Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1293518.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
27.06.17, 12:00
Aktualisiert
29.01.18, 09:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04427-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Ausgleich von Parkraum in der Bernhardstraße sowie für die Garagengemeinschaft
Krönerstraße durch Errichtung eines Parkhauses
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
15.11.2017
Bestätigung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Verkehr im Bereich des Wohngebietes im
Interesse aller Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich zu organisieren und in diesem
Zusammenhang bis Mitte 2018 im Rahmen der Erarbeitung eines nachhaltigen
Mobilitätsplanes konkrete Handlungsempfehlungen/ Maßnahmenpakete vorzulegen.“
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer
OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Zum geplanten Schulcampus Ihmelsstraße gibt es Beschlüsse der Ratsversammlung. Damit
kommt der Wille der Stadt zum Ausdruck, die dringend benötigten Schulkapazitäten zeitnah
zu schaffen. Die Grundstücke, auf denen die Realisierung des Schulkomplexes geplant ist,
befinden sich alle in städtischem Eigentum, was einen hohen Standortvorteil darstellt, da die
Stadt zum einen nach § 72 (2) Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) Stadt zu
sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung verpflichtet ist und dadurch zum anderen
Verhandlungen mit Dritten vermieden werden. Aufgrund der Ergebnisse des städtebaulichen
Wettbewerbs ist es erforderlich, mit der Verlagerung des Wertstoffhofes der Stadtreinigung
und dem Rückbau des Garagenhofes die Voraussetzungen für die Realisierung der Schulen
einschließlich Sporthallen als Campus zu schaffen.
Dass im Wohngebiet Krönerstraße und dessen Umfeld im öffentlichen Straßenraum
Parkdruck vorhanden ist, der sich ggf. durch Entfall der ca. 90 Garagen verstärkt, ist
ebenfalls bekannt. Die Ratsversammlung hat jedoch in ihrer Beschlussfassung dem
Schulprojekt Campus Ihmelsstraße den Vorrang in der Abwägung mit dem Parkproblem
gegeben.
Die Schaffung von Schulkapazitäten ist eine Pflichtaufgabe der Stadt. Die Schaffung und das
Vorhalten von Parkplatzkapazitäten im öffentlichen Straßenraum, das die Fahrzeughalter
zufriedenstellt, ist hingegen keine Pflichtaufgabe der Stadt. Der Gesetzgeber geht davon
aus, dass Fahrzeughalter selbst für die Unterbringung ihrer Fahrzeuge verantwortlich sind.
Im allgemeinen kann dieses Problem dadurch gelöst werden, dass Fahrzeughalter
Stellplätze auf privaten Grundstücken anmieten.
Um die Fahrzeughalter mit ihrem Problem dennoch nicht allein zu lassen, wurde in frühen
Planungsphasen über eine Parkpalette zur Entlastung des knappen Parkraums
nachgedacht. Dies entspricht auch der Intention des Antrags. Zur Betreibung einer solchen
Einrichtung wird im Antrag nichts weiter ausgeführt. Eine Betreibung durch die Stadt wird
durch die Verwaltung abgelehnt. Dafür müsste sich ggf. ein privater Investor finden.
Die Verwaltung ist bemüht, den Verkehr im Leipziger Osten im Allgemeinen und in diesem
Wohngebiet im Besonderen, bestmöglich im Interesse aller Bewohnerinnen und Bewohner
zu organisieren. Dazu wird aktuell eine Untersuchung zu sinnvollen und praktikablen
Maßnahmen durchgeführt.
Im Rahmen des am 11.11.2015 beschlossenen Förderprogramms „Nachhaltige
Stadtentwicklung EFRE 2014-2020“ (RBVI-01672/15) ist ein Handlungsschwerpunkt die
Erstellung eines nachhaltigen Mobilitätsplans. Dieser Mobilitätsplan befindet sich in
Erarbeitung. Es wird bis voraussichtlich spätestens Mitte 2018 eine Bestandsanalyse im
Untersuchungsraum,
eine
Potentialanalyse
und
eine
Ableitung
konkreter
Handlungsempfehlungen /Maßnahmenpakete vorliegen. Ein Baustein davon ist die Analyse
der Parkraumsituation, bei Defiziten soll es konkrete Handlungsempfehlungen geben.
Falls die Problematik nicht anders lösbar sein sollte, wird in diesem Zusammenhang mit zu
untersuchen sein, ob im Gebiet geeignete Grundstücke für die Errichtung einer
Quartiersgarage durch einen Dritten vorhanden sind. Insofern wird die Intention des
Antragstellers im Verwaltungsstandpunkt aufgegriffen.
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