Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1336825.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
11.11.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05048
Status: öffentlich
Eingereicht von
Wohlfarth, Nicole
Betreff:
Frage- und Rederechte in den lokalen Gremien
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
1. Welche Vorgaben existieren zur Zeit in Bezug auf Rede- und Fragerechte in
Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten?
2. Dürfen ausschließlich Einwohner aus dem Gebiet eines Gremiums in diesem
Einwohnerfragen stellen? (Einwohner einer Ortschaft im zugehörigen Ortschaftsrat,
Einwohner eines Stadtbezirks im zugehörigen Stadtbezirk)
3. Haben Einwohner aus Ortschaften in Stadtbezirksbeiräten, sofern sie zum gleichen
Stadtbezirk gehören, ein Frage- bzw. Rederecht? (Einwohner Holzhausen im SBB
Südost)
4. Existiert umgekehrt ein Fragerecht der Stadtbezirksbeiräte in den Ortschaftsräten?
(Dürfen Mitglieder des SBB Südost im OR Holzhausen fragen und reden?)
5. Dürfen Mitglieder eines Stadtbezirksbeirats bzw. Ortschaftsrats in einem jeweils
anderen Stadtbezirksbeirat bzw. Ortschaftsrat fragen oder reden?
(Mitglied SBB Südost in SBB Ost)
6. Dürfen Einwohner einer Ortschaft in den Stadtbezirksbeirat entsandt werden?
7. Haben Mitglieder der Ratsversammlung, die nicht im Gebiet einer Ortschaft wohnen,
Frage- und Rederecht im Ortschaftsrat?
8. Dürfen Mitglieder der Ratsversammlung, die nicht im Gebiet einer Ortschaft wohnen,
an den nicht-öffentlichen Teilen der Ortschaftsratssitzungen teilnehmen?
9. Haben Mitglieder der Ratsversammlung, die nicht im Gebiet einer Ortschaft wohnen,
das Recht das Protokoll einer Ortschaftsratssitzung zu sehen?
10. Welche Regelungen müssten angepasst werden um eine einheitliche Vorgaben zu
treffen?
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