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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1336395.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
09.11.17, 12:00
Aktualisiert
23.01.18, 21:41

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-05038 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Streichung der Einlagensicherung für kommunale Geldeinlagen bei privaten Banken Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 13.12.2017 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Mit Wirkung vom 01.10.2017 wurde die bisherige schon gestutzte Einlagensicherung für Kommunen (wie auch für Bund und Länder sowie bestimmte Wertpapierfirmen und Finanzinstitute) auf Beschluss des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. abgeschafft. Damit sind kommunale Einlagen bei Privatbanken nicht mehr gesichert. Die Streichung erfolgt im Unterschied zur Sicherung der Einlagen bei Versicherungen und Unternehmen (für Privatkunden und Stiftungen wird die bisherige Sicherung fortgeführt), die in eingeschränkter Form fortgeführt wird. Der Präsident des Privatbanken-Verbandes BdB, Hans-Walter Peters, erklärte am 17.2.2017: „Wir wollen die Kräfte bündeln und die Finanzkraft des Einlagensicherungsfonds für jene Kunden stärken, die tatsächlich Schutz bedürfen“. Bund, Länder und Kommunen brauchten diesen Schutz aus seiner Sicht ebenso wenig wie Vermögensverwalter und Leasing-Gesellschaften (Handelsblatt vom 17.02.2017). Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. 2. 3. Wie hoch sind die derzeitigen Einlagen der Stadt Leipzig bei privaten Banken? Welche Folgen sind mit einem solchen Schritt des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. für die Stadt Leipzig verbunden? Welche Veränderungen wird die Stadt Leipzig zur Sicherung ihrer Einlagen vornehmen? 1/1