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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1298855.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
09.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:07

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04638 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsisches Straßengesetz (Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 4426/8 Gemarkung Leipzig, Martin-Luther-Ring, Rathausvorplatz) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Mitte Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 31.01.2018 Bestätigung Vorberatung Anhörung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren über eine Teilfläche des Flurstücks 4426/8 Gemarkung Leipzig, Martin-Luther-Ring (Rathausvorplatz), gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt/Begründung: 1. Darstellung Der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Umgestaltung des südlichen Promenadenringes (VI-DS-03811) sieht u.a. die bauliche Änderung des Rathausvorplatzes, Martin-Luther-Ring vor. Der Vorplatz vor dem Haupteingang des Neuen Rathauses und die angrenzenden Verkehrsflächen zwischen Hugo-LichtStraße und Martin-Luther-Ring sollen als repräsentative Empfangszone und Verkehrsraum umgestaltet werden. Zurzeit verläuft dort der innere Martin-Luther-Ring als öffentliche Straße ohne Beschränkung der Verkehrsarten und des Benutzungszweckes. Gleichwohl ist die Verkehrsbedeutung gering, da das Neue Rathaus von allen Seiten durch Straßen und Wege erschlossen ist und der Ring parallel zum Vorplatz verläuft. Rechtliche Grundlage für die Einziehung der Teilfläche des Flurstücks 4426/8 Gemarkung Leipzig ist § 8 Absatz 2 Sächsisches Straßengesetz. Diese wird mit der zu vernachlässigenden Verkehrsbedeutung und Gründen des öffentlichen Wohls begründet. Das öffentliche Wohl begründet sich wie folgt: Das Neue Rathaus ist ein symbolträchtiger Ort der kommunalen Stadtverwaltung. Es ist grundsätzlich offen für alle und wird von der Bürgerschaft, aber auch auswärtigen Gästen stark frequentiert. Vor dem Haupteingang ist aktuell jedoch für die Besucherinnen und Besucher, abgesehen von einem schmalen Gehweg und den Treppen vor dem Haupteingang, keine Aufstellfläche vorhanden. Gleichwohl wird der Bereich viel genutzt für Treppenfotos, Begrüßung und Verabschiedung von Gästen der Stadt Leipzig usw.. Der offene Charakter des Hauses soll grundsätzlich beibehalten und gestalterisch noch stärker in den Vordergrund gerückt werden als das bisher der Fall ist. Gleichzeitig gibt es, auch durch weltweite Entwicklungen, ein gestiegenes Sicherheitsbedürfnis, dem Sorge zu tragen ist. Das betrifft sowohl den alltäglichen Rathausbetrieb, als auch die An- und Abreise von Personen mit besonderem Schutzbedürfnis sowie die Sicherheit bei Veranstaltungen. Für alle diese Sicherheitsaspekte ist es von Vorteil, wenn kein allgemeiner Fahrverkehr in diesem Bereich stattfindet. Zum anderen wird mit der Einschränkung des Verkehrs dem Konzept „Autoarme Innenstadt“ Sorge getragen, so dass sich auch in dieser Hinsicht eine positiver Effekt auf das Wohl der Öffentlichkeit ableiten lässt. Der einzuziehende Bereich im inneren Martin-Luther-Ring hat zudem keine eigene Verkehrsfunktion respektive Verkehrsbedeutung, da dieser Straßenteil zum einen nur im Einrichtungsverkehr genutzt wird, diese Verkehre aber mit nur wenigen Meter Umweg linksabbiegend von der Hugo-Licht-Straße vom inneren Martin-Luther-Ring auf den äußeren Martin-Luther-Ring geführt werden können. Zum anderen hat der betroffene Bereich keine Verbindungsfunktion im Straßennetz. Auch die Erschließung des neuen Rathauses ist über die Hugo-Licht-Straße gesichert. 3/4 2. Zusammenfassung Die einzuziehende Teilfläche des Flurstücks 4426/8 Gemarkung Leipzig soll nach dem förmlichen Entwidmungsverfahren abgepollert werden und infolge als Fiskalfläche der Stadt Leipzig in die Zuständigkeit des Hauptamtes übergeben werden. Fußgänger und Fahrradfahrer können den Bereich weiterhin uneingeschränkt nutzen. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren über eine Teilfläche des Flurstücks 4426/8 Gemarkung Leipzig, Martin-Luther-Ring (Rathausvorplatz), gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. Anlage: Auszug aus Liegenschaftskarte 4/4 Anlage zur Vorlage