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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1305890.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
24.08.17, 12:00
Aktualisiert
28.11.17, 14:40

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04522-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Öffentlichkeitsarbeit für die Fachbeiräte der Stadt Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beirat für Gleichstellung Beirat für Tierschutz Kinder- und Familienbeirat Kleingartenbeirat Jugendbeirat Beirat für Psychiatrie Migrantenbeirat Seniorenbeirat Drogenbeirat Behindertenbeirat FA Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 30.11.2017 06.12.2017 06.12.2017 07.12.2017 14.12.2017 17.01.2018 22.01.2018 23.01.2018 31.01.2018 Information zur Kenntnis Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☒ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 2/4 Sachverhalt: Mit dem Beschluss wünscht der Migrantenbeirat einen Bericht über die Potenziale und Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit der Beiräte und beauftragt den Oberbürgermeister ein umfassendes Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit der Fachbeiräte der Stadt Leipzig zu entwickeln. Die Beiräte sind ein wichtiges Element zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Arbeit des Stadtrates und der Verwaltung. Ihre Arbeit ist ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Beteiligung und der direkten Demokratie. Sie sollen und können die Verwaltung und den Stadtrat beraten und begleiten und Impulse aus den besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten ihrer Mitglieder in die Verwaltung einbringen. Die Beiräte werden gemäß § 47 GemO gebildet. Nach der Intention der Gemeindeordnung sind die Beiräte rein beratend tätig und ein internes Gremium innerhalb der Verwaltung. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung des Stadtrates und der Verwaltung. Sie sind ausschließlich gegenüber dem Gemeinderat und der Verwaltung tätig (Vergleiche Quecke/Schmid GemO § 47 RN 1ff). Im Ergebnis ist es ihre Aufgabe, durch die Einbeziehung von sachkundigen Einwohnern eine besondere Fachkompetenz in den Stadtrat einzubringen und dort diese Fachkompetenz beratend auszuüben. Dem widerspricht das Ziel des Antrags, eine offensive eigenständige Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Der Beirat ist nur ein Teil des Stadtrates ohne eigene Kompetenzen. Würde er eine Öffentlichkeitsarbeit aktiv wahrnehmen - über die Einbindung der sachkundigen Einwohner hinaus -, könnte dies dazu führen, dass widerstreitende Aussagen entstehen. Bei dem Beirat als Teil des Stadtrates ist für die Öffentlichkeitsarbeit allein der Stadtrat zuständig. Es gibt in diesem Fall keinen eigenen Bereich, den ein Beirat erfüllen kann, vor allem da er eben nur Fachkompetenz in den Stadtrat und in die Verwaltung einbringen soll und nur beratend tätig sein soll. Eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit widerspricht diesem Prinzip. Die Stadtverwaltung und der Stadtrat haben eine einheitliche Öffentlichkeitsarbeit zu gewährleisten. Soweit jeder einzelne Beirat eigenständig eine Öffentlichkeitsarbeit durchführt, wird es eine einheitliche Auffassung, eine einheitliche Darstellung der Auffassung des Stadtrates und der Verwaltung kaum noch geben. Dem widerspricht, dass die Beiräte nur ein Teil des Stadtrates sind und eben auch nur beratend tätig werden sollen. Insofern ist der Antrag abzulehnen. Er widerspricht der gesetzlichen Einordnung der Beiräte nach § 47 GemO. Der Beirat ist ein rein internes Gremium. Der Gesetzgeber hat dies gerade nicht als eigenständiges Gremium mit eigener fachlicher Kompetenz nach außen ausgesteuert. Soweit eine Öffentlichkeitsarbeit und vor allem ein öffentlicher Dialog bezüglich der eigenen Arbeit gewünscht ist, kann und wird dies über die Geschäftsstelle des Migrantenbeirats - das Referat für Migration und Integration - organisiert und begleitet. Wesentlich ist dabei, dass die Art und Weise der Kommunikation und auch ihre Inhalte mit der Verwaltung abgestimmt werden und eine enge Verzahnung mit den Mitarbeitern erfolgt. Dies ist bei der Öffentlichkeitsarbeit über das Referat gewährleistet. Eine weitergehende Begleitung ist nicht angezeigt. Des Weiteren kann und wird über den Stadtrat das Ergebnis der Arbeit der Beiräte kommuniziert und es obliegt auch dem Stadtrat, in welchem Umfang die beratenden Aufgaben eines Beirates öffentlichkeitswirksam gewürdigt werden. Soweit im Antrag darauf verwiesen wird, dass die Fachbeiräte in der Stadtgesellschaft wenig bekannt sind, sind die Beiräte nicht dafür gedacht, die Stadt nach außen zu vertreten und damit eine eigenständige Bekanntheit zu erlangen, sondern sie sind besetzt mit Fachleuten, die ihr Wissen und ihre Erfahrung in den Stadtrat und in die Verwaltung einbringen, um dort diese Kenntnisse verwenden zu können. Ziel eines Beirates ist gerade nicht die Bekanntheit 3/4 nach außen, sondern die Bündelung von ausgewählten Fachkenntnissen nach innen in die Verwaltung hinein. Insofern geht die Stadt Leipzig mit den Angeboten für die Beiräte zur Öffentlichkeitsarbeit bereits über die gesetzliche Intention der Errichtung von Beiräten hinaus. Der Antrag ist daher abzulehnen. Er widerspricht der Gemeindeordnung. 4/4