Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1336597.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
10.11.17, 12:00
Aktualisiert
26.11.17, 21:59
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04988-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Vorgaben zu den baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
15.11.2017
schriftliche Beantwortung
1. Warum wird für Speiseräume in neu zu bauenden Leipziger Oberschulen pro
Schüler ca.1/4 weniger Raumfläche geplant als für Speiseräume in neu zu
bauenden Gymnasien in Leipzig?
Die Grundlagen für die Bedarfsberechnung für die Speiseversorgung wurden aus der
unterschiedlichen prozentualen Inanspruchnahme der Versorgungsangebote (IST-Werte) bei
den Schularten ermittelt.
An Oberschulen nehmen derzeit 30% der gesamten Schülerschaft die Essensversorgung in
Anspruch, an Gymnasien sind es 50% der gesamten Schülerschaft.
Zugleich fällt die Gesamtklassenzahl bei gleicher Zügigkeit an Oberschulen durch die
fehlenden elften und zwölften Schuljahre geringer aus. Damit ist auch ein geringerer
Speiseraumbedarf vorhanden.
2. Wie soll bei Umsetzung dieser baulichen Standards gewährleistet werden, dass
die Möglichkeiten der Mittagsversorgung an Oberschule und Gymnasium in
gleicher Anzahl und Güte (Gleichbehandlung) gewährt werden kann, zumal bei
den Berechnungen für beide Schulformen bereits von einer Mittagsversorgung
in drei Gängen ausgegangen wird?
Die Gleichbehandlung der Mittagsversorgung wird durch den einheitlichen Berechnungssatz
der Bedarfsflächen gewährleistet.
Dazu wird folgender Berechnungsschlüssel zu Ansatz gebracht:
(Gesamtschülerzahl (Kapazitätsrichtwert) / prozentualer Anteil der Essensteilnehmer
der Gesamtschülerzahl nach Schulart) / (Durchgänge der Speiseversorgung [3
Durchgänge])) x 1,4 m² pro Speiseplatz.
Des Weiteren wird derzeit verwaltungsintern eine Anpassung der prozentualen Anteile der
Essenteilnehmer an weiterführenden Schulen geprüft.
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