Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1321712.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
04.10.17, 12:00
Aktualisiert
31.05.18, 22:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04831-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Sicherung des umweltpädagogischen Schullandheimes OEKOLA
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendparlament
Jugendbeirat
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
30.11.2017
06.12.2017
07.12.2017
11.12.2017
12.12.2017
13.12.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
2/3
Begründung:
Das Schullandheim liegt außerhalb der Gebietskörperschaft der Stadt Leipzig. Damit ist die
Stadt Leipzig nicht für einen Erhalt der Einrichtung zuständig.
Darüber hinaus unterstützt die Stadt Leipzig nachhaltige Umweltbildung von Schüler/-innen
aller Schulformen und Altersklassen gemäß § 37 des Schulgesetzes des Freistaat Sachsen
im Rahmen ihrer freiwilligen Aufgaben mit der Vorhaltung der Institution „Schulbiologiezentrum der Stadt Leipzig“ sowie mit der Umsetzung des Projekts „Grün macht Schule“. Alle
zwei Jahre schreibt die Stadt Leipzig zudem den Kinder- und Jugendumweltwettbewerb der
Stadt Leipzig aus. Insofern sind Umweltbildungsangebote innerhalb der Stadt Leipzig in
ausreichendem Maße vorhanden.
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