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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1336580.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
09.11.17, 12:00
Aktualisiert
13.12.17, 07:33

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04980-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Spielplatz auf dem Stephanieplatz Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 15.11.2017 Bestätigung Sachverhalt: Der Spielplatz auf dem Stephaniplatz wurde Anfang der 1990er Jahre errichtet und mit folgenden Spielangeboten ausgestattet: - Kletterhalbkugel Kletterpyramide Rutschturm am Hang Kletterwand Springnetz Fußballplatz Tischtennisplatz zwei Sandspielbereiche Tunnelröhre/Spielröhre. Seit 2010 fanden regelmäßig Instandhaltungsmaßnahmen und je nach Bedarf auch Erneuerungs- und Ersatzmaßnahmen statt. Information zur Hangrutsche und den Tunnel- /Spielröhren Im Sommer 2017 musste die Hangrutsche aus sicherheitstechnischen Gründen abgebaut werden. Ein Wiederaufbau in der gleichen Form ist nach den aktuellen DIN-Vorschriften nicht mehr zulässig. Deshalb muss eine andere neue Lösung erarbeitet werden. Die gemauerten Spielröhren wurden aus Sicherheitsgründen vorübergehend gesperrt. Das Mauerwerk, in das sie eingelassen sind, hat Risse bekommen und es besteht die Gefahr, dass sich Teile davon lösen. Nach der genauen Ursache für die Rissbildung wird derzeit gesucht. Alle anderen Bereiche des Spielplatzes können weiter gefahrlos genutzt werden. Fragen:   Was wird es anstelle der großen Hangrutsche geben? Was passiert mit den gesperrten Tunneln? 1/2 Antwort: Die Spielröhren und die Hangrutsche werden bis zur Neugestaltung abgesperrt und gesichert. Für die beiden abgesperrten Bereiche sollen in einer Planung Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Diese Vorschläge sollen den Bürgern in der bewährten Form zur Diskussion vor Ort vorgestellt werden und fließen in die weitere Planung ein. Die Schadensermittlung und Neuplanung kann erst im Jahr 2018 abgeschlossen werden, in deren Zuge auch eine Kostenermittlung für die Erneuerung / Neugestaltung erfolgt. Danach kann über die Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen entschieden werden. Anlagen: 2/2