Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1309313.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
04.09.17, 12:00
Aktualisiert
10.11.17, 09:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-04688-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Petition zur Verkehrslage in Leipzig Reudnitz
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Bestätigung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
x
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Ablehnung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung der Petition.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt:
Die Petenten führen an, dass bei der Überquerung der Dresdner Straße an der
Ampelkreuzung Dresdner Straße/Kohlgartenstraße gefährliche Situationen durch
abbiegende Kraftfahrzeuge aus der Kohlgartenstraße auftreten und bitten um Veränderung
der Schaltzeiten an der Lichtsignalanlage (LSA).
Im Zusammenhang mit dem mittelfristig geplanten Ausbau der Haltestelle Koehlerstraße wird
es in diesem Bereich bauliche und verkehrsorganisatorische Änderungen geben. Bei der
Planung wird auch der Aspekt, die Bedingungen für die Fußgänger zu optimieren, untersucht
werden.
Möglichkeiten zu Änderungen im Bestand wurden mit folgenden Ergebnissen untersucht.
Zunächst ist festzustellen, dass die Unfalllage keinen besonderen Handlungsbedarf
begründet. Unfälle mit Fußgängern sind der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde nicht
bekannt geworden. Ebenso liegen uns aus den städtischen Arbeitsgruppen
Schulwegsicherheit und Lichtsignalanlagen keine sicherheitsrelevanten Hinweise vor.
Bei einer örtlichen Überprüfung konnten weder Regelverstöße der abbiegenden
Fahrzeugführer noch gefährliche Situationen im Bereich der Fußgängerfurt in der Dresdner
Straße festgestellt werden.
Die Prüfung der Signalsteuerung hinsichtlich der Länge der Freigabezeit der Fußgänger und
Signalisierung der linksabbiegenden Kraftfahrzeuge aus der Kohlgartenstraße hat zu
folgendem Ergebnis geführt:
Die Freigabezeit beträgt für die Fußgänger an der in Rede stehenden Furt 10 Sekunden.
Innerhalb dieser Zeit können in der Regel 12 Meter zurückgelegt werden. Die Fahrbahn an
dieser Stelle ist ca. 16,5 Meter breit. Damit wird die Fahrbahnmitte und der Gleisbereich
während der Freigabezeit von 10 Sekunden deutlich überschritten. Es muss nur noch ein
kurzer Weg von ca. 4,5 Meter Länge zurückgelegt werden, um den gegenüberliegenden
Gehweg zu erreichen.
Nach dem Umschalten des Fußgängersignals auf Rot beginnt eine Sicherheitszeit. Die
Länge dieser Zeit ist so bemessen, dass ein Fußgänger, der selbst in der letzten
Freigabesekunde die Fahrbahn betritt, den gesamten Querschnitt von 16,5 m sicher
bewältigen kann, bevor ein startender konfliktierender Verkehrsstrom an dieser Furt
ankommt.
Im vorliegenden Fall erhält der aus Richtung Kohlgartenstraße linksabbiegende
Verkehrsstrom zeitlich parallel seine Freigabe wie der die Furt über die Dresdner Straße
nutzende Fußgänger und muss gemäß StVO § 9 besondere Rücksicht auf diesen
Fußgänger wahrnehmen. Sowohl während der Freigabe- als auch der Sicherheitszeit wird
auf Grund der Länge der Fußgängerfurt dieser abbiegende Verkehr zusätzlich durch das gut
erkennbare gelbe Blinklicht auf die mögliche Anwesenheit von Fußgängern auf der Furt
aufmerksam gemacht.
Die beschriebene Lichtsignalschaltung entspricht den einschlägigen Regelwerken und findet
an der Mehrzahl der Knotenpunkte in Leipzig Anwendung und Akzeptanz.
Eine Verlängerung der Freigabezeit für die Fußgänger würde lediglich dazu führen, dass
derjenige, der die Furt in der ersten Sekunde der Grünzeit betritt, während des gesamten
Querungsprozesses seine Freigabe sieht. Fußgänger können jedoch während der gesamten
Grünzeit die Fahrbahn betreten und mit dem Überqueren beginnen.
Es lässt sich daher nie ausschließen, dass während des Querungsvorganges die Grünzeit
endet und der restliche Weg in der Sicherheitszeit zurückgelegt werden muss.
3/4
Es wurde untersucht, den Konflikt zwischen linksabbiegenden Fahrzeugführern und
querenden Fußgängern signaltechnisch auszuschließen. Das bedeutet aber einen
gravierenden Eingriff in die Signalsteuerung, der mit massiven Leistungsfähigkeitseinbußen
und starken Behinderungen des ÖPNV verbunden ist. Der Fußgänger über die Dresdner
Straße hätte eine gesonderte Freigabe. Während dieser Freigabezeit und den notwendigen
Sicherheitszeiten, die in der Summe zwischen 30 und 40 Sekunden betragen, könnte sich
kein anderer Verkehrsteilnehmer auf dieser Kreuzung fortbewegen. Selbst wenn der
Fußgänger nur dann seine Freigabe erhält, wenn er sie sich über einen Taster angefordert
hat, ist damit zu rechnen, dass diese den anderen Verkehrsablauf unterbrechende
Fußgängerfreigabe auf Grund des relativ starken Fußgängeraufkommens stets geschaltet
werden würde.
Aus den genannten Gründen ergeben sich keine Erkenntnisse, die derzeit eine Änderung
begründen würden. Eine mögliche Änderung in Form einer konfliktfreien Signalisierung des
Fußgängers würde zu einer deutlichen Verschlechterung der Verkehrssituation und der
Umweltbelastung führen und den ÖPNV massiv behindern.
Anlagen:
4/4