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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1208051.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
26.09.16, 12:00
Aktualisiert
27.02.18, 04:55

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-03325 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung Verweisung in die Gremien Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Vorberatung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-West Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord Anhörung Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg Anhörung Ortschaftsrat Burghausen Anhörung Ortschaftsrat Engelsdorf Anhörung Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf Anhörung Ortschaftsrat Holzhausen Anhörung Ortschaftsrat Liebertwolkwitz Anhörung Ortschaftsrat Lindenthal Anhörung Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln Anhörung Ortschaftsrat Miltitz Anhörung Ortschaftsrat Mölkau Anhörung Ortschaftsrat Plaußig Anhörung Ortschaftsrat Rückmarsdorf Anhörung Ortschaftsrat Seehausen Anhörung Ortschaftsrat Wiederitzsch Anhörung Ratsversammlung Beschlussfassung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Beteiligung der örtlichen Gremien vor Aufstellen neuer Fahrradbügel Beschlussvorschlag: Bevor an einem Standort neue Fahrradbügel aufgestellt werden, ist der örtlich jeweils zuständige Stadtbezirksbeirat bzw. Ortschaftsrat anzuhören. Seite 1/4 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung: Die Zahl neuer Fahrradbügel wächst ständig, sowohl in der Innenstadt als auch in den anderen Ortsteilen. Ihre Auslastung und damit Bedarfsgerechtigkeit stellen sich sehr unterschiedlich dar. Aber auch die konkrete Einordnung in den jeweiligen öffentlichen Verkehrsraum ist mal mehr, mal weniger gelungen. Fahrradbügel dürfen den Fußgängerverkehr nicht behindern, die Platzbedürfnisse von Rollstuhlfahrern und Kinderwagennutzern sind zu beachten, die Zugänglichkeit von Geschäften für Kunden und Lieferanten ist zu gewährleisten. Die Erfüllung dieser Anforderungen erfordert eine genaue Kenntnis der konkreten alltäglichen Verkehrsverhältnisse am jeweiligen Standort. Es liegt auf der Hand, dass eine zentrale Verwaltungsstelle im Technischen Rathaus solche alltägliche Ortskenntnis flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet nicht ausreichend haben kann. Wer diese Ortskenntnis hingegen hat, sind die Mitglieder der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte, die im jeweiligen Gebiet wohnen und leben. Zur Unterstützung des Verwaltungshandelns ist darum diese Ortskenntnis dahingehend zu nutzen, dass vor Aufstellung neuer Fahrradbügel eine Anhörung des jeweils zuständigen örtlichen Gremiums stattfindet. Seite 2/4