Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1334670.pdf
Größe
300 kB
Erstellt
06.11.17, 12:00
Aktualisiert
20.11.17, 11:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05022
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in
der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 14.11.2017
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
15.11.2017
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
siehe Anhang
Anlagen:
Anlage 1 – Kapazitäten Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen
Anlage 2 – Entwicklung der Kapazitäten …
3/3
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von
Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 14.11.2017
1.
Einführung
Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, hat sich seit 2016
wieder deutlich verringert. Im Jahr 2016 wurden 1.997 asylsuchende Personen
zugewiesen, 2.303 Personen weniger als im Jahr 2015. Im Jahr 2017 wurden bislang 729
Personen zugewiesen.
Der Anstieg der Zuweisungen seit 2014 erforderte einen Ausbau bestehender
Unterbringungskapazitäten. Im Jahr 2015 musste die Stadt Leipzig innerhalb kürzester
Zeit eine Vielzahl von Unterkunftsplätzen bereitstellen. Aufgrund des Rückgangs der
Zuweisungen seit 2016 erfolgt eine Anpassung der Kapazitäten.
2.
Statistische Daten
2.1
Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig?
Ende Oktober 2017 lebten 3.235 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Davon waren 2.290 Personen 15 bis unter 65
Jahre alt, 914 Kinder unter 15 Jahre alt und 31 Personen 65 Jahre und älter.
Insgesamt gab es im Juli 2017 8.887 Personen, die Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch II erhielten. Davon waren 2.742 Kinder unter 15 Jahren und 8 Personen
über 65 Jahre alt.1
Im September 2017 waren 6.249 erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und 65
Jahren gemeldet, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon waren
1.995 im Alter zwischen 15 und unter 25 Jahren.2
Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im
Vergleich von Juli 2016 zu Juli 2017 um 1.363 Personen verringert. Die Zahl der
Leistungsberechtigten nach Sozialgesetzbuch II stieg von Juni 2016 zu Juni 2017 um
3.915 Personen an.
Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte
erhalten.
Zum 31.10.2017 wurden 232 unbegleitete, 1 begleiteter minderjähriger und 76 junge
volljährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut (in Summe
328 Klienten).
Weitere 225 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in
Leipzig (Stand: 08.11.2017, Anlage 1).
1 Die Anzahl der unter 15-jährigen und über 65-jährigen Personen wird vom Jobcenter nur noch mit
dreimonatiger Verzögerung bereitgestellt.
2 Die Anzahl der erwerbsfähigen Personen nach SGB II wird erst in der zweiten Hälfte des Folgemonats
vom Jobcenter zur Verfügung gestellt.
Seite 1 von 16
3.408
8.729
3.403
8.573
3.407
8.370
3.540
3.743
7.814
7.461
3.740
3.900
2.000
3.714
6.647
6.189
4.091
3.000
4.251
4.000
4.434
5.821
5.000
4.659
5.349
6.000
6.960
7.000
8.100
8.000
8.887
9.000
4.771
4.972
Leistungsempfänger/-innen
10.000
1.000
0
07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 01/2017 02/2017 03/2017 04/2017 05/2017 06/2017 07/2017
Monat
Asylbew erberleistungsgesetz
SGB II
Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand: 46. KW 2017
2.2
Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen?
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
Im Jahr 2017 wurden bis zur 46. Kalenderwoche 729 Personen der Stadt Leipzig neu
zugewiesen.
4500
4.230
4000
3500
3000
2500
1.997
2000
1500
1.243
1000
500
729
658
86
41
66
50
2005
2006
2007
2008
190
261
285
2009
2010
2011
402
0
Quelle: Sozialamt, Stand: 46. KW 2017
Jahr
Seite 2 von 16
2012
2013
2014
2015
2016 KW
46/2017
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
Jan
Feb
März
Apr
Mai
Juni
Juli
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Monat
2015
Quelle: Sozialamt, Stand 31.10.2017
2.3
2016
2017
Woher kommen die Geflüchteten?
Die Asylsuchenden, die bislang im Jahr 2017 Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 30
verschiedenen Ländern. 13 Personen waren staatenlos. Die folgende Abbildung zeigt die
zehn häufigsten Herkunftsländer.
Syrien
Herkunftsländer
(die zehn häufigsten)
Irak
Afghanistan
Russ.Föd.
Libyen
Indien
Türkei
Georgien
Libanon
Eritrea
0
Quelle: Sozialamt, Stand 31.10.2017
20
40
60
80
100
120
140
160
Anzahl der im Jahr 2017 neuzugewiesenen Flüchtlinge
Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen minderjährigen und
volljährigen Ausländer kommen aus insgesamt 30 Ländern. 69 %, insgesamt 215
Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. Die im Jahr 2017 zugewiesenen
Minderjährigen stammen aus den Herkunftsländern Guinea, Gambia, Somalia, Eritrea und
Kamerun, Sudan und Nigeria.
2.5
Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen?
Seite 3 von 16
Seit Januar 2017 können genaue Angaben zum monatlichen Zugang von Asylsuchenden
in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden. Hierfür steht dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge nun eine auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik
zur Verfügung. Demnach wurden im Oktober 2017 insgesamt 15.170 Personen mit
Asylgesuch registriert. Im August 2017 lag die Zahl der Asylsuchenden bei 16.312 im
September 2017 bei 14.688. Ein Vergleich mit der EASY-Statistik aus dem Jahr 2016 ist
nur eingeschränkt möglich, da in letzeren Fehl- und Doppelerfassungen nicht
ausgeschlossen werden können. Im Monat Dezember 2016 wurden 16.442 Zugänge von
Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Dezember 2015 waren es 127.320
gewesen.
Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten
„Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die
Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für
Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1%). Für 2017 ist noch keine
Neuberechnung der Quote erfolgt.
In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem
jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres.
Die Quote für Leipzig liegt 2017 bei 13,8 %.
Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und
15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen wird, diese Planungsgrößen jedoch mit
großen Unsicherheiten verbunden sind. Als Anteil der Stadt Leipzig (13,8%) lassen sich
aus diesen Planzahlen folgende Soll-Zuweisungszahlen errechnen: 2.815 Zuweisungen
im Jahr 2017 und 2.111 Zuweisungen im Jahr 2018.
Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der
aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Das Sächsische
Staatsministerium des Innern führt in seiner Antwort vom 21.12.2016 auf eine
parlamentarische Anfrage aus, dass eine verlässlich Aussage über die voraussichtlichen
Zugangszahlen von Asylbewerber im Jahr 2017 in Sachsen aufgrund der vorliegenden
Informationen und Erkenntnisse nicht möglich ist.
Die Planung der Stadt Leipzig geht derzeit davon aus, dass im Jahr 2017 und 2018
jeweils 1.500 Personen der Stadt Leipzig zugewiesen werden bzw. durch
Familiennachzug oder Wohnsitzauflage nach Leipzig kommen. Die Landesdirektion
Sachsen gibt in ihrer landesinternen Zuweisungsplanung vom 16.10.2017 an, dass
Leipzig im Zeitraum von der 1. bis zur 48. Kalenderwoche 2017 insgesamt 902 Personen
zugewiesen werden sollen. Nach Absprachen im November mit der Landesdirektion
werden bis Jahresende 2017 nur bis zu 870 Personen nach Leipzig zugewiesen werden.
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum
31.10.2017 betrug 32.288. Zusätzlich befinden sich 24.208 junge Volljährige in der
Zuständigkeit der Jugendhilfe.
Seit 01.05.2017 wird ein neues Verfahren zur Verteilung der unbegleiteten ausländischen
Minderjährigen angewandt. Der Freistaat Sachsen erhält nach der neuen Berechnung
gemäß Königsteiner Schlüssel von 5,05577 % eine Soll-Zuständigkeit (auf Basis der
Seite 4 von 16
Prognosezahlen für Mai bis November 2017 von 6.348 umA ) von 321 neuen umA.
3.
Wohnen mit sozialer Betreuung
3.1
Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten?
Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt:
•
•
•
•
•
•
13 Objekte mit über 60 Plätzen,
20 Objekte mit bis zu 60 Plätzen,
Plätze in Pensionen,
Plätze im Übergangswohnheim,
791 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach
Asylbewerberleistungsgesetz),
Wohnungen mit eigenem Mietvertrag.
Wohnformen Leistungsempfänger/-innen Asylbewerberleistungsgesetz
45%
Dezentrale Unterbringung
Unterbringung in
Gemeinschaftsunterkünften
55%
Quelle: Sozialamt, Stand 31.10.2017
Von den Personen, die zu Ende Oktober 2017 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (3.235), lebten 45% in einer Gemeinschaftsunterkunft
einschließlich Pensionen und Übergangswohnheim. 3 55% lebten in einer eigenen
Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 56% einen eigenen
Mietvertrag und 44% lebten in einer Gewährleistungswohnung.
Sowohl in Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag
leben in Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen
Städten, wo fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten
Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem
Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in
freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten
Wohnung gemeint.
3
Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften auch Personen mit Leistungsbezug SGB II.
Seite 5 von 16
Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt:
•
•
•
•
3.2
Caritasverband Leipzig e.V.
Internationale Frauen Leipzig e.V.
Johanniter Unfallhilfe e.V. / Bildungsinstitut Mitteldeutschland der Johanniter
Akademie
RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V.
Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften
Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene
Wohnung ziehen können.
Im Oktober 2017 hielten sich 30 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort bis zu 12 Monate auf. 51% der Bewohner lebten 12 bis 24
Monate und 19 % länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Vergleich zu
den Monaten vor Dezember 2016 ist der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate in
einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, deutlich gestiegen. Diese Entwicklung ist
zunächst insbesondere auf den Verlauf der Zuweisungszahlen in der Vergangenheit
zurückzuführen. So ist die Zahl der Personen, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden,
im vierten Quartal 2015 in kurzer Zeit erheblich angestiegen. Im Vergleich dazu kommen
seit Januar 2016 deutlich weniger Geflüchtete pro Monat nach Leipzig. Diese Entwicklung
führte dazu, dass der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, zum Ende des Jahres 2016 angestiegen ist.
Aufenthaltsdauer von Personen
in Gemeinschaftsunterkünften
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
11/2016 12/2016 01/2017 02/2017 03/2017 04/2017 05/2017 06/2017 07/2017 08/2017 09/2017 10/2017
mehr als 24 Monate
12 bis 24 Monate
9 bis 12 Monate
Quelle: Sozialamt, Stand 31.10.2017
Seite 6 von 16
6 bis 9 Monate
bis 6 Monate
3.3
Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich
Pensionen und Übergangswohnheimen
Zum 31.10.2017 lebten insgesamt 2.359 Personen in den genannten Unterkünften. Im
Oktober 2017 wurden 51 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen und zunächst in
einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen Zeitraum verließen 79
Personen die Unterkünfte. Bei einer Kapazität von 3.836 Plätzen in Betrieb zum
31.10.2017 betrug die Auslastung 68% (Berechnungsgrundlage ist eine praktikable
Auslastung von 90% - also 3.453 Plätze).
2.359
2.387
2.481
2000
2.542
2.599
2.569
2.651
2.736
2.818
2.849
2500
2.836
Anzahl Bewohner/-innen
in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen
3000
3.020
3500
1500
1000
500
0
-500
Nov 2016
Quelle: Sozialamt, Stand 31.10.2017
Jan 2017
Mrz 2017
Einzüge
Mai 2017
Auszüge
Jul 2017
Sep 2017
Belegung Ende des Monats
Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und
Übergangswohnheimen waren im August 2017 insgesamt 61 % Leistungsempfänger/innen nach Asylbewerberleistungsgesetz. 39 % empfingen andere Leistungen – dabei
handelte es sich beim überwiegenden Teil um Leistungsempfänger/-innen nach dem
SGB II.
Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften
39%
Anteil Leistungsempfänger/-innen AsylbLG
Anteil sonstige Leistungsempf änger/-innen
61%
Quelle: Sozialamt, Stand 31.10.2017
Seite 7 von 16
Der überwiegende Teil der Personen, die im Zeitraum Januar 2017 bis September 2017
aus den Unterkünften auszogen (62%), ist in eine Wohnung umgezogen. Bei 31 % der
Personen, die die Unterkünfte verließen, ist der Grund des Auszugs nicht bekannt. 6 %
sind in ihre Heimat zurückgekehrt.
Gründe für den Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft im Jahr 2017
(einschl. Pensionen, Übernachtungshaus)
6%
31%
Umzug in eine Wohnung
außerhalb einer
Gemeinschaftsunterkunft
kein Grund bekannt
62%
Rückreise
Hinweis: Auszüge aus Gemeinschaf tsunterkünf ten in
Gewährleistungswohnungen sind in den Zahlen nicht erf asst.
Quelle: Sozialamt Leipzig, Daten v om 01.01. bis 31.10.2017
3.4
Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer/-innen
Mit Stand vom 31.10.2017 wurden 40 unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen in der
Inobhutnahmeeinrichtung gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 195
unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und
41/34 SGB VIII. 13 junge Volljährige erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII und vier
minderjährige Ausländer/-innen erhalten ambulante Hilfe gemäß § 30 bzw. § 31 SGB VII
im eigenen Wohnraum. Sieben Minderjährige und ein Volljähriger lebten in einer
Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 57 unbegleitete Minderjährige in der
Obhut geeigneter Personen, z.B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in
Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. Davon konnten bereits 39
Minderjährige mit ihren geeigneten Personen in einen eigenen Wohnraum ziehen. 18
unbegleitete Minderjährige sind mit ihren geeigneten Personen noch in einer
Gemeinschaftsunterkunft untergebracht.
Seite 8 von 16
Stichtag
31.10.2017
31.07.2017
30.06.2017
31.05.2017
30.04.2017
31.03.2017
28.02.2017
31.01.2017
31.12.2016
30.11.2016
31.10.2016
30.09.2016
31.08.2016
31.07.2016
30.06.2016
31.05.2016
30.04.2016
0
50
100
150
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.08.2017
200
250
300
350
400
450
Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand 31.10.2017
Gastfamilien nach § 33 SGB VIII
Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen
ambulante Hilfe nach § 30, § 31, § 35a und § 41/30 SGB VIII
stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII
Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII
3.5
Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer
Im Oktober 2017 wurden 34 Hilfen nach § 42, 42a und § 34, § 41/34 SGB VIII beendet.
Davon wurden 7 Inobhutnahmen wegen einem Wechsel in eine Wohngruppe beendet.
Außerdem konnten 9 Hilfen zur Erziehung gemäß Hilfeplan und damit Zielerreichung
erfolgreich beendet werden.
4.
Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen
4.1
Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete
In der 46. Kalenderwoche 2017 stehen 3.791 Plätze in Betrieb in
Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen und Übergangswohnheimen zur
Verfügung.
Seite 9 von 16
Standort
Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen
Kapazität
Träger der Betreibung
2.723
Eutritzscher Straße 17
369
DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V.
An den Tierkliniken 48
348
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Torgauer Straße 290, Haus 1
254
European Homecare GmbH
Braunstraße 28
228
Malteser Hilfsdienst Gemeinnützige GmbH
Liliensteinstraße 15a
225
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Riesaer Straße 100
200
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Waldstraße 74 – 80
200
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Zschortauer Straße 44
200
European Homecare GmbH
Hainbuchenstraße 13
185
DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V.
Weißdornstraße 102
175
European Homecare GmbH
Riebeckstraße 63
174
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Bornaische Straße 215 / Leinestraße 2b
95
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Ludwig-Hupfeld-Str. 18-20
70
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze
932
Georg-Schumann-Straße 272
60
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Stöckelstraße 62
60
DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V.
Wilhelminenstraße 38
60
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Sommerfelder Straße 36
58
DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V.
Auenseestraße 31 – 33
55
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Bernhardstraße 21
54
Diakonisches Werk Innere Mission e. V.
Markranstädter Straße 16 – 18
53
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Neustädter Straße 36
51
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Muldentalstraße 91 – 93
50
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Könneritzstraße 58
46
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Stötteritzer Landstraße 31
45
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Wiebelstraße 9
45
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Blücherstraße 47 / 47a
41
Diakonisches Werk Innere Mission e. V.
Georg-Schumann-Straße 121
40
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Hildegardstraße 46
40
Orisson AG
Naumburger Straße 39
40
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Georg-Schwarz-Straße 31
38
Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH
Pittlerstraße 5 und 7
36
European Homecare GmbH
Georg-Schumann-Straße 407
32
European Homecare GmbH
Eythstraße 17
28
SZL Suchtzentrum gGmbH
Summe Gemeinschaftsunterkünfte
3.655
Übergangswohnheim
16
Wiederitzscher Landstraße 8
11
Stadt Leipzig
5
Stadt Leipzig
Wiederitzscher Landstraße 107
Plätze in Pensionen
Summe
120
3.791
Die Unterkunft in der Uhlandstraße 22 (45 Plätze) wurde im November außer Betrieb
genommen und wird künftig für die Unterbringung von Spätaussiedlern und
Kontigentflüchtlingen genutzt.
Darüber hinaus stehen in oben genannten Unterkünften in Betrieb 284 kurzfristig
verfügbare und 17 mittelfristig verfügbare Reserveplätze zur Verfügung.
Seite 10 von 16
Weitere Gemeinschaftsunterkünfte stehen als Reservekapazität zur Verfügung:
Standort
Kapazität
Belegung zur
46. KW 2017
Torgauer Straße 290, Haus 2
254
0
Torgauer Straße 290, Container
221
0
Lindenthaler Straße 63–65
220
0
Zweenfurther Straße 21
102
0
Alte Messe 7, Halle 13
96
0
Liliensteinstraße 1/1a
89
0
Deiwitzweg 1
89
0
1.071
0
Summe
Die Kapazität der Alten Messe 7, Halle 13, wird aufgrund einer Nutzung durch die
Branddirektion verringert.
Des weiteren können bei Bedarf für 426 Personen Plätze zur Notunterbringung zur
Verfügung gestellt werden.
4.2
Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer
4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Eine Einrichtung mit insgesamt 48 Plätzen steht derzeit für die Inobhutnahme von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung.
Standort
Interim „Kröbelstraße“
Träger
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Summe
Kapazität
48
48
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4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
195 Plätze in Wohngruppen gemäß §§ 19, 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 25 Trägern
sind derzeit belegt. Darüber hinaus werden 5 Plätze außerhalb des Stadtgebietes Leipzig
genutzt.
Träger
belegte Plätze
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH
36
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
31
Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G.
20
hope shelter
6
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
10
Institut Lothar Kannenberg
13
N & T Wohnen
12
Outlaw gGmbH
12
KMV Sachsen GmbH
20
Lucky Punch Haus Sehlis
4
Diakonisches Werk Innere Mission
9
Trägerwerk Soziale Dienste
3
Vitera Institut für Gesundheit und Prävention
1
Menschenskinder gGmbH
3
Plan L e.V.
2
Generationenhof WG Luca
3
FAW
2
INFA
1
FAIRbund e.V.
1
DRK akadem. KV Leipzig
1
Jugendhilfeeinrichtung Coburg
1
SOS Kinderdorf
1
BBZ Bautzen
1
IB Borna
1
Panta Rhei e.V. Arnsdorf
1
5.
Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant?
5.1
Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
In der folgenden Tabelle wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Der angegebene Zeitpunkt der In- oder
Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen bzw. den
Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung.
Für 2017 sind keine weiteren Plätze neu geplant. 185 Plätze sollen nicht weiter genutzt
werden. Für 2018 sind 678 neue Plätze geplant und für 379 Plätze soll die Nutzung
beendet werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 548 Plätze
sollen nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch länger
genutzt werden.
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Monat
Zugang Abgang
12/2017
2017
185 Hainbuchenstraße 13
0
01/2018
03/2018
Gemeinschaftsunterkünfte /
Plätze in Pensionen
368
Arno-Nitzsche-Straße 37
200 Riesaer Straße 100
06/2018
240
07/2018
70
Eigentümer
Unterkunft in Betrieb
kommunal
Unterkunft in Betrieb
SEB
Neubau
LESG
Verwaltungsgebäude
privat
Philipp-Rosenthal-Straße 59
Massivbau
(Prager Dreieck)
LWB
Waldstraße 74-80
Unterkunft in Betrieb
SAH
07/2018
20 Plätze in Pensionen
Pension
privat
12/2018
100 Plätze in Pensionen
Pension
privat
2018
678
379
08/2019
348 An den Tierkliniken 48
Containerdorf
LESG
12/2019
200 Zschortauer Straße 44
Verwaltungsgebäude
privat
2019
12/2017
bis
12/2019
5.2
Veränderung zu VI-Ifo-04858
vom 17.10.2017
185
59 Riebeckstraße 63
03/2018
Objekt
0
548
678
1.112
Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer
5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Das Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ wird seit Ende Januar 2017 genutzt.
Diese Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das geschlossene Interim „Am
Mühlholz“, welches zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung
umgebaut wird. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in
Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen.
5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
Für 2017 sind 36 neue Plätze in Wohngruppen geplant.
5.2.3 Betreuung in Gastfamilien
Acht Jugendliche leben in Gastfamilien.
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6.
Verteilung von Unterkünften in der Stadt
Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in
Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei Wohnangebote für
unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen, Übergangswohnheime und
Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit
einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten
Abbau von Kapazitäten kann eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht
werden. Reserveplätze wurden nicht mit berücksichtigt.
Gebiet
Stadt Gesamt
Bevölkerung
absolut zum
31.12.2016
Anteil an
Gesamtbevölkerung
in %
Kapazität in
Betrieb
Anteil an der
Kapazität in
Betrieb in %
Reservekapazität
(außer
Betrieb)
Kapazität in
Umsetzung
(für Betrieb)
Kapazität in
Abbau bis
2019
Gesamtkapazität in
2019
Anteil an
Gesamtkapazität in
2019 in %
579.530
100,0
3.655
100
1.071
678
992
3.341
100
Mitte
62.648
10,8
917
25,1
96
70
348
639
19,1
Nordost
46.452
8,0
288
7,9
0
0
0
288
8,6
Ost
81.998
14,1
775
21,2
577
0
385
390
11,7
Südost
59.147
10,2
381
10,4
0
240
59
562
16,8
Süd
65.507
11,3
95
2,6
0
368
0
463
13,9
Südwest
53.830
9,3
139
3,8
0
0
0
139
4,2
West
52.460
9,1
400
10,9
178
0
0
400
12,0
Alt-West
56.877
9,8
108
3,0
0
0
0
108
3,2
Nordwest
31.812
5,5
224
6,1
0
0
0
224
6,7
Nord
68.791
11,9
328
9,0
220
0
200
128
3,8
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7. Finanzielle Auswirkungen
In Auswertung der Erträge und Aufwendungen per 30.09.2017 zum voraussichtlichen Ist
im Haushaltsjahr 2017 im Bereich Hilfen für Asylbewerber, wird eine Planunterschreitung
in Höhe von 9,0 Mio. € prognostiziert, die sich wie folgt zusammensetzt:
Ergebnishaushalt in €
VRE 2016
Plan 2017
Prognose 2017
75.297.833
87.842.500
56.684.338
22.601.145
36.437.050
20.250.646
45.924.048
6.604.345
43.882.850
7.323.600
33.007.148
3.227.544
168.295
199.000
199.000
Erträge
54.653.063
67.842.000
45.751.514
Pauschale Erstattung vom Freistaat
Sachsen
42.834.477
58.346.550
36.827.989
838.921
86.750
1.800.000
380.992
4.390.000
2.738.904
1.091.369
1.100.000
1.511.583
2.290.361
4.005.450
4.673.038
1.588.250
3.790.000
3.950.794
20.644.770
20.000.500
10.932.824
Minderzuschuss:
9.067.676
Aufwendungen
Leistungen nach dem AsylbLG
einschl. Leistungen für Bildung und
Teilhabe
Unterbringungskosten
Soziale Betreuung
Sprachmittlerdienst und DeutschKurse an der VHS
davon: Erstattung Krankenkosten über
7.669,38 € nur für Asylbewerber gem. § 3
für Akut- und Schmerzbehandlungen
jeweils vom Vorjahr
davon: Sonderpauschale vom FS Sachsen
gem. § 14 SächsFlüAG
Ergänzungspauschale für die
Betreuung und Unterbringung von
Asylbewerbern gem. § 3
SächsGFUBA
Bedarfszuweisung vom FS Sachsen
nach § 22 Abs. 2 SächsFAG*
Zuwendung zur sozialen Betreuung
von Flüchtlingen gem. Richtlinie des
Sächsischen Soziale Betreuung
Sonstige Ersatzleistungen
davon: Benutzergebühren
Zuschuss
5.714.966
8.055.864
*Die Bedarfszuweisung nach § 22 Abs. 2 SächsFAG wird nicht in der Budgeteinheit
50_313_zw (Hilfen für Asylbewerber), sondern in der Produktuntergruppe 611 (Allgemeine Finanzwirtschaft)
vereinnahmt.
Die Tabelle zeigt, dass der prognostizierte Zuschuss in 2017 an den gesamten in 2017
prognostizierten Aufwendungen 19,3 % beträgt. Dies bedeutet eine Verringerung
gegenüber dem Anteil des Zuschuss wie für 2017 geplant (22,8 %).
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Die Planung für die Aufwendungen und Erträge im Rahmen der Hilfen für Asylbewerber
für 2017 war und ist im laufenden Haushaltsvollzug mit großen Unsicherheiten behaftet,
da es keine verlässliche Grundlage für die Abschätzung der zu erwartenden
Neuzuweisungen, der Dauer der Leistungsbezüge nach AsylbLG und der
durchschnittlichen Aufenthaltsdauern in den Gemeinschaftsunterkünften gab.
Bis Ende September 2017 wurden der Stadt Leipzig insgesamt 653 Personen neu
zugewiesen, bis zum Jahresende 2017 wird sich diese Zahl auf ca. 1.000
Neuzuweisungen erhöhen. Im Gesamtjahr 2016 waren es noch 1.997 Personen. Aufgrund
der gesunkenen Zuweisungszahlen sowie der Entscheidungen in den individuellen
Asylverfahren hat sich auch die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG
reduziert. Zum 31.05.2016 haben 4.911 Personen Leistungen nach dem AsylbLG
bezogen, zum 31.12.2016 waren es 3.900 Personen, zum 30.09.2017 hat sich diese Zahl
auf 3.258 Leistungsberechtigte reduziert. Durch die im Planvergleich geringere Zahl an
Leistungsberechtigten nach AsylbLG sanken die entsprechenden Aufwendungen für die
monatlichen Leistungen um 16,2 Mio. € auf 20,3 Mio. €.
Darüber hinaus ergaben sich Planabweichungen durch Anpassungen der
Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete in Leipzig unter anderem durch
•
•
•
•
•
die zeitweise Verringerung der in Betrieb befindlichen Kapazitäten in bestehenden
Unterkünften (z.B. Waldstraße 74-80, Weißdornstraße 102),
die zeitweise Außerbetriebnahme von bestehenden Unterkünften und Nutzung als
Reserveunterkunft (z.B. Deiwitzweg 1, Liliensteinstraße 1/1a, Torgauer Straße 290 –
Container),
die Verschiebung der Inbetriebnahme von Unterkünften, die für einen Betrieb
vorbereitet wurden (z.B. Torgauer Straße – Haus 2, Lindenthaler Straße 63-65),
den Verzicht auf die Inbetriebnahme von Unterkünften, die für einen Betrieb
vorbereitet wurden (z.B. Kregelstraße 3, Wurzner Straße 11),
die dauerhafte Schließung von Unterkünften z.B. wegen einer anderen
Nachnutzungsmöglichkeit (z.B. Helenenstraße 26, Nikolai-Rumjanzew-Straße 100,
Gustav-Mahler-Straße 21)
Auch bei der Entwicklung der Erträge kam es zu Planabweichungen:
Unter den geplanten Erträgen sind die Erträge aus der Kostenerstattung des Freistaates
Sachsen nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz berücksichtigt. Im Jahr 2017
betragen diese voraussichtlich 36,8 Mio. € gegenüber dem Planansatz von 58,3 Mio. €.
Über die Richtlinie Soziale Betreuung sind weitere Erträge zu erwarten. Der Anteil der
Stadt Leipzig beläuft sich im Jahr 2017 auf 1,5 Mio. €.
Hinzu kommen ca. 3,9 Mio. € Erträge aus der Erhebung von Benutzungsgebühren in den
kommunalen Gemeinschaftsunterkünften für Personen, die bereits eine Anerkennung als
Asylberechtigte haben und im Leistungsbezug nach SGB II stehen oder bei eigenem
Arbeitseinkommen noch in Gemeinschaftsunterkünften wohnen.
Außerdem erhielt die Stadt Leipzig in 2017 eine Bedarfszuweisung gem. § 22 Abs. 2 Nr. 8
SächsFAG in von Höhe von 2,7 Mio. €, die als Zuweisung an die Aufgabenträger für
besondere Belastungen im Rahmen der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen
gewährt wurden.
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VI-Ifo-05022 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 14.11.2017“
Anlage 1
Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig
Objekt
Adresse
Kapazität
Status
Belegung zum
08.11.2017
Max-Liebermann-Straße
Max-Liebermann-Straße 36 b/c
700
in Betrieb
225
General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen
Landsberger Straße 133
700
Stand-by
0
1.400
225
VI-Ifo-05022 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 14.11.2017“
Anlage 2
Entwicklung der Kapazität in Betrieb in Flüchtlingsunterkünften bis 2019
Plätze in Gemeinschaftsunterkünften
und Pensionen für Asylbewerber und Geflüchtete
4500
4000
3500
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
Monat
Bestand zum 31. des Vormonats*
Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 46.KW 2017
Zugang im Monat
Abgang im Monat
12/19
11/19
10/19
09/19
08/19
07/19
06/19
05/19
04/19
03/19
02/19
01/19
12/18
11/18
10/18
09/18
08/18
07/18
06/18
05/18
04/18
03/18
02/18
01/18
12/17
11/17
-500