Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1336395.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
09.11.17, 12:00
Aktualisiert
23.01.18, 21:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05038
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Streichung der Einlagensicherung für kommunale Geldeinlagen bei privaten Banken
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Mit Wirkung vom 01.10.2017 wurde die bisherige schon gestutzte Einlagensicherung für
Kommunen (wie auch für Bund und Länder sowie bestimmte Wertpapierfirmen und
Finanzinstitute) auf Beschluss des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. abgeschafft.
Damit sind kommunale Einlagen bei Privatbanken nicht mehr gesichert. Die Streichung
erfolgt im Unterschied zur Sicherung der Einlagen bei Versicherungen und Unternehmen (für
Privatkunden und Stiftungen wird die bisherige Sicherung fortgeführt), die in eingeschränkter
Form fortgeführt wird.
Der Präsident des Privatbanken-Verbandes BdB, Hans-Walter Peters, erklärte am
17.2.2017: „Wir wollen die Kräfte bündeln und die Finanzkraft des Einlagensicherungsfonds
für jene Kunden stärken, die tatsächlich Schutz bedürfen“. Bund, Länder und Kommunen
brauchten diesen Schutz aus seiner Sicht ebenso wenig wie Vermögensverwalter und
Leasing-Gesellschaften (Handelsblatt vom 17.02.2017).
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1.
2.
3.
Wie hoch sind die derzeitigen Einlagen der Stadt Leipzig bei privaten Banken?
Welche Folgen sind mit einem solchen Schritt des Bundesverbandes deutscher
Banken e. V. für die Stadt Leipzig verbunden?
Welche Veränderungen wird die Stadt Leipzig zur Sicherung ihrer Einlagen
vornehmen?
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