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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1330470.pdf
Größe
165 kB
Erstellt
20.10.17, 12:00
Aktualisiert
14.11.17, 13:53

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-04961 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Bioabfallvergärungsanlage am Standort Cröbern Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsausschuss 29.11.2017 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Die Information wird zur Kenntnis genommen. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Sachverhalt: Bioabfallvergärungsanlage am Standort Cröbern 1. Ausgangssituation Der Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW) besteht aus den Verbandsmitgliedern Stadt Leipzig und Landkreis Leipzig. Der ZAW ist als öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger grundsätzlich für die ordnungsgemäße Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushaltungen aus dem Verbandsgebiet zuständig. Dies ergibt sich aus den Regelungen in § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 4 Abs. 4 Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) sowie § 2 der Verbandssatzung. Dem ZAW sind danach ausnahmslos alle überlassungspflichtigen Abfälle zur Entsorgung zu überlassen. Ausnahmen gelten nur für solche Abfallfraktionen, für die die Verbandsmitglieder ausdrücklich eine andere Entsorgungszuständigkeit vereinbart haben (§ 4 Abs. 3 SächsABG). Die Stadt Leipzig hat die Getrenntsammlung von Bioabfällen bereits umgesetzt und entsorgt derzeit die Bioabfallmengen in eigener Regie. Eine Rückübertragung der Entsorgungsaufgabe vom ZAW an die Stadt Leipzig liegt allerdings nicht vor. Im Landkreis Leipzig wurden bzw. werden derzeit die Bioabfälle noch nicht als getrennte Abfallfraktion erfasst und eingesammelt. Vielmehr werden diese Abfallbestandteile zusammen mit dem Restabfall gesammelt und in der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage Cröbern (MBA) behandelt. Mit Hinblick auf die gesetzlichen Pflichten (§ 11 KrWG) steht der Landkreis Leipzig aber vor der Einführung eines Systems zur getrennten Sammlung der Bioabfälle. 2. Veranlassung 2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Die gesetzliche Anforderung (§ 8 Kreislaufwirtschaftsgesetz) einer hochwertigen Verwertung von Bioabfällen sowie die geplante Novellierung der TA Luft (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) bilden den Handlungsrahmen. Derzeit werden die getrennt gesammelten Bioabfälle der Stadt Leipzig vorrangig kompostiert. Für die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen hochwertigen Verwertung von Bioabfällen (§ 8 KrWG) kommt ausschließlich eine Vergärung nach Stand der Technik in Betracht. Die novellierte TA Luft wird die derzeit genutzte offene Mietenkompostierung auf Grund neuer Emissionsgrenzwerte künftig ausschließen. 2.2 Umsetzung strategischer Ziele beim ZAW und seiner Tochtergesellschaft Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (WEV) Nach der Rekommunalisierung der WEV im Jahr 2015 können nunmehr strategische Ziele umgesetzt werden, die vor allem der Ausfinanzierung der Rekultivierungs- und 3/5 Nachsorgeverpflichtungen der Zentraldeponie Cröbern dienen und um finanzielle Belastungen des ZAW oder seiner Mitglieder künftig auszuschließen. Die Investition eines Teils der bisher gebildeten Rückstellungen bei der WEV in eine Vergärungsanlage ermöglicht eine solide Kapitalverzinsung. 2.3 Beitrag zur Umsetzung des Energie- und Klimaschutzprogramms Die Stadt Leipzig hat im Energie- und Klimaschutzprogramm 2014 bis 2020 als höchste Priorität die Senkung der CO2-Emissionen festgeschrieben und hier die Verwertung von Bioabfällen aufgenommen: „Der Ausbau von dezentralen erneuerbaren Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen muss einen neuen Schub erhalten. Der Schwerpunkt sollte beim weiteren Ausbau der Solarthermie, Photovoltaik, Geothermie und Umweltwärme, sowie der Verwertung von Biound Grünabfällen gesehen werden.“ 3. Auslegung/Zeitschiene Die Vergärungsanlage wird für eine Annahmemenge von 35.000 t/a technisch ausgelegt. Dies entspricht einer Verarbeitungskapazität für einen Mengenanfall an Bioabfällen von ca. 40 kg je Einwohner (im Verbandsgebiet des ZAW) jährlich und liegt damit im unteren Bereich des Erwartbaren. Mit dieser konservativen Mengenplanung wird sichergestellt, dass keine überdimensionale Anlage errichtet wird. Die Genehmigungsplanung wird voraussichtlich für eine Menge um 42.000 t/a erfolgen, um auf Mengenschwankungen reagieren zu können. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf ca. 16 Mio. € (netto) und wird von der WEV vollständig aus Eigenmitteln finanziert. Die Behandlungskosten in der Vergärungsanlage betragen ca. 70 €/t (netto). Die exakte Ermittlung des Behandlungsentgeltes erfolgt über eine LSP-Kalkulation (Gebühren- und Preisrecht). Nach Realisierung des Projektes (Planungen, Genehmigungsverfahren, Bau- und Inbetriebnahmephase) wird die Übernahme der Bioabfälle in die Vergärungsanlage ab 01.01.2020 erfolgen. 4/5 4. Erforderliche Gremienbefassungen Eine Beschlussfassung im Stadtrat der Stadt Leipzig ist nicht erforderlich und nicht vorgesehen. Es ist geplant, den Grundsatzbeschluss durch die Verbandsversammlung des ZAW am 18.12.2017 zu fassen. Anschließend soll eine Erörterung und die Beschlussfassung im Aufsichtsrat der WEV und gegebenenfalls in der Gesellschafterversammlung WEV erfolgen. Die Information an den Fachausschuss Umwelt und Ordnung der Stadt Leipzig erfolgte in der Sitzung am 26.09.2017. Eine umfassende Informationsveranstaltung des ZAW wurde am 05.10.2017 durchgeführt. Einladungen ergingen an die Mitglieder der Verbandsversammlung des ZAW und an die Mitglieder des FA Umwelt und Ordnung der Stadt Leipzig. Die entsprechenden Gremien des Landkreises Leipzig wurden ebenfalls eingeladen. Eine Information an den Verwaltungsausschuss als Beteiligungsausschuss der Stadt Leipzig erfolgt in der Sitzung am 29.11.2017. 5/5