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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1255539.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
28.02.17, 12:00
Aktualisiert
13.11.17, 12:48

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Inhalt der Datei

Neufassung Nr. VI-A-03555-NF-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 08.03.2017 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Fußverkehrskonzept für Leipzig Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig ein neues Fußverkehrskonzept zu erarbeiten und es dem Rat spätestens Ende des II. Quartals 2018 vorzulegen. Die Besetzung des Fußverkehrsverantwortlichen soll umgehend erfolgen. Begründung: Der Fußverkehr ist nachhaltig und ermöglicht den Menschen eine selbstständige Teilnahme an der Mobilität und am städtischen Leben. Er verbindet die Verkehrsmittel untereinander, insbesondere der öffentliche Verkehr ist auf gute Rahmenbedingungen für seine Passagiere angewiesen. Folgende strategische Ziele sollen im Rahmen des Fußverkehrskonzeptes verfolgt werden: • Der Fußverkehr soll als wichtige Mobilitätsform im städtischen Gesamtverkehr gefördert werden. • Der Anteil des Fußverkehrs soll gemessen am städtischen Gesamtverkehr deutlich gesteigert werden. • Die Fußgängerverbindungen sind durchgehend, sicher und attraktiv zu gestalten. Die Erarbeitung des Fußverkehrskonzeptes umfasst in Anlehnung an die Planungsprozesse bei anderen Verkehrsarten (bspw. ÖPNV oder Radverkehr) die Festlegung von Grundsätzen, Leitlinien und Qualitätsstandards, die die Grundlage für die Entwicklung eines attraktiven, sicheren Seite 1/3 und lückenlosen Netzes bilden. Hinzu kommt eine problemorientierte Bestandsanalyse sowie ein Maßnahmen- und Handlungskonzept, das von einer entsprechenden Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet werden muss. Das Ziel eines Fußverkehrskonzepts muss es sein, ein möglichst engmaschiges, sozial sicheres Wegenetz zu schaffen, das neben größtmöglicher Bewegungsfreiheit auch entsprechende Wahlmöglichkeiten und ein hohen Maß an Aufenthaltsqualität bietet. Es gibt zahlreiche Argumente, den Fußverkehr in Städten zu fördern. Einer der wichtigsten Gründe ist hierbei sicher der Gesundheitsaspekt, denn das Zufußgehen verbessert das Wohlbefinden, erhält die Gesundheit und sichert zudem Mobilität bis ins hohe Alter. Fußverkehr verursacht darüber hinaus keinen Lärm, keine Schadstoffe und verbraucht wenig Ressourcen. Attraktive Fußwege sind zudem eine Voraussetzung dafür, dass für kurze Strecken das Auto stehen gelassen und der ÖPNV besser angenommen wird. Fußgänger beleben den öffentlichen Raum, was die Attraktivität von Städten und auch deren soziale Sicherheit erhöht. Für Handel, Gastronomie und Tourismus bietet ein starker Fußverkehr zahlreiche Vorteile, weil dadurch größerer Anteil an Laufkundschaft generiert werden kann. Gute Lebensbedingungen und attraktive öffentliche Räume machen eine Stadt interessant für ihre Bewohner, für Besucher und für Investoren. Aus unserer Sicht hat es für die Stadt Leipzig sowohl wirtschaftlich als auch im Bereich der Stadtentwicklung deutliche Vorteile, den Fußverkehr zu fördern und ein entsprechendes Fußverkehrskonzept zu erstellen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Seite 2/3 Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: Anlagen: Seite 3/3