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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1309313.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
04.09.17, 12:00
Aktualisiert
10.11.17, 09:42

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-04688-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Petition zur Verkehrslage in Leipzig Reudnitz Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Beschlussfassung Bestätigung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung x ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Ablehnung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung der Petition. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Die Petenten führen an, dass bei der Überquerung der Dresdner Straße an der Ampelkreuzung Dresdner Straße/Kohlgartenstraße gefährliche Situationen durch abbiegende Kraftfahrzeuge aus der Kohlgartenstraße auftreten und bitten um Veränderung der Schaltzeiten an der Lichtsignalanlage (LSA). Im Zusammenhang mit dem mittelfristig geplanten Ausbau der Haltestelle Koehlerstraße wird es in diesem Bereich bauliche und verkehrsorganisatorische Änderungen geben. Bei der Planung wird auch der Aspekt, die Bedingungen für die Fußgänger zu optimieren, untersucht werden. Möglichkeiten zu Änderungen im Bestand wurden mit folgenden Ergebnissen untersucht. Zunächst ist festzustellen, dass die Unfalllage keinen besonderen Handlungsbedarf begründet. Unfälle mit Fußgängern sind der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde nicht bekannt geworden. Ebenso liegen uns aus den städtischen Arbeitsgruppen Schulwegsicherheit und Lichtsignalanlagen keine sicherheitsrelevanten Hinweise vor. Bei einer örtlichen Überprüfung konnten weder Regelverstöße der abbiegenden Fahrzeugführer noch gefährliche Situationen im Bereich der Fußgängerfurt in der Dresdner Straße festgestellt werden. Die Prüfung der Signalsteuerung hinsichtlich der Länge der Freigabezeit der Fußgänger und Signalisierung der linksabbiegenden Kraftfahrzeuge aus der Kohlgartenstraße hat zu folgendem Ergebnis geführt: Die Freigabezeit beträgt für die Fußgänger an der in Rede stehenden Furt 10 Sekunden. Innerhalb dieser Zeit können in der Regel 12 Meter zurückgelegt werden. Die Fahrbahn an dieser Stelle ist ca. 16,5 Meter breit. Damit wird die Fahrbahnmitte und der Gleisbereich während der Freigabezeit von 10 Sekunden deutlich überschritten. Es muss nur noch ein kurzer Weg von ca. 4,5 Meter Länge zurückgelegt werden, um den gegenüberliegenden Gehweg zu erreichen. Nach dem Umschalten des Fußgängersignals auf Rot beginnt eine Sicherheitszeit. Die Länge dieser Zeit ist so bemessen, dass ein Fußgänger, der selbst in der letzten Freigabesekunde die Fahrbahn betritt, den gesamten Querschnitt von 16,5 m sicher bewältigen kann, bevor ein startender konfliktierender Verkehrsstrom an dieser Furt ankommt. Im vorliegenden Fall erhält der aus Richtung Kohlgartenstraße linksabbiegende Verkehrsstrom zeitlich parallel seine Freigabe wie der die Furt über die Dresdner Straße nutzende Fußgänger und muss gemäß StVO § 9 besondere Rücksicht auf diesen Fußgänger wahrnehmen. Sowohl während der Freigabe- als auch der Sicherheitszeit wird auf Grund der Länge der Fußgängerfurt dieser abbiegende Verkehr zusätzlich durch das gut erkennbare gelbe Blinklicht auf die mögliche Anwesenheit von Fußgängern auf der Furt aufmerksam gemacht. Die beschriebene Lichtsignalschaltung entspricht den einschlägigen Regelwerken und findet an der Mehrzahl der Knotenpunkte in Leipzig Anwendung und Akzeptanz. Eine Verlängerung der Freigabezeit für die Fußgänger würde lediglich dazu führen, dass derjenige, der die Furt in der ersten Sekunde der Grünzeit betritt, während des gesamten Querungsprozesses seine Freigabe sieht. Fußgänger können jedoch während der gesamten Grünzeit die Fahrbahn betreten und mit dem Überqueren beginnen. Es lässt sich daher nie ausschließen, dass während des Querungsvorganges die Grünzeit endet und der restliche Weg in der Sicherheitszeit zurückgelegt werden muss. 3/4 Es wurde untersucht, den Konflikt zwischen linksabbiegenden Fahrzeugführern und querenden Fußgängern signaltechnisch auszuschließen. Das bedeutet aber einen gravierenden Eingriff in die Signalsteuerung, der mit massiven Leistungsfähigkeitseinbußen und starken Behinderungen des ÖPNV verbunden ist. Der Fußgänger über die Dresdner Straße hätte eine gesonderte Freigabe. Während dieser Freigabezeit und den notwendigen Sicherheitszeiten, die in der Summe zwischen 30 und 40 Sekunden betragen, könnte sich kein anderer Verkehrsteilnehmer auf dieser Kreuzung fortbewegen. Selbst wenn der Fußgänger nur dann seine Freigabe erhält, wenn er sie sich über einen Taster angefordert hat, ist damit zu rechnen, dass diese den anderen Verkehrsablauf unterbrechende Fußgängerfreigabe auf Grund des relativ starken Fußgängeraufkommens stets geschaltet werden würde. Aus den genannten Gründen ergeben sich keine Erkenntnisse, die derzeit eine Änderung begründen würden. Eine mögliche Änderung in Form einer konfliktfreien Signalisierung des Fußgängers würde zu einer deutlichen Verschlechterung der Verkehrssituation und der Umweltbelastung führen und den ÖPNV massiv behindern. Anlagen: 4/4