Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1056266.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
17.03.16, 12:00
Aktualisiert
07.12.17, 09:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-02505
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Zuständigkeit
2. Lesung
Ratsversammlung
23.03.2016
Verweisung in die Gremien
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
29.03.2016
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Stellplatzsatzung für die Stadt Leipzig erarbeiten!
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemäß § 89 Abs. 1 Nr. 4 SächsBO in Verbindung mit § 49
SächsBO unter Beteiligung insbesondere der Wohnungsmarktakteure eine Stellplatzsatzung für die
Stadt Leipzig zu erarbeiten.
Sachverhalt:
Um den Wohnungsbau zu fördern und bezahlbare Wohnungen zu schaffen wurde mit dem am
28.10.2015 vom Stadtrat beschlossenen Wohnungspolitischen Konzept der Stadt Leipzig vereinbart,
dass sich Stadt und Wohnungsmarktakteure bei Bund und Land dafür einsetzen, dass
kostentreibende bauliche Standards überprüft und ggf. auch gesenkt werden.
Im Wohnungspolitischen Konzept heißt es, dass aus Sicht der Stadt die Regelung zur
Stellplatzpflicht in der Landesbauordnung durch eine kommunale Satzungsermächtigung ersetzt
werden sollte, um eine Reduzierung der Anforderungen in Leipzig zu ermöglichen.
Aufgrund der geänderten Landesgesetzgebung vom 16.12.2015 können sächsische Kommunen nun
erstmals eigene Regelungen durch Erlass einer Satzung nach SächsBO bezüglich der Verpflichtung
zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kfz und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder treffen.
Damit hat die Stadt Leipzig die Möglichkeit, die Stellplatzpflicht für Kfz selbst und gebietsspezifisch
zu regeln, um Baugenehmigungsverfahren zu erleichtern und um Baukosten zu senken.
Verbände der Bauwirtschaft und des Wohnungsbaus senden schon seit Jahren Signale an die
Politik, Stellplatzverpflichtungen zu reduzieren. Insbesondere der Zwang zum Tiefgaragenbau treibt
die Baukosten und damit auch die Mieten in die Höhe.
Das 2015 fortgeschriebene Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig bekräftigt diese
Maßnahme. Deswegen sollte die Stadt Leipzig von den neuen kommunalen
Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch machen, entsprechende Untersuchungen in die Wege leiten
und eine Stellplatzsatzung für die Stadt Leipzig erarbeiten.