Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1330470.pdf
Größe
165 kB
Erstellt
20.10.17, 12:00
Aktualisiert
14.11.17, 13:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-04961
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Bioabfallvergärungsanlage am Standort Cröbern
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsausschuss
29.11.2017
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Bioabfallvergärungsanlage am Standort Cröbern
1. Ausgangssituation
Der
Zweckverband
Abfallwirtschaft
Westsachsen
(ZAW)
besteht
aus
den
Verbandsmitgliedern Stadt Leipzig und Landkreis Leipzig. Der ZAW ist als öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger grundsätzlich für die ordnungsgemäße Entsorgung von
Bioabfällen aus privaten Haushaltungen aus dem Verbandsgebiet zuständig. Dies ergibt sich
aus den Regelungen in § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 4 Abs. 4 Sächsisches
Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) sowie § 2 der Verbandssatzung.
Dem ZAW sind danach ausnahmslos alle überlassungspflichtigen Abfälle zur Entsorgung zu
überlassen. Ausnahmen gelten nur für solche Abfallfraktionen, für die die Verbandsmitglieder
ausdrücklich eine andere Entsorgungszuständigkeit vereinbart haben (§ 4 Abs. 3
SächsABG).
Die Stadt Leipzig hat die Getrenntsammlung von Bioabfällen bereits umgesetzt und entsorgt
derzeit die Bioabfallmengen in eigener Regie. Eine Rückübertragung der
Entsorgungsaufgabe vom ZAW an die Stadt Leipzig liegt allerdings nicht vor.
Im Landkreis Leipzig wurden bzw. werden derzeit die Bioabfälle noch nicht als getrennte
Abfallfraktion erfasst und eingesammelt. Vielmehr werden diese Abfallbestandteile
zusammen mit dem Restabfall gesammelt und in der Mechanisch-Biologischen
Abfallbehandlungsanlage Cröbern (MBA) behandelt. Mit Hinblick auf die gesetzlichen
Pflichten (§ 11 KrWG) steht der Landkreis Leipzig aber vor der Einführung eines Systems zur
getrennten Sammlung der Bioabfälle.
2. Veranlassung
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Die gesetzliche Anforderung (§ 8 Kreislaufwirtschaftsgesetz) einer hochwertigen Verwertung
von Bioabfällen sowie die geplante Novellierung der TA Luft (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zur Reinhaltung der
Luft) bilden den Handlungsrahmen.
Derzeit werden die getrennt gesammelten Bioabfälle der Stadt Leipzig vorrangig kompostiert.
Für die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen hochwertigen Verwertung von
Bioabfällen (§ 8 KrWG) kommt ausschließlich eine Vergärung nach Stand der Technik in
Betracht.
Die novellierte TA Luft wird die derzeit genutzte offene Mietenkompostierung auf Grund
neuer Emissionsgrenzwerte künftig ausschließen.
2.2 Umsetzung strategischer Ziele beim ZAW und seiner Tochtergesellschaft
Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (WEV)
Nach der Rekommunalisierung der WEV im Jahr 2015 können nunmehr strategische Ziele
umgesetzt werden, die vor allem der Ausfinanzierung der Rekultivierungs- und
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Nachsorgeverpflichtungen der Zentraldeponie Cröbern dienen und um finanzielle
Belastungen des ZAW oder seiner Mitglieder künftig auszuschließen.
Die Investition eines Teils der bisher gebildeten Rückstellungen bei der WEV in eine
Vergärungsanlage ermöglicht eine solide Kapitalverzinsung.
2.3 Beitrag zur Umsetzung des Energie- und Klimaschutzprogramms
Die Stadt Leipzig hat im Energie- und Klimaschutzprogramm 2014 bis 2020 als höchste
Priorität die Senkung der CO2-Emissionen festgeschrieben und hier die Verwertung von
Bioabfällen aufgenommen:
„Der Ausbau von dezentralen erneuerbaren Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen muss
einen neuen Schub erhalten. Der Schwerpunkt sollte beim weiteren Ausbau der
Solarthermie, Photovoltaik, Geothermie und Umweltwärme, sowie der Verwertung von Biound Grünabfällen gesehen werden.“
3. Auslegung/Zeitschiene
Die Vergärungsanlage wird für eine Annahmemenge von 35.000 t/a technisch ausgelegt.
Dies entspricht einer Verarbeitungskapazität für einen Mengenanfall an Bioabfällen von ca.
40 kg je Einwohner (im Verbandsgebiet des ZAW) jährlich und liegt damit im unteren Bereich
des Erwartbaren. Mit dieser konservativen Mengenplanung wird sichergestellt, dass keine
überdimensionale Anlage errichtet wird.
Die Genehmigungsplanung wird voraussichtlich für eine Menge um 42.000 t/a erfolgen, um
auf Mengenschwankungen reagieren zu können. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf
ca. 16 Mio. € (netto) und wird von der WEV vollständig aus Eigenmitteln finanziert.
Die Behandlungskosten in der Vergärungsanlage betragen ca. 70 €/t (netto).
Die exakte Ermittlung des Behandlungsentgeltes erfolgt über eine LSP-Kalkulation
(Gebühren- und Preisrecht).
Nach Realisierung des Projektes (Planungen, Genehmigungsverfahren, Bau- und
Inbetriebnahmephase) wird die Übernahme der Bioabfälle in die Vergärungsanlage ab
01.01.2020 erfolgen.
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4. Erforderliche Gremienbefassungen
Eine Beschlussfassung im Stadtrat der Stadt Leipzig ist nicht erforderlich und nicht
vorgesehen.
Es ist geplant, den Grundsatzbeschluss durch die Verbandsversammlung des ZAW am
18.12.2017 zu fassen. Anschließend soll eine Erörterung und die Beschlussfassung im
Aufsichtsrat der WEV und gegebenenfalls in der Gesellschafterversammlung WEV erfolgen.
Die Information an den Fachausschuss Umwelt und Ordnung der Stadt Leipzig erfolgte in
der Sitzung am 26.09.2017.
Eine umfassende Informationsveranstaltung des ZAW wurde am 05.10.2017 durchgeführt.
Einladungen ergingen an die Mitglieder der Verbandsversammlung des ZAW und an die
Mitglieder des FA Umwelt und Ordnung der Stadt Leipzig. Die entsprechenden Gremien des
Landkreises Leipzig wurden ebenfalls eingeladen.
Eine Information an den Verwaltungsausschuss als Beteiligungsausschuss der Stadt Leipzig
erfolgt in der Sitzung am 29.11.2017.
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