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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1341575.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
21.11.17, 12:00
Aktualisiert
28.01.18, 15:01

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-05078 Status: öffentlich Eingereicht von Böhm, Enrico Betreff: Unterstützter Gegenprotest durch den Oberbürgermeister Jung. Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 13.12.2017 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Im September 2017 hat das BVerwG 10 C 6.16 erneut feststellen müssen, dass die Unterstützung bzw. Aufruf zu Gegenprotesten durch Administrativvertreter gegen das grundgesetzlich verbürgte Neutralitätsgebot der Verwaltung verstößt. Damit ist auch geklärt, dass jede Verwendung von Steuermitteln oder Sachmitteln der Verwaltung ohne gesetzlich Grundlage erfolgt und allein privaten Interessen des darüber Verfügenden dient, mit allen dadurch implizierten juristischen Konsequenzen. Ich stelle daher als Stadtrat die Anfrage an den OBM: 1. Welche Gegendemonstrationen zur LEGIDA-Bewegung hat der OBM Jung/ die Stadt Leipzig seit Beginn der LEGIDA Bewegung (12.1.2015) unterstützt und in welcher Form (Tabellarisch mit Datum und unterstützter Protestkundgebung)? 2.) Welche Unterstützungen durch Sachmittel oder finanzielle Zuwendungen hat die Stadt Leipzig in der Zeit vom 01.01.2015 bis 15.01.2017 dem organisierten Gegenprotest gegen die Bürgerbewegung LEGIDA zukommen lassen? Insbesondere wie wurden die Bündnisse "Leipzig nimmt Platz!", "NoLegida" und "A Monday without you" durch finanzielle Zuwendungen oder Sachmittel aus städtischen Mitteln unterstützt? 3.) Bei welchen Veranstaltungen hat der OBM anläßlich des Gegenprotestes gegen die LEGIDA-Bewegung teilgenommen? 4.) Bei welchen Veranstaltungen hat der OBM anläßlich des Gegenprotestes gegen die LEGIDA-Bewegung als Redner gesprochen? 4.a.) Wurden bei der Erarbeitung der Redebeiträge Personen involviert, die aus dem Budget der Stadt finanziert werden? 4. b.) Wurden anläßlich der Redebeiträge des OBM Jung bei derartigen Versammlungen sonstige Ressourcen aus dem Stadtvermögen in Anspruch genommen und wenn ja welche? 4. c.) Wurden evtl. Sachverhalte dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt und wenn ja mit welchem Ergebnis? 5. Wie bewertet der OBM Jung im Lichte der Entscheidung des BVerwG 10 C 6.16 aus heutiger Sicht sein hetzerisches Engagement gegen Menschen, die anderer Meinung sind als er und wird es insoweit Veränderungen in seiner Aktivität als OBM geben, insbesondere sieht er sich bei zukünftigen Entäußerungen veranlaßt klarzustellen, 1/2 dass er seine Entäußerungen als Parteimitglied und nicht als Vertreter der Stadt Leipzig absondert? 2/2