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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1293518.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
27.06.17, 12:00
Aktualisiert
29.01.18, 09:37

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04427-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Ausgleich von Parkraum in der Bernhardstraße sowie für die Garagengemeinschaft Krönerstraße durch Errichtung eines Parkhauses Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 15.11.2017 Bestätigung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Verkehr im Bereich des Wohngebietes im Interesse aller Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich zu organisieren und in diesem Zusammenhang bis Mitte 2018 im Rahmen der Erarbeitung eines nachhaltigen Mobilitätsplanes konkrete Handlungsempfehlungen/ Maßnahmenpakete vorzulegen.“ 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Zum geplanten Schulcampus Ihmelsstraße gibt es Beschlüsse der Ratsversammlung. Damit kommt der Wille der Stadt zum Ausdruck, die dringend benötigten Schulkapazitäten zeitnah zu schaffen. Die Grundstücke, auf denen die Realisierung des Schulkomplexes geplant ist, befinden sich alle in städtischem Eigentum, was einen hohen Standortvorteil darstellt, da die Stadt zum einen nach § 72 (2) Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) Stadt zu sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung verpflichtet ist und dadurch zum anderen Verhandlungen mit Dritten vermieden werden. Aufgrund der Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs ist es erforderlich, mit der Verlagerung des Wertstoffhofes der Stadtreinigung und dem Rückbau des Garagenhofes die Voraussetzungen für die Realisierung der Schulen einschließlich Sporthallen als Campus zu schaffen. Dass im Wohngebiet Krönerstraße und dessen Umfeld im öffentlichen Straßenraum Parkdruck vorhanden ist, der sich ggf. durch Entfall der ca. 90 Garagen verstärkt, ist ebenfalls bekannt. Die Ratsversammlung hat jedoch in ihrer Beschlussfassung dem Schulprojekt Campus Ihmelsstraße den Vorrang in der Abwägung mit dem Parkproblem gegeben. Die Schaffung von Schulkapazitäten ist eine Pflichtaufgabe der Stadt. Die Schaffung und das Vorhalten von Parkplatzkapazitäten im öffentlichen Straßenraum, das die Fahrzeughalter zufriedenstellt, ist hingegen keine Pflichtaufgabe der Stadt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Fahrzeughalter selbst für die Unterbringung ihrer Fahrzeuge verantwortlich sind. Im allgemeinen kann dieses Problem dadurch gelöst werden, dass Fahrzeughalter Stellplätze auf privaten Grundstücken anmieten. Um die Fahrzeughalter mit ihrem Problem dennoch nicht allein zu lassen, wurde in frühen Planungsphasen über eine Parkpalette zur Entlastung des knappen Parkraums nachgedacht. Dies entspricht auch der Intention des Antrags. Zur Betreibung einer solchen Einrichtung wird im Antrag nichts weiter ausgeführt. Eine Betreibung durch die Stadt wird durch die Verwaltung abgelehnt. Dafür müsste sich ggf. ein privater Investor finden. Die Verwaltung ist bemüht, den Verkehr im Leipziger Osten im Allgemeinen und in diesem Wohngebiet im Besonderen, bestmöglich im Interesse aller Bewohnerinnen und Bewohner zu organisieren. Dazu wird aktuell eine Untersuchung zu sinnvollen und praktikablen Maßnahmen durchgeführt. Im Rahmen des am 11.11.2015 beschlossenen Förderprogramms „Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014-2020“ (RBVI-01672/15) ist ein Handlungsschwerpunkt die Erstellung eines nachhaltigen Mobilitätsplans. Dieser Mobilitätsplan befindet sich in Erarbeitung. Es wird bis voraussichtlich spätestens Mitte 2018 eine Bestandsanalyse im Untersuchungsraum, eine Potentialanalyse und eine Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen /Maßnahmenpakete vorliegen. Ein Baustein davon ist die Analyse der Parkraumsituation, bei Defiziten soll es konkrete Handlungsempfehlungen geben. Falls die Problematik nicht anders lösbar sein sollte, wird in diesem Zusammenhang mit zu untersuchen sein, ob im Gebiet geeignete Grundstücke für die Errichtung einer Quartiersgarage durch einen Dritten vorhanden sind. Insofern wird die Intention des Antragstellers im Verwaltungsstandpunkt aufgegriffen. 3/3