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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1336636.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
10.11.17, 12:00
Aktualisiert
16.11.17, 15:04

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05006-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Verkehrskonzept an der Schule am Auwald Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 15.11.2017 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Seit 01.11.2017 wird in der Schule am Auwald eine Baumaßnahme durchgeführt. Diese soll bis 17.09.2018 abgeschlossen sein. Die Verkehrsführung zur Baumaßnahme wurde in Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung mit Blick auf die Schulwegsicherheit festgelegt. So wurde in der Oeserstraße, welche in einer Tempo-30-Zone liegt, im Bereich des Schuleingangs ein Haltverbot angeordnet, damit für die Schüler ein besserer Überblick bei der Querung der Oeserstraße gegeben ist. Zudem wird derzeit in der Oeserstraße vor der Schule eine LED-Tafel mit der Aufschrift „Achtung Schule“ betrieben, um erhöhte Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf querende Schüler bzw. Fußgänger zu lenken. Bei der Beurteilung und Festlegung erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen fließen die örtlichen Gegebenheiten und das Verkehrsaufkommen ein. Bei der Festlegung des Verkehrskonzeptes und den angeordneten Maßnahmen zum Bauvorhaben in der Schule am Auwald waren eine gesicherte Fußgängerführung allgemein und die Gewährleistung der Schulwegsicherheit im Speziellen ausschlaggebend, unabhängig von einer konkreten Anzahl an Fußgängern bzw. Schülern. Die von Ihnen beschriebenen Sachverhalte wurden gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit mit folgendem Ergebnis geprüft: Grundsätzlich sollten Grundschüler lernen, sich allein im Straßenverkehr zu bewegen, wobei sie jedoch besonderer Schutz- bzw. Sicherheitsmaßnahmen bedürfen. Die Gewährleistung der Sicherheit auf den Schulwegen ist daher ständige Aufgabe der Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit und die Stadt investiert erhebliche finanzielle Mittel, die Schulwege insbesondere durch den Bau von Querungshilfen - in Abhängigkeit von den örtlichen verkehrlichen Bedingungen sicherer zu machen. Ein absoluter Vorrang der Schulkinder ist dabei nicht das Ziel. Vielmehr sollen sichere Bedingungen geschaffen werden, die die Schulkinder in die Lage versetzen, sich unter Einhaltung der Verkehrsregeln eigenverantwortlich im Verkehrsraum zu bewegen. 1/2 Zur Verbesserung der Sicherheit für die Schüler wurde im Rahmen der Planung, auch in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit, die von Ihnen aufgeführte bauliche Querungshilfe für die Querung der Schnorrstraße gewählt. Damit Kraftfahrer noch besser ihren Pflichten gegenüber den querenden Kindern nachkommen können, ist bislang darüber hinaus in der Schnorrstraße in diesem Abschnitt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet. Für Fußgänger sind durch die Querungsinsel vergleichsweise gute Querungsbedingungen gegeben. Pro Fahrtrichtung muss jeweils nur ein Fahrstreifen gequert werden. Sowohl auf den Fußwegen wie auch auf der Querungsinsel sind ausreichend dimensionierte Aufstellflächen vorhanden. Nach unseren Beobachtungen stehen auch während der Hauptverkehrszeiten ausreichend Zeitlücken zum Queren zur Verfügung. Da auch keine Sichtbehinderungen für Fußgänger und Kfz-Fahrer vorliegen, sind insbesondere Letztere in der Lage, ihren besonderen Sorgfaltspflichten gegenüber Fußgängern, vor allem Kindern und älteren Menschen, nachzukommen. Sie müssen sich durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und Bremsbereitschaft so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Die zusätzliche Anordnung eines Fußgängerüberweges erscheint insbesondere wegen der Geschwindigkeitsbeschränkung aus Sicht der Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit nicht erforderlich. Eine weitere sichere Querungsmöglichkeit der Schnorrstraße gibt es mit der vorhandenen Lichtsignalanlage Schnorrstraße/Schleußiger Weg, welche sich unmittelbar an der Einmündung Rödelstraße befindet, wo in Abstimmung mit der Schulleitung während der Baumaßnahme ein temporärer Zugang zur Schule eingerichtet ist. Dessen ungeachtet werden wir gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit die Querungsbedingungen weiter beobachten. 2/2