Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1209269.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
28.09.16, 12:00
Aktualisiert
27.11.17, 11:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03335
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
12.04.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung
Beschlussvorschlag:
1.
Die Ergebnisse der Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung
werden zur Kenntnis genommen
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Bausteine a) bis d) umzusetzen
3.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt den Stadtrat über die Weiterentwicklung regelmäßig zu
informieren
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Anlagen
1.
Begründung
2.
Ergebnisse der 17. Stadtwerkstatt „Вürgerbeteiligung in Leipzig - wie weiter?“
Begründung der Vorlage
INHALTE
I.Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung
II.Alternative Beteiligungsmodelle anderer deutscher Städte
III.Handlungsempfehlungen für Leipzig
Einleitung
Die Stadtentwicklung gehört zu den Politikbereichen, die seit jeher sehr stark von Bestrebungen
hin zu mehr Demokratie und Mitbestimmung erfasst wurden: so wurde die Beteiligung
Sanierungsbetroffener bereits in den 1970er-Jahren im Städtebauförderungsgesetz verankert.
Solche gesetzlich vorgeschriebenen oder sogenannten „formellen“ Partizipationsverfahren
weisen einen starken rechtlichen Formalisierungsgrad auf. Es gibt klare Festsetzungen was den
Ablauf, die Art der Einbindung von Betroffenen und sogenannten Trägern öffentlicher Belange und
die zeitlichen Fristen betrifft.
Grundmuster:
1) Auslegung der Antragsunterlagen oder der Entwürfe von Plänen,
2) Möglichkeit zur Äußerung,
3) Bekanntmachung der Auslegung und der Möglichkeit zur Äußerung,
4) gegebenenfalls mündliche Erörterung der Einwendungen zwischen den Beteiligten,
5) Entscheidung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung,
6) Bekanntgabe der Entscheidung.
Nach diesem Grundmuster wird die Öffentlichkeit z.B. auch bei der Zulassung größerer Vorhaben,
wie zum Beispiel einem Planfeststellungsverfahren und dem förmlichen Verfahren zur Erteilung
einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beteiligt. Aber auch in anderen Bereichen
z.B. für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen und bei der Ausarbeitung von Lärmaktionsplänen ist die Öffentlichkeit in ähnlicher Weise zu beteiligen.
Eine besondere Form der formellen Partizipationsverfahren stellen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid als Formen der direkten Demokratie dar.
Ergänzt werden diese formellen Beteiligungsverfahren von den sogenannten „informellen“, den
freiwilligen Partizipationsverfahren: diese weisen keine rechtliche Formalisierung auf und die
Kommunen gestalten sie nach Anlass und den aktuellen Bedarfen selbst aus. Oft werden auch
informelle Verfahren den formellen Verfahren vorgeschaltet oder ergänzen diese.
Die informellen Verfahren unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Intensität der Beteiligung wie folgt:
Intensität der
Informelle Partizipationsverfahren
Beteiligung
0%
Information
Interessierte und Betroffene werden von der Stadtverwaltung eingeladen, sich über ein
geplantes Vorhaben zu informieren und sich über seine Auswirkungen aufklären zu lassen.
Z.B. im Rahmen einer Informationsveranstaltung, aber auch über Aushänge, Amtsblatt etc.
Konsultation
Interessierte und Betroffene werden eingeladen sich zu informieren und erhalten die
Möglichkeit, Ideen für die Umsetzung einzubringen und sich auszutauschen. Es ist jedoch
nicht möglich die weitere Planung aktiv mitzugestalten und über Inhalte zu entscheiden.
Mitgestaltung
Betroffene und Interessierte werden bei der Entwicklung von Vorhaben aktiv eingebunden.
Gemeinsam mit den Verantwortlichen können Ziele ausgehandelt und deren Ausführung
und Umsetzung geplant werden. Interessierte haben einen Einfluss auf die geplanten
Maßnahmen und können ihre Meinungen, Wünsche und Bedürfnisse einbringen.
100%
Koproduktion
Hier werden Aufgaben und Verantwortung aus der Verwaltung heraus teilweise oder ganz
auf Bürger, Gruppen und Unternehmen übertragen.
Seite 1
Auch diese sogenannten „informellen“ Partizipationsverfahren benötigen jedoch für ihr Gelingen
ein Mindestmaß an verbindlichen Verfahrensregeln, die von Anfang klar und transparent für
alle Beteiligten kommuniziert werden.
Dies machen auch die vier Anträge zu strategischen Fragen der Bürgerbeteiligung deutlich,
die Anlass für die vorliegende Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren waren
(Nr. VI-A-01082, VI-A-01083, VI-A-00952, A-00093/14 ). Alle Anträge beziehen sich dabei auf
freiwillige Beteiligungsverfahren zu unterschiedlichen Aufgaben (wie z.B. Schulhausbau oder
Objektplanung im öffentlichen Raum).
Aus diesem Grund fokussiert sich die vorliegende Bilanz auf eben diese Verfahren und gibt
Empfehlungen, wie eine grundsätzliche Verbesserung gelingen kann, ohne sich in
Einzelentscheidungen zu verlieren.
Wichtig ist dabei vor allem die politischen Entscheidungsprozesse und die parallel laufenden
Verwaltungsprozesse mit effektiven Beteiligungsverfahren zu koppeln, so dass Bürgerbeteiligung
• wichtige inhaltliche Impulse liefert,
• politische Entscheidungsspielräume vermittelt,
• das Engagement der Stadtgesellschaft steigert
• und insgesamt zu einer Stärkung der repräsentativen Demokratie beiträgt.
Gelingende Beteiligung schließt nicht nur erfolgreiche, anspruchsvolle Veranstaltungen ein,
sondern ebenso die transparente und ernsthafte Verarbeitung der Ergebnisse in der Verwaltung.
Es geht demnach nicht darum mehr Beteiligungsprozesse durchzuführen, sondern darum,
die aktuellen informellen Beteiligungsverfahren qualitativ und kommunikativ besser
auszugestalten und in die politischen Entscheidungsprozesse einzubinden.
I. Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung
I.I Anlass
Die Ratsversammlung hat auf der Basis von drei Stadtratsanträgen1 am 17. Juni 2015 Folgendes
beschlossen:
•
•
•
Durchführung einer Bestandsaufnahme der informellen Bürgerbeteiligungsverfahren in
Leipzig von 2012 bis 2015
Untersuchung von Bürgerbeteiligungsmodellen in anderen deutschen Städten
Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für Leipzig und Diskussion in einer
Stadtwerkstatt mit Verwaltung, Politik und Bürgerschaft.
I.II Bestandsaufnahme der informellen Bürgerbeteiligungsverfahren 2012 bis 2015
Zur Bearbeitung dieses Auftrags wurde die Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ von der
ReformAgentur aus Konstanz beraten und unterstützt.
Die informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung wurden zunächst mittels einer OnlineUmfrage erfasst. Dabei konnten insgesamt 156 Verfahren von 13 Ämtern, Referaten und
Fachbereichen ausgewertet werden. Der Großteil der Prozesse wurde von den folgenden Ämtern
durchgeführt:
• Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
• Amt für Stadtgrün und Gewässer
• Verkehrs- und Tiefbauamt
• Amt für Jugend, Familie und Bildung
• Stadtplanungsamt (inkl. „Leipzig weiter denken“)
1
VI-A-01082 (Fortschreibung der Leitlinien); VI-A-01083 (zentrale Vorhabenliste); VI-A-00952
(Beteiligungsverfahren bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes)
Seite 2
Darüber hinaus gibt es in einigen Dezernaten und Fachämtern sehr umfangreiche, mehrstufige
Verfahren die weit über die (gemeinde)rechtliche Vorgaben hinausgehen, wie z.B. das Verfahren
im Zuge der Haushaltsplanaufstellung von Dezernat Finanzen und die Beteiligung bei der
Aufstellung des Teilhabeplans des Sozialamtes.
Auch die Einschätzung von Bürgerinnen und Bürgern zu den durchgeführten
Beteiligungsverfahren im Zeitraum 2012 bis 2015 wurde über eine Online-Umfrage erhoben. 175
Rückmeldungen konnten dabei ausgewertet werden (siehe Anlage 1).
Die ReformAgentur führte zudem im Auftrag der Stadt 18 Interviews und Gruppengespräche mit
relevanten Vertretern verschiedener Fachbereiche der Stadtverwaltung, Politik und Akteuren sowie
zwei Workshops mit Experten und Bürgerschaft durch.
Begleitet wurde der Bilanzierungsprozess von einer Arbeitsgruppe des Forums Bürgerstadt
Leipzig2.
Die Ergebnisse der Erhebung und die Empfehlungen der ReformAgentur sind in einem Endbericht
des Auftragnehmers zusammengefasst, der in der Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“
eingesehen werden kann. Die Stadt Leipzig macht sich die Position des Gutachtens jedoch
ausdrücklich nicht zu eigen. Die Stadtverwaltung hat die Ergebnisse des Gutachtens sorgfältig
geprüft und ausgewertet und unter Berücksichtigung der eigenen Erfahrungen sowie der in den
vergangenen Monaten getroffenen Entscheidungen im Folgenden die relevanten Kernpunkte in
Form einer SWOT-Analyse zusammengefasst.
I.III Ergebnisse der SWOT-Analyse
Auf diesen Stärken können wir aufbauen:
•
Aus Sicht der befragten Vertreter der Verwaltung besteht die grundsätzliche Einschätzung,
dass Beteiligung zu höherer Akzeptanz und/oder signifikant verbesserten,
zielgruppenorientierten Ergebnissen führen kann.
•
In der Leipziger Verwaltung kann auf einer bereits existierenden, starken
Beteiligungspraxis in einer Vielzahl von Ämtern und Bereichen aufgebaut werden. Dies
betrifft v. a. die Kompetenz für die sogenannte Ausgestaltungsbeteiligung, also
Beteiligungsverfahren zu bereits beschlossenen Maßnahmen wie z. B. Straßenbau, Freiund Grünflächengestaltung etc.
•
Zudem gelingt es zunehmend, die Leipziger Bürgerschaft auch an strategischen,
abstrakteren Themen zu beteiligen (wie z. B. zum Wohnungspolitischen Konzept oder zu
Leipzig 2030).
•
Die Moderation von Veranstaltungen, das Format, die Referenten und der zeitliche
Rahmen der Veranstaltungen werden von der Bürgerschaft in der Umfrage im Schnitt als
solide bewertet.
•
Die Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ überzeugt die Befragten durch
Experimentierfreudigkeit bei neuen Verfahren, die Qualität der durchgeführten
Veranstaltungen, die Beratung zu Beteiligungsverfahren, sowie durch die Unterstützung
mit einer Raumdatenbank und einem Moderatorenpool.
Diese Chancen können wir nutzen:
•
2
Gute Beteiligungsverfahren stärken die lokale Demokratie: Durch Beteiligung können
Strukturen und Identitäten wachsen und sich in den Quartieren festigen. Dabei ist eine
stärkere Vernetzung und Verbindung von Beteiligung mit der Förderung von
bürgerschaftlichem Engagement eine weitere Chance, die es zu nutzen gilt.
Das Forum Bürgerstadt setzt die Arbeit des "AK Lokale Demokratiebilanz" fort, der sich seit 2002 um die
Etablierung partizipativer Politikformen in Leipzig bemühte. Mit dem Neustart im Mai 2008 ist das Ziel
verbunden, den Trialog zwischen Stadtverwaltung, Politik und der aktiven Bürgerschaft zu befördern.
Seite 3
•
Breite Zielgruppen können gut über unterschiedliche Multiplikatoren und deren Verteiler
erreicht werden, da viele Menschen zusehends nicht mehr in klassischen, etablierten
Vereinen oder Verbänden organisiert sind. Ein wesentlicher Vorteil ist dabei die Erhöhung
der Repräsentativität von Ergebnissen, da diese in qualitativ erfolgreichen Verfahren mit
einer breiten Bürgerschaft rückgekoppelt werden. Dies erhöht die Akzeptanz und
demokratische Legitimität, vor allem im Hinblick auf eine gute Entscheidungsgrundlage für
den Stadtrat.
•
Die Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ kann mit Hilfe des Stadtbüros und seinen
Informationsangeboten künftig verstärkt als Mittler zwischen den Fachämtern und der
Bürgerschaft fungieren.
Diesen Herausforderungen und Risiken müssen wir uns stellen:
•
Beteiligung muss einen Mehrwert erzeugen und eine gute Entscheidungsgrundlage für die
Politik liefern. Deshalb ist es besonders wichtig, politische Vertreter in die
Beteiligungsverfahren der Verwaltung noch verlässlicher als bisher einzubinden.
Dies hat eine besondere Bedeutung, da Ergebnisse aus Beteiligungsverfahren im
parlamentarischen Verfahren als qualitätvolle Entscheidungsgrundlage mit berücksichtigt
werden sollen, der endgültigen Entscheidung des Rates jedoch nicht vorgegriffen werden
kann.
•
Beteiligungsverfahren werden aus Sicht der Befragten teilweise ohne Möglichkeiten zur
Umsetzung von Ergebnissen durchgeführt. Dies führt zu Frustration bei allen Beteiligten
und birgt das Risiko der Wahrnehmung als „Scheinbeteiligung“.
•
Die Herausforderung besteht zudem darin, nicht nur dort Bürgerinnen und Bürger
einzubinden, wo akute oder besonders öffentlichkeitswirksame Projekte bearbeitet werden,
sondern eine umfassende, verlässliche und langfristige Beteiligungskultur
aufzubauen.
•
Dazu braucht es zum einen die weitere Entwicklung von Kompetenzen in den einzelnen
Dezernaten, aber auch klare Vereinbarungen darüber, wie mit Ergebnissen von
komplexeren Beteiligungsverfahren umgegangen wird, die mehrere Einheiten, Ämter
oder Dezernate betreffen.
Für diese Schwächen müssen wir Lösungen finden:
•
Aufgefallen ist die Kritik der Befragten an der bisherigen Kommunikation bei
Beteiligungsverfahren durch die Verwaltung, insbesondere auch nach durchgeführten
Beteiligungsverfahren.
•
Als grundsätzliche Schwäche wird darüber hinaus die häufig fehlende Transparenz und
mangelnde Information der Öffentlichkeit zum Umgang mit den Ergebnissen sowie
den weiteren Fortgang nach Beendigung des Beteiligungsverfahrens benannt. Dies
steht in engem Zusammenhang mit einem fehlenden Monitoring über die Wirkung von
Beteiligungsprozessen.
•
In Zusammenhang mit der Kritik an der Kommunikation wurde auch ein fehlender
Gesamtüberblick über aktuelle und geplante Beteiligungsmöglichkeiten bemängelt.
Dieser sollte zentral und leicht zugänglich alle Informationen bündeln und Klarheit
schaffen, zu welchen Themen und Projekten beteiligt wird und zu welchen nicht.
•
Für die Übertragbarkeit und Berücksichtigung der Ergebnisse im politischen
Entscheidungsprozess bedarf es einer Repräsentativität. Diese kann mittels
innovativer Methoden in Veranstaltungen aber auch durch aufsuchende Beteiligung (d. h.
Beteiligung direkt vor Ort oder auch bei bestimmten Zielgruppen, die voraussichtlich nicht
zu einer Veranstaltung kommen würden) erreicht werden. Dazu braucht es die nötigen
Personal- und Zeitressourcen in den Fachämtern, Ressourcen zur Durchführung der
Prozesse selbst sowie das nötige Know-how.
Seite 4
I. IV Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für Leipzig und Diskussion in einer
Stadtwerkstatt mit Verwaltung, Politik und Bürgerschaft.
Mit über 50 Vertretern aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft wurden die Ergebnisse des
Bilanzprozesses und erste Schlussfolgerungen in einer Stadtwerkstatt im Mai 2016 diskutiert
(siehe Anlage 2).
Einig waren sich die Teilnehmer darin, dass sich die Kommunikation bei Informations- und
Beteiligungsprozessen deutlich verbessern sollte. Dies betrifft zum einen die Information vor,
während und nach den Verfahren, als auch die Ansprache der Zielgruppen.
Eine verbesserte Prozessplanung von Beginn an wird auch als große Chance für den Bereich der
Kommunikation gesehen.
Die Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ wird als großes Potenzial wahrgenommen, die
Leipziger Beteiligungskultur nachhaltig zu verbessern, die Ressourcen sollten ausgebaut werden.
Die möglichen Instrumente zur Formalisierung und Transparenz der informellen
Beteiligungsverfahren (siehe Anlage 2, S. 16/17) wurden durchaus kontrovers diskutiert: Das am
intensivsten diskutierte Instrument war die sogenannte Vorhabenliste. Sie fand große Sympathie,
warf allerdings auch viele Fragen auf. Weniger Zustimmung fand spontan eine verbindliche
Satzung. Leitlinien zur Bürgerbeteiligung wurden grundsätzlich als gutes Instrument zur
Verständigung über Inhalte, Ziele und Standards von Beteiligung in Leipzig gesehen, bergen aber
auch das Risiko der Unverbindlichkeit. Bei der Möglichkeit, künftig ein begleitendes Gremium zu
Fragen von Bürgerbeteiligung einzubeziehen, sollte auf das Verhältnis von Aufwand und Nutzen
geachtet werden.
II. Alternative Beteiligungsmodelle anderer deutscher Städte
Ziel der Untersuchung von Beteiligungsmodellen deutscher Städte war es, von anderen
Kommunen zu lernen, wie den in Leipzig identifizierten Schwächen begegnet werden könnte.
Daraufhin hat die ReformAgentur 18 Städte und Gemeinden untersucht (pdf, 2,8 MB). Die
Auswahl der Kommunen erfolgte nach verschiedenen Kriterien (u. a. der Erfahrung mit der
Institutionalisierung von Bürgerbeteiligung). Bei der Festlegung der zu untersuchenden
Gemeinden wurde auch darauf geachtet, dass deren Einwohnerzahl mit Leipzig vergleichbar ist.
Nichtsdestotrotz wurden auch einige kleinere Kommunen untersucht, die langjährige Erfahrung
mit Beteiligung haben (z. B. Nürtingen und Weyarn) oder kürzlich mit der Institutionalisierung von
Beteiligung begonnen haben (z. B. Darmstadt und Wolfsburg).
Im Ergebnis lässt sich Folgendes festhalten:
•
Zum einen ist die Art des jeweiligen Modells stark von Merkmalen der untersuchten Stadt
abhängig, wie z. B. der Einwohnerzahl, vorhandenen aktiven Strukturen in der
Stadtgesellschaft (aktive Bürgervereine oder andere intermediäre Strukturen) sowie von
einer bereits eingeübten Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung.
•
Zum anderen wurde das jeweilige Modell stark von individuellen Anlässen geprägt, wie z.B.
durch Bürgerentscheide bei Großprojekten oder die persönliche Agenda der Stadtspitze.
Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Fokussierungen der Beteiligungsmodelle in anderen
Kommunen:
Heidelberg zielt z. B. auf einen verbindlichen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Bürgern,
Politik und Verwaltung ab (Leitlinien, Satzungen).
Die Beteiligung in Potsdam ist weniger formal ausgestaltet als in Heidelberg und verfügt über
einen sehr umfassenden, auf Engagement orientierten Ansatz.
Andere Kommunen wie Essen verstehen Beteiligung vor allem im Sinne der Förderung
bürgerschaftlichen Engagements.
Seite 5
Gemeinsam ist jedoch fast allen Modellen, dass verlässliche Strukturen geschaffen wurden und
Formalisierungen bestehen. So wird für alle Akteure transparent, was unter Beteiligung
verstanden wird und wie diese umgesetzt werden soll.
In vielen Kommunen gibt es zudem Regelungen, wie Forderungen der Zivilgesellschaft nach
Beteiligung bei Projekten der Verwaltung behandelt werden. Ein Beispiel dafür ist die Einführung
von Quoren für Unterschriften, bei deren Überschreitung ein Antrag auf Beteiligung durch ein
Gremium in öffentlicher Sitzung behandelt wird.
Der Vorteil von Formalisierungen wird von den untersuchten Städten vor allem damit begründet,
dass nicht nur unterstützende Strukturen geschaffen werden, sondern auch sichergestellt wird,
dass diese verbindlich und transparent in Organisationsabläufe, politische Entscheidungsprozesse
und Verwaltungsvorgänge eingebunden werden. So kann die Qualität von Information und
Beteiligung verbessert und gesichert werden.
Je nach Intensität und Ausrichtung der jeweiligen Modelle sind dementsprechende Ressourcen
notwendig. Der personelle Aufwand variiert in den untersuchten Städten von ein bis zwei
Personen in einer Stabsstelle bis hin zu Abteilungen mit bis zu sechs Personen.
III. Handlungsempfehlungen für Leipzig
In den vergangenen Monaten hat der Stadtrat bereits grundlegende Entscheidungen getroffen und
Weichen zur Qualifizierung der Bürgerbeteiligung gestellt:
• Mit dem Doppelhaushalt 2017/18 wurden zwei zusätzliche Stellen für die
Koordinierungsstelle Leipzig weiter denken beschlossen. Mit einer Stelle soll zusätzlich das
Handlungsfeld Bürgerengagement gestärkt werden und den Anträgen zur Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements Rechnung tragen.
Mit der anderen Stelle erfolgt der Ausbau der Kommunikation und der Unterstützung von
Fachämtern bei Beteiligungsprozessen.
• Mit dem Beschluss „Demokratie lebt – Demokratie leben“ (VI-A-02369-NF-02) hat der
Stadtrat u.a. festgelegt, dass im Jahr 2018 unter dem Dach von „Leipzig weiter denken“
eine Kampagne zur Stärkung demokratischer Werte, Unterstützung der Kenntnisse und
Motivation zur kontinuierlichen Beteiligung und des Engagements initiiert und begleitet
wird. Zugleich soll die Verwaltung ihre Beteiligungsstrukturen neu ausrichten und
nachhaltig stärken.
Aufbauend auf diesen Beschlüssen und in Auswertung des Gutachtens zur Bilanz der
Bürgerbeteiligung in Leipzig sowie des Vergleiches der Beteiligungsmodelle in anderen deutschen
Städten wird die Verwaltung – neben den bisherigen Arbeitsschwerpunkten der
Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ und der Kampagne zum „Jahr der Demokratie“ –
folgende Bausteine zur Weiterentwicklung der Beteiligungskultur umsetzen:
a) Gesamtüberblick auf www.leipzig.de
Die Forderung nach einem transparenten Überblick über laufende und geplante Beteiligungen
kann über eine gebündelte, nutzerfreundliche Darstellung an prominenter Stelle auf den
Webseiten der Stadt erreicht werden. Für eine umfassende Darstellung wird eine Struktur mit den
wichtigsten Informationen als Grundgerüst erstellt, in Anlehnung an eine sogenannte
Vorhabenliste (Bsp.: http://ww2.heidelberg.de/vorhabenliste/).
Eine Verlinkung leitet über auf die Website des jeweiligen Projekts, die von den Fachämtern
gepflegt wird. Die Pflege der Übersichtsseite auf www.leipzig.de erfolgt über die
Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“.
Dabei sind für Beteiligungsverfahren mit speziellen Zielgruppen, wie z.B. Kinder und Jugendliche
die entsprechen Fachstellen die ersten Ansprechpartner (z.B. Geschäftsstelle Kinder- und
Jugendbeteiligung) und liefern Informationen zu aktuellen Verfahren.
Erste Vorbereitungen für eine Übersichtseite sind bereits erfolgt und sollen bis zum Ende des
zweiten Quartals 2017 ausgebaut werden.
Seite 6
b) Beteiligungskonzept für größere bzw. mehrstufige Verfahren
Um die Kommunikation und den Umgang mit den Ergebnissen von Beteiligungsverfahren zu
verbessern, ist eine konsequente Prozessplanung notwendig. Dabei muss bereits bei der
inhaltlichen Vorbereitung der jeweiligen Projekte und im Rahmen der ersten Vorlage für die DB
OBM und den Stadtrat ein individuelles Beteiligungskonzept unter Berücksichtigung der
Ressourcen und Zielgruppen mit vorgelegt werden.
Inhalt: konkrete Ausführung der einzelnen Beteiligungsschritte, Beschreibung der Zielgruppen, der
konkreten inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, der relevanten räumlichen Ebenen und der
entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit.
Wichtig ist dabei auch die detaillierte Erläuterung, wie die Ergebnisse konkret verarbeitet werden
und wie die Kommunikation in allen Phasen der Beteiligung erfolgt.
Deshalb ist künftig durch die federführenden Ämter im Vorfeld ein Beteiligungskonzept für
mehrstufige Vorhaben zu erarbeiten, zu denen Information und Beteiligung durch die Verwaltung
geplant sind.
Die Koordinierungsstelle prüft die Konzepte und gibt Hinweise für die Ausgestaltung und
Umsetzung. Eine Beratung bei der Erarbeitung von individuellen Konzepten für öffentliche
Veranstaltungen und Beteiligungsverfahren durch die Koordinierungsstelle wird bereits angeboten.
c) Verknüpfung von Beteiligung und Engagementförderung
Im Rahmen der Bilanz ist mehrfach die bisher fehlende Verbindung von Beteiligung und
Engagement angesprochen worden. Gerade bei mehrstufigen Beteiligungsverfahren spielt die
Einbindung der Akteure eine wichtige Rolle: hier wird nur selten angesprochen, was Bürgerinnen
und Bürger mit eigenem Engagement selbst bewirken könnten. Sowohl seitens Verwaltung und
Politik, als auch seitens der Bürgerschaft und ihrer Organisationen und Initiativen verengt sich der
Horizont. Gerade hier sind jedoch neue Partnerschaften gefragt! Diese sollen auch in enger
Zusammenarbeit mit bestehenden intermediären Organisationen wie z.B. der Leipziger Agenda 21
mit ihren langjährigen Erfahrungen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements ausgebaut
und gefördert werden.
Dabei soll sich die Förderung des ehrenamtlichen Engagement künftig verstärkt an den
übergeordneten strategischen Zielen der Stadt orientieren. Dafür sollen die Bereiche „Beteiligung“
und „Engagementförderung“ in Zukunft inhaltlich in der Koordinierungsstelle Leipzig weiter denken
gebündelt und räumlich an einer Stelle verortet werden.
Auf Basis des bisherigen Prozesses zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements unter
Federführung des GB OBM wird von der Koordinierungsstelle nun ein weiterführender Vorschlag
zur inhaltlichen Ausgestaltung bis Ende des Jahres 2017 ausgearbeitet. Mit der Verbindung der
Förderung von Partizipation und praktischem Engagement in Vereinen und Einrichtungen können
Ziele effizienter verfolgt werden, da sich in vielen Bereichen die Aufgaben überschneiden.
d) Neuorientierung des Stadtbüros
Mit dem Umzug des „Stadtbüros“ vom Marktplatz in das frei werdende Bürgeramt im Stadthaus
wird ein zentraler Informations- und Beteiligungsort geschaffen, der zur Information der
Öffentlichkeit über städtische Planungen genutzt und verschiedene Informations- und
Beteiligungsangebote an einem zentralen Ort im Stadtzentrum bündeln soll. Mit den neuen
räumlichen Gegebenheiten besteht hier die Möglichkeit Informations- und
Beteiligungsveranstaltungen für eine Teilnehmerzahl von bis zu 60 Personen und größere
Ausstellungen zu realisieren.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des neuen Stadtbüros sind künftig:
•
Information und Beteiligung zu städtischen Planungen (von den Bebauungsplänen über
bauliche und fachliche Planungen der Ämter bis hin zu Zukunftsthemen der
Stadtentwicklung)
Seite 7
•
Information zu Möglichkeiten der Teilhabe auf kommunaler Ebene und Elemente der
repräsentativen Demokratie (Struktur und Funktionsweise von Stadtrat, Ortschaftsräte,
Stadtbezirksbeiräte etc.)
Anlaufstelle für bürgerschaftliches Engagement
•
sowie im Jahr 2018: Informations- und Veranstaltungsort zum Themenfeld Demokratie.
•
Ausblick
Nach zwei Jahren werden die oben vorgeschlagenen Bausteine auf ihre Wirksamkeit überprüft
und ggf. ergänzt und angepasst. Die Koordinierungsstelle übernimmt die geplante regelmäßige
Vorlage für den Stadtrat zur Weiterentwicklung, sowie die Überprüfung der Wirksamkeit.
Darüber hinaus werden auch weiterhin stadtstrategisch wichtige Beteiligungsprozesse unter dem
Dach von „Leipzig weiter denken“ durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt 2017 auf dem Entwurf des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes und 2018 auf dem „Jahr der Demokratie“.
Anlagen
Ergebnisse der 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“
Seite 8
Bürgerbeteiligung in Leipzig
– wie weiter?
Stadtwerkstatt
Leipzig
Report
17
0.
Inhaltsverzeichnis
Programm 4
1. Anlass, Ziel, Fokus und Konzept der Stadtwerkstatt 6
2. Der Start: 10
Ergebnisse der Bilanzierung und Schlussfolgerungen
3. Die erste Tischdiskussion: 14
Wie stehen Sie zu den vorgestellten Schlussfolgerungen?
4. Anregungen aus Heidelberg, Potsdam und Wolfsburg:
16
Leitlinien, Satzungen, Vorhabenliste, Gremien
5.
Die zweite Tischdiskussion: 22
Welcher Nutzen und welche Nachteile bestehen bei der Einführung von
Satzung, Vorhabenliste und Gremium? Welche Risiken zeichnen sich ab?
6.
Bewertung und Ausblick: 24
Kommentierung der Ergebnisse durch
Oberbürgermeister Burkhard Jung, Bürgermeisterin für Stadtentwicklung
und Bau Dorothee Dubrau, Dr. Daniel Fuhrmann
4 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“
Programm
Einführung
Begrüßung
Dorothee Dubrau, Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau der Stadt Leipzig
Martin Karsten, Moderator
Vortrag
„Bestandsaufnahme der Beteiligungspraxis in Leipzig und Schlussfolgerungen“
Silvia Haas, Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“
Tischdiskussion
zur Bilanz
„Wie stehen Sie zu den vorgestellten Schlussfolgerungen?“
Anregung aus
anderen Städten
Leitlinien, Satzung, Vorhabenliste und Gremium
– eine Einordnung
Stefan Heinig, Abteilungsleiter Stadtentwicklung der Stadt Leipzig
Albertus Bujard, Arbeitskreis Bürgerbeteiligung Heidelberg
Sebastian Thom, Stadt Wolfsburg, BürgermitWirkung
Sebastian Karnstaedt, Stadt Potsdam, WerkStadt für Beteiligung
5
Tischdiskussion
zu ergänzenden
Instrumenten
systematischer
Beteiligung
„Welcher Nutzen und welche Nachteile bestehen bei der Einführung von Satzung, Vorhabenliste,
Leitlinien und Gremium? Welche Risiken zeichnen sich ab?“
Bewertung und
Ausblick
Abschluss-Podium
Dr. Raban Daniel Fuhrmann, ReformAgentur, Konstanz
Dorothee Dubrau, Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau der Stadt Leipzig
Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig
6 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“
1.
Anlass, Ziel, Fokus und Konzept der
Stadtwerkstatt
Die Stadt Leipzig bilanziert ihre Bürgerbeteiligung.
Die Ratsversammlung hat auf der Basis von vier
Stadtratsanträgen am 17. Juni 2015 beschlossen,
eine gutachterliche Bestandsaufnahme der Bürgebeteiligung vorzunehmen, daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten und diese im Rahmen einer Stadtwerkstatt zu diskutieren.
Die Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ (vgl.
Infobox S. 4 / 5) hat die Bearbeitung dieses Auftrags
übernommen und wurde von der ReformAgentur aus
Konstanz dabei beraten und unterstützt. Die hiermit vorliegende Dokumentation der am 9. Mai 2016
durchgeführten Stadtwerkstatt fasst deren Ergebnisse und Handlungsempfehlungen zusammen. Die Bilanzierung konzentriert sich auf das Zeitfenster zwischen 2012 und 2015.
Zum Hintergrund: In der Stadt Leipzig wird in fast allen Dezernaten Bürgerbeteiligung praktiziert. Mit der
Einrichtung der Koordinierungsstelle „Leipzig weiter
denken“ wurde 2012 das Fundament für eine neue
Beteiligungskultur gelegt.
Ziel der Stadtwerkstatt am 9. Mai 2016 war es, im
Trialog von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung den
Stand der Bürgerbeteiligung in Leipzig zu bewerten, Anregungen aus der Beteiligungspraxis anderer
Städte aufzunehmen und Schlussfolgerungen für
die zukünftige Konzeption der Bürgerbeteiligung zu
ziehen. Die angemessene Repräsentanz von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung im Teilnahmekreis
stellte dafür eine wichtige Voraussetzung dar. Mit
einem elektronischen Abstimmungssystem konnte
die Zusammensetzung der über 50 Teilnehmenden
erhoben werden. Diese Abfrage als Einstimmung in
die Veranstaltung legte offen, dass Bürgerschaft und
Verwaltung stark vertreten waren, während Stadtpolitik mit 12 % unterrepräsentiert war. Die Altersgruppe der 46- bis 65-jährigen bildete die größte Gruppe.
Charakteristisch für den Teilnahmekreis war darüber
hinaus eine verhältnismäßig große Erfahrung mit Beteiligungsveranstaltungen in Leipzig und der mehr-
7
heitliche Eindruck, dass Bürgerbeteiligung in Leipzig über gute Ansätze verfügt, aber besser werden muss.
Politische Partizipationsmöglichkeiten werden den Menschen in Deutschland immer wichtiger. Das zeigt z.B.
die 2014 veröffentlichte Studie „Partizipation im Wandel – unsere Demokratie zwischen Wählen, Mitmachen
und Entscheiden“ der Bertelsmann-Stiftung, an der bundesweit 27 Kommunen ihre Erfahrungen eingebracht
haben, darunter auch Leipzig. Die Kernergebnisse: Deutschland befindet sich „auf dem Weg von einer re-
Ergebnisse der elektronischen Abstimmung durch die Teilnehmer/-innen
Wir sprechen bei der Bürgerbeteiligung von
der Notwendigkeit trialogischer Prozesse.
Zu welcher Gruppe zählen Sie sich?
Bei Beteiligungsverfahren zu politischen
Entscheidungs- und Planungsprozessen sollten
auch unterschiedliche Altersgruppen vertreten sein.
Zu welcher Altersgruppe gehören Sie?
A. Bürgerschaft und Akteure
(auch Vereine, Verbände, Kammern, Initiativen etc.)
B. Politik
C. Verwaltung
A.
B.
C.
D.
An wie vielen Veranstaltungen zur Information und
Beteiligung der Stadt Leipzig haben Sie in den letzten drei Jahren teilgenommen?
Wie ist Ihr persönlicher Eindruck von der
Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig?
A.
B.
C.
D.
An 10 und mehr
An 3 bis neun
An 1 bis 2
An keiner
19 bis 25 Jahre
26 bis 45 Jahre
46 bis 65 Jahre
Über 65 Jahre
A. Wir haben eine gut funktionierende Beteiligungskultur
B. Es gibt gute Ansätze, aber wir müssen besser
werden
C. Wir brauchen grundsätzliche Veränderungen, es wird
zu viel dem Zufall überlassen
8 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“
präsentativen zu einer vielfältigen Demokratie“. Dieser Trend zeigt sich auch in Leipzig: rund 83 % der
Bürger/-innen wollen ihre Sicht darlegen und mit
diskutieren, dagegen sehen nur 68 % Wahlen als
wichtigste Form der Einflussnahme an. Auf diesen
Wandel muss eine Stadtpolitik ihre Beteiligungskultur
abstimmen. Nur in der konsequenten Verbindung von
Formaten repräsentativer Demokratie und lokaler Beteiligungsprozesse kann ein erfolgreiches, zukunftsgerichtetes und tragfähiges Governance-Konzept
aufgesetzt werden.
Im Rahmen dieser Stadtwerkstatt zur Bilanzierung
standen daher die informellen Beteiligungsansätze im Fokus, die gesetzlich nicht verpflichtend sind
und gerade das oben beschriebene Mitwirkungspotenzial der Bürgerschaft aufnehmen. Beispiele für
Veranstaltungsformate informeller Beteiligung heißen z.B. Runder Tisch, Workshop oder Werkstatt.
Immer wieder geht es bei der Konzeption derartiger
Beteiligungsverfahren um die Frage der Intensität:
Soll Information im Mittelpunkt stehen, beraten die
Bürger/-innen, wirken sie mit oder haben sie auch
Entscheidungsbefugnis? Im Gegensatz zu den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren
(wie z.B. formell geregelte Verwaltungsverfahren im
Rahmen der Bauleitplanung) liegen den informellen
Verfahren meist keine eindeutigen Standards und
Regelungen zu Grunde.
Das Konzept der Stadtwerkstatt war mehrphasig aufgebaut, um die Ziele erreichen zu können. Input- und
Diskussionsphasen wechselten sich ab:
•• In der Einführung wurden die Ergebnisse der Be-
standaufnahme der Leipziger Beteiligungspraxis
sowie die Schlussfolgerungen der Verwaltung als
Anregung für eine Tischdiskussion vorgestellt.
•• Es folgte eine 30-minütige Tischdiskussion zur Frage: „Wie stehen Sie zu den vorgestellten Schlussfolgerungen?“
•• Als Anregung aus anderen Städten wurden per
Interview die Beteiligungsinstrumente Leitlinien,
Satzung, Vorhabenliste und Gremium von Aktiven
aus den Städten Heidelberg, Potsdam und Wolfsburg vorgestellt.
•• Auf
der Basis dieser Inputs erfolgte eine zweite
Tischdiskussion zur Frage: „Welchen Nutzen
aber auch welche möglichen Nachteile oder Risiken hätte Leipzig von der Einführung von Satzung,
Vorhabenliste, Leitlinien und Gremium?
•• Zum Abschluss kommentierten Oberbürgermeister Burkhard Jung, Baubürgermeisterin Dorothee
Dubrau und der Gutachter Dr. Raban Daniel Fuhrmann (ReformAgentur) die Diskussionsergebnisse.
Einordnung informeller Beteiligungsverfahren in Demokratieformen
z.B. Bebauungsplanverfahren
Formelle
Beteiligungsverfahren
z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung
Repräsentative
Demokratie
Informelle
Beteiligungsverfahren
Direkte
Demokratie
z.B. Planfeststellungsverfahren
z.B. Stadtwerkstatt
z.B. Runde Tische, Workshops
Auf Landesebene:
Volksantrag, Volksbegehren,
Volksentscheid
Auf kommunaler Ebene:
(Direktwahl von (Ober-)
Bürgermeistern und Landräten);
Bürgerbegehren, Bürgerentscheid;
9
Die Teilnehmerschaft wurde dafür in Tischgruppen
zu maximal 8 Personen aufgeteilt. Die Tischgruppenzusammensetzung folgte dem Anspruch einer repräsentativen Zusammensetzung jedes Tisches in Bürgerschaft, Verwaltung und Politik. Die Moderation der
Tische übernahmen Mitarbeiter der Stadtverwaltung
aus dem so genannten Moderatorenpool. Die Ergebnisse der beiden Tischrunden wurden auf MetaplanWänden dokumentiert und von den Moderatoren im
Plenum vorgestellt. Am Anfang und am Ende der
Stadtwerkstatt kamen elektronische Abstimmungsgeräte zum Einsatz, um Meinungsbilder der Teilnehmerschaft zu erheben.
„Leipzig weiter denken“ –
Dachmarke und Koordinierungsstelle
Die Stadt Leipzig hat 2012 die Chance ergriffen, gemeinsam mit Bürgern/-innen - und gefördert durch
das Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Themen der nachhaltigen Stadtentwicklung intensiv zu diskutieren und dabei neue Beteiligungsformate zu erproben. Die Veranstaltungsreihe hieß
„Leipzig weiter denken“. Nach 13 Veranstaltungen
mit sehr guter Resonanz entschied Oberbürgermeister Jung, die Reihe nicht nur fortzusetzen,
sondern als Dachmarke für eine neue Beteiligungskultur in Leipzig weiter zu entwickeln. Im Januar
2014 ging daher die neue Koordinierungs- und Beratungsstelle „Leipzig weiter denken“ an den Start.
Sie übernimmt folgende Aufgaben:
•
Veranstaltungen: Die Koordinierungsstelle führt
eigene Veranstaltungen zu stadtweit relevanten
Themen in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen
inhaltlich federführenden Fachbereich durch (z.B.
die „Zukunftsreihe“ zum Thema Ehrenamt mit
dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters;
eine Werkstatt zu den Stadtfinanzen mit dem
Dezernat Finanzen; öffentliche Diskussionen zur
Fortschreibung des „Wohnungspolitischen Konzepts“ mit dem Dezernat Stadtentwicklung und
Bau).
•
Beratung: Die Koordinierungsstelle berät und begleitet weitere Beteiligungsverfahren von Fachbereichen (z.B. Erstellung des Teilhabeplans für
Menschen mit Behinderung).
•
Serviceangebote: Für alle Mitarbeiter/-innen der
Verwaltung baut die Koordinierungsstelle Serviceangebote auf (z.B. Verleih von Moderationsmaterialien, Bereitstellung von Datenbanken mit
geeigneten Räumen und Technik, Weiterbildungen).
10 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“
2.
Der Start:
Ergebnisse der Bilanzierung und Schlussfolgerungen
Überblick über den Methodeneinsatz bei der Bilanzierung
Silvia Haas ist die Leiterin der Koordinierungsstelle
„Leipzig weiter denken“. Sie stellte als Input für die
sich anschließende Tischdiskussion die Ergebnisse
der Bilanzierung und die Schlussfolgerungen aus
Sicht der Verwaltung vor.
Methodik der Bestandsaufnahme der
Bürgerbeteiligung in Leipzig
Die Bilanzierung erfolgte auf Grundlage quantitativer
und qualitativer Erhebungen in der Verwaltung, der
Bürgerschaft und der Politik und wurde von einer Arbeitsgruppe des Forums Bürgerstadt Leipzig begleitet.
Insgesamt wurden 156 Beteiligungsverfahren im Zeitraum zwischen 2012 und 2015 erfasst. Sie reichten
von einzelnen Veranstaltungen bis zu mehrjährigen
und mehrstufigen Verfahren. Das Amt für Stadtgrün
und Gewässer, das Verkehrs- und Tiefbauamt, das
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, das Amt für Jugend, Familie und Bildung und
das Stadtplanungsamt (inkl. „Leipzig weiter denken“)
vereinen die allermeisten der erfassten Verfahren auf
sich (145). Einen Überblick über das Erarbeitungs-
verfahren der Bilanzierung vermittelt das Schaubild
auf S. 11 oben.
Die Bilanzierung konnte lediglich einen Ausschnitt
der bereits existierenden Beteiligungspraxis in den
Blick nehmen. Aufgrund des ausschnitthaften Charakters der Bestandsaufnahme ergibt sich deshalb
kein repräsentatives oder vollständiges Bild der
Situation in Leipzig. Dies betrifft insbesondere die
Abbildung der Bürgerschaft. Die Umfrage ging per
Newsletter v.a. an beteiligungsinteressierte Personen, die einen anderen Wissensstand und Anspruch an Beteiligung haben als „durchschnittliche“
Leipziger/-innen – ein Rückschluss auf die Gesamtbevölkerung Leipzigs wäre deshalb nicht belastbar.
Alle Ergebnisse der quantitativen und qualitativen Erhebungen sind in einer Synthese der folgenden Kernaussagen zu den Stärken und Schwächen der Leipziger Beteiligungspraxis eingeflossen:
11
Überblick über das Erarbeitungsverfahren der Bilanzierung
Stärken
•• Es gibt eine starke Beteiligungspraxis und eingeübte Strukturen in einer Anzahl von Ämtern und
Bereichen. Langjährige Praxis liegt vor im Dezernat VI Stadtentwicklung und Bau mit den Ämtern
für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
und dem Stadtplanungsamt (inkl. Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“). Eine Zunahme der
Beteiligungspraxis ist in den letzten Jahren beim
Verkehrs- und Tiefbauamt, beim Amt für Stadtgrün
und Gewässer und beim Amt für Jugend, Familie
und Bildung festzustellen.
Ergebnisse trotz knapper Personal- und Finanzlage erzielt.
•
Moderation, Format, Referenten und zeitlicher Rahmen der Veranstaltungen werden von den Bürgern
in der Umfrage im Schnitt als solide bewertet.
•
Das vorhandene Interesse der Bürgerschaft, an
Beteiligungsprozessen teilzunehmen, wird in Politik und Verwaltung wahrgenommen.
•
In der Verwaltung setzt sich die Erkenntnis durch,
dass Beteiligung zu höherer Akzeptanz und / oder
signifikant verbesserten, zielgruppenorientierten Ergebnissen führen kann.
•
Interviewte Ratsmitglieder formulieren ihren politischen Willen, der Bürgerbeteiligung generell eine
größere Rolle zukommen zu lassen.
•
Lob wird der Koordinierungsstelle „Leipzig weiter
denken“ gezollt für ihre Experimentierfreudigkeit
bei neuen Verfahren sowie für die Qualität der dort
durchgeführten Verfahren. Als hilfreich wird auch
die Unterstützung bei Beteiligungen mit eigenen
Dienstleistungen, die Raumdatenbank und der Moderatorenpool bewertet.
•• Vor
allem die Ausgestaltungsbeteiligung wird positiv wahrgenommen. Dies sind Beteiligungsverfahren zu bereits vom Rat beschlossenen Maßnahmen (wie z.B. Neu- und Umgestaltungen von
öffentlichen Räumen, Maßnahmen der Stadtteilentwicklung etc. ).
•• Zunehmend
gelingt es, gute Beteiligungsverfahren auch zu strategischen, abstrakteren Themen
durchzuführen (z.B. Wohnungspolitisches Konzept, Leipzig 2030, ...).
•• In
Beteiligungsverfahren wurden durchaus gute
12 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“
Schwächen
Chancen
•• Es werden geringe Personalressourcen bereitge-
•• Keine
stellt und es erfolgt keine hinreichende Prioritätensetzung und Mittelausstattung. Dies führt dazu,
dass zum Teil große Einzelprozesse in Kauf genommen werden, dies aber bei gleichbleibender
Mittelausstattung zur Vernachlässigung anderer
Aufgaben führt.
•• Die
Einbindung von Politik- und Verwaltungsspitzen erfolgt nicht kontinuierlich und in einem vereinbarten Verfahren.
•• Bürger/-innen
äußern Kritik an unzureichender
Information und Einladung zu anstehenden Beteiligungen. Eine leicht zugängliche, gebündelte
Aufbereitung und aktive Verbreitung über verschiedene Medien wird vermisst.
der erfassten Fraktionen und Mitarbeiter/
-innen hat grundsätzliche Bedenken gegen Bürgerbeteiligung – ein grundsätzlicher Wille zur gemeinsamen Entwicklung und Beteiligung ist gegeben.
•• Beteiligungsverfahren können Ängste und Befürchtungen zu anstehenden Aufgaben und Projekten
wirksam abbauen.
•• Durch Beteiligung können Strukturen und Identitäten wachsen, sich in den Quartieren festigen (wie
z.B. im Leipziger Westen) und damit die lokale Demokratie stärken.
•• Beteiligungsprozesse
bieten eine Chance für
Mitarbeiter/-innen der Verwaltung, mit den Bürgern
und ämterübergreifend zusammenzuarbeiten.
•• Eine
•• Repräsentativität
•• Eine geringe Resonanz der Medien wird wahrge-
•• Das Stadtplanungsamt mit „Leipzig weiter denken“
•• Wenn Bürger vor einer politischen Entscheidung ein-
•• „Leipzig
fehlende Transparenz und Information über
den Fortgang und Ergebnisse nach einem Beteiligungsprozess wird von Bürger/-innen und Verwaltung kritisiert und ein transparentes Wirkungsmonitoring angemahnt.
nommen. Häufig steht bei den Berichterstattungen
weniger die Unterstützung der Beteiligungsbestrebungen als Polarisierung im Mittelpunkt.
bezogen werden, sind die Rahmenbedingungen für
den Spielraum meist unklar. Bürger/-innen bemängeln eine mangelnde Wahrnehmung und Einbeziehung der Ergebnisse durch Verwaltung und Rat.
•• Es gibt keinen Gesamtüberblick über Projekte, an
von Beteiligungsteilnehmern/innen oder Rückkopplung von Ergebnissen mit breiter
Bürgerschaft (bis in marginalisierte Milieus hinein)
erhöht die Akzeptanz und demokratische Legitimität
der Ergebnisse, vor allem für den Rat.
und das Stadtbüro können mit ihren Informationsangeboten als Mittler zwischen Fachämtern und
Bürgern/-innen fungieren.
weiter denken“ bietet verwaltungsinterne
Beteiligungsexpertise und Dienstleistungen.
•• Für
innovative Beteiligungsverfahren finden sich
Finanzierungen durch Bundesmittel oder andere
Fördertöpfe.
denen grundsätzlich beteiligt werden soll und welche Priorität sie jeweils haben.
Anteil informeller Verfahren nach Dezernaten und
Ämtern in (2012-2015)
Gründe für die Beteiligung in %
13
Risiken
•• „Scheinbeteiligung“
unterminiert echtes Beteiligungsinteresse. Diese tritt auf, wenn beteiligt wird,
ohne dass für die Umsetzung von Ergebnissen
überhaupt Mittel vorgesehen oder einsetzbar sind,
oder aber wenn kein klarer Rahmen für die Grenzen der Beteiligung gesetzt wurde.
•• Die Stadträte können nur begrenzt an einer großen
Anzahl von Beteiligungsveranstaltungen präsent
sein.
•• Trotzdem muss eine verlässlichere Einbindung der
Politik als wichtigem Adressat der Beteiligungsergebnisse gesichert sein. Die Ergebnisse sollten die
ehrenamtlichen Stadträte als zusätzliche Informationsquelle unterstützen.
•• Die
Befragten erlebten Unklarheit der Entscheidungsträger in Politik- und Verwaltungsspitzen
gegenüber einer proaktiven Unterstützung einer
Beteiligungskultur in Leipzig.
•• Bei der Umsetzung von Beteiligungsergebnissen,
die mehrere Einheiten, Ämter oder Dezernate betreffen, stellten Bürger/-innen unklare Verantwortlichkeiten fest; insbesondere dann, wenn die beteiligende nicht die umsetzende Einheit war.
•• Bislang
fehlt eine institutionalisierte Monitoringphase bei Beteiligungsverfahren.
•• Die Beschränkung auf Beteiligungsvorhaben in akuten Problemlagen und bei Prestigeprojekten birgt
Risiken.
Zufriedenheit mit Beteiligungsveranstaltungen
(1= sehr unzufrieden, 10 = sehr zufrieden)
Schlussfolgerungen zur Verbesserung
der Beteiligungskultur in Leipzig
Aus der SWOT-Analyse lassen sich insbesondere
folgende mögliche Handlungsfelder ableiten:
•• Kommunikation:
Der Ausbau der Kommunikation ist ein zentrales und wichtiges Thema. Dazu
sollten u.a. alle Informationen über aktuelle und
geplante Beteiligungsverfahren auf einer zentralen Plattform auf leipzig.de gebündelt werden.
Eine ständige Aktualisierung ist ebenso notwendig
wie eine Dokumentation der Ergebnisse von Beteiligungsvorhaben. Dabei sollte eine Vielfalt von
Kommunikationskanälen zum Einsatz kommen.
•• Prozessplanung:
Um eine bessere Prozessplanung bei mehrstufigen Verfahren zu erreichen sollte bereits in Vorbereitung der jeweiligen Projekte
ein Beteiligungskonzept (inkl. Ressourcen und
Zielgruppen) vorgelegt werden. Eine derartige Planung ermöglicht auch die Abstimmung von Prozessen vor deren Start.
•• Qualitätssicherung:
Der Fokus muss künftig verstärkt auf die Qualitätssicherung gelegt werden.
Dies gilt für Verfahren aber auch für die Kommunikation über erzielte Ergebnisse in Beteiligungsprozessen und deren mögliche Umsetzung. Dazu ist
ein Monitoring der einzelnen Verfahren nötig.
•• Koordinierungstelle „Leipzig weiter denken“: Über
die Koordinierungsstelle kann eine Qualitätssteigerung durch verstärkte Beratung zu anstehenden Beteiligungsverfahren, durch Unterstützung
bei einzelnen Verfahren und durch weitere Qualifizierung von Mitarbeiter/-innen erreicht werden.
Wünschenswert ist eine künftige Verzahnung von
Beteiligung und Engagementförderung.
Einschätzung der personellen und finanziellen
Ressourcen (absolut)
14 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“
3.
Die erste Tischdiskussion:
Wie stehen Sie zu den vorgestellten Schlussfolgerungen?
Grundlage der Diskussionen an insgesamt sieben
Tischen waren die oben beschriebenen Schlussfolgerungen der Verwaltung zu den Oberthemen „Kommunikation“, „Prozessplanung“, „Qualitätssicherung“
und „Koordinierungsstelle“. Aufgaben der Tischdiskussionen waren, eine grundsätzliche Bewertung
der vorgestellten Schlussfolgerungen vorzunehmen,
wichtige Aspekte der vier Oberthemen zu erörtern
und ggf. fehlende Aspekte zu ergänzen.
Grundsätzliche Bewertung der
vorgestellten Schlussfolgerungen der
Verwaltung:
Wichtige Aspekte zu den Oberthemen:
•
Kommunikation: Im Hinblick auf Kommunikation
zu und in Beteiligungsverfahren bestand Einigkeit,
dass Leipzig noch besser werden könne. Der Anspruch müsse sein, breitere Zielgruppen durch
angemessene Kommunikation (Sprache, Kommunikationskanäle, Multiplikatoren) zu erreichen. Angeregt wurde u.a. Betroffenen mehr Verantwortung
zu übertragen. Hinterfragt wurde, ob eine verbesserte Strukturierung der Kommunikation nicht Formalisierungen vorzuziehen seien.
•
Prozessplanung: In einer phasenbezogenen
Prozessplanung wird ein großes Potenzial gesehen. Zum Start gilt es systematisch zu prüfen, ob
das Vorhaben beteiligungsrelevant ist. Danach
sind Beteiligungsschritte, Zielgruppen, inhaltliche
Schwerpunktsetzungen und räumliche Ebenen zu
klären. Gerade bei langwierigen Prozessen gilt es
vorab zu überlegen, wie die Beteiligung auch am
Ende noch gesichert werden kann.
•
Qualitätssicherung: Qualität setzt eine Ressourcensicherung vor dem Start eines Beteiligungsvorhabens voraus. Nur damit kann die notwendige
Transparenz, Zielgruppenansprache, aber auch
kontinuierliche (Zwischen)Ergebnisvermittlung erreicht werden. Qualitätssicherung bedeutet aber
auch, Bürgern/-innen realitätstaugliche Erwartungen zu vermitteln und Mitarbeitern/-innen der
Stadtverwaltung mit Beratung und Weiterbildung
zur Seite zu stehen.
•
Koordinierungsstelle: Die „Koordinierungsstelle
Leipzig weiter denken“ wird als wichtige Voraussetzung für eine qualitätsvolle Leipziger Beteiligungskultur gesehen. Ihre Ressourcen zu sichern bzw.
auszubauen wurde vielfach als besonders wichtig
eingeschätzt. Dabei wurde bemängelt, dass die
Koordinierungsstelle innerhalb der Verwaltung und
seitens der Bürgerschaft von Leipzig noch nicht
Die vorgestellten Schlussfolgerungen fanden an den
Tischen überwiegend Zustimmung. Vielfach starteten
die Zusammenfassungen der Tischmoderatoren/innen mit der Aussage: „Ja, die Schlussfolgerungen
werden geteilt, aber …“. Mit dem „aber“ wurden
insbesondere drei Aspekte hervorgehoben:
Es gelte in Zukunft noch stärker Spielregeln deutlich
zu machen und auch Grenzen der Bürgerbeteiligung
ehrlich zu kommunizieren.
Es müsse bei der Weiterentwicklung der Beteiligungskultur einfache Sprache und die Ansprache
vielfältiger, insbesondere auch junger Zielgruppen
Berücksichtigung finden.
Die Stadt müsse sich über den Ressourceneinsatz,
der eine entwickelte Beteiligungskultur erfordere, im
Klaren sein.
15
Schlussfolgerung der Verwaltung zur Bilanzierung
hinreichend bekannt sei. Ihre Rolle wird auch künftig als wichtige Schnittstelle zu den Fachämtern
wie auch als Unterstützung für bürgerschaftliche
Akteure (z.B. Bürgervereine) gesehen.
Ergänzende inhaltliche Aspekte:
•• Bürgerschaft und Unternehmen als Initiatoren von
Beteiligungsprozessen: Verfahrensmäßig ungeklärt ist in Leipzig bislang, wie Bürgerschaft oder
Unternehmen Bürgerbeteiligungsprozesse initiieren können, wenn sie nicht von Politik oder Verwaltung aufgebracht werden.
•• Themensetzung von Bürgerbeteiligungsverfahren:
Ergänzend zum vorherigen Aspekt wurde die Fragestellung aufgeworfen, wie sicher gestellt werden
kann, dass die von Politik und Verwaltung initiierten Verfahren auch die wirklich relevanten sind.
16 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“
4.
Anregungen aus Heidelberg,
Potsdam und Wolfsburg:
Leitlinien, Satzung, Vorhabenliste, Gremium
Erfahrungen anderer Städte
Instrumente zur Bürgerbeteiligung
Wie unter 1. beschrieben war der Stadtratsbeschluss
vom 17. Juni 2015 Anlass für die Bilanzierung der
Bürgerbeteiligung und für die Durchführung der Stadtwerkstatt am 9. Mai 2016. Der Stadtratsbeschluss basierte wiederum auf vier Stadtratsanträgen, die 2014
und 2015 eingebracht worden waren. Drei dieser Anträge schlugen die Prüfung konkreter Instrumente zur
Weiterentwicklung der Beteiligungskultur in Leipzig
vor: die Fortschreibung der Leitlinien, die Einrichtung
einer so genannten Vorhabenliste sowie Überlegungen zu Beteiligungsverfahren bei Objektplanungen
des öffentlichen Raumes. Insgesamt stellten sich damit für die Zukunft u.a. folgende Fragen:
•
•• Was können die aktuellen Leitlinien zur Bürgerbe-
teiligung der Stadt Leipzig regeln? Ist eine Fortschreibung notwendig?
In Leipzig liegen Leitlinien zur Bürgerbeteiligung seit Mai 2012 als Dienstanweisung des
Oberbürgermeisters vor. In den Leitlinien wird
der Anspruch formuliert, Bürgerbeteiligung sowohl in der Leipziger Bürgerschaft als auch in
der Verwaltung fester zu verankern. Verschiedene Phasen der Bürgerbeteiligung werden
definiert und mit spezifischen Beteiligungsinstrumenten verknüpft. Mögliche Beteiligungsinstrumente werden steckbriefartig in einem
sogenannten „Instrumentenkoffer“ aufgeführt.
•• Braucht
es künftig verbindlichere Regelungen
auch bei informellen Beteiligungsverfahren?
•• Ist
eine „Vorhabenliste“ nach dem Heidelberger
Modell für Leipzig machbar und sinnvoll?
•• Was
könnte eine Satzung zur Bürgerbeteiligung
leisten?
Für die Stadtwerkstatt wurden daher Referenten/
-innen aus Städten eingeladen, die bereits
Erfahrungen mit ergänzenden Instrumenten der
Bürgerbeteiligung gesammelt haben. Die Vermittlung
dieser Erfahrungen diente als Anregung für die
danach folgenden Tischdiskussionen zu Nutzen und
Risiken des Einsatzes dieser Instrumente in Leipzig.
Leitlinien: Einige Kommunen in Deutschland
haben Leitlinien zur kommunalen Bürgerbeteiligung erarbeitet und geben sich damit
Regeln für die Durchführung von informellen
Beteiligungsverfahren. Leitlinien sind Selbstverpflichtungen, grundlegende Qualitätskriterien der Bürgerbeteiligung zu beachten. Leitlinien enthalten meist Regeln, auf welchem Wege
Bürgerbeteiligung initiiert werden kann, wie die
Verfahrensschritte aufeinander abgestimmt
werden, wer die Leitung und Moderation übernimmt und auf welchem Weg Ergebnisse von
Beteiligungsverfahrens in den kommunalen
Entscheidungsprozess einfließen werden.
•
Satzung: Eine Satzung stellt eine Regelungsform der Bürgerbeteiligung dar, die über die
Selbstverpflichtung der kommunalen Politik
und Verwaltung hinaus geht. Basis sind in der
Regel Leitlinien. So hat die Stadt Heidelberg
beispielsweise auf der Basis von Leitlinien für
den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates
eine Satzung erlassen. Es handelt sich dabei
um die „Satzung über Verfahrensregeln für
Bürgerbeteiligung bei Vorhaben im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats“, die Bürgerbeteiligung bei der Erarbeitung von Inhalten,
zur Meinungsumfrage oder zur Konfliktlösung
17
Instrumente von kommunalen Beteiligungskonzepten
ermöglichen soll (§ 3). Über die Einleitung
entscheidet der Gemeinderat auf „Anregung“
aus seiner Mitte, durch die Verwaltung oder im
Rahmen eines Bürgerantrages, der von etwa
3.000 Einwohnern/-innen Heidelbergs unterzeichnet sein muss (§ 4).
•• Vorhabenliste:
Eine Vorhabenliste umfasst
in der Regel alle städtischen Vorhaben, die in
Vorbereitung oder in Planung sind. Sie wird
laufend aktualisiert und veröffentlicht. Sie soll
Transparenz über die städtischen Planungen
herstellen, damit die Bürger/-innen sich informieren und ggf. beteiligen können. Die Verwaltung verpflichtet sich, beteiligungsrelevante Vorhaben vor ihrer Erstberatung in einem
politischen Gremium auf die Vorhabenliste zu
setzen. Als beteiligungsrelevant gelten dabei
meist Projekte, wenn sie innerhalb der Verwaltung abgestimmt sind, entsprechende Mittel
im Haushalt eingestellt sind, Bürgerbeteiligung
grundsätzlich möglich ist und das Interesse
einer Vielzahl von Bürgern/-innen unterstellt
werden kann. Die Liste enthält standardisierte Informationen zu den jeweiligen Vorhaben
einschließlich voraussichtlicher Dauer, Kosten,
dem Kreis der Betroffenen und dem aktuellen
Bearbeitungsstand.
•• Gremium: Als Gremien können z.B. Ausschüsse oder Beiräte eingesetzt werden, die sich - in
der Regel am Prinzip des Trialogs orientiert
- aus Mitgliedern von Politik, sachkundigen
Bürgern/-innen und Verwaltung zusammen
setzen. Sie haben beratende, in manchen Fällen auch Entscheidungsfunktion. Als Aufgaben
obliegt einem Gremium z.B. die Beratung einer
Vorhabenliste, von Beteiligungskonzepten und
Methoden oder auch bei Konflikten in Beteiligungsprozessen.
18 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“
Anregungen aus Heidelberg von
Albertus Bujard, Arbeitskreis Bürgerbeteiligung Heidelberg
Albertus Bujard ist Vertreter des Vereins „Bürger für
Heidelberg“, der sich seit über 40 Jahren in die Stadtpolitik Heidelbergs einmischt. Herr Bujard ist Gründungsmitglied des Vereins und hat im Arbeitskreis
Leitlinien 2011/12 an der Formulierung von Leitlinien,
Satzung und Vorhabenliste mitgewirkt.
Wie ist Heidelberg zur aktuellen Form der Bürgerbeteiligung gekommen?
Der Bürgerprotest gegen das Investitionsvorhaben „Stadthallenanbau“, das 2010 durch einen Bürgerentscheid
gestoppt wurde, war die Initialzündung für eine neue Beteiligungskultur in Heidelberg. Nach dem erfolgreichen
Bürgerprotest hat der Gemeinderat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters ein trialogisch besetztes Gremium
(Arbeitskreis Leitlinien) einberufen, das unter wissenschaftlicher Leitung innerhalb eines Jahres Leitlinien,
Satzung und Verwaltungsvorschrift erarbeitet hat.
Welche Instrumente zur Regelung der Bürgerbeteiligung kommen zum Einsatz und welche Erfahrungen liegen vor?
Das Heidelberger Konzept der Bürgerbeteiligung umfasst Leitlinien inkl. Vorhabenliste, Satzung und Verwaltungsvorschrift. In den Leitlinien sind auf ca. 40 Seiten die Ziele, Regeln und Inhalte der Bürgerbeteiligung
formuliert. Die Satzung verleiht den Kernaussagen der Leitlinien eine einklagbare Verbindlichkeit. Kernaussagen sind z. B.: Die frühzeitige Information mittels Vorhabenliste; die Definition der Inhalte eines Beteiligungskonzepts; das Aussetzen des Entscheidungsrechts in der Sache solange das Beteiligungsverfahren läuft; das
Anregen von Bürgerbeteiligung aus der Bürgerschaft unter Einhaltung eines Quorums. Wurde das Quorum
von z.B. 1.000 Unterschriften erfüllt, ist der Oberbürgermeister verpflichtet, den Gemeinderat darüber zu informieren, so dass dieser über die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens entscheiden kann.
Um die Bürgerschaft wirksam beteiligen zu können, braucht sie frühzeitig Informationen über wichtige Vorhaben der Stadt. Diese bietet die Vorhabenliste, die die Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem Gemeinderat
erstellt und fortlaufend aktualisiert. Die Vorhabenliste wird im Internet veröffentlicht und in den Bürgerämtern
ausgelegt. Die Bürgerschaft kann aber auch Bürgerbeteiligung für Vorhaben der Stadt anregen, die nicht in die
Vorhabenlist aufgenommen wurden.
Die Erfahrung zeigt: Die formelle Absicherung der Leitlinien und der Vorhabenliste durch eine Satzung schafft
Vertrauen.
19
Anregungen aus Wolfsburg von
Sebastian Thom, Stadt Wolfsburg,
BürgermitWirkung
Sebastian Thom ist Mitarbeiter der Stadt Wolfsburg,
seit dem 1. Oktober 2014 im „Bürgerbüro mitWIRKUNG“. Herr Thom hat auch bereits am Beteiligungsverfahren zur Erarbeitung des „Konzepts BürgermitWIRKUNG“ mitgewirkt.
Wie ist Wolfsburg zur aktuellen Form der Bürgerbeteiligung gekommen?
Im Rahmen der Gespräche zu einem neuen Leitbild wurde als ein Ziel definiert, diesen Prozess mit stadtweiter umfangreicher Bürgerbeteiligung durchzuführen. Daraus leitete sich sehr schnell die Frage ab, wie wir in
Wolfsburg grundsätzlich Bürgerbeteiligung sehen und nachhaltig leben wollen. Auf Basis einiger guter bundesweiter Beispielansätze wurde auf oberster Verwaltungsebene und durch den Rat entschieden, Leitlinien
zur informellen Bürgerbeteiligung zu entwickeln. In einem 1 ½ jährigen Beteiligungsprozess entstand das
„Konzept BürgermitWIRKUNG“. In mehreren Bürger-, Jugend-, Kinder- und Verwaltungsforen sowie innerhalb
eines Arbeitskreises aus Repräsentanten der Bürgerschaft, Verwaltung und Politik wurde das Konzept erarbeitet.
Welche Instrumente zur Regelung der Bürgerbeteiligung kommen zum Einsatz und welche Erfahrungen liegen vor?
Bestandteile des Wolfsburger „Konzepts BürgermitWirkung“ sind eine Vorhabenliste, die Möglichkeit für
Bürger/-innen Beteiligungsmöglichkeiten ohne Quorum formlos einzufordern, das Rederecht für Bürger/-innen
in Ortsräten oder Fachausschüssen sowie ein trialogisch besetzter Runder Tisch, der abschließend über Anträge zu Beteiligungsverfahren entscheidet. Rückblickend lässt sich besonders die hohe Bedeutung eines gut
hinterlegten, begleitenden Kommunikationskonzeptes herausstellen. Gerade „abstrakten“ Themen, die einen
nicht unmittelbar persönlich betreffen, bedarf es einer immer wiederkehrenden „Erinnerung“ und Verknüpfungen zu gelebten Erfahrungen. Zu den Erfahrungen mit der Vorhabenliste in Wolfsburg lässt sich festhalten,
dass seit der Veröffentlichung der ersten Vorhabenliste im Mai 2015 wie auch in Heidelberg kein Fall aufgetreten ist, für den ein Beteiligungsverfahren eingefordert wurde. Dies mindert allerdings in keiner Form den Wert
der Vorhabenliste. Vielmehr wird diese durchweg positiv bewertet, sobald sich mit dieser auseinandergesetzt
wurde. Sie dient als wichtige Basis, um transparent und übersichtlich über Planungen der Stadt zu informieren,
ganz unabhängig davon, ob ein Beteiligungsverfahren vorgesehen, nicht vorgesehen oder gar nicht möglich
ist. Auch hier ist das Ziel, die Vorhabenliste stetig an alle Akteure stärker heranzuführen.
20 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“
Anregungen aus Potsdam von
Sebastian Karnstedt, Landeshauptstadt
Potsdam, WerkStadt für Beteiligung
Sebastian Karnstaedt ist seit 2013 als verwaltungsinterner Sachbearbeiter in der WerkStadt für Beteiligung in Potsdam tätig und begleitete in dieser Funktion dessen Gründung und den Aufbau von Beginn an.
Wie ist Potsdam zur aktuellen Form der Bürgerbeteiligung gekommen?
Die Entwicklung einer zukunftsfähigen Beteiligungskultur lag dem Oberbürgermeister am Herzen, der das
Thema zu einem wichtigen Wahlkampfthema gemacht hat. Nach seiner Wiederwahl 2010 erarbeitete er mit
einem Expertengremium ein Beteiligungskonzept, das nicht zuletzt deswegen auf Widerstand stieß, weil
es nicht in einem trialogischen Prozess zustande kam. Das wurde dann nachgeholt. Es entstand ein völlig
neues Beteiligungskonzept, das 2013 bis 2016 als Modell erprobt und im Juni 2016 von der Stadtverordnetenversammlung verstetigt wurde.
Welche Instrumente zur Regelung der Bürgerbeteiligung kommen zum Einsatz und welche Erfahrungen liegen vor?
Konstituierende Elemente des Potsdamer Beteiligungskonzeptes sind Grundsätze und ein Beteiligungsgremium. Sieben Grundsätze, vergleichbar mit den Zielen in Wolfsburg und den Leitlinien in Heidelberg, stellen
eine Selbstverpflichtung dar, die allerdings nicht durch Satzung oder Geschäftsordnung formalisiert wird.
Anstelle der Formalisierung tritt ein Beteiligungsrat, der sich als trialogisches Gremium aus neun Bürgern,
zwei Stadtverordneten, zwei Experten und zwei Verwaltungsmitarbeitern zusammen setzt. Aufgabe des
Beteiligungsrats ist es, die WerkStadt und die Stadtverwaltung zu unterstützen und bei Beteiligungsvorhaben
Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, um die koordinierte und auf Dialog basierende Arbeit zu verbessern.
Die WerkStadt für Beteiligung als Koordinierungstelle ist in ihrem Aufbau eine bundesweit einmalige Besonderheit: Sie setzt sich zusammen aus Mitarbeitenden der Verwaltung und Angestellten eines freien Trägers
(aktuell: mitMachen e.V.), die gemeinsam den Betrieb übernehmen.
Die Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit dem Beteiligungsrat sind überwiegend gut: Das Gremium trägt
zur Qualitätsverbesserung bei und dient als Multiplikator in Politik und Einwohnerschaft. Allein die große
Anzahl von Beteiligungsprojekten macht es für das monatlich tagende Gremium schwierig, einer beaufsichtigenden Rolle gerecht zu werden. Hier wird aktuell versucht, durch einzelne Maßnahmen, wie beispielsweise
einem wöchentlichen Newsletter, über den aktuellen Stand von Vorhaben laufend zu informieren, so dass bei
den eigentlichen Treffen genug Raum für vertiefende Konsultationen bleibt.
21
22 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“
Die zweite Tischdiskussion:
5.
Welchen Nutzen und welche Nachteile bestehen bei der
Einführung von Satzung, Vorhabenliste, Leitlinien und
Gremium? Welche Risiken zeichnen sich ab?
Die vertiefende Erörterung der vorgestellten Instrumente zur Weiterentwicklung der Leipziger Bürgerbeteiligungskultur wurde von den Teilnehmern/
-innen der Tischdiskussionen als außerordentlich anspruchsvoll wahrgenommen. Durchweg wurde von
den Moderatoren/-innen der Tische zusammen gefasst: „Es besteht der Wunsch nach mehr Verbindlichkeit, insbesondere auch im Hinblick auf die Verwertung der Ergebnisse von Bürgerbeteiligung! Nun
muss diskutiert werden, mit welchen Instrumenten
wir dieses Ziel erreichen können.“
Eine weitere Botschaft war, dass die meisten Instrumente nicht isoliert bewertet werden können: Eine
Satzung gibt es nicht ohne Leitlinien, eine Vorhabenliste braucht Leitlinien, ggf. auch eine Satzung
oder ein Gremium. Die Auswertungen der Bürgerwerkstatt sowie mögliche Folgediskussionen sollten
sich daher gerade der Eignung von Kombinationen
von Instrumenten widmen. Im Grundsatz wurde erkennbar - und das wurde durch ein abschließendes
Voting-Ergebnis bestätigt -, dass die Formalisierung
der Bürgerbeteiligung für die Teilnehmerschaft tendenziell nachrangig eingestuft wird.
Zu den einzelnen Instrumenten wurde unter anderem
angemerkt:
•• Leitlinien:
Mehrheitlich wurden Leitlinien als geeignetes Instrument zur Selbstverpflichtung eingestuft. In Leipzig liegen Leitlinien vor, die auf Fortschreibungsbedarf hin überprüft werden müssten.
Betont wurde, dass Leitlinien nur dann Wirkung
entfalten, wenn sie bei den Trialogpartnern als bedeutsam wahrgenommen werden. Bei Abwägung,
ob den Leitlinien eine Satzung zur Seite gestellt
werden soll, erfolgte als Vorschlag, ggf. mit der
Fortschreibung der Leitlinien zu starten und wenn
nötig um eine Satzung zu ergänzen.
•• Satzung:
Im Kontext der Diskussionen um eine
Satzung fiel häufig der Begriff der Gefahr der Bürokratisierung. Allerdings gilt es auch hervorzuheben, dass bürgerschaftliche Vereine, die partiell
Erfahrungen mit der geringen Berücksichtigung
von Beteiligungsergebnissen gemacht haben,
stärker für eine Satzung plädieren.
23
•• Vorhabenliste:
Das an den Tischen am intensivsten diskutierte Instrument war die Vorhabenliste. Sie fand große Sympathie, allerdings warf sie auch viele Fragen auf, z.B.:
- Wie könnte in Leipzig ein Vorhaben definiert werden? Einigkeit bestand darin, dass es sich bei den
ausgewählten Vorhaben nicht alleine um Bauvorhaben handeln solle. Die mittelfristige Finanzplanung
sei eine wichtige Quelle der Vorhabenliste, die aber
um eine "Feuerwehrliste" ergänzt werden müsse,
weil sich Beteiligung nicht alleine auf schon beschlossene Maßnahmen beziehen dürfe.
- Vorhabenliste und Transparenz? Grundsätzlich wird mit einer Vorhabenliste eine Zunahme an
Transparenz verbunden. Der Erfahrungsbericht aus
den Städten Heidelberg, Potsdam und Wolfsburg,
in denen bislang über die Liste keine Änderungswünsche formuliert wurden, ließ die Frage aufkommen, ob das Instrument nicht auch eine Überforderung für die Bürgerschaft darstellen könne.
- Wer wählt aus? Damit das Instrument Vorhabenliste seine Wirkung im Hinblick auf Transparenz entfalten kann, wird zu klären sein, wer über die Aufnahme von Vorhaben in die Liste entscheidet. Die
Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ Die
Verwaltung? Ein trialogisch besetztes Gremium?
- Ist der Aufwand ständiger Aktualisierung leistbar?
Von Vertretern der Verwaltung, der Politik und der
Bürgerschaft bestehen Befürchtungen, dass der
hohe Aufwand ständiger Aktualisierungen in einem Missverhältnis zum Ertrag stehen könnte. Das
Kosten-Nutzen-Verhältnis müsse geprüft werden.
•• Gremium: Im Hinblick auf den möglichen Einsatz
eines Gremiums (z.B. eines Beteiligungsbeirats)
wurden noch Kenntnislücken ausgemacht. Weiterhin wurde die Frage nach dem Verhältnis von Aufwand und Ertrag gestellt. Hier stimmte die Erfahrung in Potsdam, dass der Aufwand zur adäquaten
Information des Begleitgremiums schon hoch ist,
nachdenklich. Angeregt wurde, die Einrichtung
eines Gremiums, das der Koordinierungsstelle
"Leipzig weiter denken" zur Seite stehen könnte,
vorab eingehend zu prüfen.
Instrumente von kommunalen Beteiligungskonzepten
24 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“
Bewertung und Ausblick
6.
Kommentierung der Ergebnisse durch Oberbürgermeister
Burkhard Jung, Bürgermeisterin Dorothee Dubrau,
Dr. Raban Daniel Fuhrmann
Die Ergebnisse der Stadtwerkstatt mit ihren Inputs,
Anregungen aus den Städten Heidelberg, Potsdam
und Wolfsburg und den Tischdiskussionen kommentierten zum Abschluss der Beteiligungsexperte Daniel Fuhrmann, Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau
und Oberbürgermeister Burkhard Jung. Die formulierten Kommentare sind autorisierte Kurzfassungen
der mündlich vorgetragenen Beiträge.
Dr. Raban Fuhrmann,
ReformAgentur Konstanz
(Experte für Bürgerbeteiligung, Gutachter der Bilanzierung für die Stadt Leipzig):
„Die Ergebnisse der Stadtwerkstatt bestätigen unseren
Eindruck, den wir im Rahmen unserer gutachterlichen
Arbeiten zur Bilanzierung der Bürgerbeteiligung 2012
bis 2016 in Leipzig haben gewinnen können: Leipzig
ist gut in der nachgelagerten Bürgerbeteiligung.
Die Leipziger Beteiligungsarbeit konzentriert sich
auf bereits projektierte Vorhaben und erreicht die
engagierten Bürger/-innen und Betroffene. Da ist sie
gut, auch wenn es wünschenswert wäre, größere
Kreise der Bürgerschaft zu erreichen!
Heutzutage sehen wir aber in der Bürgerbeteiligung
auch eine große Bedeutung – und auch Chance –
Zukunftshemen der Stadt anzugehen. Es geht dabei
um die wichtigen Stadtentwicklungsfragen, die die
Entwicklung der Stadt für die nächsten 20 bis 30 Jahre
entscheiden. Städte, die diese Fragen stark in den
Fokus ihrer Beteiligungskonzepte nehmen, haben
andere Beteiligungsstrukturen erarbeitet. Das gelingt
nur, wenn die Stadtspitze – Oberbürgermeister,
Verwaltungsleitung, Stadtrat – das will.
Aus meiner Sicht hat Leipzig mit 1989 eine Tradition für
bürgerschaftliche getragene Prozesse mit Weitsicht.
Daran könnten Überlegungen zu einer stärker auf
vorausschauende Beteiligung angelegte Konzepte
aufbauen. Meine Empfehlung daher: Entwickeln Sie
die Leipziger Beteiligungsstrukturen so weiter, dass
die Zukunftshemen besprechbar werden!“
Dorothee Dubrau,
Bürgermeisterin für Stadtentwicklung
und Bau der Stadt Leipzig
„Ich freue mich sehr, dass Bürgerbeteiligung als
Dialog zwischen Bürgern/-innen, Verwaltung und
Politik auf großes Interesse in Leipzig stößt: Diese
Stadtwerkstatt vermittelt einen Eindruck davon, wie
konstruktiv und anregend das funktioniert. Mein
Eindruck von den Diskussionen dieser Werkstatt
ist: Wir dürfen nicht aus anderen Städten kopieren,
sondern sollten die Beteiligungspraxis und die
Instrumente anderer Städte als Anregung aufnehmen
und prüfen, was für die Weiterentwicklung unserer
spezifischen Beteiligungsstrukturen geeignet ist.
Erlauben Sie mir auf die Empfehlungen von Herrn
Dr. Fuhrmann einzugehen: Ich sehe sehr wohl,
dass wir uns in Leipzig nicht nur auf nachgelagerte
Beteiligung konzentrieren, sondern zunehmend
Zukunftsthemen bei der Beteiligung in den Blick
nehmen. Das Wohnungspolitische Konzept steht
dafür ebenso als Beispiel wie die Beteiligung am
Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher
Raum. Ich halte es für wichtig das zu betonen, weil
ich ebenso wie Herr Dr. Fuhrmann die Notwendigkeit
sehe, die wichtigen Zukunftsthemen mit den Bürgern
zu diskutieren. Dabei sehe ich zwei besonders
bedeutsame Themen:
•• Umgang
mit eingeschränkten Investitionsmitteln:
Vorausschauende Bürgerbeteiligung heißt für mich
auch, mit den Bürgern/-innen die Priorisierung des
Einsatzes von Haushaltsmitteln für Stadtentwicklungsprojekte zu diskutieren. Es ist nun mal nicht
alles möglich, also müssen wir mit den Bürgern/
-innen diskutieren, was Vorrang hat.
25
•• Eigeninitiative
und Engagement: Für mich liegt
es auf der Hand, dass in Zukunft die Bedeutung der Eigeninitiative und des Bürgerengagements zunimmt. Das ist so, weil das Interesse
der Bürger/-innen daran steigt und gleichzeitig
der Handlungsspielraum der Kommune in vielen
Handlungsfeldern abnimmt. Wir sollten also intensiv daran arbeiten, Engagementförderung und
Beteiligungskultur eng miteinander zu verzahnen.“
Oberbürgermeister Burkhard Jung:
„Bürgerbeteiligung muss einen Mehrwert erzeugen!
Davon bin ich zutiefst überzeugt und ich möchte
Ihnen gerne auch erläutern, warum mir das so wichtig
ist: Wir haben bereits 2010 einen Anlauf genommen,
um Bürgerbeteiligung zu stärken. Der Stadtrat hat
damals die Initiative abgelehnt. Hintergrund ist aus
meiner Sicht u.a., dass wir in Deutschland verlernt
haben, Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren.
Wir leben in einer repräsentativen Demokratie und
die Stadtverordneten sind gewählte Vertreter, die
Mehrheitsentscheidungen treffen. Sie fühlen sich
bei ihren Entscheidungen dem Gemeinwohl der
gesamten Stadt verpflichtet, nicht nur einzelnen
Stadtteilen oder Interessengruppen. Daher kann
es – zumindest bezogen auf konkrete und räumlich
verortbare Beteiligungsvorhaben – ein natürliches
Spannungsfeld
zwischen
Ergebnissen
von
Beteiligung und Beschlussfassungen der politischen
Vertreter geben. Ich bin überzeugt von dem Nutzen
und dem Erfolg von Bürgerbeteiligung. Aber vor dem
skizzierten Hintergrund dieses Spannungsfeldes
plädiere ich dafür, bei jedem Beteiligungsvorhaben
den Mehrwert vorab herauszuarbeiten. Dabei ist es
außerordentlich nützlich, sich bei der Konzeption
immer die unterschiedlichen Qualitäten von
Bürgermitwirkung vor Augen zu halten. Geht es um
Information? Geht es um Beratung durch Bürger/innen? Oder haben die Bürger/-innen auch eine
Entscheidungsbefugnis bei dem projektierten
Vorhaben? Ehrlichkeit hilft dabei weiter.
Auch ich halte es für wichtig, in der Leipziger
Beteiligungskultur noch mehr Verbindlichkeit zu
verankern. Aus meiner Sicht brauchen wir Leitlinien,
die von Bürgerschaft, Verwaltung und Politik
getragen werden. Ein Freund einer Satzung bin ich
nicht. Aus meiner Sicht liegt in dieser in dieser Form
von Formalisierung ein großer Aufwand, den ich
lieber in Projekte als in Verwaltung stecken würde.
Grundsätzlich brauchen wir aber auch Ressourcen:
Mit der Gründung der Koordinierungsstelle „Leipzig
weiter denken“ haben wir den Start gemacht, mit der
Integration von Stadtbüro und Engagementförderung
gehen wir bald einen weiteren Schritt.
Wie gehen wir nun mit den sehr konstruktiven
und anregenden Ergebnissen von heute um? Wir
fassen die Ergebnisse zusammen und legen sie als
Verwaltungsvorlage dem Stadtrat zur Befassung vor.
Ich werde dabei darauf drängen, dass der Stadtrat
sich zur Weiterentwicklung der Beteiligungskultur
bekennt und die Verwaltung eine Selbstbindung
eingeht. Vielen Dank Ihnen allen, dass Sie uns bei
der Meinungsbildung so hilfreich unterstützt haben!“
26 | 17. Stadtwerkstatt „Bürgerbeteiligung in Leipzig – wie weiter?“
Veranstalter
Stadt Leipzig,
Dezernat für Stadtentwicklung und
Bau, Stadtplanungsamt
Termin
09. Mai 2016 | 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Ring-Café
Roßplatz 8, 04103 Leipzig
Moderation
Martin Karsten,
FORUM, Bremen
Teilnehmer
Falk Abel,
Amt für Statistik und Wahlen,
Stadt Leipzig
Karsten Albrecht,
Stadtrat
Antje Beimel,
Inudstrie- und Handelskammer Leipzig
Michael Berninger,
culturtraeger GmbH
Uwe Börsdorf,
Bund Deutscher Architekten Sachsen
Leonhard Brier,
Forum Bürgerstadt Leipzig
Kai-Uwe Blechschmidt,
Stadtwerke Leipzig GmbH
Tino Bucksch,
Forum Bürgerstadt Leipzig
Albertus Bujard,
Bürger für Heidelberg
Heike Büttner,
Volkshochschule Leipzig
Dieter Deissler,
Stadtrat
Dorothee Dubrau,
Bürgermeister / Beigeordneter für
Stadtentwicklung und Bau
Stefan Geiss,
Amt für Stadterneuerung und
Wohnungsbau, Stadt Leipzig
Georg Giradet,
ehem. Bürgermeister für Kultur der
Stadt Leipzig
Harry Gloger,
Heimatverein Holzhausen e.V.
Gabriele Haase,
Leipziger Wohnungs- und
Baugesellschaft mbH
Frank Hahn,
Inudstrie- und Handelskammer Leipzig
Susanne Heydenreich,
urban fluid
Michael Jana,
Amtsleiter Verkehrs- und Tiefbauamt,
Stadt Leipzig
Laura Jansen,
Praktikantin,
Beauftragte für Senioren und
Menschen mit Behinderungen,
Stadt Leipzig
Alexander John,
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
Leipzig e.V. (ADFC)
Judith Jonas-Kamil,
Referat für Migration und Integration,
Stadt Leipzig
Burkhard Jung,
Oberbürgermeister, Stadt Leipzig
Sebastian Karnstedt,
Stadt Potsdam
Kerstin Kirmes,
Amtsleitung,
Amt für Sport, Stadt Leipzig
Tobias Kobe,
Referent Dezernat Finanzen,
Stadt Leipzig
Steffen Lehmann,
Siedlung Grünau e.V.
Tim Elschner,
Stadtrat
Beate Locker,
Kulturamt, Stadt Leipzig
Antje Fiolka-Eichler,
Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH
Jochem Lunebach,
Amtsleiter Stadtplanungsamt,
Stadt Leipzig
Angelika Freifrau von Fritsch,
Amtsleitung für Umweltschutz,
Stadt Leipzig
Petra May,
Grünauer Bürgerverein e.V.
Raban Fuhrmann,
ReformAgentur Konstanz
Thorsten Mehnert
Stiftung „Ecken wecken“
Claudia Gebur,
Referat Grundsatzfragen,
Stadt Leipzig
Pier Meier
Stadtelternrat Leipzig
Fritjof Mothes,
Stadtlabor
Jörg Müller,
IdeenQuartier GmbH
Florian Quitzsch,
Verkehrsclub Deutschland (VCD)
Sylvia Raubold,
Amt für Stadtgrün und Gewässer,
Stadt Leipzig
Oliver Reiner,
Soziokulturelles Zentrum
„Die VILLA“
Franziska Riekewald,
Stadträtin
Dieter Rink,
Helmholtz-Zentrum für
Umweltforschung (UFZ)
Ute Schäfer,
Leipziger Wohnungs- und
Baugesellschaft mbH
Matthias Schirmer,
CivixX - Werkstatt für
Zivilgesellschaft
Klaus Setzepfand,
Bürgerverein Messemagistrale e.V.
Sebastian Thom,
Stadt Wolfsburg
Felix Volgmann,
Bürogemeinschaft Gauly&Heck
Simon Wallisch,
ReformAgentur Konstanz
Tischmoderatoren/-innen
Ruth Rabenberg,
Stadtplanungsamt, Stadt Leipzig
Stefanie Komm,
Stadtplanungsamt, Stadt Leipzig
Christina Neddens,
Stadtplanungsamt, Stadt Leipzig
Ingo Bodenstein,
Amt für Stadterneuerung und
Wohnungsbauförderung,
Stadt Leipzig
Stefan Fürstenberg,
Stadtplanungsamt, Stadt Leipzig
Juliane Pantzer,
Amt für Stadterneuerung und
Wohnungsbauförderung,
Stadt Leipzig
Heike Büttner,
Volkshochschule Leipzig
Stefan Heinig,
Stadtplanungsamt, Stadt Leipzig
Bürgerbeteiligung in Leipzig - wie weiter?
Ansprechpartner
Stadt Leipzig
Dezernat Stadtentwicklung und Bau,
Stadtplanungsamt
Telefon: 0341 123-4934 | Fax: 0341 123-4930
E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de
Impressum
Herausgeber
Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
Dezernat Stadtentwicklung und Bau,
Stadtplanungsamt
Redaktion
Martin Karsten, FORUM, Bremen
Karin Geier, Silvia Haas, Stefan Heinig, Stadtplanungsamt, Abt. Stadtentwicklungsplanung
Gestaltung und Satz
Svenja Voll, plan-werkStadt, Bremen
Fotos
Nils A. Petersen
David Pfeil
Druck
Hausdruckerei der Stadt Leipzig
Auflage
200 Stück
August 2016