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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1331134.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
24.10.17, 12:00
Aktualisiert
09.11.17, 11:55

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04857-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Übertragung von Mitteln zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe von 2017 in 2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung 13.11.2017 15.11.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Rücklaufgelder der Kinder- und Jugendförderung des Jahres 2018 werden zugunsten des Umzuges der Filmschule durch die Verwaltung priorisiert, insofern durch höhere Mietforderungen an die Filmschule Leipzig e. V. Mehrkosten verursacht werden. Die Entscheidung zur Förderung trifft der Jugendhilfeausschuss. Begründung: Die Filmschule Leipzig e. V. kann nach aktuellem Sachstand bis Ende März 2018 im bisherigen Objekt verbleiben. Das seitens des Vereins vorgeschlagene Objekt im Leipziger Osten (Mehrkosten Warmmiete jährlich: 9.636 EUR, geschätzte Stromkosten jährlich: 1.200 EUR, Kaution: 2.850 EUR, geschätzte Kinonutzungspauschale jährlich: 2.400 EUR) kann nach Verhandlung mit dem Vermieter nunmehr nicht mehr vom Verein für einen Umzug genutzt werden, da sich der Vermieter nicht wie avisiert an den Umbaukosten (geschätzt 14.000 EUR) beteiligt. Es ist daher aktuell nicht abzusehen, ob und in welchem Umfang 1/4 Mehrkosten aufgrund einer höheren Miete zu erwarten sind. Die Verwaltung unterstützt die Suche nach einem neuen Objekt aktiv über vorhandene Netzwerke. Mit Stand vom Oktober 2017 liegen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung Nachanträge in Höhe von 117.782,46 € vor. Dem stehen Rücklaufgelder in Höhe von 48.739,36 € gegenüber. Somit sind keine Mittel zur Übertragung in 2018 verfügbar. Grundsätzlich ist eine Mittelübertragung möglich, allerdings nur, wenn bestimmte Rahmenbedingungen gegeben sind: Entsprechend § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2017 entscheidet die Ratsversammlung, ob und in welcher Höhe Budgets des Ergebnishaushaltes nach 2018 übertragen werden. Unter Berücksichtigung des § 18 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik sind Übertragungen nach § 21 SächsKomHVODoppik jedoch nur zulässig, wenn das geplante Gesamtergebnis sowie die Liquidität nicht gefährdet wird. Eine Übertragung ist somit nur auf Antrag durch den jeweiligen Budgetverantwortlichen bei managementbedingten Einsparungen möglich. Darüber hinaus sind Übertragungen bei zweckgebundenen Erträgen möglich. Eine Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt ist nur bei einem positiven Jahresrechnungsergebnis für 2017 möglich, welches sich aus einem Jahresabschluss ergeben kann. Da der Antrag das laufende Kalenderjahr betrifft, könnte (auch bei einem tatsächlich noch in 2017 verfügbaren Budget der Kinder- und Jugendförderung) zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage zu möglichen übertragbaren finanziellen Mitteln getroffen werden. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: Anlagen: 4/4