Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1336636.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
10.11.17, 12:00
Aktualisiert
16.11.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05006-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Verkehrskonzept an der Schule am Auwald
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
15.11.2017
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Seit 01.11.2017 wird in der Schule am Auwald eine Baumaßnahme durchgeführt. Diese soll
bis 17.09.2018 abgeschlossen sein.
Die Verkehrsführung zur Baumaßnahme wurde in Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend,
Familie und Bildung mit Blick auf die Schulwegsicherheit festgelegt.
So wurde in der Oeserstraße, welche in einer Tempo-30-Zone liegt, im Bereich des
Schuleingangs ein Haltverbot angeordnet, damit für die Schüler ein besserer Überblick bei
der Querung der Oeserstraße gegeben ist. Zudem wird derzeit in der Oeserstraße vor der
Schule eine LED-Tafel mit der Aufschrift „Achtung Schule“ betrieben, um erhöhte
Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf querende Schüler bzw. Fußgänger zu lenken.
Bei der Beurteilung und Festlegung erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen fließen
die örtlichen Gegebenheiten und das Verkehrsaufkommen ein. Bei der Festlegung des
Verkehrskonzeptes und den angeordneten Maßnahmen zum Bauvorhaben in der Schule am
Auwald waren eine gesicherte Fußgängerführung allgemein und die Gewährleistung der
Schulwegsicherheit im Speziellen ausschlaggebend, unabhängig von einer konkreten Anzahl
an Fußgängern bzw. Schülern.
Die von Ihnen beschriebenen Sachverhalte wurden gemeinsam mit der Arbeitsgruppe
Schulwegsicherheit mit folgendem Ergebnis geprüft:
Grundsätzlich sollten Grundschüler lernen, sich allein im Straßenverkehr zu bewegen, wobei
sie jedoch besonderer Schutz- bzw. Sicherheitsmaßnahmen bedürfen. Die Gewährleistung
der Sicherheit auf den Schulwegen ist daher ständige Aufgabe der Arbeitsgruppe
Schulwegsicherheit und die Stadt investiert erhebliche finanzielle Mittel, die Schulwege insbesondere durch den Bau von Querungshilfen - in Abhängigkeit von den örtlichen
verkehrlichen Bedingungen sicherer zu machen.
Ein absoluter Vorrang der Schulkinder ist dabei nicht das Ziel. Vielmehr sollen sichere
Bedingungen geschaffen werden, die die Schulkinder in die Lage versetzen, sich unter
Einhaltung der Verkehrsregeln eigenverantwortlich im Verkehrsraum zu bewegen.
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Zur Verbesserung der Sicherheit für die Schüler wurde im Rahmen der Planung, auch in
Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit, die von Ihnen aufgeführte bauliche
Querungshilfe für die Querung der Schnorrstraße gewählt.
Damit Kraftfahrer noch besser ihren Pflichten gegenüber den querenden Kindern
nachkommen können, ist bislang darüber hinaus in der Schnorrstraße in diesem Abschnitt
die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet.
Für Fußgänger sind durch die Querungsinsel vergleichsweise gute Querungsbedingungen
gegeben. Pro Fahrtrichtung muss jeweils nur ein Fahrstreifen gequert werden. Sowohl auf
den Fußwegen wie auch auf der Querungsinsel sind ausreichend dimensionierte
Aufstellflächen vorhanden. Nach unseren Beobachtungen stehen auch während der
Hauptverkehrszeiten ausreichend Zeitlücken zum Queren zur Verfügung.
Da auch keine Sichtbehinderungen für Fußgänger und Kfz-Fahrer vorliegen, sind
insbesondere Letztere in der Lage, ihren besonderen Sorgfaltspflichten gegenüber
Fußgängern, vor allem Kindern und älteren Menschen, nachzukommen. Sie müssen sich
durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und Bremsbereitschaft so verhalten, dass eine
Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Die zusätzliche Anordnung eines Fußgängerüberweges erscheint insbesondere wegen der
Geschwindigkeitsbeschränkung aus Sicht der Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit nicht
erforderlich.
Eine weitere sichere Querungsmöglichkeit der Schnorrstraße gibt es mit der vorhandenen
Lichtsignalanlage Schnorrstraße/Schleußiger Weg, welche sich unmittelbar an der
Einmündung Rödelstraße befindet, wo in Abstimmung mit der Schulleitung während der
Baumaßnahme ein temporärer Zugang zur Schule eingerichtet ist.
Dessen ungeachtet werden wir gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit die
Querungsbedingungen weiter beobachten.
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