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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1334687.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
06.11.17, 12:00
Aktualisiert
08.04.18, 20:53

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05024 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Bau- und Finanzierungsbeschluss: Kita Gustav-Mahler-Str. 21, 04109 Leipzig / Umbau und Modernisierung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Stadtentwicklung und Bau SBB Mitte Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 13.12.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Anhörung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung der Stadt Leipzig § 22 (2) Punkt 7 in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten betragen 1.061.378 €. Der städtische Anteil beträgt 1.061.378 €. 3. Die Auszahlungen werden im PSP-Element „Kita Gustav-Mahler-Straße“ (7.0001839.700) wie folgt vorgesehen: 2017: 576.345 € 2018: 485.033 € Die Ausstattungsaufwendungen werden in einer gesonderten Vorlage seitens des Amts für Jugend, Familie und Bildung angemeldet. 4. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Kita Gustav-Mahler-Straße“ (7.0001839.700) für das Haushaltsjahr 2017 i.H. von 576.345 € und für das Haushaltsjahr 2018 i.H. 485.033 € werden bestätigt. Die Deckung stellt sich wie folgt dar: 2017: 76.345 € aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale Deckung im FinHH“ (1098720000), entsprechend erfolgt eine Sperre in der Maßnahme „Asyl-GU Auenseestr. 31-33“ (7.0001554.700) 350.000 € aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale Deckung im FinHH (1098720000), entsprechend erfolgt eine Sperre in der Maßnahme „W.-HeisenbergSchule, BS+Teilsanierung“ (7.0001043.700) 150.000 € aus PSP-Element „Kita Richard-Lehmann-Straße“ (7.0001227.700) 1/5 2018: 400.000 € aus PSP-Element „Kita Richard-Lehmann-Straße“ (7.0001227.700) 85.033 € aus PSP-Element „Kita Friedrichshafener Str. 147“ (7.0001357.700) 5. Die gemäß Tabelle 1 anfallenden Folgekosten für 2019 i.H.v. insgesamt 98.840 € sowie ab dem Haushaltsjahr 2019ff in Höhe von insgesamt 113.809 € werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend über das Fachamt anzumelden. 2/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Folgekosten in 2018 Folgekosten in 2019 Finanzielle Auswirkungen nein X Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen 2017 2018 X Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE 576.345 485.033 nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt siehe Tabelle 1 siehe Tabelle 1 Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) ab 01.03.20 18 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan nein Beantragte Stellenerweiterung: siehe Punkt 9.2 im Textteil X wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: X Beteiligung Personalrat 3/5 nein ja, Sachverhalt: Vor dem Hintergrund der aktuellen Kapazitätsengpässe bei Kita-Plätzen einerseits und andererseits nicht mehr benötigten Einrichtungen zur Aufnahme von Geflüchteten wurde durch den Oberbürgermeister im August 2017 der Beschluss gefasst, das Objekt GustavMahler-Straße (bis 11.08.2017 für Asyl-Unterbringung genutzt) schnellstmöglich so umzubauen, dass eine Nutzung als Kita-Einrichtung möglich wird. Ein erste grobe Kostenprognose im Juli ging von Baukosten in Höhe von ca. 600 - 700 T€ aus, somit lag der Baubeschluss in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters. Im Zuge der vertiefenden Planung hat sich jedoch gezeigt, dass dieser Ansatz nicht auskömmlich war und auf Grund der im Juli/August nicht vorliegenden Planung Leistungen noch nicht vollumfänglich berücksichtigt werden konnten. Einschließlich der Rückbaukosten fallen für die Umnutzung des Objektes als Kita nunmehr Baukosten von ca. 1,06 Mio. € an. Auf Grund der Baukosten bzw. auch der damit verbundenen außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 SächsGemO ist nunmehr der Verwaltungsausschuss bzw. der Stadtrat für die Beschlussfassung zuständig. Die Umsetzung der Baumaßnahme wurde seitens der Verwaltung bereits beauftragt und befindet sich in Umsetzung. Eilbedürftigkeit: Im Rahmen der drei Schadensersatzklagen wegen fehlender Bereitstellung eines Kitaplatzes bestätigte der BGH im 4. Quartal 2016 die drittschützende Wirkung des § 24 SGB VIII zu Gunsten der Eltern. Dadurch zeichnete sich schon ab, dass möglicherweise hohe Schadensforderungen auf die Stadt Leipzig zu kommen könnten. Dieser Gefahr war und ist nur effektiv mit der Bereitstellung von Kitaplätzen entgegenzutreten. Die Verfahren wurden zurückverwiesen. Die Stadt Leipzig hatte nunmehr darzulegen und zu beweisen, dass sie nicht schuldhaft gehandelt hat. Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte die Stadt Leipzig nicht darlegen, dass kein Verschulden vorlag. Es bestand die Gefahr, dass von Seiten des OVG eine Verurteilung aufgrund schuldhaften Handeln erfolgen könnte. Somit entschied sich die Stadt Leipzig in Zusammenarbeit mit dem KSA als Versicherer für einen Vergleich als Abschluss dieser Verfahren. Die rechtliche Auswertung der Bemühungen der Stadt Leipzig im Zeitraum von 2008 bis 2014 ergab, dass zumindest ein fahrlässiges Handeln von Seiten der Stadt beim Kitaausbau wohl zu bejahen sein. Dabei lag der Schwerpunkt darauf, dass die stadtinternen Formalien und Abstimmungen zwischen verschiedenen Ämtern und Gremien zu starken Bauverzögerungen oder sogar Baustopp geführt haben. Diese Verzögerungen sind aber der Stadt Leipzig insgesamt als Handeln zuzurechnen. Im Rahmen dieser Vergleiche werden auch die weiteren Schadensersatzforderungen der Eltern im Vergleich beendet, was auch eine finanzielle Belastung der Stadt Leipzig darstellt, die kaum zu kalkulieren ist. Allein im Jahr 2017 gingen bereits 317 Klagen auf Bereitstellung eines Kitaplatzes ein. Zusätzlich wurde in 199 Fällen der vorläufige Rechtsschutz beantragt. Hinzu kommen 92 Beschlüsse zur sofortigen Platzversorgung sowie 48 Vollstreckungsaufträge. Ebenso liegen 6 Beschlüsse im Zwangsvollstreckungsverfahren vor. Erstmalig wurde die Zahlung von Zwangsgeld festgesetzt. Um weiteren wirtschaftlichen Schaden von der Stadt Leipzig abzuwenden ist die sofortige Bereitstellung zusätzlicher Betreuungskapazitäten notwendig. 4/5 Anlagen:     Textteil der Vorlage Tabelle 1: Nutzungskosten Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Übereinstimmung mit den strategischen Zielen 5/5 HAUSHALTSVORLAGE Bau- und Finanzierungsbeschluss Bauvorhaben: Kita Gustav-Mahler-Str. 21, 04109 Leipzig Umbau und Modernisierung Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 26, 04229 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 26, 04229 Leipzig Stand: 16.11.2017 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Kita Gustav-Mahler-Str. 21, 04109 Leipzig - Umbau und Sanierung Stand vom: 16.11.2017 Inhaltsverzeichnis 1 Kurzerläuterung 3 2 Begründete Zielstellung der Maßnahme/ Dringlichkeit 3 2.1 Ableitung des Bedarfes 3 2.2 Eilbedürftigkeit 3 2.3 Ziel und Entwicklungskonzeption 4 2.4 Besonderheit der Vergabe 4 2.5 Alternativlösungen 4 2.6 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 4 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 4 3.1 Beschreibung des Ist-Zustandes 4 3.2 Städtebauliche Einordnung 5 3.3 Erläuterung der Planung 5 3.4 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme 5 3.5 Eigentumsverhältnisse 6 3.6 Energiekonzept 6 3.7 Barrierefreies Bauen 7 4 Finanzieller Aufwand 7 5 Finanzierungsplan 7 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) 7 7 Fristenplan 8 8 VgV-Betrachtung/ Planungsbeteiligte 8 9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 8 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 8 9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan 9 9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 9 Anlagen Anlage 1 Lageplan Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 2 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Kita Gustav-Mahler-Str. 21, 04109 Leipzig - Umbau und Sanierung Stand vom: 16.11.2017 1 Kurzerläuterung Das als Interims-Unterkunft für Asylsuchende hergerichtete Gründerzeitgebäude im Westen des Stadtzentrums soll nunmehr als Kindertageseinrichtung für ca. 60 Kinder umgenutzt werden. Die dafür erforderlichen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen werden in der nachfolgenden Vorlage beschrieben und sollen beschlossen werden. Die Dringlichkeit ist sehr hoch, da der aktuelle Zuwachs an Kindern als überdurchschnittlich zu verzeichnen ist. Es ist somit Pflichtaufgabe der Stadt Leipzig, weitere Plätze zu schaffen. 2 Begründete Zielstellung der Maßnahme/ Dringlichkeit 2.1 Ableitung des Bedarfes Die neue Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig weist zum Ende des Prognosehorizontes im Jahr 2030 eine Einwohnerzahl von 720.000 aus. Dabei wird der Zuwachs bei den Vorschulkindern (bis unter 6 Jahre) als überdurchschnittlich angenommen. Gegenüber der Bevölkerungsvorausschätzung von 2013, die für die Planungen der letzten Jahre die Grundlage darstellte, werden nun wesentlich mehr Kinder der planungsrelevanten Altersgruppen erwartet. Entsprechend der in der Kitabedarfsplanung ausgewiesenen Differenzen ergibt sich ein deutlicher Mehrbedarf an Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt, der den Bau von ca. 40 bisher nicht in der Projektplanung befindlichen Kitas (Standardeinrichtung mit 165 Plätze; 120 Kindergarten/45 Kinderkrippe) in ausgewählten Versorgungsräumen bis zum Jahr 2025 notwendig macht. Schon in 2017 ergibt sich ein noch nicht versorgter Bedarf von 1.272 Plätzen. Vor dem Hintergrund des zu erfüllenden Rechtsanspruches ist die Schaffung weiterer Betreuungskapazitäten eine der Hauptaufgaben der Stadt Leipzig. Neben dem Neubau von Kindertagesstätten können nur durch die zusätzliche Einrichtung von Kinderkrippenbzw. Kindergartenplätzen in Bestandsobjekten die derzeitigen unversorgten Bedarfe gedeckt werden. 2.2 Eilbedürftigkeit Im Rahmen der drei Schadensersatzklagen wegen fehlender Bereitstellung eines Kitaplatzes bestätigte der BGH im 4. Quartal 2016 die drittschützende Wirkung des § 24 SGB VIII zu Gunsten der Eltern. Dadurch zeichnete sich schon ab, dass möglicherweise hohe Schadensforderungen auf die Stadt Leipzig zu kommen könnten. Dieser Gefahr war und ist nur effektiv mit der Bereitstellung von Kitaplätzen entgegenzutreten. Die Verfahren wurden zurückverwiesen. Die Stadt Leipzig hatte nunmehr darzulegen und zu beweisen, dass sie nicht schuldhaft gehandelt hat. Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte die Stadt Leipzig nicht darlegen, dass kein Verschulden vorlag. Es bestand die Gefahr, dass von Seiten des OVG eine Verurteilung aufgrund schuldhaften Handeln erfolgen könnte. Somit entschied sich die Stadt Leipzig in Zusammenarbeit mit dem KSA als Versicherer für einen Vergleich als Abschluss dieser Verfahren. Die rechtliche Auswertung der Bemühungen der Stadt Leipzig im Zeitraum von 2008 bis 2014 ergab, dass zumindest ein fahrlässiges Handeln von Seiten der Stadt beim Kitaausbau wohl zu bejahen sein. Dabei lag der Schwerpunkt darauf, dass die stadtinternen Formalien und Abstimmungen zwischen verschiedenen Ämtern und Gremien zu starken Bauverzögerungen oder sogar Baustopp geführt haben. Diese Verzögerungen sind aber der Stadt Leipzig insgesamt als Handeln zuzurechnen. Im Rahmen dieser Vergleiche werden auch die weiteren Schadensersatzforderungen der Eltern im Vergleich beendet, was auch eine finanzielle Belastung der Stadt Leipzig darstellt, die kaum zu kalkulieren ist. Allein im Jahr 2017 gingen bereits 317 Klagen auf Bereitstellung eines Kitaplatzes ein. Zusätzlich wurde in 199 Fällen der vorläufige Rechtsschutz beantragt. Hinzu kommen 92 Beschlüsse zur sofortigen Platzversorgung sowie 48 Vollstreckungsaufträge. Ebenso liegen 6 Beschlüsse im Zwangsvollstreckungsverfahren vor. Erstmalig wurde die Zahlung von Zwangsgeld festgesetzt. Um weiteren wirtschaftlichen Schaden von der Stadt Leipzig abzuwenden ist die sofortige Bereitstellung zusätzlicher Betreuungskapazitäten notwendig. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 3 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Kita Gustav-Mahler-Str. 21, 04109 Leipzig - Umbau und Sanierung Stand vom: 16.11.2017 2.3 Ziel und Entwicklungskonzeption Die Gustav-Mahler-Straße 21 soll für den bestehenden Akutbedarf (siehe Punkte 2.1 und 2.2) zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz kurzfristig als Einrichtung mit dem Schwerpunkt Kinderkrippe zur Verfügung stehen und als kommunale Einrichtung als Interim betrieben werden. Dabei soll die Einrichtung unabhängig von der interimsmäßigen Nutzung an der Grundkonzeption kommunaler Kindertagesstätten ausgerichtet betrieben werden. 2.4 Besonderheit der Vergabe Bedingt durch die unter beschriebene 2.2 enorme Brisanz und den damit verbundenen Handlungsdruck für die Stadt Leipzig wurde am 29.06.2017 der Umbau des Objektes bestätigt. Ebenfalls vor dem Hintergrund der anstehenden Klageverfahren wurde per Direktvergabe bereits am 03.07.2017 ein Auftrag an einen Generalübernehmer (GÜ) erteilt, der umgehend mit der erforderlichen Planung und Erarbeitung eines Bauantrages begonnen hat. Nach dem Auszug der Bewohner wurde durch den GÜ ab dem 04.09.2017 mit den Rückbau- und Umbauarbeiten begonnen. Der Direktauftrag konnte nur an diesen GÜ vergeben werden, da dieser bereits erfolgreich die Herrichtung als Asylunterkunft realisiert hatte und umfassende Objektkenntnisse besaß. Eine vorherige Objektbegehung und Voruntersuchungen waren damit nicht erforderlich und eine schnellstmögliche Umsetzung konnte gewährleistet werden. 2.5 Alternativlösungen Es gibt keine Alternativen. 2.6 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Bei Nichtbeschlussfassung fehlen 60 Plätze zur Versorgung mit Betreuungsplätzen, die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr ist gefährdet. Stehen nicht genügend Betreuungsplätze zur Verfügung, eröffnet sich für Eltern der Klageweg, Entschädigungsleistungen von der Stadt Leipzig einzufordern. 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 3.1 Beschreibung des Ist-Zustandes Das Gebäude wurde 1913 als unterkellertes Mehrfamilienhaus errichtet. Nachdem die Liegenschaft in städtischen Besitz übergangen war, wurde das Wohngebäude Anfang der 1950er Jahre zu einem Altenpflegeheim umgebaut. 1991/ 92 erfolgte eine »Rekonstruktion« (Baugenehmigungsverfahren 6302/388-3/91), in deren Rahmen u.a. ein Bettenaufzug eingebaut und von Kohlen- auf Ölfeuerung umgestellt wurde. Das bis dato teilausgebaute Dachgeschoss (4. OG) wurde nunmehr vollständig einer Nutzung zugeführt. Etwa 2006 wurde der Pflegebetrieb eingestellt, woraufhin das Gebäude lange Zeit leer stand. Seit Anfang 2016 wurde der Altbau als Unterkunft für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete genutzt. Im Vorfeld waren neben funktionalen Veränderungen teils erhebliche ertüchtigende Maßnahmen aufgrund konstruktiver Defizite an Dachtragwerk und Balkonen sowie biotischer Schäden an den Geschossdecken notwendig. Ferner wurde das Gebäude an das gebotene Sicherheitsniveau herangeführt. Die Nutzung als wohnungsähnliche Unterkunft wurde Ende August 2017 im Hinblick auf die kommende Nutzung als Kindertagesstätte aufgegeben. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 4 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Kita Gustav-Mahler-Str. 21, 04109 Leipzig - Umbau und Sanierung Stand vom: 16.11.2017 3.2 Städtebauliche Einordnung Das Bestandsgebäude befindet sich im Zentrum-West, die Gustav-Mahler-Str. ist eine Querstraße zur Käthe-Kollwitz-Straße in unmittelbarer Nähe zum Schreberbad und Johanna-Park. 3.3 Erläuterung der Planung KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276) - nicht relevant, die vorhandenen Medienanschlüsse werden erhalten. KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276) Die künftige Kindertagesstätte soll Platz für bis zu 60 Krippenkinder bieten. Im Erd- und im 1. Obergeschoss werden Räumlichkeiten für insgesamt vier Kindergruppen – jeweils mit bis zu 15 Kindern – geschaffen. Jede Gruppe verfügt einen Gruppen- und einen Ruheraum, ein Bad mit Toiletten sowie einen Abstellraum. Ferner wird ein Bewegungsraum im 2. Obergeschoss zur Verfügung stehen. Auf gleicher Ebene befinden sich die Küche, übrige Hauswirtschaftsräume sowie die Verwaltungsräume Im Kellergeschoss werden Stellflächen für Kinderwagen und Raum zur Unterstellung von Gartenspielgeräten geschaffen. Eine barrierefreie Zuwegung ist (bei Bedarf) gewährleistet. Konstruktive Maßnahmen • Erneuerung der Bodenbeläge (Linoleum) und Wandoberflächen • Verschließen nicht mehr benötigter Öffnungen • Einbau von Akustikelementen • Instandsetzung der Treppenanlage aus Holz inkl. Herstellung eines kindgerechten Geländers • Einbau einer Fluchttreppe für den 2. Rettungsweg auf der Hofseite • Zusammenlegung von Räumen zur Schaffung größerer Gruppen- und Schlafräume • Erneuerung der Innentüren KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) siehe Pkt. 3.5 KG 500 Außenanlagen (DIN 276) Anzahl PKW-Stellplätze: Im Bestand vorhanden Anzahl Fahrrad Stellplätze: 4 Die Freiflächengestaltung beinhaltet zunächst die Instandsetzung des Vorplatzes inkl. Fahrradstellplätzen und Schutzgeländer zur Straße sowie die Errichtung einer kindgerechten Spielanlage im Hof mit Sandkasten, Spielgerät, Terrassenfläche und Spielwiese. KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276) Die Kindertageseinrichtung erhält entsprechendes Mobiliar. Dieses wird in einer gesonderten Vorlage bestätigt. 3.4 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme Das Gebäude wird so modernisiert, dass die Nutzung einer Kindertageseinrichtung ermöglicht wird. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 5 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Kita Gustav-Mahler-Str. 21, 04109 Leipzig - Umbau und Sanierung Stand vom: 16.11.2017 3.5 Eigentumsverhältnisse Gemarkung Mitte Flurstücksnummer 2414 Flurstücksgröße in m² ca. 1.110 m² Eigentum Stadt Leipzig 3.6 Energiekonzept Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert. Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant: Es werden keine energetischen Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt, auch die haustechnischen Anlagen verbleiben weitgehend wie im Bestand. Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant: Energieträger: Folgende Energieträger wurden untersucht: Anwendung geBemerkung/Begründung wählt Fernwärme geeignet Primärenergiefaktor = 0,31. Da die Heizungszentrale ✘ bestehen bleibt, wurden keine Alternativen geprüft. Erdwärme geeignet < > Gas geeignet < > Holz-Pellets geeignet < > Weitere erneuerbare Energien: Der Einsatz von Photovoltaik oder weiteren erneuerbaren Energien ist derzeit nicht vorgesehen. KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) Wärmeerzeugung und -verteilung: • Das Gebäude verfügt seit 2015 über einen Fernwärmeanschluss. Das Verteilernetz ist den neuen Raumstrukturen anzupassen. Heizkörper sind in Gruppen- und Ruheräumen zu tauschen. Die Vorlauftemperaturen (70°C) werden beibehalten. Ein Absenken bedingt größere Heizflächen und den Neubau des Verteilernetzes in den genutzten Bereichen. • Um den direkten Kontakt mit heißen Oberflächen zu unterbinden, werden Heizkörper-Verkleidungen installiert. Warmwassererzeugung: • dezentrale Warmwassererzeugung Lufttechnische Anlagen: • Entlüftung Sanitär bei Erfordernis • Lüftungsanlage für die Ausgabeküche Wasser/Abwasser: • Das vorhandene Verteilnetz wird den Nutzungsbedingungen angepasst. • Personalduschen sowie die künftig ungenutzten Sanitärräume der Obergeschosse 3 und 4 erhalten Hygienespülungen. • Alle Bäder werden mit neuer Sanitärkeramik und neuem Sanitärzubehör ausgestattet. • Die Grundleitungen werden geprüft und gespült. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 6 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Kita Gustav-Mahler-Str. 21, 04109 Leipzig - Umbau und Sanierung Stand vom: 16.11.2017 Stark- und Schwachstrom: • Die bestehende Installation wird gemäß den neuen funktionalen wie räumlichen Gegebenheiten und Sicherheitsanforderungen überarbeitet und erweitert. So werden bspw. FehlerlichtbogenSchutzeinrichtungen installiert, Steckdosen gegen solche mit integrierter Kindersicherung getauscht, Dosen und Schalter den Bedürfnissen entsprechend verlegt, Leitungen in den Treppenhäusern unter Putz gebracht. Lampen werden mehrheitlich neu installiert. • Die vorhandene Brandmeldeanlage wird entsprechend den Anforderungen des neuen Brandschutzkonzepts umgebaut, Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnungen überarbeitet. 3.7 Barrierefreies Bauen Der vorhandene Personenaufzug wird reaktiviert. Der barrierefreie Zugang wird über das Untergeschoss gewährleistet. Die Kindertageseinrichtung wird weitgehend barrierefrei geplant. 4 Finanzieller Aufwand Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenanschlag vom 29.09.2017 Kostengruppe 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließung* 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 400 Bauwerk - Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke** 700 Baunebenkosten Summe Leistungserstattung des Amtes für Gebäudemanagement fiktiv Gesamt 0 76.345 431.151 291.181 16.184 0 246.517 1.061.378 62.147 * Die KG 200 beinhaltet Maßnahmen zur Freimachung des Gebäudes (Rückbaumaßnahmen in den für die Asylunterkunft hergerichteten Räumlichkeiten) ** Die Ausstattung wird in einer gesonderten Vorlage durch das AJFB angemeldet. 5 Finanzierungsplan Förderfähigkeit der Maßnahme: nicht förderfähig förderfähig 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) Jahr Planung Bau Gesamt VE kassenwirksam Anteil Fördermittel Anteil Stadt 2017 150.000 426.345 576.345 0 0 0 2018 96.517 388.516 485.033 0 0 0 Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Gesamt 246.517 814.861 1.061.378 0 0 0 Seite 7 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Kita Gustav-Mahler-Str. 21, 04109 Leipzig - Umbau und Sanierung Stand vom: 16.11.2017 Die Deckung ist wie folgt geplant: 2017: • • • 2018: • • 76.345 € aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale Deckung im FinHH“ (1098720000), entsprechend erfolgt eine Sperre in der Maßnahme „Asyl-GU Auenseestr. 31-33“ (7.0001554.700) 350.000 € aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale Deckung im FinHH (1098720000), entsprechend erfolgt eine Sperre in der Maßnahme „W.-Heisenberg-Schule, BS+Teilsanierung“ (7.0001043.700) 150.000 € aus PSP-Element „Kita Richard-Lehmann-Straße“ (7.0001227.700) 400.000 € aus PSP-Element „Kita Richard-Lehmann-Straße“ (7.0001227.700) 85.033 € aus PSP-Element „Kita Friedrichshafener Str. 147“ (7.0001357.700) Hinweise zu den Deckungsquellen: • Die Maßnahmen am Asylobjekt Auenseestraße sind abgeschlossen, die Mittel werden nicht mehr benötigt. • Die Maßnahmen am Objekt W.-Heisenberg-Schule sind nahezu abgeschlossen. Die derzeit verfügbaren freien Mittel werden voraussichtlich nicht mehr in voller Höhe benötigt. • Die Maßnahmen in der Kita Richard-Lehmann-Straße sowie Friedrichshafener Straße müssen verschoben werden, da kein Auslagerungskojekt zur Verfügung steht. 7 Fristenplan Baubeginn Fertigstellung Inbetriebnahme 8 September 2017 Februar 2018 01.03.2018 VgV-Betrachtung/ Planungsbeteiligte Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VgV geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert wird nicht erreicht. Leistungsbild nach HOAI 2013 Planungsbeteiligte Generalplanung carl. von ochsenstein architekten und partner 9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 Das Gebäude ist: in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt Die Maßnahme der Vorlage ist ein Neubau ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs) eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG) Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 8 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Kita Gustav-Mahler-Str. 21, 04109 Leipzig - Umbau und Sanierung Stand vom: 16.11.2017 Die Nutzungskosten sind in der Tabelle 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 2019 Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten 16.581 EUR Kostengruppe 300 Betriebskosten 84.647 EUR Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten 12.581 EUR Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 01.03.2018 in Betrieb. Die anteiligen Nutzungskosten für das Jahr der Inbetriebnahme betragen Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten 13.817 EUR Kostengruppe 300 Betriebskosten 70.539 EUR Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten 10.484 EUR Hinweis: Die Betriebskosten sind geschätzt. 9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan Die Maßnahme hat Auswirkungen auf den Stellenplan. Es werden 0,29 VZÄ Stellenanteile für Hausmeisterleistungen (EG 4 gemäß Personalausgabenplanung 2018) benötigt. 9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300 etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander. Kennwerte des Vorhabens: Kita NF* BGF* BRI* KG 300 + 400 Anzahl Plätze 1.108 1.921 3.146 722.332 60 m² m² m³ € Kinder * Die Angaben beziehen sich auf das Gesamtgebäude. BKI – Kennwertvergleich Von-Wert KG 300 + 400/NF KG 300 + 400/BGF KG 300 + 400/BRI KG 300 + 400/ Platz Kennwerte des Vorhabens €/m² €/m² €/m³ Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 652 €/m² 376 €/m² 230 €/m³ 12.039 €/Platz Bemerkungen/Begründung Aufgrund der besonderen Spezifik des Gebäudes ist ein Kennwertvergleich mit ähnlichen Projekten nicht möglich. Bei der Gustav-Mahler-Straße handelt es sich um eine Modernisierung und Umnutzung von mehreren, jedoch nicht allen Geschossen in einem Gründerzeithaus und einer eher untypischen Umnutzung zu einer Kindertageseinrichtung. Seite 9 von 9 Nutzungskosten im Hochbau 51 Amt für Jugend, Familie und Bildung Tabelle 1 gemäß DIN 18960 KITA Gustav-Mahler-Str. 21 KITA Gustav-Mahler-Str. 21 04109 Leipzig Amt 65 (Bezeichnung des Bauwerks) Modernisierung Altbau Datum: (Bezeichnung der Baumaßnahme) 210 210 220 220 220 200 311 312 313 314 314 315 316 319 310 321 321 322 322 329 329 329 329 320 331 332 333 334 339 339 339 339 339 339 339 330 341 341 341 342 349 349 340 01.11.2017 PSP- Element Sachkonto Kosten € / Kosten € / Bezeichnung Jahr Jahr Voll anteilig Personalkosten Hausmeister 12.464 10.387 Infrastruktuell. Gebäudem. 0 0 Personalkosten Hallenwart 0 00 0 0 Sachkosten Hausm.,Hallenwart 3.117 2.598 0 0 0 Sachkosten Hygiene 1.000 833 Kita öff. Träger 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9201 Sachkosten Feuerlöscher 0 0 Kita öff. Träger 1.100.36.5.0.01.01.18 4255 2200 Objektmanagementkosten 16.581 13.817 Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Wasser Öl Gas Feste Brennstoffe Holzpellets Fernwärme Strom Sonstiges Versorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Schmutzwasser Regenwasser Müll Abscheider Sonstiges Schädlinge Container Sonderleistungen Entsorgung Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Unterhaltsreinigung Glasreinigung Fassadenreinigung Schornstein Grundreinigung Sonderreinigung Wäschereileistungen Schmutzfangmatten Bodenpolster Gardinen, Lamellen Wirtschaftsd., Kita Reinigung, Pflege Gebäude (G) Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Befestigte Flächen Winterdienst Straße Pflanz- u. Grünfl. Pflegevert. in Kitas Baumkontrolle,etc. Reinigung, Pflege Außenanlagen (A) 14.427 0 700 0 0 0 2.567 0 12.023 0 583 0 0 0 2.139 0 17.694 14.745 8.676 357 1.500 900 250 100 0 150 7.230 298 1.250 750 208 83 0 125 11.933 9.944 20.000 800 0 70 2.000 200 2.700 250 500 500 10.000 16.667 667 0 58 1.667 167 2.250 208 417 417 8.333 37.020 30.850 0 200 250 6.850 0 3.500 0 167 208 5.708 0 2.917 10.800 9.000 Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9110 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9140 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9140 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9110 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9140 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9140 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9130 1.100.36.5.0.01.01.18 0 Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9120 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9121 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9417 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9310 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9418 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9413 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9222 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9910 Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9410 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9161 1.100.36.5.0.01.01.18 0 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9414 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9162 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9412 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9411 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9191 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9192 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9300 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9164 0 Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger 1.100.36.5.0.01.01.18 0 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9416 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9419 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 3100 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9221 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9223 Seite 1/2 NUK_51_extern_Tab_1 Nutzungskosten im Hochbau 51 Amt für Jugend, Familie und Bildung Tabelle 1 gemäß DIN 18960 KITA Gustav-Mahler-Str. 21 KITA Gustav-Mahler-Str. 21 04109 Leipzig Amt 65 (Bezeichnung des Bauwerks) Modernisierung Altbau Datum: (Bezeichnung der Baumaßnahme) 351 352 353 353 355 359 350 361 362 362 369 360 Bedienung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Bedienung, Inspektion und Wartung 6.200 5.167 Dienste Dienste Dienste Dienste 0 1.000 0 0 0 833 0 0 1.000 833 300 Grundsteuer Versicherungsb. 0 Abgaben und Beiträge, (Einnahmen) Betriebskosten 410 420 430 440 400 Kontrollen Notrufservicepssch. Aufschaltung.,etc. Sonstiges Sicherheits- und Überwachungsdienste 371 Abgaben u. Beiträge 372 Abgaben u. Beiträge 379 Einnahme 370 Kosten € / Kosten € / Bezeichnung Jahr Jahr Voll anteilig Techn. Anlagen 0 0 Kita öff. Träger Baukonstrukt. 0 0 Kita öff. Träger Techn. Anlagen 6.000 5.000 Kita öff. Träger wasserl. Urinalanlagen 0 0 Kita öff. Träger Rev. Feuerlöscher 200 167 Kita öff. Träger Sonstiges 0 0 Kita öff. Träger Instandsetzung Instandsetzung Instandsetzung Instandsetzung Instandsetzungkosten Baukonstrukt. Techn. Anlagen Außenanlagen Ausstattung Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger Kita öff. Träger 0 0 0 0 Kita öff. Träger 0 Kita öff. Träger 0 Kita öff. Träger 0 0 84.647 70.539 5.174 6.988 194 225 12.581 4.312 5.824 162 188 10.484 PSP- Element 01.11.2017 Sachkonto 1.100.36.5.0.01.01.18 0 1.100.36.5.0.01.01.18 4211 1000 1.100.36.5.0.01.01.18 4211 2000 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9415 1.100.36.5.0.01.01.18 4255 2010 1.100.36.5.0.01.01.18 0 1.100.36.5.0.01.01.18 0 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9291 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9420 1.100.36.5.0.01.01.18 0 1.100.36.5.0.01.01.18 1.100.36.5.0.01.01.18 1.100.36.5.0.01.01.18 0 0 0 OS in öffentl. Trägerschaft 1.100.21.5.1.01 4211 1000 OS in öffentl. Trägerschaft 1.100.21.5.1.01 4211 2000 OS in öffentl. Trägerschaft 1.100.21.5.1.01 4211 2000 Kita öff. Träger 1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9225 Seite 2/2 NUK_51_extern_Tab_1 Anlage 1 Lageplan Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert ✘       2 Ausbildungsplatzsituation ✘       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ✘       negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ✘ ja niedrig nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. keine Auswirkung ✘ Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung 1 verschlechtert nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ✘ ja nein       keine Auswirkung       Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert 1 Vorschulische Bildungs- ✘ auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ✘       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ✘       ✘       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ✘       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ✘       ✘ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.       ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 ✘