Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1208051.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
26.09.16, 12:00
Aktualisiert
27.02.18, 04:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-03325
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Verweisung in die Gremien
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Vorberatung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-West
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord
Anhörung
Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg
Anhörung
Ortschaftsrat Burghausen
Anhörung
Ortschaftsrat Engelsdorf
Anhörung
Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf
Anhörung
Ortschaftsrat Holzhausen
Anhörung
Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
Anhörung
Ortschaftsrat Lindenthal
Anhörung
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
Anhörung
Ortschaftsrat Miltitz
Anhörung
Ortschaftsrat Mölkau
Anhörung
Ortschaftsrat Plaußig
Anhörung
Ortschaftsrat Rückmarsdorf
Anhörung
Ortschaftsrat Seehausen
Anhörung
Ortschaftsrat Wiederitzsch
Anhörung
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Beteiligung der örtlichen Gremien vor Aufstellen neuer Fahrradbügel
Beschlussvorschlag:
Bevor an einem Standort neue Fahrradbügel aufgestellt werden, ist der örtlich jeweils zuständige
Stadtbezirksbeirat bzw. Ortschaftsrat anzuhören.
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Die Zahl neuer Fahrradbügel wächst ständig, sowohl in der Innenstadt als auch in den anderen
Ortsteilen.
Ihre Auslastung und damit Bedarfsgerechtigkeit stellen sich sehr unterschiedlich dar.
Aber auch die konkrete Einordnung in den jeweiligen öffentlichen Verkehrsraum ist mal mehr, mal
weniger gelungen.
Fahrradbügel dürfen den Fußgängerverkehr nicht behindern, die Platzbedürfnisse von
Rollstuhlfahrern und Kinderwagennutzern sind zu beachten, die Zugänglichkeit von Geschäften für
Kunden und Lieferanten ist zu gewährleisten.
Die Erfüllung dieser Anforderungen erfordert eine genaue Kenntnis der konkreten alltäglichen
Verkehrsverhältnisse am jeweiligen Standort.
Es liegt auf der Hand, dass eine zentrale Verwaltungsstelle im Technischen Rathaus solche
alltägliche Ortskenntnis flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet nicht ausreichend haben kann.
Wer diese Ortskenntnis hingegen hat, sind die Mitglieder der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte,
die im jeweiligen Gebiet wohnen und leben.
Zur Unterstützung des Verwaltungshandelns ist darum diese Ortskenntnis dahingehend zu nutzen,
dass vor Aufstellung neuer Fahrradbügel eine Anhörung des jeweils zuständigen örtlichen
Gremiums stattfindet.
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