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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1336876.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
09.11.17, 12:00
Aktualisiert
26.11.17, 22:02

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04999-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Schulsozialarbeiterstellen an Leipziger Schulen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 15.11.2017 schriftliche Beantwortung 1. Wie erklären Sie es, den sozialindikativen Schlüssel aller drei (!) Jahre neu zu berechnen, wenn gerade Grundschulen nach drei Jahren schon mindestens 75 % neue Schüler beschulen? (weiterführende Schulen haben dann nicht mal die Hälfte der Schüler „ausgewechselt“) Der sozialindikative Schlüssel und die Verteilung von Schulsozialarbeit werden mindestens alle drei Jahre neu berechnet bzw. überprüft und bei Bedarf neu ausgerichtet. Der Schlüssel kann also bei Bedarf auch häufiger neu berechnet werden. Verwendet werden jeweils die Daten der letzten drei Jahre. 2. Warum ist es der Stadt Leipzig nicht möglich, bei Indexwerten von fast 1,0 (bspw. bei 0,7/,8/,9 ->22 bis 29h) Schulsozialarbeit angepasst prozentual einzustellen? (lst es doch eine nicht unerhebliche Größe an „Problemlagen“ an einer Grundschule, wenn bei einem Indexwert von 0,8 einer Schule, dieser genauso „nicht-bedient“ wird, wie ein lndexwert von 0,2 ->) gibt die Grundschule die betroffenen Schüler ja doch an weiterführende Schulen weiter). Schulsozialarbeiterstellen in Leipzig werden derzeit aus zwei unterschiedlichen Quellen finanziert: mit kommunalen Eigenmitteln und aus der Förderrichtlinie „Schulsozialarbeit des Freistaates Sachsen“. Die Förderrichtlinie sieht einen Stellenumfang von mindestens 0,75 Vollzeitäquivalenten (VzÄ) je Schulstandort vor. Ein geringerer Stellenumfang pro Standort wäre nicht ausreichend, damit Schulsozialarbeit in einer angemessenen Qualität umgesetzt werden kann. Die Finanzierung aus kommunalen Eigenmitteln erfolgt auf Grundlage des Ratsbeschlusses RB-V-414/10. Im Kontext dieses Ratsbeschlusses wurde ein Stellenum-fang von 0,8 VzÄ festgelegt. Beide Festlegungen beruhen auf Fachempfehlungen für Schul-sozialarbeit und Erfahrungswerten aus dem langjährigen Einsatz von Schulsozialarbeit. Ein geringerer Stellenumfang ist nicht zielführend und ermöglicht keine qualitativ hochwertige Ausübung der Arbeit vor Ort. 3. lst es richtig, dass die Förderung/Finanzierung für Schulsozialarbeiter an Oberschulen lt. geltendem Schulgesetz Vollzeitbeschäftigung (im Sinne von 1,0 = 40h) pro Schulsozialarbeiter ermöglicht? (Die SSA an Oberschulen daher sofort aufgestockt werden könnten.) Die beschriebene Regelung wird erst zum 1. August 2018 greifen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Aufstockung der Schulsozialarbeiterstellen an Oberschulen von derzeit mehrheitlich 0,8 VzÄ auf 1,0 VzÄ je Oberschulstandort vorgesehen. 1/2 2/2