Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1334106.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
03.11.17, 12:00
Aktualisiert
20.11.17, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04986-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Erziehermangel in Kitas und Horten
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
15.11.2017
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
1. Wäre dies auch für Erzieher in Kitas und Horten der Stadt Leipzig denkbar,
Quereinsteiger statt ausgebildete Erzieher einzustellen?
Gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen
müssen Kitas über eine ausreichende Anzahl pädagogischer Fachkräfte für die Arbeit mit
den Kindern verfügen. § 1 Abs. 1 Sächsische Qualifikationsverordnung (SächsQualiVO)
regelt, welche Fachkräfte pädagogische Fachkräfte in diesem Sinne sind.
Ein Einsatz sog. „Quereinsteiger“ ist in § 5a Abs. 1 SächsQualiVO geregelt. Demnach
können Personen mit anderen als den in § 1 Abs. 1 SächsQualiVO genannten
Berufsqualifikationen für die Arbeit mit den Kindern eingesetzt werden, wenn sie ab der
erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung berufsbegleitend eine
berufsqualifizierende Weiterbildung beginnen, die eine Berufsqualifikation nach § 1 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 bis 4 SächsQualiVO zum Ziel hat. Hierzu zählen die folgende
Berufsqualifikationen: staatlich anerkannte/r Erzieher/in, staatl. anerkannte/r
Kindheitspädagoge/in, staatl. anerkannte/r Sozialpädagoge/in, staatl. anerkannte/r
Sozialarbeiter/in. Der Erwerb dieser Berufsqualifikation ist innerhalb von fünf Jahren
nachzuweisen.
Diese Festlegung ist einzuhalten, damit die Betriebserlaubnis der Kitaeinrichtung erhalten
bleibt.
2.
Aus welchen Berufsgruppen könnten diese akquiriert werden?
In § 5a Abs.1 SächsQualiVO ist keine bestimmte Berufsgruppe für "Quereinsteiger" genannt.
3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig, um den massiven Erziehermangel
entgegenzuwirken?
Es wird zunächst versucht, bestehendes Personal mit folgenden Maßnahmen an die Stadt
Leipzig zu binden:
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Den Fachkräften in kommunalen Kitas und Horten steht ein flexibles Arbeitszeitangebot zur
Verfügung. Im Kitabereich können Arbeitsverträge zwischen 30 und 36 Wochenstunden
abgeschlossen werden, im Hortbereich zwischen 30 und 32 Wochenstunden. In besonderen
Familiensituationen kann die Arbeitszeit z. B. für die Pflege von Familienangehörigen auf 20
oder 25 Wochenstunden herabgesetzt werden.
Der kommunale Träger verfügt über eine hochqualifizierte Fachberatung für die
Einrichtungen, bietet hochwertige Fortbildungen sowie bei Bedarf Supervision und
Führungskräftebegleitung für Kita- und Hortleiter/innen an. Die Stadt Leipzig hat ein
herausgehobenes soziales Betreuungssystem z. B. bei Langzeiterkrankung und
Wiedereingliederung. Aufstiegsmöglichkeiten als Leiter/in oder Stellvertreter/in mit
entsprechender tariflicher Eingruppierung werden gefördert.
Die Stadt Leipzig verfügt über eine kompetente und engagierte Personalvertretung und ein
gut entwickeltes Gesundheitsmanagement. Die Stadt Leipzig fördert die heilpädagogische
Zusatzqualifikation und bildet Erzieher/innen zu Praxisanleitern aus. Das Amt für Jugend,
Familie und Bildung ist mit innovativen Projekten immer wieder fachlicher Motor in der
Kitalandschaft in Leipzig und Sachsen.
Für die externe Fachkräftgewinnung werden perspektivisch Maßnahmen erarbeitet, die im
kommenden Jahr voraussichtlich auch umgesetzt werden sollen.
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