Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1336580.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
09.11.17, 12:00
Aktualisiert
13.12.17, 07:33
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04980-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Spielplatz auf dem Stephanieplatz
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
15.11.2017
Bestätigung
Sachverhalt:
Der Spielplatz auf dem Stephaniplatz wurde Anfang der 1990er Jahre errichtet und mit
folgenden Spielangeboten ausgestattet:
-
Kletterhalbkugel
Kletterpyramide
Rutschturm am Hang
Kletterwand
Springnetz
Fußballplatz
Tischtennisplatz
zwei Sandspielbereiche
Tunnelröhre/Spielröhre.
Seit 2010 fanden regelmäßig Instandhaltungsmaßnahmen und je nach Bedarf auch
Erneuerungs- und Ersatzmaßnahmen statt.
Information zur Hangrutsche und den Tunnel- /Spielröhren
Im Sommer 2017 musste die Hangrutsche aus sicherheitstechnischen Gründen abgebaut
werden. Ein Wiederaufbau in der gleichen Form ist nach den aktuellen DIN-Vorschriften nicht
mehr zulässig. Deshalb muss eine andere neue Lösung erarbeitet werden.
Die gemauerten Spielröhren wurden aus Sicherheitsgründen vorübergehend gesperrt. Das
Mauerwerk, in das sie eingelassen sind, hat Risse bekommen und es besteht die Gefahr,
dass sich Teile davon lösen. Nach der genauen Ursache für die Rissbildung wird derzeit
gesucht.
Alle anderen Bereiche des Spielplatzes können weiter gefahrlos genutzt werden.
Fragen:
Was wird es anstelle der großen Hangrutsche geben?
Was passiert mit den gesperrten Tunneln?
1/2
Antwort:
Die Spielröhren und die Hangrutsche werden bis zur Neugestaltung abgesperrt und
gesichert.
Für die beiden abgesperrten Bereiche sollen in einer Planung Lösungsvorschläge erarbeitet
werden. Diese Vorschläge sollen den Bürgern in der bewährten Form zur Diskussion vor Ort
vorgestellt werden und fließen in die weitere Planung ein.
Die Schadensermittlung und Neuplanung kann erst im Jahr 2018 abgeschlossen werden, in
deren Zuge auch eine Kostenermittlung für die Erneuerung / Neugestaltung erfolgt. Danach
kann über die Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen entschieden werden.
Anlagen:
2/2