Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1332276.pdf
Größe
138 kB
Erstellt
26.10.17, 12:00
Aktualisiert
21.11.17, 13:13

öffnen download melden Dateigröße: 138 kB

Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03343-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: 1. Änderung zum Baubeschluss: Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation ab 2017ff, Änderung der Finanzierung und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2017 und 2018, sowie die Bestätigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen Verwaltungsausschuss voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 29.11.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Änderung der Finanzierung wird bestätigt. 2. Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79(1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 626.700 € und das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 714.700 € im PSP-Element „Sanierung Neues Rathaus/Stadthaus“ (7.0000203.700) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 i.H.V. 626.700 € und im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 714.700 € aus dem PSP-Element „Hochbauinvestitionen“ (1.100.11.1.3.04.01.01/ Sachkonto 42119000 (65_UH1)). 3. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 kassenwirksam in 2018 i.H.v. 714.700 € im PSP-Element „Sanierung Neues Rathaus/Stadthaus“ (7.0000203.700) wird bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Modernisierung Sitzungssaal“ (7.0001449.700). 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis 2017 2018 2017 2018 Aufwendungen Finanzhaushalt wo veranschlagt 1.896.000 x wenn ja, 7.0000203.700 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR Erträge nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt KG 300: KG 400: s.Tab. 1 Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen x Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Begründung der 1. Änderung zum Baubeschluss Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoss ab 2017 Änderung der Finanzierung und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2017 und 2018, sowie die Bestätigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO Sachverhalt: Die Brandschutzmaßnahmen werden derzeit im Finanzhaushalt abgebildet, die Teilerneuerung der Elektroinstallation im Ergebnishaushalt. Damit wird die Investition in Bezug auf die Einordnung im Haushalt geteilt, obwohl sie baulich eine Einheit bildet. Die Teilerneuerung der Elektroinstallation ist die Voraussetzung zur Umsetzung des baulichen Brandschutzes. Beide Leistungen stehen im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang. So sind Vor – und Nacharbeiten in den Räumen für beide Teilmaßnahmen gleichsam erforderlich. Die planerische Vorbereitung und Baubegleitung erfolgt ebenfalls komplex für beide Teilmaßnahmen. Aus diesem Grund wird mit dieser 1. Änderung zum Baubeschluss die Finanzierung komplett im Finanzhaushalt der Stadt Leipzig abgebildet. Die Gesamtbaukosten betragen 1.896.000,00 €. Die Maßnahme ist aktivierungsfähig. Hinweis Im Haushaltjahr 2017 erfolgte bereits eine Deckung aus dem PSP – Element „Hochbauinvestitionen“ (1.100.11.1.3.04.01.01, Sachkonto 42119000) zur außerplanmäßigen Auszahlung an das PSP - Element „NRH-Umnutzung Kasematten“ (7.0001530.700) i.H.v . 88 T€, daher können nur 626.700 € als überplanmäßige Auszahlung im PSP-Element „Hochbauinvestitionen“ für das Haushaltsjahr 2017 bestätigt werden. Durch die Abbildung im Finanzhaushalt wird eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung dafür bereitgestellt, welche eine Deckung benötigt. Die angeführte Deckung aus dem PSP-Element „Modernisierung Sitzungssaal“ (7.0001449.700) hat für die Baumaßnahme keine Auswirkung, da eine vertragliche Bindung /Ausschreibung der Leistungen in 2017 nicht mehr möglich ist. 3/3 1. Änderung zum Baubeschluss VI-DS-03343-02 Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoss ab 2017 Änderung der Finanzierung und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2017 und 2018, sowie die Bestätigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO Begründung der Eilbedürftigkeit Die Umsetzung des Beschlusses muss noch vor dem Jahresabschluss 2017 erfolgen. Um die erforderlichen Buchungsvorgänge noch im laufenden Jahr vornehmen zu können, ist es erforderlich, dass die Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss am 29.11.2017 erfolgt. Die Stadträte werden gebeten, die Kurzfristigkeit zu entschuldigen.