Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1322673.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
06.10.17, 12:00
Aktualisiert
10.11.17, 12:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-04812-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Fließender Verkehr in der Berthastraße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
☐
Zustimmung und Abhilfe
☐
Alternativvorschlag
☐
Berücksichtigung
☐
Erledigt
☒
Ablehnung
Beschlussvorschlag:
Dem Begehren der Petentin kann nicht entsprochen werden.
1/2
Sachverhalt:
Die Petentin beantragt die Errichtung von Fahrbahnschwellen und Anzeigetafeln zur
Geschwindigkeitsverringerung in der Berthastraße.
Der Einbau von Fahrbahnschwellen oder kurzen Aufpflasterungen zur
Geschwindigkeitsverringerung wird in Leipzig grundsätzlich nicht praktiziert, da diese
Elemente in nicht unerheblichem Maß Lärm erzeugen und damit selbst Anlass für
Beschwerden geben. Ferner sind derartige Einbauten auch für Rettungsfahrzeuge
und Radfahrer sehr ungünstig und wirken jeweils nur partiell, so dass sie in längeren
Straßenzügen mehrfach angewendet werden müssten.
Die Berthastraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Der bauliche Charakter der
Straße entspricht nicht dem einer Straße mit größerer Verkehrsbedeutung. Es wird
davon ausgegangen, dass hier das Bewusstsein greift, das sich
Kraftfahrzeugfahrende innerhalb einer Tempo-30-Zone befinden. Dies bestätigen
auch die vom Ordnungsamt zwischenzeitlich durchgeführten
Geschwindigkeitskontrollen, zuletzt am 20.09.2017. Dabei wurden zu
unterschiedlichen und schulrelevanten Tageszeiten keine Überschreitungen der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h registriert.
Die von der Petentin beantragte Aufstellung elektronischer
Geschwindigkeitsanzeigetafeln würde zu keinem anderen Ergebnis führen.
Auch aus Gründen der Schulwegsicherheit sind weitere verkehrsorganisatorische
Maßnahmen nicht erforderlich.
Anlagen:
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