• Fliesenspiegel inkl. Anordnung aller vorgegebenen Sanitärobjekte in LP 3
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
WC-D, WC-H
Info: Erziehertoiletten
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
gemäß Vorgabe Bauherr unter Beachtung der Sanitärraummindestabstandflächen
Lage
nahe den Gruppenräumen
Fenster
Öffnungsart
Verdunklung
Sonstiges
Dreh-Kipp-Fenster
keine
Sichtschutzfolien auf Fenster aufbringen
Türen
Größe
Fingerklemmschutz
Standardmaße verwenden, lichte Breite min. 75 cm
ggf. außen, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben
Wände
Oberfläche
Fliesen
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Fliesenspiegel bis 1,6 – 1,65 m, möglichst geringer Fugenanteil (20 x 20 cm)
Spiegel über Waschbecken eingefliest oder aus VSG, Silikonfugen für Sanitär
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R10
Fliesen mit möglichst geringem Fugenanteil (min. 20 x 20 cm), Standardfliesen
Heizung
Raumtemperatur
18 °C, ohne bzw. Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
200 lx
Deckenleuchten
Steckdosen in Feuchtraumausführung nach Bedarf
Lüftung
Lüftungsgerät
Sanitär
Objekte
Armaturen
Sonstiges
Sonstiges
räuml. Anforderungen
Planung
Generell Fensterlüftung, mech. Lüftung mit / ohne WRG nach Bedarf bzw.
Abluft über Einzelraumlüfter mit Nachlauf bei fensterlosen Räumen
1 Handwaschbecken b = 55 - 60 cm, im WC-D 1-2 WCs , im WC-H 1 WC und evtl.
1 Urinal (mit selbsttätiger Wasserspülung) wandhängend weiß
WT - Selbstschlussarmatur verchromt, Kaltwasser, 7 sec. Laufzeit
WCs 4,5 Liter mit Spül-/ Stopp-Taste
WC-Sitz mit Deckel bruchfest mit Edelstahlscharnieren
Seifenspender frei befüllbar, Papierhandtuchspender mit C/Z-Falz nach Nutzerkonzept, Abfallkorb klein, Hygienebehälter in WC-D, Mehrrollenhalter, alles in Farbe
weiß
raumhohe Trennwand zwischen WC und Waschbecken mit abschließbarer WCTür
Fliesenspiegel inkl. Anordnung aller vorgegebenen Sanitärobjekte in LP 3
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
gemäß CAD-Anlage
WC-Beh.
Benennung
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
6 m²
Lage
nahe am Eingangsbereich
Tür muss nach außen aufschlagen, darf jedoch nicht in den Flur zum Küchenbereich
münden/ Trennung zum Wirtschaftsbereich zwingend notwendig
Fenster
Öffnungsart
Verdunklung
Sonstiges
Dreh-Kipp-Fenster
keine
Sichtschutzfolien auf Fenster aufbringen
Türen
Größe
Fingerklemmschutz
lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm
ggf. außen, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben
Wände
Oberfläche
Fliesen
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Fliesenspiegel bis 1,60 – 1,65 m, möglichst geringer Fugenanteil (20 x 20 cm)
eingefliester Spiegel hochkant min. 40 x 100 cm (Platz für Seifenspender über
Waschtisch neben Spiegel), Unterkante 5 – 10 cm über Waschtisch
Fliesenspiegel einschl. Wandabwicklung M 1:20 ist zu erstellen.
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R10
Fliesen mit möglichst geringem Fugenanteil (min. 20 x 20 cm), Standardfliesen
Heizung
Raumtemperatur
24 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
200 lx
Deckenleuchten
1 Doppelsteckdose, Lage in Waschbeckennähe, Feuchtraumausführung
Lüftung
Lüftungsgerät
bei fensterlosen Räumen
Sanitär - Vorlage der Ausführungsplanung einschl. Wandabwicklung beim Gesundheitsamt (Hr. Kellert)
zwecks Prüfung und Bestätigung
Objekte
1 beh.-gerechter Waschtisch Tiefe min. 55 cm (unterfahrbar), Höhe OK 80 cm
1 behindertengerechtes WC Tiefe min. 70 cm, Höhe OK Sitz 48 cm
Armaturen
WT-Einhebelmischer mit langem Hebel mit Kalt-/ Warmwasser max. 45°C
Sonstiges
WC Sitz ohne Deckel bruchfest mit Edelstahlscharnieren, weiß
Stützklappgriffkombination (weiß) mit Rückenstütze (schwarz), Stützklappgriffe beidseitig mit Spülfernauslösung und Papierrollenhaltern, Höhe OK 76 cm, Länge 85 cm
Seifenspender mit Bedienung von unten (frei befüllbar) - UK 90 cm, Papierhandtuchspender mit C/Z-Falz - UK 95 cm nach Nutzerkonzept, darunter flacher Abfallkorb,
Hygienebehälter mit Beutelspender neben WC-Becken (lichter Abstand 30 cm), ergonomische Bürstengarnitur, 2 x Wandhaken in einer Höhe von 90 und 130 cm
bei dezentraler WWB: Durchlauferhitzer min. 5,7 kW z.B. im Vorwand mit Revitür
zwei Notrufzugschalter (rechts und links vom WC-Becken, wandhängend),
optische und akustische Anzeige des Notrufes außen über der Tür, bestenfalls mit
Aufschaltung auf das Haustelefon,
Bewegungsflächen und sonstige Ausstattungsdetails gemäß DIN 18040-1
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
WC
Außen-WC für Kinder
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
so groß wie nötig
Lage
angrenzend an Freispielfläche (kurze Wege, Verringerung der Verschmutzung im
Gebäude)
Fenster
Öffnungsart
Verdunklung
Sonstiges
Dreh-Kipp-Fenster
keine
Sichtschutzfolien auf Fenster aufbringen
Türen
Größe
Fingerklemmschutz
Standardmaße verwenden
beidseitig
Wände
Oberfläche
Fliesen
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Fliesenspiegel bis 1,6 – 1,65 m, möglichst geringer Fugenanteil (20 x 20 cm)
Spiegel über Waschbecken eingefliest oder aus VSG, Silikonfugen für Sanitär
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R10
Fliesen mit möglichst geringem Fugenanteil (min. 20 x 20 cm), Standardfliesen
Heizung
Raumtemperatur
Frostfrei, Elektroheizkörper mit Frostschutzschaltung (T max. 55°C)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
200 lx
Deckenleuchten, ggf. natürliche Beleuchtung
Steckdosen in Feuchtraumausführung nach Bedarf
Lüftung
Lüftungsgerät
Natürliche Lüftung
Sanitär
Objekte
Armaturen
Sonstiges
1 Handwaschbecken Keramik b = 55 cm, h = 55 cm
1 WC, h = 35 cm
Standventil Kaltwasser, verchromt
WC kindgerecht mit Spül-/ Stopp-Taste, weiß
WC-Sitz bruchfest ohne Deckel weiß
Seifenspender frei befüllbar und leicht bedienbar, Papierrollenhalter, Abfallkorb
klein nach Nutzerkonzept, Papierhandtuchspender mit C/Z-Falz
Sonstiges
Installationshöhen Sanitärausstattung nach VDI 6000 Blatt 6
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
Küche
Ausgabeküche
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
Bei einer Kapazität von 100 Kindern ist die Küche mit einer Mindestgröße von 25m²
vorzusehen.
Lage
Erdgeschoss, zentral
Fenster
Öffnungsart
Sonnenschutz
Sonstiges
Türen
Größe
Material
Fingerklemmschutz
Wände
Oberfläche
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
Sonstiges
Heizung
Raumtemperatur
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
Sonstiges
Lüftung
Absaugschwerpunkte
Regelungstechnik
Sanitär
Anschlüsse
Dreh-Kipp-Fenster
falls notwendig
Insektenschutzgitter vor öffenbaren Fenstern
Standardmaße verwenden, lichte Durchgangsbreite min. 100 x 205 cm,
schwellenlos und dicht
glatt, leicht zu reinigen und zu desinfizieren, feuchtraumbeständig mit Trittschutzblech (Rammschutz)
beidseitig, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben, wischfest
Fliesenspiegel min. 2 m bzw. bis zu OK des Mobiliars (Hängeschränke), bei Neubauten raumhoch
möglichst geringer Fugenanteil (Fliesengröße min. 20 x 20 cm)
10 cm Wischsockel, Sockelfliese als Hohlkehlenfliese (kurze Seite an der Wand)
schimmelhemmende Verfugung
ab R10 (Abstimmung mit UKS, da abhängig von Anzahl der Portionen)
Fliesen mit möglichst geringem Fugenanteil (min. 20 x 20 cm), Standardfliesen
Bodeneinlauf inkl. Geruchsverschluss mit Edelstahl-Gitterrost min. 15 x 15 cm (küchengeeignet) nach Abstimmung mit Küchenplaner
Gefälleausbildung 1 – 1,5 % raumflächig (s. Merkblatt vom VLA)
20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Hygieneheizkörper)
500 lx
Deckenleuchten, ggf. Wandleuchten über Arbeitsflächen,
geschlossen und abwaschbar
6 Doppelsteckdosen (230 V), 2 Herdanschlussdosen (400 V), etc. - gemäß Küchenplanung, alles in Feuchtraumausführung
eigene Unterverteilung - nicht im Koch-/ Feuchtbereich, vorzugsweise im Küchenlager, Flur oder Zugangsbereich, elektr. Anschluss für Küchenhauben u. Geräte nach
Küchenplanung
Prüfen Notwendigkeit VDI 2052, Einhaltung ASR 3.6
über Herd/ Hockerkocher / Kombidämpfer bzw. Spülmaschine Abluft nach Erfordernis in Bereichen von starkem Wärmeanfall/ bei Cook & Chill-Verfahren ist die
VDI2052 anzuwenden
Schaltbares Tableau in Edelstahl im Eingangsbereich der Küche mit einfacher Bedienung (3 Schaltstufen: aus – automatisch - 100 %)
Wasser/ Abwasseranschlüsse (warm/ kalt) inkl. Einhebelmischer (verchromt) nach
Küchenplanung
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Sonstiges
Küchenplaner
Becken
Servierwagen
Ausstattung
Sonstiges
Fettabscheider
Behörde
auf beiden Längsseiten des Raumes jeweils Spülenanschluss
bei dezentraler WWB: min. 80 Liter Speicher 400 V mit Schnellaufheizung
2 Spülbecken, 1 Ausgussbecken-/ Waschbeckenkombination in Edelstahl
Abstellmöglichkeiten einplanen, falls diese Fläche nicht in die Ausgabeküche integriert werden kann, ist ein geeigneter Platz vorzusehen (1 m² pro Servierwagen)
Seifenspender frei befüllbar, Papierhandtuchspender mit C/Z-Falz, Abfallkorb, Desinfektionsmittelspender aus Edelstahl nach Nutzerkonzept
Notwendigkeit über Entwässerungsgesuch/ Normung prüfen
Abstimmung mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt, Abt. Straßenverwaltung, SG Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie mit dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt (Lebensmittelüberwachung)
Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
Spülraum
Spülbereich
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
Es wird eine räumliche Trennung von Küche und Spülbereich bevorzugt. Bei einer
räumlichen Trennung ist von einer Raumgröße 7,5m² bis 10,0m² auszugehen.
Lage
unmittelbarer Zugang zur Küche
kann entfallen, wenn Trennung in Küche zwischen Zubereitung und Spülen gewährleistet wird (linke und rechte Raumseite ausreichend - Schwarz-Weiß-Trennung)
Fenster
wie Küche
Türen
wie Küche
Wände
wie Küche
Boden
wie Küche
Heizung
Heizung
Raumtemperatur
20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Hygieneheizkörper)
Elektroinstallation
Elektroinstallation
Lichtstärke
500 lx
Leuchten
Deckenleuchten, ggf. über Arbeitsfläche Wandleuchten
geschlossen und abwaschbar
Steckdosen
Feuchtraumausführung, Anschlüsse für Geschirrspüler (400 V) lt. Küchenplanung
Lüftung
wie Küche
Sanitär
wie Küche
Geschirrspüler
mit Wrasenabzug über Auslauftisch, Dimensionierung durch Küchenplaner
Kaltwasseranschluss mit integrierter WW-Aufbereitung
Sonstiges
Ausstattung
Dosiereinrichtung für Reinigungsmittel mit Schlauchlänge bis zur Küche
Putzmittel-Schrank
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
Seite 39 von 60
Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
Lager
Lebensmittellager
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
10 m²
Lage
direkt an Küche angeschlossen
Fenster
Sonstiges
wie Küche
keine direkte Sonneneinstrahlung (Verdunklung falls notwendig)
Türen
wie Küche
Wände
wie Küche
Boden
Sonstiges
wie Küche
ohne Gefälle und Bodeneinlauf, R10
Heizung
Raumtemperatur
15 °C, ohne Heizung wenn Raum innen liegend
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
Lüftung
Auslegung
Sanitär
Sonstiges
Küchenplaner
200 lx
Deckenleuchte, geschlossen und abwaschbar
min. 1 Doppelsteckdose, gemäß Küchenplanung Vorrüstung für Tiefkühlkostanbieter, Feuchtraumausführung
bei fensterlosen Räumen bzw. Prüfung Notwendigkeit bei inneren Lasten (TKSchränke)
Einhaltung der ASR 3.6
nicht erforderlich
Hygienepalette einplanen
Kühlschränke mit höchster Effizienzklasse und „stiller Kühlung“ sind zu bevorzugen
Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
Servierwagen
Extraraum nur, falls nicht in Küche untergebracht
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
je 1 m² pro Servierwagen (mit „Leiserollen“)
Lage
nahe der Küche
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
Seite 40 von 60
Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
WC-Personal
Waschraum
Info: nur für Küchenpersonal
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
gemäß Vorgabe Bauherr
Lage
nahe der Ausgabeküche
Fenster
Öffnungsart
Verdunklung
Sonstiges
Dreh-Kipp-Fenster
keine
Sichtschutzfolien auf Fenster aufbringen
Türen
Größe
Fingerklemmschutz
Standardmaße verwenden
ggf. außen, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben
Wände
Oberfläche
Fliesen
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Fliesenspiegel bis 1,6 – 1,65 m, möglichst geringer Fugenanteil (20 x 20 cm)
Spiegel über Waschbecken eingefliest oder aus VSG, Silikonfugen für Sanitär
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R10
Fliesen mit möglichst geringem Fugenanteil (min. 20 x 20 cm), Standardfliesen
Heizung
Raumtemperatur
18 °C, ohne bzw. Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
200 lx
Deckenleuchten
Steckdosen in Feuchtraumausführung nach Bedarf
Lüftung
Lüftungsgerät
Sanitär
Objekte
Armaturen
Sonstiges
Sonstiges
räuml. Anforderungen
generell Fensterlüftung, mech. Lüftung mit/ ohne WRG nach Bedarf bzw.
Abluft über Einzelraumlüfter mit Nachlauf bei fensterlosen Räumen
1 Handwaschbecken Keramik weiß, b = 55 - 60 cm, 1 WC wandhängend weiß
Einhebelmischer verchromt mit Kalt - / Warmwasser max. 45°C
WC 4,5 Liter mit Spül-/ Stopp-Taste,
WC-Sitz mit Deckel bruchfest mit Edelstahlscharnieren
Seifenspender frei befüllbar, Papierhandtuchspender mit C/Z-Falz nach Nutzerkonzept, Abfallkorb klein, Hygienebehälter, Mehrrollenhalter, alles in Farbe weiß
raumhohe Trennwand zwischen WC und Waschbecken m. abschließbarer WC-Tür
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
Umkleide-Personal
Info: nur für Küchenpersonal
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
gemäß Vorgabe Bauherr
Lage
nahe WC/ Waschraum (Küchenpersonal)
Fenster
Öffnungsart
Verdunklung
Sonstiges
Dreh-Kipp-Fenster
keine
Sichtschutzfolien auf Fenster aufbringen
Türen
Größe
Fingerklemmschutz
Standardmaße verwenden, lichte Breite min. 75 cm
ggf. außen, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben
Wände
Oberfläche
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R9
Linoleum
Heizung
Raumtemperatur
20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
200 lx
Deckenleuchte
2 Doppelsteckdosen
Lüftung
Lüftungsgerät
bei fensterlosen Räumen
Sanitär
nicht vorhanden
Sonstiges
räuml. Anforderungen
räumliche Einplanung eines Doppelspindes pro Küchenmitarbeiter mit SchwarzWeiß-Trennung sowie einer Sitzmöglichkeit
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
Leitung
Kita-Leitung
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
min. 12 m²
Lage
nahe Foyer/ Eingangsbereich (gut erreichbar für Eltern und Gäste)
Nachhallzeit (T)
T ≤ 0,8 s (möglichst an Decke angebracht)
Fenster
Öffnungsart
Sonstiges
Dreh-Kipp-Fenster
Sonnenschutz (falls notwendig)
Türen
Größe
Fingerklemmschutz
lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm
beidseitig
Wände
Oberfläche
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R9
Linoleum
Heizung
Raumtemperatur
20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
500 lx
Deckenleuchten
3 Doppelsteckdosen, 1 Doppeldatendose, 2 analoge TK-Nebenstellenanschlüsse
Sanitär
nicht vorhanden
Sonstiges
Ausstattung
Mobiliar
Planung
Verbandskasten nach DIN 13157, wandbefestigt
evtl. Kontroll- und Fernbediengeräte der TGA
Möglichkeit zur kurzfristigen Unterbringung erkrankter Kinder
• Schreibtisch nach DIN (mit PC-Fläche) mit Winkel-Eckkombination mit 2 -3 Besucherplätzen
• Rollkasten
• Bürostuhl und 3 Stühle
• Schranksysteme ca. 3 m Länge:
◦ Flachstrecke verschließbar min. 1,6 m Länge
◦ Kleiderschrank min. 0,8 m Breite
◦ 2 Hochschränke verschließbar
◦ Ablage-/Standfläche für Kombi-Drucker/Fax etc.
Möblierungsnachweis in LP 2
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
gemäß CAD-Anlage
Personalraum
Benennung
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
1,25 m² pro Mitarbeiter (außer Küchenpersonal)
Lage
nicht relevant
Nachhallzeit (T)
T ≤ 0,8 s (möglichst an Decke angebracht)
Fenster
Öffnungsart
Sonstiges
Dreh-Kipp-Fenster
Sonnenschutz (falls notwendig)
Türen
Größe
Fingerklemmschutz
lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm
ggf. außen, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben
Wände
Oberfläche
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R9
Linoleum
Heizung
Raumtemperatur
20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
300 lx
Deckenleuchten
3 Doppelsteckdosen, 1 Doppeldatendose
Sanitär
Objekte
Sonstiges
Ausstattung
Anschlüsse für Teeküche und ggf. Geschirrspüler vorrüsten ,
Lieferung und Montage Warmwasserbereiter und Küchenarmatur verchromt
kleine Teeküche
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
Umkleide-D, Umkleide-H
Info: für Erzieher
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
gemäß Vorgabe Bauherr
Lage
nahe WC-D/ WC-H
Fenster
Öffnungsart
Verdunklung
Sonstiges
Dreh-Kipp-Fenster
keine
Sichtschutzfolien auf Fenster aufbringen
Türen
Größe
Fingerklemmschutz
Standardmaße verwenden
ggf. außen, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben
Wände
Oberfläche
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R9
Linoleum
Heizung
Raumtemperatur
20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
200 lx
Deckenleuchten
jeweils 2 Doppelsteckdosen in Feuchtraumausführung
Lüftung
Lüftungsgerät
bei fensterlosen Räumen bzw. nach Lüftungskonzept
Sanitär
nicht vorhanden
Sonstiges
Ausstattung
pro Erzieher ein Spind
Sitzmöglichkeiten
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
HM Werkstatt
Hausmeister
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
12 m²
Lage
im Erdgeschoss, mit eigenem Ausgang (oder direkt angrenzendem Ausgang)
Fenster
Öffnungsart
Dreh-Kipp-Fenster
Türen
Größe
Fingerklemmschutz
Sonstiges
Standardmaße verwenden
beidseitig
Sonnenschutz (falls notwendig)
Wände
Oberfläche
Fliesen
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Fliesenspiegel an WT ca. 2 m hoch, möglichst geringer Fugenanteil (20 x 20 cm)
Spiegel über Waschbecken eingefliest oder aus VSG, Silikonfugen für Sanitär
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R10
Linoleum, Fliesen oder Anstrich auf Estrich
Heizung
Raumtemperatur
18 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
Sonstiges
Sanitär
Objekte
Armaturen
Sonstiges
Sonstiges
Ausstattung
Mobiliar
300 lx
Deckenleuchten
min. 2 Doppelsteckdosen, 1 CEE-Steckdose (16 A) jeweils alles in Feuchtraumausführung, 1 Datendose
TK-Nebenstellenanschluss
1 Handwaschbecken Keramik b = 60 cm
Einhebelmischer verchromt mit Kalt-/ Warmwasser T max. 45°C
Seifenspender frei befüllbar, Papierhandtuchspender mit C/Z-Falz,
Abfallkorb nach Nutzerkonzept
Die Flächen für die Unterbringung des Mobiliars für die Hausmeisterwerkstatt sind
entsprechend zu planen, die Beschaffung erfolgt separat.
Es ist durch den Bauherrn festzulegen, ob die Hausmeisterwerkstatt als Hauptoder Nebenwerkstatt dient, da ein Hausmeister mehrere Objekte betreut.
Hauptwerkstatt:
Nebenwerkstatt:
• Schreibtisch
• Kleiderständer
• Bürodrehstuhl
• Thekenschrank
• Rollcontainer
• Aufsatzschrank
• Schrank (kombiniert Akten-/ Gar• Werkbank
derobenschrank)
• Thekenschrank
• Aufsatzschrank
• Werkbank
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
Besprechungsraum
Raum für Eltern- und Familienarbeit
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
gemäß Vorgabe Bauherr
Lage
nicht relevant
Nachhallzeit (T)
T ≤ 0,8 s (möglichst an Decke angebracht)
Fenster
Öffnungsart
Dreh-Kipp-Fenster
Türen
Größe
Fingerklemmschutz
Sonstiges
lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm
ggf. außen, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben
Sonnenschutz (falls notwendig)
Wände
Oberfläche
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R9
Linoleum
Heizung
Raumtemperatur
20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
300 lx
Deckenleuchten
3 Doppelsteckdosen, 1 Doppeldatendose
Sanitär
nicht vorhanden
Sonstiges
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
Garderobe
Info: für Kinder
Nr. bei mehreren Garderoben
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
Kindergarten: 0,6 m² pro Kind
Kinderkrippe: 0,8 m² pro Kind
Lage
nahe Gruppenräumen, ggf. offen zu Fluren, jedoch außerhalb der Rettungswege
Fenster
Öffnungsart
Sonstiges
Kipp-vor Drehfunktion, Drehfunktion abschließbar
Sonnenschutz (falls notwendig)
Türen (falls geschlossener Raum)
Größe
lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm
Glasausschnitt
in Türblatt oder alternativ als Glasfeld neben der Tür
Fingerklemmschutz
beidseitig
Wände
Oberfläche
Sonstiges
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Schutzanstrich, farblos, matt, Sockel bis 1,25 m Höhe
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R9
Linoleum
Heizung
Raumtemperatur
20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
200 lx
Deckenleuchten
1 Steckdose
Lüftung
Lüftungsgerät
bei fensterlosen Räumen
Sanitär
nicht vorhanden
Sonstiges
Ausstattung
Individuelle Garderobenmöbel (siehe Pkt. 6)
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
Lager
Info: jeweils pro Bereich
Nr. bei mehreren Lagerräumen
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
10 m² in Kinderkrippe, 10 m² in Kindergarten, nach Möglichkeit etwas größer
Lage
nahe Gruppenräumen
Fenster
Öffnungsart
Dreh-Kipp-Fenster
Türen
Größe
Fingerklemmschutz
Standardmaße verwenden
ggf. außen, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben
Wände
Oberfläche
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R9
Linoleum
Heizung
Raumtemperatur
15 °C , evtl. ohne Heizung bei innen liegenden Räumen
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
100 lx
Deckenleuchten
1 Steckdose in Feuchtraumausführung
Lüftung
Lüftungsgerät
bei fensterlosen Räumen bzw. nach Lüftungskonzept
Sanitär
nicht vorhanden
Sonstiges
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
Seite 49 von 60
Raumnummer
Raumverwendung
gemäß CAD-Anlage
Kinderwagenraum
Benennung
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
0,66 m² x Anzahl der Krippenkinder
Lage
Eingangsbereich, mit schwellenlosem Zugang über den Haupteingang zur Vermeidung einer zusätzlichen Außentürsteuerung, möglichst Anschluss an Sauberlaufzone
Fenster
Öffnungsart
Dreh-Kipp-Fenster
Türen
Größe
Glasausschnitt
Fingerklemmschutz
lichte Durchgangsmaße: min. 100 x 205 cm
in Türblatt
beidseitig
Wände
Oberfläche
Sonstiges
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Schutzanstrich, farblos, matt, Sockel bis 1,25 m Höhe
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R9
Fliesen mit geringem Fugenanteil oder Anstrich auf Estrich
Heizung
Raumtemperatur
15 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
100 lx
Deckenleuchten
1 Steckdose in Feuchtraumausführung
Lüftung
Lüftungsgerät
bei fensterlosen Räumen bzw. nach Lüftungskonzept (ggf. Feuchteabfuhr)
Sanitär
nicht vorhanden
Sonstiges
ca. 25 cm Sockelleisten zum Wandschutz (Räder der Kinderwagen)
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
Reinigungsraum
Putzmittel
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
5 m²
Lage
1 pro Geschoss, jeweils mit Wasserentnahmestelle
Fenster
Öffnungsart
Dreh-Kipp-Fenster
Türen
Größe
Fingerklemmschutz
Standardmaße verwenden
ggf. außen, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben
Wände
Oberfläche
Sonstiges
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Fliesenspiegel hinter Ausgussbecken als Schutz vor Spritzwasser
Schutzanstrich, farblos, matt, Sockel bis 1,25 m Höhe
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R9
Linoleum
Heizung
Raumtemperatur
15 °C
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
200 lx
Deckenleuchten
1 Doppelsteckdose in Feuchtraumausführung
Lüftung
Lüftungsgerät
bei fensterlosen Räumen bzw. nach Lüftungskonzept
Sanitär
Objekte
Armaturen
Sonstiges
1 Ausgussbecken aus PP oder Keramik mit Auflagerost b = 55 – 60 cm
Einhebelwandarmatur mit Kalt-/ Warmwasser T max. 45°C
Bei dezentraler WWB: Einsatz 11 KW Durchlauferhitzer oder 10 L Übertischgerät,
mit C/Z-Falz, Seifenspender frei befüllbar
Sonstiges
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
Seite 51 von 60
Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
Waschküche
Raum für saubere Wäsche
Raum für Schmutzwäsche
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
jeweils 5 m²
Lage
nicht relevant
Fenster
Öffnungsart
Dreh-Kipp-Fenster
Türen
Größe
Fingerklemmschutz
Standardmaße verwenden
ggf. außen, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben
Wände
Oberfläche
Sonstiges
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Schutzanstrich, farblos, matt, Sockel bis 1,25 m Höhe
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R9
Linoleum
Heizung
Raumtemperatur
15 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
Lüftung
Lüftungsgerät
Sanitär
Objekte
Sonstiges
Planung
200 lx
Deckenleuchten in Feuchtraumausführung
Jeweils Doppelsteckdosen in Feuchtraumausführung entsprechend der vorgesehenen Maschinen und Geräte (Waschmaschinen/ Trockner etc.)
bei fensterlosen Räumen bzw. nach Lüftungskonzept (ggf. Feuchteabfuhr)
1 Waschbecken b = 60 cm im Raum für Schmutzwäsche mit Einhebelmischer für
Kalt-/ Warmwasser Tmax. = 45°C
Anschlüsse für 1 – 2 Waschmaschinen je nach Nutzerkonzept (in LP 2 abstimmen)
Bodeneinlauf mit Rost aus PE oder Edelstahl 15 x 15 cm
kein Transport der Schmutzwäsche durch Funktions- und Vorratsräume
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
Seite 52 von 60
Raumnummer
Raumverwendung
gemäß CAD-Anlage
Windfang
Benennung
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
Der Windfang muss so bemessen werden, dass für Rollstuhlfahrer eine freie Bewegungsfläche von min. 150 x 150 cm zum Öffnen der inneren Windfangtür besteht.
Lage
Eingangsbereich
Fenster
Öffnungsart
Türen
Größe
Fingerklemmschutz
Sonstiges
Wände
Oberfläche
Sonstiges
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
Sonstiges
keine
lichte Durchgangsbreite min. 100 x 205 cm (je nach Brandschutzkonzept)
beidseitig
Stahlrahmen- oder Aluminium-Glas-Konstruktion
Öffnung mit Pincode von außen und Klinke in 1,60 m Höhe von innen (Kindergarten-Lösung, siehe Anlage 2)
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Schutzanstrich, farblos, matt, Sockel bis 1,25 m Höhe
R9
Linoleum
Sauberlaufzone im Türbereich, Größe min. 1,50 m x 1,50 m (6-8 Schritte)
als eingelassener Fußabstreifer (zur Reinigung herausnehmbar)
Heizung
Raumtemperatur
10 °C, Fußbodenheizung oder Heizkörper (Sauberlaufmatte beachten)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
100 lx
Deckenleuchten
1 Steckdose
Sanitär
nicht vorhanden
Sonstiges
Eingangstür
außen: eingelassener Gitterrost als Fußabstreifer, Abstände max. 10 x 30 mm
herausnehmbar (oder mit Entwässerung) zur besseren Reinigung
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
Seite 53 von 60
Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
Foyer
kreativ genutzt
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
30 m²
Lage
Eingangsbereich, direkte Verbindung zu Mehrzweckraum
Nachhallzeit (T)
T ≤ 1,5 s (möglichst an Decke angebracht)
Fenster
Öffnungsart
Sonstiges
Kipp-vor Drehfunktion, Drehfunktion abschließbar
Sonnenschutz (falls notwendig)
Türen
Größe
Glasausschnitt
Fingerklemmschutz
je nach Planung, lichte Durchgangsbreite min. 90 x 205 cm
in Türblatt oder alternativ als Glasfeld neben der Tür
beidseitig
Wände
Oberfläche
Sonstiges
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Schutzanstrich, farblos, matt, Sockel bis 1,25 m Höhe
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R9
Linoleum
Heizung
Raumtemperatur
18 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
100 lx
Deckenleuchten, stufenweise schaltbar, nach Möglichkeit keine frei hängenden
Leuchten
nach Absprache
Sanitär
nicht vorhanden
Sonstiges
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
Seite 54 von 60
Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
Flur
EG, OG, ...
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
so gering wie möglich
Nachhallzeit (T)
T ≤ 1,5 s (möglichst an Decke angebracht)
Fenster
Öffnungsart
Kipp-vor Drehfunktion, Drehfunktion abschließbar
Türen
Größe
Fingerklemmschutz
je nach Planung, lichte Durchgangsbreite min. 90 x 205 cm
beidseitig
Wände
Oberfläche
Sonstiges
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Schutzanstrich, farblos, matt, Sockel bis 1,25 m Höhe
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R9
Linoleum
Heizung
Raumtemperatur
18 °C, Beheizung über Anbindeleitungen der Fußbodenheizung (ggf. Heizkörper)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
100 lx
Deckenleuchten, stufenweise schaltbar
nach Absprache
Sanitär
nicht vorhanden
Sonstiges
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
Treppe
notwendiges Treppenhaus
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
so gering wie möglich
Nachhallzeit (T)
T ≤ 1,5 s (möglichst an Decke angebracht)
Fenster
Öffnungsart
Kipp-vor Drehfunktion, Drehfunktion abschließbar
Türen
Größe
Fingerklemmschutz
je nach Planung, lichte Durchgangsbreite min. 90 x 205 cm
beidseitig
Wände
Oberfläche
Sonstiges
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Schutzanstrich, farblos, matt, Sockel bis 1,25 m Höhe
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R9
Linoleum
Heizung
Raumtemperatur
15 °C, möglichst ohne Heizung (ggf. Heizkörper)
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
150 lx (20 cm ober Stufenoberfläche)
Deckenleuchten, ggf. stufenweise schaltbar
nach Absprache
Sanitär
nicht vorhanden
Sonstiges
Einhaltung der Vorschriften der Unfallkasse Sachsen und zur barrierefreien Gestaltung (siehe Systemskizze unter Punkt 3.7)
keine verglasten/verzierten Geländer
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Raumnummer
Raumverwendung
Benennung
gemäß CAD-Anlage
Hausanschlussraum
Technischer Betriebsraum
Installationsraum
z.B.Heizungsraum
z.B. Batterieraum
Allgemeine Anforderungen
Mindestgröße
so gering wie möglich
unter Einhaltung der Mindestbewegungsflächen, der Öffnungsmaße technischer
Aggregate und der Ein-/ Ausbringmaße von haustechnischen Komponenten
Fenster
Öffnungsart
Türen
Größe
Dreh-Kipp-Fenster
Anpassung an Transportmaße haustechnischer Komponenten (z.B.
Warmwasserspeicher, Kessel)
Wände
Oberfläche
Sonstiges
robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche
Schutzanstrich, farblos, matt, Sockel bis 1,25 m Höhe
Boden
Rutschfestigkeit
Bodenbelag
R9
Fliesen oder Anstrich auf Estrich
Heizung
Raumtemperatur
15 °C, ohne – max. Frostschutz bzw. Batterieraumtemperatur (20°C) beachten
Elektroinstallation
Lichtstärke
Leuchten
Steckdosen
200 lx
Deckenleuchten in Feuchtraumausführung
2 x 230 V, Datendoppeldose, Datendose für evtl. DDC-Übertragung
Lüftung
Lüftungsgerät
gemäß TGA-Planungskonzept, Batterieraum mit Lüftung ins Freie,
innen liegende Räume lüften und ggf. thermische Lasten abführen.
Sanitär
Nachspeiseeinrichtung für die Heizungsanlage nach VDI 2035,
Bodeneinlauf (rückstausicher) für die Entleerung der Heizungsanlage und z.B. die
Entwässerung des Rückspülfilters
Sonstiges
Vgl. u.a. Abschn. 6 SächsBO, SächsFeuVO, SächsEltBauR
Keine Heizungs-/ Sanitärverrohrungen in ELT-Räumen
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Anlage 1 a – Systemskizze Musterküche für 165 Kinder, Variante 1
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Anlage 1 b – Systemskizze Musterküche für 165 Kinder, Variante 2
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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Anlage 2 – Systemskizzen „Kindergarten-Lösung“
Türinnenseite:
Klinke, h = 1,60 m*
Diese Lösung ist nur zulässig, wenn die
Haupteingangstür gemäß Brandschutzkonzept nicht als Fluchtweg
dient. Ansonsten ist in
der Regel ein zugelassenes elektrisches Notausgangssystem zu planen.
Türöffner (h = 1,60 m) in
Verbindung mit Notfalltaster (h = 1,05 m)
* In der Brandschutzordnung ist schriftlich festzuhalten, dass während der Öffnungszeiten der Kita
die Eingangstür nicht zu verschließen ist. Eine Panikverriegelung ist nicht notwendig, wenn organisatorisch gewährleistet wird, dass die Tür während der Nutzungszeit unverschlossen bleibt.
Anlage 3 – Systemskizze Zaun
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
Stand: 14.09.2017
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