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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1331172.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
24.10.17, 12:00
Aktualisiert
13.07.18, 08:28

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-4390-VSP-1-NF-2 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Bauliche Unterhaltung von Kitas in freier Trägerschaft Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 01.11.2017 15.11.2017 Bestätigung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Alternativvorschlag: 1. Für den Erhaltungsaufwand bzw. die Instandhaltung werden im Rahmen einer Anpassung der 1998 (Drucksache II/1416) festgelegten Pauschalen für Gebäude 3,14 Euro/m² und für Freiflächen 0,63 Euro/m² – jeweils monatlich – den im Eigentum der Träger befindlichen Bestandsgebäuden ab dem 01.01.2019 finanziert. 2. Es erfolgt die Begehung aller kommunalen Gebäude in Kitanutzung (kommunal und freie Träger) zur Feststellung der Investitionsbedarfe. Nach Ermittlung wird hierzu eine Vorlage bzgl. der erforderlichen Maßnahmen für den Doppelhaushalt 2019/2020 erstellt. Begründung: zu 1. Die Stadt Leipzig gewährt freien Trägern mit eigenem Gebäude bisher im Rahmen der Trägerpauschale 2,56 Euro/m² für Gebäude und 0,51 Euro/m² für Freiflächen (jeweils monatlich). Im Rahmen der Verhandlungen für den Zeitraum 01.07.2017 bis 31.12.2018 sind diese Beträge berücksichtigt und wurden von der überwiegenden Mehrzahl der 1/4 betroffenen Träger für deren Einrichtungen akzeptiert. Diese basieren auf dem 1998 gefassten Ratsbeschluss II/1416. Die Stadtverwaltung schlägt vor, die beiden Pauschalen auf Grundlage der Steigerung des Baupreisindexes zwischen 2007 und 2017 auf 3,14 Euro/m² für Gebäude und 0,63 Euro/m² für Freiflächen zu erhöhen. Der 1998 gefasste Beschluss sieht vor, dass eine Anpassung „entsprechend der Inflationsrate und unter Berücksichtigung der Haushaltssituation“ zu erfolgen hat. Ab dem Jahr 2007 ist eine vermehrte Bautätigkeit im Kita-Bereich in Leipzig festzustellen, die zu einer Verengung der Baukapazitäten am Markt geführt haben könnten. Die Berücksichtigung dieser erhöhten Pauschalen würde zu finanziellen Auswirkungen für die betroffenen Objekte im Eigentum freier Träger (30 Objekte) in Höhe von 202.200 Euro führen, die im entsprechenden Budget nicht enthalten sind. Es wird weiterhin vorgeschlagen, die Erhöhung ab dem 01.01.2019 wirksam werden zu lassen, um die bisher abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern nicht nachverhandeln zu müssen. Die Annahme des Ursprungsantrages hat eine Kostenwirksamkeit von 588.000 Euro jährlich zur Folge. zu 2. Für die bauliche Unterhaltung kommunaler Kita-Gebäude gibt es keine vergleichbare pauschale Herangehensweise im Rahmen der Haushaltsplanung. Kommunale Vergleiche (1,18 Euro/m² Gebäude und 0,03 Euro/m² Freifläche – jeweils monatlich) ergeben sich rechnerisch aus den Aufwendungen in den entsprechenden Budgeteinheiten 51_UH1, 51_UH2 und 51_ASG bezogen auf die Flächen. Eine Berücksichtigung der dem Ursprungsantrag entnommenen Pauschale auch für kommunale Kindertagesstätten und deren bauliche Unterhaltung, wie mit Änderungsanträgen VI-A-04390-ÄA-02 und VI-A-04390-ÄA-03 gefordert, hätte immense finanzielle Auswirkungen. Wird hierbei von den Gesamtflächen der Einrichtungen in kommunalem Eigentum ausgegangen, ergäbe sich ein geschätzter Bedarf in Höhe von insgesamt ca. 17,4 Mio. Euro: Fläche m² Gebäude (kommunales Eigentum) Freifläche (kommunales Eigentum) 231.215,45 Pauschale (monatlich) Euro/m² 4,62 Pauschale (pro Jahr) Euro/m² 55,44 Finanzielle Wirkung Euro 12.818.584,50 506.114,00 0,76 9,12 4.615.759,68 17.434.344,20 Bei Kita-Gebäuden im kommunalen Eigentum, die an freie Träger vermietet worden sind, erfolgt die bauliche Unterhaltung im Rahmen der Vermieterpflichten. Diese Gebäude haben teilweise über die bauliche Unterhaltung hinausgehende Modernisierungs- bzw. Investitionsbedarfe, die im Rahmen der unter 2. vorgeschlagenen Begehung festgestellt und aufgenommen werden sollen. In Ableitung daraus wird der hieraus ermittelte Modernisierungs- bzw. Investitionsbedarf in einer Ratsvorlage für den Doppelhaushalt 2019/2020 zusammengefasst. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 4/4