Daten
Kommune
Leipzig
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1322153.pdf
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456 kB
Erstellt
05.10.17, 12:00
Aktualisiert
10.01.18, 13:43
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Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04903
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020
Maßnahme "Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gespeiste
Wärmeversorgung Leipziger Westen, Anschluss öffentliche Gebäude – westlicher
Hauptstrang"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
FA Umwelt und Ordnung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsausschuss
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
17.01.2018
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Bestätigung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Vergabe von Fördermitteln in Höhe von 750.939 € (Finanzhilfen
EFRE+SUO+städtische Mittel) an die Stadtwerke Leipzig GmbH für die Maßnahme
„Hocheffiziente KWK gespeiste Wärmeversorgung Leipziger Westen, Anschluss öffentliche
Gebäude – westlicher Hauptstrang“ wird entsprechend § 13 Absatz 7, Ziffer 6 der
Hauptsatzung vorbehaltlich der Bewilligung durch die Sächsische Aufbaubank beschlossen.
2. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen 3.332.036 €. Von diesen Kosten sind
1.571.951 € (58,85%) für die Stadtwerke Leipzig unrentierlich. Die Zuwendung beträgt
insgesamt 750.939 €. Der städtische Eigenanteil beträgt 37.547 € (5 % der
zuwendungsfähigen Kosten). Die Höhe der EFRE- Zuwendung beträgt 600.751 € (80% der
zuwendungsfähigen Kosten). Die restlichen 15 % des notwendigen nationalen Eigenanteils
in Höhe von 112.641 € werden aus Mitteln des Bund-Länderprogramm Stadtumbau Ost
kofinanziert.
Die Kosten werden wie folgt im PSP Element,
Leipziger Westen 7.0001.632.740 Sachkonto 78170000 kassenwirksam:
Haushaltsjahr 2018: 750.939 €
1/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2018
2018
2018
2018
713392
750939
7.0001.632.705
7.0001.632.740
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/5
Sachverhalt:
1. Grundlagen
- Beschluss zum EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020 (RB VI_DS-01686 vom
11.11.2015)
– Energie- und Klimaschutzprogramm der Stadt Leipzig 2014 – 2020 Auf dem Weg zur
nachhaltigen europäischen Energie- und Klimaschutzkommune auf Basis des European
Energy Awards (RB V-2072/14 vom 21.05.2014)
- Fortschreibung des Beschlusses Nr. RBV-1134/12 vom 29.02.2012 zur Abgrenzung neuer
Fördergebiete für das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost für den Programmteil
Aufwertung (Ratsbeschluss vom 18.05.2016)
– Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadtumbau Ost Leipzig (SEKo SUO nach §171 b
Absatz 2 BauGB mit Ratsbeschluss RBV-1135/12 vom 29.02.2012), Fortschreibung des
Stadtumbaukonzeptes (DS 02167) ist im Verfahren
– Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Durchführung der
Gesamtmaßnahme „Leipziger Westen“ im Rahmen der Integrierten Stadtentwicklung EFRE
2014 bis 2020 - vom 14.12.2015
-Beschluss EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020, Maßnahme „Hocheffiziente
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gespeiste Wärmeversorgung Leipziger Westen, Anschluss
öffentliche Gebäude – östlicher Hauptstrang (RB VI-DS-03222 vom 14.12.2016)
1.2 Veranlassung und Zielstellung
1.2.1 Derzeitige Situation
Der weitere Ausbau des Fernwärmenetzes in dafür geeigneten Stadtteilen und die
Verdichtungen des Netzes in bestehenden Fernwärmeversorgungsgebieten sowie der
Ausbau von Nahwärmenetzen zuvor genannter Gebiete ist eine prioritäre Zielstellung des
„Energie- und Klimaschutzprogramms der Stadt Leipzig 2014-2020“.
1.2.2 Veranlassung
Die Stadt Leipzig hat sich mit dem o.g. Beschluss zum EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen
2014-2020 zur Maßnahme, Schaffung einer hocheffizienten KWK gespeisten
Wärmeversorgung im Leipziger Westen zum Anschluss von öffentlicher Gebäude –
westlicher Hauptstrang- bekannt. Im o.g. Bescheid des SMI wurde die Maßnahme als
grundsätzlich förderfähig bestätigt und als Schlüsselmaßnahme zur Erreichung der CO2Einsparungszeile bewertet.
1.2.3 Zielstellung
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines zukunftsfähigen Fernwärmenetzes als Basis für
ein „Schwarmkraftwerk (Cluster aus Dezentralen Erzeugungsanlagen-DEA Cluster) Leipzig
West“, die Senkung des Primärenergiebedarfs und die Komplementierung der
denkmalgerechten energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude.
3/5
2. Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen
Zustandes.
Ohne weitere Investitionen in das öffentliche Fernwärmenetz und den gezielten
Fördermitteleinsatz können die für das Fördergebiet formulierten und vom Stadtrat
beschlossenen Ziele des Klimaschutzes nicht entsprechend umgesetzt werden. Außerdem
können die bewilligten EFRE- und Städtebaufördermittel nicht fristgerecht abgerufen werden.
3. Beschreibung der Maßnahme
Die Erweiterung des Fernwärmenetzes im Leipziger Westen mit dem sogenannten
„Weststrang“ erfolgt ausgehend von der Ecke Gießerstraße/ Industriestraße über die Gießer
Straße, Endersstraße, Helmholtz Straße und Merseburger Straße.
Durch den westlichen Hauptstrang erfolgt die Anbindung der Helmholtzschule und der KarlHeine-Schule an die Fernwärme.
Der Trassenverlauf ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Für die vorgenannten öffentlichen Gebäude wird im Rahmen der weiteren Projektplanungen
ein künftiger Anschluss an die Fernwärmeleitungsnetz berücksichtigt. Die Leipziger
Stadtwerke haben diese städtischen Objekte als sogenannte „Ankerkunden“ fest eingeplant.
Die Fernwärmeversorgung wird auch in den weiteren Planungen für die künftige
Grundschule in der Gießerstraße vorgesehen.
Das Fernwärmenetz schafft außerdem die Voraussetzungen zur Einbindung erneuerbarer
Energien. Eine Fortführung dieser Vernetzung soll Im Rahmen des Programms Smart-Cities
erreicht werden.
4. Finanzierung
Die Finanzierung der förderfähigen Kosten der Maßnahme erfolgt aus Mitteln des EFREProgramms integrierte Stadtentwicklung 2014-2020, des Bund-Länderprogramms
Stadtumbau Ost und stellt sich unter Berücksichtigung der Zuwendungs- und Eigenanteile
wie folgt dar:
Herkunft der Mittel bis 2018
Betrag in EUR
Zuwendung aus EFRE integrierte Stadtentwicklung
600.751
Zuwendungen aus Bund Länder Programm Stadtumbau Ost
112.641
Beiträge Stadtwerke
2.581.096
Sonstige Beteiligungen
0
Eigenmittel der Stadt Leipzig
37.547
Summe
3.332.035
4/5
4.1 Gesamtkosten
Kostengruppen
Betrag in EUR
Baukosten Errichtung Haupttrassen
1.913.516
Baukosten Errichtung Hausanschlussleitung
1.088.318
Nebenkosten
330.201
Gesamtkosten
3.332.035
Von den Gesamtkosten wurden unrentierliche Kosten in Höhe von 1.571.951 € von den
Stadtwerken Leipzig ermittelt.
Auf Grund des reduzierten Bewilligungsrahmens für das EFRE-Gebiet Leipziger Westen
können für diese Maßnahme jedoch nur Kosten in Höhe von maximal 750.939,00 € als
förderfähig anerkannt werden.
Anlage 2- Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers zur Ermittlung der unrentierlichen
Kosten nach Arbeitsblatt FW 703
5. Folgekosten
Die Stadtwerke Leipzig GmbH wird die Kosten zur Nutzung und Bewirtschaftung des
Fernwärmenetzes übernehmen.
6. Eigentumsverhältnisse
Das Fernwärmeleitungsnetz ist in Besitz der Stadtwerke Leipzig GmbH und wird im
öffentlichen Straßenraum der Stadt Leipzig verlegt.
7. Bauzeit und Umleitung
Die Bauzeit ist zwischen März 2018 bis September 2018 geplant.
Anlagen:
1- Lageplan
2- Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers zur Ermittlung der unrentierlichen Kosten nach
Arbeitsblatt FW 703
5/5
Haupttrasse (Planung)
Jahnallee
Weststrang, 2018
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städtisches Objekt
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Legende
Haupttrasse (Bestand)
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Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers
über die Ermittlung der unrentierlichen Kosten nach Arbeitsblatt AGFW FW 703
Fernwärmenetzausbau Leipzig West - Weststrang
Investitionskosten
Investitionskosten abzgl. KWKG Förderung
davon rentierliche Kosten
davon unrentierliche Kosten
Prozentsatz unrentierliche Kosten
€
3.332.035
2.670.944
1.098.993
1.571.951
%
58,85
Einzelnachweise gem. Arbeitsblatt AGFW FW 703 sind dieser Bescheinigung beizulegen.
Name des Wärmenetzbetreibers
Name des Wärmenetzes
Lage des Netzes
Satdtwerke Leipzig GmbH
Fernwärmeverbundnetz
Leipzig
Zeitraum der Datenbasis
Planungsdaten von 2016
Leipzig, 10.03.2017
Ort, Datum
Die o.g. Summen entsprechen dem Gutachten zum Projekt "Leipzig - Plagwitz West vom
22.02.2017. Die Berechnung der unrentierlichen Kosten wurde mit ihren Eingangsdaten auf
Plausibilität und Richtigkeit geprüft und bestätigt.