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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1285151.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
06.06.17, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:33

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03711-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Ertüchtigung des Denkmals der 53 in Lindenthal (OR 0004/17) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Kultur Ratsversammlung 24.11.2017 13.12.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Alternativvorschlag: 1. Der grundlegenden Ertüchtigung des Denkmals der 53 bis zum 75. Jahrestag des Geschehens im Jahr 2020 wird zugestimmt. Die Ertüchtigung umfasst nicht nur das unmittelbare Denkmal im Sinne des Antrages sondern die gesamte Denkmalanlage. 2. Zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt in den Jahren 2017 und 2018 die Planung und im Jahr 2019, rechtzeitig vor dem 75. Jahrestag, die Ausführung. 3. Zur Beauftragung der Entwurfsplanung werden im Jahr 2017 5.000 € und zur Beauftragung der Ausführungsplanung im Jahr 2018 10.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP Element 1.100.28.1.0.01.01.08, Sachkonto 42719140. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 2017 2018 2019 2020 5.000 € 10.000 € noch nicht bekannt noch nicht bekannt 1.100.28.1.0.01.01.08 1.100.28.1.0.01.01.08 1.100.28.1.0.01.01.08 1.100.28.1.0.01.01.08 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) 2020 werden im Rahmen der Planung ermittelt wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand 2019 Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Begründung: Das Denkmal der 53 erinnert an ein Verbrechen der Gestapo, die am 12. April 1945 Häftlinge des Polizeigefängnisses Leipzig am Exerzierplatz Lindenthal ermordete und in einem Bombentrichter verscharrte. Alfred Kästner und Paul Küstner, zwei aktive Gegner des Naziregimes, waren unter den zehn ermordeten deutschen Häftlingen. Außerdem wurden sowjetische, polnische, tschechische, französische und ein amerikanischer Gefangener umgebracht. Die Maßnahmen an der Denkmalanlage bedürfen einer landschaftsarchitektonischen Planung und einer Aufbereitung der geschichtlichen Ereignisse. Die Planung erfolgt unter der Maßgabe einer „Reparatur“ zur Beseitigung von Unfallgefahren, eine „grundlegende Sanierung“ wird aus finanziellen Gründen nicht angestrebt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich unmittelbar beidseitig der Stelen Gräber von einigen der Opfer befinden und die gesamte Anlage den Bestimmungen des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes und des Kriegsgräbergesetzes unterliegt. Mehrsprachige Hinweiselemente sollen an die weitgehend unbekannte Geschichte des Ortes erläutern. Zu den Reparaturmaßnahmen zählen:  Sanierung des Böschungsmauerwerks  Instandsetzung der wassergebundenen Wegedecken und Wegekanten  Beseitigung von Unfallgefahren an den Treppenanlagen  Beseitigung von Totholz und Wildwuchs im Bereich der Wege Die Kosten zur Umsetzung der Maßnahme können erst mit Vorliegen der Entwurfsplanung eingeschätzt werden. Ziel der Planung ist es, dass die avisierten 50.000 € auskömmlich sind. Die Finanzierung der Umsetzung sollte vorrangig mit sogenannten Investiven Verstärkungsmitteln des Freistaates erfolgen. Sollten diese nicht zur Verfügung stehen, werden andere Fördermöglichkeiten geprüft. Im Zuge der Planung soll außerdem der jeweilige jährliche Pflegeaufwand ermittelt werden. Die weitere etappenweise Instandsetzung der Straße der 53 ist aus bestehenden Mitteln (Nordraumkonzept) gesichert, eine grundlegende Erneuerung der Straße der 53 ist aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen nicht vorgesehen. Eine touristische Wegweisung wird wie im Antrag vorgeschlagen aufgestellt. Folgen bei Ablehnung: Bei Ablehnung bliebe die Denkmalanlage in dem unbefriedigenden Zustand bestehen. Es gäbe keine würdige Erinnerungsstätte an die dort hingerichteten Opfer. Die Geschichte des Ortes könnte nicht vermittelt werden. 3/3