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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1286222.pdf
Größe
998 kB
Erstellt
08.06.17, 12:00
Aktualisiert
20.07.18, 11:58

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04109-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: Weiterentwicklung der städtischen Anlagerichtlinie um Nachhaltigkeitskriterien im Sinne von Divestment Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 15.11.2017 Bestätigung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☒ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag zu BSP 3, 4 und 5 ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Dem Antrag wird mit den folgenden Ergänzungen und Änderungen zugestimmt. Beschlusspunkt 2 des Ursprungsantrages wird nach dem letzten Satz ergänzt um: „Die Stadt Leipzig beabsichtigt in ihrem Spezialfonds die Quote der nachhaltigen Direktinvestments je nach Marktlage in den nächsten 3 – 5 Jahren auf 100% zu steigern. Die Anlagestrategie wird halbjährlich überprüft.“ Beschlusspunkt 3, erster Anstrich, wird wie folgt geändert: - keine Beteiligungen an Unternehmen, welche mehr als 5% ihres Umsatzes durch Atomkraft, mehr als 30% ihres Umsatzes/ ihrer Energiegewinnung durch Kohlekraft sowie mehr als 5% ihres Umsatzes durch Fracking generieren. Diese Ausschlusskriterien werden durch den Einsatz des Standardfilters von Union Investment garantiert. Der Nachhaltigkeitsansatz basiert auf international gängigen Standards und dem EKD-Leitfaden für ethisch nachhaltige Geldanlagen und wird von einer entsprechenden Expertengruppe stetig weiterentwickelt. 1/4 Beim Beschlusspunkt 4 des Ursprungsantrages wird der vierte Unterpunkt zu „Bestechungsoder Korruptionsfällen“ gestrichen. Eventuelle Verfehlungen einzelner Akteure sollten nicht dazu führen, dass eine Beteiligung der Stadt grundsätzlich immer aufgegeben werden müsste. Beschlusspunkt 5 des Ursprungsantrages wird wie folgt geändert: „Beteiligungsunternehmen, an denen die Stadt Leipzig unmittelbar oder mittelbar satzungsändernden Einfluss ausüben kann sind aufgefordert, ihre Finanzanlagen anhand des unter Beschlusspunkt 1 genannten Nachhaltigkeitsgrundsatzes zu prüfen und das Ergebnis dem Aufsichtsrat zur Bewertung vorzulegen.“ 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 3/4 Sachverhalt: Bei der Entscheidung über Geldanlagen handelt es sich um Angelegenheiten der laufenden Verwaltung, für die der Oberbürgermeister kraft Gesetz verantwortlich ist (siehe § 22 Abs.1 und 2 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig sowie §53 Abs.2 Satz 1 SächsGemO). Der Oberbürgermeister hat die Befugnis und die Entscheidung über Geldanlagen auf den Fachbediensteten für Finanzen übertragen. Dies folgt auch dem Wortlaut des §62 Abs.1 SächsGemO, wonach die Verwaltung des Vermögens und der Schulden bei einem Bediensteten (Fachbediensteten für Finanzen) zusammenzufassen sind. Seit Januar 2015 hat die Stadt Leipzig 95.544.650,00 EUR in einem Spezialfonds bei der Union Investment Institutional GmbH angelegt. Seit der Anlageausschusssitzung am 28.09.2016 in Frankfurt am Main wurde die Union Investment-Negativliste für „Unternehmen mit Kohle-Exposure“ für den Fonds bei der Anlageentscheidung verpflichtend. Zudem sind Unternehmen, welche Landminen oder Streubomben herstellen sowie mit Nahrungsmitteln spekulieren bei der Union Investment von vornherein ausgeschlossen. Ebenso werden beispielsweise Unternehmen, die mit Tierversuchen arbeiten sowie Unternehmen, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit kontroverser Gentechnik, Nuklearenergie oder Fracking verdienen, ausgeschlossen. Der Anteil an nachhaltigen Zielfonds wurde aktuell auf 11,4 Prozent aufgestockt. Bei der Gesamtbetrachtung der Einzeltitel der Rentenanlagen und der unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsansatzes von Union Investment gemanagten Zielfonds sind mittlerweile 95,5 Prozent des Spezialfonds als nachhaltig zu klassifizieren. Eine höhere Nachhaltigkeitsabdeckung wird im aktuellen Kapitalmarktumfeld schwierig, da aufgrund des Niedrigzinsumfeldes und aufgrund gesetzlicher Vorschriften /Vorgaben der Rechtsaufsichtsbehörde die Investitionsalternativen extrem eingeschränkt sind. Dies würde die Ertragserwartung des Mandats senken und die Diversifikationsmöglichkeiten stark einschränken. Abschließend wird festgehalten, dass die Stadt Leipzig beabsichtigt, die Quote der nachhaltigen Direktinvestments in ihrem Spezialfonds in den nächsten 3 – 5 Jahren, je nach Marktlage, auf 100% zu steigern. Die Investition in Emerging-Market-Anleihen bleibt unter Renditegesichtspunkten b.a.w. erhalten, eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Anlagestrategie erfolgt halbjährlich in der Anlageausschusssitzung. Anlagen: Anlage 1 Ausschlusskriterien der nachhaltigen institutionellen Fonds von Union Investment Anlage 2 Abdeckungsgrad der Nachhaltigkeit (Stand 25.09.2017) 4/4