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Daten

Kommune
Leipzig
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06.11.17, 12:00
Aktualisiert
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Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05022 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 14.11.2017 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 15.11.2017 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Die Information wird zur Kenntnis genommen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: siehe Anhang Anlagen: Anlage 1 – Kapazitäten Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen Anlage 2 – Entwicklung der Kapazitäten … 3/3 Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 14.11.2017 1. Einführung Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, hat sich seit 2016 wieder deutlich verringert. Im Jahr 2016 wurden 1.997 asylsuchende Personen zugewiesen, 2.303 Personen weniger als im Jahr 2015. Im Jahr 2017 wurden bislang 729 Personen zugewiesen. Der Anstieg der Zuweisungen seit 2014 erforderte einen Ausbau bestehender Unterbringungskapazitäten. Im Jahr 2015 musste die Stadt Leipzig innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Unterkunftsplätzen bereitstellen. Aufgrund des Rückgangs der Zuweisungen seit 2016 erfolgt eine Anpassung der Kapazitäten. 2. Statistische Daten 2.1 Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig? Ende Oktober 2017 lebten 3.235 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Davon waren 2.290 Personen 15 bis unter 65 Jahre alt, 914 Kinder unter 15 Jahre alt und 31 Personen 65 Jahre und älter. Insgesamt gab es im Juli 2017 8.887 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhielten. Davon waren 2.742 Kinder unter 15 Jahren und 8 Personen über 65 Jahre alt.1 Im September 2017 waren 6.249 erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren gemeldet, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon waren 1.995 im Alter zwischen 15 und unter 25 Jahren.2 Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im Vergleich von Juli 2016 zu Juli 2017 um 1.363 Personen verringert. Die Zahl der Leistungsberechtigten nach Sozialgesetzbuch II stieg von Juni 2016 zu Juni 2017 um 3.915 Personen an. Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte erhalten. Zum 31.10.2017 wurden 232 unbegleitete, 1 begleiteter minderjähriger und 76 junge volljährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut (in Summe 328 Klienten). Weitere 225 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand: 08.11.2017, Anlage 1). 1 Die Anzahl der unter 15-jährigen und über 65-jährigen Personen wird vom Jobcenter nur noch mit dreimonatiger Verzögerung bereitgestellt. 2 Die Anzahl der erwerbsfähigen Personen nach SGB II wird erst in der zweiten Hälfte des Folgemonats vom Jobcenter zur Verfügung gestellt. Seite 1 von 16 3.408 8.729 3.403 8.573 3.407 8.370 3.540 3.743 7.814 7.461 3.740 3.900 2.000 3.714 6.647 6.189 4.091 3.000 4.251 4.000 4.434 5.821 5.000 4.659 5.349 6.000 6.960 7.000 8.100 8.000 8.887 9.000 4.771 4.972 Leistungsempfänger/-innen 10.000 1.000 0 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 01/2017 02/2017 03/2017 04/2017 05/2017 06/2017 07/2017 Monat Asylbew erberleistungsgesetz SGB II Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand: 46. KW 2017 2.2 Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen? Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge Im Jahr 2017 wurden bis zur 46. Kalenderwoche 729 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen. 4500 4.230 4000 3500 3000 2500 1.997 2000 1500 1.243 1000 500 729 658 86 41 66 50 2005 2006 2007 2008 190 261 285 2009 2010 2011 402 0 Quelle: Sozialamt, Stand: 46. KW 2017 Jahr Seite 2 von 16 2012 2013 2014 2015 2016 KW 46/2017 Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Jan Feb März Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez Monat 2015 Quelle: Sozialamt, Stand 31.10.2017 2.3 2016 2017 Woher kommen die Geflüchteten? Die Asylsuchenden, die bislang im Jahr 2017 Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 30 verschiedenen Ländern. 13 Personen waren staatenlos. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten Herkunftsländer. Syrien Herkunftsländer (die zehn häufigsten) Irak Afghanistan Russ.Föd. Libyen Indien Türkei Georgien Libanon Eritrea 0 Quelle: Sozialamt, Stand 31.10.2017 20 40 60 80 100 120 140 160 Anzahl der im Jahr 2017 neuzugewiesenen Flüchtlinge Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen minderjährigen und volljährigen Ausländer kommen aus insgesamt 30 Ländern. 69 %, insgesamt 215 Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. Die im Jahr 2017 zugewiesenen Minderjährigen stammen aus den Herkunftsländern Guinea, Gambia, Somalia, Eritrea und Kamerun, Sudan und Nigeria. 2.5 Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen? Seite 3 von 16 Seit Januar 2017 können genaue Angaben zum monatlichen Zugang von Asylsuchenden in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden. Hierfür steht dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nun eine auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik zur Verfügung. Demnach wurden im Oktober 2017 insgesamt 15.170 Personen mit Asylgesuch registriert. Im August 2017 lag die Zahl der Asylsuchenden bei 16.312 im September 2017 bei 14.688. Ein Vergleich mit der EASY-Statistik aus dem Jahr 2016 ist nur eingeschränkt möglich, da in letzeren Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden können. Im Monat Dezember 2016 wurden 16.442 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Dezember 2015 waren es 127.320 gewesen. Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1%). Für 2017 ist noch keine Neuberechnung der Quote erfolgt. In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres. Die Quote für Leipzig liegt 2017 bei 13,8 %. Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und 15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen wird, diese Planungsgrößen jedoch mit großen Unsicherheiten verbunden sind. Als Anteil der Stadt Leipzig (13,8%) lassen sich aus diesen Planzahlen folgende Soll-Zuweisungszahlen errechnen: 2.815 Zuweisungen im Jahr 2017 und 2.111 Zuweisungen im Jahr 2018. Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Das Sächsische Staatsministerium des Innern führt in seiner Antwort vom 21.12.2016 auf eine parlamentarische Anfrage aus, dass eine verlässlich Aussage über die voraussichtlichen Zugangszahlen von Asylbewerber im Jahr 2017 in Sachsen aufgrund der vorliegenden Informationen und Erkenntnisse nicht möglich ist. Die Planung der Stadt Leipzig geht derzeit davon aus, dass im Jahr 2017 und 2018 jeweils 1.500 Personen der Stadt Leipzig zugewiesen werden bzw. durch Familiennachzug oder Wohnsitzauflage nach Leipzig kommen. Die Landesdirektion Sachsen gibt in ihrer landesinternen Zuweisungsplanung vom 16.10.2017 an, dass Leipzig im Zeitraum von der 1. bis zur 48. Kalenderwoche 2017 insgesamt 902 Personen zugewiesen werden sollen. Nach Absprachen im November mit der Landesdirektion werden bis Jahresende 2017 nur bis zu 870 Personen nach Leipzig zugewiesen werden. Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum 31.10.2017 betrug 32.288. Zusätzlich befinden sich 24.208 junge Volljährige in der Zuständigkeit der Jugendhilfe. Seit 01.05.2017 wird ein neues Verfahren zur Verteilung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen angewandt. Der Freistaat Sachsen erhält nach der neuen Berechnung gemäß Königsteiner Schlüssel von 5,05577 % eine Soll-Zuständigkeit (auf Basis der Seite 4 von 16 Prognosezahlen für Mai bis November 2017 von 6.348 umA ) von 321 neuen umA. 3. Wohnen mit sozialer Betreuung 3.1 Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten? Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt: • • • • • • 13 Objekte mit über 60 Plätzen, 20 Objekte mit bis zu 60 Plätzen, Plätze in Pensionen, Plätze im Übergangswohnheim, 791 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz), Wohnungen mit eigenem Mietvertrag. Wohnformen Leistungsempfänger/-innen Asylbewerberleistungsgesetz 45% Dezentrale Unterbringung Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften 55% Quelle: Sozialamt, Stand 31.10.2017 Von den Personen, die zu Ende Oktober 2017 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (3.235), lebten 45% in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und Übergangswohnheim. 3 55% lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 56% einen eigenen Mietvertrag und 44% lebten in einer Gewährleistungswohnung. Sowohl in Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint. 3 Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften auch Personen mit Leistungsbezug SGB II. Seite 5 von 16 Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt: • • • • 3.2 Caritasverband Leipzig e.V. Internationale Frauen Leipzig e.V. Johanniter Unfallhilfe e.V. / Bildungsinstitut Mitteldeutschland der Johanniter Akademie RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene Wohnung ziehen können. Im Oktober 2017 hielten sich 30 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort bis zu 12 Monate auf. 51% der Bewohner lebten 12 bis 24 Monate und 19 % länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Vergleich zu den Monaten vor Dezember 2016 ist der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, deutlich gestiegen. Diese Entwicklung ist zunächst insbesondere auf den Verlauf der Zuweisungszahlen in der Vergangenheit zurückzuführen. So ist die Zahl der Personen, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, im vierten Quartal 2015 in kurzer Zeit erheblich angestiegen. Im Vergleich dazu kommen seit Januar 2016 deutlich weniger Geflüchtete pro Monat nach Leipzig. Diese Entwicklung führte dazu, dass der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, zum Ende des Jahres 2016 angestiegen ist. Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 11/2016 12/2016 01/2017 02/2017 03/2017 04/2017 05/2017 06/2017 07/2017 08/2017 09/2017 10/2017 mehr als 24 Monate 12 bis 24 Monate 9 bis 12 Monate Quelle: Sozialamt, Stand 31.10.2017 Seite 6 von 16 6 bis 9 Monate bis 6 Monate 3.3 Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich Pensionen und Übergangswohnheimen Zum 31.10.2017 lebten insgesamt 2.359 Personen in den genannten Unterkünften. Im Oktober 2017 wurden 51 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen und zunächst in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen Zeitraum verließen 79 Personen die Unterkünfte. Bei einer Kapazität von 3.836 Plätzen in Betrieb zum 31.10.2017 betrug die Auslastung 68% (Berechnungsgrundlage ist eine praktikable Auslastung von 90% - also 3.453 Plätze). 2.359 2.387 2.481 2000 2.542 2.599 2.569 2.651 2.736 2.818 2.849 2500 2.836 Anzahl Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen 3000 3.020 3500 1500 1000 500 0 -500 Nov 2016 Quelle: Sozialamt, Stand 31.10.2017 Jan 2017 Mrz 2017 Einzüge Mai 2017 Auszüge Jul 2017 Sep 2017 Belegung Ende des Monats Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und Übergangswohnheimen waren im August 2017 insgesamt 61 % Leistungsempfänger/innen nach Asylbewerberleistungsgesetz. 39 % empfingen andere Leistungen – dabei handelte es sich beim überwiegenden Teil um Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II. Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften 39% Anteil Leistungsempfänger/-innen AsylbLG Anteil sonstige Leistungsempf änger/-innen 61% Quelle: Sozialamt, Stand 31.10.2017 Seite 7 von 16 Der überwiegende Teil der Personen, die im Zeitraum Januar 2017 bis September 2017 aus den Unterkünften auszogen (62%), ist in eine Wohnung umgezogen. Bei 31 % der Personen, die die Unterkünfte verließen, ist der Grund des Auszugs nicht bekannt. 6 % sind in ihre Heimat zurückgekehrt. Gründe für den Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft im Jahr 2017 (einschl. Pensionen, Übernachtungshaus) 6% 31% Umzug in eine Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft kein Grund bekannt 62% Rückreise Hinweis: Auszüge aus Gemeinschaf tsunterkünf ten in Gewährleistungswohnungen sind in den Zahlen nicht erf asst. Quelle: Sozialamt Leipzig, Daten v om 01.01. bis 31.10.2017 3.4 Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer/-innen Mit Stand vom 31.10.2017 wurden 40 unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen in der Inobhutnahmeeinrichtung gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 195 unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII. 13 junge Volljährige erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII und vier minderjährige Ausländer/-innen erhalten ambulante Hilfe gemäß § 30 bzw. § 31 SGB VII im eigenen Wohnraum. Sieben Minderjährige und ein Volljähriger lebten in einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 57 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z.B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. Davon konnten bereits 39 Minderjährige mit ihren geeigneten Personen in einen eigenen Wohnraum ziehen. 18 unbegleitete Minderjährige sind mit ihren geeigneten Personen noch in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Seite 8 von 16 Stichtag 31.10.2017 31.07.2017 30.06.2017 31.05.2017 30.04.2017 31.03.2017 28.02.2017 31.01.2017 31.12.2016 30.11.2016 31.10.2016 30.09.2016 31.08.2016 31.07.2016 30.06.2016 31.05.2016 30.04.2016 0 50 100 150 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.08.2017 200 250 300 350 400 450 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand 31.10.2017 Gastfamilien nach § 33 SGB VIII Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen ambulante Hilfe nach § 30, § 31, § 35a und § 41/30 SGB VIII stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII 3.5 Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer Im Oktober 2017 wurden 34 Hilfen nach § 42, 42a und § 34, § 41/34 SGB VIII beendet. Davon wurden 7 Inobhutnahmen wegen einem Wechsel in eine Wohngruppe beendet. Außerdem konnten 9 Hilfen zur Erziehung gemäß Hilfeplan und damit Zielerreichung erfolgreich beendet werden. 4. Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 4.1 Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete In der 46. Kalenderwoche 2017 stehen 3.791 Plätze in Betrieb in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen und Übergangswohnheimen zur Verfügung. Seite 9 von 16 Standort Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen Kapazität Träger der Betreibung 2.723 Eutritzscher Straße 17 369 DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V. An den Tierkliniken 48 348 Johanniter Unfall Hilfe e. V. Torgauer Straße 290, Haus 1 254 European Homecare GmbH Braunstraße 28 228 Malteser Hilfsdienst Gemeinnützige GmbH Liliensteinstraße 15a 225 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Riesaer Straße 100 200 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Waldstraße 74 – 80 200 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Zschortauer Straße 44 200 European Homecare GmbH Hainbuchenstraße 13 185 DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V. Weißdornstraße 102 175 European Homecare GmbH Riebeckstraße 63 174 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Bornaische Straße 215 / Leinestraße 2b 95 Johanniter Unfall Hilfe e. V. Ludwig-Hupfeld-Str. 18-20 70 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze 932 Georg-Schumann-Straße 272 60 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Stöckelstraße 62 60 DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V. Wilhelminenstraße 38 60 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Sommerfelder Straße 36 58 DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V. Auenseestraße 31 – 33 55 Johanniter Unfall Hilfe e. V. Bernhardstraße 21 54 Diakonisches Werk Innere Mission e. V. Markranstädter Straße 16 – 18 53 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Neustädter Straße 36 51 Johanniter Unfall Hilfe e. V. Muldentalstraße 91 – 93 50 Johanniter Unfall Hilfe e. V. Könneritzstraße 58 46 Johanniter Unfall Hilfe e. V. Stötteritzer Landstraße 31 45 Johanniter Unfall Hilfe e. V. Wiebelstraße 9 45 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Blücherstraße 47 / 47a 41 Diakonisches Werk Innere Mission e. V. Georg-Schumann-Straße 121 40 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Hildegardstraße 46 40 Orisson AG Naumburger Straße 39 40 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Georg-Schwarz-Straße 31 38 Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Pittlerstraße 5 und 7 36 European Homecare GmbH Georg-Schumann-Straße 407 32 European Homecare GmbH Eythstraße 17 28 SZL Suchtzentrum gGmbH Summe Gemeinschaftsunterkünfte 3.655 Übergangswohnheim 16 Wiederitzscher Landstraße 8 11 Stadt Leipzig 5 Stadt Leipzig Wiederitzscher Landstraße 107 Plätze in Pensionen Summe 120 3.791 Die Unterkunft in der Uhlandstraße 22 (45 Plätze) wurde im November außer Betrieb genommen und wird künftig für die Unterbringung von Spätaussiedlern und Kontigentflüchtlingen genutzt. Darüber hinaus stehen in oben genannten Unterkünften in Betrieb 284 kurzfristig verfügbare und 17 mittelfristig verfügbare Reserveplätze zur Verfügung. Seite 10 von 16 Weitere Gemeinschaftsunterkünfte stehen als Reservekapazität zur Verfügung: Standort Kapazität Belegung zur 46. KW 2017 Torgauer Straße 290, Haus 2 254 0 Torgauer Straße 290, Container 221 0 Lindenthaler Straße 63–65 220 0 Zweenfurther Straße 21 102 0 Alte Messe 7, Halle 13 96 0 Liliensteinstraße 1/1a 89 0 Deiwitzweg 1 89 0 1.071 0 Summe Die Kapazität der Alten Messe 7, Halle 13, wird aufgrund einer Nutzung durch die Branddirektion verringert. Des weiteren können bei Bedarf für 426 Personen Plätze zur Notunterbringung zur Verfügung gestellt werden. 4.2 Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer 4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Eine Einrichtung mit insgesamt 48 Plätzen steht derzeit für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung. Standort Interim „Kröbelstraße“ Träger Amt für Jugend, Familie und Bildung Summe Kapazität 48 48 Seite 11 von 16 4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII 195 Plätze in Wohngruppen gemäß §§ 19, 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 25 Trägern sind derzeit belegt. Darüber hinaus werden 5 Plätze außerhalb des Stadtgebietes Leipzig genutzt. Träger belegte Plätze Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH 36 Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe 31 Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G. 20 hope shelter 6 Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe 10 Institut Lothar Kannenberg 13 N & T Wohnen 12 Outlaw gGmbH 12 KMV Sachsen GmbH 20 Lucky Punch Haus Sehlis 4 Diakonisches Werk Innere Mission 9 Trägerwerk Soziale Dienste 3 Vitera Institut für Gesundheit und Prävention 1 Menschenskinder gGmbH 3 Plan L e.V. 2 Generationenhof WG Luca 3 FAW 2 INFA 1 FAIRbund e.V. 1 DRK akadem. KV Leipzig 1 Jugendhilfeeinrichtung Coburg 1 SOS Kinderdorf 1 BBZ Bautzen 1 IB Borna 1 Panta Rhei e.V. Arnsdorf 1 5. Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant? 5.1 Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz In der folgenden Tabelle wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Der angegebene Zeitpunkt der In- oder Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen bzw. den Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung. Für 2017 sind keine weiteren Plätze neu geplant. 185 Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Für 2018 sind 678 neue Plätze geplant und für 379 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 548 Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch länger genutzt werden. Seite 12 von 16 Monat Zugang Abgang 12/2017 2017 185 Hainbuchenstraße 13 0 01/2018 03/2018 Gemeinschaftsunterkünfte / Plätze in Pensionen 368 Arno-Nitzsche-Straße 37 200 Riesaer Straße 100 06/2018 240 07/2018 70 Eigentümer Unterkunft in Betrieb kommunal Unterkunft in Betrieb SEB Neubau LESG Verwaltungsgebäude privat Philipp-Rosenthal-Straße 59 Massivbau (Prager Dreieck) LWB Waldstraße 74-80 Unterkunft in Betrieb SAH 07/2018 20 Plätze in Pensionen Pension privat 12/2018 100 Plätze in Pensionen Pension privat 2018 678 379 08/2019 348 An den Tierkliniken 48 Containerdorf LESG 12/2019 200 Zschortauer Straße 44 Verwaltungsgebäude privat 2019 12/2017 bis 12/2019 5.2 Veränderung zu VI-Ifo-04858 vom 17.10.2017 185 59 Riebeckstraße 63 03/2018 Objekt 0 548 678 1.112 Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer 5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Das Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ wird seit Ende Januar 2017 genutzt. Diese Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das geschlossene Interim „Am Mühlholz“, welches zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung umgebaut wird. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen. 5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII Für 2017 sind 36 neue Plätze in Wohngruppen geplant. 5.2.3 Betreuung in Gastfamilien Acht Jugendliche leben in Gastfamilien. Seite 13 von 16 6. Verteilung von Unterkünften in der Stadt Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei Wohnangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen, Übergangswohnheime und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten Abbau von Kapazitäten kann eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht werden. Reserveplätze wurden nicht mit berücksichtigt. Gebiet Stadt Gesamt Bevölkerung absolut zum 31.12.2016 Anteil an Gesamtbevölkerung in % Kapazität in Betrieb Anteil an der Kapazität in Betrieb in % Reservekapazität (außer Betrieb) Kapazität in Umsetzung (für Betrieb) Kapazität in Abbau bis 2019 Gesamtkapazität in 2019 Anteil an Gesamtkapazität in 2019 in % 579.530 100,0 3.655 100 1.071 678 992 3.341 100 Mitte 62.648 10,8 917 25,1 96 70 348 639 19,1 Nordost 46.452 8,0 288 7,9 0 0 0 288 8,6 Ost 81.998 14,1 775 21,2 577 0 385 390 11,7 Südost 59.147 10,2 381 10,4 0 240 59 562 16,8 Süd 65.507 11,3 95 2,6 0 368 0 463 13,9 Südwest 53.830 9,3 139 3,8 0 0 0 139 4,2 West 52.460 9,1 400 10,9 178 0 0 400 12,0 Alt-West 56.877 9,8 108 3,0 0 0 0 108 3,2 Nordwest 31.812 5,5 224 6,1 0 0 0 224 6,7 Nord 68.791 11,9 328 9,0 220 0 200 128 3,8 Seite 14 von 16 7. Finanzielle Auswirkungen In Auswertung der Erträge und Aufwendungen per 30.09.2017 zum voraussichtlichen Ist im Haushaltsjahr 2017 im Bereich Hilfen für Asylbewerber, wird eine Planunterschreitung in Höhe von 9,0 Mio. € prognostiziert, die sich wie folgt zusammensetzt: Ergebnishaushalt in € VRE 2016 Plan 2017 Prognose 2017 75.297.833 87.842.500 56.684.338 22.601.145 36.437.050 20.250.646 45.924.048 6.604.345 43.882.850 7.323.600 33.007.148 3.227.544 168.295 199.000 199.000 Erträge 54.653.063 67.842.000 45.751.514 Pauschale Erstattung vom Freistaat Sachsen 42.834.477 58.346.550 36.827.989 838.921 86.750 1.800.000 380.992 4.390.000 2.738.904 1.091.369 1.100.000 1.511.583 2.290.361 4.005.450 4.673.038 1.588.250 3.790.000 3.950.794 20.644.770 20.000.500 10.932.824 Minderzuschuss: 9.067.676 Aufwendungen Leistungen nach dem AsylbLG einschl. Leistungen für Bildung und Teilhabe Unterbringungskosten Soziale Betreuung Sprachmittlerdienst und DeutschKurse an der VHS davon: Erstattung Krankenkosten über 7.669,38 € nur für Asylbewerber gem. § 3 für Akut- und Schmerzbehandlungen jeweils vom Vorjahr davon: Sonderpauschale vom FS Sachsen gem. § 14 SächsFlüAG Ergänzungspauschale für die Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern gem. § 3 SächsGFUBA Bedarfszuweisung vom FS Sachsen nach § 22 Abs. 2 SächsFAG* Zuwendung zur sozialen Betreuung von Flüchtlingen gem. Richtlinie des Sächsischen Soziale Betreuung Sonstige Ersatzleistungen davon: Benutzergebühren Zuschuss 5.714.966 8.055.864 *Die Bedarfszuweisung nach § 22 Abs. 2 SächsFAG wird nicht in der Budgeteinheit 50_313_zw (Hilfen für Asylbewerber), sondern in der Produktuntergruppe 611 (Allgemeine Finanzwirtschaft) vereinnahmt. Die Tabelle zeigt, dass der prognostizierte Zuschuss in 2017 an den gesamten in 2017 prognostizierten Aufwendungen 19,3 % beträgt. Dies bedeutet eine Verringerung gegenüber dem Anteil des Zuschuss wie für 2017 geplant (22,8 %). Seite 15 von 16 Die Planung für die Aufwendungen und Erträge im Rahmen der Hilfen für Asylbewerber für 2017 war und ist im laufenden Haushaltsvollzug mit großen Unsicherheiten behaftet, da es keine verlässliche Grundlage für die Abschätzung der zu erwartenden Neuzuweisungen, der Dauer der Leistungsbezüge nach AsylbLG und der durchschnittlichen Aufenthaltsdauern in den Gemeinschaftsunterkünften gab. Bis Ende September 2017 wurden der Stadt Leipzig insgesamt 653 Personen neu zugewiesen, bis zum Jahresende 2017 wird sich diese Zahl auf ca. 1.000 Neuzuweisungen erhöhen. Im Gesamtjahr 2016 waren es noch 1.997 Personen. Aufgrund der gesunkenen Zuweisungszahlen sowie der Entscheidungen in den individuellen Asylverfahren hat sich auch die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG reduziert. Zum 31.05.2016 haben 4.911 Personen Leistungen nach dem AsylbLG bezogen, zum 31.12.2016 waren es 3.900 Personen, zum 30.09.2017 hat sich diese Zahl auf 3.258 Leistungsberechtigte reduziert. Durch die im Planvergleich geringere Zahl an Leistungsberechtigten nach AsylbLG sanken die entsprechenden Aufwendungen für die monatlichen Leistungen um 16,2 Mio. € auf 20,3 Mio. €. Darüber hinaus ergaben sich Planabweichungen durch Anpassungen der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete in Leipzig unter anderem durch • • • • • die zeitweise Verringerung der in Betrieb befindlichen Kapazitäten in bestehenden Unterkünften (z.B. Waldstraße 74-80, Weißdornstraße 102), die zeitweise Außerbetriebnahme von bestehenden Unterkünften und Nutzung als Reserveunterkunft (z.B. Deiwitzweg 1, Liliensteinstraße 1/1a, Torgauer Straße 290 – Container), die Verschiebung der Inbetriebnahme von Unterkünften, die für einen Betrieb vorbereitet wurden (z.B. Torgauer Straße – Haus 2, Lindenthaler Straße 63-65), den Verzicht auf die Inbetriebnahme von Unterkünften, die für einen Betrieb vorbereitet wurden (z.B. Kregelstraße 3, Wurzner Straße 11), die dauerhafte Schließung von Unterkünften z.B. wegen einer anderen Nachnutzungsmöglichkeit (z.B. Helenenstraße 26, Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Gustav-Mahler-Straße 21) Auch bei der Entwicklung der Erträge kam es zu Planabweichungen: Unter den geplanten Erträgen sind die Erträge aus der Kostenerstattung des Freistaates Sachsen nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz berücksichtigt. Im Jahr 2017 betragen diese voraussichtlich 36,8 Mio. € gegenüber dem Planansatz von 58,3 Mio. €. Über die Richtlinie Soziale Betreuung sind weitere Erträge zu erwarten. Der Anteil der Stadt Leipzig beläuft sich im Jahr 2017 auf 1,5 Mio. €. Hinzu kommen ca. 3,9 Mio. € Erträge aus der Erhebung von Benutzungsgebühren in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften für Personen, die bereits eine Anerkennung als Asylberechtigte haben und im Leistungsbezug nach SGB II stehen oder bei eigenem Arbeitseinkommen noch in Gemeinschaftsunterkünften wohnen. Außerdem erhielt die Stadt Leipzig in 2017 eine Bedarfszuweisung gem. § 22 Abs. 2 Nr. 8 SächsFAG in von Höhe von 2,7 Mio. €, die als Zuweisung an die Aufgabenträger für besondere Belastungen im Rahmen der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen gewährt wurden. Seite 16 von 16 VI-Ifo-05022 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 14.11.2017“ Anlage 1 Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig Objekt Adresse Kapazität Status Belegung zum 08.11.2017 Max-Liebermann-Straße Max-Liebermann-Straße 36 b/c 700 in Betrieb 225 General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen Landsberger Straße 133 700 Stand-by 0 1.400 225 VI-Ifo-05022 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 14.11.2017“ Anlage 2 Entwicklung der Kapazität in Betrieb in Flüchtlingsunterkünften bis 2019 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen für Asylbewerber und Geflüchtete 4500 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 Monat Bestand zum 31. des Vormonats* Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 46.KW 2017 Zugang im Monat Abgang im Monat 12/19 11/19 10/19 09/19 08/19 07/19 06/19 05/19 04/19 03/19 02/19 01/19 12/18 11/18 10/18 09/18 08/18 07/18 06/18 05/18 04/18 03/18 02/18 01/18 12/17 11/17 -500