Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1285151.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
06.06.17, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03711-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Ertüchtigung des Denkmals der 53 in Lindenthal (OR 0004/17)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Kultur
Ratsversammlung
24.11.2017
13.12.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
1. Der grundlegenden Ertüchtigung des Denkmals der 53 bis zum 75. Jahrestag des
Geschehens im Jahr 2020 wird zugestimmt. Die Ertüchtigung umfasst nicht nur das
unmittelbare Denkmal im Sinne des Antrages sondern die gesamte Denkmalanlage.
2. Zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt in den Jahren 2017 und 2018 die Planung und
im Jahr 2019, rechtzeitig vor dem 75. Jahrestag, die Ausführung.
3. Zur Beauftragung der Entwurfsplanung werden im Jahr 2017 5.000 € und zur
Beauftragung der Ausführungsplanung im Jahr 2018 10.000 € bereitgestellt. Die
Deckung erfolgt aus dem PSP Element 1.100.28.1.0.01.01.08, Sachkonto 42719140.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
2017
2018
2019
2020
5.000 €
10.000 €
noch nicht bekannt
noch nicht bekannt
1.100.28.1.0.01.01.08
1.100.28.1.0.01.01.08
1.100.28.1.0.01.01.08
1.100.28.1.0.01.01.08
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
2020
werden im
Rahmen der
Planung
ermittelt
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
2019
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Begründung:
Das Denkmal der 53 erinnert an ein Verbrechen der Gestapo, die am 12. April 1945
Häftlinge des Polizeigefängnisses Leipzig am Exerzierplatz Lindenthal ermordete und in
einem Bombentrichter verscharrte. Alfred Kästner und Paul Küstner, zwei aktive Gegner des
Naziregimes, waren unter den zehn ermordeten deutschen Häftlingen. Außerdem wurden
sowjetische, polnische, tschechische, französische und ein amerikanischer Gefangener
umgebracht.
Die Maßnahmen an der Denkmalanlage bedürfen einer landschaftsarchitektonischen
Planung und einer Aufbereitung der geschichtlichen Ereignisse. Die Planung erfolgt unter der
Maßgabe einer „Reparatur“ zur Beseitigung von Unfallgefahren, eine „grundlegende
Sanierung“ wird aus finanziellen Gründen nicht angestrebt. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass sich unmittelbar beidseitig der Stelen Gräber von einigen der Opfer befinden und die
gesamte Anlage den Bestimmungen des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes und des
Kriegsgräbergesetzes unterliegt. Mehrsprachige Hinweiselemente sollen an die weitgehend
unbekannte Geschichte des Ortes erläutern.
Zu den Reparaturmaßnahmen zählen:
Sanierung des Böschungsmauerwerks
Instandsetzung der wassergebundenen Wegedecken und Wegekanten
Beseitigung von Unfallgefahren an den Treppenanlagen
Beseitigung von Totholz und Wildwuchs im Bereich der Wege
Die Kosten zur Umsetzung der Maßnahme können erst mit Vorliegen der Entwurfsplanung
eingeschätzt werden. Ziel der Planung ist es, dass die avisierten 50.000 € auskömmlich sind.
Die Finanzierung der Umsetzung sollte vorrangig mit sogenannten Investiven
Verstärkungsmitteln des Freistaates erfolgen. Sollten diese nicht zur Verfügung stehen,
werden andere Fördermöglichkeiten geprüft. Im Zuge der Planung soll außerdem der
jeweilige jährliche Pflegeaufwand ermittelt werden.
Die weitere etappenweise Instandsetzung der Straße der 53 ist aus bestehenden Mitteln
(Nordraumkonzept) gesichert, eine grundlegende Erneuerung der Straße der 53 ist aus
wirtschaftlichen und finanziellen Gründen nicht vorgesehen. Eine touristische Wegweisung
wird wie im Antrag vorgeschlagen aufgestellt.
Folgen bei Ablehnung:
Bei Ablehnung bliebe die Denkmalanlage in dem unbefriedigenden Zustand bestehen. Es
gäbe keine würdige Erinnerungsstätte an die dort hingerichteten Opfer. Die Geschichte des
Ortes könnte nicht vermittelt werden.
3/3