Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1231796.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
08.12.16, 12:00
Aktualisiert
23.11.17, 11:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-03581
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
FA Stadtentwicklung und Bau
Zuständigkeit
Vorberatung
Ratsversammlung
14.12.2016
1. Lesung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Offene Bebauungspläne umsetzen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1.
Der Oberbürgermeister prüft bis zum Ende des 2. Quartals 2017 die Möglichkeiten einer
zeitnahen Umsetzung von „offenen Bebauungsplänen“ und unterbreitet einen Verfahrensvorschlag.
Das sind die Bebauungspläne, die als Satzung beschlossen wurden und in Kraft getreten sind,
jedoch noch nicht oder in größeren Teilen noch nicht realisiert werden konnten. Die spezifischen
Historien der B-Pläne sollen dabei berücksichtigt werden.
2.
Priorität bei der Prüfung haben die Bebauungspläne, bei denen zeitnah ein
Grundstücksverlust der im Eigentum der Stadt Leipzig stehenden Flächen droht und die
Bebauungspläne, die eine größere Anzahl an Bebauungsmöglichkeiten beinhalten.
3.
Die Stadt soll prüfen und einen Vorschlag unterbreiten, wie insbesondere Leipziger Familien
mit mehreren Kindern neben der bestehenden städtischen Eigenheimrichtlinie beim Erwerb von
Wohneigentum unterstützt werden können.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
In der Antwort der Verwaltung zur Anfrage Nr. VI-OB-03331 wird deutlich, dass derzeit acht
Bebauungspläne mit bisher nicht realisierten Bebauungsmöglichkeiten im Stadtgebiet existieren.
Da die Nachfrage nach Wohneigentum, insbesondere bei Familien mit mehreren Kindern, in der
stark wachsenden Stadt weiterhin zunimmt, sollen die derzeit noch nicht bebauten Flächen innerhalb
der beschlossenen Bebauungspläne zügig für eine Bebauung vorbereitet werden.
Ziel soll es sein, vor dem Ausweisen von neuen Baugebieten zunächst die vom Stadtrat
beschlossenen Bebauungsmöglichkeiten zu realisieren.
Anlagen:
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