Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1338391.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
15.11.17, 12:00
Aktualisiert
16.11.17, 07:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-04580-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Stadtrat S. Schlegel
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 403 "Wohnsiedlung Wiesenblumenweg";
Stadtbezirk Südost, Ortsteil Holzhausen;
Satzungsbeschluss
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
15.11.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Die Ratsversammlung beauftragt die Stadtverwaltung mit der Prüfung des Bedarfs an einer
weiteren Kindertagesstätte im Ortsteil Holzhausen, die dann vorzugsweise auf dem Standort
des Bebauungsplangebietes Nr. 403 „Wohnsiedlung Wiesenblumenweg“, Stadtbezirk
Südost, Ortsteil Holzhausen zu errichten wäre.
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Errichtung mehrerer Wohnblöcke in industrieller Bauweise in
Holzhausen und zur Deckung der damaligen Unterversorgung befand sich 1989 auch eine
großstädtische Typen-Kita mit 180 Kindergarten- und 90 Kinderkrippenplätzen im Bau. Ab
1990 war deren Fertigstellung finanziell nicht gesichert. Der damalige Kreis Leipziger Land
erhielt wie alle Großstädte und Landkreise in Ostdeutschland 1991/92 eine
Investitionspauschale, mit der neben einer Schule in Großdalzig auch die Fertigstellung der
Kita in Holzhausen finanziell abgesichert wurde. Für die Folgejahre war die Kitaversorgung
abgesichert. Außerdem sind in der Nähe in Stötteritz und Probstheida weitere Kitas durch
Neubau entstanden. Vor diesem Hintergrund ist zu untersuchen, ob in diesem Bereich oder
möglicherweise an anderer Stelle in Holzhausen Bedarf für eine weitere Kita besteht. Da in
Wohngebieten grundsätzlich Sozialeinrichtungen zulässig sind, könnte ebenso nachträglich
durch Änderung eine Standortausweisung für ein Kita erfolgen, auch wenn der B-Plan Nr.
403 „Wiesenblumenweg“ jetzt Rechtskraft erhält.
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