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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1336597.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
10.11.17, 12:00
Aktualisiert
26.11.17, 21:59

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04988-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Vorgaben zu den baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 15.11.2017 schriftliche Beantwortung 1. Warum wird für Speiseräume in neu zu bauenden Leipziger Oberschulen pro Schüler ca.1/4 weniger Raumfläche geplant als für Speiseräume in neu zu bauenden Gymnasien in Leipzig? Die Grundlagen für die Bedarfsberechnung für die Speiseversorgung wurden aus der unterschiedlichen prozentualen Inanspruchnahme der Versorgungsangebote (IST-Werte) bei den Schularten ermittelt. An Oberschulen nehmen derzeit 30% der gesamten Schülerschaft die Essensversorgung in Anspruch, an Gymnasien sind es 50% der gesamten Schülerschaft. Zugleich fällt die Gesamtklassenzahl bei gleicher Zügigkeit an Oberschulen durch die fehlenden elften und zwölften Schuljahre geringer aus. Damit ist auch ein geringerer Speiseraumbedarf vorhanden. 2. Wie soll bei Umsetzung dieser baulichen Standards gewährleistet werden, dass die Möglichkeiten der Mittagsversorgung an Oberschule und Gymnasium in gleicher Anzahl und Güte (Gleichbehandlung) gewährt werden kann, zumal bei den Berechnungen für beide Schulformen bereits von einer Mittagsversorgung in drei Gängen ausgegangen wird? Die Gleichbehandlung der Mittagsversorgung wird durch den einheitlichen Berechnungssatz der Bedarfsflächen gewährleistet. Dazu wird folgender Berechnungsschlüssel zu Ansatz gebracht:  (Gesamtschülerzahl (Kapazitätsrichtwert) / prozentualer Anteil der Essensteilnehmer der Gesamtschülerzahl nach Schulart) / (Durchgänge der Speiseversorgung [3 Durchgänge])) x 1,4 m² pro Speiseplatz. Des Weiteren wird derzeit verwaltungsintern eine Anpassung der prozentualen Anteile der Essenteilnehmer an weiterführenden Schulen geprüft. 1/2 2/2