Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1297659.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
28.07.17, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04602
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Bestätigung überplanmäßiger Auszahlungen nach §79 (1) SächsGemO für die
"Grundsanierung Wassersportanlage Schleußiger Weg"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Sport
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
31.01.2018
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßige Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 in
Höhe von 189.250 EUR im PSP-Element „Grundsanierung Wassersportanlage (WSA)
Schleußiger Weg“ (7.0000738.740) Sachkonto 78180000 werden bestätigt. Die Deckung
erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000596.740 Sachkonto 78180000
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
189.250
70000738.740
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
2017
2017
x nein
Folgekosten Einsparungen wirksam
von
Auszahlungen
Zu Lasten anderer OE
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt
Der Verein SG LVB e.V. stellte einen Antrag auf Förderung der Maßnahme „Ersatzneubau
Kanubootshaus“. Dieser wurde am 03.12.2015 positiv beschieden. Es wurde ein eigenes
Investitionsprofil 7.0000738 „Grundsanierung WSA Schleußiger Weg“ eingerichtet. Am
17.11.2016 wurde vom SG LVB e.V. ein Antrag auf Erhöhung der Zuwendung aufgrund von
Mehrkosten
eingereicht.
Die
Mehrkosten
basierten
hauptsächlich
auf
Marktpreisentwicklungen, die vorher nicht absehbar waren. Zudem verursachten u. a.
folgende unabweisbare Kostensteigerungen die Erhöhung der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben von ca. 2.376.250 EUR auf ca. 2.708.400 EUR.
Dies waren exemplarisch:
Entsorgung Bauschutt (Deponieklasse 1 anstatt LAGA Z2), ca. 37 TEUR
Mengenmehrung Stahl (konstruktiv bedingte Erhöhung der Stahlbetonbauteile und
Verminderung der Mauerwerksanteile, dadurch erhöhter Aufwand an Bewehrungsstahl), ca. 24 TEUR
Dachbegrünung (geforderte Dachbegrünung zur Steigerung der ökologischen
Qualität des Gebäudes im Landschaftsschutzgebiet), ca. 42 TEUR
In der Sitzung des Fachausschusses Sport vom 17.01.2017 wurde der Antrag behandelt und
vom Fachausschuss anerkannt. Nach Anwendung der Förderquote von 57,57 % ergab
sich eine Erhöhung der Zuwendung um 191.228,12 EUR. Diese wurde per Bescheid vom
15.03.2017 genehmigt. Da der ursprüngliche Planansatz um 2.000 EUR höher lag als die
beschiedene Zuwendung, ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von rund 189.250 EUR.
Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000596.740.
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Es handelt sich folglich um eine technische Umwidmung der Mittel, damit eine falsche
Darstellung im Haushalt vermieden wird. Die Mittel sind bereits beschieden, abgefordert und
ausgezahlt. Eine Nichtbestätigung der Vorlage hätte die falsche Darstellung der Maßnahme
im Haushalt zur Folge.
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