Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1331172.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
24.10.17, 12:00
Aktualisiert
13.07.18, 08:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-4390-VSP-1-NF-2
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Bauliche Unterhaltung von Kitas in freier Trägerschaft
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
01.11.2017
15.11.2017
Bestätigung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
1. Für den Erhaltungsaufwand bzw. die Instandhaltung werden im Rahmen einer Anpassung der 1998 (Drucksache II/1416) festgelegten Pauschalen für Gebäude 3,14
Euro/m² und für Freiflächen 0,63 Euro/m² – jeweils monatlich – den im Eigentum der
Träger befindlichen Bestandsgebäuden ab dem 01.01.2019 finanziert.
2. Es erfolgt die Begehung aller kommunalen Gebäude in Kitanutzung (kommunal und
freie Träger) zur Feststellung der Investitionsbedarfe. Nach Ermittlung wird hierzu eine
Vorlage bzgl. der erforderlichen Maßnahmen für den Doppelhaushalt 2019/2020
erstellt.
Begründung:
zu 1.
Die Stadt Leipzig gewährt freien Trägern mit eigenem Gebäude bisher im Rahmen der
Trägerpauschale 2,56 Euro/m² für Gebäude und 0,51 Euro/m² für Freiflächen (jeweils
monatlich). Im Rahmen der Verhandlungen für den Zeitraum 01.07.2017 bis 31.12.2018
sind diese Beträge berücksichtigt und wurden von der überwiegenden Mehrzahl der
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betroffenen Träger für deren Einrichtungen akzeptiert. Diese basieren auf dem 1998
gefassten Ratsbeschluss II/1416.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, die beiden Pauschalen auf Grundlage der Steigerung des
Baupreisindexes zwischen 2007 und 2017 auf 3,14 Euro/m² für Gebäude und 0,63 Euro/m²
für Freiflächen zu erhöhen. Der 1998 gefasste Beschluss sieht vor, dass eine Anpassung
„entsprechend der Inflationsrate und unter Berücksichtigung der Haushaltssituation“ zu
erfolgen hat. Ab dem Jahr 2007 ist eine vermehrte Bautätigkeit im Kita-Bereich in Leipzig
festzustellen, die zu einer Verengung der Baukapazitäten am Markt geführt haben könnten.
Die Berücksichtigung dieser erhöhten Pauschalen würde zu finanziellen Auswirkungen für
die betroffenen Objekte im Eigentum freier Träger (30 Objekte) in Höhe von 202.200 Euro
führen, die im entsprechenden Budget nicht enthalten sind. Es wird weiterhin vorgeschlagen, die Erhöhung ab dem 01.01.2019 wirksam werden zu lassen, um die bisher
abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern nicht nachverhandeln zu
müssen. Die Annahme des Ursprungsantrages hat eine Kostenwirksamkeit von 588.000
Euro jährlich zur Folge.
zu 2.
Für die bauliche Unterhaltung kommunaler Kita-Gebäude gibt es keine vergleichbare
pauschale Herangehensweise im Rahmen der Haushaltsplanung. Kommunale Vergleiche
(1,18 Euro/m² Gebäude und 0,03 Euro/m² Freifläche – jeweils monatlich) ergeben sich
rechnerisch aus den Aufwendungen in den entsprechenden Budgeteinheiten 51_UH1,
51_UH2 und 51_ASG bezogen auf die Flächen.
Eine Berücksichtigung der dem Ursprungsantrag entnommenen Pauschale auch für
kommunale Kindertagesstätten und deren bauliche Unterhaltung, wie mit Änderungsanträgen VI-A-04390-ÄA-02 und VI-A-04390-ÄA-03 gefordert, hätte immense finanzielle
Auswirkungen. Wird hierbei von den Gesamtflächen der Einrichtungen in kommunalem
Eigentum ausgegangen, ergäbe sich ein geschätzter Bedarf in Höhe von insgesamt ca.
17,4 Mio. Euro:
Fläche
m²
Gebäude
(kommunales
Eigentum)
Freifläche
(kommunales
Eigentum)
231.215,45
Pauschale
(monatlich)
Euro/m²
4,62
Pauschale
(pro Jahr)
Euro/m²
55,44
Finanzielle
Wirkung
Euro
12.818.584,50
506.114,00
0,76
9,12
4.615.759,68
17.434.344,20
Bei Kita-Gebäuden im kommunalen Eigentum, die an freie Träger vermietet worden sind,
erfolgt die bauliche Unterhaltung im Rahmen der Vermieterpflichten. Diese Gebäude haben
teilweise über die bauliche Unterhaltung hinausgehende Modernisierungs- bzw. Investitionsbedarfe, die im Rahmen der unter 2. vorgeschlagenen Begehung festgestellt und
aufgenommen werden sollen. In Ableitung daraus wird der hieraus ermittelte
Modernisierungs- bzw. Investitionsbedarf in einer Ratsvorlage für den Doppelhaushalt
2019/2020 zusammengefasst.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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