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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1306663.pdf
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Erstellt
28.08.17, 12:00
Aktualisiert
25.04.18, 12:08

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04730 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2017 für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung in der Budgeteinheit 51_363_3ZW Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen Jugendhilfeausschuss FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 13.12.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2017 für die Teilprodukte des Leistungsbereiches der Hilfen zur Erziehung in Höhe von 10,735 Mio. € werden bestätigt. 2. Die Deckung wird wie folgt bestätigt: 1/9 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.01.17 31.12.17 10.734.594 Budgeteinheit : 51_363_3ZW, verschiedene Sachkonten Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/9 Sachverhalt: 1. Einleitung Hilfen zur Erziehung sind ein integraler Bestandteil des Bereiches Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch (SGB VIII). In den letzten Jahren zeigt sich eine deutliche Steigerung in diesem Bereich, sowohl bei den durchschnittlichen Fallzahlen als auch bei den Fallkosten. Es ist auch weiterhin davon auszugehen, dass die Stadt Leipzig durch Zuzüge von Familien und steigende Geburtenzahlen - entsprechend der aktuellen Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik und Wahlen - deutlichen Zuwachs an Einwohnern haben wird. Damit wächst auch weiterhin die Zielgruppe der Leistungsberechtigten für Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII. Bevölkerung im Alter von 0 bis unter 21 Jahren jeweils zum 31.12. des Jahres und 30.06.2017 (Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Einwohnermelderegister) 0 bis unter 21 Jahre Stadt Leipzig 2014 2015 95.424 102.369 2016 30.06.2017 108.113 108.634 Kennzahlenvergleich "Anzahl Fälle auf 1000 unter 21 Jährige" "Anzahl Fälle auf 1000 unter 21 Jährige" 2014 2015 2016 I. 2017 II. 2017 24,2 25,6 25,9 26,9 27,1 Für das Jahr 2017 muss festgestellt werden, dass sich ausgehend von den bisherigen Aufwendungen im ersten Halbjahr 2017, ergänzt um die prognostizierten Fallzahl- und Fallkostensteigerungen in diesem Jahr, ein voraussichtlicher Mehrbedarf von 10,735 Mio. € gegenüber dem geplanten Haushaltsansatz 2017 ergibt. Um der bisherigen Steigerung für die Folgejahre gerecht zu werden, wurde die Haushaltsplanung 2017 für die Hilfen zur Erziehung auf der in der VI-DS-2877 bestätigten Prognose der Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2016 mit einer jährlichen Steigerung von 5 % für die Jahre 2017 und 2018 festgeschrieben. Der zusammengefasste Haushaltsansatz der Aufwendungen inkl. durchschnittlicher Fälle und Fallkosten stellt sich im Haushaltsplan 2017 wie folgt dar: Fallzahlen Ø im Jahr 2017 2.958 Haushaltsplan 2017 Ø Kosten/Fall Aufwendungen Ø im Jahr im Jahr 2017 2017 28.682 84.841.750 Die zum damaligen Zeitpunkt festgeschriebenen Fallzahlen und Fallkosten können nunmehr für das Jahr 2017 nicht mehr bestätigt werden. 3/9 Allein aus der VI-DS-04110 ergibt sich für das Jahr 2016 folgende Entwicklung, vor allem in Bezug auf die durchschnittlichen Fallkosten: Plan mit Mehrbedarf 2016 DS 02877 V-Ist 2016 nach DS 04110 Ø Fälle Ø Kosten Aufwendungen im Jahr pro Fall ink l. MB bestätigt im Jahr Diff. zum Anz. 2015+Steig. in € Anz. Pl. mit MB 1,5% 2.858 28.348 Ø Fälle Ø Kosten pro Fall pro Fall Aufwendungen Diff. zum Diff. zum Plan 2016 Pl. mit MB in € mit MB + 1.010 82.290.858 Ist 81.018.000 2.803 - 55 29.358 + 1.272.858 Die der Planung 2017/2018 zu Grunde gelegte Kostensteigerung wird deutlich überschritten, dies ergab sich bereits aus der Mehrbedarfsvorlage für 2016 als Folgerung. Aus diesen beiden Übersichten ist erkennbar, dass zwischen dem voraussichtlichen Ist des Jahres 2016 und den planmäßigen Mitteln in 2017 eine Abweichung von 2,551 Mio. € besteht. Mit der Erstellung des voraussichtlichen Ist für das Jahr 2017 wurde die Prognose für das Jahr 2017 nochmals konkretisiert. Die Höhe des Planansatzes 2017 erweist sich als nicht ausreichend, da trotz intensiver Bemühungen aller betreffenden Fachbereiche insgesamt für das Jahr 2017 mit weiterhin steigenden Fallzahlen und – kosten zu rechnen ist. 2. Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung Insgesamt ergibt sich gegenüber der Haushaltsplanung 2017 eine Fallzahlsteigerung um durchschnittlich 49 Fälle in den verschiedenen Teilbereichen der Hilfen zur Erziehung. Darstellung der Entwicklung der Fallzahlen nach Hilfeart im Jahresdurchschnitt 2016 und 2017: Entwicklung der Fallzahlen Hilfearten - Jahresdurchschnittswerte - Plan 2016 Diff. zum Plan Ø FZ im Jahr BE 51_363_3 ZW ambulante Hilfen Ist 2016 lt. FL. 30.09.2017 HH-Ansätze Ø FZ im Jahr 1.328 1.259 Diff. zum Plan 1.044 1.216 teilstationäre Hilfen 116 116 +0 123 118 -5 Pflegestellen 522 536 + 14 537 597 + 60 830 935 + 105 970 1.033 + 63 2.512 2.803 + 291 2.958 3.007 + 49 stationäre Hilfen ges. HzE - ges. + 172 Plan 2017 V-Ist 2017 - 69 Im Bereich der ambulanten und teilstationären Hilfen wird die geplante Fallzahl voraussichtlich unterschritten. Dies zeigt, dass die bisher festgelegten Maßnahmen in diesem Bereich beginnen zu greifen und Steuerungswirkung entfaltet haben. Darüber hinaus lassen sich aus der derzeitigen stabilen personellen Ausstattung des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) sowie des Pflegekinderdienstes positive Ableitungen auf die Entwicklung der Fallzahlen und damit auf die Entwicklung von Kosten treffen. Bei den stationären Hilfen ist eine Steigerung gegenüber dem Plan prognostiziert, allerdings zeigt sich diese in Bezug auf die Steigerung des Vorjahres vergleichsweise moderat. Mit der Besetzung der mit dem Haushaltsplan beschlossenen 20 zusätzlichen Stellen im ASD werden weitere positive Effekte für die Folgejahre erwartet. Die personelle Ausstattung im Pflegekinderdienst hat eine positive Entwicklung zur Folge. Die prognostizierten Fallzahlen von 537 im Bereich der Pflegestellen wird voraussichtlich auf 597 steigen. Mit Stand Juni befanden sich 591 Kinder in Pflegestellen. Damit werden mehr Kinder in einer Pflegestelle untergebracht, als alternativ beispielsweise in stationären Einrichtungen. Dies wirkt sich insgesamt positiv auf die Entwicklung der Kosten aus. 4/9 Bei Betrachtung der Entwicklung der Fallzahlen in den einzelnen Hilfearten von 2014 bis zum II. Quartal 2017 wird die stetige Steigerung nochmals in den verschiedenen Bereichen deutlich. Fallzahlentwicklung 2014 bis II. Quartal 2017 ohne umA (Quelle: AfJFB, Datenbank PROSOZ 14+) ambulante Hilfen Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt 2014 2015 Jahresdurchschnitt Quartal I. 16 II. 16 III. 16 IV. 16 2016 Quartal I. 17 II. 17 956 1.123 1.178 1.188 1.210 1.286 1.216 1.235 1.224 97 113 117 121 110 114 116 113 117 Pflegestellen 493 511 522 531 540 550 536 571 586 stationäre Hilfen 762 870 923 928 933 957 935 990 1.012 2.308 2.617 2.740 2.768 2.793 2.907 2.803 2.909 2.939 teilstationäre Hilfen Gesamt Aus der Übersicht ergibt sich eine Steigerung der Fälle zwischen dem IV. Quartal 2016 und I. Quartal 2017 um 2 Fälle, allerdings beträgt die Steigerung zum II. Quartal 2017 bereits 30 Fälle. Eine positive Steigerung liegt hierbei im Bereich der Pflegestellen. Dort ist ein kontinuierlicher Fallzahlzuwachs zu erkennen. Zu konstatieren ist, dass trotz dem Vorgenannten generell eine positive Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung zu erkennen ist, auch wenn die Fallzahlen gegenüber den festgesetzten Daten aus der Haushaltsplanung insgesamt weiterhin höher ausfallen. Besonderes Augenmerk liegt in allen Sozialbezirken weiterhin auf der Qualifizierung der Einzelfallsteuerung sowie auf der Weiterentwicklung geeigneter Gegensteuerungsmaßnahmen für im Rahmen des Berichtswesens auffällige Fallgruppen. Als steuerungsrelevante kritische Punkte im Fallverlauf wurden fallübergreifend der Übergang von persönlicher Beratung in die Bedarfsprüfung Hilfe zur Erziehung, der Verfahrensschritt der Ableitung geeigneter Hilfe zur Erziehung aus der Problemerfassung sowie in stationären Hilfen der Zeitpunkt und die verbindliche Planung der Perspektive und der Zeitschiene für Rückführungsprozesse identifiziert. Die notwendigen Veränderungen zur Senkung der HzE-Fallzahlen unterliegt außerdem vielschichtigen Veränderungsprozessen auch außerhalb des ASD. Maßnahmen z.B. in den Bereichen schulischer Bildung (mit positiver Wirkung auf die Zahlen Eingliederungshilfe), des Ausbaus stationärer Angebote der Hilfen zur Erziehung in Wohngruppen und der Angebote in Pflegefamilien (mit positiver Wirkung auf die Zahlen der Unterbringung außerhalb Leipzigs und der Hilfeabbrüche), aber auch der Angebote der Erziehungsberatung (mit positiver Wirkung auf die Zahlen ambulanter HzE) sind fortwährend in der Weiterentwicklung. Trotz dieser Bemühungen liegt ein weiterer Schwerpunkt in 2017 im kostenintensiven Bereich der stationären Hilfen, mit voraussichtlich durchschnittlich 63 Fällen über dem Planansatz von 970 Fällen. Die HzE-Fallentwicklung ist zudem ein hoch dynamisches System mit vielen Veränderungen über den Zeitraum der Hilfeplanung. Dies zeigt zum Beispiel, dass es bei durchschnittlich 2.803 Fällen im Jahr 2016 unterjährig 3.083 Änderungen durch Hilfe Zu- und Abgänge gab, welche sich kostenwirksam niederschlagen. Es zeigen sich trotz der positiven Effekte nochmals steigende Fallzahlen vor allem im stationären Bereich gegenüber der Haushaltsplanung 2017, obwohl der Ausbau der Pflegestellen zur Kostenminimierung erfolgt. 5/9 3. Entwicklung der durchschnittlichen Fallkosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 wurde von den voraussichtlichen durchschnittlichen Fallkosten 2015, ergänzt um die Prognose der Entwicklung der Fallkosten für die Jahre 2016 und 2017, ausgegangen. Bei der Vorbereitung für den Jahresabschluss 2016 wurde festgestellt, dass in der damaligen Prognose für 2017 die Kostensteigerungen zu niedrig angesetzt waren. Hier zeigte sich bereits zum Jahresbeginn 2017, dass die in der Haushaltsplanung eingerechneten Ø Fallkosten voraussichtlich nicht ausreichend sein werden. Aus diesem Grund wurde für das Jahr 2017 ein neues Prognosemodell entwickelt. Hiermit werden im Hinblick auf die finanziellen Prognosen alle Kosten mit den entsprechenden Fallzahlen in den jeweiligen Hilfearten ausgewertet und monatlich mit den aktuellen Entwicklungen aufbereitet. Dies war bisher technisch nicht möglich, da die jeweiligen Fallkosten nicht in diesem Umfang ausgewertet werden konnten. Nunmehr wurden systemseitig Möglichkeiten eingerichtet, die eine Auswertung der voraussichtlichen Kosten mit den jeweiligen Fällen ermöglichen. Es werden somit künftig frühzeitig die ggf. notwendigen Maßnahmen ergriffen und erforderliche Mehrbedarfe im Bereich der Hilfen zur Erziehung angezeigt. Basierend auf der prognostizierten Fallzahlentwicklung und den durchschnittlichen Aufwendungen pro Fall wurden nunmehr die voraussichtlichen Gesamtaufwendungen für das Jahr 2017 berechnet. Hierbei sind die tatsächlichen Zahlungen der Monate Januar bis August 2017 eingeflossen. Zusätzlich wurde Fallzahlprognose für das Jahr 2017 abgeleitet und beide Daten miteinander verknüpft. Neben der Entwicklung der Fallzahlen sind die Kosten pro Fall u.a. von den verhandelten Leistungsentgelten abhängig. Die Kostensteigerungen werden entsprechend der individuellen Leistungsverhandlungen mit den einzelnen Trägern und der einzelfallabhängigen Inanspruchnahme der Leistungsangebote unterschiedlich zeitversetzt haushaltswirksam und können deshalb nicht punktgenau eingeschätzt werden. In der damaligen Prognose wurde deshalb mit einer Steigerung der Kosten im Jahr 2017 von durchschnittlichen 2 % kalkuliert. Ausgangsbasis waren die oben bereits dargestellten Kosten des Jahres 2015 ergänzt um die Prognosen. Aus fachlicher Sicht ist es erforderlich, auf Basis der angefallenen Kosten des 1. Halbjahres 2017 mit einer Steigerung von 5 % gegenüber den durchschnittlichen Fallkosten aus 2016 zu rechnen. Die durchschnittlichen Fallkosten stellen sich nunmehr wie folgt dar: Entwicklung der Ø Kosten pro Fall Hilfearten Plan 2016 Ist 2016 Diff. zum Plan Plan 2017 V-Ist 2017 Fl.HH-Plan Diff. zum Plan 30.09.2017 Abweichung IST 2016 zu Prognose 2017 BE 51_363_3 ZW in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ ambulante Hilfen 10.491 12.810 + 2.319 12.424 14.612 + 2.188 + 1.802 8.569 12.340 + 3.771 11.480 14.447 + 2.967 + 2.107 Pflegestellen 12.780 13.631 + 851 12.601 14.326 + 1.725 + 695 stationäre Hilfen ges. 51.847 62.006 + 10.159 62.024 64.785 + 2.761 + 2.779 HzE - ges. 25.853 29.358 + 3.505 28.682 31.785 + 3.103 + 2.427 teilstationäre Hilfen Eine weitere Kostensteigerung gegenüber dem Jahr 2016 zeigt sich in allen Teilbereichen. Die größte Steigerung ist allerdings im Bereich der teilstationären und stationären Hilfen zu verzeichnen. Im Laufe des Jahres 2017 erfolgen, neben der Tarifsteigerung TVöD von 2,4%, Tarifsteigerungen bei den freien Trägern in unterschiedlichen Größenordnungen, mit Tarifanpassung Ost-West, da diese bei den Trägern noch nicht erfolgt ist, so zum Beispiel bei den großen Trägern des AVR bis zu 5,25%, welche zu einer deutlichen Kostensteigerung führt. 6/9 Ein weiterer Fakt ist die sich verschärfende Arbeitsmarktlage mit fehlenden Fachkräften im Bereich der Erzieher und Sozialpädagogen. Dies führt im Bereich HzE zu einer Abwanderung von Erziehern in den Kita-Bereich. Durch viele Trägerwechsel der Mitarbeiter wegen einer besseren Bezahlung und Anerkennung von Erfahrungen aus Vorjahren bei der Neueinstellung ergeben sich zusätzliche Problemlagen. Nicht zuletzt dadurch geraten die vielen kleinen Träger unter Druck und sind zu einer Haustariferhöhung gezwungen, damit sie Ihr Personal halten können. Diese Faktoren führen zusätzlich zu einer Personalkostenerhöhung. Auch die Mietpreissteigerung in Leipzig wirken sich entgelterhöhend aus. Daraus ergeben sich zusätzlich steigende Fallkosten in allen Teilbereichen. 4. Darstellung des Mehrbedarfs in ausgewählten Teilbereichen der Hilfen zur Erziehung Insgesamt stellt sich der Mehrbedarf i.H.v. 10,735 Mio. € nach Hilfearten wie folgt dar: Entwicklung der Aufwendungen Hilfearten Plan 2016 Ist 2016 Plan 2017 V-Ist 2017 Diff. zum Plan Diff. zum Plan (vorl. RE) 30.09.2017 Abweichung IST 2016 zu Prognose 2017 BE 51_363_3 ZW in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ ambulante Hilfen 10.953 15.577 + 4.624 16.499 18.397 + 1.898 + 2.820 teilstationäre Hilfen 994 1.431 + 437 1.412 1.705 + 293 + 274 6.671 7.306 + 635 6.767 8.553 + 1.786 + 1.247 stationäre Hilfen ges. davon weitere Leist. 46.325 3.292 57.976 4.019 + 11.651 + 727 60.164 4.026 66.922 4.380 + 6.758 + 354 + 8.946 + 361 HzE - ges. 64.943 82.291 + 17.348 84.842 95.577 + 10.735 + 13.286 Pflegestellen *stationäre Hilfen mit weiteren Leistungen § 40, § 42, SvK und Ausgleich von Schäden Mehrbedarf im Bereich der stationären Hilfen von 6,758 Mio. € Im Bereich der stationären Hilfen inkl. der sonstigen Leistungen ergibt sich eine Fallzahlsteigerung um durchschnittlich 63 über dem Planansatz von 970 Fällen. Bei den durchschnittlichen Fallkosten im Jahr 2017 ergibt sich eine Steigerung um 2.760 € gegenüber der Haushaltsplanung. Aus dieser Prognose ergibt sich in diesem Teilbereich eine Kostensteigerung um insgesamt 6,758 Mio. €. Mehrbedarf im Bereich der ambulanten Hilfen § 35a von 2,095 Mio. € Im Bereich der ambulanten Hilfen beträgt die Erhöhung der durchschnittliche Fallzahl gegenüber der Haushaltsplanung 4 Fälle. In diesem Bereich wurde zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung von einer durchschnittlichen Fallzahl von 300 ausgegangen. Auch sind die durchschnittlichen Kosten insgesamt in der Hilfeart um 6.609 € gegenüber der Haushaltsplanung 2017 gestiegen. Dies ergibt sich vor allem aus dem Sachverhalt der Eingliederungshilfe/Sonderbetreuung. Hier handelt es sich vor allem um Schulbegleitungen, deren Umfang im Hilfeportfolio stetig zunimmt. Schulbegleitung sichert die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an Bildung, sie stellt dabei jedoch die im Bereich der ambulanten Hilfen teuerste Hilfeart dar. Die Fallzahlen im Bereich der Schulbegleitungen nimmt stetig zu, ohne dass der Kommune direkte Steuerungsmaßnahmen und Einflussnahmen möglich sind. Fallkonstellationen, wie beispielsweise Eingliederungshilfen im Zusammenhang mit LeseRechtschreibschwächen (LRS) und/oder Dyskalkulie stellen im Gesamtkontext kostenseitig vergleichsweise günstige Hilfen dar. Das Verhältnis im Bereich der Eingliederungshilfe hat sich gegenüber der VI-DS-04110 nicht geändert. 7/9 Mehrbedarf im Bereich der Hilfen § 33 – Pflegestellen von 1,786 Mio. € Im Bereich der Pflegestellen wird eine Steigerung der Fallzahlen um durchschnittlich 60 gegenüber der Haushaltsplanung prognostiziert. Dies bedeutet, dass mehr Kinder in Pflegefamilien leben und somit nicht mehr in stationären Betreuungsangeboten untergebracht werden müssen. Dies ist eine sehr positive Entwicklung. Einerseits können die Kinder in Familien untergebracht werden und andererseits besteht zwischen den stationären Hilfen und einer Pflegestelle ein erheblicher Kostenunterschied. Die prognostizierten Durchschnittskosten einer stationären Hilfe betragen 60.544 € und die einer Pflegestelle im Gegensatz 14.447 € für das Jahr 2017. Damit können rein rechnerisch pro Fall 46.097 € an Kostenersparnis erzielt werden. Der stetige Ausbau der Pflegestellen ist ein erklärtes Ziel des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. Es wird erwartet, dass der positive Trend im Bereich der Pflegestellen weiterhin fortgesetzt werden kann. Aus der folgenden Übersicht geht hervor, dass bereits ein Anstieg vom I. Quartal 2017 zum II. Quartal um 15 auf 586 bestehende Pflegeverhältnisse zu verzeichnen ist. Auch ist erkennbar, dass der Anstieg in der Altersgruppe der 7 bis 14 - jährigen seit Jahresbeginn und auch im Vergleich zu den beiden Vorjahren besteht, welcher gegenüber der unteren Altersgruppe einen ca. 11 % höheren Kostenanteil pro Fall verursacht und damit zur Kostensteigerung beiträgt. Übersicht der Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Pflegestellen: Entwicklung der vergebenen Hilfen nach § 33 und i.V.m. § 41 SGB VIII nach Altersgruppen (ohne umA) (Quelle: AfJFB, Datenbank PROSOZ 14+) Pflegestellen Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt 2014 2015 Jahresdurchschnitt Quartal I. 16 II. 16 III. 16 IV. 16 2016 Quartal I. 17 II. 17 0 bis unter 7 Jahre 134 151 149 148 150 156 151 161 162 7 bis unter 14 Jahre 239 239 251 261 271 274 264 291 299 14 bis unter 18 Jahre 103 108 110 110 105 106 108 107 110 17 13 12 12 14 14 13 12 15 493 511 522 531 540 550 536 571 586 über 18 Jahre Gesamt Im Rahmen der Prognose 2017 müssen die Durchschnittskosten gegenüber der Haushaltsplanung von 12.601 € auf 14.326 € angepasst werden. Dies hat zwei Ursachen: In den letzten Jahren werden vermehrt bei der Betreuung der Pflegekinder höhere Betreuungssätze notwendig. Das heißt, es werden teilweise dreifache Sätze für höhere Kosten der Pflege und Erziehung ausgezahlt, da die Pflegekinder einen höheren erzieherischen Bedarf aufweisen. Hinzu kommen außerdem diverse Zusatzleistungen, die sich jeweils in den Fallkosten niederschlagen. Die Stadt Leipzig ist außerdem bei der Vollzeitpflege u.a. auch kostenerstattungspflichtig gegenüber anderen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, wenn die örtliche Zuständigkeit einer Hilfe wechselt (z.B. durch Umzug der Eltern des Pflegekindes). Diese Kostenerstattungen sind in den §§ 86 ff. SGB VIII geregelt. Auch diese Fälle steigen kontinuierlich an. 8/9 5. Zusammenfassung der kostenseitigen Darstellung Die voraussichtlichen Gesamtaufwendungen ergeben sich wie folgt in den jeweiligen Hilfearten: Entwicklung der Aufwendungen Hilfearten BE 51_363_3 ZW ambulante Hilfen Plan 2016 Ist 2016 mit MB (vorl. RE) in T€ in T€ Diff. zum Plan Plan 2017 V-Ist 2017 30.09.2017 Diff. zum Plan in T€ in T€ in T€ + 614 16.499 18.397 + 1.898 1.431 + 67 1.412 1.705 + 293 7.306 + 747 6.767 8.553 + 1.786 58.132 3.986 57.976 4.019 - 156 + 33 60.164 4.026 66.922 4.380 + 6.758 + 354 81.018 82.291 + 1.273 84.842 95.577 + 10.735 14.963 15.577 teilstationäre Hilfen 1.364 Pflegestellen 6.559 stationäre Hilfen ges. davon weitere Leist.* HzE - ges. in T€ *stationäre Hilfen mit weiteren Leistungen § 40, § 42, SvK und Ausgleich von Schäden Daraus ergibt sich ein voraussichtlicher Mehrbedarf im Jahr 2017 von 10,735 Mio. €. In der Anlage sind die einzelnen Hilfearten mit den durchschnittlichen Fallkosten abweichend zur Haushaltsplanung konkret dargestellt. 6. Ausblick auf das Jahr 2018 Für das Jahr 2018 wird mit einem ähnlichen Mehrbedarf wie im Jahr 2017 gerechnet. Allerdings wird mit der schrittweisen Besetzung der mit dem Haushaltsplan 2017 bestätigten zusätzlichen Stellen im ASD und der Einarbeitung der neuen Mitarbeiter sukzessive mit weiteren positiven Effekten gerechnet. Eine Prognose von konkreten Auswirkungen auf die Entwicklung der Fallzahlen und ggf. Fallkosten für das Jahr 2018 kann aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden. 7. Finanzielle Auswirkungen zur Beschlussfassung Die notwendigen überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 in der Budgeteinheit 51_363_3ZW i.H.v. 10,735 Mio. € sind bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus folgenden Budgeteinheiten und der Kostenstelle unterj. Finanzierung. In den angegebenen Budgeteinheiten ist voraussichtlich auf Basis des V-IST per 30.09.2017 mit Minderaufwendungen in der dargestellten Höhe zu rechnen. PSP-Element Bezeichnung 1.100.36.5.0.01.02.10 Kindertagespfl. kommunal Summe BE 51_365_6ZW 1.100.36.5.0.01.02.20 Kindertagespfl. freie Träger Summe BE 51_365_7ZW Summe BE 50_313_ZW Hilfen für Asylbewerber 1098600000 unterj. Finanz. o. D. ErgHH Summe Deckung Kostenart Bezeichnung 43317800 Förd. der Tagespflege Deckungsmittel 150.000 150.000 43180000 Zuschüsse übr. Bereiche 1.526.000 1.526.000 4.500.000 4.558.594 10.734.594 Anlage: Prognose der Entwicklung 9/9 Amt für Jugend, Familie und Bildung Abt. 51.1, 51.3, 51.5 20.09.2017 Prognose der Entwicklung im Leistungsbereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe Leistungen in der Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung (ohne umA) gemäß SGB VIII in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe Sachkonto/ Kostenart PSP-Element Bezeichnung Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_3ZW Ambulant 19 Leistungsparagraphen - V-Ist für HzE zum 30.09.2017 20 21 23 24 V-Ist 2016 Ø Fälle im Jahr Anz. Ø Kosten pro Fall 25 26 27 Plan 2017 Aufwendungen im Jahr in € 23.03.2017 15.577.411 1.328 3 12.810 20.136 60.409 70 7.875 28 29 Prog. V-Ist 2017 Ø Fälle Ø Kosten Aufwendungen im Jahr pro Fall im Jahr Ø Fälle im Jahr Anz. in € in € Fl. OBM 16 2,0% 23.03.2017 16.499.000 1.259 5 12.424 11.000 55.000 551.235 79 8.342 659.000 959 1 Ø Kosten pro Fall Aufwendungen im Jahr V-Ist 16+Steig. in € 5,0% Datenbasis 31.08.17 Diff. zum Plan HzE Summe : 1.216 § 20 amb. 18.396.540 + 1.897.540 7 14.612 21.083 147.578 + 92.578 57 8.900 507.292 - 151.708 9.676 + 4.676 4331 8000 1.100.36.3.2.01.03.02 Betreuung in Notsituationen 4331 8000 1.100.36.3.3.01.01 Aufsuchende syst. Familienhilfe § 27 / Familienprojekte (3) 4331 8000 1.100.36.3.3.01.02 Soziale Gruppenarbeit § 29 - 4331 8000 1.100.36.3.3.01.03 Erziehungsbeistand § 30 133 9.002 1.197.315 152 9.184 1.396.000 135 8.993 1.214.046 - 181.954 4331 8000 1.100.36.3.3.01.04 Soz.-päd. Familienhilfe § 31 692 10.247 7.090.897 717 10.187 7.304.000 691 10.658 7.364.589 + 60.589 4331 8000 1.100.36.3.3.01.08 int. sozial- pädag. Einzelbetr. § 35 amb. 120.669 1 50.000 1 77.300 77.300 + 27.300 4331 8000 1.100.36.3.4.01.01.01 Nachbetreuung § 41 Abs. 3 § 41,3 1.971 + 971 4331 8000 1.100.36.3.4.01.01.03 Erziehungsbeistand § 30 § 41/30 4331 8000 1.100.36.3.4.01.01.08 Intensive soz.-päd Einzelbetreuung § 41/35 amb. amb. § 35 4331 8000 1.100.36.3.4.01.01.09 Eingliederungshilfe f. seel. Beh. § Junge 41/35aVollj. amb.Amb. § 35a 4331 8000 1.100.36.3.4.01.03 Eingliederungshilfe f. seel. Beh. § K/J 35a amb. § 35a Teilstationär 1 - Summe : 4331 7600 4331 7600 1.100.36.3.3.01.05 1.100.36.3.4.01.03 Erziehung in Tagesgruppe § 32 Eingliederungshilfe f. seel. Beh. § K/J 35a teilstat. teil. § 35a 4331 7600 1.100.36.3.4.01.01.09 Eingliederungshilfe f. seel. Beh. § Junge 41/35aVollj. teil. teilstat. § 35a Pflegestellen Summe : 4331 7700 1.100.36.3.3.01.06 Vollzeitpflege Minderjährige § 33 4331 7700 1.100.36.3.4.01.01.06 Pflegestellen § 33 § 41/33 Stationär Summe : 11.955 5.000 - 1.000 - - 49 7.241 354.822 53 7.868 417.000 48 7.888 378.606 - 38.394 2 833 1.666 3 8.667 26.000 1 11.827 11.827 - 14.173 14 7.895 110.536 17 8.235 140.000 15 9.496 142.433 + 2.433 252 24.115 6.076.948 300 21.487 6.446.000 304 28.096 8.541.221 + 2.095.221 116 12.340 1.431.407 123 11.480 1.412.000 118 14.447 1.704.754 + 292.754 34 81 30.922 4.223 1.051.339 342.067 36 86 30.694 3.360 1.105.000 289.000 43 74 31.869 3.986 1.370.358 294.996 + 265.358 + 5.996 1 38.001 38.001 1 18.000 18.000 1 39.401 39.401 + 21.401 536 13.631 7.306.478 537 12.601 6.767.000 597 14.326 8.552.510 + 1.785.510 523 13.772 7.202.979 525 12.802 6.721.000 583 14.450 8.424.194 + 1.703.194 13 7.961 103.499 12 3.833 46.000 14 9.165 128.316 + 82.316 935 57.707 53.956.357 970 57.874 56.138.000 1.033 60.544 62.542.350 + 6.404.350 54 63.260 3.416.052 54 66.593 3.596.000 59 67.890 4.005.525 + 409.525 4332 6200 1.100.36.3.2.01.03.01 Gemeins. Wohnformen f. Mütter/Väter § 19 u. Kinder 4332 6200 1.100.36.3.2.01.03.03 Unterbr. zur Erfüllung der Schulpflicht § 21 - 4332 6200 1.100.36.3.3.01.07 Heimerziehung § 34 764 56.310 43.021.122 787 56.859 44.748.000 842 58.410 49.181.079 + 4.433.079 4332 6200 1.100.36.3.3.01.08 int. soz.- päd. Einzelbetreuung§ 35 stat 3 49.689 149.066 4 65.250 261.000 4 60.350 241.401 - 19.599 4332 6200 1.100.36.3.4.01.01.07 Heimerziehung, sonst. Betr. Wohnformen § 41/34 + 13§ 41/34 31 49.292 1.528.059 37 45.081 1.668.000 33 53.625 1.769.632 + 101.632 4332 6200 1.100.36.3.4.01.01.08 Intensive soz.-päd Einzelbetr. §Stat. 41/35 § 35 stat 21.057 1 1.377 - 25.623 4332 6200 1.100.36.3.4.01.01.09 Eingliederungshilfe f. seel. Beh. § Junge 41/35aVollj. stat stat. § 35a 17 45.215 768.647 20 47.250 945.000 15 42.570 638.548 - 306.452 4332 6200 1.100.36.3.4.01.03 Eingliederungshilfe f. seel. Beh. § K/J 35a stat stat. § 35a 65 77.729 5.052.355 67 73.015 4.892.000 80 83.810 6.704.789 + 1.812.789 4.380.189 + 354.439 § 34, § 13(3), § 20 Weitere Leistungen 4331 6800 4332 6100 4318 0000 1.100.36.3.4.01.02 1 Summe : Krankenhilfe - - 4.019.205 - 1.000 27.000 - 4.025.750 - - - - - 1.000 § 40 220.145 187.000 179.990 - 7.010 Inobhutnahme v. Kind/Jugdl. § 42 3.763.337 3.838.750 4.200.200 + 361.450 95.576.344 + 10.734.594 Zum Fall SPRINT-Sprachmittler für ASD§ 27 - SPRINT 13.234 Zum Fall Zum Fall Sachverständigenkosten Sachverst.Kost. Ausgleich von Schadensfällen Ausgl. Schäden 21.134 1.356 Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_3ZW Gesamt: 2.803 29.358 82.290.858 Aufgrund der gestiegenen durchschnittlichen Kosten pro Fall (Mehrbedarfsvorlage 2016 + Anzeige Mehrbedarf 2017) sind die Planzahlen 2017 für Vergleiche ungeeignet. Die Planfallzahlen wurden, auf der Grundlage der im OBM-Gespräch 06/2016 festgelgten HH-Mittel und den damals angenommenen durchschnittlichen Kosten ermittelt! 2.958 28.682 84.841.750 3.007 31.785