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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1028835.pdf
Größe
246 kB
Erstellt
18.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:19

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Inhalt der Datei

Neufassung Nr. VI-A-01218-NF-003 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 2. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 2. Lesung Jugendhilfeausschuss 2. Lesung Ratsversammlung Bestätigung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Maßnahmen gegen Schulpflichtverweigerung (V/A 442/13) - NEUFASSUNG Beschluss: 1. Schulpflichtverletzung ist ein Gesetzesverstoß, dem durch alle zuständigen Behörden und Einrichtungen konsequent entgegenzutreten ist. Die Stadtverwaltung und die Schulen der Stadt Leipzig schöpfen darum, in Zusammenarbeit mit der SBAL und der Polizeidirektion Leipzig, konsequent und zeitnah alle rechtlichen und pädagogischen Mittel aus, um Schulpflichtverweigerung entgegenzuwirken und die Zahl der Schulverweigerer deutlich zu senken. 2. Insbesondere wird zu diesem Zweck das 2002 gegründete Projekt „VWV Schulverweigerer“ wieder eingerichtet und mit den notwendigen Kompetenzen und Ressourcen ausgestattet. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung Mit der Neufassung nehmen wir die Hinweise aus den bisherigen Beratungen zum Antrag auf, so insbesondere zu der mit der Verwaltungsvorschrift Schulverweigerer bereits geltenden Rechtslage und zu Fragen der Schulsozialarbeit. Von entscheidender Bedeutung ist aus unserer Sicht, dass die 2002 gegründete und später offensichtlich „eingeschlafene“ Projektgruppe „VWV Schulverweigerer“ zeitnah wiederbelebt wird, um so alle relevanten Einrichtungen und Behörden miteinander optimal zu vernetzen. Im übrigen verweisen wir auf die Begründung des Ursprungsantrags: Seite 1/3 „Schulpflichtverweigerung ist ein schwerwiegendes Problem an Leipziger Schulen. Sie schädigt vielfach die Bildungs- und Erwerbsbiographie betreffender Jugendlicher irreparabel und kann der Einstieg in eine Kriminalitätskarriere sein. Sie ist aber auch eine bewusste Verletzung der gesetzlichen Schulpflicht durch Schüler und Eltern und damit ein Gesetzesverstoß. Gegenwärtig verwendete Umschreibungen wie „Schulmüdigkeit“ sind vor diesem Hintergrund eine unzulässige Beschönigung. Der Handlungsbedarf ist nach unserem Eindruck der Stadtverwaltung durchaus bewusst, Verschiedenes wurde in den letzten Jahren erprobt. Dabei wird aber aus unserer Sicht zu viel Wert auf freiwillige Angebote der Sozialarbeit mit zweifelhaftem Erfolg gelegt und die gesetzlich vorgegebenen ordnungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten vernachlässigt...“ Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.06.2015 zu 14.11 Maßnahmen gegen Schulpflichtverweigerung (V/A 442/13) Vorlage: VI-A-01218-NF-003 Beschluss: 1. Schulpflichtverletzungen sind auf Grundlage der bestehenden Regelungen von Beginn an konsequent nachzuverfolgen. Führt bei stunden- und tageweisem Fehlen die unmittelbare Verständigung zwischen Schule und Schüler/-in bzw. Erziehungsberechtigten nicht zu einem geregelten Schulbesuch, werden die zuständigen Behörden und Einrichtungen unverzüglich einbezogen, um einer Verstetigung und Verfestigung dieses Verhaltens vorzubeugen. 2. Schulsozialarbeit wirkt vor allem präventiv als ein Bestandteil im Rahmen der Bemühungen zur Senkung der Schulabbrecherquote. Ergänzende Angebote zielen in Zusammenarbeit mit Schule, Eltern und der Sächsischen Bildungsagentur auf die Integration von Schulpflichtverweigerern in das Bildungssystem ab. Die Auswahl der Träger der Jugendhilfe zur Durchführung der Schulsozialarbeit erfolgt im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung auf Grundlage von Leistungsbeschreibungen und einer Auswertung vorangegangener Leistungszeiträume. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen Leipzig, den 18. Juni 2015 Seite: 1/1