Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1332276.pdf
Größe
138 kB
Erstellt
26.10.17, 12:00
Aktualisiert
21.11.17, 13:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03343-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
1. Änderung zum Baubeschluss: Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung
Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation ab 2017ff, Änderung
der Finanzierung und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1)
SächsGemO im Haushaltsjahr 2017 und 2018, sowie die Bestätigung einer
überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
Verwaltungsausschuss
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
29.11.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Änderung der Finanzierung wird bestätigt.
2. Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79(1) SächsGemO für das Haushaltsjahr
2017 i.H.v. 626.700 € und das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 714.700 € im PSP-Element
„Sanierung Neues Rathaus/Stadthaus“ (7.0000203.700) werden bestätigt. Die
Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 i.H.V. 626.700 € und im Haushaltsjahr 2018
i.H.v. 714.700 € aus dem PSP-Element „Hochbauinvestitionen“
(1.100.11.1.3.04.01.01/ Sachkonto 42119000 (65_UH1)).
3. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2017 kassenwirksam in 2018 i.H.v. 714.700 € im PSP-Element
„Sanierung Neues Rathaus/Stadthaus“ (7.0000203.700) wird bestätigt. Die Deckung
erfolgt aus dem PSP-Element „Modernisierung Sitzungssaal“ (7.0001449.700).
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
2017
2018
2017
2018
Aufwendungen
Finanzhaushalt
wo veranschlagt
1.896.000
x wenn ja,
7.0000203.700
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
Höhe in EUR
Erträge
nein
von
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
KG 300:
KG 400:
s.Tab. 1
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
x
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Begründung der 1. Änderung zum Baubeschluss
Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und
Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie
Teilbereiche im Kellergeschoss ab 2017
Änderung der Finanzierung und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79
(1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2017 und 2018, sowie die Bestätigung einer
überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO
Sachverhalt:
Die Brandschutzmaßnahmen werden derzeit im Finanzhaushalt abgebildet, die
Teilerneuerung der Elektroinstallation im Ergebnishaushalt.
Damit wird die Investition in Bezug auf die Einordnung im Haushalt geteilt, obwohl sie baulich
eine Einheit bildet.
Die Teilerneuerung der Elektroinstallation ist die Voraussetzung zur Umsetzung des
baulichen Brandschutzes. Beide Leistungen stehen im zeitlichen und räumlichen
Zusammenhang.
So sind Vor – und Nacharbeiten in den Räumen für beide Teilmaßnahmen gleichsam
erforderlich. Die planerische Vorbereitung und Baubegleitung erfolgt ebenfalls komplex für
beide Teilmaßnahmen.
Aus diesem Grund wird mit dieser 1. Änderung zum Baubeschluss die Finanzierung komplett
im Finanzhaushalt der Stadt Leipzig abgebildet.
Die Gesamtbaukosten betragen 1.896.000,00 €. Die Maßnahme ist aktivierungsfähig.
Hinweis
Im Haushaltjahr 2017 erfolgte bereits eine Deckung aus dem PSP – Element
„Hochbauinvestitionen“ (1.100.11.1.3.04.01.01, Sachkonto 42119000) zur
außerplanmäßigen Auszahlung an das PSP - Element „NRH-Umnutzung Kasematten“
(7.0001530.700) i.H.v . 88 T€, daher können nur 626.700 € als überplanmäßige Auszahlung
im PSP-Element „Hochbauinvestitionen“ für das Haushaltsjahr 2017 bestätigt werden.
Durch die Abbildung im Finanzhaushalt wird eine überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung dafür bereitgestellt, welche eine Deckung benötigt. Die
angeführte Deckung aus dem PSP-Element „Modernisierung Sitzungssaal“ (7.0001449.700)
hat für die Baumaßnahme keine Auswirkung, da eine vertragliche Bindung /Ausschreibung
der Leistungen in 2017 nicht mehr möglich ist.
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1. Änderung zum Baubeschluss VI-DS-03343-02
Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und
Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie
Teilbereiche im Kellergeschoss ab 2017
Änderung der Finanzierung und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79
(1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2017 und 2018, sowie die Bestätigung einer
überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO
Begründung der Eilbedürftigkeit
Die Umsetzung des Beschlusses muss noch vor dem Jahresabschluss 2017 erfolgen.
Um die erforderlichen Buchungsvorgänge noch im laufenden Jahr vornehmen zu können, ist
es erforderlich, dass die Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss am 29.11.2017 erfolgt.
Die Stadträte werden gebeten, die Kurzfristigkeit zu entschuldigen.