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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1322735.pdf
Größe
13 MB
Erstellt
06.10.17, 12:00
Aktualisiert
11.11.17, 17:51

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04918 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Bau- und Finanzierungsbeschluss: Sanierung/Teilneubau Riebeckstraße 63, Haus 2 zur integrativen Kindertagesstätte "Kleine Handwerksmeister" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters BA Jugend, Soziales, Gesundheit FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 13.12.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Baubeschluss zur Sanierung/Teilneubau Riebeckstraße 63, Haus 2 zu einer integrativen Kita für 174 Kinder mit einem Kostenrahmen von 2.705 T€ wird bestätigt. 2. Die Maßnahme ist durch den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe (SEB) über Fremdfinanzierung zu realisieren. Diese ist vom SEB in den Wirtschaftsplan 2018 aufzunehmen. 3. Die monatlichen Belastungen im Ergebnis der Investition werden dem Träger als Sachkosten im Rahmen der monatlichen Abschlagszahlung finanziert. Den Sachkosten für die Kita Riebeckstr. 63 wird entsprechend der Anlage 4 zugestimmt. Die Zinszahlung erfolgt auf jährlichen Nachweis entsprechend dem in der Anlage 1, Seite 4 genannten Zahlungsplan. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel sind durch das Fachamt entsprechend anzumelden. 4. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der korrespondierenden Berücksichtigung des Bauvorhabens in der Wirtschaftsplanung 2018 des SEB sowie der Genehmigung der Wirtschaftsplanung incl. Kreditermächtigung durch den Stadtrat und die Landesdirektion. Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x x Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Finanzielle Auswirkungen Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: HAUSHALTSVORLAGE Bau- und Finanzierungsbeschluss Bauvorhaben: Integrative Kindertagesstätte „Kleine Handwerksmeister“ Riebeckstraße 63, Haus 2 04318 Leipzig Bauherr: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe Rosa-Luxemburg-Straße 30 04103 Leipzig Stand: 02.11.2017 Inhaltsverzeichnis 0. Kurzerläuterung 3 1 4 Grundlagen 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption 4 1.2 Beschlüsse 4 2 4 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes 4 2.2 Ableitung des Bedarfes 5 2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme 5 2.4 Alternativlösungen 5 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 6 3 6 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 3.1 Städtebauliche Einordnung 6 3.2 Erläuterung der Planung 6 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme 7 3.4 Eigentumsverhältnisse 7 3.5 Energiekonzept 7 3.6 Barrierefreies Bauen 10 4 Finanzieller Aufwand 11 5 Finanzierungsplan 11 6 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 12 6.1 Folgekosten 12 6.2 Aufwandsvergleiche 12 6.3 Arbeitsmarktpolitische Auswirkung 12 7. Fristenplan 12 8. VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte 12 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Lageplan o. Maßstab Grundrisse Flächenaufstellung Kosten- und Finazierungsplan 4/15 0. Kurzerläuterung Das Areal Riebeckstraße 63 als ehemaliges Behindertenwohnheim mit vier Gebäuden ist Bestandteil des Betriebsvermögens des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe (SEB). Die Häuser 1, 2 und 4 werden auf der Grundlage eines bis 2023 laufenden Mietvertrages vom Sozialamt der Stadt Leipzig als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Haus 3 beherbergt im Erdgeschoss die Wäscherei für die Flüchtlingsunterkunft und die Hausmeisterei des SEB. Das Obergeschoss wird als Integrativeinrichtung für stationäre Betreuung nach SGB VIII genutzt. Das Areal mit den vier Gebäuden ist denkmalgeschützt. Auf Grund des dringenden Bedarfes an Kita-Plätzen soll das dreigeschossige Haus 2 mit den entsprechenden Freiflächen zur Integrativkita für ca. 174 Kinder unter Beachtung des Denkmalschutzes umgebaut werden. Der eingeschossige Saalanbau wird neu gegründet und ebenfalls auf 3 Stockwerke hochgezogen. Auf Grundlage des Beschlusses der Task Force Schule/Kita vom 22.09.2017 wurde die Planung bis Leistungsphase 4 in Gang gesetzt. Die Realisierung soll einschließlich aller erforderlichen Abnahmen bis Oktober 2018 erfolgen, so dass der Betrieb im November 2018 aufgenommen wird. Träger der Einrichtung ist der SEB Leipzig. Gegenstand dieser Vorlage ist die Beschlussfassung der weiterführenden Planung ab Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung und die bauliche Umsetzung der Maßnahme. 5/15 1 Grundlagen 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption Die geplante Maßnahme beinhaltet die Schaffung von ca. 174 Kita-Plätzen, darunter 54 Krippenplätze. Im Sinne von Inklusion wird auch für diese neue Einrichtung eine Durchgängigkeit von Regel-/Integrativ-/ heilpädagogischer Betreuung über die nebenliegende SEB-Einrichtung „Schatzkiste“ mit 24 heilpädagogischen Plätzen sichergestellt, so dass unmittelbar auf bestehende Entwicklungs- und Betreuungsbedarfe reagiert werden kann. Entsprechend der strategischen Ausrichtung von Kita-Angeboten im SEB wird die Gestaltung und Ausstattung der Einrichtung unter dem Titel „Kleine Handwerksmeister“ erfolgen. Zielstellung ist eine Partnerschaft mit der Handwerkskammer und traditionellen Handwerksberufen/-betrieben, die Grundlage der Gestaltungsplanung wie auch später im Betrieb über Exkursionen und Thementage sein werden. 1.2 Beschlüsse Das Projekt wurde in der Task-Force-Beratung 22.09.2017 – TOP 5.2 grundsätzlich bestätigt. 2 2.1 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme Beschreibung des Ist-Zustandes Das in den 1890er Jahren errichtete, dreigeschossige Haus 2 wurde im Zuge der dringend notwendigen Schaffung von zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge als Ergänzung zu den Häusern 1 und 4 teilsaniert und für den Zweck der Flüchtlingsunterkunft hergerichtet. Hierzu zählt insbesondere die Erneuerung der Fernwärmeerschließung der Gebäude, der gebäudebezogenen Warmwasserbereitung, der grundlegenden Erneuerung der Sanitärerschließung, der Ausrichtung auf gegebene brandschutzrechtliche Anforderungen einschließlich Fluchttreppe und der teilweisen Erneuerung der Elektroanlage. Haus 2 wurde Anfang 2016 in Betrieb genommen. Das Haus 2 ist derzeit teilgenutzt und wird gemäß der Planung der vorzuhaltenden Unterbringungskapazität für Flüchtlinge nicht zwingend benötigt. Im Juli 2017 wurde für das Gebäude die Einrichtung von vorübergehenden Kita-Plätzen geprüft. Trotz der durch die Bauweise bedingten grundsätzlichen Eignung des Gebäudes musste dieser Handlungsansatz auf Grund der aus dem Baurecht und dem Betriebserlaubnisverfahren resultierenden Anforderungen als unwirtschaftlich eingestuft werden. Im Juli/August 2017 wurde der vollständige Umbau von Haus 2 unter Einbeziehung des Saalanbaus und dessen Aufbau auf drei Vollgeschosse geprüft. Die Denkmalschutzanforderungen wurden einbezogen. Im Ergebnis wurde festgestellt, 6/15 - - - - 2.2 dass das Objekt trotz des im Istzustand nicht schönen Erscheinungsbildes baulich grundsolide ist. Lediglich ist der Saalanbau nicht zum dreigeschossigen Aufbau geeignet und muss somit neu gegründet werden; die Raumstrukturen und Statik im Gebäude bei der Schaffung von geeigneten Gruppenräumen viel Gestaltungsfreiheit ermöglichen und eine Kita für ca. 174 Kinder entstehen kann; den Denkmalschutzaspekten gemäß Abstimmung mit dem ABD hinreichend Rechnung getragen werden kann; die innere Lage des Objektes hinsichtlich Lärmemission hervorragende Bedingungen bietet; die notwendige Spielfläche für die 174 Kinder gewährleistet ist und auch die Zuwegung über die vorgesehene Verlagerung des Gala-Bauers BaFu Heyne (gepachtete Flächen von SAH gGmbH) über eine SAH-Erschließungsstraße gesichert wird (von SAH gGmbH zu pachten); die Planung und Realisierung innerhalb von 13 Monaten bis November 2018 leistbar ist und in einem Budget von 2.705 T€ umzusetzen ist. Ableitung des Bedarfes In der Stadt Leipzig ist ein kontinuierlicher Geburtenanstieg zu verzeichnen, zudem ist die Tendenz von Zuzügen insbesondere junger Familien steigend. Es besteht unverändert ein Versorgungsdefizit. In Verbindung mit dem Rechtsanspruch auf Kita-Versorgung und entsprechenden Urteilen gegen die Stadt Leipzig ist ein dringender und langfristiger Bedarf in Leipzig allgemein und auch im Quartier gegeben. Die Nähe zur Alten Messe und zum Technischen Rathaus wird eine anhaltend hohe Nachfrage im Quartier gewährleisten. 2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme Die Notwendigkeit der Maßnahme resultiert aus den festgestellten Bedarfen an Betreuungsplätzen. Diese Bedarfe können derzeit und mittelfristig nicht anderweitig kompensiert werden. Die Dringlichkeit zur Beschlussfassung und Umsetzung der Baumaßnahme ergibt sich aus dem Rechtsanspruch auf Kita-Versorgung und den gegen die Stadt Leipzig ergangenen Urteilen sowie dem daraus resultierenden Druck auf schnellstmögliche Bereitstellung von Kita-Plätzen. Auf Grund der Ausgangsvoraussetzungen wird diese Kita schneller in Betrieb gehen können als alle anderen derzeit in Planung befindlichen Neubauprojekte: Planung bis LPh 4: Baugenehmigung: Realisierung/Abnahme Inbetriebnahme: 2.4 15.11.2017 31.01.2018 03-11/2018 11/2018 Alternativlösungen Alternativmöglichkeiten sind nicht vorhanden. 7/15 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Bei Nichtbeschlussfassung kann die Umsetzung der geplanten Maßnahmen nicht/nicht fristgerecht sichergestellt werden. Die Regelbetreuungsplätze können nicht realisiert werden. 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 3.1 Städtebauliche Einordnung Der Standort liegt im Südosten der Stadt Leipzig im Ortsteil Thonberg. Das Umfeld ist von Wohn- und Gewerbebebauung sowie dem Technischen Rathaus als große Verwaltungsniederlassung der Stadt Leipzig geprägt. Das unmittelbare Umfeld weist eine Vielzahl von sozialen Angeboten auf (Altenpflegeeinrichtung, Kita, Flüchtlingsunterbringung, stationäres Angebot für Kinder/Jugendliche nach SGB VIII, Kirchgemeinde, Notfallzentrum) auf. Die unmittelbare Nähe zur Flüchtlingseinrichtung Riebeckstraße 63 (Haus 1 und 4) sowie zur SGB VIII-Einrichtung sind für die künftige Kita kein Hinderungsgrund, weil deren verkehrstechnische Erschließung/ der Zugang über die Riebeckstraße erfolgt, während dessen die Kita über die Kregelstraße ihre Zufahrt/ihren Zugang erhalten wird. Lediglich die Fluchtwege tangieren die Nutzung der Flüchtlingsunterkunft. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann die Einrichtung mit der Straßenbahnlinie 2 und 15 sowie der Buslinie 79 erreicht werden. 3.2 Erläuterung der Planung Das zu sanierende, vollunterkellerte, dreigeschossige Gebäude mit eingeschossigem Saalanbau mit Nebengelass verfügt über eine Nettonutzfläche von ca. 1.100 m2. Erschlossen wird das Gebäude über ein auf der nördlichen Seite gelegenes Treppenhaus. Für den Nutzungszweck als Flüchtlingsunterkunft wurde auf der westlichen Stirnseite eine Fluchttreppe angebaut. Die Fernwärmezuführung für das Gebäude und die Warmwasserbereitung im Gebäude wurde erneuert. Die innere Erschließung des Gebäudes und die Brandschutzmaßnahmen wurden 2015 für den Zweck der Flüchtlingsunterbringung erneuert und die Räume als Schmalsanierung nutzungsfähig gemacht. Das Areal Riebeckstraße 63 und damit auch das bezeichnete Haus 2 stehen als Ensemble unter Denkmalschutz. Diesbezügliche Absprachen mit dem ABD zur künftigen Berücksichtigung von Denkmalschutzanforderungen beim Kita-Projekt wurden geführt und Einvernehmen hergestellt. Nach der durchgeführten Statikprüfung des Saalanbaus wurde festgestellt, dass der geplante und auf den ersten Blick mögliche Aufbau des eingeschossigen Saalanbaus auf 3 Vollgeschosse statisch nicht möglich ist. Daher erfolgen der Abriss und die Neugründung dieses Bereiches. Das eingeschossige Nebengelass bleibt erhalten und wird künftig als Verteilerküche genutzt. Im künftigen Neubauteil werden der Aufzug und das zweite, künftige Haupttreppenhaus Platz finden. Der künftige Haupteingang befindet sich auf der Südseite des Neubauteils. 8/15 Die derzeitige Fluchttreppe wird rückgebaut. Ehemals an der Stirnseite befindliche Fenster werden wieder hergestellt. In Abstimmung mit dem ABD wird die Fassade des Bestandsbaus als Putzfassade unter Hervorhebung von Einzelelementen ausgeführt. Für den abzureißenden Saalanbau gelten keine Denkmalschutzanforderungen. Als Anlage 1 ist die Flurkarte zum Flurstück 246/2 mit Markierung der künftigen Kita-Flächen beigefügt. Als Anlage 2 sind die Grundrisse gemäß dem aktuellen Planungsstand beigefügt. Anlage 3 beinhaltet die Flächenaufstellung im Gebäude. Die Zufahrt zur Einrichtung erfolgt über die Kregelstraße, vorbei an der Kita Schatzkiste zur neuen Kita „Kleine Handwerksmeister“. Bis zur Inbetriebnahme ist zwingend eine Lösung für die geplante Umsiedlung von BaFu-Heyne zu realisieren. Diese Thematik befindet sich derzeit in Klärung. Die Außenspielflächen für die 174 Kinder stehen in dem Mindestmaß von 10 m2 je Kind zur Verfügung (gesamt 1.740 m2). Zur Sicherung der Vielfältigkeit der Spielmöglichkeiten wird künftig eine gemeinsame Nutzung der Außenspielflächen der Schatzkiste und der Außenspielflächen der „Kleinen Handwerksmeister“ erfolgen. 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme Die neue Zweckbestimmung für das Gebäude und die bauliche Umsetzung sichern eine langfristige Verwendung. Für das Ensemble bedeutet der Umbau von Haus 2 eine deutliche Aufwertung und stellt nach dem Umbau von Haus 3 zur stationären SGB-VIII-Einrichtung einen zweiten Schritt zum planmäßigen Umgestaltung des Gesamtareals dar. 3.4 Eigentumsverhältnisse Gemarkung Thonberg Flurstücksnummer 246/2 Flurstücksgröße 18.899 Eigentum Stadt Leipzig Das Flurstück mit der aufstehenden Bebauung befindet sich im Eigentum der Stadt Leipzig und ist mit der Betriebsgründung zum 01.01.1999 in das Betriebsvermögen des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe eingebracht worden. 3.5 Energiekonzept Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert. 9/15 Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant: Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant: • Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten: Bestandsbau Neubau Erweiterungsneubau Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz Modernisierung der äußeren Hülle Modernisierung einzelner Bauteile • X X Energetischer Standard/Energiekonzept: Passivhaus EnEV 2016 mit Passivhauskomponenten EnEV 2016 Einhaltung des U-Wertes entsprechend der Bauteilvorgaben der EnEV 2016 • Neubau (Saalseite) X X Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP): Der Passivhausstandard wurde untersucht Der Passivhausstandard wurde nicht untersucht. Kennwerte SollWert Heizwärmebedarf kWh/(m²a) max.15 Primärenergiebedarf kWh/(m²a) max.120 Luftdichtheit n50 h1 IstWert Planun g Altbau 28,55 Neubau 22,51 0,60 Auf Grund des Denkmalschutzes ist eine zusätzliche Außendämmung nicht möglich. Eine entsprechende Umsetzung über Innendämmung würde die Raumgrößen und damit die Platzkapazitäten reduzieren. Auf Grund der sehr großen Anzahl vom Wärmebrücken wäre mit der Umsetzung in Passivhausstandard mit Mehrkosten in Höhe von mindestens 400 T€ verbunden. Wenn man einen Heizenergieaufwand nach Projektrealisierung von ca. 15 T€ nach EnEV 2016 unterstellt, würde eine max. mögliche Einsparung von 50% eine Refinanzierung des Aufwandes nach weit über 53 Jahren, noch unabhängig von zusätzlichen technischen Wartungskosten bedeuten. Damit ist eine Realisierung unwirtschaftlich. • Nachweis nach EnEV 2016: Berechneter Energiebedarf für das Gebäude: 10/15 Anforderungswert: Neubau Soll-Wert mod. Altbau Primärenergiebedarf kWh/(m²a) Altbau Neubau CO² –Emission kg/(m²a) Altbau Neubau Mittlerer U-Wert opake Bauteile W/m²K Mittlerer U-Wert transparente W/m²K Bauteile • 52,22 38,52 70,50 IstWert* Planun g 28,55 22,51 14,43 19,69 35,00 12,99 12,49 Altbau Neubau 0,49 0,28 0,48 0,33 0,17 Altbau Neubau 2,66 1,50 3,20 1,30 1,30 Nachweis der U-Werte (Angabe nur bei Modernisierung einzelner Bauteile): Bauteil Wärmedurchgangskoeffizient (U in W/m²·K) Umax EnEV Energieträger: Anwendung Fernwärme gewählt • Bemerkung/Begründung Erdwärme Geeignet, da bereits vorhanden ungeeignet Gas ungeeignet höhere CO²-Emission als bei Fernwärme Gas, BHKW geeignet hohe Investitionskosten, hoher Betriebs- und Wartungsaufwand X Primärenergiefaktor = 0,42 hohe und weiterhin steigende Stromkosten für den Betrieb der Wärmepumpen Fazit: Die obigen Daten entsprechen dem Stand der Vorermittlung. Im Rahmen der Lph. 4 erfolgt eine Konkretisierung. Die Fernwärmestation für die Riebeckstraße 63 einschließlich Verteilung auf die Gebäude wurde 2015 erneuert – basierend auf einer geplanten Gesamtabnahmemenge. Eine alternative Energieversorgung zur Fernwärme wäre daher nicht wirtschaftlich. • Weitere erneuerbare Energien: 11/15 Solarthermie ungeeignet Photovoltaik ungeeignet • gewählt Anwendung Bemerkung/Begründung Nur auf dem kleinen Dach des Neubaus realisierbar – daher unwirtschaftlich Nur auf dem kleinen Dach des Neubaus realisierbar – daher unwirtschaftlich Wärmeerzeugung und -verteilung: Bestands- und Neubau werden über die zentrale Verteilerstation angebunden. Die Heizleitungen erhalten eine Wärmedämmung nach EnEV. Das gesamte Gebäude wird mit Fußbodenheizung ausgestattet. • Warmwassererzeugung Projekträume und WC-Räume, ausgenommen behindertengerechtes WC, erhalten nur Kaltwasser. Alle anderen dezentralen Verbraucher werden mit Kleindurchlauferhitzern bzw. Warmwasser-Kleinspeichern ausgestattet • Lufttechnische Anlagen: Die Fensterflächen gewährleisten eine entsprechende Frischluftzufuhr. Es gibt keine innenliegenden Räumlichkeiten. • Wasser/ Abwasser: Die Wasserversorgung aus dem öffentlichen Trinkwassersystem der KWL ist über einen bestehenden Anschluss angebunden. Abwasser und Regenwasser aus den Dächern sowie die Hofentwässerung werden über ein Trennsystem im öffentlichen Mischwasserkanal zusammengeführt. In den Sanitäranlagen kommen Selbstschlussarmaturen für Waschtische und Duschen zum Einsatz. • Stark- und Schwachstrom: Im Hausanschlussraum des Gebäudes ist der Elektrohausanschluss der Liegenschaft vorhanden. Über diesen werden der Neubau und das Bestandsgebäude versorgt. Folgende Anlagen werden installiert: Niederspannungsanlage Sicherheitsbeleuchtungsanlage Blitzschutzanlagen Telekommunikationsanlage Hausalarmanlage Einbruchmeldeanlage 12/15 3.6 Barrierefreies Bauen Das Gebäude wird barrierefrei ausgebildet und über einen Aufzug verfügen. Der Höhenunterschied zur Umgebung wird über eine Rampe im Haupteingangsbereich überwunden. 4 Finanzieller Aufwand Kostenangaben in € brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 26.09.2017 Kostengruppe Brutto im € 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließung 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 400 Bauwerk – Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten * Summe* Summe KG 200-700, ohne 600 Summe KG 300-700, ohne 600 5 25.000 1.475.000 450.000 200.000 305.000 555.000 3.010.000 2.705.000 2.680.000 Finanzierungsplan/Liquidität Der SEB bringt das Grundstück in einer Größe von ca. 3.000 m2 ein sowie das Bestandsgebäude im Istzustand als Eigenkapital ein. Die Baukosten in Höhe von 2.705 T€ werden über einen Kommunalkredit, der von der Landesdirektion zu genehmigen ist, fremdfinanziert. Die entsprechenden Verhandlungen mit Banken werden nach vorliegendem Ratsbeschluss aufgenommen. Haushaltsaufwendungen für die Stadt entstehen im Rahmen der Investition nicht. Die Refinanzierung erfolgt erst mit der Inbetriebnahme über die verhandelten Platzkosten. Hierfür sind erforderlich: - Bau- und Finanzierungsbeschluss (RV Dezember 2017) - Bestätigter Wirtschaftsplan des SEB 2018 (RV Dezember 2017) - Nutzungsvereinbarung für die Kita mit dem AfJFB über 25 Jahre (Dezember 2017) - Genehmigung des Landesdirektion (erwartet: Februar 2018) Die Ausstattung der Einrichtung (305 T€) wird zu 75 % gefördert und 25% bringt der SEB als Eigenmittel ein. Tilgung und Finanzierungsaufwand sowie auch der Eigenanteil an der Ausstattung wird über Leistungs- und Entgeltvereinbarungen über den Kostenträger SGB VIII refinanziert (Bau: über 25 Jahre, Ausstattung 10 Jahre). 13/15 Alle Aufwendungen bis zur Kreditausreichung (insbesondere Planungsleistungen) sind über die allgemeine Liquidität des SEB, auch unter Nutzung des Kassenkreditrahmens, sicherzustellen. 6 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 6.1 Folgekosten Die Folgekosten sind Bestandteil der Leistungsvereinbarung mit dem Kostenträger der Leistungsangebote. Im Wirtschaftsplan 2018 des SEB wird auf Grund des Projektes Riebeckstraße, Haus 2, eine Stellenerweiterung ggü der mittelfristigen Planung um vorerst 20,1 VzÄ aufgenommen. Die Anforderungen ergeben sich aus den rechtlich bindenden Stellenschlüsseln. Die konkrete Personalbemessung erfolgt zum Belegungszeitpunkt anhand der konkreten Betreuungsverträge. Die Folgekosten wurden von Amt für Jugend, Familie und Bildung auf der Grundlage der vorliegenden Daten ermittelt (Ergebnisse siehe Anlage 4). Basis der Ermittlung bildet ein Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 25 Jahren. 6.2 Aufwandsvergleiche Die Planung der Maßnahme erfolgte kostenbewusst und unter Berücksichtigung des minimal notwendigen Aufwandes. Die Kostenplanung legt Kosten für die Sanierung/die Neuschaffung von Nutzflächen in Höhe von 2.705 T€ (KG 200-700 ohne 600) zu Grunde. Darin sind die Mehrkosten in Folge Denkmalschutz in Höhe von ca. 150 T€ enthalten). Die Sanierungsaufwendungen entsprechen Platzkosten in Höhe von 15.545,98 €/Platz bei 174 Plätzen. Die bereinigten Baukosten unter Berücksichtigung der Integrationsplätze betragen 15.111,73 €/Platz. 6.3 Arbeitsmarktpolitische Auswirkung Keine 7 Fristenplan Veröffentlichung Teilnahmewettbewerb Planung bis LPh 4: Auswertung TN-Wettbewerb/Aufforderung zum Angebot Ablauf Angebotsfrist Baugenehmigung Auswertung Angebote/Verhandlung/Abschluss Realisierung/Abnahme Inbetriebnahme 14/15 15.11.2017 15.11.2017 15.12.2017 15.01.2018 31.01.2018 15.02.2018 03-11/2018 11/2018 8 Vergabeverfahren/Planungsbeteiligte Die Planung ab Leistungsphase 5 und die Realisierung des Projektes wird in Anlehnung an die Vergabe der „Leipzig-Kitas“ als GU vergeben. In Abweichung zu den „Leipzig-Kitas“ liegt hier bereits Lph. 4 vor. Das Verfahren erfolgt in Stufen: - Teilnahmewettbewerb - Aufforderung/Abgabe Angebote - Verhandlung - Beauftragung Leistungsbild nach HOAI 2013 Objektplanung nach § 33 Planungsbeteiligte Gruenewald Architekten Raguhner Straße 54 06800 Raguhn-Jeßnitz Freianlagen nach § 38 Gruenewald Architekten Raguhner Straße 54 06800 Raguhn-Jeßnitz Tragwerksplanung nach § 49 HJW + PARTNER BAUSACHVERSTÄNDIGE + INGENIEURE Karl- Heine Str. 31 04229 Leipzig Technische Ausrüstung nach § 53 Zuber Elektroplanung Karl-Liebknecht-Str. 23 06773 Gräfenhainichen Planungsbüro Jakobi Haustechnikplanung Alte Dorfstraße 15 04178 Leipzig 15/15