Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1334106.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
03.11.17, 12:00
Aktualisiert
20.11.17, 11:59

öffnen download melden Dateigröße: 86 kB

Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04986-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Erziehermangel in Kitas und Horten Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 15.11.2017 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: 1. Wäre dies auch für Erzieher in Kitas und Horten der Stadt Leipzig denkbar, Quereinsteiger statt ausgebildete Erzieher einzustellen? Gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen müssen Kitas über eine ausreichende Anzahl pädagogischer Fachkräfte für die Arbeit mit den Kindern verfügen. § 1 Abs. 1 Sächsische Qualifikationsverordnung (SächsQualiVO) regelt, welche Fachkräfte pädagogische Fachkräfte in diesem Sinne sind. Ein Einsatz sog. „Quereinsteiger“ ist in § 5a Abs. 1 SächsQualiVO geregelt. Demnach können Personen mit anderen als den in § 1 Abs. 1 SächsQualiVO genannten Berufsqualifikationen für die Arbeit mit den Kindern eingesetzt werden, wenn sie ab der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung berufsbegleitend eine berufsqualifizierende Weiterbildung beginnen, die eine Berufsqualifikation nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 SächsQualiVO zum Ziel hat. Hierzu zählen die folgende Berufsqualifikationen: staatlich anerkannte/r Erzieher/in, staatl. anerkannte/r Kindheitspädagoge/in, staatl. anerkannte/r Sozialpädagoge/in, staatl. anerkannte/r Sozialarbeiter/in. Der Erwerb dieser Berufsqualifikation ist innerhalb von fünf Jahren nachzuweisen. Diese Festlegung ist einzuhalten, damit die Betriebserlaubnis der Kitaeinrichtung erhalten bleibt. 2. Aus welchen Berufsgruppen könnten diese akquiriert werden? In § 5a Abs.1 SächsQualiVO ist keine bestimmte Berufsgruppe für "Quereinsteiger" genannt. 3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig, um den massiven Erziehermangel entgegenzuwirken? Es wird zunächst versucht, bestehendes Personal mit folgenden Maßnahmen an die Stadt Leipzig zu binden: 1/2 Den Fachkräften in kommunalen Kitas und Horten steht ein flexibles Arbeitszeitangebot zur Verfügung. Im Kitabereich können Arbeitsverträge zwischen 30 und 36 Wochenstunden abgeschlossen werden, im Hortbereich zwischen 30 und 32 Wochenstunden. In besonderen Familiensituationen kann die Arbeitszeit z. B. für die Pflege von Familienangehörigen auf 20 oder 25 Wochenstunden herabgesetzt werden. Der kommunale Träger verfügt über eine hochqualifizierte Fachberatung für die Einrichtungen, bietet hochwertige Fortbildungen sowie bei Bedarf Supervision und Führungskräftebegleitung für Kita- und Hortleiter/innen an. Die Stadt Leipzig hat ein herausgehobenes soziales Betreuungssystem z. B. bei Langzeiterkrankung und Wiedereingliederung. Aufstiegsmöglichkeiten als Leiter/in oder Stellvertreter/in mit entsprechender tariflicher Eingruppierung werden gefördert. Die Stadt Leipzig verfügt über eine kompetente und engagierte Personalvertretung und ein gut entwickeltes Gesundheitsmanagement. Die Stadt Leipzig fördert die heilpädagogische Zusatzqualifikation und bildet Erzieher/innen zu Praxisanleitern aus. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung ist mit innovativen Projekten immer wieder fachlicher Motor in der Kitalandschaft in Leipzig und Sachsen. Für die externe Fachkräftgewinnung werden perspektivisch Maßnahmen erarbeitet, die im kommenden Jahr voraussichtlich auch umgesetzt werden sollen. 2/2