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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1041646.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
16.02.15, 12:00
Aktualisiert
19.07.18, 13:35

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-DS-01069 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig Teil A: Kindertagesstätten Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 31.01.2018 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Der Stadtrat nimmt die Vorgaben zu den baulichen Standards für Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: wenn ja, X nein Finanzielle Auswirkungen Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein 2/3 ja, Sachverhalt: Die Stadt Leipzig hat sich zum Ziel gesetzt, Planungsvorgaben für öffentliche Gebäude zu entwickeln, die Planern als Grundlage für Ihren Entwurf dienen sollen. Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit stehen an vorderster Stelle. Ein wichtiges Ziel ist die Optimierung der Bewirtschaftungskosten. Die festgelegten baulichen Standards dienen der Stadt als Instrument zur Qualitäts- und Kostensicherung bei Eigenbau und fremdfinanzierten Einrichtungen. Im ersten Teil werden die baulichen Standards für Kindertageseinrichtungen definiert. Dabei ersetzen die Vorgaben zu den baulichen und räumlichen Standards keine baurechtlichen oder anderweitigen gesetzlichen Vorgaben/ Normen. Anlagen: • Anlage: Beschlussvorlage_Textteil • Anlage 1: Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig – Teil A Kindertageseinrichtungen 3/3 BESCHLUSSVORLAGE Bestätigung der Standards als Vertragsbestandteil für Baumaßnahmen an Kindertagesstätten Inhalt: Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig Teil A: Kindertagesstätten Federführendes Amt: Stadt Leipzig Dezernat VI Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 118-136, 04317 Leipzig Mitwirkendes Amt: Stadt Leipzig Dezernat V Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig Stand: 21.09.2017 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 1 Grundlagen 1.1 Anwendung 1.2 Ziel der Vorlage 1.3 Mitwirkende 2 Inhalt 2.1 Allgemeine bauliche Vorgaben 2.2 Räumliche Vorgaben 3 Weiteres Vorgehen Anlagen Anlage 1 Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig Teil A: Kindertagesstätten Stand vom: 21.09.2017 Kurzerläuterung Die Stadt Leipzig hat sich zum Ziel gesetzt, Planungsgrundsätze für öffentliche Gebäude zu entwickeln, die Planern als Grundlage für Ihren Entwurf dienen sollen. Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit stehen an vorderster Stelle. Ein wichtiges Ziel ist die Optimierung der Bewirtschaftungskosten. Die festgelegten baulichen Standards dienen der Stadt als Instrument zur Qualitäts- und Kostensicherung bei Eigenbau und fremdfinanzierten Einrichtungen. Im ersten Teil werden die baulichen Standards für Kindertageseinrichtungen definiert. Dabei ersetzen die Vorgaben zu den baulichen und räumlichen Standards keine baurechtlichen oder anderweitigen gesetzlichen Vorgaben/ Normen. 1 1.1 Grundlagen Anwendung Es gilt, dass für alle von der Stadt Leipzig bzw. in deren unmittelbaren Auftrag neu zu errichtenden bzw. zu sanierenden Kindertagesstätten die mit der Vorlage beschlossenen Standards eingehalten und entsprechend geplant werden müssen. Bei Nichteinhaltung der Standards ist dies im Planungs- bzw. Baubeschluss mit entsprechender Benennung der Abweichungen, der Gründe dafür sowie eventuelle Risiken und Folgekosten darzustellen. Die Vorgaben zu baulichen Standards werden auch freien Trägern und Investoren, welche die Kita nicht im direkten Auftrag der Stadt Leipzig errichten, zur Umsetzung empfohlen. Die Standards können bei gesetzlichen und geringfügigen Änderungen in Abstimmung zwischen AfJFB, Stadtkämmerei und AGM ggf. unter Beteiligung weiterer Fachämter ohne neue Beschlussfassung angepasst werden. 1.2 Ziel der Vorlage Ziel der Vorlage ist die Festlegung von baulichen Standards für Kindertageseinrichtungen, welche allen beauftragten Planern eine einheitliche Arbeitsgrundlage liefert. Sie sollen Bestandteil für alle vertraglichen Vereinbarungen für den Bau und die Sanierung von Kindertagesstätten werden, sowohl für eigene Projekte der Stadt Leipzig als auch beim Bau durch Dritte (Investoren, freie Träger, etc.). Folgende Vorteile lassen sich daraus ableiten: • Gleichbehandlung von Bauvorhaben durch Schaffung annähernd vergleichbarer Objekte • Vereinfachung der Abstimmungen zwischen Fachämtern und der am Bau Beteiligten • besserer Vergleich der Bewirtschaftungskosten im Hinblick auf die Planung zukünftiger Vorhaben Insgesamt soll ein vereinheitlichter Planungs- und Bauprozess für Baumaßnahmen an Kindertagesstätten geschaffen und so die Abläufe optimiert werden. 1.3 Mitwirkende An der Vorlage haben amtsübergreifend verschiedene Partner mitgewirkt. Dabei lag die Federführung im Amt für Gebäudemanagement, in der Abteilung Projektmanagement und Technisches Gebäudemanagement. Unterstützend bei der Definition der baulichen Standards – vor allem in Hinblick auf die spätere Bewirtschaftung – arbeitete die Abteilung Infrastrukturelles Gebäudemanagement umfangreiche Informationen zu. Des Weiteren übernahm das Amt für Jugend, Familie und Bildung die inhaltliche Prüfung bezüglich der Funktionalität und nutzungsbezogenen Aspekten. Stadt Leipzig Seite 2 von 3 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig Teil A: Kindertagesstätten Stand vom: 21.09.2017 Fachämter und Behörden trugen zur detaillierten Ausformulierung der fachspezifischen Bedarfe bei. Dazu gehörten beispielsweise: • das Gesundheitsamt: Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie Bauhygiene • das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt: Definition der baulichen Vorgaben an die Küchen und deren Nebenräumen • die Unfallkasse Sachsen: Abstimmungen zu Unfallschutz, v.a. bei Treppen • Amt für Umweltschutz: Abstimmung zu energetischen Belangen 2 Inhalt 2.1 Allgemeine bauliche Vorgaben Im ersten Teil des Werkes werden Aussagen zu den allgemeinen Planungsgrundsätzen getroffen und gesetzliche Grundlagen benannt. Diese erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das zweiten Kapitel beschreibt allgemeine bauliche Vorgaben, wie z.B. zu den Anforderungen an den Brandschutz oder die Barrierefreiheit sowie Bauhygiene, etc.. In den nachfolgenden Kapiteln werden baukonstruktive und technische Details erläutert, die bei der Planung zu beachten sind. Abschließend erfolgt die Beschreibung der Außenanlagen und der Ausstattung. 2.2 Räumliche Vorgaben Zunächst werden allgemeine Aussagen zur Kubatur und räumlichen Einordnung der Kindertagesstätte getroffen und eine Übersicht über das gesamte Raumprogramm gegeben. Auf Grundlage dieses Raumprogramm wurde ein detailliertes Raumbuch erstellt, welches alle baulichen und technischen Vorgaben zu jedem Raum der Kindertagesstätte enthält. Dies sind beispielsweise Anforderungen an die Beschaffenheit der Oberfläche, zur Raumakustik, zur Beleuchtung, zur Sanitärausstattung, den Raumtemperaturen, etc. Mit verschiedenen Fachämtern und der Unfallkasse abgestimmte Musterskizzen unterstützen die Erläuterungen. 3 Weiteres Vorgehen Derzeit wird im Amt für Gebäudemanagement die Vorlage zu den baulichen Standards für Schulen erarbeitet, welche nach Fertigstellung durch den Oberbürgermeister bestätigt werden soll. Stadt Leipzig Seite 3 von 3 Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig Teil A: Kindertageseinrichtungen Teil B: Grundschulen Teil C: Oberschulen Teil D: Gymnasien Teil E: Berufsschulen Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 1 von 60 Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 1.3 Allgemeines Vorbemerkungen Allgemeine Planungsgrundsätze Gesetzliche Grundlagen 3 3 4 5 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 Allgemeine bauliche Vorgaben Energetische Anforderungen Raumakustik Bauhygiene Vorbeugender Brandschutz Barrierefreiheit Unfallverhütungsvorschriften/ Arbeitsstättenverordnung Sicherheit 6 6 6 6 6 7 7 7 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 Baukonstruktive Vorgaben Böden Wände Decken Dach Fenster/ Fenstertüren/ Verglasung Türen/ Zargen/ Brandschutztüren/ Tore Treppen/ Rampen/ Umwehrungen 8 8 8 10 10 10 11 12 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 Technische Gebäudeausrüstung Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen Wärmeversorgungsanlagen Lufttechnische Anlagen Starkstromanlagen Fernmelde- und informationstechnische Anlagen Förderanlagen Gebäudeautomation 13 13 15 17 18 19 20 21 5 5.1 5.2 5.3 5.4 Außenanlagen Geländeflächen Befestigte Flächen Baukonstruktionen in Außenanlagen Technische Anlagen in Außenanlagen 22 22 22 23 24 6 Ausstattung 24 7 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 Räumliche Vorgaben Einordnung auf dem Baugrundstück Kubatur Raumprogramm Raumorganisation Raumbuch 25 25 25 25 26 27 Anlagen: • Anlage 1: Beispielskizzen für Musterküchen • Anlage 2: Systemskizze „Kindergarten-Lösung“ • Anlage 3: Systemskizze Zaun Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 2 von 60 1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkungen Die Stadt Leipzig hat sich zum Ziel gesetzt, Planungsvorgaben für öffentliche Gebäude zu entwickeln, die Planern als Grundlage für Ihren Entwurf dienen sollen, ohne dabei die Gestaltung einzuschränken oder Einzelfälle auszuschließen. Pädagogische und/ oder bauliche Innovationen sind dabei ausdrücklich erwünscht, sofern sie sich im vorgegebenen finanziellen Rahmen bewegen. Diese Vorgaben untersetzen das in der Dienstberatung des Oberbürgermeister am 05.09.2012 bestätigte Musterraumprogramm für Kita-Neubauten (Vorlage DSV/2479) und sind verbindlich einzuhalten, Ausnahmen sind zu begründen. Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit stehen an vorderster Stelle. Wichtigstes Ziel ist dabei die Optimierung der Bewirtschaftungskosten. Die festgelegten baulichen Standards dienen der Stadt als Instrument zur Qualitäts- und Kostensicherung im Hinblick auf hohe funktionelle und gestalterische Anforderungen. Grundsätzlich muss die Planung wirtschaftlich und nachhaltig über die gesamte Standzeit des Gebäudes sein und langfristig Veränderungen, z.B. in der Nutzung ohne große Investitionen und baulichen Aufwand erlauben. Die nachfolgenden Vorgaben zu den baulichen und räumlichen Standards ersetzen keine baurechtlichen oder anderweitigen gesetzlichen Vorgaben/ Normen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Vorgaben zu den baulichen Standards gelten für alle neu zu errichtenden städtischen Kindertagesstätten in Leipzig, sind jedoch sinngemäß für alle Sanierungsmaßnahmen anzuwenden. In diesem Zusammenhang ist die jeweilige Aufgabenstellung des Bauherrenamtes zu beachten. Detaillierte Planungsvorgaben zum speziellen Projekt sind eng mit dem Auftraggeber/ Bauherrn abzustimmen, dabei sind die Nutzungskonzepte des Amtes für Jugend, Familie und Bildung bzw. freien Träger der Einrichtungen zu realisieren. Der folgende Leitfaden ist untergliedert in einen allgemeinen Teil, der Aussagen über allgemeine bauliche Vorgaben enthält. Im zweiten Teil, dem Raumbuch, werden die konkreten Anforderungen der einzelnen Räume beschrieben. Diese Planungsvorgaben werden Bestandteil aller Architekten- und Ingenieurbeauftragungen. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 3 von 60 1.2 Allgemeine Planungsgrundsätze Bei der Planung von Neubauten als auch bei Maßnahmen am Bestand sind die Grundprinzipien Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Nachhaltigkeit einzuhalten: Wirtschaftlichkeit: • Neben den Herstellungskosten sind die Folgekosten zu betrachten, welche über die gesamte Nutzungsdauer anfallen. • Während der Vorplanung ist dazu eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchzuführen. Ökologie: • Durch einen optimierten Einsatz der Baumaterialien und Verbrauchskosten wird angestrebt, die Ressourcen so weit wie möglich zu schonen. Dabei sind auch die Besonderheiten von Bauprodukten zu beachten. • Schwer trennbare Verbundbaustoffe sind möglichst zu vermeiden. Es ist auf eine geringe Schadstoffbelastung der Baustoffe zu achten. • Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass der Einsatz folgender Materialien vom Auftraggeber untersagt ist, insbesondere Tropenholz, FCKW- und HFCKW-haltige Baustoffe, PCB-haltige Baustoffe. • Die Materialien müssen möglichst recyclingfähig sein. Nachhaltigkeit: • Zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit und Verlängerung der Nutzungsdauer, sind planerisch alle Möglichkeiten zur Mehrfachnutzung/ Umnutzung auszuschöpfen. • Ziel der Planung ist die Errichtung/ Sanierung eines Gebäudes, welches die Ansprüche der Nutzer an z.B. Behaglichkeit, Gesundheitsschutz, Barrierefreiheit, optimale Nutzung der Räume mit kurzen Verkehrswegen, etc. erfüllt. Das Gebäude ist so zu gestalten, dass sich der Nutzer positiv damit identifiziert. Baustoffe: • Es sind möglichst langlebige, recyclinggerechte und leicht demontierbare Konstruktionen zu verwenden (schrauben statt kleben und nageln). Dies gilt besonders für Griffgarnituren, Fußbodenleisten, Rohre, Kanäle und Leitungen. (Quelle: S. 12 Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen – Frankfurt). Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 4 von 60 1.3 Gesetzliche Grundlagen Gesetze/ Verordnungen/ allgemein anerkannte Regeln der Technik (in den jeweils gültigen Fassungen) • Die geltenden Rechtsnormen und allgemein anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten. Richtlinien und Sicherheitsregeln • Empfehlung des Sächsischen Staatsministerium für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkasse Sachsen, insbesondere • BG/GUV-SR S2 (Regeln Tageseinrichtungen) • GUV-V S2 (Unfallverhütungsvorschrift Tageseinrichtungen) • Planungshinweise für Kindertageseinrichtungen (Gebäude und Freianlagen) • Geländermaße in Kindertagesstätten Weitere Anforderungen Die Energieleitlinie der Stadt Leipzig Merkblätter der Branddirektion Leipzig Verkabelungsrichtlinie der Stadt Leipzig vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Leipzig gegenüber z.B. Versicherern, Energie- und Wasserversorgern, Abwasser-/ Fettabwasserentsorgern, Küchenbetreibern, Pächtern, etc. • Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude in der jeweils geltenden Fassung sind einzuhalten. • • • • Planungsanforderungen • Einhaltung des Pflichtenheftes für den CAD-Datenaustausch der Stadt Leipzig (insbesondere Raumnummerierung und Raumbezeichnung) • Erstellung eines Raumbuchs • Aufstellung der Kosten für Gebäudenutzung und Instandhaltung (Wartungskosten) nach DIN 18960 bzw. DIN 276 • Erstellung der Revisionsunterlagen gemäß Vorgaben Wartungsplanung/ Betreiberaufgaben als integraler Bestandteil der Planung Die Wartungsplanung und deren Ausschreibung sowie die Erstellung gewerkeübergreifender Betriebsanleitungen (z.B. Betriebshandbuch) sind in die Planung einzubeziehen. Dies schließt die Planung notwendiger Hilfsmittel für Instandhaltungszwecke ein. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 5 von 60 2 Allgemeine bauliche Vorgaben 2.1 Energetische Anforderungen • • • 2.2 Das Gebäude ist entsprechend der Vorgaben aus den Energieleitlinien und des Passivhausbeschlusses bei grundsätzlicher Eignung und bei vorliegendem Wirtschaftlichkeitsnachweis im Passivhausstandard zu errichten. Bei begründeter Nichtwirtschaftlichkeit und vorliegenden Ausnahmetatbeständen ist entsprechend der Vorgaben der aktuell gültigen EnEV zu planen und zu bauen. Es sind der Energieausweis, der bautechnische Nachweis für den Wärmeschutz nach DIN 4108 sowie ggf. weitere geforderte Nachweise vorzulegen. Die Vorgaben aus der Energieleitlinie der Stadt Leipzig sind zu beachten. Die Raumtemperaturen wie in der Anlage Raumbuch vorgegeben sind einzuhalten. Raumakustik Der Schallschutz innerhalb des Gebäudes (Raumakustik) ist zur Planung der schalltechnischen Maßnahmen mittels eines Gutachtens zu ermitteln. Da es in Sachsen keine offiziellen Vorgaben zur Gestaltung der Raumakustik in Kindereinrichtungen gibt, ist neben der DIN 4109 die Broschüre „Lärmschutz für kleine Ohren“ (Leitfaden zur akustischen Gestaltung von Kindertagesstätten, herausgegeben vom Umweltministerium Baden-Württemberg, verfasst vom Fraunhofer Institut für Bauphysik Stuttgart, 1. Ausgabe 2009) anzuwenden. In Übereinstimmung mit der DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen“ werden für Kindertageseinrichtungen bestimmte Nachhallzeiten vorgegeben. Diese sind im Raumbuch definiert. 2.3 Bauhygiene Um eine ausreichende Luftqualität in den Aufenthaltsräumen (Zielwert: 1.000 ppm CO2) zu gewährleisten, ist vorzugsweise eine natürliche Lüftung anzustreben. Dabei ist eine möglichst einseitige freie Fensterlüftung zu planen, Lichtkuppeln sind zu vermeiden. Folgende Vorgaben sind dabei einzuhalten: • lichte Raumhöhe min. 2,40 m (nach SächsBO) – Gewährleistung von ca. 6 m³ Luftvolumen pro Kind • Die notwendige Mindestluftwechselrate ist einzuhalten. System gemäß ASR 3.6 Max. zulässige Raumtiefe, bezogen Öffnungsfläche zur Sicherung des auf die lichte Raumhöhe Mindestluftwechsels Einseitige Lüftung Raumtiefe = 2,5 x h (angenommene für kontinuierliche Lüftung: für Stoßlüftung: Luftgeschwindigkeit im Querschnitt 0,35 m²/ anwesende 1,05 m²/ 10 m² 0,8 m/s) Person Grundfläche) Zur Vermeidung von Feuchteschäden und der Verschlechterung der Raumluftqualität ist ein Lüftungskonzept zu erstellen. Sollte eine freie Fensterlüftung in Sanitärräumen, Garderoben bzw. Nebenräumen nicht möglich sein, ist eine Lüftungsanlage nach DIN 13779 zu planen. An zu errichtenden raumlufttechnischen Anlagen ist in der Bauphase eine Verunreinigung von Aggregaten und Kanalnetz auszuschließen. (Weitere Informationen siehe Punkt 4.3 Lufttechnische Anlagen.) 2.4 Vorbeugender Brandschutz Bereits in der Vorplanungsphase ist eine Abstimmung zur Genehmigungsfähigkeit mit dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege sowie der Branddirektion durchzuführen. Die Schulbaurichtlinie darf nicht bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes herangezogen werden. Baulichem Brandschutz ist technischen Maßnahmen der Vorzug zu geben. In der Planung von Kindertagesstätten haben sich folgende Ansätze bewährt: • Planung von Nutzungseinheiten, da Garderoben offen an Flure angrenzen und notwendige Flure nicht praktikabel sind • Führung des 1. Rettungsweges im Erdgeschoss direkt aus Gruppenräumen nach außen • Rettungswege aus Obergeschoss entweder über notwendiges Treppenhaus und/ oder Außentreppe • Türen sind grundsätzlich in Fluchtrichtung aufzuschlagen (auch Gruppenraumtüren) Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 6 von 60 2.5 Barrierefreiheit Neubauten sind grundsätzlich barrierefrei nach DIN 18040-1 zu planen. Vor allem bei Abweichungen und Sonderlösungen ist eine enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, Abteilung Amtsärztlicher Dienst (Sozialmedizin) zu führen. Folgende Vorgaben sind im Besonderen festgelegt: • Eingangstür/ Klingelanlage: ◦ Unterkante Klingelanlage = 85 cm ◦ vertikale Anordnung des Tastenfeldes: oben Sprechanlage (bei Bedarf), Mitte Codefeld, unten Klingeltasten, (ganz oben Hausnummer) ◦ Klingeltasten als Großflächentaster (quadratisch 5 x 5 cm oder länglich 3 x 7 cm, aus Grundplatte hervorstehend/ ertastbar) • schwellenlose Übergänge (geprüftes System nach DIN EN 12208) • barrierefreier Aufzug bei mehrgeschossigen Gebäuden (Typ 2 nach DIN 81-70, einschl. Anhang G bzgl. Kabinentableau) • Die Türdrücker werden in einer Höhe von 1,05 m vorgesehen, da die „85 cm-Regelung“ ausschließlich für Rollstuhlfahrer mit eingeschränkter Handmotorik und Kleinwüchsige gilt (i.S.d. ASR V3a.2). Ausnahmen bilden das Behinderten-WC, und die Türen zu den Bereichen, wo sich Kinder/ Erwachsene im Rollstuhl aufhalten (ausgewählter Gruppenraum mit zugehörigem Sanitärraum, Atelier, Raum für diff. Arbeiten, ggf. Garderobe), hier ist der Türdrücker in einer Höhe von 85 cm zu planen. • Bei Glasflächen innerhalb des Gebäudes sind Fenster mit kontrastreichem Rahmen vollflächigen Verglasungen vorzuziehen, Glasflächenmarkierungen sind nach DIN auszuführen. • Die Farben der Bodenflächen (sowie ggf. häufig genutzter Bedienelemente – Türdrücker, Schalter,…) sind kontrastierend zu den Wandflächen zu planen. • Barrierefreie Gestaltung der Treppen beachten – v.a. Handlaufproblematik (beidseitig an allen Treppenstufen innerhalb und außerhalb des Gebäudes, Höhen: 65 cm sowie 85-90 cm), Stufenkantenmarkierung (bei mehr als drei Stufen min. erste und letzte Stufe des Laufes, sonst alle Stufen, Maße: 4-5 cm auf Trittstufe, 1-2 cm auf Setzstufe) • Rampen barrierefrei gestalten: u.a. Längsneigung max. 6 %, beidseitige Handläufe, rutschhemmende Oberfläche Bei Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sind die Vorgaben soweit wie möglich umzusetzen. Hinweis • Das Fachbuch EPH – Evidenzbasiertes Planungshandbuch Barrierefreiheit (auch online verfügbar), herausgegeben von der universalRAZM GmbH, kann als Orientierung bei der Planung der Barrierefreiheit der Kindertagesstätte angewendet werden. Es liefert praxistaugliche Beispiele zur Umsetzung der DIN 18040-1. 2.6 Unfallverhütungsvorschriften/ Arbeitsstättenverordnung Neben der Sächsischen Bauordnung und den Empfehlungen des SMS zu den räumlichen Anforderungen an Kindertagesstätten sind auch die Unfallverhütungsvorschriften der UKS sowie die Arbeitsstättenrichtlinien einzuhalten. Der sicherheitstechnische Dienst der Stadt Leipzig (ASID) ist in die Planung mit einzubinden und bei der Abnahme einzubeziehen. 2.7 Sicherheit Es ist eine Abfrage des Gefährdungspotentials bei der Polizei einzuholen. Diese kennt das Umfeld des Objektes und kann die Gefährdungen durch Dritte relativ klar abschätzen. Dieses Vorgehen ist insbesondere bei geförderten Bauten wichtig, da oft nur relativ einfache Maßnahmen förderfähig sind. Durch die Feststellungen der Polizei können ggf. weitere Maßnahmen förderfähig werden. Daraus ergibt sich die Festlegung der Widerstandsklasse an Fenstern und Türen in Abstimmung mit dem Bauherrn. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 7 von 60 3 Baukonstruktive Vorgaben Baustoffe und Konstruktionen sind zweckgerichtet und wirtschaftlich sinnvoll einzusetzen. Vorgabe ist der weitestgehende Verzicht auf Sonderformen, -anfertigungen und -maße. Bei Neubauten ist auf eine kompakte Gebäudestruktur zu achten, die langfristig auf veränderte Nutzungsansprüche reagieren kann. 3.1 Böden 3.1.1 • Sicherheiten Die Bodenbeläge müssen entsprechend ihrer Nutzung rutschhemmend ausgeführt sein. Die Rutschsicherheitswerte R sind im jeweiligen Raumbuchblatt angegeben. 3.1.2 • • Bodenbeläge Es ist ein strapazierfähiger, glatter und homogener Bodenbelag (pflegeleicht) zu planen, vorzugsweise Linoleum. Oberflächenvergütung zum Schutz des Belags und zur Reduzierung der Reinigungs- und Pflegekosten In Feuchträumen sind Fliesen mit Hersteller-Standardgrößen vorzusehen. Dabei ist die geringst mögliche Rutschfestigkeitsklasse zu verwenden. Textile Bodenbeläge, Filz oder Noppenbeläge sind zu vermeiden. Parkett ist in hoch frequentierten Bereichen zu vermeiden Es sind keine Unifarben (insbesondere Schwarz oder Weiß) zu verwenden, besser ist eine marmorierte, helle Farbgebung. Genaue Angaben sind im Raumbuch definiert. 3.1.3 • • • • Fußleisten/ Sockel dauerhaft befestigte Fußleisten z.B. aus Holz oder als Hartkernsockelleisten bei elastischen Böden geklebter Fliesensockel in Nassräumen, h min. 5 cm (möglichst als Hohlkehlsockelleiste) dauerelastische Versiegelung zur Wand und zum Bodenbelag Vermeidung von Kunststoff-Sockelleisten 3.1.4 • Reinigung Bei der Auswahl der Belagsmaterialien ist besonderer Wert auf die wirtschaftliche und leichte Reinigung zu legen. Die Beläge sollten grundsätzlich mit dem AG auch hinsichtlich der Pflege abgestimmt werden. Die Oberbodenbeläge sind für Handreinigungen auszulegen. • • • • • • 3.2 Wände 3.2.1 • • • 3.2.2 • • • Sicherheiten Wände und Stützen müssen so beschaffen sein, dass Verletzungsgefahren durch scharfe Kanten und spitzig-raue Oberflächen vermieden werden. Oberflächen bis min. 1,50 m ü. FFB müssen glatt sein (z.B. glatt verputztes Mauerwerk, entgratete Betonflächen) Kanten müssen gerundet, gebrochen oder gefast sein (2 mm im Kindergarten-, 5 mm im Kinderkrippenbereich) Schallschutzanforderungen – nach DIN 4109 Wände zwischen Gruppenräumen untereinander und zu Fluren: Wände zwischen Gruppenräumen und Treppenhaus: Wände zw. Gruppenräumen und besonders lauten Räumen (z.B. MZW): Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 mind. R´w 47 dB mind. R´w 52 dB mind. R´w 55 dB Seite 8 von 60 3.2.3 Wandkonstruktionen Außenwände: • Es sind dauerhafte und schadensfreie Konstruktionen mit hoher Wirtschaftlichkeit (auch in Unterhaltung) zu wählen, die zur Verbesserung des Raumklimas im Sommer über eine hohe Speicherkapazität verfügen. • Bei der Wahl des Wandmaterials ist auf den Einsatz von umweltfreundlichen und physiologisch unbedenklichen Baustoffen zu achten. • Bei einem Einsatz von Wärmedämmverbundsystemen sind vorzugsweise mineralische Systeme zu verwenden. Innenwände: • Es sind möglichst massive Innenwandkonstruktionen zu verwenden. Metallständerwände: • Einfach-/ Doppelständerwand mit 2-lagiger Beplankung (2 x 12,5 mm GK) • Flächen mit Anstrich Q3, Fläche mit Fliesen Q1 gespachtelt Sanitärtrennwände: • Systemtrennwände, davon 1 pro Kindergartenbad mit Türen (im KK-Bad nicht notwendig) • im KG-Integrationsbereich 1 Toilette ohne Trennwand (Rollstuhlnutzung) • Bodenfreiheit max. 10 cm im Kindergartenbereich • Bauhöhe im Kinderbereich: 1,20 m ü. FFB • vollständig feuchtraumgeeignet • Oberfläche leicht zu reinigen und chemikalienbeständig 3.2.4 Wandoberflächen Wandoberflächen/ -bekleidungen müssen glatt, druck- und stoßfest, resistent gegen mechanische Einwirkungen, leicht und dauerhaft zu reinigen und hygienisch sein. Fassade: • Für Fassaden sind ökologische und nachhaltige Materialien zu verwenden. • Bei geputzten Fassaden sollte im Regelfall ein zweilagiger mineralischer Außenputz (ohne Fungizide oder Biozide) Anwendung finden. • Sollte z.B. aus gestalterischen Gründen eine Platten- oder Holzverkleidung gewählt werden, ist auf eine Außenbeschichtung mit Grafittischutz zu achten. • Beim Anstrich ist auf die Langlebigkeit des Farbtons zu achten. Putzqualitäten: • Auf die Innenseiten der Wände von Neubauten ist bevorzugt ein Kalkputz aufzubringen. Anstrich: • offene Anstrichsysteme • Grundierungen und Deckanstriche lösungsmittelfrei • mineralische Farben (dampfdiffusionsoffen), in Nassräumen z.B. Silikatfarben • KEINE Kunstharzdispersionen (organische Anstriche), auch für Decken • Klasse 2 (scheuerbeständig) nach DIN EN 1330 Fliesen: • Wandfliesenflächen im Kindernassbereich sind komplett umlaufend auszuführen • Oberflächen möglichst glatt und leicht abwaschbar ◦ Ecken und Kanten sind mit geeigneten Profilen zur Vermeidung der Scharfkantigkeit herzustellen • Es sind Fiesenspiegelpläne einschl. Sanitärobjekte und Accessoires zu erstellen. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 9 von 60 3.3 Decken • • • 3.4 Die Decke ist aufgrund von raumakustischen Maßnahmen oder der Verteilung von Mediensträngen möglichst abzuhängen. Im Raumbuch ist definiert, in welchen Räumen Maßnahmen zur Verbesserung der Raumakustik vorzusehen sind. Abgehängte Elemente sind mit der technischen Ausrüstung abzustimmen. Sollte z.B. in Nebenräumen eine Abhängung der Decke nicht notwendig sein, ist diese zu verspachteln und weiß zu streichen. Dach 3.4.1 Konstruktion Bereits während der Vorplanung ist zu prüfen, ob sich der Standort für eine Nutzung von Sonnenenergie geeignet ist. Sollten keine grundlegenden Tatbestände dagegen sprechen, ist eine solaroptimierte Bebauung umzusetzen. Die Statik ist so auszulegen, dass eine Nutzung von Photovoltaik bzw. Solarthermie ermöglicht wird. Um Eiszapfen und Schneelasten zu verhindern, ist der Planer zur Entwicklung konstruktiver Lösungen angehalten. Eine Entfernung dieser durch Hausmeister ist nicht vorgesehen. 3.4.2 Dachöffnungen Die Anzahl von Dachausstiegen und Lichtkuppeln ist auf das notwendigen Minimum zu begrenzen. Aufgrund der Schadenverringerung bei Starkregenereignissen sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach Möglichkeit vertikal zu planen. 3.4.3 Dachbeläge Wenn bei Neubauten ein Flachdach geplant wird, ist dieses Gründach auszubilden, wenn es sich im Gesamtvorhaben wirtschaftlich und technisch darstellen lässt. 3.4.4 Sonstiges Der Eingangsbereich ist zu überdachen. Ab einer Dachhöhe von > 3 m sind Absturzsicherungen anzubringen. Der Zugang auf das Dach sollte bei eingeschossigen Gebäuden möglichst mittels eines Außenaufstieges erfolgen. Das dazugehörige Sicherungsgeschirr ist nach Abstimmung mit dem Sachgebiet Hausmeisterdienste beim Stützpunktleiter einzulagern. Es ist eine Blitzschutzanlage gemäß VDE-Vorschriften zu planen (siehe Punkt 4.4.6). 3.5 Fenster/ Fenstertüren/ Verglasung 3.5.1 • • 3.5.2 • • 3.5.3 • • • Fenster-/ Fenstertürkonstruktionen Falls Kunststofffenster verwendet werden sollten, gilt: Fenster aus Kunststoff/ PVC müssen frei von Blei- und Cadmiumbestandteilen sein und einen möglichst hohen Anteil an recyceltem Kunststoff/ PVC enthalten. PVC-Altfenster sind nachweislich über Recyclingverfahren zu entsorgen. Die notwendige Widerstandsklasse (Einbruchschutz) ist nach Einholung einer Stellungnahme bei der Polizeidirektion zu planen. Fingerklemmschutz An für Kinder zugänglichen Bereichen ist grundsätzlich beidseitig ein Fingerklemmschutz bis zu einer Höhe von min. 1,50 m ü. FFB anzuordnen. Die betreffenden Bereiche sind im Raumbuch exakt definiert. Außen-/ Terrassentüren sind dabei außenseitig mit Schutzprofil und innenseitig mit Rollband zu versehen. Fensterflügel Öffenbare Flügel und deren Beschläge dürfen nicht in den Spiel- und Bewegungsbereich hineinragen. In Bereichen mit Absturzgefährdung sind Maßnahmen zur Sicherung der Öffnungen (von innen nach außen, sondern auch umgekehrt) erforderlich (siehe Vorschriften der Unfallkasse Sachsen). Die Bedienbarkeit durch das Fachpersonal muss ohne zusätzliche Hilfsmittel gewährleistet sein. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 10 von 60 3.5.4 • Verglasung Verglasungen sind so anzuordnen, dass sie ohne den Einsatz von Arbeitsbühnen/ Gerüsten o.ä. gereinigt werden können. 3.5.5 • Fensterbrüstungen Brüstungshöhen in Gruppenräumen sind so zu wählen, dass Kinder ihrem Alter entsprechend hinaus schauen können. 3.5.6 • Sonnenschutz Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist zu erbringen. Es sind geeignete Maßnahmen umzusetzen. Bei Bedarf ist ein außenliegender Sonnenschutz mit minimalem Wartungsaufwand und dauerhaften Materialien vorzusehen, vorzugsweise als feststehender Sonnenschutz oder elektrisch zentral steuerbar (mit wenigen mechanischen Bauteilen). Es sind keine seilgeführten Außenverschattungen zu verwenden. Ausgangstüren, Ausgängen und Rettungswegausgängen dürfen nicht durch Sonnenschutz blockiert werden. In diesen Fällen sind alternative Möglichkeiten des Sonnenschutzes vorzusehen, z.B. Sonnenschutzverglasung. • • • 3.5.7 • 3.6 Verdunklung Die Fensteröffnungen in den Gruppenräumen sowie Schlafräumen der Krippenkinder sind mit Verdunklungseinrichtungen auszustatten. Die Beschaffung erfolgt über das Bauherrenamt. Türen/ Zargen/ Brandschutztüren/ Tore 3.6.1 • • 3.6.2 • • Türhöhen/ Türbreiten Es ist abzustimmen, welche Türen barrierefrei ausgestattet werden. Außer in den Nebenräumen ist eine lichte Durchgangsbreite von 90 cm zu gewährleisten. Die Beschaffenheit der einzelnen Türen wird im Raumbuch definiert, z.B. die Eingangstür im Raumbuchblatt „Windfang“. Fingerklemmschutz An für Kinder zugänglichen Bereichen ist grundsätzlich ein Fingerklemmschutz beidseitig bis zu einer Höhe von min. 1,50 m ü. FFB anzuordnen. Diese sind im Raumbuch exakt definiert. Außentüren sind dabei mit Schutzprofil, Innentüren mit Rollband oder Schutzprofil zu versehen. 3.6.3 • • • Glasflächenmarkierungen Höhen: im Bereich zwischen 40 – 70 cm sowie 120 – 140 cm über Fußboden Höhe der Markierung jeweils min. 8 cm (Muster mit einen Flächenanteil von min. 50 % im Streifen) Markierung visuell stark kontrastierend (z.B. abwechselnd helles und dunkles Feld: Größe 8 x 8 cm mit einem Abstand untereinander von max. 8 cm) 3.6.4 • Brandschutztüren Für Türen mit Brandschutzanforderungen sind nur zugelassene Systeme (Zarge und Türblatt) möglich. Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung sowie die Abnahmeprüfung sind vorzulegen. Dichtschließend: umlaufende, dreiseitige Türdichtung, Türe ohne sonstige Brandschutzqualität Dicht- und selbstschließend: wie vor, jedoch mit Obentürschließer. Bei Türen, die ständig von Kindern begangen werden, sind die Obentürschließer als Freilaufschließer auszubilden. Rauchdicht: Türe mit Zulassung, vierseitiger Dichtung, mit Obentür-/ Freilaufschließer, ggf. mit Feststelleinrichtung T30-RS: Türe mit Zulassung, vierseitiger Dichtung, mit Obentür-/ Freilaufschließer, ggf. mit Feststelleinrichtung, auch mit zugelassener Verglasung • • • • 3.6.5 • Schallschutztüren nach DIN 4109 Einbau/ Erfordernis von absenkbaren Bodendichtungen ist im Einzelfall zu prüfen 3.6.6 • • • Beschläge Alle Beschläge und Bänder sind in Edelstahl auszuführen. Alle Kanten sind abzurunden, Radius min. 2 mm Kindergartenbeschläge mit abgerundeten Griffen, so dass ein Hängenbleiben ausgeschlossen wird. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 11 von 60 3.6.7 Schließanlage Die Schließanlage ist mit der Abteilung Infrastrukturelles Gebäudemanagement/ Sachgebiet Hausmeisterdienste abzustimmen. Dabei ist zu prüfen, ob Außentüren und/ oder besondere Abschnitte mittels elektronischem Schließzylinder in die Schließanlage integriert werden können. Dann können Schlüsselverluste nicht mehr dazu führen, dass die gesamte Anlage getauscht werden muss. (Im Falle eines Verlustes kann der entsprechende Schlüssel relativ einfach aus dem System genommen werden, ihm wird die Schließberechtigung entzogen.) Weiterhin können bei kompatiblen Systemen berechtigte Personen auch mit einem Schlüssel in mehreren Objekten schließen (z.B. Hausmeister). Die Beschaffungs- und Unterhaltskosten von mechanischen und elektronischen Schließanlagen ist ggf. gegenüberzustellen. Sonstiges • Im Bereich der Außenanlagen ist die Feuerwehrzufahrt zu deklarieren und in diesen Toren ein Tandemzylinder einzubauen. • Die Abstimmung mit der Branddirektion hat in der Vor-, spätestens Entwurfsplanung zu erfolgen. • Des Weiteren ist zu klären, inwieweit das Brandschutzkonzept Einfluss auf die Schließanlage hat. Im Falle eines Feuerwehreinsatzes muss das Entsperren der Einbruchmeldeanlage (EMA) einfach ermöglicht werden. Es muss geprüft werden, ob bei einem Brandalarm die EMA unscharf geschalten werden kann. Umsetzung Schließplan: • Der Schließplan wird in Zusammenarbeit mit Kita-Leitung, Hausmeister und Errichterfirma erstellt. • Dabei ist auf eine sinnvolle Aufteilung der einzelnen Räume zu achten. 3.7 Treppen/ Rampen/ Umwehrungen Treppen sind gemäß der unten stehenden Beispielskizze auszuführen. Sonderlösungen sind mit der Unfallkasse Sachsen und dem Gesundheitsamt (Amtsärztlicher Dienst) abzustimmen. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 12 von 60 4 Technische Gebäudeausrüstung Allgemeine Arbeits- und Planungsanforderungen Die haustechnischen Anlagen einer Kindertagesstätte (Kindergarten/ Kinderkrippe) sind gemäß aktuellstem Stand der anerkannten Regeln der Technik, Richtlinien und Normen auszulegen. Die Nutzungszeit der haustechnischen Anlagen beträgt mindestens 20 Jahre. Bei den neuen Installationen ist generell auf Energieeinsparung zu achten (Energieleitlinie der Stadt Leipzig). Die Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sind wartungsarm bzw. mit einem Minimum an Steuerungstechnik zu planen und sollen gleichzeitig visuell ansprechend sein sowie hygienischen Anforderungen genügen. Das Betreiberkonzept für Kindertagesstätten der Stadt Leipzig sieht keine arbeitstägliche Präsenz des technischen Personals vor. Der Anlagenaufbau ist so zu gestalten, dass regelmäßige Wartungen und Hygienekontrollen ohne Einschränkung des Betriebes erfolgen können. Bei der Ausschreibung und Abnahme der Anlagen ist auf eine umfängliche Dokumentation sowie auf die Übergabe eines Wartungsvertrages zur Erhaltung von Garantieansprüchen zu achten. Für die haustechnischen Gewerke sind detaillierte Folgekosten in der Entwurfsplanung zu ermitteln. Abweichungen von dieser TGA-Leitlinie sind aufgrund baulicher Gegebenheiten (z.B. Sanierung Altbestand) in Rücksprache mit Bauherren möglich, jedoch nicht wenn DIN-Normen, Richtlinien, o.ä. verletzt werden. Die Planung und Ausstattung ist vor dem Start in die LP 2/ 3 mit dem Bauherrn (z.B. Amt für Jugend, Familie und Bildung) und dem SG Betriebstechnik (z.B. Amt für Gebäudemanagement) abzustimmen bzw. zu bemustern. Spezielle Schnittstellen zwischen den Planungsbeteiligten Schnittstelle Haustechnik- und Objektplaner (KG 400/ 300) Türen, RWA und Sonnenschutzanlagen sind durch den Architekten als anschluss-, betriebsfertige und funktionsfähige Komplettleistung zu planen und auszuschreiben. Alle notwendigen Anschluss- und Verkabelungsleistungen, auch von etwa notwendigen Tastern, Schaltern, Radarsensoren usw., sind vom Architekten zu planen und im LV des liefernden Auftragnehmers (AN-Bau) vorzusehen. Falls der Architekt bzw. der AN-Bau dazu fachlich nicht in der Lage ist, so muss er eigenverantwortlich den Einsatz eines entsprechenden Nachauftragnehmers zu seinen Lasten vorsehen. Die Schnittstelle zur Haustechnik stellt eine Übergabedose mit anliegender Versorgungsspannung dar. Die Art der Versorgungsspannung und die Lage der Übergabedose für die Versorgungsspannung ist dem Elektroplaner aktenkundig durch den Planer (Architekt) der entsprechenden Anlagen zu übergeben. Dem Auftraggeber ist parallel zum Elektroplaner ein Kopie dieser Liste als Nachweis der Schnittstellenabstimmung zu übergeben. Schnittstelle Haustechnik- und Außenanlagenplaner (KG 400/ 540) Die Planung jeglicher technischen Anlagen in den Außenanlagen ist ausschließlich Leistungsumfang des Außenanlagenplaners und nicht des Haustechnikplaners! Ist der Außenanlagenplaner dazu selbst fachlich nicht in der Lage, so muss er zu seinen Lasten einen entsprechenden Technikplaner als NAN binden bzw. beauftragen. Der Leistungsumfang der Haustechnik und seitens des AGM beauftragten Technikplaners (KG 400) endet im Abstand von maximal 1 m zur Gebäudeaußenwand. 4.1 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 4.1.1 • • • • • • Abwasseranlagen Die Schmutz- und Regenwasserleitungen sind im Objekt getrennt zu führen. Das Schmutzwassersystem besteht aus PE- bzw. Gussrohr. Es sind an den erforderlichen Stellen (lt. DIN) Revisionsöffnungen vorzusehen. Die Objektanbindungen können unter Beachtung des Schallund Brandschutzes aus heißwasserbeständigen PP-Rohr bestehen. Abwässer, die unter Rückstauebene anfallen, sind mittels Hebeanlagen zu entsorgen. Bei ständig anfallenden Abwässern unter der Rückstauebene sind Doppelhebeanlagen mit Alarmmeldung aus Gründen der Betriebssicherheit einzusetzen. Es ist rückstausicher zu planen. Regenwassersysteme im Freispiegel- oder Hochdruckentwässerungssystem sollten aus PE-Rohr (ggf. Gussrohr) bestehen. Dachentwässerungssysteme sollten möglichst außenliegend sein, Freiflächen sollten versickern. Bei allen Küchen mit Rücklaufgeschirr ist ein Fettabscheider nach DIN EN 1825 bzw. DIN 4040 einzubauen. Die Art und Größe bzw. auch eine mögliche Befreiung zur Installation eines Fettabscheiders ist über den Entwässerungsantrag mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt abzustimmen. Das Rohrmaterial und die Dichtungen müssen zugelassen, temperatur- und fettsäurebeständig sein (z.B. PE/ KG 2000). Es sind die Ver- und Entsorgungswege zu beachten. Fettabscheider dürfen nur Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 13 von 60 so eingebaut werden, dass die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmittel bei deren Betrieb, Wartung oder Reinigung ausgeschlossen ist. Dies schließt den Einbau von Fettabscheidern in Lebensmittelräumen in der Regel aus. 4.1.2 Wasseranlagen Trinkwasseranlage • Vom Versorger ist eine TW-Analyse, Druckaussage und ein Löschwassernachweis einzuholen (Formulare unter www.wasser-leipzig.de). • Der Hausanschluss ist nach DIN 1988 und den Anschlussbedingungen der Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) auszuführen. • Es kommen manuell bedienbare Rückspülfilter (Filterqualität ca. 80 – 120 Mikrometer) zum Einsatz. • Der Wasserzähler ist ökonomisch unter Beachtung späterer Betriebskosten mit den KWL auszulegen. • Druckminderer im Hausanschluss sind im Versorgungsgebiet Leipzig zumeist nicht erforderlich. • Unterschiedliche Nutzergruppen (z.B. verschiedene Träger /Küche) erhalten in Absprache mit dem Bauherrn in den Abgängen Zähler für den Kalt- und Warmwasserverbrauch zur separaten Verrechnung. • Installationen sollten aus ästhetischen und reinigungstechnischen Gründen unter Putz (Vorwandinstallation und Schächte) erfolgen. • Es sind nur Materialien und Geräte mit zugelassenen Prüfzeichen (DIN-, DVGW-, GS-Zeichen) zu verwenden. • Die Rohrmaterialien der TW-Installation werden gemäß örtlicher Wasseranalyse eingesetzt. Es sind nur zugelassene Edelstahl- bzw. PE-Presssysteme einzusetzen. • In den Verteilungen sind auch flexible Rohrwerkstoffe unter Berücksichtigung des Brandschutzes möglich. • Jeder Strang erhält ein Absperrventil mit Entleerung aus Rotguss (ggf. Edelstahl). • Es sind Prüfanschlüsse zur Probeentnahme (Hygieneprüfung) gemäß TrinkwV vorzuhalten. • Frostfreie Außenzapfzellen sind nach Nutzungskonzept der Außenanlagen einzuplanen. • Im Trinkwassersystem ist stagnierendes Wasser lt. TrinkwV zu vermeiden (z.B. Systeme schleifen). • Alle Rohrleitungen und Armaturen sind nach EnEV (warm gehende Leitungen) bzw. gegen unzulässige Erwärmung (Kaltwasserleitungen) diffusionsdicht zu dämmen. • Sichtbare Isolierungen sind mit Alu-Grobkorn zu ummanteln. Stark stoßgefährdete Bereiche werden unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit, mit einem verzinkten Blechmantel versehen (z.B. bis 2 m Höhe). • Revisionierbare Bauteile erhalten abnehmbare Armaturenkappen. • Putzräume werden mit Kalt- und Warmwasseranschluss vorgerichtet. Bei mehrgeschossigen Einrichtungen ist in jeder Etage eine Wasserentnahmestelle vorzusehen. • Blei- und PVC-haltige Materialien sind unzulässig. Warmwasserbereitung • Nach den Maßstäben einer Wirtschaftlichkeitsanalyse sollten bevorzugt dezentrale Warmwassersysteme oder ggf. Speicherladesysteme mit/ ohne Solarsystemen gewählt werden. • Sollte eine zentrale Warmwasserbereitung zu Einsatz kommen, bestehen die Speicher aus Edelstahl bzw. glasemaillierten Stahlbehältern mit Opferanode und Revisionsöffnung. • Die Speicher werden gemäß DVGW-Arbeitblatt 551/553 mit 60°C betrieben (Zuschaltung ≥ 55°C). Die notwendige Anzahl der Probeentnahmestellen ist entsprechend den anerkannten Regeln der Technik zu definieren und zu installieren. • Die Warmwassertemperaturen an den Auslaufstellen bzw. Mischarmaturen dürfen 38°C nicht überschreiten (außer Putzraum 45°C/ Küchenbereich 55°C), siehe auch dazu AMEV Punkt 4. Zentrale Mischer sollten aus hygienischer Sicht (s. VDI 6023) vermieden werden. • Duschanlagen werden mittels Thermostatarmatur auf 38°C begrenzt. • Ladepumpen müssen der gültigen ErP-Richtlinie und TrinkwV entsprechen. • Die Möglichkeit der thermischen Desinfektion muss bei einer zentralen Warmwasserbereitung gegeben sein, siehe auch dazu AMEV Punkt 5. • Warmwasserleitungen sind nach TrinkwV kurz anzubinden und sollten voll durchzirkulieren können. • Im Trinkwasserzirkulationssystem müssen zum hydraulischen Abgleich thermostatische Regulierventile vorhanden sein. • Wasseraufbereitungsanlagen sind zu vermeiden und nur in dringender Erfordernis einzusetzen (s. AMEV Punkt 9). Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 14 von 60 Sanitärausstattung • Die Sanitärobjekte sind gemäß Raumbuch mit dem Architekten in einer Mindestanzahl unter der Beachtung ausreichender Bewegungsflächen auszulegen. • Die Anordnung der Sanitäreinrichtungen einschl. Accessoires sollte unter Einbeziehung des Trägers unter Beachtung der altersgerechten Höhen nach VDI 6000 geplant und dargestellt werden. • Die Anordnung der Sanitärobjekte nach Fliesenspiegel (Kreuzfuge) ist empfehlenswert. • Alle Sanitärobjekte einschl. Farbkonzept sind in der LP 3 zu bemustern. • Die Sanitärobjekte sind so anzuordnen, dass das Personal problemlos seiner Aufsichtspflicht nachkommen kann. • Leicht zu reinigende Sanitäreinheiten (z.B. wandhängende Objekte) sind zu bevorzugt einzusetzen. • Die Ecken und Kanten auch der Armaturen müssen nach GUV abgerundet (r ≥ 2mm) sein. • Material und Oberflächen der Ausstattung müssen reinigungsmittelresistent und UV-beständig sein. • Alle Sanitärobjekte sind schallschutztechnisch entkoppelt auszuführen. • Die Sanitärkeramik soll in Farbe weiß und voll glasiert sein. • Waschbecken/ Waschrinnen ohne Überläufe, Abläufe (gratfrei) ohne Verschluss. • Klosettbecken als Tief-/ Flachspülklosetts altersgerecht, Spülmenge ≤ 4,5 Liter. • Die WC-Sitze sind bruchfest mit Edelstahlscharnieren, die Sitzflächen sind mit Deckel oder festen Sitzbacken ohne Deckel (z.B. Baby-WC) zu planen. • Die WC-Kabinentüren sind nach außen zu öffnen und von außen öffenbar auszuführen. Scharfkantigen Ecken an den WC-Trennwänden (GUV-Vorschriften) sind zu vermeiden. • Duschwannen sollten tief und mit rutschhemmender Oberfläche (Anti-Slip-System, keine Matten) versehen sein. • Armaturen verchromt oder farbig, wassersparend mit Verbrühungsschutz (für Kinder ≤ 38°C bei Warmwasseranschluss), einfache, leichte Bedienung, glatte Flächen, abgestimmt zur Sanitärkeramik, Geräuschklasse I, Einsatz nach VDI 6000 Blatt 6. • Duscharmaturen mit Handbrausen nur einsetzen, wenn diese ausschließlich durch das Betreuungspersonal bedient werden. • Die Kinderdusche erhält einen Griff (300 mm) in ergonomischer Höhe/ Lage. • Einsatz Fäkalienausguss, etc. erfolgt nach VDI 6000. • Werkraumbecken bzw. Waschrinnen sind aus keramischen Material mit Ablaufgarnitur als Standrohrventil. • Bodeneinläufe in Sanitärräumen sind einzusetzen und zur Erneuerung des Sperrwassers an einen Ablauf eines Waschtisches anzuschließen. • Auslaufventile (z.B. für Reinigungszwecke) mit Schlauchverschraubung, Rückschlagventil und Rohrbelüfter, verchromt, mit Betätigung durch Steckschlüssel möglichst ohne Kinderzugriffsmöglichkeit einsetzen. 4.1.3 • • Gasanlagen Gasanlagen kommen nur bei Einsatz von Gasbrennwerttechnik in der Heizungsanlage zum Einsatz. Gasanlagen sind gemäß den Regeln der aktuellen TRGI zu planen. 4.1.4 • Feuerlöschanlagen Feuerlöschsysteme und mobile Feuerlöscher sind mit der Brandschutzbehörde und dem -gutachter abzustimmen und entsprechend der Vorgaben einzusetzen. Es sind vorzugsweise Wasser- oder Schaumlöscher gemäß der erforderlichen Löschmitteleinheiten zu planen. Die mobilen Löscher sollten max. 6 kg haben. In Technikzentralen sind z.T. CO2-Löscher einzuplanen. Montagehöhe: Griffhöhe: 1,20 m • • • • 4.2 Wärmeversorgungsanlagen 4.2.1 • • • Wärmeerzeugungsanlagen Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist ein Variantenvergleich für die Energieträger und Heizsysteme nach Anlage 2 der Energieleitlinie durchzuführen. Die Ergebnisse dieses Vergleichs sind in einem Energiekonzept dazustellen. Die wirtschaftlichste Lösung ist dem AGM SG Betriebstechnik vorzustellen und per Energieträgerbescheid durch das SG Energie festzulegen. Kriterien zur Auswahl des Energieträgers ergeben sich aus der Energieleitlinie. Der Einsatz regenerativer Energien ist im Zusammenhang mit EEWärmeG, EnEV/ Passivhausstandard zu prüfen. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 15 von 60 • • • • • • • • • 4.2.2 • • • • • • • • • • • • • • • • • • 4.2.3 • • • • • • • • • • Bei Verwendung von Erdgas bzw. Fernwärme als Energieträger ist der Hausanschluss gemäß den Anschlussbedingungen der Kommunalen Versorger auszuführen. Die vertragliche Wärmeleistung mit dem Versorger ist unter Beachtung von Gleichzeitigkeiten und späterer Betriebskosten für die Anlage festzulegen. Unterschiedliche Nutzergruppen (z.B. Träger von Einrichtungen) erhalten in den Heizabgängen in Absprache mit dem Bauherrn Wärmezähler zur separaten Verrechnung. Es sind Niedertemperaturheizsysteme (z.B. Tvl ≤ 55°C) zu planen. Bei Einsatz von Erdgas als Energieträger sind Brennwertheizgeräte zu verwenden. Bei Einsatz von Fernwärme ist darauf zu achten, dass die Primärrücklauftemperatur auf ≤ 50°C durch entsprechende Regeltechnik begrenzt wird. Die Heizungsanlage ist optimal zu steuern und zu regeln. Zum Beispiel sind außerhalb der Nutzungszeiten (z.B. nachts oder am Wochenende) die Raumtemperaturen um 5 K abzusenken, bei Nutzungsunterbrechung > 72 h um 10 K, jedoch nicht unter + 5°C. Der Frostschutz im Gebäude ist immer zu gewährleisten. Die Wärmeerzeuger erhalten normgerechte sicherheitstechnische Einrichtungen. Wärmeverteilnetze Es sind nur Materialien und Geräte mit zugelassenen Prüfzeichen (DIN-, CE-Zeichen) zu verwenden. Als Rohrmaterial der Hausinstallation kommt in Zentralen, Kellerverteilungen und Steigesträngen Stahlrohr nach der Verlegungsrichtlinie unter Berücksichtigung des Brandschutzes nach MLAR zum Einsatz. Bei Verlegungen im Estrichbereich sind Mehrschichtverbundrohrsysteme möglich. Fußbodenheizungssysteme sind zu bevorzugen und sind aus sauerstoffdiffusionsdichtes Kunststoffrohr (z.B. PE-Xa) zu erstellen. Die Verrohrung sollte aus ästhetischen und reinigungstechnischen Gründen möglichst nicht sichtbar (Vorwandinstallation bzw. Schächte) erfolgen. Der Verbrühschutz (T < 55°C) ist an Rohren/ Heizflächen einzuhalten. Jeder Heizkreis muss gut zu entleeren bzw. zu entlüften sein. Verteiler erhalten Lufttöpfe bzw. Luftabscheider. Automatische Be- und Entlüfter sollten nicht eingesetzt werden. Im Gebäude erfolgt eine sinnvolle Aufteilung im der Heizkreise (statische Heizung, Fußbodenheizung, sowie ggf. Warmwasserbereitung (mit der Möglichkeit der thermischer Desinfektion). Alle Rohrleitungen sind nach EnEV zu dämmen. Sichtbare Isolierungen sind mit Alu-Grobkorn zu ummanteln. Stark stoßgefährdete Bereiche werden mit einem verzinkten Blechmantel versehen (z.B. bis 2m Höhe). Revisionierbare Bauteile erhalten abnehmbare Armaturenkappen. Die Installation ist so zu gestalten, dass regelmäßige Wartungen ohne Einschränkung des Betriebes erfolgen können. Es ist in Heizräumen ein stagnationsfreier Kaltwasseranschluss vorzuhalten. Der Einsatz von Hocheffizienzpumpen nach ErP-Richlinie ist Pflicht. Die Verwendung von wartungsfreien Armaturen wird bevorzugt. Einsatz von Strangregulierventilen zum hydraulischem Abgleich. Raumheizflächen Die Oberflächen-/ Berührungstemperatur darf 55°C nicht überschreiten. Vorzugsweise sollte in Abstimmung mit den Planungsverantwortlichen ein Fußbodenheizsystem auf Niedertemperaturbasis zum Einsatz kommen. Auch Plattenheizkörper, Radiatoren sind möglich. Dabei sollten die Heizflächen hygienisch sein, möglichst glatte Oberflächen und eine gute Reinigungsmöglichkeit aufweisen. Die Standorte sind außerhalb von Spritzwasser zu wählen. Heizflächen mit Sitz- und Ablagefunktion sind zu vermeiden. Jeder Heizkörper erhält ein Thermostatventil mit absperrbarer Rücklaufverschraubung (vernickelt). Als Thermostatkopf kommen flüssigkeitsgefüllte Thermostate mit Diebstahl- und Blockiereinrichtungen zum Einsatz. Heizflächen sind evtl. mit Farbkonzept sind in der Lph 3 zu bemustern. Leicht zu reinigende Bauteile (z.B. Heizkörper) einsetzen, die Ecken und Kanten sollen nach GUV abgerundet (r ≥ 2mm) oder entsprechend stark angefast sein. Material und Oberflächen der Ausstattung müssen reinigungsmittelresistent und UV-beständig sein. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 16 von 60 4.3 Lufttechnische Anlagen 4.3.1 • • • • • • • • 4.3.2 • Lüftungsanlagen Im Regelfall sollte eine natürliche Be- und Entlüftung angestrebt werden. Sollte aufgrund energetischer bzw. schallschutztechnischer Anforderungen der Einsatz mechanischer Lüftungssysteme erforderlich werden, ist dieser nachzuweisen und zu begründen. Grundsätzlich ist eine technische Klimatisierung/ Kühlung weitestgehend auszuschließen. Bei Einsatz von RLT-Anlagen sind gemäß Normung (z.B. DIN EN 13779) folgende Parameter anzusetzen: - Luftmengen und Außenluftanteile auf das Mindestmaß begrenzen - Schalldruckpegel 35 – 40 dB(A), max. 45 dB(A) - Schadstoffkonzentration von CO2 in Gruppen-/ Personalräumen max. 1.000 ppm - Luftfeuchte 40 – 60 % rel. F. - Anlagen im Betriebszustand nach Effizienzklasse SFB1 oder 2 In Abstimmung mit dem Architekten und Brandschutzgutachter sind optimale Trassen und Verteilungen zu planen, sodass ein schlankes Kanalnetz mit wenig Brandschutzklappen entsteht. Die Lüftungsanlage sollte nach IDA-C3 zeit- und bedarfsgesteuert, ggf. in Nassräumen feuchtegeregelt bzw. in WC-Räumen mit Nachlauf gefahren werden können. Der Umluftbetrieb in Kindertagesstätten ist aus hygienischer Sicht und auf Grund hoher WRGGrade des RLT-Gerätes zu vermeiden bzw. ist nicht erforderlich. Es ist anzustreben, dass in der Sommermonaten die Lüftungsanlage außer Betrieb geht und eine Fensterlüftung erfolgt, gleichfalls soll die Möglichkeit der Nachtkühlung gegeben sein. Es hat eine Sachverständigenprüfung nach SächsTechnPrüfV zu erfolgen. Lüftungsgerät Aus energetischen Aspekten sind Lüftungsgeräte mit einen hohen WRG – Grad (> 75%) einzusetzen. Die Aufstellung als Innengerät ist zu favorisieren (Energieverluste/ Wartung/ Betrieb im Winter). Die Ventilatoren im RLT-Gerät sind nach höchster Effizienzklasse min. FU-gesteuert zu planen. Auf ausreichende Qualität bei Filter- und Kanaldichtigkeitsklassen ist zu achten. Mindestanforderung Zuluftfilter Energieeffizienzklasse A nach Eurovent, Klasse F 7 Ein Schalttableau zur Fernüberwachung des RLT-Gerätes ist an geeigneter Stelle (z.B. Raum KitaLeitung) zu positionieren. Die Möglichkeit einer Weiterleitung an eine DDC / GLT soll vorhanden sein. • • • • • • 4.3.3 • • • • • • • • Kanalnetz Lüftungsnetz besteht aus verzinkten Kanälen oder/ und Wickelfalzrohren. Die Anzahl evtl. erforderlicher BSK ist unter Berücksichtigung des Brandschutzes und der MLAR Sachsen zu minimieren. Anlagen nach Hygienevorschrift VDI 6022 mit ausreichend und optimalen Revisionsöffnungen. Der Druckverlust des Kanalnetzes ist in Klasse „normal bis niedrig“ zu planen. Luftdichtheitsklasse B ist als Standard zu wählen (Klasse C bei Anlagen z.B. ohne WRG möglich). Eine optimale Luftverteilung z.B. Zuluft über Gruppenräume mit Überströmung und Absaugung über Nebenräume/ Nassräume ist als Planungsvariante zu prüfen, sodass geringe Gesamtluftmengen möglich sind. Da in Kindertagesstätten zumeist eine kontinuierliche Nutzung vorliegt und der steuerungstechnische Aufwand einzuschränken ist, sind i.d.R. konstante Volumenstromregler ausreichend. Die Kanäle werden mit möglichst nicht brennbaren Materialien (z.B. Mineralwolle alukaschiert WLG 040) wärmegedämmt. Die Dämmdicken sind je Einsatzfall und Umgebungstemperatur auszulegen. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 17 von 60 4.4 Starkstromanlagen 4.4.1 • • 4.4.2 • • • • 4.4.3 • • • • • 4.4.4 • • • • • 4.4.5 • • • • Elektroenergieversorgung/ Einspeisung Einspeisungen sind entsprechend den geltenden technischen und brandschutztechnischen Vorschriften zu errichten bzw. zu ertüchtigen. Im Zusammenhang mit dem eventuellen Abriss von Gebäuden ist die Versorgung der verbleibenden Gebäudeteile zu sichern. Kabel sind gegebenenfalls umzuschwenken. Dabei ist zu prüfen, inwieweit hier technische Veränderungen notwendig sind. Niederspannungsschaltanlagen Niederspannungsschaltanlagen sind entsprechend den geltenden Richtlinien für Verteilungen und Unterverteilungen zu planen. Die Grundsätze des Brandschutzes sind dabei zu beachten. Die NSHV ist als fabrikfertige Schaltergerätekombination auszuführen. Es ist zu überprüfen, ob eine Kompensationsanlage notwendig ist. Es ist eine Wandlerzählung vorzusehen. Für Bereiche mit Fremdnutzung ist eine getrennte Zählung zu errichten. Ab der NSHV sind die Unterverteilungen getrennt einzuspeisen. Die Unterverteilungen sind grundsätzlich abschaltbar und als sicherungslose Anlagen zu gestalten. Die Unterverteiler sind je nach baulicher Gegebenheit in den Fluren mit verschließbaren Türen (gleiche Schließung für alle Türen) anzuordnen. Ab der NSHV ist ein TN-S-Netz aufzubauen. Niederspannungsinstallationsanlage Der Einsatz von halogenfreien Kabeln und Leitungen richtet sich nach der verwendeten Installationsmethode. Bei Verlegung in Kanälen, Rohren oder auf Kabelbahnen ist eine halogenfreie Verkabelung anzuwenden. Eine Verlegung der Starkstrom- und Schwachstromtrasse sollte auf getrennten Installationswegen erfolgen. In Kanälen und auf Kabelbahnen ist mit Trennsteg zu arbeiten. Bei Querungen von notwendigen Fluren ist die Installation mit I 30-Kanal/ I 30-Verkleidungen bzw. von notwendigen Treppenräumen mit I 90- Kanal bzw. I 90-Verkleidungen gemäß Leitungsanlagenrichtlinie (bei offener Verlegung) vorzusehen. Die Anzahl der Querungen soll so gering wie möglich gehalten werden. Sämtliche Steckdosenstromkreise sind mit FI-Schutzschaltern auszurüsten. Die Steckdosen werden mit Kindersicherung versehen. Allgemeinbeleuchtung Zur Energieeinsparung und Steuerbarkeit sind grundsätzlich Leuchten mit elektronischem Vorschaltgerät einzusetzen. Es ist ein hoher Leuchtenwirkungsgrad vorzusehen. Die Flur- und Treppenraumbeleuchtung sollte zentral schaltbar sein. Im Gelände ist eine ausreichende Außenbeleuchtung vorzusehen. Diese ist mittels Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr zu schalten. Die erforderlichen Beleuchtungsstärken richten sich nach den Vorgaben der EN 12464 und den geltenden AMEV-Richtlinien. Die nach AMEV empfohlene Lichtsteuerung / Lichtregelung ist zu untersuchen und die Wirtschaftlichkeit ist nachzuweisen. Die Berechnung der Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung ist der Entwurfsplanung beizulegen. Sicherheitsbeleuchtung Treppenhäuser, Flure und technische Betriebsräume werden mit Sicherheitsbeleuchtung ausgerüstet. Nach DIN VDE 0108 Teil 100 beträgt die Nennbetriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtung 3h, kann aber im Rahmen einer Einzelfallabstimmung mit Bauordnungsamt und Feuerwehr beim Vorliegen eines Evakuierungsplanes in der Regel auf 1h reduziert werden. Der Einsatz von Einzelbatterieleuchten oder einer Zentralbatterie richtet sich nach der Anzahl der notwendigen Leuchten. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist der Planung beizulegen. Die Sicherheitsbeleuchtung ist generell mit der Funktion automatischer Funktionstest und Protokollierung zu planen. Die Sicherheitsbeleuchtung ist in den Leuchten der Allgemeinbeleuchtung unter Beachtung der DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22) „Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ in Verbindung mit DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1) „Allgemeine Anforderungen und Prüfungen“ zu integrieren. Es sind fabrikfertige Leuchten zu verwenden. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 18 von 60 • 4.4.6 • • • 4.5 Die Sicherheitsbeleuchtungsanlage erhält eine Kopplung zur Einbruchmeldeanlage. Mit dem Scharfschalten der EMA ist die Sicherheitsbeleuchtungsanlage zu blockieren. Potentialausgleich, Blitzschutz- und Erdungsanlage Das Gebäude erhält eine äußere und innere Blitzschutz- und Erdungsanlage nach VDE 0185-305 und DIN 18014. Für alle elektrischen Anlagen ist ein übergreifendes Schutzkonzept gegen innere und äußere Überspannungen zu erarbeiten und umzusetzen. Dabei sind außenliegende Bauteile (z.B. Geländer, Außentreppen, etc.) zu integrieren, Insbesondere bei Einsatz von elektronischen Bauelementen (z.B. EMA, BMA, Hausalarmanlagen, Gebäudeautomation, Telefoneinspeisung usw.) sind die erforderlichen Maßnahmen (Potentialausgleich, Schirmung, Überspannungsschutz) festzulegen. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 4.5.1 • Telefon /Telefonanlage / Datenverkabelung Die Kita erhält eine telefontechnische Ausrüstung nach den Anforderungen des Auftraggebers (Festanschlüsse pro Gruppenraum und Leitungszimmer, 1 transportables Telefon für Leitungszimmer zum flexiblen Einsatz....) und unter Beachtung der aktuellen Verkabelungsrichtlinie der LECOS GmbH. 4.5.2 • Brandmeldeanlagen Brandmeldeanlagen nach DIN VDE 0833 / DIN 14675 sind nur vorzusehen, wenn diese im Brandschutzkonzept oder in der Baugenehmigung ausdrücklich gefordert werden. 4.5.3 • Hausalarmanlage Für die Kitas ist eine Hausalarmanlage erforderlich. Besonders gefährdete Bereiche z.B. die Räume der Hausalarmzentrale und des Sicherheitslichtgerätes sind mit automatischen Rauchmeldern zu überwachen. Eine Aufschaltung auf die Feuerwehr, wenn im Brandschutzkonzept bzw. Baugenehmigung nicht anders festgelegt, erfolgt nicht. Die Art der Alarmierung ist im Rahmen der Planung abzustimmen. Eine Alarm-Weiterleitung kann bei Bedarf über ein Wählgerät zu einem Wachunternehmen erfolgen. Die Hausalarmzentrale ist in Ringbus-Technik zu planen. Die Notstromüberbrückungszeit ist auf 72 Stunden auszulegen. • • • 4.5.4 • • • 4.5.5 • • • • • • • Feststell- und RWA-Anlagen Die autark auszulegenden Feststelleinrichtungen der Rauchschutztüren zu den Treppenhäusern und den Brandabschnittswänden sollten für eine Auslösung durch eine automatische BMA vorbereitet sein. In den Treppenhäusern sind je nach Erfordernis des Gebäudes autarke Rauch- und Wärmeabzugsanlagen entsprechend den gültigen Richtlinien vorzusehen. Die Ansteuerung durch die automatische Hausalarmanlage (BMA) muss realisiert werden. Eine Störung und / oder Auslösung der RWA ist an der „ständig besetzten Stelle“ zu signalisieren. Einbruchmeldeanlage Aus Gründen der Sicherheit gegen Einbruch und Vandalismus wird der Einbau einer Einbruchmeldeanlage (gem. Richtlinie 2311 des VdS Klasse B) mit Fernalarmierung zur Leitzentrale eines Wachschutzunternehmens (eventuell mittels Wählgerät der BMA) empfohlen. Die Entscheidung ist über den Nutzer herbeizuführen. Für die EMA ist ein Schutzkonzept zu erstellen. Die Hausalarmzentrale ist in Ringbus-Technik zu planen. Sämtliche Außentüren sind auf Verschluss und Öffnung zu überwachen. Besonders gefährdete Einstiegsmöglichkeiten (z.B. nicht einsehbare Zugänge und Fenster, Dachluken usw.) sind ebenfalls auf Verschluss und Öffnung zu überwachen. In den Innenräumen ist eine Fallenüberwachung vornehmlich mit Bewegungsmeldern vorzusehen. Zu Überwachen sind Bereiche, welche die Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betreten. Die Scharf-/ Unscharfschaltung ist über berührungslose, sabotagesichere Transpondertechnik zu realisieren. Die Zwangsläufigkeit der Verriegelung ist insbesondere unter Berücksichtigung der Richtlinie „Verriegelungen in Rettungswegen“ zu gewährleisten. Die externe Alarmierung erfolgt mit einer Kombination Sirene/ Blitzleuchte. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 19 von 60 • 4.5.6 • • • • 4.6 Die EMA erhält eine Kopplung zur Sicherheitsbeleuchtungsanlage. Mit dem Scharfschalten der EMA ist die Sicherheitsbeleuchtungsanlage zu blockieren. Türsteuerung Mindestens der Hauptzugang ist außen mit einer Türsteuerung (Pin-Code-Anlage oder Transpondersystem) auszustatten. Hierbei ist die so genannte „Kindergarten-Lösung“ (siehe Anlage 2) zu realisieren, die das unbeaufsichtigte Verlassen von Kindern aus der Einrichtung verhindert. Dabei ist an der Innenseite der Tür vorzugsweise eine Klinke in 1,60 m Höhe anzuordnen. Diese Lösung ist nur möglich, wenn die Haupteingangstür nicht als Fluchtweg dient. Ansonsten ist ein elektrisches Notausgangssystem (mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis) vorzusehen. Mit dieser Anlage wird sichergestellt, dass zu den Öffnungszeiten der Kindertagesstätte Eltern die Eingangstür von innen und außen öffnen können. In der Brandschutzordnung ist schriftlich festzuhalten, dass während der Öffnungszeiten der Kita die Eingangstür nicht zu verschließen ist. Eine Panikverriegelung ist nicht notwendig, wenn organisatorisch gewährleistet wird, dass die Tür während der Nutzungszeit unverschlossen bleibt. Förderanlagen 4.6.1 • • • • • • • • 4.6.2 • • • 4.6.3 Personenaufzugsanlagen (Mindestanforderungen) Aufzug nach Aufzugsrichtlinie 95/16EG Ausführung nach DIN 18040-1, EN 81-1, EN 81-70 Anhang G, EN 81-71, EN 81-73, mit Konformitätserklärung in triebwerksraumloser Bauart Mindestgröße: lichte Maße der Kabine 1,40 m Tiefe + 1,10 Breite Tragfähigkeit mindestens 630 kg bzw. gemäß Baugenehmigung Fahrgeschwindigkeit mit Nutzlast Auf/ Ab maximal 1,0m/s Anordnung des Triebwerks i.d.R. im Schachtkopf als getriebeloser Treibscheibenantrieb Die Aufzugsfreischaltung (Nutzung des Aufzugs) erfolgt nur über Transponder, dabei ist zu beachten, dass für alle Gewerke nur ein einheitlicher Transponder / Transponderleser zum Einsatz kommt. Der Aufzug ist für eine einmalige automatische Evakuierungsfahrt auszulegen. Weitergehende Forderungen sind dem Brandschutzgutachten zu entnehmen. Auf Grund der barrierefreien Ausführung sind in der Kabine mindestens vorzusehen: – Etagenanzeige – schräg gestelltes Pulttableau (kein weiteres Tableau erforderlich) – Großflächentaster 5 x 5 cm (gilt auch für die Rufaster außen), Höhe 90 cm (Mittelachse über Fußboden) – Spiegel (gegenüber der Tür) – Sprachansage bei mehr als zwei Haltepunkten Speiseaufzüge Bei Vorhandensein eines Personenaufzugs ist auf einen Speiseaufzug zu verzichten. Eventuell vorhandene Speiseaufzüge (im Bestand) sind entsprechend der geltenden Normen und Richtlinien zu erneuern. Die Größe der Servierwagen ist mit dem Küchenplaner und der Kita-Leitung abzustimmen. Nutzungsspezifische Anlagen Küchen in Kindertageseinrichtungen sind grundsätzlich Ausgabeküchen. Die Speisen werden vom Caterer geliefert, wobei verschiedene Systeme zur Anwendung kommen können (z.B. Cook an Hold, Cook and Freeze oder Cook and Chill). Die Ausgabeküche und dazugehörigen Nebenräume sind für diese Systeme zu planen bzw. vorzurüsten, so dass ein Systemwechsel ohne große Investitionen (Lüftungsanlage, Elektroverteilung, …) möglich ist. Die zum Einsatz kommende Küchentechnik wird vom Bauherrenamt vorgegeben. Die Planung ist frühzeitig zwischen Küchenplaner, Amt für Jugend, Familie und Bildung (Nutzer), Veterinärund Lebensmittelaufsichtsamt (VLA) und dem Amt für Gebäudemanagement abzustimmen. Bei der Planung haben sich nachfolgende Ansätze bewährt: • Der Objektplaner und der Planer für die Technische Ausrüstung haben sich bereits ab der LP 2 mit dem Küchenplaner hinsichtlich Größe und Lage der Küche und der dazugehörigen Nebenräume abzustimmen. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 20 von 60 Verkehrswege innerhalb der Küche und des Gebäudes sind zu optimieren (kurze Wege). Empfehlenswert ist eine zentrale Lage zu den Gruppenräumen mit einem direkten Zugang zum Aufzug (bei Mehrgeschossigkeit). • Sauber- und Schmutzbereiche sind in der Küche möglichst räumlich zu trennen. • Sollte ein separater, nicht durch den Haupteingang führender Anlieferbereich von außen für die Küche geplant werden, ist dieser nicht durch die Spielbereiche der Kinder zu führen. Von einer täglichen Anfahrt mittels Kleintransporter ist auszugehen. Die Zufahrt ist entsprechend zu befestigen. • Das Merkblatt Bauhygiene/ Lebensmittelhygiene vom Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt (VLA) ist in seiner jeweilig gültigen Fassung zu beachten. • Bei der Planung der Lüftungstechnik ist prinzipiell die ASR 3.6 einzuhalten (10-facher Luftwechsel). Innenliegende Räume werden grundsätzlich zwangsbelüftet. • Unter Berücksichtigung der ASR 4.1 sind die Umkleide für das Küchenpersonal nahe dem Küchenbereich anzuordnen. • Die Ausstattung ist in Edelstahl zu planen. Detaillierte bauliche und technische Vorgaben zur Ausgabeküche sind im Raumbuch zu finden. • Zwei Planungsbeispiele für Musterküchen für Kindertagesstätten mit 165 Kindern finden sich in Anlage 1. Sollte eine Milchküche vorgesehen werden (bei der Aufnahme von Kindern < 1 Jahr), müssen folgende Aspekte in der Planung berücksichtigt werden: • Vorhaltung von Kühlmöglichkeiten für die Muttermilch, sowie eines Lagerbereiches (z.B. für Trockenmilchpulver) • Installation eines Handwaschbeckens • Installation eines ausreichend dimensionierten Dunstabzugs über dem Kochbereich • Einbau eines Insektenschutzes an den Fenstern • Vorlage eines Einrichtungsplanes mit Geräten beim VLA 4.7 Gebäudeautomation 4.7.1 • • • • Regelungstechnik Zur Steuerung und Regelung der technischen Anlagen wie Heizung und Lüftung ist ein modulares DDC-System vorzusehen. Die Notwendigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit des DDC-Systems ist gemäß „AMEV Gebäudeautomation 2005“ Punkt 3.3 und 3.4 nachzuweisen. Bei der Systemauswahl ist zu beachten, dass perspektivisch eine Fernaufschaltung auf die Leitzentralen des Hochbauamtes erfolgen soll. Aus diesem Grund sind nur Systeme, welche zu den im Amt vorhandenen Leitzentralen kompatibel sind oder offene DDC-Systeme nach LON oder BAC-Net Standard vorzusehen. Die DDC Stationen sollen sowohl vor Ort als auch via Fernbedienung per Internet eine Bedienung über einen integrierten WEB-Browser ermöglichen. Zur Feststellung von Funktionsstörungen, welche die Sicherheit und/oder Nutzungsfähigkeit und/oder Wirtschaftlichkeit der Immobilie einschränken, sind technische Einrichtungen vorzusehen, die dem vor Ort anwesenden Personal ohne technische Qualifikation das Erkennen von Störungen ermöglicht und darüber hinaus eine selbsttätige Fernübertragung konkreter Störungsmeldungen an eine vom Auftraggeber vorgegebene und vom Betreiber änderbare E-Mail-Adresse realisiert. Die E-Mail muss die Bezeichnung der Liegenschaft und die Bezeichnung der von der Störung betroffenen Anlage als Klartextmeldung beinhalten. Notwendige erschließungsseitige Voraussetzungen (insbes. ein stadtnetzfähiger Internetanschluss inkl. hausinterne Verkabelungen und aktiven Netzwerkkomponenten) sind in die Planung einzubeziehen. In einem zentralen, regelmäßig vom Nutzer aufgesuchten Raum (z.B. Technikraum) sind Visualisierungen technischer Störungen vorzusehen für • die Brand- und Einbruchmeldetechnik • Zugangskontrollanlagen • die Sicherheitsbeleuchtungs- und Netzersatzanlage • Raumlufttechnik, • Entrauchung • die Heizungsanlage • sonst. für die Gebäudenutzung relevante techn. Einrichtungen, wie Hebeanlagen, Rückstauautomaten, Förderanlagen o.ä. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 21 von 60 Kontroll- und Bedieneinrichtungen sind so auszuführen, dass sie folgende Anforderungen erfüllen: • selbsterklärende lokale Bedienung mit Klartext-Menueführung in deutscher Sprache • mindestens 2 Bedienebenen für einfache und qualifizierte Bedienhandlungen • Zugriffsrecht an Heizungsreglern auf Sollwerte, Heizkennlinien, Fühlerabgleich, Systemzeiten • dynamische Außentemperaturanpassung, Schaltzeitoptimierung und eine saisonale außentemperaturabhängige Ab- und Einschaltung der Gebäudeheizung • Möglichkeit der zentralen Eingabe von mindestens 10 Absenk- und Sondernutzungszeiträumen (Feiertage, Elternabende) pro Jahr, zentral editierbar pro Heizkreis für beliebige Kalendertage • alle Einstellwerte haben zum Zeitpunkt der Abnahme der Anlage den geltenden Regeln sowie den anlagenkonkreten Parametern zu entsprechen • eine automatische, uneingeschränkte Netzwiederkehrfunktion nach Netzausfall • ein browsergestützter Zugriff per Netzanbindung ist zu ermöglichen, an Browser- oder JavaVersionen sind keine Spezialanforderungen zu stellen. • Funk-Übertragungen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren bzw. möglichst auszuschließen • Unbefugte Handlungen an gebäudetechnischen Anlagen (insbes. Elektroverteilungen, Armaturen u.s.w.) sind durch deren Positionierung oder geeignete Einrichtungen zu verhindern. 5 Außenanlagen 5.1 Geländeflächen 5.1.1 • • • • • • • • Allgemeine Hinweise zur Gestaltung Die Gestaltung der Außenanlagen ist mit dem Träger abzustimmen. Dabei sind diese so zu planen, dass eine problemlose Wartung, Pflege und Materialaustausch (z.B. Sand oder Kies) regelmäßig möglich ist. Pflegeintensive Freiflächengestaltungen (Böschungen, Aufschüttungen) sind zu vermeiden (Ausnahme für Bewegungsräume), große Sandspiel- und Rasenflächen sind zu bevorzugen. Außenanlagen sind weitgehend barrierefrei zu gestalten. Bänke sind möglichst nicht aus Holz, sondern aus witterungsbeständigem Material zu errichten. Falls Holzbauteile geplant werden, ist langlebiges und wartungsarmes Holz bzw. ähnliche Materialien zu verwenden, z.B. Douglasie. Vom Erdreich berührte Bauteile sind nicht aus Holz zu fertigen. In befestigte Flächen integrierte ebenerdige Sand-/ Kiesflächen sind zu vermeiden. Es ist ein vom Garten aus einfach zugängliches WC vorzusehen (siehe Raumbuch). Gebäude und Objekte in Freianlagen sind mit Kantenschutz zu versehen. 5.1.2 Spielflächen Spielgeräte: • Im Rahmen des fachlichen Konzeptes ist min. 1 Spielgerät pro Krippenbereich und Kindergartenbereich, welches den definierten Kostenrahmen nicht überschreitet, vorzusehen. Sandflächen • Einfassung als Sitzgelegenheit ausbilden • Im Krippenbereich ist diese abdeckbar zu gestalten und mit Sonnenschutz zu versehen. Fallschutzflächen • Kies ist zu bevorzugen. Rasen • Die Rasenflächen sind möglichst im vormittags besonnten Bereich zu planen. 5.2 5.2.1 • Befestigte Flächen Wege befestigte Fläche (Asphalt, erschütterungsarmes Pflaster oder wassergebundene Wegedecke) zum Befahren mit Rollern, Bobbycars, Rollstühlen, etc. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 22 von 60 • 5.2.2 • • • • kurze Zufahrtswege für Entsorgungsfirmen mit ausreichender Wegbreite (min. 3,20 m Breite) Terrassen Material: pflegearme Terrassenplatten (z.B. Beton in Natursteinoptik), mit vollflächigem Unkrauvlies Breite: min. 3 m Die Terrasse ist zu überdachen. Im Bedarfsfall ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung/ Vergleich der möglichen Verschattungssysteme (Investition/ Unterhaltung/ Dauerhaftigkeit) durchzuführen. barrierefreie Anbindung an das Freigelände 5.2.3 Stellplätze Fahrräder • Es ist mindestens 1 Fahrradstellplatz (Leipziger Bügel) pro 20 - 30 Kinder vorzusehen. Sollte mehr Platz zur Verfügung stehen, ist die Zahl entsprechend der Vorgaben seitens des Bauherrn zu erhöhen. • Ein Teil der Stellplätze für Fahrräder und Fahrradanhänger ist mit Überdachung und ausreichend Bewegungsfläche zu planen. Kraftfahrzeuge • Zum Bringen und Holen der Kinder sind jeweils 1 Stellplatz pro 20 bis 30 Kinder (i.d.R. 25 Kinder als Bemessungsgrundlage) zu planen. • Es ist mindestens 1 Behinderten-Parkplatz vorzusehen (zusätzlich zu den gesetzlich geforderten). Aufstellfläche für die Feuerwehr • Mit der Branddirektion Leipzig ist frühzeitig die Notwendigkeit einer Aufstellfläche für die Feuerwehr inkl. Wendehammer abzustimmen. 5.2.4 • • • • • 5.3 Müllplatz Lage nahe einer Zufahrtsstraße, die durch die 3-achsigen Fahrzeuge der Stadtreinigung/Abfalllogistik Leipzig befahren werden dürfen (i.d.R. 20 t schwere Fahrzeuge) Möglichkeit der unkomplizierten und kurzen Bewegung der Mülltonnen auf die Straße (durch Hausmeister), da sonst durch Entsorgungsfirmen „Zusatzkosten zur Entsorgung“ berechnet werden Ansprechpartner Stadtreinigung: Frau Albrecht (0341/6 57 11 38), kann in Planung einbezogen werden Gestaltung des Müllplatzes so, dass Tonnen gegen Diebstahl und Vandalismus gesichert sind (Einhausung) Bei einer festen Einhausung ist darauf zu achten, dass das Tor (die Tür) die notwendige Mindestbreite aufweist, um den Transport großer Abfallbehälter (l x b = 1,80 m x 1,25 m) zu ermöglichen. Baukonstruktionen in Außenanlagen 5.3.1 • • • Einfriedung/ Zaun 1,80 m hoch, ohne spitze Enden (oben und unten), vorzugsweise Stabgitterzaun (Systemskizze siehe Anlage 3) Tor zur Befahrung der Freifläche mit einem (kleinen) Fahrzeug zum Auswechseln des Spielsands Die Schließung der Türen/ Tore soll in die Schließanlage integriert werden. Im Bedarfsfall ist eine Abstimmung mit der Branddirektion zu führen. 5.3.2 • Rampen, Treppen Es sind die Vorgaben der Unfallkasse Sachsen einzuhalten (siehe Punkt 3.7) 5.3.3 • • Überdachungen/ Verschattung Einordnung von schattenspendenden Bereichen, z.B. durch lichtkronige Bäume oder Sonnensegel Sonnensegel sind so zu planen, dass das Fachpersonal diese selbständig anbringen/ verstellen können. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 23 von 60 5.3.4 Sonstiges Spielgerätehäuser • zur Unterbringung der Spielgeräte (Roller, Bälle, Sandspielzeug, …) • Anzahl 2: Kinderkrippenbereich und Kindergartenbereich • Größe: mindestens 3 x 3 m • Stromanschluss abhängig von Lage des Gerätehauses in Abstimmung mit Nutzer • Beschaffenheit: z.B. imprägniertes Holz mit Anstrich (pflegeleicht), möglichst mit Dachvorsprung, wartungsarm, betonierter Untergrund Gerätehaus für Hausmeistertechnik • Unterbringungsmöglichkeiten für Rasenmäher, Gartengeräte, etc. • Größe: min. 10 m² • Beschaffenheit: z.B. imprägniertes Holz mit Anstrich (pflegeleicht), möglichst mit Dachvorsprung, wartungsarm, betonierter Untergrund (kein Metallgerätehaus aufgrund scharfer Kanten), doppelflüglige Tür nach Abstimmung, Stromanschluss für Beleuchtung und Steckdose Hinweis: Die Gerätehäuser werden im CAFM-Programm der Stadt Leipzig als eigenständiges Objekt geführt und sind mit einer eigenen Nummer zu versehen. Diese ist mit der Abteilung Technisches Gebäudemanagement abzustimmen. 5.4 Technische Anlagen in Außenanlagen 5.4.1 • • • • Abwasseranlagen Schnittstellen siehe Punkt 4 – Technische Gebäudeausrüstung Auf dem Grundstück sind die Regen- und Schmutzwassersysteme getrennt bis zur Übergabestelle des Entsorgers (KWL) zu führen. Der Einsatz von mineralfaserverstärkten PP-Rohr (KG 2000) ist empfehlenswert. Zur Senkung des Abflussbeiwertes in den Außenanlagen ist auf wasserdurchlässige bzw. versickerungsfähige Oberflächengestaltung zu achten. 5.4.2 • Wasseranlagen Es sind ein bis zwei abschließbare frostfreie Außenzapfhähne (Kaltwasser) für eine Matschgelegenheit und zum Bewässern (Beachtung Abfluss/ Versickerung) zu planen. 5.4.3 • Starkstromanlagen Außenbeleuchtung an Hauswänden und als Wegebeleuchtung planen – Lichtstärke 5 lx nach DIN EN 12464 (2), Tabelle 5.9.1 bei Bedarf Gerätehäuser mit Beleuchtung versehen (Abstimmung Nutzer) • 5.4.4 • Fernmelde- und informationstechnische Anlagen Telefonanschluss/ Benutzbarkeit schnurloses Telefon im Garten ermöglichen 6 Ausstattung Die Ausstattung wird über den Träger beschafft (gemäß Ausstattungsrichtlinie). Einzige Ausnahmen bilden die Ausstattung für die Küche sowie die Grundausstattung in den Sanitärräumen (Papierhandtuchspender, Seifenspender, etc.) - siehe Raumbuch. Anforderungen an bestimmte Räume (z.B. Hausmeisterraum) werden im Raumbuch erläutert. Diese sind in die Planung zu integrieren. Garderoben: • Die Garderoben sind individuell zu planen und auszuschreiben. • Es sind pro Kind zwei Fächer oben inkl. 3-Fach-Sicherheitshaken sowie ein Schuhablagefach unter der Sitzbank zu planen. • Eventuelle Schalter oder Steckdosen im Garderobenbereich sind entsprechend zu planen. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 24 von 60 7 Räumliche Vorgaben 7.1 Einordnung auf dem Baugrundstück Erfahrungsgemäß werden bei Neubauten auf dem Grundstück Stellplätze zum Holen und Bringen der Kinder gefordert. Diese sind so anzuordnen, dass sie den fußläufigen Verkehr nicht behindern oder gefährden. Des Weiteren sind mögliche Umweltbelastungen, z.B. durch Lärm, zu beachten (vgl. TA Lärm, §§ 4, 5, 22 BImSchG, DIN 18005). Vor den Aufenthaltsräumen und im Freispielbereich ist ein Lärmpegel von 50 dB(A) bis max. 55 dB(A) einzuhalten. Bei Neubauten (kritische Standorte mit Lärmbelastung > 55 dB[A]) ist ein Schallschutznachweis zur Ermittlung der Auswirkungen des Straßen- und des Straßenbahnverkehrs auf das Gebäude und die Freiflächen der Kindertagesstätte zu erbringen und ggf. Lösungen zur Schallminimierung aufzuzeigen. Diese sind eng mit dem Gesundheitsamt abzustimmen. Bei Sanierungsmaßnahmen sind die örtlichen Gegebenheiten mit den geforderten Maßnahmen abzugleichen und die wirtschaftlichste Lösung anzustreben. Die Ausrichtung des Gebäudes ist möglichst so zu wählen, dass im Winter solare Gewinne erzeugt werden können. Zur Förderung radfahrender Beschäftigter ist eine ausreichende Anzahl von Fahrradstellplätzen in der Nähe des Haupteingangs zu planen, die nach Möglichkeit überdacht werden sollten. 7.2 Kubatur Das Gebäude (Neubau) ist möglichst kompakt zu planen, je nach Größe ein- bis maximal dreigeschossig. Bewährt hat sich eine Mittelflurerschließung, mit Ausrichtung der Gruppenräume zum Garten (möglichst Südseite). Die passende Ausführung sollte der Entwurf für den jeweiligen Ort hervorbringen. Das Verhältnis zwischen Bruttogrundfläche und Nutzfläche soll zwischen 1,3 und 1,5 betragen. 7.3 Raumprogramm Die Umsetzung des Raumprogramms gilt nur für Neubauten. Die Anzahl der benötigten Gruppenräume und dazugehörenden Nebenräume werden jeweils vorgegeben. Abweichungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei Maßnahmen im Bestand ist die übergebene Aufgabenstellung umzusetzen. Die Raumbezeichnung ist zwingend nach Anlage 8.11 (Katalog Raumverwendung/ Nutzungsart nach DIN 277-2 // Pflichtenheft für den CAD-Datenaustausch der Stadt Leipzig) umzusetzen. 1 Funktions- und Bildungsräume Benennung Gruppenraum Nr. bei mehreren Gruppenräumen Schlafraum Nr. bei mehreren Schlafräumen Projektraum Mehrzweckraum Integrationsraum 2 Sanitär Sanitärraum Nr. bei mehreren Sanitärräumen (für Kinder) WC-D, WC-H Erziehertoiletten WC-Personal nur für Küchenpersonal Waschraum nur für Küchenpersonal WC-Beh. Besucher-WC WC Außen-WC für Kinder Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 25 von 60 3 Küche Küche Ausgabeküche Spülraum 4 Lager Küche Milchküche nur notwendig bei Aufnahme von Kindern < 1 Jahr Servierwagen nur, falls nicht in Küche untergebracht, 1 m²/ Wagen Umkleide-Personal nur für Küchenpersonal Bereich Personal + Eltern Leitung Kita-Leitung Personalraum 5 Umkleide-D, Umkleide-H für Erzieher HM Werkstatt Hausmeister Besprechungsraum Raum für Eltern- und Familienarbeit Abstellflächen Garderobe Nr. bei mehreren Garderoben (für Kinder) Lager Nr. bei mehreren Lagerräumen Kinderwagenraum 6 Reinigungsraum Putzmittel Waschküche saubere Wäsche Waschküche Schmutzwäsche Verkehrs-/ Technikflächen Windfang Foyer kreativ genutzt Flur Treppe Personenaufzug behindertengerecht Hausanschlussraum 7.4 Technischer Betriebsraum z.B. für Heizung Installationsraum z.B. für BMZ/ ELA/ Batterieraum Raumorganisation 7.4.1 Eingangsbereich Im Eingangsbereich sind der Kinderwagenraum, das Foyer in Verbindung mit dem Mehrzweckraum, der Raum Kita-Leitung sowie das Behinderten-WC so anzuordnen, dass ein einladender und übersichtlicher Bereich entsteht, der auch ortsfremden Besuchern eine einfache Orientierung ermöglicht. Es ist möglichst ein ausreichend großer unbeheizter Windfang vorzusehen. Dabei ist eine freie Bewegungsfläche (für Rollstuhlfahrer) von 150 x 150 cm außerhalb der Drehfläche der Türen vorzusehen . 7.4.2 Krippenbereich Die Räume für Krippenkinder sind im Erdgeschoss so zu planen, dass von den Gruppenräumen ein direkter Zugang in den Garten gewährleistet wird. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 26 von 60 7.4.3 Kindergartenbereich Sollte die Kindertagesstätte mehrgeschossig geplant werden, ist darauf zu achten, dass aus dem/ den Obergeschoss/en ein direkter Gartenzugang erfolgt. 7.4.4 Nebenräume Die Nebenräume sind so zu anzuordnen, dass sie den täglichen Ablauf in der Kindertageseinrichtung nicht stören. 7.5 Raumbuch Zu den einzelnen Räumen wurde ein Leitfaden (Raumbuch – siehe folgende Seiten) erstellt, die dem Planer als Orientierungshilfe dienen sollen und weitestgehend einzuhalten sind. Abweichungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die im Planungsprozess umgesetzten Vorgaben sind in ein Übersichtsraumbuch zu übertragen. Hinweise zur Raumbezeichnung: In den Planunterlagen (Zeichnungen) ist die vorgegebene Raumverwendung zwingend einzuhalten. Die Zusatzbezeichnungen (beispielsweise Nummerierung bei Gruppenräumen) kann in der nachfolgenden Zeile ergänzt werden. Die Raumnummerierung ist bereits in der Leistungsphase 2 mit dem Sachgebiet Technisches Objektmanagement vorabzustimmen und in der Leistungsphase 3 bestätigen zu lassen. Beispiel: Raumnummer: Raumverwendung: Benennung: Raumhöhe: Fläche: Umfang: 001 Gruppenraum Nr. 1 RH: 3,00 m A: 50,0 m² U: 28,3 m Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 27 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage Gruppenraum Nr. bei mehreren Gruppenräumen Allgemeine Anforderungen Mindestgröße Kindergarten: 2,5 m² pro Kind Kinderkrippe: 3 m² pro Kind 5 m² pro Integrationskind 5 m² pro Integrationskind Lage EG oder OG EG, direkter Gartenzugang Nachhallzeit (T) bei Raumvolumen < 300 m³: T ≤ 0,6 s (möglichst an Decke angebracht) Fenster Öffnungsart Verdunklung Sonstiges Kipp-vor Drehfunktion, Drehfunktion abschließbar nur bei Sonnenschutzverglasung Sonnenschutz (außer auf Nordseite) Türen Größe Glasausschnitt Fingerklemmschutz lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm in Türblatt oder alternativ als Glasfeld neben der Tür beidseitig Wände Oberfläche Sonstiges robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Sichtverbindungen zu Flur und Sanitärraum (nur Krippe) Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R9 Linoleum Heizung Raumtemperatur 22 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper nach GUV) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Anschlüsse 300 lx stufenweise schaltbare Deckenleuchten, nicht dimmbar 8 Steckdosen (teilweise als Doppelsteckdose), 1 Doppeldatendose Wandtelefon nach Absprache Sanitär nicht vorhanden Sonstiges Ausstattung kleinen Arbeitsplatz für Erzieher vorsehen (Nähe Datenanschlüssen) Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 28 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage Schlafraum Nr. bei mehreren Schlafräumen Allgemeine Anforderungen Mindestgröße 1,8 m² pro Kind, die Möblierung ist in der Vorplanung nachzuweisen. Lage ruhiger Bereich ohne Störeinflüsse (Lärm) Nachhallzeit (T) bei Raumvolumen < 300 m³: T ≤ 1,0 s (möglichst an Decke angebracht) Fenster Öffnungsart Verdunklung Sonstiges Kipp-vor Drehfunktion, Drehfunktion abschließbar zusätzlich innenliegende Verdunklung (KG 600) Sonnenschutz (außer auf Nordseite) Beachtung der Mindestluftwechselrate Türen Größe Glasausschnitt Fingerklemmschutz lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm in Tür beidseitig Wände Oberfläche robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R9 Linoleum Heizung Raumtemperatur 18 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper nach GUV) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 300 lx Decken- oder Wandleuchten, dimmbar 2 Doppelsteckdosen Sanitär nicht vorhanden Sonstiges Planung Die Möblierung mit 15 Betten à 70 x 140 cm ist nachzuweisen. Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 29 von 60 Raumnummer Raumverwendung gemäß CAD-Anlage Projektraum Benennung Allgemeine Anforderungen Mindestgröße nach Vorgabe Bauherr Lage nahe den Gruppenräumen (Kindergarten) Nachhallzeit (T) bei Raumvolumen < 300 m³: T ≤ 0,6 s (möglichst an Decke angebracht) Fenster Öffnungsart Verdunklung Sonstiges Kipp-vor Drehfunktion, Drehfunktion abschließbar nur bei Sonnenschutzverglasung Sonnenschutz (außer auf Nordseite) Türen Größe Glasausschnitt Fingerklemmschutz lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm in Türblatt oder alternativ als Glasfeld neben der Tür beidseitig Wände Oberfläche robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Fliesenspiegel hinter Ausgussbecken Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R9 Linoleum Heizung Raumtemperatur 20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper nach GUV) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 500 lx stufenweise schaltbare Deckenleuchten 4 Doppelsteckdosen, 1 Doppeldatendose, 1 Herdanschlussdose Sanitär Objekte Armaturen Sonstiges 1 Ausgussbecken b = 55 bis 60 cm, Keramik/ Feuerton , weiß Einhebelmischer verchromt, Auslauftemperatur ≤ 38°C Papierhandtuchspender, Abfallkorb klein, nach Nutzerkonzept Sonstiges Kinderküche Planung Anschlüsse des v.g. Ausgussbecken sollten für Nachrüstung einer Kinderküche möglich sein Fliesenspiegel inkl. Anordnung der vorgegebenen Sanitärobjekte in LP 3 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 30 von 60 Raumnummer Raumverwendung gemäß CAD-Anlage Mehrzweckraum Benennung Allgemeine Anforderungen Mindestgröße 0,5 m² pro Kindergartenkind Lage angebunden an Foyer Nachhallzeit (T) bei Raumvolumen von ca. 500 m³: T ≤ 0,7 s (möglichst an Decke angebracht) Fenster Öffnungsart Verdunklung Sonstiges Türen Größe Fingerklemmschutz Sonstiges Kipp-vor Drehfunktion, Drehfunktion abschließbar nur bei Sonnenschutzverglasung Sonnenschutz (außer auf Nordseite) lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm (mit Glasausschnitt) beidseitig Faltwand als Verbindung zum Foyer mit Sporthallenbeschlägen, mit Prall- und Schallschutz, ggf. mit integrierter Tür (mit Glasausschnitt) Wände Oberfläche robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R9 Linoleum mit Korkmentunterlage Heizung Raumtemperatur 20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper nach GUV) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 300 lx ballwurfsichere Ausführung, dimmbar 4 Doppelsteckdosen, 1 Doppeldatendose Sanitär nicht vorhanden Sonstiges Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 31 von 60 Raumnummer Raumverwendung gemäß CAD-Anlage Integrationsraum Benennung Allgemeine Anforderungen Mindestgröße min. 10 m² (nach Vorgabe Bauherr) Lage Kindergartenbereich, ruhige Lage Nachhallzeit T ≤ 1,5 s (möglichst an Decke angebracht) Fenster Öffnungsart Verdunklung Sonstiges Kipp-vor Drehfunktion, Drehfunktion abschließbar zusätzlich innenliegende Verdunklung (KG 600) Sonnenschutz (außer auf Nordseite) Türen Größe Fingerklemmschutz lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm beidseitig Wände Oberfläche robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R9 Linoleum Heizung Raumtemperatur 20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper nach GUV) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 300 lx Deckenleuchten 2 Doppelsteckdosen, ggf. eine Doppeldatendose Sanitär nicht vorhanden Sonstiges Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 32 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage Sanitärraum Nr. bei mehreren Sanitärräumen Allgemeine Anforderungen Mindestgröße Kindergarten: min. 0,5 m² pro Kind Lage nahe den Gruppenräumen Kinderkrippe: min. 0,8 - 1 m² pro Kind Fenster Öffnungsart Verdunklung Sonstiges Kipp-vor Drehfunktion, Drehfunktion abschließbar keine Sichtschutzfolien auf Außenfenster aufbringen Türen Größe Glasausschnitt Fingerklemmschutz lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm bei rollstuhlgerechter Ausführung in Türblatt beidseitig Wände Oberfläche Fliesen Sonstiges robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Fliesenspiegel bis 1,6 – 1,65 m, möglichst geringer Fugenanteil (20 x 20 cm) Spiegel über Waschbecken eingefliest oder aus VSG, Silikonfugen für Sanitär Sichtverbindung (Glasausschnitt) zum Gruppenraum (nur Kinderkrippe) Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R10 Fliesen mit möglichst geringem Fugenanteil (min. 20 x 20 cm), Standardfliesen Heizung Raumtemperatur 24 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper nach GUV) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 200 lx Deckenleuchten Steckdosen in Feuchtraumausführung nach Bedarf Lüftung Grund-/ Bedarfslüftung Generell Fensterlüftung, mech. Lüftung mit / ohne WRG nach Bedarf Sanitär Objekte Armaturen Sonstiges Kindergarten: 1 WB pro 6 Kinder, 1 WC pro 9 Kinder ggf. Waschrinne lt. Konzept mit Warm- und Kaltwasser 1 Sanitärraum mit bodengleicher Dusche für behindertes Kind siehe Punkt Sonstiges* Kinderkrippe: 1 WB/ WC pro 6 Kinder, 1 Duschwanne (hmin. = 24 cm) mit Trennwand & Haltegriff (30 cm) sowie Schlauch & Brause, 1 Fäkalspüle, 1 Handwaschbecken (Erzieher), Desinfektionsmittelspender, 1 Papierhandtuchspender mit C/Z-Falz, Abfallkorb nach Nutzerkonzept Einhebelmischer bzw. Duschthermostat verchromt, Auslauftemperatur ≤ 38°C WCs kindgerecht z.T. mit Spüldrossel für WC Kind mit Spül-/ Stopp-Taste bzw. Zweimengenspülung WC-Sitze bruchfest ohne Deckel bzw. Sitzbacken lt. Hersteller nach Farbkonzept Seifenspender frei befüllbar und leicht bedienbar (1 Spender pro 2 Waschbecken), Papierrollenhalter (pro WC ein Stück), WC-Bürste (1 pro WC im Kiga-Bereich, Krippe 1 pro Sanitärraum), wandbefestigte Hakenleisten für Handtücher (3 Sicherheitshaken und Zahnputzbecherhalter) – keine Rollwagen für Handtücher, Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 33 von 60 Wickeltisch mit Anstelltreppe im Krippenbereich (Standardmaße beachten) Sonstiges Inst.-höhen Sanitärausstattung nach VDI 6000 Blatt 6 und nach Abstimmung mit Nutzer, Schamwände zwischen WCs im Kindergartenbereich außer 1 für Rollstuhlfahrer, Errichtung einer geschlossenen WC-Kabine für Kinder, h = 1,20 m (10 cm Bodenfreiheit) Kinderkrippe mit „Baby-Toi“, ansonsten Hänge-WCs ohne „Löwenfüßchen“ * Barrierefreier WC-, freie Bewegungsflächen von 150 x 150 cm vor dem WC und Waschbecken Wasch- und Duschplatz WC: in einem Sanitärraum • Ausladung min. 65 cm, Sitzhöhe ca. 40 – 43 cm im Kindergarten • fester Haltegriff auf der nicht anfahrbaren Seite (Höhe OK 65 cm) mit WC-Papier-Halter und Spülfernauslösung (vorzugsweise als Funktaster) • seitliche Stellfläche: min. 90 cm Unterfahrbarer Waschtisch: • Höhe OK 65 bis max. 70 cm, Ausladung 50 cm • Unterfahrbreite: 90 cm • Spiegel: h x b = min. 60 x 40 cm (Anordnung, ca. 10 cm über Waschtisch) • Seifenspender möglichst oberhalb des Waschbeckens Bodengleiche Dusche • Lage: in seitlicher Stellfläche zum WC Planung • Möblierungsnachweis in LP 2 (für Sanitärobjekte und Wickeltisch/ Schrank) • Fliesenspiegel inkl. Anordnung aller vorgegebenen Sanitärobjekte in LP 3 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 34 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage WC-D, WC-H Info: Erziehertoiletten Allgemeine Anforderungen Mindestgröße gemäß Vorgabe Bauherr unter Beachtung der Sanitärraummindestabstandflächen Lage nahe den Gruppenräumen Fenster Öffnungsart Verdunklung Sonstiges Dreh-Kipp-Fenster keine Sichtschutzfolien auf Fenster aufbringen Türen Größe Fingerklemmschutz Standardmaße verwenden, lichte Breite min. 75 cm ggf. außen, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben Wände Oberfläche Fliesen robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Fliesenspiegel bis 1,6 – 1,65 m, möglichst geringer Fugenanteil (20 x 20 cm) Spiegel über Waschbecken eingefliest oder aus VSG, Silikonfugen für Sanitär Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R10 Fliesen mit möglichst geringem Fugenanteil (min. 20 x 20 cm), Standardfliesen Heizung Raumtemperatur 18 °C, ohne bzw. Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 200 lx Deckenleuchten Steckdosen in Feuchtraumausführung nach Bedarf Lüftung Lüftungsgerät Sanitär Objekte Armaturen Sonstiges Sonstiges räuml. Anforderungen Planung Generell Fensterlüftung, mech. Lüftung mit / ohne WRG nach Bedarf bzw. Abluft über Einzelraumlüfter mit Nachlauf bei fensterlosen Räumen 1 Handwaschbecken b = 55 - 60 cm, im WC-D 1-2 WCs , im WC-H 1 WC und evtl. 1 Urinal (mit selbsttätiger Wasserspülung) wandhängend weiß WT - Selbstschlussarmatur verchromt, Kaltwasser, 7 sec. Laufzeit WCs 4,5 Liter mit Spül-/ Stopp-Taste WC-Sitz mit Deckel bruchfest mit Edelstahlscharnieren Seifenspender frei befüllbar, Papierhandtuchspender mit C/Z-Falz nach Nutzerkonzept, Abfallkorb klein, Hygienebehälter in WC-D, Mehrrollenhalter, alles in Farbe weiß raumhohe Trennwand zwischen WC und Waschbecken mit abschließbarer WCTür Fliesenspiegel inkl. Anordnung aller vorgegebenen Sanitärobjekte in LP 3 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 35 von 60 Raumnummer Raumverwendung gemäß CAD-Anlage WC-Beh. Benennung Allgemeine Anforderungen Mindestgröße 6 m² Lage nahe am Eingangsbereich Tür muss nach außen aufschlagen, darf jedoch nicht in den Flur zum Küchenbereich münden/ Trennung zum Wirtschaftsbereich zwingend notwendig Fenster Öffnungsart Verdunklung Sonstiges Dreh-Kipp-Fenster keine Sichtschutzfolien auf Fenster aufbringen Türen Größe Fingerklemmschutz lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm ggf. außen, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben Wände Oberfläche Fliesen robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Fliesenspiegel bis 1,60 – 1,65 m, möglichst geringer Fugenanteil (20 x 20 cm) eingefliester Spiegel hochkant min. 40 x 100 cm (Platz für Seifenspender über Waschtisch neben Spiegel), Unterkante 5 – 10 cm über Waschtisch Fliesenspiegel einschl. Wandabwicklung M 1:20 ist zu erstellen. Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R10 Fliesen mit möglichst geringem Fugenanteil (min. 20 x 20 cm), Standardfliesen Heizung Raumtemperatur 24 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 200 lx Deckenleuchten 1 Doppelsteckdose, Lage in Waschbeckennähe, Feuchtraumausführung Lüftung Lüftungsgerät bei fensterlosen Räumen Sanitär - Vorlage der Ausführungsplanung einschl. Wandabwicklung beim Gesundheitsamt (Hr. Kellert) zwecks Prüfung und Bestätigung Objekte 1 beh.-gerechter Waschtisch Tiefe min. 55 cm (unterfahrbar), Höhe OK 80 cm 1 behindertengerechtes WC Tiefe min. 70 cm, Höhe OK Sitz 48 cm Armaturen WT-Einhebelmischer mit langem Hebel mit Kalt-/ Warmwasser max. 45°C Sonstiges WC Sitz ohne Deckel bruchfest mit Edelstahlscharnieren, weiß Stützklappgriffkombination (weiß) mit Rückenstütze (schwarz), Stützklappgriffe beidseitig mit Spülfernauslösung und Papierrollenhaltern, Höhe OK 76 cm, Länge 85 cm Seifenspender mit Bedienung von unten (frei befüllbar) - UK 90 cm, Papierhandtuchspender mit C/Z-Falz - UK 95 cm nach Nutzerkonzept, darunter flacher Abfallkorb, Hygienebehälter mit Beutelspender neben WC-Becken (lichter Abstand 30 cm), ergonomische Bürstengarnitur, 2 x Wandhaken in einer Höhe von 90 und 130 cm bei dezentraler WWB: Durchlauferhitzer min. 5,7 kW z.B. im Vorwand mit Revitür zwei Notrufzugschalter (rechts und links vom WC-Becken, wandhängend), optische und akustische Anzeige des Notrufes außen über der Tür, bestenfalls mit Aufschaltung auf das Haustelefon, Bewegungsflächen und sonstige Ausstattungsdetails gemäß DIN 18040-1 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 36 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage WC Außen-WC für Kinder Allgemeine Anforderungen Mindestgröße so groß wie nötig Lage angrenzend an Freispielfläche (kurze Wege, Verringerung der Verschmutzung im Gebäude) Fenster Öffnungsart Verdunklung Sonstiges Dreh-Kipp-Fenster keine Sichtschutzfolien auf Fenster aufbringen Türen Größe Fingerklemmschutz Standardmaße verwenden beidseitig Wände Oberfläche Fliesen robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Fliesenspiegel bis 1,6 – 1,65 m, möglichst geringer Fugenanteil (20 x 20 cm) Spiegel über Waschbecken eingefliest oder aus VSG, Silikonfugen für Sanitär Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R10 Fliesen mit möglichst geringem Fugenanteil (min. 20 x 20 cm), Standardfliesen Heizung Raumtemperatur Frostfrei, Elektroheizkörper mit Frostschutzschaltung (T max. 55°C) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 200 lx Deckenleuchten, ggf. natürliche Beleuchtung Steckdosen in Feuchtraumausführung nach Bedarf Lüftung Lüftungsgerät Natürliche Lüftung Sanitär Objekte Armaturen Sonstiges 1 Handwaschbecken Keramik b = 55 cm, h = 55 cm 1 WC, h = 35 cm Standventil Kaltwasser, verchromt WC kindgerecht mit Spül-/ Stopp-Taste, weiß WC-Sitz bruchfest ohne Deckel weiß Seifenspender frei befüllbar und leicht bedienbar, Papierrollenhalter, Abfallkorb klein nach Nutzerkonzept, Papierhandtuchspender mit C/Z-Falz Sonstiges Installationshöhen Sanitärausstattung nach VDI 6000 Blatt 6 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 37 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage Küche Ausgabeküche Allgemeine Anforderungen Mindestgröße Bei einer Kapazität von 100 Kindern ist die Küche mit einer Mindestgröße von 25m² vorzusehen. Lage Erdgeschoss, zentral Fenster Öffnungsart Sonnenschutz Sonstiges Türen Größe Material Fingerklemmschutz Wände Oberfläche Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag Sonstiges Heizung Raumtemperatur Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen Sonstiges Lüftung Absaugschwerpunkte Regelungstechnik Sanitär Anschlüsse Dreh-Kipp-Fenster falls notwendig Insektenschutzgitter vor öffenbaren Fenstern Standardmaße verwenden, lichte Durchgangsbreite min. 100 x 205 cm, schwellenlos und dicht glatt, leicht zu reinigen und zu desinfizieren, feuchtraumbeständig mit Trittschutzblech (Rammschutz) beidseitig, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben, wischfest Fliesenspiegel min. 2 m bzw. bis zu OK des Mobiliars (Hängeschränke), bei Neubauten raumhoch möglichst geringer Fugenanteil (Fliesengröße min. 20 x 20 cm) 10 cm Wischsockel, Sockelfliese als Hohlkehlenfliese (kurze Seite an der Wand) schimmelhemmende Verfugung ab R10 (Abstimmung mit UKS, da abhängig von Anzahl der Portionen) Fliesen mit möglichst geringem Fugenanteil (min. 20 x 20 cm), Standardfliesen Bodeneinlauf inkl. Geruchsverschluss mit Edelstahl-Gitterrost min. 15 x 15 cm (küchengeeignet) nach Abstimmung mit Küchenplaner Gefälleausbildung 1 – 1,5 % raumflächig (s. Merkblatt vom VLA) 20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Hygieneheizkörper) 500 lx Deckenleuchten, ggf. Wandleuchten über Arbeitsflächen, geschlossen und abwaschbar 6 Doppelsteckdosen (230 V), 2 Herdanschlussdosen (400 V), etc. - gemäß Küchenplanung, alles in Feuchtraumausführung eigene Unterverteilung - nicht im Koch-/ Feuchtbereich, vorzugsweise im Küchenlager, Flur oder Zugangsbereich, elektr. Anschluss für Küchenhauben u. Geräte nach Küchenplanung Prüfen Notwendigkeit VDI 2052, Einhaltung ASR 3.6 über Herd/ Hockerkocher / Kombidämpfer bzw. Spülmaschine Abluft nach Erfordernis in Bereichen von starkem Wärmeanfall/ bei Cook & Chill-Verfahren ist die VDI2052 anzuwenden Schaltbares Tableau in Edelstahl im Eingangsbereich der Küche mit einfacher Bedienung (3 Schaltstufen: aus – automatisch - 100 %) Wasser/ Abwasseranschlüsse (warm/ kalt) inkl. Einhebelmischer (verchromt) nach Küchenplanung Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 38 von 60 Sonstiges Küchenplaner Becken Servierwagen Ausstattung Sonstiges Fettabscheider Behörde auf beiden Längsseiten des Raumes jeweils Spülenanschluss bei dezentraler WWB: min. 80 Liter Speicher 400 V mit Schnellaufheizung 2 Spülbecken, 1 Ausgussbecken-/ Waschbeckenkombination in Edelstahl Abstellmöglichkeiten einplanen, falls diese Fläche nicht in die Ausgabeküche integriert werden kann, ist ein geeigneter Platz vorzusehen (1 m² pro Servierwagen) Seifenspender frei befüllbar, Papierhandtuchspender mit C/Z-Falz, Abfallkorb, Desinfektionsmittelspender aus Edelstahl nach Nutzerkonzept Notwendigkeit über Entwässerungsgesuch/ Normung prüfen Abstimmung mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt, Abt. Straßenverwaltung, SG Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie mit dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt (Lebensmittelüberwachung) Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage Spülraum Spülbereich Allgemeine Anforderungen Mindestgröße Es wird eine räumliche Trennung von Küche und Spülbereich bevorzugt. Bei einer räumlichen Trennung ist von einer Raumgröße 7,5m² bis 10,0m² auszugehen. Lage unmittelbarer Zugang zur Küche kann entfallen, wenn Trennung in Küche zwischen Zubereitung und Spülen gewährleistet wird (linke und rechte Raumseite ausreichend - Schwarz-Weiß-Trennung) Fenster wie Küche Türen wie Küche Wände wie Küche Boden wie Küche Heizung Heizung Raumtemperatur 20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Hygieneheizkörper) Elektroinstallation Elektroinstallation Lichtstärke 500 lx Leuchten Deckenleuchten, ggf. über Arbeitsfläche Wandleuchten geschlossen und abwaschbar Steckdosen Feuchtraumausführung, Anschlüsse für Geschirrspüler (400 V) lt. Küchenplanung Lüftung wie Küche Sanitär wie Küche Geschirrspüler mit Wrasenabzug über Auslauftisch, Dimensionierung durch Küchenplaner Kaltwasseranschluss mit integrierter WW-Aufbereitung Sonstiges Ausstattung Dosiereinrichtung für Reinigungsmittel mit Schlauchlänge bis zur Küche Putzmittel-Schrank Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 39 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage Lager Lebensmittellager Allgemeine Anforderungen Mindestgröße 10 m² Lage direkt an Küche angeschlossen Fenster Sonstiges wie Küche keine direkte Sonneneinstrahlung (Verdunklung falls notwendig) Türen wie Küche Wände wie Küche Boden Sonstiges wie Küche ohne Gefälle und Bodeneinlauf, R10 Heizung Raumtemperatur 15 °C, ohne Heizung wenn Raum innen liegend Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen Lüftung Auslegung Sanitär Sonstiges Küchenplaner 200 lx Deckenleuchte, geschlossen und abwaschbar min. 1 Doppelsteckdose, gemäß Küchenplanung Vorrüstung für Tiefkühlkostanbieter, Feuchtraumausführung bei fensterlosen Räumen bzw. Prüfung Notwendigkeit bei inneren Lasten (TKSchränke) Einhaltung der ASR 3.6 nicht erforderlich Hygienepalette einplanen Kühlschränke mit höchster Effizienzklasse und „stiller Kühlung“ sind zu bevorzugen Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage Servierwagen Extraraum nur, falls nicht in Küche untergebracht Allgemeine Anforderungen Mindestgröße je 1 m² pro Servierwagen (mit „Leiserollen“) Lage nahe der Küche Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 40 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage WC-Personal Waschraum Info: nur für Küchenpersonal Allgemeine Anforderungen Mindestgröße gemäß Vorgabe Bauherr Lage nahe der Ausgabeküche Fenster Öffnungsart Verdunklung Sonstiges Dreh-Kipp-Fenster keine Sichtschutzfolien auf Fenster aufbringen Türen Größe Fingerklemmschutz Standardmaße verwenden ggf. außen, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben Wände Oberfläche Fliesen robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Fliesenspiegel bis 1,6 – 1,65 m, möglichst geringer Fugenanteil (20 x 20 cm) Spiegel über Waschbecken eingefliest oder aus VSG, Silikonfugen für Sanitär Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R10 Fliesen mit möglichst geringem Fugenanteil (min. 20 x 20 cm), Standardfliesen Heizung Raumtemperatur 18 °C, ohne bzw. Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 200 lx Deckenleuchten Steckdosen in Feuchtraumausführung nach Bedarf Lüftung Lüftungsgerät Sanitär Objekte Armaturen Sonstiges Sonstiges räuml. Anforderungen generell Fensterlüftung, mech. Lüftung mit/ ohne WRG nach Bedarf bzw. Abluft über Einzelraumlüfter mit Nachlauf bei fensterlosen Räumen 1 Handwaschbecken Keramik weiß, b = 55 - 60 cm, 1 WC wandhängend weiß Einhebelmischer verchromt mit Kalt - / Warmwasser max. 45°C WC 4,5 Liter mit Spül-/ Stopp-Taste, WC-Sitz mit Deckel bruchfest mit Edelstahlscharnieren Seifenspender frei befüllbar, Papierhandtuchspender mit C/Z-Falz nach Nutzerkonzept, Abfallkorb klein, Hygienebehälter, Mehrrollenhalter, alles in Farbe weiß raumhohe Trennwand zwischen WC und Waschbecken m. abschließbarer WC-Tür Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 41 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage Umkleide-Personal Info: nur für Küchenpersonal Allgemeine Anforderungen Mindestgröße gemäß Vorgabe Bauherr Lage nahe WC/ Waschraum (Küchenpersonal) Fenster Öffnungsart Verdunklung Sonstiges Dreh-Kipp-Fenster keine Sichtschutzfolien auf Fenster aufbringen Türen Größe Fingerklemmschutz Standardmaße verwenden, lichte Breite min. 75 cm ggf. außen, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben Wände Oberfläche robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R9 Linoleum Heizung Raumtemperatur 20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 200 lx Deckenleuchte 2 Doppelsteckdosen Lüftung Lüftungsgerät bei fensterlosen Räumen Sanitär nicht vorhanden Sonstiges räuml. Anforderungen räumliche Einplanung eines Doppelspindes pro Küchenmitarbeiter mit SchwarzWeiß-Trennung sowie einer Sitzmöglichkeit Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 42 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage Leitung Kita-Leitung Allgemeine Anforderungen Mindestgröße min. 12 m² Lage nahe Foyer/ Eingangsbereich (gut erreichbar für Eltern und Gäste) Nachhallzeit (T) T ≤ 0,8 s (möglichst an Decke angebracht) Fenster Öffnungsart Sonstiges Dreh-Kipp-Fenster Sonnenschutz (falls notwendig) Türen Größe Fingerklemmschutz lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm beidseitig Wände Oberfläche robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R9 Linoleum Heizung Raumtemperatur 20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 500 lx Deckenleuchten 3 Doppelsteckdosen, 1 Doppeldatendose, 2 analoge TK-Nebenstellenanschlüsse Sanitär nicht vorhanden Sonstiges Ausstattung Mobiliar Planung Verbandskasten nach DIN 13157, wandbefestigt evtl. Kontroll- und Fernbediengeräte der TGA Möglichkeit zur kurzfristigen Unterbringung erkrankter Kinder • Schreibtisch nach DIN (mit PC-Fläche) mit Winkel-Eckkombination mit 2 -3 Besucherplätzen • Rollkasten • Bürostuhl und 3 Stühle • Schranksysteme ca. 3 m Länge: ◦ Flachstrecke verschließbar min. 1,6 m Länge ◦ Kleiderschrank min. 0,8 m Breite ◦ 2 Hochschränke verschließbar ◦ Ablage-/Standfläche für Kombi-Drucker/Fax etc. Möblierungsnachweis in LP 2 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 43 von 60 Raumnummer Raumverwendung gemäß CAD-Anlage Personalraum Benennung Allgemeine Anforderungen Mindestgröße 1,25 m² pro Mitarbeiter (außer Küchenpersonal) Lage nicht relevant Nachhallzeit (T) T ≤ 0,8 s (möglichst an Decke angebracht) Fenster Öffnungsart Sonstiges Dreh-Kipp-Fenster Sonnenschutz (falls notwendig) Türen Größe Fingerklemmschutz lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm ggf. außen, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben Wände Oberfläche robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R9 Linoleum Heizung Raumtemperatur 20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 300 lx Deckenleuchten 3 Doppelsteckdosen, 1 Doppeldatendose Sanitär Objekte Sonstiges Ausstattung Anschlüsse für Teeküche und ggf. Geschirrspüler vorrüsten , Lieferung und Montage Warmwasserbereiter und Küchenarmatur verchromt kleine Teeküche Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 44 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage Umkleide-D, Umkleide-H Info: für Erzieher Allgemeine Anforderungen Mindestgröße gemäß Vorgabe Bauherr Lage nahe WC-D/ WC-H Fenster Öffnungsart Verdunklung Sonstiges Dreh-Kipp-Fenster keine Sichtschutzfolien auf Fenster aufbringen Türen Größe Fingerklemmschutz Standardmaße verwenden ggf. außen, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben Wände Oberfläche robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R9 Linoleum Heizung Raumtemperatur 20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 200 lx Deckenleuchten jeweils 2 Doppelsteckdosen in Feuchtraumausführung Lüftung Lüftungsgerät bei fensterlosen Räumen bzw. nach Lüftungskonzept Sanitär nicht vorhanden Sonstiges Ausstattung pro Erzieher ein Spind Sitzmöglichkeiten Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 45 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage HM Werkstatt Hausmeister Allgemeine Anforderungen Mindestgröße 12 m² Lage im Erdgeschoss, mit eigenem Ausgang (oder direkt angrenzendem Ausgang) Fenster Öffnungsart Dreh-Kipp-Fenster Türen Größe Fingerklemmschutz Sonstiges Standardmaße verwenden beidseitig Sonnenschutz (falls notwendig) Wände Oberfläche Fliesen robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Fliesenspiegel an WT ca. 2 m hoch, möglichst geringer Fugenanteil (20 x 20 cm) Spiegel über Waschbecken eingefliest oder aus VSG, Silikonfugen für Sanitär Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R10 Linoleum, Fliesen oder Anstrich auf Estrich Heizung Raumtemperatur 18 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen Sonstiges Sanitär Objekte Armaturen Sonstiges Sonstiges Ausstattung Mobiliar 300 lx Deckenleuchten min. 2 Doppelsteckdosen, 1 CEE-Steckdose (16 A) jeweils alles in Feuchtraumausführung, 1 Datendose TK-Nebenstellenanschluss 1 Handwaschbecken Keramik b = 60 cm Einhebelmischer verchromt mit Kalt-/ Warmwasser T max. 45°C Seifenspender frei befüllbar, Papierhandtuchspender mit C/Z-Falz, Abfallkorb nach Nutzerkonzept Die Flächen für die Unterbringung des Mobiliars für die Hausmeisterwerkstatt sind entsprechend zu planen, die Beschaffung erfolgt separat. Es ist durch den Bauherrn festzulegen, ob die Hausmeisterwerkstatt als Hauptoder Nebenwerkstatt dient, da ein Hausmeister mehrere Objekte betreut. Hauptwerkstatt: Nebenwerkstatt: • Schreibtisch • Kleiderständer • Bürodrehstuhl • Thekenschrank • Rollcontainer • Aufsatzschrank • Schrank (kombiniert Akten-/ Gar• Werkbank derobenschrank) • Thekenschrank • Aufsatzschrank • Werkbank Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 46 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage Besprechungsraum Raum für Eltern- und Familienarbeit Allgemeine Anforderungen Mindestgröße gemäß Vorgabe Bauherr Lage nicht relevant Nachhallzeit (T) T ≤ 0,8 s (möglichst an Decke angebracht) Fenster Öffnungsart Dreh-Kipp-Fenster Türen Größe Fingerklemmschutz Sonstiges lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm ggf. außen, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben Sonnenschutz (falls notwendig) Wände Oberfläche robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R9 Linoleum Heizung Raumtemperatur 20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 300 lx Deckenleuchten 3 Doppelsteckdosen, 1 Doppeldatendose Sanitär nicht vorhanden Sonstiges Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 47 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage Garderobe Info: für Kinder Nr. bei mehreren Garderoben Allgemeine Anforderungen Mindestgröße Kindergarten: 0,6 m² pro Kind Kinderkrippe: 0,8 m² pro Kind Lage nahe Gruppenräumen, ggf. offen zu Fluren, jedoch außerhalb der Rettungswege Fenster Öffnungsart Sonstiges Kipp-vor Drehfunktion, Drehfunktion abschließbar Sonnenschutz (falls notwendig) Türen (falls geschlossener Raum) Größe lichte Durchgangsmaße: min. 90 x 205 cm Glasausschnitt in Türblatt oder alternativ als Glasfeld neben der Tür Fingerklemmschutz beidseitig Wände Oberfläche Sonstiges robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Schutzanstrich, farblos, matt, Sockel bis 1,25 m Höhe Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R9 Linoleum Heizung Raumtemperatur 20 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 200 lx Deckenleuchten 1 Steckdose Lüftung Lüftungsgerät bei fensterlosen Räumen Sanitär nicht vorhanden Sonstiges Ausstattung Individuelle Garderobenmöbel (siehe Pkt. 6) Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 48 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage Lager Info: jeweils pro Bereich Nr. bei mehreren Lagerräumen Allgemeine Anforderungen Mindestgröße 10 m² in Kinderkrippe, 10 m² in Kindergarten, nach Möglichkeit etwas größer Lage nahe Gruppenräumen Fenster Öffnungsart Dreh-Kipp-Fenster Türen Größe Fingerklemmschutz Standardmaße verwenden ggf. außen, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben Wände Oberfläche robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R9 Linoleum Heizung Raumtemperatur 15 °C , evtl. ohne Heizung bei innen liegenden Räumen Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 100 lx Deckenleuchten 1 Steckdose in Feuchtraumausführung Lüftung Lüftungsgerät bei fensterlosen Räumen bzw. nach Lüftungskonzept Sanitär nicht vorhanden Sonstiges Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 49 von 60 Raumnummer Raumverwendung gemäß CAD-Anlage Kinderwagenraum Benennung Allgemeine Anforderungen Mindestgröße 0,66 m² x Anzahl der Krippenkinder Lage Eingangsbereich, mit schwellenlosem Zugang über den Haupteingang zur Vermeidung einer zusätzlichen Außentürsteuerung, möglichst Anschluss an Sauberlaufzone Fenster Öffnungsart Dreh-Kipp-Fenster Türen Größe Glasausschnitt Fingerklemmschutz lichte Durchgangsmaße: min. 100 x 205 cm in Türblatt beidseitig Wände Oberfläche Sonstiges robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Schutzanstrich, farblos, matt, Sockel bis 1,25 m Höhe Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R9 Fliesen mit geringem Fugenanteil oder Anstrich auf Estrich Heizung Raumtemperatur 15 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 100 lx Deckenleuchten 1 Steckdose in Feuchtraumausführung Lüftung Lüftungsgerät bei fensterlosen Räumen bzw. nach Lüftungskonzept (ggf. Feuchteabfuhr) Sanitär nicht vorhanden Sonstiges ca. 25 cm Sockelleisten zum Wandschutz (Räder der Kinderwagen) Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 50 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage Reinigungsraum Putzmittel Allgemeine Anforderungen Mindestgröße 5 m² Lage 1 pro Geschoss, jeweils mit Wasserentnahmestelle Fenster Öffnungsart Dreh-Kipp-Fenster Türen Größe Fingerklemmschutz Standardmaße verwenden ggf. außen, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben Wände Oberfläche Sonstiges robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Fliesenspiegel hinter Ausgussbecken als Schutz vor Spritzwasser Schutzanstrich, farblos, matt, Sockel bis 1,25 m Höhe Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R9 Linoleum Heizung Raumtemperatur 15 °C Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 200 lx Deckenleuchten 1 Doppelsteckdose in Feuchtraumausführung Lüftung Lüftungsgerät bei fensterlosen Räumen bzw. nach Lüftungskonzept Sanitär Objekte Armaturen Sonstiges 1 Ausgussbecken aus PP oder Keramik mit Auflagerost b = 55 – 60 cm Einhebelwandarmatur mit Kalt-/ Warmwasser T max. 45°C Bei dezentraler WWB: Einsatz 11 KW Durchlauferhitzer oder 10 L Übertischgerät, mit C/Z-Falz, Seifenspender frei befüllbar Sonstiges Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 51 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage Waschküche Raum für saubere Wäsche Raum für Schmutzwäsche Allgemeine Anforderungen Mindestgröße jeweils 5 m² Lage nicht relevant Fenster Öffnungsart Dreh-Kipp-Fenster Türen Größe Fingerklemmschutz Standardmaße verwenden ggf. außen, falls Erreichbarkeit durch Kinder gegeben Wände Oberfläche Sonstiges robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Schutzanstrich, farblos, matt, Sockel bis 1,25 m Höhe Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R9 Linoleum Heizung Raumtemperatur 15 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen Lüftung Lüftungsgerät Sanitär Objekte Sonstiges Planung 200 lx Deckenleuchten in Feuchtraumausführung Jeweils Doppelsteckdosen in Feuchtraumausführung entsprechend der vorgesehenen Maschinen und Geräte (Waschmaschinen/ Trockner etc.) bei fensterlosen Räumen bzw. nach Lüftungskonzept (ggf. Feuchteabfuhr) 1 Waschbecken b = 60 cm im Raum für Schmutzwäsche mit Einhebelmischer für Kalt-/ Warmwasser Tmax. = 45°C Anschlüsse für 1 – 2 Waschmaschinen je nach Nutzerkonzept (in LP 2 abstimmen) Bodeneinlauf mit Rost aus PE oder Edelstahl 15 x 15 cm kein Transport der Schmutzwäsche durch Funktions- und Vorratsräume Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 52 von 60 Raumnummer Raumverwendung gemäß CAD-Anlage Windfang Benennung Allgemeine Anforderungen Mindestgröße Der Windfang muss so bemessen werden, dass für Rollstuhlfahrer eine freie Bewegungsfläche von min. 150 x 150 cm zum Öffnen der inneren Windfangtür besteht. Lage Eingangsbereich Fenster Öffnungsart Türen Größe Fingerklemmschutz Sonstiges Wände Oberfläche Sonstiges Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag Sonstiges keine lichte Durchgangsbreite min. 100 x 205 cm (je nach Brandschutzkonzept) beidseitig Stahlrahmen- oder Aluminium-Glas-Konstruktion Öffnung mit Pincode von außen und Klinke in 1,60 m Höhe von innen (Kindergarten-Lösung, siehe Anlage 2) robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Schutzanstrich, farblos, matt, Sockel bis 1,25 m Höhe R9 Linoleum Sauberlaufzone im Türbereich, Größe min. 1,50 m x 1,50 m (6-8 Schritte) als eingelassener Fußabstreifer (zur Reinigung herausnehmbar) Heizung Raumtemperatur 10 °C, Fußbodenheizung oder Heizkörper (Sauberlaufmatte beachten) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 100 lx Deckenleuchten 1 Steckdose Sanitär nicht vorhanden Sonstiges Eingangstür außen: eingelassener Gitterrost als Fußabstreifer, Abstände max. 10 x 30 mm herausnehmbar (oder mit Entwässerung) zur besseren Reinigung Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 53 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage Foyer kreativ genutzt Allgemeine Anforderungen Mindestgröße 30 m² Lage Eingangsbereich, direkte Verbindung zu Mehrzweckraum Nachhallzeit (T) T ≤ 1,5 s (möglichst an Decke angebracht) Fenster Öffnungsart Sonstiges Kipp-vor Drehfunktion, Drehfunktion abschließbar Sonnenschutz (falls notwendig) Türen Größe Glasausschnitt Fingerklemmschutz je nach Planung, lichte Durchgangsbreite min. 90 x 205 cm in Türblatt oder alternativ als Glasfeld neben der Tür beidseitig Wände Oberfläche Sonstiges robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Schutzanstrich, farblos, matt, Sockel bis 1,25 m Höhe Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R9 Linoleum Heizung Raumtemperatur 18 °C, Fußbodenheizung mit Raumthermostat (ggf. Heizkörper) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 100 lx Deckenleuchten, stufenweise schaltbar, nach Möglichkeit keine frei hängenden Leuchten nach Absprache Sanitär nicht vorhanden Sonstiges Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 54 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage Flur EG, OG, ... Allgemeine Anforderungen Mindestgröße so gering wie möglich Nachhallzeit (T) T ≤ 1,5 s (möglichst an Decke angebracht) Fenster Öffnungsart Kipp-vor Drehfunktion, Drehfunktion abschließbar Türen Größe Fingerklemmschutz je nach Planung, lichte Durchgangsbreite min. 90 x 205 cm beidseitig Wände Oberfläche Sonstiges robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Schutzanstrich, farblos, matt, Sockel bis 1,25 m Höhe Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R9 Linoleum Heizung Raumtemperatur 18 °C, Beheizung über Anbindeleitungen der Fußbodenheizung (ggf. Heizkörper) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 100 lx Deckenleuchten, stufenweise schaltbar nach Absprache Sanitär nicht vorhanden Sonstiges Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 55 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage Treppe notwendiges Treppenhaus Allgemeine Anforderungen Mindestgröße so gering wie möglich Nachhallzeit (T) T ≤ 1,5 s (möglichst an Decke angebracht) Fenster Öffnungsart Kipp-vor Drehfunktion, Drehfunktion abschließbar Türen Größe Fingerklemmschutz je nach Planung, lichte Durchgangsbreite min. 90 x 205 cm beidseitig Wände Oberfläche Sonstiges robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Schutzanstrich, farblos, matt, Sockel bis 1,25 m Höhe Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R9 Linoleum Heizung Raumtemperatur 15 °C, möglichst ohne Heizung (ggf. Heizkörper) Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 150 lx (20 cm ober Stufenoberfläche) Deckenleuchten, ggf. stufenweise schaltbar nach Absprache Sanitär nicht vorhanden Sonstiges Einhaltung der Vorschriften der Unfallkasse Sachsen und zur barrierefreien Gestaltung (siehe Systemskizze unter Punkt 3.7) keine verglasten/verzierten Geländer Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 56 von 60 Raumnummer Raumverwendung Benennung gemäß CAD-Anlage Hausanschlussraum Technischer Betriebsraum Installationsraum z.B.Heizungsraum z.B. Batterieraum Allgemeine Anforderungen Mindestgröße so gering wie möglich unter Einhaltung der Mindestbewegungsflächen, der Öffnungsmaße technischer Aggregate und der Ein-/ Ausbringmaße von haustechnischen Komponenten Fenster Öffnungsart Türen Größe Dreh-Kipp-Fenster Anpassung an Transportmaße haustechnischer Komponenten (z.B. Warmwasserspeicher, Kessel) Wände Oberfläche Sonstiges robuste Oberfläche (z.B. zweilagiger Kalkputz), Eignung für weitere Anstriche Schutzanstrich, farblos, matt, Sockel bis 1,25 m Höhe Boden Rutschfestigkeit Bodenbelag R9 Fliesen oder Anstrich auf Estrich Heizung Raumtemperatur 15 °C, ohne – max. Frostschutz bzw. Batterieraumtemperatur (20°C) beachten Elektroinstallation Lichtstärke Leuchten Steckdosen 200 lx Deckenleuchten in Feuchtraumausführung 2 x 230 V, Datendoppeldose, Datendose für evtl. DDC-Übertragung Lüftung Lüftungsgerät gemäß TGA-Planungskonzept, Batterieraum mit Lüftung ins Freie, innen liegende Räume lüften und ggf. thermische Lasten abführen. Sanitär Nachspeiseeinrichtung für die Heizungsanlage nach VDI 2035, Bodeneinlauf (rückstausicher) für die Entleerung der Heizungsanlage und z.B. die Entwässerung des Rückspülfilters Sonstiges Vgl. u.a. Abschn. 6 SächsBO, SächsFeuVO, SächsEltBauR Keine Heizungs-/ Sanitärverrohrungen in ELT-Räumen Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 57 von 60 Anlage 1 a – Systemskizze Musterküche für 165 Kinder, Variante 1 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 58 von 60 Anlage 1 b – Systemskizze Musterküche für 165 Kinder, Variante 2 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 59 von 60 Anlage 2 – Systemskizzen „Kindergarten-Lösung“ Türinnenseite: Klinke, h = 1,60 m* Diese Lösung ist nur zulässig, wenn die Haupteingangstür gemäß Brandschutzkonzept nicht als Fluchtweg dient. Ansonsten ist in der Regel ein zugelassenes elektrisches Notausgangssystem zu planen. Türöffner (h = 1,60 m) in Verbindung mit Notfalltaster (h = 1,05 m) * In der Brandschutzordnung ist schriftlich festzuhalten, dass während der Öffnungszeiten der Kita die Eingangstür nicht zu verschließen ist. Eine Panikverriegelung ist nicht notwendig, wenn organisatorisch gewährleistet wird, dass die Tür während der Nutzungszeit unverschlossen bleibt. Anlage 3 – Systemskizze Zaun Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Stand: 14.09.2017 Seite 60 von 60