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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1337034.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
09.11.17, 12:00
Aktualisiert
26.11.17, 22:05

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05000-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Zuständigkeiten/Besetzung im Amt für Jugend, Familie und Bildung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 15.11.2017 schriftliche Beantwortung 1. Was genau sind die Zuständigkeitsbereiche der Abteilung Planung und Fachaufsicht – SG Schulentwicklungsplanung und Monitoring? Das Sachgebiet Schulentwicklungsplanung (vorher Schulentwicklungsplanung und Monitoring) gehört seit 01.04.2017 zur Abteilung Infrastruktur. Zu den Aufgaben des Sachgebietes gehört es u.a. Bedarfsprognosen zu erstellen und auf dieser Grundlage Vorschläge für die Gestaltung der Schullandschaft zu erarbeiten. Dies beinhaltet die Vorbereitung und Erarbeitung der Schulentwicklungspläne und die Schaffung und Pflege der erforderlichen Datengrundlage. 2. Ist es richtig, das die benannte Abteilung ebenfalls dafür zuständig ist im Bedarfsfall den Schulkonferenzen an Leipziger Schulen beizuwohnen? (Wenn Nein, welche Abteilung ist dann zuständig? Die Teilnahme an den Schulkonferenzen wird durch den Schulträger Stadt Leipzig wahrgenommen. Die Koordination liegt beim Amt für Jugend, Familie und Bildung. 3. Wenn die Stadt Leipzig den Bedarf für eine benötigte Personalstelle erkennt (egal in welcher Abteilung) ist es dann üblich ein Jahr und länger zu warten? (Im Hinblick auf eine oder mehr benötigte Stellen in der Abteilung Planung und Fachaufsicht - SG Schulentwicklungsplanung und Monitoring, auf Grund von: Fortschreibung SEP binnen einem Jahr, Aufnahme in den SEP von Turnhallen, sowie Mensen und Aulen, Geburtenzuwachs usw.) Die Stellenplanung erfolgt mit der Planung der jeweiligen Haushalte und ist somit für zwei Jahre festgeschrieben. Auf akute Mehrbedarfe in einem Aufgabengebiet wird aber auch innerhalb dieses Zeitabschnittes mit verschiedenen Maßnahmen reagiert, so dass die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung gesichert bleibt. 1/2 2/2