Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1341575.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
21.11.17, 12:00
Aktualisiert
28.01.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05078
Status: öffentlich
Eingereicht von
Böhm, Enrico
Betreff:
Unterstützter Gegenprotest durch den Oberbürgermeister Jung.
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Im September 2017 hat das BVerwG 10 C 6.16 erneut feststellen müssen, dass die
Unterstützung bzw. Aufruf zu Gegenprotesten durch Administrativvertreter gegen das
grundgesetzlich verbürgte Neutralitätsgebot der Verwaltung verstößt. Damit ist auch geklärt,
dass jede Verwendung von Steuermitteln oder Sachmitteln der Verwaltung ohne gesetzlich
Grundlage erfolgt und allein privaten Interessen des darüber Verfügenden dient, mit allen
dadurch implizierten juristischen Konsequenzen.
Ich stelle daher als Stadtrat die Anfrage an den OBM:
1.
Welche Gegendemonstrationen zur LEGIDA-Bewegung hat der OBM Jung/ die Stadt
Leipzig seit Beginn der LEGIDA Bewegung (12.1.2015) unterstützt und in welcher
Form (Tabellarisch mit Datum und unterstützter Protestkundgebung)?
2.) Welche Unterstützungen durch Sachmittel oder finanzielle Zuwendungen hat die Stadt
Leipzig in der Zeit vom 01.01.2015 bis 15.01.2017 dem organisierten Gegenprotest
gegen die Bürgerbewegung LEGIDA zukommen lassen? Insbesondere wie wurden die
Bündnisse "Leipzig nimmt Platz!", "NoLegida" und "A Monday without you" durch
finanzielle Zuwendungen oder Sachmittel aus städtischen Mitteln unterstützt?
3.) Bei welchen Veranstaltungen hat der OBM anläßlich des Gegenprotestes gegen die
LEGIDA-Bewegung teilgenommen?
4.) Bei welchen Veranstaltungen hat der OBM anläßlich des Gegenprotestes gegen die
LEGIDA-Bewegung als Redner gesprochen?
4.a.) Wurden bei der Erarbeitung der Redebeiträge Personen involviert, die aus dem Budget
der Stadt finanziert werden?
4. b.) Wurden anläßlich der Redebeiträge des OBM Jung bei derartigen Versammlungen
sonstige Ressourcen aus dem Stadtvermögen in Anspruch genommen und wenn ja
welche?
4. c.) Wurden evtl. Sachverhalte dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt und
wenn ja mit welchem Ergebnis?
5.
Wie bewertet der OBM Jung im Lichte der Entscheidung des BVerwG 10 C 6.16 aus
heutiger Sicht sein hetzerisches Engagement gegen Menschen, die anderer Meinung
sind als er und wird es insoweit Veränderungen in seiner Aktivität als OBM geben,
insbesondere sieht er sich bei zukünftigen Entäußerungen veranlaßt klarzustellen,
1/2
dass er seine Entäußerungen als Parteimitglied und nicht als Vertreter der Stadt
Leipzig absondert?
2/2