Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1286222.pdf
Größe
998 kB
Erstellt
08.06.17, 12:00
Aktualisiert
20.07.18, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04109-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Weiterentwicklung der städtischen Anlagerichtlinie um Nachhaltigkeitskriterien im
Sinne von Divestment
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
15.11.2017
Bestätigung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☒
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag zu BSP 3, 4 und 5
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag wird mit den folgenden Ergänzungen und Änderungen zugestimmt.
Beschlusspunkt 2 des Ursprungsantrages wird nach dem letzten Satz ergänzt um: „Die Stadt
Leipzig beabsichtigt in ihrem Spezialfonds die Quote der nachhaltigen Direktinvestments je
nach Marktlage in den nächsten 3 – 5 Jahren auf 100% zu steigern. Die Anlagestrategie wird
halbjährlich überprüft.“
Beschlusspunkt 3, erster Anstrich, wird wie folgt geändert:
- keine Beteiligungen an Unternehmen, welche mehr als 5% ihres Umsatzes durch
Atomkraft, mehr als 30% ihres Umsatzes/ ihrer Energiegewinnung durch Kohlekraft sowie
mehr als 5% ihres Umsatzes durch Fracking generieren. Diese Ausschlusskriterien werden
durch den Einsatz des Standardfilters von Union Investment garantiert. Der Nachhaltigkeitsansatz basiert auf international gängigen Standards und dem EKD-Leitfaden für ethisch
nachhaltige Geldanlagen und wird von einer entsprechenden Expertengruppe stetig
weiterentwickelt.
1/4
Beim Beschlusspunkt 4 des Ursprungsantrages wird der vierte Unterpunkt zu „Bestechungsoder Korruptionsfällen“ gestrichen. Eventuelle Verfehlungen einzelner Akteure sollten nicht
dazu führen, dass eine Beteiligung der Stadt grundsätzlich immer aufgegeben werden
müsste.
Beschlusspunkt 5 des Ursprungsantrages wird wie folgt geändert:
„Beteiligungsunternehmen, an denen die Stadt Leipzig unmittelbar oder mittelbar
satzungsändernden Einfluss ausüben kann sind aufgefordert, ihre Finanzanlagen anhand
des unter Beschlusspunkt 1 genannten Nachhaltigkeitsgrundsatzes zu prüfen und das
Ergebnis dem Aufsichtsrat zur Bewertung vorzulegen.“
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
3/4
Sachverhalt:
Bei der Entscheidung über Geldanlagen handelt es sich um Angelegenheiten der laufenden
Verwaltung, für die der Oberbürgermeister kraft Gesetz verantwortlich ist (siehe § 22 Abs.1
und 2 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig sowie §53 Abs.2 Satz 1 SächsGemO). Der
Oberbürgermeister hat die Befugnis und die Entscheidung über Geldanlagen auf den
Fachbediensteten für Finanzen übertragen. Dies folgt auch dem Wortlaut des §62 Abs.1
SächsGemO, wonach die Verwaltung des Vermögens und der Schulden bei einem
Bediensteten (Fachbediensteten für Finanzen) zusammenzufassen sind.
Seit Januar 2015 hat die Stadt Leipzig 95.544.650,00 EUR in einem Spezialfonds bei der
Union Investment Institutional GmbH angelegt.
Seit der Anlageausschusssitzung am 28.09.2016 in Frankfurt am Main wurde die Union
Investment-Negativliste für „Unternehmen mit Kohle-Exposure“ für den Fonds bei der
Anlageentscheidung verpflichtend. Zudem sind Unternehmen, welche Landminen oder
Streubomben herstellen sowie mit Nahrungsmitteln spekulieren bei der Union Investment
von vornherein ausgeschlossen. Ebenso werden beispielsweise Unternehmen, die mit
Tierversuchen arbeiten sowie Unternehmen, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit
kontroverser Gentechnik, Nuklearenergie oder Fracking verdienen, ausgeschlossen.
Der Anteil an nachhaltigen Zielfonds wurde aktuell auf 11,4 Prozent aufgestockt. Bei der
Gesamtbetrachtung der Einzeltitel der Rentenanlagen und der unter Berücksichtigung des
Nachhaltigkeitsansatzes von Union Investment gemanagten Zielfonds sind mittlerweile 95,5
Prozent des Spezialfonds als nachhaltig zu klassifizieren.
Eine höhere Nachhaltigkeitsabdeckung wird im aktuellen Kapitalmarktumfeld schwierig, da
aufgrund des Niedrigzinsumfeldes und aufgrund gesetzlicher Vorschriften /Vorgaben der
Rechtsaufsichtsbehörde die Investitionsalternativen extrem eingeschränkt sind. Dies würde
die Ertragserwartung des Mandats senken und die Diversifikationsmöglichkeiten stark
einschränken.
Abschließend wird festgehalten, dass die Stadt Leipzig beabsichtigt, die Quote der
nachhaltigen Direktinvestments in ihrem Spezialfonds in den nächsten 3 – 5 Jahren, je nach
Marktlage, auf 100% zu steigern. Die Investition in Emerging-Market-Anleihen bleibt unter
Renditegesichtspunkten b.a.w. erhalten, eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung
der Anlagestrategie erfolgt halbjährlich in der Anlageausschusssitzung.
Anlagen:
Anlage 1 Ausschlusskriterien der nachhaltigen institutionellen Fonds von Union Investment
Anlage 2 Abdeckungsgrad der Nachhaltigkeit (Stand 25.09.2017)
4/4