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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1338391.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
15.11.17, 12:00
Aktualisiert
16.11.17, 07:30

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-04580-ÄA-02 Status: öffentlich Eingereicht von Stadtrat S. Schlegel Betreff: Bebauungsplan Nr. 403 "Wohnsiedlung Wiesenblumenweg"; Stadtbezirk Südost, Ortsteil Holzhausen; Satzungsbeschluss Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 15.11.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: Die Ratsversammlung beauftragt die Stadtverwaltung mit der Prüfung des Bedarfs an einer weiteren Kindertagesstätte im Ortsteil Holzhausen, die dann vorzugsweise auf dem Standort des Bebauungsplangebietes Nr. 403 „Wohnsiedlung Wiesenblumenweg“, Stadtbezirk Südost, Ortsteil Holzhausen zu errichten wäre. Sachverhalt: Im Zusammenhang mit der Errichtung mehrerer Wohnblöcke in industrieller Bauweise in Holzhausen und zur Deckung der damaligen Unterversorgung befand sich 1989 auch eine großstädtische Typen-Kita mit 180 Kindergarten- und 90 Kinderkrippenplätzen im Bau. Ab 1990 war deren Fertigstellung finanziell nicht gesichert. Der damalige Kreis Leipziger Land erhielt wie alle Großstädte und Landkreise in Ostdeutschland 1991/92 eine Investitionspauschale, mit der neben einer Schule in Großdalzig auch die Fertigstellung der Kita in Holzhausen finanziell abgesichert wurde. Für die Folgejahre war die Kitaversorgung abgesichert. Außerdem sind in der Nähe in Stötteritz und Probstheida weitere Kitas durch Neubau entstanden. Vor diesem Hintergrund ist zu untersuchen, ob in diesem Bereich oder möglicherweise an anderer Stelle in Holzhausen Bedarf für eine weitere Kita besteht. Da in Wohngebieten grundsätzlich Sozialeinrichtungen zulässig sind, könnte ebenso nachträglich durch Änderung eine Standortausweisung für ein Kita erfolgen, auch wenn der B-Plan Nr. 403 „Wiesenblumenweg“ jetzt Rechtskraft erhält. 1/2 2/2