Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1322735.pdf
Größe
13 MB
Erstellt
06.10.17, 12:00
Aktualisiert
11.11.17, 17:51
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04918
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Sanierung/Teilneubau Riebeckstraße 63, Haus 2
zur integrativen Kindertagesstätte "Kleine Handwerksmeister"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
13.12.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Baubeschluss zur Sanierung/Teilneubau Riebeckstraße 63, Haus 2 zu einer
integrativen Kita für 174 Kinder mit einem Kostenrahmen von 2.705 T€ wird bestätigt.
2. Die Maßnahme ist durch den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe (SEB) über
Fremdfinanzierung zu realisieren. Diese ist vom SEB in den Wirtschaftsplan 2018
aufzunehmen.
3. Die monatlichen Belastungen im Ergebnis der Investition werden dem Träger als
Sachkosten im Rahmen der monatlichen Abschlagszahlung finanziert. Den
Sachkosten für die Kita Riebeckstr. 63 wird entsprechend der Anlage 4 zugestimmt.
Die Zinszahlung erfolgt auf jährlichen Nachweis entsprechend dem in der Anlage 1,
Seite 4 genannten Zahlungsplan. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen
der Haushaltsplanung 2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel sind durch das Fachamt
entsprechend anzumelden.
4. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der korrespondierenden Berücksichtigung
des Bauvorhabens in der Wirtschaftsplanung 2018 des SEB sowie der Genehmigung
der Wirtschaftsplanung incl. Kreditermächtigung durch den Stadtrat und die
Landesdirektion.
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
x
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Finanzielle Auswirkungen
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
HAUSHALTSVORLAGE
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bauvorhaben:
Integrative Kindertagesstätte „Kleine
Handwerksmeister“
Riebeckstraße 63, Haus 2
04318 Leipzig
Bauherr:
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
Rosa-Luxemburg-Straße 30
04103 Leipzig
Stand:
02.11.2017
Inhaltsverzeichnis
0. Kurzerläuterung
3
1
4
Grundlagen
1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption
4
1.2 Beschlüsse
4
2
4
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes
4
2.2 Ableitung des Bedarfes
5
2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
5
2.4 Alternativlösungen
5
2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
6
3
6
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
3.1 Städtebauliche Einordnung
6
3.2 Erläuterung der Planung
6
3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
7
3.4 Eigentumsverhältnisse
7
3.5 Energiekonzept
7
3.6 Barrierefreies Bauen
10
4
Finanzieller Aufwand
11
5
Finanzierungsplan
11
6
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
12
6.1 Folgekosten
12
6.2 Aufwandsvergleiche
12
6.3 Arbeitsmarktpolitische Auswirkung
12
7.
Fristenplan
12
8.
VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte
12
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Lageplan o. Maßstab
Grundrisse
Flächenaufstellung
Kosten- und Finazierungsplan
4/15
0. Kurzerläuterung
Das Areal Riebeckstraße 63 als ehemaliges Behindertenwohnheim mit vier Gebäuden ist
Bestandteil des Betriebsvermögens des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe (SEB).
Die Häuser 1, 2 und 4 werden auf der Grundlage eines bis 2023 laufenden Mietvertrages
vom Sozialamt der Stadt Leipzig als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Haus 3 beherbergt im
Erdgeschoss die Wäscherei für die Flüchtlingsunterkunft und die Hausmeisterei des SEB.
Das Obergeschoss wird als Integrativeinrichtung für stationäre Betreuung nach SGB VIII
genutzt.
Das Areal mit den vier Gebäuden ist denkmalgeschützt.
Auf Grund des dringenden Bedarfes an Kita-Plätzen soll das dreigeschossige Haus 2 mit
den entsprechenden Freiflächen zur Integrativkita für ca. 174 Kinder unter Beachtung des
Denkmalschutzes umgebaut werden. Der eingeschossige Saalanbau wird neu gegründet
und ebenfalls auf 3 Stockwerke hochgezogen.
Auf Grundlage des Beschlusses der Task Force Schule/Kita vom 22.09.2017 wurde die
Planung bis Leistungsphase 4 in Gang gesetzt.
Die Realisierung soll einschließlich aller erforderlichen Abnahmen bis Oktober 2018 erfolgen,
so dass der Betrieb im November 2018 aufgenommen wird. Träger der Einrichtung ist der
SEB Leipzig.
Gegenstand dieser Vorlage ist die Beschlussfassung der weiterführenden Planung ab
Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung und die bauliche Umsetzung der Maßnahme.
5/15
1
Grundlagen
1.1
Ziel und Entwicklungskonzeption
Die geplante Maßnahme beinhaltet die Schaffung von ca. 174 Kita-Plätzen, darunter 54
Krippenplätze.
Im Sinne von Inklusion wird auch für diese neue Einrichtung eine Durchgängigkeit von
Regel-/Integrativ-/ heilpädagogischer Betreuung über die nebenliegende SEB-Einrichtung
„Schatzkiste“ mit 24 heilpädagogischen Plätzen sichergestellt, so dass unmittelbar auf
bestehende Entwicklungs- und Betreuungsbedarfe reagiert werden kann.
Entsprechend der strategischen Ausrichtung von Kita-Angeboten im SEB wird die Gestaltung
und Ausstattung der Einrichtung unter dem Titel „Kleine Handwerksmeister“ erfolgen.
Zielstellung ist eine Partnerschaft mit der Handwerkskammer und traditionellen
Handwerksberufen/-betrieben, die Grundlage der Gestaltungsplanung wie auch später im
Betrieb über Exkursionen und Thementage sein werden.
1.2
Beschlüsse
Das Projekt wurde in der Task-Force-Beratung 22.09.2017 – TOP 5.2 grundsätzlich
bestätigt.
2
2.1
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
Beschreibung des Ist-Zustandes
Das in den 1890er Jahren errichtete, dreigeschossige Haus 2 wurde im Zuge der dringend
notwendigen Schaffung von zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge als
Ergänzung zu den Häusern 1 und 4 teilsaniert und für den Zweck der Flüchtlingsunterkunft
hergerichtet. Hierzu zählt insbesondere die Erneuerung der Fernwärmeerschließung der
Gebäude, der gebäudebezogenen Warmwasserbereitung, der grundlegenden Erneuerung
der Sanitärerschließung, der Ausrichtung auf gegebene brandschutzrechtliche
Anforderungen einschließlich Fluchttreppe und der teilweisen Erneuerung der Elektroanlage.
Haus 2 wurde Anfang 2016 in Betrieb genommen.
Das Haus 2 ist derzeit teilgenutzt und wird gemäß der Planung der vorzuhaltenden
Unterbringungskapazität für Flüchtlinge nicht zwingend benötigt.
Im Juli 2017 wurde für das Gebäude die Einrichtung von vorübergehenden Kita-Plätzen
geprüft. Trotz der durch die Bauweise bedingten grundsätzlichen Eignung des Gebäudes
musste dieser Handlungsansatz auf Grund der aus dem Baurecht und dem
Betriebserlaubnisverfahren resultierenden Anforderungen als unwirtschaftlich eingestuft
werden.
Im Juli/August 2017 wurde der vollständige Umbau von Haus 2 unter Einbeziehung des
Saalanbaus und dessen Aufbau auf drei Vollgeschosse geprüft. Die
Denkmalschutzanforderungen wurden einbezogen.
Im Ergebnis wurde festgestellt,
6/15
-
-
-
-
2.2
dass das Objekt trotz des im Istzustand nicht schönen Erscheinungsbildes baulich
grundsolide ist. Lediglich ist der Saalanbau nicht zum dreigeschossigen Aufbau
geeignet und muss somit neu gegründet werden;
die Raumstrukturen und Statik im Gebäude bei der Schaffung von geeigneten
Gruppenräumen viel Gestaltungsfreiheit ermöglichen und eine Kita für ca. 174 Kinder
entstehen kann;
den Denkmalschutzaspekten gemäß Abstimmung mit dem ABD hinreichend
Rechnung getragen werden kann;
die innere Lage des Objektes hinsichtlich Lärmemission hervorragende Bedingungen
bietet;
die notwendige Spielfläche für die 174 Kinder gewährleistet ist und
auch die Zuwegung über die vorgesehene Verlagerung des Gala-Bauers BaFu
Heyne (gepachtete Flächen von SAH gGmbH) über eine SAH-Erschließungsstraße
gesichert wird (von SAH gGmbH zu pachten);
die Planung und Realisierung innerhalb von 13 Monaten bis November 2018 leistbar
ist
und in einem Budget von 2.705 T€ umzusetzen ist.
Ableitung des Bedarfes
In der Stadt Leipzig ist ein kontinuierlicher Geburtenanstieg zu verzeichnen, zudem ist die
Tendenz von Zuzügen insbesondere junger Familien steigend. Es besteht unverändert ein
Versorgungsdefizit. In Verbindung mit dem Rechtsanspruch auf Kita-Versorgung und
entsprechenden Urteilen gegen die Stadt Leipzig ist ein dringender und langfristiger Bedarf
in Leipzig allgemein und auch im Quartier gegeben. Die Nähe zur Alten Messe und zum
Technischen Rathaus wird eine anhaltend hohe Nachfrage im Quartier gewährleisten.
2.3
Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
Die Notwendigkeit der Maßnahme resultiert aus den festgestellten Bedarfen an
Betreuungsplätzen.
Diese Bedarfe können derzeit und mittelfristig nicht anderweitig kompensiert werden.
Die Dringlichkeit zur Beschlussfassung und Umsetzung der Baumaßnahme ergibt sich aus
dem Rechtsanspruch auf Kita-Versorgung und den gegen die Stadt Leipzig ergangenen
Urteilen sowie dem daraus resultierenden Druck auf schnellstmögliche Bereitstellung von
Kita-Plätzen.
Auf Grund der Ausgangsvoraussetzungen wird diese Kita schneller in Betrieb gehen können
als alle anderen derzeit in Planung befindlichen Neubauprojekte:
Planung bis LPh 4:
Baugenehmigung:
Realisierung/Abnahme
Inbetriebnahme:
2.4
15.11.2017
31.01.2018
03-11/2018
11/2018
Alternativlösungen
Alternativmöglichkeiten sind nicht vorhanden.
7/15
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung kann die Umsetzung der geplanten Maßnahmen nicht/nicht
fristgerecht sichergestellt werden. Die Regelbetreuungsplätze können nicht realisiert werden.
3
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
3.1
Städtebauliche Einordnung
Der Standort liegt im Südosten der Stadt Leipzig im Ortsteil Thonberg. Das Umfeld ist von
Wohn- und Gewerbebebauung sowie dem Technischen Rathaus als große
Verwaltungsniederlassung der Stadt Leipzig geprägt. Das unmittelbare Umfeld weist eine
Vielzahl von sozialen Angeboten auf (Altenpflegeeinrichtung, Kita, Flüchtlingsunterbringung,
stationäres Angebot für Kinder/Jugendliche nach SGB VIII, Kirchgemeinde, Notfallzentrum)
auf.
Die unmittelbare Nähe zur Flüchtlingseinrichtung Riebeckstraße 63 (Haus 1 und 4) sowie zur
SGB VIII-Einrichtung sind für die künftige Kita kein Hinderungsgrund, weil deren
verkehrstechnische Erschließung/ der Zugang über die Riebeckstraße erfolgt, während
dessen die Kita über die Kregelstraße ihre Zufahrt/ihren Zugang erhalten wird. Lediglich die
Fluchtwege tangieren die Nutzung der Flüchtlingsunterkunft.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann die Einrichtung mit der Straßenbahnlinie 2 und 15
sowie der Buslinie 79 erreicht werden.
3.2
Erläuterung der Planung
Das zu sanierende, vollunterkellerte, dreigeschossige Gebäude mit eingeschossigem
Saalanbau mit Nebengelass verfügt über eine Nettonutzfläche von ca. 1.100 m2.
Erschlossen wird das Gebäude über ein auf der nördlichen Seite gelegenes Treppenhaus.
Für den Nutzungszweck als Flüchtlingsunterkunft wurde auf der westlichen Stirnseite eine
Fluchttreppe angebaut.
Die Fernwärmezuführung für das Gebäude und die Warmwasserbereitung im Gebäude
wurde erneuert. Die innere Erschließung des Gebäudes und die Brandschutzmaßnahmen
wurden 2015 für den Zweck der Flüchtlingsunterbringung erneuert und die Räume als
Schmalsanierung nutzungsfähig gemacht.
Das Areal Riebeckstraße 63 und damit auch das bezeichnete Haus 2 stehen als Ensemble
unter Denkmalschutz. Diesbezügliche Absprachen mit dem ABD zur künftigen
Berücksichtigung von Denkmalschutzanforderungen beim Kita-Projekt wurden geführt und
Einvernehmen hergestellt.
Nach der durchgeführten Statikprüfung des Saalanbaus wurde festgestellt, dass der
geplante und auf den ersten Blick mögliche Aufbau des eingeschossigen Saalanbaus auf 3
Vollgeschosse statisch nicht möglich ist. Daher erfolgen der Abriss und die Neugründung
dieses Bereiches. Das eingeschossige Nebengelass bleibt erhalten und wird künftig als
Verteilerküche genutzt.
Im künftigen Neubauteil werden der Aufzug und das zweite, künftige Haupttreppenhaus Platz
finden. Der künftige Haupteingang befindet sich auf der Südseite des Neubauteils.
8/15
Die derzeitige Fluchttreppe wird rückgebaut. Ehemals an der Stirnseite befindliche Fenster
werden wieder hergestellt. In Abstimmung mit dem ABD wird die Fassade des Bestandsbaus
als Putzfassade unter Hervorhebung von Einzelelementen ausgeführt. Für den
abzureißenden Saalanbau gelten keine Denkmalschutzanforderungen.
Als Anlage 1 ist die Flurkarte zum Flurstück 246/2 mit Markierung der künftigen Kita-Flächen
beigefügt.
Als Anlage 2 sind die Grundrisse gemäß dem aktuellen Planungsstand beigefügt.
Anlage 3 beinhaltet die Flächenaufstellung im Gebäude.
Die Zufahrt zur Einrichtung erfolgt über die Kregelstraße, vorbei an der Kita Schatzkiste zur
neuen Kita „Kleine Handwerksmeister“. Bis zur Inbetriebnahme ist zwingend eine Lösung für
die geplante Umsiedlung von BaFu-Heyne zu realisieren. Diese Thematik befindet sich
derzeit in Klärung.
Die Außenspielflächen für die 174 Kinder stehen in dem Mindestmaß von 10 m2 je Kind zur
Verfügung (gesamt 1.740 m2). Zur Sicherung der Vielfältigkeit der Spielmöglichkeiten wird
künftig eine gemeinsame Nutzung der Außenspielflächen der Schatzkiste und der
Außenspielflächen der „Kleinen Handwerksmeister“ erfolgen.
3.3
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
Die neue Zweckbestimmung für das Gebäude und die bauliche Umsetzung sichern eine
langfristige Verwendung. Für das Ensemble bedeutet der Umbau von Haus 2 eine deutliche
Aufwertung und stellt nach dem Umbau von Haus 3 zur stationären SGB-VIII-Einrichtung
einen zweiten Schritt zum planmäßigen Umgestaltung des Gesamtareals dar.
3.4
Eigentumsverhältnisse
Gemarkung
Thonberg
Flurstücksnummer
246/2
Flurstücksgröße
18.899
Eigentum
Stadt Leipzig
Das Flurstück mit der aufstehenden Bebauung befindet sich im Eigentum der Stadt Leipzig
und ist mit der Betriebsgründung zum 01.01.1999 in das Betriebsvermögen des Städtischen
Eigenbetriebes Behindertenhilfe eingebracht worden.
3.5
Energiekonzept
Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert.
9/15
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist
nicht relevant:
Die Betrachtung zum
Energiekonzept ist relevant:
•
Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten:
Bestandsbau
Neubau
Erweiterungsneubau
Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz
Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz
Modernisierung der äußeren Hülle
Modernisierung einzelner Bauteile
•
X
X
Energetischer Standard/Energiekonzept:
Passivhaus
EnEV 2016 mit Passivhauskomponenten
EnEV 2016
Einhaltung des U-Wertes entsprechend der
Bauteilvorgaben der
EnEV 2016
•
Neubau
(Saalseite)
X
X
Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP):
Der Passivhausstandard wurde untersucht
Der Passivhausstandard wurde nicht untersucht.
Kennwerte
SollWert
Heizwärmebedarf
kWh/(m²a) max.15
Primärenergiebedarf
kWh/(m²a) max.120
Luftdichtheit n50
h1
IstWert
Planun
g
Altbau
28,55
Neubau
22,51
0,60
Auf Grund des Denkmalschutzes ist eine zusätzliche Außendämmung nicht möglich. Eine
entsprechende Umsetzung über Innendämmung würde die Raumgrößen und damit die
Platzkapazitäten reduzieren. Auf Grund der sehr großen Anzahl vom Wärmebrücken wäre
mit der Umsetzung in Passivhausstandard mit Mehrkosten in Höhe von mindestens 400 T€
verbunden. Wenn man einen Heizenergieaufwand nach Projektrealisierung von ca. 15 T€
nach EnEV 2016 unterstellt, würde eine max. mögliche Einsparung von 50% eine
Refinanzierung des Aufwandes nach weit über 53 Jahren, noch unabhängig von
zusätzlichen technischen Wartungskosten bedeuten. Damit ist eine Realisierung
unwirtschaftlich.
•
Nachweis nach EnEV 2016:
Berechneter Energiebedarf für das Gebäude:
10/15
Anforderungswert:
Neubau
Soll-Wert
mod. Altbau
Primärenergiebedarf
kWh/(m²a)
Altbau
Neubau
CO² –Emission
kg/(m²a) Altbau
Neubau
Mittlerer U-Wert opake Bauteile
W/m²K
Mittlerer U-Wert transparente
W/m²K Bauteile
•
52,22
38,52 70,50
IstWert*
Planun
g
28,55
22,51
14,43
19,69 35,00
12,99
12,49
Altbau
Neubau
0,49
0,28 0,48
0,33
0,17
Altbau
Neubau
2,66
1,50 3,20
1,30
1,30
Nachweis der U-Werte (Angabe nur bei Modernisierung einzelner Bauteile):
Bauteil
Wärmedurchgangskoeffizient (U in W/m²·K)
Umax
EnEV
Energieträger:
Anwendung
Fernwärme
gewählt
•
Bemerkung/Begründung
Erdwärme
Geeignet, da
bereits
vorhanden
ungeeignet
Gas
ungeeignet
höhere CO²-Emission als bei
Fernwärme
Gas, BHKW
geeignet
hohe Investitionskosten, hoher
Betriebs- und Wartungsaufwand
X
Primärenergiefaktor = 0,42
hohe und weiterhin steigende
Stromkosten für den Betrieb der
Wärmepumpen
Fazit:
Die obigen Daten entsprechen dem Stand der Vorermittlung. Im Rahmen der Lph. 4 erfolgt
eine Konkretisierung.
Die Fernwärmestation für die Riebeckstraße 63 einschließlich Verteilung auf die Gebäude
wurde 2015 erneuert – basierend auf einer geplanten Gesamtabnahmemenge. Eine
alternative Energieversorgung zur Fernwärme wäre daher nicht wirtschaftlich.
•
Weitere erneuerbare Energien:
11/15
Solarthermie
ungeeignet
Photovoltaik
ungeeignet
•
gewählt
Anwendung
Bemerkung/Begründung
Nur auf dem kleinen Dach des
Neubaus realisierbar – daher
unwirtschaftlich
Nur auf dem kleinen Dach des
Neubaus realisierbar – daher
unwirtschaftlich
Wärmeerzeugung und -verteilung:
Bestands- und Neubau werden über die zentrale Verteilerstation angebunden. Die
Heizleitungen erhalten eine Wärmedämmung nach EnEV.
Das gesamte Gebäude wird mit Fußbodenheizung ausgestattet.
•
Warmwassererzeugung
Projekträume und WC-Räume, ausgenommen behindertengerechtes WC, erhalten nur
Kaltwasser. Alle anderen dezentralen Verbraucher werden mit Kleindurchlauferhitzern bzw.
Warmwasser-Kleinspeichern ausgestattet
•
Lufttechnische
Anlagen:
Die Fensterflächen gewährleisten eine entsprechende Frischluftzufuhr. Es gibt keine
innenliegenden Räumlichkeiten.
•
Wasser/
Abwasser:
Die Wasserversorgung aus dem öffentlichen Trinkwassersystem der KWL ist über einen
bestehenden Anschluss angebunden.
Abwasser und Regenwasser aus den Dächern sowie die Hofentwässerung werden über ein
Trennsystem im öffentlichen Mischwasserkanal zusammengeführt.
In den Sanitäranlagen kommen Selbstschlussarmaturen für Waschtische und Duschen zum
Einsatz.
•
Stark- und
Schwachstrom:
Im Hausanschlussraum des Gebäudes ist der Elektrohausanschluss der Liegenschaft
vorhanden. Über diesen werden der Neubau und das Bestandsgebäude versorgt.
Folgende Anlagen werden installiert:
Niederspannungsanlage
Sicherheitsbeleuchtungsanlage
Blitzschutzanlagen
Telekommunikationsanlage
Hausalarmanlage
Einbruchmeldeanlage
12/15
3.6
Barrierefreies
Bauen
Das Gebäude wird barrierefrei ausgebildet und über einen Aufzug verfügen. Der
Höhenunterschied zur Umgebung wird über eine Rampe im Haupteingangsbereich
überwunden.
4
Finanzieller Aufwand
Kostenangaben in € brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 26.09.2017
Kostengruppe
Brutto im €
100 Grundstück
200 Herrichten und Erschließung
300 Bauwerk – Baukonstruktionen
400 Bauwerk – Technische Anlagen
500 Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke
700 Baunebenkosten *
Summe*
Summe KG 200-700, ohne 600
Summe KG 300-700, ohne 600
5
25.000
1.475.000
450.000
200.000
305.000
555.000
3.010.000
2.705.000
2.680.000
Finanzierungsplan/Liquidität
Der SEB bringt das Grundstück in einer Größe von ca. 3.000 m2 ein sowie das
Bestandsgebäude im Istzustand als Eigenkapital ein.
Die Baukosten in Höhe von 2.705 T€ werden über einen Kommunalkredit, der von der
Landesdirektion zu genehmigen ist, fremdfinanziert. Die entsprechenden Verhandlungen
mit Banken werden nach vorliegendem Ratsbeschluss aufgenommen.
Haushaltsaufwendungen für die Stadt entstehen im Rahmen der Investition nicht. Die
Refinanzierung erfolgt erst mit der Inbetriebnahme über die verhandelten Platzkosten.
Hierfür sind erforderlich:
- Bau- und Finanzierungsbeschluss (RV Dezember 2017)
- Bestätigter Wirtschaftsplan des SEB 2018 (RV Dezember 2017)
- Nutzungsvereinbarung für die Kita mit dem AfJFB über 25 Jahre (Dezember 2017)
- Genehmigung des Landesdirektion (erwartet: Februar 2018)
Die Ausstattung der Einrichtung (305 T€) wird zu 75 % gefördert und 25% bringt der SEB
als Eigenmittel ein.
Tilgung und Finanzierungsaufwand sowie auch der Eigenanteil an der Ausstattung wird
über Leistungs- und Entgeltvereinbarungen über den Kostenträger SGB VIII refinanziert
(Bau: über 25 Jahre, Ausstattung 10 Jahre).
13/15
Alle Aufwendungen bis zur Kreditausreichung (insbesondere Planungsleistungen) sind
über die allgemeine Liquidität des SEB, auch unter Nutzung des Kassenkreditrahmens,
sicherzustellen.
6
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
6.1
Folgekosten
Die Folgekosten sind Bestandteil der Leistungsvereinbarung mit dem Kostenträger der
Leistungsangebote.
Im Wirtschaftsplan 2018 des SEB wird auf Grund des Projektes Riebeckstraße, Haus 2,
eine Stellenerweiterung ggü der mittelfristigen Planung um vorerst 20,1 VzÄ aufgenommen.
Die Anforderungen ergeben sich aus den rechtlich bindenden Stellenschlüsseln. Die
konkrete Personalbemessung erfolgt zum Belegungszeitpunkt anhand der konkreten
Betreuungsverträge.
Die Folgekosten wurden von Amt für Jugend, Familie und Bildung auf der Grundlage der
vorliegenden Daten ermittelt (Ergebnisse siehe Anlage 4). Basis der Ermittlung bildet ein
Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 25 Jahren.
6.2
Aufwandsvergleiche
Die Planung der Maßnahme erfolgte kostenbewusst und unter Berücksichtigung des
minimal notwendigen Aufwandes.
Die Kostenplanung legt Kosten für die Sanierung/die Neuschaffung von Nutzflächen in Höhe
von 2.705 T€ (KG 200-700 ohne 600) zu Grunde. Darin sind die Mehrkosten in Folge
Denkmalschutz in Höhe von ca. 150 T€ enthalten).
Die Sanierungsaufwendungen entsprechen Platzkosten in Höhe von 15.545,98 €/Platz bei
174 Plätzen. Die bereinigten Baukosten unter Berücksichtigung der Integrationsplätze
betragen 15.111,73 €/Platz.
6.3
Arbeitsmarktpolitische
Auswirkung
Keine
7
Fristenplan
Veröffentlichung Teilnahmewettbewerb
Planung bis LPh 4:
Auswertung TN-Wettbewerb/Aufforderung zum Angebot
Ablauf Angebotsfrist
Baugenehmigung
Auswertung Angebote/Verhandlung/Abschluss
Realisierung/Abnahme
Inbetriebnahme
14/15
15.11.2017
15.11.2017
15.12.2017
15.01.2018
31.01.2018
15.02.2018
03-11/2018
11/2018
8
Vergabeverfahren/Planungsbeteiligte
Die Planung ab Leistungsphase 5 und die Realisierung des Projektes wird in Anlehnung an
die Vergabe der „Leipzig-Kitas“ als GU vergeben. In Abweichung zu den „Leipzig-Kitas“ liegt
hier bereits Lph. 4 vor. Das Verfahren erfolgt in Stufen:
- Teilnahmewettbewerb
- Aufforderung/Abgabe Angebote
- Verhandlung
- Beauftragung
Leistungsbild nach HOAI 2013
Objektplanung nach § 33
Planungsbeteiligte
Gruenewald Architekten
Raguhner Straße 54
06800 Raguhn-Jeßnitz
Freianlagen nach § 38
Gruenewald Architekten
Raguhner Straße 54
06800 Raguhn-Jeßnitz
Tragwerksplanung nach § 49
HJW + PARTNER BAUSACHVERSTÄNDIGE +
INGENIEURE
Karl- Heine Str. 31
04229 Leipzig
Technische Ausrüstung nach § 53 Zuber Elektroplanung
Karl-Liebknecht-Str. 23
06773 Gräfenhainichen
Planungsbüro Jakobi
Haustechnikplanung
Alte Dorfstraße 15
04178 Leipzig
15/15