Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1334687.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
06.11.17, 12:00
Aktualisiert
08.04.18, 20:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05024
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Kita Gustav-Mahler-Str. 21, 04109 Leipzig / Umbau
und Modernisierung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Mitte
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
13.12.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung der Stadt
Leipzig § 22 (2) Punkt 7 in der zurzeit gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten betragen 1.061.378 €. Der städtische Anteil beträgt 1.061.378 €.
3. Die Auszahlungen werden im PSP-Element „Kita Gustav-Mahler-Straße“
(7.0001839.700) wie folgt vorgesehen:
2017: 576.345 €
2018: 485.033 €
Die Ausstattungsaufwendungen werden in einer gesonderten Vorlage seitens des Amts
für Jugend, Familie und Bildung angemeldet.
4. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
„Kita Gustav-Mahler-Straße“ (7.0001839.700) für das Haushaltsjahr 2017 i.H. von
576.345 € und für das Haushaltsjahr 2018 i.H. 485.033 € werden bestätigt. Die Deckung
stellt sich wie folgt dar:
2017:
76.345 € aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale Deckung im FinHH“
(1098720000), entsprechend erfolgt eine Sperre in der Maßnahme „Asyl-GU Auenseestr.
31-33“ (7.0001554.700)
350.000 € aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale Deckung im FinHH
(1098720000), entsprechend erfolgt eine Sperre in der Maßnahme „W.-HeisenbergSchule, BS+Teilsanierung“ (7.0001043.700)
150.000 € aus PSP-Element „Kita Richard-Lehmann-Straße“ (7.0001227.700)
1/5
2018:
400.000 € aus PSP-Element „Kita Richard-Lehmann-Straße“ (7.0001227.700)
85.033 € aus PSP-Element „Kita Friedrichshafener Str. 147“ (7.0001357.700)
5. Die gemäß Tabelle 1 anfallenden Folgekosten für 2019 i.H.v. insgesamt 98.840 € sowie
ab dem Haushaltsjahr 2019ff in Höhe von insgesamt 113.809 € werden zunächst zur
Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der
Haushaltsplanung 2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend über das
Fachamt anzumelden.
2/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Folgekosten in 2018
Folgekosten in 2019
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2017
2018
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
576.345
485.033
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
siehe Tabelle
1
siehe Tabelle 1
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
ab
01.03.20
18
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
nein
Beantragte Stellenerweiterung: siehe Punkt 9.2 im Textteil
X
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
Beteiligung Personalrat
3/5
nein
ja,
Sachverhalt:
Vor dem Hintergrund der aktuellen Kapazitätsengpässe bei Kita-Plätzen einerseits und
andererseits nicht mehr benötigten Einrichtungen zur Aufnahme von Geflüchteten wurde
durch den Oberbürgermeister im August 2017 der Beschluss gefasst, das Objekt GustavMahler-Straße (bis 11.08.2017 für Asyl-Unterbringung genutzt) schnellstmöglich so
umzubauen, dass eine Nutzung als Kita-Einrichtung möglich wird.
Ein erste grobe Kostenprognose im Juli ging von Baukosten in Höhe von ca. 600 - 700 T€
aus, somit lag der Baubeschluss in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters.
Im Zuge der vertiefenden Planung hat sich jedoch gezeigt, dass dieser Ansatz nicht
auskömmlich war und auf Grund der im Juli/August nicht vorliegenden Planung Leistungen
noch nicht vollumfänglich berücksichtigt werden konnten. Einschließlich der Rückbaukosten
fallen für die Umnutzung des Objektes als Kita nunmehr Baukosten von ca. 1,06 Mio. € an.
Auf Grund der Baukosten bzw. auch der damit verbundenen außerplanmäßigen
Auszahlungen nach § 79 SächsGemO ist nunmehr der Verwaltungsausschuss bzw. der
Stadtrat für die Beschlussfassung zuständig.
Die Umsetzung der Baumaßnahme wurde seitens der Verwaltung bereits beauftragt und
befindet sich in Umsetzung.
Eilbedürftigkeit:
Im Rahmen der drei Schadensersatzklagen wegen fehlender Bereitstellung eines Kitaplatzes
bestätigte der BGH im 4. Quartal 2016 die drittschützende Wirkung des § 24 SGB VIII zu
Gunsten der Eltern. Dadurch zeichnete sich schon ab, dass möglicherweise hohe
Schadensforderungen auf die Stadt Leipzig zu kommen könnten. Dieser Gefahr war und ist
nur effektiv mit der Bereitstellung von Kitaplätzen entgegenzutreten.
Die Verfahren wurden zurückverwiesen. Die Stadt Leipzig hatte nunmehr darzulegen und zu
beweisen, dass sie nicht schuldhaft gehandelt hat. Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte
die Stadt Leipzig nicht darlegen, dass kein Verschulden vorlag. Es bestand die Gefahr, dass
von Seiten des OVG eine Verurteilung aufgrund schuldhaften Handeln erfolgen könnte.
Somit entschied sich die Stadt Leipzig in Zusammenarbeit mit dem KSA als Versicherer für
einen Vergleich als Abschluss dieser Verfahren.
Die rechtliche Auswertung der Bemühungen der Stadt Leipzig im Zeitraum von 2008 bis
2014 ergab, dass zumindest ein fahrlässiges Handeln von Seiten der Stadt beim Kitaausbau
wohl zu bejahen sein. Dabei lag der Schwerpunkt darauf, dass die stadtinternen Formalien
und Abstimmungen zwischen verschiedenen Ämtern und Gremien zu starken
Bauverzögerungen oder sogar Baustopp geführt haben. Diese Verzögerungen sind aber der
Stadt Leipzig insgesamt als Handeln zuzurechnen.
Im Rahmen dieser Vergleiche werden auch die weiteren Schadensersatzforderungen der
Eltern im Vergleich beendet, was auch eine finanzielle Belastung der Stadt Leipzig darstellt,
die kaum zu kalkulieren ist.
Allein im Jahr 2017 gingen bereits 317 Klagen auf Bereitstellung eines Kitaplatzes ein.
Zusätzlich wurde in 199 Fällen der vorläufige Rechtsschutz beantragt. Hinzu kommen 92
Beschlüsse zur sofortigen Platzversorgung sowie 48 Vollstreckungsaufträge. Ebenso liegen
6 Beschlüsse im Zwangsvollstreckungsverfahren vor. Erstmalig wurde die Zahlung von
Zwangsgeld festgesetzt. Um weiteren wirtschaftlichen Schaden von der Stadt Leipzig
abzuwenden ist die sofortige Bereitstellung zusätzlicher Betreuungskapazitäten notwendig.
4/5
Anlagen:
Textteil der Vorlage
Tabelle 1: Nutzungskosten
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Übereinstimmung mit den strategischen Zielen
5/5
HAUSHALTSVORLAGE
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bauvorhaben:
Kita Gustav-Mahler-Str. 21, 04109 Leipzig
Umbau und Modernisierung
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04229 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04229 Leipzig
Stand:
16.11.2017
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Kita Gustav-Mahler-Str. 21, 04109 Leipzig - Umbau und Sanierung
Stand vom: 16.11.2017
Inhaltsverzeichnis
1 Kurzerläuterung
3
2 Begründete Zielstellung der Maßnahme/ Dringlichkeit
3
2.1 Ableitung des Bedarfes
3
2.2 Eilbedürftigkeit
3
2.3 Ziel und Entwicklungskonzeption
4
2.4 Besonderheit der Vergabe
4
2.5 Alternativlösungen
4
2.6 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
4
3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
4
3.1 Beschreibung des Ist-Zustandes
4
3.2 Städtebauliche Einordnung
5
3.3 Erläuterung der Planung
5
3.4 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
5
3.5 Eigentumsverhältnisse
6
3.6 Energiekonzept
6
3.7 Barrierefreies Bauen
7
4 Finanzieller Aufwand
7
5 Finanzierungsplan
7
6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
7
7 Fristenplan
8
8 VgV-Betrachtung/ Planungsbeteiligte
8
9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit
8
9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
8
9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan
9
9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
9
Anlagen
Anlage 1
Lageplan
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Seite 2 von 9
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Kita Gustav-Mahler-Str. 21, 04109 Leipzig - Umbau und Sanierung
Stand vom: 16.11.2017
1
Kurzerläuterung
Das als Interims-Unterkunft für Asylsuchende hergerichtete Gründerzeitgebäude im Westen des Stadtzentrums soll nunmehr als Kindertageseinrichtung für ca. 60 Kinder umgenutzt werden. Die dafür erforderlichen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen werden in der nachfolgenden Vorlage beschrieben
und sollen beschlossen werden.
Die Dringlichkeit ist sehr hoch, da der aktuelle Zuwachs an Kindern als überdurchschnittlich zu verzeichnen ist. Es ist somit Pflichtaufgabe der Stadt Leipzig, weitere Plätze zu schaffen.
2
Begründete Zielstellung der Maßnahme/ Dringlichkeit
2.1
Ableitung des Bedarfes
Die neue Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig weist zum Ende des Prognosehorizontes im
Jahr 2030 eine Einwohnerzahl von 720.000 aus. Dabei wird der Zuwachs bei den Vorschulkindern (bis unter 6 Jahre) als überdurchschnittlich angenommen. Gegenüber der Bevölkerungsvorausschätzung von
2013, die für die Planungen der letzten Jahre die Grundlage darstellte, werden nun wesentlich mehr Kinder der planungsrelevanten Altersgruppen erwartet.
Entsprechend der in der Kitabedarfsplanung ausgewiesenen Differenzen ergibt sich ein deutlicher Mehrbedarf an Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt, der den Bau von ca. 40 bisher nicht in der
Projektplanung befindlichen Kitas (Standardeinrichtung mit 165 Plätze; 120 Kindergarten/45 Kinderkrippe)
in ausgewählten Versorgungsräumen bis zum Jahr 2025 notwendig macht. Schon in 2017 ergibt sich ein
noch nicht versorgter Bedarf von 1.272 Plätzen. Vor dem Hintergrund des zu erfüllenden Rechtsanspruches ist die Schaffung weiterer Betreuungskapazitäten eine der Hauptaufgaben der Stadt Leipzig. Neben
dem Neubau von Kindertagesstätten können nur durch die zusätzliche Einrichtung von Kinderkrippenbzw. Kindergartenplätzen in Bestandsobjekten die derzeitigen unversorgten Bedarfe gedeckt werden.
2.2
Eilbedürftigkeit
Im Rahmen der drei Schadensersatzklagen wegen fehlender Bereitstellung eines Kitaplatzes bestätigte
der BGH im 4. Quartal 2016 die drittschützende Wirkung des § 24 SGB VIII zu Gunsten der Eltern. Dadurch zeichnete sich schon ab, dass möglicherweise hohe Schadensforderungen auf die Stadt Leipzig zu
kommen könnten. Dieser Gefahr war und ist nur effektiv mit der Bereitstellung von Kitaplätzen entgegenzutreten.
Die Verfahren wurden zurückverwiesen. Die Stadt Leipzig hatte nunmehr darzulegen und zu beweisen,
dass sie nicht schuldhaft gehandelt hat. Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte die Stadt Leipzig nicht
darlegen, dass kein Verschulden vorlag. Es bestand die Gefahr, dass von Seiten des OVG eine Verurteilung aufgrund schuldhaften Handeln erfolgen könnte. Somit entschied sich die Stadt Leipzig in Zusammenarbeit mit dem KSA als Versicherer für einen Vergleich als Abschluss dieser Verfahren.
Die rechtliche Auswertung der Bemühungen der Stadt Leipzig im Zeitraum von 2008 bis 2014 ergab, dass
zumindest ein fahrlässiges Handeln von Seiten der Stadt beim Kitaausbau wohl zu bejahen sein. Dabei
lag der Schwerpunkt darauf, dass die stadtinternen Formalien und Abstimmungen zwischen verschiedenen Ämtern und Gremien zu starken Bauverzögerungen oder sogar Baustopp geführt haben. Diese Verzögerungen sind aber der Stadt Leipzig insgesamt als Handeln zuzurechnen.
Im Rahmen dieser Vergleiche werden auch die weiteren Schadensersatzforderungen der Eltern im Vergleich beendet, was auch eine finanzielle Belastung der Stadt Leipzig darstellt, die kaum zu kalkulieren ist.
Allein im Jahr 2017 gingen bereits 317 Klagen auf Bereitstellung eines Kitaplatzes ein. Zusätzlich wurde in
199 Fällen der vorläufige Rechtsschutz beantragt. Hinzu kommen 92 Beschlüsse zur sofortigen Platzversorgung sowie 48 Vollstreckungsaufträge. Ebenso liegen 6 Beschlüsse im Zwangsvollstreckungsverfahren vor. Erstmalig wurde die Zahlung von Zwangsgeld festgesetzt. Um weiteren wirtschaftlichen Schaden
von der Stadt Leipzig abzuwenden ist die sofortige Bereitstellung zusätzlicher Betreuungskapazitäten notwendig.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Kita Gustav-Mahler-Str. 21, 04109 Leipzig - Umbau und Sanierung
Stand vom: 16.11.2017
2.3
Ziel und Entwicklungskonzeption
Die Gustav-Mahler-Straße 21 soll für den bestehenden Akutbedarf (siehe Punkte 2.1 und 2.2) zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz kurzfristig als Einrichtung mit dem Schwerpunkt
Kinderkrippe zur Verfügung stehen und als kommunale Einrichtung als Interim betrieben werden. Dabei
soll die Einrichtung unabhängig von der interimsmäßigen Nutzung an der Grundkonzeption kommunaler
Kindertagesstätten ausgerichtet betrieben werden.
2.4
Besonderheit der Vergabe
Bedingt durch die unter beschriebene 2.2 enorme Brisanz und den damit verbundenen Handlungsdruck
für die Stadt Leipzig wurde am 29.06.2017 der Umbau des Objektes bestätigt. Ebenfalls vor dem Hintergrund der anstehenden Klageverfahren wurde per Direktvergabe bereits am 03.07.2017 ein Auftrag an
einen Generalübernehmer (GÜ) erteilt, der umgehend mit der erforderlichen Planung und Erarbeitung eines Bauantrages begonnen hat.
Nach dem Auszug der Bewohner wurde durch den GÜ ab dem 04.09.2017 mit den Rückbau- und Umbauarbeiten begonnen.
Der Direktauftrag konnte nur an diesen GÜ vergeben werden, da dieser bereits erfolgreich die Herrichtung
als Asylunterkunft realisiert hatte und umfassende Objektkenntnisse besaß. Eine vorherige Objektbegehung und Voruntersuchungen waren damit nicht erforderlich und eine schnellstmögliche Umsetzung
konnte gewährleistet werden.
2.5
Alternativlösungen
Es gibt keine Alternativen.
2.6
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung fehlen 60 Plätze zur Versorgung mit Betreuungsplätzen, die Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr ist gefährdet. Stehen nicht genügend Betreuungsplätze zur Verfügung, eröffnet sich für Eltern der Klageweg, Entschädigungsleistungen von der Stadt Leipzig einzufordern.
3
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
3.1
Beschreibung des Ist-Zustandes
Das Gebäude wurde 1913 als unterkellertes Mehrfamilienhaus errichtet. Nachdem die Liegenschaft in
städtischen Besitz übergangen war, wurde das Wohngebäude Anfang der 1950er Jahre zu einem Altenpflegeheim umgebaut.
1991/ 92 erfolgte eine »Rekonstruktion« (Baugenehmigungsverfahren 6302/388-3/91), in deren Rahmen
u.a. ein Bettenaufzug eingebaut und von Kohlen- auf Ölfeuerung umgestellt wurde. Das bis dato teilausgebaute Dachgeschoss (4. OG) wurde nunmehr vollständig einer Nutzung zugeführt.
Etwa 2006 wurde der Pflegebetrieb eingestellt, woraufhin das Gebäude lange Zeit leer stand.
Seit Anfang 2016 wurde der Altbau als Unterkunft für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete genutzt. Im Vorfeld waren neben funktionalen Veränderungen teils erhebliche ertüchtigende Maßnahmen aufgrund konstruktiver Defizite an Dachtragwerk und Balkonen sowie biotischer Schäden an den
Geschossdecken notwendig. Ferner wurde das Gebäude an das gebotene Sicherheitsniveau herangeführt.
Die Nutzung als wohnungsähnliche Unterkunft wurde Ende August 2017 im Hinblick auf die kommende
Nutzung als Kindertagesstätte aufgegeben.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Kita Gustav-Mahler-Str. 21, 04109 Leipzig - Umbau und Sanierung
Stand vom: 16.11.2017
3.2
Städtebauliche Einordnung
Das Bestandsgebäude befindet sich im Zentrum-West, die Gustav-Mahler-Str. ist eine Querstraße zur
Käthe-Kollwitz-Straße in unmittelbarer Nähe zum Schreberbad und Johanna-Park.
3.3
Erläuterung der Planung
KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276)
- nicht relevant, die vorhandenen Medienanschlüsse werden erhalten.
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276)
Die künftige Kindertagesstätte soll Platz für bis zu 60 Krippenkinder bieten.
Im Erd- und im 1. Obergeschoss werden Räumlichkeiten für insgesamt vier Kindergruppen – jeweils mit
bis zu 15 Kindern – geschaffen. Jede Gruppe verfügt einen Gruppen- und einen Ruheraum, ein Bad mit
Toiletten sowie einen Abstellraum.
Ferner wird ein Bewegungsraum im 2. Obergeschoss zur Verfügung stehen. Auf gleicher Ebene befinden
sich die Küche, übrige Hauswirtschaftsräume sowie die Verwaltungsräume
Im Kellergeschoss werden Stellflächen für Kinderwagen und Raum zur Unterstellung von Gartenspielgeräten geschaffen.
Eine barrierefreie Zuwegung ist (bei Bedarf) gewährleistet.
Konstruktive Maßnahmen
• Erneuerung der Bodenbeläge (Linoleum) und Wandoberflächen
• Verschließen nicht mehr benötigter Öffnungen
• Einbau von Akustikelementen
• Instandsetzung der Treppenanlage aus Holz inkl. Herstellung eines kindgerechten Geländers
• Einbau einer Fluchttreppe für den 2. Rettungsweg auf der Hofseite
• Zusammenlegung von Räumen zur Schaffung größerer Gruppen- und Schlafräume
• Erneuerung der Innentüren
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
siehe Pkt. 3.5
KG 500 Außenanlagen (DIN 276)
Anzahl PKW-Stellplätze:
Im Bestand vorhanden
Anzahl Fahrrad Stellplätze:
4
Die Freiflächengestaltung beinhaltet zunächst die Instandsetzung des Vorplatzes inkl. Fahrradstellplätzen
und Schutzgeländer zur Straße sowie die Errichtung einer kindgerechten Spielanlage im Hof mit Sandkasten, Spielgerät, Terrassenfläche und Spielwiese.
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276)
Die Kindertageseinrichtung erhält entsprechendes Mobiliar. Dieses wird in einer gesonderten Vorlage bestätigt.
3.4
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
Das Gebäude wird so modernisiert, dass die Nutzung einer Kindertageseinrichtung ermöglicht wird.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Kita Gustav-Mahler-Str. 21, 04109 Leipzig - Umbau und Sanierung
Stand vom: 16.11.2017
3.5
Eigentumsverhältnisse
Gemarkung
Mitte
Flurstücksnummer
2414
Flurstücksgröße in m²
ca. 1.110 m²
Eigentum
Stadt Leipzig
3.6
Energiekonzept
Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert.
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant:
Es werden keine energetischen Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt, auch die haustechnischen Anlagen verbleiben weitgehend wie im Bestand.
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant:
Energieträger:
Folgende Energieträger wurden untersucht:
Anwendung
geBemerkung/Begründung
wählt
Fernwärme
geeignet
Primärenergiefaktor = 0,31. Da die Heizungszentrale
✘
bestehen bleibt, wurden keine Alternativen geprüft.
Erdwärme
geeignet
<
>
Gas
geeignet
<
>
Holz-Pellets
geeignet
<
>
Weitere erneuerbare Energien:
Der Einsatz von Photovoltaik oder weiteren erneuerbaren Energien ist derzeit nicht vorgesehen.
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
Wärmeerzeugung und -verteilung:
• Das Gebäude verfügt seit 2015 über einen Fernwärmeanschluss. Das Verteilernetz ist den neuen
Raumstrukturen anzupassen. Heizkörper sind in Gruppen- und Ruheräumen zu tauschen. Die
Vorlauftemperaturen (70°C) werden beibehalten. Ein Absenken bedingt größere Heizflächen und
den Neubau des Verteilernetzes in den genutzten Bereichen.
• Um den direkten Kontakt mit heißen Oberflächen zu unterbinden, werden Heizkörper-Verkleidungen installiert.
Warmwassererzeugung:
• dezentrale Warmwassererzeugung
Lufttechnische Anlagen:
• Entlüftung Sanitär bei Erfordernis
• Lüftungsanlage für die Ausgabeküche
Wasser/Abwasser:
• Das vorhandene Verteilnetz wird den Nutzungsbedingungen angepasst.
• Personalduschen sowie die künftig ungenutzten Sanitärräume der Obergeschosse 3 und 4 erhalten Hygienespülungen.
• Alle Bäder werden mit neuer Sanitärkeramik und neuem Sanitärzubehör ausgestattet.
• Die Grundleitungen werden geprüft und gespült.
Stadt Leipzig
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Kita Gustav-Mahler-Str. 21, 04109 Leipzig - Umbau und Sanierung
Stand vom: 16.11.2017
Stark- und Schwachstrom:
• Die bestehende Installation wird gemäß den neuen funktionalen wie räumlichen Gegebenheiten
und Sicherheitsanforderungen überarbeitet und erweitert. So werden bspw. FehlerlichtbogenSchutzeinrichtungen installiert, Steckdosen gegen solche mit integrierter Kindersicherung getauscht, Dosen und Schalter den Bedürfnissen entsprechend verlegt, Leitungen in den Treppenhäusern unter Putz gebracht. Lampen werden mehrheitlich neu installiert.
• Die vorhandene Brandmeldeanlage wird entsprechend den Anforderungen des neuen Brandschutzkonzepts umgebaut, Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnungen überarbeitet.
3.7
Barrierefreies Bauen
Der vorhandene Personenaufzug wird reaktiviert. Der barrierefreie Zugang wird über das Untergeschoss
gewährleistet. Die Kindertageseinrichtung wird weitgehend barrierefrei geplant.
4
Finanzieller Aufwand
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe: Kostenanschlag vom 29.09.2017
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließung*
300
Bauwerk - Baukonstruktionen
400
Bauwerk - Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600
Ausstattung und Kunstwerke**
700
Baunebenkosten
Summe
Leistungserstattung des Amtes für Gebäudemanagement fiktiv
Gesamt
0
76.345
431.151
291.181
16.184
0
246.517
1.061.378
62.147
* Die KG 200 beinhaltet Maßnahmen zur Freimachung des Gebäudes (Rückbaumaßnahmen in den für
die Asylunterkunft hergerichteten Räumlichkeiten)
** Die Ausstattung wird in einer gesonderten Vorlage durch das AJFB angemeldet.
5
Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme:
nicht förderfähig
förderfähig
6
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
Jahr
Planung
Bau
Gesamt
VE kassenwirksam
Anteil Fördermittel
Anteil Stadt
2017
150.000
426.345
576.345
0
0
0
2018
96.517
388.516
485.033
0
0
0
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Gesamt
246.517
814.861
1.061.378
0
0
0
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Kita Gustav-Mahler-Str. 21, 04109 Leipzig - Umbau und Sanierung
Stand vom: 16.11.2017
Die Deckung ist wie folgt geplant:
2017:
•
•
•
2018:
•
•
76.345 € aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale Deckung im FinHH“
(1098720000), entsprechend erfolgt eine Sperre in der Maßnahme „Asyl-GU Auenseestr. 31-33“
(7.0001554.700)
350.000 € aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale Deckung im FinHH
(1098720000), entsprechend erfolgt eine Sperre in der Maßnahme „W.-Heisenberg-Schule,
BS+Teilsanierung“ (7.0001043.700)
150.000 € aus PSP-Element „Kita Richard-Lehmann-Straße“ (7.0001227.700)
400.000 € aus PSP-Element „Kita Richard-Lehmann-Straße“ (7.0001227.700)
85.033 € aus PSP-Element „Kita Friedrichshafener Str. 147“ (7.0001357.700)
Hinweise zu den Deckungsquellen:
• Die Maßnahmen am Asylobjekt Auenseestraße sind abgeschlossen, die Mittel werden nicht mehr
benötigt.
• Die Maßnahmen am Objekt W.-Heisenberg-Schule sind nahezu abgeschlossen. Die derzeit verfügbaren freien Mittel werden voraussichtlich nicht mehr in voller Höhe benötigt.
• Die Maßnahmen in der Kita Richard-Lehmann-Straße sowie Friedrichshafener Straße müssen
verschoben werden, da kein Auslagerungskojekt zur Verfügung steht.
7
Fristenplan
Baubeginn
Fertigstellung
Inbetriebnahme
8
September 2017
Februar 2018
01.03.2018
VgV-Betrachtung/ Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VgV geprüft.
Der maßgebliche Schwellenwert wird nicht erreicht.
Leistungsbild nach HOAI 2013
Planungsbeteiligte
Generalplanung
carl. von ochsenstein architekten und partner
9
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
9.1
Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
Das Gebäude ist:
in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt
Die Maßnahme der Vorlage ist
ein Neubau
ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch
ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs)
eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs
eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG)
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Haushaltsvorlage Kita Gustav-Mahler-Str. 21, 04109 Leipzig - Umbau und Sanierung
Stand vom: 16.11.2017
Die Nutzungskosten sind in der Tabelle 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 2019
Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten
16.581 EUR
Kostengruppe 300 Betriebskosten
84.647 EUR
Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten
12.581 EUR
Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 01.03.2018 in Betrieb. Die anteiligen Nutzungskosten für das
Jahr der Inbetriebnahme betragen
Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten
13.817 EUR
Kostengruppe 300 Betriebskosten
70.539 EUR
Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten
10.484 EUR
Hinweis: Die Betriebskosten sind geschätzt.
9.2
Auswirkungen auf den Stellenplan
Die Maßnahme hat Auswirkungen auf den Stellenplan. Es werden 0,29 VZÄ Stellenanteile für Hausmeisterleistungen (EG 4 gemäß Personalausgabenplanung 2018) benötigt.
9.3
Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300
etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander.
Kennwerte des Vorhabens:
Kita
NF*
BGF*
BRI*
KG 300 + 400
Anzahl Plätze
1.108
1.921
3.146
722.332
60
m²
m²
m³
€
Kinder
* Die Angaben beziehen sich auf das Gesamtgebäude.
BKI – Kennwertvergleich
Von-Wert
KG 300 + 400/NF
KG 300 + 400/BGF
KG 300 + 400/BRI
KG 300 + 400/
Platz
Kennwerte des
Vorhabens
€/m²
€/m²
€/m³
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
652 €/m²
376 €/m²
230 €/m³
12.039 €/Platz
Bemerkungen/Begründung
Aufgrund der besonderen Spezifik des
Gebäudes ist ein Kennwertvergleich
mit ähnlichen Projekten nicht möglich.
Bei der Gustav-Mahler-Straße handelt
es sich um eine Modernisierung und
Umnutzung von mehreren, jedoch
nicht allen Geschossen in einem
Gründerzeithaus und einer eher untypischen Umnutzung zu einer Kindertageseinrichtung.
Seite 9 von 9
Nutzungskosten im Hochbau
51 Amt für Jugend, Familie und Bildung
Tabelle 1
gemäß DIN 18960
KITA Gustav-Mahler-Str. 21
KITA
Gustav-Mahler-Str. 21
04109 Leipzig
Amt 65
(Bezeichnung des Bauwerks)
Modernisierung Altbau
Datum:
(Bezeichnung der Baumaßnahme)
210
210
220
220
220
200
311
312
313
314
314
315
316
319
310
321
321
322
322
329
329
329
329
320
331
332
333
334
339
339
339
339
339
339
339
330
341
341
341
342
349
349
340
01.11.2017
PSP- Element
Sachkonto
Kosten € / Kosten € / Bezeichnung
Jahr
Jahr
Voll
anteilig
Personalkosten
Hausmeister
12.464
10.387 Infrastruktuell. Gebäudem.
0
0
Personalkosten
Hallenwart
0
00
0
0
Sachkosten
Hausm.,Hallenwart
3.117
2.598 0
0
0
Sachkosten
Hygiene
1.000
833 Kita öff. Träger
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9201
Sachkosten
Feuerlöscher
0
0 Kita öff. Träger
1.100.36.5.0.01.01.18 4255 2200
Objektmanagementkosten
16.581
13.817
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Wasser
Öl
Gas
Feste Brennstoffe
Holzpellets
Fernwärme
Strom
Sonstiges
Versorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Schmutzwasser
Regenwasser
Müll
Abscheider
Sonstiges
Schädlinge
Container
Sonderleistungen
Entsorgung
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Unterhaltsreinigung
Glasreinigung
Fassadenreinigung
Schornstein
Grundreinigung
Sonderreinigung
Wäschereileistungen
Schmutzfangmatten
Bodenpolster
Gardinen, Lamellen
Wirtschaftsd., Kita
Reinigung, Pflege Gebäude (G)
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Befestigte Flächen
Winterdienst
Straße
Pflanz- u. Grünfl.
Pflegevert. in Kitas
Baumkontrolle,etc.
Reinigung, Pflege Außenanlagen (A)
14.427
0
700
0
0
0
2.567
0
12.023
0
583
0
0
0
2.139
0
17.694
14.745
8.676
357
1.500
900
250
100
0
150
7.230
298
1.250
750
208
83
0
125
11.933
9.944
20.000
800
0
70
2.000
200
2.700
250
500
500
10.000
16.667
667
0
58
1.667
167
2.250
208
417
417
8.333
37.020
30.850
0
200
250
6.850
0
3.500
0
167
208
5.708
0
2.917
10.800
9.000
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9110
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9140
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9140
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9110
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9140
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9140
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9130
1.100.36.5.0.01.01.18
0
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9120
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9121
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9417
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9310
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9418
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9413
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9222
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9910
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9410
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9161
1.100.36.5.0.01.01.18
0
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9414
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9162
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9412
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9411
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9191
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9192
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9300
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9164
0
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
1.100.36.5.0.01.01.18
0
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9416
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9419
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 3100
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9221
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9223
Seite 1/2
NUK_51_extern_Tab_1
Nutzungskosten im Hochbau
51 Amt für Jugend, Familie und Bildung
Tabelle 1
gemäß DIN 18960
KITA Gustav-Mahler-Str. 21
KITA
Gustav-Mahler-Str. 21
04109 Leipzig
Amt 65
(Bezeichnung des Bauwerks)
Modernisierung Altbau
Datum:
(Bezeichnung der Baumaßnahme)
351
352
353
353
355
359
350
361
362
362
369
360
Bedienung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Bedienung, Inspektion und Wartung
6.200
5.167
Dienste
Dienste
Dienste
Dienste
0
1.000
0
0
0
833
0
0
1.000
833
300
Grundsteuer
Versicherungsb.
0
Abgaben und Beiträge, (Einnahmen)
Betriebskosten
410
420
430
440
400
Kontrollen
Notrufservicepssch.
Aufschaltung.,etc.
Sonstiges
Sicherheits- und Überwachungsdienste
371 Abgaben u. Beiträge
372 Abgaben u. Beiträge
379 Einnahme
370
Kosten € / Kosten € / Bezeichnung
Jahr
Jahr
Voll
anteilig
Techn. Anlagen
0
0 Kita öff. Träger
Baukonstrukt.
0
0 Kita öff. Träger
Techn. Anlagen
6.000
5.000 Kita öff. Träger
wasserl. Urinalanlagen
0
0 Kita öff. Träger
Rev. Feuerlöscher
200
167 Kita öff. Träger
Sonstiges
0
0 Kita öff. Träger
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzungkosten
Baukonstrukt.
Techn. Anlagen
Außenanlagen
Ausstattung
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
Kita öff. Träger
0
0
0
0 Kita öff. Träger
0 Kita öff. Träger
0 Kita öff. Träger
0
0
84.647
70.539
5.174
6.988
194
225
12.581
4.312
5.824
162
188
10.484
PSP- Element
01.11.2017
Sachkonto
1.100.36.5.0.01.01.18
0
1.100.36.5.0.01.01.18 4211 1000
1.100.36.5.0.01.01.18 4211 2000
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9415
1.100.36.5.0.01.01.18 4255 2010
1.100.36.5.0.01.01.18
0
1.100.36.5.0.01.01.18
0
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9291
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9420
1.100.36.5.0.01.01.18
0
1.100.36.5.0.01.01.18
1.100.36.5.0.01.01.18
1.100.36.5.0.01.01.18
0
0
0
OS in öffentl. Trägerschaft
1.100.21.5.1.01
4211 1000
OS in öffentl. Trägerschaft
1.100.21.5.1.01
4211 2000
OS in öffentl. Trägerschaft
1.100.21.5.1.01
4211 2000
Kita öff. Träger
1.100.36.5.0.01.01.18 4241 9225
Seite 2/2
NUK_51_extern_Tab_1
Anlage 1
Lageplan
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
✘
2 Ausbildungsplatzsituation
✘
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
✘
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
✘ ja
niedrig
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
✘
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
✘ ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
1 Vorschulische Bildungs-
✘
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
✘
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
✘
✘
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
✘
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
✘
✘
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
✘