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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1209269.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
28.09.16, 12:00
Aktualisiert
27.11.17, 11:24

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03335 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 12.04.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung Beschlussvorschlag: 1. Die Ergebnisse der Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung werden zur Kenntnis genommen 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Bausteine a) bis d) umzusetzen 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt den Stadtrat über die Weiterentwicklung regelmäßig zu informieren x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Anlagen 1. Begründung 2. Ergebnisse der 17. Stadtwerkstatt „Вürgerbeteiligung in Leipzig - wie weiter?“ Begründung der Vorlage INHALTE I.Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung II.Alternative Beteiligungsmodelle anderer deutscher Städte III.Handlungsempfehlungen für Leipzig Einleitung Die Stadtentwicklung gehört zu den Politikbereichen, die seit jeher sehr stark von Bestrebungen hin zu mehr Demokratie und Mitbestimmung erfasst wurden: so wurde die Beteiligung Sanierungsbetroffener bereits in den 1970er-Jahren im Städtebauförderungsgesetz verankert. Solche gesetzlich vorgeschriebenen oder sogenannten „formellen“ Partizipationsverfahren weisen einen starken rechtlichen Formalisierungsgrad auf. Es gibt klare Festsetzungen was den Ablauf, die Art der Einbindung von Betroffenen und sogenannten Trägern öffentlicher Belange und die zeitlichen Fristen betrifft. Grundmuster: 1) Auslegung der Antragsunterlagen oder der Entwürfe von Plänen, 2) Möglichkeit zur Äußerung, 3) Bekanntmachung der Auslegung und der Möglichkeit zur Äußerung, 4) gegebenenfalls mündliche Erörterung der Einwendungen zwischen den Beteiligten, 5) Entscheidung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung, 6) Bekanntgabe der Entscheidung. Nach diesem Grundmuster wird die Öffentlichkeit z.B. auch bei der Zulassung größerer Vorhaben, wie zum Beispiel einem Planfeststellungsverfahren und dem förmlichen Verfahren zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beteiligt. Aber auch in anderen Bereichen z.B. für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen und bei der Ausarbeitung von Lärmaktionsplänen ist die Öffentlichkeit in ähnlicher Weise zu beteiligen. Eine besondere Form der formellen Partizipationsverfahren stellen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid als Formen der direkten Demokratie dar. Ergänzt werden diese formellen Beteiligungsverfahren von den sogenannten „informellen“, den freiwilligen Partizipationsverfahren: diese weisen keine rechtliche Formalisierung auf und die Kommunen gestalten sie nach Anlass und den aktuellen Bedarfen selbst aus. Oft werden auch informelle Verfahren den formellen Verfahren vorgeschaltet oder ergänzen diese. Die informellen Verfahren unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Intensität der Beteiligung wie folgt: Intensität der Informelle Partizipationsverfahren Beteiligung 0% Information Interessierte und Betroffene werden von der Stadtverwaltung eingeladen, sich über ein geplantes Vorhaben zu informieren und sich über seine Auswirkungen aufklären zu lassen. Z.B. im Rahmen einer Informationsveranstaltung, aber auch über Aushänge, Amtsblatt etc. Konsultation Interessierte und Betroffene werden eingeladen sich zu informieren und erhalten die Möglichkeit, Ideen für die Umsetzung einzubringen und sich auszutauschen. Es ist jedoch nicht möglich die weitere Planung aktiv mitzugestalten und über Inhalte zu entscheiden. Mitgestaltung Betroffene und Interessierte werden bei der Entwicklung von Vorhaben aktiv eingebunden. Gemeinsam mit den Verantwortlichen können Ziele ausgehandelt und deren Ausführung und Umsetzung geplant werden. Interessierte haben einen Einfluss auf die geplanten Maßnahmen und können ihre Meinungen, Wünsche und Bedürfnisse einbringen. 100% Koproduktion Hier werden Aufgaben und Verantwortung aus der Verwaltung heraus teilweise oder ganz auf Bürger, Gruppen und Unternehmen übertragen. Seite 1 Auch diese sogenannten „informellen“ Partizipationsverfahren benötigen jedoch für ihr Gelingen ein Mindestmaß an verbindlichen Verfahrensregeln, die von Anfang klar und transparent für alle Beteiligten kommuniziert werden. Dies machen auch die vier Anträge zu strategischen Fragen der Bürgerbeteiligung deutlich, die Anlass für die vorliegende Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren waren (Nr. VI-A-01082, VI-A-01083, VI-A-00952, A-00093/14 ). Alle Anträge beziehen sich dabei auf freiwillige Beteiligungsverfahren zu unterschiedlichen Aufgaben (wie z.B. Schulhausbau oder Objektplanung im öffentlichen Raum). Aus diesem Grund fokussiert sich die vorliegende Bilanz auf eben diese Verfahren und gibt Empfehlungen, wie eine grundsätzliche Verbesserung gelingen kann, ohne sich in Einzelentscheidungen zu verlieren. Wichtig ist dabei vor allem die politischen Entscheidungsprozesse und die parallel laufenden Verwaltungsprozesse mit effektiven Beteiligungsverfahren zu koppeln, so dass Bürgerbeteiligung • wichtige inhaltliche Impulse liefert, • politische Entscheidungsspielräume vermittelt, • das Engagement der Stadtgesellschaft steigert • und insgesamt zu einer Stärkung der repräsentativen Demokratie beiträgt. Gelingende Beteiligung schließt nicht nur erfolgreiche, anspruchsvolle Veranstaltungen ein, sondern ebenso die transparente und ernsthafte Verarbeitung der Ergebnisse in der Verwaltung. Es geht demnach nicht darum mehr Beteiligungsprozesse durchzuführen, sondern darum, die aktuellen informellen Beteiligungsverfahren qualitativ und kommunikativ besser auszugestalten und in die politischen Entscheidungsprozesse einzubinden. I. Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung I.I Anlass Die Ratsversammlung hat auf der Basis von drei Stadtratsanträgen1 am 17. Juni 2015 Folgendes beschlossen: • • • Durchführung einer Bestandsaufnahme der informellen Bürgerbeteiligungsverfahren in Leipzig von 2012 bis 2015 Untersuchung von Bürgerbeteiligungsmodellen in anderen deutschen Städten Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für Leipzig und Diskussion in einer Stadtwerkstatt mit Verwaltung, Politik und Bürgerschaft. I.II Bestandsaufnahme der informellen Bürgerbeteiligungsverfahren 2012 bis 2015 Zur Bearbeitung dieses Auftrags wurde die Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ von der ReformAgentur aus Konstanz beraten und unterstützt. Die informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung wurden zunächst mittels einer OnlineUmfrage erfasst. Dabei konnten insgesamt 156 Verfahren von 13 Ämtern, Referaten und Fachbereichen ausgewertet werden. Der Großteil der Prozesse wurde von den folgenden Ämtern durchgeführt: • Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung • Amt für Stadtgrün und Gewässer • Verkehrs- und Tiefbauamt • Amt für Jugend, Familie und Bildung • Stadtplanungsamt (inkl. „Leipzig weiter denken“) 1 VI-A-01082 (Fortschreibung der Leitlinien); VI-A-01083 (zentrale Vorhabenliste); VI-A-00952 (Beteiligungsverfahren bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes) Seite 2 Darüber hinaus gibt es in einigen Dezernaten und Fachämtern sehr umfangreiche, mehrstufige Verfahren die weit über die (gemeinde)rechtliche Vorgaben hinausgehen, wie z.B. das Verfahren im Zuge der Haushaltsplanaufstellung von Dezernat Finanzen und die Beteiligung bei der Aufstellung des Teilhabeplans des Sozialamtes. Auch die Einschätzung von Bürgerinnen und Bürgern zu den durchgeführten Beteiligungsverfahren im Zeitraum 2012 bis 2015 wurde über eine Online-Umfrage erhoben. 175 Rückmeldungen konnten dabei ausgewertet werden (siehe Anlage 1). Die ReformAgentur führte zudem im Auftrag der Stadt 18 Interviews und Gruppengespräche mit relevanten Vertretern verschiedener Fachbereiche der Stadtverwaltung, Politik und Akteuren sowie zwei Workshops mit Experten und Bürgerschaft durch. Begleitet wurde der Bilanzierungsprozess von einer Arbeitsgruppe des Forums Bürgerstadt Leipzig2. Die Ergebnisse der Erhebung und die Empfehlungen der ReformAgentur sind in einem Endbericht des Auftragnehmers zusammengefasst, der in der Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ eingesehen werden kann. Die Stadt Leipzig macht sich die Position des Gutachtens jedoch ausdrücklich nicht zu eigen. Die Stadtverwaltung hat die Ergebnisse des Gutachtens sorgfältig geprüft und ausgewertet und unter Berücksichtigung der eigenen Erfahrungen sowie der in den vergangenen Monaten getroffenen Entscheidungen im Folgenden die relevanten Kernpunkte in Form einer SWOT-Analyse zusammengefasst. I.III Ergebnisse der SWOT-Analyse Auf diesen Stärken können wir aufbauen: • Aus Sicht der befragten Vertreter der Verwaltung besteht die grundsätzliche Einschätzung, dass Beteiligung zu höherer Akzeptanz und/oder signifikant verbesserten, zielgruppenorientierten Ergebnissen führen kann. • In der Leipziger Verwaltung kann auf einer bereits existierenden, starken Beteiligungspraxis in einer Vielzahl von Ämtern und Bereichen aufgebaut werden. Dies betrifft v. a. die Kompetenz für die sogenannte Ausgestaltungsbeteiligung, also Beteiligungsverfahren zu bereits beschlossenen Maßnahmen wie z. B. Straßenbau, Freiund Grünflächengestaltung etc. • Zudem gelingt es zunehmend, die Leipziger Bürgerschaft auch an strategischen, abstrakteren Themen zu beteiligen (wie z. B. zum Wohnungspolitischen Konzept oder zu Leipzig 2030). • Die Moderation von Veranstaltungen, das Format, die Referenten und der zeitliche Rahmen der Veranstaltungen werden von der Bürgerschaft in der Umfrage im Schnitt als solide bewertet. • Die Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ überzeugt die Befragten durch Experimentierfreudigkeit bei neuen Verfahren, die Qualität der durchgeführten Veranstaltungen, die Beratung zu Beteiligungsverfahren, sowie durch die Unterstützung mit einer Raumdatenbank und einem Moderatorenpool. Diese Chancen können wir nutzen: • 2 Gute Beteiligungsverfahren stärken die lokale Demokratie: Durch Beteiligung können Strukturen und Identitäten wachsen und sich in den Quartieren festigen. Dabei ist eine stärkere Vernetzung und Verbindung von Beteiligung mit der Förderung von bürgerschaftlichem Engagement eine weitere Chance, die es zu nutzen gilt. Das Forum Bürgerstadt setzt die Arbeit des "AK Lokale Demokratiebilanz" fort, der sich seit 2002 um die Etablierung partizipativer Politikformen in Leipzig bemühte. Mit dem Neustart im Mai 2008 ist das Ziel verbunden, den Trialog zwischen Stadtverwaltung, Politik und der aktiven Bürgerschaft zu befördern. Seite 3 • Breite Zielgruppen können gut über unterschiedliche Multiplikatoren und deren Verteiler erreicht werden, da viele Menschen zusehends nicht mehr in klassischen, etablierten Vereinen oder Verbänden organisiert sind. Ein wesentlicher Vorteil ist dabei die Erhöhung der Repräsentativität von Ergebnissen, da diese in qualitativ erfolgreichen Verfahren mit einer breiten Bürgerschaft rückgekoppelt werden. Dies erhöht die Akzeptanz und demokratische Legitimität, vor allem im Hinblick auf eine gute Entscheidungsgrundlage für den Stadtrat. • Die Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ kann mit Hilfe des Stadtbüros und seinen Informationsangeboten künftig verstärkt als Mittler zwischen den Fachämtern und der Bürgerschaft fungieren. Diesen Herausforderungen und Risiken müssen wir uns stellen: • Beteiligung muss einen Mehrwert erzeugen und eine gute Entscheidungsgrundlage für die Politik liefern. Deshalb ist es besonders wichtig, politische Vertreter in die Beteiligungsverfahren der Verwaltung noch verlässlicher als bisher einzubinden. Dies hat eine besondere Bedeutung, da Ergebnisse aus Beteiligungsverfahren im parlamentarischen Verfahren als qualitätvolle Entscheidungsgrundlage mit berücksichtigt werden sollen, der endgültigen Entscheidung des Rates jedoch nicht vorgegriffen werden kann. • Beteiligungsverfahren werden aus Sicht der Befragten teilweise ohne Möglichkeiten zur Umsetzung von Ergebnissen durchgeführt. Dies führt zu Frustration bei allen Beteiligten und birgt das Risiko der Wahrnehmung als „Scheinbeteiligung“. • Die Herausforderung besteht zudem darin, nicht nur dort Bürgerinnen und Bürger einzubinden, wo akute oder besonders öffentlichkeitswirksame Projekte bearbeitet werden, sondern eine umfassende, verlässliche und langfristige Beteiligungskultur aufzubauen. • Dazu braucht es zum einen die weitere Entwicklung von Kompetenzen in den einzelnen Dezernaten, aber auch klare Vereinbarungen darüber, wie mit Ergebnissen von komplexeren Beteiligungsverfahren umgegangen wird, die mehrere Einheiten, Ämter oder Dezernate betreffen. Für diese Schwächen müssen wir Lösungen finden: • Aufgefallen ist die Kritik der Befragten an der bisherigen Kommunikation bei Beteiligungsverfahren durch die Verwaltung, insbesondere auch nach durchgeführten Beteiligungsverfahren. • Als grundsätzliche Schwäche wird darüber hinaus die häufig fehlende Transparenz und mangelnde Information der Öffentlichkeit zum Umgang mit den Ergebnissen sowie den weiteren Fortgang nach Beendigung des Beteiligungsverfahrens benannt. Dies steht in engem Zusammenhang mit einem fehlenden Monitoring über die Wirkung von Beteiligungsprozessen. • In Zusammenhang mit der Kritik an der Kommunikation wurde auch ein fehlender Gesamtüberblick über aktuelle und geplante Beteiligungsmöglichkeiten bemängelt. Dieser sollte zentral und leicht zugänglich alle Informationen bündeln und Klarheit schaffen, zu welchen Themen und Projekten beteiligt wird und zu welchen nicht. • Für die Übertragbarkeit und Berücksichtigung der Ergebnisse im politischen Entscheidungsprozess bedarf es einer Repräsentativität. Diese kann mittels innovativer Methoden in Veranstaltungen aber auch durch aufsuchende Beteiligung (d. h. Beteiligung direkt vor Ort oder auch bei bestimmten Zielgruppen, die voraussichtlich nicht zu einer Veranstaltung kommen würden) erreicht werden. Dazu braucht es die nötigen Personal- und Zeitressourcen in den Fachämtern, Ressourcen zur Durchführung der Prozesse selbst sowie das nötige Know-how. Seite 4 I. IV Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für Leipzig und Diskussion in einer Stadtwerkstatt mit Verwaltung, Politik und Bürgerschaft. Mit über 50 Vertretern aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft wurden die Ergebnisse des Bilanzprozesses und erste Schlussfolgerungen in einer Stadtwerkstatt im Mai 2016 diskutiert (siehe Anlage 2). Einig waren sich die Teilnehmer darin, dass sich die Kommunikation bei Informations- und Beteiligungsprozessen deutlich verbessern sollte. Dies betrifft zum einen die Information vor, während und nach den Verfahren, als auch die Ansprache der Zielgruppen. Eine verbesserte Prozessplanung von Beginn an wird auch als große Chance für den Bereich der Kommunikation gesehen. Die Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ wird als großes Potenzial wahrgenommen, die Leipziger Beteiligungskultur nachhaltig zu verbessern, die Ressourcen sollten ausgebaut werden. Die möglichen Instrumente zur Formalisierung und Transparenz der informellen Beteiligungsverfahren (siehe Anlage 2, S. 16/17) wurden durchaus kontrovers diskutiert: Das am intensivsten diskutierte Instrument war die sogenannte Vorhabenliste. Sie fand große Sympathie, warf allerdings auch viele Fragen auf. Weniger Zustimmung fand spontan eine verbindliche Satzung. Leitlinien zur Bürgerbeteiligung wurden grundsätzlich als gutes Instrument zur Verständigung über Inhalte, Ziele und Standards von Beteiligung in Leipzig gesehen, bergen aber auch das Risiko der Unverbindlichkeit. Bei der Möglichkeit, künftig ein begleitendes Gremium zu Fragen von Bürgerbeteiligung einzubeziehen, sollte auf das Verhältnis von Aufwand und Nutzen geachtet werden. II. Alternative Beteiligungsmodelle anderer deutscher Städte Ziel der Untersuchung von Beteiligungsmodellen deutscher Städte war es, von anderen Kommunen zu lernen, wie den in Leipzig identifizierten Schwächen begegnet werden könnte. Daraufhin hat die ReformAgentur 18 Städte und Gemeinden untersucht (pdf, 2,8 MB). Die Auswahl der Kommunen erfolgte nach verschiedenen Kriterien (u. a. der Erfahrung mit der Institutionalisierung von Bürgerbeteiligung). Bei der Festlegung der zu untersuchenden Gemeinden wurde auch darauf geachtet, dass deren Einwohnerzahl mit Leipzig vergleichbar ist. Nichtsdestotrotz wurden auch einige kleinere Kommunen untersucht, die langjährige Erfahrung mit Beteiligung haben (z. B. Nürtingen und Weyarn) oder kürzlich mit der Institutionalisierung von Beteiligung begonnen haben (z. B. Darmstadt und Wolfsburg). Im Ergebnis lässt sich Folgendes festhalten: • Zum einen ist die Art des jeweiligen Modells stark von Merkmalen der untersuchten Stadt abhängig, wie z. B. der Einwohnerzahl, vorhandenen aktiven Strukturen in der Stadtgesellschaft (aktive Bürgervereine oder andere intermediäre Strukturen) sowie von einer bereits eingeübten Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung. • Zum anderen wurde das jeweilige Modell stark von individuellen Anlässen geprägt, wie z.B. durch Bürgerentscheide bei Großprojekten oder die persönliche Agenda der Stadtspitze. Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Fokussierungen der Beteiligungsmodelle in anderen Kommunen: Heidelberg zielt z. B. auf einen verbindlichen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Bürgern, Politik und Verwaltung ab (Leitlinien, Satzungen). Die Beteiligung in Potsdam ist weniger formal ausgestaltet als in Heidelberg und verfügt über einen sehr umfassenden, auf Engagement orientierten Ansatz. Andere Kommunen wie Essen verstehen Beteiligung vor allem im Sinne der Förderung bürgerschaftlichen Engagements. Seite 5 Gemeinsam ist jedoch fast allen Modellen, dass verlässliche Strukturen geschaffen wurden und Formalisierungen bestehen. So wird für alle Akteure transparent, was unter Beteiligung verstanden wird und wie diese umgesetzt werden soll. In vielen Kommunen gibt es zudem Regelungen, wie Forderungen der Zivilgesellschaft nach Beteiligung bei Projekten der Verwaltung behandelt werden. Ein Beispiel dafür ist die Einführung von Quoren für Unterschriften, bei deren Überschreitung ein Antrag auf Beteiligung durch ein Gremium in öffentlicher Sitzung behandelt wird. Der Vorteil von Formalisierungen wird von den untersuchten Städten vor allem damit begründet, dass nicht nur unterstützende Strukturen geschaffen werden, sondern auch sichergestellt wird, dass diese verbindlich und transparent in Organisationsabläufe, politische Entscheidungsprozesse und Verwaltungsvorgänge eingebunden werden. So kann die Qualität von Information und Beteiligung verbessert und gesichert werden. Je nach Intensität und Ausrichtung der jeweiligen Modelle sind dementsprechende Ressourcen notwendig. Der personelle Aufwand variiert in den untersuchten Städten von ein bis zwei Personen in einer Stabsstelle bis hin zu Abteilungen mit bis zu sechs Personen. III. Handlungsempfehlungen für Leipzig In den vergangenen Monaten hat der Stadtrat bereits grundlegende Entscheidungen getroffen und Weichen zur Qualifizierung der Bürgerbeteiligung gestellt: • Mit dem Doppelhaushalt 2017/18 wurden zwei zusätzliche Stellen für die Koordinierungsstelle Leipzig weiter denken beschlossen. Mit einer Stelle soll zusätzlich das Handlungsfeld Bürgerengagement gestärkt werden und den Anträgen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements Rechnung tragen. Mit der anderen Stelle erfolgt der Ausbau der Kommunikation und der Unterstützung von Fachämtern bei Beteiligungsprozessen. • Mit dem Beschluss „Demokratie lebt – Demokratie leben“ (VI-A-02369-NF-02) hat der Stadtrat u.a. festgelegt, dass im Jahr 2018 unter dem Dach von „Leipzig weiter denken“ eine Kampagne zur Stärkung demokratischer Werte, Unterstützung der Kenntnisse und Motivation zur kontinuierlichen Beteiligung und des Engagements initiiert und begleitet wird. Zugleich soll die Verwaltung ihre Beteiligungsstrukturen neu ausrichten und nachhaltig stärken. Aufbauend auf diesen Beschlüssen und in Auswertung des Gutachtens zur Bilanz der Bürgerbeteiligung in Leipzig sowie des Vergleiches der Beteiligungsmodelle in anderen deutschen Städten wird die Verwaltung – neben den bisherigen Arbeitsschwerpunkten der Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ und der Kampagne zum „Jahr der Demokratie“ – folgende Bausteine zur Weiterentwicklung der Beteiligungskultur umsetzen: a) Gesamtüberblick auf www.leipzig.de Die Forderung nach einem transparenten Überblick über laufende und geplante Beteiligungen kann über eine gebündelte, nutzerfreundliche Darstellung an prominenter Stelle auf den Webseiten der Stadt erreicht werden. Für eine umfassende Darstellung wird eine Struktur mit den wichtigsten Informationen als Grundgerüst erstellt, in Anlehnung an eine sogenannte Vorhabenliste (Bsp.: http://ww2.heidelberg.de/vorhabenliste/). Eine Verlinkung leitet über auf die Website des jeweiligen Projekts, die von den Fachämtern gepflegt wird. Die Pflege der Übersichtsseite auf www.leipzig.de erfolgt über die Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“. Dabei sind für Beteiligungsverfahren mit speziellen Zielgruppen, wie z.B. Kinder und Jugendliche die entsprechen Fachstellen die ersten Ansprechpartner (z.B. Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung) und liefern Informationen zu aktuellen Verfahren. Erste Vorbereitungen für eine Übersichtseite sind bereits erfolgt und sollen bis zum Ende des zweiten Quartals 2017 ausgebaut werden. Seite 6 b) Beteiligungskonzept für größere bzw. mehrstufige Verfahren Um die Kommunikation und den Umgang mit den Ergebnissen von Beteiligungsverfahren zu verbessern, ist eine konsequente Prozessplanung notwendig. Dabei muss bereits bei der inhaltlichen Vorbereitung der jeweiligen Projekte und im Rahmen der ersten Vorlage für die DB OBM und den Stadtrat ein individuelles Beteiligungskonzept unter Berücksichtigung der Ressourcen und Zielgruppen mit vorgelegt werden. Inhalt: konkrete Ausführung der einzelnen Beteiligungsschritte, Beschreibung der Zielgruppen, der konkreten inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, der relevanten räumlichen Ebenen und der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig ist dabei auch die detaillierte Erläuterung, wie die Ergebnisse konkret verarbeitet werden und wie die Kommunikation in allen Phasen der Beteiligung erfolgt. Deshalb ist künftig durch die federführenden Ämter im Vorfeld ein Beteiligungskonzept für mehrstufige Vorhaben zu erarbeiten, zu denen Information und Beteiligung durch die Verwaltung geplant sind. Die Koordinierungsstelle prüft die Konzepte und gibt Hinweise für die Ausgestaltung und Umsetzung. Eine Beratung bei der Erarbeitung von individuellen Konzepten für öffentliche Veranstaltungen und Beteiligungsverfahren durch die Koordinierungsstelle wird bereits angeboten. c) Verknüpfung von Beteiligung und Engagementförderung Im Rahmen der Bilanz ist mehrfach die bisher fehlende Verbindung von Beteiligung und Engagement angesprochen worden. Gerade bei mehrstufigen Beteiligungsverfahren spielt die Einbindung der Akteure eine wichtige Rolle: hier wird nur selten angesprochen, was Bürgerinnen und Bürger mit eigenem Engagement selbst bewirken könnten. Sowohl seitens Verwaltung und Politik, als auch seitens der Bürgerschaft und ihrer Organisationen und Initiativen verengt sich der Horizont. Gerade hier sind jedoch neue Partnerschaften gefragt! Diese sollen auch in enger Zusammenarbeit mit bestehenden intermediären Organisationen wie z.B. der Leipziger Agenda 21 mit ihren langjährigen Erfahrungen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements ausgebaut und gefördert werden. Dabei soll sich die Förderung des ehrenamtlichen Engagement künftig verstärkt an den übergeordneten strategischen Zielen der Stadt orientieren. Dafür sollen die Bereiche „Beteiligung“ und „Engagementförderung“ in Zukunft inhaltlich in der Koordinierungsstelle Leipzig weiter denken gebündelt und räumlich an einer Stelle verortet werden. Auf Basis des bisherigen Prozesses zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements unter Federführung des GB OBM wird von der Koordinierungsstelle nun ein weiterführender Vorschlag zur inhaltlichen Ausgestaltung bis Ende des Jahres 2017 ausgearbeitet. Mit der Verbindung der Förderung von Partizipation und praktischem Engagement in Vereinen und Einrichtungen können Ziele effizienter verfolgt werden, da sich in vielen Bereichen die Aufgaben überschneiden. d) Neuorientierung des Stadtbüros Mit dem Umzug des „Stadtbüros“ vom Marktplatz in das frei werdende Bürgeramt im Stadthaus wird ein zentraler Informations- und Beteiligungsort geschaffen, der zur Information der Öffentlichkeit über städtische Planungen genutzt und verschiedene Informations- und Beteiligungsangebote an einem zentralen Ort im Stadtzentrum bündeln soll. Mit den neuen räumlichen Gegebenheiten besteht hier die Möglichkeit Informations- und Beteiligungsveranstaltungen für eine Teilnehmerzahl von bis zu 60 Personen und größere Ausstellungen zu realisieren. Die inhaltlichen Schwerpunkte des neuen Stadtbüros sind künftig: • Information und Beteiligung zu städtischen Planungen (von den Bebauungsplänen über bauliche und fachliche Planungen der Ämter bis hin zu Zukunftsthemen der Stadtentwicklung) Seite 7 • Information zu Möglichkeiten der Teilhabe auf kommunaler Ebene und Elemente der repräsentativen Demokratie (Struktur und Funktionsweise von Stadtrat, Ortschaftsräte, Stadtbezirksbeiräte etc.) Anlaufstelle für bürgerschaftliches Engagement • sowie im Jahr 2018: Informations- und Veranstaltungsort zum Themenfeld Demokratie. • Ausblick Nach zwei Jahren werden die oben vorgeschlagenen Bausteine auf ihre Wirksamkeit überprüft und ggf. ergänzt und angepasst. Die Koordinierungsstelle übernimmt die geplante regelmäßige Vorlage für den Stadtrat zur Weiterentwicklung, sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Darüber hinaus werden auch weiterhin stadtstrategisch wichtige Beteiligungsprozesse unter dem Dach von „Leipzig weiter denken“ durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt 2017 auf dem Entwurf des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes und 2018 auf dem „Jahr der Demokratie“. Anlagen Ergebnisse der 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“ Seite 8 Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter? Stadtwerkstatt Leipzig Report 17 0. Inhaltsverzeichnis Programm 4 1. Anlass, Ziel, Fokus und Konzept der Stadtwerkstatt 6 2. Der Start: 10 Ergebnisse der Bilanzierung und Schlussfolgerungen 3. Die erste Tischdiskussion: 14 Wie stehen Sie zu den vorgestellten Schlussfolgerungen? 4. Anregungen aus Heidelberg, Potsdam und Wolfsburg: 16 Leitlinien, Satzungen, Vorhabenliste, Gremien 5. Die zweite Tischdiskussion: 22 Welcher Nutzen und welche Nachteile bestehen bei der Einführung von Satzung, Vorhabenliste und Gremium? Welche Risiken zeichnen sich ab? 6. Bewertung und Ausblick: 24 Kommentierung der Ergebnisse durch Oberbürgermeister Burkhard Jung, Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau Dorothee Dubrau, Dr. Daniel Fuhrmann 4 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“ Programm Einführung Begrüßung Dorothee Dubrau, Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau der Stadt Leipzig Martin Karsten, Moderator Vortrag „Bestandsaufnahme der Beteiligungspraxis in Leipzig und Schlussfolgerungen“ Silvia Haas, Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ Tischdiskussion zur Bilanz „Wie stehen Sie zu den vorgestellten Schlussfolgerungen?“ Anregung aus anderen Städten Leitlinien, Satzung, Vorhabenliste und Gremium – eine Einordnung Stefan Heinig, Abteilungsleiter Stadtentwicklung der Stadt Leipzig Albertus Bujard, Arbeitskreis Bürgerbeteiligung Heidelberg Sebastian Thom, Stadt Wolfsburg, BürgermitWirkung Sebastian Karnstaedt, Stadt Potsdam, WerkStadt für Beteiligung 5 Tischdiskussion zu ergänzenden Instrumenten systematischer Beteiligung „Welcher Nutzen und welche Nachteile bestehen bei der Einführung von Satzung, Vorhabenliste, Leitlinien und Gremium? Welche Risiken zeichnen sich ab?“ Bewertung und Ausblick Abschluss-Podium Dr. Raban Daniel Fuhrmann, ReformAgentur, Konstanz Dorothee Dubrau, Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau der Stadt Leipzig Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig 6 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“ 1. Anlass, Ziel, Fokus und Konzept der Stadtwerkstatt Die Stadt Leipzig bilanziert ihre Bürgerbeteiligung. Die Ratsversammlung hat auf der Basis von vier Stadtratsanträgen am 17. Juni 2015 beschlossen, eine gutachterliche Bestandsaufnahme der Bürgebeteiligung vorzunehmen, daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten und diese im Rahmen einer Stadtwerkstatt zu diskutieren. Die Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ (vgl. Infobox S. 4 / 5) hat die Bearbeitung dieses Auftrags übernommen und wurde von der ReformAgentur aus Konstanz dabei beraten und unterstützt. Die hiermit vorliegende Dokumentation der am 9. Mai 2016 durchgeführten Stadtwerkstatt fasst deren Ergebnisse und Handlungsempfehlungen zusammen. Die Bilanzierung konzentriert sich auf das Zeitfenster zwischen 2012 und 2015. Zum Hintergrund: In der Stadt Leipzig wird in fast allen Dezernaten Bürgerbeteiligung praktiziert. Mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ wurde 2012 das Fundament für eine neue Beteiligungskultur gelegt. Ziel der Stadtwerkstatt am 9. Mai 2016 war es, im Trialog von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung den Stand der Bürgerbeteiligung in Leipzig zu bewerten, Anregungen aus der Beteiligungspraxis anderer Städte aufzunehmen und Schlussfolgerungen für die zukünftige Konzeption der Bürgerbeteiligung zu ziehen. Die angemessene Repräsentanz von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung im Teilnahmekreis stellte dafür eine wichtige Voraussetzung dar. Mit einem elektronischen Abstimmungssystem konnte die Zusammensetzung der über 50 Teilnehmenden erhoben werden. Diese Abfrage als Einstimmung in die Veranstaltung legte offen, dass Bürgerschaft und Verwaltung stark vertreten waren, während Stadtpolitik mit 12 % unterrepräsentiert war. Die Altersgruppe der 46- bis 65-jährigen bildete die größte Gruppe. Charakteristisch für den Teilnahmekreis war darüber hinaus eine verhältnismäßig große Erfahrung mit Beteiligungsveranstaltungen in Leipzig und der mehr- 7 heitliche Eindruck, dass Bürgerbeteiligung in Leipzig über gute Ansätze verfügt, aber besser werden muss. Politische Partizipationsmöglichkeiten werden den Menschen in Deutschland immer wichtiger. Das zeigt z.B. die 2014 veröffentlichte Studie „Partizipation im Wandel – unsere Demokratie zwischen Wählen, Mitmachen und Entscheiden“ der Bertelsmann-Stiftung, an der bundesweit 27 Kommunen ihre Erfahrungen eingebracht haben, darunter auch Leipzig. Die Kernergebnisse: Deutschland befindet sich „auf dem Weg von einer re- Ergebnisse der elektronischen Abstimmung durch die Teilnehmer/-innen Wir sprechen bei der Bürgerbeteiligung von der Notwendigkeit trialogischer Prozesse. Zu welcher Gruppe zählen Sie sich? Bei Beteiligungsverfahren zu politischen Entscheidungs- und Planungsprozessen sollten auch unterschiedliche Altersgruppen vertreten sein. Zu welcher Altersgruppe gehören Sie? A. Bürgerschaft und Akteure (auch Vereine, Verbände, Kammern, Initiativen etc.) B. Politik C. Verwaltung A. B. C. D. An wie vielen Veranstaltungen zur Information und Beteiligung der Stadt Leipzig haben Sie in den letzten drei Jahren teilgenommen? Wie ist Ihr persönlicher Eindruck von der Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig? A. B. C. D. An 10 und mehr An 3 bis neun An 1 bis 2 An keiner 19 bis 25 Jahre 26 bis 45 Jahre 46 bis 65 Jahre Über 65 Jahre A. Wir haben eine gut funktionierende Beteiligungskultur B. Es gibt gute Ansätze, aber wir müssen besser werden C. Wir brauchen grundsätzliche Veränderungen, es wird zu viel dem Zufall überlassen 8 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“ präsentativen zu einer vielfältigen Demokratie“. Dieser Trend zeigt sich auch in Leipzig: rund 83 % der Bürger/-innen wollen ihre Sicht darlegen und mit diskutieren, dagegen sehen nur 68 % Wahlen als wichtigste Form der Einflussnahme an. Auf diesen Wandel muss eine Stadtpolitik ihre Beteiligungskultur abstimmen. Nur in der konsequenten Verbindung von Formaten repräsentativer Demokratie und lokaler Beteiligungsprozesse kann ein erfolgreiches, zukunftsgerichtetes und tragfähiges Governance-Konzept aufgesetzt werden. Im Rahmen dieser Stadtwerkstatt zur Bilanzierung standen daher die informellen Beteiligungsansätze im Fokus, die gesetzlich nicht verpflichtend sind und gerade das oben beschriebene Mitwirkungspotenzial der Bürgerschaft aufnehmen. Beispiele für Veranstaltungsformate informeller Beteiligung heißen z.B. Runder Tisch, Workshop oder Werkstatt. Immer wieder geht es bei der Konzeption derartiger Beteiligungsverfahren um die Frage der Intensität: Soll Information im Mittelpunkt stehen, beraten die Bürger/-innen, wirken sie mit oder haben sie auch Entscheidungsbefugnis? Im Gegensatz zu den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren (wie z.B. formell geregelte Verwaltungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung) liegen den informellen Verfahren meist keine eindeutigen Standards und Regelungen zu Grunde. Das Konzept der Stadtwerkstatt war mehrphasig aufgebaut, um die Ziele erreichen zu können. Input- und Diskussionsphasen wechselten sich ab: •• In der Einführung wurden die Ergebnisse der Be- standaufnahme der Leipziger Beteiligungspraxis sowie die Schlussfolgerungen der Verwaltung als Anregung für eine Tischdiskussion vorgestellt. •• Es folgte eine 30-minütige Tischdiskussion zur Frage: „Wie stehen Sie zu den vorgestellten Schlussfolgerungen?“ •• Als Anregung aus anderen Städten wurden per Interview die Beteiligungsinstrumente Leitlinien, Satzung, Vorhabenliste und Gremium von Aktiven aus den Städten Heidelberg, Potsdam und Wolfsburg vorgestellt. •• Auf der Basis dieser Inputs erfolgte eine zweite Tischdiskussion zur Frage: „Welchen Nutzen aber auch welche möglichen Nachteile oder Risiken hätte Leipzig von der Einführung von Satzung, Vorhabenliste, Leitlinien und Gremium? •• Zum Abschluss kommentierten Oberbürgermeister Burkhard Jung, Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau und der Gutachter Dr. Raban Daniel Fuhrmann (ReformAgentur) die Diskussionsergebnisse. Einordnung informeller Beteiligungsverfahren in Demokratieformen z.B. Bebauungsplanverfahren Formelle Beteiligungsverfahren z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung Repräsentative Demokratie Informelle Beteiligungsverfahren Direkte Demokratie z.B. Planfeststellungsverfahren z.B. Stadtwerkstatt z.B. Runde Tische, Workshops Auf Landesebene: Volksantrag, Volksbegehren, Volksentscheid Auf kommunaler Ebene: (Direktwahl von (Ober-) Bürgermeistern und Landräten); Bürgerbegehren, Bürgerentscheid; 9 Die Teilnehmerschaft wurde dafür in Tischgruppen zu maximal 8 Personen aufgeteilt. Die Tischgruppenzusammensetzung folgte dem Anspruch einer repräsentativen Zusammensetzung jedes Tisches in Bürgerschaft, Verwaltung und Politik. Die Moderation der Tische übernahmen Mitarbeiter der Stadtverwaltung aus dem so genannten Moderatorenpool. Die Ergebnisse der beiden Tischrunden wurden auf MetaplanWänden dokumentiert und von den Moderatoren im Plenum vorgestellt. Am Anfang und am Ende der Stadtwerkstatt kamen elektronische Abstimmungsgeräte zum Einsatz, um Meinungsbilder der Teilnehmerschaft zu erheben. „Leipzig weiter denken“ – Dachmarke und Koordinierungsstelle Die Stadt Leipzig hat 2012 die Chance ergriffen, gemeinsam mit Bürgern/-innen - und gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung - Themen der nachhaltigen Stadtentwicklung intensiv zu diskutieren und dabei neue Beteiligungsformate zu erproben. Die Veranstaltungsreihe hieß „Leipzig weiter denken“. Nach 13 Veranstaltungen mit sehr guter Resonanz entschied Oberbürgermeister Jung, die Reihe nicht nur fortzusetzen, sondern als Dachmarke für eine neue Beteiligungskultur in Leipzig weiter zu entwickeln. Im Januar 2014 ging daher die neue Koordinierungs- und Beratungsstelle „Leipzig weiter denken“ an den Start. Sie übernimmt folgende Aufgaben: • Veranstaltungen: Die Koordinierungsstelle führt eigene Veranstaltungen zu stadtweit relevanten Themen in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen inhaltlich federführenden Fachbereich durch (z.B. die „Zukunftsreihe“ zum Thema Ehrenamt mit dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters; eine Werkstatt zu den Stadtfinanzen mit dem Dezernat Finanzen; öffentliche Diskussionen zur Fortschreibung des „Wohnungspolitischen Konzepts“ mit dem Dezernat Stadtentwicklung und Bau). • Beratung: Die Koordinierungsstelle berät und begleitet weitere Beteiligungsverfahren von Fachbereichen (z.B. Erstellung des Teilhabeplans für Menschen mit Behinderung). • Serviceangebote: Für alle Mitarbeiter/-innen der Verwaltung baut die Koordinierungsstelle Serviceangebote auf (z.B. Verleih von Moderationsmaterialien, Bereitstellung von Datenbanken mit geeigneten Räumen und Technik, Weiterbildungen). 10 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“ 2. Der Start: Ergebnisse der Bilanzierung und Schlussfolgerungen Überblick über den Methodeneinsatz bei der Bilanzierung Silvia Haas ist die Leiterin der Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“. Sie stellte als Input für die sich anschließende Tischdiskussion die Ergebnisse der Bilanzierung und die Schlussfolgerungen aus Sicht der Verwaltung vor. Methodik der Bestandsaufnahme der Bürgerbeteiligung in Leipzig Die Bilanzierung erfolgte auf Grundlage quantitativer und qualitativer Erhebungen in der Verwaltung, der Bürgerschaft und der Politik und wurde von einer Arbeitsgruppe des Forums Bürgerstadt Leipzig begleitet. Insgesamt wurden 156 Beteiligungsverfahren im Zeitraum zwischen 2012 und 2015 erfasst. Sie reichten von einzelnen Veranstaltungen bis zu mehrjährigen und mehrstufigen Verfahren. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, das Verkehrs- und Tiefbauamt, das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, das Amt für Jugend, Familie und Bildung und das Stadtplanungsamt (inkl. „Leipzig weiter denken“) vereinen die allermeisten der erfassten Verfahren auf sich (145). Einen Überblick über das Erarbeitungs- verfahren der Bilanzierung vermittelt das Schaubild auf S. 11 oben. Die Bilanzierung konnte lediglich einen Ausschnitt der bereits existierenden Beteiligungspraxis in den Blick nehmen. Aufgrund des ausschnitthaften Charakters der Bestandsaufnahme ergibt sich deshalb kein repräsentatives oder vollständiges Bild der Situation in Leipzig. Dies betrifft insbesondere die Abbildung der Bürgerschaft. Die Umfrage ging per Newsletter v.a. an beteiligungsinteressierte Personen, die einen anderen Wissensstand und Anspruch an Beteiligung haben als „durchschnittliche“ Leipziger/-innen – ein Rückschluss auf die Gesamtbevölkerung Leipzigs wäre deshalb nicht belastbar. Alle Ergebnisse der quantitativen und qualitativen Erhebungen sind in einer Synthese der folgenden Kernaussagen zu den Stärken und Schwächen der Leipziger Beteiligungspraxis eingeflossen: 11 Überblick über das Erarbeitungsverfahren der Bilanzierung Stärken •• Es gibt eine starke Beteiligungspraxis und eingeübte Strukturen in einer Anzahl von Ämtern und Bereichen. Langjährige Praxis liegt vor im Dezernat VI Stadtentwicklung und Bau mit den Ämtern für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung und dem Stadtplanungsamt (inkl. Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“). Eine Zunahme der Beteiligungspraxis ist in den letzten Jahren beim Verkehrs- und Tiefbauamt, beim Amt für Stadtgrün und Gewässer und beim Amt für Jugend, Familie und Bildung festzustellen. Ergebnisse trotz knapper Personal- und Finanzlage erzielt. • Moderation, Format, Referenten und zeitlicher Rahmen der Veranstaltungen werden von den Bürgern in der Umfrage im Schnitt als solide bewertet. • Das vorhandene Interesse der Bürgerschaft, an Beteiligungsprozessen teilzunehmen, wird in Politik und Verwaltung wahrgenommen. • In der Verwaltung setzt sich die Erkenntnis durch, dass Beteiligung zu höherer Akzeptanz und / oder signifikant verbesserten, zielgruppenorientierten Ergebnissen führen kann. • Interviewte Ratsmitglieder formulieren ihren politischen Willen, der Bürgerbeteiligung generell eine größere Rolle zukommen zu lassen. • Lob wird der Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ gezollt für ihre Experimentierfreudigkeit bei neuen Verfahren sowie für die Qualität der dort durchgeführten Verfahren. Als hilfreich wird auch die Unterstützung bei Beteiligungen mit eigenen Dienstleistungen, die Raumdatenbank und der Moderatorenpool bewertet. •• Vor allem die Ausgestaltungsbeteiligung wird positiv wahrgenommen. Dies sind Beteiligungsverfahren zu bereits vom Rat beschlossenen Maßnahmen (wie z.B. Neu- und Umgestaltungen von öffentlichen Räumen, Maßnahmen der Stadtteilentwicklung etc. ). •• Zunehmend gelingt es, gute Beteiligungsverfahren auch zu strategischen, abstrakteren Themen durchzuführen (z.B. Wohnungspolitisches Konzept, Leipzig 2030, ...). •• In Beteiligungsverfahren wurden durchaus gute 12 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“ Schwächen Chancen •• Es werden geringe Personalressourcen bereitge- •• Keine stellt und es erfolgt keine hinreichende Prioritätensetzung und Mittelausstattung. Dies führt dazu, dass zum Teil große Einzelprozesse in Kauf genommen werden, dies aber bei gleichbleibender Mittelausstattung zur Vernachlässigung anderer Aufgaben führt. •• Die Einbindung von Politik- und Verwaltungsspitzen erfolgt nicht kontinuierlich und in einem vereinbarten Verfahren. •• Bürger/-innen äußern Kritik an unzureichender Information und Einladung zu anstehenden Beteiligungen. Eine leicht zugängliche, gebündelte Aufbereitung und aktive Verbreitung über verschiedene Medien wird vermisst. der erfassten Fraktionen und Mitarbeiter/ -innen hat grundsätzliche Bedenken gegen Bürgerbeteiligung – ein grundsätzlicher Wille zur gemeinsamen Entwicklung und Beteiligung ist gegeben. •• Beteiligungsverfahren können Ängste und Befürchtungen zu anstehenden Aufgaben und Projekten wirksam abbauen. •• Durch Beteiligung können Strukturen und Identitäten wachsen, sich in den Quartieren festigen (wie z.B. im Leipziger Westen) und damit die lokale Demokratie stärken. •• Beteiligungsprozesse bieten eine Chance für Mitarbeiter/-innen der Verwaltung, mit den Bürgern und ämterübergreifend zusammenzuarbeiten. •• Eine •• Repräsentativität •• Eine geringe Resonanz der Medien wird wahrge- •• Das Stadtplanungsamt mit „Leipzig weiter denken“ •• Wenn Bürger vor einer politischen Entscheidung ein- •• „Leipzig fehlende Transparenz und Information über den Fortgang und Ergebnisse nach einem Beteiligungsprozess wird von Bürger/-innen und Verwaltung kritisiert und ein transparentes Wirkungsmonitoring angemahnt. nommen. Häufig steht bei den Berichterstattungen weniger die Unterstützung der Beteiligungsbestrebungen als Polarisierung im Mittelpunkt. bezogen werden, sind die Rahmenbedingungen für den Spielraum meist unklar. Bürger/-innen bemängeln eine mangelnde Wahrnehmung und Einbeziehung der Ergebnisse durch Verwaltung und Rat. •• Es gibt keinen Gesamtüberblick über Projekte, an von Beteiligungsteilnehmern/innen oder Rückkopplung von Ergebnissen mit breiter Bürgerschaft (bis in marginalisierte Milieus hinein) erhöht die Akzeptanz und demokratische Legitimität der Ergebnisse, vor allem für den Rat. und das Stadtbüro können mit ihren Informationsangeboten als Mittler zwischen Fachämtern und Bürgern/-innen fungieren. weiter denken“ bietet verwaltungsinterne Beteiligungsexpertise und Dienstleistungen. •• Für innovative Beteiligungsverfahren finden sich Finanzierungen durch Bundesmittel oder andere Fördertöpfe. denen grundsätzlich beteiligt werden soll und welche Priorität sie jeweils haben. Anteil informeller Verfahren nach Dezernaten und Ämtern in (2012-2015) Gründe für die Beteiligung in % 13 Risiken •• „Scheinbeteiligung“ unterminiert echtes Beteiligungsinteresse. Diese tritt auf, wenn beteiligt wird, ohne dass für die Umsetzung von Ergebnissen überhaupt Mittel vorgesehen oder einsetzbar sind, oder aber wenn kein klarer Rahmen für die Grenzen der Beteiligung gesetzt wurde. •• Die Stadträte können nur begrenzt an einer großen Anzahl von Beteiligungsveranstaltungen präsent sein. •• Trotzdem muss eine verlässlichere Einbindung der Politik als wichtigem Adressat der Beteiligungsergebnisse gesichert sein. Die Ergebnisse sollten die ehrenamtlichen Stadträte als zusätzliche Informationsquelle unterstützen. •• Die Befragten erlebten Unklarheit der Entscheidungsträger in Politik- und Verwaltungsspitzen gegenüber einer proaktiven Unterstützung einer Beteiligungskultur in Leipzig. •• Bei der Umsetzung von Beteiligungsergebnissen, die mehrere Einheiten, Ämter oder Dezernate betreffen, stellten Bürger/-innen unklare Verantwortlichkeiten fest; insbesondere dann, wenn die beteiligende nicht die umsetzende Einheit war. •• Bislang fehlt eine institutionalisierte Monitoringphase bei Beteiligungsverfahren. •• Die Beschränkung auf Beteiligungsvorhaben in akuten Problemlagen und bei Prestigeprojekten birgt Risiken. Zufriedenheit mit Beteiligungsveranstaltungen (1= sehr unzufrieden, 10 = sehr zufrieden) Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Beteiligungskultur in Leipzig Aus der SWOT-Analyse lassen sich insbesondere folgende mögliche Handlungsfelder ableiten: •• Kommunikation: Der Ausbau der Kommunikation ist ein zentrales und wichtiges Thema. Dazu sollten u.a. alle Informationen über aktuelle und geplante Beteiligungsverfahren auf einer zentralen Plattform auf leipzig.de gebündelt werden. Eine ständige Aktualisierung ist ebenso notwendig wie eine Dokumentation der Ergebnisse von Beteiligungsvorhaben. Dabei sollte eine Vielfalt von Kommunikationskanälen zum Einsatz kommen. •• Prozessplanung: Um eine bessere Prozessplanung bei mehrstufigen Verfahren zu erreichen sollte bereits in Vorbereitung der jeweiligen Projekte ein Beteiligungskonzept (inkl. Ressourcen und Zielgruppen) vorgelegt werden. Eine derartige Planung ermöglicht auch die Abstimmung von Prozessen vor deren Start. •• Qualitätssicherung: Der Fokus muss künftig verstärkt auf die Qualitätssicherung gelegt werden. Dies gilt für Verfahren aber auch für die Kommunikation über erzielte Ergebnisse in Beteiligungsprozessen und deren mögliche Umsetzung. Dazu ist ein Monitoring der einzelnen Verfahren nötig. •• Koordinierungstelle „Leipzig weiter denken“: Über die Koordinierungsstelle kann eine Qualitätssteigerung durch verstärkte Beratung zu anstehenden Beteiligungsverfahren, durch Unterstützung bei einzelnen Verfahren und durch weitere Qualifizierung von Mitarbeiter/-innen erreicht werden. Wünschenswert ist eine künftige Verzahnung von Beteiligung und Engagementförderung. Einschätzung der personellen und finanziellen Ressourcen (absolut) 14 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“ 3. Die erste Tischdiskussion: Wie stehen Sie zu den vorgestellten Schlussfolgerungen? Grundlage der Diskussionen an insgesamt sieben Tischen waren die oben beschriebenen Schlussfolgerungen der Verwaltung zu den Oberthemen „Kommunikation“, „Prozessplanung“, „Qualitätssicherung“ und „Koordinierungsstelle“. Aufgaben der Tischdiskussionen waren, eine grundsätzliche Bewertung der vorgestellten Schlussfolgerungen vorzunehmen, wichtige Aspekte der vier Oberthemen zu erörtern und ggf. fehlende Aspekte zu ergänzen. Grundsätzliche Bewertung der vorgestellten Schlussfolgerungen der Verwaltung: Wichtige Aspekte zu den Oberthemen: • Kommunikation: Im Hinblick auf Kommunikation zu und in Beteiligungsverfahren bestand Einigkeit, dass Leipzig noch besser werden könne. Der Anspruch müsse sein, breitere Zielgruppen durch angemessene Kommunikation (Sprache, Kommunikationskanäle, Multiplikatoren) zu erreichen. Angeregt wurde u.a. Betroffenen mehr Verantwortung zu übertragen. Hinterfragt wurde, ob eine verbesserte Strukturierung der Kommunikation nicht Formalisierungen vorzuziehen seien. • Prozessplanung: In einer phasenbezogenen Prozessplanung wird ein großes Potenzial gesehen. Zum Start gilt es systematisch zu prüfen, ob das Vorhaben beteiligungsrelevant ist. Danach sind Beteiligungsschritte, Zielgruppen, inhaltliche Schwerpunktsetzungen und räumliche Ebenen zu klären. Gerade bei langwierigen Prozessen gilt es vorab zu überlegen, wie die Beteiligung auch am Ende noch gesichert werden kann. • Qualitätssicherung: Qualität setzt eine Ressourcensicherung vor dem Start eines Beteiligungsvorhabens voraus. Nur damit kann die notwendige Transparenz, Zielgruppenansprache, aber auch kontinuierliche (Zwischen)Ergebnisvermittlung erreicht werden. Qualitätssicherung bedeutet aber auch, Bürgern/-innen realitätstaugliche Erwartungen zu vermitteln und Mitarbeitern/-innen der Stadtverwaltung mit Beratung und Weiterbildung zur Seite zu stehen. • Koordinierungsstelle: Die „Koordinierungsstelle Leipzig weiter denken“ wird als wichtige Voraussetzung für eine qualitätsvolle Leipziger Beteiligungskultur gesehen. Ihre Ressourcen zu sichern bzw. auszubauen wurde vielfach als besonders wichtig eingeschätzt. Dabei wurde bemängelt, dass die Koordinierungsstelle innerhalb der Verwaltung und seitens der Bürgerschaft von Leipzig noch nicht Die vorgestellten Schlussfolgerungen fanden an den Tischen überwiegend Zustimmung. Vielfach starteten die Zusammenfassungen der Tischmoderatoren/innen mit der Aussage: „Ja, die Schlussfolgerungen werden geteilt, aber …“. Mit dem „aber“ wurden insbesondere drei Aspekte hervorgehoben: Es gelte in Zukunft noch stärker Spielregeln deutlich zu machen und auch Grenzen der Bürgerbeteiligung ehrlich zu kommunizieren. Es müsse bei der Weiterentwicklung der Beteiligungskultur einfache Sprache und die Ansprache vielfältiger, insbesondere auch junger Zielgruppen Berücksichtigung finden. Die Stadt müsse sich über den Ressourceneinsatz, der eine entwickelte Beteiligungskultur erfordere, im Klaren sein. 15 Schlussfolgerung der Verwaltung zur Bilanzierung hinreichend bekannt sei. Ihre Rolle wird auch künftig als wichtige Schnittstelle zu den Fachämtern wie auch als Unterstützung für bürgerschaftliche Akteure (z.B. Bürgervereine) gesehen. Ergänzende inhaltliche Aspekte: •• Bürgerschaft und Unternehmen als Initiatoren von Beteiligungsprozessen: Verfahrensmäßig ungeklärt ist in Leipzig bislang, wie Bürgerschaft oder Unternehmen Bürgerbeteiligungsprozesse initiieren können, wenn sie nicht von Politik oder Verwaltung aufgebracht werden. •• Themensetzung von Bürgerbeteiligungsverfahren: Ergänzend zum vorherigen Aspekt wurde die Fragestellung aufgeworfen, wie sicher gestellt werden kann, dass die von Politik und Verwaltung initiierten Verfahren auch die wirklich relevanten sind. 16 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“ 4. Anregungen aus Heidelberg, Potsdam und Wolfsburg: Leitlinien, Satzung, Vorhabenliste, Gremium Erfahrungen anderer Städte Instrumente zur Bürgerbeteiligung Wie unter 1. beschrieben war der Stadtratsbeschluss vom 17. Juni 2015 Anlass für die Bilanzierung der Bürgerbeteiligung und für die Durchführung der Stadtwerkstatt am 9. Mai 2016. Der Stadtratsbeschluss basierte wiederum auf vier Stadtratsanträgen, die 2014 und 2015 eingebracht worden waren. Drei dieser Anträge schlugen die Prüfung konkreter Instrumente zur Weiterentwicklung der Beteiligungskultur in Leipzig vor: die Fortschreibung der Leitlinien, die Einrichtung einer so genannten Vorhabenliste sowie Überlegungen zu Beteiligungsverfahren bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes. Insgesamt stellten sich damit für die Zukunft u.a. folgende Fragen: • •• Was können die aktuellen Leitlinien zur Bürgerbe- teiligung der Stadt Leipzig regeln? Ist eine Fortschreibung notwendig? In Leipzig liegen Leitlinien zur Bürgerbeteiligung seit Mai 2012 als Dienstanweisung des Oberbürgermeisters vor. In den Leitlinien wird der Anspruch formuliert, Bürgerbeteiligung sowohl in der Leipziger Bürgerschaft als auch in der Verwaltung fester zu verankern. Verschiedene Phasen der Bürgerbeteiligung werden definiert und mit spezifischen Beteiligungsinstrumenten verknüpft. Mögliche Beteiligungsinstrumente werden steckbriefartig in einem sogenannten „Instrumentenkoffer“ aufgeführt. •• Braucht es künftig verbindlichere Regelungen auch bei informellen Beteiligungsverfahren? •• Ist eine „Vorhabenliste“ nach dem Heidelberger Modell für Leipzig machbar und sinnvoll? •• Was könnte eine Satzung zur Bürgerbeteiligung leisten? Für die Stadtwerkstatt wurden daher Referenten/ -innen aus Städten eingeladen, die bereits Erfahrungen mit ergänzenden Instrumenten der Bürgerbeteiligung gesammelt haben. Die Vermittlung dieser Erfahrungen diente als Anregung für die danach folgenden Tischdiskussionen zu Nutzen und Risiken des Einsatzes dieser Instrumente in Leipzig. Leitlinien: Einige Kommunen in Deutschland haben Leitlinien zur kommunalen Bürgerbeteiligung erarbeitet und geben sich damit Regeln für die Durchführung von informellen Beteiligungsverfahren. Leitlinien sind Selbstverpflichtungen, grundlegende Qualitätskriterien der Bürgerbeteiligung zu beachten. Leitlinien enthalten meist Regeln, auf welchem Wege Bürgerbeteiligung initiiert werden kann, wie die Verfahrensschritte aufeinander abgestimmt werden, wer die Leitung und Moderation übernimmt und auf welchem Weg Ergebnisse von Beteiligungsverfahrens in den kommunalen Entscheidungsprozess einfließen werden. • Satzung: Eine Satzung stellt eine Regelungsform der Bürgerbeteiligung dar, die über die Selbstverpflichtung der kommunalen Politik und Verwaltung hinaus geht. Basis sind in der Regel Leitlinien. So hat die Stadt Heidelberg beispielsweise auf der Basis von Leitlinien für den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates eine Satzung erlassen. Es handelt sich dabei um die „Satzung über Verfahrensregeln für Bürgerbeteiligung bei Vorhaben im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats“, die Bürgerbeteiligung bei der Erarbeitung von Inhalten, zur Meinungsumfrage oder zur Konfliktlösung 17 Instrumente von kommunalen Beteiligungskonzepten ermöglichen soll (§ 3). Über die Einleitung entscheidet der Gemeinderat auf „Anregung“ aus seiner Mitte, durch die Verwaltung oder im Rahmen eines Bürgerantrages, der von etwa 3.000 Einwohnern/-innen Heidelbergs unterzeichnet sein muss (§ 4). •• Vorhabenliste: Eine Vorhabenliste umfasst in der Regel alle städtischen Vorhaben, die in Vorbereitung oder in Planung sind. Sie wird laufend aktualisiert und veröffentlicht. Sie soll Transparenz über die städtischen Planungen herstellen, damit die Bürger/-innen sich informieren und ggf. beteiligen können. Die Verwaltung verpflichtet sich, beteiligungsrelevante Vorhaben vor ihrer Erstberatung in einem politischen Gremium auf die Vorhabenliste zu setzen. Als beteiligungsrelevant gelten dabei meist Projekte, wenn sie innerhalb der Verwaltung abgestimmt sind, entsprechende Mittel im Haushalt eingestellt sind, Bürgerbeteiligung grundsätzlich möglich ist und das Interesse einer Vielzahl von Bürgern/-innen unterstellt werden kann. Die Liste enthält standardisierte Informationen zu den jeweiligen Vorhaben einschließlich voraussichtlicher Dauer, Kosten, dem Kreis der Betroffenen und dem aktuellen Bearbeitungsstand. •• Gremium: Als Gremien können z.B. Ausschüsse oder Beiräte eingesetzt werden, die sich - in der Regel am Prinzip des Trialogs orientiert - aus Mitgliedern von Politik, sachkundigen Bürgern/-innen und Verwaltung zusammen setzen. Sie haben beratende, in manchen Fällen auch Entscheidungsfunktion. Als Aufgaben obliegt einem Gremium z.B. die Beratung einer Vorhabenliste, von Beteiligungskonzepten und Methoden oder auch bei Konflikten in Beteiligungsprozessen. 18 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“ Anregungen aus Heidelberg von Albertus Bujard, Arbeitskreis Bürgerbeteiligung Heidelberg Albertus Bujard ist Vertreter des Vereins „Bürger für Heidelberg“, der sich seit über 40 Jahren in die Stadtpolitik Heidelbergs einmischt. Herr Bujard ist Gründungsmitglied des Vereins und hat im Arbeitskreis Leitlinien 2011/12 an der Formulierung von Leitlinien, Satzung und Vorhabenliste mitgewirkt. Wie ist Heidelberg zur aktuellen Form der Bürgerbeteiligung gekommen? Der Bürgerprotest gegen das Investitionsvorhaben „Stadthallenanbau“, das 2010 durch einen Bürgerentscheid gestoppt wurde, war die Initialzündung für eine neue Beteiligungskultur in Heidelberg. Nach dem erfolgreichen Bürgerprotest hat der Gemeinderat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters ein trialogisch besetztes Gremium (Arbeitskreis Leitlinien) einberufen, das unter wissenschaftlicher Leitung innerhalb eines Jahres Leitlinien, Satzung und Verwaltungsvorschrift erarbeitet hat. Welche Instrumente zur Regelung der Bürgerbeteiligung kommen zum Einsatz und welche Erfahrungen liegen vor? Das Heidelberger Konzept der Bürgerbeteiligung umfasst Leitlinien inkl. Vorhabenliste, Satzung und Verwaltungsvorschrift. In den Leitlinien sind auf ca. 40 Seiten die Ziele, Regeln und Inhalte der Bürgerbeteiligung formuliert. Die Satzung verleiht den Kernaussagen der Leitlinien eine einklagbare Verbindlichkeit. Kernaussagen sind z. B.: Die frühzeitige Information mittels Vorhabenliste; die Definition der Inhalte eines Beteiligungskonzepts; das Aussetzen des Entscheidungsrechts in der Sache solange das Beteiligungsverfahren läuft; das Anregen von Bürgerbeteiligung aus der Bürgerschaft unter Einhaltung eines Quorums. Wurde das Quorum von z.B. 1.000 Unterschriften erfüllt, ist der Oberbürgermeister verpflichtet, den Gemeinderat darüber zu informieren, so dass dieser über die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens entscheiden kann. Um die Bürgerschaft wirksam beteiligen zu können, braucht sie frühzeitig Informationen über wichtige Vorhaben der Stadt. Diese bietet die Vorhabenliste, die die Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem Gemeinderat erstellt und fortlaufend aktualisiert. Die Vorhabenliste wird im Internet veröffentlicht und in den Bürgerämtern ausgelegt. Die Bürgerschaft kann aber auch Bürgerbeteiligung für Vorhaben der Stadt anregen, die nicht in die Vorhabenlist aufgenommen wurden. Die Erfahrung zeigt: Die formelle Absicherung der Leitlinien und der Vorhabenliste durch eine Satzung schafft Vertrauen. 19 Anregungen aus Wolfsburg von Sebastian Thom, Stadt Wolfsburg, BürgermitWirkung Sebastian Thom ist Mitarbeiter der Stadt Wolfsburg, seit dem 1. Oktober 2014 im „Bürgerbüro mitWIRKUNG“. Herr Thom hat auch bereits am Beteiligungsverfahren zur Erarbeitung des „Konzepts BürgermitWIRKUNG“ mitgewirkt. Wie ist Wolfsburg zur aktuellen Form der Bürgerbeteiligung gekommen? Im Rahmen der Gespräche zu einem neuen Leitbild wurde als ein Ziel definiert, diesen Prozess mit stadtweiter umfangreicher Bürgerbeteiligung durchzuführen. Daraus leitete sich sehr schnell die Frage ab, wie wir in Wolfsburg grundsätzlich Bürgerbeteiligung sehen und nachhaltig leben wollen. Auf Basis einiger guter bundesweiter Beispielansätze wurde auf oberster Verwaltungsebene und durch den Rat entschieden, Leitlinien zur informellen Bürgerbeteiligung zu entwickeln. In einem 1 ½ jährigen Beteiligungsprozess entstand das „Konzept BürgermitWIRKUNG“. In mehreren Bürger-, Jugend-, Kinder- und Verwaltungsforen sowie innerhalb eines Arbeitskreises aus Repräsentanten der Bürgerschaft, Verwaltung und Politik wurde das Konzept erarbeitet. Welche Instrumente zur Regelung der Bürgerbeteiligung kommen zum Einsatz und welche Erfahrungen liegen vor? Bestandteile des Wolfsburger „Konzepts BürgermitWirkung“ sind eine Vorhabenliste, die Möglichkeit für Bürger/-innen Beteiligungsmöglichkeiten ohne Quorum formlos einzufordern, das Rederecht für Bürger/-innen in Ortsräten oder Fachausschüssen sowie ein trialogisch besetzter Runder Tisch, der abschließend über Anträge zu Beteiligungsverfahren entscheidet. Rückblickend lässt sich besonders die hohe Bedeutung eines gut hinterlegten, begleitenden Kommunikationskonzeptes herausstellen. Gerade „abstrakten“ Themen, die einen nicht unmittelbar persönlich betreffen, bedarf es einer immer wiederkehrenden „Erinnerung“ und Verknüpfungen zu gelebten Erfahrungen. Zu den Erfahrungen mit der Vorhabenliste in Wolfsburg lässt sich festhalten, dass seit der Veröffentlichung der ersten Vorhabenliste im Mai 2015 wie auch in Heidelberg kein Fall aufgetreten ist, für den ein Beteiligungsverfahren eingefordert wurde. Dies mindert allerdings in keiner Form den Wert der Vorhabenliste. Vielmehr wird diese durchweg positiv bewertet, sobald sich mit dieser auseinandergesetzt wurde. Sie dient als wichtige Basis, um transparent und übersichtlich über Planungen der Stadt zu informieren, ganz unabhängig davon, ob ein Beteiligungsverfahren vorgesehen, nicht vorgesehen oder gar nicht möglich ist. Auch hier ist das Ziel, die Vorhabenliste stetig an alle Akteure stärker heranzuführen. 20 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“ Anregungen aus Potsdam von Sebastian Karnstedt, Landeshauptstadt Potsdam, WerkStadt für Beteiligung Sebastian Karnstaedt ist seit 2013 als verwaltungsinterner Sachbearbeiter in der WerkStadt für Beteiligung in Potsdam tätig und begleitete in dieser Funktion dessen Gründung und den Aufbau von Beginn an. Wie ist Potsdam zur aktuellen Form der Bürgerbeteiligung gekommen? Die Entwicklung einer zukunftsfähigen Beteiligungskultur lag dem Oberbürgermeister am Herzen, der das Thema zu einem wichtigen Wahlkampfthema gemacht hat. Nach seiner Wiederwahl 2010 erarbeitete er mit einem Expertengremium ein Beteiligungskonzept, das nicht zuletzt deswegen auf Widerstand stieß, weil es nicht in einem trialogischen Prozess zustande kam. Das wurde dann nachgeholt. Es entstand ein völlig neues Beteiligungskonzept, das 2013 bis 2016 als Modell erprobt und im Juni 2016 von der Stadtverordnetenversammlung verstetigt wurde. Welche Instrumente zur Regelung der Bürgerbeteiligung kommen zum Einsatz und welche Erfahrungen liegen vor? Konstituierende Elemente des Potsdamer Beteiligungskonzeptes sind Grundsätze und ein Beteiligungsgremium. Sieben Grundsätze, vergleichbar mit den Zielen in Wolfsburg und den Leitlinien in Heidelberg, stellen eine Selbstverpflichtung dar, die allerdings nicht durch Satzung oder Geschäftsordnung formalisiert wird. Anstelle der Formalisierung tritt ein Beteiligungsrat, der sich als trialogisches Gremium aus neun Bürgern, zwei Stadtverordneten, zwei Experten und zwei Verwaltungsmitarbeitern zusammen setzt. Aufgabe des Beteiligungsrats ist es, die WerkStadt und die Stadtverwaltung zu unterstützen und bei Beteiligungsvorhaben Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, um die koordinierte und auf Dialog basierende Arbeit zu verbessern. Die WerkStadt für Beteiligung als Koordinierungstelle ist in ihrem Aufbau eine bundesweit einmalige Besonderheit: Sie setzt sich zusammen aus Mitarbeitenden der Verwaltung und Angestellten eines freien Trägers (aktuell: mitMachen e.V.), die gemeinsam den Betrieb übernehmen. Die Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit dem Beteiligungsrat sind überwiegend gut: Das Gremium trägt zur Qualitätsverbesserung bei und dient als Multiplikator in Politik und Einwohnerschaft. Allein die große Anzahl von Beteiligungsprojekten macht es für das monatlich tagende Gremium schwierig, einer beaufsichtigenden Rolle gerecht zu werden. Hier wird aktuell versucht, durch einzelne Maßnahmen, wie beispielsweise einem wöchentlichen Newsletter, über den aktuellen Stand von Vorhaben laufend zu informieren, so dass bei den eigentlichen Treffen genug Raum für vertiefende Konsultationen bleibt. 21 22 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“ Die zweite Tischdiskussion: 5. Welchen Nutzen und welche Nachteile bestehen bei der Einführung von Satzung, Vorhabenliste, Leitlinien und Gremium? Welche Risiken zeichnen sich ab? Die vertiefende Erörterung der vorgestellten Instrumente zur Weiterentwicklung der Leipziger Bürgerbeteiligungskultur wurde von den Teilnehmern/ -innen der Tischdiskussionen als außerordentlich anspruchsvoll wahrgenommen. Durchweg wurde von den Moderatoren/-innen der Tische zusammen gefasst: „Es besteht der Wunsch nach mehr Verbindlichkeit, insbesondere auch im Hinblick auf die Verwertung der Ergebnisse von Bürgerbeteiligung! Nun muss diskutiert werden, mit welchen Instrumenten wir dieses Ziel erreichen können.“ Eine weitere Botschaft war, dass die meisten Instrumente nicht isoliert bewertet werden können: Eine Satzung gibt es nicht ohne Leitlinien, eine Vorhabenliste braucht Leitlinien, ggf. auch eine Satzung oder ein Gremium. Die Auswertungen der Bürgerwerkstatt sowie mögliche Folgediskussionen sollten sich daher gerade der Eignung von Kombinationen von Instrumenten widmen. Im Grundsatz wurde erkennbar - und das wurde durch ein abschließendes Voting-Ergebnis bestätigt -, dass die Formalisierung der Bürgerbeteiligung für die Teilnehmerschaft tendenziell nachrangig eingestuft wird. Zu den einzelnen Instrumenten wurde unter anderem angemerkt: •• Leitlinien: Mehrheitlich wurden Leitlinien als geeignetes Instrument zur Selbstverpflichtung eingestuft. In Leipzig liegen Leitlinien vor, die auf Fortschreibungsbedarf hin überprüft werden müssten. Betont wurde, dass Leitlinien nur dann Wirkung entfalten, wenn sie bei den Trialogpartnern als bedeutsam wahrgenommen werden. Bei Abwägung, ob den Leitlinien eine Satzung zur Seite gestellt werden soll, erfolgte als Vorschlag, ggf. mit der Fortschreibung der Leitlinien zu starten und wenn nötig um eine Satzung zu ergänzen. •• Satzung: Im Kontext der Diskussionen um eine Satzung fiel häufig der Begriff der Gefahr der Bürokratisierung. Allerdings gilt es auch hervorzuheben, dass bürgerschaftliche Vereine, die partiell Erfahrungen mit der geringen Berücksichtigung von Beteiligungsergebnissen gemacht haben, stärker für eine Satzung plädieren. 23 •• Vorhabenliste: Das an den Tischen am intensivsten diskutierte Instrument war die Vorhabenliste. Sie fand große Sympathie, allerdings warf sie auch viele Fragen auf, z.B.: - Wie könnte in Leipzig ein Vorhaben definiert werden? Einigkeit bestand darin, dass es sich bei den ausgewählten Vorhaben nicht alleine um Bauvorhaben handeln solle. Die mittelfristige Finanzplanung sei eine wichtige Quelle der Vorhabenliste, die aber um eine "Feuerwehrliste" ergänzt werden müsse, weil sich Beteiligung nicht alleine auf schon beschlossene Maßnahmen beziehen dürfe. - Vorhabenliste und Transparenz? Grundsätzlich wird mit einer Vorhabenliste eine Zunahme an Transparenz verbunden. Der Erfahrungsbericht aus den Städten Heidelberg, Potsdam und Wolfsburg, in denen bislang über die Liste keine Änderungswünsche formuliert wurden, ließ die Frage aufkommen, ob das Instrument nicht auch eine Überforderung für die Bürgerschaft darstellen könne. - Wer wählt aus? Damit das Instrument Vorhabenliste seine Wirkung im Hinblick auf Transparenz entfalten kann, wird zu klären sein, wer über die Aufnahme von Vorhaben in die Liste entscheidet. Die Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ Die Verwaltung? Ein trialogisch besetztes Gremium? - Ist der Aufwand ständiger Aktualisierung leistbar? Von Vertretern der Verwaltung, der Politik und der Bürgerschaft bestehen Befürchtungen, dass der hohe Aufwand ständiger Aktualisierungen in einem Missverhältnis zum Ertrag stehen könnte. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis müsse geprüft werden. •• Gremium: Im Hinblick auf den möglichen Einsatz eines Gremiums (z.B. eines Beteiligungsbeirats) wurden noch Kenntnislücken ausgemacht. Weiterhin wurde die Frage nach dem Verhältnis von Aufwand und Ertrag gestellt. Hier stimmte die Erfahrung in Potsdam, dass der Aufwand zur adäquaten Information des Begleitgremiums schon hoch ist, nachdenklich. Angeregt wurde, die Einrichtung eines Gremiums, das der Koordinierungsstelle "Leipzig weiter denken" zur Seite stehen könnte, vorab eingehend zu prüfen. Instrumente von kommunalen Beteiligungskonzepten 24 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“ Bewertung und Ausblick 6. Kommentierung der Ergebnisse durch Oberbürgermeister Burkhard Jung, Bürgermeisterin Dorothee Dubrau, Dr. Raban Daniel Fuhrmann Die Ergebnisse der Stadtwerkstatt mit ihren Inputs, Anregungen aus den Städten Heidelberg, Potsdam und Wolfsburg und den Tischdiskussionen kommentierten zum Abschluss der Beteiligungsexperte Daniel Fuhrmann, Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau und Oberbürgermeister Burkhard Jung. Die formulierten Kommentare sind autorisierte Kurzfassungen der mündlich vorgetragenen Beiträge. Dr. Raban Fuhrmann, ReformAgentur Konstanz (Experte für Bürgerbeteiligung, Gutachter der Bilanzierung für die Stadt Leipzig): „Die Ergebnisse der Stadtwerkstatt bestätigen unseren Eindruck, den wir im Rahmen unserer gutachterlichen Arbeiten zur Bilanzierung der Bürgerbeteiligung 2012 bis 2016 in Leipzig haben gewinnen können: Leipzig ist gut in der nachgelagerten Bürgerbeteiligung. Die Leipziger Beteiligungsarbeit konzentriert sich auf bereits projektierte Vorhaben und erreicht die engagierten Bürger/-innen und Betroffene. Da ist sie gut, auch wenn es wünschenswert wäre, größere Kreise der Bürgerschaft zu erreichen! Heutzutage sehen wir aber in der Bürgerbeteiligung auch eine große Bedeutung – und auch Chance – Zukunftshemen der Stadt anzugehen. Es geht dabei um die wichtigen Stadtentwicklungsfragen, die die Entwicklung der Stadt für die nächsten 20 bis 30 Jahre entscheiden. Städte, die diese Fragen stark in den Fokus ihrer Beteiligungskonzepte nehmen, haben andere Beteiligungsstrukturen erarbeitet. Das gelingt nur, wenn die Stadtspitze – Oberbürgermeister, Verwaltungsleitung, Stadtrat – das will. Aus meiner Sicht hat Leipzig mit 1989 eine Tradition für bürgerschaftliche getragene Prozesse mit Weitsicht. Daran könnten Überlegungen zu einer stärker auf vorausschauende Beteiligung angelegte Konzepte aufbauen. Meine Empfehlung daher: Entwickeln Sie die Leipziger Beteiligungsstrukturen so weiter, dass die Zukunftshemen besprechbar werden!“ Dorothee Dubrau, Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau der Stadt Leipzig „Ich freue mich sehr, dass Bürgerbeteiligung als Dialog zwischen Bürgern/-innen, Verwaltung und Politik auf großes Interesse in Leipzig stößt: Diese Stadtwerkstatt vermittelt einen Eindruck davon, wie konstruktiv und anregend das funktioniert. Mein Eindruck von den Diskussionen dieser Werkstatt ist: Wir dürfen nicht aus anderen Städten kopieren, sondern sollten die Beteiligungspraxis und die Instrumente anderer Städte als Anregung aufnehmen und prüfen, was für die Weiterentwicklung unserer spezifischen Beteiligungsstrukturen geeignet ist. Erlauben Sie mir auf die Empfehlungen von Herrn Dr. Fuhrmann einzugehen: Ich sehe sehr wohl, dass wir uns in Leipzig nicht nur auf nachgelagerte Beteiligung konzentrieren, sondern zunehmend Zukunftsthemen bei der Beteiligung in den Blick nehmen. Das Wohnungspolitische Konzept steht dafür ebenso als Beispiel wie die Beteiligung am Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum. Ich halte es für wichtig das zu betonen, weil ich ebenso wie Herr Dr. Fuhrmann die Notwendigkeit sehe, die wichtigen Zukunftsthemen mit den Bürgern zu diskutieren. Dabei sehe ich zwei besonders bedeutsame Themen: •• Umgang mit eingeschränkten Investitionsmitteln: Vorausschauende Bürgerbeteiligung heißt für mich auch, mit den Bürgern/-innen die Priorisierung des Einsatzes von Haushaltsmitteln für Stadtentwicklungsprojekte zu diskutieren. Es ist nun mal nicht alles möglich, also müssen wir mit den Bürgern/ -innen diskutieren, was Vorrang hat. 25 •• Eigeninitiative und Engagement: Für mich liegt es auf der Hand, dass in Zukunft die Bedeutung der Eigeninitiative und des Bürgerengagements zunimmt. Das ist so, weil das Interesse der Bürger/-innen daran steigt und gleichzeitig der Handlungsspielraum der Kommune in vielen Handlungsfeldern abnimmt. Wir sollten also intensiv daran arbeiten, Engagementförderung und Beteiligungskultur eng miteinander zu verzahnen.“   Oberbürgermeister Burkhard Jung: „Bürgerbeteiligung muss einen Mehrwert erzeugen! Davon bin ich zutiefst überzeugt und ich möchte Ihnen gerne auch erläutern, warum mir das so wichtig ist: Wir haben bereits 2010 einen Anlauf genommen, um Bürgerbeteiligung zu stärken. Der Stadtrat hat damals die Initiative abgelehnt. Hintergrund ist aus meiner Sicht u.a., dass wir in Deutschland verlernt haben, Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren. Wir leben in einer repräsentativen Demokratie und die Stadtverordneten sind gewählte Vertreter, die Mehrheitsentscheidungen treffen. Sie fühlen sich bei ihren Entscheidungen dem Gemeinwohl der gesamten Stadt verpflichtet, nicht nur einzelnen Stadtteilen oder Interessengruppen. Daher kann es – zumindest bezogen auf konkrete und räumlich verortbare Beteiligungsvorhaben – ein natürliches Spannungsfeld zwischen Ergebnissen von Beteiligung und Beschlussfassungen der politischen Vertreter geben. Ich bin überzeugt von dem Nutzen und dem Erfolg von Bürgerbeteiligung. Aber vor dem skizzierten Hintergrund dieses Spannungsfeldes plädiere ich dafür, bei jedem Beteiligungsvorhaben den Mehrwert vorab herauszuarbeiten. Dabei ist es außerordentlich nützlich, sich bei der Konzeption immer die unterschiedlichen Qualitäten von Bürgermitwirkung vor Augen zu halten. Geht es um Information? Geht es um Beratung durch Bürger/innen? Oder haben die Bürger/-innen auch eine Entscheidungsbefugnis bei dem projektierten Vorhaben? Ehrlichkeit hilft dabei weiter. Auch ich halte es für wichtig, in der Leipziger Beteiligungskultur noch mehr Verbindlichkeit zu verankern. Aus meiner Sicht brauchen wir Leitlinien, die von Bürgerschaft, Verwaltung und Politik getragen werden. Ein Freund einer Satzung bin ich nicht. Aus meiner Sicht liegt in dieser in dieser Form von Formalisierung ein großer Aufwand, den ich lieber in Projekte als in Verwaltung stecken würde. Grundsätzlich brauchen wir aber auch Ressourcen: Mit der Gründung der Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ haben wir den Start gemacht, mit der Integration von Stadtbüro und Engagementförderung gehen wir bald einen weiteren Schritt. Wie gehen wir nun mit den sehr konstruktiven und anregenden Ergebnissen von heute um? Wir fassen die Ergebnisse zusammen und legen sie als Verwaltungsvorlage dem Stadtrat zur Befassung vor. Ich werde dabei darauf drängen, dass der Stadtrat sich zur Weiterentwicklung der Beteiligungskultur bekennt und die Verwaltung eine Selbstbindung eingeht. Vielen Dank Ihnen allen, dass Sie uns bei der Meinungsbildung so hilfreich unterstützt haben!“ 26 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“ Veranstalter Stadt Leipzig, Dezernat für Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt Termin 09. Mai 2016 | 17:00 Uhr Veranstaltungsort Ring-Café Roßplatz 8, 04103 Leipzig Moderation Martin Karsten, FORUM, Bremen Teilnehmer Falk Abel, Amt für Statistik und Wahlen, Stadt Leipzig Karsten Albrecht, Stadtrat Antje Beimel, Inudstrie- und Handelskammer Leipzig Michael Berninger, culturtraeger GmbH Uwe Börsdorf, Bund Deutscher Architekten Sachsen Leonhard Brier, Forum Bürgerstadt Leipzig Kai-Uwe Blechschmidt, Stadtwerke Leipzig GmbH Tino Bucksch, Forum Bürgerstadt Leipzig Albertus Bujard, Bürger für Heidelberg Heike Büttner, Volkshochschule Leipzig Dieter Deissler, Stadtrat Dorothee Dubrau, Bürgermeister / Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bau Stefan Geiss, Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbau, Stadt Leipzig Georg Giradet, ehem. Bürgermeister für Kultur der Stadt Leipzig Harry Gloger, Heimatverein Holzhausen e.V. Gabriele Haase, Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH Frank Hahn, Inudstrie- und Handelskammer Leipzig Susanne Heydenreich, urban fluid Michael Jana, Amtsleiter Verkehrs- und Tiefbauamt, Stadt Leipzig Laura Jansen, Praktikantin, Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen, Stadt Leipzig Alexander John, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Leipzig e.V. (ADFC) Judith Jonas-Kamil, Referat für Migration und Integration, Stadt Leipzig Burkhard Jung, Oberbürgermeister, Stadt Leipzig Sebastian Karnstedt, Stadt Potsdam Kerstin Kirmes, Amtsleitung, Amt für Sport, Stadt Leipzig Tobias Kobe, Referent Dezernat Finanzen, Stadt Leipzig Steffen Lehmann, Siedlung Grünau e.V. Tim Elschner, Stadtrat Beate Locker, Kulturamt, Stadt Leipzig Antje Fiolka-Eichler, Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH Jochem Lunebach, Amtsleiter Stadtplanungsamt, Stadt Leipzig Angelika Freifrau von Fritsch, Amtsleitung für Umweltschutz, Stadt Leipzig Petra May, Grünauer Bürgerverein e.V. Raban Fuhrmann, ReformAgentur Konstanz Thorsten Mehnert Stiftung „Ecken wecken“ Claudia Gebur, Referat Grundsatzfragen, Stadt Leipzig Pier Meier Stadtelternrat Leipzig Fritjof Mothes, Stadtlabor Jörg Müller, IdeenQuartier GmbH Florian Quitzsch, Verkehrsclub Deutschland (VCD) Sylvia Raubold, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Stadt Leipzig Oliver Reiner, Soziokulturelles Zentrum „Die VILLA“ Franziska Riekewald, Stadträtin Dieter Rink, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) Ute Schäfer, Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH Matthias Schirmer, CivixX - Werkstatt für Zivilgesellschaft Klaus Setzepfand, Bürgerverein Messemagistrale e.V. Sebastian Thom, Stadt Wolfsburg Felix Volgmann, Bürogemeinschaft Gauly&Heck Simon Wallisch, ReformAgentur Konstanz Tischmoderatoren/-innen Ruth Rabenberg, Stadtplanungsamt, Stadt Leipzig Stefanie Komm, Stadtplanungsamt, Stadt Leipzig Christina Neddens, Stadtplanungsamt, Stadt Leipzig Ingo Bodenstein, Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, Stadt Leipzig Stefan Fürstenberg, Stadtplanungsamt, Stadt Leipzig Juliane Pantzer, Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, Stadt Leipzig Heike Büttner, Volkshochschule Leipzig Stefan Heinig, Stadtplanungsamt, Stadt Leipzig Bürgerbeteiligung in Leipzig - wie weiter? Ansprechpartner Stadt Leipzig Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt Telefon: 0341 123-4934 | Fax: 0341 123-4930 E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de Impressum Herausgeber Stadt Leipzig Der Oberbürgermeister Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt Redaktion Martin Karsten, FORUM, Bremen Karin Geier, Silvia Haas, Stefan Heinig, Stadtplanungsamt, Abt. Stadtentwicklungsplanung Gestaltung und Satz Svenja Voll, plan-werkStadt, Bremen Fotos Nils A. Petersen David Pfeil Druck Hausdruckerei der Stadt Leipzig Auflage 200 Stück August 2016