Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1336444.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
09.11.17, 12:00
Aktualisiert
14.11.17, 13:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-04590-ÄA-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Neufestsetzung der Entgelte für den Eigenbetrieb Musikschule Leipzig "JohannSebastian-Bach" ab 01.01.2018 (privatrechtliche Entgeltordnung)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Gebühren
an der Musikschule Johann-Sebastian-Bach nach Familieneinkommen gestaffelt werden
können und legt diesen dem Stadtrat bis zum II. Quartal 2018 vor. Ziel soll eine
angemessene Berücksichtigung unterschiedlicher Einkommensgruppen sein.
4. Darüber hinaus sollten zusätzlich Leistungen zu Bildung und Teilhabe
(Bildungsgutscheine) angerechnet werden.
Sachverhalt:
Bisher ist es möglich, eine Ermäßigung mit der Vorlage eines Leipzig-Passes zu erhalten.
Diese Ermäßigung wird ab Vorlage des gültigen Leipzig-Passes in Höhe von 50 % des
jeweiligen Entgeltes für den Gültigkeitszeitraum gewährt. Geschwisterermäßigung gilt, wenn
aus einer Familie mehrere Kinder am Unterricht teilnehmen: bei 2 Kindern 10 % je Kind, bei
3 Kindern 20 % je Kind, ab 4 Kindern 30 % je Kind.
Bislang ist es so, dass sich die Gebühren der Musikschule an einer Einkommensgrenze
orientieren (Leipzig-Pass Inhaber), nach der es einen klaren Schnitt gibt.
Eine Berücksichtigung relativ niedriger Einkommen wie hoher Einkommen, findet dagegen
nicht statt. Andere Kommunen, wie z.B. Heidelberg, staffeln die Gebühren nach fünf
Einkommensgruppen. Ausschlaggebend ist also immer das entsprechende
Familieneinkommen. Diese Ungleichbehandlung von Familien mit hohem und niedrigem
Einkommen sollte durch eine Korrektur der Ermäßigungs- bzw. Gebührenbefreiungsregelung
aufgelöst werden.
Anlagen:
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