Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1340802.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
21.11.17, 12:00
Aktualisiert
04.12.17, 16:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-04812-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff:
Fließender Verkehr in der Berthastraße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Die Petentin beantragt die Errichtung von Fahrbahnschwellen und Anzeigetafeln zur
Geschwindigkeitsverringerung in der Berthastraße.
Der Einbau von Fahrbahnschwellen oder kurzen Aufpflasterungen zur
Geschwindigkeitsverringerung wird in Leipzig grundsätzlich nicht praktiziert, da diese
Elemente in nicht unerheblichem Maß Lärm erzeugen und damit selbst Anlass für
Beschwerden geben. Ferner sind derartige Einbauten auch für Rettungsfahrzeuge und
Radfahrer sehr ungünstig und wirken jeweils nur partiell, so dass sie in längeren
Straßenzügen mehrfach angewendet werden müssten.
Die Berthastraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Der bauliche Charakter der Straße
entspricht nicht dem einer Straße mit größerer Verkehrsbedeutung. Es wird davon
ausgegangen, dass hier das Bewusstsein greift, das sich Kraftfahrzeugfahrende innerhalb
einer Tempo-30-Zone befinden. Dies bestätigen auch die vom Ordnungsamt
zwischenzeitlich durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen, zuletzt am 20.09.2017. Dabei
wurden zu unterschiedlichen und schulrelevanten Tageszeiten keine Überschreitungen der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h registriert.
Die von der Petentin beantragte Aufstellung elektronischer Geschwindigkeitsanzeigetafeln
würde zu keinem anderen Ergebnis führen.
Auch aus Gründen der Schulwegsicherheit sind weitere verkehrsorganisatorische
Maßnahmen nicht erforderlich.
Anlage:
- Petition
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