Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1331134.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
24.10.17, 12:00
Aktualisiert
09.11.17, 11:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04857-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Übertragung von Mitteln zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe von 2017 in
2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
13.11.2017
15.11.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Rücklaufgelder der Kinder- und Jugendförderung des Jahres 2018 werden zugunsten des
Umzuges der Filmschule durch die Verwaltung priorisiert, insofern durch höhere Mietforderungen an die Filmschule Leipzig e. V. Mehrkosten verursacht werden. Die Entscheidung
zur Förderung trifft der Jugendhilfeausschuss.
Begründung:
Die Filmschule Leipzig e. V. kann nach aktuellem Sachstand bis Ende März 2018 im bisherigen Objekt verbleiben. Das seitens des Vereins vorgeschlagene Objekt im Leipziger
Osten (Mehrkosten Warmmiete jährlich: 9.636 EUR, geschätzte Stromkosten jährlich: 1.200
EUR, Kaution: 2.850 EUR, geschätzte Kinonutzungspauschale jährlich: 2.400 EUR) kann
nach Verhandlung mit dem Vermieter nunmehr nicht mehr vom Verein für einen Umzug
genutzt werden, da sich der Vermieter nicht wie avisiert an den Umbaukosten (geschätzt
14.000 EUR) beteiligt. Es ist daher aktuell nicht abzusehen, ob und in welchem Umfang
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Mehrkosten aufgrund einer höheren Miete zu erwarten sind. Die Verwaltung unterstützt die
Suche nach einem neuen Objekt aktiv über vorhandene Netzwerke.
Mit Stand vom Oktober 2017 liegen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung Nachanträge in Höhe von 117.782,46 € vor. Dem stehen Rücklaufgelder in Höhe von 48.739,36 €
gegenüber. Somit sind keine Mittel zur Übertragung in 2018 verfügbar.
Grundsätzlich ist eine Mittelübertragung möglich, allerdings nur, wenn bestimmte Rahmenbedingungen gegeben sind: Entsprechend § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Leipzig für
das Haushaltsjahr 2017 entscheidet die Ratsversammlung, ob und in welcher Höhe
Budgets des Ergebnishaushaltes nach 2018 übertragen werden. Unter Berücksichtigung
des § 18 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik sind Übertragungen nach § 21 SächsKomHVODoppik jedoch nur zulässig, wenn das geplante Gesamtergebnis sowie die Liquidität nicht
gefährdet wird. Eine Übertragung ist somit nur auf Antrag durch den jeweiligen Budgetverantwortlichen bei managementbedingten Einsparungen möglich. Darüber hinaus sind
Übertragungen bei zweckgebundenen Erträgen möglich. Eine Übertragung von Ansätzen
im Ergebnishaushalt ist nur bei einem positiven Jahresrechnungsergebnis für 2017 möglich,
welches sich aus einem Jahresabschluss ergeben kann. Da der Antrag das laufende
Kalenderjahr betrifft, könnte (auch bei einem tatsächlich noch in 2017 verfügbaren Budget
der Kinder- und Jugendförderung) zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage zu möglichen
übertragbaren finanziellen Mitteln getroffen werden.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Anlagen:
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