Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1322673.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
06.10.17, 12:00
Aktualisiert
10.11.17, 12:46

öffnen download melden Dateigröße: 72 kB

Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-04812-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Fließender Verkehr in der Berthastraße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung ☐ Zustimmung und Abhilfe ☐ Alternativvorschlag ☐ Berücksichtigung ☐ Erledigt ☒ Ablehnung Beschlussvorschlag: Dem Begehren der Petentin kann nicht entsprochen werden. 1/2 Sachverhalt: Die Petentin beantragt die Errichtung von Fahrbahnschwellen und Anzeigetafeln zur Geschwindigkeitsverringerung in der Berthastraße. Der Einbau von Fahrbahnschwellen oder kurzen Aufpflasterungen zur Geschwindigkeitsverringerung wird in Leipzig grundsätzlich nicht praktiziert, da diese Elemente in nicht unerheblichem Maß Lärm erzeugen und damit selbst Anlass für Beschwerden geben. Ferner sind derartige Einbauten auch für Rettungsfahrzeuge und Radfahrer sehr ungünstig und wirken jeweils nur partiell, so dass sie in längeren Straßenzügen mehrfach angewendet werden müssten. Die Berthastraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Der bauliche Charakter der Straße entspricht nicht dem einer Straße mit größerer Verkehrsbedeutung. Es wird davon ausgegangen, dass hier das Bewusstsein greift, das sich Kraftfahrzeugfahrende innerhalb einer Tempo-30-Zone befinden. Dies bestätigen auch die vom Ordnungsamt zwischenzeitlich durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen, zuletzt am 20.09.2017. Dabei wurden zu unterschiedlichen und schulrelevanten Tageszeiten keine Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h registriert. Die von der Petentin beantragte Aufstellung elektronischer Geschwindigkeitsanzeigetafeln würde zu keinem anderen Ergebnis führen. Auch aus Gründen der Schulwegsicherheit sind weitere verkehrsorganisatorische Maßnahmen nicht erforderlich. Anlagen: 2/2