Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1298855.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
09.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04638
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsisches Straßengesetz (Einziehung einer
Teilfläche des Flurstücks 4426/8 Gemarkung Leipzig, Martin-Luther-Ring,
Rathausvorplatz)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Mitte
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
31.01.2018
Bestätigung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren über eine Teilfläche des
Flurstücks 4426/8 Gemarkung Leipzig, Martin-Luther-Ring (Rathausvorplatz), gemäß § 8 des
Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt/Begründung:
1. Darstellung
Der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Umgestaltung des südlichen
Promenadenringes (VI-DS-03811) sieht u.a. die bauliche Änderung des
Rathausvorplatzes, Martin-Luther-Ring vor. Der Vorplatz vor dem Haupteingang des
Neuen Rathauses und die angrenzenden Verkehrsflächen zwischen Hugo-LichtStraße und Martin-Luther-Ring sollen als repräsentative Empfangszone und
Verkehrsraum umgestaltet werden. Zurzeit verläuft dort der innere Martin-Luther-Ring
als öffentliche Straße ohne Beschränkung der Verkehrsarten und des
Benutzungszweckes. Gleichwohl ist die Verkehrsbedeutung gering, da das Neue
Rathaus von allen Seiten durch Straßen und Wege erschlossen ist und der Ring
parallel zum Vorplatz verläuft.
Rechtliche Grundlage für die Einziehung der Teilfläche des Flurstücks 4426/8
Gemarkung Leipzig ist § 8 Absatz 2 Sächsisches Straßengesetz. Diese wird mit der
zu vernachlässigenden Verkehrsbedeutung und Gründen des öffentlichen Wohls
begründet.
Das öffentliche Wohl begründet sich wie folgt:
Das Neue Rathaus ist ein symbolträchtiger Ort der kommunalen Stadtverwaltung. Es
ist grundsätzlich offen für alle und wird von der Bürgerschaft, aber auch auswärtigen
Gästen stark frequentiert. Vor dem Haupteingang ist aktuell jedoch für die
Besucherinnen und Besucher, abgesehen von einem schmalen Gehweg und den
Treppen vor dem Haupteingang, keine Aufstellfläche vorhanden. Gleichwohl wird der
Bereich viel genutzt für Treppenfotos, Begrüßung und Verabschiedung von Gästen
der Stadt Leipzig usw.. Der offene Charakter des Hauses soll grundsätzlich
beibehalten und gestalterisch noch stärker in den Vordergrund gerückt werden als
das bisher der Fall ist. Gleichzeitig gibt es, auch durch weltweite Entwicklungen, ein
gestiegenes Sicherheitsbedürfnis, dem Sorge zu tragen ist. Das betrifft sowohl den
alltäglichen Rathausbetrieb, als auch die An- und Abreise von Personen mit
besonderem Schutzbedürfnis sowie die Sicherheit bei Veranstaltungen. Für alle diese
Sicherheitsaspekte ist es von Vorteil, wenn kein allgemeiner Fahrverkehr in diesem
Bereich stattfindet.
Zum anderen wird mit der Einschränkung des Verkehrs dem Konzept „Autoarme
Innenstadt“ Sorge getragen, so dass sich auch in dieser Hinsicht eine positiver Effekt
auf das Wohl der Öffentlichkeit ableiten lässt.
Der einzuziehende Bereich im inneren Martin-Luther-Ring hat zudem keine eigene
Verkehrsfunktion respektive Verkehrsbedeutung, da dieser Straßenteil zum einen nur
im Einrichtungsverkehr genutzt wird, diese Verkehre aber mit nur wenigen Meter
Umweg linksabbiegend von der Hugo-Licht-Straße vom inneren Martin-Luther-Ring
auf den äußeren Martin-Luther-Ring geführt werden können. Zum anderen hat der
betroffene Bereich keine Verbindungsfunktion im Straßennetz. Auch die Erschließung
des neuen Rathauses ist über die Hugo-Licht-Straße gesichert.
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2. Zusammenfassung
Die einzuziehende Teilfläche des Flurstücks 4426/8 Gemarkung Leipzig soll nach
dem förmlichen Entwidmungsverfahren abgepollert werden und infolge als
Fiskalfläche der Stadt Leipzig in die Zuständigkeit des Hauptamtes übergeben
werden. Fußgänger und Fahrradfahrer können den Bereich weiterhin
uneingeschränkt nutzen.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren über eine Teilfläche des
Flurstücks 4426/8 Gemarkung Leipzig, Martin-Luther-Ring (Rathausvorplatz), gemäß § 8 des
Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten.
Anlage:
Auszug aus Liegenschaftskarte
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Anlage zur Vorlage