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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1321712.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
04.10.17, 12:00
Aktualisiert
31.05.18, 22:42

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04831-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Sicherung des umweltpädagogischen Schullandheimes OEKOLA Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendparlament Jugendbeirat FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 30.11.2017 06.12.2017 07.12.2017 11.12.2017 12.12.2017 13.12.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 2/3 Begründung: Das Schullandheim liegt außerhalb der Gebietskörperschaft der Stadt Leipzig. Damit ist die Stadt Leipzig nicht für einen Erhalt der Einrichtung zuständig. Darüber hinaus unterstützt die Stadt Leipzig nachhaltige Umweltbildung von Schüler/-innen aller Schulformen und Altersklassen gemäß § 37 des Schulgesetzes des Freistaat Sachsen im Rahmen ihrer freiwilligen Aufgaben mit der Vorhaltung der Institution „Schulbiologiezentrum der Stadt Leipzig“ sowie mit der Umsetzung des Projekts „Grün macht Schule“. Alle zwei Jahre schreibt die Stadt Leipzig zudem den Kinder- und Jugendumweltwettbewerb der Stadt Leipzig aus. Insofern sind Umweltbildungsangebote innerhalb der Stadt Leipzig in ausreichendem Maße vorhanden. 3/3