Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1255539.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
28.02.17, 12:00
Aktualisiert
13.11.17, 12:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-03555-NF-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
08.03.2017
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Fußverkehrskonzept für Leipzig
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig ein neues Fußverkehrskonzept zu
erarbeiten und es dem Rat spätestens Ende des II. Quartals 2018 vorzulegen.
Die Besetzung des Fußverkehrsverantwortlichen soll umgehend erfolgen.
Begründung:
Der Fußverkehr ist nachhaltig und ermöglicht den Menschen eine selbstständige Teilnahme an der
Mobilität und am städtischen Leben. Er verbindet die Verkehrsmittel untereinander, insbesondere
der öffentliche Verkehr ist auf gute Rahmenbedingungen für seine Passagiere angewiesen.
Folgende strategische Ziele sollen im Rahmen des Fußverkehrskonzeptes verfolgt werden:
• Der Fußverkehr soll als wichtige Mobilitätsform im städtischen Gesamtverkehr gefördert werden.
• Der Anteil des Fußverkehrs soll gemessen am städtischen Gesamtverkehr deutlich gesteigert
werden.
• Die Fußgängerverbindungen sind durchgehend, sicher und attraktiv zu gestalten.
Die Erarbeitung des Fußverkehrskonzeptes umfasst in Anlehnung an die Planungsprozesse bei
anderen Verkehrsarten (bspw. ÖPNV oder Radverkehr) die Festlegung von Grundsätzen,
Leitlinien und Qualitätsstandards, die die Grundlage für die Entwicklung eines attraktiven, sicheren
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und lückenlosen Netzes bilden. Hinzu kommt eine problemorientierte Bestandsanalyse sowie ein
Maßnahmen- und Handlungskonzept, das von einer entsprechenden Öffentlichkeitsbeteiligung
begleitet werden muss. Das Ziel eines Fußverkehrskonzepts muss es sein, ein möglichst
engmaschiges, sozial sicheres Wegenetz zu schaffen, das neben größtmöglicher Bewegungsfreiheit
auch entsprechende Wahlmöglichkeiten und ein hohen Maß an Aufenthaltsqualität bietet.
Es gibt zahlreiche Argumente, den Fußverkehr in Städten zu fördern. Einer der wichtigsten Gründe
ist hierbei sicher der Gesundheitsaspekt, denn das Zufußgehen verbessert das Wohlbefinden,
erhält die Gesundheit und sichert zudem Mobilität bis ins hohe Alter. Fußverkehr verursacht darüber
hinaus keinen Lärm, keine Schadstoffe und verbraucht wenig Ressourcen. Attraktive Fußwege sind
zudem eine Voraussetzung dafür, dass für kurze Strecken das Auto stehen gelassen und der ÖPNV
besser angenommen wird. Fußgänger beleben den öffentlichen Raum, was die Attraktivität von
Städten und auch deren soziale Sicherheit erhöht. Für Handel, Gastronomie und Tourismus bietet
ein starker Fußverkehr zahlreiche Vorteile, weil dadurch größerer Anteil an Laufkundschaft generiert
werden kann.
Gute Lebensbedingungen und attraktive öffentliche Räume machen eine Stadt interessant für ihre
Bewohner, für Besucher und für Investoren. Aus unserer Sicht hat es für die Stadt Leipzig sowohl
wirtschaftlich als auch im Bereich der Stadtentwicklung deutliche Vorteile, den Fußverkehr zu
fördern und ein entsprechendes Fußverkehrskonzept zu erstellen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
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Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Anlagen:
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