Daten
Kommune
Leipzig
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1306663.pdf
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Erstellt
28.08.17, 12:00
Aktualisiert
25.04.18, 12:08
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04730
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2017 für den
Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung in der Budgeteinheit 51_363_3ZW
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
Jugendhilfeausschuss
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
13.12.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2017 für die
Teilprodukte des Leistungsbereiches der Hilfen zur Erziehung in Höhe von 10,735 Mio. € werden
bestätigt.
2. Die Deckung wird wie folgt bestätigt:
1/9
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.17
31.12.17
10.734.594
Budgeteinheit :
51_363_3ZW,
verschiedene
Sachkonten
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/9
Sachverhalt:
1. Einleitung
Hilfen zur Erziehung sind ein integraler Bestandteil des Bereiches Kinder- und Jugendhilfe im
Sozialgesetzbuch (SGB VIII). In den letzten Jahren zeigt sich eine deutliche Steigerung in
diesem Bereich, sowohl bei den durchschnittlichen Fallzahlen als auch bei den Fallkosten.
Es ist auch weiterhin davon auszugehen, dass die Stadt Leipzig durch Zuzüge von Familien
und steigende Geburtenzahlen - entsprechend der aktuellen Bevölkerungsprognose des
Amtes für Statistik und Wahlen - deutlichen Zuwachs an Einwohnern haben wird. Damit
wächst auch weiterhin die Zielgruppe der Leistungsberechtigten für Hilfen zur Erziehung
nach SGB VIII.
Bevölkerung im Alter von 0 bis unter 21 Jahren
jeweils zum 31.12. des Jahres und 30.06.2017
(Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Einwohnermelderegister)
0 bis unter 21 Jahre
Stadt Leipzig
2014
2015
95.424
102.369
2016 30.06.2017
108.113
108.634
Kennzahlenvergleich "Anzahl Fälle auf 1000 unter 21 Jährige"
"Anzahl Fälle auf
1000 unter 21
Jährige"
2014
2015
2016
I. 2017
II. 2017
24,2
25,6
25,9
26,9
27,1
Für das Jahr 2017 muss festgestellt werden, dass sich ausgehend von den bisherigen
Aufwendungen im ersten Halbjahr 2017, ergänzt um die prognostizierten Fallzahl- und
Fallkostensteigerungen in diesem Jahr, ein voraussichtlicher Mehrbedarf von 10,735 Mio. €
gegenüber dem geplanten Haushaltsansatz 2017 ergibt.
Um der bisherigen Steigerung für die Folgejahre gerecht zu werden, wurde die
Haushaltsplanung 2017 für die Hilfen zur Erziehung auf der in der VI-DS-2877 bestätigten
Prognose der Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2016 mit einer jährlichen Steigerung von
5 % für die Jahre 2017 und 2018 festgeschrieben.
Der zusammengefasste Haushaltsansatz der Aufwendungen inkl. durchschnittlicher Fälle
und Fallkosten stellt sich im Haushaltsplan 2017 wie folgt dar:
Fallzahlen
Ø im Jahr
2017
2.958
Haushaltsplan 2017
Ø Kosten/Fall
Aufwendungen
Ø im Jahr
im Jahr
2017
2017
28.682
84.841.750
Die zum damaligen Zeitpunkt festgeschriebenen Fallzahlen und Fallkosten können nunmehr
für das Jahr 2017 nicht mehr bestätigt werden.
3/9
Allein aus der VI-DS-04110 ergibt sich für das Jahr 2016 folgende Entwicklung, vor allem in
Bezug auf die durchschnittlichen Fallkosten:
Plan mit Mehrbedarf 2016 DS 02877
V-Ist 2016 nach DS 04110
Ø Fälle
Ø Kosten
Aufwendungen
im Jahr
pro Fall
ink l. MB bestätigt
im Jahr
Diff. zum
Anz.
2015+Steig.
in €
Anz.
Pl. mit MB
1,5%
2.858
28.348
Ø Fälle
Ø Kosten pro Fall
pro Fall
Aufwendungen
Diff. zum
Diff. zum
Plan 2016
Pl. mit MB
in €
mit MB
+ 1.010
82.290.858
Ist
81.018.000
2.803
- 55
29.358
+ 1.272.858
Die der Planung 2017/2018 zu Grunde gelegte Kostensteigerung wird deutlich überschritten,
dies ergab sich bereits aus der Mehrbedarfsvorlage für 2016 als Folgerung. Aus diesen
beiden Übersichten ist erkennbar, dass zwischen dem voraussichtlichen Ist des Jahres 2016
und den planmäßigen Mitteln in 2017 eine Abweichung von 2,551 Mio. € besteht. Mit der
Erstellung des voraussichtlichen Ist für das Jahr 2017 wurde die Prognose für das Jahr 2017
nochmals konkretisiert.
Die Höhe des Planansatzes 2017 erweist sich als nicht ausreichend, da trotz intensiver
Bemühungen aller betreffenden Fachbereiche insgesamt für das Jahr 2017 mit weiterhin
steigenden Fallzahlen und – kosten zu rechnen ist.
2. Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung
Insgesamt ergibt sich gegenüber der Haushaltsplanung 2017 eine Fallzahlsteigerung um
durchschnittlich 49 Fälle in den verschiedenen Teilbereichen der Hilfen zur Erziehung.
Darstellung der Entwicklung der Fallzahlen nach Hilfeart im Jahresdurchschnitt 2016 und
2017:
Entwicklung der Fallzahlen
Hilfearten
- Jahresdurchschnittswerte -
Plan 2016
Diff. zum
Plan
Ø FZ im Jahr
BE 51_363_3 ZW
ambulante Hilfen
Ist 2016
lt. FL.
30.09.2017
HH-Ansätze
Ø FZ im Jahr
1.328
1.259
Diff. zum
Plan
1.044
1.216
teilstationäre Hilfen
116
116
+0
123
118
-5
Pflegestellen
522
536
+ 14
537
597
+ 60
830
935
+ 105
970
1.033
+ 63
2.512
2.803
+ 291
2.958
3.007
+ 49
stationäre Hilfen ges.
HzE - ges.
+ 172
Plan 2017 V-Ist 2017
- 69
Im Bereich der ambulanten und teilstationären Hilfen wird die geplante Fallzahl
voraussichtlich unterschritten. Dies zeigt, dass die bisher festgelegten Maßnahmen in
diesem Bereich beginnen zu greifen und Steuerungswirkung entfaltet haben. Darüber hinaus
lassen sich aus der derzeitigen stabilen personellen Ausstattung des Allgemeinen
Sozialdienstes (ASD) sowie des Pflegekinderdienstes positive Ableitungen auf die
Entwicklung der Fallzahlen und damit auf die Entwicklung von Kosten treffen. Bei den
stationären Hilfen ist eine Steigerung gegenüber dem Plan prognostiziert, allerdings zeigt
sich diese in Bezug auf die Steigerung des Vorjahres vergleichsweise moderat. Mit der
Besetzung der mit dem Haushaltsplan beschlossenen 20 zusätzlichen Stellen im ASD
werden weitere positive Effekte für die Folgejahre erwartet.
Die personelle Ausstattung im Pflegekinderdienst hat eine positive Entwicklung zur Folge.
Die prognostizierten Fallzahlen von 537 im Bereich der Pflegestellen wird voraussichtlich auf
597 steigen. Mit Stand Juni befanden sich 591 Kinder in Pflegestellen. Damit werden mehr
Kinder in einer Pflegestelle untergebracht, als alternativ beispielsweise in stationären
Einrichtungen. Dies wirkt sich insgesamt positiv auf die Entwicklung der Kosten aus.
4/9
Bei Betrachtung der Entwicklung der Fallzahlen in den einzelnen Hilfearten von 2014 bis
zum II. Quartal 2017 wird die stetige Steigerung nochmals in den verschiedenen Bereichen
deutlich.
Fallzahlentwicklung 2014 bis II. Quartal 2017 ohne umA
(Quelle: AfJFB, Datenbank PROSOZ 14+)
ambulante Hilfen
Jahresdurchschnitt
Jahresdurchschnitt
2014
2015
Jahresdurchschnitt
Quartal
I. 16
II. 16
III. 16
IV. 16
2016
Quartal
I. 17
II. 17
956
1.123
1.178
1.188
1.210
1.286
1.216
1.235
1.224
97
113
117
121
110
114
116
113
117
Pflegestellen
493
511
522
531
540
550
536
571
586
stationäre Hilfen
762
870
923
928
933
957
935
990
1.012
2.308
2.617
2.740
2.768
2.793
2.907
2.803
2.909
2.939
teilstationäre Hilfen
Gesamt
Aus der Übersicht ergibt sich eine Steigerung der Fälle zwischen dem IV. Quartal 2016 und I.
Quartal 2017 um 2 Fälle, allerdings beträgt die Steigerung zum II. Quartal 2017 bereits 30
Fälle. Eine positive Steigerung liegt hierbei im Bereich der Pflegestellen. Dort ist ein
kontinuierlicher Fallzahlzuwachs zu erkennen.
Zu konstatieren ist, dass trotz dem Vorgenannten generell eine positive Entwicklung der
Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung zu erkennen ist, auch wenn die Fallzahlen
gegenüber den festgesetzten Daten aus der Haushaltsplanung insgesamt weiterhin höher
ausfallen.
Besonderes Augenmerk liegt in allen Sozialbezirken weiterhin auf der Qualifizierung der
Einzelfallsteuerung
sowie
auf
der
Weiterentwicklung
geeigneter
Gegensteuerungsmaßnahmen für im Rahmen des Berichtswesens auffällige Fallgruppen.
Als steuerungsrelevante kritische Punkte im Fallverlauf wurden fallübergreifend der
Übergang von persönlicher Beratung in die Bedarfsprüfung Hilfe zur Erziehung, der
Verfahrensschritt der Ableitung geeigneter Hilfe zur Erziehung aus der Problemerfassung
sowie in stationären Hilfen der Zeitpunkt und die verbindliche Planung der Perspektive und
der Zeitschiene für Rückführungsprozesse identifiziert.
Die notwendigen Veränderungen zur Senkung der HzE-Fallzahlen unterliegt außerdem
vielschichtigen Veränderungsprozessen auch außerhalb des ASD. Maßnahmen z.B. in den
Bereichen schulischer Bildung (mit positiver Wirkung auf die Zahlen Eingliederungshilfe), des
Ausbaus stationärer Angebote der Hilfen zur Erziehung in Wohngruppen und der Angebote
in Pflegefamilien (mit positiver Wirkung auf die Zahlen der Unterbringung außerhalb Leipzigs
und der Hilfeabbrüche), aber auch der Angebote der Erziehungsberatung (mit positiver
Wirkung auf die Zahlen ambulanter HzE) sind fortwährend in der Weiterentwicklung.
Trotz dieser Bemühungen liegt ein weiterer Schwerpunkt in 2017 im kostenintensiven
Bereich der stationären Hilfen, mit voraussichtlich durchschnittlich 63 Fällen über dem
Planansatz von 970 Fällen.
Die HzE-Fallentwicklung ist zudem ein hoch dynamisches System mit vielen Veränderungen
über den Zeitraum der Hilfeplanung. Dies zeigt zum Beispiel, dass es bei durchschnittlich
2.803 Fällen im Jahr 2016 unterjährig 3.083 Änderungen durch Hilfe Zu- und Abgänge gab,
welche sich kostenwirksam niederschlagen. Es zeigen sich trotz der positiven Effekte
nochmals steigende Fallzahlen vor allem im stationären Bereich gegenüber der
Haushaltsplanung 2017, obwohl der Ausbau der Pflegestellen zur Kostenminimierung erfolgt.
5/9
3. Entwicklung der durchschnittlichen Fallkosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 wurde von den voraussichtlichen durchschnittlichen
Fallkosten 2015, ergänzt um die Prognose der Entwicklung der Fallkosten für die Jahre 2016
und 2017, ausgegangen. Bei der Vorbereitung für den Jahresabschluss 2016 wurde
festgestellt, dass in der damaligen Prognose für 2017 die Kostensteigerungen zu niedrig
angesetzt waren. Hier zeigte sich bereits zum Jahresbeginn 2017, dass die in der
Haushaltsplanung eingerechneten Ø Fallkosten voraussichtlich nicht ausreichend sein
werden.
Aus diesem Grund wurde für das Jahr 2017 ein neues Prognosemodell entwickelt. Hiermit
werden im Hinblick auf die finanziellen Prognosen alle Kosten mit den entsprechenden
Fallzahlen in den jeweiligen Hilfearten ausgewertet und monatlich mit den aktuellen
Entwicklungen aufbereitet. Dies war bisher technisch nicht möglich, da die jeweiligen
Fallkosten nicht in diesem Umfang ausgewertet werden konnten. Nunmehr wurden
systemseitig Möglichkeiten eingerichtet, die eine Auswertung der voraussichtlichen Kosten
mit den jeweiligen Fällen ermöglichen. Es werden somit künftig frühzeitig die ggf.
notwendigen Maßnahmen ergriffen und erforderliche Mehrbedarfe im Bereich der Hilfen zur
Erziehung angezeigt.
Basierend auf der prognostizierten Fallzahlentwicklung und den durchschnittlichen
Aufwendungen pro Fall wurden nunmehr die voraussichtlichen Gesamtaufwendungen für
das Jahr 2017 berechnet. Hierbei sind die tatsächlichen Zahlungen der Monate Januar bis
August 2017 eingeflossen. Zusätzlich wurde Fallzahlprognose für das Jahr 2017 abgeleitet
und beide Daten miteinander verknüpft.
Neben der Entwicklung der Fallzahlen sind die Kosten pro Fall u.a. von den verhandelten
Leistungsentgelten abhängig. Die Kostensteigerungen werden entsprechend der
individuellen
Leistungsverhandlungen
mit
den
einzelnen
Trägern
und
der
einzelfallabhängigen Inanspruchnahme der Leistungsangebote unterschiedlich zeitversetzt
haushaltswirksam und können deshalb nicht punktgenau eingeschätzt werden. In der
damaligen Prognose wurde deshalb mit einer Steigerung der Kosten im Jahr 2017 von
durchschnittlichen 2 % kalkuliert. Ausgangsbasis waren die oben bereits dargestellten
Kosten des Jahres 2015 ergänzt um die Prognosen. Aus fachlicher Sicht ist es erforderlich,
auf Basis der angefallenen Kosten des 1. Halbjahres 2017 mit einer Steigerung von 5 %
gegenüber den durchschnittlichen Fallkosten aus 2016 zu rechnen.
Die durchschnittlichen Fallkosten stellen sich nunmehr wie folgt dar:
Entwicklung der Ø Kosten pro Fall
Hilfearten
Plan 2016
Ist 2016
Diff. zum
Plan
Plan 2017 V-Ist 2017
Fl.HH-Plan
Diff. zum
Plan
30.09.2017
Abweichung
IST 2016 zu
Prognose
2017
BE 51_363_3 ZW
in T€
in T€
in T€
in T€
in T€
in T€
ambulante Hilfen
10.491
12.810
+ 2.319
12.424
14.612
+ 2.188
+ 1.802
8.569
12.340
+ 3.771
11.480
14.447
+ 2.967
+ 2.107
Pflegestellen
12.780
13.631
+ 851
12.601
14.326
+ 1.725
+ 695
stationäre Hilfen ges.
51.847
62.006
+ 10.159
62.024
64.785
+ 2.761
+ 2.779
HzE - ges.
25.853
29.358
+ 3.505
28.682
31.785
+ 3.103
+ 2.427
teilstationäre Hilfen
Eine weitere Kostensteigerung gegenüber dem Jahr 2016 zeigt sich in allen Teilbereichen.
Die größte Steigerung ist allerdings im Bereich der teilstationären und stationären Hilfen zu
verzeichnen.
Im Laufe des Jahres 2017 erfolgen, neben der Tarifsteigerung TVöD von 2,4%,
Tarifsteigerungen bei den freien Trägern in unterschiedlichen Größenordnungen, mit
Tarifanpassung Ost-West, da diese bei den Trägern noch nicht erfolgt ist, so zum Beispiel
bei den großen Trägern des AVR bis zu 5,25%, welche zu einer deutlichen Kostensteigerung
führt.
6/9
Ein weiterer Fakt ist die sich verschärfende Arbeitsmarktlage mit fehlenden Fachkräften im
Bereich der Erzieher und Sozialpädagogen. Dies führt im Bereich HzE zu einer
Abwanderung von Erziehern in den Kita-Bereich. Durch viele Trägerwechsel der Mitarbeiter
wegen einer besseren Bezahlung und Anerkennung von Erfahrungen aus Vorjahren bei der
Neueinstellung ergeben sich zusätzliche Problemlagen. Nicht zuletzt dadurch geraten die
vielen kleinen Träger unter Druck und sind zu einer Haustariferhöhung gezwungen, damit sie
Ihr Personal halten können. Diese Faktoren führen zusätzlich zu einer
Personalkostenerhöhung. Auch die Mietpreissteigerung in Leipzig wirken sich
entgelterhöhend aus. Daraus ergeben sich zusätzlich steigende Fallkosten in allen
Teilbereichen.
4. Darstellung des Mehrbedarfs in ausgewählten Teilbereichen der Hilfen zur
Erziehung
Insgesamt stellt sich der Mehrbedarf i.H.v. 10,735 Mio. € nach Hilfearten wie folgt dar:
Entwicklung der Aufwendungen
Hilfearten
Plan 2016
Ist 2016
Plan 2017 V-Ist 2017
Diff. zum
Plan
Diff. zum
Plan
(vorl. RE)
30.09.2017
Abweichung
IST 2016 zu
Prognose
2017
BE 51_363_3 ZW
in T€
in T€
in T€
in T€
in T€
in T€
in T€
ambulante Hilfen
10.953
15.577
+ 4.624
16.499
18.397
+ 1.898
+ 2.820
teilstationäre Hilfen
994
1.431
+ 437
1.412
1.705
+ 293
+ 274
6.671
7.306
+ 635
6.767
8.553
+ 1.786
+ 1.247
stationäre Hilfen ges.
davon weitere Leist.
46.325
3.292
57.976
4.019
+ 11.651
+ 727
60.164
4.026
66.922
4.380
+ 6.758
+ 354
+ 8.946
+ 361
HzE - ges.
64.943
82.291
+ 17.348
84.842
95.577
+ 10.735
+ 13.286
Pflegestellen
*stationäre Hilfen mit weiteren Leistungen § 40, § 42, SvK und Ausgleich von Schäden
Mehrbedarf im Bereich der stationären Hilfen von 6,758 Mio. €
Im Bereich der stationären Hilfen inkl. der sonstigen Leistungen ergibt sich eine
Fallzahlsteigerung um durchschnittlich 63 über dem Planansatz von 970 Fällen. Bei den
durchschnittlichen Fallkosten im Jahr 2017 ergibt sich eine Steigerung um 2.760 €
gegenüber der Haushaltsplanung. Aus dieser Prognose ergibt sich in diesem Teilbereich
eine Kostensteigerung um insgesamt 6,758 Mio. €.
Mehrbedarf im Bereich der ambulanten Hilfen § 35a von 2,095 Mio. €
Im Bereich der ambulanten Hilfen beträgt die Erhöhung der durchschnittliche Fallzahl
gegenüber der Haushaltsplanung 4 Fälle. In diesem Bereich wurde zum Zeitpunkt der
Haushaltsplanung von einer durchschnittlichen Fallzahl von 300 ausgegangen.
Auch sind die durchschnittlichen Kosten insgesamt in der Hilfeart um 6.609 € gegenüber der
Haushaltsplanung 2017 gestiegen. Dies ergibt sich vor allem aus dem Sachverhalt der
Eingliederungshilfe/Sonderbetreuung. Hier handelt es sich vor allem um Schulbegleitungen,
deren Umfang im Hilfeportfolio stetig zunimmt. Schulbegleitung sichert die Teilhabe von
Kindern und Jugendlichen an Bildung, sie stellt dabei jedoch die im Bereich der ambulanten
Hilfen teuerste Hilfeart dar. Die Fallzahlen im Bereich der Schulbegleitungen nimmt stetig zu,
ohne dass der Kommune direkte Steuerungsmaßnahmen und Einflussnahmen möglich sind.
Fallkonstellationen, wie beispielsweise Eingliederungshilfen im Zusammenhang mit LeseRechtschreibschwächen (LRS) und/oder Dyskalkulie stellen im Gesamtkontext kostenseitig
vergleichsweise günstige Hilfen dar.
Das Verhältnis im Bereich der Eingliederungshilfe hat sich gegenüber der VI-DS-04110 nicht
geändert.
7/9
Mehrbedarf im Bereich der Hilfen § 33 – Pflegestellen von 1,786 Mio. €
Im Bereich der Pflegestellen wird eine Steigerung der Fallzahlen um durchschnittlich 60
gegenüber der Haushaltsplanung prognostiziert. Dies bedeutet, dass mehr Kinder in
Pflegefamilien leben und somit nicht mehr in stationären Betreuungsangeboten
untergebracht werden müssen. Dies ist eine sehr positive Entwicklung.
Einerseits können die Kinder in Familien untergebracht werden und andererseits besteht
zwischen den stationären Hilfen und einer Pflegestelle ein erheblicher Kostenunterschied.
Die prognostizierten Durchschnittskosten einer stationären Hilfe betragen 60.544 € und die
einer Pflegestelle im Gegensatz 14.447 € für das Jahr 2017. Damit können rein rechnerisch
pro Fall 46.097 € an Kostenersparnis erzielt werden.
Der stetige Ausbau der Pflegestellen ist ein erklärtes Ziel des Amtes für Jugend, Familie und
Bildung. Es wird erwartet, dass der positive Trend im Bereich der Pflegestellen weiterhin
fortgesetzt werden kann.
Aus der folgenden Übersicht geht hervor, dass bereits ein Anstieg vom I. Quartal 2017 zum
II. Quartal um 15 auf 586 bestehende Pflegeverhältnisse zu verzeichnen ist. Auch ist
erkennbar, dass der Anstieg in der Altersgruppe der 7 bis 14 - jährigen seit Jahresbeginn
und auch im Vergleich zu den beiden Vorjahren besteht, welcher gegenüber der unteren
Altersgruppe einen ca. 11 % höheren Kostenanteil pro Fall verursacht und damit zur
Kostensteigerung beiträgt.
Übersicht der Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Pflegestellen:
Entwicklung der vergebenen Hilfen nach § 33 und i.V.m. § 41 SGB VIII
nach Altersgruppen (ohne umA)
(Quelle: AfJFB, Datenbank PROSOZ 14+)
Pflegestellen
Jahresdurchschnitt
Jahresdurchschnitt
2014
2015
Jahresdurchschnitt
Quartal
I. 16
II. 16
III. 16
IV. 16
2016
Quartal
I. 17
II. 17
0 bis unter 7 Jahre
134
151
149
148
150
156
151
161
162
7 bis unter 14 Jahre
239
239
251
261
271
274
264
291
299
14 bis unter 18 Jahre
103
108
110
110
105
106
108
107
110
17
13
12
12
14
14
13
12
15
493
511
522
531
540
550
536
571
586
über 18 Jahre
Gesamt
Im Rahmen der Prognose 2017 müssen die Durchschnittskosten gegenüber der
Haushaltsplanung von 12.601 € auf 14.326 € angepasst werden. Dies hat zwei Ursachen:
In den letzten Jahren werden vermehrt bei der Betreuung der Pflegekinder höhere
Betreuungssätze notwendig. Das heißt, es werden teilweise dreifache Sätze für höhere
Kosten der Pflege und Erziehung ausgezahlt, da die Pflegekinder einen höheren
erzieherischen Bedarf aufweisen. Hinzu kommen außerdem diverse Zusatzleistungen, die
sich jeweils in den Fallkosten niederschlagen.
Die Stadt Leipzig ist außerdem bei der Vollzeitpflege u.a. auch kostenerstattungspflichtig
gegenüber anderen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, wenn die örtliche Zuständigkeit
einer Hilfe wechselt (z.B. durch Umzug der Eltern des Pflegekindes). Diese
Kostenerstattungen sind in den §§ 86 ff. SGB VIII geregelt. Auch diese Fälle steigen
kontinuierlich an.
8/9
5. Zusammenfassung der kostenseitigen Darstellung
Die voraussichtlichen Gesamtaufwendungen ergeben sich wie folgt in den jeweiligen
Hilfearten:
Entwicklung der Aufwendungen
Hilfearten
BE 51_363_3 ZW
ambulante Hilfen
Plan 2016
Ist 2016
mit MB
(vorl. RE)
in T€
in T€
Diff. zum Plan
Plan 2017
V-Ist 2017
30.09.2017
Diff. zum
Plan
in T€
in T€
in T€
+ 614
16.499
18.397
+ 1.898
1.431
+ 67
1.412
1.705
+ 293
7.306
+ 747
6.767
8.553
+ 1.786
58.132
3.986
57.976
4.019
- 156
+ 33
60.164
4.026
66.922
4.380
+ 6.758
+ 354
81.018
82.291
+ 1.273
84.842
95.577
+ 10.735
14.963
15.577
teilstationäre Hilfen
1.364
Pflegestellen
6.559
stationäre Hilfen ges.
davon weitere Leist.*
HzE - ges.
in T€
*stationäre Hilfen mit weiteren Leistungen § 40, § 42, SvK und Ausgleich von Schäden
Daraus ergibt sich ein voraussichtlicher Mehrbedarf im Jahr 2017 von 10,735 Mio. €.
In der Anlage sind die einzelnen Hilfearten mit den durchschnittlichen Fallkosten abweichend
zur Haushaltsplanung konkret dargestellt.
6. Ausblick auf das Jahr 2018
Für das Jahr 2018 wird mit einem ähnlichen Mehrbedarf wie im Jahr 2017 gerechnet.
Allerdings wird mit der schrittweisen Besetzung der mit dem Haushaltsplan 2017 bestätigten
zusätzlichen Stellen im ASD und der Einarbeitung der neuen Mitarbeiter sukzessive mit
weiteren positiven Effekten gerechnet. Eine Prognose von konkreten Auswirkungen auf die
Entwicklung der Fallzahlen und ggf. Fallkosten für das Jahr 2018 kann aber zum jetzigen
Zeitpunkt nicht vorgenommen werden.
7. Finanzielle Auswirkungen zur Beschlussfassung
Die notwendigen überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2017 in der Budgeteinheit 51_363_3ZW i.H.v. 10,735 Mio. € sind
bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt aus folgenden Budgeteinheiten und der Kostenstelle unterj.
Finanzierung. In den angegebenen Budgeteinheiten ist voraussichtlich auf Basis des V-IST
per 30.09.2017 mit Minderaufwendungen in der dargestellten Höhe zu rechnen.
PSP-Element
Bezeichnung
1.100.36.5.0.01.02.10
Kindertagespfl. kommunal
Summe BE 51_365_6ZW
1.100.36.5.0.01.02.20
Kindertagespfl. freie Träger
Summe BE 51_365_7ZW
Summe BE 50_313_ZW Hilfen für Asylbewerber
1098600000 unterj. Finanz. o. D. ErgHH
Summe Deckung
Kostenart
Bezeichnung
43317800 Förd. der Tagespflege
Deckungsmittel
150.000
150.000
43180000 Zuschüsse übr. Bereiche
1.526.000
1.526.000
4.500.000
4.558.594
10.734.594
Anlage:
Prognose der Entwicklung
9/9
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abt. 51.1, 51.3, 51.5
20.09.2017
Prognose der Entwicklung im Leistungsbereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
Leistungen in der Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung (ohne umA)
gemäß SGB VIII in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
Sachkonto/
Kostenart
PSP-Element
Bezeichnung
Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_3ZW
Ambulant
19
Leistungsparagraphen
- V-Ist für HzE zum 30.09.2017 20
21
23
24
V-Ist 2016
Ø Fälle
im Jahr
Anz.
Ø Kosten
pro Fall
25
26
27
Plan 2017
Aufwendungen
im Jahr
in €
23.03.2017
15.577.411
1.328
3
12.810
20.136
60.409
70
7.875
28
29
Prog. V-Ist 2017
Ø Fälle
Ø Kosten
Aufwendungen
im Jahr
pro Fall
im Jahr
Ø Fälle
im Jahr
Anz.
in €
in €
Fl. OBM 16
2,0%
23.03.2017
16.499.000
1.259
5
12.424
11.000
55.000
551.235
79
8.342
659.000
959
1
Ø Kosten
pro Fall
Aufwendungen
im Jahr
V-Ist 16+Steig.
in €
5,0%
Datenbasis 31.08.17
Diff. zum
Plan
HzE
Summe :
1.216
§ 20 amb.
18.396.540
+ 1.897.540
7
14.612
21.083
147.578
+ 92.578
57
8.900
507.292
- 151.708
9.676
+ 4.676
4331 8000
1.100.36.3.2.01.03.02
Betreuung in Notsituationen
4331 8000
1.100.36.3.3.01.01
Aufsuchende syst. Familienhilfe
§ 27
/ Familienprojekte
(3)
4331 8000
1.100.36.3.3.01.02
Soziale Gruppenarbeit
§ 29
-
4331 8000
1.100.36.3.3.01.03
Erziehungsbeistand
§ 30
133
9.002
1.197.315
152
9.184
1.396.000
135
8.993
1.214.046
- 181.954
4331 8000
1.100.36.3.3.01.04
Soz.-päd. Familienhilfe
§ 31
692
10.247
7.090.897
717
10.187
7.304.000
691
10.658
7.364.589
+ 60.589
4331 8000
1.100.36.3.3.01.08
int. sozial- pädag. Einzelbetr. § 35 amb.
120.669
1
50.000
1
77.300
77.300
+ 27.300
4331 8000
1.100.36.3.4.01.01.01
Nachbetreuung § 41 Abs. 3
§ 41,3
1.971
+ 971
4331 8000
1.100.36.3.4.01.01.03
Erziehungsbeistand § 30
§ 41/30
4331 8000
1.100.36.3.4.01.01.08
Intensive soz.-päd Einzelbetreuung
§ 41/35
amb.
amb.
§ 35
4331 8000
1.100.36.3.4.01.01.09
Eingliederungshilfe f. seel. Beh.
§ Junge
41/35aVollj.
amb.Amb. § 35a
4331 8000
1.100.36.3.4.01.03
Eingliederungshilfe f. seel. Beh.
§ K/J
35a amb. § 35a
Teilstationär
1
-
Summe :
4331 7600
4331 7600
1.100.36.3.3.01.05
1.100.36.3.4.01.03
Erziehung in Tagesgruppe
§ 32
Eingliederungshilfe f. seel. Beh.
§ K/J
35a teilstat.
teil.
§ 35a
4331 7600
1.100.36.3.4.01.01.09
Eingliederungshilfe f. seel. Beh.
§ Junge
41/35aVollj.
teil. teilstat. § 35a
Pflegestellen
Summe :
4331 7700
1.100.36.3.3.01.06
Vollzeitpflege Minderjährige
§ 33
4331 7700
1.100.36.3.4.01.01.06
Pflegestellen § 33
§ 41/33
Stationär
Summe :
11.955
5.000
-
1.000
-
-
49
7.241
354.822
53
7.868
417.000
48
7.888
378.606
- 38.394
2
833
1.666
3
8.667
26.000
1
11.827
11.827
- 14.173
14
7.895
110.536
17
8.235
140.000
15
9.496
142.433
+ 2.433
252
24.115
6.076.948
300
21.487
6.446.000
304
28.096
8.541.221
+ 2.095.221
116
12.340
1.431.407
123
11.480
1.412.000
118
14.447
1.704.754
+ 292.754
34
81
30.922
4.223
1.051.339
342.067
36
86
30.694
3.360
1.105.000
289.000
43
74
31.869
3.986
1.370.358
294.996
+ 265.358
+ 5.996
1
38.001
38.001
1
18.000
18.000
1
39.401
39.401
+ 21.401
536
13.631
7.306.478
537
12.601
6.767.000
597
14.326
8.552.510
+ 1.785.510
523
13.772
7.202.979
525
12.802
6.721.000
583
14.450
8.424.194
+ 1.703.194
13
7.961
103.499
12
3.833
46.000
14
9.165
128.316
+ 82.316
935
57.707
53.956.357
970
57.874
56.138.000
1.033
60.544
62.542.350
+ 6.404.350
54
63.260
3.416.052
54
66.593
3.596.000
59
67.890
4.005.525
+ 409.525
4332 6200
1.100.36.3.2.01.03.01
Gemeins. Wohnformen f. Mütter/Väter
§ 19
u. Kinder
4332 6200
1.100.36.3.2.01.03.03
Unterbr. zur Erfüllung der Schulpflicht
§ 21
-
4332 6200
1.100.36.3.3.01.07
Heimerziehung § 34
764
56.310
43.021.122
787
56.859
44.748.000
842
58.410
49.181.079
+ 4.433.079
4332 6200
1.100.36.3.3.01.08
int. soz.- päd. Einzelbetreuung§ 35 stat
3
49.689
149.066
4
65.250
261.000
4
60.350
241.401
- 19.599
4332 6200
1.100.36.3.4.01.01.07
Heimerziehung, sonst. Betr. Wohnformen
§ 41/34 + 13§ 41/34
31
49.292
1.528.059
37
45.081
1.668.000
33
53.625
1.769.632
+ 101.632
4332 6200
1.100.36.3.4.01.01.08
Intensive soz.-päd Einzelbetr. §Stat.
41/35
§ 35
stat
21.057
1
1.377
- 25.623
4332 6200
1.100.36.3.4.01.01.09
Eingliederungshilfe f. seel. Beh.
§ Junge
41/35aVollj.
stat stat. § 35a
17
45.215
768.647
20
47.250
945.000
15
42.570
638.548
- 306.452
4332 6200
1.100.36.3.4.01.03
Eingliederungshilfe f. seel. Beh.
§ K/J
35a stat
stat. § 35a
65
77.729
5.052.355
67
73.015
4.892.000
80
83.810
6.704.789
+ 1.812.789
4.380.189
+ 354.439
§ 34, § 13(3), § 20
Weitere Leistungen
4331 6800
4332 6100
4318 0000
1.100.36.3.4.01.02
1
Summe :
Krankenhilfe
-
-
4.019.205
-
1.000
27.000
-
4.025.750
-
-
-
-
- 1.000
§ 40
220.145
187.000
179.990
- 7.010
Inobhutnahme v. Kind/Jugdl. § 42
3.763.337
3.838.750
4.200.200
+ 361.450
95.576.344
+ 10.734.594
Zum Fall
SPRINT-Sprachmittler für ASD§ 27 - SPRINT
13.234
Zum Fall
Zum Fall
Sachverständigenkosten
Sachverst.Kost.
Ausgleich von Schadensfällen Ausgl. Schäden
21.134
1.356
Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_3ZW Gesamt:
2.803
29.358
82.290.858
Aufgrund der gestiegenen durchschnittlichen Kosten pro Fall (Mehrbedarfsvorlage 2016 + Anzeige Mehrbedarf 2017) sind die Planzahlen 2017 für Vergleiche ungeeignet.
Die Planfallzahlen wurden, auf der Grundlage der im OBM-Gespräch 06/2016 festgelgten HH-Mittel und den damals angenommenen durchschnittlichen Kosten ermittelt!
2.958
28.682
84.841.750
3.007
31.785