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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1322153.pdf
Größe
456 kB
Erstellt
05.10.17, 12:00
Aktualisiert
10.01.18, 13:43

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Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04903 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020 Maßnahme "Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gespeiste Wärmeversorgung Leipziger Westen, Anschluss öffentliche Gebäude – westlicher Hauptstrang" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen FA Umwelt und Ordnung Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsausschuss voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 17.01.2018 Vorberatung Vorberatung Vorberatung Bestätigung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Vergabe von Fördermitteln in Höhe von 750.939 € (Finanzhilfen EFRE+SUO+städtische Mittel) an die Stadtwerke Leipzig GmbH für die Maßnahme „Hocheffiziente KWK gespeiste Wärmeversorgung Leipziger Westen, Anschluss öffentliche Gebäude – westlicher Hauptstrang“ wird entsprechend § 13 Absatz 7, Ziffer 6 der Hauptsatzung vorbehaltlich der Bewilligung durch die Sächsische Aufbaubank beschlossen. 2. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen 3.332.036 €. Von diesen Kosten sind 1.571.951 € (58,85%) für die Stadtwerke Leipzig unrentierlich. Die Zuwendung beträgt insgesamt 750.939 €. Der städtische Eigenanteil beträgt 37.547 € (5 % der zuwendungsfähigen Kosten). Die Höhe der EFRE- Zuwendung beträgt 600.751 € (80% der zuwendungsfähigen Kosten). Die restlichen 15 % des notwendigen nationalen Eigenanteils in Höhe von 112.641 € werden aus Mitteln des Bund-Länderprogramm Stadtumbau Ost kofinanziert. Die Kosten werden wie folgt im PSP Element, Leipziger Westen 7.0001.632.740 Sachkonto 78170000 kassenwirksam: Haushaltsjahr 2018: 750.939 € 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2018 2018 2018 2018 713392 750939 7.0001.632.705 7.0001.632.740 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Sachverhalt: 1. Grundlagen - Beschluss zum EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020 (RB VI_DS-01686 vom 11.11.2015) – Energie- und Klimaschutzprogramm der Stadt Leipzig 2014 – 2020 Auf dem Weg zur nachhaltigen europäischen Energie- und Klimaschutzkommune auf Basis des European Energy Awards (RB V-2072/14 vom 21.05.2014) - Fortschreibung des Beschlusses Nr. RBV-1134/12 vom 29.02.2012 zur Abgrenzung neuer Fördergebiete für das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost für den Programmteil Aufwertung (Ratsbeschluss vom 18.05.2016) – Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadtumbau Ost Leipzig (SEKo SUO nach §171 b Absatz 2 BauGB mit Ratsbeschluss RBV-1135/12 vom 29.02.2012), Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes (DS 02167) ist im Verfahren – Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Durchführung der Gesamtmaßnahme „Leipziger Westen“ im Rahmen der Integrierten Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020 - vom 14.12.2015 -Beschluss EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020, Maßnahme „Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gespeiste Wärmeversorgung Leipziger Westen, Anschluss öffentliche Gebäude – östlicher Hauptstrang (RB VI-DS-03222 vom 14.12.2016) 1.2 Veranlassung und Zielstellung 1.2.1 Derzeitige Situation Der weitere Ausbau des Fernwärmenetzes in dafür geeigneten Stadtteilen und die Verdichtungen des Netzes in bestehenden Fernwärmeversorgungsgebieten sowie der Ausbau von Nahwärmenetzen zuvor genannter Gebiete ist eine prioritäre Zielstellung des „Energie- und Klimaschutzprogramms der Stadt Leipzig 2014-2020“. 1.2.2 Veranlassung Die Stadt Leipzig hat sich mit dem o.g. Beschluss zum EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020 zur Maßnahme, Schaffung einer hocheffizienten KWK gespeisten Wärmeversorgung im Leipziger Westen zum Anschluss von öffentlicher Gebäude – westlicher Hauptstrang- bekannt. Im o.g. Bescheid des SMI wurde die Maßnahme als grundsätzlich förderfähig bestätigt und als Schlüsselmaßnahme zur Erreichung der CO2Einsparungszeile bewertet. 1.2.3 Zielstellung Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines zukunftsfähigen Fernwärmenetzes als Basis für ein „Schwarmkraftwerk (Cluster aus Dezentralen Erzeugungsanlagen-DEA Cluster) Leipzig West“, die Senkung des Primärenergiebedarfs und die Komplementierung der denkmalgerechten energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude. 3/5 2. Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Ohne weitere Investitionen in das öffentliche Fernwärmenetz und den gezielten Fördermitteleinsatz können die für das Fördergebiet formulierten und vom Stadtrat beschlossenen Ziele des Klimaschutzes nicht entsprechend umgesetzt werden. Außerdem können die bewilligten EFRE- und Städtebaufördermittel nicht fristgerecht abgerufen werden. 3. Beschreibung der Maßnahme Die Erweiterung des Fernwärmenetzes im Leipziger Westen mit dem sogenannten „Weststrang“ erfolgt ausgehend von der Ecke Gießerstraße/ Industriestraße über die Gießer Straße, Endersstraße, Helmholtz Straße und Merseburger Straße. Durch den westlichen Hauptstrang erfolgt die Anbindung der Helmholtzschule und der KarlHeine-Schule an die Fernwärme. Der Trassenverlauf ist der Anlage 1 zu entnehmen. Für die vorgenannten öffentlichen Gebäude wird im Rahmen der weiteren Projektplanungen ein künftiger Anschluss an die Fernwärmeleitungsnetz berücksichtigt. Die Leipziger Stadtwerke haben diese städtischen Objekte als sogenannte „Ankerkunden“ fest eingeplant. Die Fernwärmeversorgung wird auch in den weiteren Planungen für die künftige Grundschule in der Gießerstraße vorgesehen. Das Fernwärmenetz schafft außerdem die Voraussetzungen zur Einbindung erneuerbarer Energien. Eine Fortführung dieser Vernetzung soll Im Rahmen des Programms Smart-Cities erreicht werden. 4. Finanzierung Die Finanzierung der förderfähigen Kosten der Maßnahme erfolgt aus Mitteln des EFREProgramms integrierte Stadtentwicklung 2014-2020, des Bund-Länderprogramms Stadtumbau Ost und stellt sich unter Berücksichtigung der Zuwendungs- und Eigenanteile wie folgt dar: Herkunft der Mittel bis 2018 Betrag in EUR Zuwendung aus EFRE integrierte Stadtentwicklung 600.751 Zuwendungen aus Bund Länder Programm Stadtumbau Ost 112.641 Beiträge Stadtwerke 2.581.096 Sonstige Beteiligungen 0 Eigenmittel der Stadt Leipzig 37.547 Summe 3.332.035 4/5 4.1 Gesamtkosten Kostengruppen Betrag in EUR Baukosten Errichtung Haupttrassen 1.913.516 Baukosten Errichtung Hausanschlussleitung 1.088.318 Nebenkosten 330.201 Gesamtkosten 3.332.035 Von den Gesamtkosten wurden unrentierliche Kosten in Höhe von 1.571.951 € von den Stadtwerken Leipzig ermittelt. Auf Grund des reduzierten Bewilligungsrahmens für das EFRE-Gebiet Leipziger Westen können für diese Maßnahme jedoch nur Kosten in Höhe von maximal 750.939,00 € als förderfähig anerkannt werden. Anlage 2- Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers zur Ermittlung der unrentierlichen Kosten nach Arbeitsblatt FW 703 5. Folgekosten Die Stadtwerke Leipzig GmbH wird die Kosten zur Nutzung und Bewirtschaftung des Fernwärmenetzes übernehmen. 6. Eigentumsverhältnisse Das Fernwärmeleitungsnetz ist in Besitz der Stadtwerke Leipzig GmbH und wird im öffentlichen Straßenraum der Stadt Leipzig verlegt. 7. Bauzeit und Umleitung Die Bauzeit ist zwischen März 2018 bis September 2018 geplant. Anlagen: 1- Lageplan 2- Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers zur Ermittlung der unrentierlichen Kosten nach Arbeitsblatt FW 703 5/5 Haupttrasse (Planung) Jahnallee Weststrang, 2018 ip p ß tra er er -S tra ß Frie sen stra ße e e hn h-Kö Eric ße -Stra e traß ricis aße erstr Ang Hen ße tra rks ma Roß e traß ings mer Dem Lin bu se er M de na Jah Kuhtu e Lützner Straße ß tra e e e traß ß tra rseb Me ns tte ie nr He e traß er S urg En s rs de phs Jose rS ne ße stra lien Aure ße tra Karl-Heine-Straße h Gut ße stra lien Aure h mut ße stra ßer Gie Industriest raße Naumburge r Straße DN 250 DN 125 Eric h-Ze igne r-All ee ße Stra rst s Fo Alte S Stra ße ße er fels Stra ißen We ersc he ße och a -Str ine l-He Kar fels er tra ße aße sstr aße zstr holt Helm Weiß en Zsch e raß r St rae Ge tz raße rmst Dreilindenstraße e raß gst erin mm e D Lü e lle ß tra ße tra chs na Cra S er rg ue rM ar kt na tra ße z-S ar hw Sc gor Ge W illi am -Z str aß e städtisches Objekt Uh lan d Legende Haupttrasse (Bestand) Straße s eis Gl ße tra No s en nn ß tra e Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers über die Ermittlung der unrentierlichen Kosten nach Arbeitsblatt AGFW FW 703 Fernwärmenetzausbau Leipzig West - Weststrang Investitionskosten Investitionskosten abzgl. KWKG Förderung davon rentierliche Kosten davon unrentierliche Kosten Prozentsatz unrentierliche Kosten € 3.332.035 2.670.944 1.098.993 1.571.951 % 58,85 Einzelnachweise gem. Arbeitsblatt AGFW FW 703 sind dieser Bescheinigung beizulegen. Name des Wärmenetzbetreibers Name des Wärmenetzes Lage des Netzes Satdtwerke Leipzig GmbH Fernwärmeverbundnetz Leipzig Zeitraum der Datenbasis Planungsdaten von 2016 Leipzig, 10.03.2017 Ort, Datum Die o.g. Summen entsprechen dem Gutachten zum Projekt "Leipzig - Plagwitz West vom 22.02.2017. Die Berechnung der unrentierlichen Kosten wurde mit ihren Eingangsdaten auf Plausibilität und Richtigkeit geprüft und bestätigt.