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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1340802.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
21.11.17, 12:00
Aktualisiert
04.12.17, 16:10

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-P-04812-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff: Fließender Verkehr in der Berthastraße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 13.12.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Die Petentin beantragt die Errichtung von Fahrbahnschwellen und Anzeigetafeln zur Geschwindigkeitsverringerung in der Berthastraße. Der Einbau von Fahrbahnschwellen oder kurzen Aufpflasterungen zur Geschwindigkeitsverringerung wird in Leipzig grundsätzlich nicht praktiziert, da diese Elemente in nicht unerheblichem Maß Lärm erzeugen und damit selbst Anlass für Beschwerden geben. Ferner sind derartige Einbauten auch für Rettungsfahrzeuge und Radfahrer sehr ungünstig und wirken jeweils nur partiell, so dass sie in längeren Straßenzügen mehrfach angewendet werden müssten. Die Berthastraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Der bauliche Charakter der Straße entspricht nicht dem einer Straße mit größerer Verkehrsbedeutung. Es wird davon ausgegangen, dass hier das Bewusstsein greift, das sich Kraftfahrzeugfahrende innerhalb einer Tempo-30-Zone befinden. Dies bestätigen auch die vom Ordnungsamt zwischenzeitlich durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen, zuletzt am 20.09.2017. Dabei wurden zu unterschiedlichen und schulrelevanten Tageszeiten keine Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h registriert. Die von der Petentin beantragte Aufstellung elektronischer Geschwindigkeitsanzeigetafeln würde zu keinem anderen Ergebnis führen. Auch aus Gründen der Schulwegsicherheit sind weitere verkehrsorganisatorische Maßnahmen nicht erforderlich. Anlage: - Petition 3/3